Stellenbeschreibungen des persönlichen Assistenten des CEO. Stellenbeschreibung der Assistentin (Assistentin) des Generaldirektors, Stellenbeschreibung der Assistentin (Assistentin) des Generaldirektors, Muster-Stellenbeschreibung der Assistentin (Assistentin)

V Arbeitsbeschreibung der Aufgaben- und Arbeitsumfang einer Person in einer bestimmten Position wird festgelegt. Stellenbeschreibung gemäß Allrussischer Klassifikator Managementdokumentation oder OKUD, OK 011-93 (genehmigt durch den Beschluss des Staatsstandards vom 30.12.1993 Nr. 299) wird auf die Dokumentation über die organisatorische und regulatorische Regelung der Aktivitäten der Organisation verwiesen. Zur Gruppe solcher Dokumente gehören neben der Stellenbeschreibung insbesondere das interne Arbeitsreglement, die Bestimmung zur Struktureinheit, die Besetzungstabelle.

Ist die Stellenbeschreibung obligatorisch?

Das Arbeitsgesetzbuch der Russischen Föderation verpflichtet Arbeitgeber nicht, Stellenbeschreibungen zu erstellen. Tatsächlich sollte in einem Arbeitsvertrag mit einem Arbeitnehmer immer seine Arbeitsfunktion offengelegt werden (Arbeiten gemäß der Position gemäß Besetzungstabelle, Beruf, Spezialität mit Angabe der Qualifikation oder der ihm anvertrauten spezifischen Art der Arbeit) (Artikel 57 des Arbeitsgesetzbuches der Russischen Föderation). Daher ist es unmöglich, den Arbeitgeber für das Fehlen von Stellenbeschreibungen zur Verantwortung zu ziehen.

Gleichzeitig ist es die Stellenbeschreibung, die normalerweise ein Dokument ist, in dem die Arbeitsfunktion des Mitarbeiters angegeben ist. Die Weisung enthält eine Auflistung der Arbeitspflichten des Arbeitnehmers unter Berücksichtigung der Besonderheiten der Produktions-, Arbeits- und Betriebsorganisation, der Rechte des Arbeitnehmers und seiner Verantwortung (Schreiben von Rostrud vom 30.11.2009 Nr. 3520-6-1) . Darüber hinaus legt die Stellenbeschreibung in der Regel nicht nur die Arbeitsfunktion des Arbeitnehmers offen, sondern legt auch die Qualifikationsanforderungen fest, die für die besetzte Stelle bzw. die ausgeübte Tätigkeit gelten (Rostrud-Brief vom 24.11.2008 Nr. 6234-TZ).

Das Vorhandensein von Stellenbeschreibungen vereinfacht den Interaktionsprozess zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber in inhaltlichen Fragen Arbeitsfunktion, die Rechte und Pflichten des Arbeitnehmers und die Anforderungen an ihn. Das heißt, all die Fragen, die sich häufig sowohl im Verhältnis zu bestehenden und neu eingestellten Mitarbeitern als auch zu Bewerbern für eine bestimmte Position stellen.

Rostrud hält die Stellenbeschreibung sowohl im Interesse des Arbeitgebers als auch des Arbeitnehmers für notwendig. Schließlich hilft das Vorhandensein einer Stellenbeschreibung (Schreiben Rostrud vom 09.08.2007 Nr. 3042-6-0):

  • die Aktivitäten des Mitarbeiters während des Zeitraums objektiv beurteilen Probezeit;
  • die Anmietung vernünftigerweise verweigern (schließlich können die Anweisungen zusätzliche Anforderungen in Bezug auf Geschäftsqualitäten Angestellter);
  • um Arbeitsfunktionen zwischen Mitarbeitern zu verteilen;
  • den Arbeitnehmer vorübergehend an einen anderen Arbeitsplatz versetzen;
  • die Gewissenhaftigkeit und Vollständigkeit der beruflichen Funktion des Mitarbeiters beurteilen.

Deshalb ist die Erstellung von Stellenbeschreibungen in der Organisation ratsam.

Eine solche Anweisung kann angehängt werden Arbeitsvertrag oder als unabhängiges Dokument genehmigt werden.

Wie die Stellenbeschreibung erstellt wird

Die Stellenbeschreibungen werden in der Regel auf der Grundlage von Qualifikationsmerkmalen erstellt, die in Qualifikationsreferenzbüchern enthalten sind (z. 1998 Nr. 37).

Für Arbeitnehmer, die in Arbeitnehmerberufen angestellt sind, werden zur Bestimmung ihrer Arbeitsfunktion einheitliche Tarif- und Qualifikationsverzeichnisse der Arbeit und Berufe der Arbeitnehmer in den entsprechenden Branchen verwendet. Die auf der Grundlage solcher Nachschlagewerke entwickelten Anleitungen werden in der Regel als Produktionsanleitungen bezeichnet. Um die interne Dokumentation in der Organisation zu vereinheitlichen und zu vereinfachen, werden Arbeitsanweisungen für Arbeiterberufe jedoch oft auch als Stellenbeschreibungen bezeichnet.

Da es sich bei der Stellenbeschreibung um ein internes Organisations- und Verwaltungsdokument handelt, ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Arbeitnehmer bei der Einstellung (vor Abschluss eines Arbeitsvertrages) gegen Unterschrift damit vertraut zu machen (

Die Stellenbeschreibung des stellvertretenden Managers wird erstellt, um die Arbeitsbeziehungen zu rationalisieren. Das Dokument gibt die funktionalen Pflichten, Verantwortlichkeiten und Rechte des Mitarbeiters an.

Die Position "Assistent des Managers" in verschiedenen Organisationen kann unterschiedlich bezeichnet werden: persönlicher stellvertretender Direktor, stellvertretender Direktor, Sekretärin.

