Überprüfung der Firma durch unp. Überprüfung von Auftragnehmern aus Weißrussland. Kostenlose öffentliche Ressourcen

zur Bereitstellung von Informationsdiensten

Diese öffentliche Vereinbarung (im Folgenden als die Vereinbarung bezeichnet) gilt als abgeschlossen zwischen der SmartFinSoft Limited Liability Company, im Folgenden als „Auftragnehmer“ bezeichnet, und jeder juristischen Person, jedem einzelnen Unternehmer oder Bürger - Benutzer der auf der Website veröffentlichten Informationsquelle Website (im Folgenden als Website bezeichnet , Website), im Folgenden als "Benutzer" bezeichnet, der ein öffentliches Angebot (Angebot) zum Abschluss dieser Vereinbarung angenommen (angenommen) hat, indem er sich auf der Website-Seite unter https://website . registriert hat / registrieren.

Die Fragen des Suchens, Empfangens, Übertragens, Sammelns, Verarbeitens, Ansammelns, Speicherns, Verteilens und Bereitstellens von Informationen sowie der Nutzung von Informationen und des Schutzes von Informationen unterliegen neben dem Abkommen den Rechtsvorschriften der Republik Belarus (im Folgenden: wie die Gesetzgebung) und die Dolgovnet-Datenschutzrichtlinie.

  1. 1. Vertragsgegenstand

1.1. Der Vertrag definiert das Verfahren für die Erbringung von Informationsdiensten (im Folgenden als Dienst bezeichnet) sowie die Rechte, Pflichten und Beziehungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Benutzer, im Folgenden getrennt als "Partei" und zusammen - "Parteien" bezeichnet ".

1.2. Die Dienstleistung besteht darin, dem Auftragnehmer gegenüber dem Benutzer Informationen über das Potenzial zu geben:

Durch den Benutzer (juristische Person oder Einzelunternehmer) in der gesetzlich vorgeschriebenen Weise die Aufrechnung von Forderungen (Verbindlichkeiten und Forderungen in gleicher Höhe) mit Gegenparteien (Gläubiger und Schuldner) und Dritten durchführen, die sich zur Aufrechnung bereit erklärt haben;

Durchführung der Abtretung von Rechten an seinen Forderungen durch den Nutzer (juristische Person oder Einzelunternehmer) an Dritte in der gesetzlich vorgeschriebenen Weise;

Erwerben (erhalten) Sie die Rechte an Forderungen auf die gesetzlich vorgeschriebene Weise zu den Bedingungen, die der Benutzer mit dem Eigentümer dieser Forderung vereinbart hat.

1.3. Die Anzahl der vom Auftragnehmer an den Benutzer erbrachten Dienstleistungen entspricht der Anzahl der Benachrichtigungen über die Erbringung jeder einzelnen Dienstleistung, die der Auftragnehmer per E-Mail an den Benutzer gesendet und (oder) auf der Website im persönlichen Konto eingestellt hat.

  1. 2. Verfahren zum Vertragsabschluss

2.1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, jedem Benutzer, der sich auf der Website registriert hat, der die Dienste der Website tatsächlich in Anspruch genommen hat oder der sich auf andere für den Auftragnehmer akzeptable Weise an den Auftragnehmer gewandt hat, eine unbegrenzte Anzahl von Dienstleistungen zu erbringen.

2.2. Die Handlungen der in Unterabsatz 2.1 dieses Absatzes genannten Personen gelten als Zustimmung zum Abschluss des Vertrages und zur Annahme (Annahme) seiner Bedingungen ohne Bedingungen, Ausnahmen und Vorbehalte.

2.3. Um sich auf der Website zu registrieren, füllt der Benutzer das entsprechende Formular aus, das von der Schnittstelle der Website bereitgestellt wird.

2.4. Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben des Nutzers bei der Registrierung, behält sich jedoch das Recht vor, diese anhand staatlicher Informationsquellen zu überprüfen.

2.5. Als Ort des Vertragsschlusses erkennen die Parteien den Sitz des Auftragnehmers an.

  1. 3. Verfahren zur Vertragsdurchführung

3.1. Zur Erbringung der Dienstleistung stellt der Benutzer dem Auftragnehmer Informationen über seine Kontrahenten, Forderungen und (oder) Verbindlichkeiten sowie andere Informationen zur Verfügung, die von den entsprechenden Formularen der Website-Schnittstelle bereitgestellt werden.

