Bericht über die Gewerkschaftsarbeit für das Jahr. Bericht über die Gewerkschaftsarbeit für das Jahr Bericht der Gewerkschaftsgruppe über die geleistete Arbeit

Öffentlicher Bericht des Vorsitzenden der primären Gewerkschaftsorganisation MBOU KR PA "Sekundarschule Tscherkassy"

Skoblyakova A.S.über die Arbeit im Jahr 2015.

    Maßnahmen zum Schutz der sozialen und wirtschaftlichen Interessen und Rechte der Arbeitnehmer

Das wichtigste Instrument der Sozialpartnerschaft zwischen Arbeitgeber und Gewerkschaftsorganisation ist der Tarifvertrag, der die Fragen der Arbeitsbedingungen, der Freizeitgestaltung, der Gewährung von Leistungen und Garantien für Arbeitnehmer einer allgemeinbildenden Bildungseinrichtung regelt. Die Vereinbarung ermöglicht es, den Geltungsbereich des geltenden Arbeitsrechts zu erweitern, zusätzliche Mittel für Arbeitsschutzmaßnahmen bereitzustellen, die Arbeits- und Lebensbedingungen der Arbeitnehmer zu verbessern und ihnen materielle Unterstützung zu gewähren.

Der Vorsitzende der Gewerkschaftsorganisation informiert das Kollektiv und den Direktor unverzüglich über die Entscheidungen und Beschlüsse der Gewerkschaftsoberorganisation.

Während des Jahres werden Aufträge und Aufträge betreffend Sozial- und Arbeitsbeziehungen der Schulangestellten (Arbeitsnormen, Löhne, Arbeit in Vorferien und Ferien, Fragen des Arbeitsschutzes, Fragen der Organisation der Gesundheitsförderung und der Erholung der Arbeitnehmer usw.).

Heute genießen alle Schulbediensteten, unabhängig von ihrer Gewerkschaftszugehörigkeit, tarifvertragliche Sozialleistungen. Die Vereinbarung ermöglicht es, den Geltungsbereich des geltenden Arbeitsrechts zu erweitern, zusätzliche Mittel für Arbeitsschutzmaßnahmen bereitzustellen, die Arbeits- und Lebensbedingungen der Arbeitnehmer zu verbessern und ihnen materielle Unterstützung zu gewähren.

Skoblyakova A.S., der Vorsitzende der primären Gewerkschaftsorganisation, nahm an der Arbeit der Zertifizierungskommission für die Durchführung Sonderbewertung Arbeit. Im Jahr 2015 wurden 3 Arbeitsplätze und 7 Lehrer bewertet.

Alle Klassen der Schule haben Arbeitsschutzanweisungen für bestimmte Typen funktioniert. Die Weisungen werden von der Schulleitung genehmigt und mit dem Vorsitzenden des Gewerkschaftsausschusses auf der Grundlage des Protokolls der Entscheidung des Gewerkschaftsausschusses abgestimmt.

II... Organisatorische Arbeit

Die Hauptgewerkschaftsorganisation in unserer Institution funktioniert schon seit längerem. Mit Stand heute (Dezember 2015) umfasst die Gewerkschaftsorganisation 41 Personen von 48 Beschäftigten, was 85 % der Gesamtzahl der Vollzeitbeschäftigten entspricht. Für die betriebliche Registrierung von Gewerkschaftsmitgliedern wurde eine elektronische Datenbank geschaffen, die ständig überprüft und aktualisiert wird.

Monatlich erfolgte eine bargeldlose Erhebung der Mitgliedsbeiträge mit deren Überweisung auf das Konto der Orjol-Regionalorganisation der Gewerkschaft der Beschäftigten des öffentlichen Bildungswesens und der Wissenschaft Russische Föderation, die in voller Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Tarifvertrags durchgeführt wurde.

Pro Berichtszeitraum Bei den Sitzungen des Gewerkschaftsausschusses (insgesamt 12 Sitzungen) wurden Themen besprochen, die alle Bereiche der Gewerkschaftstätigkeit abdecken (Kontrolle der Einhaltung des Tarifvertrags, sozioökonomische Fragen, Informationsarbeit, Arbeitsschutz, Gesundheitsförderung der Arbeitnehmer, Kulturarbeit usw.).

Der Gewerkschaftsausschuss baut seine gesamte Arbeit auf den Grundsätzen der Sozialpartnerschaft und der Zusammenarbeit mit der Schulverwaltung auf und löst alle Fragen durch einen konstruktiven Dialog im Interesse der Beschäftigten.

Die Gesamtzahl der Gewerkschaftsaktivisten beträgt 21 Personen. Der Gewerkschaftsausschuss vereint die aktivsten Mitglieder der Gewerkschaftsorganisation. Die Arbeit der Gewerkschaftsorganisation besteht hauptsächlich in der Vertretung der Interessen der Arbeitnehmer bei allen Arten von Versammlungen, Versammlungen, der Ausarbeitung und Genehmigung des "Tarifvertrags", der Teilnahme an der Arbeit der regionalen Gewerkschaftsorganisation, der regionalen Plenums.

Im Laufe des Jahres nahm der Vorsitzende des Gewerkschaftsausschusses an der Personalrekrutierung, an der Arbeit der Vergabekommission, an den Sitzungen der Kommission für die Verteilung von Leistungsprämien, Prämien Lehrerschaft.

In unserem Bildungseinrichtung an der Verbesserung der Qualifikation des Lehrpersonals wird gearbeitet: Im Dezember 2015 hat A.V. Dontsova. - bestätigt die höchste Kategorie, Khokhlova D.N. - verteidigt für die höchste Kategorie, Brechkina N.V. und Ananyeva E.A. - wurden für die erste Kategorie zertifiziert, Sorokina A.S. - bestätigt die erste Qualifikationskategorie. Alle Mitarbeiter werden zeitnah – alle drei Jahre – weitergebildet.

Im Rahmen der Nachwuchsförderung hat E.A. Mertsalova. erhielt eine einmalige Entschädigungszahlung in Höhe von 55.000 Rubel.

Die Sitzungen des Gewerkschaftsausschusses werden regelmäßig gegen Zahlung der materiellen Unterstützung an die Mitglieder der Gewerkschaft abgehalten, das Protokoll der Sitzung der Gewerkschaft wird erstellt, die Dokumente werden registriert (Anträge auf Mitgliedschaft, Auszahlung der materiellen Unterstützung , etc.). Im Jahr 2015 wurde materielle Hilfe in Höhe von … gezahlt.

Der Gewerkschaftsausschuss der Schule beteiligte sich aktiv an sozialen und politischen Aktionen und regionalen Veranstaltungen:

    eine Kundgebung zur Unterstützung der Krim;

Das Gewerkschaftskomitee der Schule leistet hervorragende Arbeit, um die Aktivitäten der Gewerkschaft durch visuelle Agitation hervorzuheben. Zur Verfügung Gewerkschaftsausschuss Um Gewerkschaftsmitglieder sowie die gesamte Gemeinde zu informieren, verwenden Schulen:

Persönliche Website des Vorsitzenden der Gewerkschaftsorganisation (Mein Vorsitzender der primären Gewerkschaftsorganisation);

Website der Schulgewerkschaft;

Informationsstand des Gewerkschaftsausschusses.

Die Arbeit des Gewerkschaftsausschusses der Schule wird auf der Website vorgestellt http://cherkaskayashko.ucoz.ru/, die ständig aktualisiert und mit den notwendigen Informationen ergänzt wird.

Der Informationsstand des Gewerkschaftsausschusses der Arbeitnehmer macht die Mitglieder der Gewerkschaft und die übrigen Schulangestellten mit bestimmten Aspekten des Lebens und der Arbeit der Gewerkschaftsorganisation vertraut.

Ebenso gut wie moderne Mittel, sind auch traditionelle Wege der Informationsvermittlung an Gewerkschaftsmitglieder auf der Grundlage des persönlichen Kontakts beliebt: Treffen, Gewerkschaftskreise, Treffen zu Themen von Interesse: "Krankengeldzahlung", "Neu in der Pensionskasse" usw.

Die Platzierung von Informationen am Gewerkschaftsinformationsstand der Schule erfolgt durch die für diese Arbeit zuständigen Mitglieder des Gewerkschaftsausschusses. Dies sind Pläne, Beschlüsse des Gewerkschaftsausschusses, Ankündigungen, Glückwünsche usw.

Der Gewerkschaftsausschuss der Schule leistet hervorragende Arbeit, um die Gewerkschaftsmitgliedschaft aufrechtzuerhalten und neue Mitglieder für die Gewerkschaft zu gewinnen.

Eine der Hauptrichtungen des Gewerkschaftsausschusses der Schule ist die Gesundheitsförderung der Mitarbeiter und ihrer Kinder. Im Jahr 2015 machten 4 Mitglieder der Gewerkschaftsorganisation in Höhe von 5.000 Rubel von ihrem Recht auf Erstattung der Kosten der Kurbehandlung Gebrauch. Dieses Recht kann von jedem Mitglied einer Gewerkschaftsorganisation alle drei Jahre ausgeübt werden.

Eine wichtige Richtung in der Tätigkeit unseres Gewerkschaftsausschusses ist die Kulturarbeit, denn eine gute Erholung trägt zur Effizienz und zur Steigerung der Vitalität bei.

Es ist eine gute Tradition geworden, Mitarbeitern zu beruflichen und kalendermäßigen Feiertagen, zu Jubiläen zu gratulieren. An solchen Tagen gibt es für alle ein freundliches Wort und manchmal materielle Unterstützung.

2015 organisierte das Gewerkschaftskomitee der Schule Reisen zu den Theatern Russian Style und Free Space.

Feiertage sind traditionell, Tag des Lehrers, Neues Jahr, 23. Februar, 8. März. Für die Durchführung von Festveranstaltungen aus Gewerkschaftsgeldern wird ein Betrag von

Auch Veteranen der pädagogischen Arbeit kamen nicht zu kurz. Zum Jahrestag des Veteranen der pädagogischen Arbeit Khlebtovskaya R.K. Glückwünsche wurden in der Zeitung "Zarya" gedruckt und ein Blumenstrauß wurde beim feierlichen Treffen des "Veteranen"-Clubs überreicht. Jahrestag von V.N. Sergeeva im November 2015 wurden Glückwünsche in der Zeitung Zarya vermerkt. Im Juni 2016 wird Shvetsova VT die Heldin des Tages sein. Der Gewerkschaftsausschuss der Schule wird dem Veteranen der pädagogischen Arbeit mit Glückwünschen in der Regionalzeitung und einem Glückwunschstrauß gratulieren.

Sh. Vorschläge zur Verbesserung der Arbeit des Gewerkschaftsausschusses

Der Gewerkschaftsausschuss hat viel zu tun. Künftig gibt es neue Projekte, um den Gewerkschaftsbeitritt zu motivieren, eine breite Kultur-, Sport- und Freizeitarbeit zu organisieren, Informationspolitik und Sozialpartnerschaft auf allen Ebenen zu entwickeln.

In jüngster Zeit werden im Zusammenhang mit verschiedenen Veränderungen im Bildungssystem sowie im System der Vergütung von pädagogischer Arbeit und Krankenstand immer mehr Kenntnisse über das Arbeitsrecht erforderlich.

Jedes Mitglied der Primärorganisation versteht bereits, dass eine einzige, zusammenhängende, sich ständig entwickelnde Berufsvereinigung in der Lage ist, die wichtigste Aufgabe zu lösen - den Beruf eines Lehrers, eines Schularbeiters, prestigeträchtig zu machen.

Der Gewerkschaftsausschuss und seine Kommissionen müssen an den festgestellten Problemen arbeiten und versuchen, sich noch aktiver zur Rolle der primären Organisation im Leben der Schule zu äußern. Die Hauptrichtungen dieser Arbeit bleiben: Schutz der Rechte und Interessen der Mitarbeiter der Institution, Einhaltung der Rechtsstaatlichkeit, erhöhte Verantwortung für die Ergebnisse ihrer persönlichen Arbeit und die Arbeit des gesamten Teams.

TAGEBUCH

Profgruporg

POSITION

ÜBER DIE GEWERKSCHAFTSGRUPPE

1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

Gewerkschaftsgruppen sind strukturelle Untereinheiten der primären Gewerkschaftsorganisation (PPO).

Bei ihrer Arbeit orientiert sich die Gewerkschaftsgruppe (Gewerkschaftsgruppe) am Gesetz der Russischen Föderation "Über Gewerkschaften, ihre Rechte und Tätigkeitsgarantien", die Charta, Allgemeine Bestimmungüber PPO, Tarifverträge.

Gewerkschaftsgruppen werden durch Beschluss des Gewerkschaftsausschusses der PPO nach dem Produktionsprinzip innerhalb der primären Gewerkschaftsorganisation gegründet, wenn sie mindestens drei Gewerkschaftsmitglieder haben.
Gewerkschaftsgruppen sind Teil der Struktur der primären Gewerkschaftsorganisationen der Abteilungen, Gebäude, Sektionen. Zur Durchführung der laufenden Arbeit in der Gewerkschaftsgruppe wird auf der Gewerkschaftsversammlung ein Gewerkschaftsgruppenorganisator (Gewerkschaftsorganisation) gewählt. Zur Unterstützung der Berufsgruppe bei der Versammlung kann ein Aktiver der Berufsgruppe gewählt werden:

Versicherungsdelegierter;

Veranstalter von Sportkulturen;

Die Zahl der zur Unterstützung der Gewerkschaftsorganisation gewählten Gewerkschaftsaktivisten wird vom Gewerkschaftsausschuss der PPO unter Berücksichtigung der spezifischen Arbeitsbedingungen der Gewerkschaftsgruppe festgelegt. Die spezifischen Funktionen der Gewerkschaftsgruppe werden durch diese Verordnung bestimmt.

