Muster eines Gesellschaftsvertrages mit beschränkter Haftung. Arten von Vereinbarungen über die Gründung einer juristischen Person. So erstellen Sie eine Vereinbarung über die Gründung einer GmbH online

Vereinbarung zur Gründung einer LLC mit zwei Gründern 2019 | Beispiel herunterladen

Wir bereiten eine Gründungsurkunde für LLC 2019 vor, die zwei oder mehr Gründer umfasst.

Firmengründungsvertrag mit beschränkte Haftung Ist eine Vereinbarung zwischen den Gründern des Unternehmens. Seit 2009 gilt der Vertrag nicht für und wird nicht eingereicht Finanzamt für die Registrierung der LLC ist es jedoch noch erforderlich, diese abzuschließen.

Die Gründungsurkunde der LLC kann im PDF-Format unter dem Link heruntergeladen werden. Laden Sie die Probe absolut kostenlos herunter!

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Organisationsgründungsvereinbarung

Der Punkt ist nicht nur, dass eine solche Pflicht gesetzlich verankert ist (Art. 89 des Bürgerlichen Gesetzbuches der Russischen Föderation und Art. 11 Nr. 14-FZ "On LLC"), sondern auch im praktischen Wert dieses Dokuments:

  • Eine Vereinbarung über die Gründung einer GmbH mit zwei oder mehr Gründern bestätigt die Absicht der Parteien, ein Unternehmen zu gründen und eine gewinnorientierte Tätigkeit aufzunehmen.
  • Da keine Angaben zu den Beteiligten mehr gemacht werden, können Sie dem Auszug des einheitlichen staatlichen Registers der juristischen Personen oder dem Gründungsvertrag entnehmen, wer genau das Unternehmen gegründet hat. Denken Sie auch daran, dass das Dokument für mehrere Teilnehmer geschrieben ist. Nicht als Beispiel nehmen.
  • Bei der Veräußerung eines Anteils an einer GmbH (Verkauf, Erbschaft, Schenkung) weist der Vertrag das Eigentum eines bestimmten Beteiligten nach, auf dessen Grundlage der Notar das Geschäft aufstellt.

Natürlich sollte der alleinige Gesellschafter der GmbH keinen Vertrag abschließen, da ist alleiniger Eigentümer des Vereinseigentums. Sie können die Gründungsurkunde weiter unten im Text des Artikels herunterladen.

Obligatorische und zusätzliche Bedingungen

Das Gesetz definiert Folgendes zwingende Bedingungen eine Vereinbarung, mit der sich die Parteien auf die Gründung einer Gesellschaft einigen:

  1. Datum und Ort der Haft (Ort).
  2. Informationen zu den Gründern des Vereins. Bei natürlichen Personen müssen Sie den vollständigen Namen, Angaben zum Ausweisdokument und die Wohnortadresse angeben. Wenn der Gründer eine juristische Person ist, werden der vollständige Firmenname, die juristische Adresse, die wichtigsten Identifikationscodes (TIN, KPP, OGRN), Informationen über die Person, die in seinem Namen handelt, und die Einzelheiten des Dokuments zur Bestätigung der Vollmacht angegeben.
  3. Information über die Organisation, die erstellt wird: vollständiger Firmenname und Firmensitz oder vollständige juristische Anschrift des Sitzes des Firmenchefs (einziges geschäftsführendes Organ). Die juristische Adresse einer LLC kann entweder ein Büroraum oder eine Registrierung eines Direktors oder Teilnehmers sein.
  4. Die Größe des genehmigten Kapitals der Gesellschaft. In den meisten Fällen Mindestmaß Das genehmigte Kapital beträgt nur 10.000 Rubel, aber für einige Arten von Aktivitäten (Banken, Versicherungsgesellschaften, Alkoholhersteller usw.) sind gesetzlich festgelegt große Summen... Der Mindestbetrag des genehmigten Kapitals wird nur in bar ausgezahlt, daneben sind aber auch Vermögenseinlagen zulässig.
  5. Aufteilung der Aktien auf die Gründer in Prozenten oder Bruchteilen unter Angabe ihres Nennwertes.
  6. Das Verfahren zum Erstellen von Aktien. Die Frist zur Hinterlegung des genehmigten Kapitals ist auf 4 Monate ab dem Datum der Eintragung begrenzt. Bei Überschreitung dieser Frist gibt es keine verwaltungsrechtlichen oder steuerlichen Sanktionen, jedoch können die Vertragsparteien die Haftung des Stifters für die Verzögerung zur Bedingung machen.

Darüber hinaus haben die Firmeninhaber das Recht, im gegenseitigen Einvernehmen zusätzliche Bedingungen festzulegen, die sie für wichtig erachten. Dies kann das Verfahren zur Genehmigung der Satzung, die Wahl der Organe, die Aufteilung der Kosten für die Gründung einer GmbH, die Bestellung eines Verantwortlichen für die Registrierung usw. sein. Eine Vereinbarung über die Gründung einer GmbH mit zwei oder mehr Parteien wird schriftlich abgeschlossen und von allen Gründern unterschrieben.

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Von den Vertragsdefinitionen her weist der Gesellschaftsvertrag sehr enge Ähnlichkeiten mit dem Gründungsvertrag auf juristische Person... Der Autor des Artikels gibt einige Erläuterungen zu jedem der Verträge.

Im aktuellen Zivilrecht Russische Föderation Es gibt zwei Arten von Vereinbarungen, die den Prozess der Gründung einer juristischen Person regeln: die Gründungsvereinbarung und die Vereinbarung über die Gründung einer juristischen Person selbst. Diese Vereinbarungen sind in ihrer Rechtsnatur und ihrem Inhalt sehr ähnlich.

In Anbetracht der Vereinbarung über die Gründung einer juristischen Person ist zunächst zu beachten, dass eine solche Vereinbarung nur in Bezug auf Aktiengesellschaften beim Erstellen. Nach Absatz 1 der Kunst. 98 des Bürgerlichen Gesetzbuches der Russischen Föderation, Absatz 5 der Kunst. 9 des Bundesgesetzes vom 26. Dezember 1995 N 208-FZ "Über Aktiengesellschaften" wird eine Vereinbarung über die Gründung einer Aktiengesellschaft als Vereinbarung anerkannt, die das Verfahren für die Gründer einer gemeinsamen Tätigkeit zur Gründung einer Gesellschaft festlegt, die Größe des genehmigten Kapitals der Gesellschaft, die Kategorien und Arten der unter den Gründern zu platzierenden Aktien, die Höhe und das Verfahren für ihre Zahlung, die Rechte und Pflichten der Gründer, eine Gesellschaft zu gründen. In diesem Fall wird besonders darauf hingewiesen, dass die Vereinbarung über die Gründung einer Aktiengesellschaft nicht Gründungsdokument die Gesellschaft.

Traditionell wird eine Vereinbarung über die Gründung einer Aktiengesellschaft als Vereinbarung über gemeinsame Aktivitäten anerkannt. Rechtswissenschaftler weisen darauf hin, dass eine vollwertige Personengesellschaft, deren Teilnehmer Personen sind, die den Wunsch geäußert haben, eine Gesellschaft zu gründen, die akzeptable Rechtsform der Gründervereinigung ist. Der Vorteil dieser Form der Gründervereinigung besteht darin, dass eine Kollektivgesellschaft, deren Mitglieder die volle Verantwortung für ihre Verpflichtungen tragen, in bestimmten Fällen im Namen und im Interesse der zu gründenden Gesellschaft tätig werden kann und die erforderlichen Geschäfte abschließt. Die Verantwortung für solche Transaktionen sollte von der Personengesellschaft getragen werden, sofern die Hauptversammlung der Aktionäre diese nicht nachträglich genehmigt Kirilin A.V. Zivilrechtliche Regelung der Gründung und Tätigkeit von Aktiengesellschaften in der UdSSR: Abstract dis. ... Kand. jur. Wissenschaften. M., 1990.S. 15. ..

An der Position, dass die Vereinbarung über die Gründung einer Aktiengesellschaft eine Vereinbarung über gemeinsame Aktivitäten ist, wird festgehalten und Arbitrage-Praxis... In Klausel 6 des Beschlusses des Plenums des Obersten Schiedsgerichts der Russischen Föderation "Zu einigen Fragen der Anwendung des Bundesgesetzes" über Aktiengesellschaften heißt es also, dass die von den Gründern geschlossene Vereinbarung über die Gründung einer Gesellschaft einer Aktiengesellschaft ist eine Vereinbarung über gemeinsame Aktivitäten zur Gründung einer Gesellschaft und gilt nicht für Gründungsdokumente.

Die Vereinbarung über die Gründung einer Aktiengesellschaft ist eines der Elemente einer komplexen Rechtsstruktur, die die Entstehung einer Aktiengesellschaft als juristische Person und die Entstehung gesellschaftsrechtlicher Beziehungen zwischen der Gesellschaft und ihren Gründern mit sich bringt.

Wie aus den Vertragsdefinitionen hervorgeht, ist die Gründungsurkunde einer Vereinbarung über die Gründung einer juristischen Person sehr ähnlich. Beide Vereinbarungen zielen also auf die Schaffung (oder vielmehr die Errichtung) einer juristischen Person des Unternehmenstyps (auf der Grundlage der Mitgliedschaft (Beteiligung)) ab und sind ihrer Natur nach einvernehmliche, multilaterale, treuhänderische Vereinbarungen. Beide Verträge enthalten Vertragsbestandteile zugunsten eines Dritten. Zudem können beide Verträge weder als entschädigungs- noch als unentgeltlich im klassischen Sinne eingestuft werden, da die (nicht immer, aber immer vorausgesetzte bzw Vertrag. Im Gegenteil wird die entsprechende Gegenseitigkeit im Verhältnis zwischen den Gründern und der juristischen Person beachtet, wenn die Gründer im Austausch für ihre Einlage in die genannten Kapital (Fonds).

Aber es gibt auch erhebliche Unterschiede zwischen ihnen. Erstens regelt die Vereinbarung über die Gründung einer juristischen Person nur das Schuldverhältnis zwischen den Gründern im Prozess der Gründung einer juristischen Person. Gleichzeitig regelt der Gesellschaftsvertrag nicht nur die zwischen den Gründern nach Abschluss im Rahmen der gemeinsamen Tätigkeit zur Gründung einer juristischen Person entstehenden Schuldverhältnisse, sondern nach der allgemeinen Regel auch die zwischen den Gründern entstehenden Beziehungen (Teilnehmer), eine juristische Person und Dritte nach staatliche Registrierung eine juristische Person während der gesamten Dauer des Bestehens einer juristischen Person, mit Ausnahme bestimmter Fälle.

In diesem Zusammenhang sind zwei Erklärungen erforderlich – eine für jeden der Verträge.

In Bezug auf die Vereinbarung über die Gründung einer juristischen Person wird allgemein angenommen, dass die Wirkung dieser Vereinbarung zum Zeitpunkt der staatlichen Registrierung der gegründeten juristischen Person endet. In der Tat nach Absatz 3 der Kunst. 49 des Bürgerlichen Gesetzbuches der Russischen Föderation entsteht die Rechtsfähigkeit einer juristischen Person (und folglich der juristischen Person selbst) zum Zeitpunkt ihrer Gründung, die gemäß Absatz 2 von Art. 51 des Bürgerlichen Gesetzbuches der Russischen Föderation wird am Tag der Einreise in die Vereinigten Staaten bestimmt Staatliches Register juristische Personen, aus denen geschlossen werden kann, dass der Prozess der Gründung einer juristischen Person zum Zeitpunkt der entsprechenden Eintragung im einheitlichen staatlichen Register der juristischen Personen abgeschlossen ist. Wie bereits erwähnt, regelt die Vereinbarung über die Gründung einer juristischen Person jedoch in Wirklichkeit nicht nur das Verhältnis zur Gründung einer juristischen Person, sondern auch andere Beziehungen zu ihrer Gründung. Mit anderen Worten, der Name der Vereinbarung über die Gründung einer juristischen Person spiegelt ihren Gegenstand nicht vollständig wider. Es scheint jedoch, dass die Bezeichnung „Betriebsvertrag“ (und nicht „Betriebsvertrag“) bewusst gewählt wurde, um eine Verwechslung mit dem Gesellschaftsvertrag zu vermeiden.