3.2. Im Rahmen der Erbringung der Dienstleistung erhebt, analysiert, verarbeitet der Auftragnehmer die erhaltenen Informationen, speichert sie im persönlichen Konto des Benutzers sowie bestimmte Informationen, die von der Dolgovnet-Schnittstelle bereitgestellt werden.

3.3. Für den korrekten und effizienten Betrieb der Informationsquelle muss der Benutzer bei Änderungen der von der Website bereitgestellten Informationen die entsprechenden Änderungen im persönlichen Konto vornehmen, einschließlich der Korrektur der bei der Registrierung angegebenen Informationen, der Löschung veralteter und veralteter Informationen, Ergänzungen und Aktualisierungen Informationen über Forderungen und (oder) Verbindlichkeiten, aktualisieren Sie andere Informationen, die von der Site-Schnittstelle bereitgestellt werden.

3.4. Der Auftragnehmer benachrichtigt den Kunden über die Ergebnisse der Arbeit der Informationsquelle, indem er E-Mails sendet und (oder) Benachrichtigungen in das persönliche Konto der Website eingibt.

3.5. Um eine Leistung zu erbringen, die gemäß den Tarifen des Auftragnehmers erstattungsfähig (gegen Gebühr) ist, muss der Benutzer eine Vorauszahlung dafür gemäß den Anweisungen in der Benutzeroberfläche der Website leisten.

3.6. Die Erbringung einer kostenpflichtigen Dienstleistung erfolgt durch den Auftragnehmer nach Zahlungseingang, indem er dem Benutzer einen entsprechenden Bericht in Form einer E-Mail zusendet und (oder) eine Benachrichtigung im persönlichen Konto der Website veröffentlicht. Zum Zeitpunkt der Übersendung (Posten) eines solchen Berichts durch den Auftragnehmer gilt die Leistung als vollständig, ordnungsgemäß und vom Nutzer abgenommen betrachtet.

  1. 4. Der Auftragnehmer verpflichtet sich:

4.1. - dem Benutzer Dienstleistungen auf qualitativ hochwertige Weise und so schnell wie möglich zu erbringen, vorausgesetzt, dass der Benutzer und andere Benutzer alle Anforderungen dieser Vereinbarung erfüllen, sofern technische Möglichkeiten vorhanden sind und keine höhere Gewalt vorliegt;

4.2. die vom Benutzer an die Site übermittelten Informationen nicht offenzulegen und nicht nach eigenem Ermessen zu verwenden, es sei denn, dies ist in der Vereinbarung, den Gesetzen, der Datenschutzrichtlinie der Site und den Anweisungen des Benutzers vorgesehen;

4.3. unverzüglich, sobald die vom Benutzer bezahlten Leistungserbringungsberichte vorliegen, diese an den Benutzer senden;

4.4..

  1. 5. Der Nutzer verpflichtet sich:

5.1. - dem Auftragnehmer vollständige und zuverlässige Informationen gemäß den Bedingungen der Vereinbarung, der Datenschutzrichtlinie und der Website-Schnittstelle zur Verfügung zu stellen;

5.2. die Kosten der Dienstleistungen gemäß den Vertragsbedingungen und den Tarifen des Auftragnehmers vollständig bezahlen;

5.3. im Falle von Ansprüchen gegen den Auftragnehmer diesen innerhalb eines Monats ab dem Tag, an dem der Nutzer von den den Anspruch begründenden Umständen Kenntnis erlangt hat oder erlangen könnte, per E-Mail oder schriftlich zu benachrichtigen.

  1. 6. Kosten der erbrachten Dienstleistungen und Abrechnungsverfahren

6.1. Die Kosten der vom Auftragnehmer erbrachten Dienstleistungen richten sich nach den vom Auftragnehmer genehmigten Tarifen, die auf der Dolgovnet-Seite veröffentlicht sind. Der Auftragnehmer hat das Recht, die Preise für die erbrachten Dienstleistungen unabhängig zu bilden und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu ändern. Die geänderten Preise für Dienstleistungen gelten ab dem vom Auftragnehmer festgelegten Zeitpunkt, jedoch nicht vor dem Zeitpunkt, an dem die neuen Tarife auf der Website veröffentlicht werden.

6.2. Die Tarife für den Dienst gelten zu dem Zeitpunkt als gültig, an dem der Benutzer einen Antrag auf Erlangung der entsprechenden Informationen sendet (stellt).

