Chef Metrologe Pflicht. Stellenbeschreibung eines Messtechnikers. Stellenbeschreibung eines Messtechnikspezialisten

Neu gegründete Unternehmen stehen oft vor dem Problem, Stellenbeschreibungen für verschiedene Spezialisten zu schreiben. Versuchen wir herauszufinden, wie man eine solche Anweisung schreibt, zum Beispiel für Leitender Metrologe Unternehmen. Das wird uns helfen Qualifizierungshandbuch der Positionen von Führungskräften, Fach- und sonstigen Mitarbeitern, genehmigt durch Beschluss des Arbeitsministeriums der Russischen Föderation vom 21. August 1998 N 37 mit Änderungen, der letzte vom 29. April 2008.

Laut dieser Anleitung Leitender Metrologe gehört zur Kategorie der Manager, die wir mutig und im ersten Abschnitt unserer Stellenbeschreibung angeben, der betitelt werden kann Allgemeine Bestimmungen. auch in Allgemeine Bestimmungen unserer Stellenbeschreibung müssen Sie die erforderlichen Qualifikationen für Bewerber für die Stelle angeben Leitender Metrologe - Höhere berufliche (technische oder ingenieur- und wirtschaftswissenschaftliche) Ausbildung und Berufserfahrung bei Führungspositionen im entsprechenden Profil des Industrieunternehmens seit mindestens 5 Jahren.

Der nächste Artikel Allgemeine Bestimmungen es ist notwendig, Erklärungen über die Einstellung und Entlassung eines Spezialisten für die Position des leitenden Metrologen abzugeben - die Einstellung und Entlassung eines Managers dieses Ranges erfolgt in der Regel auf Anordnung des Unternehmensleiters

Nächstes Objekt Allgemeine Bestimmungen- Unterordnung Leitender Metrologe. Allgemein, Leitender Metrologe gehorcht bei seiner Arbeit den Anordnungen und Weisungen des Betriebsleiters oder einer vom Betriebsleiter bestellten Person. Zum Beispiel auf großen Industrieunternehmen, das kann sein Chefingenieur, als Verantwortlicher für die Arbeitssicherheit des Unternehmens.

Als nächstes ist es notwendig, das Wissen zu beschreiben, das man besitzen muss Leitender Metrologe. Dieser Absatz kann als Unterabsatz geheiligt werden in Grundversorgung unsere Anweisungen und einen separaten Abschnitt. Erforderliche Kenntnisse zum Leitender Metrologe werden durch dasselbe bestimmt Qualifizierungshandbuch für die Positionen von Führungskräften, Fach- und sonstigen Mitarbeitern, mit denen wir bereits Kontakt aufgenommen haben, um die erforderlichen Qualifikationen zu erfahren. Dieses Handbuch identifiziert den Bedarf an folgenden Kenntnissen:

  • Gesetzgebungs- und Regulierungsrechtsakte Regulierung der Produktion und der wirtschaftlichen sowie finanziellen und wirtschaftlichen Aktivitäten des Unternehmens, Verordnungen der Bundes-, Landes- und Kommunalverwaltungen und der Verwaltungsorgane, die die Schwerpunkte für die Entwicklung der Wirtschaft und der betreffenden Branche festlegen;
  • methodische und regulatorische Materialien anderer Stellen bezüglich der Tätigkeiten des Unternehmens;
  • Profil, Spezialisierung und Merkmale der Unternehmensstruktur; Perspektiven für technische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung Branchen und Unternehmen;
  • Produktionskapazität und Humanressourcen des Unternehmens;
  • Produktionstechnologie der Produkte des Unternehmens;
  • Steuer- und Umweltgesetzgebung;
  • das Verfahren zur Erstellung und Vereinbarung von Geschäftsplänen für die Produktion und die wirtschaftlichen und finanziellen und wirtschaftlichen Aktivitäten des Unternehmens;
  • Marktmethoden der Geschäfts- und Unternehmensführung;
  • ein System von Wirtschaftsindikatoren, das es einem Unternehmen ermöglicht, seine Position auf dem Markt zu bestimmen und Programme für den Eintritt in neue Absatzmärkte zu entwickeln;
  • das Verfahren für den Abschluss und die Ausführung von Geschäfts- und Finanzverträgen; Marktbedingungen;
  • wissenschaftliche und technische Errungenschaften und bewährte Verfahren in der jeweiligen Branche;
  • Verwaltung der Wirtschaft und Finanzen des Unternehmens, Organisation von Produktion und Arbeit;
  • das Verfahren für die Entwicklung und den Abschluss von sektoralen Tarifverträgen, Kollektivverträgen und die Regulierung der Sozial- und Arbeitsbeziehungen; Arbeitsrecht;
  • Regeln und Vorschriften des Arbeitsschutzes

Schlusspunkt nicht vergessen Allgemeine Bestimmungen auf die Möglichkeit hinweisen, diese Anweisung bei Änderungen der Arbeitsbedingungen, Klärung und Neuverteilung von Aufgaben und Funktionen des leitenden Metrologen zu überarbeiten.

Der zweite Abschnitt unserer Anleitung ist Aufgaben des leitenden Metrologen. Um diesen Abschnitt der Anleitung zusammenzustellen, verweisen wir noch einmal auf Qualifizierungshandbuch Positionen von Führungskräften, Fach- und sonstigen Mitarbeitern, genehmigt durch den Beschluss des Arbeitsministeriums der Russischen Föderation vom 21. August 1998 N 37 mit Änderungen, der letzte vom 29. April 2008.

Dieses Handbuch definiert die folgenden Verantwortlichkeiten für den leitenden Metrologen:

  • Organisiert Arbeiten zur messtechnischen Unterstützung für die Entwicklung, Produktion, Prüfung und den Betrieb der vom Unternehmen hergestellten Produkte.
  • Überwacht die Vorbereitung von Projekten und geplanten Einsätzen zur Einführung neuer Messmittel, organisatorische und technische Maßnahmen zur Verbesserung der Produktionseffizienz, Verbesserung der messtechnischen Unterstützung, Mess-, Kontroll- und Prüfmittel und -methoden.
  • Bietet die Erstellung von lokalen Eichdiagrammen, die Festlegung der optimalen Frequenz und die Entwicklung von Kalenderplänen für die Eichung von Messgeräten.
  • Leitet die Arbeit an der messtechnischen Prüfung von Konstruktions- und anderen technischen Unterlagen, die im Unternehmen entwickelt wurden und von anderen Unternehmen und Organisationen stammen.
  • Beteiligt sich an laufenden Forschungen zu Automatisierung von Produktionsabläufen im Zusammenhang mit der Verwendung von Messgeräten, bei der Arbeit, um den Bedarf des Unternehmens an diesen Werkzeugen zu ermitteln.
  • Bietet die Einführung moderner Methoden und Messgeräte sowie Arbeiten zur Beurteilung von Messfehlern.
  • Organisiert Arbeiten zur Analyse des Standes der messtechnischen Unterstützung, Durchführung messtechnischer Zertifizierungen von nicht genormten Messgeräten, Entwicklung, Vereinbarung und Genehmigung von Methoden, Anweisungen und anderen normativen und technischen Unterlagen zu deren Überprüfung sowie Zertifizierung von Messgeräten nach Restaurierung, Reparatur, Überprüfung.
  • Führt die Kontrolle über die Ausrüstung des technologischen Prozesses mit allen in den Vorschriften vorgesehenen Messgeräten, die Übereinstimmung der in den Unternehmensbereichen verwendeten Messgeräte und Methoden mit den Anforderungen an die Einhaltung der festgelegten Produktionsvorschriften und der Produktqualität durch.
  • Organisiert Schulungen technische Spezifikationen für die Konstruktion und Entwicklung von Spezialmessgeräten.
  • Bietet Personalausstattung des Austauschfonds von Messgeräten, Prüfung und Kontrolle, Lagerung und Vergleich von Arbeitsnormalen gemäß dem festgelegten Verfahren, Reparatur und Wartung von Mustern von Messgeräten.
  • Fördert die Umsetzung staatlicher und industrieller Standards, Unternehmensstandards und anderer normativer und technischer Dokumentationen, die die Standards der Messgenauigkeit, Methoden und Verifikationsmittel regeln.
  • Beaufsichtigt die Arbeiten zur Erstellung der erstellten Berichterstattung und deren Übermittlung an die Organe des staatlichen Metrologiedienstes.
  • Organisiert Arbeiten zur Verbesserung der Qualifikation der Mitarbeiter des messtechnischen Dienstes.
  • Beaufsichtigt die Mitarbeiter des Unternehmens, die die messtechnische Kontrolle und die messtechnische Unterstützung der Produktion durchführen

Ergänzt all dies mit zwei weiteren Abschnitten Rechte und Eine Verantwortung, Als Ergebnis erhalten wir ein vollwertiges Stellenbeschreibung des leitenden Metrologen Unternehmen (Organisationen)

CHEF METROLOGE

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1. Diese Stellenbeschreibung definiert die Pflichten, Rechte und Verantwortlichkeiten der Person, die die Position des leitenden Metrologen innehat.