Gleichzeitig ist der Inhalt von Abs. 2 S. 1 Art.-Nr. 86 des Bürgerlichen Gesetzbuches der Russischen Föderation, wonach eine Kommanditgesellschaft erhalten bleibt, wenn mindestens ein vollwertiger Gesellschafter und ein Investor darin verbleiben. Es entsteht eine absurde Situation: Entweder wird die Gesellschaft ohne Gründungsurkunden weitergeführt, oder der Gesellschaftsvertrag bleibt mit einem Beteiligten in Kraft, oder ein Gesellschafter des Gesellschaftsvertrags muss aus irgendeinem Grund Kommanditist werden. Es gibt nur einen Ausweg - mit Ausnahme des angegebenen Rechtsnorm von par. 2 S. 1 Art.-Nr. 86 des Bürgerlichen Gesetzbuches der Russischen Föderation.

Zweitens ist das rechtliche Ziel, die Verursachung des konstituierenden Vertrages, nicht nur die Gründung einer juristischen Person durch die Gründer, sondern auch deren Beteiligung an deren Aktivitäten (zusammen mit anderen Beteiligten, die später Teil der juristischen Person wurden). Darüber hinaus kann der Gesellschaftsvertrag in anderer Form den Status einer juristischen Person festigen, beispielsweise durch die Sicherung des Umfangs seiner Rechtsfähigkeit.

Drittens enthält der Gesellschaftsvertrag nicht nur Elemente einer Vereinbarung zu Gunsten eines Dritten – des zu schaffenden Rechtssubjekts, sondern legt ihm im Interesse der Gründer gewisse Verpflichtungen auf. Dieses Merkmal des Gesellschaftsvertrags ist auf seine spezifischen Funktionen der Regulierung der Unternehmensbeziehungen zurückzuführen, die nach der staatlichen Registrierung einer juristischen Person entstehen.

Viertens können die im Gründungsvertrag enthaltenen Informationen im Gegensatz zur Vereinbarung über die Gründung einer juristischen Person keinesfalls aufgrund eines unmittelbaren Rechtshinweises ein Geschäftsgeheimnis darstellen.

Fünftens kann ein Vertrag über die Gründung einer juristischen Person im Gegensatz zu einem Gesellschaftsvertrag nicht nur schriftlich, sondern auch mündlich geschlossen werden. Dies ist darauf zurückzuführen, dass dieser Vertrag nach unserer festen Überzeugung mit der Gründung einer juristischen Person gesellschaftsrechtlicher Art tatsächlich abgeschlossen wird. Da jedoch nur der Vertrag über die Gründung einer Aktiengesellschaft gesetzlich geregelt ist und die Schriftformerfordernisse nur in Bezug auf diesen Vertrag enthalten sind. In allen anderen Fällen, wenn die Schriftform des Vertrages über die Gründung einer juristischen Person nicht beachtet wird, gelten die in Art. 162 des Bürgerlichen Gesetzbuches der Russischen Föderation.

Alle oben genannten Unterschiede, mit Ausnahme des fünften, ergeben sich aus der Tatsache, dass der Gesellschaftsvertrag ein Gründungsdokument ist und die Vereinbarung über die Gründung einer juristischen Person nicht dazu gehört.

Wissenschaftler heben auch andere Unterschiede zwischen der Vereinbarung über die Gründung einer Aktiengesellschaft und Vereinbarungen über gemeinsame Aktivitäten hervor.

In diesem Zusammenhang wird in der Theorie des Zivilrechts weiterhin über die Rechtsnatur des Vertrages über die Gründung einer Aktiengesellschaft diskutiert.

G. Tsepov definiert diesen Vertrag daher als gemischten Vertrag, der Elemente eines Joint-Venture-Vertrags und eines Vertrages über den entgeltlichen Erwerb von Anteilen durch die Eigentumsgründer kombiniert (Kauf- und Verkaufsvertrag bei Zahlung von Anteilen in bar und Tausch Vereinbarung bei Zahlung von Sachwerten) ... Hinsichtlich der Verpflichtung der Gründer, die zu ihren Gunsten verteilten Aktien zu bezahlen, wird diese Vereinbarung vom Urheber als Vereinbarung zu Gunsten eines Dritten anerkannt.

D. Stepanov kritisiert das Konzept, eine Vereinbarung über die Gründung einer Aktiengesellschaft als Vereinbarung zu Gunsten eines Dritten anzuerkennen, und ist der Ansicht, dass die Vereinbarung über die Gründung einer Aktiengesellschaft einer einfachen Gesellschaft viel näher kommt vereinbarung als auf andere arten und arten von vereinbarungen, beschränkt sich jedoch nicht allein auf eine vereinbarung, geregelt durch hl. 55 des Bürgerlichen Gesetzbuches, da für sie eine besondere Rechtsordnung vorgesehen ist und eine Vermischung derartiger Verträge nicht hinnehmbar ist.

Es ist von besonderem Interesse, die Art des Gesellschaftsvertrags und der Vereinbarung über die Gründung einer juristischen Person zu bestimmen. Eine große Zahl von Wissenschaftlern ist der Meinung, dass der Vertrag über die Gründung einer juristischen Person (insbesondere einer Aktiengesellschaft) eine Art Vereinbarung über gemeinsame Aktivitäten ist, während der Gründungsvertrag einer eigenständigen Art von Zivilgesellschaft zuzuordnen ist Vereinbarungen. Es gibt noch einen weiteren Gesichtspunkt, wonach beide Vereinbarungen (sowohl die Vereinbarung über die Gründung einer juristischen Person als auch der Gesellschaftsvertrag) zu den Vereinbarungen über gemeinsame Tätigkeiten (Einfache Gesellschaftsverträge) gehören.

Allerdings in Absatz 1 der Kunst. 1041 des Bürgerlichen Gesetzbuches der Russischen Föderation heißt es direkt, dass "im Rahmen eines einfachen Gesellschaftsvertrags (Vereinbarung über gemeinsame Aktivitäten) sich zwei oder mehr Personen (Genossen) verpflichten, ihre Beiträge zusammenzufassen und gemeinsam zu handeln, ohne eine juristische Person zu bilden ...". Mit anderen Worten, auf der Grundlage einer Vereinbarung, die in Kapitel 55 des Bürgerlichen Gesetzbuches der Russischen Föderation geregelt ist, "werden gemeinsame Aktivitäten ihrer Teilnehmer durchgeführt, ohne zu diesem Zweck eine juristische Person zu gründen". NS. Eliseev ist der Ansicht, dass "die wörtliche Auslegung von Artikel 1041 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches der Russischen Föderation nur den Schluss zulässt, dass die Genossenschaft an sich keine juristische Person ist." Was die möglichen Ziele einer solchen gegenstandslosen Vereinigung anbelangt, sieht das Gesetz seiner Ansicht nach keine Beschränkungen bei der Gründung von Rechtsträgern vor. Wir haben jedoch bereits darauf hingewiesen, dass der Vertrag über die Gründung einer juristischen Person seine Gültigkeit nicht mit der staatlichen Registrierung verliert, sondern mit dem Zeitpunkt, zu dem die Teilnehmer ihre Verpflichtungen aus der Vereinbarung erfüllen, einschließlich der Verpflichtungen zur Leistung von Beiträgen an die autorisierten (gepooltes) Kapital (Investmentfonds) und (oder ) zum Eigentum einer juristischen Person. Und hier mischt sich auf jeden Fall ein Dritter in die Beziehung zwischen den Gründern ein - die Organisation, die sie geschaffen haben. Es ist von Bedeutung, dass I.V. Eliseev selbst räumt ein, dass "die Normen des Kapitels 55 des Bürgerlichen Gesetzbuches der Russischen Föderation über Verträge über einfache Gesellschaften nicht optimal geeignet sind, um die Beziehungen der Teilnehmer im Laufe der Tätigkeit der von ihnen geschaffenen juristischen Person zu regeln". ." All dies bestimmt die Anerkennung der Vereinbarung über die Gründung einer juristischen Person, der Gründungsvereinbarung und der Vereinbarung einer einfachen Gesellschaft mit drei verschiedenen Arten von Vereinbarungen Braginsky M.I. Vereinbarungen zur Gründung kollektiver Körperschaften // Recht und Wirtschaft. 2003. N 3. S. 52 - 53.

Gleichzeitig erkennen wir an, dass alle drei Arten von Vereinbarungen eine ähnliche Rechtsnatur haben: Sie regeln alle die gemeinsamen Aktivitäten ihrer Teilnehmer, wodurch sie alle ein gemeinsames Merkmal hinsichtlich der obligatorischen Verbindung von Einlagen haben; sie alle sind multilaterale, einvernehmliche Verträge. Darüber hinaus haben sowohl der Vertrag über die Gründung einer juristischen Person als auch der Gesellschaftsvertrag ihren historischen Ursprung gerade aus dem Vertrag einer einfachen Gesellschaft. Die Vereinbarung über die Gründung einer juristischen Person und der Gesellschaftsvertrag unterscheiden sich, wie bereits erwähnt, von der Vereinbarung einer einfachen Gesellschaft dadurch, dass sie die Gründung einer juristischen Person zum Ziel haben. Sie zielen nicht auf gemeinsame Aktivitäten ab, ohne eine juristische Person zu bilden.

Alle drei Vertragsarten stehen in einem ähnlichen Verhältnis zueinander wie beispielsweise Werkverträge und entgeltliche Dienstleistungen. Aus diesem Grund sollte de lege ferenda nicht nur die Merkmale und den Inhalt der Vereinbarung über die Gründung einer juristischen Person und des Gesellschaftsvertrags näher präzisieren, sondern auch eine Ergänzung zu Kap. 55 des Bürgerlichen Gesetzbuches der Russischen Föderation mit folgendem Inhalt: "Auf Vereinbarungen über die Gründung einer juristischen Person sowie auf konstituierende Vereinbarungen finden die Bestimmungen dieses Kapitels Anwendung, wenn dies den Regeln dieser nicht widerspricht Kodex und andere Bundesgesetze zu diesen Vereinbarungen sowie die Besonderheiten des Gegenstands dieser Vereinbarungen." Gleichzeitig sollte de lege lata die festgelegte Regel für den Fall einhalten, dass bestimmte Beziehungen, die bei der Gründung einer juristischen Person entstehen, nicht in der Gesetzgebung geregelt sind, wenn sie in Analogie zu den Normen des Kapitels 55 des Bürgerliches Gesetzbuch der Russischen Föderation. Der Gesellschaftsvertrag und die Vereinbarung über die Gründung einer juristischen Person haben daher eine ähnliche Rechtsnatur - eine Vielzahl von Gemeinsamkeiten; die Hauptunterschiede laufen darauf hinaus, dass das erste Abkommen eines der Gründungsdokumente ist und das zweite nicht. Aus diesem Grund sind die gemeinsamen Aktivitäten der Gründer einer juristischen Person vor ihrer staatlichen Registrierung sowohl im Rahmen des Gründungsvertrags als auch im Rahmen des Vertrages über die Gründung einer juristischen Person absolut gleich. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage nach der Zweckmäßigkeit des Bestehens zweier ähnlicher Verträge in der Gesetzgebung.

Die vorrevolutionäre russische Gesetzgebung enthielt einen direkten Hinweis auf die Notwendigkeit, eine Vereinbarung zwischen den Gründern von Voll-, Kommandit-, Aktien- und Aktiengesellschaften (Analoga der bestehenden Geschäftspartnerschaften, Produktionsgenossenschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung und zusätzliche Verantwortung und Aktiengesellschaften). Die angegebene Vereinbarung wurde mit dem entsprechenden Zweck geschlossen - um eine der aufgeführten Partnerschaften zu gründen. Im innerstaatlichen Zivilrecht herrschte noch vor Oktober 1917 die Überzeugung, dass Vereinbarungen über die Gründung einer juristischen Person in zwei Arten unterschieden wurden: Gründungsverträge (für Kollektiv- und Kommanditgesellschaften) und Vereinbarungen über die Gründung einer Personengesellschaft (für Genossenschaften, Aktien- und Aktiengesellschaften). Gleichzeitig vereinten (und vereinen) die Gründungsverträge in Kollektiv- und Kommanditgesellschaften die Funktionen einer Vereinbarung über die Gründung einer Gesellschaft und ihrer Gründungsurkunde.