Beispiel einer typischen Stellenbeschreibung für eine Führungskraft

. Allgemeine Bestimmungen

1. Der Assistent des Leiters wird auf die Position ernannt und auf Anordnung des Leiters der Organisation entlassen.

2. Der Assistent des Leiters berichtet direkt an den Leiter des Unternehmens.

3. Während der Abwesenheit des Assistenten des Leiters werden seine Rechte und Funktionspflichten auf einen anderen Beamten übertragen, der in der Ordnung für die Organisation angegeben ist.

4. Eine Person, die Hochschulbildung und eine vergleichbare Berufserfahrung von einem Jahr oder länger.

5. Der stellvertretende Geschäftsführer wird in seiner Tätigkeit geleitet von:

  • die Gesetzgebung der Russischen Föderation;
  • Interne Arbeitsvorschriften, die Charta und andere Vorschriften und Unternehmen;
  • Aufträge und Aufträge der Geschäftsführung;
  • diese Stellenbeschreibung.

6. Der stellvertretende Manager sollte wissen:

  • das etablierte Verfahren für den Umgang mit Dokumenten in der Organisation;
  • Vorschriften Unternehmenskommunikation und Etikette;
  • das Verfahren zur Pflege der Meldedokumentation;
  • Regeln für die Verwendung von Bürogeräten, Kommunikation;
  • die Grundlagen der Arbeit in einem Texteditor, Tabellenkalkulationen;
  • Grundlagen der Büroarbeit;
  • Organisations- und Personalstruktur des Unternehmens;
  • das Verfahren zum Abschluss und zur Durchführung von Verträgen.

II. Aufgaben des stellvertretenden Geschäftsführers

Dem stellvertretenden Geschäftsführer sind folgende funktionale Aufgaben zugeordnet:

1. Planung des Arbeitstages des Managers: Entwicklung und Vereinbarung eines Zeitplans für Besprechungen, Besuche, Anrufe, Empfänge und andere Aktionen.

2. Persönliche Begleitung des Leiters bei Sitzungen, Empfängen, auf Reisen.

3. Technischer Support Arbeit des Managers: Bestellung von Fahrkarten, Transport; Organisation von Verhandlungen, Treffen.

4. Führen von Protokollen und anderen Dokumenten, die den Verlauf und das Ergebnis von Sitzungen, Sitzungen, Verhandlungen festhalten.

5. Aufzeigen von Weisungen, Anordnungen der Geschäftsführung und Kontrolle deren Umsetzung an die Mitarbeiter der Strukturabteilungen der Organisation.

6. Sammlung von Informationen, Vorbereitung und Bereitstellung von Analyse-, Informations-, Referenz- und sonstigen Berichten an die Geschäftsleitung.

7. Führen von Aufzeichnungen, Empfang der an den Leiter gesendeten Korrespondenz.

8. Anmeldung von Besuchern für einen persönlichen Termin mit dem Leiter, die Organisation ihres Empfangs.

9. Annahme von Dokumenten und Anträgen auf Unterschrift des Leiters, deren Registrierung, Abrechnung und Übertragung an den Leiter.

10. Erstellung von Briefen, Anträgen, sonstigen Dokumenten im Auftrag der Geschäftsführung.

11. Vorbereitung von Sitzungen, Sitzungen, Sitzungen, die vom Leiter geleitet werden. Sammeln der notwendigen Materialien, Benachrichtigung der Teilnehmer über Zeit, Ort der Durchführung, Tagesordnung.

12. Erfüllung der Büroaufgaben des Leiters.

. Rechte

Der Assistent des Managers hat das Recht:

1. Erhalten Sie Informationen in der Menge, die zur Erledigung der zugewiesenen Aufgaben erforderlich ist.

2. Senden Sie Vorschläge an die Geschäftsleitung, um ihre Arbeit zu verbessern und die Aktivitäten des Unternehmens zu rationalisieren.

3. Anfragen an Organisationseinheiten (im Auftrag des Leiters oder auf persönliche Initiative) senden, um Unterlagen zu erhalten, die für die Wahrnehmung seiner Amtspflichten erforderlich sind.

4. Fordern Sie die Geschäftsführung der Institution auf, die für die Umsetzung ihrer . erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen Offizielle Pflichten.

5. Akzeptieren unabhängige Entscheidungen innerhalb ihrer Zuständigkeit.

6. Zugriff auf vertrauliche Informationen haben, wenn eine geschäftliche Notwendigkeit besteht.

NS. Eine Verantwortung

Der stellvertretende Geschäftsführer ist verantwortlich für:

1. Bereitstellung von ungenauen Informationen für Mitarbeiter der Organisation.

2. Unsachgemäße Erfüllung ihrer Pflichten.

3. Sachschaden für die Organisation, den Staat, seine Gegenparteien, Mitarbeiter.

4. Verletzung der Fristen für die Erledigung der Aufgaben.

5. Verstoß gegen die Bestimmungen der maßgeblichen Dokumente der Organisation, Entscheidungen, Verordnungen.

6. Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen, personenbezogenen Daten, vertraulichen Informationen.

7. Handlungen außerhalb seiner Zuständigkeit.

8. Verstoß Arbeitsdisziplin, Sicherheitsvorkehrungen, interne Arbeitsvorschriften, Brandschutz.

9. Verstoß gegen die Normen der Geschäftsetikette, grobe Behandlung von Geschäftspartnern, Besuchern, Mitarbeitern der Organisation.

Amtliche Verpflichtungen Assistent (Assistent) Generaldirektor - Dies ist in erster Linie die Unterstützung der ersten Person des Unternehmens. Die Stellenbeschreibung eines Assistenten (Assistenten) des Generaldirektors kann spezifische Anforderungen enthalten (z. B. Kenntnisse in zwei Fremdsprachen) und Verantwortlichkeiten. In jedem Fall hilft Ihnen eine Muster-Stellenbeschreibung eines Vorstandsassistenten (Assistenten) bei der Erstellung eines Personaldokuments.