1.2. Der Leitende Metrologe wird im Einvernehmen mit dem Leitenden Ingenieur auftragsgemäß bestellt oder entlassen.

1.3. Der leitende Metrologe berichtet direkt an den leitenden Ingenieur.

1.4. Der leitende Metrologe sollte wissen:

- Stellenbeschreibung des leitenden Metrologen;

- Verordnung über den Dienst der Metrologie;

- Bundesgesetz vom 27.07.2010 Nr. 190-FZ "Über die Wärmeversorgung";

- Verordnung des Energieministeriums der Russischen Föderation vom 24. März 2003 Nr. 115 "Über die Genehmigung der Regeln für den technischen Betrieb von Wärmekraftwerken" (Eingetragen im Justizministerium der Russischen Föderation am 02. April 2003 Nr. 4358);

- Erlass des russischen Arbeitsministeriums vom 17. August 2015 Nr. 551n "Über die Genehmigung der Regeln für den Arbeitsschutz beim Betrieb von Wärmekraftwerken";

- Erlass des russischen Arbeitsministeriums vom 17. August 2015 Nr. 552n „Über die Genehmigung der Vorschriften zum Arbeitsschutz bei der Arbeit mit Elektrowerkzeugen und Geräten“;

- Regeln für die kommerzielle Messung von Wärmeenergie, Kühlmittel, genehmigt. Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 18. November 2013 Nr. 1034;

- Verordnung des russischen Arbeitsministeriums vom 24. Juli 2013 Nr. 328n "Über die Genehmigung der Regeln für den Arbeitsschutz beim Betrieb elektrischer Anlagen" (Eingetragen beim Justizministerium Russlands 12.12.2013 Nr. 30593);

- Anleitung zur Ersten Hilfe bei Arbeitsunfällen der RAO "UES of Russia". Orden der RAO UES von Russland vom 21. Juni 2007;

- Technische Dokumentation für die in Heizräumen installierten Haupt- und Hilfsgeräte;

- Bestellungen, Bestellungen und andere interne lokale Vorschriften;

- Newsletter und andere Anweisungen von Vorgesetzten öffentlicher Dienst.

- Verordnung des Energieministeriums der Russischen Föderation vom 08.07.2002 Nr. 204 "Regeln für die Anordnung von Elektroinstallationen".

- Gesetz der Russischen Föderation vom 27.04.1993 Nr. 4871-I "Über die Gewährleistung der Einheitlichkeit der Messungen";

- Anweisungen zur Untersuchung und Abrechnung von technologischen Verstößen beim Betrieb von Kraftwerken, Kraftwerken, Kesselhäusern, Strom- und Wärmenetzen (RD 153-34.0-20.801-00);

- Anweisungen zur Verhütung und Beseitigung von Unfällen im elektrischen Teil von Starkstromanlagen (SO 15334.20.561-2003);

- Anwendungsbereich und Normen für die Prüfung elektrischer Betriebsmittel (SO 34.45-51.300-97);

- Bundesgesetz vom 23.11.2009 N 261-FZ (in der Fassung vom 13.07.2015) „Über Energieeinsparung und zur Steigerung der Energieeffizienz sowie über Änderungen bestimmter Rechtsakte Russische Föderation»;

- Bundesgesetz vom 21. Dezember 1994 Nr. 69-FZ "On Brandschutz»;

- Bundesgesetz vom 22.07.2008 Nr. 123-FZ " Technische Vorschriftenüber Brandschutzanforderungen";

- Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 25.04.2012 Nr. 390 (in der Fassung vom 06.03.2015) "Über das Feuerregime" (zusammen mit den "Regeln für das Feuerregime in der Russischen Föderation");

- Verordnung des Ministeriums für Notfallsituationen der Russischen Föderation vom 12.12.2007 Nr. 645 (überarbeitet vom 22.06.2010) "Über die Genehmigung der Brandschutznormen" Schulung in Brandschutzmaßnahmen für Mitarbeiter von Organisationen "(Eingetragen im Justizministerium der Russischen Föderation am 21. Januar 2008 Nr. 10938);

Arbeitsgesetzbuch RF vom 30.12.2001 Nr. 197-FZ;

- Bundesgesetz vom 28.12.2013 Nr. 426-FZ "On Sonderbewertung Arbeitsbedingungen ";

- Bundesgesetz vom 24.07.1998 Nr. 125-FZ "Über obligatorische" Sozialversicherung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten";

- Verordnung des Ministeriums für Gesundheit und soziale Entwicklung Russlands vom 01.06.2009 Nr. 290n (in der Fassung vom 12.01.2015) "Über die Genehmigung der branchenübergreifenden Vorschriften für die Bereitstellung von Spezialkleidung, Spezialschuhen und anderer persönlicher Schutzausrüstung für Arbeitnehmer" (Eingetragen im Justizministerium Russlands 10.09.2009 Nr. 14742);

- Verordnung von Rostechnadzor vom 15. November 2013 Nr. 542 „Über die Genehmigung der föderalen Normen und Vorschriften im Bereich der Arbeitssicherheit“ Sicherheitsvorschriften für Gasverteilungs- und Gasverbrauchsnetze“. (Eingetragen im Justizministerium Russlands am 31.12.2013 Nr. 30929);

- Verordnung von Rostechnadzor vom 29. Januar 2007 Nr. 37 (in der Fassung vom 6. Dezember 2013) "Über das Verfahren zur Ausbildung und Zertifizierung von Mitarbeitern der beaufsichtigten Organisationen" Bundesdienstüber die Umwelt-, Technologie- und Nuklearaufsicht "(zusammen mit den" Vorschriften über die Arbeitsorganisation über die Ausbildung und Zertifizierung von Fachkräften von Organisationen, die vom Föderalen Dienst für Umwelt-, Technologie- und Nuklearaufsicht beaufsichtigt werden ", Vorschriften über die Organisation der Ausbildung und Kenntnisprüfung von Arbeitsorganisationen, die vom Föderalen Dienst für Umwelt-, Technologie- und Nuklearaufsicht überwacht werden ") (Eingetragen im Justizministerium Russlands am 22. März 2007 Nr. 9133);

- Bestell-Nr. 302 vom 12.04.2011. Des Ministeriums für Gesundheit und soziale Entwicklung der Russischen Föderation "Über die Genehmigung der Listen schädlicher und (oder) gefährlicher Produktionsfaktoren und Arbeiten, bei deren Durchführung vorläufige und regelmäßige medizinische Untersuchungen (Untersuchungen) durchgeführt werden, und das Verfahren für die Durchführung von obligatorischen Vor- und periodischen medizinische Untersuchungen(Umfragen) der beschäftigten Arbeitnehmer harte Arbeit und bei der Arbeit mit schädlichen und (oder) gefährlichen Arbeitsbedingungen";

- Methodische und normative Materialien zur messtechnischen Unterstützung der Produktion;

- Organisation der messtechnischen Unterstützung der Produktion;

- Normen und andere behördliche Dokumente für die metrologische Zertifizierung von Produkten, Betrieb, Reparatur, Justierung, Überprüfung, Justierung und Lagerung von Messgeräten;

- Technische Anforderungen an die vom Unternehmen hergestellten Produkte, die Technologie seiner Herstellung;

- Technische Eigenschaften, Design-Merkmale, Zweck und Funktionsprinzipien von Messgeräten, Technologie ihrer Reparatur;

- Methoden zur Durchführung von Messungen;

- Das Verfahren zur Bescheinigung und Zertifizierung von Produkten;

- Fortgeschrittene inländische und Auslandserfahrung im Bereich der messtechnischen Kontrolle und Produktionsunterstützung;

- Grundanforderungen an die Arbeitsorganisation in der Konstruktion;

- Bestimmungsverfahren Wirtschaftlichkeit Einführung neuer Methoden und Messgeräte;

1.5. Während der Abwesenheit des leitenden Metrologen werden seine Aufgaben von einer vom Orden ernannten Person gemäß dem festgelegten Verfahren wahrgenommen.

1.6. Eine Person mit höherer (technischer) Ausbildung und Berufserfahrung im Fachgebiet von mindestens 3 Jahren wird in die Position des leitenden Metrologen berufen;

1.7. Die Erstbestellung eines neu eingestellten leitenden Metrologen erfolgt spätestens einen Monat nach der Bestellung.

1.8. Die Häufigkeit der Zertifizierung und Überprüfung der Kenntnisse des leitenden Metrologen wird durch die einschlägigen Vorschriften der Russischen Föderation festgelegt.

2. Berufliche Verantwortlichkeiten

Der leitende Metrologe nimmt folgende Aufgaben wahr:

2.1. Organisiert Arbeiten zur messtechnischen Unterstützung für die Entwicklung, Produktion, Prüfung und den Betrieb der vom Unternehmen hergestellten Produkte.

2.2. Überwacht die Vorbereitung von Projekten und geplanten Einsätzen zur Einführung neuer Messmittel, organisatorische und technische Maßnahmen zur Verbesserung der Produktionseffizienz, Verbesserung der messtechnischen Unterstützung, Mess-, Kontroll- und Prüfmittel und -methoden.

2.3. Bietet die Erstellung von lokalen Eichdiagrammen, die Festlegung der optimalen Frequenz und die Entwicklung von Kalenderplänen für die Eichung von Messgeräten.

2.4. Leitet die Arbeit an der messtechnischen Prüfung von Konstruktions- und anderen technischen Unterlagen, die im Unternehmen entwickelt wurden und von anderen Unternehmen und Organisationen stammen.