6.3. Die Zahlung für die Dienstleistung muss vom Benutzer innerhalb von 24 Stunden nach Übermittlung des Antrags auf Erhalt der entsprechenden Informationen an den Auftragnehmer (Eintragung auf das persönliche Konto) erfolgen. Bei Nichtzahlung der Dienstleistung während des angegebenen Zeitraums wird der Antrag storniert, der Benutzer muss ihn erneut senden (posten) und die Dienstleistung gemäß dem am Tag der Absendung (Post) geltenden Tarif bezahlen .

6.4. Der Benutzer bezahlt die Leistung an den Auftragnehmer in belarussischen Rubel durch bargeldlose Zahlung auf das Konto des Auftragnehmers oder durch Überweisung elektronischer Gelder in einem der Zahlungssysteme, mit denen der Auftragnehmer entsprechende Vereinbarungen getroffen hat und in denen der Auftragnehmer in Übereinstimmung mit dem Gesetz elektronische Geldbörsen eröffnet hat oder die dem Auftragnehmer gezahlten Gelder auf seinem Girokonto vereinnahmt.

  1. 7. Verantwortlichkeit der Parteien, Streitbeilegungsverfahren

7.1. Für die Nichteinhaltung der Vertragsbedingungen sind die Parteien gemäß den gesetzlichen Bestimmungen verantwortlich.

7.2. Die Parteien sind von der Haftung für die Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäße Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem Vertrag befreit, wenn die Unmöglichkeit der Erfüllung auf höhere Gewalt zurückzuführen ist. Der Auftragnehmer haftet nicht für Verluste oder Schäden (entgangener Gewinn, direkte, indirekte, Folgeschäden oder sonstige Schäden oder entgangener Gewinn) des Benutzers und (oder) Dritter, die aus einem Ausfall der Informationsquelle des Auftragnehmers und ( oder) seinen Partnern sowie Entscheidungen oder Maßnahmen, die auf der Grundlage von Informationen des Auftragnehmers getroffen werden.

7.3. Alle Streitigkeiten und Meinungsverschiedenheiten, die bei der Erfüllung von Verpflichtungen aus dem Vertrag oder im Zusammenhang damit entstehen können, werden von den Parteien durch Verhandlungen beigelegt. Ist eine Beilegung der Differenzen nicht möglich, werden Streitigkeiten am Sitz des Auftragnehmers gerichtlich beigelegt. Der Berufung beim Gericht muss ein obligatorisches Klageverfahren zur Beilegung des entstandenen Streits vorausgehen. Die Parteien setzen eine Frist von zehn Tagen zur Prüfung der eingegangenen Forderung.

7.4. Der Auftragnehmer hat das Recht, Ansprüche, die unter Versäumung der gesetzlich oder vertraglich festgelegten Fristen eingereicht werden, nicht zu berücksichtigen.

  1. 8. Vertragslaufzeit, Änderungsverfahren

8.1. Der Vertrag ist gültig und anwendbar für alle Rechtsbeziehungen ab dem Datum seiner Veröffentlichung bis zur Entscheidung des Auftragnehmers, den Vertrag zu kündigen.

8.2. Der Auftragnehmer hat das Recht, die Bedingungen der Vereinbarung unabhängig einseitig zu ändern. Die Fortsetzung der Arbeit des Benutzers mit der Website nach diesem Zeitpunkt ist seine Zustimmung zu den Änderungen in der Vereinbarung.

8.3. Der Vertrag kann vom Auftragnehmer einseitig gekündigt werden.

  1. 9. Sonstige Bestimmungen

9.1. Die Parteien vereinbaren, dass die richtigen Daten des Benutzers die von ihm bei der Registrierung auf der Website angegebenen Informationen sind.

9.2. Die Parteien erkennen die tatsächliche Gültigkeit von Dokumenten an, die über alle anwendbaren Kommunikationskanäle in Form eines elektronischen oder Faksimile-Dokuments mit Wiedergabe des Siegels und der Unterschrift der Partei gesendet werden.

9.4. Der Auftragnehmer erhebt und analysiert die von den Nutzern gemachten Angaben über die Registrierung und andere Daten von juristischen Personen und Einzelunternehmern, die Höhe und den Grund ihrer Verbindlichkeiten und Forderungen, die finanzielle und wirtschaftliche Lage und die Gegenparteien sowie andere Informationen, die in gesetzeskonform von ihrem Inhaber auf Betriebsgeheimnisse zurückgeführt werden kann. Die Bereitstellung solcher Informationen an den Auftragnehmer ist seine Offenlegung und Erlaubnis zum Zugriff darauf sowie die Bestätigung der Zustimmung des Benutzers, die Richtigkeit dieser Informationen anhand staatlicher Informationsquellen zu überprüfen.

