Stellenbeschreibung für den leitenden Metrologen der Organisation. Leitender Messtechniker Stellenbeschreibung eines Unternehmensmesstechnikers

Wir machen Sie auf ein typisches Beispiel einer Stellenbeschreibung für einen Messtechniker aufmerksam, Muster 2019/2020. Arbeitsbeschreibung Messtechniker sollte die folgenden Abschnitte enthalten: allgemeine Position, Pflichten eines Messtechnikers, Rechte und Pflichten eines Messtechnikers.

1. Allgemeine Position

Ein Metrologe ist ein Spezialist, der Messgeräte steuert und die Qualität von Produkten überwacht. Dieser Beruf überwacht die Übereinstimmung von Messgeräten mit etablierten Standards. Metrologen entwickeln Prüfschemata für Messungen, verschiedene Anleitungen. Alle Geräte müssen effizient arbeiten und regelmäßig überprüft werden. Neben der Überprüfung der im Werksbetrieb befindlichen Geräte liefern die Kundenfirmen ihre Geräte zur Prüfung und Justierung. Der Messtechniker nimmt Geräte an, bereitet sie vor, schickt sie zur Reparatur oder Justierung. Nach dem Renovierungsarbeiten und Justierung, informiert den Kunden über die durchgeführten Arbeiten und gibt das Gerät aus. Anschließend erstellt er eine Liste der im Unternehmen verfügbaren Geräte für die Berichterstattung durch die Gosstandart-Gremien. Der Metrologe überwacht die Aktualität der Dokumentation unter Berücksichtigung der vorgenommenen Änderungen und Ergänzungen.

2. Verantwortlichkeiten des Messtechnikers

Der Messtechniker ist verpflichtet, organisatorische Kontrollen durchzuführen, Reparaturen durchzuführen, Dokumentationen zu führen. Überwachen Sie die Konformität von Methoden und Messgeräten. Führen Sie messtechnische Untersuchungen durch. Führen Sie eine Bilanzierungsbasis für Messgeräte. Außerdem kontrolliert er im Unternehmen die Ausrüstung des Unternehmens mit allen Messgeräten. Der Metrologe ist verpflichtet, das Personal im Umgang mit Messgeräten auszubilden. Mitarbeit bei der Entwicklung neuer Messgeräte für deren Einsatz in der Produktion. Messtechniker beschäftigen sich nicht nur mit der Überprüfung von Produktionsanlagen, sondern auch mit der Überprüfung der Anlagendokumentation. Alle Prüfergebnisse werden aufbereitet und der Messtechniker gibt ein Fazit zu den Mess- und Prüfergebnissen. Der Messtechniker ist verpflichtet, die technischen Anforderungen an das Produkt, die Technologie seiner Herstellung zu kennen. Technische Eigenschaften von Geräten, Funktionen, Funktionsprinzipien von Messgeräten, Technologie ihrer Reparatur. Verpflichtet, die Standards der Produktzertifizierung, der Lagerung, der wirtschaftlichen Grundlagen und des Arbeitsrechts zu kennen.

3. Rechte eines Messtechnikers

Der Messtechniker hat das Recht, seinen Vorgesetzten über alle Mängel im Unternehmen zu informieren, seine eigene Meinung einzuholen und zu berichten und Ratschläge zu deren Beseitigung zu geben. Machen Sie Ihre eigenen Vorschläge zur Verbesserung der Arbeit, die durch die beruflichen Verantwortlichkeiten vorgegeben ist. Fordern Sie persönlich von den Leitern des Unternehmens alle erforderlichen Unterlagen und Informationen an, die für die Durchführung seiner Arbeit erforderlich sind. Hat das Recht, von der Geschäftsführung die Einhaltung der organisatorischen und technischen Bedingungen zu verlangen. Machen Sie sich auch mit den Dokumenten zu seiner Position vertraut, machen Sie sich mit der Bewertung der Qualität der ausgeübten Position vertraut. Verbieten und aus dem Verkehr ziehen Messgeräte, die aus verschiedenen Gründen keine Zertifizierung bestanden haben oder im Zusammenhang mit der Inkonsistenz bei der Anwendung messtechnischer Regeln. Hat das Recht, die Einhaltung der Normen, Anforderungen und etablierten metrologischen Vorschriften zu überwachen.

4. Verantwortung des Messtechnikers

Es gibt ein Gesetz zur Gewährleistung der Einheitlichkeit der Messung. Dieses Gesetz garantiert den Schutz der Rechte der Bürger vor negative Konsequenzen, die durch fehlerhafte und qualitativ mangelhafte Messungen entstanden sind. Das Gesetz ist in Kraft, um Übertreter verwaltungs- und sogar strafrechtlich zur Bestrafung zu bringen. Alles ist sehr ernst. Die Erhebung von Bußgeldern und Verwarnungen ist vorgesehen. Die Geldstrafe liegt zwischen dem 5- bis 100-fachen des Mindestlohns. Für die Durchführung von Reparaturen ohne Sondergenehmigung von 30 bis 100 Mindestlöhnen. Gegen sie wird bei Tatbestandsmerkmalen des Corpus delicti ein Strafverfahren eingeleitet, das nach dem Strafgesetzbuch vorgesehen ist. Bestehen die staatlichen Aufsichtsbehörden aufgrund der Ergebnisse von Kontrollen auf einer Bestrafung, kann auch ein Strafverfahren eingeleitet werden. Die Verantwortung für Verstöße gegen messtechnische Regeln und Normen wird von der Verwaltung des Unternehmens unter Berufung auf das Arbeitsgesetzbuch bestimmt, das jeder einhalten muss.


Das Berufsbild eines Messtechnikers ist ein Muster von 2019/2020. Aufgaben eines Metrologen, Rechte eines Metrologen, Verantwortung eines Metrologen.

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Typische Probe

ZUGELASSEN

___________________________________ (Nachname, Initialen)
(Name der Organisation, vorher - ________________________
Annahme usw., seine Organisations- (Organ einer juristischen Person)
Rechtsform) (Gründer); Verantwortlicher
genehmigungsberechtigt
Arbeitsbeschreibung)

"" ____________ 20__
m.

Arbeitsbeschreibung
leitender Metrologe
______________________________________________
(Name der Organisation, des Unternehmens usw.)

"" ____________ 20__ N__________

Diese Stellenbeschreibung wurde entwickelt und freigegeben für
die Basis Arbeitsvertrag mit __________________________________________
(Name der Position der Person, für die
_______________________________________________________ und in Übereinstimmung mit
die vorliegende Stellenbeschreibung wurde erstellt)
Bestimmungen des Arbeitsgesetzbuches Russische Föderation und andere behördliche
wirkt regulierend Arbeitsverhältnis In der Russischen Föderation.