2. BERICHTE UND WAHLEN IN DER GEWERKSCHAFTSGRUPPE

Die Entscheidung, Berichte und Wahlen in Gewerkschaftsgruppen abzuhalten, wird vom Gewerkschaftsausschuss der primären Gewerkschaftsorganisation (PSO) getroffen.
Die Amtszeit eines gewählten Gremiums einer Gewerkschaftsgruppe wird durch die Charta festgelegt. Die Gewerkschaftsorganisation ist gegenüber der Sitzung der Gewerkschaftsgruppe, des Betriebsausschusses und des Gewerkschaftsausschusses der Hauptgewerkschaftsorganisation rechenschaftspflichtig.

Die Häufigkeit der Treffen ist einmal alle 3 Monate, mit vorheriger Benachrichtigung des PPO-Gewerkschaftsausschusses. Die Versammlung der Gewerkschaftsgruppe gilt als kompetent, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder der Gewerkschaftsgruppe daran teilnimmt.
Beschlüsse werden bei Beschlussfähigkeit mit Stimmenmehrheit gefasst.
Von der Sitzung der Gewerkschaftsgruppe gestellte Fragen und Vorschläge, die nicht vor Ort geklärt werden können, werden von der Gewerkschaftsorganisation den höheren Gewerkschaftsgremien zur Prüfung vorgelegt.

3. INHALT DER ARBEIT DES GEWERKSCHAFTSGRUPPENORGANISATORS UND DES WAHLVERMÖGENS

Profgruporg zusammen mit der Geschäftsführung des Unternehmens:

fördert das Wachstum der Arbeitsproduktivität, die Verbesserung der Effizienz und Qualität der Arbeit, den rationellen Einsatz von Ausrüstung, den sparsamen Umgang mit Rohstoffen und Materialien, Brennstoffen und Energie;

führt Arbeiten zur Stärkung der Arbeits- und Produktionsdisziplin durch, fördert die berufliche Entwicklung, die Entwicklung der wissenschaftlichen und technischen Kreativität, die Erfindung und die Rationalisierung unter den Mitgliedern der Berufsgruppe;

überwacht die korrekte Anwendung der etablierten Lohn- und Bonussysteme für die fristgerechte Zahlung der Löhne;

unterbreitet höheren Gewerkschafts- und Wirtschaftsgremien Vorschläge zur materiellen und moralischen Ermutigung von Gewerkschaftsmitgliedern;

Gewerkschaftsorganisation mit Hilfe ausgewählter Gewerkschaftsaktivisten:

Zieht Arbeiter an soziale Aktivitäten, trägt zur Entwicklung ihrer Arbeitstätigkeit bei, führt individuelle Arbeit durch, um sie in die Mitglieder der Gewerkschaft einzubeziehen;

erklärt den Mitarbeitern die gesetzlichen Ziele und Zielsetzungen, Rechte, Pflichten, Vorteile und Garantien der Gewerkschaftsmitglieder,

Kontrolliert die Rechtzeitigkeit der Registrierung beim PPO von neu eingestellten Gewerkschaftsmitgliedern;

Zusammen mit dem Ombudsmann für Arbeitsschutz überwacht er die Einhaltung der Arbeitsgesetzgebung, der Arbeitsschutzvorschriften und -vorschriften durch den Arbeitgeber, identifiziert die Ursachen von Morbidität und Verletzungen, stellt der Geschäftsleitung das Thema deren Beseitigung und Verbesserung der Arbeitsbedingungen. In Fällen, in denen ein Verstoß gegen Arbeitsschutzvorschriften eine Gefahr für die Gesundheit oder das Leben von Arbeitnehmern darstellen kann, unverzüglich das oberste Gewerkschaftsgremium und den Betriebsleiter darüber informieren;

Organisiert Hausbesuche bei kranken Gewerkschaftsmitgliedern, um die notwendige Hilfe zu leisten und den Beschäftigten, die sich im Krankenhaus befinden, Aufmerksamkeit und Fürsorge zu zeigen;

Beantragt gegebenenfalls beim Gewerkschaftsausschuss den Kauf von Gutscheinen für die Mitglieder der Gewerkschaft für Sanatoriumsbehandlung, Erholung, finanzielle Unterstützung, für die Entsendung von Kindern in Kindergesundheitslager;

Unterstützung des Kultur- und Sportorganisators bei der Einbindung der Gewerkschaftsmitglieder in Sportunterricht, Sport, Tourismus, Freizeit- und Kulturveranstaltungen;

Die Gewerkschaftsorganisation sammelt und bereitet Fragen zur Aufnahme in den Tarifvertrag vor und überwacht deren Umsetzung auf der primären Ebene der Organisation;

Im Namen der Sitzung der Gewerkschaftsgruppe, des Betriebsausschusses, des Gewerkschaftsausschusses kann die Profgruporg je nach der spezifischen Situation zusätzliche Funktionen wahrnehmen;

Der Gewerkschaftsorganisator beruft regelmäßig eine Sitzung der Gewerkschaftsgruppe ein, stellt die notwendigen Fragen für deren Diskussion.

Informiert die Gewerkschaftsgruppe über ihre Arbeit und Entscheidungen der Gewerkschaftsgremien, fasst die Kritikpunkte und Anregungen der Sitzungen zusammen, organisiert deren Umsetzung und berichtet darüber an die Sitzung.

Der Gewerkschaftsorganisator und die Aktivisten der Gewerkschaftsgruppe verbessern systematisch ihr fachliches und kulturelles Niveau bei Schulseminaren und bei Gewerkschaftskursen, dienen als Beispiel für eine gewissenhafte Einstellung zur Arbeit.

Angelegenheiten, die die Interessen der Mitglieder der Gewerkschaftsgruppe berühren, werden nur unter Berücksichtigung der Stellungnahme der Gewerkschaftsgruppe gelöst.

Bei einer Sitzung der Gewerkschaftsgruppe erfolgt die Aufnahme in die Gewerkschaft im Einzelfall auf persönlichen Antrag des Antragstellers spätestens einen Monat nach Antragstellung. Der Beschluss gilt als angenommen, wenn bei der Versammlung der Gewerkschaftsgruppe die einfache Mehrheit der Anwesenden dafür gestimmt hat, sofern die Beschlussfähigkeit gegeben ist.

Ein Treffen einer Gewerkschaftsgruppe hat das Recht, eine Initiative zu entwickeln, um Mitglieder der Gewerkschaftsgruppe für ihren Arbeitserfolg und ihre aktive Teilnahme an der Gewerkschaftsarbeit durch die im Unternehmen etablierten Arten und Formen von moralischen und materiellen Anreizen zu belohnen. Die Frage der Sanktionierung eines Gewerkschaftsmitglieds, die Liste, die Motive und das Verfahren, die in der Gewerkschaftssatzung festgelegt sind, werden zunächst in der Gewerkschaftsgruppe entschieden. Im Falle einer von einem höheren Gewerkschaftsorgan verhängten Strafe wird die Gewerkschaftsgruppe darüber informiert, wo das Gewerkschaftsmitglied registriert ist. Ein Mitglied der Gewerkschaft, das eine Strafe erhalten hat, hat das Recht, gemäß dem festgelegten Verfahren gegen diese Entscheidung Berufung einzulegen.

4. KÜNDIGUNG DER GEWERKSCHAFTSGRUPPE

Die Beendigung der Tätigkeit der Gewerkschaftsgruppe erfolgt durch Beschluss des Gewerkschaftsausschusses der primären Gewerkschaftsorganisation unter Berücksichtigung der Stellungnahme Hauptversammlung Mitglieder der Gewerkschaftsgruppe.

Allgemeine Position

über die primäre Gewerkschaftsorganisation

I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

1.1. Primary Trade Union Organization (PPO) - eine freiwillige Vereinigung von Mitgliedern Ö eine öffentliche Organisation - die russische Berufsgewerkschaft der Beschäftigten im Gesundheitswesen (Studenten), die in der Regel in einer Organisation, ihrer Zweigniederlassung, ihrer Vertretung und einer anderen separaten Struktureinheit arbeitet, die auf lokaler Ebene der Sozialpartnerschaft unabhängig von der Eigentumsform gegründet wurde, Organisations- und Rechtsform und deren Unterordnung ... Die primäre Gewerkschaftsorganisation kann vereinigt werden.

Eine primäre Gewerkschaftsorganisation wird in einer konstituierenden Sitzung (Konferenz) durch Beschluss von mindestens drei Bürgern gegründet, die in der Regel in einer Organisation, einer Repräsentanz und einer anderen separaten Struktureinheit arbeiten, an einer Bildungseinrichtung studieren, und durch die Entscheidung des zuständigen Organs der höheren Gewerkschaftsorganisation, das den Ort der Aufstellung dieser Organisation bei der Gewerkschaftsregistrierung (Dienstleistung) festlegt.

Die Entscheidung über die Notwendigkeit einer staatlichen Registrierung der primären Gewerkschaftsorganisation wird von den Organen der Gewerkschaft getroffen, die die Entscheidung über ihre Gründung getroffen haben.

In einer Organisation, einer Repräsentanz und einer anderen separaten Struktureinheit kann nur eine primäre Gewerkschaftsorganisation gegründet werden.

Eine primäre Gewerkschaftsorganisation kann Arbeitnehmer vereinen, die in einer oder mehreren Organisationen, Repräsentanzen und anderen getrennten strukturellen Abteilungen tätig sind.

Die primären Gewerkschaftsorganisationen aller Ebenen sind bei der Gewerkschaft in der höheren Gewerkschaftsorganisation registriert, die durch die Verordnung des Präsidiums des Zentralkomitees der Gewerkschaft bestimmt wird. Die Registrierung der Gesamtzahl der Gewerkschaftsmitglieder erfolgt durch die Ausschüsse der höheren Gewerkschaftsorganisationen gemäß der vom Zentralkomitee der Gewerkschaften genehmigten Instruktion über die Registrierung der Gewerkschaftsmitglieder Union.

Das Verfahren für die Interaktion und die Abgrenzung der Funktionen zwischen den Gewerkschaftsorganisationen wird vom Präsidium des Zentralkomitees der Gewerkschaft festgelegt.

1.2. Die Mitglieder der Gewerkschaft, vereint in den Hauptgewerkschaftsorganisationen, bilden die Grundlage der Gewerkschaft. Die Rechte, Pflichten und Pflichten der Gewerkschaftsmitglieder sowie deren Registrierung, Bedingungen und Verfahren für die Aufnahme und Beendigung der Mitgliedschaft in der Gewerkschaft sind in der Gewerkschaftssatzung festgelegt.

1.3. Die primäre Gewerkschaftsorganisation ist Teil der Organisationsstruktur der Russischen Gewerkschaft des Gesundheitspersonals und handelt in Übereinstimmung mit der Charta der Gewerkschaft, den lokalen Regulierungs- und anderen Gesetzen der Gewerkschaft sowie den Beschlüssen der höheren Organe der die Gewerkschaft und die Allgemeinen Vorschriften über die primäre Gewerkschaftsorganisation.

1.4. Die primäre Gewerkschaftsorganisation ist in ihren Aktivitäten unabhängig von Exekutivbehörden, Kommunalverwaltungen, Arbeitgebern, deren Verbänden (Gewerkschaften, Verbände), Körperschaften, politischen Parteien und anderen öffentlichen Verbänden und ist ihnen gegenüber nicht rechenschaftspflichtig und wird nicht von ihnen kontrolliert.

1.5. Die Entscheidung über den Namen der primären Gewerkschaftsorganisation trifft das gewählte Kollegialorgan der höheren Gewerkschaftsorganisation.

1.6. Eine primäre Gewerkschaftsorganisation kann gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation und durch Beschluss der Organe, die über ihre Gründung entschieden haben, im Falle ihrer staatlichen Registrierung die Rechte einer juristischen Person erwerben.

Die Rechtsfähigkeit einer primären Gewerkschaftsorganisation als juristische Person entsteht ab dem Zeitpunkt ihrer staatlichen Registrierung gemäß den Bundesgesetzen "Über Gewerkschaften, ihre Rechte und Tätigkeitsgarantien", "Über die staatliche Registrierung juristischer Personen". und Einzelunternehmer."

Eine juristische Person ist eine primäre Gewerkschaftsorganisation, die Eigentum besitzt, operativ verwaltet und besitzt und für ihre Verpflichtungen mit diesem Eigentum verantwortlich ist, Eigentum und persönliche Nichteigentumsrechte im eigenen Namen erwerben und ausüben kann, Verpflichtungen trägt, Kläger ist und Angeklagter vor Gericht. Juristische Personen müssen über eine unabhängige Bilanz oder Schätzung sowie ein vom Präsidium des Zentralkomitees der Gewerkschaft genehmigtes Siegel, einen Stempel und einen Briefkopf verfügen.

Die Rechte und Pflichten der primären Gewerkschaftsorganisation als juristische Person werden von ihren gewählten Gewerkschaftsgremien ausgeübt, die im Rahmen der Gesetze, der Gewerkschaftscharta und der Allgemeinen Verordnungen handeln.

1.7. Die Reorganisation oder Beendigung der Tätigkeit der primären Gewerkschaftsorganisation erfolgt durch Beschluss des höheren Gewerkschaftsgremiums in der durch die Gesetzgebung der Russischen Föderation, die Charta der Gewerkschaft, die Allgemeinen Statuten und ihre Auflösung bestimmten Weise als juristische Person - gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation.

1.8. Gemäß der Gesetzgebung der Russischen Föderation wird der gerichtliche Schutz der Rechte der primären Gewerkschaftsorganisation gewährleistet. Fälle von Verletzungen der Rechte der Hauptgewerkschaftsorganisation werden vom Gericht auf Antrag oder Beschwerde des zuständigen Organs der Gewerkschaft, der Hauptgewerkschaftsorganisation oder auf Antrag des Staatsanwalts geprüft.