9.4. Mit Abschluss des Vertrages bestätigt der Nutzer, dass er deren Inhalt, die Datenschutzerklärung der Website, die Preise für die Dienste der Website sowie andere Merkmale der Leistungserbringung durch den Auftragnehmer, die nicht durch geregelt werden, gelesen und akzeptiert hat der Vereinbarung und der Datenschutzrichtlinie, die sich jedoch aus dem Inhalt der Website der Website ergeben ...

  1. 10. Angaben zum Auftragnehmer

Gesellschaft mit beschränkter Haftung "SmartFinSoft"

UNP 192953063

220036, Republik Weißrussland, Minsk, st. Kupriyanova, 3, pom. 1H

Email: [E-Mail geschützt]

Tel.-Nr. + 375-44-505-88-98

Bankdaten:

Kontonummer BY75 ALFA 3012 2259 4400 1027 0000 bei der Alfa-Bank CJSC

BIC: ALFABY2X

Bankadresse: Minsk, st. Rot, 7

Welche Informationen können in Weißrussland eingeholt werden, um die Zuverlässigkeit und Ehrlichkeit von Unternehmen zu überprüfen, mit denen bereits eine Zusammenarbeit begründet / geplant wurde? Wie viel kostet das? Von Andrey Vashkevich, Rechtsanwalt, Partner der Anwaltskanzlei Stepanovsky, Papakul and Partners.

- Nur die Faulen reden jetzt nicht über Zahlungsausfälle und Probleme mit Gegenparteien. Die Gerichte sind effizient, aber die tatsächliche Eintreibung der Forderung kann Monate, wenn nicht Jahre dauern. Der Schuldner kann in Konkurs gehen und das Geld nicht erhalten. Daher gilt der Grundsatz mehr denn je: Der beste Umgang mit Verstößen ist die Prävention. Aber ist es möglich, Informationen über aktuelle und potenzielle Gegenparteien zu erhalten?

Andrey Vashkevich
Rechtsanwalt, Partner der Anwaltskanzlei "Stepanovsky, Papakul and Partners"

In einer Reihe von Ländern sind Informationen über Handelsorganisationen und Unternehmer öffentlich zugänglich. Beinhaltet unter anderem Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen, Informationen über Gründer (Mitglieder, Aktionäre) und Direktoren.

Bezahlte Ressourcen bieten die Möglichkeit, umfassende Informationen über die Finanzlage, Rechtsstreitigkeiten und andere wichtige Aspekte der Aktivitäten zu erhalten.

In Weißrussland ist der Zugang zu Informationen über die Gegenpartei eingeschränkt. Dennoch können Sie sich mit einer Reihe von Internetressourcen ein Bild vom Zustand des Kontrahenten machen.

Kostenlose öffentliche Ressourcen

Um sich vor dem Eintritt von Forderungen zu schützen, ist es wichtig Überprüfung der Gegenpartei im Stadium des Vertragsabschlusses.

Ebenso wichtig und regelmäßige Überprüfung bestehender Kontrahenten. Wenn Sie beispielsweise feststellen, dass es in den Prüfungsplan aufgenommen wurde, werden Sie im Falle von Problemen auch von der Steuerprüfung betroffen sein. Oder sobald ein Vertrag mit einem Unternehmen abgeschlossen wurde, wurde der Deal abgeschlossen und vergessen. Nach einiger Zeit müssen Sie jedoch aufgrund der Anerkennung der Gegenpartei als Pseudostruktur zusätzliche Steuern zahlen. Vorbereitung ist erforderlich, um unangenehme Folgen zu vermeiden.

Nachfolgend finden Sie Websites und Dienste zur kostenlosen und gebührenpflichtigen Überprüfung von Gegenparteien.

Kontrahenten über das Internet selbst prüfen

In Weißrussland gibt es sowohl kostenpflichtige als auch kostenlose Ressourcen. Mit Hilfe von kostenpflichtigen erhalten Sie umfassende Daten zu den Unternehmen, mit denen Sie sich gegründet haben oder eine Kooperation planen:

  • Finanzielle Situation;
  • Über Rechtsstreitigkeiten;
  • Über Liquidation usw.

Begrenzte Informationen sind in kostenlosen Ressourcen über den Zustand von Unternehmern verfügbar.

Die Gegenpartei wird von der UNP (Registrierungsnummer) geprüft.

Was können Sie kostenlos erfahren?