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1. Leitender Metrologe gehört zur Kategorie der Manager.
1.2. Die Position des leitenden Metrologen wird von einer Person ernannt, die
höhere berufliche (technische) Ausbildung und Berufserfahrung in
Spezialisierungen im Ingenieurwesen und Führungspositionen An
messtechnische Unterstützung der Produktion für mindestens 5 Jahre.
1.3. Der leitende Metrologe wird ernannt und entlassen
sie im Auftrag des Betriebsleiters und reicht direkt ein
________________________________________________________________________.
1.4. Der leitende Metrologe sollte wissen:
- Gesetzgebungs- und Regulierungsrechtsakte, methodische
Materialien zur messtechnischen Unterstützung der Produktion;
- Profil, Spezialisierung und Funktionen
organisatorische und technologische Struktur des Unternehmens, seine Perspektiven
Entwicklung;
- Verfahren und Methoden zur Planung von Arbeiten zur messtechnischen Kontrolle
und Produktionsunterstützung;
- Organisation der messtechnischen Unterstützung der Produktion in der Industrie und
im Unternehmen;
- Produktionskapazität, technische Eigenschaften,
Design-Merkmale und Betriebsweisen von Geräten, deren Regeln
Betrieb;
- die Grundlagen der Produktionstechnologie der Produkte des Unternehmens;
- Vorschriften, Anweisungen, sonstige Richtlinien für die Entwicklung
und Registrierung der technischen Dokumentation;
- Gerät und Betriebsregeln von Messgeräten, Organisation
ihre Reparatur;
- Methoden der Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet
Verbesserung der messtechnischen Unterstützung und Messinstrumente;
- das Verfahren zum Abschluss von Verträgen mit externe Organisationen;
- fortgeschrittene inländische und Auslandserfahrung im Gebiet
messtechnische Kontrolle und Produktionsunterstützung;
- Grundlagen der Ökonomie, Arbeitsorganisation, Produktion und Management,
Grundlagen des Arbeitsrechts;
- Regeln und Normen des Arbeitsschutzes, Sicherheitsmaßnahmen,
und Brandschutz;
- interne Arbeitsvorschriften;
- _________________________________________________________________.
1.5. Bei Abwesenheit des leitenden Metrologen (Krankheit, Urlaub,
Dienstreise usw.), seine Aufgaben von einem Stellvertreter wahrgenommen werden und wenn
Fehlen einer solchen - eine nach dem festgelegten Verfahren ernannte Person.
1.6. Bei seiner Tätigkeit orientiert sich der leitende Metrologe an der Charta
Betrieb, Anordnungen des Betriebsleiters und dies
Arbeitsbeschreibung.

2. Berufliche Verantwortlichkeiten

Leitender Metrologe:
2.1. Organisiert Arbeiten zur messtechnischen Unterstützung der Entwicklung,

Produkte.
2.2. Leitet die Vorbereitung von Projekten und Umsetzungsplänen
neue Messmittel, organisatorische und technische Maßnahmen für
Steigerung der Produktionseffizienz, Verbesserung der messtechnischen
Bereitstellung, Mittel und Methoden zur Messung, Kontrolle und Prüfung.
2.3. Bietet die Erstellung von lokalen Verifizierungskarten,
Festlegung der optimalen Frequenz und Entwicklung Kalenderdiagramme
Überprüfung von Messgeräten.
2.4. Leitet die Arbeiten an der metrologischen Untersuchung
Design und andere technische Dokumentation entwickelt für
Unternehmen sowie aus anderen Unternehmen und Organisationen kommen.
2.5. Beteiligt sich an der laufenden Forschung zur Automatisierung
Herstellungsprozesse im Zusammenhang mit der Verwendung von Messgeräten, in
daran arbeiten, den Bedarf des Unternehmens an diesen Mitteln zu ermitteln.
2.6. Bietet die Einführung moderner Methoden und Messgeräte,
sowie die Durchführung von Arbeiten zur Bewertung von Messfehlern.
2.7. Organisiert die Arbeit an der Analyse des Zustands der metrologischen
Sicherstellung, Durchführung der metrologischen Zertifizierung von nicht genormten
Messgeräte, Entwicklung, Koordination und Zulassung von Methoden,
Anleitungen und andere normative und technische Dokumentationen zu deren Überprüfung und
auch Zertifizierung von Messgeräten nach Restaurierung, Reparatur,
Überprüfung.
2.8. Führt die Kontrolle über die Ausrüstung des technologischen Prozesses aus
alle von den Vorschriften vorgesehenen Messgeräte, Konformität
Instrumente und Messmethoden, die in den Unternehmensbereichen verwendet werden
Anforderungen an die Einhaltung der festgelegten Produktions- und Qualitätsregime
Produkte.
2.9. Organisiert Schulungen technische Spezifikationen für Design und
Entwicklung von Spezialmessgeräten.
2.10. Stellt das Personal des Exchange Fund of Funds zur Verfügung
Messungen, Prüfung und Kontrolle, Lagerung und Vergleich in den etablierten
Ordnung der Arbeitsstandards, Reparatur und Wartung in gutem Zustand
Proben von Messgeräten.
2.11. fördert die Umsetzung von Regierungs- und Industriestandards,
Unternehmensstandards und andere behördliche und technische Dokumentationen,
Regulierungsstandards für die Messgenauigkeit, Methoden und Mittel zur Überprüfung.
2.12. Überwacht die Arbeiten zur Erstellung von etablierten Reportings und
Übermittlung an die Organe des staatlichen Metrologiedienstes.
2.13. Organisiert Arbeit zur Verbesserung der Qualifikation der Mitarbeiter
metrologischer Dienst.
2.11. Beaufsichtigt die Mitarbeiter des ausführenden Unternehmens
messtechnische Kontrolle und messtechnische Unterstützung der Produktion.
2.15. _____________________________________________________________.

3. Rechte

Der leitende Metrologe hat das Recht:
3.1. Vertretung der Interessen des Unternehmens gegenüber anderen
strukturelle Gliederungen des Unternehmens, andere Organisationen
Fragen zur messtechnischen Unterstützung der Entwicklung,
Produktion, Prüfung und Betrieb durch das Unternehmen
Produkte.
3.2. Erhalten Sie von Managern und Spezialisten der strukturellen
Abteilungen des Unternehmens Informationen im Zusammenhang mit messtechnischen
Bereitstellung des Unternehmens.
3.3. Aufträge erteilen, Dokumente unterschreiben und korrespondieren
mit Organisationen und Strukturabteilungen des Unternehmens zu Themen,
verbunden mit der messtechnischen Unterstützung des Unternehmens.
3.4. Fordern Sie die Unternehmensleitung auf, Hilfestellung zu leisten
Erfüllung ihrer beruflichen Pflichten und rechts.
3.5. ______________________________________________________________.

4. Verantwortung

Der leitende Metrologe ist verantwortlich für:
4.1. Pro unsachgemäße Leistung oder Nichterfüllung ihrer Pflichten
Pflichten aus dieser Stellenbeschreibung, in
die durch die Arbeitsgesetzgebung der Russischen Föderation festgelegten Grenzen.
4.2. Bei Straftaten, die im Rahmen der Ausübung ihres
Aktivitäten - innerhalb der Grenzen, die durch die verwaltungs-, strafrechtlichen und
das Zivilrecht der Russischen Föderation.
4.3. Zur Verursachung von Sachschäden - innerhalb der festgelegten Grenzen
die aktuelle Gesetzgebung der Russischen Föderation.
4.4. ______________________________________________________________.