1.9 Arbeitnehmer, die nicht Mitglied der Gewerkschaft sind, haben das Recht, den Gewerkschaftsausschuss der primären Gewerkschaftsorganisation zu ermächtigen, ihre Interessen gegenüber dem Arbeitgeber (seinen Vertretern) zu vertreten.

II. HAUPTZIELE UND FUNKTIONSPRINZIPIEN
PRIMÄRE GEWERKSCHAFTSORGANISATION

2.1. Die Hauptaufgaben der primären Gewerkschaftsorganisation sind:

2.1.1. Schutz der Rechte und Interessen der Gewerkschaftsmitglieder sowie Vertretung der Arbeitnehmerinteressen in der Sozialpartnerschaft, einschließlich Tarifverhandlungen, Abschluss und Änderung des Tarifvertrags und der Tarifverträge, Kontrolle über deren Durchführung;

2.1.2. Vertretung der Interessen der Gewerkschaftsmitglieder bei der Ausübung des Rechts auf Mitwirkung an der Geschäftsführung einer Organisation, ihrer Zweigniederlassung, Vertretung und sonstigen selbständigen Struktureinheit, in Arbeitsausschüssen, in der Sozialversicherung sowie in eingerichteten Kommissionen und Gremien vom Arbeitgeber (seinen Vertretern);

2.1.3. Gewährleistung des Schutzes des Rechts eines Gewerkschaftsmitglieds auf Arbeitsplatz, unter Einhaltung der Bedingungen, die durch die staatlichen Standards für Organisation und Arbeitssicherheit, den Tarifvertrag, festgelegt sind.

2.1.4. Gewährleistung des Schutzes des Rechts des Gewerkschaftsmitglieds auf gerechte Bezahlung entsprechend dem Marktwert seiner Belegschaft pünktlich und vollständig bezahlt;

2.1.5. Kontrolle der Einhaltung der Arbeitsgesetzgebung der Russischen Föderation und anderer normativer Rechtsakte, die arbeitsrechtliche Normen enthalten, durch die Arbeitgeber (ihre Vertreter), Schutz der Gewerkschaftsmitglieder vor rechtswidrigen Strafen, Entlassungen und anderen rechtswidrigen Handlungen;

2.1.6. soziale Unterstützung für Gewerkschaftsmitglieder;

2.1.7. Gewährung von Garantien und Entschädigungen für jedes Gewerkschaftsmitglied, die durch Gesetze, Tarifverträge und Vereinbarungen und andere ordnungsrechtliche Rechtsakte vorgesehen sind;

2.1.8. Schutz der Rechte und Interessen der Gewerkschaftsmitglieder bei Umstrukturierung, Liquidation, Privatisierung, Wechsel des Eigentümers der Organisation, ihrer Zweigniederlassung, Repräsentanz und anderer separater bauliche Einheit;

2.1.9. Organisation und Durchführung von Kultur- und Sportarbeit, Teilnahme an der Organisation von Kindererholung, Tourismus, Gesundheitsförderung der Gewerkschaftsmitglieder und ihrer Familien;

2.1.10. Vertretung von Arbeitnehmern in kollegialen Leitungsorganen einer Organisation (Struktureinheit);

2.1.11. Umsetzung der gewerkschaftlichen Kontrolle des Arbeits- und Umweltschutzes, Einhaltung der Anforderungen zur Beseitigung festgestellter Verstöße;

2.1.12. Überwachung des Baufortschritts, des Betriebs von sozialen Einrichtungen, Wohn- und sonstigen Einrichtungen zur Lösung der satzungsmäßigen Aufgaben der Gewerkschaft;

2.1.13. Durchführung von Informations- und Kampagnenarbeit, Gewährleistung der Publizität der Aktivitäten der primären Gewerkschaftsorganisation, der Organe der höheren Gewerkschaftsorganisationen;

2.1.14. Wahrnehmung anderer Funktionen in Übereinstimmung mit den Gesetzen der Russischen Föderation, der Charta der Gewerkschaft und ihren Vorschriften.

2.2. Die Hauptgewerkschaftsorganisation übt ihre Tätigkeit auf der Grundlage der Grundsätze aus, die in den Klauseln der Gewerkschaftscharta festgelegt sind.

2.3. Das übergeordnete Organ der primären Gewerkschaftsorganisation kann bevollmächtigte Gewerkschaftsvertreter dieser primären Gewerkschaftsorganisation zur Arbeit in die primären Gewerkschaftsorganisationen entsenden, die sich in der Regel auf dem Territorium einer konstituierenden Einheit der Russischen Föderation befinden.

Der bevollmächtigte Gewerkschaftsvertreter übt seine Tätigkeit in Übereinstimmung mit der Charta der Gewerkschaft und der vom Zentralausschuss der Gewerkschaft genehmigten Verordnung über bevollmächtigte Gewerkschaftsvertreter aus.

III. STRUKTUR UND ORGANISATIONEN DER PRIMÄREN GEWERKSCHAFTSORGANISATION

3.1. Die primäre Gewerkschaftsorganisation löst selbstständig die Fragen ihrer Organisationsstruktur, kann ihre Zweigniederlassungen, Vertretungen gemäß den Gesetzen gründen und sie mit den entsprechenden Befugnissen, Rechten und Pflichten ausstatten.

Für ein tieferes Studium der Probleme des Einzelnen Berufsgruppen Arbeitnehmer im Rahmen des Gewerkschaftsausschusses können professionelle Sektionen, Räte der Vorsitzenden von Gewerkschaftsorganisationen geschaffen werden.

Auf Beschluss des Organs der primären Gewerkschaftsorganisation, ständige und befristete Aufträge, Arbeitsgruppen, deren Befugnisse festgelegt, Rechte, Pflichten und Funktionen genehmigt werden.

3.2. In der primären Gewerkschaftsorganisation können durch Beschluss des Gewerkschaftsausschusses strukturelle Untergliederungen geschaffen werden: Betriebs- (Fakultäts-) Gewerkschaftsorganisationen, Gewerkschaftsgruppen.

3.3. Die Organe der primären Gewerkschaftsorganisation sind:

Treffen (Konferenz);

Gewerkschaftsausschuss (Gewerkschaftsausschuss);

Vorsitzender der wichtigsten Gewerkschaftsorganisation;

Kontroll- und Prüfungskommission - ein auf einer Sitzung (Konferenz) gewähltes Gremium einer primären Gewerkschaftsorganisation zur Kontrolle ihrer finanziellen und wirtschaftlichen Aktivitäten, das ihre Aktivitäten in Übereinstimmung mit der Charta der Gewerkschaft ausführt;

Der Beglaubigungsausschuss ist ein Gremium, das auf einer Sitzung (Konferenz) einer primären Gewerkschaftsorganisation gewählt wird, um die Befugnisse von Konferenzdelegierten und Kandidaten für Mitglieder des Ausschusses der primären Gewerkschaftsorganisation zu überprüfen, wenn dieser nach dem Prinzip der direkten Delegation gebildet wird. Ausübung seiner Tätigkeit in Übereinstimmung mit der Charta der Gewerkschaft.

Auch das Präsidium des Gewerkschaftsausschusses kann gewählt werden (in Organisationen mit mehr als 500 Gewerkschaftsmitgliedern).

3.4. Treffen (Konferenz)

3.4.1. Das Treffen (Konferenz) findet in der Hauptgewerkschaftsorganisation statt und vereint:

Bis zu fünftausend Gewerkschaftsmitglieder - mindestens zweimal im Jahr;

Über fünftausend Gewerkschaftsmitglieder - mindestens alle zweieinhalb Jahre.

Das Präsidium des Zentralkomitees der Gewerkschaft kann einen anderen Sitzungsrhythmus (Konferenzen) festlegen.

Eine außerordentliche Sitzung (Konferenz) kann durch Beschluss des Gewerkschaftsausschusses auf Antrag von mindestens einem Drittel der Mitglieder der Gewerkschaft oder des höheren Organs der Gewerkschaft abgehalten werden.

3.4.2. Eine Versammlung (Konferenz) gilt als kompetent, wenn mehr als die Hälfte der arbeitenden Mitglieder der Hauptgewerkschaftsorganisation (mindestens zwei Drittel der gewählten Delegierten der Konferenz) an ihrer Arbeit teilnehmen.

3.4.3. Der Anteil der Delegierten an einer Konferenz einer primären Gewerkschaftsorganisation wird auf einer Sitzung des Gewerkschaftsausschusses festgelegt.

3.4.4. Delegierte zu den Gewerkschaftskonferenzen der Hauptgewerkschaftsorganisation sind gemäß der Satzung der Gewerkschaft der Vorsitzende, sein Stellvertreter sowie der Vorsitzende der Kontroll- und Prüfungskommission und der Vorsitzende des Beglaubigungsausschusses der Hauptgewerkschaft gewerkschaftliche Organisation.

3.4.5. Die Beschlüsse der Versammlung (Konferenz) werden mit Stimmenmehrheit der persönlich an der Versammlung (Konferenz) teilnehmenden Gewerkschaftsmitglieder (Konferenzdelegierte) gefasst, sofern die Beschlussfähigkeit vorliegt, sofern die Satzung nichts anderes vorsieht die Gewerkschaft. Die Form der Abstimmung wird von den Teilnehmern der Sitzung (Konferenz) bestimmt.

3.5. Die Gewerkschaft legt einheitliche Bedingungen für die Berichterstattung und den Wahlkampf fest. Die Befugnisse der Organe der primären Gewerkschaftsorganisation, die in der Zeit zwischen Berichterstattung und Wahlkampf geschaffen wurden, bleiben bis zum nächsten Berichterstattungs- und Wahlkampf bestehen.

3.6. Die Anzahl der Kandidatinnen und Kandidaten für eine beliebige Position ist nicht begrenzt.

Mitglieder der Organe der primären Gewerkschaftsorganisation können gewählte Gewerkschaftsmitglieder sein, die bei der Sitzung (Konferenz) abwesend sind, jedoch mit ihrer vorherigen Zustimmung.

3.7. Das oberste Organ der Gewerkschaft hat das Recht, den Vorsitzenden der primären Gewerkschaftsorganisation zur Wahl vorzuschlagen.

3.8. Bei der Wahl des Vorsitzenden einer primären Gewerkschaftsorganisation, auch ersatzweise, der Kandidat, der mehr als 50 Prozent der Stimmen der an der Konferenz teilnehmenden Delegierten erhält, die stimmberechtigten Sitzungsteilnehmer, gilt bei Beschlussfähigkeit als gewählt. Hat keiner der Kandidaten die angegebene Stimmenzahl erhalten, findet ein zweiter Wahlgang für die beiden Kandidaten statt, die im ersten Wahlgang die meisten Stimmen erhalten haben.

Erhält im zweiten Wahlgang kein Kandidat mehr als 50 Prozent der Stimmen, werden Neuwahlen einberufen.

3.9. Auf Antrag von mindestens einem Drittel der Mitglieder der Gewerkschaft oder des durch die Hauptgewerkschaft vereinten höheren Organs der Gewerkschaft werden vorgezogene Wahlen für den Gewerkschaftsausschuss oder den Vorsitzenden der Hauptgewerkschaft abgehalten Organisation.

Das Erfordernis der Gewerkschaftsmitglieder, vorgezogene Wahlen abzuhalten, wird in einer Sitzung des Gewerkschaftsausschusses geprüft, der innerhalb eines Monats über die Einberufung einer Sitzung (Konferenz) entscheidet, das Verfahren zur Wahl der Delegierten der Konferenz ist zuständig für die Organisation der Vorbereitung und Durchführung der Sitzung, Konferenz. In einer außerordentlichen Sitzung (Konferenz) wird über die Arbeit des Gewerkschaftsausschusses und der Kontroll- und Prüfungskommission für den vergangenen Zeitraum ihrer Tätigkeit berichtet, auch über Fragen, die die Gewerkschaftsmitglieder zu vorgezogenen Gewerkschaftswahlen veranlasst haben Ausschuss oder der Vorsitzende der primären Gewerkschaftsorganisation.

3.10. Wenn der Vorsitzende der Hauptgewerkschaftsorganisation die Charta der Gewerkschaft nicht einhält, ist das oberste Organ der Gewerkschaft verpflichtet, die Hauptgewerkschaftsorganisation über diese Verstöße zu informieren und deren Beseitigung zu fordern.

Wenn die Verstöße nicht innerhalb des festgelegten Zeitrahmens beseitigt werden, hat das höhere gewählte Kollegialorgan der Gewerkschaft das Recht, die Angelegenheit bei der vorzeitigen Beendigung der Befugnisse seines Vorsitzenden bei der primären Gewerkschaftsorganisation anzusprechen.

Nach einer solchen Entscheidung ist der Gewerkschaftsausschuss verpflichtet, innerhalb eines Monats eine außerordentliche Berichts- und Wahlversammlung (Konferenz) einzuberufen.

3.11. Das übergeordnete Organ der Gewerkschaft hat das Recht, über die Abhaltung einer Sitzung (Konferenz) in der Hauptgewerkschaftsorganisation über die Frage der vorzeitigen Beendigung der Befugnisse des Gewerkschaftsausschusses, des Vorsitzenden der Hauptgewerkschaftsorganisation, zu entscheiden.

In diesem Fall wird die Abhaltung der Versammlung (Konferenz) von dem höheren Organ der Gewerkschaft organisiert, das über ihre Einberufung entschieden hat.

Die Entscheidung der Sitzung (Konferenz) ist endgültig.

3.12 Das oberste Organ der Gewerkschaft hat das Recht, Beschlüsse von Gewerkschaftsversammlungen (Konferenzen), des Gewerkschaftsausschusses, seines Präsidiums oder des Vorsitzenden der primären Gewerkschaftsorganisation, die unter Verstoß gegen die Gesetzgebung der Russischen Föderation gefasst wurden, zu annullieren oder die Charta der Gewerkschaft.

