Was ist die Aufgabe eines Energietechnikers. Energieingenieur: berufliche Verantwortung. Beschreibung der Arbeit, Aufgaben und Pflichten

BÜROANWEISUNGEN EINES FÜHRENDEN ENERGIETECHNIERS FÜR STROMVERSORGUNGSSERVICE

1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

1.1. Die Hauptaufgabe des leitenden Energieingenieurs des Stromversorgungsdienstes besteht darin, die Arbeiten zur unterbrechungsfreien Versorgung des Unternehmens mit Strom, Kalt- und Warmwasserversorgung sowie Wärmeversorgung zu organisieren.

1.2. Der leitende Energieingenieur wird vom Direktor des Unternehmens im Einvernehmen mit dem stellvertretenden Direktor für technische Teile ernannt und entlassen.

1.3. Der Lead Power Engineer berichtet direkt an den stellvertretenden Direktor für technische Angelegenheiten.

1.4. Eine Person mit einer höheren technischen oder sekundären Fachausbildung und einer mindestens 5-jährigen Berufserfahrung in der Fachrichtung hat eine Ausbildung und Zertifizierung in etablierte Ordnung und bestandene Prüfungen für IV Qualifikationsgruppe auf TB.

1.5. Der leitende Ingenieur überwacht die Arbeit des Stromversorgungsdienstes.

1.6. Bei vorübergehender Abwesenheit des leitenden Ingenieurs wird dieser durch eine andere auf Anordnung des Direktors ernannte Person ersetzt.

1.7. Der leitende Energieingenieur sollte wissen:

Beschlüsse, Anordnungen, Anordnungen, sonstige richtungsweisende und normative Materialien der Mutterorganisationen betreffend die Tätigkeit des Unternehmens in Fragen der Energiedienstleistungen;

Struktur und Organisation der Arbeit des Energieversorgungsdienstes, des Unternehmens und seiner Fachabteilungen;

Perspektiven für die technische, wirtschaftliche und soziale Entwicklung des Unternehmens und des Energieversorgungsdienstes;

Stromversorgungsplan des Unternehmens und Elektroinstallationen, Kalt- und Warmwasserversorgung, Wärmeversorgung;

Einheitliches System geplante vorbeugende Wartung und rational; Verwendung von Ausrüstung;

Produktionskapazität, technische Eigenschaften, Design-Merkmale und Betriebsart Kraftausrüstung und stromverbrauchende Anlagen des Unternehmens; technologische Ausrüstung, Systeme der Warm- und Kaltwasserversorgung, Wärmeversorgung; Regeln für ihren Betrieb;

Verfahren und Methoden zur Planung des Betriebs von Anlagen und Produktion Renovierungsarbeiten;

Das Verfahren zum Abschluss und zur Ausführung von Geschäftsverträgen;

Vorschriften, Anleitungen und sonstige Richtlinien für die Entwicklung und Ausführung von Technischer Dokumentation;

Regeln für die Annahme und Lieferung von Geräten nach Installation und Reparatur;

Das Verfahren zur Entwicklung von Normen für den Verbrauch von Energieressourcen;

Regeln für die Nutzung von Energieressourcen;

Regeln für den Bau und den sicheren Betrieb elektrischer Anlagen;

Regeln für den sicheren Betrieb von Aufzügen;

Zweck und Verwendungsweise des Montage- und Justierwerkzeugs;

Pläne für die geplante vorbeugende Wartung;

Erstellung von Jahres- und Monatsarbeitsplänen;

Organisations- und Managementtätigkeiten;

Das Verfahren zur Führung von Unterlagen zu Arbeitsschutzfragen;

Effektiver Personaleinsatz;

Funktionale Verantwortlichkeiten aller unterstellten Mitarbeiter;

Bedingungen, Zeit und Ort von kaufmännischen Qualifizierungskursen, OOI, Zivilschutz, Hygienetagen, Hygienezeiten, Gewerkschaftsversammlungen und anderen öffentlichen Veranstaltungen;

Schema zur Alarmierung des Personals des Sanatoriums für Zivilschutz;

Das Verfahren zum Führen einer Arbeitszeittabelle;

Das Verfahren zur Erstellung des festgelegten Berichtswesens;

Gesetz der Ukraine "Über den Arbeitsschutz";

Gesetz der Ukraine "On Brandschutz";

Normative Dokumente und Gesetze zum Arbeitsschutz;

Arbeitsschutzvorschriften und -vorschriften;

Brandschutz- und industrielle Hygienevorschriften;

Elektrische Sicherheitsvorschriften;

Interne Arbeitsvorschriften;

Arbeitsschutz- und Brandschutzanweisungen;

Gesetz der Ukraine über Zivilschutz;

Vorschriften über den Zivilschutz der Ukraine;

Tarifvertrag;

Grundlagen des Arbeitsrechts;

Arbeitsbeschreibung.

2. FUNKTIONEN

2.1. Das Arbeitsgebiet des leitenden Energieingenieurs ist die Arbeitsorganisation zur unterbrechungsfreien Versorgung des Unternehmens mit Strom, Kalt- und Warmwasserversorgung sowie Wärmeversorgung. Arbeitsplatz leitender Ingenieur - ein entsprechend dem Geräteblatt ausgestattetes Büro.

2.2. Leitender Energieingenieur des Unternehmens:

2.2.1. Erhält Aufträge vom stellvertretenden Direktor für Technik und führt seine eigenen aus berufliche Verantwortung gemäß der Stellenbeschreibung, Arbeitsschutzanweisungen und anderen behördlichen Dokumenten.

2.2.2. Bietet das technische Management der integrierten Brigade des Stromversorgungsdienstes.

2.2.3. Überwacht den technisch korrekten Betrieb und die rechtzeitige Reparatur von elektrischen und technologischen Geräten, Warm- und Kaltwasserversorgungssystemen, Wärmeversorgung.

2.2.4. Kontrolliert den rationellen Verbrauch von Strom, heißem und kaltem Wasser, Wärmeenergie.

2.2.5. Beaufsichtigt die Planung der Energieverbrauchsraten und die Entwicklung von Zeitplänen für die Reparatur von elektrischen und technologischen Geräten, Stromnetzen, Warm- und Kaltwasserversorgungssystemen, Wärmeversorgung und Energieverbrauch durch das Unternehmen.

2.2.6. Erstellt Anträge und die dafür notwendigen Berechnungen für den Einkauf von elektrischen und technologischen Geräten, Materialien, Ersatzteilen.

2.2.7. Organisiert die Entwicklung von Maßnahmen zur Senkung des Energieverbrauchs, Einführung neue Technologie, die zu einem zuverlässigeren, wirtschaftlicheren und sichereren Betrieb von elektrischen Anlagen und technologischen Geräten beitragen.