Die Stellenbeschreibung wird nach ________________ entwickelt
(Name,
_____________________________.
Dokumentennummer und Datum)

Leiter der Struktureinheit (Initialen, Nachname)
_________________________
(Unterschrift)
"" _____________ 20__

EINVERSTANDEN:
Chef Rechtsabteilung

(Initialen, Nachname)
_____________________________
(Unterschrift)
"" ________________ 20_________________

Ich habe die Anleitung gelesen: (Initialen, Nachname)
_________________________
(Unterschrift)
"" _____________ 20__

Stellenbeschreibung des leitenden Metrologen


1. Allgemeine Bestimmungen

1. Diese Stellenbeschreibung definiert die Aufgaben, Rechte und Verantwortlichkeiten des leitenden Metrologen.

2. In die Position des leitenden Metrologen wird eine Person mit einer höheren beruflichen (technischen) Ausbildung und Berufserfahrung in der Fachrichtung Ingenieurwesen sowie in technischen und leitenden Positionen in der messtechnischen Unterstützung der Produktion von mindestens 5 Jahren berufen.

3. Der leitende Metrologe muss die Gesetze und Vorschriften kennen, methodische Materialien zur messtechnischen Unterstützung der Produktion; Profil, Spezialisierung und Merkmale der organisatorischen und technologischen Struktur des Unternehmens, die Aussichten für seine Entwicklung; Verfahren und Methoden zur Planung von Arbeiten zur messtechnischen Kontrolle und Produktionsunterstützung; Organisation der messtechnischen Unterstützung der Produktion in der Industrie und im Betrieb; Produktionskapazität, technische Eigenschaften, Konstruktionsmerkmale und Betriebsmodi der Ausrüstung, Regeln für ihren Betrieb; Grundlagen der Produktionstechnologie der Produkte des Unternehmens; Vorschriften, Anleitungen und sonstige Richtlinien für die Entwicklung und Ausführung technischer Dokumentationen; Gerät und Betriebsregeln von Messgeräten, Organisation ihrer Reparatur; Forschungs- und Entwicklungsmethoden im Bereich der Verbesserung der messtechnischen Unterstützung und der Messinstrumente; das Verfahren zum Abschluss von Verträgen mit Drittorganisationen; fortgeschrittene in- und ausländische Erfahrung im Bereich der messtechnischen Kontrolle und Produktionsunterstützung; Grundlagen der Ökonomie, Organisation von Produktion, Arbeit und Management; Grundlagen des Arbeitsrechts; Regeln und Vorschriften des Arbeitsschutzes.

4. Der leitende Metrologe wird auf Anordnung des Leiters der Institution (Unternehmen, Organisation) gemäß den geltenden Rechtsvorschriften der Russischen Föderation ernannt und entlassen.

5. Der leitende Metrologe berichtet direkt an den Leiter der Einrichtung (Unternehmen, Organisation).

2. Berufliche Verantwortlichkeiten

Organisiert Arbeiten zur messtechnischen Unterstützung für die Entwicklung, Produktion, Prüfung und den Betrieb der vom Unternehmen hergestellten Produkte. Überwacht die Vorbereitung von Projekten und Planungsaufgaben zur Einführung neuer Messmittel, organisatorische und technische Maßnahmen zur Verbesserung der Produktionseffizienz, Verbesserung der messtechnischen Unterstützung, Mess-, Kontroll- und Prüfmittel und -methoden. Bietet die Erstellung von lokalen Eichdiagrammen, die Festlegung der optimalen Frequenz und die Entwicklung von Kalenderplänen für die Eichung von Messgeräten. Leitet die Arbeit an der messtechnischen Prüfung von Konstruktions- und anderen technischen Unterlagen, die im Unternehmen entwickelt wurden und von anderen Unternehmen und Organisationen stammen. Beteiligt sich an der laufenden Forschung zur Automatisierung von Produktionsprozessen im Zusammenhang mit dem Einsatz von Messgeräten, um den Bedarf des Unternehmens an diesen Mitteln zu ermitteln. Bietet die Einführung moderner Methoden und Messgeräte sowie die Durchführung von Arbeiten zur Beurteilung von Messfehlern. Organisiert Arbeiten zur Analyse des Standes der messtechnischen Unterstützung, Durchführung messtechnischer Zertifizierungen von nicht genormten Messgeräten, Entwicklung, Vereinbarung und Genehmigung von Methoden, Anweisungen und anderen normativen und technischen Unterlagen zu deren Überprüfung sowie Zertifizierung von Messgeräten nach Restaurierung, Reparatur, Überprüfung. Führt die Kontrolle über die Ausrüstung des technologischen Prozesses mit allen in den Vorschriften vorgesehenen Messgeräten, die Übereinstimmung der in den Unternehmensbereichen verwendeten Messgeräte und Methoden mit den Anforderungen an die Einhaltung der festgelegten Produktionsvorschriften und der Produktqualität durch. Organisiert die Erstellung von technischen Spezifikationen für die Konstruktion und Entwicklung von Spezialmessgeräten. Bietet Personalausstattung des Austauschfonds von Messgeräten, Prüfung und Kontrolle, Lagerung und Vergleich von Arbeitsnormalen gemäß dem festgelegten Verfahren, Reparatur und Wartung von Mustern von Messgeräten. Fördert die Umsetzung staatlicher und industrieller Standards, Unternehmensstandards und anderer behördlicher und technischer Dokumentationen, die die Standards der Messgenauigkeit, Methoden und Verifikationsmittel regeln. Beaufsichtigt die Arbeiten zur Erstellung der erstellten Berichterstattung und deren Übermittlung an die Organe des staatlichen Metrologiedienstes. Organisiert Arbeiten zur Verbesserung der Qualifikation der Mitarbeiter des messtechnischen Dienstes. Beaufsichtigt die Mitarbeiter des Unternehmens, die die messtechnische Kontrolle und die messtechnische Unterstützung der Produktion durchführen.

3. Rechte

Der leitende Metrologe hat das Recht:

1. Aufträge erteilen, die für nachgeordnete Mitarbeiter verbindlich sind;

2. an der Auswahl und Vermittlung von Personal für ihre Tätigkeit mitzuwirken;

3. der Geschäftsführung Vorschläge zur Förderung und Verhängung von Sanktionen gegen die Arbeitnehmer des Unternehmens bei ihrer Tätigkeit zu unterbreiten;

4. Vorschläge zur Entwicklung und Verbesserung des Unternehmens machen;

5. von der Geschäftsführung zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderliche Informationsmaterialien und regulatorische Unterlagen anzufordern, zu erhalten und zu nutzen;

6. an Konferenzen und Sitzungen teilnehmen, bei denen Fragen im Zusammenhang mit seiner Arbeit erörtert werden;

7. sich nach dem festgelegten Verfahren zertifizieren zu lassen mit dem Anspruch auf die entsprechende Qualifikationskategorie;

8. verbessern Sie Ihre Qualifikationen.