3.13. Ein Arbeitnehmer einer Gewerkschaftsorganisation wird durch Beschluss des Gewerkschaftsorgans, das ihn gewählt hat, aus einem Wahlamt entlassen. Wird der auf einer Sitzung (Konferenz) gewählte Vorsitzende der Hauptgewerkschaftsorganisation aufgrund von Krankheit oder anderen triftigen Gründen von seinem Amt freiwillig abberufen, so ist die Entscheidung über seine Entlassung und die Wahl eines neuen Vorsitzenden kann durch den Gewerkschaftsausschuss erfolgen.

3.14. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung (Konferenz) und des obersten Organs der Gewerkschaft in der primären Gewerkschaftsorganisation kann die Position eines bevollmächtigten Gewerkschaftsvertreters eingeführt werden, der auf der Grundlage der vom Zentralausschuss der die Gewerkschaft.

3.15.Die Befugnisse der Versammlung (Konferenz):

3.15.1. wählt den Gewerkschaftsausschuss, den Vorsitzenden der primären Gewerkschaftsorganisation und entscheidet über die vorzeitige Beendigung ihrer Befugnisse, wählt die Kontroll- und Prüfungskommission, die Beglaubigungskommission (für die Konferenz);

3.15.2. hört und diskutiert den Bericht über die Arbeit des Gewerkschaftsausschusses, den Bericht der Kontroll- und Prüfungskommission;

3.15.3. legt die Hauptaufgaben der primären Gewerkschaftsorganisation und die Hauptrichtungen ihrer Aktivitäten fest;

3.15.4 genehmigt und fordert den Arbeitgeber (seine Vertreter) auf, die bestehenden sozioökonomischen Arbeits- und Lebensbedingungen neu zu schaffen oder zu ändern;

3.15.5. wählt Delegierte für die Konferenz der obersten Gewerkschaftsorganisation, für den Gewerkschaftskongress (nur für Organisationen, die dem Zentralkomitee der Gewerkschaft direkt unterstellt sind) sowie Vertreter des obersten Gewerkschaftsgremiums, gebildet nach dem Prinzip der direkten Delegation gemäß der festgelegten Quote;

3.15.6. genehmigt die Schätzung der Einnahmen und Ausgaben, den Jahresfinanzbericht der primären Gewerkschaftsorganisation;

3.15.7. genehmigt die Zusammensetzung der Vertreter der primären Gewerkschaftsorganisation in kollegiale Gremien Leitung der Organisation (Struktureinheit);

3.15.8. wenn die Hauptgewerkschaftsorganisation den Status einer juristischen Person hat, ermächtigt eines der Mitglieder des Gewerkschaftsausschusses, einen befristeten Arbeitsvertrag mit dem Vorsitzenden der Hauptgewerkschaftsorganisation abzuschließen.

Ist die oberste Gewerkschaftsorganisation keine juristische Person, schließt die Gewerkschaftsoberorganisation mit ihrem Vorsitzenden einen Arbeitsvertrag;

3.15.9. löst andere Fragen der Tätigkeit der primären Gewerkschaftsorganisation.

3.16.Gewerkschaftsausschuss (Gewerkschaftsausschuss)

Dem Gewerkschaftsausschuss gehören der Vorsitzende der obersten Gewerkschaftsorganisation (Gewerkschaftsausschuss) und sein Stellvertreter (Stellvertreter) an.

Die Amtszeit des Gewerkschaftsausschusses der primären Gewerkschaftsorganisation beträgt fünf Jahre;

Nach Beendigung der Befugnisse des Gewerkschaftsausschusses erfolgt die Übertragung der Angelegenheiten auf die neue Zusammensetzung des Gewerkschaftsausschusses innerhalb von zwei Wochen.

Sie ist der Versammlung (Konferenz) der obersten Gewerkschaftsorganisation und den höheren Organen der Gewerkschaft rechenschaftspflichtig, berichtet den Gewerkschaftsmitgliedern auf der Versammlung (Konferenz) über ihre Arbeit.

Sitzungen des Gewerkschaftsausschusses finden in der Hauptgewerkschaftsorganisation statt - mindestens einmal im Monat;

Den Vorsitz in der Sitzung des Gewerkschaftsausschusses führt der Vorsitzende der primären Gewerkschaftsorganisation, bei dessen Abwesenheit der stellvertretende Vorsitzende.

Die Beschlüsse des Gewerkschaftsausschusses werden in Form von Beschlüssen gefasst und vom Vorsitzenden unterzeichnet.

Befugnisse des Gewerkschaftsausschusses:

3.16.1. definiert organisatorische Struktur die primäre Gewerkschaftsorganisation koordiniert gemäß dieser Charta und den Allgemeinen Bestimmungen über die primäre Gewerkschaftsorganisation die Aktivitäten der primären Gewerkschaftsorganisationen, die Teil ihrer Struktur sind;

3.16.2. wählt auf Vorschlag des Vorsitzenden der Hauptgewerkschaftsorganisation den Stellvertreter (Stellvertreter) des Vorsitzenden in der Regel aus den Mitgliedern des Gewerkschaftsausschusses, verteilt die Aufgaben unter den Mitgliedern des Gewerkschaftsausschusses;

3.16.3 eine Sitzung (Konferenz) innerhalb des in der Satzung und Abschnitt 3.16 festgelegten Zeitrahmens einberufen. dieser Verordnung. Legt die Vertretungsnorm (Quote) für die Konferenz und die in den Gewerkschaftsausschuss entsandten Vertreter fest und bestätigt auch die Befugnisse (auf Vorschlag des Beglaubigungsausschusses) der Mitglieder des Gewerkschaftsausschusses im Falle ihrer Ersetzung, wenn sie gewählt werden nach dem Prinzip der direkten Delegation;

3.16.4. organisiert die Arbeitsplanung und das Verfahren für die Aktivitäten der primären Gewerkschaftsorganisation;

3.16.5. schützt die Rechte und Interessen der Gewerkschaftsmitglieder im Bereich Organisation, Bezahlung, Arbeitsbedingungen und Arbeitsschutz;

3.16.6. entscheidet im Einvernehmen mit dem obersten Organ der Gewerkschaft über die Ankündigung von Kollektivmaßnahmen;

3.16.7. beteiligt sich an der Prüfung von Vorschlägen für zusätzliche Sozial- und Arbeitsgarantien, Entschädigungen und Leistungen für Arbeitnehmer im Vergleich zu den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation;

3.16.8. vertritt die wichtigste Gewerkschaftsorganisation in Regierungsbehörden, Kommunalverwaltungen, gegenüber dem Arbeitgeber (seinen Vertretern), in öffentlichen Verbänden und anderen Organisationen.

Schützt und vertritt die Interessen der Arbeitnehmer der Organisation, ihrer Zweigniederlassung, Repräsentanz und anderer gesonderter Struktureinheiten in der Sozialpartnerschaft, der Ausübung des Arbeitnehmerrechts auf Mitwirkung an der Geschäftsführung der Organisation, ihrer Zweigniederlassung, Repräsentanz und anderer gesonderter struktureller Einheit, bei der Beilegung von Arbeitskonflikten, organisiert und führt Tarifverhandlungen, schließt einen Tarifvertrag, eine Vereinbarung, nimmt Änderungen vor, ergänzt sie, überwacht deren Umsetzung;

3.16.9. verlängert die Gültigkeit von Tarifverträgen und Vereinbarungen;

3.16.10. unterstützt die Leitung der Organisation, ihrer Zweigniederlassung, Repräsentanz und anderer eigenständiger Struktureinheiten einer Wirtschaftseinheit bei der Lösung von Problemen im Zusammenhang mit der Schaffung von Arbeitsbedingungen für die Arbeitnehmer, Stärkung Arbeitsdisziplin, Gewährleistung der Sicherheit des Zugverkehrs und andere Aspekte der Produktionstätigkeiten;

3.16.11. ist der Auffassung, dass die Erfüllung der kollektivvertraglichen Pflichten, Maßnahmen zur Gestaltung und Verbesserung der Arbeitsbedingungen zusammen mit dem Leiter der Organisation, ihrer Zweigniederlassung, Repräsentanz und sonstigen selbständigen Struktureinheit einer wirtschaftlichen Einheit die Beseitigung der festgestellten Mängel erfordert;

3.16.12. beteiligt sich an der Arbeit der Arbeitsschutzkommission (Ausschuss), organisiert Wahlen und die Arbeit der Bevollmächtigten (Stellvertreter) für den Arbeitsschutz der Gewerkschaft, übt die gewerkschaftliche Kontrolle über die Einhaltung der arbeitsrechtlichen Vorschriften, einschließlich der Bereich Arbeitsschutz, Gesundheit, Arbeit und andere direkt damit verbundene Beziehungen, führt unabhängige Expertise der Zustand der Arbeitsbedingungen und die Gewährleistung der Sicherheit der Arbeitnehmer, beteiligt sich an der Untersuchung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten und führt, falls erforderlich, deren unabhängige Untersuchung durch;

3.16.13. führt in Übereinstimmung mit den Rechtsvorschriften Schutzfunktionen zur Einhaltung der Arbeits- und Ruhezeiten der Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber (seine Vertreter) aus;

3.16.14. gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und im Einvernehmen mit dem obersten Organ der Gewerkschaft an der Beilegung kollektiver Arbeitsstreitigkeiten teilnimmt;

3.16.15. beteiligt sich an der Entwicklung von Maßnahmen zur Verhinderung der Arbeitslosigkeit von Gewerkschaftsmitgliedern, überwacht die rechtzeitige Information des Arbeitgebers (seiner Vertreter) über mögliche Kündigungen, die Einhaltung der gesetzlich festgelegten Garantien bei Personalabbau oder die Anzahl der Arbeitnehmer - Gewerkschaftsmitglieder, Zahlung von Entschädigungen, Leistungen, schützt gegenüber dem Arbeitgeber (seinen Vertretern) und in Strafverfolgungsbehörden die Interessen der Arbeitnehmer - Gewerkschaftsmitglieder, auf Initiative des Arbeitgebers entlassen ( seine Vertreter);

3.16.16. genehmigt und fordert den Arbeitgeber (seine Vertreter) auf, neue oder bestehende Arbeits- und Lebensbedingungen der Arbeitnehmer zu schaffen oder zu ändern, einen Tarifvertrag abzuschließen und durchzuführen, kollektive Maßnahmen der Arbeitnehmer zur Unterstützung ihrer Anforderungen in der gesetzlich vorgeschriebenen Weise zu organisieren und durchzuführen ;

3.16.17. bietet Mitgliedern der Gewerkschaft kostenlose Rechts- und Beratungshilfe;

3.16.18. beteiligt sich an der Arbeit der Sozialversicherungskommission, überwacht die Verwendung von Sozialversicherungsmitteln;

3.16.19. führt kulturelle, sportliche Arbeit durch, beteiligt sich an der Organisation der Erholung für Kinder, des Tourismus, der Gesundheitsförderung der Gewerkschaftsmitglieder und ihrer Familien.

Interagiert mit staatlichen Behörden, lokalen Behörden, Arbeitgebern (deren Vertretern) bei der Lösung von Problemen im Zusammenhang mit der Entwicklung der Sanatorium-Resort-Behandlung, eines Netzwerks von Kultur, Erholung, Tourismus, Massen Körperkultur und Sport;

3.16.20. informiert die obersten Organe der Gewerkschaft über die wichtigsten getroffenen Entscheidungen;

3.16.21. führt Arbeit zur Motivation der Mitgliedschaft in der Gewerkschaft durch, führt Aufzeichnungen über die Mitglieder der Gewerkschaft, genehmigt statistische und andere Berichte der primären Gewerkschaftsorganisation;

3.16.22. informiert die Mitglieder der Gewerkschaft über ihre Arbeit, die Tätigkeit der höheren Organe der Gewerkschaft, die sozioökonomische Lage der Organisation, ihrer Zweigniederlassung, Repräsentanz und sonstigen gesonderten Struktureinheit in Branche, Region, Land, Vorschläge und Anforderungen der Gewerkschaft;

3.16.23. organisiert die Umsetzung von Beschlüssen der höheren Organe der Gewerkschaft;

3.16.24. verfügt über das an die Hauptgewerkschaftsorganisation übertragene Vermögen bei der Betriebsverwaltung des Eigentums der Gewerkschaft, einschließlich der Geldmittel, und bestimmt auch das Verfahren für die Nutzung von Gebäuden, Räumlichkeiten, kulturellen und sozialen Einrichtungen und Geld vom Arbeitgeber (seinen Vertretern) bereitgestellt;

3.16.25. entscheidet über den Übergang zum Dienst in der zentralen Buchhaltungsabteilung bei einem höheren Organ der Gewerkschaft (oder dem Organ, das gewerkschaftliche Dienstleistungen erbringt), unter Wahrung der finanziellen Unabhängigkeit, der Verantwortung für die finanziellen und wirtschaftlichen Aktivitäten, des Eigentums an der operativen Leitung der Gewerkschaft, Übertragung der Buchhaltung und Berichterstattung an die zentrale Buchhaltungsabteilung;

Beschließt die Einrichtung einer zentralen Buchhaltungsabteilung für die Implementierung von Buchhaltung in den ihr angehörenden vereinten primären Gewerkschaftsorganisationen auf der Grundlage eines Beschlusses des Präsidiums des Zentralkomitees der Gewerkschaft;

3.16.26. gewährleistet die rechtzeitige Erfüllung der finanziellen Verpflichtungen gegenüber der Gewerkschaft in den festgelegten Beträgen;

3.16.27. überwacht und prüft die finanziellen und wirtschaftlichen Aktivitäten der unteren primären Gewerkschaftsorganisationen unter Einbeziehung von Kontroll- und Prüfungskommissionen der entsprechenden Ebene.

