Aufgaben des Direktors des Volkstheaters. Stellenbeschreibung des Leiters der Vereinsgründung des Kulturhauses. Kommentare zum Beitrag

Einheitliches Qualifizierungs-Nachschlagewerk der Positionen von Führungskräften, Fach- und sonstigen Mitarbeitern (CEN), 2019
Abschnitt "Qualifikationsmerkmale von Positionen von Arbeitnehmern in Kultur, Kunst und Kinematografie"
Der Abschnitt wurde durch die Verordnung des Ministeriums für Gesundheit und soziale Entwicklung der Russischen Föderation vom 30. März 2011 N 251n . genehmigt

Amateurtheaterregisseur (Studio)

Amtliche Verpflichtungen. Betreut das Kollektiv eines Amateurtheaters (Studio). Entwickelt einen Repertoireplan für das Team, inszeniert Aufführungen, führt Klassen mit dem Team durch, um schauspielerische Fähigkeiten zu vermitteln. Stellt die Regelmäßigkeit des Unterrichts des Kollektivs sicher, aktualisiert jährlich sein Repertoire. Beteiligt sich an der Planung der Konzert- und Tourneeaktivitäten des Kollektivs. Beteiligt sich an der Vorbereitung von Massenveranstaltungen für die Organisation der Kultur. Bietet eine jährliche Veröffentlichungsrate für neue Produktionen. Mitarbeit bei der Erstellung von Kostenvoranschlägen für Neuproduktionen.

Muss wissen: Gesetze und andere Vorschriften Rechtsakte Russische Föderation in Bezug auf die Aktivitäten von Organisationen des Kultur- und Freizeitbereichs; die Struktur der Kultur- und Freizeitorganisation; Formen und Methoden der Organisation der Massenfreizeit der Bevölkerung; wissenschaftliche und technische Errungenschaften im Bereich Kultur und Kunst; Grundlagen des Managements; Managementpsychologie; Grundlagen der Ökonomie und des Managements im Kultur- und Freizeitbereich; Geschichte der heimischen und internationalen Theaterkunst; Organisation der Theaterproduktion; Theorie und Praxis der Regie, Schauspiel; Grundlagen der Szenografie; Repertoirebildung; Formen und Methoden der Kulturarbeit mit der Bevölkerung; Organisation der Bildungsarbeit in Teams künstlerisches Schaffen; Grundlagen des Arbeitsrechts; interne Arbeitsvorschriften; Vorschriften für Arbeitsschutz und Brandschutz.

Qualifikationsvoraussetzungen.

Amateurtheaterregisseur (Studio) die höchste Kategorie- höher Berufsausbildung(Kultur und Kunst) und Berufserfahrung in Organisationen der darstellenden Künste seit mindestens 10 Jahren oder höhere Berufsausbildung (Kultur und Kunst) und Berufserfahrung als Regisseur eines Laientheaters (Studio) Kategorie I für mindestens 5 Jahre.

Leiterin eines Amateurtheaters (Studio) Kategorie I - höhere Berufsausbildung (Kultur und Kunst) und Berufserfahrung in Organisationen der darstellenden Künste für mindestens 5 Jahre oder höhere Berufsausbildung (Kultur und Kunst) und Berufserfahrung als Regisseur eines Amateurtheaters (Studio) Kategorie II mindestens 3 Jahre.

Regisseur eines Laientheaters (Studios) der Kategorie II - Höhere Berufsausbildung (Kultur und Kunst) ohne Vorweisen von Berufserfahrung oder mittlerer Berufsausbildung (Kultur und Kunst) und Berufserfahrung als Laientheater (Studio)-Regisseur für mindestens 1 Jahr.

Leiterin eines Amateurtheaters (Studio) - höhere Berufsausbildung (Kultur und Kunst) ohne Voraussetzungen für Berufserfahrung oder berufsbildende Sekundarschulbildung (Kultur und Kunst) und Berufserfahrung von mindestens 3 Jahren.

