Wichtige Sicherheitsregeln von PJSC Gazprom. Einheitliches Arbeitsschutz- und Gesundheitsmanagementsystem von Gazprom Transgaz Tchaikovsky LLC 12 Grundregeln von Gazprom

STO Gazprom 18000

Um das bei OJSC Gazprom geltende Einheitliche Managementsystem für Arbeitsgesundheit und Arbeitssicherheit (im Folgenden als Einheitliches Managementsystem für Arbeitsgesundheit und Arbeitssicherheit bezeichnet) zu verbessern, wurde 2014 ein Standard eingeführt STO Gazprom 18000.1-001-2014.

Anforderungen STO Gazprom 18000.1-001-2014 gelten für OAO Gazprom und ihre Tochtergesellschaften sowie für Auftragnehmer, die in allen gefährlichen Produktionsanlagen von OAO Gazprom tätig sind (angegeben in den Registrierungszertifikaten gefährlicher Produktionsanlagen). Diese Norm legt Anforderungen für den Aufbau eines einheitlichen Sicherheits- und Arbeitsschutzsystems bei OJSC Gazprom fest, das im Rahmen der folgenden Arten von Aktivitäten betrieben wird: geologische Erkundung, Produktion, Transport, Lagerung, Verarbeitung, Verkauf von Gas, Öl und anderen Kohlenwasserstoffen, sowie Produktion, Verteilung und Übertragung von elektrischer und thermischer Energie und andere Tätigkeiten, die in die Verwaltung der Unternehmensaktivitäten im Bereich Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit fallen.

OAO Gazprom hat die ersten Organisationen identifiziert, die dies umsetzen sollten STO Gazprom 18000.1-001-2014 und im Rahmen des „Zeitplans für die Umsetzung und Zertifizierung des Managementsystems für Arbeitsgesundheit und Arbeitssicherheit bei OAO Gazprom“ vom 03.09.2015 eine Zertifizierung zur Einhaltung der Anforderungen von OHSAS 18001:2007 durchführen Um die Umsetzungsfristen umzusetzen und sich auf die Zertifizierung von Organisationen vorzubereiten, ist die Durchführung einer Reihe von Maßnahmen erforderlich. Die Einführung eines vollwertigen einheitlichen Gesundheits- und Sicherheitssystems, das darauf abzielt, Verletzungen, Krankheiten, Unfälle, Ausfallsituationen zu reduzieren und die Arbeitsproduktivität zu steigern, bringt dem Unternehmen greifbare Produktions- und Finanzergebnisse.

Einer von wichtige Etappen Implementierung STO Gazprom 18000.1-001-2014 In Tochtergesellschaften von OJSC Gazprom und Auftragnehmern ist es obligatorisch, die Anforderungen der Einheitlichen Gesundheits- und Sicherheitsinspektion und der Arbeitssicherheit gemäß den Anforderungen des Abschnitts 9 „Arbeitssicherheit“ in das Qualitätsmanagementsystem zu integrieren. Umfeld". Diese Anforderungen müssen von Organisationen erfüllt werden, die im Rahmen der Hauptaktivitäten von OAO Gazprom mit dem Bau und Betrieb von Infrastruktureinrichtungen befasst sind. Um die Kosten zu minimieren und ausgewogene Ergebnisse der Funktionsweise von Organisationen zu erzielen, ist es notwendig, über praktische Erfahrung in der Implementierung und Vorbereitung der Zertifizierung von Managementsystemen zu verfügen, sowohl auf der Grundlage der Unternehmensanforderungen von OAO Gazprom (STO Gazprom 9001 seit 2007) als auch international und nationale Standards zu Managementsystemen (OHSAS 18001:2007 / GOST R 54934-2012, ISO 9001 / GOST ISO 9001, ISO 14001 / GOST R ISO 14001 und andere Standards).

Dieser Standard STO Gazprom 18000.1-001-2014 legt die Verantwortung der Leiter der Tochtergesellschaften der OAO Gazprom und der Auftragnehmer fest

  • Identifizierung von Gefahrenquellen, Unfällen, Fehlersituationen, Einschätzung der Folgen und Häufigkeit ihres Auftretens (Verletzungen, Krankheiten, Brände etc.) für das Personal und die Organisation als Ganzes;
  • Ermittlung der wichtigsten davon unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Beurteilung der Einhaltung gesetzlicher Anforderungen, zwingender Anforderungen, spezielle Bedingungen Arbeit und eine Reihe anderer Indikatoren sozialer Verantwortung;
  • Begründung vorrangiger Ziele im Hinblick auf die Reduzierung des Ausmaßes von Verletzungen, Krankheiten, Unfällen, inakzeptablen Risiken usw.;
  • Planung und Umsetzung von Maßnahmen für kurzfristige Maßnahmen und langfristige Verbesserungen (Arbeitssicherheit, Arbeitsschutz, Unternehmensregeln, Einsatz bester Technologien, Materialien etc.);
  • angemessene Ausbildung und Verhalten des Personals;
  • Entwicklung und angemessene Anwendung von Anweisungen und Vorschriften der Einheitlichen Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften;
  • Führen von Aufzeichnungen und Nachweis von Verbesserungen der Leistungsindikatoren in Form von Risikominderung und des Ist-Zustands in Bezug auf Verletzungen und Erkrankungen des Personals, Arbeitsbedingungen im Hinblick auf Schweregrad und Arbeitsproduktivität.

Um sichere Arbeitsbedingungen zu schaffen, das Leben und die Gesundheit der Arbeitnehmer zu schützen und die Zuverlässigkeit gefährlicher Produktionsanlagen zu gewährleisten, setzt LLC Gazprom Transgaz Tchaikovsky die Richtlinien von OJSC Gazprom im Bereich Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit um. Erstellt, funktionsfähig und ständig verbessert ein System Management von Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit (USH&I).
Im Dezember 2014 wurde JSC Gazprom von der Russian Register Certification Association zertifiziert. Das Zertifikat bestätigt, dass das Managementsystem im Bereich Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz von OJSC Gazprom und LLC Gazprom transgaz Tchaikovsky den Anforderungen der internationalen Norm OHSAS 18001:2007 entspricht. Dies bedeutet, dass die Einheitliche Gesundheits- und Sicherheitsinspektion umfassende Arbeiten zur Schaffung sicherer und gesunder Arbeitsbedingungen für die Arbeitnehmer durchführt.
In diesem Frühjahr führte eine Gruppe von Prüfern der OJSC Gazprom in den Filialen von Gazprom Transgaz Tchaikovsky LLC ein Audit des einheitlichen Arbeitsschutzmanagementsystems durch.
Im Allgemeinen entspricht das Unternehmenssystem den Anforderungen der Einheitlichen Gesundheits- und Sicherheitsinspektion und den Standards für Arbeitssicherheit. Gleichzeitig wurden im Rahmen des Auditprozesses Bereiche identifiziert, in denen dieses System verbessert werden muss. Dazu ist es zunächst notwendig, das Aufgabenniveau sowohl für Führungskräfte als auch für Mitarbeiter zu ermitteln und Wege zu deren Erledigung zu finden. Jeder Mitarbeiter muss das Ausmaß seiner Verantwortlichkeiten gemäß der Einheitlichen Arbeitssicherheits- und Gesundheitsrichtlinie festlegen und deren strikte Umsetzung einfordern. Es müssen Maßnahmen ergriffen werden Disziplinarmaßnahmen an Verstöße gegen Arbeitsschutz- und Arbeitsschutzbestimmungen am Arbeitsplatz.
Bei Gazprom Transgaz Tchaikovsky LLC unterliegen alle Arten von Aktivitäten im Zusammenhang mit Risiken im Bereich Gesundheit und Sicherheit einer regelmäßigen Überwachung bei der Umsetzung von Agrar- und Industriekomplexen, Audits, bei vierteljährlich stattfindenden Sitzungen des Teams für maximale Qualitätskontrolle des Unternehmens Telefonkonferenzen zum Thema Gesundheit und Sicherheit, die monatlich von den Sicherheitsabteilungen für Arbeits- und Arbeitssicherheit abgehalten werden. Das Unternehmen hat den „Plan der Korrektur- und Vorbeugungsmaßnahmen der OAO Gazprom zum Arbeits-, Industrie- und Brandschutz für 2014-2015“ zur Umsetzung angenommen.
Das Jahr 2016 wurde bei OAO Gazprom zum Jahr der Arbeitssicherheit erklärt. Im Rahmen des Jahres des Arbeitsschutzes wird eine Reihe von Maßnahmen umgesetzt, die darauf abzielen, die Arbeitsbedingungen zu verbessern und das Leben und die Gesundheit der Arbeitnehmer zu schützen (siehe unten).
OJSC Gazprom plant, eine Strategie für die Bereitstellung zu entwickeln Betriebssicherheit, die auf Bildung und Verbesserung abzielen Unternehmenssystem Arbeitsschutzmanagement, das zum nachhaltigen Funktionieren der Hauptproduktionsanlagen und zur effektiven Erreichung strategischer Ziele beiträgt.

Eine Reihe von Aktivitäten, die im Rahmen des Jahres der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz umgesetzt werden:

Erhöhung des Niveaus der Arbeitssicherheitskultur;
- Durchführung eines Wettbewerbs für bewährte Verfahren im Bereich der Arbeitssicherheit;
- Informationsunterstützung zu Fragen der Arbeitssicherheit;
- Entwicklung und Umsetzung der Abteilung Regulierungsdokumente im Bereich Arbeitssicherheit;
- Schaffung und Umsetzung innovativer Lösungen zur Erreichung der Arbeitsschutzziele.

„Einheitliches Arbeitsschutz- und Gesundheitsmanagementsystem bei OJSC Gazprom GRUNDBESTIMMUNGEN Organisationsstandard STO Gazprom 18000.1-001-201 OFFIZIELLE VERÖFFENTLICHUNG Moskau...“

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Einheitliches Arbeitsschutzmanagementsystem

und Arbeitssicherheit bei OJSC Gazprom

GRUNDPUNKTE

Organisationsstandard

STO Gazprom 18000.1-001-201

OFFIZIELLE VERÖFFENTLICHUNG

Moskau 18000.1-001-2014_obl.indd 2-3 30.07.2014 8:54:11

OFFENE GEMEINSAME AKTIENGESELLSCHAFT „GAZPROM“

ORGANISATIONSSTANDARD

Einheitliches Arbeitsschutz- und Gesundheitsmanagementsystem bei OAO Gazprom

GRUNDPUNKTE

STO Gazprom 18000.1-001-2014 Offizielle Veröffentlichung

OFFENE GEMEINSAME AKTIENGESELLSCHAFT „GAZPROM“

Gesellschaft mit beschränkter Haftung „Gazprom Gazobezopasnost“

Gesellschaft mit beschränkter Haftung „Gazprom Expo“

Moskau 2014 STO Gazprom 18000.1-001-2014 Vorwort 1 ENTWICKELT von der Gesellschaft mit beschränkter Haftung „Gazprom Gazobezopasnost“ zusammen mit dem Institut für Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit und Ökologie der Akademie für Arbeit und soziale Beziehungen 2 EINGEFÜHRT von der Abteilung für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit der Abteilung für Gas- und Gaskondensatproduktion, Öl OJSC Gazprom

UND UMSETZEN

4 STATT - Kapitel I,

Kapitel II,

Kapitel III,

Kapitel VII,

Kapitel XIV WRD 39-1.14-021-2001 „Einheitliches System zur Verwaltung des Arbeitsschutzes und der Arbeitssicherheit in der Offenen Aktiengesellschaft Gazprom“

© JSC Gazprom, 2014 © Design by LLC Gazprom Expo, 2014 Die Verbreitung dieses Standards erfolgt in Übereinstimmung mit der geltenden Gesetzgebung und in Übereinstimmung mit den von JSC Gazprom festgelegten Regeln

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Diese Norm wurde entwickelt, um das bei OAO Gazprom bestehende Einheitliche Arbeitsschutzmanagementsystem zu verbessern und es mit den Anforderungen des international anerkannten Dokuments OHSAS 18001:2007 in Einklang zu bringen.

Dieser Standard wurde auf der Grundlage des Forschungs- und Entwicklungsprogramms der OAO Gazprom für 2008 entwickelt und vom Vorstandsvorsitzenden der OAO Gazprom A.B. genehmigt. Miller 14. Februar 2008 Nr. 01-21.

Dieser Standard wurde im Rahmen der Vereinbarung zwischen OJSC Gazprom und LLC Gazprom Gazobezopasnost vom 23. Dezember 2008 Nr. 1058-08-9 „Entwicklung eines einheitlichen Systems zur Verwaltung von Arbeitsgesundheit und Arbeitssicherheit bei OJSC Gazprom“ entwickelt.

Dieser Standard wurde vom Autorenteam entwickelt: D.V. Ponomarenko, P.I. Gaftunyak, A.V. Kuligin, A.M. Pochechuev – OJSC Gazprom, E.I. Sharafutdinov, D.A. Chetin, V.N. Khakimov, V.V. Lipchenko, A.V. Kulechkov, V.A. Smirnov, A.V. Moskvitin, S.V. Borodulya – Gazprom Gazobezopasnost LLC, N.N. Karnaukh – Akademie für Arbeit und soziale Beziehungen.

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1.1 Diese Norm gilt für OJSC Gazprom und ihre Tochtergesellschaften im Sinne der Verordnung sowie für Auftragnehmer.

1.2 Diese Norm gilt für alle gefährlichen Produktionsanlagen der OAO Gazprom, die in den Registrierungszertifikaten gefährlicher Produktionsanlagen aufgeführt sind.