2.5. Beteiligt sich an der laufenden Forschung zur Automatisierung Herstellungsprozesse im Zusammenhang mit der Verwendung von Messgeräten, bei der Arbeit, um den Bedarf des Unternehmens an diesen Werkzeugen zu ermitteln.

2.6. Bietet die Einführung moderner Methoden und Messgeräte sowie die Durchführung von Arbeiten zur Bewertung von Messfehlern.

2.7. Organisiert Arbeiten zur Analyse des Standes der messtechnischen Unterstützung, Durchführung messtechnischer Zertifizierungen von nicht genormten Messgeräten, Entwicklung, Vereinbarung und Genehmigung von Methoden, Anweisungen und anderen normativen und technischen Unterlagen zu deren Überprüfung sowie Zertifizierung von Messgeräten nach Restaurierung, Reparatur, Überprüfung.

2.8. Führt die Kontrolle über die Ausrüstung des technologischen Prozesses mit allen in den Vorschriften vorgesehenen Messgeräten, die Übereinstimmung der in den Unternehmensbereichen verwendeten Messgeräte und Methoden mit den Anforderungen an die Einhaltung der festgelegten Produktionsweisen und der Produktqualität durch.

2.9. Erlässt Vorschriften, die darauf abzielen, Verstöße gegen messtechnische Regeln und Normen in Messeinheiten für Wärmeenergie, Wärmeträger des Verbrauchers, zu verhindern, zu stoppen oder zu beseitigen.

2.10. Erlässt Vorschriften, die darauf abzielen, Verstöße gegen messtechnische Regeln und Normen an Wärmeversorgungsquellen zu verhindern, zu stoppen oder zu beseitigen.

2.11. Organisiert die Erstellung von technischen Spezifikationen für die Konstruktion und Entwicklung von Sondermessgeräten.

2.12. Bietet Personalausstattung des Austauschfonds von Messgeräten, Prüfung und Kontrolle, Lagerung und Vergleich in der vorgeschriebenen Weise von Arbeitsnormen, Reparatur und Wartung von Mustern von Messgeräten.

2.13. Fördert die Umsetzung staatlicher und industrieller Standards, Unternehmensstandards und anderer normativer und technischer Dokumentationen, die die Standards der Messgenauigkeit, Methoden und Verifikationsmittel regeln.

2.14. Beaufsichtigt die Arbeiten zur Erstellung der erstellten Berichterstattung und deren Übermittlung an die Organe des staatlichen Metrologiedienstes.

2.15. Organisiert Arbeiten zur Verbesserung der Qualifikation der Mitarbeiter des messtechnischen Dienstes in Absprache mit dem Arbeitgeber.

2.16. Führt Arbeiten im Bereich Arbeitsschutz und Brandschutz durch. Schafft gesunde und sichere Arbeitsbedingungen, normale Ruhebedingungen. Bietet eine hohe Produktionskultur, einen ordnungsgemäßen hygienischen Zustand der Serviceräume.

2.17. Erfüllt rechtzeitig die Anweisungen des Arbeitsschutzdienstes, des staatlichen Aufsichtsdienstes.

2.18. Überwacht die Produktion und die wirtschaftlichen Aktivitäten des Dienstes.

2.19. Bietet rechtzeitige Erstellung von Berichten über die Produktion und die wirtschaftlichen Aktivitäten des Dienstes.

2.20. Führt Arbeiten mit Personal in Übereinstimmung mit behördlichen und gesetzlichen Vorschriften durch.

2.21. Entspricht den Anforderungen der Regeln für Arbeitsschutz, Feuer und Arbeitsschutz.

3. Rechte

Im Rahmen seiner Tätigkeit hat der Leitende Metrologe das Recht:

3.1. Im Auftrag des Metrologiedienstes zu vertreten, die Interessen des Unternehmens gegenüber den Strukturabteilungen des Unternehmens, den staatlichen metrologischen Kontroll- und Überwachungsorganen und anderen staatlichen Behörden in Fragen der messtechnischen Produktionsunterstützung zu vertreten.

3.2. Unterbreiten Sie dem Betriebsleiter Vorschläge zum Abschluss von Verträgen über die Vermietung von einzigartigen Messgeräten und Prüfmitteln für Kalibrier- und andere messtechnische Arbeiten sowie Vereinbarungen über die Einbeziehung von Drittfachleuten bei der messtechnischen Prüfung von Dokumentationen und messtechnischen Zertifizierung und Implementierung von Messtechniken.

3.3. Bitten Sie die Leiter der Strukturabteilungen und unabhängige Fachleute um Unterstützung bei der Übermittlung der Informationen, die für die Durchführung von Arbeiten zur messtechnischen Kontrolle und zur messtechnischen Unterstützung der Produktion erforderlich sind.

3.4. Mitwirkung bei der Erstellung von Auftragsentwürfen, Anweisungen, Anweisungen zu Fragen der messtechnischen Unterstützung der Produktion.

3.5. Geben Sie den Leitern der Strukturabteilungen des Unternehmens Empfehlungen zu Fragen der messtechnischen Kontrolle und der Produktionsunterstützung.

3.6. Unterbreiten Sie in Übereinstimmung mit dem festgelegten Verfahren Vorschläge zur strafrechtlichen Verfolgung von Beamten, die sich der Verletzung der Vorschriften für die Verwendung von Messgeräten und des Verfahrens zur messtechnischen Unterstützung der Produktion schuldig gemacht haben.

3.8. Zur Prüfung durch den Unternehmensleiter einreichen:

3.8.1. Ideen zur Ernennung, Verlegung und Entlassung von untergeordneten Mitarbeitern.

3.8.2. Vorschläge zur Belohnung ausgezeichneter Arbeiter, um Verstöße gegen die Produktions- und Arbeitsdisziplin zur materiellen und disziplinarischen Verantwortung zu bringen.

3.9. Einsichtnahme und Unterzeichnung von Dokumenten im Rahmen ihrer Zuständigkeit.

3.10. Unabhängige Korrespondenz mit den strukturellen Abteilungen der Organisation sowie mit anderen Organisationen zu Fragen, die in seine Zuständigkeit fallen und keine Beteiligung des Unternehmensleiters erfordern.

4. Verantwortung

Der leitende Metrologe ist verantwortlich für:

4.1. Unfristige und mangelhafte Ausführung ihrer berufliche Verantwortung in der Stellenbeschreibung des leitenden Metrologen festgelegt.

4.2. Nichteinhaltung von Arbeitsplänen, Umfang, Zeitpunkt und Qualität.

4.3. Ergebnisse und Effizienz ihrer Produktionsaktivitäten.

4.4. Zuverlässigkeit der Informationen über die Ergebnisse der durchgeführten Arbeiten.

4.5. Nichtbeachtung von Anordnungen, Anordnungen und Weisungen der Geschäftsleitung.

4.6. Nichteinhaltung der Regeln des internen Arbeitsplans und der Arbeitsdisziplin.

4.7. Verstöße gegen die Regeln und sowie andere behördliche und rechtliche Handlungen, die die Tätigkeit des Unternehmens und seiner Mitarbeiter gefährden.

4.8. Die Qualität und Pünktlichkeit der Erfüllung der Aufgaben und Funktionen, die durch die Stellenbeschreibung des leitenden Metrologen zugewiesen werden.

5. Beziehungen

Bei der Erfüllung ihrer funktionale Verantwortlichkeiten Der leitende Metrologe führt die folgenden Beziehungen aus:

5.1. Mit Chefingenieur und Direktor

Erhält:

- Aufgaben oder Aufträge zur Ausführung von Arbeiten.

Überträgt:

- Informationen in Form von Rechtsakten und Berichten mit Schlussfolgerungen und Vorschlägen;

- Zeitpläne und Arbeitsumfang;

- Informationen über die geleistete Arbeit;

- Berichtsdokumentation.

5.2. Mit dem Leiter der Personalabteilung

Erhält:

- unterzeichnete Urlaubspläne;

- Informationen über die Mitarbeiter des Dienstes.

Überträgt:

- Servicenotizen für Mitarbeiter des Unternehmens, die für den Produktionsbedarf zur Arbeit gerufen werden;

- Krankenblätter des Personals.

5.3. Mit der Versorgungsabteilung

Erhält:

- Werkzeuge, persönliche Schutzausrüstung aus dem Lager gemäß den eingereichten Anträgen.

Überträgt:

- Bewerbungen für notwendiges Werkzeug, persönliche Schutzausrüstung mit Zustimmung des Chefingenieurs.

5.4. Mit externe Organisationen(Verbrauchervertreter, Gegenparteien)

Erhält:

- technische Dokumentation;

- Anwendungen zur Überprüfung des Betriebs von Messgeräten;

- Berichte über den Verbrauch von Wärmeenergie, Kühlmittel, um den korrekten Betrieb von Messgeräten zu analysieren.

Überträgt:

- Zulassungsbescheinigungen;

- Mängelhandlungen;

- technische Dokumentation.

5.5. Mit Vertriebsabteilung

Erhält:

- Informationen über die Verfügbarkeit von von Verbrauchern in Betrieb genommenen Heizungs- und Warmwasserzählern;

Überträgt:

- Zulassungs- oder Verbotshandlungen;

- Berichte über den Verbrauch von Wärmeenergie, Wärmeträger.