2.2.8. Beteiligt sich an der Lösung grundlegender Probleme Wirtschaftstätigkeit Unternehmen.

2.2.9. Bietet Kontrolle über die Einhaltung der Anforderungen und Normen für den technischen Betrieb von Elektroinstallationen und Elektrogeräten, technologischen Geräten, Wasserversorgungssystemen und Wärmeversorgung.

2.2.10. Beteiligt sich an der Vorbereitung technische Spezifikationen für die Planung neuer und den Umbau bestehender Kraftwerke.

2.2.11. Gibt eine Stellungnahme zu den entwickelten Projekten ab, beteiligt sich an der Inbetriebnahme von Elektroinstallationen und Netzen.

2.2.12. Führt die Betriebskontrolle über Arbeitsschutz und Sicherheit im Stromversorgungsdienst durch.

2.2.13. Beteiligt sich an der Ausarbeitung von Aktionsplänen zur Vorbereitung des Unternehmens auf die Arbeit im Frühjahr-Sommer- und Herbst-Winter-Zeitraum.

2.2.14. Organisiert die Abrechnung des Energieverbrauchs, pflegt das erstellte Reporting und reicht es rechtzeitig an die Buchhaltungsabteilung ein.

2.2.15. Nimmt rechtzeitig an der Inventur von Sachwerten teil, erstellt Unterlagen und schreibt Sachwerte ab.

2.2.16. Entwickelt funktionale Verantwortlichkeiten für nachgeordnetes Personal und überwacht deren Ausführung.

2.2.17. Leitet die Personalvermittlung.

2.2.18. Führt primär am Arbeitsplatz durch, wiederholt, ungeplant und gezielte Briefings zum Arbeitsschutz im Stromversorgungsdienst.

2.2.19. Organisiert Schulungen, Briefings und regelmäßige Überprüfungen der Kenntnisse des unterstellten Personals. Überwacht die Ausbildung des Personals in den Bereichen Arbeitsschutz, Brandschutz.

2.2.20. Erstellt Zeitpläne für die Mitarbeiter, um zur Arbeit zu gehen, und führt einen Stundenzettel, ein Tagebuch der Arbeiter, die nach Arbeitszeit für das Territorium des Unternehmens.

2.2.21. Erfüllt die Vorschriften der Veden. Arbeitsschutzfachmann Gosnadzorokhrantrud rechtzeitig.

2.2.22. Überwacht die Einhaltung der Regeln und Vorschriften des Arbeitsschutzes, der Sicherheit, des Brandschutzes, der Produktion und durch die Mitarbeiter Arbeitsdisziplin, interne Arbeitsvorschriften.

2.2.23. Führt Arbeiten zum Arbeitsschutz in der Einheit durch und ist verantwortlich für den allgemeinen Zustand des Arbeitsschutzes, des Brandschutzes, der elektrischen und technologischen Sicherheit, der Betriebshygiene.

2.2.24. Organisiert und führt Arbeiten zur Untersuchung der Ursachen von Ausfallzeiten, Diebstahl, Schäden, Verstößen gegen Arbeitsschutzvorschriften und technischen Betrieb von Strom, technologischen Geräten, Werkzeugen usw. durch und ergreift Maßnahmen, um diese zu verhindern.

2.2.25. Beteiligt sich an der Arbeit an gesellschaftliche Entwicklung Kollektiv, beteiligt sich an der Entwicklung, dem Abschluss und der Umsetzung des Tarifvertrags.

2.2.26. Sie arbeitet daran, ihre Qualifikationen zu verbessern.

2.2.27. Organisiert und überwacht die Weiterbildung der Arbeitnehmer der SE.

2.2.28. Organisiert die Abrechnung des Energieverbrauchs, pflegt das erstellte Reporting und reicht es rechtzeitig an die Buchhaltungsabteilung ein.

2.2.29. Führt Aufzeichnungen und rechtzeitige Kontrollen der Schutzausrüstung.

2.2.30. Beaufsichtigt die Mitarbeiter des Energieversorgungsdienstes, die elektrische Anlagen, technologische Anlagen, Wasserversorgungs- und Wärmeversorgungssysteme betreiben, warten und reparieren.

2.2.31. Organisiert die Aufbewahrung, Abrechnung und ordnungsgemäße Verwendung von Sachwerten, die sich auf seinem Konto befinden.

3. VERANTWORTLICHKEITEN DES BÜROS Der führende Energietechniker ist verpflichtet:

3.1. Die ihr übertragenen Aufgaben qualitäts- und fristgerecht gemäß den Anforderungen der geltenden Gesetze, Verordnungen, Verordnungen, Weisungen und Anordnungen der Verwaltung ausführen.

3.2. Führen Sie die vom stellvertretenden Direktor für technische Teile und Aufgaben erhaltenen täglichen Aufgaben gemäß dem genehmigten Arbeitsplan durch.

3.3. Kostengünstig, zuverlässig und sicheres Arbeiten Stromversorgungssysteme, technologische Ausrüstung.

3.4. Schaffen Sie Arbeitsbedingungen in der Werkstatt, Abteilung und am Arbeitsplatz gemäß den Anforderungen der behördlichen Verordnungen und stellen Sie die Einhaltung der durch das Arbeitsschutzgesetz garantierten Rechte der Arbeitnehmer sicher.

3.5. Maßnahmen zur Einsparung von Energieressourcen zu entwickeln und umzusetzen.

3.6. Förderung der Einführung neuer Geräte und Technologien im Energiesektor des Unternehmens.

3.7. Überwachen Sie die rechtzeitige Durchführung von PPR und vorbeugenden Tests von elektrischen Geräten, Geräten, Netzen, Systemen der Warm- und Kaltwasserversorgung, Wärmeversorgung.

3.8. Führen Sie eine systematische Kontrolle über den Lastplan des Unternehmens und die Umsetzung von Maßnahmen zur Reduzierung des Stromverbrauchs durch.

3.9. Bei Störfällen, ungeplanten Stillständen von Anlagen, Maßnahmen zur Beseitigung der Ausfallursachen ergreifen und den Stellvertretenden Direktor für den technischen Teil davon benachrichtigen.

3.10. Arbeitszeitnachweise führen, Stundenzettel für Mitarbeiter des Energieversorgungsdienstes erstellen.

3.11. Geben Sie untergeordneten Arbeitern tägliche Aufgaben unter Berücksichtigung des Arbeitsplans, der Verfügbarkeit von Baumaterialien, der Saisonalität und des Arbeitsplatzes.

