Stellenbeschreibung des Leiters der Planungs- und Wirtschaftsabteilung. Stellenbeschreibung des Leiters der Wirtschaftsplanungsabteilung Leiter der Wirtschaftsplanungsabteilung einer Haushaltseinrichtung

Leiter Planung Wirtschaftsabteilung ist eine verantwortungsvolle Position, die ein gewisses Maß an Qualifikationen, Kenntnissen und Fähigkeiten erfordert. Wesen und Inhalt dieses Berufs spiegeln sich in der Stellenbeschreibung wider. Das Dokument definiert die Rechte, Pflichten und Verantwortlichkeiten eines solchen Mitarbeiters.

Allgemeine Bestimmungen

Arbeitsbeschreibung der leiter der planungs- und wirtschaftsabteilung richtet sich nach folgenden allgemeinen bestimmungen:

  • Die Position gehört zur Kategorie der Führungskräfte (Führungskräfte).
  • Der Bewerber für die Stelle muss Hochschulbildung im Bereich Wirtschaftswissenschaften (oder ingenieur- und wirtschaftswissenschaftliche Fachrichtung).
  • Der Bewerber für die Stelle muss über Berufserfahrung im Bereich Planung im Bereich Wirtschaftswissenschaften verfügen, mindestens 5 Jahre (oder ein anderer vom potentiellen Arbeitgeber festgelegter Zeitraum).
  • Ernennung und Abberufung eines Mitarbeiters aus dem Amt erfolgt Generaldirektor Unternehmen.
  • Während der Abwesenheit (Urlaub, Dienstreise, Krankheit) des Leiters der Planungs- und Wirtschaftsabteilung nimmt der Stellvertreter (oder eine andere beauftragte Person) seine Aufgaben wahr und trägt die volle Verantwortung gemäß den Anweisungen.

Wovon wird der Mitarbeiter geleitet

Der Leiter der Planungs- und Wirtschaftsabteilung sollte sich bei seiner praktischen Tätigkeit von einer Reihe von Dokumenten leiten lassen. Nämlich:

  • legislative, regulatorische, lokale Gesetze in Bezug auf finanzielle und wirtschaftliche Aktivitäten;
  • organisatorische und administrative Dokumente der Geschäftsführung, die sich direkt auf die Arbeit der Abteilung beziehen;
  • interne Arbeitsvorschriften;
  • Gesetzgebung im Bereich Arbeitsschutz;
  • Hygienestandards und Arbeitssicherheit;
  • Weisungen, Weisungen und Entscheidungen der Unternehmensleitung;
  • Jobbeschreibung.

Betriebsbedingungen

Die Stellenbeschreibung des Leiters der Planungs- und Wirtschaftsabteilung bestimmt den Mitarbeiter. Hier die wichtigsten Punkte:

  • Die Arbeitsweise wird durch die in der Organisation angenommenen und etablierten internen Arbeitsvorschriften bestimmt.
  • Bei geschäftlichem Bedarf kann der Mitarbeiter auf Dienstreisen gehen.
  • Zur zeitnahen Lösung von Arbeitsproblemen kann einem Mitarbeiter ein Diensttransport zur Verfügung gestellt werden.
  • Die Beschäftigungsform ist Vollzeit.
  • Die Größenordnung Löhne wird bestimmt durch die Personalpolitik der Geschäftsführung, die Qualität der Amtsführung, die erzielten Ergebnisse, die Qualifikation und die Betriebszugehörigkeit des Mitarbeiters.

Was ein Spezialist wissen sollte

Der Leiter der Planungs- und Wirtschaftsabteilung muss über gewisse Kenntnisse verfügen. Nämlich:

  • normativ Rechtsakte in Bezug auf finanzielle und wirtschaftliche sowie wirtschaftliche und Produktionsaktivitäten;
  • methodische Materialien zur Wirtschaftlichkeit des Unternehmens;
  • Unternehmensentwicklungsstrategie;
  • Perspektiven weitere Entwicklung Industrie;
  • Spezielle Features organisatorische Struktur Unternehmen;
  • aktueller Stand und Entwicklungstendenzen des Absatzmarktes;
  • Organisation der Entwicklung von Produktionsplänen Wirtschaftstätigkeit;
  • das Verfahren zur Erstellung von Geschäftsplänen;
  • wirtschaftliche Standards und Berechnung von Leistungsindikatoren des Unternehmens;
  • Organisation der statistischen Buchhaltung und Arbeitsabläufe;
  • Methodik wirtschaftliche Analyse das Unternehmen als Ganzes und seine Untergliederungen getrennt;
  • das Verfahren zur Ermittlung der Kosten;
  • Bestimmungsmethode Wirtschaftlichkeit die Arbeit des Unternehmens;
  • Entwicklung von Standards;
  • Maßnahmen zur Verbesserung des Produktionsprozesses;
  • Inland und Auslandserfahrung zur Rationalisierung Wirtschaftstätigkeit Unternehmen;
  • Arbeits- und Managementökonomie;
  • Produktionstechnologie;
  • Kommunikations- und Computermittel;
  • Arbeitsgesetzgebung;
  • interner Arbeitsplan;
  • Arbeitsschutznormen.

Professionelles Qualifikationsniveau

Die fachliche Kompetenz des Leiters der Wirtschaftsplanungsabteilung eines Unternehmens hängt von der Qualität der Ausbildung und der Berufserfahrung ab. Die Stufen sind in der Tabelle beschrieben.

Professionelles Qualifikationsniveau Beschreibung
Keine Berufserfahrung in dieser Position

Höhere Wirtschafts- oder Ingenieur- und Wirtschaftsausbildung;

Sicherer Besitz des 1C-Programms;

Fähigkeit, die Ergebnisse der Wirtschaftstätigkeit zu analysieren;

Kenntnisse in Methoden der Wirtschaftsanalyse;

Kenntnisse in den Grundlagen der Rechnungslegung und Steuerbuchhaltung;

Erfahrung im Bereich Wirtschaftsplanung mindestens zwei Jahre

Mit minimaler Erfahrung in dieser Position

Kenntnisse im Management Accounting;

Erfahrung im Bereich Unternehmensbudgetierung;

Berufserfahrung als leitender Volkswirt oder Leiter der Planungs- und Wirtschaftsabteilung mindestens ein Jahr

Mit Erfahrung in dieser Position

Fähigkeiten in der Entwicklung von Finanzvorschriften und deren Umsetzung in die praktische Tätigkeit des Unternehmens;

Erfahrung in der Erstellung detaillierter Businesspläne;

Berufserfahrung in kleinen Organisationen mit enger Spezialisierung;

Mindestens drei Jahre Berufserfahrung in dieser Position

Mit beeindruckender Erfahrung in dieser Position

Fähigkeiten aufbauen Finanzmodelle und ihre Einführung in die praktische Tätigkeit des Unternehmens;

Berufserfahrung in großen Organisationen mit umfangreichem Netzwerk und komplexer Organisationsstruktur;

Kenntnisse im Bereich der Automatisierung der Arbeit der Planungs- und Wirtschaftsabteilung;

Bevorzugte Kenntnisse Fremdsprachen für freie Kommunikation und Geschäftskorrespondenz;

Weiterbildung im kaufmännischen Bereich (Schulungen, Kurse, Seminare etc.);

Mindestens fünf Jahre Berufserfahrung in dieser Position

Verantwortlichkeiten

Die Weisung weist auf die Aufgaben des Leiters der Planungs- und Wirtschaftsabteilung hin. Nämlich:

  • Leitung der Arbeiten zur Erstellung von Wirtschaftsplänen;
  • Leitung der Ausarbeitung von Plänen für die Tätigkeitsarten der Unternehmensbereiche;
  • Beteiligung an der Entwicklung der Strategie der Organisation und deren Anpassung an externe sich ändernde Bedingungen;
  • Management der Erstellung von langfristigen und mittelfristigen Finanz-, Produktions- und Handelsplänen;
  • Mitteilung von Plänen und Anordnungen des Managements an Untergebene;
  • Organisation der Entwicklung technischer und wirtschaftlicher Standards;
  • Sicherstellung der Erstellung von Stellungnahmen zu Großhandelspreisprojekten;
  • Management von Wirtschaftsanalysen nach Art der Aktivität;
  • Management der Entwicklung von Maßnahmen und Methoden effektiver Ausgaben Kapital Investitionen;
  • Organisation der Kontrolle über die Durchführung geplanter Aufgaben durch Organisationseinheiten;
  • Ausarbeitung vielversprechender Vorschläge für die Entwicklung des Unternehmens;
  • Entwicklung methodischer Grundlagen der Rechnungslegung und Analyse sowie der technischen und wirtschaftlichen Planung;
  • Beteiligung an der Entwicklung einheitlicher Dokumente.

Was der Mitarbeiter bietet

Der Leiter der Planungs- und Wirtschaftsabteilung muss eine Reihe von Arbeitsparametern bereitstellen. Nämlich:

  • qualitativ hochwertige und termingerechte Ausführung der Aufgaben der Einheit;
  • Disziplin in den Reihen der Untergebenen;
  • Sicherheit von Buchhaltungsunterlagen;
  • Geheimhaltung von Geschäftsgeheimnissen (einschließlich personenbezogener Daten der Geschäftsleitung und der Mitarbeiter des Unternehmens);
  • Sicherheit Brandschutz und angemessene Arbeitsbedingungen für die Mitarbeiter der Abteilung.

Rechte

In der Stellenbeschreibung des Leiters der Planungs- und Wirtschaftsabteilung sind die Rechte des Arbeitnehmers klar festgelegt:

  • im Namen der Abteilung handeln und ihre Interessen gegenüber anderen Abteilungen des Unternehmens vertreten;
  • eine Liste der Verantwortlichkeiten der Untergebenen erstellen;
  • Vorschläge zur Verbesserung der Produktions- und Finanzleistung der Organisation vorlegen;
  • Informationen von Strukturabteilungen anfordern und erhalten;
  • Ideen zur Ernennung, Versetzung, Beförderung, Verfolgung oder Entlassung von Mitarbeitern vorbringen;
  • Mitwirkung bei der Entwicklung von Auftrags-, Vertrags- und Weisungsentwürfen;
  • mit Leitern anderer Abteilungen interagieren;
  • Einbeziehung von Spezialisten aus anderen Abteilungen in die Entwicklung von Finanz-, Produktions- und Geschäftsplänen;
  • Pläne, Berichte und andere Dokumente zu bestätigen und zu unterzeichnen;
  • Korrespondenz mit Strukturabteilungen und Drittorganisationen führen.

Dienstleistungsverhältnis

Während der Arbeit interagiert der Leiter der Planungs- und Wirtschaftsabteilung mit Vertretern anderer Unternehmensbereiche. Diese Beziehungen sind in der Tabelle beschrieben.

Gegenstand Interaktion
Design- und Technologiezentrum

Verbrauchsraten von Materialien;

Reduzierung von Verlusten durch Nichteinhaltung von Normen und Plänen;

Kosten für technische Umrüstung

Hauptstadtbauabteilung

Stromverbrauchsdaten;

Reparaturkostendaten;

Daten zu den Kapitalbaukosten

Buchhaltung

Daten zu Preisen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe;

Unverkaufte Warenreste;

Reste Endprodukte nicht aus dem Lager versandt;

Dienstleistungen für die Haupt- und Nebentätigkeiten;

Angaben zu den Bilanzen der Teilbereiche;

Informationen zu den Workshopkosten

Finanzabteilung

Informationen zu den versendeten Produkten;

Geplante und tatsächliche Informationen über Mieteinnahmen;

Rechnungen;

Betriebsinformationen zur Menge der verkauften Produkte

Verkaufsabteilung

Einholen von Informationen über den Produktionsplan für die wichtigsten und verwandten Arten von Produkten;

Daten zum Saldo der Fertigprodukte für den letzten Monat

Institut für Managementtechnologien

Servicenotizen, die die Inkonsistenz der Dokumentation mit dem im Unternehmen eingeführten System widerspiegeln;

Bereitstellung von Entwurfsdokumenten zur Arbeit der Abteilung

Ökonomen der Geschäfte der Haupt- und Nebenproduktion

Entgegennahme von Berichten und Erläuterungen zu den Produktionskosten;

Informationen über den Einsatz von Rohstoffen und Materialien;

Berichterstattung in Arbeit

Ingenieur für die Organisations- und Arbeitsrateneinstellung

Gehaltsstandards;

Daten zur Arbeitsintensität der Produktion von Produkten

Eine Verantwortung

In der Weisung (Beamter) des Leiters der Planungs- und Wirtschaftsabteilung ist der Verantwortungsbereich des Mitarbeiters angegeben. Nämlich:

  • wegen Nichterfüllung oder aufgrund von Weisungen und Arbeitsgesetzen;
  • für im Rahmen der beruflichen Tätigkeit begangene Straftaten;
  • um dem Unternehmen einen materiellen Schaden zuzufügen;
  • wegen mangelhafter oder nicht rechtzeitiger Ausführung von Anweisungen und Anordnungen des höheren Managements;
  • für ungesetzliche für persönliche Zwecke;
  • wegen falscher Angaben über die Ergebnisse der Arbeit der beauftragten Abteilung;
  • für das Versäumnis, Maßnahmen zur Feststellung von Verstößen gegen die Arbeitssicherheit zu ergreifen.

Leistungsbewertung der Mitarbeiter

Die Leistung eines Mitarbeiters wird wie folgt bewertet:

  • Wichtigstes Bewertungskriterium ist die Vollständigkeit und Rechtzeitigkeit der Aufgabenerfüllung des Leiters der Planungs- und Wirtschaftsabteilung.
  • Der unmittelbare Vorgesetzte bewertet die Ergebnisse und den Fortschritt der Arbeit täglich direkt im Tätigkeitsprozess.
  • Die wiederkehrende Prüfung (mindestens alle zwei Jahre) erfolgt durch die Zertifizierungskommission auf Basis der Berichtsdokumentation.

[Name der Firma]

Arbeitsbeschreibung

Ich bin damit einverstanden

[Berufsbezeichnung] [Name der Organisation]

______________/___[VOLLSTÄNDIGER NAME.]___/

Leiter der Planungs- und Wirtschaftsabteilung

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1. Diese Stellenbeschreibung definiert funktionale Verantwortlichkeiten, Rechte und Pflichten des Leiters der Planungs- und Wirtschaftsabteilung [Name der Organisation im Genitiv] (im Folgenden: die Gesellschaft).

1.2. Die Ernennung und Abberufung des Leiters der Planungs- und Wirtschaftsabteilung erfolgt nach dem im geltenden Arbeitsrecht festgelegten Verfahren auf Anordnung des Leiters der Gesellschaft.

1.3. Der Leiter der Planungs- und Wirtschaftsabteilung gehört zur Kategorie der Führungskräfte und ist unterstellt:

Ökonomen;

Ökonom für Arbeit und Löhne.

