Berufsbild einer Fachkraft für pädagogische und methodische Arbeit. Aufbau des Berufsbildes Berufsbild einer Fachkraft für Berufsberatung einer Hochschule

zuständig für Berufsorientierung

in einer Bildungseinrichtung

ICH. Die für die Berufsberatung zuständige Person sollte wissen:

§ Die Verfassung der Russischen Föderation.

§ Gesetze der Russischen Föderation, Verordnungen und Entscheidungen der Regierung der Russischen Föderation und der föderalen Bildungsbehörden über das Bildungswesen.

§ Erklärung der Menschenrechte und Freiheiten.

§ Übereinkommen über die Rechte des Kindes.

§ Normative Dokumente zu Fragen des Arbeitsschutzes, des Gesundheitswesens, der Berufsberatung, der Beschäftigung von Studierenden und deren sozialer Schutz.

§ Grundlagen der Berufsberatung, Berufs- und Arbeitspsychologie, Psychologische Beratung, Defektologie, Psychodiagnostik.

II. Zuständig für die Berufsorientierung:

§ Verantwortlich für die Arbeit des Schulbüros (Ecke) für Berufsberatung.

§ Koordiniert die Berufsorientierungsaktivitäten von Klassenlehrern, Fachlehrern, Lehrern von erweiterten Tagesgruppen, Lehrern zusätzliche Ausbildung, Pädagogen - Organisatoren, Bildungspsychologen, Sozialpädagogen und andere Kategorien von Lehrpersonal Bildungseinrichtung;

§ Arbeitet in engem Kontakt mit den Fachkräften des Zentrums für soziale und berufliche Anpassung und Berufsberatung, das der Bildungseinrichtung zugeordnet ist, erstellt Berichte über die von der Schule durchgeführten Berufsberatungsaktivitäten.

§ Formt einen Antrag auf Berufsberatungsarbeit mit Schülern gemäß einer Kooperationsvereinbarung zwischen einer Bildungseinrichtung und TsSTAiPO.

§ Nimmt an Veranstaltungen zur Berufsberatung von Bezirken und Städten teil, die von YuZUO, OMC, TsSTAiPO veranstaltet werden - Treffen, Seminare, Konferenzen usw.

§ Führt aufsuchende Arbeit in einer Bildungseinrichtung durch; organisiert und führt Veranstaltungen zur Berufsorientierung durch.

§ Beteiligt sich an der Planung und Entwicklung von Berufsberatungsprogrammen Bildungsaktivitäten Schulen unter Berücksichtigung der Geschlechts- und Altersmerkmale der Schüler.

§ Führt Berufsberatungskurse nach entwickelten und genehmigten Programmen durch.

§ beteiligt sich an der Organisation von Exkursionen für Schüler und Lehrer zu Unternehmen, Einrichtungen von NGOs und höheren Berufsschulen, Universitäten usw.

§ Bietet Unterstützung für Studierende, Eltern (gesetzliche Vertreter), Lehrkräfte bei der Lösung konkreter Probleme der beruflichen Selbstbestimmung von Studierenden.

§ Führt aktuelle Dokumentationen und erstellt Berichte über die Berufsberatungsarbeit in einer Bildungseinrichtung.

III. Die für die Berufsberatung zuständige Person hat das Recht:

§ Sich mit den Entscheidungsentwürfen der Schulleitung über ihre Tätigkeit vertraut zu machen.

§ unterbreitet in seiner Zuständigkeit der Schulleitung Vorschläge zur Verbesserung der Berufsberatungsaktivitäten der Schule und zur Verbesserung der Arbeitsmethoden; Bemerkungen zu Berufsberatungsaktivitäten von Schulangestellten; bietet Möglichkeiten, die bestehenden Mängel zu beseitigen.

§ Spezialisten aller (Einzel-)Strukturbereiche in die Lösung der ihm übertragenen Aufgaben einzubeziehen (sofern dies in den Bestimmungen über Strukturbereiche vorgesehen ist, andernfalls mit Zustimmung der Schulleitung).

§ Fordern Sie die Schulleitung auf, bei der Erfüllung seiner Aufgaben zu helfen beruflichen Pflichten und rechts.

Der/die Verantwortliche für die Berufsberatung berichtet direkt an den stellvertretenden Direktor für Lehr- und Bildungsarbeit oder den Direktor.

Lehrerschaft

Bildungseinrichtung

Aufgaben des Direktors:

Benennen Sie aus der Mitte eine Person, die für die Berufsberatung zuständig ist Lehrerschaft Bildungseinrichtung

Beaufsichtigung der Arbeit des Schulbüros (Ecke) für Berufsberatung

Überwachung und Analyse der gesamten Berufsberatungsarbeit in der Schule;

Schaffung und Organisation der Arbeit des Schulausschusses für Berufsberatung;

Machen Sie sich ständig mit Anweisungen, Anordnungen, Entscheidungen zur Berufsberatung, mit wissenschaftlicher und methodischer Literatur vertraut;

Berücksichtigen Sie die in den Dokumenten enthaltenen Anforderungen und Empfehlungen bei der Erstellung der entsprechenden Abschnitte des schulweiten Plans für die Berufsorientierungsarbeit;

Zu Beginn eines jeden Studienjahres einen schulischen Arbeitsplan für die Berufsberatung der Schüler erstellen und genehmigen;

Jährlich zu Beginn des Studienjahres das Bildungsministerium über die Beschäftigung von Absolventen der 9. und 11. Klasse informieren.

Erstellung von Berichten und analytischen Referenzen auf Anfrage des Bildungsministeriums

Aufgaben des stellvertretenden Direktors für Lehr- und Bildungsarbeit:

Schaffung einer pädagogischen und methodischen Grundlage für die Berufsberatung;

Organisation und Kontrolle der Tätigkeiten von Fachlehrern in der Berufsberatung;

Sammeln, Verallgemeinern und Verbreiten fortgeschrittener Erfahrungen in der Berufsberatung von Fachlehrern;

Organisation der Arbeit des Büros (Ecke) der Berufsberatung an der Schule und dessen organisatorische und methodische Unterstützung;

Koordination der Umsetzung von Design- und Forschungsaktivitäten der Studierenden.

Aufgaben eines Bildungspsychologen:

Durchführung einer psychologischen Diagnostik zur beruflichen Erstberatung und Profilprüfung von Studierenden; Durchführung der Primärverarbeitung der erhaltenen Ergebnisse und deren Primäranalyse; eine Datenbank über Berufsberatungsarbeit an einem festen Standort aufzubauen;

Auf der Grundlage von Materialien psychologische und pädagogische Schlussfolgerungen ziehen Forschungsarbeiten mit dem Ziel, das Lehrpersonal sowie die Eltern (gesetzliche Vertreter) in den Problemen der beruflichen, persönlichen und sozialen Entwicklung der Schüler zu begleiten;

Identifizieren Sie die Interessen, Neigungen der Schüler, berufliche Vorlieben und deren Dynamik;

Bestimmen Sie die sozialen Einstellungen der Studenten und leisten Sie praktische Hilfe bei ihrer Ausbildung;

Bestimmen Sie die Motivation für die Berufswahl der Studierenden und deren Struktur;

Bereiten Sie die Bereitschaft der Schüler zur Selbstbeobachtung und Selbsteinschätzung vor;

Nehmen Sie an der Durchführung von Berufsberatungskursen mit Schülern teil.