3.12. Nehmen Sie an der Untersuchung der Ursachen von Geräteunfällen und Arbeitsunfällen teil und ergreifen Sie Maßnahmen, um diese zu verhindern.

3.13. Erstellen Sie monatliche Arbeitspläne für den nächsten Monat des diensthabenden Elektropersonals. Diese rechtzeitig dem diensthabenden Personal gegen Unterschrift zur Kenntnis bringen, der Planungsabteilung und der Personalabteilung vorlegen.

3.14. Führen Sie die Auswahl und Vermittlung von Personal für die Stromversorgungsbrigade durch, überwachen Sie die Erfüllung der Funktionspflichten des Personals, ersuchen Sie den Direktor des Unternehmens, die Mitarbeiter zu belohnen und disziplinarische Sanktionen zu verhängen.

3.15. Kontrolle des korrekten Betriebs von elektrischen Geräten, technologischen Geräten, Wasser- und Wärmeversorgungssystemen; analysieren die Arbeit und identifizieren Reserven zur Erhöhung der Lebensdauer der Ausrüstung.

3.16. Beteiligen Sie sich an der Erstellung von Aktionsplänen für die Vorbereitung des Unternehmens im Frühjahr-Sommer- und Herbst-Winter-Zeitraum unter Berücksichtigung des Plans für die Nutzung des Unternehmens, um die Arbeitskräfte möglichst effizient einzusetzen.

3.17. Nehmen Sie an der jährlichen Inventur von Sachwerten teil, stellen Sie die rechtzeitige Abschreibung von Sachwerten sicher.

3.18. Führen Sie Arbeiten zur fristgerechten Abschreibung von unbrauchbar gewordenen und nicht mehr reparierbaren Geräten und anderen Sachwerten durch.

3.19. Funktionsverantwortlichkeiten und Arbeitsschutzanweisungen für nachgeordnetes Personal und jeden Arbeitsplatz unter Berücksichtigung der Einführung neuer Technologien und Geräte erarbeiten, deren Wissen und Umsetzung kontrollieren und mit dem leitenden Arbeitsschutzspezialisten, dem Stabschef des Zivilschutzes des Unternehmens und andere Beamte.

3.20. Durchführung von Schulungen, primär am Arbeitsplatz, wiederholte, außerplanmäßige und gezielte Unterweisungen zum Arbeitsschutz, regelmäßige Überprüfung der Kenntnisse des Personals des Energieversorgungsdienstes zu Arbeitsschutz, Elektro- und Brandschutz unter Einhaltung der vorgeschriebenen Dokumentation.

3.21. Teilnahme an Maßnahmen zur zeitnahen Qualifizierung der Servicemitarbeiter und Erstellung von Schulungsplänen für das Personal. Stellen Sie Zertifikate über die Überprüfung der Kenntnisse der Elektroinstallationen des Elektropersonals des Unternehmens bereit.

3.22. Führen Sie berechnete und technische Aufzeichnungen über den Energieverbrauch im Unternehmen. Führen Sie eine monatliche Überwachung der Einhaltung der Energieverbrauchsnormen durch. Bei Überschreitung der Verbrauchsnormen den Grund herausfinden und dem stellvertretenden Direktor für den technischen Teil melden.

3.23. Kontrollieren Sie die Verfügbarkeit und rechtzeitige Prüfung von Basis- und Zusatzschutzmitteln.

3.24. Befolgen Sie rechtzeitig und rechtzeitig die Anweisungen der staatlichen Arbeitsschutzaufsicht, einem führenden Spezialisten für Arbeitsschutz des Unternehmens.

3.25. Führen Sie eine rechtzeitige Untersuchung von Unfällen und Störungen beim Betrieb von Kraftwerken des Unternehmens durch.

3.26. Bei Ausfall, Diebstahl, Beschädigung und Verstößen gegen die Regeln für den technischen Betrieb der elektrischen Betriebsmittel des Unternehmens sofort dem stellvertretenden Direktor für technische Angelegenheiten melden, an der Untersuchung des Vorfalls teilnehmen und Maßnahmen ergreifen, um solche zu verhindern Fälle.

3.27. Zuordnung der Gruppe 1 zu nicht-elektrischem Personal sicherstellen.

3.28. Technische Dokumentation pflegen, entwickeln notwendige Anweisungen und Bestimmungen.

3.29. Überwachen Sie die korrekte Aufbewahrung von Materialwerten, um deren Beschädigung oder Diebstahl zu verhindern.

3.30. Erlauben Sie nicht Arbeitern, die keine persönliche Schutzausrüstung haben und keine Schulung und angemessene Unterweisung in Gesundheitsschutz und Arbeitshygiene erhalten haben, an fehlerhaften Geräten zu arbeiten. Suspendieren von Arbeitern, die gegen die Regeln, Normen, Anweisungen zum Arbeitsschutz und zur industriellen Hygiene verstoßen.

3.31. Reichen Sie rechtzeitig Berichte in der vorgeschriebenen Form ein.

Legen Sie jeden Monat bis zum 1. des nächsten Monats der Buchhaltung einen Bericht über den Verbrauch von Energieressourcen, über die geleistete Arbeit und über die Bewegung von Sachwerten vor, die unter dem Konto stehen.

Es ist zuzustimmen und zu genehmigen - Stellenbeschreibung eines Energieingenieurs.
Die Stellenbeschreibung eines Energieingenieurs wird vom zuständigen Mitarbeiter unterschrieben.

Dieses Handbuch wurde automatisch übersetzt. Bitte beachten Sie, dass die automatische Übersetzung keine 100%ige Genauigkeit bietet, daher kann es zu geringfügigen Übersetzungsfehlern im Text kommen.

Hinweise für die Stelle " Führender Energieingenieur"auf der Website präsentiert entspricht den Anforderungen des Dokuments -" REFERENCE BOOK der Qualifikationsmerkmale der Arbeiterberufe. Ausgabe 87. Wohnen und kommunale Dienstleistungen Siedlungen. (Unter Berücksichtigung der genehmigten Anträge von: Auftrag Staatskomitee Ukraine über Wohnungs- und Kommunaldienstleistungen 09.07.2004 N 132, im Auftrag des Staatlichen Wohnungs- und Kommunaldienstes der Ukraine 22.11.2004 N 210, im Auftrag des Ministeriums für Wohnungs- und Kommunaldienstleistungen 08.12.2009 N 387, im Auftrag des Ministeriums des Wohnungswesens und der kommunalen Dienstleistungen der Ukraine 23.12.2010 N 464)", die auf Anordnung des Staatlichen Komitees für Bau-, Architektur- und Wohnungspolitik der Ukraine am 14. Juni 1999 N 144 genehmigt wurde. Genehmigt vom Arbeitsministerium und Sozialpolitik Ukraine.
Der Status des Dokuments ist "gültig".