5.6. Mit einer Rechtsabteilung

Erhält:

- Informationen über die abgeschlossenen Vereinbarungen (Verträge);

Überträgt:

- Informationen zum Abschluss von Verträgen (Verträgen) über die Wartung von Messgeräten;

- Informationen zur Weitergabe technischer Dokumentationen.

5.7. Mit Produktion und technischer Abteilung

Erhält:

- Informationen über Anschlussschemata für Wärmeversorgungsanlagen;

- Informationen über die Quellen der Wärmeversorgung;

- Technische Bedingungen und Konstruktionsunterlagen für den Anschluss von Dosiereinheiten.

Überträgt:

- technische Dokumentation.

5.8. Mit dem Service der Einstellung, Tests und Modi

Erhält:

- Informationen zur Erkennung von Störungen bei der Messung von Messgeräten für Wärmeenergie, Kühlmittel;

- Informationen zur Feststellung von Verstößen im internen Wärmeversorgungs- und Warmwasserversorgungssystem sowie an Wärmeversorgungsquellen;

- Informationen über die angeschlossenen Wärmeversorgungsobjekte;

- Handlungen und Anweisungen auf der Grundlage der Ergebnisse der Inspektion von Wärmeverbrauchssystemen;

- Kontroll- und Messgeräte zur Überprüfung.

Überträgt:

- Berichte über den Verbrauch von Wärmeenergie, Wärmeträger;

- Informationen über die Verfügbarkeit von Messgeräten bei Verbrauchern, an Wärmeversorgungsquellen;

- geprüfte Kontroll- und Messgeräte;

- Informationen zur Beseitigung von Verstößen beim Betrieb von Messgeräten beim Verbraucher und an Wärmequellen.

5.9. Mit operativem Versandservice

Erhält:

- Informationen über getrennte und angeschlossene Stromversorgungseinrichtungen;

- Informationen zum Zu- und Abschalten von Wärmeverbrauchern im Zusammenhang mit Beginn und Ende der Heizperiode;

- Informationen über den Zeitpunkt geplanter Stilllegungen von Wärmequellen;

- Informationen über Unterbrechungen der Wärmeversorgung der Verbraucher durch Notfallsituationen;

- Informationen zum Umschalten von Wärmequellen;

- Informationen über Verstöße beim Betrieb von Messgeräten an Wärmequellen;

- Tagesplan der Betriebsart von Wärmenetzen und Wärmequellen basierend auf der Wettervorhersage für den nächsten Tag, herausgegeben vom Wetterdienst.

Überträgt:

- Berichte über den Verbrauch von Wärmeenergie, Wärmeträger;

5.10. Mit Buchhaltung

Erhält:

- Lohnabrechnungen für Löhne;

- Materialbericht;

- Informationen zu Dienstleistungsverträgen und deren Bezahlung;

- Informationen über Zahlungsrückstände für die Dienstleistung des Dienstes von Verbraucherzählern.

Überträgt:

- Handlungen zur Abschreibung von Sachwerten;

- Frachtbriefe für den internen Materialverkehr;

- Informationen über die im Rahmen der Verträge ausgeführten Arbeiten;

- weitere Unterlagen auf Anfrage.

5.11. Im Dienste des Chefenergieingenieurs

Erhält:

- Kontroll- und Messgeräte zur Überprüfung;

Überträgt:

- geprüfte Kontroll- und Messgeräte;

- Informationen zur Beseitigung von Verstößen beim Betrieb von Messgeräten an Wärmeversorgungsquellen.

5.12. Mit den Köpfen von Kesselhäusern

Erhält:

- Die notwendigen Betriebsinformationen über den Zustand der Ausrüstung zur Durchführung Anpassung funktioniert Messgeräte an Wärmeversorgungsquellen;

- Informationen über Unregelmäßigkeiten beim Betrieb von Messgeräten an Wärmequellen.

Überträgt:

- Informationen zum Betrieb von Messgeräten an Wärmequellen;

- Informationen zur Beseitigung von Verstößen beim Betrieb von Messgeräten an Wärmeversorgungsquellen.

5.13. Mit dem Arbeitsschutzdienst

Erhält:

- Informationen über die aktuellen und neu eingeführten normativen und rechtlichen Gesetze zum Arbeitsschutz, Arbeits- und Brandschutz;

- normative und rechtliche Akte zum Arbeitsschutz, Arbeits- und Brandschutz;

- Informationsschreiben, Betriebsanweisungen und andere Materialien der kontrollierenden staatlichen Dienste im Bereich Arbeitsschutz, Arbeits- und Brandschutz;

- maßgebende Dokumente (Bestellungen, Anordnungen, Vorschriften ...);

- die Norm für die Ausstattung des Personals mit persönlicher Schutzausrüstung;

- Anweisungen, Maßnahmen zur Beseitigung der bei Betriebsbesichtigungen festgestellten Bemerkungen;

- Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen;

- Zeitpläne für die Prüfung des Wissens von Managern;

- Informationen über Brände und Verletzungen;

- Richtliniendokumente, die die Beziehung zur Gewährleistung der Arbeitssicherheit regeln.

Überträgt:

- Berichte über die Erfüllung von Verordnungen;

- Berichte über die Durchführung von Aufträgen, Richtliniendokumenten und anderen Maßnahmen zur Verbesserung der Zuverlässigkeit der Ausrüstung, zur Verbesserung des Arbeitsschutzes, des Brand- und Arbeitsschutzes;

- Handlungen, Zeitpläne, Programme, Listen usw .;

- Erläuterungen zu den Fragen des Verstoßes gegen die Anforderungen der behördlichen und rechtlichen Vorschriften zum Arbeitsschutz, Arbeits- und Brandschutz.

ARBEITSBESCHREIBUNG

METROLOGIE INGENIEUR

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1. Diese Stellenbeschreibung definiert die Pflichten, Rechte und Verantwortlichkeiten der Person, die die Position eines Messtechnikingenieurs des Messdienstes innehat.

1.2. Ein Ingenieur wird auf die Position ernannt, der auf Anordnung des Unternehmens aus der Präsentation des leitenden Metrologen entlassen wird.

1.2.1. Der Messtechniker berichtet direkt, erhält von ihm Anweisungen und Aufträge.

1.3. Eine Person, die über eine höhere technische Ausbildung verfügt, ohne dass Anforderungen an eine Berufspraxis oder eine Sekundarschulbildung gestellt werden, und eine Berufserfahrung als Messtechniker der 1. technische) Ausbildung, mindestens 5 Jahre; eine Person, die mindestens 18 Jahre alt ist, eine ärztliche Untersuchung bestanden hat und keine Kontraindikationen für die Hinrichtung hat berufliche Verantwortung, und bestanden die Kenntnisprüfung in der Qualifikationskommission.

1.4. Die erstmalige Prüfung der Kenntnisse über Arbeitsschutz, Brandschutz, elektrische Sicherheit, technischer Betrieb von thermischen Kraftwerken eines neu eingestellten Messtechnik-Ingenieurs erfolgt spätestens einen Monat nach Berufung auf die Stelle.

1.5. Die nächste Prüfung der Kenntnisse zur elektrischen Sicherheit erfolgt mindestens alle 12 Monate, zum Arbeits- und Brandschutz, zum technischen Betrieb von Wärmekraftwerken mindestens alle drei Jahre.

1.6. Ein Messtechniker muss mindestens die Gruppe II der elektrischen Sicherheit haben.

1.7. Ein Messtechniker sollte wissen:

- Stellenbeschreibung eines Messtechnik-Ingenieurs;

- Verordnung über den Dienst der Metrologie;

- Bundesgesetz vom 27.07.2010 Nr. 190-FZ "Über die Wärmeversorgung";

- Verordnung des Energieministeriums der Russischen Föderation vom 24. März 2003 Nr. 115 "Über die Genehmigung der Regeln für den technischen Betrieb von Wärmekraftwerken" (Eingetragen im Justizministerium der Russischen Föderation am 02. April 2003 Nr. 4358);

- Sicherheitsvorschriften für den Betrieb von Wärmeverbrauchsanlagen und Wärmenetzen von Verbrauchern (genehmigt durch den Staatlichen Energieaufsichtsdienst am 05.07.1992);

- Regeln für die kommerzielle Messung von Wärmeenergie, Kühlmittel, genehmigt. Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 18. November 2013 Nr. 1034;

- Erlass des russischen Arbeitsministeriums vom 24. Juli 2013 Nr. 328n „Über die Genehmigung der Regeln für den Betrieb elektrischer Anlagen“ (Eingetragen im Justizministerium Russlands 12.12.2013 Nr. 30593);

- Anleitung zur Ersten Hilfe bei Arbeitsunfällen der RAO "UES of Russia". Orden der RAO UES von Russland vom 21. Juni 2007;

- Technische Dokumentation für die in Heizräumen installierten Haupt- und Hilfsgeräte;

- Anordnungen, Anordnungen und sonstige interne örtliche Vorschriften des Unternehmens;

- Informationsschreiben und andere Anweisungen der kontrollierenden Regierungsstellen.

- Verordnung des Energieministeriums der Russischen Föderation vom 08.07.2002 Nr. 204 "Regeln für die Anordnung von Elektroinstallationen".