1.3 Diese Norm legt die Anforderungen für den Aufbau eines einheitlichen Arbeitsschutz- und Gebei OAO Gazprom fest, das im Rahmen der folgenden Aktivitäten tätig ist: geologische Erkundung, Produktion, Transport, Lagerung, Verarbeitung, Verkauf von Gas, Öl und anderen Kohlenwasserstoffen , sowie Produktion, Verteilung und Übertragung von elektrischer und thermischer Energie und andere Tätigkeiten, die in die Verwaltung der Unternehmensaktivitäten im Bereich Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit fallen.

Diese Norm verwendet normative Verweise auf die folgenden Normen:

GOST 12.0.

002-80 System der Arbeitssicherheitsstandards. Begriffe und Definitionen GOST ISO 9000-2011 Qualitätsmanagementsysteme. Grundlegende Bestimmungen und Vokabular GOST R ISO 19011-2012 Richtlinien für die Auditierung von Managementsystemen GOST R 12.0.230-2007 Arbeitsschutz- und Gesundheitsmanagementsysteme. Allgemeine Anforderungen GOST R 51897-2011/ISO Guide 73:2009 Risikomanagement.

Begriffe und Definitionen GOST R 54934-2012/OHSAS 18001:2007 Arbeitssicherheits- und Gesundheitsmanagementsysteme. Anforderungen STO Gazprom 1.0-2009 Standardisierungssystem von OJSC Gazprom. Grundlegende Bestimmungen Offizielle Veröffentlichung STO Gazprom 18000.1-001-2014 STO Gazprom 1.1-2009 Standardisierungssystem von OJSC Gazprom. Verfahren zur Entwicklung, Genehmigung, Abrechnung, Änderung und Aufhebung des STO Gazprom 1.8-2007 Standardisierungssystem der OJSC Gazprom. Empfehlungen von OJSC Gazprom. Das Verfahren zur Entwicklung, Registrierung, Benennung, Aktualisierung und Aufhebung des STO Gazprom 1.13-2012 Standardisierungssystem von OJSC Gazprom. Das Verfahren zur Replikation, Verteilung, Abrechnung, Speicherung und Vernichtung von Dokumenten des Standardisierungssystems der OAO Gazprom

STO Gazprom 1.14-2009 Verfahren zur Organisation und Durchführung der Kontrolle (Überwachung) bei OAO Gazprom über die Einhaltung der in Standards und anderen Regulierungsdokumenten festgelegten Anforderungen STO Gazprom 2-3.5-032-2005 Vorschriften zur Organisation und Durchführung der Kontrolle über die Einhaltung der Arbeitssicherheit und Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der Anlagen des Einheitlichen Gasversorgungssystems der OJSC Gazprom

STO Gazprom 2-3.6-033-2005 Vorschriften zur Organisation und Überwachung der Leistung und des sicheren Betriebs von Gasverteilungssystemen STO Gazprom 18000.1-002-2014 Einheitliches Managementsystem für Arbeitsgesundheit und Arbeitssicherheit bei OAO Gazprom. Gefahrenerkennung und Risikomanagement STO Gazprom 18000.1-003-2014 Einheitliches Arbeitsschutzmanagementsystem bei OAO Gazprom. Entwicklung von Zielen und Programmen STO Gazprom 18000.3-004-2014 Einheitliches Arbeitsschutzmanagementsystem bei OJSC Gazprom. Organisation und Durchführung von Audits STO Gazprom 18000.2-005-2014 Einheitliches Managementsystem für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit bei OJSC Gazprom. Verfahren zur Entwicklung, Abrechnung, Änderung und Löschung von Dokumenten. Hinweis – Bei der Verwendung dieser Norm empfiehlt es sich, die Gültigkeit der Referenznormen anhand der entsprechenden, zum 1. Januar des laufenden Jahres erstellten Indizes und der im laufenden Jahr veröffentlichten Informationsindizes zu überprüfen . Wenn das Referenzdokument ersetzt (geändert) wird, sollten Sie sich bei der Verwendung dieser Norm am ersetzten (geänderten) Dokument orientieren. Wird das Referenzdokument ersatzlos gelöscht, so gilt die Bestimmung, in der darauf verwiesen wird, soweit diese Verweisung nicht berührt wird.

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3 Begriffe, Definitionen und Abkürzungen

3.1 Dieser Standard wendet die in Gesetzgebungs- und anderen Regulierungsdokumenten festgelegten Begriffe und Definitionen sowie diesen Standard an:

3.1.1 Unfall: Zerstörung von Bauwerken und (oder) technischen Geräten, die in einer gefährlichen Produktionsanlage verwendet werden, unkontrollierte Explosion und (oder) Freisetzung gefährlicher Stoffe.

[Bundesgesetz, Artikel 1] 3.1.2 Aktualisierung des Dokuments: Überprüfung des Dokuments auf Übereinstimmung mit seinen gesetzlichen, behördlichen und organisatorischen Anforderungen und Vornahme von Änderungen an der Originalkopie des Dokuments in der vorgeschriebenen Weise.

3.1.3 Zertifizierung im Bereich Arbeitssicherheit: Prüfung der Kenntnisse über Arbeitssicherheitsanforderungen, die durch Bundesgesetze und andere Vorschriften festgelegt sind Russische Föderation Von allgemeine Fragen Arbeitssicherheit sowie behördliche Rechtsakte und behördliche und technische Dokumente im Bereich der Arbeitssicherheit zu speziellen Themen, die in die Zuständigkeit des zertifizierten Mitarbeiters fallen.

3.1.4 Prüfung: Ein systematischer, unabhängiger und dokumentierter Prozess zur Beschaffung von Prüfungsnachweisen und deren objektiver Bewertung, um festzustellen, inwieweit vereinbarte Prüfungskriterien erfüllt wurden.

Anmerkungen:

ANMERKUNG 1 Interne Audits, manchmal auch First-Party-Audits genannt, werden in der Regel von der Organisation oder im Namen der Organisation für interne Zwecke durchgeführt und können die Grundlage für eine Konformitätserklärung bilden. In vielen Fällen, insbesondere in kleine Organisationen, Unabhängigkeit kann durch mangelnde Verantwortung für die geprüfte Arbeit nachgewiesen werden.

ANMERKUNG 2 Externe Audits umfassen Audits, die üblicherweise als Second-Party-Audits oder Third-Party-Audits bezeichnet werden. Second-Party-Audits werden von Parteien durchgeführt, die ein Interesse an den Aktivitäten der Organisation haben, beispielsweise Kunden oder andere in ihrem Namen. Die Prüfungen durch Dritte werden von externen Dienstleistern durchgeführt unabhängige Organisationen. Diese Organisationen bieten Zertifizierungen oder Registrierungen für die Einhaltung an, z. ISO-Anforderungen 9001 und ISO 14001.

3 Wenn zwei oder mehr Managementsysteme gemeinsam überprüft werden, spricht man von einem umfassenden Audit.

4 Wenn zwei oder mehr Organisationen gemeinsam eine Prüfung einer geprüften Stelle durchführen, spricht man von einer gemeinsamen Prüfung.

[GOST ISO 9000-2011, Abschnitt 3.9.1] 3.1.5 Eingehende Dokumente: Dokumente, die die Organisation von erhalten hat Regierungsbehörden und Organisationen.

STO Gazprom 18000.1-001-2014

3.1.6 Schädlicher Produktionsfaktor: Produktionsfaktor, dessen Auswirkung auf einen Arbeitnehmer zu Erkrankungen führen kann.

[Arbeitsgesetzbuch, Artikel 209] 3.1.7 Geschäftsleitung: Vorstandsvorsitzender der OJSC Gazprom.

3.1.8 Erklärung zur Arbeitssicherheit einer gefährlichen Produktionsanlage: Ein Dokument, das die Ergebnisse einer umfassenden Bewertung des Unfallrisikos, eine Analyse der Angemessenheit der getroffenen Maßnahmen zur Unfallverhütung und zur Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der Organisation darstellt a gefährlicher Produktionsanlage gemäß den Anforderungen des Arbeitsschutzes sowie zur Lokalisierung und Beseitigung der Folgen eines Unfalls in einer gefährlichen Produktionsanlage.

3.1.9 Dokument (Handlung): Auf einem materiellen Datenträger aufgezeichnete Informationen mit Details, die ihre Identifizierung ermöglichen.

HINWEIS Das physische Medium kann Papier, eine magnetische, elektronische oder optische Computerplatte, ein Foto oder ein Originalmuster oder eine Kombination davon sein.

3.1.10 akzeptables Risiko: Das Risiko wird auf ein Maß reduziert, das die Organisation unter Berücksichtigung gesetzlicher Anforderungen und ihrer eigenen Richtlinien tolerieren kann.

3.1.11 Einheitliches Arbeitsschutzmanagementsystem bei OAO Gazprom; Einheitliches Arbeitsschutz- und Gesundheitsmanagementsystem bei OJSC Gazprom, das zur Entwicklung der Richtlinie, zur Festlegung und Erreichung von Zielen im Bereich Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit dient.

Hinweis – Das einheitliche Arbeitsschutzmanagementsystem der OAO Gazprom umfasst die folgenden miteinander verbundenen Elemente: Struktur, Planung (einschließlich Risikobewertung und Zielsetzung), Verantwortung, Verfahren, Prozesse und Ressourcen.

3.1.12 Interessent: eine natürliche und/oder juristische Person oder eine Gruppe von natürlichen und/oder juristischen Personen, die sowohl an der Produktion beteiligt als auch nicht direkt beteiligt sind und mit den Aktivitäten der Organisation im Bereich Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit in Zusammenhang stehen oder von dieser beeinflusst werden .

3.1.13 Aufzeichnung: Ein Dokument, das erzielte Ergebnisse oder Nachweise über durchgeführte Aktivitäten enthält.

Anmerkungen:

ANMERKUNG 1 Aufzeichnungen können beispielsweise verwendet werden, um die Rückverfolgbarkeit zu dokumentieren und Nachweise für Überprüfungen, vorbeugende Maßnahmen und Korrekturmaßnahmen zu erbringen.

2 Revisionen von Aufzeichnungen müssen grundsätzlich nicht verwaltet werden.

[GOST ISO 9000-2011, Absatz 3.7.6]

4 STO Gazprom 18000.1-001-2014

3.1.14 Identifizierung: Verfahren zur Feststellung der Konformität.

3.1.15 Gefahrenidentifizierung: Der Prozess der Erkennung der Existenz einer Gefahr und der Bestimmung ihrer Eigenschaften.

[GOST R 54934-2012/OHSAS 18001:2007, Absatz 3.7] 3.1.16 Vorfall: Ausfall oder Beschädigung technischer Geräte, die in einer gefährlichen Produktionsanlage verwendet werden, Abweichung vom festgelegten Prozessmodus.

[Bundesgesetz, Artikel 1] 3.1.17 Qualifikationen: Der Kenntnisstand, die Fähigkeiten, die beruflichen Fähigkeiten und die Erfahrung des Arbeitnehmers.

3.1.18 Unternehmen: OAO Gazprom, seine Tochtergesellschaften und Organisationen, die durch die Verordnung über das Verfahren zur Zuweisung von Organisationen zum Offenen System bestimmt werden Aktiengesellschaft Gazprom, genehmigt vom Vorstandsvorsitzenden der OJSC Gazprom R.I. Vyakhirev 25. September 2000.

3.1.19 Kompetenz: Nachgewiesene persönliche Qualitäten und die Fähigkeit, das eigene Wissen und Können anzuwenden.

[GOST ISO 9000-2011, Abschnitt 3.9.14] 3.1.20 Normensatz des Standardisierungssystems von OJSC Gazprom (Normensatz): Ein Satz miteinander verbundener Dokumente des Standardisierungssystems von OJSC Gazprom, vereint durch eine gemeinsame Zielorientierung und/oder Festlegung vereinbarter Anforderungen und/oder Empfehlungen für miteinander verbundene Standardisierungsobjekte.

[R Gazprom 1.2-2010, Absatz 3.6] 3.1.21 Konsultation: Beantwortung von Fragen nach Information, Klärung der Anforderungen.

3.1.22 Korrektur: Maßnahmen zur Beseitigung einer festgestellten Nichtkonformität.

Anmerkungen:

1 Eine Korrektur kann in Kombination mit einer Korrekturmaßnahme erfolgen.

2 Als Korrektur kann z. B. eine Überarbeitung oder Reduzierung der Abstufung gelten.

[GOST ISO 9000-2011, Absatz 3.6.6]

STO Gazprom 18000.1-001-2014

3.1.23 Korrekturmaßnahme: Maßnahme zur Beseitigung der Ursache einer festgestellten Nichtkonformität oder einer anderen unerwünschten Situation.

Anmerkungen:

1 Nichtkonformität kann mehrere Ursachen haben.

2 Es werden Korrekturmaßnahmen ergriffen, um das erneute Auftreten eines Ereignisses zu verhindern, und es werden vorbeugende Maßnahmen ergriffen, um das Eintreten eines Ereignisses zu verhindern.

3 Es ist zwischen den Begriffen Korrektur und Korrekturmaßnahme zu unterscheiden.

[GOST ISO 9000-2011, Absatz 3.6.5] 3.1.24 Auditkriterien: Eine Reihe von Richtlinien, Verfahren oder Anforderungen, die als Standard dienen und mit denen die während eines Audits erlangten Auditnachweise verglichen werden.

Anmerkungen:

1 Angepasst an ISO 9000:2005, Abschnitt 3.9.3.

ANMERKUNG 2 Wenn es sich bei den Prüfungskriterien um gesetzliche Anforderungen (einschließlich gesetzlicher oder anderer behördlicher Anforderungen) handelt, werden in Prüfungsfeststellungen (Bemerkungen) häufig die Begriffe „konform“ oder „nicht konform“ verwendet (3.4).