Stellenbeschreibung stellvertretender Generaldirektor
(Stellenbeschreibung für Assistant CEO)

ZUGELASSEN
Generaldirektor
Nachname I.O. ________________
"________"_____________ ____ G.

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1. Der Assistent (Assistent) des Generaldirektors gehört zur Berufskategorie.
1.2. Ein Assistent (Assistent) des Generaldirektors wird auf Anordnung des Generaldirektors der Gesellschaft ernannt und entlassen.
1.3. Der Assistent (Assistent) des CEO berichtet direkt an den CEO des Unternehmens.
1.4. Während der Abwesenheit des Assistenten (Assistenten) des Generaldirektors werden seine Rechte und Pflichten auf einen anderen Beamten übertragen, der in der Bestellung für die Organisation bekannt gegeben wird.
1.5. Als Assistent (Assistent) des Generaldirektors wird eine Person ernannt, die folgende Anforderungen erfüllt: Ausbildung - höhere oder unvollständige Hochschulausbildung, Erfahrung mit einer ähnlichen Tätigkeit aus einem Jahr, Kenntnisse der Büroausstattung (Fax, Kopierer, Scanner, Drucker) ), Microsoft Office-Programme (Word, Excel), Büroarbeit.
1.6. Der Assistent (Assistent) des Generaldirektors wird in seiner Tätigkeit geleitet von:
- Gesetzgebungsakte der Russischen Föderation;
- Unternehmenssatzung, interne Arbeitsvorschriften, andere Unternehmensvorschriften;
- Aufträge und Aufträge der Geschäftsführung;
- diese Stellenbeschreibung.

2. Aufgaben des stellvertretenden (stellvertretenden) Generaldirektors

Der Assistent (Assistent) des Generaldirektors nimmt folgende Aufgaben wahr:
2.1. Plant den Arbeitstag des CEO (Meetings, Calls, Empfänge, etc.).
2.2. Bietet technische Unterstützung für die Aktivitäten des Generaldirektors (Bestellung von Transportmitteln, Tickets, Organisation von Meetings, Verhandlungen usw.)
2.3. Begleitet den CEO bei Meetings, Reisen etc.
2.4. Nimmt an Verhandlungen, Geschäftstreffen, besonderen Empfängen teil; führt Protokolle und andere Dokumente, die den Verlauf und das Ergebnis von Sitzungen und Verhandlungen formalisieren.
2.5. Koordiniert im Auftrag des Generaldirektors Einzelangelegenheiten mit Mitarbeitern der Strukturabteilungen, übermittelt ihnen die Weisungen und Anordnungen des Leiters; steuert die Ausführung von Anweisungen und Aufträgen.
2.6. Sammelt vom CEO benötigte Materialien und Informationen, erstellt Analyse-, Informations-, Referenz- und andere Materialien und reicht sie dem Manager ein.
2.7. Führt die Büroarbeit aus, nimmt die vom Generaldirektor zur Prüfung erhaltene Korrespondenz entgegen, nimmt Dokumente und persönliche Anträge auf Unterschrift des Generaldirektors entgegen, führt deren Aufzeichnungen und Registrierung, übergibt sie an den Leiter.
2.8. Hält einen Termin mit dem Leiter ein, organisiert den Empfang von Besuchern.
2.9. Bereitet im Auftrag des Generaldirektors Briefe, Anfragen und andere Dokumente vor.
2.10. Führt Arbeiten zur Vorbereitung von Sitzungen und Sitzungen des Generaldirektors durch (Sammeln der erforderlichen Materialien, Benachrichtigung der Teilnehmer über Zeit und Ort der Veranstaltung, Tagesordnung, deren Anmeldung), führt und erstellt Sitzungs- und Sitzungsprotokolle.
2.11. Führt bestimmte offizielle Aufgaben des Generaldirektors aus.

3. Die Rechte eines Assistenten (Assistenten) des Generaldirektors

Der Assistent (Assistent) des Generaldirektors hat das Recht:
3.1. Erhalten Sie Informationen, einschließlich vertraulicher Informationen, in der Menge, die zur Lösung der zugewiesenen Aufgaben erforderlich ist.
3.2. Unterbreiten Sie der Geschäftsführung Vorschläge zur Verbesserung ihrer Arbeit und der Arbeit des Unternehmens.
3.3. Fordern Sie persönlich oder im Namen des Leiters von den Unternehmensbereichen und anderen Spezialisten Informationen und Unterlagen an, die für die Wahrnehmung seiner Amtspflichten erforderlich sind.
3.4. Fordern Sie die Geschäftsleitung auf, normale Bedingungen für die Erfüllung der Amtspflichten und die Sicherheit aller im Rahmen der Tätigkeit des Unternehmens erstellten Dokumente zu schaffen.
3.5. Treffen Sie Entscheidungen innerhalb ihrer Zuständigkeit.

4. Verantwortung des stellvertretenden (stellvertretenden) Generaldirektors

Der Assistent (Assistent) des Generaldirektors ist verantwortlich für:
4.1. Bei Nichterfüllung und/oder nicht rechtzeitiger, fahrlässiger Erfüllung ihrer Pflichten.
4.2. Bei Nichtbeachtung der aktuellen Weisungen, Anordnungen und Anordnungen zur Wahrung von Geschäftsgeheimnissen und vertraulichen Informationen.
4.3. Für Verstöße gegen die Regeln der internen Arbeitsvorschriften, der Arbeitsdisziplin, der Sicherheitsvorschriften und des Brandschutzes.

Die Assistentin der Geschäftsleitung ist die Elite Verwaltungspersonal... Direktor großes Unternehmen braucht einen verantwortungsbewussten und zuverlässigen Assistenten, der alle Organisations- und Informationsarbeiten durchführt. Auf diese Weise hört der Leiter auf, Zeit irrational zu verschwenden, sich mit kleineren Problemen zu beschäftigen und zu beschäftigen. Der Assistent erhält eine Sonderstellung im Unternehmen, da er der Vertraute des Direktors ist.