Der Chefmesstechniker verwendet alle Arbeitsrechte in Übereinstimmung mit dem Arbeitsgesetzbuch der Russischen Föderation.

CHEF METROLOGE

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1. Diese Stellenbeschreibung definiert die Pflichten, Rechte und Verantwortlichkeiten der Person, die die Position des leitenden Metrologen innehat.

1.2. Der leitende Metrologe wird im Einvernehmen mit dem leitenden Ingenieur auftragsgemäß bestellt oder entlassen.

1.3. Der leitende Metrologe berichtet direkt an den leitenden Ingenieur.

1.4. Der leitende Metrologe sollte wissen:

- Stellenbeschreibung des leitenden Metrologen;

- Verordnung über den Dienst der Metrologie;

- Bundesgesetz vom 27.07.2010 Nr. 190-FZ "Über die Wärmeversorgung";

- Beschluss des russischen Energieministeriums vom 24. März 2003 Nr. 115 "Über die Genehmigung der Regeln für den technischen Betrieb von Wärmekraftwerken" (Eingetragen im Justizministerium der Russischen Föderation am 02. April 2003 Nr. 4358);

- Verordnung des russischen Arbeitsministeriums vom 17. August 2015 Nr. 551n "Über die Genehmigung der Regeln für den Arbeitsschutz beim Betrieb von Wärmekraftwerken";

- Erlass des russischen Arbeitsministeriums vom 17. August 2015 Nr. 552n "Über die Genehmigung der Regeln zum Arbeitsschutz bei der Arbeit mit Elektrowerkzeugen und Geräten";

- Regeln für die kommerzielle Messung von Wärmeenergie, Kühlmittel, genehmigt. Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 18. November 2013 Nr. 1034;

- Verordnung des russischen Arbeitsministeriums vom 24. Juli 2013 Nr. 328n "Über die Genehmigung der Regeln für den Arbeitsschutz beim Betrieb elektrischer Anlagen" (Eingetragen im Justizministerium Russlands 12.12.2013 Nr. 30593);

- Anweisungen zur Ersten Hilfe bei Arbeitsunfällen der RAO "UES of Russia". Orden der RAO "UES of Russia" vom 21. Juni 2007;

- Technische Dokumentation für die in Heizräumen installierten Haupt- und Zusatzgeräte;

- Bestellungen, Bestellungen und andere interne lokale Vorschriften;

- Newsletter und andere Anweisungen von Vorgesetzten öffentlicher Dienst.

- Verordnung des Energieministeriums der Russischen Föderation vom 08.07.2002 Nr. 204 "Regeln für die Anordnung von Elektroinstallationen".

- Gesetz der Russischen Föderation vom 27.04.1993 Nr. 4871-I "Über die Gewährleistung der Einheitlichkeit der Messungen";

- Anweisungen zur Untersuchung und Abrechnung von technologischen Verstößen beim Betrieb von Kraftwerken, Kraftwerken, Kesselhäusern, Strom- und Wärmenetzen (RD 153-34.0-20.801-00);

- Anweisungen zur Verhütung und Beseitigung von Unfällen im elektrischen Teil von Starkstromanlagen (SO 15334.20.561-2003);

- Anwendungsbereich und Normen für die Prüfung elektrischer Betriebsmittel (SO 34.45-51.300-97);

- Bundesgesetz vom 23.11.2009 N 261-FZ (geändert am 13.07.2015) "Über Energieeinsparung und Steigerung der Energieeffizienz und über Änderungen bestimmter Rechtsakte der Russischen Föderation";

- Bundesgesetz vom 21.12.1994 Nr. 69-FZ "On Brandschutz»;

- Bundesgesetz vom 22.07.2008 Nr. 123-FZ " Technische Vorschriftenüber Brandschutzanforderungen";

- Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 25.04.2012 Nr. 390 (in der Fassung vom 06.03.2015) "Über das Feuerregime" (zusammen mit den "Regeln für das Feuerregime in der Russischen Föderation");

- Verordnung des Ministeriums für Notfallsituationen der Russischen Föderation vom 12.12.2007 Nr. 645 (in der Fassung vom 22.06.2010) "Über die Genehmigung der Brandschutznormen" Schulung in Brandschutzmaßnahmen für Mitarbeiter von Organisationen "(Eingetragen in das Justizministerium der Russischen Föderation am 21.01.2008 Nr. 10938);

Arbeitsgesetzbuch RF vom 30.12.2001 Nr. 197-FZ;

- Bundesgesetz vom 28.12.2013 Nr. 426-FZ "On Sonderbewertung Arbeitsbedingungen ";

- Bundesgesetz vom 24.07.1998 Nr. 125-FZ "Über obligatorische" Sozialversicherung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten";

- Verordnung des Ministeriums für Gesundheit und soziale Entwicklung Russlands vom 01.06.2009 Nr. 290n (in der Fassung vom 12.01.2015) "Über die Genehmigung der branchenübergreifenden Vorschriften für die Bereitstellung von Spezialkleidung, Spezialschuhen und anderer persönlicher Schutzausrüstung für Arbeitnehmer" (Eingetragen beim Justizministerium Russlands 09.10.2009 Nr. 14742);

- Verordnung von Rostekhnadzor vom 15. November 2013 Nr. 542 „Über die Genehmigung der föderalen Normen und Vorschriften im Bereich der Arbeitssicherheit“ Sicherheitsvorschriften für Gasverteilungs- und Gasverbrauchsnetze“. (Eingetragen im Justizministerium Russlands am 31.12.2013 Nr. 30929);

- Verordnung von Rostekhnadzor vom 29. Januar 2007 Nr. 37 (in der Fassung vom 6. Dezember 2013) "Über das Verfahren zur Ausbildung und Zertifizierung von Mitarbeitern der beaufsichtigten Organisationen" Bundesdienstüber die Umwelt-, Technologie- und Nuklearaufsicht "(zusammen mit den" Vorschriften über die Arbeitsorganisation über die Ausbildung und Zertifizierung von Fachkräften von Organisationen, die vom Föderalen Dienst für Umwelt-, Technologie- und Nuklearaufsicht beaufsichtigt werden ", Vorschriften über die Organisation der Ausbildung und Kenntnisprüfung von Arbeitsorganisationen, die vom Föderalen Dienst für Umwelt-, Technologie- und Nuklearaufsicht überwacht werden ") (Eingetragen im Justizministerium Russlands am 22. März 2007 Nr. 9133);

- Bestell-Nr. 302 vom 12.04.2011. Gesundheitsministerium und gesellschaftliche Entwicklung RF "Über die Genehmigung von Listen schädlicher und (oder) gefährlicher Produktionsfaktoren und Arbeiten, bei denen vorläufige und regelmäßige ärztliche Untersuchungen (Untersuchungen) durchgeführt werden, und das Verfahren zur Durchführung obligatorischer vorläufiger und regelmäßiger medizinische Untersuchungen(Umfragen) der beschäftigten Arbeitnehmer harte Arbeit und bei der Arbeit mit schädlichen und (oder) gefährlichen Arbeitsbedingungen";