[GOST R ISO 19011-2012, Absatz 3.2] 3.1.25 Lizenz: Sondergenehmigung für das Recht zur Ausübung durch eine juristische Person oder Einzelunternehmer spezifische Art der Tätigkeit (Ausführung von Arbeiten, Erbringung von Dienstleistungen, die eine lizenzierte Tätigkeitsart darstellen), die durch ein von der Lizenzbehörde in Papierform oder im Formular ausgestelltes Dokument bestätigt wird elektronisches Dokument, signiert elektronische Unterschrift, wenn im Lizenzantrag die Notwendigkeit angegeben wurde, ein solches Dokument in Form eines elektronischen Dokuments auszustellen.

[Bundesgesetz, Artikel 3] 3.1.26 lokaler normativer Akt: Ein verbindliches Dokument der OAO Gazprom, das von seinen Leitungsorganen und Führungskräften entsprechend ihrer Zuständigkeit herausgegeben (angenommen) wird und die Regeln festlegt (ändert, aufhebt). allgemein und wiederholte Verwendung, die auf die Regulierung von Management-, Finanz-, Handels-, Produktions-, Wirtschafts- und anderen Aktivitäten abzielt.

[Anweisungen, Anhang 1] 3.1.27 Maßnahmen zum Arbeitsschutz und zur Arbeitssicherheit: Geplante Aktivitäten des Unternehmens zur Erreichung von Zielen und Vorgaben im Bereich des Arbeitsschutzes und der Arbeitssicherheit, die sich aus den Anforderungen der Regulierungsgesetze und der Richtlinie ergeben.

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3.1.28 Überwachung: Kontrolle und Analyse aktuelle Aktivitäten, seine Einhaltung der Arbeits- und Arbeitssicherheitsanforderungen, Richtlinien, Ziele, Programme im Bereich der Arbeits- und Arbeitssicherheit sowie der Standards von OJSC Gazprom.

3.1.29 Arbeitserlaubnis: Ein Auftrag zur Ausführung von Arbeiten, der auf einem speziellen Formular des festgelegten Formulars erstellt wird und den Inhalt, den Arbeitsort, die Start- und Endzeiten, die Bedingungen für sicheres Verhalten, die Zusammensetzung des Teams und die verantwortlichen Arbeiter festlegt für die sichere Ausführung der Arbeiten.

[POT R M-016-2001] 3.1.30 Nichteinhaltung: Nichteinhaltung einer Anforderung.

Hinweis – Nichtkonformität kann jede Abweichung sein:

Aus geltenden Betriebsstandards, Praktiken, Verfahren, gesetzlichen Anforderungen usw.;

Anforderungen der Einheitlichen Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften und der Arbeitssicherheitsvorschriften.

3.1.31 Arbeitsunfall: Ein Arbeitsunfall, der dazu führt, dass ein Arbeitnehmer einem gefährlichen Produktionsfaktor ausgesetzt wird.

[GOST 12.0.002-80, Absatz 16] 3.1.32 Gefahr: Ein Gegenstand, eine Situation oder eine Handlung, die einer Person Schaden in Form von Verletzungen oder einer Verschlechterung der Gesundheit oder einer Kombination davon zufügen kann.

[GOST R 54934-2012/OHSAS 18001:2007, Absatz 3.6] 3.1.33 gefährliche Stoffe: brennbare, oxidierende, brennbare, explosive, giftige, hochgiftige Stoffe und umweltgefährdende Stoffe, die in Anhang 1 des Bundesgesetzes aufgeführt sind.

3.1.34 Gefährliche Produktionsanlage: Unternehmen oder deren Werkstätten, Standorte, Standorte sowie sonstige Produktionsanlagen, die in Anlage 1 zum Bundesgesetz aufgeführt sind.

3.1.35 Gefährlicher Produktionsfaktor: Ein Produktionsfaktor, dessen Auswirkungen auf einen Arbeitnehmer zu Verletzungen führen können.

[Arbeitsgesetzbuch, Artikel 209] 3.1.36 Verantwortung: Die Fähigkeit des Subjekts, für begangene Handlungen oder Unterlassungen und deren Folgen verantwortlich zu sein.

3.1.37 Arbeitsschutz: System zur Erhaltung des Lebens und der Gesundheit der Arbeitnehmer im Prozess Arbeitstätigkeit, die rechtliche, sozioökonomische, organisatorische und technische, sanitäre und hygienische, Behandlungs- und Präventionsmaßnahmen, Rehabilitationsmaßnahmen und andere Maßnahmen umfasst.

[Arbeitsgesetzbuch, Artikel 209]

STO Gazprom 18000.1-001-2014

3.1.38 Risikobewertung: Der Prozess der Bewertung der mit einer Gefahr verbundenen Risiken unter Berücksichtigung aller vorhandenen Kontrollen und der Entscheidung, ob das Risiko akzeptabel ist.

[GOST R 54934-2012/OHSAS 18001:2007, Absatz 3.22] 3.1.39 Abteilung von OJSC Gazprom, autorisiert im Bereich Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit: Abteilung von OJSC Gazprom, die mit der Bildung und Umsetzung einer einheitlichen Politik betraut ist im Bereich Arbeitsschutz, Arbeits- und Arbeitssicherheit1.

3.1.40 Auftragnehmer (Lieferant): Eine Organisation oder Person, die auf vertraglicher Basis Arbeiten ausführt, Dienstleistungen erbringt oder Produkte an das Unternehmen liefert.

3.1.41 Autorität: Das Recht zu akzeptieren Managemententscheidungen, in der vorgeschriebenen Weise gesichert.

3.1.42 Politik der OAO Gazprom im Bereich Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit;

(Richtlinie): Die allgemeinen Absichten und Tätigkeitsrichtungen der OAO Gazprom hinsichtlich ihrer Leistung im Bereich des Arbeitsschutzes und der Arbeitssicherheit, offiziell erklärt von der Geschäftsleitung der OAO Gazprom.

3.1.43 mögliche Nichtkonformität; (Beobachtung): Eine Situation, in der keine objektiven Beweise für eine Nichteinhaltung gefunden werden, aber der festgestellten Tatsache nicht genügend Beachtung geschenkt wird (Analyse der Situation, Identifizierung von Ursachen und Entwicklung von Korrekturmaßnahmen), kann zum Auftreten einer Nichteinhaltung führen in der Zukunft.

3.1.44 Besucher: Jede Person, die kein Angestellter einer Tochtergesellschaft oder Organisation von OJSC Gazprom oder einer Auftragnehmerorganisation (Subunternehmer) ist und gemäß dem festgelegten Verfahren das Gebiet einer Einrichtung oder eines Geländes einer Tochtergesellschaft betreten darf oder Organisation von OJSC Gazprom über das Eigentumsrecht oder sonstige Eigentumsrechte an Eigentum.

3.1.45 Kontinuierliche Verbesserung: Der Prozess der kontinuierlichen Verbesserung des Einheitlichen Arbeitsschutzmanagementsystems bei OJSC Gazprom mit dem Ziel, die Leistung im Bereich Arbeitsgesundheit und Arbeitssicherheit im Unternehmen gemäß der verabschiedeten Richtlinie zu verbessern.

3.1.46 Vertreter der Geschäftsleitung: Stellvertretender Vorstandsvorsitzender, der die Produktionseinheit überwacht, mit den erforderlichen Befugnissen ausgestattet und für die Gewährleistung des Funktionierens des Einheitlichen Arbeitsschutzmanagementsystems bei OAO Gazprom verantwortlich ist.

1 Gemäß der Verordnung von OJSC Gazprom vom 24. März 2013 Nr. 133 wird die Umsetzung einer einheitlichen Politik im Bereich Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit der Abteilung für Gas-, Gaskondensat- und Ölförderung (Arbeitsmedizin) übertragen und Arbeitssicherheitsabteilung).

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3.1.47 Vorbeugende Maßnahmen: Maßnahmen zur Beseitigung der Ursache einer potenziellen Nichtkonformität oder einer anderen potenziell unerwünschten Situation.

Anmerkungen:

1 Eine mögliche Nichtkonformität kann mehrere Ursachen haben.

2 Es werden vorbeugende Maßnahmen ergriffen, um das Auftreten des Ereignisses zu verhindern, und es werden Korrekturmaßnahmen ergriffen, um zu verhindern, dass das Ereignis erneut auftritt.

[GOST ISO 9000-2011, Abschnitt 3.6.4] 3.1.48 Programme im Bereich Arbeitsgesundheit und Arbeitssicherheit: Genehmigte Dokumente, die Planungsprozesse im Rahmen des Einheitlichen Arbeitsschutz- und Arbbei OJSC Gazprom regeln und einschließlich spezifischer Aktivitäten, Verantwortung und Ressourcen zur Zielerreichung im Bereich Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit für das aktuelle (1 Jahr) und längere Zeiträume(3 oder mehr Jahre).

Hinweis – Das Programm kann entweder als einzelnes Dokument formalisiert werden, einschließlich Maßnahmen zum Arbeitsschutz und zur Arbeitssicherheit, oder als separate Dokumente für die Tätigkeitsbereiche: Arbeitsschutzprogramm, Arbeitssicherheitsprogramm.

3.1.49 Vorfall: Jedes unerwünschte Ereignis, das im Unternehmen eingetreten ist und zu einer Gesundheitsschädigung eines Mitarbeiters am Arbeitsplatz, einem Unfall oder einem Zwischenfall geführt hat oder führen könnte.

3.1.50 Arbeitssicherheit gefährlicher Produktionsanlagen: Der Stand des Schutzes lebenswichtiger Interessen des Einzelnen und der Gesellschaft vor Unfällen in gefährlichen Produktionsanlagen und die Folgen dieser Unfälle.

[Bundesgesetz, Artikel 1] 3.1.51 Verfahren: Die festgelegte Art und Weise, eine Tätigkeit oder einen Prozess durchzuführen.

Anmerkungen:

ANMERKUNG 1 Verfahren können dokumentiert oder undokumentiert sein.

ANMERKUNG 2 Wenn ein Verfahren dokumentiert ist, wird häufig der Begriff „schriftliches Verfahren“ oder „dokumentiertes Verfahren“ verwendet. Ein Dokument, das ein Verfahren enthält, kann als „Verfahrensdokument“ bezeichnet werden.

[GOST ISO 9000-2011, Absatz 3.4.5] 3.1.52 Berufsrisiko: Die Wahrscheinlichkeit einer Gesundheitsschädigung (Verlust) oder des Todes des Versicherten im Zusammenhang mit der Ausübung seiner Pflichten Arbeitsvertrag und in anderen durch dieses Bundesgesetz festgelegten Fällen.

[Bundesgesetz, Artikel 3]

STO Gazprom 18000.1-001-2014

3.1.53 Arbeitsplatz: Ein Ort, an den sich ein Arbeitnehmer im Zusammenhang mit seiner Arbeit aufhalten muss oder gehen muss und der direkt oder indirekt der Kontrolle des Arbeitgebers unterliegt.

[Arbeitsgesetzbuch, Artikel 209] 3.1.54 Leistung im Bereich Arbeitsgesundheit und Arbeitssicherheit: Festgelegte Indikatoren dafür, wie das Unternehmen seine Risiken im Bereich Arbeitsgesundheit und Arbeitssicherheit auf der Grundlage seiner Richtlinien, Ziele und anderen Leistungskriterien verwaltet in dieser Gegend.

3.1.55 Compliance: Einhaltung einer Anforderung.

3.1.56 Struktureinheit: Komponente Organisationsstruktur einer Organisation, die eine bestimmte Managementfunktion wahrnimmt.

3.1.57 Struktureinheit für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit: Struktureinheiten, einzelne Stellen, für die gem organisatorische Struktur Tochtergesellschaft, Organisation der OJSC Gazprom (Zweigstelle), ist mit den Aufgaben des Arbeitsschutzes und der Arbeitssicherheit betraut.

3.1.58 technische Geräte, verwendet in einer gefährlichen Produktionsanlage:

Autos, technologische Ausrüstung, Systeme von Maschinen und (oder) Geräten, Einheiten, Geräten, Mechanismen, die beim Betrieb einer gefährlichen Produktionsanlage verwendet werden.

[Bundesgesetz, Artikel 1] 3.1.59 Arbeitsschutzanforderungen: Staatliche regulatorische Anforderungen an den Arbeitsschutz, einschließlich Arbeitssicherheitsstandards sowie Arbeitsschutzanforderungen, die durch Arbeitsschutzvorschriften und -anweisungen festgelegt sind.

[Arbeitsgesetzbuch, Artikel 209] 3.1.60 Arbeitsschutzanforderungen: Bedingungen, Verbote, Beschränkungen und andere zwingende Anforderungen, die in diesem Bundesgesetz enthalten sind, andere Bundesgesetze, in Übereinstimmung mit ihnen normativ angenommen Rechtsakte des Präsidenten der Russischen Föderation, regulatorische Rechtsakte der Regierung der Russischen Föderation sowie föderale Normen und Vorschriften im Bereich der Arbeitssicherheit.

[Bundesgesetz, Artikel 3] 3.1.61 Aufzeichnungsverwaltung: Ein Prozess, der darauf abzielt, die im Einheitlichen Arbeitsschutzmanagementsystem der OAO Gazprom festgelegten Anforderungen an die Verwaltung der Identifizierung, Speicherung, des Zugriffs, der Sicherheit, der Aufbewahrungsfristen und des Abrufs von Aufzeichnungen zu erfüllen .