Um Ihre Aufgaben effizient zu erfüllen, reicht es nicht aus, über grundlegende Kenntnisse und Fähigkeiten zu verfügen, Sie müssen bestimmte menschliche Eigenschaften mitbringen. Sie müssen pünktlich, freundlich, selbstbewusst, taktvoll und den Unternehmensinteressen verpflichtet sein. Gleichzeitig müssen Sie sich darauf vorbereiten, in einer untergeordneten Position zu sein, um sich an die Umstände und den Charakter des Chefs anzupassen.

Zuallererst müssen Sie in der Lage sein, sowohl den Anführer selbst als auch andere zu respektieren. Sie müssen die Fähigkeit zum Verwalten und Erteilen von Aufträgen beherrschen, da Ihnen die Verantwortung für die Überwachung einfacher Projekte übertragen wird. Die Arbeit muss mit voller Verantwortung übernommen werden und darf keine Angst davor haben. Wenden Sie Ihre Initiative an und scheuen Sie sich nicht, Ihrem Chef Ihre Meinung mitzuteilen, wenn Sie der Meinung sind, dass Sie Recht haben.

Die Hauptaufgaben eines guten Managerassistenten sind: Papierkram und organisatorische Arbeit. Die Informations- und Dokumentationsdienste umfassen folgende Fälle:
1. Annahme und Prüfung von vorbereiteten Entwurfsdokumenten, die dem Chef zur Unterzeichnung, deren Bearbeitung und Überarbeitung übergeben werden.
2. Entgegennahme von Korrespondenz, die an der Adresse des Unternehmens eingeht, und deren Weiterleitung an die zuständige Struktureinheiten und bestimmte Mitarbeiter. Antworten vorbereiten und versenden.
3. Anfertigung von Briefen, Anträgen, Berichten, Berichten und anderen vom Leiter verlangten Unterlagen.
4. Führung von Archivaufzeichnungen und sichere Aufbewahrung von Fällen.
5. Kontrolle der Arbeit der Mitarbeiter des Unternehmens, Überwachung der Fristen.
6. Führen einer Registrierungskartendatei.

Die undokumentierte Wartung umfasst weitere Verantwortlichkeiten:
1. Empfangen und Senden von Nachrichten über verschiedene Kommunikationskanäle.
2. Kontrolle eingehender Telefonate, das "Gesicht" des Unternehmens im Gespräch mit Kunden, schnelle Entscheidungsfindung über die Bedeutung des Anrufs.
3. Sicherstellung der Arbeit des Leiters durch die Organisation seines Tisches.
4. Rationelle Planung von Sitzungen und anderen Angelegenheiten des Chefs.
5. Vorbereitung von Räten, Sitzungen, Sitzungen (Sammlung von Teilnehmern und Dokumenten). Protokollierung dieser Sitzungen.
6. Organisation von Firmenpräsentationen.
7. Ausführung persönlicher Wünsche und Anordnungen des Leiters.

Der Umfang dieser Verantwortlichkeiten hängt von der Größe des Unternehmens und der Geschäftsführung ab. Der Direktor eines großen Unternehmens hat mehrere Assistenten, deren Aufgaben enger sind, aber nicht weniger.

Die Assistentin der Geschäftsleitung ist eine großartige Gelegenheit, Managementfähigkeiten zu erlernen. Diese Position kann der nächste Schritt in Ihrer Karriere sein.

Stellenbeschreibung stellvertretender Generaldirektor
(Stellenbeschreibung für Assistant CEO)

ZUGELASSEN
Generaldirektor
Nachname I.O. ________________
"________"_____________ ____ G.

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1. Der Assistent (Assistent) des Generaldirektors gehört zur Berufskategorie.
1.2. Ein Assistent (Assistent) des Generaldirektors wird auf Anordnung des Generaldirektors der Gesellschaft ernannt und entlassen.
1.3. Der Assistent (Assistent) des CEO berichtet direkt an den CEO des Unternehmens.
1.4. Während der Abwesenheit des Assistenten (Assistenten) des Generaldirektors werden seine Rechte und Pflichten auf einen anderen Beamten übertragen, der in der Bestellung für die Organisation bekannt gegeben wird.
1.5. Als Assistent (Assistent) des Generaldirektors wird eine Person ernannt, die folgende Anforderungen erfüllt: Ausbildung - höhere oder unvollständige Hochschulausbildung, Erfahrung mit einer ähnlichen Tätigkeit aus einem Jahr, Kenntnisse der Büroausstattung (Fax, Kopierer, Scanner, Drucker) ), Microsoft Office-Programme (Word, Excel), Büroarbeit.
1.6. Der Assistent (Assistent) des Generaldirektors wird in seiner Tätigkeit geleitet von:
- Gesetzgebungsakte der Russischen Föderation;
- Unternehmenssatzung, interne Arbeitsvorschriften, andere Unternehmensvorschriften;
- Aufträge und Aufträge der Geschäftsführung;
- diese Stellenbeschreibung.