- Methodische und normative Materialien zur messtechnischen Unterstützung der Produktion;

- Organisation der messtechnischen Unterstützung der Produktion;

- Normen und andere behördliche Dokumente für die metrologische Zertifizierung von Produkten, Betrieb, Reparatur, Justierung, Überprüfung, Justierung und Lagerung von Messgeräten;

- Technische Anforderungen an die vom Unternehmen hergestellten Produkte, die Technologie seiner Herstellung;

- Technische Eigenschaften, Konstruktionsmerkmale, Zweck und Funktionsweise von Messgeräten, Technologie ihrer Reparatur;

- Methoden zur Durchführung von Messungen;

- Das Verfahren zur Bescheinigung und Zertifizierung von Produkten;

- Fortgeschrittene in- und ausländische Erfahrung im Bereich der messtechnischen Kontrolle und Produktionsunterstützung;

- Grundlegende Anforderungen an die Arbeitsorganisation in der Konstruktion;

- Bestimmungsverfahren Wirtschaftlichkeit Einführung neuer Methoden und Messgeräte;

1.5. Während der Abwesenheit des leitenden Metrologen werden seine Aufgaben von einer vom Orden ernannten Person gemäß dem festgelegten Verfahren wahrgenommen.

1.6. Eine Person mit höherer (technischer) Ausbildung und Berufserfahrung im Fachgebiet von mindestens 3 Jahren wird in die Position des leitenden Metrologen berufen;

1.7. Die Erstbestellung eines neu eingestellten leitenden Metrologen erfolgt spätestens einen Monat nach Ernennung auf die Stelle.

1.8. Die Häufigkeit der Zertifizierung und Wissensprüfung des leitenden Metrologen wird von den zuständigen Vorschriften RF.

2. Berufliche Verantwortlichkeiten

Der leitende Metrologe nimmt folgende Aufgaben wahr:

2.1. Organisiert Arbeiten zur messtechnischen Unterstützung für die Entwicklung, Produktion, Prüfung und den Betrieb der vom Unternehmen hergestellten Produkte.

2.2. Überwacht die Vorbereitung von Projekten und Planungsaufgaben zur Einführung neuer Messmittel, organisatorische und technische Maßnahmen zur Verbesserung der Produktionseffizienz, Verbesserung der messtechnischen Unterstützung, Mess-, Kontroll- und Prüfmittel und -methoden.

2.3. Bietet die Erstellung von lokalen Eichdiagrammen, die Festlegung der optimalen Frequenz und die Entwicklung von Kalenderplänen für die Eichung von Messgeräten.

2.4. Leitet die Arbeit an der messtechnischen Prüfung von Konstruktions- und anderen technischen Unterlagen, die im Unternehmen entwickelt wurden und von anderen Unternehmen und Organisationen stammen.

2.5. Beteiligt sich an der laufenden Forschung zur Automatisierung von Produktionsprozessen im Zusammenhang mit dem Einsatz von Messgeräten, um den Bedarf des Unternehmens an diesen Mitteln zu ermitteln.

2.6. Bietet die Einführung moderner Methoden und Messgeräte sowie die Durchführung von Arbeiten zur Beurteilung von Messfehlern.

2.7. Organisiert Arbeiten zur Analyse des Standes der messtechnischen Unterstützung, Durchführung messtechnischer Zertifizierungen von nicht genormten Messgeräten, Entwicklung, Vereinbarung und Genehmigung von Methoden, Anweisungen und anderen normativen und technischen Unterlagen zu deren Überprüfung sowie Zertifizierung von Messgeräten nach Restaurierung, Reparatur, Überprüfung.

2.8. Führt die Kontrolle über die Ausrüstung des technologischen Prozesses mit allen in den Vorschriften vorgesehenen Messgeräten, die Übereinstimmung der in den Unternehmensbereichen verwendeten Messgeräte und Methoden mit den Anforderungen an die Einhaltung der festgelegten Produktionsweisen und der Produktqualität durch.

2.9. Erlässt Vorschriften zur Verhinderung, Unterbindung oder Beseitigung von Verstößen gegen messtechnische Regeln und Normen in Messeinheiten für Wärmeenergie und den Wärmeträger des Verbrauchers.

2.10. Erlässt Vorschriften, die darauf abzielen, Verstöße gegen messtechnische Regeln und Normen an Wärmeversorgungsquellen zu verhindern, zu stoppen oder zu beseitigen.

2.11. Organisiert die Erstellung von technischen Spezifikationen für die Konstruktion und Entwicklung von Spezialmessgeräten.

2.12. Bietet Personalausstattung des Austauschfonds von Messgeräten, Prüfung und Kontrolle, Lagerung und Vergleich von Arbeitsnormalen gemäß dem festgelegten Verfahren, Reparatur und Wartung von Mustern von Messgeräten.

2.13. Fördert die Umsetzung staatlicher und industrieller Standards, Unternehmensstandards und anderer behördlicher und technischer Dokumentationen, die die Standards der Messgenauigkeit, Methoden und Verifikationsmittel regeln.

2.14. Beaufsichtigt die Arbeiten zur Erstellung der erstellten Berichterstattung und deren Übermittlung an die Organe des staatlichen Metrologiedienstes.

2.15. Organisiert Arbeiten zur Verbesserung der Qualifikation der Mitarbeiter des messtechnischen Dienstes in Absprache mit dem Arbeitgeber.

2.16. Führt Arbeiten im Bereich Arbeitsschutz und Brandschutz durch. Schafft gesunde und sichere Arbeitsbedingungen, normale Ruhebedingungen. Bietet eine hohe Produktionskultur und einen ordnungsgemäßen hygienischen Zustand der Serviceräume.

2.17. Erfüllt rechtzeitig die Anweisungen des Arbeitsschutzdienstes, des staatlichen Aufsichtsdienstes.

2.18. Überwacht die Produktion und die wirtschaftlichen Aktivitäten des Dienstes.

2.19. Bietet rechtzeitige Erstellung von Berichten über die Produktion und die wirtschaftlichen Aktivitäten des Dienstes.

2.20. Führt Arbeiten mit Personal in Übereinstimmung mit behördlichen und gesetzlichen Vorschriften durch.

2.21. Entspricht den Anforderungen der Regeln für Arbeitsschutz, Feuer und Arbeitsschutz.

3. Rechte

Im Rahmen seiner Tätigkeit hat der Leitende Metrologe das Recht:

3.1. Im Auftrag des Metrologiedienstes zu vertreten, die Interessen des Unternehmens gegenüber den Strukturabteilungen des Unternehmens, den staatlichen metrologischen Kontroll- und Überwachungsorganen und anderen staatlichen Behörden in Fragen der messtechnischen Produktionsunterstützung zu vertreten.