Aufgaben des Klassenlehrers:

Durch die gemeinsame Arbeit mit einem Psychologen und Fachlehrern die entstehende Persönlichkeit des Schülers, seine Neigungen, Interessen, Fähigkeiten tief und umfassend studieren;

Auf der Grundlage des Studiums der Persönlichkeit des Studierenden gezielte Berufsorientierungsarbeit während Unterrichtsstunden, außerschulische Aktivitäten, Profilbildung, Exkursionen;

Die Berufsberatungsarbeit sollte in engem Kontakt mit den Eltern der Studierenden durchgeführt werden, um die Position der Eltern zum weiteren Berufsweg ihres Kindes zu ermitteln;

Organisation der Teilnahme von Schülern an Berufsberatungsveranstaltungen von Schulen, Kreisen, Kreisen und Städten sowie an Tagen der offenen Tür in Berufsbildungseinrichtungen.

Aufgaben eines Sozialpädagogen:

Ermittlung der Interessen und Bedürfnisse der Studierenden bei der Berufswahl;

Organisieren Verschiedene Arten sozial wertvolle Aktivitäten von Kindern und Erwachsenen, Aktivitäten zur Entwicklung soziale Projekte und Programme, die eine fundierte Berufswahl fördern.

Der Direktor genehmigt den Veranstaltungsplan des Verantwortlichen für Berufsberatung. Soziallehrer nimmt an Umfragen und anderen Aktivitäten teil, die der Beschäftigungsförderung sowie der organisatorischen und rechtlichen Unterstützung berufstätiger Schüler dienen. Der Psychologe nimmt an diagnostischen und schulischen Berufsberatungsaktivitäten teil. Form-Master gemeinsam mit dem Verantwortlichen oder selbstständig informiert die Studierenden über die geplanten Aktivitäten, gemeinsam mit dem Verantwortlichen, sozial. Lehrer, Psychologe, Spezialisten externe Organisationen führt Berufsberatungsaktivitäten durch.

Das Wichtigste klingt stolz, besonders wenn es um eine Karriere geht. Je höher die Position, desto besser fühlt sich der Mitarbeiter: desto wichtiger findet in der Struktur des Unternehmens statt, kann die Prozesse beeinflussen, die echte Ergebnisse bringen, Vorschläge machen, um das Team zum Ziel zu führen.

Je höher die Position, desto höher die Verantwortung. Um eine gute Position zu bekommen, versteht ein Mitarbeiter nicht immer, dass er für die Umsetzung und Nichterfüllung der Punkte der Stellenbeschreibung verantwortlich sein muss.

Vermeiden umstrittene Punkte Bei der Einstellung eines Mitarbeiters ist es zwingend erforderlich, ihn mit der Stellenbeschreibung vertraut zu machen. Ein sachkundig erstelltes Dokument muss die Rechte enthalten, die dem Arbeitnehmer übertragen werden. Arbeitsbeschreibung der Chefspezialist sowie weitere Mitarbeiter bleiben im Büro und unterliegen nicht der Offenlegung.

Was ist ein Chefspezialist?

Der Chefspezialist gehört zur Kategorie der Spezialisten und wird auf Empfehlung des Abteilungsleiters oder einer anderen hierzu bevollmächtigten Person in die Position des Direktors der Organisation berufen.

Um in die Position berufen zu werden, müssen Sie Hochschulbildung von Beruf oder nicht Berufsausbildung und damit verbundene Auffrischungs- oder Umschulungskurse. Die Berufserfahrung im Beruf oder bei den zuständigen Behörden muss mindestens fünf Jahre betragen. Berufserfahrung im Fachgebiet ist ein wichtiger Punkt, wenn die Stellenbeschreibung des leitenden Facharztes der Bezirksverwaltung erstellt wird. Ohne die erforderlichen Fähigkeiten und praktischen Erfahrungen in der Anwendung des theoretischen Wissens ist es in den meisten Fällen unmöglich, eine Stelle in der Verwaltung zu bekommen. Die Stellenbeschreibung des Chefspezialisten ist ein Dokument, das bei der Besetzung einer Stelle gelesen werden muss.

Was leitet Sie bei Ihrer Arbeit?

Das Berufsbild des Chefspezialisten verpflichtet ihn, sich bei seiner Arbeit sowohl an normativen als auch an rechtlichen, regelnden und Lehrmaterial die den jeweiligen Tätigkeitsbereich regeln. Dabei orientiert er sich auch an der Satzung, den Anordnungen und Anordnungen der Geschäftsführung und seiner direkten Stellenbeschreibung.

Erforderliche Kenntnisse

Je nach Fachgebiet, in dem der Chefspezialist tätig ist, ändern sich die für die Arbeit notwendigen Kenntnisse.

Im technischen Bereich, zum Beispiel im Bauwesen, sind wichtige und grundsätzliche Punkte, die Sie wissen müssen:

  • methodische Anweisungen, die sich auf Konstruktion, Budgetierung, Regeln für die Durchführung beziehen Installationsarbeiten, Umbauten, Umbauten, Bauvorhaben;
  • Gesetzgebung Russische Föderation zu Fragen der Preisgestaltung im Bauwesen;
  • Grundlagen Buchhaltung, das Verfahren zur Erstellung von Buchhaltungsunterlagen;
  • Techniken zur Analyse Wirtschaftstätigkeit und finanzielle Leistung;
  • Regeln für die Durchführung von Installations- und Bauarbeiten, Gesundheits- und Sicherheitsstandards sowie Arbeitssicherheit ( Brandschutz), industrielle Hygiene;
  • technische, wirtschaftliche, soziale und ökologische Anforderungen, die für im Bau befindliche und geplante Anlagen gelten.

Anforderungen im Bildungsbereich

Im Bildungsbereich gelten für Mitarbeiter unterschiedliche Regeln und Vorschriften. Dementsprechend sollten die Kenntnisse, die für die Ausübung grundlegender beruflicher Aufgaben erforderlich sind, unterschiedlich sein.

Die Stellenbeschreibung des leitenden Facharztes der Bildungsabteilung verpflichtet ihn zu wissen:

  • Die Konvention über die Rechte des Kindes;
  • Pädagogik;
  • Grundlagen der Hygiene und Physiologie;
  • Theorie und Methoden des Managements in Bildungssystemen;
  • Technologien zur Diagnose von Konfliktursachen und Wege zu ihrer Lösung;
  • interne Arbeitsregelungen in Bildungseinrichtungen;
  • eingeflößt in TB, OT, PB;
  • Rechtsvorschriften in den Bereichen des Bildungsbereichs.