Über Registrierung und aktueller Status

Natürlich lohnt es sich, nur mit juristischen Personen zusammenzuarbeiten. Dank der Ressource können Sie die Existenz der Organisation und die Zuverlässigkeit der von ihr bereitgestellten Daten überprüfen.

Das Register informiert Sie über die Registrierung und den aktuellen Status einer juristischen Person und eines einzelnen Unternehmers: ob das Unternehmen aktiv ist, sich in Liquidation befindet oder in Konkurs geht.

Kbieten einen kostenlosen Demo-Zugang, der Ihnen hilft, eine Schlussfolgerung über ihre Bequemlichkeit zu ziehen.

Wo können Sie die Gegenpartei noch überprüfen?

  • Auszug aus dem einheitlichen staatlichen Register der juristischen Personen und Einzelunternehmer

Preis: 24,50 BYN

Zeitliche Koordinierung: 7 Kalendertage ab dem Tag nach dem Tag der Einreichung des Antrags

Die gründliche Prüfung eines potenziellen Kontrahenten ist mittlerweile unter Anwälten zum guten Ton geworden. Vor Abschluss eines für das Unternehmen wesentlichen Geschäftes, der Lieferung von Waren mit Zahlungsaufschub oder einer vertraglichen Vorauszahlung in Höhe von 100 % versuchen Anwälte stets, möglichst viele Informationen über die Gegenpartei einzuholen, um die möglichen Risiken im Zusammenhang mit dem unlauteren Verhalten der Gegenpartei beurteilen.

Aber wenn mit den Ressourcen zur Überprüfung russischer Unternehmen alles klar ist (jeder hat sicher ein Memo mit den notwendigen Links und Adressen), was ist dann mit Unternehmen aus Weißrussland? Inzwischen sollte auch die Prüfung solcher Unternehmen nicht vernachlässigt werden, da sonst die Gefahr von Forderungsausfällen statt wirtschaftlichem Nutzen besteht.

In unserer Praxis prüfen wir Kontrahenten aus Weißrussland mit möglichen kostenpflichtigen und kostenlosen Ressourcen nach folgendem Algorithmus:

1. Auskunftsersuchen der USR über eine juristische Person und ihre Teilnehmer

Kosten: 1 Basiswert (23 BYN oder etwa 700 RUB) für 1 Kontoauszug.

Wo ist eine Anfrage zu senden: Justizministerium der Republik Belarus (220004, Minsk, Kollektornaya Str. 10).

Frist für die Auskunftserteilung: für natürliche Personen - 5 Kalendertage, für juristische Personen - 7 Kalendertage.

  • in Bezug auf das Unternehmen: aktuelle Rechtsadresse, vollständiger Name des Leiters, Geschichte der Manager, Informationen über Repräsentanzen und Niederlassungen, Gründer und Teilnehmer, Geschichte der Ereignisse, die mit dem Unternehmen passiert sind (Registrierung von Änderungen der Satzung, Reorganisation usw.) .);
  • in Bezug auf eine natürliche / juristische Person: bei welchen juristischen Personen eine bestimmte Person Gründer (Teilnehmer) ist (außer CJSC, OJSC).
In diesem Fall wird nicht eine Zusammenfassung mit zusammenfassenden Informationen ausgestellt, sondern für jede juristische Person, an der die Person, an der Sie interessiert sind, beteiligt ist, eine separate Erklärung. Wenn die Gebühr für die Ausstellung von nur 1 Auszug gezahlt wird, ist daher eine zusätzliche Gebühr zu entrichten. In der Antwort des Justizministeriums wird die Gesamtzahl der Unternehmen angegeben, an denen die Person beteiligt ist, auf deren Grundlage die zu zahlende Gebühr berechnet werden kann.

2. Informationen über die Rechte an Immobilien im Eigentum des Unternehmens

Beschaffungsart: gegen Gebühr, persönlicher Termin beim Katasteramt.

Kosten: 0,4 - 0,5 Basiseinheiten (9,2 - 11,5 BYN oder ca. 275 - 345 RUB) für 1 Kontoauszug (für jede Kontoauszugsart wird eine eigene Gebühr erhoben).

Wohin gehen: Staatliches Einheitsunternehmen "Nationales Katasteramt" (220005, Minsk, Krasnozvezdny-Gasse, 12, 3. Stock) oder territoriale Organisationen für die staatliche Registrierung von Immobilien, Rechten daran und Transaktionen mit ihnen.