Vorwort

0,1. Das Dokument tritt ab dem Zeitpunkt seiner Genehmigung in Kraft.

0,2. Dokumententwickler: _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _.

0,3. Das Dokument wurde vereinbart: _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _.

0,4. Dieses Dokument wird periodisch in Abständen von höchstens 3 Jahren überprüft.

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1. Die Position „Leading Power Engineer“ gehört zur Kategorie „Professionals“.

1.2. Teilnahmevoraussetzungen – vollständig Hochschulbildung relevanten Ausbildungsbereichen (Meister, Fachkraft) und Weiterbildung. Berufserfahrung als Energietechniker der 1. Kategorie - mindestens 2 Jahre.

1.3. Kennt und wendet bei Tätigkeiten an:
- Verordnungen, Anordnungen, Anordnungen höherer Behörden und andere richtungsweisende, methodische und normative Materialien für die Energiedienstleistung des Unternehmens;
- Organisation von Energiedienstleistungen für das Unternehmen;
- Produktionskapazität, technische Eigenschaften, Konstruktionsmerkmale, Betriebsarten und Regeln für den technischen Betrieb von Energieanlagen;
- ein einheitliches System der planmäßigen vorbeugenden Wartung und des rationellen Gerätebetriebs;
- Organisation und Technik der Reparaturarbeiten;
- Methoden der Installation, Einstellung, Einstellung und Reparatur elektrischer Geräte;
- das Verfahren zur Erstellung von Anträgen auf Energieressourcen, Ausrüstungen, Materialien, Ersatzteile, Werkzeuge;
- Regeln für die Übergabe von Geräten zur Reparatur und für die Abnahme nach der Reparatur;
- Grundlagen der Ökonomie, Organisation von Produktion, Arbeit und Management;
- Grundlagen des Arbeitsrechts;
- Regeln und Normen des Arbeitsschutzes, der industriellen Hygiene und des Brandschutzes.

1.4. Der leitende Energieingenieur wird auf Anordnung der Organisation (Unternehmen / Institution) ernannt und entlassen.

1.5. Der Lead Power Engineer berichtet direkt an _ _ _ _ _ _ _ _ _ _.

1.6. Lead Power Engineer überwacht die Arbeit von _ _ _ _ _ _ _ _ _ _.

1.7. Während seiner Abwesenheit wird der leitende Energietechniker durch eine nach dem festgelegten Verfahren bestellte Person ersetzt, die die entsprechenden Rechte erwirbt und für die ordnungsgemäße Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben verantwortlich ist.

2. Beschreibung der Arbeit, Aufgaben und Pflichten

2.1. Sorgt für einen unterbrechungsfreien Betrieb, korrekten Betrieb, Reparatur und Modernisierung von Energieanlagen von Elektro- und Heizungsnetzen, Luftkanälen und Gasleitungen der Werkstatt.

2.2. Berechnet den Bedarf des Unternehmens an Strom, Wärme und anderen Energiearten.

2.3. Beteiligt sich an der Entwicklung der Verbrauchsnormen, der Arbeitsweise der strukturellen Unternehmensbereiche, basierend auf den festgelegten Verbrauchsgrenzen für Energie.

2.4. Entwickelt Maßnahmen zur Einsparung von Energieressourcen, genehmigt diese nach dem festgelegten Verfahren, überwacht die Umsetzung dieser Maßnahmen.

2.5. Erstellt Schlussfolgerungen zu Projekten für Neubau, Umbau und Modernisierung der Stromversorgungssysteme des Unternehmens.

2.6. Organisiert Schulungen Kalenderpläne(Fahrpläne) von Inspektionen, Überprüfungen und Reparaturen elektrischer Betriebsmittel, Anträge auf deren Reparatur durch Fachorganisationen, für Energieverbrauchsgrenzen und den Anschluss zusätzlicher Kapazitäten in Elektro- und Wärmenetzen, für die Beschaffung der für den Betrieb notwendigen Energieausrüstung sowie für planmäßige vorbeugende und routinemäßige Reparaturen von Materialien, Ersatzteilen, Werkzeugen, Messgeräten usw.

2.7. Mitwirkung bei der Prüfung und Abnahme von elektrischen Anlagen und Netzen in den industriellen Betrieb.

2.8. Untersucht die Betriebsbedingungen von Energieanlagen, identifiziert die Ursachen für vorzeitigen Verschleiß, erstellt Vorschläge zur Verbesserung der Zuverlässigkeit und Effizienz der Arbeit, analysiert die Ursachen von Verlusten aller Arten von Energie und Kraftstoffen.

2.9. Bereitet Geräte, unter Druck arbeitende Rohrleitungen, Elektroinstallationen und andere Energieanlagen für die Inbetriebnahme, Inspektion und Inspektion durch die Staatliche Technische Aufsichtsbehörde vor.

2.10. Überwacht die Einhaltung von Anweisungen für Betrieb, Wartung und Überwachung von Kraftwerken und Stromnetzen.

2.11. Beteiligt sich an der Untersuchung der Ursachen von Unfällen, Stromausfällen und entwickelt Maßnahmen zu deren Beseitigung und Verhütung, zur Schaffung sicherer Arbeitsbedingungen.

2.12. Organisiert die Buchhaltung für die Verfügbarkeit von elektrischen Geräten, die Kosten aller Arten von Energie, Unfälle.

2.13. Kontrolliert die Einhaltung der Regeln und Normen des Arbeitsschutzes, Anweisungen für den Betrieb von Starkstromgeräten von Elektro- und Heizungsnetzen.

2.14. Kennt, versteht und wendet die aktuellen regulatorischen Dokumente zu seinen Tätigkeiten an.

2.15. Kennt und erfüllt die Anforderungen der behördlichen Verordnungen zum Arbeitsschutz und zur Umwelt, hält die Normen, Methoden und Techniken zur sicheren Arbeitsausführung ein.

3. Rechte

3.1. Der Lead Power Engineer hat das Recht, Maßnahmen zu ergreifen, um das Auftreten von Unregelmäßigkeiten oder Inkonsistenzen zu verhindern und zu beseitigen.

3.2. Ein führender Energietechniker hat das Recht, alle gesetzlich vorgesehenen sozialen Garantien zu erhalten.

3.3. Ein leitender Energietechniker hat das Recht, bei der Erfüllung seiner Amtspflichten und der Ausübung seiner Rechte Unterstützung zu verlangen.

3.4. Ein leitender Energieingenieur hat das Recht, die Schaffung der organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die Wahrnehmung der Dienstpflichten und die Bereitstellung von notwendige Ausrüstung und Inventar.