Aus diesem Grund ist das Bestehen einer Gründungsvereinbarung in einer juristischen Person zusammen mit der Satzung historisch unzumutbar und unzweckmäßig. Die Unangemessenheit erklärt sich daraus, dass Satzungsänderungen in der Regel durch Beschluss der qualifizierten Mehrheit der Gesellschafter des Rechtsträgers vorgenommen werden und zur Änderung des Gesellschaftsvertrages ein einstimmiger Beschluss aller seiner Gesellschafter erforderlich ist . Aus diesem Grund widerspricht der Inhalt des Gründungsvertrags häufig der Satzung einer juristischen Person und erfüllt tatsächlich die Funktionen eines Gründungsdokuments, ohne die Beziehungen zwischen den Beteiligten regeln zu können. Dies wird auch durch die Regel erleichtert, nach der im Falle einer Kollision von Normen in den Gründungsdokumenten einer juristischen Person eine größere rechtliche Handhabe seine Satzung besitzt (Artikel 12 Absatz 5 des Bundesgesetzes vom 8. Februar 1998 N 14-FZ "Über Gesellschaften mit beschränkter Haftung").

All dies zeugt von der Notwendigkeit, die Praxis der gesetzlichen Konsolidierung der sogenannten "doppelten" Gründungsdokumente in Bezug auf jede juristische Person aufzugeben und Gründungsvereinbarungen in allen bestehenden Organisations- und Rechtsformen, einschließlich in Gesellschaften mit beschränkter und zusätzlicher Haftung, zu ersetzen, in Verbänden (Gewerkschaften), v gemeinnützige Partnerschaften und autonom gemeinnützige Organisationen(mit Ausnahme von Gründungsverträgen von Personengesellschaften) für Verträge über die Gründung einer juristischen Person.

Der Gründungsvertrag kann in Form eines Gründungsprotokolls erstellt werden.

Die Gründungsdokumente werden zusammen mit dem Protokoll und dem Antrag im Formular p11001 bei der Registrierungsbehörde eingereicht. Auf dem ersten Protokoll von LLC wird der Name des Unternehmens genehmigt, genehmigtes Kapital, die Zusammensetzung der Gründer und ihre Anteile am genehmigten Kapital. Im ersten Gründungsprotokoll der LLC wird ein Leiter (Direktor oder Generaldirektor) gewählt. Das LLC-Protokoll enthält die für die staatliche Registrierung des Unternehmens erforderliche Tagesordnung.

Dieser Vertrag wurde zwischen den Gründern der Gesellschaft mit beschränkter Haftung „________________“ (nachfolgend „Gesellschaft“ genannt) geschlossen:

Bürger der Russischen Föderation ________________________ [Vollständiger Name](Reisepass eines Bürgers der Russischen Föderation 00 00 Nr. 000000, ausgestellt am ____________________________ xx.xx.20xx, Unterteilungscode 000-000, registriert unter der Adresse: Postleitzahl, Ort ________, Straße __________, T. ____, Wohnung ___ ),

Gesellschaft mit beschränkter Haftung "________________" (LLC "________________", PSRN _________________, TIN _________________, KPP _________________, Ortsanschrift: Postleitzahl, Ort _______________________, Straße __________, d. ____, Büro _______) vertreten durch ____________ [Stelle [Vollständiger Name] Handeln auf der Grundlage der Charta),

im Folgenden als "Gründer" bezeichnet, als Vereinbarung über die Gründung der Gesellschaft gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch der Russischen Föderation, Bundesgesetz vom 08.02.1998 Nr. 14-FZ "Über Gesellschaften mit beschränkter Haftung", andere Vorschriften Regelung der Gründung und des Betriebs von Unternehmen auf dem Territorium der Russischen Föderation.

1. Vertragsgegenstand

1.1. Diese Vereinbarung regelt die Beziehungen zwischen den Teilnehmern im Rahmen ihrer gemeinsamen Aktivitäten zur Gründung einer Handelsorganisation in Form einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung sowie das Verfahren und die Bedingungen für ihre Beteiligung an der Gründung dieser Gesellschaft.

1.2. In Übereinstimmung mit dieser Vereinbarung, die Zusammensetzung der Gründer der gegründeten Gesellschaft, die Größe des genehmigten Kapitals der Gesellschaft, die Größe und der Nennwert des Anteils am genehmigten Kapital der Gesellschaft jedes der Gründer der Gesellschaft, die Höhe, das Verfahren und die Zahlungsbedingungen dieser Anteile am genehmigten Kapital der Gesellschaft werden festgelegt.

2. Verfahren zur Durchführung gemeinsamer Aktivitäten zur Gründung der Gesellschaft

2.1. Die Gründer vereinbarten zu schaffen Handelsorganisation in Form einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung:

2.1.1. Vollständiger Firmenname des Unternehmens:

Auf Russisch - Gesellschaft mit beschränkter Haftung "________________";

2.1.2. Abgekürzter Firmenname des Unternehmens:

Auf Russisch - "________________" LLC.

2.1.3. Vollständiger Firmenname des Unternehmens:

Auf Englische Sprache - _________________________;

2.1.4. Abgekürzter Firmenname des Unternehmens:

Auf Englisch - _________________________.

2.2. Die Gründer müssen die Hauptrichtungen der Aktivitäten der Gesellschaft festlegen, einen Entwurf der Satzung der Gesellschaft vorbereiten und diese genehmigen.

2.3. Die Kosten der Gründung der Gesellschaft trägt der Gründer der Gesellschaft ________________________________________ [Geben Sie den vollständigen Namen oder den Namen der juristischen Person an].

2.4. Verantwortlich für die Versorgung aller erforderliche Dokumente für die staatliche Registrierung der Gesellschaft wurde der Gründer der Gesellschaft in die staatliche Registrierungsstelle ________________________ ernannt [VOLLSTÄNDIGER NAME].

3. Das genehmigte Kapital der Gesellschaft

3.1. Die Gründer haben das genehmigte Kapital in Höhe von __________ (Betrag in Worten) Rubel, die sich aus dem Nennwert der Aktien der Gründer der Gesellschaft zusammensetzt und die Mindestgröße des Vermögens der Gesellschaft bestimmt, das die Interessen ihrer Gläubiger garantiert.

3.2. Die Größe der Aktien der Gründer des Unternehmens:

Anteilsgröße ________________ [vollständiger Name] am genehmigten Kapital der Gesellschaft beträgt xx%, der Nennwert der Aktie beträgt __________ (Suma im Kursiv) Rubel;

Der Anteil der LLC "________________" am genehmigten Kapital der Gesellschaft beträgt xx%, der Nennwert der Aktie beträgt __________ (Suma im Kursiv) Rubel.

4. Verfahren und Zahlungsbedingungen der Anteile am genehmigten Kapital der Gesellschaft

4.1. Anteile am genehmigten Kapital der Gesellschaft werden von den Gründern in bar bezahlt.

4.2. Jeder der Gründer muss den Nennwert seines Anteils am genehmigten Kapital der Gesellschaft innerhalb von vier Monaten ab dem Datum der staatlichen Registrierung der Gesellschaft vollständig einzahlen.

4.3. Es ist nicht zulässig, den Gründer der Gesellschaft von der Verpflichtung zur Zahlung eines Anteils am genehmigten Kapital der Gesellschaft, auch nicht durch Aufrechnung mit seinen Forderungen gegenüber der Gesellschaft, zu befreien.

5. Pflichten und Verantwortlichkeiten der Gründer

5.1. Gründer sind verpflichtet:

Zahlung von Anteilen am genehmigten Kapital der Gesellschaft gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung;

die Kosten der Gründung des Unternehmens gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung zu tragen;

Die Bedingungen dieser Vereinbarung und die Satzung des Unternehmens nach Treu und Glauben zu erfüllen.

5.2. Verantwortung der Gründer:

5.2.1. Die Gründer der Gesellschaft haften gesamtschuldnerisch für Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Gründung der Gesellschaft und vor der staatlichen Registrierung;

5.2.2. Bei Nichterfüllung oder nicht rechtzeitiger Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen für Anteile am genehmigten Kapital der Gesellschaft durch jeden Gründer hat der Gründer für den Verzug 0,5% des nicht bezahlten Betrags für jeden Tag der Verspätung zu zahlen. Auf den nicht eingezahlten Anteil am genehmigten Kapital der Gesellschaft innerhalb der vereinbarten Frist werden Zinsen zugunsten der Gesellschaft berechnet.

5.2.3. Kommt der Gründer seinen Verpflichtungen aus diesem Vertrag nicht oder nicht ordnungsgemäß nach, ist er verpflichtet, anderen Gründern Schäden zu ersetzen, die durch die Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäße Erfüllung seiner Verpflichtungen entstehen. Verluste werden als direkter tatsächlicher Schaden verstanden. Eine Erstattung des entgangenen Einkommens erfolgt nicht.

6. Schlussbestimmungen

6.1. Diese Vereinbarung kann in etablierte Ordnung mit Zustimmung der Gründer geändert oder ergänzt.

6.2. Sollte eine der Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder werden, so ersetzt dies nicht die anderen Bestimmungen.

6.3. Andere wesentliche Voraussetzungen Vereinbarungen zur Gründung gegenseitiger Bürgerrechte und die Verantwortlichkeiten der Mitglieder sind in der Satzung der Gesellschaft festgelegt.

6.4. Bei allem anderen, was in dieser Vereinbarung nicht vorgesehen ist, richten sich die Teilnehmer nach der Charta, den Beschlüssen der Teilnehmerversammlung und der geltenden Gesetzgebung.

6.5. Diese Vereinbarung wird in 4 Originalexemplaren erstellt – eine Kopie für die Gesellschaft, eine Kopie für die Stelle, die die staatliche Registrierung juristischer Personen durchführt, und eine Kopie für jede der Parteien.

UNTERSCHRIFTEN DER GRÜNDER:

________________

________________ ___________ [Position] GMBH "________________"

________________________ [Vollständiger Name]

Die Einhaltung der Vereinbarung mit dem obigen Muster hilft Ihnen, lästige Fehler bei der Registrierung einer GmbH zu vermeiden, aber oft regional Steuerbehörden können spezifische Anforderungen haben, die nicht ausdrücklich in der Gesetzgebung festgelegt sind, daher steht jetzt ein Service speziell für unsere Benutzer zur Verfügung kostenloser Scheck Unterlagen zur Gewerbeanmeldung durch 1C-Spezialisten.

Seit dem 1. Juli 2010 wird der konstituierende Vertrag als Vertrag über die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung bezeichnet (Artikel 89 des Bürgerlichen Gesetzbuchs der Russischen Föderation und Artikel 11 des Gesetzes 14-FZ).

Was ist ein Gesellschaftsvertrag

Der Gründungsvertrag einer GmbH (Gesellschaftsvertrag) ist ein Dokument, das bei der Gründung einer Gesellschaft mit zwei oder mehr Gründern erforderlich ist und es Ihnen ermöglicht, die Vereinbarungen über die Gründung einer Gesellschaft, das Verfahren zur Gewinnausschüttung und die allgemeine Interaktion, Eintragung und Austritt der Teilnehmer sowie deren Erben.

  1. Der Gründungsvertrag ist kein Gründungsdokument (Artikel 11 Absatz 5 des Gesetzes über die GmbH, Artikel 89 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches der Russischen Föderation). Es handelt sich um eine interne Unternehmensvereinbarung, die das Verhältnis zwischen den Gründern regelt.
  2. Im Falle der Gründung einer GmbH durch eine Person ist keine Gründungsvereinbarung erforderlich (Artikel 11 Absatz 5 des Gesetzes über die GmbH, Artikel 89 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches der Russischen Föderation).

Warum ist diese Vereinbarung notwendig?

  • Die Verpflichtung zum Abschluss eines Gesellschaftsvertrags richtet sich nach Artikel 89 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs der Russischen Föderation.
  • Die Gründer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung schließen untereinander eine Vereinbarung über die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, in der das Verfahren ihrer gemeinsamen Tätigkeit zur Gründung einer Gesellschaft, die Höhe des Grundkapitals der Gesellschaft, die Höhe ihrer Anteile an das Stammkapital der Gesellschaft und andere durch das Gesetz über die Gesellschaften mit beschränkter Haftung festgelegte Bedingungen.
  • Der Vertrag über die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung wird schriftlich abgeschlossen.

Der Gesellschaftsvertrag wird gleichzeitig mit der Satzung vorgelegt, aber die Rolle dieser Vereinbarung ist für sie weniger wichtig als für juristische Personen, bei denen der Gesellschaftsvertrag das einzige konstituierende Dokument ist.