Amtliche Verpflichtungen. Organisiert die Arbeit der Vereinsbildung (Amateurverein, Atelier, Amateurkunstkollektiv, Hobbyverein). Führt die Rekrutierung von Teilnehmern für die Clubgründung durch. Entwickelt Regelungen zur Vereinsgründung in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Zielen einer Kultur- und Freizeitvereinsorganisation. Erstellt langfristige und aktuelle Pläne für die Aktivitäten der Vereinsgründung, führt ein Anwesenheits- und Arbeitsverzeichnis sowie sonstige Dokumentationen gemäß den Bestimmungen und internen Regeln der Kultur- und Freizeitorganisation. Organisiert Unterricht in den für die jeweilige Vereinsformation (Amateurverein, Atelier, Amateurkunstkollektiv, Hobbyverein) typischen Formen und Typen nach dem Stundenplan der Kultur- und Freizeitorganisation, wählt das für die Aktivitäten notwendige Repertoire, Noten und literarische Materialien aus der Vereinsgründung. Führt kreative Berichterstattung über die Ergebnisse der Vereinsgründung durch, nämlich: Konzerte, Wettbewerbe, Ausstellungen, Wettbewerbe, Demonstrationsklassen und offener Unterricht, Meisterkurse usw. Bietet die Teilnahme der Vereinsbildung (Amateurverein, Atelier, Amateurkunstkollektiv, Hobbyverein) in gemeinsame Programme und Aktionen einer Kultur- und Freizeitorganisation. Bereitet Mitglieder der Vereinsformation (Amateurverein, Atelier, Amateurkunstkollektiv, Interessenklub) auf die Präsentation ihrer kreativen Leistungen bei kommunalen, regionalen, gesamtrussischen und internationalen Festivals, Ausstellungen, Wettbewerben, Shows, Turnieren und Shows vor. Stellt die notwendige Anzahl von Mitgliedern der Vereinsformation (Amateurverein, Atelier, Amateurkunstkollektiv, Hobbyverein) zur Verfügung. Erarbeitet Vorschläge zur Schätzung von Ausgaben und Einnahmen für die Aktivitäten der Clubgründung. Liefert das künstlerische Niveau und die kreativen Ergebnisse der Clubgründung.

Muss wissen: Gesetze und andere regulatorische Rechtsakte der Russischen Föderation über die Aktivitäten von Kultur- und Freizeitorganisationen; die Struktur der Kultur- und Freizeitorganisation; Formen und Methoden der Organisation der Massenfreizeit der Bevölkerung; wissenschaftliche, technische Errungenschaften im Bereich Kultur und Kunst; Grundlagen des Managements; Theorie und Praxis der entsprechenden künstlerischen oder technischen Kreativität; Grundlagen der Psychologie und Pädagogik, Arbeitsrecht; Methodik der Clubarbeit; interne Arbeitsvorschriften; Vorschriften für Arbeitsschutz und Brandschutz.

Qualifikationsvoraussetzungen.

Der Leiter der Klubbildung der Kategorie I - höhere berufliche Bildung (Kultur und Kunst, Pädagogik, Technik) und Berufserfahrung in der Position des Leiters der Klubbildung der Kategorie II mindestens 3 Jahre.

Der Leiter der Klubbildung der Kategorie II - höhere Berufsbildung (Kultur und Kunst, Pädagogik, Technik) ohne Voraussetzungen für Berufserfahrung oder Sekundarschulbildung (Kultur und Kunst, Pädagogik, Technik) und Berufserfahrung als Leiter der Vereinsgründung für mindestens 2 Jahre.

Der Leiter der Klubbildung - Sekundarschulbildung (Kultur und Kunst, Pädagogik, Technik) ohne Vorlage von Anforderungen an Berufserfahrung.