3.2. Unterbreiten Sie dem Betriebsleiter Vorschläge zum Abschluss von Verträgen über die Vermietung von einzigartigen Messgeräten und Prüfmitteln für Kalibrier- und andere messtechnische Arbeiten sowie Vereinbarungen über die Einbeziehung von Drittfachleuten bei der messtechnischen Prüfung von Dokumentationen und messtechnischen Zertifizierung und Durchführung von Messverfahren.

3.3. Bitten Sie die Leiter der Strukturabteilungen und unabhängige Fachleute um Unterstützung bei der Übermittlung von Informationen, die für die Durchführung der Arbeiten zur messtechnischen Kontrolle und zur messtechnischen Unterstützung der Produktion erforderlich sind.

3.4. Mitwirkung bei der Erstellung von Auftragsentwürfen, Anweisungen, Anweisungen zu Fragen der messtechnischen Unterstützung der Produktion.

3.5. Geben Sie den Leitern der Strukturabteilungen des Unternehmens Empfehlungen zu Fragen der messtechnischen Kontrolle und der Produktionsunterstützung.

3.6. Unterbreiten Sie gemäß dem festgelegten Verfahren Vorschläge zur Strafverfolgung Beamte schuldig, die Regeln für die Verwendung von Messgeräten, das Verfahren zur messtechnischen Unterstützung der Produktion, verletzt zu haben.

3.8. Zur Prüfung durch den Unternehmensleiter einreichen:

3.8.1. Ideen zur Ernennung, Verlegung und Entlassung von untergeordneten Mitarbeitern.

3.8.2. Vorschläge zur Belohnung ausgezeichneter Arbeiter, um Verstöße gegen die Produktions- und Arbeitsdisziplin zur materiellen und disziplinarischen Verantwortung zu bringen.

3.9. Einsichtnahme und Unterzeichnung von Dokumenten im Rahmen ihrer Zuständigkeit.

3.10. Unabhängige Korrespondenz mit den strukturellen Abteilungen der Organisation sowie mit anderen Organisationen zu Themen, die in seine Zuständigkeit fallen und keine Beteiligung des Unternehmensleiters erfordern.

4. Verantwortung

Der leitende Metrologe ist verantwortlich für:

4.1. Unfristige und mangelhafte Erfüllung ihrer Aufgaben, die in der Stellenbeschreibung des leitenden Metrologen vorgesehen sind.

4.2. Nichteinhaltung von Arbeitsplänen, Umfang, Zeitplanung und Qualität.

4.3. Ergebnisse und Effizienz ihrer Produktionsaktivitäten.

4.4. Zuverlässigkeit der Informationen über die Ergebnisse der durchgeführten Arbeiten.

4.5. Nichtbeachtung von Anordnungen, Anordnungen und Weisungen der Geschäftsleitung.

4.6. Nichteinhaltung der Regeln des internen Arbeitsplans und der Arbeitsdisziplin.

4.7. Verstöße gegen die Regeln und sowie andere behördliche und rechtliche Handlungen, die die Tätigkeit des Unternehmens und seiner Mitarbeiter gefährden.

4.8. Die Qualität und Pünktlichkeit der Erfüllung der Aufgaben und Funktionen, die durch die Stellenbeschreibung des leitenden Metrologen zugewiesen werden.

5. Beziehungen

Bei der Erfüllung ihrer funktionale Verantwortlichkeiten Der leitende Metrologe führt die folgenden Beziehungen aus:

5.1. Mit Chefingenieur und Direktor

Erhält:

- Aufgaben oder Aufträge zur Ausführung von Arbeiten.

Überträgt:

- Informationen in Form von Rechtsakten und Berichten mit Schlussfolgerungen und Vorschlägen;

- Zeitpläne und Arbeitsumfang;

- Informationen über die geleistete Arbeit;

- Berichtsdokumentation.

5.2. Mit dem Leiter der Personalabteilung

Erhält:

- unterzeichnete Urlaubspläne;

- Informationen über die Mitarbeiter des Dienstes.

Überträgt:

- Servicenotizen an die Mitarbeiter des Unternehmens, die aufgrund von Produktionsanforderungen zur Arbeit gerufen werden;

- Krankmeldungen des Personals.

5.3. Mit der Versorgungsabteilung

Erhält:

- Werkzeuge, persönliche Schutzausrüstung aus dem Lager gemäß den eingereichten Anträgen.

Überträgt:

- Bewerbungen für notwendiges Werkzeug, persönliche Schutzausrüstung mit Zustimmung des Chefingenieurs.

5.4. Mit Drittorganisationen (Verbrauchervertreter, Gegenparteien)

Erhält:

- technische Dokumentation;

- Anwendungen zur Überprüfung des Betriebs von Messgeräten;

- Berichte über den Verbrauch von Wärmeenergie, Kühlmittel, um den korrekten Betrieb von Messgeräten zu analysieren.

Überträgt:

- Zulassungsbescheinigungen;

- Mängelhandlungen;

- technische Dokumentation.

5.5. Mit Vertriebsabteilung

Erhält:

- Informationen über die Verfügbarkeit von Heizungs- und Warmwasserzählern, die von Verbrauchern in Betrieb genommen werden;

Überträgt:

- Zulassungs- oder Verbotshandlungen;

- Berichte über den Verbrauch von Wärmeenergie, Wärmeträger.

5.6. Mit einer Rechtsabteilung

Erhält:

- Informationen über die abgeschlossenen Vereinbarungen (Verträge);

Überträgt:

- Informationen zum Abschluss von Verträgen (Verträgen) über die Wartung von Messgeräten;

- Informationen zur Weitergabe technischer Dokumentationen.

5.7. Mit Produktion und technischer Abteilung

Erhält:

- Informationen über Anschlussschemata für Wärmeversorgungsanlagen;

- Informationen über die Quellen der Wärmeversorgung;

- Technische Bedingungen und Konstruktionsunterlagen für den Anschluss von Dosiereinheiten.

Überträgt:

- technische Dokumentation.

5.8. Mit dem Service der Einstellung, Tests und Modi

Erhält:

- Informationen zur Erkennung von Fehlern bei der Messung von Messgeräten für Wärmeenergie, Kühlmittel;

- Informationen zur Feststellung von Verstößen im internen Wärmeversorgungs- und Warmwasserversorgungssystem sowie an Wärmeversorgungsquellen;

- Informationen über die angeschlossenen Wärmeversorgungsobjekte;

- Handlungen und Anweisungen auf der Grundlage der Ergebnisse der Inspektion von Wärmeverbrauchssystemen;

- Kontroll- und Messgeräte zur Überprüfung.

Überträgt:

- Berichte über den Verbrauch von Wärmeenergie, Wärmeträger;

- Informationen über die Verfügbarkeit von Messgeräten bei Verbrauchern, an Wärmeversorgungsquellen;

- geprüfte Kontroll- und Messgeräte;

- Informationen zur Beseitigung von Verstößen beim Betrieb von Messgeräten beim Verbraucher und an Wärmequellen.