1.4. Der Leiter der Planungs- und Wirtschaftsabteilung berichtet direkt an die [Bezeichnung der Position des direkten Vorgesetzten im Dativ] der Gesellschaft.

1.5. Der Leiter der Planungs- und Wirtschaftsabteilung ist zuständig für:

Die Arbeit der Abteilung, die termingerechte und qualitativ hochwertige Aufgabenerfüllung für den vorgesehenen Zweck;

Auftritt und Arbeitsdisziplin Untergeordnete;

Sicherheit von Dokumenten (Informationen), die Informationen enthalten, die ein Geschäftsgeheimnis der Organisation (Unternehmen) darstellen, andere vertrauliche Informationen, einschließlich personenbezogener Daten von Mitarbeitern der Organisation (Unternehmen);

Gewährleistung sicherer Arbeitsbedingungen, Aufrechterhaltung der Ordnung, Einhaltung der Brandschutzvorschriften in den Räumlichkeiten der Abteilung.

1.6. Zum Leiter der Planungs- und Wirtschaftsabteilung kann eine Person mit höherer beruflicher (wirtschafts- oder ingenieur- und wirtschaftswissenschaftlicher) Ausbildung und Berufserfahrung in der Fachrichtung Organisation berufen werden. finanzielle Aktivitäten mindestens 5 Jahre.

1.7. In der Praxis sollte sich der Leiter der Planungs- und Wirtschaftsabteilung leiten lassen von:

Gesetzgebung, regulatorische Rechtsakte sowie lokale Gesetze und organisatorische und administrative Dokumente der Organisation (Unternehmen), die die finanzielle und wirtschaftliche Arbeit und die Aktivitäten des Finanzdienstes und der Finanzabteilung regeln;

Interne Arbeitsvorschriften;

Arbeitsschutzvorschriften, Betriebshygiene und Brandschutzvorschriften;

Weisungen, Anordnungen, Beschlüsse und Weisungen des stellvertretenden Direktors für die Finanz- und Wirtschaftsarbeit;

Diese Stellenbeschreibung.

1.8. Der Leiter der Planungs- und Wirtschaftsabteilung sollte wissen:

Gesetze, Vorschriften für die Organisation finanzielle Arbeit;

Die Organisationsstruktur der Organisation (Unternehmen), das System ihrer Bereitstellung mit Finanzmitteln, das Verfahren für ihre Funktionsweise, die Organisation der Finanzarbeit;

Aktueller und zukünftiger Bedarf der Organisation (des Unternehmens) an Finanzmitteln, Planungsmethoden und Prognosen;

Aufgaben der Abteilung, um den Bedarf der Organisation (des Unternehmens) an finanziellen Ressourcen zu decken, ihre Fähigkeit, diese Probleme zu lösen;

Methoden zur Analyse der Finanzaktivitäten einer Organisation (Unternehmen);

Zustand und Entwicklungsaussichten der Finanzmärkte;

Finanzielle und Buchhaltung und Berichterstattung;

Das Verfahren zur Erstellung von Finanzplänen, Prognosesalden und Budgets Geld, Pläne für den Verkauf von Produkten (Werke, Dienstleistungen), Pläne für Gewinn, Vertrieb finanzielle Resourcen, Ermittlung der Wirksamkeit von Geldanlagen, Rationierung Betriebskapital;

Das System Finanzmethoden und Hebel für die Kontrolle Finanzströme Organisationen (Unternehmen), Verfahren und Formen des Finanzausgleichs;

Das Verfahren zur Finanzierung einer Organisation (Unternehmen) aus dem Staatshaushalt, kurz- und langfristige Kredite, Anziehung von Investitionen und geliehenes Geld, benutzen Eigenmittel, Ausgabe und Kauf von Wertpapieren, Berechnung der Zahlungen in der Staatshaushalt und staatliche außerbudgetäre Sozialfonds;

Fortgeschrittene in- und ausländische Erfahrung in der Organisation von Finanzarbeit;

Aufbau und Struktur der Finanz- und Buchhaltungsdokumentation des Finanz- und Wirtschaftsdienstes und der Abteilung;

Management (soweit es für eine effektive Abteilungsführung erforderlich ist), Geschäftsetikette, Regeln für die Führung von Geschäftskorrespondenz über Finanzarbeiten;

Computereinrichtungen, Kommunikation und Kommunikation;

Regeln und Vorschriften zum Arbeitsschutz.

1.9. Während der vorübergehenden Abwesenheit des Leiters der Planungs- und Wirtschaftsabteilung werden seine Aufgaben auf [Bezeichnung der Position des Stellvertreters] übertragen.

2. Funktionale Verantwortlichkeiten

Der Leiter der Planungs- und Wirtschaftsabteilung ist verpflichtet, folgende Arbeitsaufgaben wahrzunehmen:

2.1. Führen und souverän die Abteilung führen.

2.2. Sicherstellung der termingerechten und qualitativ hochwertigen Ausführung der täglichen Aufgaben durch die Abteilung in strikter Übereinstimmung mit dem genehmigten Arbeitsablauf.

2.3. Organisieren Sie die Verwaltung der Bewegung der Finanzmittel des Unternehmens.

2.4. Entwicklung bieten Finanzstrategie Unternehmen, Projekte von langfristigen und aktuellen Finanzplänen, prognostizierte Salden und Mittelbudgets sowie das Einbringen genehmigter Finanzkennzahlen in die Unternehmensbereiche.

2.5. Beteiligen Sie sich an der Erstellung von Plänen für den Verkauf von Produkten, der Planung der Kosten und der Rentabilität der Produktion, der Berechnung des Gewinns und der Einkommensteuer.

2.6. Bestimmen Sie die Haupt- und Reservequellen der Finanzierung der Aktivitäten des Unternehmens.

2.7. Leiten Sie Aktivitäten zur Verwaltung der Vermögenswerte des Unternehmens und optimieren Sie deren Struktur.

2.8. Sicherstellung des rechtzeitigen Eingangs von Einnahmen, fristgerechte Ausführung von Finanz- und Abwicklungs- und Bankgeschäften, Zahlung von Rechnungen von Lieferanten und Auftragnehmern der Gesellschaft, Rückzahlung von Darlehen, Zahlung von Zinsen, Löhnen, Abführung von Steuern und Gebühren an Bundes-, Landes- und lokale Haushalte, außerbudgetäre Sozialfonds bereitzustellen, Zahlungen an Bankinstitute.

2.9. Analysieren Sie die Finanzaktivitäten des Unternehmens auf der Grundlage der Analyseergebnisse, entwickeln Sie Vorschläge zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit, zur Verhinderung der Bildung und Liquidation von ungenutztem Inventar, zur Steigerung der Produktionsrentabilität, zur Steigerung der Gewinne, zur Senkung der Herstellungs- und Verkaufskosten von Produkten, Stärkung der Finanzdisziplin.

2.10. Ausüben, persönlich und durch Untergebene, wirksame Kontrolle über den Stand der finanziellen Arbeit, Leistung Finanzplan und Budget, Produktverkaufsplan, Gewinnplan und andere Finanzleistung, für die Einstellung der Produktion nicht verkaufsfähiger Produkte, die korrekte Verwendung von Mitteln und den gezielten Einsatz von Eigen- und Fremdkapital, die Ordnungsmäßigkeit der Erstellung und Durchführung von Berichtsunterlagen, die Rechtzeitigkeit der Bereitstellung an externe und interne Benutzer.