- Gesetz der Russischen Föderation vom 27.04.1993 Nr. 4871-I "Über die Gewährleistung der Einheitlichkeit der Messungen";

- Anweisungen zur Untersuchung und Abrechnung von technologischen Verstößen beim Betrieb von Kraftwerken, Kraftwerken, Kesselhäusern, Strom- und Wärmenetzen (RD 153-34.0-20.801-00);

- Anweisungen zur Verhütung und Beseitigung von Unfällen im elektrischen Teil von Starkstromanlagen (SO 15334.20.561-2003);

- Anwendungsbereich und Normen für die Prüfung elektrischer Betriebsmittel (SO 34.45-51.300-97);

- Bundesgesetz vom 23.11.2009 N 261-FZ (geändert am 13.07.2015) "Über Energieeinsparung und Steigerung der Energieeffizienz und über Änderungen bestimmter Rechtsakte der Russischen Föderation";

- Bundesgesetz vom 21. Dezember 1994 Nr. 69-FZ "Über den Brandschutz";

- Bundesgesetz vom 22.07.2008 Nr. 123-FZ "Technische Vorschriften über Brandschutzanforderungen";

- Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 25.04.2012 Nr. 390 (in der Fassung vom 06.03.2015) "Über das Feuerregime" (zusammen mit den "Regeln für das Feuerregime in der Russischen Föderation");

- Verordnung des Ministeriums für Notfallsituationen der Russischen Föderation vom 12.12.2007 Nr. 645 (überarbeitet vom 22.06.2010) "Über die Genehmigung der Brandschutznormen" Schulung in Brandschutzmaßnahmen für Mitarbeiter von Organisationen "(Eingetragen im Justizministerium der Russischen Föderation am 21. Januar 2008 Nr. 10938);

- Bundesgesetz vom 28. Dezember 2013 Nr. 426-FZ "Über die besondere Beurteilung der Arbeitsbedingungen";

- Bundesgesetz vom 24.07.1998 Nr. 125-FZ "Über die obligatorische Sozialversicherung gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten";

- Verordnung des Ministeriums für Gesundheit und soziale Entwicklung Russlands vom 01.06.2009 Nr. 290n (in der Fassung vom 12.01.2015) "Über die Genehmigung der branchenübergreifenden Vorschriften für die Bereitstellung von Spezialkleidung, Spezialschuhen und anderer persönlicher Schutzausrüstung für Arbeitnehmer" (Eingetragen im Justizministerium Russlands 10.09.2009 Nr. 14742);

- Verordnung von Rostechnadzor vom 15. November 2013 Nr. 542 „Über die Genehmigung der föderalen Normen und Vorschriften im Bereich der Arbeitssicherheit“ Sicherheitsvorschriften für Gasverteilungs- und Gasverbrauchsnetze“. (Eingetragen im Justizministerium Russlands am 31.12.2013 Nr. 30929);

- Verordnung von Rostekhnadzor vom 29. Januar 2007 Nr. 37 (in der Fassung vom 6. Dezember 2013) "Über das Verfahren zur Ausbildung und Zertifizierung von Mitarbeitern von Organisationen, die vom Föderalen Dienst für Umwelt-, Technologie- und Nuklearaufsicht überwacht werden" (zusammen mit der "Verordnung über die Organisation der Arbeit zur Ausbildung und Zertifizierung von Fachorganisationen unter Aufsicht des Föderalen Dienstes für Umwelt, Technologie und Nuklearaufsicht "," Vorschriften über die Organisation der Ausbildung und Wissensprüfung von Arbeitnehmerorganisationen unter Aufsicht des Föderalen Dienstes für Umwelt, Technologische und nukleare Aufsicht ") (Eingetragen im Justizministerium Russlands am 22. März 2007 Nr. 9133);

- Bestell-Nr. 302 vom 12.04.2011. Des Ministeriums für Gesundheit und soziale Entwicklung der Russischen Föderation "Über die Genehmigung der Listen schädlicher und (oder) gefährlicher Produktionsfaktoren und Arbeiten, bei deren Durchführung vorläufige und regelmäßige medizinische Untersuchungen (Untersuchungen) durchgeführt werden, und die Verfahren zur Durchführung obligatorischer vorläufiger und regelmäßiger ärztlicher Untersuchungen (Untersuchungen) von Arbeitnehmern, die schwere Arbeiten ausführen und mit schädlichen und (oder) gefährlichen Arbeitsbedingungen arbeiten";

- Methodische und normative Materialien zur messtechnischen Unterstützung der Produktion;

- Organisation der messtechnischen Unterstützung der Produktion;

- Normen und andere behördliche Dokumente für die metrologische Zertifizierung von Produkten, Betrieb, Reparatur, Justierung, Überprüfung, Justierung und Lagerung von Messgeräten;

- Technische Anforderungen an die vom Unternehmen hergestellten Produkte, die Technologie seiner Herstellung;

- Technische Eigenschaften, Konstruktionsmerkmale, Zweck und Funktionsweise von Messgeräten, Technologie ihrer Reparatur;

- Methoden zur Durchführung von Messungen;

- Das Verfahren zur Bescheinigung und Zertifizierung von Produkten;

- Fortgeschrittene in- und ausländische Erfahrung im Bereich der messtechnischen Kontrolle und Produktionsunterstützung;

- Grundanforderungen an die Arbeitsorganisation in der Konstruktion;

- das Verfahren zur Ermittlung der Wirtschaftlichkeit der Einführung neuer Methoden und Messgeräte;

- Unterweisung über Brandschutzmaßnahmen in den Räumlichkeiten.

2. Berufliche Verantwortlichkeiten

Der Messtechniker ist verpflichtet:

2.1. Durchführung von Arbeiten zur messtechnischen Unterstützung der Entwicklung, Produktion, Prüfung und des Betriebs der vom Unternehmen hergestellten Produkte mit dem Ziel der ständigen Verbesserung seiner Qualität;

2.2. Mitwirkung bei der Ausarbeitung von Projekten für langfristige und laufende Pläne zur Einführung neuer Messgeräte, Vorschläge für Sachpläne zur messtechnischen Unterstützung der Produktion und für Pläne für organisatorische und technische Maßnahmen zur Verbesserung der messtechnischen Unterstützung, Messmittel und Messmethoden, in die Vorbereitung und Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität und Wettbewerbsfähigkeit von Produkten, deren Übereinstimmung mit den Anforderungen internationaler Standards;

2.3. Durchführung messtechnischer Prüfungen der im Unternehmen entwickelten und von anderen Unternehmen erhaltenen Konstruktions- und Technologiedokumentation, messtechnische Zertifizierung von nicht standardisierten Messgeräten;

2.4. Teilnahme an der Erstellung technischer Spezifikationen für die Konstruktion und Entwicklung von Messgeräten, an der Erprobung neuer Gerätetypen sowie an der Analyse der Gründe für die Verletzung von technologischen Regimen, Produktionsverlusten im Zusammenhang mit dem Zustand von Messgeräten, Kontrolle und Prüfung;

2.5. Komplexe Messgeräte prüfen, technologische Ausrüstung... Die Durchführung komplexer Messungen im Rahmen technologischer Prozesse sowie Messungen im Zusammenhang mit der Lösung von Meinungsverschiedenheiten zwischen Unternehmen und Verbrauchern bereitet auf der Grundlage ihrer Ergebnisse Schlussfolgerungen vor;

2.6. Beteiligen Sie sich an der Umsetzung von staatlichen und Branchenstandards, Unternehmensstandards und anderen normative Dokumente, Regulierung der Genauigkeit der Messungen;

2.7. Berechnen Sie die Wirtschaftlichkeit der Einführung neuer Methoden und Messgeräte;

2.8. Bestimmen Sie die Bedürfnisse der Unternehmensbereiche an Messgeräten, erstellen Sie konsolidierte Anträge für deren Kauf;

2.9. Realisieren obligatorische Kontrolle für den Zustand und die Richtigkeit des Einbaus, Einbaus und Gebrauchs von Messgeräten, technische Abnahme von neu an das Unternehmen gelieferten Messgeräten;

2.10. Rechtzeitige Vorlage zur Überprüfung von Messgeräten, die der staatlichen Kontrolle und Aufsicht unterliegen;

2.11. Durchführung von Wartung, Reparatur von Messgeräten, messtechnische Kontrolle und Überwachung von Messgeräten;

2.12. Studieren Sie die fortgeschrittene in- und ausländische Erfahrung in der messtechnischen Unterstützung der Produktion;

2.13. Teilnahme an der Entwicklung und Genehmigung von Normen und anderen behördlichen Dokumenten zu Fragen der Metrologie;

2.14. Erstellung von Berichten über die Umsetzung von Plänen zur messtechnischen Unterstützung der Produktion;

2.15. Inspektion durchführen, in Betrieb nehmen, technischer Service Messeinheiten für Wärmeenergie, Wärmeträger des Verbrauchers;

2.16. Durchführung von Inspektion, Inbetriebnahme, Wartung von Wärmezählern an Wärmeversorgungsquellen;

2.17. Informieren Sie den unmittelbaren Vorgesetzten über alle auftretenden Probleme und die ergriffenen Maßnahmen zu deren Beseitigung;

2.18. Interaktion mit anderen Diensten des Unternehmens zu Produktions- und anderen Themen, die in seine funktionalen Verantwortlichkeiten fallen;

2.19. Nehmen Sie in Not- und anderen Extremsituationen aktiv an der Beseitigung ihrer Folgen teil.

3. Rechte

Ein Messtechnik-Ingenieur hat das Recht:

3.1. die Schaffung einer gesunden und sicheren Umgebung für die Erfüllung ihrer Arbeitspflichten fordern;

3.2. Ungehinderter Zugang zu den Wärmeversorgungseinrichtungen des Unternehmens;

3.3. Anforderung von Unterlagen, Materialien, Werkzeugen, die für die Erfüllung ihrer amtlichen Aufgaben erforderlich sind, vom leitenden Metrologen;

3.4. Für den rechtzeitigen Erhalt von persönlicher Schutzausrüstung gemäß dem Standard für die Bereitstellung von PSA für Mitarbeiter des Unternehmens sowie deren Lagerung, Waschen, Trocknen, Instandsetzen und Austauschen;

3.5. den direkten Vorgesetzten auffordern, bei der Erfüllung ihrer beruflichen Pflichten und der Ausübung von Rechten zu helfen;

3.6. Kennenlernen der Projektentscheidungen der Unternehmensleitung bezüglich ihrer Aktivitäten;

3.7. Unterbreiten Sie dem leitenden Metrologen Vorschläge zur Verbesserung der Organisation und der von ihm durchgeführten Arbeitsmethoden.