Es gibt zwei Arten von Firmengründungsverträgen

Woraus besteht der Gesellschaftsvertrag

Der LLC-Gründungsvertrag kann die folgenden Abschnitte enthalten:

  1. Einleitender Teil zum Zwecke des Vertragsabschlusses.
  2. Name und Rechtsform Organisationen.
    Das Gesetz sieht keine zwingende Verpflichtung vor, den Namen der zu gründenden Gesellschaft in den Vertrag aufzunehmen. Gleichzeitig diese Information erscheint notwendig, um den Vertragsgegenstand zu konkretisieren.
  3. Gegenstand der Tätigkeit und Standort der LLC.
    Die geplante Anschrift des Sitzes der Gesellschaft kann im Gründungsvertrag angegeben werden.
  4. Pflichten der Teilnehmer (Gründer) zur Gründung einer juristischen Person.
    Die Vereinbarung muss Informationen enthalten, die eine genaue Identifizierung ihrer Parteien ermöglichen (Artikel 432 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs der Russischen Föderation). Die Präambel enthält in der Regel den Namen, den Vornamen und das Patronym der Parteien - natürliche Personen, den Firmennamen von juristischen Personen. Bei Vertretern der Parteien (sofern vorhanden) sind auch die Gründe für die Entstehung ihrer Befugnisse (Gesellschaftssatzung, Angaben zur Vollmacht) anzugeben.
  5. Das Verfahren zur Vermögensbildung (Einzahlung von Aktien) und die Höhe des genehmigten Kapitals.
    Informationen zum Zeitpunkt der Zahlung von Aktien sind obligatorisch (Artikel 11 Absatz 5 des Gesetzes über die GmbH)
    Angaben zur Höhe des genehmigten Kapitals sind obligatorisch (Artikel 89 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs der Russischen Föderation und Artikel 11 Absatz 5 des Gesetzes über die GmbH). Die Höhe des genehmigten Kapitals wird in Rubel festgelegt und darf 10.000 Rubel nicht unterschreiten. (Absatz 2, Absatz 1, Artikel 14 des LLC-Gesetzes).
  6. Bedingungen zur Verantwortung bestimmter Beteiligter (Gründer) für die Verpflichtungen der geschaffenen juristischen Person.
  7. Das Verfahren zur Gewinnverteilung und Rückzahlung von Verlusten.
  8. Das Verfahren zur Verwaltung der Angelegenheiten einer juristischen Person.
    Diese Informationen sind obligatorisch (Artikel 11 Klausel 5 des LLC-Gesetzes). In der Regel umfasst es:
    1. die Dauer der Hauptversammlung der Gründer;
    2. das Verfahren zum Senden von Nachrichten an die Gründer des Treffens;
    3. Regeln für die Nominierung von Kandidaten für gewählte Ämter.
  9. Rechte und Pflichten der Teilnehmer (Gründer).
  10. Haftung bei Vertragsverletzung.
  11. Bedingungen und Verfahren für den Austritt von Teilnehmern (Gründern) aus der Organisation und die Aufnahme neuer Mitglieder, einschließlich:
    1. Besonderheiten der Verwendung des Eigentums des Teilnehmers, der als Zahlung für den Anteil übertragen wurde, im Falle des späteren Rückzugs oder Ausschlusses eines solchen Teilnehmers aus der Gesellschaft (Artikel 15 Absatz 4 des Gesetzes über die GmbH).
  12. Streitbeilegungsverfahren.
  13. Das Verfahren zur Änderung und Beendigung eines Vertrags, zur Reorganisation und Liquidation einer juristischen Person.
  14. Weitere Informationen und Dokumente
    Diese Informationen können umfassen:
    1. Bestimmungen über die Haftung der Gründer (Verfall, Geldbuße, Strafen) bei Nichtzahlung eines Anteils am genehmigten Kapital (Artikel 16 Artikel 16 des Gesetzes über die GmbH);
    2. das Verfahren zur Verteilung der Kosten im Zusammenhang mit der Gründung einer Gesellschaft;
    3. das Verfahren für den Teilnehmer, der Gesellschaft im Falle des Erlöschens des Nutzungsrechts an der Immobilie vor Ablauf der Frist, für die diese Immobilie zur Nutzung als Zahlung für den Anteil an die Gesellschaft übertragen wurde, eine Entschädigung zu leisten (Absatz 2, Klausel 3, Artikel 15 des LLC-Gesetzes);
    4. das Verfahren zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten, die bei der Gründung einer Gesellschaft auftreten können.

Mustervertrag für Privatpersonen

Vereinbarung über die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, bei der die Gründer natürliche Personen sind

VERTRAG
über die Gründung der Gesellschaft mit
beschränkte Haftung
«_____________________________»
(Gründer - juristische Personen)

___________ "___" __________ ___

Im Gesicht ___________________________________,
(Name der Organisation) (Position, vollständiger Name)
handeln ___ auf der Grundlage von ___________________ und __________________________
(Satzung, Reglement, Vollmacht) (Name der Organisation)
vertreten durch _________________________________________, handelnd ___ aufgrund von
(Position, vollständiger Name)
__________________________, im Folgenden „Gründer“ genannt,
(Satzung, Reglement, Vollmacht)
vereinbart, in Übereinstimmung mit geltendem Recht zu erstellen
Russische Föderation Gesellschaft mit beschränkter Haftung "__________":
(Name)

1. DER GEGENSTAND DER VEREINBARUNG.
GRÜNDER UND DIE ORDNUNG IHRER GEMEINSAMEN AKTIVITÄTEN

1.1. Im Rahmen dieser Vereinbarung gründen die Gründer eine Handelsgesellschaft in Form einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung und verpflichten sich, alle damit verbundenen Anforderungen der geltenden Gesetzgebung der Russischen Föderation zu erfüllen.
1.2. Gesellschaft mit beschränkter Haftung "____________" (im Folgenden als "Gesellschaft" bezeichnet) wird in Übereinstimmung mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch der Russischen Föderation, dem Bundesgesetz vom 08.02.1998 N 14-FZ "Über Gesellschaften mit beschränkter Haftung" und anderen geltenden Gesetzen der Russischen Föderation gegründet Die Russische Föderation.
1.3. Die Zusammensetzung der Gründer des Vereins:
1) ____________________________________________________ (Name der juristischen Person), registriert ________________________, OGRN ___________________________



2) _____________________________________________________ (Name der juristischen Person), registriert __________________________, OGRN _________________________
(Bescheinigung über die staatliche Registrierung Nr. ______ vom ________________),
INN ___________________________, Konto ______________________________________,

1.4. Die Verpflichtungen der Gründer, Handlungen im Zusammenhang mit der Gründung des Vereins durchzuführen, verteilen sich wie folgt auf sie:
1) ____________________________ verpflichtet sich, vor "___" __________ ____ die folgenden Handlungen durchzuführen: _________________________________________________;
2) _____________ verpflichtet sich, vor "___" __________ ____ folgende Handlungen durchzuführen: _____________________.
1.5. Die Gründer verpflichten sich, die Kosten der Gründung der Gesellschaft im Verhältnis zu den erworbenen Anteilen am genehmigten Kapital der Gesellschaft gemäß dieser Vereinbarung zu tragen.
1.6. Diese Vereinbarung legt das Verfahren für die Gründer zur Durchführung gemeinsamer Aktivitäten zur Gründung der Gesellschaft, die Größe des genehmigten Kapitals der Gesellschaft, die Größe und den Nennwert der Anteile jedes Gründers der Gesellschaft sowie die Größe fest , Verfahren und Zahlungsbedingungen für diese Anteile am genehmigten Kapital der Gesellschaft.

2. NAME UND STANDORT DES UNTERNEHMENS

2.1. Vollständiger offizieller Name der Gesellschaft auf Russisch:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung "______________".
Der abgekürzte Name des Unternehmens auf Russisch: LLC ______________.
Vollständiger offizieller Name des Unternehmens in _____________________ Sprache: _____________________.
Abgekürzter Name des Unternehmens in ________ Sprache: ___________________.
2.2. Sitz des Unternehmens: _______________________________.
2.3. Postanschrift: __________________________________________.

3. GEGENSTAND UND ZIELE DER TÄTIGKEIT DES UNTERNEHMENS

3.1. Gegenstand und Ziele der Vereinstätigkeit sind in der Satzung des Vereins festgelegt.
3.2. Das Unternehmen hat das Recht, alle Handlungen durchzuführen, die nicht durch die geltende Gesetzgebung der Russischen Föderation verboten sind. Die Aktivitäten der Gesellschaft beschränken sich nicht auf die in der Satzung festgelegten.

4. RECHTSSTATUS

4.1. Die Gesellschaft erwirbt die Rechte einer juristischen Person ab dem Zeitpunkt ihrer staatlichen Registrierung gemäß dem in der Gesetzgebung der Russischen Föderation festgelegten Verfahren.
4.2. Gemäß den geltenden Rechtsvorschriften der Russischen Föderation besitzt die Gesellschaft in ihrer unabhängigen Bilanz ausgewiesene Sondervermögen, kann im eigenen Namen Eigentum und persönliche Nichteigentumsrechte erwerben und ausüben, Pflichten erfüllen, Kläger und Beklagte sein vor Gericht.
Das Unternehmen kann bürgerliche Rechte haben und zivilrechtliche Verpflichtungen erfüllen, die für die Durchführung jeglicher Arten von Aktivitäten erforderlich sind, die nicht durch Bundesgesetze verboten sind, sofern dies nicht dem Gegenstand und den Zielen der Aktivität widerspricht, die in der beschränkten Satzung der Gesellschaft festgelegt sind.
4.3. Die Gesellschafter der Gesellschaft haften nicht für ihre Verpflichtungen und tragen das Verlustrisiko im Zusammenhang mit der Tätigkeit der Gesellschaft bis zum Wert ihrer Anteile am genehmigten Kapital der Gesellschaft.

4.4. Die Gründer des Vereins haften gesamtschuldnerisch für die mit der Gründung des Vereins verbundenen und vor der staatlichen Eintragung entstandenen Verpflichtungen.
Die Gesellschaft haftet für die mit ihrer Gründung verbundenen Verpflichtungen der Gründer nur bei nachträglicher Genehmigung ihrer Handlungen Hauptversammlung Mitglieder der Gesellschaft. Gleichzeitig darf die Haftung der Gesellschaft in jedem Fall ein Fünftel des eingezahlten Grundkapitals der Gesellschaft nicht übersteigen.
4.5. Die Gesellschaft haftet für ihre Verpflichtungen mit allen ihr gehörenden Sachen.
4.6. Die Gesellschaft haftet nicht für die Verpflichtungen ihrer Mitglieder.
4.7. Bei Insolvenz (Konkurs) der Gesellschaft durch Verschulden ihrer Gesellschafter oder durch Verschulden anderer Personen, die das Recht haben, für die Gesellschaft verbindliche Weisungen zu erteilen oder sonst über deren Handlungen zu bestimmen, kann subsidiär gehaftet werden auf diese Mitglieder oder andere Personen, wenn das Vermögen der Gesellschaft seinen Verpflichtungen nicht genügt.
4.8. Russische Föderation, konstituierende Einheiten der Russischen Föderation und Gemeinden sind nicht für die Verpflichtungen der Gesellschaft verantwortlich, ebenso wie die Gesellschaft nicht für die Verpflichtungen der Russischen Föderation, der Mitgliedsstaaten der Russischen Föderation und der Gemeinden verantwortlich ist.
4.9. Die Gesellschaft ist verpflichtet, folgende Unterlagen am Sitz des Organs der Gesellschaft aufzubewahren:
- Vereinbarung über die Gründung der Gesellschaft, das Protokoll über die Gründung der Gesellschaft, die Satzung der Gesellschaft sowie Änderungen der Satzung der Gesellschaft, die gemäß dem festgelegten Verfahren eingetragen werden;
- Protokoll (Protokoll) der Versammlung der Gründer der Gesellschaft, das den Beschluss über die Gründung der Gesellschaft enthält, den Abschluss eines unabhängigen Gutachters über die Genehmigung des Geldwerts von Sacheinlagen in das Grundkapital der Gesellschaft , sowie andere Entscheidungen im Zusammenhang mit der Gründung der Gesellschaft;
- ein Dokument, das die staatliche Registrierung der Gesellschaft bestätigt;
- Dokumente, die die Rechte der Gesellschaft an dem Eigentum in ihrer Bilanz bestätigen;
- interne Dokumente des Unternehmens;
- Vorschriften über Zweigniederlassungen und Repräsentanzen der Gesellschaft;
- Dokumente im Zusammenhang mit der Ausgabe von Anleihen und anderen Beteiligungspapieren der Gesellschaft;
- Protokolle der Hauptversammlungen der Mitglieder der Gesellschaft, der Sitzungen des Verwaltungsrats (Aufsichtsrats) der Gesellschaft, des kollegialen Leitungsorgans der Gesellschaft und der Prüfungskommission der Gesellschaft;
- Listen der mit der Gesellschaft verbundenen Personen;
- Schlussfolgerungen der Prüfungskommission (Prüfer) der Gesellschaft, Wirtschaftsprüfer;
- andere durch Bundesgesetze und andere Rechtsakte der Russischen Föderation vorgesehene Dokumente, die Satzung der Gesellschaft, interne Dokumente der Gesellschaft, Beschlüsse der Hauptversammlung der Mitglieder der Gesellschaft, des Vorstands (Aufsichtsrat) der Gesellschaft und die Organe der Gesellschaft.