2.11. Verkehrsaufzeichnungen führen finanzielle Resourcen und Erstellung von Berichten über die Ergebnisse der Finanztätigkeit in Übereinstimmung mit Rechnungslegungs- und Berichtsstandards, der Zuverlässigkeit der von der Gesellschaft verwendeten Finanzinformationen.

2.12. Überwachen Sie die Entwicklung der Abteilungsdokumentation.

2.13. Gewährleistung des rationellen Einsatzes der materiellen, technischen und sonstigen Mittel der Abteilung im Interesse der bestimmungsgemäßen Aufgabenerfüllung.

2.14. Gewährleistung eines zuverlässigen Schutzes von Informationen (Dokumenten), die Informationen enthalten, die ein Geschäftsgeheimnis des Unternehmens darstellen, andere vertrauliche Informationen, einschließlich personenbezogener Daten von Mitarbeitern des Unternehmens.

2.15. Überwachen Sie die Ausbildung von Untergebenen, schaffen Sie Bedingungen, damit sie ihre Qualifikationen verbessern können.

2.16. Überwachen Sie die Einhaltung der internen Arbeitsvorschriften und Sicherheitsanforderungen durch die Untergebenen.

2.17. Nutzen Sie gegenüber Untergebenen die gewährten Rechte, um sie zu ermutigen (Strafverfolgung).

2.18. Leitung der Planung und Berichterstattung der Abteilungsaktivitäten.

2.19. Studieren, zusammenfassen und die fortgeschrittene in- und ausländische Erfahrung im Bereich Finanzen in der täglichen Arbeit der Abteilung anwenden.

2.20. Rechtzeitig und vollständig erarbeiten und präsentieren Beamte Berichterstattung und andere Unterlagen bei der zuständigen Behörde.

Bei Bedarf kann der Leiter der Planungs- und Wirtschaftsabteilung durch Beschluss in die Wahrnehmung seiner Aufgaben mit Überstunden eingebunden werden Direktor der Organisation, in der vom Arbeitsrecht vorgeschriebenen Weise.

Der Leiter der Planungs- und Wirtschaftsabteilung hat das Recht:

3.1. Treffen Sie Entscheidungen, um die Finanzarbeit richtig zu organisieren, stellen Sie die täglichen Aktivitäten der Abteilung sicher - in allen Fragen im Zusammenhang mit ihrer Kompetenz.

3.2. dem unmittelbaren Vorgesetzten ihre Vorschläge zur Förderung (Rechenschaftspflicht) der Mitarbeiter der Abteilung vorzulegen - in Fällen, in denen die eigenen Befugnisse hierfür nicht ausreichen.

3.3. Bereiten Sie Vorschläge zur Verbesserung der finanziellen Arbeit, der Aktivitäten der Abteilung (zusätzliches Personal, materielle und technische Unterstützung usw.) vor und unterbreiten Sie sie dem stellvertretenden direkten Vorgesetzten.

3.4. Beteiligen Sie sich an der Arbeit Kollegialorgane Management, wenn es um Fragen im Zusammenhang mit der finanziellen Arbeit und den Aktivitäten der Abteilung geht.

4. Verantwortungs- und Leistungsbewertung

4.1. Der Leiter der Planungs- und Wirtschaftsabteilung trägt administrative, disziplinarische und materielle (und in Einzelfälle nach der Gesetzgebung der Russischen Föderation vorgesehen - und strafrechtliche) Haftung für:

4.1.1. Nichtbeachtung oder unsachgemäße Erfüllung der behördlichen Weisungen des unmittelbaren Vorgesetzten.

4.1.2. Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäße Erfüllung der eigenen Arbeitsfunktionen und die ihm übertragenen Aufgaben.

4.1.3. Missbrauch der eingeräumten behördlichen Befugnisse sowie deren Verwendung zu persönlichen Zwecken.

4.1.4. Ungenaue Angaben über den Status der ihm anvertrauten Arbeiten.

4.1.5. Unterlassenes Ergreifen von Maßnahmen zur Unterdrückung der festgestellten Verstöße gegen Sicherheitsvorschriften, Brandschutz- und andere Vorschriften, die eine Bedrohung für die Tätigkeit des Unternehmens und seiner Mitarbeiter darstellen.

4.1.6. Versäumnis, die Arbeitsdisziplin durchzusetzen.

4.1.7. Die im Rahmen ihrer Tätigkeit begangenen Straftaten unterliegen den Grenzen der geltenden Verwaltungs-, Straf- und Zivilgesetzgebung der Russischen Föderation.

4.1.8. Verursachen von Sachschäden und / oder Verlusten des Unternehmens oder Dritter im Zusammenhang mit Handlungen oder Unterlassungen bei der Wahrnehmung von Amtspflichten.

4.2. Die Bewertung der Arbeit des Leiters der Planungs- und Wirtschaftsabteilung erfolgt:

4.2.1. Sofortiger Vorgesetzter - regelmäßig im Rahmen der täglichen Erfüllung seiner Arbeitsfunktionen durch den Mitarbeiter.

4.2.2. Bescheinigungskommission Unternehmen - periodisch, mindestens jedoch alle zwei Jahre, basierend auf den dokumentierten Arbeitsergebnissen für den Bewertungszeitraum.

4.3. Das Hauptkriterium für die Beurteilung der Arbeit des Leiters der Planungs- und Wirtschaftsabteilung ist die Qualität, Vollständigkeit und Aktualität der Erfüllung der in dieser Weisung vorgesehenen Aufgaben.

5. Arbeitsbedingungen

5.1. Die Arbeitsweise des Leiters der Planungs- und Wirtschaftsabteilung richtet sich nach den im Unternehmen festgelegten internen Arbeitsvorschriften.

5.2. Aufgrund von Produktionsbedürfnissen kann der Leiter der Planungs- und Wirtschaftsabteilung anreisen Geschäftsreisen(einschließlich lokaler Bedeutung).

5.3. Zur Lösung betrieblicher Fragen zur Sicherstellung der Produktionstätigkeit der Abteilung können dem Leiter der Planungs- und Wirtschaftsabteilung Dienstfahrzeuge zur Verfügung gestellt werden.

6. Unterschriftsbefugnis

6.1. Zur Sicherstellung seiner Tätigkeit erhält der Leiter der Planungs- und Wirtschaftsabteilung das Recht zur Unterzeichnung von organisatorischen und administrativen Dokumenten zu Angelegenheiten, die zu seinen fachlichen Aufgaben gehören.

Mit der Anleitung vertraut ___________ / ____________ / "__" _______ 20__

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Leiter der Planungs- und Wirtschaftsabteilung
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I. Allgemeine Bestimmungen