Aufgaben des Assistenten (Assistenten) des Generaldirektors

Der Assistent (Assistent) des Generaldirektors nimmt folgende Aufgaben wahr:
2.1. Plant den Arbeitstag des CEO (Meetings, Calls, Empfänge, etc.).
2.2. Bietet technische Unterstützung für die Aktivitäten des Generaldirektors (Bestellung von Transportmitteln, Tickets, Organisation von Meetings, Verhandlungen usw.)
2.3. Begleitet den CEO bei Meetings, Reisen etc.
2.4. Nimmt an Verhandlungen, Geschäftstreffen, besonderen Empfängen teil; führt Protokolle und andere Dokumente, die den Verlauf und das Ergebnis von Sitzungen und Verhandlungen formalisieren.
2.5. Koordiniert im Auftrag des Generaldirektors Einzelangelegenheiten mit Mitarbeitern der Strukturabteilungen, übermittelt ihnen die Weisungen und Anordnungen des Leiters; steuert die Ausführung von Anweisungen und Aufträgen.
2.6. Sammelt vom CEO benötigte Materialien und Informationen, erstellt Analyse-, Informations-, Referenz- und andere Materialien und reicht sie dem Manager ein.
2.7. Führt die Büroarbeit aus, nimmt die vom Generaldirektor zur Prüfung eingegangene Korrespondenz entgegen, nimmt Dokumente und persönliche Anträge auf Unterschrift des Generaldirektors entgegen, führt deren Aufzeichnungen und Registrierung und übergibt sie an den Leiter.
2.8. Hält einen Termin mit dem Leiter ein, organisiert den Empfang von Besuchern.
2.9. Bereitet im Auftrag des Generaldirektors Briefe, Anfragen und andere Dokumente vor.
2.10. Führt Arbeiten zur Vorbereitung von Sitzungen und Sitzungen des Generaldirektors durch (Sammeln der erforderlichen Materialien, Benachrichtigung der Teilnehmer über Zeit und Ort der Veranstaltung, Tagesordnung, deren Anmeldung), führt und erstellt Sitzungs- und Sitzungsprotokolle.
2.11. Führt bestimmte offizielle Aufgaben des Generaldirektors aus.

3. Die Rechte eines Assistenten (Assistenten) des Generaldirektors

Der Assistent (Assistent) des Generaldirektors hat das Recht:
3.1.

Erhalten Sie Informationen, einschließlich vertraulicher Informationen, in der Menge, die zur Lösung der zugewiesenen Aufgaben erforderlich ist.
3.2. Unterbreiten Sie der Geschäftsführung Vorschläge zur Verbesserung ihrer Arbeit und der Arbeit des Unternehmens.
3.3. Fordern Sie persönlich oder im Namen des Leiters von den Unternehmensbereichen und anderen Spezialisten Informationen und Unterlagen an, die für die Wahrnehmung seiner Amtspflichten erforderlich sind.
3.4. Fordern Sie die Geschäftsleitung auf, normale Bedingungen für die Erfüllung der Amtspflichten und die Sicherheit aller im Rahmen der Tätigkeit des Unternehmens erstellten Dokumente zu schaffen.
3.5. Treffen Sie Entscheidungen innerhalb ihrer Zuständigkeit.

4. Verantwortung des stellvertretenden (stellvertretenden) Generaldirektors

Der Assistent (Assistent) des Generaldirektors ist verantwortlich für:
4.1. Bei Nichterfüllung und/oder nicht rechtzeitiger, fahrlässiger Erfüllung ihrer Pflichten.
4.2. Bei Nichtbeachtung der aktuellen Weisungen, Anordnungen und Anordnungen zur Wahrung von Geschäftsgeheimnissen und vertraulichen Informationen.
4.3. Für Verstöße gegen die Regeln der internen Arbeitsvorschriften, der Arbeitsdisziplin, der Sicherheitsvorschriften und des Brandschutzes.

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1. Allgemeine Bestimmungen

1.1. Der stellvertretende Geschäftsführer ist Assistent der Geschäftsführung.

1.2. Qualifikationsvoraussetzungen:
Höher Berufsausbildung, ohne Anforderungen an Berufserfahrung oder unvollständige Hochschulausbildung und Berufserfahrung im relevanten Branchenprofil der Branche von mindestens 1 Jahr vorzuweisen.

1.3. Ein stellvertretender CEO muss wissen:
- Dekrete, Anordnungen, Anordnungen, sonstige regelnde und Vorschriften höhere Behörden bezüglich der finanziellen und wirtschaftlichen Aktivitäten des Unternehmens;
- Profil, Spezialisierung und Merkmale der Unternehmensstruktur, Perspektiven für seine Entwicklung;
- Produktionskapazität und Humanressourcen des Unternehmens; Produktionstechnologie der Produkte des Unternehmens;
- das Verfahren zur Erstellung und Vereinbarung von Geschäftsplänen für die Produktion und die wirtschaftlichen und finanziellen und wirtschaftlichen Tätigkeiten des Unternehmens;
- Kommunikationsmittel, Computer- und Organisationstechnik;
- das Verfahren für den Abschluss und die Ausführung von Geschäfts- und Finanzverträgen;
- Verfahren und Bedingungen der Berichterstattung;
- Mittel zur Mechanisierung der Handarbeit;
- das Verfahren für den Kauf von Ausrüstung, Möbeln, Inventar, Schreibwaren und die Registrierung von Zahlungen für Dienstleistungen;
- Grundlagen der Ökonomie, Arbeitsorganisation, Produktion und Management;
- Arbeitsrecht;
- interne Arbeitsvorschriften;
- Regeln und Normen des Arbeitsschutzes.

1.4. Die Ernennung zum Assistenten des Generaldirektors und die Entlassung aus dem Amt erfolgen auf Anordnung des Generaldirektors.

1.5. Der Assistant General Manager berichtet direkt an den General Manager.

1.6. Während der Abwesenheit des Assistenten des Generaldirektors (Geschäftsreise, Urlaub, Krankheit usw.) werden seine Aufgaben von einer in etablierte Ordnung... Diese Person erwirbt die entsprechenden Rechte und ist für die unsachgemäße Erfüllung der ihr übertragenen Aufgaben verantwortlich.