Wenn Sie die Punkte vergleichen, sehen Sie, dass die Stellenbeschreibung der Haupt Techniker und ein Spezialist im Bildungsbereich enthält sowohl die gleichen als auch grundverschiedene Momente. Auf dieser Grundlage kann davon ausgegangen werden, dass für jede Position, die ein hohes Maß an Verantwortung beinhaltet, es wichtig und obligatorisch ist, sowohl allgemein anerkannte Normen, die sich auf allgemeine Verhaltensregeln, Sicherheit und Arbeitsschutz beziehen, als auch spezifische Gesetze und Vorschriften zu kennen, Normen, Regeln und Dokumente, die einen bestimmten Tätigkeitsbereich regeln.

Anforderungen an Mitarbeiter kommunaler Dienste

An Mitarbeiter von kommunalen Diensten und Verwaltungen werden höchste Qualifikationsanforderungen gestellt. Da diese Mitarbeiter ständig mit Menschen kommunizieren müssen, müssen neben Ausbildung und Wissen auch Spezialisten persönliche Kompetenzen einer bestimmten Natur.

Voraussetzungen für Fachkenntnisse:

  • Kenntnis der Bundesgesetze, der Verfassung, der Verordnungen des Präsidenten der Russischen Föderation, der Verordnungen und Anordnungen der Regierung;
  • normative Akte und Verordnungen, amtliche Dokumente, die den Tätigkeitsbereich in Bezug auf die Wahrnehmung bestimmter Aufgaben regeln;
  • die Grundlagen der Arbeitsorganisation und des Managements;
  • die notwendigen Merkmale des Serviceprozesses;
  • Regeln sowie Normen der Geschäftsetikette;
  • allgemeine Fragen des Workflows, das Verfahren zum Speichern und Übertragen von Serviceinformationen.

Anforderungen an die fachlichen Fähigkeiten, Stellenbeschreibung des Chefspezialisten Kommunaldienst listet detailliert auf und ist zugänglich. Der Chefspezialist ist verpflichtet:

  • über die Fähigkeiten verfügen, in einem Bereich zu arbeiten, der dem Schwerpunkt der jeweiligen Einheit entspricht;
  • Planung von Sprechzeiten, Durchführung von Analysen in einem verantwortlichen Bereich;
  • Anwendung der Erfahrung qualifizierterer Kollegen;
  • Verwendungszweck moderne Mittel Kommunikation und Vorbereitung von Materialien.

Besondere Anforderungen

Neben allgemeinen Anforderungen an Fachkräfte kommunale Einrichtungen es gibt spezielle Anforderungen, die zusätzlich kommen. Die Stellenbeschreibung des Chefspezialisten sollte eine Liste dieser Anforderungen enthalten.

Diese beinhalten:

  • Kenntnis von Systemen, die helfen, mit Organisationen und Bürgern zu interagieren;
  • Kenntnisse in Buchhaltungssystemen, deren Arbeit die erforderliche Unterstützung bietet, um Bundesbehörden Hauptthemen sowie Funktionen;
  • Kenntnis von Interaktionssystemen zwischen Abteilungen;
  • Kenntnis der Systeme, mit denen die Informationsressourcen des Staates verwaltet werden;
  • Kenntnis von Informations- und Analysekonzepten zur Aufbereitung, Verarbeitung, Analyse von Daten und deren Speicherung;
  • Kenntnis von Systemen, die Informationssicherheit gewährleisten;
  • Kenntnisse in Betriebsführungssystemen und -programmen.

Erforderliche berufliche Fähigkeiten

Wichtige Punkte, die in der Arbeit benötigt werden professionelle Fähigkeiten sind in Stellenbeschreibungen vorgeschrieben. Der Chefspezialist der Verwaltung, der von der Leitung der Verwaltung ernannt wird, ist besonders häufig an Fähigkeiten im Umgang mit Menschen interessiert. Zu den Anforderungen an den Beruf gehören:

  • die Fähigkeit, mit Interaktionssystemen mit Organisationen und Bürgern zu arbeiten;
  • Geschick im Umgang mit Interaktionssystemen zwischen Abteilungen;
  • Erfahrung mit elektronischen Archivierungssystemen zur Speicherung und Verarbeitung von Daten.

Kommunalbeschäftigte

Bürger der Russischen Föderation, in der vereinbarten und etablierte Ordnung Die Erfüllung der Aufgaben eines kommunalen Dienstes gegen Geldentschädigung wird als kommunaler Angestellter bezeichnet.

Kommunale Dienstleistungen sind kommunale Dienstleistungen. Dazu gehören Landesräte und städtische Exekutivausschüsse.

Die Beschäftigten in diesen Einheiten sind städtische Beschäftigte. Die Anforderungen an sie erreichen ein hohes Niveau. Mitarbeiter dieser Behörden müssen kommunikativ und berufliche Qualitäten... Als Vertreter der Behörden in ihrer Stadt sind diese Arbeitnehmer verpflichtet, die schwierigsten Anforderungen zu erfüllen.

Das Berufsbild eines kommunalen Mitarbeiters regelt die Rechte und Pflichten dieser Mitarbeiter. Gleichzeitig wird der Chefspezialist als verantwortungsvollste Person ausgezeichnet.

Arbeitnehmerrechte

Neben den Pflichten hat jeder Mitarbeiter Rechte. Kommunalbedienstete sind keine Ausnahme.

Der Arbeitnehmer hat das Recht:

  • sich mit den Papieren vertraut zu machen, die seine Pflichten und Rechte in der ausgeübten Position begründen;
  • sich mit den Kriterien zur Beurteilung der Qualität seiner Arbeit vertraut machen;
  • die Bereitstellung der für die Erfüllung seiner unmittelbaren Aufgaben erforderlichen materiellen und technischen Grundlagen zu erhalten;
  • Löhne und sonstige Zahlungen nach Maßgabe des Arbeitsrechts erhalten, Arbeitsvertrag und das Gesetz über den kommunalen Dienst;
  • für Ruhezeiten, die durch die Festsetzung von Regelarbeitszeiten sowie die Gewährung von Ruhetagen und bezahltem Urlaub jährlich gewährleistet werden;
  • in vorgeschriebener Weise Materialien und Informationen zu erhalten, die für die Erfüllung amtlicher Aufgaben erforderlich sind;
  • Vorschläge zur Verbesserung der regionalen Selbstverwaltungsorgane machen;
  • aus eigener Initiative an Wettbewerben zur Besetzung von Stellen auf kompetitiver Basis teilnehmen;
  • auf Kosten des Budgets zusätzliche Bildung zu erhalten, um ihre Qualifikationen zu verbessern.

Die Stellenbeschreibung des leitenden Spezialisten der Abteilung sollte auch eine klare Auflistung von Gesetzen und Vorschriften enthalten, die die Arbeit der Abteilung und der darin einbezogenen Mitarbeiter regeln.

1.1. Diese Bestimmung regelt die Tätigkeit des Referats Berufsberatung als strukturelle Untergliederung der [Name der Universität] (nachfolgend „Universität“ genannt), wenn das Referat die wesentlichen (haushaltsmäßigen) und außerbudgetären Tätigkeiten gemäß seinen Zweck in der Struktur der Universität.