  1. Der Leiter der Planungs- und Wirtschaftsabteilung gehört zur Kategorie der Führungskräfte.
  2. An die Stelle des Leiters der Planungs- und Wirtschaftsabteilung wird eine Person mit einer höheren beruflichen (wirtschafts- oder ingenieur- und wirtschaftswissenschaftlichen) Ausbildung und Berufserfahrung im Fachgebiet Wirtschaftsplanung von mindestens 5 Jahren berufen.
  3. Die Ernennung zur Stelle des Leiters der Planungs- und Wirtschaftsabteilung und deren Entlassung erfolgt auf Anordnung des Betriebsleiters auf Vorschlag
  4. Der Leiter der Planungs- und Wirtschaftsabteilung sollte wissen:
    1. 4.1. Gesetzgebende und normative Rechtsakte, die die Produktion sowie die wirtschaftlichen und finanziellen und wirtschaftlichen Aktivitäten regeln.
    2. 4.2. Methodische Materialien zur Wirtschaft des Unternehmens.
    3. 4.3. Unternehmensstrategie und Entwicklungsperspektiven.
    4. 4.4. Entwicklungsperspektiven der Branche.
    5. 4.5. Profil, Spezialisierung und Merkmale der Unternehmensstruktur.
    6. 4.6. Zustand und Entwicklungsperspektiven des Absatzmarktes für Produkte, Werke (Dienstleistungen).
    7. 4.7. Organisation der Entwicklung von langfristigen und aktuellen Plänen für die Produktion und die wirtschaftlichen Aktivitäten des Unternehmens.
    8. 4.8. Das Verfahren zur Entwicklung von Geschäftsplänen.
    9. 4.9. Das System der wirtschaftlichen Standards und Indikatoren des Unternehmens.
    10. 4.10. Organisation der statistischen Buchführung, Planungs- und Buchführungsdokumentation, Bedingungen und Verfahren zur Erstellung von Berichten.
    11. 4.11. Methoden der wirtschaftlichen Analyse von Produktionsindikatoren und wirtschaftlichen Aktivitäten des Unternehmens und seiner Geschäftsbereiche.
    12. 4.12. Das Verfahren zur Ermittlung der Kosten marktfähige Produkte, Entwicklung von Standards für Material- und Arbeitskosten, Großhandels- und Einzelhandelspreise.
    13. 4.13. Methoden zur Ermittlung der Wirtschaftlichkeit der Umsetzung neue Technologie und Technologien, Maßnahmen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Produkte, Verbesserung der Arbeits- und Managementorganisation.
    14. 4.14. In- und Auslandserfahrung rationale Organisation wirtschaftliche Tätigkeit eines Unternehmens in einer Marktwirtschaft.
    15. 4.15. Ökonomie und Organisation von Produktion, Arbeit und Management.
    16. 4.16. Grundlagen der Produktionstechnik.
    17. 4.18. Computereinrichtungen, Kommunikation und Kommunikation.
    18. 4.19. Grundlagen des Arbeitsrechts.
    19. 4.20. Interne arbeitsrechtliche Vorschriften.
    20. 4.21. Regeln und Vorschriften zum Arbeitsschutz.
  5. Der Leiter der Planungs- und Wirtschaftsabteilung wird in seiner Tätigkeit geleitet von:
    1. 5.1. Vorschriften über die Planungs- und Wirtschaftsabteilung des Unternehmens.
    2. 5.2. Diese Stellenbeschreibung.
  6. Bei Abwesenheit des Leiters der Planungs- und Wirtschaftsabteilung (Geschäftsreise, Urlaub, Krankheit etc.) werden seine Aufgaben durch den Stellvertreter (bei dessen Abwesenheit die in etablierte Ordnung), der die entsprechenden Rechte erwirbt und für die ordnungsgemäße Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben verantwortlich ist.

II. Amtliche Verpflichtungen

Leiter der Planungs- und Wirtschaftsabteilung:

  1. Überwacht die Arbeit an Wirtschaftsplanung in einem Unternehmen, das darauf abzielt, eine rationelle Wirtschaftstätigkeit gemäß den Bedürfnissen des Marktes und den Möglichkeiten zur Beschaffung der erforderlichen Ressourcen zu organisieren, Produktionsreserven zu identifizieren und zu nutzen, um die höchste Effizienz des Unternehmens zu erreichen.
  2. Führt die Vorbereitung von Projekten der aktuellen Pläne durch die Abteilungen des Unternehmens für alle Arten von Aktivitäten gemäß den Bestellungen von Verbrauchern von Produkten, Werken (Dienstleistungen) und abgeschlossenen Verträgen sowie Begründungen und Berechnungen dafür.
  3. Beteiligt sich an der Entwicklung der Unternehmensstrategie, um seine wirtschaftlichen Aktivitäten und sein Managementsystem an die sich ändernden äußeren und inneren wirtschaftlichen Bedingungen des Marktes anzupassen.
  4. Überwacht die Erstellung mittel- und langfristiger umfassender Pläne für Produktions-, Finanz- und kommerzielle Aktivitäten(Businesspläne) des Unternehmens, koordiniert und verknüpft alle ihre Bereiche miteinander.
  5. Liefert geplante Ziele an die Unternehmensbereiche.
  6. Organisiert die Entwicklung fortschrittlicher geplanter technischer und wirtschaftlicher Standards für Material- und Arbeitskosten, Projekte von Großhandels- und Einzelhandelspreisen für die Produkte des Unternehmens, Tarife für Arbeit (Dienstleistungen), unter Berücksichtigung von Angebot und Nachfrage und um die geplante Höhe des Gewinns sicherzustellen , Erstellung von Plankostenschätzungen für Produkte und deren Überwachung der aktuellen Entwicklung der Plan- und Schätzpreise für die wichtigsten Arten von Rohstoffen, Materialien und Halbfabrikaten, die in der Produktion verwendet werden, der geschätzten Kosten marktfähiger Produkte.
  7. Bietet die Vorbereitung von Stellungnahmen zu Projekten der Großhandelspreise für die an das Unternehmen gelieferten Produkte.
  8. Bietet Führung:
    1. 8.1. Durchführung einer umfassenden wirtschaftlichen Analyse aller Arten von Unternehmensaktivitäten.
    2. 8.2. Entwicklung von Maßnahmen zum effizienten Einsatz von Kapitalinvestitionen, Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der hergestellten Produkte, Arbeitsproduktivität, Senkung der Produktions- und Absatzkosten von Produkten, Steigerung der Rentabilität der Produktion, Steigerung der Gewinne, Eliminierung von Verlusten und Nebenkosten.
  9. Es organisiert die Kontrolle über die Umsetzung der geplanten Ziele durch die Unternehmensbereiche sowie die statistische Abrechnung aller Produktions- und technischen und wirtschaftlichen Indikatoren des Unternehmens, die Erstellung regelmäßiger Zeitberichte, die Systematisierung statistischer Materialien.
  10. Bereitet Vorschläge zu bestimmten Bereichen der Marktforschung vor, um die Aussichten für die Entwicklung des Unternehmens zu ermitteln, koordiniert Forschungen zur Steigerung der Effizienz seiner Produktion und seiner wirtschaftlichen Aktivitäten.
  11. Zusammen mit der Buchhaltungsabteilung bietet es methodische Anleitung und Organisation der Arbeit an der Buchhaltung und Analyse der Ergebnisse der Produktion und der wirtschaftlichen Aktivitäten sowie der Entwicklung einer rationellen Buchhaltungsdokumentation.
  12. Bietet Entwicklung Lehrmaterialüber die technische und wirtschaftliche Planung der Aktivitäten der Unternehmensbereiche, die Berechnung der Wirtschaftlichkeit der Einführung neuer Geräte und Technologien, organisatorische und technische Maßnahmen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von Produkten, Werken (Dienstleistungen).
  13. Organisiert die Entwicklung einer einheitlichen Dokumentation, wirtschaftlicher Standards, die Einführung von Mitteln zur mechanisierten und automatisierten Verarbeitung von Plan- und Abrechnungsinformationen.