3.8. Verweigern Sie die Ausführung von Arbeiten, wenn diese Arbeit aufgrund der Verletzung von Arbeitsschutzbestimmungen Leben und Gesundheit schädigen kann;

3.9. zur Verbesserung der beruflichen Qualifikationen in der vom Betriebsleiter vorgeschriebenen Weise;

3.10. Weitere arbeitsrechtliche Rechte.

4. Verantwortung

Der Messtechniker ist verantwortlich für:

4.1. Unsachgemäße Erfüllung oder Nichterfüllung ihrer Pflichten, die in dieser Stellenbeschreibung vorgesehen sind;

4.2. Verstoß gegen die Regeln und Vorschriften, die die Tätigkeit des Unternehmens regeln;

4.3. Unfaires Verhalten oder irrationale Verwendung von Waren und Materialien, die zu Schäden führen;

4.4. Nichtbeachtung bestehender Weisungen, Anordnungen und Anordnungen zur Wahrung von Geschäftsgeheimnissen und vertraulichen Informationen;

4.5. Verletzung der Arbeits- und Produktionsordnung, Brandschutzanweisungen, Unterweisungen zum Arbeitsschutz und zur elektrischen Sicherheit direkt durch den Arbeitnehmer und zur Folge eines Unfalls, zur Entstehung einer drohenden Beschädigung der Haupt- und Hilfseinrichtungen;

4.6. Vorzeitige Beseitigung festgestellter Mängel im Betrieb von Geräten und Geräten innerhalb der vom Leiter des Messdienstes festgelegten Fristen;

4.7. Verstöße, die zu Explosion, Feuer und Feuer am Arbeitsplatz führen;

4.8. Verstöße aufgrund des direkten Verschuldens des Mitarbeiters während der laufenden Reparatur von Geräten, die zu einem Unfall mit oder ohne Geräteschaden geführt haben, schlechte Arbeitsqualität, wiederholte Gerätereparatur;

4.9. Unzumutbare Verzögerung bei der Ausführung von Aufträgen.

5. Beziehungen

Bei der Erfüllung seiner funktionalen Aufgaben führt ein Messtechniker die folgenden Beziehungen aus:

5.1. Mit dem leitenden Metrologen:

- Aufträge, Anweisungen;

- Bestellungen, Informationsschreiben.

- primäre, wiederholte, außerplanmäßige Einweisungen am Arbeitsplatz; zum Arbeitsschutz, Brandschutz;

- Bedienungsanleitung der Geräte;

- persönliche Schutzausrüstung, Overalls;

- Ausrüstung, Inventar, Materialien, Werkzeuge, technische Dokumentation und andere Mittel, die für die Ausführung der Arbeiten erforderlich sind.

- Betriebsdokumentation zur Genehmigung;

- Informationen über die Durchführung von administrativen und technischen Anordnungen, die dem Tätigkeitsprofil entsprechen;

- Informationen über die Meinungsverschiedenheiten, die auf der Website aufgetreten sind;

- Informationen über grobe Verstöße des Personals gegen Arbeitsschutz- und Brandschutzanforderungen;

- Zertifikate, Memos, Berichte usw .;

- Anträge auf Gewährung von Urlaub oder Freizeit.

5.2. Mit Buchhaltung:

Der Messtechniker vermittelt:

- Akte der Abnahme und Übertragung der erbrachten Leistungen (erbrachten Dienstleistungen) zur Vorbereitung der Vorprüfung, periodische Prüfung von Messgeräten;

- Gesetze zur Installation und Inspektion von Wärmezählern;

- eingehende Dokumente von Lieferanten über ausgeführte Arbeiten, erbrachte Dienstleistungen, über den Eingang von Inventargegenständen;

- Geschäftsreiseberichte.

Ein Messtechniker erhält:

- Vollmacht zur Entgegennahme von Inventargegenständen;

- Handlungen zur Installation und Überprüfung von Wärmezählern (Rechnungen, Zahlungsrechnungen);

- Hilfe, andere Dokumentation und Informationen auf Anfrage.

5.3. Mit Vertriebsabteilung

Der Messtechniker vermittelt:

- Zulassungsakte zum Betrieb von Wärmemengenzählern beim Verbraucher;

- Kontrollen von Wärmezählern beim Verbraucher vor Beginn der Heizperiode;

- Berichte mit Archivablesungen von Messgeräten über die Menge der verbrauchten Wärmeenergie.

Ein Messtechniker erhält:

- Informationen auf Anfrage.

Artikel 11 des Gesetzes der Russischen Föderation vom 27.04.93 Nr. 4871-I "Über die Gewährleistung der Einheitlichkeit der Messungen" legt fest, dass Unternehmen, Organisationen, Institutionen, die Rechtspersonen, erforderlichenfalls in Übereinstimmung mit dem festgelegten Verfahren messtechnische Dienste zu schaffen, um Arbeiten durchzuführen, um die Einheitlichkeit und erforderliche Genauigkeit der Messungen für die Durchführung der messtechnischen Kontrolle und Überwachung sicherzustellen.

Es ist zwingend erforderlich, einen messtechnischen Dienst oder eine andere zu erstellen Organisationsstrukturen um die Einheitlichkeit der Messungen in folgenden Tätigkeitsbereichen zu gewährleisten:

1 Gesundheitsvorsorge
2 Veterinär
3 Umweltschutz
4 Gewährleistung der Arbeitssicherheit
5 Handelsgeschäfte und gegenseitige Abrechnungen zwischen Käufer und Verkäufer, einschließlich Geschäfte mit Spielautomaten und Geräten
6 Staatliche Buchhaltungsoperationen
7 Gewährleistung der Verteidigung des Staates
8 Geodätische und hydrometeorologische Arbeiten
9 Bank-, Steuer-, Zoll- und Postgeschäfte
10 Herstellung von Produkten, die im Rahmen von Verträgen für den staatlichen Bedarf gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation geliefert werden
11 Prüfung und Qualitätskontrolle von Produkten, um die Einhaltung der verbindlichen Anforderungen zu ermitteln staatliche Standards Russische Föderation
12 Obligatorische Zertifizierung von Produkten und Dienstleistungen
13 Messungen im Auftrag der Gerichtsbehörden, der Staatsanwaltschaft, des Schiedsgerichts, der Regierungsbehörden der Russischen Föderation
14 Registrierung nationaler und internationaler Sportrekorde.

Die Rechte und Pflichten der metrologischen Dienste werden durch die entsprechenden Bestimmungen und die Rechte und Pflichten der Mitarbeiter bestimmt - durch von den Leitern der juristischen Personen genehmigte Stellenbeschreibungen.

Die Stellenbeschreibung des leitenden Metrologen kann folgende Aufgaben beinhalten:

  1. Umsetzung einer einheitlichen technischen Politik und Arbeitsmanagement, um die Einheitlichkeit und erforderliche Genauigkeit der Messungen zu gewährleisten, Umsetzung der messtechnischen Kontrolle und Überwachung im Unternehmen.
  2. Vorbereitung erforderliche Dokumente für die Akkreditierung des metrologischen Dienstes des Unternehmens für das Recht, Messgeräte zu verifizieren.
  3. Entwicklung von Plänen für organisatorische und technische Maßnahmen zur Verbesserung der Produktionseffizienz auf Basis einer verbesserten messtechnischen Unterstützung.
  4. Bereitstellung von Lagerung und Wartung auf dem richtigen Niveau von Standards und Installationen von höchster Genauigkeit zur Wiedergabe physikalischer Größen, Prüfeinrichtungen und anderen Mitteln zur Kalibrierung von Messgeräten.
  5. Interaktion mit dem Staatlichen Komitee der Russischen Föderation für Normung und Metrologie zu Fragen der Gewährleistung der Einheitlichkeit der Messungen.
  6. Überwachung der Beseitigung behördlich festgestellter Mängel Staatskomitee Russische Föderation für Normung und Messtechnik.