1.2. Die Abteilung Berufsorientierung ist in ihrer Tätigkeit dem Rektor der Universität unterstellt.

1.3. Die Berufsberatung kann ein Unterkonto für die Verrechnung von Mitteln aus einkommenschaffenden Tätigkeiten in der Betriebsbuchhaltung des Planungs- und Finanzreferats der Universität führen.

1.4. Die Abteilung Berufsberatung verwaltet die Mittel auf ihrem Unterkonto im Rahmen der vom Rektor der Universität genehmigten geschätzten Einnahmen und Ausgaben der Abteilung, verwendet das in der Bilanz der Universität ausgewiesene und der Abteilung zugewiesene Vermögen .

1.5. Die Abteilung Berufsorientierung nimmt im Rahmen der in dieser Ordnung festgelegten Befugnisse die Aufgaben der Universität wahr.

1.6. Der Fachbereich trägt einen Stempel mit seinem Namen und einem Hinweis auf die Zugehörigkeit zur Universität.

1.7. Standort der Abteilung: [Adresse eingeben].

2. Ziele und Zielsetzungen der Berufsberatung

2.1. Um die Berufsberatung (Praxis) von Studierenden zu organisieren, führt die Abteilung Berufsorientierung durch:

Studium der bestehenden Grundlagen der studentischen Praxis;

Organisation der Arbeit der Fachbereiche, um neue Grundlagen für die Praxis der Studierenden zu finden;

Verallgemeinerung von Bewerbungen von Graduiertenkollegs zur Bereitstellung von Praxisgrundlagen, Erstellung von konsolidierten Bewerbungen für die Hochschule;

Ausarbeitung von Vertragsentwürfen mit Unternehmen, Institutionen und Organisationen für alle Praxisarten gemäß den genehmigten Curricula;

Interaktion mit Unternehmen und Organisationen, um die Bedingungen der Praxis zu vereinbaren;

Durchführung von Arbeiten mit Studierenden zum Abschluss individueller Praktikumsverträge;

Mitwirkung bei der Erstellung von Kostenvoranschlägen zur Vorbereitung und Durchführung der Praxis und Kontrolle über deren Durchführung;

Mitwirkung an der methodischen Arbeit der Abteilungen zur industriellen Praxis;

Kontrolle über die rechtzeitige Abgabe von Berichten der Fachbereiche auf der Grundlage der Ergebnisse aller Praxisarten, Erstellung von zusammenfassenden Berichten und Übermittlung relevanter Informationen an die Universitätsleitung;

Statistische Verarbeitung und Analyse von Informationen basierend auf den Ergebnissen der pädagogischen und industriellen Praxis.

2.2. Um die Beschäftigung und die Anpassung an den Arbeitsmarkt der Hochschulabsolventen zu fördern, hat die Abteilung Berufsorientierung:

Analysiert die Bedürfnisse des Arbeitsmarktes für Hochschulabsolventen;

Bildet eine Datenbank der Arbeitgeber und deren Stellenangebote in den Fachgebieten der Universität;

Analysiert die Effizienz der Beschäftigung von Hochschulabsolventen;

Organisiert und führt auf dem Territorium und außerhalb der Universität eine Reihe von Aktivitäten für die Beschäftigung von Absolventen der Universität durch - "Jobmessen", "Karrieretage", Präsentationen von Unternehmen und ihren Fachgebieten, thematische Ausstellungen, Wettbewerbe, Schulen, Seminare, Konferenzen usw .;

Führt individuelle Arbeit mit Absolventen der Universität zu ihrer Beschäftigung durch;

Organisiert Informationen und Beratungsunterstützung Hochschulabsolventen zu Beschäftigungsfragen;

Beteiligt sich an der Umsetzung von Bundes- und Landesprogrammen zur Beschäftigungsförderung und Jugendbeschäftigung.

2.3. Um das positive Image der Hochschule bekannt zu machen und zu unterstützen, hat die Abteilung Berufsorientierung:

Sorgt für die Entstehung und Stärkung langfristiger, für beide Seiten vorteilhafter Beziehungen der Universität mit Unternehmen und Arbeitgebern in der Russischen Föderation;

unterhält Beziehungen zu Zentren zur Förderung der Beschäftigung studentischer Jugendlicher und der Beschäftigung von Hochschulabsolventen, Arbeitgeberverbänden, Gewerkschaften und Verbänden, öffentlichen und gesellschaftspolitischen Jugendorganisationen;

Gewährleistet die Teilnahme der Universität an Programmen, Wettbewerben und Projekten der Regierung der Russischen Föderation, des Bildungsministeriums der Russischen Föderation, der Bundesagentur für Bildung, Abteilungen Bundesdienst Beschäftigung der Bevölkerung, anderer staatlicher Organe und Institutionen, internationaler Organisationen und Stiftungen (gemäß den Richtlinien der Tätigkeit des Departements);

Entwickelt auf der Grundlage der erhaltenen Analysematerialien konkrete Vorschläge und Empfehlungen zur Beschäftigung von Studierenden und Berufseinsteigern für Bundes- und Landesbehörden.

2.4. Die Berufsberatungsstelle hat das Recht, auf Kostenerstattungsbasis durchzuführen:

Durchführung von Forschung und Entwicklung im Auftrag Dritter unabhängig von der Organisations- und Rechtsform im Bereich der Beschäftigung und Arbeitnehmerüberlassung von Jugendlichen;

Bereitstellung von Beratungs- und Informationsdienstleistungen in Bezug auf Beschäftigung und Zeitarbeit von Jugendlichen;

Organisation von bezahlten Praktika und Studierendenaustausch (auch international);

Förderung von Saisonarbeitsprogrammen für Studierende und Jugendliche sowie Arbeitsprogrammen für Studierende und Jugendliche im Ausland.

3. Eigentum der Berufsberatung

3.1. Die Universitätsleitung stellt der Berufsberatung alle notwendigen materiellen und technischen Mittel zur Verfügung und schafft Arbeitsbedingungen, die den hygienischen und hygienischen Standards entsprechen.

3.3. Die Abteilung ist nicht berechtigt, über das ihr zugewiesene Vermögen selbständig zu verfügen.

3.4. Die Abteilung verfügt über in bar aus unternehmerischer und sonstiger einkommenschaffender Tätigkeit nach dem vom Rektor der Universität genehmigten Einnahmen- und Ausgabenvoranschlag erhalten.

3.5. Die operative Abrechnung der Einnahmen und Ausgaben der Abteilung Berufsorientierung erfolgt durch die Abteilung Planung und Finanzen der Universität.

4. Leitung der Abteilung Laufbahnberatung

4.1. Die Leitung des Fachbereichs wird vom Rektor der Universität berufen und abberufen.

4.2. Der Leiter der Berufsberatungsabteilung orientiert sich bei seiner Tätigkeit an der geltenden Gesetzgebung der Russischen Föderation, der Charta der Universität, der internen Arbeitsordnung und dieser Verordnung.