3.16.27. organisiert Schulungen für Gewerkschaftsmitglieder und Aktivisten;

3.16.28. genehmigt Besetzungstabelle und die offiziellen Gehälter des Vorsitzenden und der Angestellten der primären Gewerkschaftsorganisation (bei Vorliegen des Status einer juristischen Person), die gemäß den vom Zentralkomitee der Gewerkschaft genehmigten und mit den höheren Organ der Gewerkschaft.

Koordiniert die offiziellen Gehälter, legt Zulagen für Wahl- und Vollzeitgewerkschaftsarbeiter der unteren primären Gewerkschaftsorganisationen fest;

3.16.29. genehmigt die Schätzung der Einnahmen und Ausgaben, den Jahresfinanzbericht der primären Gewerkschaftsorganisation. Das Präsidium des Zentralkomitees der Gewerkschaft kann eine andere Norm festlegen.

Organisiert die Ausführung des Haushaltsvoranschlags der Gewerkschaften innerhalb der Mittel, die der primären Gewerkschaftsorganisation nach Abzug an die höheren Organe der Gewerkschaft zur Verfügung stehen;

3.16.30. stimmt zu oder gibt eine Meinung ab, wenn der Arbeitgeber (seine Vertreter) lokale Vorschriften erlässt, die arbeitsrechtliche Normen enthalten, sowie wenn der Arbeitsvertrag auf Initiative des Arbeitgebers (seiner Vertreter) in den im Arbeitsgesetzbuch der Russischen Föderation vorgesehenen Fällen beendet wird , Gesetze und andere Vorschriften Rechtsakte, Tarifverträge, Vereinbarungen;

3.16.31. unterbreitet den zuständigen Behörden Vorschläge zur Förderung und Verleihung von Staats-, Abteilungs- und Gewerkschaftspreisen an Mitglieder der Gewerkschaft;

3.16.32. beteiligt sich an der Organisation und Zusammenfassung der Ergebnisse des Wettbewerbs zwischen Teams und ihren Mitarbeitern;

3.16.33. überwacht den Fortschritt des Wohnungsbaus und der sozialen Einrichtungen, berücksichtigt Arbeitnehmer, die ihre Lebensbedingungen verbessern müssen, die Bereitstellung von Wohnraum unabhängig davon, gibt eine Stellungnahme zur Bereitstellung von betrieblicher Unterstützung für den Erwerb von Wohnungen im Eigentum von Mitgliedern ab die Gewerkschaft;

3.16.34. fördert die Entwicklung des gemeinsamen Garten- und Gartenbaus;

3.16 Um die Ziele und Ziele der primären Gewerkschaftsorganisation zu verwirklichen, nutzt sie andere gesetzlich gewährte Rechte und handelt in Übereinstimmung mit der Charta der Gewerkschaft und dieser Allgemeinen Geschäftsordnung.

3.17. Dem Präsidium als Exekutivorgan in der Zeit zwischen den Sitzungen des Gewerkschaftsausschusses können bestimmte Befugnisse des Gewerkschaftsausschusses übertragen werden.

3.18. Der Gewerkschaftsausschuss hat das Recht, bestimmte Befugnisse an (Fakultäts-)Ausschüsse, Gewerkschaftsorganisationen zu delegieren.

3.19. Die Amtszeit der Gewerkschaftsorganisation beträgt fünf Jahre;

Die Befugnisse der Gewerkschaftsorganisation:

3.19.1 organisiert die Gewerkschaftsarbeit in Abteilungen;

3.19.2. hält mindestens einmal im Monat Sitzungen (für den Ausschuss) ab;

3.19.3. hält vierteljährliche Sitzungen (Konferenzen) ab, legt die Vertretungsquote (Quote) für die Konferenz fest.

Die Einberufung und Tagesordnung der Versammlung (Konferenz) werden den Gewerkschaftsmitgliedern spätestens 10 Tage im Voraus mitgeteilt;

3.19.4. berichtet mindestens einmal jährlich auf der Sitzung (Konferenz) über seine Aktivitäten;

3.19.5. sorgt für die Umsetzung von Beschlüssen von Sitzungen (Konferenzen) sowie von Beschlüssen der höheren Organe der Gewerkschaft;

3.19.6. koordiniert die Arbeit der Gewerkschaftsgruppen (für den Ausschuss);

3.19.7. überwacht die Umsetzung von Tarifverträgen und -verträgen;

3.19.8. überwacht die Einhaltung der Arbeitsbedingungen und der Sicherheit;

3.19.9. beteiligt sich an der Organisation und Zusammenfassung der Ergebnisse des Wettbewerbs;

3.19.10. ergreift Maßnahmen zur Stärkung der Arbeitsdisziplin;

3.19.12. führt Arbeit zur Motivation der Gewerkschaftsmitgliedschaft durch, führt Aufzeichnungen über die Mitglieder der Gewerkschaft;

3.19.13. führt Bürotätigkeiten nach der vom Gewerkschaftsausschuss festgelegten Nomenklatur der Fälle durch;

3.19.14. übt weitere Befugnisse aus, die ihm vom Gewerkschaftsausschuss übertragen wurden.

3.20. Vorsitzender der Hauptgewerkschaftsorganisation

Der Vorsitzende der primären Gewerkschaftsorganisation ist auch Vorsitzender des Gewerkschaftsausschusses und seines Präsidiums.

In einer primären Gewerkschaftsorganisation, die eine juristische Person ist, wird die Position ihres Vorsitzenden in die Besetzungstabelle dieser Organisation aufgenommen, ein befristeter Arbeitsvertrag mit ihm wird abgeschlossen und von einem bevollmächtigten Mitglied des Gewerkschaftsausschusses dieser Organisation gekündigt Organisation.

In einer primären Gewerkschaftsorganisation, die keine juristische Person ist, wird die Position ihres Vorsitzenden in der Besetzungstabelle der höheren Organisation der Gewerkschaft, die den Status einer juristischen Person hat, und des Vorsitzenden der höheren Organisation der die Gewerkschaft schließt und beendet mit ihr einen befristeten Arbeitsvertrag.

Der Vorsitzende (sein Stellvertreter) hat nicht das Recht, seine Aufgaben mit Teilzeitbeschäftigung, Berufskombination, Positionen, unternehmerischer Tätigkeit ohne Zustimmung des Gewerkschaftsoberorgans zu verbinden.

Die Amtszeit des Vorsitzenden endet gleichzeitig mit dem Ablauf der Amtszeit des Gewerkschaftsausschusses.

Die Entscheidung über die vorzeitige Beendigung der Befugnisse und des Arbeitsvertrags mit dem Vorsitzenden der obersten Gewerkschaftsorganisation aus den gesetzlich vorgesehenen Gründen wird in einer außerordentlichen Sitzung (Konferenz) getroffen, die vom Gewerkschaftsausschuss oder auf Antrag einberufen wird von mindestens einem Drittel der Mitglieder der Gewerkschaft oder des höheren Organs der Gewerkschaft.

Nach Beendigung der Befugnisse des Vorsitzenden des Hauptgewerkschaftsverbandes erfolgt die Übertragung der Geschäfte auf ihn nach Maßgabe eines zivilrechtlichen Vertrages innerhalb einer Frist von höchstens zwei Wochen.

Befugnisse des Vorsitzenden der primären Gewerkschaftsorganisation:

3.20.1. organisiert die Umsetzung der Beschlüsse der Versammlung (Konferenz), der Gewerkschaftsausschuss, sein Präsidium und die höheren Organe der Gewerkschaft, tragen die persönliche Verantwortung für deren Umsetzung gemäß der Charta der Gewerkschaft und der Allgemeinen Geschäftsordnung;

3.20.2. vertritt die Interessen der primären Gewerkschaftsorganisation in Regierungsbehörden, Kommunalverwaltungen, Strafverfolgungsbehörden, gegenüber dem Arbeitgeber (seinen Vertretern), in öffentlichen Verbänden und anderen Organisationen;

3.20.3. überwacht die Reihenfolge der Zahlung von Gewerkschaftsmitgliedsbeiträgen sowie deren rechtzeitige und vollständige Überweisung durch den Arbeitgeber (seinen Vertreter), ist für die Erfüllung der finanziellen Verpflichtungen zur Überweisung von Mitgliedsbeiträgen in der festgelegten Höhe verantwortlich;

3.20.4. im Rahmen der durch die Gesetzgebung und die zuständigen Organe der Gewerkschaft festgelegten Befugnisse über Vermögenswerte verfügt, einschließlich der Gelder (auf der Grundlage des genehmigten Kostenvoranschlags), die sich in der Betriebsleitung der primären Gewerkschaftsorganisation befinden, die persönliche Verantwortung für deren rationelle Verwendung trägt, schließt Verträge ab, erteilt Vollmachten, hat das Recht, Giro- und sonstige Konten bei Banken zu eröffnen;

3.20.5. leitet die Arbeit des Gewerkschaftsausschusses, seines Präsidiums, leitet deren Sitzungen, führt die allgemeine Verwaltung der bei der Gewerkschaft registrierten Organisationen durch;

3.20.6. beruft Sitzungen des Gewerkschaftsausschusses, seines Präsidiums ein, bereitet Sitzungen vor und hält sie ab (Konferenzen);

3.20.7. leitet die Arbeit des Apparats der primären Gewerkschaftsorganisation, schließt Arbeitsverträge mit Arbeitnehmern gemäß den Gesetzen und der Charta der Gewerkschaft ab und beendet sie;

3.20.8. organisiert die Arbeit zur Informationsunterstützung der Gewerkschaftsmitglieder;

3.20.9. die Liste der Angelegenheiten, über die der Vorsitzende allein entscheiden kann, wird vom Gewerkschaftsausschuss festgelegt. In Ausnahmefällen trifft er allein Entscheidungen, die für die oberste Gewerkschaftsorganisation bindend sind.

Ö getroffene Entscheidungen der Vorsitzende informiert den Gewerkschaftsausschuss;

3.20.10. unterhält die Büroarbeit, ein Buch zur Erfassung von Vorschlägen, Kommentare von Vertretern der Organe der höheren Organisationen der Gewerkschaft, trifft Maßnahmen zu ihrer Durchführung, legt die Nomenklatur der Fälle für Betriebs- (Fakultäts-)Organisationen, Gewerkschaftsgruppen fest;

3.20.11. unterzeichnet Protokolle und Beschlüsse;

3.20.12. organisiert und ist verantwortlich für die persönliche Registrierung der Gewerkschaftsmitglieder, die Bereitstellung von Anträgen auf Einbehaltung von Mitgliedsbeiträgen, die Aufbewahrung von Registrierungskarten der Gewerkschaftsmitglieder.

Führt eine allgemeine Bilanz der Gewerkschaftsmitglieder durch, legt dem OK einen statistischen Bericht vor.

3.20.13. unterstützt die Arbeit der juristischen oder technischen Arbeitsinspektoren der Gewerkschaft bei ihren Inspektionen, einschließlich der Überwachung der Umsetzung der vorgelegten Erklärungen oder Anforderungen durch den Arbeitgeber (seinen Vertreter), stellt die verfügbaren Kommunikationsmittel, Transportmittel, Büroausstattung bereit, wenn solche Bedingungen werden nicht vom Arbeitgeber (seinen Vertretern) geschaffen;

3.20.14. erteilt auf Anfrage des Organs der Gewerkschaftsorganisation Auskünfte über alle Bereiche der gesetzlichen Tätigkeit, wenn die jeweilige Hauptgewerkschaftsorganisation im Dienst der Gewerkschaft steht;

3.20.15. andere Befugnisse gemäß der Charta der Gewerkschaft ausübt.

NS. BEZIEHUNG DER PRIMÄREN UNION
ORGANISATIONEN MIT DEM ARBEITGEBER (SEINEN VERTRETER)

4.1. Die oberste Gewerkschaftsorganisation und ihre gewählten Gremien bauen ihre Beziehungen zum Arbeitgeber (seinen Vertretern) nach den Grundsätzen der Sozialpartnerschaft auf: Gleichheit der Parteien, Achtung und Berücksichtigung der gegenseitigen Interessen, Interesse der Parteien an der Teilnahme an vertraglichen Beziehungen, Einhaltung von Gesetzen und anderen regulatorischen Rechtsakten der Russischen Föderation und anderer sowie auf der Grundlage eines Tarifvertrags, Vereinbarungen.

Zu diesem Zweck hat der Gewerkschaftsausschuss:

Ergreift gemeinsam mit dem Arbeitgeber (seinen Vertretern) Maßnahmen zur Verbesserung der Effizienz der Organisation, ihrer Zweigniederlassung, Repräsentanz und anderer separater Struktureinheiten, um neue Technologie, Stärkung der Arbeits- und Technologiedisziplin, Förderung der beruflichen Ehre und des Ansehens der von den Gewerkschaftsmitgliedern geleisteten Arbeit;

fördert die Mobilisierung der Gewerkschaftsmitglieder, um die strategischen Ziele der Organisation, ihrer Zweigstelle, Repräsentanz und anderer separater Struktureinheiten, die Umsetzung von Arbeitsvolumen und Qualitätsindikatoren sowie die Schaffung eines günstigen sozialen Klimas im Team zu erreichen;

Unterbreitet dem Arbeitgeber (seinen Vertretern) Vorschläge und gibt in den vom Arbeitsgesetzbuch der Russischen Föderation vorgesehenen Fällen eine begründete Stellungnahme (oder stimmt zu) zu den in der Organisation, ihrer Zweigniederlassung, ihrer Vertretung und einer anderen separaten Struktureinheit erlassenen örtlichen Vorschriften mit arbeitsrechtlichen Normen in den Bereichen Arbeitszeit und Ruhezeit, Arbeitsbedingungen und Entlohnung, Rationierung und Arbeitsschutz.