III. Rechte

Der Leiter der Planungs- und Wirtschaftsabteilung hat das Recht:

  1. Im Namen der Abteilung zu handeln, die Interessen des Unternehmens gegenüber anderen strukturellen Abteilungen des Unternehmens und anderen Organisationen, Produktions-, Wirtschafts-, Finanz- und Wirtschaftsfragen zu vertreten.
  2. Satz berufliche Verantwortung für untergeordnete Arbeiter.
  3. Vorschläge zur Verbesserung der Produktion sowie der wirtschaftlichen und finanziellen und wirtschaftlichen Aktivitäten des Unternehmens zur Prüfung durch die Geschäftsführung einreichen.
  4. Fordern Sie die erforderlichen Informationen bei den Strukturabteilungen des Unternehmens an.
  5. An den Direktor des Unternehmens senden:
    1. 5.1. Ideen zur Ernennung, Verlegung und Entlassung von Mitarbeitern der Planungs- und Wirtschaftsabteilung.
    2. 5.2. Bietet an:
      • über die Ermutigung ausgezeichneter Arbeiter;
      • Verstöße gegen die Produktions- und Arbeitsdisziplin zur materiellen und disziplinarischen Verantwortung bringen.
  6. Mitwirkung bei der Erstellung von Auftragsentwürfen, Weisungen, Weisungen sowie Kostenvoranschlägen, Verträgen und anderen Dokumenten im Zusammenhang mit der Tätigkeit der Planungs- und Wirtschaftsabteilung.
  7. Interagieren Sie mit den Leitern aller strukturellen Abteilungen über die Produktion und die wirtschaftlichen sowie finanziellen und wirtschaftlichen Aktivitäten des Unternehmens.
  8. Einbeziehung von Spezialisten der strukturellen Abteilungen des Unternehmens, um an der Entwicklung von Plänen für die Produktions-, Finanz- und Handelsaktivitäten des Unternehmens teilzunehmen.
  9. Besichtigung und Unterzeichnung von Dokumenten im Zusammenhang mit der Produktion und den wirtschaftlichen und finanziellen und wirtschaftlichen Aktivitäten des Unternehmens (Pläne, Berichte usw.).
  10. Unabhängige Korrespondenz mit den Strukturabteilungen des Unternehmens sowie anderen Organisationen zu Themen, die in die Zuständigkeit der Abteilung fallen und keine Entscheidung des Direktors des Unternehmens erfordern.

NS. Eine Verantwortung

  1. Der Leiter der Finanzabteilung ist zuständig für:
    1. 1.1. Für die unsachgemäße Erfüllung oder Nichterfüllung ihrer in dieser Stellenbeschreibung vorgesehenen Amtspflichten - innerhalb der Grenzen, die durch die geltende Arbeitsgesetzgebung der Russischen Föderation festgelegt sind.
    2. 1.2. Für Straftaten, die im Rahmen der Ausübung ihrer Tätigkeit begangen wurden - im Rahmen der geltenden Verwaltungs-, Straf- und Zivilgesetzgebung der Russischen Föderation.
    3. 1.3. Zur Verursachung von Sachschäden - im Rahmen der geltenden Arbeits- und Zivilgesetzgebung der Russischen Föderation.
  2. Der Leiter der Planungs- und Wirtschaftsabteilung ist außerdem persönlich zuständig für:
    1. 2.1. Unzeitgemäße und qualitativ mangelhafte Ausführung von Dokumenten im Auftrag des Direktors des Unternehmens, unsachgemäße Aufzeichnung von Aufzeichnungen gemäß den geltenden Vorschriften und Anweisungen sowie die Verwendung von Informationen durch Mitarbeiter der Abteilung für nicht offizielle Zwecke.

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Für eine erfolgreiche Anstellung ist eine fachliche Ausbildung wünschenswert, sowie notwendige Qualitäten und Arbeitsfähigkeiten. Zuallererst müssen Sie die Anforderungen der Arbeitgeber in der gewählten Fachrichtung sorgfältig studieren und dann mit dem Schreiben eines Lebenslaufs beginnen.

Sie sollten Ihren Lebenslauf nicht gleichzeitig an alle Unternehmen senden. Wählen Sie passende Stellenangebote basierend auf Ihrer Qualifikation und Berufserfahrung. Lassen Sie uns die wichtigsten Fähigkeiten für Arbeitgeber auflisten, die Sie benötigen, um als Leiter der Planungs- und Wirtschaftsabteilung in Moskau erfolgreich zu arbeiten:

Die 7 wichtigsten Schlüsselqualifikationen, die Sie für einen Job brauchen

Auch bei offenen Stellen gibt es häufig folgende Anforderungen: Kostenoptimierung, Finanzkontrolle und Preisgestaltung.

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Analyse der offenen Stellen in Moskau

Basierend auf der Analyse der auf unserer Website veröffentlichten Stellenangebote liegt das angegebene Einstiegsgehalt im Durchschnitt bei 76 317. Durchschnittliches Höchsteinkommen (Angabe "Gehalt vorher") - 89.554. Es ist zu beachten, dass es sich bei den angegebenen Zahlen um Statistiken handelt. Das tatsächliche Gehalt für eine Anstellung kann in Abhängigkeit von vielen Faktoren stark variieren:
  • Ihre bisherige Berufserfahrung, Ausbildung
  • Beschäftigungsart, Arbeitszeitplan
  • Unternehmensgröße, Branche, Marke etc.

Gehaltshöhe abhängig von der Berufserfahrung des Bewerbers

Wir machen Sie auf ein typisches Beispiel für das Berufsbild des Leiters der Planungs- und Wirtschaftsabteilung aufmerksam, ein Muster von 2019. Stellenbeschreibung des Leiters der Planungs- und Wirtschaftsabteilung sollte die folgenden Abschnitte enthalten: allgemeine Position, Pflichten des Leiters der Planungs- und Wirtschaftsabteilung, Rechte des Leiters der Planungs- und Wirtschaftsabteilung, Verantwortung des Leiters der Planungs- und Wirtschaftsabteilung.

Die Stellenbeschreibung des Leiters der Planungs- und Wirtschaftsabteilung sollte folgende Punkte widerspiegeln:

Aufgaben des Leiters der Planungs- und Wirtschaftsabteilung

1) Amtliche Verpflichtungen. Verwaltet die Arbeit an der Wirtschaftsplanung im Unternehmen, die darauf abzielt, eine rationelle Wirtschaftstätigkeit gemäß den Bedürfnissen des Marktes und den Möglichkeiten zur Beschaffung der erforderlichen Ressourcen zu organisieren, Produktionsreserven zu identifizieren und zu nutzen, um die höchste Effizienz des Unternehmens zu erreichen. Führt die Vorbereitung von Projekten der aktuellen Pläne durch die Abteilungen des Unternehmens für alle Arten von Aktivitäten gemäß den Bestellungen von Verbrauchern von Produkten, Werken (Dienstleistungen) und abgeschlossenen Verträgen sowie Begründungen und Berechnungen dafür. Beteiligt sich an der Entwicklung der Unternehmensstrategie, um seine wirtschaftlichen Aktivitäten und sein Managementsystem an die sich ändernden äußeren und inneren wirtschaftlichen Bedingungen des Marktes anzupassen. Beaufsichtigt die Erstellung von mittel- und langfristigen Gesamtplänen für die Produktions-, Finanz- und Handelsaktivitäten (Businesspläne) des Unternehmens, koordiniert und verbindet alle ihre Bereiche. Liefert geplante Ziele an die Unternehmensbereiche. Organisiert die Entwicklung fortschrittlicher geplanter technischer und wirtschaftlicher Standards für Material- und Arbeitskosten, Projekte von Großhandels- und Einzelhandelspreisen für die Produkte des Unternehmens, Tarife für Arbeit (Dienstleistungen), unter Berücksichtigung von Angebot und Nachfrage und um die geplante Höhe des Gewinns sicherzustellen , Erstellung von Plankostenschätzungen für Produkte und deren Überwachung der aktuellen Entwicklung der Plan- und Schätzpreise für die wichtigsten Arten von Rohstoffen, Materialien und Halbfabrikaten, die in der Produktion verwendet werden, der geschätzten Kosten marktfähiger Produkte. Bietet die Vorbereitung von Stellungnahmen zu Projekten der Großhandelspreise für die an das Unternehmen gelieferten Produkte. Beaufsichtigt die Durchführung einer umfassenden wirtschaftlichen Analyse aller Arten von Unternehmensaktivitäten und die Entwicklung von Maßnahmen zur effektiven Nutzung von Kapitalinvestitionen, Sach-, Arbeits- und Finanzressourcen, Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der hergestellten Produkte, der Arbeitsproduktivität, Senkung der Produktionskosten und des Absatzes von Produkten , die Rentabilität der Produktion erhöhen, den Gewinn steigern, Verluste und Gemeinkosten eliminieren. Es organisiert die Kontrolle über die Umsetzung der geplanten Ziele durch die Unternehmensbereiche sowie die statistische Abrechnung aller Produktions- und technischen und wirtschaftlichen Indikatoren des Unternehmens, die Erstellung regelmäßiger Zeitberichte, die Systematisierung statistischer Materialien.