4.3. Der Leiter der Abteilung Berufsberatung führt die operative Leitung der Tätigkeiten der Abteilung durch, nimmt alle laufenden Funktionen und Verantwortlichkeiten für die Organisation und Unterstützung der Tätigkeiten der Abteilung wahr.

4.4. Der Leiter der Abteilung Berufsorientierung berichtet direkt an [einschreiben].

4.5. Der Leiter der Abteilung Berufsorientierung hat im Rahmen seiner Befugnisse das Recht, für alle Mitarbeiter der Abteilung verbindliche Anordnungen und Weisungen zu erteilen.

5. Die Struktur der Berufsberatungsabteilung

5.1. Der Aufbau und die personelle Besetzung der Abteilung Berufsorientierung werden vom Rektor der Universität nach den Vorgaben für die Zahl der Fachkräfte unter Berücksichtigung des Arbeitsvolumens und der Besonderheiten der Abteilung genehmigt.

5.2. Die Struktur der Abteilung kann Abteilungen (Sektoren, Büros, Gruppen) und einzelne Spezialisten für die Organisation der betrieblichen Praxis und Berufsberatung der Studierenden umfassen.

5.3. Die Aufgabenverteilung zwischen den Mitarbeitern des Departements erfolgt durch den Departementsvorsteher gemäss den Stellenbeschreibungen und diesem Reglement.

6. Verantwortung der Abteilung

6.1. Die Leitung der Abteilung trägt die volle Verantwortung für die Qualität und Aktualität der der Abteilung Berufsberatung übertragenen Aufgaben.

6.2. Der Grad der Verantwortung anderer Mitarbeiter der Berufsberatungsabteilung ergibt sich aus deren Stellenbeschreibungen.

ICH BIN DAMIT EINVERSTANDEN:

[Berufsbezeichnung]

_______________________________

_______________________________

[Name der Firma]

_______________________________

_______________________/[VOLLSTÄNDIGER NAME.]/

"______" _______________ 20___

ARBEITSBESCHREIBUNG

Leitender Spezialist in der Abteilung

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1. Diese Stellenbeschreibung definiert und regelt die Befugnisse, fachlichen und beruflichen Verantwortlichkeiten, Rechte und Pflichten des leitenden Spezialisten in der Abteilung [Name der Organisation im Genitiv] (nachfolgend Gesellschaft genannt).

1.2. Die Ernennung und Entlassung des Chefspezialisten der Abteilung erfolgt nach dem in der geltenden Arbeitsgesetzgebung festgelegten Verfahren auf Anordnung des Unternehmensleiters.

1.3. Der Chefspezialist der Abteilung gehört zur Kategorie der Spezialisten und berichtet an die [Bezeichnung der Position des unmittelbaren Vorgesetzten im Dativ] des Unternehmens.

1.4. Eine Person, die hat:

  • höhere Berufsausbildung in der Fachrichtung "Gebäudeplanung" oder höhere Berufsausbildung und berufliche Umschulung in Richtung "Gestaltung von Gebäuden und Bauwerken";
  • Berufserfahrung im Fachgebiet seit mindestens 3 Jahren;
  • Weiterbildung mindestens alle 5 Jahre und das Vorliegen eines Qualifikationsnachweises zur Erfüllung der Position.

1.5. Der Chefspezialist der Abteilung sollte wissen:

  • Gesetze und andere Vorschriften Rechtsakte Die Russische Föderation im Bereich der Stadtplanung;
  • administrative methodische und regulatorische Dokumente für die Planung, den Bau und den Betrieb von Einrichtungen;
  • Perspektiven für die Entwicklung des Architektur- und Baudesigns;
  • Entwurfsmethoden;
  • Organisation, Planung und Wirtschaftlichkeit von Entwurfs- und Ingenieurgutachten;
  • fortgeschrittene inländische und Auslandserfahrung Gestaltung und Konstruktion;
  • technische, wirtschaftliche, ökologische und soziale Anforderungen an die geplanten Einrichtungen;
  • die Grundlagen der Arbeitsorganisation im Design;
  • Bauvorschriften;
  • Normen, Spezifikationen und andere behördliche Dokumente für die Entwicklung und Ausführung von Entwurfsschätzungen und anderen technischen Unterlagen;
  • Grundlagen der Standardisierung und Patentwissenschaft;
  • Wirtschaft und Organisation des Bauens;
  • Urheberrechte ©;
  • Softwaresysteme und Arten von Automatisierungswerkzeugen für Entwurfs- und Computerarbeit;
  • Grundlagen des Arbeitsrechts;
  • Vorschriften zum Arbeitsschutz.

1.6. Der Chefspezialist der Abteilung ist verpflichtet:

  • auf Anfragen anderer Mitarbeiter im Bereich der beruflichen Tätigkeit unverzüglich reagieren, die erforderlichen Informationen vollständig bereitstellen;
  • andere Mitarbeiter objektiv behandeln, ihren Beitrag zur Erreichung der Unternehmensziele basierend auf den Ergebnissen ihrer Arbeit bewerten, unabhängig von ihrer persönlichen Einstellung;
  • die festgelegten Fristen für die Ausführung von Aufgaben und Anweisungen einzuhalten;
  • Arbeitskollegen bei der Lösung der Probleme ihrer Tätigkeit zu unterstützen, falls die Hilfeleistung zu einer qualitativen Verbesserung der Leistungsergebnisse führen kann;
  • ihr berufliches Niveau kontinuierlich verbessern;
  • die ihm übertragenen Aufgaben ehrlich und gewissenhaft erfüllen;
  • halten Sie das Eigentum intakt und sicher;
  • in jeder Hinsicht zur Bildung und Stärkung eines günstigen moralischen und psychologischen Klimas im Team beizutragen;
  • Amts- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren;
  • beim Umgang mit personenbezogenen Daten der Mitarbeiter der Organisation die Vertraulichkeitsregeln, die internen Arbeitsvorschriften, den Arbeitsschutz, die Sicherheit, die industrielle Hygiene und den Brandschutz einhalten.

1.7. Der Chefspezialist der Abteilung wird in seiner Tätigkeit geleitet von:

  • lokale Gesetze und organisatorische und administrative Dokumente des Unternehmens;
  • interne Arbeitsvorschriften;
  • Regeln des Arbeitsschutzes und der Sicherheitsmaßnahmen, die industrielle Hygiene und Brandschutz gewährleisten;
  • Weisungen, Anordnungen, Entscheidungen und Weisungen des unmittelbaren Vorgesetzten;
  • diese Stellenbeschreibung.

1.8. Während der vorübergehenden Abwesenheit des leitenden Facharztes in der Abteilung werden seine Aufgaben der [Bezeichnung der Position des Stellvertreters] übertragen.

2. Berufliche Verantwortlichkeiten

Der Chefspezialist der Abteilung führt die folgenden Arbeitsfunktionen aus:

2.1. Entwickelt die wichtigsten Designlösungen für einen separaten Abschnitt (Teil) des Projekts.

2.2. Organisiert Patentrecherchen, um die Patentreinheit neuer Designlösungen und deren Patentierbarkeit sicherzustellen.