2. Berufliche Verantwortlichkeiten

Assistent des Generaldirektors:


- organisiert die Arbeit an Empfang, Bearbeitung, Versand von eingehenden Waren, Dokumenten und Korrespondenz nach ihrem Bestimmungsort und gewährleistet deren Sicherheit und rechtzeitige Zustellung an die Adressaten;
- überwacht die Verfügbarkeit der notwendigen Transportmittel und organisiert den richtigen Transport;
- ergreift Maßnahmen zur Erfüllung des Transportplans, Schichtaufgaben von Autofahrern;
- Frachtbriefe und Frachtbriefe ausfüllt, ausstellt und akzeptiert;
- Führt die Registrierung von Reisedokumenten und die Abrechnung des Betriebs von Fahrzeugen durch;
- überwacht die Richtigkeit der Aufzeichnungen der Tachometerwerte und des Eingangs von Kraft- und Schmierstoffen (Kraft- und Schmierstoffe);
- identifiziert in den Frachtbriefen Aufzeichnungen von Regelverstößen durch Fahrer Straßenverkehr und meldet sie der Geschäftsleitung;
- vergleicht die gewonnenen Daten über den Betrieb von Fahrzeugen mit schichttäglichen Aufgaben, identifiziert Abweichungen und die Gründe für deren Auftreten;
- überwacht die Einhaltung der Straßenverkehrsdisziplin durch die Fahrzeugführer, führt Aufzeichnungen über den Betrieb der Fahrzeuge;
- benachrichtigt den Empfänger über die Ankunftszeit der Waren an seiner Adresse.

2.3. Beteiligt sich an der Erstellung von Plänen für laufende und größere Reparaturen und an der Erstellung von Schätzungen der wirtschaftlichen Kosten.

2.4. Organisiert die Reparatur von Räumlichkeiten, überwacht die Qualität der Reparaturarbeiten.

2.5. Löst Fragen zur Beschaffung und Lagerung von Büromaterial, benötigtem Hausrat, Ausstattung und Inventar, stellt ihnen bauliche Einheiten zur Verfügung, führt Aufzeichnungen über deren Ausgaben und erstellt ein etabliertes Reporting.

3. Rechte

Der Assistent des Generaldirektors hat das Recht:

3.1. Geben Sie Strukturabteilungen, einzelnen Fachkräften und anderen Mitarbeitern des Unternehmens verbindliche Anweisungen.

3.2. Werden Sie bei Verstößen gegen die innere Ordnung des Unternehmens aktiv und stellen Sie die Täter zur Rechenschaft.

3.3. Fordern und erhalten Sie von den Strukturabteilungen alle Informationen, Referenzen und andere Materialien über die Aktivitäten des Unternehmens.

Kennenlernen der Dokumente, die seine Rechte und Pflichten in der ausgeübten Position definieren, die Kriterien für die Beurteilung der Qualität der Erfüllung der Amtspflichten.

3.5. Vorschläge zur Verbesserung der Arbeit im Zusammenhang mit den in dieser Anweisung vorgesehenen Aufgaben zur Prüfung durch den Generaldirektor einreichen.

4. Verantwortung

Der stellvertretende Geschäftsführer ist verantwortlich für:

4.1. Für unsachgemäße Erfüllung oder Nichterfüllung ihrer in dieser Stellenbeschreibung vorgesehenen Pflichten - innerhalb der Grenzen der geltenden Arbeitsgesetzgebung der Russischen Föderation.

4.2. Für Straftaten, die im Rahmen ihrer Tätigkeit begangen wurden - im Rahmen der geltenden Verwaltungs-, Straf- und Zivilgesetzgebung der Russischen Föderation.

4.3. Um dem Unternehmen einen materiellen Schaden zuzufügen - innerhalb der Grenzen der geltenden Arbeits- und Zivilgesetzgebung der Russischen Föderation.

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Sammlung von Stellenbeschreibungen

Die Sammlung umfasst Stellenbeschreibungen, die nach Qualifikationen Enthalten in Qualifizierungshandbuch Positionen von Managern, Spezialisten und anderen Mitarbeitern, genehmigt durch das Dekret des russischen Arbeitsministeriums vom 21. August 1998 Nr. 37 sowie gemäß anderen Vorschriften über Tarif- und Qualifikationsmerkmale (Anforderungen).
Die Sammlung besteht aus zwei Teilen: Der erste umfasst branchenweite Stellenbeschreibungen von Führungskräften, Spezialisten, technische Ausführende, in der zweiten - Stellenbeschreibungen nach Branchen (Redaktion und Verlagswesen, Verkehr, Bankwesen, Handel, Forschung, Bildung, Gesundheitswesen).
Für Leiter von Organisationen, Mitarbeiter von Human Resources und Rechtsdiensten.

Die Stellenbeschreibung des stellvertretenden Managers wird erstellt, um die Arbeitsbeziehungen zu rationalisieren. Das Dokument gibt die funktionalen Pflichten, Verantwortlichkeiten und Rechte des Mitarbeiters an.

Die Position "Assistent des Managers" in verschiedenen Organisationen kann unterschiedlich bezeichnet werden: persönlicher stellvertretender Direktor, stellvertretender Direktor, Sekretärin.

. Allgemeine Bestimmungen

1. Der Assistent des Leiters wird auf die Position ernannt und auf Anordnung des Leiters der Organisation entlassen.

2. Der Assistent des Leiters berichtet direkt an den Leiter des Unternehmens.

3. Während der Abwesenheit des Assistenten des Leiters werden seine Rechte und Funktionspflichten auf einen anderen Beamten übertragen, der in der Ordnung für die Organisation angegeben ist.

4. Zum stellvertretenden Geschäftsführer wird eine Person ernannt, die über eine Hochschulausbildung und eine vergleichbare Berufserfahrung von mindestens einem Jahr verfügt.

5. Der stellvertretende Geschäftsführer wird in seiner Tätigkeit geleitet von:

  • die Gesetzgebung der Russischen Föderation;
  • Interne Arbeitsvorschriften, die Satzung und andere Vorschriften des Unternehmens;
  • Aufträge und Aufträge der Geschäftsführung;
  • diese Stellenbeschreibung.