4.2. Schaffung von Bedingungen für die Tätigkeit der Gewerkschaftsorganisation durch den Arbeitgeber (seine Vertreter): Der Arbeitgeber (seine Vertreter) bietet:

Unentgeltliche Bereitstellung von Räumlichkeiten für die Abhaltung von Sitzungen, die Aufbewahrung von Dokumenten sowie die Möglichkeit, Informationen an einem für alle Mitarbeiter zugänglichen Ort bereitzustellen, an den in der Organisation tätigen Gewerkschaftsausschuss, ihre Zweigstelle, Vertretung und andere separate Struktureinheit;

Unentgeltliche Bereitstellung für die Nutzung ausgestatteter, beheizter, elektrifizierter Räumlichkeiten sowie Büroausstattung, Kommunikation und erforderliche behördliche legale Dokumente... Im Tarifvertrag können weitere Verbesserungsbedingungen für die Sicherstellung der Tätigkeit des Gewerkschaftsausschusses vorgesehen werden;

Bereitstellung von Gebäuden, Bauwerken, Räumlichkeiten und anderen Gegenständen, die sich im Eigentum des Arbeitgebers (seinen Vertretern) befinden oder von ihm gemietet wurden, sowie erforderliche Erholungs-, Sport- und Gesundheitszentren gemäß dem Tarifvertrag zur kostenlosen Nutzung durch den Gewerkschaftsausschuss für die Organisation von Freizeitaktivitäten, Durchführung von Kulturmessen, Körperkultur - gesunde Arbeit mit Mitarbeitern und ihren Familien;

Rechtzeitiger Abzug von Mitteln von der primären Gewerkschaftsorganisation für die im Tarifvertrag festgelegten Zwecke;

Bei Vorliegen schriftlicher Anträge von Arbeitnehmern, die Gewerkschaftsmitglieder sind, eine monatliche kostenlose Überweisung des Gewerkschaftsbeitrags auf das Konto der Hauptgewerkschaftsorganisation von Löhne Arbeitskräfte.

Die Reihenfolge ihrer Übertragung wird durch den Tarifvertrag bestimmt. Der Arbeitgeber (seine Vertreter) ist nicht berechtigt, ihre Überstellung aufzuschieben;

Bei schriftlichen Anträgen von Arbeitnehmern, die nicht Mitglied der Gewerkschaft sind, in Organisationen, deren Zweigstellen, Repräsentanzen und sonstigen gesonderten Strukturabteilungen, in denen Tarifverträge abgeschlossen werden oder für die Tarifverträge gelten, ist eine monatliche Überweisung auf das Konto der primäre gewerkschaftliche Organisation von Mitteln aus den Löhnen dieser Arbeitnehmer zu den Bedingungen und in der durch den Tarifvertrag festgelegten Weise, Vereinbarung;

Vergütung für die Arbeit des Vorsitzenden der Hauptgewerkschaftsorganisation zu Lasten der Organisation, ihrer Zweigniederlassung, ihrer Vertretung und einer anderen gesonderten Struktureinheit in der im Tarifvertrag festgelegten Höhe.

V. FINANZEN UND EIGENTUM DER PRIMÄREN UNION
ORGANISATIONEN

5.1. Die Hauptgewerkschaftsorganisation hat das Recht zur operativen Verwaltung eines Teils des Eigentums der gesamten Gewerkschaft, das ihr durch Beschluss des Kongresses, des Zentralkomitees der Gewerkschaft oder seines Präsidiums zugewiesen wird.

5.2. Die Quellen der Vermögensbildung der gesamten Gewerkschaft in Geld- und anderen Formen sind: - monatliche Beiträge der Gewerkschaftsmitglieder (Gewerkschaftsbeiträge) sowie der Arbeitnehmer, die nicht Mitglied der Gewerkschaft sind die Gewerkschaft, die die Gewerkschaft jedoch ermächtigt haben, ihre Interessen in den sozialen und arbeitsrechtlichen Beziehungen gegenüber dem Arbeitgeber (durch ihre Vertreter) zu vertreten und in ihrem Namen einen Tarifvertrag (Vereinbarung) abzuschließen;

Freiwillige Vermögensbeiträge und Spenden von juristischen Personen und natürlichen Personen;

Monatliche Einnahmen vom Arbeitgeber (seinen Vertretern) gemäß Tarifvertrag, Vereinbarung, um das effektive Funktionieren der Gewerkschaftsorganisation und ihre Durchführung von Kultur-, Sport- und Freizeitaktivitäten, Maßnahmen zum sozialen Schutz der Arbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen zu gewährleisten , Kindersilvester und andere Veranstaltungen, die durch die satzungsmäßige Tätigkeit der Gewerkschaft vorgeschrieben sind, mit der Zuweisung von Mitteln zur Lösung allgemeiner gewerkschaftlicher sozialer Probleme. Das Verfahren zur Verwendung dieser Mittel wird durch die vom Zentralkomitee der Gewerkschaft genehmigte Verordnung festgelegt;

Einkünfte aus Immobilien, Anlage von vorübergehend überschüssigen Mitteln, Nicht-Verkaufstransaktionen, einschließlich Einkünfte (Dividenden, Zinsen) aus Aktien, Obligationen, anderen Wertpapieren und Einlagen; andere Eigentumsübernahmen aus gesetzlich zulässigen Gründen.

5.3. Die primäre Gewerkschaftsorganisation verwendet und verfügt über das ihr übertragene Vermögen und die ihr zur Betriebsführung übertragenen Mittel gemäß der Schätzung des Gewerkschaftsbudgets.

5.4. Finanzielle Resourcen die Hauptgewerkschaftsorganisation kann nicht auf die Mitglieder der Gewerkschaft verteilt werden, sondern dient nur der Erfüllung der in der Gewerkschaftscharta und dieser Satzung vorgesehenen Aufgaben. Die Verwendung der Mittel für gemeinnützige Zwecke ist erlaubt.

5.5. Der Vorsitzende der Hauptgewerkschaft ist verantwortlich für die Organisation der Buchhaltung in der Hauptgewerkschaftsorganisation und die Einhaltung der Gesetze bei der Ausübung der Geschäftstätigkeit.

Vi. VERFAHREN ZUR BEENDIGUNG DER AKTIVITÄTEN DES PRIMARY
GEWERKSCHAFTSORGANISATION

6.1 Die Reorganisation der primären Gewerkschaftsorganisation (Fusion, Zugehörigkeit, Spaltung, Trennung und Umwandlung) und ihre Liquidation erfolgt durch Beschluss des obersten Gewerkschaftsorgans, der vom Gewerkschaftsausschuss der Sitzung (Konferenz ), in dem das Verfahren und die Bedingungen für die Umstrukturierung festgelegt werden.

Die Liquidation der primären Gewerkschaftsorganisation wird von der Liquidationskommission durchgeführt, die von der Versammlung (Konferenz) aus den Mitgliedern der Gewerkschaft gewählt wird. Von dem Moment an, in dem die Liquidationskommission ernannt wird, werden ihr die Befugnisse zur Führung der Angelegenheiten der primären Gewerkschaftsorganisation übertragen, und die Organe der primären Gewerkschaftsorganisation stellen in diesem Fall ihre Tätigkeit ein.

6.2. Die Reorganisation einer Organisation, ihrer Zweigniederlassung, Repräsentanz und anderer separater Struktureinheiten einer wirtschaftlichen Einheit, in der die primäre Gewerkschaftsorganisation tätig ist, ist keine Grundlage für die Reorganisation der primären Gewerkschaftsorganisation. Die Änderung des Namens der primären Gewerkschaftsorganisation führt nicht zu ihrer Reorganisation.

6.3. Die Liquidation einer juristischen Person bedeutet die Beendigung ihrer Tätigkeit, ohne dass Rechte und Pflichten im Wege der Erbfolge auf andere Personen übertragen werden.

6.4. Die Organe der Gewerkschaft, die über die Liquidation einer juristischen Person entschieden haben, sind verpflichtet, dies der zuständigen staatlichen Stelle unverzüglich schriftlich zur Aufnahme in eine Einheit mitzuteilen Staatliches Register Rechtspersonen Informationen, dass sich die juristische Person in Liquidation befindet.

6.5. Die Liquidationskommission, die von der Versammlung (Konferenz) aus den Mitgliedern der primären Gewerkschaftsorganisation gewählt wird, legt das Verfahren und die Modalitäten der Liquidation gemäß den geltenden Rechtsvorschriften der Russischen Föderation fest.

6.6. Im Falle der Beendigung der Tätigkeit der primären Gewerkschaftsorganisation werden ihre Mittel für die in der Charta der Gewerkschaft festgelegten Zwecke verwendet.

6.7. Die Gründung einer juristischen Person - einer primären Gewerkschaftsorganisation, ihrer Reorganisation und Liquidation erfolgt in Übereinstimmung mit dem Bundesgesetz "Über die staatliche Registrierung juristischer Personen und" Einzelunternehmer».

6.8. Die für die Durchführung der staatlichen Registrierung einer durch die Reorganisation entstandenen primären Gewerkschaftsorganisation erforderlichen Unterlagen werden bei der Landesregistrierungsstelle oder deren Gebietskörperschaften in den entsprechenden konstituierenden Einheiten der Russischen Föderation. In diesem Fall wird das Verfahren zur Einreichung dieser Dokumente von der Regierung der Russischen Föderation festgelegt.

Stichprobe

PROTOKOLL Nr. der Berichterstattung und Wahl Gewerkschaftsversammlung (Konferenz) ___________________________

von "___" ___________ 200__

Die in der Gewerkschaftsgruppe eingetragene Gruppe besteht aus ________________ Mitgliedern der Gewerkschaft.

Nehmen Sie an einer Versammlung von ____________ Gewerkschaftsmitgliedern teil.

(Erforderliches Quorum für die Abhaltung einer Sitzung: mehr als 50% in der Gewerkschaftsgruppe der Gewerkschaftsmitglieder registriert)

Eingeladen (Manager etc.): __________________________________________

Vorsitz __________________________

Sekretär_________________________________________________

Tagesordnung:

1. Bericht über die Arbeit der Gewerkschaftsorganisation ____________________________ für den Zeitraum vom ____________ bis ___________________________

2. Wahl einer Gewerkschaftsorganisation.

3. Wahl einer stellvertretenden Gewerkschaftsorganisation.

4. Wahl der aktiven Berufsgruppe.

"GEGEN" -

"ENTHALTEN" -

Der Bericht der Gewerkschaftsorganisation ( Bericht angehängt oder

im Protokolltext angegeben).

Lautsprecher:

1. Vollständiger Name (das Wesentliche der Rede wird kurz aufgezeichnet)

2. Vollständiger Name (das Wesentliche der Rede wird kurz aufgezeichnet)

Die Versammlung beschloss: Anerkennung der Arbeit der Gewerkschaftsorganisation für den Berichtszeitraum als zufriedenstellend (nicht zufriedenstellend)

"GEGEN" -

"ENTHALTEN" -

Zur 2. Ausgabe der Tagesordnung wurde eine Rede gehalten(n) _______________________________________

)

"GEGEN" -

"ENTHALTEN" -

Zum dritten Tagesordnungspunkt sprechen(e) ________________________________________

(Vollständiger Name des Sprechers, die Essenz der Rede wird aufgezeichnet)

Auflösung __________________________________________________

"FÜR" -, "GEGEN" -, "ENTHALTEN" -.

Zur 4. Ausgabe der Tagesordnung _________________________________________

(Vollständiger Name des Sprechers, die Essenz der Rede wird aufgezeichnet)

Auflösung __________________________________________________

"FÜR" -, "GEGEN" -, "ENTHALTEN" -

Vorsitzender der Versammlung

Sitzungssekretär

GENEHMIGT DURCH

bei einem Treffen der Berufsgruppe

vom ____________ 2011

Gewerkschaftsarbeit

Stand _________________ 2011

Name der Ereignisse

Begriff

Erfüllung

Verantwortlich für die Umsetzung

Markierung

über die Umsetzung

GENEHMIGT DURCH

bei einem Treffen der Berufsgruppe

ab ____________ 200__

Gewerkschaftsarbeit

Name der Ereignisse

Begriff

Erfüllung

Verantwortlich für die Umsetzung

Markierung

über die Umsetzung

GENEHMIGT DURCH

bei einem Treffen der Berufsgruppe

ab ____________ 200__

P L A N

Gewerkschaftsarbeit

Ab _________________ 200__

Name der Ereignisse

Begriff

Erfüllung

Verantwortlich für die Umsetzung

Markierung

über die Umsetzung

U CH E T

Arbeit eines Arbeitsschutzbeauftragten

(Vollständiger Name der bevollmächtigten Person für den Arbeitsschutz)

U CH E T

Arbeit eines Sportkulturveranstalters

BUCHHALTUNG

ARBEIT DES SOZIALVERSICHERUNGSBEAUFTRAGTEN

Wann verbringen

Elch überlegte

Erläuterung der Grundsätze und Bedingungen der Sozialversicherung für Arbeitnehmer.

Beteiligung an Kommissionen für den Vertrieb von Sozialversicherungsmitteln im Unternehmen (Abteilung).

Mitarbeit in Kommissionen zur Untersuchung von Versicherungsfällen (Haushaltsschäden, Arbeitswegschäden, Arbeitsunfälle, Unfall, Berufskrankheit).

Kontrolle über die Inanspruchnahme von Sozialversicherungsmitteln (Krankengeld, Rehabilitation, Ausbildung, ärztliche Untersuchungen, Verbesserung der Arbeitsbedingungen, Zertifizierung von Arbeitsplätzen für Arbeitsbedingungen, Kinderruhe).