2.3. Bereitet Vorschläge für die Verwendung der fortschrittlichsten und wirtschaftlichsten wettbewerbsfähigen Designlösungen im Projekt vor.

2.4. Bildet Aufgaben für die Entwicklung von Abschnitten (Teilen) des Projekts und gibt sie an die Ausführenden aus.

2.5. Überprüft die Übereinstimmung der entwickelten Konstruktionslösungen mit dem erteilten Auftrag.

2.6. Bietet technische Anleitung für die Entwicklung von Abschnitten (Teilen) des Projekts unter Verwendung von Enund beteiligt sich an der Lösung von Problemen im Zusammenhang mit diesen Abschnitten (Teilen) in allen Phasen und Phasen des Entwurfs, des Baus, der Inbetriebnahme von Einrichtungen und der Entwicklung von Entwurfskapazitäten.

2.7. Beteiligt sich an der Abstimmung von Entwurfslösungen und an der Diskussion des Projekts in höheren Organisationen und Prüfungsgremien.

2.9. Erstellt unter Berücksichtigung des aktuellen Bauzustandes Änderungsvorschläge zu Arbeitsdokumentation wenn neu normative Dokumente.

2.10. Analysiert und fasst die Erfahrungen aus Planung, Bau und Betrieb von gebauten Anlagen zusammen, erarbeitet auf dieser Grundlage Vorschläge zur Verbesserung der Gestaltung und Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung des technischen und wirtschaftlichen Niveaus von konstruktiven Lösungen.

2.11. Bereitet Bewertungen und Meinungen zu . vor Rationalisierungsvorschläge und Erfindungen, Normenentwürfe, Spezifikationen und andere regulatorische Dokumente in Bezug auf Design und Konstruktion.

2.12. Beteiligt sich in seinem Fachgebiet an der Prüfung von Projekten, der Vorbereitung von Publikationen und der Erstellung von Erfindungsanträgen, der Arbeit von Seminaren und Konferenzen.

2.13. Beaufsichtigt die ihm unterstellten Mitarbeiter.

Bei dienstlicher Notwendigkeit kann der leitende Facharzt des Departements in der nach den Vorschriften des Bundesarbeitsgesetzes vorgeschriebenen Weise zur Wahrnehmung seiner dienstlichen Aufgaben mit Überstunden beauftragt werden.

3. Rechte

Der Chefspezialist der Abteilung hat das Recht:

3.1. Sich mit den Entscheidungsentwürfen der Geschäftsführung der Gesellschaft über ihre Tätigkeit vertraut zu machen.

3.2. Vorschläge zur Verbesserung der Arbeit in Bezug auf die in dieser Stellenbeschreibung vorgesehenen Verantwortlichkeiten zur Berücksichtigung der Geschäftsleitung einreichen.

3.3. Nehmen Sie an Sitzungen von Ausschüssen und Arbeitsgruppen, anderen Sitzungen von Mitarbeitern im Tätigkeitsbereich teil.

3.4. Beteiligen Sie sich an der Diskussion von Fragen im Zusammenhang mit den Aktivitäten der Struktureinheit.

3.5. Interagieren Sie bei Bedarf mit Mitarbeitern aller Strukturbereiche des Unternehmens.

3.6. persönlich oder im Auftrag eines direkten Vorgesetzten von den Abteilungsleitern und anderen Fachpersonen Informationen und Unterlagen anzufordern, die für die Wahrnehmung ihrer dienstlichen Aufgaben erforderlich sind.

3.7. Unterzeichnen und bestätigen Sie Dokumente im Rahmen ihrer Zuständigkeit.

3.8. Spezialisten aller (Einzel-)Strukturbereiche in die Lösung der ihm übertragenen Aufgaben einzubeziehen (sofern dies in den Bestimmungen über Strukturbereiche vorgesehen ist, andernfalls - mit Zustimmung des Leiters der Gesellschaft).

3.9. Fordern Sie die Leitung der geologischen Organisation auf, bei der Erfüllung ihrer Pflichten und Rechte zu helfen.

3.10. Im Namen der Struktureinheit handeln und ihre Interessen gegenüber anderen vertreten strukturelle Aufteilungen Unternehmen in ihrer Kompetenz.

3.11. Vertretung der Struktureinheit gegenüber externen Organisationen in der Richtung ihrer Tätigkeit.

3.12. Führen Sie die offizielle Korrespondenz mit den Strukturabteilungen des Unternehmens und externen Organisationen zu Fragen der beruflichen Entwicklung, Ausbildung und Entwicklung von Personal.

3.13. Treffen Sie selbstständig Entscheidungen über die Planung Ihrer Arbeitszeit.

4. Verantwortungs- und Leistungsbewertung

4.1 Der leitende Facharzt der Abteilung trägt administrative, disziplinarische und materielle (und in Einzelfälle durch die Gesetzgebung der Russischen Föderation vorgeschrieben - und strafrechtliche) Haftung für:

4.1.1. Nichtbeachtung oder unsachgemäße Erfüllung der behördlichen Weisungen des unmittelbaren Vorgesetzten.

4.1.2. Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäße Erfüllung der eigenen Arbeitsfunktionen und die ihm übertragenen Aufgaben.

4.1.3. Missbrauch der eingeräumten behördlichen Befugnisse sowie deren Verwendung zu persönlichen Zwecken.

4.1.4. Ungenaue Angaben über den Status der ihm anvertrauten Arbeiten.

4.1.5. Unterlassenes Ergreifen von Maßnahmen zur Unterdrückung der festgestellten Verstöße gegen Sicherheitsvorschriften, Brandschutz und andere Vorschriften, die eine Bedrohung für die Tätigkeit des Unternehmens und seiner Mitarbeiter darstellen.

4.1.6. Versäumnis, die Arbeitsdisziplin durchzusetzen.

4.1.7. Die im Rahmen ihrer Tätigkeit begangenen Straftaten unterliegen den Grenzen der geltenden Verwaltungs-, Straf- und Zivilgesetzgebung der Russischen Föderation.

4.1.8. Verursachung von Sachschäden und / oder Verlusten an der Organisation oder an Dritten im Zusammenhang mit Handlungen oder Unterlassungen bei der Wahrnehmung von Amtspflichten.

4.2. Die Bewertung der Arbeit des Chefspezialisten in der Abteilung erfolgt:

4.2.1. Sofortiger Vorgesetzter - regelmäßig im Rahmen der täglichen Erfüllung seiner Arbeitsfunktionen durch den Mitarbeiter.

4.2.2. Bescheinigungskommission Unternehmen - periodisch, mindestens jedoch alle zwei Jahre, basierend auf den dokumentierten Arbeitsergebnissen für den Bewertungszeitraum.

4.3. Das Hauptkriterium für die Beurteilung der Arbeit des leitenden Facharztes in der Abteilung ist die Qualität, Vollständigkeit und Rechtzeitigkeit der Erfüllung der in dieser Weisung vorgesehenen Aufgaben.

5. Arbeitsbedingungen

5.1. Die Arbeitsweise des leitenden Spezialisten der Abteilung richtet sich nach den im Unternehmen festgelegten internen Arbeitsvorschriften.