10 STO Gazprom 18000.1-001-2014

3.1.62 Risikomanagement: Eine Reihe von Aktivitäten, die von den Mitarbeitern des Unternehmens durchgeführt werden und darauf abzielen, die Eintrittswahrscheinlichkeit und/oder den Schaden durch die Realisierung eines Risikos zu verringern.

3.1.63 Arbeitsbedingungen: Die Kombination von Faktoren der Arbeitsumgebung und Arbeitsprozess die sich auf die Leistungsfähigkeit und Gesundheit des Mitarbeiters auswirken.

[Arbeitsgesetzbuch, Artikel 209] 3.1.64 Zweig: Separate Abteilung juristische Person sich außerhalb seines Standorts befindet und alle oder einen Teil seiner Funktionen, einschließlich der Vertretungsfunktionen, wahrnimmt.

[Bürgerliches Gesetzbuch, Artikel 55] 3.1.65 Ziele im Bereich Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit: Prognostizierte und geplante Ergebnisse im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, die das Unternehmen gemäß der Richtlinie erreichen muss.

3.1.66 Arbeitssicherheitsprüfung: Beurteilung der Übereinstimmung des Untersuchungsgegenstandes mit den Arbeitssicherheitsanforderungen, deren Ergebnis eine Schlussfolgerung ist.

3.2 In der Norm werden folgende Abkürzungen verwendet:

Sprengstoffe – Sprengstoffe;

Zivilschutz und Notfallsituationen – Zivilschutz und Notfallsituationen;

Tochtergesellschaften – Tochtergesellschaften und Organisationen der OJSC Gazprom;

DPB – Betriebssicherheitserklärung;

USUOT und PB – Einheitliches System zur Verwaltung des Arbeitsschutzes und der Arbeitssicherheit bei OJSC Gazprom;

IOT – Arbeitsschutzanweisungen;

ITM – Ingenieurwesen und technische Aktivitäten;

Instrumentierung und Automatisierung – Kontroll- und Messgeräte und Automatisierung;

CIPD – Korrektur- und Präventivmaßnahmen;

MPO – interregionale Gewerkschaftsorganisation;

NII – wissenschaftliches Forschungsinstitut;

HPF – gefährliche Produktionsanlage;

ORD – Organisations- und Verwaltungsdokument;

Arbeitsschutz – Arbeitsschutz;

PB – Arbeitssicherheit;

STO Gazprom 18000.1-001-2014

PDK ist eine ständige Verwaltungskommission Produktionskontrolle zur Einhaltung der Arbeitsschutz- und Arbeitssicherheitsanforderungen;

PLA – Plan zur Lokalisierung und Beseitigung von Unfallfolgen;

OSRP – Plan zur Prävention und Reaktion auf Öl- und Erdölproduktunfälle;

PPR – Arbeitsausführungsprojekt;

RV – radioaktive Stoffe;

SVT – Computereinrichtungen;

SDYAV – hochgiftige Substanzen;

PSA – persönliche Schutzausrüstung;

RPE – persönliche Atemschutzausrüstung;

Medien – Massenmedien;

QMS – Qualitätsmanagementsystem;

STI – Systemtechnische Infrastruktur;

EMS – Umweltmanagementsystem;

CEC DO – die zentrale Prüfungskommission der Tochtergesellschaft zur Prüfung der Kenntnisse über Arbeitsschutzanforderungen und Zertifizierung von Arbeitnehmern im Bereich Arbeitssicherheit;

ECP – elektrochemischer Schutz.

4 Anforderungen an das einheitliche Arbeitsschutzmanagementsystem bei OAO Gazprom

4.1 Allgemeine Anforderungen 4.1.1 UHS und Arbeitsschutz legt ein einheitliches Verfahren zur Organisation und Durchführung von Arbeiten zum Arbeits- und Arbeitsschutz fest, die für alle Mitarbeiter des Unternehmens als verbindlich gelten.

4.1.2 Das einheitliche Sicherheits- und Arbeitsschutzsystem wird zu folgenden Zwecken entwickelt, implementiert und funktionsfähig gehalten:

Risikomanagement im Bereich Gesundheit und Sicherheit, Erreichen der Ziele und übernommenen Verpflichtungen der Richtlinie;

Bereitstellung einer konsistenten Beschreibung der Einheitlichen Gesundheits- und Sicherheitsinspektion und Arbeitssicherheit für Benutzer, aller ihrer einzelnen Elemente, Managementverfahren und ihrer Beziehungen sowie Festlegung des Verfahrens für die Interaktion zwischen Strukturabteilungen und Mitarbeitern des Unternehmens im Rahmen der Einheitlichen Aufsichtsbehörde für Gesundheit, Sicherheit und Arbeitssicherheit;

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Gewährleistung der Integrität, Transparenz und Kontinuität der Anforderungen an einheitliche Sicherheits- und Arbeitssicherheitsstandards während mögliche Änderungen interne und externe Umstände und Betriebsbedingungen des Unternehmens;

Gewährleistung der Funktionsfähigkeit und kontinuierlichen Verbesserung des einheitlichen Sicherheits- und Arbeitsschutzsystems.

4.1.3 Einheitliche Sicherheits- und Arbeitssicherheitsstandards werden gemäß den Anforderungen von OHSAS 18001:2007, GOST R 54934/OHSAS 18001:2007 und Anforderungen entwickelt, umgesetzt, aufrechterhalten und verbessert.

4.1.4 Das einheitliche Arbeitsschutz- und Gesundheitsmanagementsystem basiert auf den Grundprinzipien:

Führung der Unternehmensmanager bei der Bewältigung von Gesundheits- und Sicherheitsfragen;

Einbindung der Mitarbeiter auf allen Ebenen in den Risikominderungsprozess;

Persönliche Verantwortung jedes Mitarbeiters des Unternehmens für die Einhaltung der Anforderungen zur Minimierung von Risiken, die zu Schäden an Gesundheit und Leben der Mitarbeiter des Unternehmens führen könnten;

Vorrang präventiver Maßnahmen gegenüber reaktiven Maßnahmen;

Kontinuierliche Verbesserung einheitlicher Sicherheits- und Arbeitssicherheitsstandards.

4.1.5 Vorschläge zur Änderung der Einheitlichen Arbeits- und Sicherheitsinspektion und des Systems für Arbeitssicherheit werden von der Geschäftsleitung von OJSC Gazprom im Rahmen der Analyse der Funktionsweise der Einheitlichen Arbeits- und Sicherheitsinspektion und des Industriesicherheitsinspektorats geprüft.

4.1.6 Das Leitungsorgan des Einheitlichen Gesundheits- und Sicherheitssystems ist die Kommission für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz der OJSC Gazprom, die auf Anordnung der OJSC Gazprom ernannt wird (im Folgenden als Kommission für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz bezeichnet).

Die Gesundheits- und Sicherheitskommission wird von einem Vertreter der obersten Führungsebene geleitet.

4.1.7 Die Hauptaufgaben der Kommission sind:

Sicherstellung der Umsetzung der Politik von OJSC Gazprom im Bereich Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit;

Entwicklung von Vorschlägen zur Umsetzung der staatlichen Politik im Bereich Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit bei OAO Gazprom;

Analyse des Standes des Arbeitsschutzes, der Gewährleistung der Arbeitssicherheit und der Effizienz der Arbeit der Einheitlichen Aufsichtsbehörde für Gesundheit, Sicherheit und Arbeitssicherheit;

Ausarbeitung von Vorschlägen zur Änderung der Politik von OJSC Gazprom im Bereich Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit sowie der einheitlichen Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften;

Bewertung der Leistung von Tochtergesellschaften und Organisationen der OAO Gazprom bei der Schaffung sicherer Arbeitsbedingungen und der Gewährleistung der Arbeitssicherheit.

4.1.8 Die Koordinierung der Aktivitäten der Strukturabteilungen der OAO Gazprom, ihrer Tochtergesellschaften und Organisationen zur Funktionsweise und Verbesserung des einheitlichen Gesundheits- und Sicherheitssystems erfolgt durch die für den Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz autorisierte Abteilung der OAO Gazprom.

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4.2 Definition und Genehmigung der Politik der OAO Gazprom im Bereich Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit 4.2.1 Die Politik spiegelt wider strategische Ziele und die Verpflichtungen des Unternehmens im Bereich Gesundheit und Sicherheit. Die Richtlinie ersetzt die Erklärung der russischen Aktiengesellschaft Gazprom zum Konzept im Bereich Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit, genehmigt durch Beschluss des Vorstands vom 29. Februar 1996 Nr. 18.

4.2.2 Die Richtlinie wird von der Geschäftsleitung genehmigt. Die Richtlinie gilt für alle Unternehmensbereiche.

4.2.3 Die Richtlinie wird allen Personen, die für das Unternehmen arbeiten, sowie Auftragnehmern, die Tätigkeiten im Interesse des Unternehmens durchführen, zur Kenntnis gebracht. Die Leiter der Tochtergesellschaften organisieren und sorgen für die Kommunikation der Richtlinie.

4.2.4 Die Richtlinie wird den Mitarbeitern mitgeteilt:

Während Produktionsbesprechungen;

Bei der Durchführung von Schulungen;

Durch die Veröffentlichung von Informationsexemplaren der Richtlinie auf strukturelle Unterteilungen, in den Büros der Abteilungs- und Dienstleiter;

Während der Einführungsschulung;

Veröffentlichung auf der offiziellen Website von OJSC Gazprom;

Durch die Medien.

4.2.5 Grundlage für Änderungen der Richtlinie ist die Analyse der einheitlichen Gesundheits- und Sicherheitsinspektion und der Arbeitssicherheit durch das Top-Management.

4.2.6 Initiatoren von Änderungen können sein:

Top-Management;

Gesundheits- und Sicherheitskommission;

Abteilungen von OJSC Gazprom;

Leiter von Tochtergesellschaften im Einvernehmen mit der Gesundheits- und Sicherheitskommission;

MPO OJSC Gazprom.

4.2.7 Eine Analyse der Relevanz der Richtlinie zum aktuellen Stand des Arbeitsschutzes, der Gewährleistung des Arbeitsschutzes und der Einhaltung der Ziele im Bereich Arbeitsschutz und Arbeitsschutz erfolgt mindestens einmal jährlich im Rahmen der Analyse des einheitlichen Arbeitsschutzes und Gesundheitssystem und Arbeitssicherheit durch das Top-Management von OJSC Gazprom.

4.2.8 Tochtergesellschaften, die ihre Richtlinien im Bereich Gesundheit und Sicherheit entwickelt und genehmigt haben, bringen sie in Übereinstimmung mit den Richtlinien von OJSC Gazprom.

–  –  –

5 Planung im einheitlichen Arbeitsschutzmanagementsystem der OAO Gazprom

5.1 Allgemeine Anforderungen an die Planung 5.1.1 Die Planung in der Einheitlichen Gesundheits- und Sicherheitsinspektion wird durchgeführt, um Ziele und Prozesse zur Erfüllung der im Rahmen der Richtlinie übernommenen Verpflichtungen festzulegen.

5.1.2 Die Planung im einheitlichen Arbeitsschutzsystem basiert auf den Ergebnissen der Erkennung von Gefahren und der Bewertung von Risiken im Bereich des Arbeitsschutzes, die sich auf das Leben und die Gesundheit der Mitarbeiter des Unternehmens auswirken, und erfüllt die für das Unternehmen geltenden gesetzlichen und sonstigen Anforderungen Aktivitäten sowie das Festlegen und Erreichen gesetzter Ziele.

5.2 Gefahrenerkennung, Risikobewertung und -management 5.2.1 Der Zweck des Risikomanagements besteht darin, die Auswirkungen schädlicher und (oder) gefährlicher Produktionsfaktoren (einschließlich Unfälle in gefährlichen Produktionsanlagen) auf Mitarbeiter, Auftragnehmer, Besucher und andere Interessenten des Unternehmens zu verhindern oder zu verringern Parteien.

5.2.2 Das Unternehmen managt die Risiken, die mit den vom Unternehmen hergestellten und gekauften Produkten und/oder den vom Unternehmen durchgeführten Dienstleistungen und Aktivitäten verbunden sind und sich auf die Mitarbeiter, Auftragnehmer, Besucher und andere interessierte Parteien des Unternehmens auswirken können.

5.2.3 Die Gefahrenerkennung, Risikobewertung und das Management in den Unternehmensbereichen erfolgen gemäß STO Gazprom 18000.1-002.

5.2.4 Die Identifizierung von Gefahren, die Bewertung und das Management von Unfallrisiken werden bei der Erstellung einer Arbeitssicherheitserklärung in gefährlichen Produktionsanlagen von Tochtergesellschaften durchgeführt.

5.3 Gesetzliche und andere Anforderungen 5.3.1 Gemäß der Richtlinie verlangt die Geschäftsführung von OJSC Gazprom von den Managern und allen Mitarbeitern des Unternehmens, dass sie die Anforderungen der Gesetzgebung der Russischen Föderation und der Regulierungsdokumente von OJSC Gazprom im Gesundheitsbereich einhalten und Sicherheit sowie internationale Standards, die zur Umsetzung bei OJSC Gazprom akzeptiert werden.