Kommentare zum Beitrag

Die oben genannten Qualifikationen für die Position „Leiter einer Vereinsgründung (Amateurverein, Atelier, Laienkunstkollektiv, Hobbyverein)“ sollen ordnungsrechtliche Fragestellungen behandeln Arbeitsbeziehungen und Sicherstellung eines effektiven Personalmanagementsystems in verschiedenen Organisationen. Auf der Grundlage dieser Merkmale wird die Stellenbeschreibung des Leiters der Vereinsgründung entwickelt, die die Rechte und Pflichten des Mitarbeiters sowie eine spezifische Liste seiner Mitarbeiter enthält beruflichen Pflichten unter Berücksichtigung der Besonderheiten der Organisation und Führung des Unternehmens (Institution).

Bei der Erstellung von Stellenbeschreibungen für Führungskräfte und Fachkräfte sind die allgemeinen Bestimmungen dieser Ausgabe des Nachschlagewerks und eine Einführung mit allgemeine Bestimmungen zum ersten Release des Jobverzeichnisses.

Bitte beachten Sie, dass in verschiedenen Ausgaben der TSA gleiche und ähnliche Berufsbezeichnungen vorkommen können. Ähnliche Namen finden Sie im Jobverzeichnis (alphabetisch).

Leiter der Vereinsgründung

(Amateurverein, Studio,

eine Amateur-Kunstgruppe,

Hobbyclub)

1.2. Für die Position:

- eine Führungskraft wird von einer Person mit mittlerer Berufsausbildung (Kultur und Kunst, Pädagogik, Technik) akzeptiert, ohne dass Anforderungen an Berufserfahrung gestellt werden;

- ein Leiter der Kategorie II von einer Person mit einer höheren Berufsausbildung (Kultur und Kunst, Pädagogik, Technik) akzeptiert (versetzt) ​​wird, ohne Anforderungen an eine Berufserfahrung oder eine berufliche Sekundarschulbildung (Kultur und Kunst, Pädagogik, Technik) vorzulegen und Berufserfahrung als Leiter einer Vereinsgründung mindestens 2 Jahre;

- ein Leiter der Kategorie I wird von einer Person mit einer höheren Berufsausbildung (Kultur und Kunst, Pädagogik, Technik) und mindestens 3 Jahren Erfahrung in der Position des Leiters einer Klubformation der Kategorie II akzeptiert (versetzt) .

1.3. Der Manager sollte wissen:

- Methoden der Vereinsarbeit;

1.6. Während der Abwesenheit des Vorgesetzten (Urlaub, Krankheit usw.) werden seine Aufgaben von einem Mitarbeiter wahrgenommen, der in etablierte Ordnung, der die entsprechenden Rechte erwirbt und für die Nichterfüllung verantwortlich ist oder unsachgemäße Leistung Aufgaben, die ihm im Zusammenhang mit der Vertretung übertragen wurden.

1.7. Der Manager ist ein Profi Qualifikationsgruppe„Positionen des Leitungspersonals von Institutionen für Kultur, Kunst und Kinematographie“ (Erlass des Ministeriums für Gesundheit und soziale Entwicklung Russlands vom 31. August 2007 N 570).

Für die Stellenbeschreibung eines Mitarbeiters einer Haushaltsbehörde.

2. Funktionen

3. Arbeitspflichten

Der Manager nimmt folgende Aufgaben wahr:

3.6. Führt kreative Berichterstattung über die Ergebnisse der Aktivitäten durch: Konzerte, Wettbewerbe, Ausstellungen, Wettbewerbe, Demonstrationsklassen und offene Unterrichtsstunden, Meisterklassen usw.

3.8. Bereitet die Teilnehmer darauf vor, ihre kreativen Leistungen bei kommunalen, regionalen, gesamtrussischen und internationalen Festivals, Ausstellungen, Wettbewerben, Paraden, Turnieren und Shows zu präsentieren.

3.9. Liefert die erforderliche Teilnehmerzahl.

4. Rechte

Der Manager hat das Recht:

4.1. Beteiligen Sie sich an der Diskussion von Entscheidungsentwürfen der Geschäftsführung der Institution (Organisation).