Wer kann Informationen erhalten: eine begrenzte Anzahl von Personen: der Urheberrechtsinhaber oder sein Nachfolger, staatliche Stellen, ein Anwalt zum Zwecke der Erstellung von Rechtsdokumenten. Gleichzeitig muss ein Rechtsanwalt nicht Vertreter des Urheberrechtsinhabers sein.

Auskunftsfrist: am Tag der Antragstellung.

Welche Informationen können eingeholt werden:

  • über die zum Zeitpunkt der Ausstellung der Bescheinigung für einen bestimmten unbeweglichen Vermögensgegenstand bestehenden Rechte und Beschränkungen
  • allgemeine Informationen über die Eigentumsrechte einer bestimmten Person

3. Informationen über eingeleitete Zwangsvollstreckungsverfahren gegen eine juristische Person / Einzelunternehmer

Empfangsart: gegen Gebühr, auf Papier per Post.

Kosten: 3 Grundeinheiten (69 BYN oder etwa 2.100 RUB).

Wo ist der Antrag zu stellen: an die Zwangsvollstreckungsabteilung am Sitz des Schuldners (die Liste der Abteilungen und deren Anschriften finden Sie hier).

Wer kann Informationen erhalten: jeder (natürliche, juristische Person), Einwohner der Republik Belarus, Ausländer.

Auskunftsfrist: nicht festgelegt, in der Praxis ca. 15 Kalendertage.

Welche Informationen können eingeholt werden:

  • über die Verfügbarkeit von Vollstreckungsverfahren gegen Schuldner zum Zeitpunkt der Auskunftserteilung an den Antragsteller
  • über Beschränkungen (Belastungen), die in Bezug auf den Schuldner und (oder) sein Vermögen im Vollstreckungsverfahren festgelegt wurden

4. Website-Informationen Einheitliches staatliches Register der juristischen Personen und Einzelunternehmer

Welche Informationen können eingeholt werden: Ermöglicht die Überprüfung der Existenz einer Wirtschaftseinheit, enthält Informationen über die Registrierungsnummer, das Datum der Registrierung, die Registrierungsbehörde, den aktuellen Status der Gegenpartei (handelnd, in Liquidation, in Konkursverfahren).

5. Informationen der Website des Obersten Gerichtshofs der Republik Belarus

Erhalt: kostenlos, online (um die Dienste des Bereichs "Elektronische Justiz" zu nutzen, müssen Sie das Registrierungsverfahren abschließen)

Die Menge an Informationen, die abgerufen werden können:

  • operative Teile von Gerichtsentscheidungen in Fällen, die von Wirtschaftsgerichten mit Beteiligung einer Gegenpartei behandelt werden (im Abschnitt "Elektronische Justiz" "Datenbank der Gerichtsentscheidungen");
  • der Zeitplan der Gerichtsverhandlungen, die in Wirtschaftsgerichten unter Beteiligung der Gegenpartei stattfinden (im Abschnitt "Elektronische Justiz" "Zeitplan der Gerichtsverhandlungen");
  • Informationen über Fälle von Anordnungsverfahren vor Wirtschaftsgerichten, die unter Beteiligung einer Gegenpartei behandelt werden (für das Wirtschaftsgericht Minsk, für das Wirtschaftsgericht des Gebiets Minsk, für das Wirtschaftsgericht des Gebiets Grodno, für das Wirtschaftsgericht Brest Region, für das Wirtschaftsgericht der Region Witebsk, für das Wirtschaftsgericht der Region Gomel, für das Wirtschaftsgericht der Region Mogiljow).
Es stehen Informationen über das Aktenzeichen, den Schuldner, den Kläger, die Höhe der Forderung und das Ergebnis der Antragsprüfung zur Verfügung.

6. Website-Informationen Ministerium für Steuern und Abgaben der Republik Belarus

Bezugsmöglichkeit: kostenlos, online

Welche Informationen können eingeholt werden:

  • über die Einbeziehung der Gegenpartei in den Koordinierungsplan der Inspektionen;
  • über die Schulden der Gegenpartei gegenüber dem Haushalt;
  • Informationen aus dem staatlichen Zahlerregister, die kein Steuergeheimnis darstellen (Sitzadresse, Steuernummer);
  • ob die Gegenpartei im Register der Handelsorganisationen und Einzelunternehmer mit einem erhöhten Risiko für Straftaten im wirtschaftlichen Bereich eingetragen ist;
  • ob die Gegenpartei über Sondergenehmigungen (Lizenzen) zur Ausübung von Tätigkeiten im Glücksspielgeschäft verfügt;
  • über die Aufnahme der Gegenpartei in das Register der skrupellosen Lieferanten (Auftragnehmer, ausübende Künstler) in der Republik Belarus, die an öffentlichen Vergabeverfahren teilgenommen haben.