5.9. Mit operativem Versandservice

Erhält:

- Informationen über getrennte und angeschlossene Stromversorgungseinrichtungen;

- Informationen zum Zu- und Abschalten von Wärmeverbrauchern im Zusammenhang mit Beginn und Ende der Heizperiode;

- Informationen über den Zeitpunkt geplanter Stilllegungen von Wärmequellen;

- Informationen über Unterbrechungen der Wärmeversorgung der Verbraucher durch Notfallsituationen;

- Informationen zum Umschalten von Wärmequellen;

- Informationen über Verstöße beim Betrieb von Messgeräten an Wärmequellen;

- Tageszeitplan der Betriebsart von Wärmenetzen und Wärmequellen basierend auf der Wettervorhersage für den nächsten Tag, herausgegeben vom Wetterdienst.

Überträgt:

- Berichte über den Verbrauch von Wärmeenergie, Wärmeträger;

5.10. Mit Buchhaltung

Erhält:

- Lohnabrechnungen für Löhne;

- Materialbericht;

- Informationen zu Dienstleistungsverträgen und deren Bezahlung;

- Informationen über Zahlungsrückstände für die Dienstleistung von Verbraucherzählern.

Überträgt:

- Handlungen zur Abschreibung von Sachwerten;

- Frachtbriefe für den internen Materialverkehr;

- Informationen über die im Rahmen der Verträge ausgeführten Arbeiten;

- weitere Unterlagen auf Anfrage.

5.11. Im Dienste des Chefenergieingenieurs

Erhält:

- Kontroll- und Messgeräte zur Überprüfung;

Überträgt:

- geprüfte Kontroll- und Messgeräte;

- Informationen zur Beseitigung von Verstößen beim Betrieb von Messgeräten an Wärmeversorgungsquellen.

5.12. Mit den Köpfen von Kesselhäusern

Erhält:

- Die notwendigen Betriebsinformationen über den Zustand der Ausrüstung für die Durchführung Anpassung funktioniert Messgeräte an Wärmeversorgungsquellen;

- Informationen über Verstöße beim Betrieb von Messgeräten an Wärmequellen.

Überträgt:

- Informationen zum Betrieb von Messgeräten an Wärmequellen;

- Informationen zur Beseitigung von Verstößen beim Betrieb von Messgeräten an Wärmeversorgungsquellen.

5.13. Mit dem Arbeitsschutzdienst

Erhält:

- Informationen über aktuelle und neu eingeführte normative und rechtliche Gesetze zum Arbeits-, Arbeits- und Brandschutz;

- normative und rechtliche Akte zum Arbeitsschutz, Arbeitsschutz und Brandschutz;

- Informationsschreiben, Betriebsanweisungen und andere Materialien der kontrollierenden staatlichen Dienste im Bereich Arbeitsschutz, Arbeits- und Brandschutz;

- maßgebende Dokumente (Bestellungen, Anordnungen, Vorschriften ...);

- die Norm für die Ausstattung des Personals mit persönlicher Schutzausrüstung;

- Vorschriften, Maßnahmen zur Beseitigung von Bemerkungen, die bei Arbeitsstättenbesichtigungen festgestellt wurden;

- Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen;

- Zeitpläne für die Prüfung des Wissens von Managern;

- Informationen über Brände und Verletzungen;

- Richtliniendokumente, die die Beziehung zur Gewährleistung der Arbeitssicherheit regeln.

Überträgt:

- Berichte über die Erfüllung von Verordnungen;

- Berichte über die Durchführung von Aufträgen, Richtliniendokumenten und anderen Maßnahmen zur Verbesserung der Zuverlässigkeit der Ausrüstung, zur Verbesserung des Arbeitsschutzes, des Brand- und Arbeitsschutzes;

- Handlungen, Zeitpläne, Programme, Listen usw .;

- Erläuterungen zu den Fragen des Verstoßes gegen die Anforderungen der behördlichen und rechtlichen Vorschriften zum Arbeitsschutz, Arbeits- und Brandschutz.

Entspricht den Anforderungen des Dokuments - "REFERENCE Qualifikationsmerkmale Berufe der Arbeiter. Thema 1. Berufe von Arbeitnehmern, die allen Typen gemeinsam sind Wirtschaftstätigkeit", die auf Anordnung des Arbeitsministeriums genehmigt wird und Sozialpolitik Ukraine vom 29. Dezember 2004 N 336.
Der Status des Dokuments ist "gültig".

Vorwort zur Stellenbeschreibung

0,1. Das Dokument tritt ab dem Zeitpunkt seiner Genehmigung in Kraft.

0,2. Dokumententwickler: _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _.

0,3. Das Dokument wurde vereinbart: _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _.

0,4. Dieses Dokument wird periodisch in Abständen von höchstens 3 Jahren überprüft.

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1. Die Position „Chief Metrologist“ gehört zur Kategorie „Manager“.

1.2. Teilnahmevoraussetzungen – vollständig Hochschulbildung relevante Ausbildungsbereiche (Meister, Fachkraft). Berufserfahrung in den Berufen von Führungskräften der untersten Ebene der entsprechenden Berufsrichtung: für einen Meister - mindestens 2 Jahre, für einen Spezialisten - mindestens 3 Jahre.

1.3. Kennt und wendet bei Tätigkeiten an:
- Gesetzgebungs- und Regulierungsrechtsakte, methodisches Material zur messtechnischen Unterstützung der Produktion;
- Profil, Spezialisierung und Merkmale der organisatorischen und technologischen Struktur des Unternehmens, Perspektiven für seine Entwicklung, Verfahren und Methoden zur Planung der Arbeiten zur messtechnischen Kontrolle und Produktionsunterstützung;
- Organisation der messtechnischen Unterstützung der Produktion in der Industrie und im Betrieb;
- Produktionskapazität, technische Eigenschaften, Konstruktionsmerkmale und Betriebsweisen der Ausrüstung, Regeln für ihren Betrieb;
- die Grundlagen der Produktionstechnologie der Produkte des Unternehmens;
- Vorschriften, Anleitungen und sonstige Richtlinien für die Entwicklung und Ausführung der technischen Dokumentation;
- Gerät und Betriebsregeln von Messgeräten, Organisation ihrer Reparatur;
- Methoden der Forschung und Entwicklung zur Verbesserung der metrologischen Unterstützung und der Messgeräte;
- das Verfahren zum Abschluss von Verträgen mit Drittorganisationen;
- fortgeschrittene nationale und weltweite Erfahrung in der messtechnischen Kontrolle und Produktionsunterstützung;
- Grundlagen der Ökonomie, Organisation von Produktion, Arbeit und Management;
- die Grundlagen des Arbeitsrechts.

1.4. Der leitende Metrologe wird auf Anordnung der Organisation (Unternehmen / Institution) ernannt und entlassen.

1.5. Der Leitende Metrologe berichtet direkt an _ _ _ _ _ _ _ _ _ .

1.6. Der leitende Metrologe überwacht die Arbeit von _ _ _ _ _ _ _ _ _.

1.7. Während seiner Abwesenheit wird der leitende Metrologe durch eine nach dem festgelegten Verfahren ernannte Person ersetzt, die die entsprechenden Rechte erwirbt und für die ordnungsgemäße Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben verantwortlich ist.