5.3.2 Das Verfahren zur Sicherstellung der rechtlichen Anforderungen, die die Aktivitäten des Unternehmens im Rahmen der Einheitlichen Arbeitssicherheits- und Gesundheitspolitik regeln, sowie deren Identifizierung und Aktualisierung umfasst die folgenden Phasen:

Erstellung von Quellen zur Beschaffung und Aktualisierung gesetzlicher und anderer Anforderungen;

STO Gazprom 18000.1-001-2014

Identifizierung und Auswahl der Anforderungen an Regulierungsdokumente, die die Aktivitäten des Unternehmens im Bereich Gesundheit und Sicherheit regeln;

Festlegung des Verfahrens zur Sicherstellung des Zugangs der Mitarbeiter des Unternehmens zu identifizierten und aktualisierten gesetzlichen Anforderungen;

Festlegung des Verfahrens zur Bereitstellung von Informationen an Tochtergesellschaften über identifizierte gesetzliche Anforderungen im Bereich Gesundheit und Sicherheit.

5.3.3 Zu den gesetzlichen Anforderungen gehört Folgendes:

In internationalen Abkommen, denen die Russische Föderation beigetreten ist;

Bundesgesetze;

Technische Vorschriften.

5.3.4 Zusätzlich zu den gesetzlichen Anforderungen erfüllt das Unternehmen weitere Anforderungen:

Lizenzen und andere Genehmigungen;

Aufsichtsbehörden im Bereich Gesundheit und Sicherheit;

In Verträgen/Vereinbarungen mit Kunden und Auftragnehmern festgelegt;

Anordnungen der Geschäftsleitung, Weisungen etc.;

Standards von OJSC Gazprom und anderen internen Dokumenten;

Tarifvertrag des Unternehmens.

5.3.5 Bei Bedarf werden die Anforderungen gesetzlicher und behördlicher Dokumente durch die Anforderungen des Unternehmens ergänzt. Diese Anforderungen sollten in Fällen entwickelt und angewendet werden, in denen etablierte regulatorische Anforderungen nicht verfügbar sind oder ihr Niveau nicht den Bedürfnissen des Unternehmens entspricht.

5.3.6 Die Identifizierung und Aktualisierung von Gesetzes- und anderen Regulierungsdokumenten zu Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften, die die Aktivitäten von OAO Gazprom regeln, sowie der Zugriff von OAO Gazprom-Organisationen auf diese Dokumente erfolgt durch die Inspektionskontrollorgane von OAO Gazprom – autorisierte Tochtergesellschaften zur Durchführung der Unternehmenskontrolle, Inspektion von OAO Gazprom, Kommission der 6. Ebene der Verwaltungs- und Produktionskontrolle von OAO Gazprom [STO Gazprom 1.14, Abschnitt 3.7].

5.3.7 Informationsquellen, die das Unternehmen zur Ermittlung und Aktualisierung gesetzlicher und behördlicher Anforderungen für Gesundheit und Sicherheit verwendet, sind:

Elektronische Datenbanken zu Gesetzgebungs- und anderen Regulierungs- und legale Dokumente(Informationsbanken, zum Beispiel Systeme wie „Consultant Plus“, „Garant“, „Code“ usw.);

16 STO Gazprom 18000.1-001-2014

Periodisch gedruckte Veröffentlichungen, welche sind offizielle Quellen Veröffentlichung gesetzlicher Anforderungen: „Gesetzgebungssammlung der Russischen Föderation“, „Rossiyskaya Gazeta“;

Zeitschriften von Ministerien, Abteilungen und anderen Regierungsorganisationen: Zeitschriften „Regulierungsgesetze zum Arbeitsschutz“, „Arbeitssicherheit. Informationssammlung“, „Arbeitssicherheit in der Industrie“ usw.;

Informationen stammen speziell von autorisierte Stellen Exekutivgewalt.

5.4 Ziele und Programme im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz 5.4.1 Ein Vertreter der Geschäftsleitung und der Leiter der Tochtergesellschaften sorgt für die Festlegung, Dokumentation und Erreichung von Zielen im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz (nachfolgend Ziele genannt). eine klare Verteilung der Rollen und Verantwortlichkeiten, Zuweisung von Ressourcen und Ergreifung der erforderlichen Maßnahmen, Analyse und kontinuierliche Verbesserung des einheitlichen Sicherheits- und Arbeitsschutzsystems.

5.4.2 Gesundheits- und Sicherheitsziele werden auf drei Ebenen festgelegt:

Auf der Ebene von OJSC Gazprom;

Zweige DO.

5.4.3 Das Unternehmen entwickelt jährlich Aktivitäten (Programme), Pläne und Zeitpläne, um festgelegte Ziele im Bereich Gesundheit und Sicherheit zu erreichen.

5.4.4 Der Prozess der Zielbildung, der Entwicklung von Programmen, Plänen und Zeitplänen zur Erreichung von Zielen im Bereich Gesundheit und Sicherheit und der Überwachung ihrer Umsetzung erfolgt gemäß STO Gazprom 18000.1-003.

5.4.5 Die Ziele müssen spezifisch und im Einklang mit der Richtlinie sowie messbar sein und Verpflichtungen zur Verhinderung von Unfällen, Verletzungen und Berufskrankheiten beinhalten, zu deren Erfüllung sich das Unternehmen verpflichtet.

5.4.6 Ziele sowie Aktivitäten (Programme), Pläne und Zeitpläne zur Erreichung festgelegter Ziele im Bereich Gesundheit und Sicherheit werden unter Berücksichtigung gesetzlicher und anderer Anforderungen, Risikobewertung im Bereich Gesundheit und Sicherheit sowie technischer Anforderungen festgelegt und entwickelt , Produktions- und Finanzmöglichkeiten, kommerzielle Interessen sowie die Meinungen interessierter Parteien.

5.4.7 Die Erfüllung der festgelegten Ziele im Bereich Gesundheit und Sicherheit zielt darauf ab:

Das Arin Einklang mit den modernen Anforderungen der russischen Gesetzgebung im Bereich Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit, neuen russischen und internationalen Standards für Qualitätssysteme und Arbeitssicherheitsmanagement zu bringen;

STO Gazprom 18000.1-001-2014

Sicherstellung der Attraktivität der Organisation (JSC Gazprom) für Investoren (Einzelpersonen oder Organisationen (einschließlich Organisationen, Staat usw.), die risikobezogene Kapitalinvestitionen mit dem Ziel eines späteren Gewinns tätigen) durch ein wirksames Sicherheitsmanagementsystem und entsprechende Weltstandards;

Reduzierung ungeplanter wirtschaftlicher Verluste der Organisation aufgrund von Unfällen, Zwischenfällen und Berufskrankheiten;

Erhöhung des Niveaus der Sozialpartnerschaft und Schaffung eines gesunden Sozialkapitals in der Organisation und ihren Abteilungen.

6 Implementierung und Betrieb des Einheitlichen Arbeitsschutzmanagementsystems bei OAO Gazprom

6.1 Struktur, Ressourcen, Pflichten, Verantwortlichkeiten und Befugnisse 6.1.1 Das Strukturdiagramm des einheitlichen Managementsystems für Arbeitsgesundheit und Arbeitssicherheit bei OAO Gazprom ist in Anhang A aufgeführt.

6.1.2 Die Struktur der Einheitlichen Aufsichtsbehörde für Gesundheit, Sicherheit und Arbeitssicherheit umfasst:

Top-Management;

Vertreter der Geschäftsleitung;

Die Kommission für Arbeits- und Arbeitssicherheit der OJSC Gazprom wurde im Auftrag des Vorstandsvorsitzenden der OJSC Gazprom A.B. gebildet. Miller vom 12. April 2013 Nr. 130;

Strukturelle Abteilungen von OJSC Gazprom;

Abteilung von OJSC Gazprom, autorisiert im Bereich Gesundheit und Sicherheit;

Inspektionskontrollorgane von OJSC Gazprom;

Organ öffentliche Kontrolle(Interregionale Gewerkschaftsorganisation von OJSC Gazprom);

DO – Vertreter der Geschäftsführung für einheitliche Sicherheits- und Arbeitsschutznormen.

6.1.3 Die oberste Leitung und die Leiter der Tochtergesellschaften stellen die notwendigen Ressourcen (finanzielle, materielle, personelle etc.) für die Einrichtung, Umsetzung, Aufrechterhaltung und Verbesserung des einheitlichen Arbeitsschutzsystems und der Arbeitssicherheit bereit.

6.1.4 Das Unternehmen stellt die Umsetzung der Richtlinie sicher, indem es festgelegte Ziele gemäß den von der Einheitlichen Gesundheits- und Sicherheitsinspektion und den Dokumenten zur Arbeitssicherheit festgelegten Verfahren erreicht.

6.1.5 Ein Vertreter der Geschäftsleitung verfügt über die erforderlichen Befugnisse und ist verantwortlich für:

Für die Einrichtung, Umsetzung und Aufrechterhaltung des einheitlichen Sicherheits- und Arbeitsschutzsystems gemäß den Anforderungen;

18 STO Gazprom 18000.1-001-2014

Genehmigung und Bereitstellung von Berichten über die Funktionsweise des Einheitlichen Gesundheits- und Sicherheitsinspektorats und des Arbeitssicherheitssystems an die Geschäftsleitung zur Analyse und Verwendung als Grundlage für die Verbesserung des Einheitlichen Gesundheits- und Sicherheitsinspektorats und des Arbeitssicherheitssystems.

6.1.6 Informationen über den ernannten Vertreter der Geschäftsleitung werden allen Mitarbeitern des Unternehmens und anderen Personen, die unter der Geschäftsführung des Unternehmens arbeiten, mitgeteilt.

6.1.7 Das methodische Management des Funktionierens des einheitlichen Sicherheits- und Arbeitsschutzsystems erfolgt durch:

Im Allgemeinen gilt für OJSC Gazprom die im Bereich Gesundheit und Sicherheit autorisierte Abteilung von OJSC Gazprom;

Für Tochtergesellschaft (Struktureinheit, Zweigstelle) – Struktureinheiten für Gesundheit und Sicherheit.

6.1.8 Die Struktureinheit für Gesundheit und Sicherheit besteht je nach Struktur und Personalstärke der Tochtergesellschaft (Niederlassung der Tochtergesellschaft) aus:

1) stellvertretender Chefingenieur für Gesundheit und Sicherheit;

2) Struktureinheit für Arbeitssicherheit;

3) Struktureinheit für Arbeitssicherheit;

b) in der Zweigniederlassung der Tochtergesellschaft:

1) stellvertretender Chefingenieur der Abteilung für Gesundheit und Sicherheit;

2) Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Gruppen);

3) Spezialisten (Gruppen) für Arbeitssicherheit.

6.1.9 Die empfohlenen Pflichten, Verantwortlichkeiten und Befugnisse der Mitarbeiter des Unternehmens im Bereich Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit sind in Anhang B aufgeführt. Eine spezifische Beschreibung der Rechte, Verantwortlichkeiten und funktionale Verantwortlichkeiten Mitarbeiter werden durch Stellenbeschreibungen (Arbeitsanweisungen) bestimmt.

6.1.10 Die Pflichten, Verantwortlichkeiten und Befugnisse von Führungskräften und Fachkräften, die nicht in Anhang B definiert sind, werden vom Leiter der Tochtergesellschaft (Niederlassung) in Übereinstimmung mit der durchgeführten Arbeit und den Anforderungen der behördlichen Rechtsdokumente im Bereich Gesundheit und Sicherheit festgelegt.

6.1.11 Die in Anhang B, jedoch nicht in der Struktur der Tochtergesellschaft, definierten Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Befugnisse von Führungskräften und Spezialisten werden vom Leiter der Tochtergesellschaft auf andere Spezialisten verteilt.

6.1.12 Die Anzahl der Mitarbeiter, die Namen der Positionen und Struktureinheiten, die Arbeitsschutz- und Arbeitsschutzfunktionen wahrnehmen, werden gemäß der Liste der regulatorischen und methodischen Dokumente zur Standardisierung der Arbeit der Mitarbeiter von OAO Gazprom und den Regeln bestimmt.

6.1.13 In Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen von Tochtergesellschaften mit 50 oder weniger Mitarbeitern werden die Aufgaben eines Arbeitsschutzingenieurs auf Anordnung der Zweigniederlassung oder Sondervereinbarung auf andere Mitarbeiter übertragen

STO Gazprom 18000.1-001-2014

Auftragnehmer für Arbeitssicherheit, die auf vertraglicher Basis in der vorgeschriebenen Weise an der Arbeit beteiligt sind.

Die Verantwortung für die Umsetzung der Produktionskontrolle zur Einhaltung der Arbeitsschutzanforderungen insgesamt für Tochtergesellschaften gemäß den Regeln liegt bei:

Für den stellvertretenden Leiter einer Tochtergesellschaft (Niederlassung), wenn die Zahl der in gefährlichen Produktionsanlagen beschäftigten Arbeitnehmer weniger als 150 Personen beträgt;

Eine Sicherheitsfachkraft, wenn die Zahl der in gefährlichen Produktionsanlagen beschäftigten Arbeitnehmer 150 bis 500 Personen beträgt;

Der Leiter einer Struktureinheit, die Sicherheitsfunktionen wahrnimmt, wenn die Zahl der in gefährlichen Produktionsanlagen beschäftigten Arbeitnehmer mehr als 500 Personen beträgt.

6.1.14 In den durch Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen vorgesehenen Fällen ernennen Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen von Tochtergesellschaften Verantwortliche für bestimmte Arten von Tätigkeiten, deren Rechte, Pflichten und Verantwortlichkeiten festgelegt werden müssen Berufsbeschreibungen, Vorschriften über bauliche Unterteilungen oder ORD (zuständig für die sichere Ausführung von Arbeiten mit Kränen, verantwortlich für die Durchführung von Heißarbeiten usw.).

6.1.15 Mitarbeiter des Unternehmens, die gegen HSE-Anforderungen verstoßen oder ihre HSE-Verpflichtungen nicht erfüllen, haften in der durch die geltende Gesetzgebung der Russischen Föderation festgelegten Weise.