7. Informationen auf der Website des Sozialschutzfonds des Ministeriums für Arbeit und Sozialschutz der Republik Belarus

Bezugsmöglichkeit: kostenlos, online.

Umfang der Informationen, die eingeholt werden können: über die Unternehmen mit den größten Zahlungsrückständen bei der Zahlung von Pflichtversicherungsprämien, einschließlich der Höhe der Rückstände.

8. Informationen der Website der Zeitschrift "Justice of Belarus"

Bezugsmöglichkeit: kostenlos, online.

Welche Informationen können eingeholt werden:

Informationen zur Liquidation von Unternehmen, insbesondere:

  • das Datum des Beschlusses über die Liquidation;
  • Kontaktdaten des Liquidators;
  • das Datum der Veröffentlichung der Informationen über die Liquidation und die Frist für die Annahme von Gläubigeranträgen.
Wenn das Unternehmen in der Vergangenheit eine Liquidationsentscheidung getroffen hat, diese aber aus irgendeinem Grund aufgehoben wurde, enthält die angegebene Website weiterhin Informationen zum Liquidationsverfahren, jedoch mit einem Hinweis in der Spalte "Aktueller Stand", dass das Unternehmen ausgetreten ist der Liquidation.

9. Website des einheitlichen staatlichen Insolvenzregisters

Bezugsmöglichkeit: kostenlos, online.

Welche Informationen können eingeholt werden:

  • ob das Konkursverfahren in Bezug auf die Gegenpartei eröffnet ist;
  • die Nummer des beim Wirtschaftsgericht anhängigen Verfahrens;
  • Angaben aufgrund welcher Art des Antrags (Antrag des Gläubigers, Schuldners, Liquidationskommission) das Konkursverfahren eingeleitet wurde;
  • Angaben zum Konkursverwalter;
  • maßgebliche Daten im Fall (Tag der Eröffnung des Konkursverfahrens, Tag der Eröffnung des Konkursverfahrens).

10. Informationen auf der Website des Justizministeriums der Republik Belarus aus dem Schuldnerregister im Vollstreckungsverfahren

Bezugsmöglichkeit: kostenlos, online.

Welche Informationen können eingeholt werden:

  • Angaben zur Anzahl der gegen die Gegenpartei eingeleiteten Vollstreckungsverfahren, die seit mehr als 3 Monaten ausgeführt werden (bei denen das Verfahren noch nicht abgeschlossen ist);
  • Informationen über Vollstreckungsverfahren gegenüber einer Gegenpartei, deren Verfahren wegen der Unmöglichkeit (ganz oder teilweise) der Einziehung der Forderung nicht länger als 3 Jahre zurückliegt, die Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegen die Gesellschaft, die Entscheidung der Gesellschaft liquidieren (Aktivitäten beenden);
  • Informationen über die Zwangsvollstreckungsbehörde, die für das gegen die Gegenpartei eingeleitete Vollstreckungsverfahren zuständig ist.

Kommen wir noch einmal zum Thema Prüfung ausländischer Unternehmen. Dieses Mal werden wir unseren Nachbarn und Verbündeten - Weißrussland - berühren.

Beachten Sie zunächst, dass in Weißrussland unterscheidet sich die Situation bei der Verfügbarkeit von Geschäftsinformationen erheblich von der in Russland... Unterschiede in Gesetzgebung, Unternehmenskultur und eine unterschiedliche Entwicklung des Ininsgesamt wirken sich aus.

Staatliche Internetquellen bieten nur sehr wenige Daten über juristische Personen in Weißrussland und ihren aktuellen Status. Auch der Erhalt eines Auszugs aus dem einheitlichen staatlichen Register des Justizministeriums (analog zu unserem USRLE) ist für Russen aufgrund der Nutzung des belarussischen Zahlungssystems mit gewissen Schwierigkeiten verbunden.

Finanzielle Indikatoren sind gemäß der belarussischen Gesetzgebung nur bei den OJSCs erhältlich, in Bezug auf Unternehmen mit anderen Organisations- und Rechtsformen wird es überhaupt nicht möglich sein, solche Daten zu erhalten.

Informationen zu Schiedsverfahren sind ebenfalls nicht öffentlich zugänglich.