6. Der stellvertretende Manager sollte wissen:

  • das etablierte Verfahren für den Umgang mit Dokumenten in der Organisation;
  • Regeln der geschäftlichen Kommunikation und Etikette;
  • das Verfahren zur Pflege der Meldedokumentation;
  • Regeln für die Verwendung von Bürogeräten, Kommunikation;
  • die Grundlagen der Arbeit in einem Texteditor, Tabellenkalkulationen;
  • Grundlagen der Büroarbeit;
  • Organisations- und Personalstruktur des Unternehmens;
  • das Verfahren zum Abschluss und zur Durchführung von Verträgen.

ІІ.

Aufgaben des stellvertretenden Geschäftsführers

Dem stellvertretenden Geschäftsführer sind folgende funktionale Aufgaben zugeordnet:

1. Planung des Arbeitstages des Managers: Entwicklung und Vereinbarung eines Zeitplans für Besprechungen, Besuche, Anrufe, Empfänge und andere Aktionen.

2. Persönliche Begleitung des Leiters bei Sitzungen, Empfängen, auf Reisen.

3. Technische Unterstützung der Arbeit des Managers: Bestellung von Tickets, Transport; Organisation von Verhandlungen, Treffen.

4. Führen von Protokollen und anderen Dokumenten, die den Verlauf und das Ergebnis von Sitzungen, Sitzungen, Verhandlungen festhalten.

5. Aufzeigen von Weisungen, Anordnungen der Geschäftsführung und Kontrolle deren Umsetzung an die Mitarbeiter der Strukturabteilungen der Organisation.

6. Sammlung von Informationen, Vorbereitung und Bereitstellung von Analyse-, Informations-, Referenz- und sonstigen Berichten an die Geschäftsleitung.

7. Führen von Aufzeichnungen, Empfang der an den Leiter gesendeten Korrespondenz.

8. Anmeldung von Besuchern für einen persönlichen Termin mit dem Leiter, die Organisation ihres Empfangs.

Annahme von Dokumenten und Anträgen auf Unterschrift des Leiters, deren Registrierung, Abrechnung und Übertragung an den Leiter.

10. Erstellung von Briefen, Anträgen, sonstigen Dokumenten im Auftrag der Geschäftsführung.

11. Vorbereitung von Sitzungen, Sitzungen, Sitzungen, die vom Leiter geleitet werden. Sammeln der notwendigen Materialien, Benachrichtigung der Teilnehmer über Zeit, Ort der Durchführung, Tagesordnung.

12. Erfüllung der Büroaufgaben des Leiters.

. Rechte

Der Assistent des Managers hat das Recht:

1. Erhalten Sie Informationen in der Menge, die zur Erledigung der zugewiesenen Aufgaben erforderlich ist.

2. Senden Sie Vorschläge an die Geschäftsleitung, um ihre Arbeit zu verbessern und die Aktivitäten des Unternehmens zu rationalisieren.

3. Anfragen an Organisationseinheiten (im Auftrag des Leiters oder auf persönliche Initiative) senden, um Unterlagen zu erhalten, die für die Wahrnehmung seiner Amtspflichten erforderlich sind.

4. die Geschäftsführung der Institution auffordern, die für die Wahrnehmung ihrer dienstlichen Aufgaben erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen.

5. Treffen Sie unabhängige Entscheidungen innerhalb ihrer Zuständigkeit.

6. Zugriff auf vertrauliche Informationen haben, wenn eine geschäftliche Notwendigkeit besteht.

NS. Eine Verantwortung

Der stellvertretende Geschäftsführer ist verantwortlich für:

1. Bereitstellung von ungenauen Informationen für Mitarbeiter der Organisation.

2. Unsachgemäße Erfüllung ihrer Pflichten.

3. Sachschaden für die Organisation, den Staat, seine Gegenparteien, Mitarbeiter.

4. Verletzung der Fristen für die Erledigung der Aufgaben.

5. Verstoß gegen die Bestimmungen der maßgeblichen Dokumente der Organisation, Entscheidungen, Verordnungen.

6. Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen, personenbezogenen Daten, vertraulichen Informationen.

7. Handlungen außerhalb seiner Zuständigkeit.

8. Verstoß gegen Arbeitsdisziplin, Sicherheitsvorkehrungen, interne Arbeitsvorschriften, Brandschutz.

9. Verstoß gegen die Normen der Geschäftsetikette, grobe Behandlung von Geschäftspartnern, Besuchern, Mitarbeitern der Organisation.

Arbeitsanweisungen

Stellenbeschreibung für den stellvertretenden Direktor für allgemeine Angelegenheiten

Im WORD-Format öffnen

1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

1.1. Diese Stellenbeschreibung definiert die funktionalen Pflichten, Rechte und Verantwortlichkeiten des stellvertretenden Direktors für allgemeine Probleme.

1.2. Der Assistent des Direktors für allgemeine Angelegenheiten wird gemäß dem in der geltenden Arbeitsgesetzgebung festgelegten Verfahren auf Anordnung des Direktors des Unternehmens ernannt und entlassen.

1.3. Der stellvertretende Direktor für allgemeine Angelegenheiten berichtet direkt an den Generaldirektor des Unternehmens.

1.4. Der stellvertretende Direktor für Allgemeine Angelegenheiten sollte wissen:

- Dekrete, Anordnungen, Anordnungen, andere leitende und normative Dokumente höherer Behörden über Verwaltungs- und Wirtschaftsdienstleistungen; Struktur eines Unternehmens, Institution, Organisation und Perspektiven für seine Entwicklung; Kommunikationsmittel, Computer- und Organisationstechnik; das Verfahren und die Bedingungen für die Erstellung von Berichten; Mittel zur Mechanisierung der Handarbeit; das Verfahren für den Kauf von Ausrüstung, Möbeln, Inventar, Schreibwaren und die Registrierung von Zahlungen für Dienstleistungen; Grundlagen der Ökonomie, Arbeitsorganisation, Produktion und Management; Arbeitsrecht; Interne Arbeitsvorschriften; Regeln und Normen des Arbeitsschutzes.