6.1.16 Der Leiter einer Abteilung des Unternehmens hat das Recht, Vorschläge zur Belohnung von Mitarbeitern für aktive und aktive Mitarbeiter zu machen erfolgreiche Aktivitäten im Bereich des Arbeitsschutzes und der Verantwortungsübernahme von Arbeitnehmern, die ihren Pflichten im Bereich Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz nicht zufriedenstellend nachkommen.

Bei der leistungsorientierten Entlohnung von Mitarbeitern ist die Erfüllung von Anforderungen und das Erreichen gesetzter Ziele im Bereich Gesundheit und Sicherheit zu berücksichtigen.

6.1.17 Das Management der Tochtergesellschaft muss durch das Motivationssystem sicherstellen, dass die Mitarbeiter an ihren Arbeitsplätzen bewusst Verantwortung für die von ihnen verwalteten Gesundheits- und Sicherheitsaspekte übernehmen, einschließlich der Verantwortung für die Einhaltung aller Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen, die für ihre Produktionsaktivitäten gelten.

Die Wirksamkeit des Anreizsystems sollte regelmäßig überprüft und gegebenenfalls angepasst werden.

6.2 Kompetenz, Schulung und Sensibilisierung 6.2.1 Die Feststellung des Schulungsbedarfs der Mitarbeiter sowie die Durchführung von Schulungen und Fortbildungen zu Gesundheits- und Sicherheitsfragen erfolgt in der von OAO Gazprom festgelegten Weise.

–  –  –

6.2.2 Die Kompetenz der Arbeitnehmer basiert auf der Fähigkeit, Wissen und Fähigkeiten in der Praxis anzuwenden. Ein kompetenter Arbeiter ist in der Lage, unter Produktionsbedingungen richtig und sicher zu handeln und erworbene Kenntnisse und Erfahrungen in die Praxis umzusetzen.

6.2.3 Die Organisation und Durchführung von Schulungen und Prüfungen von Kenntnissen zu Arbeitsschutzanforderungen, Schulungen und Zertifizierungen im Bereich Arbeitssicherheit liegt in der Verantwortung des Leiters der Niederlassung (Niederlassung).

6.2.4 Das Verfahren zur Schulung, Sensibilisierung und Kompetenzsteigerung der Mitarbeiter des Unternehmens im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sieht folgende Umsetzungsstufen vor:

Ermittlung des Schulungsbedarfs;

Entwicklung und Umsetzung von Schulungsplänen;

Bewertung des erworbenen Wissens.

6.2.5 Die Mitarbeiter des Unternehmens müssen sich durch Schulungen und Unterweisungen darüber im Klaren sein:

Über tatsächliche oder mögliche Folgen für Gesundheit und Sicherheit bei der Ausübung der Arbeit, Verhalten am Arbeitsplatz;

Gefahren, Risiken und Dokumente zum Risikomanagement im Bereich Gesundheit und Sicherheit;

Mögliche Folgen einer Abweichung von festgelegten Betriebsabläufen:

Die Vorteile der Gewährleistung der persönlichen Sicherheit;

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„Genfer Zentrum für demokratische Kontrolle der Streitkräfte Öffentliche Vereinigung „Zentrum für das Studium der Außenpolitik und Sicherheit“ Fakultät für internationale Beziehungen der Belarussischen Staatsuniversität Shanghaier Organisation für Zusammenarbeit und eurasische Sicherheitsprobleme Minsk / Almaty / Genf - 20 UDC 327.7(100 )(035.3) Autorenteam: M.V. Danilovich (Kap. 2, 5), E.F. Dovgan (Kapitel 1), Zh.M. Kembaev (Kapitel 7), M.T. Laumulin (Kapitel 8), A.A. Rozanov (Einleitung, Kapitel 3, Schluss), ...“

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Es ist kein Geheimnis, dass es darum geht, sichere Arbeitsbedingungen zu schaffen, das Leben und die Gesundheit der Arbeitnehmer zu schützen, den zuverlässigen Betrieb gefährlicher Produktionsanlagen (HPF) sicherzustellen und das Unfallrisiko in diesen Anlagen zu verringern Schwerpunktbereiche Aktivitäten von PJSC Gazprom. Um diese Ziele auf der Ebene des Unternehmens, seiner Tochtergesellschaften und Organisationen zu erreichen, wurde das Unified Occupational Health and Safety Management System (USH&I) erstellt, implementiert, zertifiziert und wird erfolgreich betrieben. Unter Berücksichtigung der positiven Ergebnisse, die PJSC Gazprom bei der Anwendung des einheitlichen Arbeitsschutz- und Gesundheitssystems erzielt hat, begann das Unternehmen Gazprom Mezhregiongaz mit der Einrichtung eines ähnlichen Arbeitsschutz- und Gesundheitsmanagementsystems bei JSC Gazprom Gazoraspredeleniye und seinen Gasverteilungsorganisationen (GROs). . Die Entwicklung basierte auf den Methoden, die im Konzept des Einheitlichen Gesundheits- und Sicherheitsinspektorats und des Arbeitssicherheitssystems von PJSC Gazprom festgelegt sind.

S.V. Vlasichev, Gazprom Mezhregiongaz LLC (St. Petersburg, Russische Föderation)
EIN. Shevchenko, Gazprom Mezhregiongaz LLC (St. Petersburg, Russische Föderation)
S.A. Kurbatov, Gazprom Mezhregiongaz LLC (St. Petersburg, Russische Föderation)

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Die Mechanismen zur Reduzierung der Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten der Mitarbeiter von JSC Gazprom Gazoraspredeleniye werden ständig verbessert. Grundlage hierfür ist die Erstellung umfassender Zielplanungsprogramme, die die Aktivitäten der Mutterorganisation und von GRO rationalisieren. Das Hauptergebnis der Arbeiten in dieser Richtung wird der Aufbau eines hierarchisch strukturierten Arbeitsschutzmanagementsystems sein, in dem alle Aspekte des Schutzes von Gesundheit und Leben der Arbeitnehmer gemeinsam berücksichtigt werden.

Seit zwei Jahren ist das Arbeitssicherheits- und Gesundheitsmanagementsystem der PJSC Gazprom hinsichtlich der Einhaltung der Anforderungen der internationalen Norm OHSAS 18001:2007 zertifiziert. Dieses System legt ein einheitliches Verfahren zur Organisation und Durchführung von Arbeiten zum Arbeitsschutz und zur Arbeitssicherheit fest, das für alle Mitarbeiter verbindlich ist. Das System der einheitlichen Arbeitssicherheit und Arbeitssicherheitsstandards von PJSC Gazprom basiert auf einer Methodik, die als Deming-Zyklus (PDCA) bekannt ist. IN Gesamtansicht Der Zyklus wird wie folgt kurz beschrieben:

Planung: entwickelt Ziele und Aktivitäten, die erforderlich sind, um Ergebnisse gemäß den Organisationsrichtlinien zu erzielen;

Umsetzung: Umsetzung der in der Planungsphase entwickelten Aktivitäten;

Überprüfung: Aktionsprogramme werden überwacht und anhand von Zielvorgaben und Vorgaben hinsichtlich der Einhaltung gesetzlicher und anderer Anforderungen bewertet;

Maßnahmen: Basierend auf einer Analyse der Wirksamkeit der ergriffenen Maßnahmen werden Maßnahmen ergriffen, um die Wirksamkeit des Managementsystems weiter zu verbessern.

Qualität und Quantität

Die Arbeit von Gasverteilungsorganisationen unterscheidet sich in ihren Besonderheiten von den Aktivitäten der Gasförderung, des Gastransports und anderer Tochtergesellschaften von PJSC Gazprom und weist ihre eigenen Merkmale und Risiken auf. In diesem Zusammenhang organisierte Gazprom Mezhregiongaz LLC Arbeiten zur Schaffung eines Arbeitssicherheits- und Gesundheitsmanagementsystems bei Gazprom Gazoraspredeleniye JSC unter Berücksichtigung seiner Harmonisierung mit den Bestimmungen der Einheitlichen Gesundheits- und Sicherheitsinspektion und den Arbeitssicherheitsvorschriften von Gazprom PJSC.

Seit 2016 wird ein risikobasierter Ansatz angewendet BundesbehördenÜberwachung und Kontrolle erfordert die Schaffung von Arbedurch Organisationen, die gefährliche Produktionsanlagen der Klassen I und II betreiben. Die meisten von Gasverteilungsunternehmen betriebenen Anlagen gehören zur Gefahrenklasse III (79 % der Gesamtzahl gefährlicher Produktionsanlagen), es wird jedoch trotz der Optionalität ein einheitliches System des Arbeitsschutzes und des Gesundheitsschutzes im Gasverteilungssektor geschaffen dieser Schritt aus Sicht der Regulierungsbehörden. Gazprom Mezhregiongaz LLC entwickelt einen einheitlichen Sicherheits- und Arbeitsschutzstandard, um vor allem die berufliche Gesundheit und Arbeitssicherheit der Mitarbeiter zu gewährleisten und Risiken im Bereich der Gasverteilung wirksam zu bewältigen.


Reis. 2. A.B. Miller und V.A. Markelov repräsentiert das System einheitlicher Arbeitssicherheit und Arbeitssicherheitsstandards von PJSC Gazprom. 2014

Um den Prozess der Schaffung einer einheitlichen Gesundheits- und Sicherheitsinspektion und eines Systems für Arbeitssicherheit bei JSC Gazprom Gazraspredeleniye zu optimieren, wurde ein Aktionsplan entwickelt, genehmigt und mit PJSC Gazprom vereinbart, dessen Kernpunkt die Entwicklung einer Reihe von Dokumenten ist, bestehend aus fünf Unternehmensstandards für die Einheitliche Gesundheits- und Sicherheitsinspektion und Arbeitssicherheit, die auf der Grundlage der relevanten Standards der PJSC „Gazprom“ erstellt wurden.

Der Geltungsbereich der Standards umfasst alle Organisationen, die Gasverteilungsanlagen betreiben und Teil der JSC Gazprom Gazoraspredeleniye sind.

Die Bedeutung der korrekten Festlegung der Grenzen des Handlungsspielraums liegt darin begründet, dass Tochtergesellschaften von JSC Gazprom Gazoraspredelenie eine Holdingstruktur haben und eine erhebliche Anzahl abhängiger Organisationen umfassen können (z. B. JSC Gazprom Gazoraspredelenie Stavropol -
30 Organisationen usw.), auf die eine Ausweitung des neu geschaffenen Managementsystems erforderlich ist.

Es ist auch wichtig, sich auf die Tatsache zu konzentrieren, dass das einheitliche System für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz darauf abzielt, die Auswirkungen schädlicher und (oder) gefährlicher Produktionsfaktoren nicht nur auf die Arbeitnehmer von GRO, sondern auch auf Auftragnehmer, Kunden und andere Personen zu verhindern oder zu verringern an Produktionsabläufen beteiligt sind.

Der Normensatz wird fünf Dokumente umfassen. Jedes Dokument regelt Aktivitäten in einem bestimmten Bereich. Eine effektive Kommunikation sowie die Klärung organisatorischer Feinheiten wird durch einen Standard mit allgemeinen Bestimmungen sichergestellt.

Die Struktur der Einheitlichen Aufsichtsbehörde für Gesundheit, Sicherheit und Arbeitssicherheit umfasst:

Leitende Geschäftsführung von JSC Gazprom Gazoraspredeleniye;

Vertreter der Geschäftsleitung für einheitliche Gesundheits- und Sicherheitsstandards;

Kommission im Bereich Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit;

Strukturelle Abteilungen von Gazprom Mezhregiongaz LLC als Managementorganisation;

Gewerkschaften;

Reis. 3. Geltungsbereich der einheitlichen Gesundheits- und Sicherheitsstandards von Gazprom Gas Distribution JSC

Reis. 4. Normensatz für einheitliche Sicherheits- und Arbeitssicherheitsstandards von Gazprom Gazoraspredeleniye JSC

Reis. 5. Politik von PJSC Gazprom im Bereich Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit

Die Arbeitsschutz- und Arbeitssicherheitskommission der Gazprom Gazoraspredeleniye JSC unter der Leitung eines Vertreters der Geschäftsleitung wird zum Leitungsorgan der Einheitlichen Aufsichtsbehörde für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz.
Im Rahmen ihrer Tätigkeit verfügt die Kommission über folgende Befugnisse:

Analyse des Standes des Arbeitsschutzes, der Gewährleistung der Arbeitssicherheit und der Wirksamkeit des Funktionierens des einheitlichen Arbeitsschutzsystems und der Arbeitssicherheit in Organisationen;

Erarbeitung von Vorschlägen zur Änderung der Politik im Bereich Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit sowie des Systems des einheitlichen Arbeitsschutzes und der Arbeitssicherheit;

Bewertung der Ergebnisse der Aktivitäten der staatlichen Vertriebsorganisation zur Optimierung der Arbeitsbedingungen und Gewährleistung der Arbeitssicherheit.

Eine wichtige Rolle bei der Gewährleistung des wirksamen Funktionierens des Arbspielt das richtige Verständnis der Grundprinzipien, auf denen dieses System aufbaut. Diese beinhalten:

Führung von GRO-Managern bei der Bewältigung von Fragen des Arbeitsschutzes und der Arbeitssicherheit;

Einbindung der Mitarbeiter auf allen Ebenen in den Risikominderungsprozess;

Persönliche Verantwortung jedes Mitarbeiters für die Einhaltung der Anforderungen zur Minimierung von Risiken, die zu Gesundheits- und Lebensschäden führen können;

Mitarbeitermotivation;

Vorrang präventiver Maßnahmen gegenüber reaktiven Maßnahmen;

Kontinuierliche Verbesserung einheitlicher Sicherheits- und Arbeitssicherheitsstandards.