5. AUTORISIERTES KAPITAL

5.1. Das genehmigte Kapital der Gesellschaft bestimmt die Mindestgröße ihres Vermögens, die die Interessen der Gläubiger der Gesellschaft garantiert.
Das genehmigte Kapital der Gesellschaft setzt sich aus dem Nennwert der Aktien ihrer Gesellschafter zusammen.
Zum Zeitpunkt der Gründung der Gesellschaft beträgt ihr genehmigtes Kapital _____ (_________) Rubel.
5.2. Die Größe der Anteile der Gründer der Gesellschaft an ihrem genehmigten Kapital und ihr Nennwert bei der Gründung der Gesellschaft:
1) "_____________" (Name der Organisation) - ___%, der Nennwert der Aktie - _________ Rubel;
die Zahlung eines Anteils am genehmigten Kapital der Gesellschaft erfolgt in Geld (Option: Wertpapiere, andere Sachen oder Eigentumsrechte oder andere Rechte, die einen Geldwert haben);
2) "_____________" (Name der Organisation) - ____%; Nennwert der Aktie - _________ Rubel;
die Zahlung eines Anteils am genehmigten Kapital der Gesellschaft erfolgt in Geld (Option: Wertpapiere, andere Sachen oder Schutzrechte oder andere Rechte, die einen Geldwert haben).
Der maximale Anteil eines Teilnehmers ist begrenzt und beträgt _____________, das sind __% des genehmigten Kapitals.
(Option: Die maximale Größe des Teilnehmeranteils ist nicht begrenzt.)
Das Verhältnis der Teilnehmeranteile kann verändert werden (nicht veränderbar).
5.3. Zum Zeitpunkt der staatlichen Registrierung des Unternehmens muss seine Satzung von den Gründern in Höhe von _____% bezahlt werden<1>:
1) "____________" (Name der Organisation) verpflichtet sich, zum Zeitpunkt der staatlichen Registrierung der Gesellschaft mindestens ___% ihres Anteils am genehmigten Kapital der Gesellschaft einzuzahlen;
2) "_____________" (Name der Organisation) verpflichtet sich, zum Zeitpunkt der staatlichen Registrierung der Gesellschaft mindestens ___% ihres Anteils am genehmigten Kapital der Gesellschaft einzuzahlen.
5.4. Jeder Gründer der Gesellschaft muss seinen Anteil am genehmigten Kapital der Gesellschaft innerhalb von ____________ vollständig einzahlen.
5.5. Bei unvollständiger Zahlung des Anteils am genehmigten Kapital der Gesellschaft innerhalb der gemäß Ziffer 5.4 dieser Vereinbarung bestimmten Frist wird der nicht eingezahlte Teil der Aktie an die Gesellschaft übertragen. Dieser Teil der Aktie muss von der Gesellschaft in der Art und Weise und innerhalb der in Art. 24 des Bundesgesetzes vom 08.02.1998 N 14-FZ "Über Gesellschaften mit beschränkter Haftung".
Kommt der Gründer der Gesellschaft seiner Verpflichtung zur Zahlung des Anteils am genehmigten Kapital der Gesellschaft nicht innerhalb der in Ziffer 5.4 dieser Vereinbarung festgelegten Fristen nach, hat er der Gesellschaft eine Geldstrafe in Höhe von ____% des unbezahlter Betrag (des Wertes der Immobilie, der als Zahlung für den Anteil einzuzahlen ist)<2>.
5.6. Wenn die Gesellschaft das Recht zur Nutzung der Immobilie vor Ablauf des Zeitraums, für den diese Immobilie zur Zahlung des Anteils an die Gesellschaft übertragen wurde, gekündigt hat, ist das Gesellschaftsmitglied, das die Immobilie übertragen hat, verpflichtet, der Gesellschaft auf seine mit einer Geldentschädigung in Höhe der Zahlung für die Nutzung derselben Immobilie zu ähnlichen Bedingungen während der verbleibenden Nutzungsdauer der Immobilie. Die Geldentschädigung muss innerhalb einer angemessenen Frist ab dem Zeitpunkt, zu dem die Gesellschaft die Bereitstellung verlangt, bereitgestellt werden, wenn ein anderes Verfahren für die Bereitstellung Entschädigungszahlung nicht durch Beschluss der Hauptversammlung der Gesellschafter festgelegt. Diese Entscheidung wird von der Hauptversammlung der Gesellschaft ohne Berücksichtigung der Stimmen eines Gesellschafters getroffen, der der Gesellschaft das Nutzungsrecht am Grundstück zur Zahlung ihres vorzeitig beendeten Anteils übertragen hat<3>.
Wird innerhalb der festgesetzten Frist keine Entschädigung geleistet, wird der Anteil oder ein Teil des Anteils am genehmigten Kapital der Gesellschaft im Verhältnis zum nicht gezahlten Betrag (Wert) der Entschädigung an die Gesellschaft übertragen. Eine solche Aktie (oder ein Teil einer Aktie) muss von der Gesellschaft auf die Art und Weise und innerhalb der in Art. 24 des Bundesgesetzes vom 08.02.1998 N 14-FZ "Über Gesellschaften mit beschränkter Haftung".
5.7. Das von einem Gesellschafter zur Nutzung durch die Gesellschaft zur Zahlung seines Anteils übertragene Eigentum verbleibt im Falle des Austritts oder Ausschlusses eines solchen Gesellschafters aus der Gesellschaft während des Zeitraums, in dem dieses Eigentum wurde transferiert<4>.
5.8. Es ist nicht zulässig, den Gründer der Gesellschaft von der Verpflichtung zur Zahlung eines Anteils am genehmigten Kapital der Gesellschaft zu entbinden.
5.9. Das Verfahren zur Änderung der Höhe des genehmigten Kapitals sowie das Verfahren zur Übertragung ihrer Aktien durch die Teilnehmer an Dritte werden in der Satzung festgelegt.

6. VERTEILUNG DES UNTERNEHMENSGEWINNS
ZWISCHEN DEN MITGLIEDERN DES UNTERNEHMENS

6.1. Die Gesellschaft hat das Recht, vierteljährlich (halbjährlich oder jährlich) über die Ausschüttung des Nettogewinns an die Gesellschafter zu entscheiden. Über die Verwendung eines Teils des Gewinns der Gesellschaft entscheidet die Mitgliederversammlung der Gesellschaft.
6.2. Der zur Verteilung an die Gesellschafter bestimmte Teil des Gewinns der Gesellschaft wird im Verhältnis ihrer Anteile am genehmigten Kapital der Gesellschaft ausgeschüttet.
6.3. Die Gesellschaft beschließt über die Verteilung ihres Gewinns unter den Gesellschaftern und leistet die entsprechenden Zahlungen unter Einhaltung der in Art. 29 des Bundesgesetzes vom 08.02.1998 Nr. 14-FZ "Über Gesellschaften mit beschränkter Haftung".

7. ORGANE DER GESELLSCHAFT

7.1. Das oberste Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung des Vereins.
Die Mitgliederversammlung der Gesellschaft kann regelmäßig oder außerordentlich sein. Alle Mitglieder des Vereins haben das Recht, an der Mitgliederversammlung des Vereins teilzunehmen, an der Erörterung von Tagesordnungspunkten teilzunehmen und bei Entscheidungen mitzustimmen.
7.2. Die Gesellschaft sieht die Bildung des Verwaltungsrates vor.
7.3. Das einzige ausführende Organ der Gesellschaft ist ______________<5>.
7.4. Das kollegiale Organ der Gesellschaft ist ______________.
7.5. Das Verfahren für die Gründung (Wahl), die Beendigung von Befugnissen sowie die Zuständigkeit und das Verfahren zur Beschlussfassung durch die Leitungsorgane der Gesellschaft werden in ihrer Satzung festgelegt.

8. AUSTRITT EINES MITGLIEDS DER GESELLSCHAFT AUS DER GESELLSCHAFT

8.1. Die Bestimmungen über die Möglichkeit des Austritts eines Mitglieds aus der Gesellschaft sowie das Verfahren für einen solchen Austritt sind in der Satzung der Gesellschaft geregelt.

9. KONTROLLE, BUCHHALTUNG UND BERICHTERSTATTUNG

9.1. Um seine Rechte zur Kontrolle der Aktivitäten des Unternehmens auszuüben, hat jeder Teilnehmer das Recht, Informationen und Zertifikate zu allen Fragen im Zusammenhang mit den Aktivitäten des Unternehmens zu erhalten. Die Formen der Kontrolle sowie Rechnungslegung und Berichterstattung werden durch die Satzung der Gesellschaft, die geltende Gesetzgebung der Russischen Föderation sowie durch die Beschlüsse der Hauptversammlung der Teilnehmer bestimmt.

10. VERTRAULICHKEIT

10.1. Jeder der Gründer verpflichtet sich, als vertraulich anerkannte Informationen gemäß dem festgelegten Verfahren nicht weiterzugeben.
10.2. Die Weitergabe von nicht offenlegungspflichtigen Informationen an Dritte, die Veröffentlichung oder sonstige Offenlegung dieser Informationen darf nur in der von der Hauptversammlung der Gesellschaft festgelegten Weise erfolgen.

11. HÖHERE GEWALT

11.1. Die Gründer sind von der teilweisen oder vollständigen Erfüllung der Verpflichtungen aus diesem Vertrag befreit, wenn die Nichterfüllung auf Umstände höherer Gewalt zurückzuführen ist, die nach Abschluss dieses Vertrages infolge außergewöhnlicher Ereignisse eingetreten sind, die der Gründer weder vorhersehen noch zumutbar abwenden konnte Maße. Als Ereignisse höherer Gewalt gelten Ereignisse, auf die der Gründer keinen Einfluss hat und für deren Eintritt er nicht verantwortlich ist, zum Beispiel: Erdbeben, Überschwemmung, Feuer sowie Streik, behördliche Anordnungen oder Anordnungen Regierungsbehörden.
11.2. Der Gründer ist verpflichtet, unter Hinweis auf Umstände höherer Gewalt die anderen Gründer unverzüglich schriftlich über den Eintritt solcher Umstände zu informieren und auf Verlangen anderer Gründer eine Bescheinigung vorzulegen.
11.3. Der Gründer, der aufgrund von Umständen höherer Gewalt die Verpflichtungen aus diesem Vertrag nicht erfüllen kann, verpflichtet sich, alle Anstrengungen zu unternehmen, um die Folgen des Verzugs so schnell wie möglich zu kompensieren.

12. BEILEGUNG VON STREITIGKEITEN

12.1. Alle Streitigkeiten und Meinungsverschiedenheiten, die im Zusammenhang mit der Ausführung dieser Vereinbarung entstehen können, werden durch Verhandlungen zwischen den Gründern beigelegt.
12.2. Streitigkeiten und Meinungsverschiedenheiten, die aufgrund von Verhandlungen nicht beigelegt wurden, werden in einem gerichtlichen Verfahren gemäß der geltenden Gesetzgebung der Russischen Föderation beigelegt.

13. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

13.1. Diese Vereinbarung tritt mit dem Tag ihrer Unterzeichnung in Kraft.
13.2. Alle Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung werden in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der geltenden Gesetzgebung der Russischen Föderation schriftlich erstellt.
13.3. Bei allem, was in dieser Vereinbarung nicht vorgesehen ist, richten sich die Gründer nach den Bestimmungen der geltenden Gesetzgebung der Russischen Föderation.
13.4. Diese Vereinbarung wurde in ________ Exemplaren erstellt.