3.5. Der leitende Energietechniker hat das Recht, sich mit den Entwurfsunterlagen seiner Tätigkeit vertraut zu machen.

3.6. Ein leitender Energieingenieur hat das Recht, Dokumente, Materialien und Informationen anzufordern und zu erhalten, die für die Erfüllung seiner Aufgaben und Aufträge der Geschäftsleitung erforderlich sind.

3.7. Ein führender Energietechniker hat das Recht, seine beruflichen Qualifikationen zu verbessern.

3.8. Der leitende Energietechniker hat das Recht, alle bei seiner Tätigkeit festgestellten Verstöße und Ungereimtheiten zu melden und Vorschläge zu deren Beseitigung zu machen.

3.9. Der leitende Energieingenieur hat das Recht, sich mit den Dokumenten vertraut zu machen, die die Rechte und Pflichten für die bekleidete Position, die Kriterien für die Beurteilung der Qualität der Erfüllung der Amtspflichten, festlegen.

4. Verantwortung

4.1. Der leitende Energietechniker ist für die Nichterfüllung oder nicht rechtzeitige Erfüllung der ihm zugewiesenen verantwortlich Arbeitsbeschreibung Pflichten und (oder) Nichtnutzung der eingeräumten Rechte.

4.2. Der leitende Energietechniker ist verantwortlich für die Nichteinhaltung der internen Arbeitsvorschriften, Arbeitsschutz, Sicherheit, Betriebshygiene und Brandschutz.

4.3. Der Lead Power Engineer ist für die Offenlegung von Informationen über die Organisation (Unternehmen / Institution) im Zusammenhang mit Geschäftsgeheimnissen verantwortlich.

4.4. Der leitende Energieingenieur ist verantwortlich für die Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäße Erfüllung der Anforderungen der internen normative Dokumente Organisationen (Unternehmen / Institutionen) und Rechtsordnungen der Geschäftsführung.

4.5. Ein leitender Energieingenieur ist für die im Rahmen seiner Tätigkeit begangenen Straftaten im Rahmen der geltenden Verwaltungs-, Straf- und Zivilgesetzgebung verantwortlich.

4.6. Der leitende Energietechniker ist dafür verantwortlich, der Organisation (Unternehmen / Institution) im Rahmen der geltenden Verwaltungs-, Straf- und Zivilgesetzgebung materielle Schäden zuzufügen.

4.7. Für den Missbrauch der eingeräumten behördlichen Befugnisse sowie deren Verwendung zu persönlichen Zwecken ist der leitende Energietechniker verantwortlich.

Einzel Qualifizierungshandbuch Positionen von Führungskräften, Fach- und sonstigen Mitarbeitern (TSA), 2019
Qualifizierungshandbuch der Positionen von Führungskräften, Fach- und sonstigen Mitarbeitern
Abschnitte " Branchenübergreifende Qualifikationsmerkmale der Positionen von Arbeitnehmern in Unternehmen, Institutionen und Organisationen" und " Qualifikationsmerkmale Positionen von Arbeitnehmern in Forschungseinrichtungen, Design-, Technologie-, Design- und Umfrageorganisationen"Genehmigt durch den Beschluss des Arbeitsministeriums der Russischen Föderation vom 21.08.1998 N 37
(geändert am 15.05.2013)

Energieingenieur (Energieingenieur)

Amtliche Verpflichtungen. Gewährleistet den unterbrechungsfreien Betrieb, den ordnungsgemäßen Betrieb, die Reparatur und die Modernisierung von Energieanlagen, Strom- und Wärmenetzen, Luft- und Gasleitungen. Ermittelt den Produktionsbedarf für Brennstoffe und Energieressourcen, erstellt die notwendigen Begründungen für die technische Umrüstung, den Ausbau der Energieanlagen, den Umbau und die Modernisierung der Energieversorgungssysteme. Erstellt Anträge für den Einkauf von Geräten, Materialien, Ersatzteilen, die für den Betrieb des Energiesektors erforderlich sind, führt Berechnungen mit den erforderlichen Begründungen für Maßnahmen zur Einsparung von Energieressourcen, den Bedarf der Unternehmensbereiche in elektrischen, thermischen und anderen Energiearten durch , beteiligt sich an der Entwicklung von Normen für ihren Verbrauch, der Betriebsweise der Unternehmensbereiche, basierend auf ihrem Energiebedarf. Überwacht die Einhaltung des Kraftstoffverbrauchs und aller Energiearten. Erstellt Pläne zur Reduzierung der Energielasten während der Höchstlastzeiten des Stromnetzes und gewährleistet deren Umsetzung innerhalb der für die Unternehmenssparte festgelegten Grenzen, führt die Zertifizierung der im Unternehmen installierten Energie-, Elektro- und Umweltinstallationen durch. Beteiligt sich an der Erprobung und Abnahme von Kraftwerken und Netzen in den kommerziellen Betrieb, an der Berücksichtigung von Unfallursachen in Energieanlagen und entwickelt Maßnahmen zu deren Vermeidung, schafft sichere Arbeitsbedingungen. Organisiert die Inspektion und Prüfung von Relaisschutz- und Automatisierungsgeräten. Führt die technische Überwachung der im Unternehmen verwendeten mess-, elektro- und wärmetechnischen Geräte sowie Vorbereitung von Kesseln, Druckbehältern, Dampf- und Warmwasserleitungen, Elektroinstallationen und anderen Energieanlagen für die Inbetriebnahme, Inspektion und Zertifizierung durch staatliche Stellen durch Aufsicht. Überwacht die Einhaltung der Betriebsanleitung, Wartung und Überwachung von Energieanlagen und Stromnetzen. Beteiligt sich an der Entwicklung und Umsetzung von Normen und Spezifikationen für Energieanlagen. Bereitet die erforderlichen Materialien für den Abschluss von Verträgen über die Reparatur von Geräten mit Auftragnehmern vor. Führt die Kontrolle über die Durchführung von Kapital- und anderen Reparaturen von Energieanlagen aus. Studiert und fasst die fortgeschrittenen inländischen und Auslandserfahrung zur rationellen Nutzung und Einsparung von Brennstoff- und Energieressourcen, trägt zu ihrer Umsetzung sowie zur Entwicklung der kreativen Initiative und Aktivität der Mitarbeiter bei. Gewährleistet die Einhaltung der Regeln und Vorschriften des Arbeitsschutzes beim Betrieb und der Reparatur von Kraftwerken und elektrischen Netzen. Erstellt Berichte über genehmigte Formulare und Indikatoren.