Die qualitativen und quantitativen Ergebnisse der Aktivitäten der staatlichen Vertriebsorganisation im Rahmen des einheitlichen Arbeitsschutz- und Arbhängen vollständig von der vollständigen Umsetzung der oben genannten Grundsätze ab.

Reis. 6. Schema der Prozesse zur Bildung von Zielen und Aktionsprogrammen im Rahmen der Einheitlichen Aufsichtsbehörde für Gesundheit, Sicherheit und Arbeitssicherheit

Spirale der evolutionären Entwicklung

Die Arbeitsschutzrichtlinie dient als wichtigstes Dokument zur Genehmigung der strategischen Ziele und Verpflichtungen des Unternehmens in dem betreffenden Bereich. Bei ihren Produktionsaktivitäten orientieren sich JSC Gazprom Gazoraspredeleniye und seine Mitgliedsorganisationen für die Gasverteilung an der am 23. Juli 2014 verabschiedeten Richtlinie von PJSC Gazprom im Bereich Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit. Dieses Dokument ist jedem bekannt neuer Angestellter während der Einführungsschulung für den Arbeitsmarkt.

PJSC Gazprom muss die Ziele und Pflichten dieser Richtlinie einhalten obligatorisch alle im Rahmen der Einheitlichen Gesundheits- und Sicherheitsinspektion und der Arbeitssicherheitsvorschriften von Gazprom Gas Distribution JSC durchgeführten Arbeiten einhalten. Im Vergleich zu den festgelegten Zielen und Verpflichtungen wird die Formulierung, Dokumentation und Umsetzung der Aufgaben mittelfristig (ein Jahr) mit der Möglichkeit ihrer quantitativen Formulierung und Angabe des Zeitrahmens für die Erreichung sichergestellt.

Zur Erreichung der geplanten Ziele werden fallbezogen Programme und Aktionspläne im Bereich Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit entwickelt. Der Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahmen, geplante Kosten sowie verantwortliche Personen werden angegeben.

Ziele und Aktionsprogramme werden auf drei Ebenen festgelegt:

Auf der Ebene von JSC Gazprom Gas Distribution;

Auf GRO-Ebene;

Auf der Ebene der GRO-Filialen.


Reis. 7. „Dreidimensionales Modell“ der Einheitlichen Gesundheits- und Sicherheitsinspektion der JSC Gazprom Gazoraspredeleniye basierend auf dem Deming-Zyklus

Im ersten Schritt werden in den Niederlassungen der Gasverteilungsorganisationen Zielentwürfe und Aktionsprogramme erarbeitet, die dann an die Gasverteilungsorganisationen übermittelt werden. Hier werden sie im Rahmen der zweiten Stufe analysiert und zusammengefasst und bilden die Grundlage für die Bildung von Zielentwürfen und Aktionsprogrammen bereits auf der Ebene der Führungsstruktur der Filialen. In der Endphase werden die von der GRO entwickelten Projekte an JSC Gazprom Gazoraspredeleniye gesendet, wo unter Berücksichtigung der erhaltenen Daten Ziele und Programme für allgemeine Unternehmensaktivitäten im Bereich Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit erstellt und genehmigt werden. Die von der obersten Leitung genehmigten Ziele und Aktionsprogramme von JSC Gazprom Gazoraspredeleniye werden an die GRO zur Anpassung, Genehmigung und Umsetzung der Ziele und Aktionsprogramme der GRO und ihrer Niederlassungen übermittelt.

Die Entwicklung aller oben genannten Dokumente erfolgt unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Gefahrenerkennung und Risikobewertung im Bereich Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit in jedem Gasverteilungszentrum. Bei dieser Arbeit handelt es sich um einen Prozess zur Erkennung des Vorhandenseins einer Gefahr und zur Bestimmung ihrer Merkmale gemäß dem Verfahren, das in einer speziellen Norm von Gazprom Gas Distribution JSC festgelegt ist, die Teil einer Reihe von Normen für einheitliche Arbeitssicherheits- und Industriesicherheitsstandards ist.

Der Risikobewertungsprozess ermittelt den Grad seiner Gefährlichkeit unter Berücksichtigung aller bestehenden Managementmaßnahmen und entscheidet, ob das Risiko akzeptabel (tolerierbar) ist. Die Arbeiten zur Gefahrenerkennung und Risikobewertung sowie zur Entwicklung von Risikomanagementmaßnahmen im GRO werden von einem Vertreter der GRO-Geschäftsführung für einheitlichen Arbeits- und Gesundheitsschutz und Arbeitsschutz geleitet.

Die geplante Gefahrenermittlung und Risikobewertung in Gasverteilungszentren wird mindestens alle 5 Jahre durchgeführt. Außerplanmäßige Gefahrenerkennung und Risikobewertung werden in folgenden Fällen durchgeführt:

Modernisierung, Umbau, Austausch von Geräten;

Änderungen in den Produktionsprozessen bei der Planung spezieller (nicht standardmäßiger) Arbeiten;

Änderungen der gesetzlichen und sonstigen Anforderungen in Bezug auf identifizierte Gefahren und Risiken und/oder damit verbundene Kontrollmaßnahmen;

Änderungen der Arbeitsbedingungen und/oder des Arbeitsablaufs sowie im Falle von Unfällen, Störungen und Vorfällen in den Strukturabteilungen der Gazprom Gazoraspredelenie JSC und der Gasverteilungsabteilung.

Das Verfahren zur Gefahrenerkennung und Risikobewertung besteht aus der sequenziellen Durchführung folgender Tätigkeiten:

Gefahrenerkennung;

Bestimmung des Risikoniveaus;

Risikobewertung zur Feststellung seiner Akzeptanz;

Auswahl zusätzlicher Risikomanagementmaßnahmen.

Bei der Identifizierung werden nur solche Gefahren berücksichtigt, die zu Verletzungen, einer Verschlechterung der Gesundheit des Arbeitnehmers oder zum Tod führen können (z. B. solche, die in der Norm der Organisation definiert sind, in Unfallstatistiken enthalten sind usw.). Beispielliste Gefahren werden in der kommenden Unternehmensnorm enthalten sein, sie wird jedoch nicht als erschöpfend angesehen und sollte bei Bedarf durch neue Gefahren ergänzt werden, die in Bezug auf einen bestimmten Prozess und/oder eine bestimmte Art von Arbeit identifiziert wurden.

Für identifizierte Gefahren werden geeignete Kontrollmaßnahmen festgelegt, wie zum Beispiel:

Kollektive Schutzmittel – Fahrzeugzäune, Verriegelung, Alarmanlagen, Warnleuchten, Sirenen;

Administrative Kontrollmaßnahmen – Aufschriften und Symbole, die vor der Sicherheit warnen, Kennzeichnung gefährlicher Bereiche und Fußgängerwege, Sicherheitssysteme und -verfahren, Geräteinspektionen, Zugangskontrolle, Arbeitsgenehmigungen, Einweisungen usw.;

Organisatorische Maßnahmen – Austausch von Geräten, Maschinen und Mechanismen, Modernisierung vorhandener Geräte usw.;

Individuelle Schutzmittel.

In der nächsten Phase der Identifizierung wird der Grad des Risikos beurteilt – ob es akzeptabel genug ist, die Produktionsprozesse fortzusetzen. Dabei berücksichtigt die Arbeitsgruppe mindestens folgende Datenquellen:

Protokolle und Akte der Verwaltungs- und Produktionskontrolle, Kontrollakte von Unternehmenskontroll- und staatlichen Aufsichtsbehörden;

Informationsschreiben von Gazprom Gazoraspredelenie JSC und anderen Organisationen mit Daten zu Unfällen in Gasverteilungszentren;

Angemessene Beurteilungen der Mitglieder der Arbeitsgruppe über die Möglichkeit, Maßnahmen zur Verbesserung der Risikomanagementmaßnahmen zu ergreifen.

Ein Risiko gilt als akzeptabel, wenn es nicht im Widerspruch zu den aus den einzelnen Quellen erhaltenen Informationen steht. Andernfalls wird auf ein unzumutbares Risiko geschlossen.

Bei inakzeptablem Risiko müssen zusätzliche Kontrollmaßnahmen entwickelt werden, die auf Folgendes abzielen:

Risiko beseitigen (ersetzen);

Verhinderung eines gefährlichen Ereignisses (Verhinderung seines Eintretens) oder Verringerung der Schwere der Folgen.

Eine Neubewertung inakzeptabler Risiken erfolgt, nachdem zusätzliche Maßnahmen zur Bewältigung dieses Risikos ergriffen wurden. Als akzeptabel gilt ein Risiko, das auf ein Maß reduziert wird, das die Organisation unter Berücksichtigung gesetzlicher Anforderungen und ihrer eigenen Arbeitsschutzrichtlinie unter Berücksichtigung geplanter Aktivitäten bereitstellen kann.

KONTROLLE IN JEDER STUFE

Bei der Zielerreichung und Umsetzung geplanter Aktivitäten im Rahmen der Einheitlichen Gesundheits- und Sicherheitsinspektion und Arbeitssicherheit erfolgt eine regelmäßige Überwachung. Es werden Audits durchgeführt, deren Ergebnisse zusammen mit den in der Organisation implementierten Prozessen als Grundlage für die Beurteilung der Wirksamkeit des implementierten Systems dienen.

Die Überwachung im Rahmen der Einheitlichen Gesundheits- und Sicherheitsinspektion und der Arbeitssicherheit gliedert sich in präventive (um Informationen über die Arbeitsleistung zu erhalten, bevor es zu Vorfällen, Unfällen, Notfallsituationen und Berufskrankheiten) und reaktiv (wird durchgeführt, nachdem eine unerwünschte Situation eintritt).

Der letzte Schritt bei der Schaffung des Einheitlichen Arbeitsschutzmanagementsystems von Gazprom Gazoraspredeleniye JSC wird die Analyse der GRO-Berichte über die Umsetzung des Systems sein, die zu einer Bewertung der Wirksamkeit der Ergebnisse der geleisteten Arbeit führen wird ein ganzes. Sollten die gesetzten Ziele nicht erreicht werden, werden Korrekturmaßnahmen entwickelt und bereits festgelegte Ziele überarbeitet.

Der Deming-Zyklus, der für die Modellierung fast aller Managementsysteme von grundlegender Bedeutung ist und der zu Beginn dieses Artikels besprochen wurde, wird in Bezug auf das einheitliche Gesundheits- und Sicherheitssystem und die Arbeitssicherheit bei Gazprom Gazoraspredeleniye JSC wie folgt umgesetzt.

Jede Iteration des PDCA-Zyklus dauert ein Kalenderjahr. Mit jeder weiteren jährlichen Wiederholung des allgemeinen Algorithmus (Planung – Umsetzung – Kontrolle – Aktion) wird das Niveau der gesetzten Ziele angepasst und erhöht. Somit wird eine kontinuierliche Verbesserung des Arbeitssicherheits- und Gesundheitsmanagementsystems durchgeführt.

Eine ordnungsgemäß strukturierte Arbeit zum Arbeitsschutz und zum Arbeitsschutzmanagement gewährleistet die Koordination der Produktionsprozesse und führt dazu, dass mit minimalen Kosten die gewünschten Ergebnisse erzielt werden. Der Systemansatz ermöglicht es Ihnen, sich auf die Lösung der wichtigsten Aufgaben zu konzentrieren und das Arbeitsschutzmanagementsystem durch Inspektion, Bewertung und anschließende Weiterentwicklung kontinuierlich zu verbessern. Die Folge davon wird eine Steigerung der Effektivität und Effizienz der Produktionsaktivitäten im Gasverteilungssektor sein.

Genehmigt durch Beschluss von PJSC Gazprom vom 30. August 2016 Nr. 274

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1. Auf der Grundlage einer Analyse der Hauptursachen für Unfälle in Tochtergesellschaften und Organisationen von PJSC Gazprom wurden wichtige Sicherheitsregeln entwickelt. 1.2. Die wichtigsten Sicherheitsregeln wurden zu folgenden Zwecken entwickelt: Umsetzung der Politik und Erreichung der Ziele von PJSC Gazprom im Bereich Arbeitsgesundheit und Arbeitssicherheit; Verbesserung der Sicherheitskultur der Arbeitnehmer; Definition einheitlicher Mindestanforderungen für sicheres Verhalten Arbeitskräfte; Vermeidung von Arbeitsunfällen; Information der Mitarbeiter über die Unzulässigkeit von Handlungen, die zu Unfällen führen könnten.