UNTERSCHRIFTEN DER GRÜNDER


(Unterschrift) (vollständiger Name)
(M. P.<6>)

_______ «_________________» _______________/_______________________
(Unterschrift) (vollständiger Name)
(M. P.<6>)

Notiz:

In den Fällen, in denen nach dem Gesetz die staatliche Registrierung einer Handelsgesellschaft ohne Vorauszahlung von drei Viertel des genehmigten Kapitals zulässig ist, haften die Gesellschafter der Gesellschaft subsidiär für ihre Verpflichtungen, die vor dem Zeitpunkt der vollständigen Zahlung des genehmigtes Kapital (Absatz 2, Absatz 4 des Artikels 66.2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs der Russischen Föderation).

<3>Gemäß Abs. 2 S. 3 Art.-Nr. 15 des Bundesgesetzes vom 08.02.1998 Nr. 14-FZ "Über Gesellschaften mit beschränkter Haftung" kann die Vereinbarung über die Gründung einer Gesellschaft andere Methoden und ein anderes Verfahren vorsehen, um einem Gesellschafter eine Entschädigung für die vorzeitige Beendigung der Gesellschaft zu gewähren das Recht, das auf die Gesellschaft übertragene Vermögen zur Zahlung eines Anteils an der Satzung des Gesellschaftskapitals zu verwenden.

<4>In Übereinstimmung mit Absatz 4 der Kunst. 15 des Bundesgesetzes vom 08.02.1998 Nr. 14-FZ "Über Gesellschaften mit beschränkter Haftung" kann die Vereinbarung über die Gründung der Gesellschaft etwas anderes vorsehen.

<5>Nach Absatz 3 der Kunst. 65.3 des Bürgerlichen Gesetzbuches der Russischen Föderation, ein einziges Exekutivorgan (Direktor, Generaldirektor, Vorsitzender usw.). Die Satzung der Körperschaft kann die Übertragung der Befugnisse des einzigen Organs auf mehrere gemeinsam handelnde Personen oder die Bildung mehrerer unabhängiger Organe vorsehen (§ 3 Abs. 1 § 53 Bürgerliches Gesetzbuch). der Russischen Föderation). Als alleiniges ausführendes Organ einer Kapitalgesellschaft kann es als Individuell und eine juristische Person.

<6>Ab dem 04.07.2015 müssen Unternehmen kein Siegel haben (Bundesgesetz vom 04.06.2015 Nr. 82-FZ "Über Änderungen bestimmter Rechtsvorschriften der Russischen Föderation über die Aufhebung der Verpflichtung zum Siegeln" Einheiten").

Muster-Gesellschaftsvertrag für Einzelpersonen und LLC

Vereinbarung über die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, deren Gründer natürliche und juristische Personen sind

Inhaftiert am
Mitgliederversammlung der Gründer,
Minuten Nr. _________
von "___" _________ ____

Niederlassungsvereinbarung
Firmen mit beschränkter Haftung
«____________________________»

_______________ "___" __________ ____

Bürger der Russischen Föderation _______________________________________,

Bürger der Russischen Föderation ___________________________________________,
(Vollständiger Name, Passdaten, Wohnort)
_____________________________________ im Gesicht _____________________________,
(Name der Organisation, OGRN, TIN) (Position, vollständiger Name)
Handeln auf der Grundlage von __________________________________________, und
(Satzung, Vollmacht)
_________________________________ im Gesicht _________________________________,
(Position, vollständiger Name)
handelnd auf der Grundlage von _________________________ (Satzung, Vollmacht), im Folgenden „Gründer“ genannt, haben sich bereit erklärt, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung „________________________“ gemäß der geltenden Gesetzgebung der Russischen Föderation zu gründen.

1. DER GEGENSTAND DER VEREINBARUNG. GRÜNDER
UND DAS VERFAHREN DER GEMEINSAMEN TÄTIGKEITEN BEI DER GRÜNDUNG DES UNTERNEHMENS

1.1. Im Rahmen dieser Vereinbarung verpflichten sich die Gründer, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu gründen und alle damit verbundenen Anforderungen der geltenden Gesetzgebung der Russischen Föderation zu erfüllen.
1.2. Gesellschaft mit beschränkter Haftung ____________ (im Folgenden als „Gesellschaft“ bezeichnet) wurde in Übereinstimmung mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch der Russischen Föderation und dem Bundesgesetz vom 08.02.1998 N 14-FZ „Über Gesellschaften mit beschränkter Haftung“ gegründet.
1.3. Zusammensetzung der Gründer des Vereins:
1) ein Bürger der Russischen Föderation __________________________________,





2) ein Bürger der Russischen Föderation __________________________________,
Passserie _______ Nr. ______________,
ausgegeben ______________________________________________________________,
Ausgabedatum "___" __________ ____,
Abteilungscode ____________ - ______________,
Eingetragen ____________________________________________________;
3) ___________________________________________________________________,
(Name der juristischen Person)
registriert ________________________, OGRN _______________________
(Bescheinigung über die staatliche Registrierung Nr. ______ vom ________________),
INN ___________________________, Konto ______________________________________,
die Anschrift: _____________________________________________;
4) ___________________________________________________________________,
(Name der juristischen Person)
registriert ________________________, OGRN ___________________________
(Bescheinigung über die staatliche Registrierung N ______ vom ________________),
INN ___________________________, Konto ______________________________________,
die Anschrift: _____________________________________________.
1.4. Die Verpflichtungen der Gründer, Handlungen im Zusammenhang mit der Gründung des Vereins durchzuführen, verteilen sich wie folgt:
1) _____________ verpflichtet sich, vor "___" __________ ____ die folgenden Handlungen durchzuführen: ___________________________________;
2) _____________ verpflichtet sich, vor "__" __________ ____ die folgenden Handlungen durchzuführen: _____________________;
3) _____________ verpflichtet sich, vor "___" __________ ____ die folgenden Handlungen durchzuführen: _____________________;
4) _____________ verpflichtet sich, vor "___" __________ ____ die folgenden Handlungen durchzuführen: _____________________.
1.5. Die Gründer verpflichten sich, die Kosten der Gründung der Gesellschaft im Verhältnis zu den erworbenen Anteilen am genehmigten Kapital der Gesellschaft gemäß dieser Vereinbarung zu tragen.

2. NAME UND STANDORT DES UNTERNEHMENS.
GEGENSTAND UND ZIELE DER TÄTIGKEIT DES UNTERNEHMENS

2.1. Der vollständige Firmenname der Gesellschaft in russischer Sprache lautet Gesellschaft mit beschränkter Haftung "_______________".
Der abgekürzte Firmenname des Unternehmens in russischer Sprache lautet LLC ______________.
Vollständiger Firmenname des Unternehmens am _____________ (auf jedem Fremdsprache oder die Sprache der Völker der Russischen Föderation) Sprache - "_______________", abgekürzter Firmenname in _____________ (in jeder Fremdsprache oder Sprache der Völker der Russischen Föderation) Sprache - "_______________"<1>.
2.2. Sitz des Unternehmens: ________________________.
2.3. Gegenstand und Ziele der Vereinstätigkeit sind in der Satzung detailliert festgelegt.
2.4. Das Unternehmen hat das Recht, alle Handlungen durchzuführen, die nicht durch die geltende Gesetzgebung der Russischen Föderation verboten sind.
Die Aktivitäten der Gesellschaft beschränken sich nicht auf die in der Satzung festgelegten. Geschäfte, die über die gesetzlichen Tätigkeiten hinausgehen, aber dem Gesetz nicht widersprechen, werden als gültig anerkannt.

3. RECHTSSTATUS

3.1. Das Unternehmen erwirbt die Rechte einer juristischen Person ab dem Zeitpunkt seiner staatlichen Registrierung.
3.2. Das Unternehmen besitzt ein in seiner unabhängigen Bilanz ausgewiesenes Sondervermögen, kann im eigenen Namen Eigentum und persönliche Nichteigentumsrechte erwerben und ausüben, Verpflichtungen tragen, als Kläger und Beklagter vor Gericht auftreten. Gemäß der geltenden Gesetzgebung der Russischen Föderation wird das Eigentum der Gesellschaft auf Kosten der Beiträge der Gründer (Teilnehmer) gebildet, einschließlich Geld als Zahlung für Aktien erhalten, sowie von der Gesellschaft aufgrund ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit hergestellte und erworbene Vermögenswerte.
3.3. Die Gesellschaft haftet für ihre Verpflichtungen mit allen ihr gehörenden Sachen.
3.4. Die Gesellschaft haftet nicht für die Verpflichtungen ihrer Mitglieder.
3.5. Die Gesellschafter der Gesellschaft haften nicht für ihre Verpflichtungen und tragen das Verlustrisiko im Zusammenhang mit der Tätigkeit der Gesellschaft bis zum Wert ihrer Anteile am genehmigten Kapital der Gesellschaft.
Gesellschafter, die ihre Anteile nicht vollständig eingezahlt haben, haften gesamtschuldnerisch für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft in Höhe des nicht eingezahlten Teils ihrer Anteile am genehmigten Kapital der Gesellschaft.
3.6. Bei Insolvenz (Konkurs) der Gesellschaft durch Verschulden ihrer Gesellschafter oder durch Verschulden anderer Personen, die das Recht haben, für die Gesellschaft verbindliche Weisungen zu erteilen oder sonst über deren Handlungen zu bestimmen, kann subsidiär gehaftet werden auf diese Mitglieder oder andere Personen, wenn das Vermögen der Gesellschaft seinen Verpflichtungen nicht genügt.

4. GRÖSSE DES GENEHMIGTEN KAPITALS DER GESELLSCHAFT, GRÖSSE UND NOMINAL
KOSTEN DER ANTEILE JEDER GRÜNDER DES UNTERNEHMENS

4.1. Das genehmigte Kapital der Gesellschaft setzt sich aus dem Nennwert der Aktien ihrer Gesellschafter zusammen.
4.2. Die Größe des genehmigten Kapitals der Gesellschaft zum Zeitpunkt ihrer Gründung beträgt __________ (______________) Rubel<2>.
4.3. Das genehmigte Kapital der Gesellschaft bestimmt die Mindestgröße ihres Vermögens, die die Interessen ihrer Gläubiger garantiert.
4.4. Anteil der Gesellschafter am genehmigten Kapital:
1) _________________________________________________ — _______________
(vollständiger Name des Teilnehmers)