Die Stellenbeschreibungen für Metrologen (Ingenieure und Techniker) sollten folgende Zuständigkeiten vorsehen: Abrechnung von Messgeräten; Mitwirkung an der Arbeit von Kommissionen zur Abnahme und Inbetriebnahme von Messgeräten; Organisation der Überprüfung, Kalibrierung und Reparatur von Messgeräten; Kontrolle über die Entwicklung und den richtigen Einsatz neuer Messgeräte, die in Betrieb genommen werden.

ANWEISUNGEN DES CHEF METROLOGIST

  1. Allgemeine Bestimmungen
  2. Der leitende Metrologe gehört zur Kategorie der Manager.
  3. In die Position des leitenden Metrologen wird eine Person mit einer höheren beruflichen (technischen) Ausbildung und Berufserfahrung in der Fachrichtung Ingenieurwesen und technische Führungspositionen in der messtechnischen Unterstützung der Produktion von mindestens 5 Jahren berufen.
  4. Der leitende Metrologe sollte wissen:

3.1. gesetzgebende und normative Rechtsakte, methodische Materialien zur messtechnischen Unterstützung der Produktion.

3.2. Profil, Spezialisierung und Merkmale der organisatorischen und technologischen Struktur des Unternehmens, die Aussichten für seine Entwicklung.

3.3. Verfahren und Methoden zur Planung von Arbeiten zur messtechnischen Kontrolle und Produktionsunterstützung.

3.4. Organisation der messtechnischen Unterstützung der Produktion in der Industrie und im Betrieb.

3.5. Produktionskapazität, technische Eigenschaften, Konstruktionsmerkmale und Betriebsmodi der Ausrüstung, Regeln für ihren Betrieb.

3.6. Grundlagen der Produktionstechnologie der Produkte des Unternehmens.

3.7. Vorschriften, Anleitungen und sonstige Richtlinien für die Entwicklung und Ausführung von Technischer Dokumentation.

3.8. Das Gerät und die Regeln für den Betrieb von Messgeräten, die Organisation ihrer Reparatur.

3.9. Methoden zur Durchführung von Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet der Verbesserung messtechnischer Unterstützungs- und Messgeräte.

3.10. Das Verfahren zum Abschluss von Verträgen mit Drittorganisationen.

3.11. Grundlagen der Ökonomie, Organisation von Produktion, Arbeit und Management.

3.12. Grundlagen des Arbeitsrechts.

3.13. Regeln und Vorschriften zum Arbeitsschutz.

  1. Der leitende Metrologe verwaltet
  1. Während der Abwesenheit des leitenden Metrologen (Geschäftsreise, Krankheit, Urlaub usw.) werden seine Aufgaben von einer nach dem festgelegten Verfahren ernannten Person wahrgenommen. Diese Person erwirbt die entsprechenden Rechte und ist verantwortlich für unsachgemäße Leistung die ihm übertragenen Aufgaben.
8. .
  1. Amtliche Verpflichtungen

Leitender Metrologe:

  1. Organisiert Arbeiten zur messtechnischen Unterstützung für die Entwicklung, Produktion, Prüfung und den Betrieb der vom Unternehmen hergestellten Produkte.
  2. Überwacht die Vorbereitung von Projekten und geplanten Einsätzen zur Einführung neuer Messmittel, organisatorische und technische Maßnahmen zur Verbesserung der Produktionseffizienz, Verbesserung der messtechnischen Unterstützung, Mess-, Kontroll- und Prüfmittel und -methoden.
  3. Bietet die Erstellung von lokalen Eichdiagrammen, die Festlegung der optimalen Frequenz und die Entwicklung von Kalenderplänen für die Eichung von Messgeräten.
  4. Leitet die Arbeit an der messtechnischen Prüfung von Konstruktions- und anderen technischen Unterlagen, die im Unternehmen entwickelt wurden und von anderen Unternehmen und Organisationen stammen.
  5. Beteiligt sich an der laufenden Forschung zur Automatisierung von Produktionsprozessen im Zusammenhang mit dem Einsatz von Messgeräten, um den Bedarf des Unternehmens an diesen Werkzeugen zu ermitteln.
  6. Bietet die Einführung moderner Methoden und Messgeräte sowie Arbeiten zur Beurteilung von Messfehlern.
  7. Organisiert Arbeiten zur Analyse des Standes der messtechnischen Unterstützung, Durchführung messtechnischer Zertifizierungen von nicht genormten Messgeräten, Entwicklung, Vereinbarung und Genehmigung von Methoden, Anweisungen und anderen normativen und technischen Unterlagen zu deren Überprüfung sowie Zertifizierung von Messgeräten nach Restaurierung, Reparatur, Überprüfung.
  8. Führt die Kontrolle über die Ausrüstung des technologischen Prozesses mit allen in den Vorschriften vorgesehenen Messgeräten, die Übereinstimmung der in den Unternehmensbereichen verwendeten Messgeräte und Methoden mit den Anforderungen an die Einhaltung der festgelegten Produktionsweisen und der Produktqualität durch.
  9. Erteilt Vorschriften, die darauf abzielen, Verstöße gegen messtechnische Regeln und Vorschriften zu verhindern, zu stoppen oder zu beseitigen.
  10. Organisiert die Erstellung von technischen Spezifikationen für die Konstruktion und Entwicklung von Sondermessgeräten.
  11. Bietet Personalausstattung des Austauschfonds von Messgeräten, Prüfung und Kontrolle, Lagerung und Vergleich von Arbeitsnormalen gemäß dem festgelegten Verfahren, Reparatur und Wartung von Mustern von Messgeräten.
  12. Fördert die Umsetzung staatlicher und industrieller Standards, Unternehmensstandards und anderer normativer und technischer Dokumentationen, die die Standards der Messgenauigkeit, Methoden und Verifikationsmittel regeln.
  13. Beaufsichtigt die Arbeiten zur Erstellung der erstellten Berichterstattung und deren Übermittlung an die Organe des staatlichen Metrologiedienstes.
  14. Organisiert Arbeiten zur Verbesserung der Qualifikation der Mitarbeiter des messtechnischen Dienstes.
  15. Beaufsichtigt die Mitarbeiter des Unternehmens, die die messtechnische Kontrolle und die messtechnische Unterstützung der Produktion durchführen.
16. .

III. Rechte

Der leitende Metrologe hat das Recht:

  1. Vertretung der Unternehmensinteressen gegenüber den Strukturabteilungen des Unternehmens, den staatlichen messtechnischen Kontroll- und Aufsichtsorganen und anderen staatlichen Behörden in Fragen der messtechnischen Unterstützung der Produktion.
  2. Unterbreiten Sie dem Betriebsleiter Vorschläge zum Abschluss von Verträgen über die Vermietung von einzigartigen Messgeräten und Prüfmitteln für Kalibrier- und andere messtechnische Arbeiten sowie Vereinbarungen über die Einbeziehung von Drittfachleuten bei der messtechnischen Prüfung von Dokumentationen und messtechnischen Zertifizierung und Implementierung von Messtechniken.
  3. Von den Leitern der Strukturabteilungen und von unabhängigen Fachleuten die Bereitstellung von Informationen verlangen, die für die Durchführung von Arbeiten zur messtechnischen Kontrolle und zur messtechnischen Unterstützung der Produktion erforderlich sind.
  4. Mitwirkung bei der Erstellung von Auftragsentwürfen, Anweisungen, Anweisungen zu Fragen der messtechnischen Unterstützung der Produktion.
  5. Den Leitern der Strukturabteilungen des Unternehmens Weisungen in Fragen der messtechnischen Kontrolle und Produktionsunterstützung zu erteilen.
  6. Unterbreiten Sie in Übereinstimmung mit dem festgelegten Verfahren Vorschläge zur strafrechtlichen Verfolgung von Beamten, die sich der Verletzung der Vorschriften für die Verwendung von Messgeräten und des Verfahrens zur messtechnischen Unterstützung der Produktion schuldig gemacht haben.
  7. Verbieten Sie die Verwendung fehlerhafter und ungeprüfter Messgeräte.
  8. Zur Prüfung durch den Unternehmensleiter einreichen:

8.1. Ideen zur Ernennung, Verlegung und Entlassung von untergeordneten Mitarbeitern.

8.2. Vorschläge: zur Ermutigung ausgezeichneter Arbeiter, zur materiellen und disziplinarischen Verantwortung, die die Produktions- und Arbeitsdisziplin verletzen.

  1. Einsichtnahme und Unterzeichnung von Dokumenten im Rahmen ihrer Zuständigkeit.
  2. Unabhängige Korrespondenz mit den strukturellen Abteilungen der Organisation sowie mit anderen Organisationen zu Fragen, die in seine Zuständigkeit fallen und keine Beteiligung des Unternehmensleiters erfordern.
11. .
  1. Eine Verantwortung

Der leitende Metrologe ist verantwortlich für:

  1. Für die unsachgemäße Erfüllung oder Nichterfüllung ihrer in dieser Stellenbeschreibung vorgesehenen Amtspflichten - innerhalb der Grenzen der geltenden Arbeitsgesetzgebung der Russischen Föderation.
  2. Für Straftaten, die im Rahmen ihrer Tätigkeit begangen wurden - im Rahmen der geltenden Verwaltungs-, Straf- und Zivilgesetzgebung der Russischen Föderation.
  3. Um dem Unternehmen einen materiellen Schaden zuzufügen - innerhalb der Grenzen der geltenden Arbeitsgesetzgebung der Russischen Föderation.