5. Verantwortung

Leiter der Einrichtung, vollständiger Name

Arbeitsbeschreibung der Kopf kreatives Team(die korrekte Bezeichnung der Position ist der Leiter der Vereinsgründung / Amateurverein / Atelier / Gruppe Amateurkunst / Hobbyverein)

1. Allgemeine Bestimmungen

(Name der Position des Leiters der Vereinsgründung / des Amateurverbandes / des Ateliers / der Amateurkunstgruppe / des Interessenclubs)

1.2. Für die Position:

- Ein Arbeitnehmer wird von einer Person mit einer höheren Berufsausbildung (Kultur und Kunst, Pädagogik, Technik) aufgenommen, ohne dass Anforderungen an eine Berufserfahrung gestellt werden;

- ein Arbeitnehmer der Kategorie II von einer Person mit einer höheren Berufsausbildung (Kultur und Kunst, Pädagogik, Technik) aufgenommen (versetzt) ​​wird, ohne Anforderungen an eine Berufserfahrung oder eine berufliche Sekundarschulbildung (Kultur und Kunst, Pädagogik, Technik) vorzulegen und Berufserfahrung als Leiter einer Vereinsgründung mindestens 2 Jahre;

- ein Mitarbeiter der 1. Kategorie wird von einer Person aufgenommen (versetzt), die über eine höhere berufliche Ausbildung (Kultur und Kunst, Pädagogik, Technik) und Berufserfahrung in der Position des Leiters einer Clubformation der 2. Kategorie verfügt, mindestens 3 Jahre.

1.3. Der Arbeitnehmer muss wissen:

- Gesetze und andere regulatorische Rechtsakte der Russischen Föderation über die Aktivitäten von Kultur- und Freizeitorganisationen;

- Formen und Methoden zur Organisation der Massenfreizeit der Bevölkerung;

- wissenschaftliche, technische Errungenschaften im Bereich Kultur und Kunst;

- Theorie und Praxis der entsprechenden künstlerischen oder technischen Kreativität;

- die Grundlagen der Psychologie und Pädagogik;

- Methoden der Vereinsarbeit;

- Grundlagen des Arbeitsrechts;

- Interne Arbeitsvorschriften;

- Regeln und Normen für Arbeitsschutz und Sicherheitsmaßnahmen, industrielle Hygiene und Brandschutz;

- kommunale Rechtsakte, die die Tätigkeit der Einrichtung regeln1;

1.4. Der Mitarbeiter wird bei seiner Tätigkeit geleitet von:

- Regelungen zur Baueinheit

(Name der Vereinsgründung / Amateurverband / etc.)

- Weisungen des Institutsleiters und des unmittelbaren Vorgesetzten;

(Berufsbezeichnung) (Berufsbezeichnung)

- andere Rechtsakte und Dokumente, die direkt regulieren Arbeitsfunktion Angestellter.

1.5. Der Mitarbeiter berichtet direkt an ______________________________________.

(Name der Position des unmittelbaren Vorgesetzten)

Der Mitarbeiter unterstellt folgende Mitarbeiter: _____________. 2

1.6. Während der Abwesenheit eines Arbeitnehmers (Urlaub, Krankheit usw.) werden seine Aufgaben von einem nach dem festgelegten Verfahren ernannten Arbeitnehmer wahrgenommen, der die entsprechenden Rechte erwirbt und für die Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäße Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben verantwortlich ist im Zusammenhang mit dem Austausch.

1.7. Der Mitarbeiter gehört der Berufsqualifikationsgruppe "Positionen des Leitungspersonals von Kultur-, Kunst- und Filminstitutionen" an (Verordnung des Ministeriums für Gesundheit und soziale Entwicklung Russlands vom 01.01.01, Nr. 000).

2.1. Arbeitsorganisation _____________________________________.

2.2. Sicherstellung des künstlerischen Niveaus und der kreativen Ergebnisse der Aktivität.

3. Arbeitspflichten

Der Mitarbeiter nimmt folgende Aufgaben wahr:

3.1. Organisiert die Arbeit ________________________________________________.

3.2. Rekrutiert Teilnehmer am ______________________________________.

3.3. Entwickelt die Verordnung zum ______________________ in

entsprechend der Tätigkeit der Institution.