2. Beschreibung der Arbeit, Aufgaben und Pflichten

2.1. Organisiert Arbeiten zur messtechnischen Unterstützung für die Entwicklung, Produktion, Prüfung und den Betrieb von Produkten, die vom Unternehmen hergestellt werden.

2.2. Überwacht die Vorbereitung von Projekten und Planungsaufgaben zur Einführung neuer Messmittel, organisatorische und technische Maßnahmen zur Verbesserung der Produktionseffizienz, Verbesserung der messtechnischen Unterstützung, Mess-, Kontroll- und Prüfmittel und -methoden.

2.3. Bietet die Erstellung von lokalen Eichdiagrammen, die Festlegung der optimalen Frequenz und die Entwicklung von Kalenderplänen für die Eichung von Messgeräten.

2.4. Leitet die Arbeit an der messtechnischen Prüfung von Konstruktions- und anderen technischen Unterlagen, die im Unternehmen entwickelt wurden und von anderen Unternehmen und Organisationen stammen.

2.5. Nimmt an Tests zur Automatisierung von Produktionsprozessen im Zusammenhang mit dem Einsatz von Messgeräten teil, um die Anforderungen des Unternehmens an diese Tools zu ermitteln.

2.6. Bietet die Einführung moderner Methoden und Messgeräte sowie die Durchführung von Arbeiten zur Beurteilung von Messfehlern.

2.7. Organisiert Arbeiten zur Analyse des Standes der messtechnischen Unterstützung, Durchführung messtechnischer Zertifizierungen von nicht genormten Messgeräten, Entwicklung, Vereinbarung und Genehmigung von Methoden, Anweisungen und anderen normativen und technischen Unterlagen zu ihrer Überprüfung sowie Zertifizierung von Messgeräten nach ihrer Restaurierung, Reparatur und Kalibrierung.

2.8. Führt die Kontrolle über die Ausrüstung des technologischen Prozesses mit allen in den Vorschriften vorgesehenen Messgeräten, die Übereinstimmung der in den Unternehmensbereichen verwendeten Messgeräte und Methoden mit den Anforderungen an die Einhaltung der festgelegten Produktionsvorschriften und der Produktqualität durch.

2.9. Organisiert die Erstellung von technischen Spezifikationen für die Konstruktion und Entwicklung von Spezialmessgeräten.

2.10. Bietet einen kompletten Satz des Austauschfonds von Messgeräten, Prüfung und Kontrolle, Konservierung und Überprüfung in der vorgeschriebenen Weise von Arbeitsstandards, Reparatur und Wartung von Mustern von Messgeräten.

2.11. Fördert die Umsetzung staatlicher und industrieller Standards, Unternehmensstandards und anderer normativer und technischer Dokumentationen, die die Standards der Messgenauigkeit, Methoden und Verifikationsmittel regeln.

2.12. Beaufsichtigt die Arbeiten zur Erstellung der erstellten Berichterstattung und deren Übermittlung an die Organe des staatlichen Metrologiedienstes.

2.13. Organisiert Arbeiten zur Verbesserung der Qualifikation der Mitarbeiter des messtechnischen Dienstes.

2.14. Beaufsichtigt die Mitarbeiter des Unternehmens, die die messtechnische Kontrolle und die messtechnische Unterstützung der Produktion durchführen.

2.15. Kennt, versteht und wendet die aktuellen regulatorischen Dokumente in Bezug auf seine Tätigkeiten an.

2.16. Kennt und erfüllt die Anforderungen der behördlichen Verordnungen zum Arbeits- und Umweltschutz, hält die Normen, Methoden und Techniken zur sicheren Arbeitsausführung ein.

3. Rechte

3.1. Der Leitende Metrologe hat das Recht, Maßnahmen zu ergreifen, um das Auftreten von Verstößen oder Inkonsistenzen zu verhindern und zu beseitigen.

3.2. Der leitende Metrologe hat das Recht, alle gesetzlich vorgeschriebenen sozialen Garantien zu erhalten.

3.3. Der Leitende Metrologe hat das Recht, bei der Erfüllung seiner Amtspflichten und der Ausübung seiner Rechte Hilfeleistung zu verlangen.

3.4. Der Leitende Metrologe hat das Recht, die Schaffung von organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die Wahrnehmung der amtlichen Aufgaben und die Bereitstellung von notwendige Ausrüstung und Inventar.

3.5. Der leitende Metrologe hat das Recht, sich mit den Entwürfen der Unterlagen zu seiner Tätigkeit vertraut zu machen.

3.6. Der Leitende Metrologe hat das Recht, Unterlagen, Materialien und Informationen anzufordern und zu erhalten, die zur Erfüllung seiner Amtspflichten und Anordnungen der Geschäftsführung erforderlich sind.

3.7. Der leitende Metrologe hat das Recht, seine beruflichen Qualifikationen zu verbessern.

3.8. Der Leitende Metrologe hat das Recht, alle im Rahmen seiner Tätigkeit festgestellten Verstöße und Unstimmigkeiten zu melden und Vorschläge zu deren Beseitigung zu machen.

3.9. Der leitende Metrologe hat das Recht, sich mit den Dokumenten vertraut zu machen, die die Rechte und Pflichten der bekleideten Position, die Kriterien für die Beurteilung der Qualität der Erfüllung der amtlichen Aufgaben, festlegen.

4. Verantwortung

4.1. Für die Nichterfüllung oder nicht rechtzeitige Erfüllung der durch diese Stellenbeschreibung übertragenen Pflichten und (oder) Nichtnutzung der eingeräumten Rechte ist der Leitende Metrologe verantwortlich.

4.2. Der Leitende Metrologe ist verantwortlich für die Nichteinhaltung der internen Arbeitsvorschriften, des Arbeitsschutzes, der Sicherheit, der Betriebshygiene und des Brandschutzes.

4.3. Der leitende Metrologe ist für die Offenlegung von Informationen über die Organisation (Unternehmen / Institution) im Zusammenhang mit Geschäftsgeheimnissen verantwortlich.

4.4. Der Leitende Metrologe ist verantwortlich für die Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäße Erfüllung der Anforderungen der internen normative Dokumente Organisationen (Unternehmen / Institutionen) und Rechtsordnungen der Geschäftsführung.

4.5. Der leitende Metrologe ist für die im Rahmen seiner Tätigkeit begangenen Straftaten im Rahmen der geltenden Verwaltungs-, Straf- und Zivilgesetzgebung verantwortlich.

4.6. Der leitende Metrologe ist im Rahmen der geltenden Verwaltungs-, Straf- und Zivilgesetzgebung dafür verantwortlich, der Organisation (Unternehmen / Institution) einen Sachschaden zuzufügen.

4.7. Für den Missbrauch der erteilten behördlichen Befugnisse sowie deren Verwendung zu persönlichen Zwecken ist der Leitende Metrologe verantwortlich.