1.6. Während der vorübergehenden Abwesenheit des stellvertretenden Direktors für allgemeine Angelegenheiten werden seine Aufgaben dem Büroleiter übertragen.

2. FUNKTIONELLE VERANTWORTUNG

Stellvertretender Direktor für Allgemeine Angelegenheiten:

2.1. Führt und überwacht die Umsetzung von Maßnahmen zur rationellen Verwendung von Straßentransport Organisationen sowie:

· Organisiert die Arbeit an Empfang, Bearbeitung, Versand von eingehenden Waren, Dokumenten und Korrespondenz nach ihrem Bestimmungsort und sorgt für deren Sicherheit und pünktliche Zustellung an die Adressaten.

· Übernimmt die Kontrolle über die Verfügbarkeit der notwendigen Transportarten, die Organisation des richtigen Transports.

· Ergreift Maßnahmen zur Erfüllung des Transportplans, Schichteinsätze durch Autofahrer

· Füllt Frachtbriefe und Frachtbriefe aus, stellt sie aus und akzeptiert sie.

· Führt die Registrierung von Reisedokumenten und die Abrechnung der Arbeit der Fahrzeuge durch.

· Kontrolliert die Richtigkeit der Aufzeichnungen der Tachoanzeigen und des Erhalts von Kraft- und Schmierstoffen (POL).

· Zeigt in den Frachtbriefen Aufzeichnungen von Verstößen gegen die Verkehrsregeln durch die Fahrer und meldet sie der Geschäftsleitung.

· Vergleicht die erhaltenen Daten zum Betrieb von Fahrzeugen mit schichttäglichen Aufgaben, identifiziert Abweichungen und deren Ursachen.

· Überwacht die Einhaltung der Straßenverkehrsdisziplin durch die Fahrzeugführer, führt Aufzeichnungen über den Betrieb der Fahrzeuge.

· Benachrichtigt den Empfänger über die Ankunftszeit der Waren an seiner Adresse.

2.2. Sorgt für die Wartung und den ordnungsgemäßen Zustand gemäß den Regeln und Vorschriften der industriellen Hygiene und des Brandschutzes des Gebäudes, in dem sich die Büroräume des Unternehmens befinden, sowie die Kontrolle über die Funktionsfähigkeit der Ausrüstung (Beleuchtung, Heizungsanlagen, Lüftung usw.) .

2.2. Beteiligt sich an der Erstellung von Plänen für laufende und größere Reparaturen und an der Erstellung von Schätzungen der wirtschaftlichen Kosten.

2.3. Organisiert die Reparatur von Räumlichkeiten, überwacht die Qualität der Reparaturarbeiten.

Löst Fragen zur Beschaffung und Lagerung von Büromaterial, benötigtem Hausrat, Ausstattung und Inventar, stellt ihnen bauliche Einheiten zur Verfügung, führt Aufzeichnungen über deren Ausgaben und erstellt ein etabliertes Reporting.

2.6. Kontrolliert die rationelle Verwendung von Materialien und Mitteln, die für wirtschaftliche Zwecke bereitgestellt werden.

2.7. Überwacht die Arbeiten zur Verbesserung des Bürogeländes sowie den Zustand und die rechtzeitige Reparatur der Möbel.

2.8. Sorgt für die Durchführung von Brandbekämpfungsmaßnahmen und die Instandhaltung der Brandbekämpfungsausrüstung in einem guten Zustand.

3. RECHTE

Der Stellvertretende Direktor für Allgemeine Angelegenheiten hat das Recht:

3.1. Untergeordnete Mitarbeiter und Dienstaufgaben zu erteilen, Aufgaben zu einer Reihe von Themen, die zu seinen funktionalen Aufgaben gehören.

3.2. Überwachen Sie die Ausführung von Aufgaben und Arbeiten, die termingerechte Ausführung einzelner Aufträge und Aufgaben des nachgeordneten Dienstes und der Mitarbeiter.

3.3. Fordern und erhalten Sie die erforderlichen Materialien und Dokumente im Zusammenhang mit den Tätigkeiten des stellvertretenden Direktors für Allgemeine Angelegenheiten.

3.4. Gehen Sie Beziehungen zu Abteilungen ein externe Organisationen zur Lösung operativer Fragen der Produktionstätigkeiten im Zuständigkeitsbereich des stellvertretenden Direktors für allgemeine Angelegenheiten.

4. HAFTUNG

Der Stellvertretende Direktor für Allgemeine Angelegenheiten ist zuständig für:

4.1. Ergebnisse und Effizienz der Produktionsaktivitäten.

4.2. Nichtdurchsetzung ihrer funktionale Verantwortlichkeiten, sowie für die Ergebnisse der Arbeit.

4.3. Ungenaue Informationen über den Status der ausgeführten Arbeit.

4.4. Nichtbeachtung von Anordnungen, Anordnungen und Anweisungen des Direktors des Unternehmens.

4.5. Unterlassenes Ergreifen von Maßnahmen, um festgestellte Verstöße gegen Sicherheitsvorschriften, Brandschutz- und andere Vorschriften zu unterdrücken, die die Aktivitäten des Unternehmens und seiner Mitarbeiter gefährden.

4.6. Versäumnis, die Einhaltung der Arbeits- und Leistungsdisziplin durch die Mitarbeiter der Abteilung sicherzustellen.

5. ARBEITSBEDINGUNGEN

5.1. Die Arbeitszeit des stellvertretenden Direktors für allgemeine Angelegenheiten richtet sich nach der im Unternehmen festgelegten internen Arbeitsordnung.

5.2. Um betriebliche Probleme zu lösen, um die Produktionsaktivitäten der Abteilung sicherzustellen, leitet der stellvertretende Direktor für allgemeine Angelegenheiten den Transport auf allgemeine Weise.