P R O T O K O L Nr. _______

Gewerkschaftstreffen der Gruppe ________________________________________

ab ___________ 200 ____

Registriert in der Gewerkschaftsgruppe besteht aus ________________ Mitgliedern der Gewerkschaft

Nehmen Sie an einem Treffen von ____________ Gewerkschaftsmitgliedern teil

Eingeladen:

Tagesordnung:

"GEGEN" -

"ENTHALTEN" -

Beschlossen, diese Tagesordnung zu genehmigen

Zu Tagesordnungspunkt 1 wurden gehört:

"GEGEN" -

"ENTHALTEN" -

In der 2. Ausgabe der Tagesordnung hörten sie:

"GEGEN" -

"ENTHALTEN" -

Profgruporg __________________________

Kommentare und Vorschläge bei Gewerkschaftsversammlungen

Datum

Baugruppen

Kommentare, Vorschläge

Denen

gerichtet

Entscheidung fällen

Antragsformular für Gewerkschaften

An die Hauptgewerkschaftsorganisation der Gewerkschaft

Gesundheitspersonal der Russischen Föderation MMU City

Klinische Poliklinik Nummer 15

von __FIO__ völlig, __ Position ______

STELLUNGNAHME

Bitte nehmen Sie mich als Mitglied der Gewerkschaft des Gesundheitspersonals der Russischen Föderation für die gemeinsame Lösung der Probleme der Gewerkschaft gemäß den Normen der Charta auf.

Ich kenne die Charta der Gewerkschaft und verpflichte mich, sie einzuhalten.

"____" _____________ 200__. _____________________________

(Unterschrift)

___________________________________________________________

(, Stellung)

An den Chefarzt der Moskauer Medizinischen Universität "Klinische Poliklinik der Stadt Nr. 15"

Von __ vollständiger Name _ vollständig __,

Stelle, Arbeitsplatz.

STELLUNGNAHME

Ich bitte um monatliche und kostenfreie Überweisung von meinem Gehalt Mitgliedsgewerkschaftsbeitrag in Höhe von 1 % (ein Prozent) des fälligen Lohnes und deren bargeldlose Überweisung auf das Girokonto

Die Hauptorganisation der Gewerkschaft MMU ist die Städtische Klinische Poliklinik Nr. 15.

"____" _____________ 200__. _________________

(Unterschrift)

_________________________________________________________

(, Stellung)

P R O T O K O L Nr. _____

Gewerkschaftstreffen

VORGEFÜHRT:

MITGLIEDER DES GEWERKSCHAFTSAUSSCHUSSES: ____________________________________________

________________________________________________________________________________

EINGELADEN: ______________________________________________________________

VORSITZEND VON:

TAGESORDNUNG:

3. Über materielle Hilfe.

Zur 3. Frage Anträge auf finanzielle Unterstützung angehört.

ES WURDE BEHOBEN

Primäre Gewerkschaftsorganisation ___________________________________________

V N P I S K A I Z P R O T O C O L A Nr. _________

Gewerkschaftstreffen

ab _____ _____________ 200__

VORGEFÜHRT: Von ______ Mitgliedern des Gewerkschaftsausschusses _________ Personen.

GEHÖRT: Anträge auf finanzielle Unterstützung

ES WURDE BEHOBEN: den folgenden Gewerkschaftsmitgliedern materielle Hilfe zu leisten:

Vorsitzender des PSO (Name) _________________________ ()

Im Gewerkschaftsausschuss der Hauptgewerkschaft

Organisationen _____________________

________________________________

STELLUNGNAHME

Bitte leisten Sie finanzielle Unterstützung im Zusammenhang mit __________________________________________

____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________

Berufserfahrung _________

Ich bin seit _______ Mitglied der Gewerkschaft.

Passdaten: Ausstellungsdatum ______________ Serie ________ Nr. _____

Herausgegeben von____________________________________

Wohnort: Index __________

Stadtteil ________________________________________

Straße _____________________ Gebäude _____ Wohnung ._____

Bauliche Unterteilung _______________________________________

Position______________________________________

GASTHAUS _______________________

Rentenversicherungsbescheinigungsnummer: ______________________________

Nachname _____________________________________

Name Vatername_________________________

Tag, Monat, Geburtsjahr: __________________________________

Bewerbungsdatum __________________ 200__________________ Jahr

Unterschrift____________________


„Bericht des Vorsitzenden des Gewerkschaftsausschusses über die Arbeit im Jahr 2016. Die wichtigste Gewerkschaftsorganisation ist heute die einzige Organisation, die ... "

Vorschulbildungseinrichtung der Stadtregierung

« Kindergarten»P. Gorny

Bericht des Vorsitzenden des Gewerkschaftsausschusses über die erzielten Fortschritte

Arbeit für 2016.

Die wichtigste Gewerkschaftsorganisation ist heute die einzige

Organisation, die schützt Arbeitsrechte Arbeiter suchen

Erfüllung soziale Garantien, verbessert das Mikroklima im Team.

1. Organisatorische Arbeit.

Primäre Gewerkschaft an unserer Einrichtung

ist seit 1970 in Betrieb. Heute umfasst die Gewerkschaftsorganisation 26 Personen (23 Personen arbeiten in vorschulischen Bildungseinrichtungen, 3 Personen sind Rentner, zwei von ihnen sind Veteranen der pädagogischen Arbeit).

2016 traten 5 Personen der Gewerkschaft bei.

Im März dieses Jahres fand eine Versöhnung der Gewerkschaftsmitglieder statt.

Im Berichtszeitraum fanden 12 Sitzungen statt. Es wurden Fragen erörtert, die alle Bereiche der Gewerkschaftstätigkeit (Kontrolle der Einhaltung des Tarifvertrags, sozioökonomische Fragen, Informationsarbeit, Arbeitsschutz) abdecken.

Der Gewerkschaftsausschuss baut seine gesamte Arbeit auf den Grundsätzen der Sozialpartnerschaft und der Zusammenarbeit mit der Verwaltung der vorschulischen Bildungseinrichtung auf und löst alle Probleme durch einen konstruktiven Dialog im Interesse der Arbeitnehmer.

Die Registrierung von Dokumenten (Anträge auf Mitgliedschaft etc.) wird durchgeführt.

1) der Standort der regionalen Gewerkschaftsorganisation;



2) Informationsstand des Gewerkschaftsausschusses "Gewerkschaftsecke";

3) die Seite "Unsere Gewerkschaft" auf der Seite des MKDOU "Kindergartens" in Gorny.

Der Informationsstand des Gewerkschaftsausschusses der Arbeitnehmer macht die Mitglieder der Gewerkschaft und andere Arbeitnehmer mit bestimmten Aspekten des Lebens und der Arbeit der Gewerkschaftsorganisation vertraut.

Neben modernen Mitteln erfreuen sich traditionelle Methoden der Informationsübermittlung an Gewerkschaftsmitglieder auf der Grundlage des persönlichen Kontakts: Treffen, Treffen, wohlverdienter Beliebtheit.

Das Gewerkschaftskomitee MKDOU "Kindergarten" in Gorny setzt sich für den Erhalt der Gewerkschaftsmitgliedschaft und die Einbeziehung neuer Mitglieder in die Gewerkschaft ein.

Es wird zu einer guten Tradition, Mitarbeitern zu beruflichen und kalendermäßigen Feiertagen, zu Jubiläen zu gratulieren.

Im Berichtszeitraum fanden 12 Sitzungen des Gewerkschaftsausschusses statt, bei denen folgende Hauptthemen behandelt wurden:

Organisatorische Arbeit;

Tarifvertrag und seine Umsetzung;

Durchführung von Kultur- und Sportveranstaltungen;

Beitritt zu einer Gewerkschaft;

Rechtsschutz der Interessen der Gewerkschaftsmitglieder.

Mitte 2016 wurde der Gewerkschaftsausschuss erneuert. Mitglieder der Gewerkschaft Terekhova Valentina Fedorovna und Eidemiller Marina Yurievna verließen den Gewerkschaftsausschuss. Dem PC beigetreten: Marina Konstantinovna Kuzevanova, Elena Kuzminichna Lomakina, Olga Fedorovna German.

2. Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz.

1) Im April dieses Jahres versicherte die Gebiets-(Kreis-)Organisation der Gewerkschaft Atschinsk alle Mitglieder der Gewerkschaft und ihre Familien gegen Zeckenstiche und durch Zecken übertragene Enzephalitis in der Versicherungsgesellschaft Nadezhda im Rahmen einer Unternehmensvereinbarung mit einem erheblichen Rabatt . Die Vollkaskoversicherung betrug nicht mehr als 250 Rubel pro Person (ohne Rabatt - 320 Rubel).

2) Im Zusammenhang mit dem Beschluss des Bezirkskomitees der Achinsk-Regionalregionalen Organisation der Gewerkschaft Nr. 1-3 vom 24.12.2014 "Über die Teilnahme am Programm "Gesundheitsverbesserung" der Krasnojarsker Regionalorganisation der Allrussischen Bildungsgewerkschaft 2015-2019" bietet die Bezirksgewerkschaft in regelmäßigen Abständen günstigere Gutscheine für Mitglieder der Kindergartengewerkschaft an.

Die Informationsbenachrichtigung wird regelmäßig in der Gewerkschaftsecke der vorschulischen Bildungseinrichtung aktualisiert. Die Kosten der Gutscheine werden uns ständig zur Kenntnis gebracht.

Möglichkeiten zur Erholung am Schwarzen Meer werden geprüft, jedoch liegen bisher keine Informationen über die Bedingungen vor.

3) Am 1. Oktober nahmen sechs Gewerkschaftsmitglieder aktiv an der Spartakiade der Bildungsarbeiter des Gebiets Atschinsk teil.

4) Im Berichtszeitraum wurden keine Unfälle registriert.

3. Schutz soziale Rechte und Garantien von Gewerkschaftsmitgliedern.

Der Gewerkschaftsausschuss führt rechtliche Kontrolle Tätigkeiten der Verwaltung in Übereinstimmung mit der Charta der Gewerkschaft und dem Arbeitsgesetzbuch.

Die Verwaltung stimmt mit dem Vorsitzenden des Gewerkschaftsausschusses die Erarbeitung der Regulierungsdokumente ab.

Der Vorsitzende des Gewerkschaftsausschusses ist Mitglied der Arbeitsgruppe zur Änderung der Charta, vertritt die Interessen der Arbeitnehmer bei der Diskussion von Veränderungen in der Führungsstruktur.

Der Vorsitzende des Gewerkschaftsausschusses nimmt an der Arbeit der Zertifizierungskommission teil, um die Interessen der zertifizierten Arbeitnehmer zu wahren.

Jeder Mitarbeiter hat das freie Recht, die Arbeitsschutzhinweise zu lesen.

Die Tarifgestaltung wird mit der Kindergartenleitung vereinbart und die Frage der Verteilung des Anreizanteils des Gehalts wird monatlich verhandelt.

Das Personal der Vorschulerziehungseinrichtung kennt den Ferienplan für 2017!

4. Maßnahmen zum Schutz der sozioökonomischen Interessen und Rechte der Arbeitnehmer.

Das wichtigste Instrument der Sozialpartnerschaft zwischen Arbeitgeber und Gewerkschaftsorganisation ist der Tarifvertrag, der die Fragen der Arbeitsbedingungen, der Freizeitgestaltung, der Gewährung von Leistungen und Garantien für Arbeitnehmer regelt. Die Vereinbarung ermöglicht es, den Geltungsbereich des geltenden Arbeitsrechts zu erweitern, zusätzliche Mittel für Arbeitsschutzmaßnahmen bereitzustellen, die Arbeits- und Lebensbedingungen der Arbeitnehmer zu verbessern.

Der Vorsitzende der Gewerkschaftsorganisation informiert das Kollektiv und den Leiter über die Entscheidung der höheren Gewerkschaftsorganisation.

Im Laufe des Jahres wurden Anordnungen und Anordnungen betreffend Sozial- und Arbeitsbeziehungen der Mitarbeiter des Kindergartens in Gorny (Arbeitsnormen, Löhne, Ferien- und Ferienarbeit, Arbeitsschutzfragen, Zertifizierungsfragen etc.) mit dem Gewerkschaftsausschuss abgestimmt.

Die Arbeit des Gewerkschaftsausschusses für den Berichtszeitraum wurde in Übereinstimmung mit den Hauptaktivitäten der Hauptgewerkschaftsorganisation MKDOU "Kindergarten" in Gorny durchgeführt.

Soziale Aktivitäten des Gewerkschaftsausschusses, zusammen mit der regionalen Gewerkschaft, in diesem Jahr in folgende Richtungen durchgeführt:

Durchführung von kulturellen, sportlichen und Freizeitaktivitäten;

Bereitstellung materieller Unterstützung für Mitglieder der Gewerkschaft. (Durneva L. N., ehemaliger Fahrer für das Waschen der Kleidung der vorschulischen Bildungseinrichtung wurde auf der Grundlage der Erklärung des Vorsitzenden der Gewerkschaftsorganisation aufgrund der Verschlechterung der finanziellen Situation eine finanzielle Unterstützung in Höhe von 3.000 Rubel gewährt).

Die materielle Unterstützung der Gewerkschaftsmitglieder wird gemäß der Verordnung über die Gewährung materieller Unterstützung gewährt.

Die Gründe für die Gewährung der materiellen Hilfe sind wie folgt:

Tod eines Gewerkschaftsmitglieds oder nahen Verwandten (Mutter, Vater);

Behandlung für einen Zeitraum von mindestens 3 Monaten und die Notwendigkeit, teure Medikamente zu kaufen;

eine starke Verschlechterung der finanziellen Situation aufgrund unvorhergesehener Umstände);

Zuweisung von Mitteln an Veteranen der pädagogischen Arbeit im Zusammenhang mit der Feier des Tages des Sieges, die während der Großen Zeit im Bildungsbereich tätig waren patriotischer Krieg und nach seiner Fertigstellung;

Jährlich wird eine umfangreiche Arbeit zu Einsprüchen und Zahlungsentscheidungen durchgeführt Versorgungsunternehmen für Lehrer von Bildungseinrichtungen gemäß Artikel 55 der Russischen Föderation vom 03.07.1992 für freien Wohnraum mit Beleuchtung und Heizung.