3.4. Erstellt langfristige und aktuelle Tätigkeitspläne _________________________________.

3.5. Führt ein Protokoll über die Anwesenheit _______________________ und die Arbeit,

sowie andere Unterlagen in Übereinstimmung mit den Gesetzen und lokalen Gesetzen der Institution.

3.6. organisiert den Unterricht in den für ____________________________ typischen Formen und Typen nach dem Stundenplan der Institution,

wählt das Repertoire, die notwendigen Noten, Literatur- und Unterrichtsmaterialien aus.

3.7. Führt kreative Berichterstattung über die Ergebnisse von Aktivitäten durch: Konzerte, Wettbewerbe, Ausstellungen, Wettbewerbe, Demonstrationsklassen und offene Unterrichtsstunden, Meisterklassen usw.

3.8. Bietet Teilnahme ___________________________________________

in den allgemeinen Programmen und Promotionen der Organisation.

3.9. Bereitet die Teilnehmer darauf vor, ihre kreativen Leistungen bei kommunalen, regionalen, gesamtrussischen und internationalen Festivals, Ausstellungen, Wettbewerben, Paraden, Turnieren und Shows zu präsentieren.

3.10. Stellt die erforderliche Teilnehmerzahl zur Verfügung _______________.

3.11. Entwickelt Vorschläge für die Schätzung der Ausgaben und Einnahmen der Aktivitäten ________________________________________________________________.

3.12. Bietet künstlerisches Niveau und kreative Ergebnisse der Aktivität ______________________________________________________.

Der Arbeitnehmer hat das Recht:

4.1. Beteiligen Sie sich an der Diskussion der Entscheidungsentwürfe des Institutsleiters sowie der Empfehlungen seiner Beratungsgremien.

4.2. Unterschreiben und bestätigen ________________________________________.

4.3. Organisationsmeetings initiieren und durchführen.

4.4. Anfordern und erhalten von Struktureinheiten Institutionen die notwendigen Informationen, Dokumente.

4.5. Durchführung von Qualitätskontrollen und termingerechte Ausführung von Aufträgen.

4.6. Fordern Sie die Beendigung (Aussetzung) der Arbeit (bei Verstößen, Nichteinhaltung) etablierte Anforderungen usw.), Einhaltung von festgelegten Normen, Regeln, Anweisungen; Anweisungen zur Behebung von Mängeln und zur Beseitigung von Verstößen geben.

4.7. Beteiligen Sie sich an der Diskussion über Fragen im Zusammenhang mit den von ihm wahrgenommenen Aufgaben.

4.8. Fordern Sie die Leitung der Institution (Organisation) auf, bei der Erfüllung ihrer Pflichten und Rechte zu helfen.

5.1. Der Manager ist verantwortlich:

- für die unsachgemäße Erfüllung oder Nichterfüllung ihrer in dieser Stellenbeschreibung festgelegten Pflichten - in der von der geltenden Arbeitsgesetzgebung der Russischen Föderation vorgeschriebenen Weise;

- für Straftaten, die im Rahmen ihrer Tätigkeit begangen wurden - in der von der geltenden Verwaltungs-, Straf- und Zivilgesetzgebung der Russischen Föderation vorgeschriebenen Weise;

- um einer Institution (Organisation) Schaden zuzufügen - in der von der geltenden Arbeitsgesetzgebung der Russischen Föderation vorgeschriebenen Weise.

6. Schlussbestimmungen

6.1. Dieses Berufsbild wurde auf Basis der Qualifikationsmerkmale der Position „Leiter einer Vereinsformation (Amateurverein, Atelier, Laienkunstkollektiv, Interessenklub)“ (Einheitliches Qualifikations-Nachschlagewerk der Positionen von Führungskräften, Fachkräften und Mitarbeitern) entwickelt. Qualifikationsmerkmale Positionen der Arbeitnehmer in Kultur, Kunst und Kinematographie ", genehmigt durch die Verordnung des Ministeriums für Gesundheit und soziale Entwicklung Russlands vom 01.01.01, N 251n), _____________________________________________, ungefähre Form Arbeitsvertrag mit einem Mitarbeiter einer staatlichen (kommunalen) Einrichtung, genehmigt. auf Anordnung der Regierung der Russischen Föderation vom 01.01.2001. "Zur Genehmigung des Programms zur schrittweisen Verbesserung des Vergütungssystems in staatlichen (kommunalen) Einrichtungen für 2012 - 2018", Einzelheiten zu anderen Gesetzen und Dokumenten.