(_________________) Rubel.
_____________________________________________________________ verpflichtet sich
zahlen Sie Ihren Anteil am genehmigten Kapital der Gesellschaft wie folgt ein
Bestellung: ________ Rubel - bis "___" _________ ____ (bis zur Zeit
staatliche Registrierung der Gesellschaft), die restlichen ________________ Rubel -
bis "__" ________ ____, gemäß Abschnitt 4.5 dieser
Zustimmung;
2) _________________________________________________ — _______________
(vollständiger Name des Teilnehmers)
Prozent (oder als Bruch) mit dem Nennwert ______________________
(________________) Rubel.
_________________________________________________ verpflichtet sich zur Zahlung
seinen Anteil am genehmigten Kapital der Gesellschaft in folgender Reihenfolge: _______________
Rubel - bis "__" ________ ____ (zur Zeit des Staates
Eintragung der Gesellschaft), die restlichen ______________________ Rubel - bis
"_____" _______ ____, gemäß Ziffer 4.5 dieser Vereinbarung;
3) _____________________________________________________ — ____________
(Name der juristischen Person)
Prozent (oder als Bruch) mit einem Nennwert von _______________________ (_______________) Rubel.
___________________________ verpflichtet sich, seinen Anteil am genehmigten Kapital der Gesellschaft in folgender Reihenfolge einzuzahlen: ____________________________________
Rubel - bis "_____" _______ ____ (zum Zeitpunkt der staatlichen Registrierung der Gesellschaft), die restlichen ______________________ Rubel - bis
"___" __________ _____, gemäß Abschnitt 4.5 dieser
Zustimmung;
4) ____________________________ verpflichtet sich, seinen Anteil am genehmigten Kapital der Gesellschaft in folgender Reihenfolge einzuzahlen: _________________ Rubel - vor "__" _____ ____. (zum Zeitpunkt der staatlichen Registrierung des Unternehmens),
die restlichen ________________ Rubel - bis "__" _________ ____, in
gemäß Ziffer 4.5 dieser Vereinbarung.
4.5. Die Zahlung für Anteile am genehmigten Kapital der Gesellschaft erfolgt in Geld (Option: Wertpapiere, andere Sachen oder Schutzrechte oder andere Rechte, die einen Geldwert haben)<3>.
4.6. Zum Zeitpunkt der staatlichen Registrierung der Gesellschaft muss ihr genehmigtes Kapital für _____% gezahlt werden<4>.
4.7. Bei unvollständiger Zahlung des Anteils am genehmigten Kapital der Gesellschaft innerhalb der in Ziffer 4.4 dieser Vereinbarung festgelegten Frist wird der nicht eingezahlte Teil der Aktie an die Gesellschaft übertragen. Dieser Teil der Aktie muss von der Gesellschaft in der Art und Weise und zu den Bedingungen gemäß Art. 24 des Bundesgesetzes vom 08.02.1998 Nr. 14-FZ "Über Gesellschaften mit beschränkter Haftung".
4.8. Kommt der Gründer seiner Verpflichtung zur Zahlung des Anteils am genehmigten Kapital der Gesellschaft nicht innerhalb der in Ziffer 4.4 dieser Vereinbarung festgelegten Fristen nach, hat er der Gesellschaft eine Vertragsstrafe in Höhe von ___% des nicht bezahlten Betrags ( des Wertes der als Anteil einzuzahlenden Immobilie) für jeden Tag überfällig<5>.
4.9. Wenn die Gesellschaft das Recht zur Nutzung des Eigentums vor Ablauf des Zeitraums, für den das Eigentum zur Zahlung des Anteils an die Gesellschaft übertragen wurde, beendet, ist der Gründer, der das Eigentum übertragen hat, verpflichtet, der Gesellschaft auf Verlangen Geldbeträge zur Verfügung zu stellen Entschädigung in Höhe der Zahlung für die Nutzung derselben Immobilie zu ähnlichen Bedingungen während der verbleibenden Nutzungsdauer der Immobilie. Die Geldentschädigung muss in einem Pauschalbetrag innerhalb von _____ Tagen ab dem Datum des Antrags der Gesellschaft auf ihre Bereitstellung geleistet werden. Ein anderes Verfahren zur Gewährung einer Geldentschädigung kann durch Beschluss der Hauptversammlung der Gesellschafter festgelegt werden. Diese Entscheidung wird von der Hauptversammlung der Gesellschaft ohne Berücksichtigung der Stimme eines Gesellschafters getroffen, der der Gesellschaft das Nutzungsrecht am Grundstück zur Zahlung ihres vorzeitig beendeten Anteils übertragen hat<6>.
4.10. Das von einem Gesellschafter zur Nutzung durch die Gesellschaft zur Zahlung seines Anteils übertragene Eigentum verbleibt im Falle des Austritts oder Ausschlusses eines solchen Gesellschafters aus der Gesellschaft während des Zeitraums, in dem dieses Eigentum wurde transferiert<7>.

5. HÖHERE GEWALT

5.1. Die Gründer sind von der teilweisen oder vollständigen Erfüllung der Verpflichtungen aus diesem Vertrag befreit, wenn die Nichterfüllung auf Umstände höherer Gewalt zurückzuführen ist, die nach Abschluss dieses Vertrages infolge außergewöhnlicher Ereignisse eingetreten sind, die der Gründer weder vorhersehen noch zumutbar abwenden konnte Maße. Als Ereignisse höherer Gewalt gelten Ereignisse, auf die der Gründer keinen Einfluss hat und für deren Eintritt er nicht verantwortlich ist, wie beispielsweise: Erdbeben, Überschwemmung, Feuer sowie Streik, behördliche Anordnungen oder Anordnungen staatlicher Stellen.
5.2. Der Gründer ist verpflichtet, unter Hinweis auf Umstände höherer Gewalt andere Gründer unverzüglich schriftlich über den Eintritt solcher Umstände zu informieren. Auf Verlangen anderer Gründer muss ein Zertifizierungsdokument vorgelegt werden.
5.3. Der Gründer, der aufgrund von Umständen höherer Gewalt die Verpflichtungen aus diesem Vertrag nicht erfüllen kann, ist verpflichtet, alle Anstrengungen zu unternehmen, um die Folgen der Nichterfüllung so schnell wie möglich zu kompensieren.

6. BEILEGUNG VON STREITIGKEITEN

6.1. Die Gründer sind verpflichtet, sich nach Kräften zu bemühen, alle Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit der Ausführung dieser Vereinbarung entstehen können, durch Verhandlungen beizulegen.
6.2. Streitigkeiten und Meinungsverschiedenheiten, die nicht durch Verhandlungen beigelegt werden können, werden gemäß der geltenden Gesetzgebung der Russischen Föderation vor Gericht beigelegt.

7. VERTRAULICHKEIT

7.1. Jeder der Gründer verpflichtet sich, als vertraulich anerkannte Informationen gemäß dem festgelegten Verfahren nicht weiterzugeben.
7.2. Die Weitergabe von nicht offenlegungspflichtigen Informationen an Dritte, die Veröffentlichung oder sonstige Offenlegung dieser Informationen darf nur in der von der Hauptversammlung der Gesellschaft festgelegten Weise erfolgen.

8. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

8.1. Diese Vereinbarung tritt mit dem Tag ihrer Unterzeichnung durch die Gründer in Kraft.
8.2. Alle Änderungen und Ergänzungen zu diesem Vertrag werden in Übereinstimmung mit dem durch die Gesetzgebung der Russischen Föderation festgelegten Verfahren schriftlich erstellt.
8.3. In allem, was in dieser Vereinbarung nicht vorgesehen ist, richten sich die Gründer nach der geltenden Gesetzgebung der Russischen Föderation.
8.4. Diese Vereinbarung wird in __ Kopien erstellt und unterliegt der Aufbewahrung durch das Unternehmen.

UNTERSCHRIFTEN DER GRÜNDER


(Unterschrift) (vollständiger Name)

____________________/____________________
(Unterschrift) (vollständiger Name)

_________________________/_______________
(Unterschrift, Position) (vollständiger Name) M.P.

Notiz:

<1>Der Firmenname einer juristischen Person wird unter Berücksichtigung der Anforderungen des Art. Kunst. 1473 - 1474 des Bürgerlichen Gesetzbuches der Russischen Föderation.

<2>Die Größe des genehmigten Kapitals der Gesellschaft muss mindestens zehntausend Rubel betragen (Absatz 2 von Satz 1 des Artikels 14 des Bundesgesetzes vom 08.02.1998 Nr. 14-FZ "Über Gesellschaften mit beschränkter Haftung").

<3>Die monetäre Veranlagung der Sacheinlage in das genehmigte Kapital des Unternehmens ist durchzuführen unabhängiger Gutachter... Die Teilnehmer einer Handelsgesellschaft sind nicht berechtigt, den Geldwert einer nicht monetären Einlage zu bestimmen, die den Wert des von einem unabhängigen Gutachter ermittelten Schätzwerts übersteigt (Absatz 2, Absatz 2, Artikel 66.2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs der Russischen Föderation ).

<4>Jeder Unternehmensgründer muss seinen Anteil am Grundkapital der Gesellschaft innerhalb der durch den Gründungsvertrag oder bei der Gründung durch eine Person durch den Beschluss über die Gründung bestimmten Frist vollständig einzahlen die Gründung des Unternehmens. Die Zahlungsfrist darf vier Monate ab dem Datum der staatlichen Registrierung des Unternehmens nicht überschreiten. In diesem Fall kann der Anteil jedes Unternehmensgründers zu einem Preis gezahlt werden, der nicht unter seinem Nennwert liegt (Artikel 16 Absatz 1 des Bundesgesetzes vom 08.02.1998 Nr. 14-FZ "Über Gesellschaften mit beschränkter Haftung") .
In den Fällen, in denen nach dem Gesetz die staatliche Registrierung einer Handelsgesellschaft ohne Vorauszahlung von drei Vierteln des genehmigten Kapitals zulässig ist, haften die Gesellschafter der Gesellschaft subsidiär für ihre Verpflichtungen, die vor der vollständigen Einzahlung des genehmigten Kapitals entstanden sind (Absatz 2, Absatz 4 des Artikels 66.2 des Bürgerlichen Gesetzbuches der Russischen Föderation). Föderation).

<5>Gemäß Abs. 2 S. 3 Art.-Nr. 16 des Bundesgesetzes vom 08.02.1998 Nr. 14-FZ "Über Gesellschaften mit beschränkter Haftung" kann diese Bestimmung im Vertrag über die Gründung der Gesellschaft nicht vorgesehen werden.

<6>Die Vereinbarung über die Gründung der Gesellschaft kann für jedes Gesellschaftsmitglied andere Methoden und Verfahren vorsehen, um eine Entschädigung für die vorzeitige Beendigung des Nutzungsrechts an dem auf die Gesellschaft übertragenen Eigentum zur Zahlung des Anteils an den genehmigten Kapital (Absatz 2 von Absatz 3 des Artikels 15 des Bundesgesetzes vom 08.02.1998 Nr. 14-FZ "Über Gesellschaften mit beschränkter Haftung").

Seit 2009 Vereinbarung zur Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung und ist kein Gründungsdokument, muss jedoch in den Dokumenten für die Registrierung einer LLC enthalten sein.

Der Gründungsvertrag begründet die Vereinbarung zwischen den Gründern der Gesellschaft mit beschränkter Haftung über die Gründung einer juristischen Person und definiert auch die Hauptmerkmale der gegründeten Gesellschaft.

Die Vereinbarung sollte in zweifacher Ausfertigung erstellt, nummeriert und geheftet werden. Bei der Registrierungsbehörde muss nur eine Kopie des Vertrages eingereicht werden, die in der Registrierungsakte verbleibt. Das zweite Exemplar verbleibt beim Verein.

Die Vereinbarung über die Gründung einer GmbH muss enthalten:

  • Informationen über die Gründer (natürliche und / oder juristische Personen);
  • Vollständiger Firmenname des Unternehmens und abgekürzt, falls verfügbar;
  • Standort-Adresse Exekutivorgan(juristische Adresse);
  • Angaben über die Höhe des genehmigten Kapitals und die Art und Weise seiner Bildung;
  • Informationen zur Verteilung des genehmigten Kapitals der LLC zwischen den Teilnehmern;
  • Informationen zum Verfahren zur Erhöhung (Herabsetzung) des genehmigten Kapitals;
  • Informationen über das Verfahren zur Gewinnausschüttung unter den Gesellschaftern;
  • Informationen über die Organe der Gesellschaft;
  • Informationen über das Verfahren zum Austritt von Mitgliedern ihrer Gesellschaft;
  • Informationen zum Verfahren zur Beilegung von Streitigkeiten;
  • Sonstige Angaben (siehe Muster Gründungsvertrag).

Das Verfahren zum Abschluss einer Niederlassungsvereinbarung

Die Zustimmung zum Gründungsvertrag und der Beschluss zu seiner Unterzeichnung sind im Protokoll der Gründerversammlung enthalten.

Alle Teilnehmer der zu gründenden LLC müssen die Vereinbarung unterzeichnen. Wenn sich unter den Gründern der Gesellschaft mit beschränkter Haftung juristische Personen befinden, wird der Vertrag im Namen dieser Person von ihrem Leiter unterzeichnet und mit seiner Unterschrift mit dem Siegel der Organisation versehen.

Mustervertrag zur Gründung einer LLC

GRÜNDUNGSVERTRAG

Firmen mit beschränkter Haftung

"RegDatei"

Moskau "___" ________ 20___

Wir, die unterzeichnenden Gründer der Gesellschaft:

  • Ivanov Ivan Ivanovich, Passserie: 45 10 Nr. 111111, ausgestellt vom BÜRO FÜR DEN BEZIRK SOKOL OFMS VON RUSSLAND IN DEN BERGEN. MOSCOW IN CJSC, Ausgabedatum 05.05.2005, Unterteilungscode 770-770, registriert unter der Adresse: 444444, Moskau, st. Moskovskaya, 45, Wohnung 35.
  • Petrov Petr Petrovich, Passserie: 45 10 Nr. 222222, ausgestellt vom PASS DESK der Abteilung für Innere Angelegenheiten des BEZIRK SEVERNOE TUSHINO DER STADT MOSKAU, Ausstellungsdatum 03.03.2003, Unterabteilungscode 772-772, registriert unter die adresse: 123123, moskau, st. Victory, 2, Geb. 2, Apt. 22.