Auf dem Informationsmarkt gibt es keine Angebote von Online-Diensten zur Prüfung von Gegenparteien (wie SPARK, Integrum etc.). Darüber hinaus bieten nur sehr wenige Unternehmen auch die Bereitstellung von Offline-Geschäftsinformationen über belarussische juristische Personen an, während einige von ihnen nach unseren Schätzungen einfach Informationen aus dem Internet sammeln.

Dennoch gibt es gewisse Möglichkeiten, belarussische Unternehmen zu überprüfen. Was kann aus offenen belarussischen Internetquellen für die unabhängige Nutzung empfohlen werden?

1. "Register der Handelsorganisationen und Einzelunternehmer mit erhöhtem Risiko von Straftaten im wirtschaftlichen Bereich." Es wird vom Ministerium für Steuern und Abgaben von Belarus durchgeführt, die Suche wird auf dem Internetportal http://www.nalog.gov.by durchgeführt.

Das Register umfasst juristische Personen und Einzelunternehmer, bei deren Tätigkeiten Anzeichen für eine Pseudo- oder illegale Geschäftstätigkeit verzeichnet sind; Verstöße gegen die Steuergesetzgebung; Verletzung der Verwendung von Siegeln und Formen der strengen Berichterstattung; Standort außerhalb der gesetzlichen Anschrift und keine Benachrichtigung der Registrierungsbehörden über Änderungen usw.

Jetzt enthält es etwa 5200 Informationen. Dies ist nicht viel, wenn man die 172 Tausend juristischen Personen und 260 Tausend Einzelunternehmer berücksichtigt, die in der Republik tätig sind, aber es vermeidet die Zusammenarbeit mit den "bösartigsten" Übertretern.

2. Informationen aus dem staatlichen Zahlerregister (http://www.nalog.gov.by). Die Daten sind minimal, erlauben jedoch, zuverlässige Informationen über den aktuellen Status des Unternehmens zu erhalten.

3. Informationen über Unternehmen mit Haushaltsrückständen (http://www.nalog.gov.by). Wichtige Daten, aber kein Archiv und oft etwas veraltet.

4. Staatliches Insolvenzregister (http://bankrot.gov.by). Es wird vom belarussischen Wirtschaftsministerium unterstützt und ermöglicht es Ihnen, das Unternehmen auf Insolvenz zu prüfen, sich im Reorganisationsmodus zu befinden usw.

5. Informationen über die Liquidation von Unternehmen, veröffentlicht in der Veröffentlichung des Justizministeriums (http://justbel.info). Mit der Ressource können Sie ein belarussisches Unternehmen überprüfen, das aktiv ist, sich jedoch bereits in Liquidation befindet.

Von den wichtigsten verfügbaren belarussischen Internetressourcen sind dies vielleicht die bedeutendsten, die für eine erste, oberflächliche Einschätzung einer Gegenpartei aus Belarus verwendet werden können.

Für eine detailliertere Prüfung können Sie die Dienste spezieller Unternehmen nutzen, die objektive Geschäftsinformationen über belarussische Unternehmen anbieten. Wie oben erwähnt, gibt es nur wenige solcher Vorschläge. Daher verdient der von der Beratungsagentur implementierte Informationsdienst Aufmerksamkeit. "KRBS" (Minsk) und der belarussischen Industrie- und Handelskammer (www.krbs.by).

Die Agentur bietet Offline-Geschäftsinformationen über belarussische juristische Personen und Einzelunternehmer. Die Vorbereitung verwendet staatliche Ressourcen und zuverlässige Informationsquellen. Unserer Meinung nach ein ausreichend hochwertiges Informationsprodukt mit vollständigen Registrierungsdaten, Informationen zum aktuellen Stand, Management, Mitarbeiter, Gründer, Größe und Verteilung des genehmigten Kapitals, Tätigkeitsbereich, verbundene Unternehmen, Beteiligungsergebnisse Beschaffung, Negativdaten etc. Wichtig ist, dass eine Reihe von Positionen (Gründer, Geschäftsführung, Negativauskunft über Schulden) mit einer Historie der letzten Jahre angegeben werden. Die Kosten sind sehr vernünftig und die Ausführungszeit ist durchaus akzeptabel - ab 48 Stunden.

Natürlich ist festzuhalten, dass belarussische Unternehmen einen relativ guten Ruf haben und eher Risiken ausgesetzt sind, insbesondere bei Zahlungsaufschub für Lieferungen in die Russische Föderation. Bei jeder Zusammenarbeit ist jedoch die Sorgfaltspflicht erforderlich und wichtig, auch bei der Zusammenarbeit mit belarussischen Gegenparteien.