6.2. Mit dieser Stellenbeschreibung wird der Arbeitnehmer bei der Einstellung (vor Abschluss eines Arbeitsvertrages) vertraut gemacht. Die Tatsache, dass der Arbeitnehmer mit dieser Stellenbeschreibung vertraut ist, wird bestätigt durch:

schriftlich auf dem Bekanntenbogen, der Bestandteil dieser Belehrung ist (in der Zeitschrift zum Kennenlernen von Stellenbeschreibungen) / in einer Kopie der Stellenbeschreibung beim Arbeitgeber; ein anderer Weg.

1 Für kommunale Einrichtungen

2 Für eine ungefähre Liste der Mitarbeiter, die den Kreisführern unterstellt sind, siehe Tabelle 1 des Abschnitts II "Normativer Teil" der Anlage zur Verordnung des russischen Kulturministeriums vom 01.01.2001. Nr. 000 "Zur Genehmigung sektoraler Standardarbeitsnormen für die Arbeit in Kultur- und Freizeiteinrichtungen und anderen Organisationen der Kultur- und Freizeitbranche"

3 Siehe z. B. Abschnitt II des Musterformulars für einen Arbeitsvertrag mit einem Mitarbeiter einer staatlichen (kommunalen) Einrichtung, genehmigt. im Auftrag der Regierung der Russischen Föderation -r

4 Siehe z. B. Abschnitt II des Musterformulars für einen Arbeitsvertrag mit einem Mitarbeiter einer staatlichen (kommunalen) Einrichtung, genehmigt. im Auftrag der Regierung der Russischen Föderation -r

Diese Stellenbeschreibung wurde automatisch übersetzt. Bitte beachten Sie, dass die automatische Übersetzung keine 100%ige Genauigkeit bietet, daher kann es zu geringfügigen Übersetzungsfehlern im Text kommen.

Vorwort zur Stellenbeschreibung

0,1. Das Dokument tritt ab dem Zeitpunkt seiner Genehmigung in Kraft.

0,2. Dokumententwickler: _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _.

0,3. Das Dokument wurde vereinbart: _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _.

0,4. Dieses Dokument wird periodisch in Abständen von höchstens 3 Jahren überprüft.

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1. Die Position "Teamleiter" gehört zur Kategorie "Professionals".

1.2. Teilnahmevoraussetzungen – vollständig oder einfach Hochschulbildung die entsprechende Studienrichtung (Fach- oder Bachelor); für einen Spezialisten - keine Anforderungen an Berufserfahrung; Bachelor - Weiterbildung und Berufserfahrung in einem vergleichbaren Beruf von mindestens 3 Jahren.

1.3. Kennt und wendet bei Tätigkeiten an:
- geltende Gesetzgebung im Bereich Kultur und Kunst;
- bestehende normative Gesetze zu Kultur-, Bildungs- und Freizeitaktivitäten, Volkskunst;
- die Theorie der entsprechenden Kunstform;
- Grundsätze der Repertoirebildung;
- Formen und Methoden des Unterrichts und der Bildungsarbeit;
- Regeln und Normen des Arbeitsschutzes, der industriellen Hygiene und des Brandschutzes;
- interne Arbeitsvorschriften.

1.4. Der Teamleiter wird auf Anordnung der Organisation (Unternehmen / Institution) ernannt und entlassen.

1.5. Der Teamleiter berichtet direkt an _ _ _ _ _ _ _ _ _ _.

1.6. Der Teamleiter leitet die Arbeit von _ _ _ _ _ _ _ _ _.

1.7. Der Teamleiter wird während seiner Abwesenheit durch eine nach dem festgelegten Verfahren ernannte Person ersetzt, die die entsprechenden Rechte erwirbt und für die ordnungsgemäße Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben verantwortlich ist.