Muss wissen: Vorschriften, Anordnungen, Anordnungen, methodisches und behördliches Material für den Betrieb von Energieanlagen und Kommunikation; Organisation der Energiewirtschaft; Aussichten für die technische Entwicklung des Unternehmens; technische Eigenschaften, Konstruktionsmerkmale, Betriebsarten und Regeln für den technischen Betrieb von Leistungsgeräten; Einheitliches System der vorbeugenden Wartung und des rationellen Gerätebetriebs; Organisation und Technik von Reparaturarbeiten; Methoden zur Installation, Einstellung, Einstellung und Reparatur von Kraftgeräten; das Verfahren zur Erstellung von Anträgen auf Energieressourcen, Ausrüstung, Materialien, Ersatzteile, Werkzeuge; Regeln für die Übergabe von Geräten zur Reparatur und Abnahme nach der Reparatur; Grundlagen der Produktionstechnologie der Produkte des Unternehmens; arbeitsorganisatorische Anforderungen an den Betrieb, die Reparatur und die Modernisierung von Energieanlagen; fortgeschrittene in- und ausländische Erfahrung im Betrieb und in der Reparatur von Energieanlagen; Grundlagen der Ökonomie, Organisation von Produktion, Arbeit und Management; Grundlagen des Arbeitsrechts; Regeln und Normen des Arbeitsschutzes.

Qualifikationsvoraussetzungen.

Energietechniker (Energieingenieur) der Kategorie I: Höhere berufliche (technische) Ausbildung und Berufserfahrung als Energieingenieur der Kategorie II mindestens 3 Jahre.

Energieingenieur (Energieingenieur) der Kategorie II: höhere berufliche (technische) Ausbildung und Berufserfahrung in der Position eines Energieingenieurs oder anderer ingenieurtechnischer und technischer Positionen, die durch Spezialisten mit höheren . ersetzt werden Berufsausbildung, nicht weniger als 3 Jahre.

Инженер-энергетик (энергетик): высшее профессиональное (техническое) образование без предъявления требований к стажу работы или среднее профессиональное (техническое образование и стаж работы в должности техника I категории не менее 3 лет либо других должностях, замещаемых специалистами со средним профессиональным образованием, не менее 5 Jahre.

ANWEISUNG

ENERGIETECHNIKER

Name der Institution,

Organisation

ARBEITSBESCHREIBUNG

ZUGELASSEN

(Direktor; anderer Beamter,

00.00.0000№ 00

genehmigungsberechtigt

Elektroingenieur

Arbeitsbeschreibung)

(Unterschrift)

(Nachname, Initialen)

00.00.0000

I. Allgemeine Bestimmungen

1. Energieingenieur gehört zur Kategorie der Spezialisten.

2. Zum Stelle eines Energieingenieurs.

3. Ernennung zur Stelle eines Energieingenieurs und Entlassung aus dieser erfolgt auf Anordnung des Betriebsleiters auf Vorschlag

(der Kopf des entsprechenden bauliche Einheit; anderer Beamter

Gesicht)

4. Der Energietechniker sollte wissen:

4.1. Beschlüsse, Anordnungen, Anordnungen, methodisches und regulatorisches Material für den Betrieb von Energieanlagen und Kommunikation.

4.2. Die Organisation der Energiewirtschaft.

4.3. Perspektiven für die technische Entwicklung des Unternehmens.

4.4. Technische Eigenschaften, Konstruktionsmerkmale, Betriebsarten und Regeln für den technischen Betrieb von Leistungsgeräten.

4.5. Ein einheitliches System für vorbeugende Wartung und rationellen Gerätebetrieb.

4.6. Organisation und Technik der Reparaturarbeiten.

4.7. Methoden der Installation, Einstellung, Einstellung und Reparatur von Kraftgeräten.

4.8. Das Verfahren zur Erstellung von Anträgen für Energieressourcen, Geräte, Materialien, Ersatzteile, Werkzeuge.

4.9. Regeln für die Lieferung von Geräten zur Reparatur und die Abnahme nach der Reparatur.

4.10. Grundlagen der Produktionstechnologie der Produkte des Unternehmens.

4.11. Anforderungen an die Arbeitsorganisation für den Betrieb, die Reparatur und die Modernisierung von Energieanlagen.

4.12. Fortgeschrittene in- und ausländische Erfahrung im Betrieb und in der Reparatur von Energieanlagen.

4.13. Festgelegte Tarife für Strom.

4.14. Grundlagen der Ökonomie, Organisation der Produktion und des Managements.

4.15. Grundlagen des Arbeitsrechts.

4.16. Interne arbeitsrechtliche Vorschriften.

4.17. Regeln und Vorschriften für Arbeitsschutz, Sicherheit, Betriebshygiene und Brandschutz.

4.18.

5. Der Energietechniker berichtet direkt

(an den Leiter der jeweiligen Struktureinheit; an einen anderen

offiziell)

6. Während der Abwesenheit eines Energieingenieurs (Krankheit, Urlaub, Dienstreise usw.) werden seine Aufgaben von einer nach dem festgelegten Verfahren ernannten Person wahrgenommen. Diese Person erwirbt die entsprechenden Rechte und ist für die ordnungsgemäße Erfüllung der ihr übertragenen Aufgaben verantwortlich.

II. Amtliche Verpflichtungen

Energieingenieur:

1. Gewährleistet den unterbrechungsfreien Betrieb, den ordnungsgemäßen Betrieb, die Reparatur und die Modernisierung von Energieanlagen, Strom- und Wärmenetzen, Luft- und Gasleitungen.

2. Ermittelt den Produktionsbedarf für Brennstoffe und Energieressourcen, erstellt die notwendigen Begründungen für die technische Umrüstung, den Ausbau der Energieanlagen, den Umbau und die Modernisierung der Energieversorgungssysteme.

3. Erstellt Anträge für den Einkauf von Geräten, Materialien, Ersatzteilen, die für den Betrieb des Energiesektors erforderlich sind, führt Berechnungen mit den erforderlichen Begründungen für Maßnahmen zur Einsparung von Energieressourcen, den Bedarf der Unternehmensbereiche in elektrischen, thermischen und anderen Bereichen durch von Energie, beteiligt sich an der Entwicklung ihrer Verbrauchsraten, die Betriebsweise der Geschäftsbereiche Unternehmen auf der Grundlage des Energiebedarfs.

4. Erstellt Pläne zur Reduzierung der Energiebelastung während der Stunden der maximalen Belastung des Stromnetzes und sorgt für deren Umsetzung innerhalb der für die Unternehmensbereiche festgelegten Grenzen, führt die Zertifizierung der im Unternehmen installierten Energie-, Elektro- und Umweltinstallationen durch.