Für pädagogisches Personal werden jährlich regionale Subventionen für feste Brennstoffe gewährt.

Im Jahr 2016 stellte die Gewerkschaft Mittel in Höhe von 2000 Rubel für die Ehrung der Helden des Alters (55 Jahre) für Geschenkkarten bereit.

Im September 2016 stellte die regionale Gewerkschaftsorganisation Gelder zur Verfügung, um den Tag des Vorschularbeiters zu veranstalten.

5. Vorschläge zur Verbesserung der Arbeit des Gewerkschaftsausschusses.

Der Gewerkschaftsausschuss hat viel zu tun. In Zukunft - neue Projekte zur Motivation des Gewerkschaftsbeitritts, zur Organisation der Kulturarbeit, zur Entwicklung von Informationspolitik und Sozialpartnerschaft auf allen Ebenen.

In jüngster Zeit werden im Zusammenhang mit verschiedenen Veränderungen im Bildungssystem sowie im System der Vergütung von pädagogischer Arbeit und Krankenstand immer mehr Kenntnisse über das Arbeitsrecht erforderlich.

Jedes Mitglied der primären Gewerkschaftsorganisation versteht, dass eine einzige, geschlossene, sich ständig entwickelnde Gewerkschaft die wichtigste Aufgabe lösen kann - den Beruf eines Lehrers, eines Kindergartenarbeiters - prestigeträchtig zu machen.

Wir müssen an den festgestellten Problemen arbeiten und versuchen, uns noch aktiver zur Rolle der primären Organisation im Leben des Kollektivs auszudrücken. Die Hauptrichtungen dieser Arbeit bleiben: Schutz der Rechte und Interessen der Mitarbeiter der Institution, Einhaltung der Rechtsstaatlichkeit, erhöhte Verantwortung für die Ergebnisse ihrer persönlichen Arbeit und die Arbeit des gesamten Teams.

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PRÜFBERICHT

Über die Arbeit der primären Gewerkschaftsorganisation MBOU Vozdvizhenskaya Sekundarschule für 2014

Unsere Gewerkschaftsorganisation ist ein wichtiger Teil der Zivilgesellschaft, der sich ständig weiterentwickelt und verbessert, hat sich zu einer Gewerkschaftsorganisation einer neuen Formation entwickelt, deren Tätigkeit weiterhin darauf abzielt, aktiv am Leben und an der Entwicklung der Institution teilzunehmen, zu verteidigen und Schutz der Rechte und Interessen seiner Mitarbeiter, aktive Teilnahme an der Schaffung sicherer Arbeitsbedingungen, Organisation von Erholung und kultureller Freizeitgestaltung der Mitarbeiter und ihrer Familienangehörigen, Vergütungsfragen und andere wichtige Fragen.

Der Gewerkschaftsausschuss der primären Gewerkschaftsorganisation im Jahr 2014 hat seine Aktivitäten gemäß dem Arbeitsplan der Gewerkschaftsorganisation der Schule für 2014 durchgeführt.

ZIELE UND AUFGABEN DER PRIMÄREN GEWERKSCHAFTSORGANISATION:

Umsetzung der gesetzlichen Aufgaben der Gewerkschaft zur Vertretung und zum Schutz der Sozial- und Arbeitsrechte sowie der beruflichen Interessen der Schulbediensteten;

Koordinierung der Aktionen der Gewerkschaftsmitglieder zur Erreichung der gemeinsamen Ziele der Gewerkschaftsorganisation;

Gewerkschaftliche Kontrolle über die Einhaltung der Arbeits- und Arbeitsschutzgesetze durch die Schule;

Verbesserung der materiellen Situation, Gesundheitsförderung und Anhebung des Lebensstandards der Arbeitnehmer;

Informationsunterstützung der Gewerkschaftsmitglieder, Erläuterung der von der Gewerkschaft ergriffenen Maßnahmen zur Umsetzung der gesetzlichen Ziele und Zielsetzungen;

Organisation der Aufnahme in die Gewerkschaft und Registrierung von Gewerkschaftsmitgliedern, Durchführung organisatorischer Maßnahmen zur Steigerung der Motivation der Gewerkschaftsmitgliedschaft;

Schaffung von Bedingungen, um die Beteiligung der Gewerkschaftsmitglieder an der Gewerkschaftsarbeit zu gewährleisten.

Unionsdeckung

Eine starke Gewerkschaftsorganisation ist ein Zusammenschluss aktiver, gewissenhafter und kompetenter Arbeitnehmer.

Nur durch eine starke Organisation können Sie:

· Anständige Verhandlungen mit dem Arbeitgeber führen.

· Bessere Arbeitsbedingungen erreichen.

Bekomme ein anständiges Gehalt.

Zur Stärkung der Gewerkschaftsmitgliedschaft wurde gemäß obigem Plan gemeinsame organisatorische Arbeit durchgeführt. diese Arbeit hat seine Folgen: Wir haben 100% Gewerkschaftsmitgliedschaft

Jetzt beträgt die Gesamtzahl unserer Organisation 17 Personen.

Aktivitäten der primären Gewerkschaftsorganisation MBOU "Vozdvizhenskaya Sekundarschule"

Die Schwerpunkte der Arbeit der Organisation sind derzeit die Popularisierung der Ideen der Gewerkschaftsbewegung unter Jugendlichen, die Verbesserung der Arbeit zur Motivation der Gewerkschaftsmitgliedschaft, die Verbesserung der Formen der Informationsaktivitäten;

Stärkung der Rolle der öffentlichen Kontrolle über die Einhaltung der Rechtsvorschriften der Russischen Föderation, Intensivierung der Arbeit zum Gesundheitsschutz und Schaffung sicherer Arbeitsbedingungen, Ausweitung der Formen der Körperkultur und Freizeitaktivitäten.

Alle Aktivitäten im Allgemeinen und die laufende Arbeit wurden in Übereinstimmung mit den Hauptrichtungen der Tätigkeit der Primären Gewerkschaftsorganisation aufgebaut. Wir regeln unsere Aktivitäten durch folgende Dokumente: Kollektivvertrag, Arbeitsgesetzgebung der Russischen Föderation, Arbeitsvorschriften, lokale Gesetze und Vorschriften.

Die Relevanz der Aktivitäten der Gewerkschaftsorganisation unserer Schule kann zumindest anhand der Liste einiger der Themen beurteilt werden, die in der Tagesordnung der Sitzungen des Gewerkschaftsausschusses enthalten sind, diese sind:

"Über den Bereitschaftszustand der Klassenräume der Schule, die Einhaltung der Arbeitsbedingungen und die Sicherheit zu Beginn des Schuljahres";

"Über die Genehmigung der Tarifierung der Arbeitnehmer für das neue akademische Jahr";

„Über die Koordination des Urlaubsplans für Schulpersonal“;

„Zur Mitwirkung des Gewerkschaftsausschusses bei der Zertifizierung von Lehrkräften“ usw.

Der Gewerkschaftsausschuss und die Verwaltung unserer Schule bauen ihre Beziehung auf den Grundsätzen der Sozialpartnerschaft auf. Wir müssen Tribut zollen und sagen, dass unser Direktor Shevchenko Z.V. interessiert sich nicht für Spannungen und löst eine Reihe von soziale Themen im Interesse der Arbeitnehmer.

Gemeinsam mit dem Schuldirektor beteiligt sich die Gewerkschaft aktiv an der Entwicklung, dem Abschluss und der Änderung des Tarifvertrags und vertritt die Interessen der Beschäftigten. Die Verabschiedung lokaler Gesetze und Verordnungen wird mit dem PC abgestimmt, außerdem wird gemeinsam ein Stundenplan, Regelungen zur NSOT, Zertifizierung von Lehrern, Belohnung von Schularbeitern, ein Ferienplan, Sommerferien für Kinder erstellt.

Wenn wir über das Lohnsystem in der MBOU Vozdvizhenskaya-Sekundarschule sprechen, sind eine Reihe von Errungenschaften der Zusammenarbeit zwischen dem Gewerkschaftsausschuss und der Verwaltung bei der Entwicklung und Umsetzung zu erwähnen:

Publizität und Transparenz des Zusammenarbeitsprozesses;

Anfallen aller im Kollektivvertrag vorgesehenen Zuschläge;

Schaffung einer Kommission zur Festlegung von Leistungsprämien.

Mit einer solchen Vergütung soll sichergestellt werden, dass die Qualität und Wirksamkeit der Arbeit der Lehrkräfte verbessert wird. Die Umsetzung dieses Ziels stellte uns vor die Aufgabe:

Stärkung des materiellen Interesses des Lehrers und seiner Motivation zur Verbesserung der Qualität des Bildungs- und Erziehungsprozesses.

Unser Team ist davon überzeugt, dass die materielle Förderung der Qualität der pädagogischen Arbeit zwar effektiv ist, aber bei weitem nicht der einzige Motivator für kreative, Innovationsaktivitäten Lehrer. Neben den externen, finanziellen und materiellen Bedingungen für die Verbesserung der Tätigkeit von Lehrern ist es notwendig, die Rolle der internen Motive zu berücksichtigen - berufliche Werte und Interessen, Überzeugung von der Nachfrage nach dem Lehrerberuf und die Rolle externer, nicht materieller Motive - öffentliche Anerkennung, Respekt von Kollegen und Verwaltung, Zufriedenheit durch das soziale und psychische Klima im Team.

Um das Berufsniveau der Pädagogen unter Einhaltung aller sozialen Rechte und Garantien zu verbessern, verbessern die Schulmitarbeiterinnen und -mitarbeiter rechtzeitig ihre beruflichen Qualifikationen und lassen sich fristgerecht zertifizieren. Weiterbildungsangebote sind von großer Bedeutung für die Entwicklung des Potenzials von Lehrkräften.

In diesem Jahr haben wir 3 Gewerkschaftstreffen und 8 Treffen des Gewerkschaftsausschusses abgehalten.

(Protokolle sind vorhanden)

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

PC führte Arbeiten in dieser Richtung gemäß der Vereinbarung zum Arbeitsschutz durch. Im Berichtszeitraum wurden keine Unfälle in der Bildungseinrichtung registriert

Der Großteil der Mittel des Gewerkschaftshaushalts wird gelenkt um organisatorische Maßnahmen im Zusammenhang mit der Durchführung gesetzlicher Funktionen bereitzustellen

Für Feiertage, Abende, Ruhe-1000 Rubel

Für materielle Unterstützung der Gewerkschaftsmitglieder - 1600 Rubel

Informationsunterstützung der Arbeit der Primärorganisation MBOU "Vozdvizhenskaya Sekundarschule"

· Die Information der Gewerkschaftsmitglieder erfolgt über die Gewerkschaftsecke im Lehrerzimmer, wo die Teammitglieder die Arbeit der höheren Organe der Gewerkschaft und ihre Entscheidungen im Wesentlichen kennenlernen Tätigkeitsbereiche, die Arbeit der primären Gewerkschaftsorganisation usw.

· In den letzten Jahren wurden die Zeitungen "Profsoyuz Altai", "My Profsoyuz" abonniert. Die Durchsicht von Zeitungsmaterialien (Zeitungen kommen an die Adresse der Schule und werden in der Bibliothek aufbewahrt) wird bei Sitzungen des PCs und Gewerkschaftssitzungen durchgeführt.

Teilnahme an Solidaritätsaktionen.

Das Personal unserer Schule hat sich wiederholt an Solidaritätsaktionen beteiligt: ​​"Für menschenwürdige Arbeit" schickte Telegramme, sammelte Unterschriften an den Präsidenten der Russischen Föderation, sammelte Geld für gemeinnützige Stiftung Hilfe,Flutopfer im Altai-Territorium,Aktion „Lasst uns Kindern helfen“.

Organisation von Kultur-, Massen- und Sportarbeit im Team.

Eine wichtige Richtung in der Tätigkeit des Gewerkschaftsausschusses ist die Kultur- und Freizeitarbeit, da eine gute Erholung zur Arbeitsfähigkeit und zur Steigerung der Vitalität beiträgt. Leider hat keiner ihrer Mitarbeiter unserer Schule die Kurbehandlung in Anspruch genommen

Das Team hat seine eigenen Traditionen entwickelt:

Tag des Wissens

Lehrertag

Neujahrslicht

Tag des Verteidigers des Vaterlandes

Internationaler Tag der Frau

Ruhetag am Ende des Schuljahres

Außerdem organisierten wir das ganze Jahr über Glückwünsche an Geburtstagskinder, Jubiläen

Diese Veranstaltungen erfreuen sich bei den Gewerkschaftsmitgliedern großer Beliebtheit und schaffen die notwendigen Voraussetzungen für eine informelle Kommunikation.

Kultur- und Sportverantstaltungen vereinen, vereinen Menschen, bringen lebendige Abwechslung in unser Leben, sie mögen die Mitglieder der Gewerkschaft.

Die Kommission für Kulturarbeit unter dem Gewerkschaftsausschuss leistet hervorragende Arbeit, um die Teammitglieder zu sammeln, und achtet sowohl auf junge als auch auf Veteranen der pädagogischen Arbeit.

Auch wenn die Familien unserer Gewerkschaftsmitglieder traurig sind, bietet das Kollektiv moralische und materielle Unterstützung.

Das Schulpersonal ist sehr freundlich. Wir alle sind ein Berg für jedes seiner Mitglieder, jeder ist jederzeit bereit zu helfen, sei es freudig oder traurig. Ich danke dem Team für die Sensibilität und das Verständnis.