5.2. Aufgrund von Produktionsanforderungen kann der Chefspezialist der Abteilung besuchen Geschäftsreisen(einschließlich lokaler Bedeutung).

Mit den Anweisungen vertraut ______ / ____________ / "__" _______ 20__

Chef und führende Spezialisten

Abteilung (Branche) für Berufsberatung

Bezirk (Stadt) Zentrum

Bevölkerung Beschäftigung

ZUGELASSEN

Direktor_________________

(ganze Überschrift _

Bezirk (Stadt) Zentrum

Beschäftigung der Bevölkerung

(Unterschrift)

Arbeitsbeschreibung

_______________________________________________________________

(Berufsbezeichnung im Genitiv)

EIN GEMEINSAMER TEIL

1. Die Hauptaufgabe von _________________________________ ist

(Position)

____________________________________________________________________

(Formulierung der Hauptaufgabe)

2. ____________________________________________________________

(Position)

2.1. Bietet: _____________________________________________

2.2. Bietet: ________________________________________________

2.3. Stellt vor __________________________________________________

2.4. Ausgeführt von: _____________________________________________

2.5. Kleinere Aufgaben: ____________________________________

3. Angetrieben von: ___________________________________________

4. Berichtet direkt an: ________________________________

5. Ernennung und Abberufung durch Beschluss vom ___________________________________________________________________

6. Interagiert mit ___________________________________________

7. Bei seiner Arbeit wird er geleitet von:

· Aktuelle Gesetzgebung;

· Gesetz der Russischen Föderation „Über die Beschäftigung der Bevölkerung in der Russischen Föderation“;

Methodische Materialien höherer Organisationen Öffentlicher Dienst Beschäftigung der Bevölkerung der Russischen Föderation;

· Anordnungen und Anordnungen des regionalen Beschäftigungszentrums der Bevölkerung;

· Die Verordnung über den Beschäftigungsschwerpunkt der Bevölkerung;

· Professionelle und ethische Grundsätze und Normen der Tätigkeit eines professionellen Beraters;

· Diese Stellenbeschreibung.

AMTLICHE VERPFLICHTUNGEN

A. Chefspezialist

Der Chefspezialist ist verpflichtet:

1. In der Organisationsarbeit:

1.1. Bereitstellung allgemeiner Leitlinien für Arbeitnehmer, die an der Berufsberatung im Zentrum beteiligt sind.

1.2. Beteiligen Sie sich an der Planung der Berufsberatung.

1.3. Erarbeiten von Plänen für organisatorische und methodische Maßnahmen, Termine für Konsultationen.

1.4. Bestimmen Sie den Bedarf des Zentrums an Referenz-, Informations-, Diagnose- und anderen Materialien.

1.5. Teilnahme (zusammen mit öffentlichen Bildungsbehörden) an Inspektionen von Bildungseinrichtungen, Organisationen, Institutionen, Unternehmen zu Fragen der Berufsorientierung, unabhängig von deren Ressortunterordnung; dem regionalen (Städte-)Koordinierungsrat für Berufsberatung Vorschläge zur Verbesserung der Berufsberatung vorzulegen.

1.6. Unterstützen Sie auf vertraglicher Basis Bildungseinrichtungen und interessierte Organisationen bei der richtigen Formulierung der Berufsberatungsarbeit.

2. In der professionellen Beratungstätigkeit:

2.1. Durchführung von Berufsdiagnostik und Berufswechselberatung mit psychodiagnostischen Methoden, Daten über die Bedürfnisse der Region und des Versorgungsgebietes an qualifizierten Fachkräften, über Betriebe, deren Besonderheiten (Arbeitsbedingungen, Löhne, Aufstiegschancen, Weiterbildung, Berufs- und Produktionsfaktoren etc.), Informationen zu Bildungsinstitutionen Region, Zulassungsbedingungen und Ausbildung in ihnen.

2.2. Leiten Sie den Klienten je nach Beratungsergebnis an:

· An den Arbeitsinspektor;

· Fachkraft für Umschulung;

· Ein Psychologe.

2.3. Die Ergebnisse der Arbeit mit Kunden in einer benutzerfreundlichen Form zu systematisieren.

2.4. Beteiligen Sie sich an der Approbation und Anpassung der von der Berufsberatung des OTSZN empfohlenen Methoden der psychologischen Arbeit.

2.5. Bildung einer Bank von Berufsberatungsmethoden für die Arbeit mit der Bevölkerung.

2.7. Beteiligen Sie sich an der methodischen Arbeit der Berufsberatung des OTSZN.

2.8. sich aktiv an der Arbeit von Seminaren zur Verbesserung der Qualifikation der Beschäftigten des Arbeitsamtes zu beteiligen, Berufsberatungsarbeit zu koordinieren.

2.9. Verbessern Sie systematisch Ihr berufliches Niveau.

2.10. Verbessern Sie die Fähigkeit, Computerversionen psychodiagnostischer Techniken zu verwenden.

B. Führender Spezialist

Der führende Spezialist ist verpflichtet:

1. Beratungsgespräche führen, um den Klienten bei der Berufswahl zu unterstützen, basierend auf seinen Bedürfnissen und Wünschen und unter Berücksichtigung der realen Situation.

2. Um Klienten mit Behinderungen und eingeschränkter beruflicher Eignung zu identifizieren, um sie bei ihrer beruflichen Entscheidung zu unterstützen.

3. Abhängig von den Ergebnissen der Beratung und unter Berücksichtigung des Wunsches des Klienten, ihn zu führen:

* an den Arbeitsinspektor;

* leitender Fachberater;

* Fachkraft für Berufsausbildung;

* zu einem Psychologen.

4. Führen Sie eine Dokumentation, die die für die Auswahl der Arbeit für den Kunden erforderlichen Daten festlegt; abschließende Schlussfolgerungen mit den Ergebnissen des Interviews und Empfehlungen erstellen; die relevanten Informationen in einer benutzerfreundlichen Form zu sammeln, zu verarbeiten und zu organisieren.

5. Gewährleistung der Vertraulichkeit der Verwendung von Daten aus Konsultationsinterviews und Umfragen.

6. Analyse der Daten zum Bedarf der Region und des Versorgungsgebietes an qualifizierten Fachkräften, zu Betrieben, deren Besonderheiten (Arbeitsbedingungen, Löhne, Weiterbildungsmöglichkeiten, Berufs- und Produktionsfaktoren etc.) für die Berufsberatungsarbeit. ), Informationen über Bildungseinrichtungen der Region, Zulassungsbedingungen und Ausbildung in ihnen.

7. Bilden Sie eine Bank mit Berufskarten und Informationskarten; den mit dem Kundendienst befassten Spezialisten des Zentrums die Regeln für deren Anwendung beibringen.

8. Verbessern Sie systematisch Ihr berufliches Niveau.

9. Beteiligen Sie sich aktiv an der Seminararbeit zur Verbesserung der Qualifikation der Beschäftigten der Arbeitsverwaltungen, Koordinierung der Berufsberatung.