Der Leiter der Planungs- und Wirtschaftsabteilung sollte es wissen

2) Der Leiter der Planungs- und Wirtschaftsabteilung sollte bei der Wahrnehmung seiner Amtspflichten wissen: Gesetzgebungs- und Regulierungsrechtsakte, die die Produktion sowie wirtschaftliche und finanzielle und wirtschaftliche Aktivitäten regeln; methodische Materialien in Bezug auf die Wirtschaft des Unternehmens; Strategie und Entwicklungsperspektiven des Unternehmens; Aussichten für die Industrieentwicklung; Profil, Spezialisierung und Merkmale der Unternehmensstruktur; der Zustand und die Entwicklungsperspektiven des Absatzmarktes für Produkte, Werke (Dienstleistungen); Organisation der Entwicklung langfristiger und aktueller Pläne für die Produktion und die wirtschaftlichen Aktivitäten des Unternehmens; das Verfahren zur Entwicklung von Geschäftsplänen; das System der wirtschaftlichen Standards und Indikatoren des Unternehmens; Organisation der statistischen Buchhaltung, Planungs- und Buchhaltungsunterlagen, Bedingungen und Verfahren zur Erstellung von Berichten; Methoden der wirtschaftlichen Analyse von Produktionsindikatoren und wirtschaftlichen Aktivitäten des Unternehmens und seiner Abteilungen; das Verfahren zur Ermittlung der Kosten marktfähiger Produkte, Entwicklung von Standards für Material- und Arbeitskosten, Großhandels- und Einzelhandelspreise; Methoden zur Bestimmung der Wirtschaftlichkeit der Einführung neuer Geräte und Technologien, Maßnahmen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von Produkten, Verbesserung der Arbeitsorganisation und des Managements; in- und ausländische Erfahrung in der rationellen Gestaltung der wirtschaftlichen Tätigkeit eines Unternehmens in einer Marktwirtschaft; Ökonomie und Organisation von Produktion, Arbeit und Management; Grundlagen der Produktionstechnik; Computereinrichtungen, Kommunikation und Kommunikation; Grundlagen des Arbeitsrechts; Regeln und Vorschriften des Arbeitsschutzes.

Anforderungen an die Qualifikation des Leiters der Planungs- und Wirtschaftsabteilung

3) Qualifikationsvoraussetzungen. Höhere berufliche (wirtschaftliche oder ingenieur- und wirtschaftswissenschaftliche) Ausbildung und Berufserfahrung in der Fachrichtung Wirtschaftsplanung von mindestens 5 Jahren.

1. Allgemeine Bestimmungen

1. Der Leiter der Planungs- und Wirtschaftsabteilung gehört zur Kategorie der Führungskräfte.

2. Auf die Stelle des Leiters der Planungs- und Wirtschaftsabteilung wird eine Person mit einer höheren beruflichen (wirtschafts- oder ingenieur- und wirtschaftswissenschaftlichen) Ausbildung und einer mindestens 5-jährigen Berufserfahrung in der Fachrichtung Wirtschaftsplanung zugelassen.

3. Der Leiter der Planungs- und Wirtschaftsabteilung wird vom Direktor der Organisation eingestellt und entlassen.

4. Der Leiter der Planungs- und Wirtschaftsabteilung sollte wissen:

  • Gesetzgebungs- und Regulierungsrechtsakte, die die Produktion sowie wirtschaftliche und finanzielle und wirtschaftliche Aktivitäten regeln;
  • methodische Materialien in Bezug auf die Wirtschaft des Unternehmens;
  • Strategie und Entwicklungsperspektiven des Unternehmens;
  • Aussichten für die Industrieentwicklung;
  • Profil, Spezialisierung und Merkmale der Unternehmensstruktur;
  • der Zustand und die Entwicklungsperspektiven des Absatzmarktes für Produkte, Werke (Dienstleistungen);
  • Organisation der Entwicklung langfristiger und aktueller Pläne für die Produktion und die wirtschaftlichen Aktivitäten des Unternehmens;
  • das Verfahren zur Entwicklung von Geschäftsplänen;
  • das System der wirtschaftlichen Standards und Indikatoren des Unternehmens;
  • Organisation der statistischen Buchhaltung, Planungs- und Buchhaltungsunterlagen, Bedingungen und Verfahren zur Erstellung von Berichten;
  • Methoden der wirtschaftlichen Analyse von Produktionsindikatoren und wirtschaftlichen Aktivitäten des Unternehmens und seiner Abteilungen;
  • das Verfahren zur Ermittlung der Kosten marktfähiger Produkte, Entwicklung von Standards für Material- und Arbeitskosten, Großhandels- und Einzelhandelspreise;
  • Methoden zur Bestimmung der Wirtschaftlichkeit der Einführung neuer Geräte und Technologien, Maßnahmen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von Produkten, Verbesserung der Arbeitsorganisation und des Managements;
  • in- und ausländische Erfahrung in der rationellen Gestaltung der wirtschaftlichen Tätigkeit eines Unternehmens in einer Marktwirtschaft;
  • Ökonomie und Organisation von Produktion, Arbeit und Management;
  • Grundlagen der Produktionstechnik;
  • Computereinrichtungen, Kommunikation und Kommunikation;
  • Grundlagen des Arbeitsrechts;
  • interne Arbeitsvorschriften;
  • Regeln und Normen des Arbeitsschutzes, der Sicherheit, der industriellen Hygiene und des Brandschutzes.

5. Der Leiter der Planungs- und Wirtschaftsabteilung wird in seiner Tätigkeit geleitet von:

  • Gesetzgebung der Russischen Föderation,
  • Die Satzung des Vereins,
  • Anordnungen und Anordnungen des Direktors der Organisation,
  • diese Stellenbeschreibung,
  • Das interne Arbeitsreglement der Organisation.

6. Der Leiter der Planungs- und Wirtschaftsabteilung berichtet direkt an den Leiter der Organisation.

7. Während der Abwesenheit des Leiters der Planungs- und Wirtschaftsabteilung (Geschäftsreise, Urlaub, Krankheit usw.) werden seine Aufgaben von einer vom Direktor der Organisation in vorgeschriebener Weise ernannten Person wahrgenommen, die die entsprechenden Rechte erwirbt , Aufgaben und ist für die Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben verantwortlich.