2. Beschreibung der Arbeit, Aufgaben und Pflichten

2.1. Betreut die Arbeit eines Kollektivs, Vereins, Ateliers, Clubs, Chors, Ensembles, Orchesters, je nach Kunstrichtung und Volkskunst.

2.2. Beteiligt sich an der Entwicklung von langfristigen und aktuellen Arbeitsplänen, an der Durchführung organisatorischer und kreativer Aktivitäten.

2.3. Führt Gruppen- und Einzelunterricht mit Teilnehmern in Schauspiel, Sprechtechnik, Wortkunst, Stimmbildung etc.

2.4. Unterrichtet das Spielen von Musikinstrumenten, leitet Orchesterunterricht mit Lernparts.

2.5. Führt Kurse zum Studium der Geschichte der bildenden, dekorativen und angewandten Kunst, Techniken und Technologie der Malerei, Kunst und Dekorationskunst durch.

2.6. Führt Schulungen, Aufführungen mit Konzerten und Aufführungen, Ausstellungen durch.

2.7. Nimmt an der Arbeit teil methodisches Büro zur Organisation und Durchführung von Massenveranstaltungen, Themenabenden, Theaterferien etc.

2.8. Verfolgt Proben, Aufführungen, durchgeführte pädagogische Arbeit.

2.9. Kennt, versteht und wendet die aktuellen regulatorischen Dokumente in Bezug auf seine Tätigkeiten an.

2.10. Kennt und erfüllt die Anforderungen der behördlichen Verordnungen zum Arbeits- und Umweltschutz, hält die Normen, Methoden und Techniken zur sicheren Arbeitsausführung ein.

3. Rechte

3.1. Der Teamleiter hat das Recht, Maßnahmen zu ergreifen, um Verstöße oder Unstimmigkeiten zu verhindern und zu beseitigen.

3.2. Der Teamleiter hat Anspruch auf alle gesetzlich vorgeschriebenen sozialen Garantien.

3.3. Der Teamleiter hat das Recht, bei der Wahrnehmung seiner Amtspflichten und der Ausübung seiner Rechte Hilfeleistung zu verlangen.

3.4. Der Teamleiter hat das Recht, die Schaffung organisatorischer und technischer Voraussetzungen für die Wahrnehmung der dienstlichen Aufgaben und die Bereitstellung von notwendige Ausrüstung und Inventar.

3.5. Der Teamleiter hat das Recht, sich mit den Entwurfsunterlagen seiner Tätigkeit vertraut zu machen.

3.6. Der Teamleiter hat das Recht, Unterlagen, Materialien und Informationen, die zur Erfüllung seiner Aufgaben und Aufträge erforderlich sind, von der Geschäftsführung anzufordern und zu erhalten.

3.7. Der Teamleiter hat das Recht, seine beruflichen Qualifikationen zu verbessern.

3.8. Der Teamleiter hat das Recht, alle im Rahmen seiner Tätigkeit festgestellten Verstöße und Ungereimtheiten zu melden und Vorschläge zu deren Beseitigung zu machen.

3.9. Der Teamleiter hat das Recht, sich mit den Dokumenten vertraut zu machen, die die Rechte und Pflichten für die bekleidete Position, die Kriterien für die Beurteilung der Qualität der Erfüllung der Dienstpflichten, festlegen.

4. Verantwortung

4.1. Der Teamleiter ist verantwortlich für die Nichterfüllung oder nicht rechtzeitige Erfüllung der durch diese Stellenbeschreibung zugewiesenen Aufgaben und (oder) Nichtnutzung der eingeräumten Rechte.

4.2. Der Teamleiter ist verantwortlich für die Nichteinhaltung der internen Arbeitsvorschriften, des Arbeitsschutzes, der Sicherheit, der Betriebshygiene und des Brandschutzes.