10. Die Fähigkeit zu verbessern, Computerversionen psychodiagnostischer Techniken zu verwenden.

__________________ (Stelle) hat das Recht:

1. Benötigen: ___________________________________________________

2. Engagieren: __________________________________________________

3. Mitmachen: ________________________________________________

4. Verwendung: ________________________________________________

5. Erhalten Sie die notwendigen Informationen: ______________________________

6. Zeichen: ________________________________________________

7. Einreichen von Anträgen zur Bildung der materiellen und technischen Grundlagen und zur methodischen Unterstützung ihrer Aktivitäten.

EINE VERANTWORTUNG

_________________ (Stelle) ist verantwortlich für:

· Für eine termingerechte und qualitativ hochwertige Ausführung der Arbeiten;

· die Zuverlässigkeit der bereitgestellten Daten;

· Einhaltung professioneller sowie moralischer und ethischer Standards;


QUALIFIKATIONSVORAUSSETZUNGEN

5.1. Die Fachkraft muss eine höhere psychologische Ausbildung und Berufserfahrung von mindestens 2 Jahren oder eine Hochschul- und Berufspraxis von mindestens 5 Jahren mit obligatorischer Absolvierung von Auffrischungskursen haben.

5.2. Der Spezialist sollte wissen:

· Richtlinienmaterial der höheren Behörden zur Berufsberatungsarbeit;

· Ziele und Zielsetzungen der Berufsberatungsarbeit;

· Dekrete, Anordnungen, Anordnungen von höheren Behörden und andere richtungsweisende, methodische und regulatorische Materialien zu Fragen im Zusammenhang mit der Kompetenz von _____________ (Position);

· Wichtigste wissenschaftliche Probleme im Bereich der Berufs- und Berufsberatung;

· Anforderungen an psychologische, psychophysiologische und persönliche Eigenschaften einer Person, die von verschiedenen Berufen vorgelegt werden.

_____________ (Position des Teamleiters) ________ (Unterschrift)

EINVERSTANDEN

Leiterin der Abteilung Berufsorientierung

ОЦЗН __________________________________ (Unterschrift)

Mit Stellenbeschreibung

vertraut mit ________________________________ (Unterschrift)

__________________________________(Unterschrift)


Einführung ................................................. ................................................
Kapitel 1. Methodische Grundlagen professioneller Beratung ................................................. ..
1.1. Arten der psychologischen Hilfe. Das Konzept der professionellen Beratung in psychologischer Theorie und Praxis ................................................. ....................................................
1.2. Systemanalyse als wissenschaftliche Beratungsmethode ................................................. .. ................................................
1.3. Das Konzept als theoretischer Baukasten für einen professionellen Berater ................................................. ..... ...................................
1.4. Berufliche Stellung und Erfahrung eines Fachberaters ................................................. ... ................................................
1.5. Das fünfstufige psychologische Interviewmodell als grundlegendes Beratungsmodell. Fokusanalyse im psychologischen Interview .................................................. ................
1.6.
Kapitel 2. Berufsberatung für Schulkinder .................................................. ......................................................
2.1. Berufsorientierung in der Schule ................................................................. ......
2.2. Methodik der individuellen Berufsberatung in der Berufswahlsituation ................................................ ..... ...............
2.3. Praktische Aufgaben ........................................................... ...........
Kapitel 3. Professionelle Beratung in der Organisation .................................................. ......................................................
3.1. Professionelle Beratung im Personalmanagement-Service ................................................. .................................
3.2. Aufstellung des Organisationspersonals ..................................
3.2.1. Professionelle Beratung in der Rekrutierungs- und Einstellungssituation .......................................... .....
3.2.2. Professionelle Beratung in einer Situation der beruflichen Anpassung neuer Mitarbeiter. Unterstützung bei der Entwicklung der Organisationskultur ..................
3.2.3. Professionelle Beratung bei Personaltransfers .................................................. ................
3.2.4. Berufsberatung bei der Entlassung von Personal ................................................. .................................
3.3. Professionelle Personalentwicklung
3.3.1. Technologie zur Unterstützung der beruflichen und innerbetrieblichen Karriere eines Mitarbeiters .......
3.3.2. Fachliche Beratung im Ausbildungsprogramm für die Personalreserve ................................................. .... ........
3.4. Motivation und Beurteilung der Personalarbeit ..................................
3.4.1. Die Arbeit eines professionellen Beraters mit der Motivationssphäre der Mitarbeiter der Organisation ..................................
3.4.2. Teilnahme eines professionellen Beraters an der Personalbewertung ...
3.5. Praktische Aufgaben ........................................................... ...........
Kapitel 4. Berufsberatung in der Arbeitsverwaltung .................................................. ...
4.1. Berufsorientierungssystem in der Arbeitsverwaltung ...
4.1.1 Psychologisches Portrait von Klienten der Arbeitsverwaltung .................................................. ...................................
4.1.2. Arbeitstechnik des Fachberaters des Arbeitsamtes ................................................. .... .........
4.1.3. Professionelle Diagnostik und psychologische Betreuung für arbeitslose Bürger ................................................. .. ...
4.2. Professionelle Beratung bei Verlust und Jobsuche ................................................. ...................................................
4.2.1. Methodik der individuellen Berufsberatung bei Verlust und Arbeitsplatzsuche ..........................................
4.2.2. Soziale Anpassungsprogramme in der Arbeitsverwaltung .................................................. . ......
4.3. Praktische Aufgaben ........................................................... ...........
Literatur................................................. ..........................................
Anwendungen ........................................................... ..........................................

Fairuza Salikhdzhanovna Ismagilova

Grundlagen der professionellen

Beratung

Lernprogramm

Herausgeber E. A. Ushakova

Computerlayout I. M. Namyatov

Nachdruck im Auftrag der Redaktion und des Verlags

Hochschulrat

Lizenz der Republik Lettland Nr. 040328 vom 10.04.97


Unterzeichnet für den Druck am 08.02.99. Format 60x84/16. Mehrzweckpapier Geräte. KONV. drucken l. 13.9. Uch.-Hrsg. l. 14.8. Auflage 300 Exemplare. Befehl

Verlag der Staatlichen Berufspädagogischen Uraler Universität. Jekaterinburg, st. Maschinenbauer, 11.

Druckerei der Uraler Zweigstelle der Russischen Akademie der Wissenschaften. Jekaterinburg, GSP-170, st. S. Kovalevskaya, 18.


* Basierend auf Materialien aus dem Russischen Trainingszentrum Arbeitsvermittlung.

* L. Usine Nouvelle. 1992.17 / XII. N 2391. P / 120-121.

* Interview geführt und vorbereitet von N. Novoselova, Studentin der Gruppe G-403, Fakultät für Psychologie, USPPU

* Interview geführt und durchgeführt von einem Studenten der Gruppe G-403, Fakultät für Psychologie, USPPU N Kunshchikova

* Das Interview wurde von N. Petrovskaya, einem Studenten der Gruppe G-403, Fakultät für Psychologie, USPPU, geführt. Verwendete Abkürzungen: PC ¾ professioneller Berater, K-Client.