Auf der Grundlage und in Übereinstimmung mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch der Russischen Föderation, dem Bundesgesetz "Über Gesellschaften mit beschränkter Haftung" und anderen Rechtsakten der Russischen Föderation haben wir einen Vertrag über die Gründung der Gesellschaft wie folgt geschlossen:

Artikel 1. GRÜNDUNG UND STATUS DES UNTERNEHMENS.

1.1. Die zu gründende Gesellschaft hat die Rechte einer juristischen Person gemäß der Gesetzgebung der Russischen Föderation. Das Unternehmen ist ab dem Zeitpunkt seiner staatlichen Registrierung eine juristische Person.

1.2. Die Gesellschaft handelt auf der Grundlage der von den Gründern genehmigten und in der gesetzlich vorgeschriebenen Weise eingetragenen Satzung. Die Charta definiert den Status des Unternehmens.

1.3. Vollständiger Firmenname des Unternehmens auf Russisch: Gesellschaft mit beschränkter Haftung "RegFile".

1.4. Abgekürzter Firmenname des Unternehmens auf Russisch: LLC RegFile.

1.5. Der Sitz der Gesellschaft ist 333333, Moskau, Chistoprudny blvd., 20, bldg. 2. Die Tätigkeit der Gesellschaft ist zeitlich nicht begrenzt.

Artikel 2. GEGENSTAND UND ZIELE DER TÄTIGKEIT.

2.1. Das Unternehmen wurde zum Zwecke der Erbringung einer breiten Palette von Dienstleistungen und der Herstellung von Waren gegründet, die in der Charta definiert sind. Alle Aktivitäten des Unternehmens werden in Übereinstimmung mit der geltenden Gesetzgebung durchgeführt.

2.2. Die Dienstleistungen werden von der Gesellschaft auf kommerzieller Basis erbracht.

Artikel 3. GENEHMIGTES KAPITAL DER GESELLSCHAFT.

3.1. Das genehmigte Kapital der Gesellschaft setzt sich aus dem Nennwert der Aktien zusammen und beträgt 10.000 Rubel. 00 Kopeken (Zehntausend Rubel 00 Kopeken).

3.2. Das genehmigte Kapital der Gesellschaft ist wie folgt in Aktien eingeteilt:

  • Ivanov Ivan Ivanovich - der Nennwert der Aktie beträgt 5.000 Rubel. 00 Kopeken (fünftausend Rubel 00 Kopeken), was 50% des genehmigten Kapitals entspricht.
  • Petrov Petr Petrovich - der Nennwert der Aktie beträgt 5.000 Rubel. 00 Kopeken (fünftausend Rubel 00 Kopeken), was 50% des genehmigten Kapitals entspricht.

3.3. Zum Zeitpunkt der staatlichen Eintragung der Gesellschaft wurde das genehmigte Kapital vollständig von der Liegenschaft eingebracht.

3.5. Der Anteil des Gründers der Gesellschaft gewährt, sofern in dieser Satzung nichts anderes bestimmt ist, nur ein Stimmrecht innerhalb des bezahlten Teils des ihm gehörenden Anteils.

3.6. Bei unvollständiger Einzahlung des Anteils am genehmigten Kapital der Gesellschaft innerhalb der nach der Satzung der Gesellschaft bestimmten Frist wird der noch nicht eingezahlte Teil der Aktie an die Gesellschaft übertragen. Dieser Teil der Aktie muss von der Gesellschaft auf die Art und Weise und innerhalb der in Artikel 24 des Gesetzes über LLC festgelegten Fristen verkauft werden.

3.7. Die Erhöhung des genehmigten Kapitals der Gesellschaft kann zu Lasten des Vermögens der Gesellschaft und (oder) zu Lasten zusätzlicher Einlagen der Gesellschafter und (oder) zu Lasten von Einlagen von in das Unternehmen aufgenommene Dritte.

3.8. Eine Erhöhung des genehmigten Kapitals der Gesellschaft ist erst nach vollständiger Einzahlung zulässig.

Artikel 4. GEWINNVERTEILUNG.

4.1. Die Gesellschaft hat das Recht, vierteljährlich, halbjährlich oder einmal jährlich über die Verteilung ihres Nettogewinns an die Gesellschafter der Gesellschaft zu entscheiden.

4.2. Ein Teil des Gewinns der Gesellschaft, der zur Verteilung an ihre Mitglieder bestimmt ist, wird entsprechend dem Anteil am genehmigten Kapital der Gesellschaft ausgeschüttet.

4.3. Die Gesellschaft ist nicht berechtigt, über die Verteilung ihrer Gewinne zwischen den Teilnehmern zu entscheiden und ist nicht berechtigt, die Gewinne an die Teilnehmer der Gesellschaft auszuzahlen:

  • Bis zur vollständigen Einzahlung des gesamten genehmigten Kapitals der Gesellschaft;
  • Vor der Zahlung des tatsächlichen Wertes der Aktie (eines Teils der Aktie) des Teilnehmers der Gesellschaft in den gesetzlich vorgesehenen Fällen;
  • Trifft die Gesellschaft zum Zeitpunkt einer solchen Entscheidung auf die Anzeichen einer Zahlungsunfähigkeit (Insolvenz) oder treten die angegebenen Anzeichen infolge einer solchen Entscheidung in der Gesellschaft auf;
  • Wenn zum Zeitpunkt einer solchen Entscheidung der Wert des Nettovermögens der Gesellschaft geringer ist als ihr genehmigtes Kapital und ihr Reservefonds oder infolge einer solchen Entscheidung kleiner wird als deren Größe;
  • In anderen gesetzlich vorgesehenen Fällen.

Artikel 5. ZUSAMMENSETZUNG UND TÄTIGKEITEN DER ORGANE DES UNTERNEHMENS.

5.1. Die Organe der Gesellschaft sind:

a) Oberstes Organ – die Hauptversammlung der Gesellschafter;

b) Einziges Exekutivorgan - Generaldirektor.

5.2. Informationen über die Zusammensetzung und Zuständigkeit der Organe der Gesellschaft, das Verfahren ihrer Beschlussfassung, einschließlich der Liste der Angelegenheiten, zu denen Einstimmigkeit erforderlich ist, sind in der Satzung der Gesellschaft festgelegt.

Artikel 6. VERFAHREN FÜR DEN RÜCKTRITT AUS DEM UNTERNEHMEN.

6.1. Ein Gesellschafter hat das Recht, durch Veräußerung einer Aktie an die Gesellschaft ohne Zustimmung der anderen Gesellschafter oder der Gesellschaft aus der Gesellschaft auszuscheiden.

6.2. Der Austritt von Mitgliedern des Vereins aus dem Verein, wodurch kein einziger Teilnehmer im Verein verbleibt, sowie der Austritt des einzigen Vereinsmitgliedes aus dem Verein ist unzulässig.

6.3. Bei Ausscheiden eines Gesellschafters aus der Gesellschaft geht sein Anteil auf die Gesellschaft über. Die Gesellschaft ist verpflichtet, dem Gesellschafter, der einen Antrag auf Austritt aus der Gesellschaft gestellt hat, den anhand der Daten ermittelten tatsächlichen Wert seines Anteils am genehmigten Kapital der Gesellschaft zu zahlen Abrechnungen der Gesellschaft für den letzten Berichtszeitraum vor dem Tag der Einreichung des Antrags auf Austritt aus der Gesellschaft oder mit Zustimmung dieses Gesellschaftsmitglieds ihm Sachwert gleichen Wertes oder bei unvollständiger Zahlung seiner Anteil am genehmigten Kapital der Gesellschaft den tatsächlichen Wert des eingezahlten Anteils.

6.4. Die Gesellschaft ist verpflichtet, dem Gesellschafter den tatsächlichen Wert seines Anteils oder eines Teils des Anteils am genehmigten Kapital der Gesellschaft zu zahlen oder ihm innerhalb von drei Monaten ab dem Tag des Ereignisses Sachwerte in gleichem Wert zu überlassen der entsprechenden Verpflichtung.

6.5. Der tatsächliche Wert einer Aktie oder eines Teils einer Aktie am genehmigten Kapital der Gesellschaft wird aus der Differenz zwischen dem Wert des Nettovermögens der Gesellschaft und der Höhe ihres genehmigten Kapitals gezahlt. Reicht diese Differenz nicht aus, ist die Gesellschaft verpflichtet, ihr genehmigtes Kapital um den fehlenden Betrag zu reduzieren.

6.6. Der Austritt eines Gesellschafters aus der Gesellschaft entbindet ihn nicht von der Verpflichtung gegenüber der Gesellschaft, eine Einlage in das Vermögen der Gesellschaft zu leisten, die vor Stellung eines Ausscheideantrags entstanden ist.

Artikel 7. STREITIGKEITEN.

7.1. Streitigkeiten zwischen den Teilnehmern werden durch Verhandlungen beigelegt.

7.2. Kommt keine Einigung zustande, wird die Streitigkeit von der Hauptversammlung der Gesellschafter behandelt, deren Entscheidung endgültig und bindend ist.

7.3. Die Gründer haben auch das Recht auf gerichtlichen Schutz ihrer Rechte in der von der geltenden Gesetzgebung vorgeschriebenen Weise.

Artikel 8. VERTRAULICHKEIT.

8.1. Unterlagen, die sich die Gesellschafter untereinander sowie gegenüber der Gesellschaft zur Verfügung stellen, oder Informationen von wirtschaftlichem Wert werden als vertraulich betrachtet und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.

Artikel 9. HÖHERE GEWALT.

9.1. Der Teilnehmer ist von der Haftung für die teilweise oder vollständige Nichterfüllung von Verpflichtungen aus diesem Vertrag befreit, wenn diese Nichterfüllung auf höhere Gewalt zurückzuführen ist, die nach Abschluss dieses Vertrages infolge außergewöhnlicher Umstände eingetreten ist, die der Teilnehmer nicht vorhersehen und zumutbar abwenden konnte Maße. Zu diesen Umständen gehören: Überschwemmung, Feuer, Erdbeben oder andere Naturphänomene sowie Krieg, Militäraktionen, Handlungen oder Handlungen von Regierungsbehörden und alle Umstände, die außerhalb der angemessenen Kontrolle der Teilnehmer liegen.

9.2. Bei Eintritt der genannten Ziffer 9.1. Umstände hat der Teilnehmer andere Teilnehmer unverzüglich schriftlich hierüber zu informieren. Die Mitteilung muss Angaben über die Art der Umstände sowie, wenn möglich, eine Einschätzung ihrer Auswirkungen auf die Fähigkeit des Teilnehmers enthalten, seinen Verpflichtungen aus diesem Vertrag nachzukommen.

9.3. In den in den Klauseln vorgesehenen Fällen 9.1. und 9.2. dieser Vereinbarung wird die Frist für die Erfüllung der Verpflichtungen des Teilnehmers um den Zeitraum verschoben, in dem diese Umstände gelten.

9.4. In Fällen, in denen die angegebene Klausel 9.1. dieser Vereinbarung gelten die Umstände und ihre Folgen länger als 6 Monate, oder wenn diese Umstände eintreten, wird klar, dass sie und ihre Folgen länger als diesen Zeitraum gelten. kurzfristig sollten mit dem Ziel verhandeln, alternative Wege zur Durchführung dieses Abkommens zu finden, die für sie akzeptabel sind.

Artikel 10. SCHLUSSBEDINGUNGEN.

10.1. Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung sind nur gültig, wenn sie schriftlich erfolgen, von den Teilnehmern oder Bevollmächtigten der Teilnehmer unterschrieben sind und die entsprechende Registrierung bestanden haben.

10.2. Ab dem Zeitpunkt der Unterzeichnung dieser Vereinbarung gelten alle früheren Korrespondenzen, Dokumente und Verhandlungen zwischen den Teilnehmern zu den Themen, die Gegenstand dieser Vereinbarung sind, als ungültig.

10.3. Die Vereinbarung tritt mit der Unterzeichnung durch alle Gründer des Unternehmens in Kraft.

10.4. Die mit der Eintragung der Gesellschaft verbundenen Kosten tragen die Gründer selbstständig.

10.5. Der Vertrag wird auf vier Seiten in zweifacher Ausfertigung erstellt.

Artikel 11. UNTERSCHRIFTEN DER PARTEIEN.

Iwanow Iwan Iwanowitsch ______________________________________

Petrow Petr Petrowitsch ______________________________________