2. Begriffe, Definitionen und Abkürzungen

Energiequelle – Ausrüstung/Gerät, das verwendet Verschiedene Arten Energie (elektrisch, pneumatisch, thermisch, mechanisch usw.) Wichtige Sicherheitsregeln – einheitliche Anforderungen auf das Verhalten der Mitarbeiter von PJSC Gazprom und seinen Tochtergesellschaften und Organisationen bei der Ausübung ihrer Tätigkeit Arbeitsfunktionen sowie Mitarbeiter von Auftragnehmern, die aufgrund einer Vereinbarung oder einer anderen Vereinbarung in den Einrichtungen von PJSC Gazprom und seinen Tochtergesellschaften und Organisationen beschäftigt sind rechtlich, deren Nichtbeachtung zu Unfällen führen kann. Unter Sicherheitskultur versteht man die Qualifikation und psychologische Vorbereitung aller Personen, wobei die Gewährleistung der Arbeitssicherheit der Anlagen der Gazprom PJSC ein vorrangiges Ziel und ein internes Bedürfnis darstellt und zu einem Bewusstsein für persönliche Verantwortung und Selbstkontrolle bei der Durchführung aller sicherheitsrelevanten Arbeiten führt. Linienvorgesetzter ist eine Führungskraft, deren Führungsebene direkt über den Arbeitern und anderen Mitarbeitern liegt (Schichtleiter, Abteilungs- oder Bereichsleiter). Vorfall – jedes unerwünschte Ereignis im Unternehmen, das zu einer Gesundheitsschädigung eines Mitarbeiters bei der Arbeit, einem Unfall oder einem Vorfall geführt hat oder führen könnte (Ziffer 3.1.49 der STO Gazprom 18000.1-001-2014). Auftragnehmer – eine Organisation (andere Person), die auf vertraglicher Basis Arbeiten und Dienstleistungen für PJSC Gazprom und (oder) ihre Tochtergesellschaften und Organisationen erbringt. Bei Arbeiten mit hohem Risiko handelt es sich um Arbeiten, vor deren Beginn die für die Sicherheit bei der Ausführung dieser Arbeiten verantwortlichen Personen eine Reihe zwingender organisatorischer und organisatorischer Maßnahmen durchführen müssen technische Veranstaltungen Gewährleistung der Sicherheit. PSA – Persönliche Schutzausrüstung – technische Mittel zur Verhinderung oder Verringerung der Exposition von Arbeitnehmern gegenüber schädlichen oder gefährlichen Produktionsfaktoren sowie zum Schutz vor Verschmutzung oder dem Einfluss besonderer Temperaturbedingungen.

3. Wichtige Sicherheitsregeln

NEIN. Wichtige Sicherheitsregeln/-schilder Primäre Anforderungen
1 Benutzen Sie an Produktionsstandorten und bei der Arbeit persönliche Schutzausrüstung Arbeiter müssen Verwenden Sie persönliche Schutzausrüstung (Arbeitskleidung, Sicherheitsschuhe, Schutzhelm, Schutzbrille, Handschuhe usw.) gemäß den für die Art der Arbeit und (oder) Produktionsanlage festgelegten Anforderungen. Wenn Sie ein Arbeitsleiter oder eine Person sind, die für die Ausführung von Arbeiten verantwortlich ist, müssen Sie:- Vor Arbeitsbeginn Rücksprache mit allen beteiligten Arbeitnehmern halten Fertigungsprozess, Verfügbarkeit, Vollständigkeit und Gebrauchstauglichkeit der persönlichen Schutzausrüstung, die für die sichere Ausführung der durchgeführten Arbeiten erforderlich ist; - Kontrolle der korrekten Verwendung von PSA durch die Arbeitnehmer während des Arbeitsprozesses.
2 Legen Sie während der Fahrt Sicherheitsgurte an Treiber Fahrzeug sind verpflichtet:- Seien Sie beim Fahren eines mit Sicherheitsgurten ausgestatteten Fahrzeugs angeschnallt und befördern Sie keine Passagiere, die nicht angeschnallt sind (auch nicht im Bus, in der zweiten Sitzreihe). Personenkraftwagen usw.); - Überprüfen Sie vor der Abreise die Funktionsfähigkeit und das Fehlen sichtbarer Schäden an den Sicherheitsgurten. - Fahren Sie nicht los, ohne sicherzustellen, dass alle Personen im Fahrzeug ordnungsgemäß angeschnallt sind. Fahrgäste von Fahrzeugen sind verpflichtet:- beim Führen eines Fahrzeugs, das mit Sicherheitsgurten ausgestattet ist, angeschnallt sein (auch im Bus, in der zweiten Sitzreihe eines Autos usw.); - Informieren Sie den Fahrer über Fahrzeuginsassen, die die Sicherheitsgurte falsch oder nicht verwenden.
3 Bei Arbeiten in der Höhe Absturzsicherungen verwenden Aus Sicherheitsgründenbei Arbeiten in der HöheMitarbeiter müssen:- in der Lage sein, persönliche Schutzausrüstung, Werkzeuge und technische Mittel zu verwenden, die die Sicherheit gewährleisten; - die ausgegebene PSA vor jedem Gebrauch persönlich zu prüfen; - Persönliche Schutzausrüstung, Werkzeuge und technische Ausrüstung in gutem Zustand halten (stellen Sie bei der Verwendung von Leitern sicher, dass diese in gutem Zustand und zuverlässig sind); - Führen Sie nur die zugewiesenen Arbeiten aus.
4 Führen Sie Arbeiten mit erhöhter Gefahr gemäß einer gültigen Arbeitserlaubnis oder mit Eintrag in einem Sonderjournal aus Zur Gewährleistung der Sicherheit bei der Arbeit, vor deren Beginn eine Reihe zwingender organisatorischer und technischer Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit durchzuführen sind, Mitarbeiter müssen:- eine Schulung zu Sicherheitsmaßnahmen absolvieren; - die in der Arbeitserlaubnis festgelegten Anforderungen an die ausgeführten Arbeiten sowie die Sicherheitsmaßnahmen bei der Arbeit kennen und verstehen und diese einhalten; - dafür sorgen, dass mit der Arbeit sicher begonnen werden kann; - nur die vom Manager zugewiesene Arbeit ausführen; - Informieren Sie den Manager über alle Änderungen in der vereinbarten Arbeitsreihenfolge.
5 Verwenden Sie nur gebrauchsfähige Werkzeuge und Geräte - Verwenden Sie keine beschädigten (einschließlich deformierten) Werkzeuge/Geräte/Ausrüstung; - Überprüfen Sie die Vollständigkeit, das Fehlen mechanischer Beschädigungen der Werkzeuge, Geräte sowie das Vorhandensein der erforderlichen Schutzvorrichtungen, Abschirmungen usw.; - Bei Feststellung von Fehlfunktionen an Werkzeugen/Geräten/Ausrüstung die Arbeit unterbrechen und den unmittelbaren Vorgesetzten über die festgestellten Fehlfunktionen informieren.
6 Aushubarbeiten gemäß der aktuellen Genehmigung durchführen Um die Sicherheit bei Ausgrabungen und anderen Arbeiten im Zusammenhang mit der Platzierung von Arbeitsplätzen in Ausgrabungen und Gräben zu gewährleisten, Arbeitnehmer müssen: - gemeinsam mit dem Arbeitsleiter oder der für die Arbeiten verantwortlichen Person sicherstellen, dass mit den Aushubarbeiten sicher begonnen werden kann; - die Anforderungen des ausgestellten Arbeitsauftrags erfüllen - Arbeitserlaubnis; - Unterbrechen Sie die Arbeit sicher und benachrichtigen Sie Ihren Vorgesetzten oder die für die Arbeit verantwortliche Person, wenn die Gefahr eines Unfalls/einer Verletzung festgestellt wird.
7 Isolieren Sie Energiequellen Vor Beginn von Reparatur-, Einstell- und anderen Arbeiten ist es notwendig, alle möglichen Energiequellen (außer bei Arbeitseinsatz) zuverlässig zu isolieren und sicherzustellen, dass die Möglichkeit einer versehentlichen oder ungeplanten Zufuhr (Strom, Dampf, Wasser, gefährliche Stoffe, etc.) ist ausgeschlossen.
8 Verwenden Sie den Gasanalysator bei Bedarf (beengte Räume, Bereiche, in denen Gaslecks auftreten können) Bei gefährlichen Gas-/Heißarbeiten zur Gewährleistung der Sicherheit Mitarbeiter müssen:- gemeinsam mit dem Arbeitsleiter oder der für die Arbeiten verantwortlichen Person sicherstellen, dass die erforderlichen Messungen der Luftzusammensetzung im Arbeitsbereich durchgeführt wurden und dass mit der Arbeit gefahrlos begonnen werden kann; - Bei Überschreitung der zulässigen Höchstkonzentrationen die Arbeiten einstellen. Wenn Sie ein Arbeitsleiter oder eine Person sind, die für die Ausführung von Arbeiten verantwortlich ist, dann müssen Sie dies tun: - Stellen Sie sicher, dass die Zusammensetzung der Luft im Arbeitsbereich vor Arbeitsbeginn gemessen und während der Arbeit mit der in der Arbeitserlaubnis angegebenen Häufigkeit durchgeführt wird. - nach Abschluss der Arbeiten Messungen der Luftzusammensetzung im Arbeitsbereich organisieren.
9 Außerhalb der ausgewiesenen Bereiche ist das Rauchen verboten Arbeitnehmer müssen:über das Rauchverbot außerhalb ausgewiesener Bereiche Bescheid wissen; die Lage ausgewiesener Raucherbereiche kennen; eingreifen, wenn jemand außerhalb der ausgewiesenen Raucherbereiche raucht.
10 Es ist verboten, die Geschwindigkeitsbegrenzung zu überschreiten oder zu nutzen Mobiltelefon Während der Fahrt ist es dem Fahrer untersagt: ein Mobiltelefon/Walkie-Talkie verwenden, Textnachrichten senden und lesen; die gesetzlich zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreiten Verkehr oder im Reiseplan dieser Reise angegeben; die für dieses Fahrzeug festgelegte Höchstgeschwindigkeit überschreiten. Der Fahrer muss das Fahrzeug mit einer Geschwindigkeit fahren, die den festgelegten Grenzwert nicht überschreitet, wobei die Verkehrsintensität, die Eigenschaften und der Zustand des Fahrzeugs und der Ladung, die Straßen- und Wetterbedingungen, insbesondere die Sicht in Fahrtrichtung, zu berücksichtigen sind. Die Geschwindigkeit muss dem Fahrer die Möglichkeit geben, die Bewegung des Fahrzeugs ständig zu überwachen. Keine Weisungen oder Umstände können einen Grund für einen Verstoß gegen diese Regeln darstellen.
11 Der Konsum von Alkohol, Drogen und anderen illegalen Drogen ist verboten Arbeitnehmern ist Folgendes untersagt: Herstellung, Verwendung, Lagerung, Verkauf und Vertrieb von Alkohol, Drogen und anderen illegalen Drogen. Mitarbeiter müssen: ihren direkten Vorgesetzten über alle Medikamente informieren, die sie einnehmen und die ihre Arbeitsfähigkeit beeinträchtigen könnten; Sie müssen eingreifen und Ihrem Vorgesetzten alle ihnen bekannten Fälle von Alkohol- oder Drogenkonsum am Arbeitsplatz melden.
12 Vermeiden Sie Ablenkungen, wenn Sie auf rutschigem Untergrund oder in Bereichen mit subtilen Hindernissen fahren Um die Sicherheit zu gewährleisten, müssen die Arbeitnehmer:- Schauen Sie beim Bewegen „unter Ihre Füße“; - Lassen Sie sich beim Bewegen nicht ablenken (senden oder lesen Sie keine Textnachrichten von Mobilgeräten); - keine Lasten tragen oder bewegen, die die Sicht auf die Oberfläche der Strecke behindern; - Halten Sie sich beim Bewegen auf Treppen, Gehwegen und Serviceplattformen an den Geländern und Handläufen fest (behalten Sie Ihre Hände nicht in den Taschen). - Den Wetterbedingungen entsprechende Schuhe tragen; - Lassen Sie keine Ausrüstung, Materialien und Werkzeuge auf den Strecken zurück.

4. Verfahren zur Anwendung der wichtigsten Sicherheitsregeln

4.1. Basierend auf den Key Safety Rules kann eine Tochtergesellschaft und Organisation von PJSC Gazprom ihre eigenen Key Safety Rules entwickeln und dabei die Besonderheiten der Produktionsaktivitäten, identifizierte Gefahren und bewertete Risiken berücksichtigen. 4.2. Die wichtigsten Sicherheitsregeln werden allen Mitarbeitern von PJSC Gazprom und seinen Tochtergesellschaften und Organisationen sowie dem Personal von Organisationen, die in den Einrichtungen von PJSC Gazprom und seinen Tochtergesellschaften und Organisationen beschäftigt sind, auf der Grundlage eines Vertrags oder einer anderen Rechtsgrundlage mitgeteilt. 4.3. Werden Verstöße gegen die wichtigsten Sicherheitsregeln festgestellt oder bestehen Zweifel an der Sicherheit der ausgeführten Arbeiten, hat jeder Mitarbeiter das Recht, den Ausführenden der Arbeiten zu warnen und seinen unmittelbaren Vorgesetzten über die oben genannten Tatsachen zu informieren. 4.4. Es wird empfohlen, wichtige Sicherheitsregeln in Standardverträge für die Erbringung von Arbeiten/Dienstleistungen aufzunehmen. 4.5. Der Geltungsbereich der Key Safety Rules richtet sich nach den von den Mitarbeitern ausgeübten Arbeitsaufgaben. 4.6. Das Anbringen von Schildern mit den wichtigsten Sicherheitsregeln (im Folgenden als grafische Teilschilder bezeichnet) ist an Schulungsorten, Stellen, an denen Fahrzeuge auf die Strecke freigegeben werden, an Informationsständen usw. zulässig. Es ist auch erlaubt, separate Schilder zu verwenden, um Bereiche, Zonen, Standorte und andere Orte zu kennzeichnen, an denen gefährliche Faktoren auftreten können. 4.7. Bei der Platzierung von Zeichen des grafischen Teils muss dies berücksichtigt werden Informationsmaterialien sind im direkten Sichtfeld leichter zu erkennen (lesbar). Die Erkennung und Erkennung von Zeichen ist umso höher, je größer ihre Größe und Häufigkeit der Installation ist. Es wird empfohlen, das Verhältnis zwischen Abmessungen und Installationshäufigkeit gemäß den Anforderungen von GOST R 12.4.026 festzulegen.