5. Beteiligt sich an der Erprobung und Übernahme von Kraftwerken und Netzen in den kommerziellen Betrieb, bei der Berücksichtigung von Unfallursachen in Energieanlagen und entwickelt Maßnahmen zu deren Vermeidung, schafft sichere Arbeitsbedingungen.

6. Organisiert die Inspektion und Prüfung von Relaisschutz- und Automatisierungsgeräten.

7. Führt die technische Überwachung der im Unternehmen eingesetzten messtechnischen, elektro- und wärmetechnischen Geräte sowie Vorbereitung von Druckbehälterkesseln, Dampf- und Heißwasserleitungen, Elektroinstallationen und anderen Energieanlagen für die Inbetriebnahme, Inspektion und Zertifizierung durch die Behörden durch staatliche Aufsicht.

8. Kontrolliert die Einhaltung der Anweisungen für Betrieb, Wartung und Überwachung von Geräten und Stromnetzen.

9. Beteiligt sich an der Entwicklung und Umsetzung von Normen und Spezifikationen für Energieanlagen.

10. Bereitet die erforderlichen Materialien für den Abschluss von Verträgen über die Reparatur von Geräten mit Auftragnehmern vor.

11. Führt die Kontrolle über die Durchführung von Kapital- und anderen Reparaturen von Energieanlagen durch.

12. Studiert und fasst die besten in- und ausländischen Erfahrungen bei der rationellen Nutzung und Einsparung von Brennstoff- und Energieressourcen zusammen.

13. Sorgt für die Einhaltung der Regeln und Vorschriften des Arbeitsschutzes beim Betrieb und der Reparatur von Kraftwerken und Netzen.

14. Erstellt Berichte über genehmigte Formulare und Indikatoren.

15. Führt einzelne Serviceeinsätze seines unmittelbaren Vorgesetzten durch.

III. Rechte

Ein Energieingenieur hat das Recht:

1. Sich mit den Entscheidungsentwürfen der Geschäftsführung des Unternehmens über seine Aktivitäten vertraut zu machen.

2. Vorschläge zur Verbesserung der Arbeit im Zusammenhang mit den in dieser Stellenbeschreibung vorgesehenen Verantwortlichkeiten der Geschäftsführung zur Prüfung vorlegen.

3. Den unmittelbaren Vorgesetzten über alle bei der Erfüllung seiner Aufgaben festgestellten Mängel in der Produktionstätigkeit des Unternehmens (seiner Strukturabteilungen) zu informieren und Vorschläge zu deren Beseitigung zu machen.

4. Fordern Sie von den Abteilungsleitern des Unternehmens und den Spezialisten persönlich oder im Auftrag des unmittelbaren Vorgesetzten Informationen und Unterlagen an, die für die Wahrnehmung seiner dienstlichen Aufgaben erforderlich sind.

5. Spezialisten aller (Einzel-)Strukturbereiche in die Lösung der ihm übertragenen Aufgaben einzubeziehen (sofern dies in den Bestimmungen über Strukturbereiche vorgesehen ist, andernfalls mit Genehmigung der Geschäftsführung).

6. Fordern Sie die Unternehmensleitung auf, bei der Erfüllung ihrer Pflichten und Rechte zu helfen.

NS. Eine Verantwortung

Der Energietechniker ist verantwortlich für:

1. Für die unsachgemäße Erfüllung oder Nichterfüllung ihrer in dieser Stellenbeschreibung vorgesehenen Pflichten - innerhalb der Grenzen, die durch die geltenden Arbeitsgesetze der Russischen Föderation festgelegt sind.

2. Für Straftaten, die bei der Ausübung ihrer Tätigkeit begangen wurden - innerhalb der Grenzen, die durch die geltende Verwaltungs-, Straf- und Zivilgesetzgebung der Russischen Föderation festgelegt sind.

3. Für Sachschäden - im Rahmen der geltenden Arbeits- und Zivilgesetzgebung der Russischen Föderation.

Leiter der Struktureinheit

(Unterschrift)

(Nachname, Initialen)

00.00.0000

EINVERSTANDEN:

Leiter der Rechtsabteilung

(Unterschrift)

(Nachname, Initialen)

00.00.0000

Ich habe die Anleitung gelesen:

(Unterschrift)

(Nachname, Initialen)

00.00.0000

Die Bodybuilding-Ernährung ist im ernsthaften Bodybuilding von großer Bedeutung. Darüber hinaus können Umfang und Qualität je nach den Zielen, die eine Person im Training anstrebt, geringfügig abweichen. Wenn er in erster Linie Muskeln aufbauen muss, sollte seine Ernährung proteinreiche Lebensmittel enthalten. Darüber hinaus ist es äußerst wichtig, dass die Menge der pro Tag aufgenommenen Kilokalorien den Wert übersteigt, den der Körper ausgibt. Dieser positive Saldo sollte ungefähr 300 kcal betragen. Und da der Bodybuilder hauptsächlich proteinreiche Nahrung zu sich nimmt, gelangen die für den Aufbau von Muskelfasern so notwendigen Aminosäuren in der richtigen Menge in den Körper.

ARBEITSBESCHREIBUNG

Elektroingenieur

1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

1.1. Diese Stellenbeschreibung definiert die fachlichen Pflichten, Rechte und Verantwortlichkeiten eines Energieingenieurs „__________________“ (nachfolgend „Organisation“ genannt).

1.2. Ein Energieingenieur wird gemäß dem in der geltenden Arbeitsgesetzgebung festgelegten Verfahren auf Anordnung des Leiters der Organisation ernannt und entlassen.

1.3. Der Power Engineer berichtet direkt an die __________________ Organisation.

1.4. Eine Person mit einer höheren beruflichen (technischen) Ausbildung und Berufserfahrung in der Fachrichtung Ingenieur- und Technikberufe von mindestens 3 Jahren bzw zum Energieingenieur ernannt. ...

1.5. Der Energietechniker sollte wissen:

Beschlüsse, Anordnungen, Anordnungen, methodisches und regulatorisches Material für den Betrieb von Energieanlagen und Kommunikation;

Organisation der Energiewirtschaft;

Aussichten für die technische Entwicklung der Organisation;

Technische Eigenschaften, Konstruktionsmerkmale, Betriebsarten und Regeln für den technischen Betrieb von Energieanlagen;

Einheitliches System der vorbeugenden Wartung und des rationellen Gerätebetriebs;

Organisation und Technik von Reparaturarbeiten; Methoden zur Installation, Einstellung, Einstellung und Reparatur von Kraftgeräten;

Das Verfahren zur Erstellung von Anträgen auf Energieressourcen, Ausrüstung, Materialien, Ersatzteile, Werkzeuge;

Regeln für die Lieferung von Geräten zur Reparatur und Abnahme nach der Reparatur;

Grundlagen der Produktionstechnologie der Produkte der Organisation;

Anforderungen an die Arbeitsorganisation für den Betrieb, die Reparatur und die Modernisierung von Energieanlagen;

Fortgeschrittene in- und ausländische Erfahrung im Betrieb und in der Reparatur von Energieanlagen;

Grundlagen der Ökonomie, Organisation von Produktion, Arbeit und Management;

Grundlagen des Arbeitsrechts;

Regeln und Vorschriften zum Arbeitsschutz.