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Ich bin damit einverstanden

_____________________________ (Nachname, Initialen)

(Name der Organisation, ihre ________________________________

organisatorisch - Rechtsform) (Direktor; andere bevollmächtigte Person

Stellenbeschreibung genehmigen)

OFFIZIELLE ANWEISUNGEN DES METROLOGEN

——————————————————————-

(Name der Einrichtung)

00.00.201_j. Nr. 00

  1. Allgemeine Bestimmungen

1.1 Diese Stellenbeschreibung legt die Verantwortung, Rechte und Pflichten eines Messtechnikers _____________________ (nachfolgend „Unternehmen“ genannt) fest.

Institutionsname

1.2 Für die Position des Metrologen wird eine Person mit einer beruflichen (technischen) Ausbildung (Hochschule, Sekundarstufe) akzeptiert - es werden keine Berufserfahrungen vorausgesetzt; mindestens 3 Jahre Berufserfahrung in Ingenieur- und technischen Positionen; DR.

1.3 Der Messtechniker wird für die Stelle angenommen und durch Anordnung auf Vorlage entlassen

1.4 Der Metrologe ist dem unterstellt.

1.5 Während der Abwesenheit eines Messtechnikers (Krankheit, Urlaub usw.) werden seine Aufgaben einer in vorgeschriebener Weise ernannten Person übertragen, die die entsprechenden Rechte erwirbt und für die ordnungsgemäße Erfüllung der ihr übertragenen Aufgaben verantwortlich ist.

1.6 Ein Messtechniker sollte wissen:

Grundlegende Anforderungen an die Arbeitsorganisation im Design;

Verfahren zur Ermittlung der Wirtschaftlichkeit der Einführung neuer Methoden und Messgeräte;

Technische Anforderungen an die vom Unternehmen hergestellten Produkte, die Technologie seiner Herstellung;

Technische Eigenschaften, Konstruktionsmerkmale, Zweck und Funktionsweise von Messgeräten, Technologie ihrer Reparatur;

Messmethoden;

Beschlüsse, Anordnungen, Anordnungen, methodische und normative Materialien zur messtechnischen Unterstützung der Produktion;

Organisation der messtechnischen Unterstützung der Produktion;

Normen und andere behördliche Dokumente für die metrologische Zertifizierung von Produkten, Betrieb, Reparatur, Justierung, Überprüfung, Justierung und Lagerung von Messgeräten;

Das Verfahren zur Bescheinigung und Zertifizierung von Produkten;

Grundlagen der Ökonomie, Organisation von Produktion, Arbeit und Management;

Arbeitsgesetzgebung;

Regeln und Vorschriften zum Arbeitsschutz.

  1. Amtliche Verpflichtungen

Der Messtechniker ist verpflichtet:

2.1 Erstellen Sie lokale Nachweisdiagramme nach Messarten, legen Sie die Häufigkeit der Überprüfungen von Messgeräten fest und entwickeln Sie Kalenderdiagramme ihr Verhalten.

2.2 Durchführung:

Metrologische Prüfung der im Unternehmen entwickelten und von anderen Unternehmen erhaltenen Konstruktions- und Technologiedokumentation;

Metrologische Zertifizierung von nicht genormten Messgeräten.

2.3 Arbeitet an der Auswahl von Messgeräten und Methoden, entwickelt Methoden zu deren Umsetzung.

2.4 Durchführung von Arbeiten zur messtechnischen Unterstützung der Entwicklung, Herstellung, Prüfung und des Betriebs der vom Unternehmen hergestellten Produkte.

2.5 Mitmachen:

Bei der Vorbereitung und Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität und Wettbewerbsfähigkeit von Produkten, deren Übereinstimmung mit den Anforderungen internationaler Standards;

Bei der Vorbereitung von Projekten für langfristige und laufende Pläne zur Einführung neuer Messmittel, Vorschläge für Fachpläne zur messtechnischen Unterstützung der Produktion und Pläne für organisatorische und technische Maßnahmen zur Verbesserung der messtechnischen Unterstützung, Methoden und Messgeräte.

2.6. Sich beteiligen:

Zur Vorbereitung der vom Unternehmen hergestellten Produkte für die Beglaubigung und Zertifizierung;

Testen neuer Produkttypen;

Bei der Erstellung von technischen Spezifikationen für das Design;

Bei der Entwicklung von Messgeräten für besondere Zwecke;

Bei der Analyse der Ursachen für Verstöße gegen technologische Regime, Produktausschuss, nicht produktive Kosten für Rohstoffe, Materialien, Energie und andere Produktionsverluste im Zusammenhang mit dem Zustand von Messgeräten, Kontrollen und Prüfungen.

2.7 Durchführung:

Überprüfung komplexer Messgeräte, technologischer Geräte auf Einhaltung der festgelegten Genauigkeitsstandards;

Durchführung komplexer Messungen während technologischer Prozesse und Produktprüfungen sowie Messungen im Zusammenhang mit der Beilegung von Meinungsverschiedenheiten zwischen den Unternehmensbereichen über die Bewertung der Genauigkeit und die Wahl der Messmittel und -methoden.

2.8 Erstellen Sie Schlussfolgerungen auf der Grundlage der Ergebnisse der Überprüfung und der Messungen.

2.9 Beteiligen Sie sich an der Umsetzung staatlicher und industrieller Standards, Unternehmensstandards und anderer Vorschriften zur Genauigkeit von Messungen.

2.10 Berechnungen der Wirtschaftlichkeit der Einführung neuer Methoden und Messgeräte durchzuführen.

2.11 Bestimmen Sie den Bedarf der Unternehmensbereiche an Messgeräten, erstellen Sie konsolidierte Anträge für deren Kauf.

2.12 Implementieren:

Obligatorische Kontrolle über den Zustand und die Richtigkeit der Installation, Installation und Verwendung von Messgeräten;

Technische Abnahme von neu an das Unternehmen gelieferten Messgeräten.

2.13 Teilnahme an der Entwicklung und Genehmigung von Normen und anderen normativen Dokumenten zu Fragen der Metrologie.

2.14 Erstellung von Berichten über die Umsetzung von Plänen zur messtechnischen Unterstützung der Produktion.

  1. Rechte

Der Messtechniker hat das Recht:

3.1 Sich mit den Dokumenten vertraut zu machen, die seine Rechte und Pflichten in der ausgeübten Position definieren, die Kriterien für die Beurteilung der Qualität der Erfüllung der Amtspflichten.

3.2 Vorschläge zur Verbesserung der Arbeit im Zusammenhang mit den in dieser Stellenbeschreibung vorgesehenen Verantwortlichkeiten zur Prüfung durch das Management vorlegen.

3.3 Von den Abteilungsleitern des Unternehmens und von unabhängigen Fachkräften persönlich oder im Auftrag seines Vorgesetzten Auskünfte und Unterlagen zu verlangen, die für die Wahrnehmung seiner dienstlichen Aufgaben erforderlich sind.

3.4 Informieren Sie Ihren direkten Vorgesetzten über alle Mängel in der Produktionstätigkeit des Unternehmens (sein Struktureinheiten) und machen Sie Ihre eigenen Vorschläge für deren Beseitigung.

3.5 Von der Unternehmensleitung verlangen, die für die Erfüllung ihrer Aufgaben und die Ausübung der Rechte erforderlichen organisatorischen und technischen Voraussetzungen zu schaffen.

  1. Eine Verantwortung

Der Metrologe ist verantwortlich für:

4.1 Unzureichende oder Nichterfüllung ihrer in dieser Stellenbeschreibung vorgesehenen Pflichten im Rahmen der geltenden Arbeitsgesetzgebung der Russischen Föderation

4.2 Im Rahmen ihrer Tätigkeit begangene Rechtsverletzungen im Rahmen der geltenden Verwaltungs-, Straf- und Zivilgesetzgebung der Russischen Föderation.

4.3 Sachschaden für das Unternehmen im Rahmen der geltenden Arbeitsgesetzgebung der Russischen Föderation.

Leiter Struktur
Divisionen:


(Unterschrift) Nachname, Initialen

00.00.00g.
(Unterschrift) Nachname, Initialen

00.00.00g.
(Unterschrift) Nachname, Initialen

Ich habe die Anleitung gelesen:

00.00.00g.
(Unterschrift) Nachname, Initialen

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Celeste Joy Diaz, Recruiting-Managerin bei Amazon, teilt die größten Fehler, die Amazon-Arbeitssuchende machen. Die besten Google-Recruiter stimmen ihr zu. Sie haben 3 Arten von Lebensläufen identifiziert und beraten, welche besser ist. 1. Lebenslauf mit Beiträgen. In einer solchen Zusammenfassung ...

Stellen Sie sich vor, Sie finden den Lebenslauf Ihres Mitarbeiters auf einer Recruiting-Site. Was zu tun ist? Rufen Sie "auf dem Teppich" an und erzwingen Sie das Löschen des Profils? Überreden zu bleiben? Verdoppeln Sie Ihr Gehalt? Oder den "Verräter" ohne weiteres abtun? Wir haben die Wirtschaftsvertreter gefragt, was sie ...