2. Aufgaben des Leiters der Planungs- und Wirtschaftsabteilung

Leiter der Planungs- und Wirtschaftsabteilung:

1. Überwacht die Arbeiten zur Wirtschaftsplanung im Unternehmen, die darauf abzielen, eine rationelle Wirtschaftstätigkeit gemäß den Bedürfnissen des Marktes und den Möglichkeiten zur Beschaffung der erforderlichen Ressourcen zu organisieren, Produktionsreserven zu identifizieren und zu nutzen, um die höchste Effizienz des Unternehmens zu erreichen .

2. Führt die Erstellung von Entwürfen aktueller Pläne durch Abteilungen des Unternehmens für alle Arten von Aktivitäten gemäß Bestellungen von Verbrauchern von Produkten, Werken (Dienstleistungen) und abgeschlossenen Verträgen sowie Begründungen und Berechnungen dafür.

3. Beteiligt sich an der Entwicklung der Unternehmensstrategie, um seine wirtschaftliche Tätigkeit und sein Managementsystem an die sich ändernden äußeren und inneren wirtschaftlichen Bedingungen auf dem Markt anzupassen.

4. Beaufsichtigt die Erstellung mittel- und langfristiger Gesamtpläne für die Produktions-, Finanz- und Handelsaktivitäten (Businesspläne) des Unternehmens, koordiniert und verbindet alle ihre Bereiche.

5. Stellt die Lieferung der geplanten Ziele an die Unternehmensbereiche sicher.

6. Organisiert die Entwicklung fortschrittlicher geplanter technischer und wirtschaftlicher Standards für Material- und Arbeitskosten, Projekte von Großhandels- und Einzelhandelspreisen für die Produkte des Unternehmens, Tarife für Arbeit (Dienstleistungen), unter Berücksichtigung von Angebot und Nachfrage und um die geplante Menge sicherzustellen des Gewinns, Erstellung von Standardproduktschätzungen und Überwachung, in die aktuelle Änderungen der geplanten und geschätzten Preise für die wichtigsten Arten von Rohstoffen, Materialien und Halbfabrikaten einfließen, die in der Produktion verwendet werden, die Schätzung der marktfähigen Produkte.

7. Bietet die Vorbereitung von Stellungnahmen zu Projekten der Großhandelspreise für die an das Unternehmen gelieferten Produkte.

8. Beaufsichtigt die Durchführung einer umfassenden wirtschaftlichen Analyse aller Arten von Aktivitäten des Unternehmens und die Entwicklung von Maßnahmen zur effizienten Nutzung von Investitionen, Material, Arbeitskräften und finanziellen Ressourcen, Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Produkte, Arbeitsproduktivität, Senkung der Produktionskosten und Verkauf von Produkten, Erhöhung der Rentabilität der Produktion, Erhöhung der Gewinne, Beseitigung von Verlusten und Nebenkosten.

9. Organisiert die Kontrolle über die Umsetzung der geplanten Ziele durch die Unternehmensbereiche sowie die statistische Abrechnung aller Produktions- und technischen und wirtschaftlichen Indikatoren des Unternehmens, die Erstellung regelmäßiger Zeitberichte, die Systematisierung des statistischen Materials.

10. Bereitet Vorschläge zu bestimmten Bereichen der Marktforschung vor, um die Aussichten für die Entwicklung des Unternehmens zu ermitteln, koordiniert die Forschung zur Verbesserung der Effizienz seiner Produktion und seiner wirtschaftlichen Aktivitäten.

11. Zusammen mit der Buchhaltungsabteilung bietet es methodische Anleitung und Organisation der Arbeit an der Buchhaltung und Analyse der Ergebnisse der Produktion und der wirtschaftlichen Aktivitäten sowie der Entwicklung einer rationellen Buchhaltungsdokumentation.

12. Bietet die Entwicklung methodischer Materialien zur technischen und wirtschaftlichen Planung der Aktivitäten der Unternehmensbereiche, zur Berechnung der Wirtschaftlichkeit der Einführung neuer Geräte und Technologien, organisatorischer und technischer Maßnahmen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Produkte , arbeitet (Dienstleistungen).

13. Organisiert die Entwicklung einer einheitlichen Planungsdokumentation, wirtschaftlicher Standards, die Einführung einer mechanisierten und automatisierten Verarbeitung von Plan- und Abrechnungsinformationen.

14. Beaufsichtigt die Mitarbeiter der Abteilung.

15. Entspricht den internen Arbeitsvorschriften und anderen lokalen Vorschriften der Organisation.

16. Entspricht den internen Regeln und Vorschriften des Arbeitsschutzes, der Sicherheit, der Betriebshygiene und des Brandschutzes.

17. Sorgt dafür, dass sein Arbeitsplatz sauber und ordentlich ist.

18. Führt innerhalb von Arbeitsvertrag Anordnungen von Mitarbeitern, denen er nach dieser Weisung unterstellt ist.

3. Die Rechte des Leiters der Planungs- und Wirtschaftsabteilung

Der Leiter der Planungs- und Wirtschaftsabteilung hat das Recht:

1. Unterbreiten Sie dem Direktor der Organisation Vorschläge:

  • um die Arbeit im Zusammenhang mit den Bestimmungen dieser zu verbessern Instruktionspflichten,
  • auf die Ermutigung der ihm unterstellten hervorragenden Arbeiter,
  • auf die materielle und disziplinarische Verantwortung von untergeordneten Mitarbeitern, die gegen die Produktions- und Arbeitsdisziplin verstoßen haben.

2. Von den Strukturabteilungen und Mitarbeitern der Organisation die Informationen anzufordern, die er zur Erfüllung seiner Aufgaben benötigt.

3. Sich mit den Dokumenten vertraut zu machen, die seine Rechte und Pflichten in der ausgeübten Position definieren, sowie die Kriterien für die Beurteilung der Qualität der Erfüllung der Amtspflichten.

4. Sich mit den Entscheidungsentwürfen der Geschäftsführung der Organisation bezüglich ihrer Aktivitäten vertraut zu machen.

5. Fordern Sie die Geschäftsführung der Organisation auf, Unterstützung zu leisten, einschließlich der Bereitstellung organisatorischer und technischer Bedingungen und der Ausführung der für die Erfüllung der offiziellen Aufgaben erforderlichen Dokumente.

6. Andere Rechte gemäß der geltenden Arbeitsgesetzgebung.

4. Verantwortung des Leiters der Planungs- und Wirtschaftsabteilung

Der Leiter der Planungs- und Wirtschaftsabteilung ist in folgenden Fällen zuständig:

1. Für die unsachgemäße Erfüllung oder Nichterfüllung ihrer in dieser Stellenbeschreibung vorgesehenen Amtspflichten - innerhalb der durch die Arbeitsgesetzgebung der Russischen Föderation festgelegten Grenzen.

2. Für Straftaten, die im Rahmen ihrer Tätigkeit begangen wurden - im Rahmen der geltenden Verwaltungs-, Straf- und Zivilgesetzgebung der Russischen Föderation.

3. Um der Organisation materiellen Schaden zuzufügen - innerhalb der Grenzen, die von der geltenden Arbeits- und Zivilgesetzgebung der Russischen Föderation festgelegt sind.


Das Berufsbild des Leiters der Planungs- und Wirtschaftsabteilung ist ein Muster aus dem Jahr 2019. Aufgaben des Leiters der Planungs- und Wirtschaftsabteilung, Rechte des Leiters der Planungs- und Wirtschaftsabteilung, Verantwortung des Leiters der Planungs- und Wirtschaftsabteilung.