1.6. Ein Energieingenieur wird in seiner Tätigkeit geleitet von:

Vorschriften und Lehrmaterialüber die geleistete Arbeit;

Interne Arbeitsvorschriften;

Befehle und Befehle des Leiters der Organisation und des unmittelbaren Leiters;

Diese Stellenbeschreibung;

Vorschriften über Arbeitsschutz, Betriebshygiene und Brandschutz.

1.7. Während der vorübergehenden Abwesenheit des Energietechnikers werden seine Aufgaben ___________________________ übertragen.

2. FUNKTIONELLE VERANTWORTUNG

Der Energietechniker nimmt folgende Aufgaben wahr:

2.1. Gewährleistet den unterbrechungsfreien Betrieb, den ordnungsgemäßen Betrieb, die Reparatur und die Modernisierung von Energieanlagen, Strom- und Wärmenetzen, Luft- und Gasleitungen.

2.2. Ermittelt den Produktionsbedarf für Brennstoffe und Energieressourcen, erstellt die notwendigen Begründungen für die technische Umrüstung, den Ausbau der Energieanlagen, den Umbau und die Modernisierung der Energieversorgungssysteme.

2.3. Erstellt Anträge für den Kauf von Ausrüstungen, Materialien und Ersatzteilen, die für den Betrieb des Energiesektors erforderlich sind, führt Berechnungen mit den erforderlichen Begründungen für Maßnahmen zur Einsparung von Energieressourcen, den Bedarf der Abteilungen der Organisation für elektrische, thermische und andere Energiearten durch , beteiligt sich an der Entwicklung von Normen für ihren Verbrauch, die Arbeitsweise der Abteilungen der Organisation auf der Grundlage ihres Energiebedarfs.

2.4. Überwacht die Einhaltung des Kraftstoffverbrauchs und aller Energiearten.

2.5. Erstellt Pläne zur Reduzierung der Energielasten während der Höchstlastzeiten des Stromnetzes und sorgt für deren Umsetzung innerhalb der für eine Einheit der Organisation festgelegten Grenzen, führt die Zertifizierung der in der Organisation installierten Energie-, Elektro- und Umweltinstallationen durch.

2.6. Beteiligt sich an der Erprobung und Übernahme von Kraftwerken und Netzen in den kommerziellen Betrieb, an der Berücksichtigung von Unfallursachen in Energieanlagen und entwickelt Maßnahmen zu deren Vermeidung, schafft sichere Arbeitsbedingungen.

2.7. Organisiert die Inspektion und Prüfung von Relaisschutz- und Automatisierungsgeräten.

2.8. Führt die technische Überwachung der in der Organisation verwendeten Instrumentierung, der Elektro- und Wärmetechnik sowie der Vorbereitung von Kesseln, Druckbehältern, Dampf- und Heißwasserleitungen, Elektroinstallationen und anderen Energieanlagen für die Inbetriebnahme, Inspektion und Zertifizierung durch staatliche Stellen durch Aufsicht.

2.9. Überwacht die Einhaltung von Anweisungen für Betrieb, Wartung und Überwachung von Energieanlagen und elektrischen Netzen.

2.10. Beteiligt sich an der Entwicklung und Umsetzung von Normen und Spezifikationen für Energieanlagen.

2.11. Bereitet die erforderlichen Materialien für den Abschluss von Verträgen über die Reparatur von Geräten mit Auftragnehmern vor.

2.12. Führt die Kontrolle über die Durchführung von Kapital- und anderen Reparaturen von Energieanlagen aus.

2.13. Studiert und fasst die fortgeschrittenen in- und ausländischen Erfahrungen in der rationellen Nutzung und Einsparung von Brennstoff- und Energieressourcen zusammen.

2.14. Gewährleistet die Einhaltung der Regeln und Vorschriften des Arbeitsschutzes beim Betrieb und der Reparatur von Kraftwerken und Netzen.

2.15. Erstellt Berichte über genehmigte Formulare und Indikatoren.

3. RECHTE

Ein Energieingenieur hat das Recht:

3.1. Fordern Sie die Leitung der Organisation auf, bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu helfen.

3.2. Verbessern Sie Ihre Qualifikationen.

3.3. Sich mit den Entscheidungsentwürfen der Geschäftsführung der Organisation über ihre Tätigkeit vertraut zu machen.

3.4. Vorschläge zu ihren Aktivitäten zur Prüfung durch ihren unmittelbaren Vorgesetzten einreichen.

3.5. Erhalten Sie von den Mitarbeitern der Organisation die für die Durchführung ihrer Aktivitäten erforderlichen Informationen.

4. HAFTUNG

Der Energietechniker ist verantwortlich für:

4.1. Bei Nichterfüllung oder unsachgemäßer Erfüllung ihrer Pflichten aus dieser Stellenbeschreibung - entsprechend dem geltenden Arbeitsrecht.

4.2. Für Straftaten, die während der Ausübung ihrer Tätigkeit begangen wurden - gemäß der geltenden Zivil-, Verwaltungs- und Strafgesetzgebung.

4.3. Zur Verursachung von Sachschäden - gemäß geltendem Recht.

5. ARBEITSBEDINGUNGEN

5.1. Der Arbeitsplan des Energietechnikers wird in Übereinstimmung mit den in der Organisation festgelegten internen Arbeitsvorschriften festgelegt.

5.2. Aufgrund von Produktionsbedarf ist ein Energieingenieur zur Reise verpflichtet Geschäftsreisen(einschließlich lokaler Bedeutung).

6. UNTERZEICHNUNGSRECHT

6.1. Zur Sicherstellung seiner Tätigkeit erhält ein Energieingenieur das Recht, Informationen und Referenzdokumente zu Themen zu unterzeichnen, die zu seinen fachlichen Aufgaben gehören.

_____________________________ _____________ ____________________ (Position der Person, die (Unterschrift) (vollständiger Name) Anweisungen erstellt hat)

"___"__________ ___ G.

EINVERSTANDEN:

Rechtsbeistand ____________ ___________________ (Unterschrift) (vollständiger Name)

"___"__________ ___ G.

Ich habe die Anleitung gelesen: ____________ ____________________ (Unterschrift) (vollständiger Name)