4.3. Der Teamleiter ist für die Offenlegung von Informationen über die Organisation (Unternehmen / Institution) im Zusammenhang mit Geschäftsgeheimnissen verantwortlich.

4.4. Der Teamleiter ist verantwortlich für die Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäße Erfüllung der Anforderungen der internen normative Dokumente Organisationen (Unternehmen / Institutionen) und Rechtsordnungen der Geschäftsführung.

4.5. Der Teamleiter ist für die im Rahmen seiner Tätigkeit begangenen Straftaten im Rahmen der geltenden Verwaltungs-, Straf- und Zivilgesetzgebung verantwortlich.

4.6. Der Teamleiter ist dafür verantwortlich, der Organisation (Unternehmen / Institution) im Rahmen der geltenden Verwaltungs-, Straf- und Zivilgesetzgebung materielle Schäden zuzufügen.

4.7. Der Teamleiter ist für die rechtswidrige Verwendung der zur Verfügung gestellten behördlichen Befugnisse sowie deren Verwendung zu persönlichen Zwecken verantwortlich.

Stellenbeschreibung des Choreografen[Name der Firma]

Diese Stellenbeschreibung wurde in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Verordnung des Gesundheitsministeriums entwickelt und genehmigt gesellschaftliche Entwicklung RF vom 15. August 2011 N 916n "Zur Genehmigung der Vereinigten Qualifizierungshandbuch Positionen von Führungskräften, Fachkräften und Mitarbeitern, Abschnitt „Qualifikationsmerkmale von Positionen von Arbeitnehmern in der Körperkultur und Sport" und andere Rechtsakte, die die Arbeitsbeziehungen regeln.

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1. Der Choreograf gehört zur Kategorie der Spezialisten und ist [Name der Regiestelle] direkt unterstellt.

1.2. Die Ernennung und Entlassung des Choreografen erfolgt auf Anordnung von [Berufsbezeichnung].

1.3. Die Stelle eines Choreografen ist eine Person, die über eine höhere Berufsausbildung in der Ausbildungsrichtung „Choreografische Kunst“ und eine zusätzliche Berufsausbildung im Bereich Körperkultur und Sport verfügt, ohne Anforderungen an Berufserfahrung oder berufsbildende Ausbildung in Ausbildungsrichtung vorzuweisen "Choreografische Kunst" und zusätzliche Berufsausbildung im Bereich Körperkultur und Sport, mindestens 3 Jahre Berufserfahrung in choreografischen Gruppen.

1.4. Der Choreograf sollte wissen:

Die Verfassung der Russischen Föderation;

Gesetze und andere normative Rechtsakte, die Aktivitäten im Bereich Körperkultur und Sport regeln;

Theorie und Geschichte der Musik, Szenografie, Kostüm;

Moderne Formen und Methoden des Sporttrainings und der Durchführung von Bildungs- und Trainingseinheiten;

Grundlagen der Pädagogik, Psychologie, Anatomie, Physiologie;

Das Verfahren zur Durchführung der medizinischen Kontrolle und Methoden der Ersten Hilfe;

Best Practices bei der Ausbildung von Sportlern in der jeweiligen Sportart;

Das Verfahren zur Erstellung der festgelegten Berichterstattung;

Normative Dokumente, die die Arbeit mit amtlicher Dokumentation regeln;

Grundlagen der Arbeit am PC;

Grundlagen des Arbeitsrechts;

Interne Arbeitsvorschriften;

Hygienevorschriften und Hygienevorschriften;

Regeln und Normen des Arbeitsschutzes, der Sicherheit und des Brandschutzes.

2. Berufliche Verantwortlichkeiten

Der Choreograf hat folgende Aufgaben:

2.1. Durchführung von Tanztraining, Inszenierung und Kreation von Tänzen unter Beteiligung von Tanzgruppen.

2.2. Durchführung von Arbeiten zur Inszenierung neuer und Wiederaufnahme bereits inszenierter Aufführungen, Konzertprogramme, Vorbereitung und Durchführung von Wettbewerben.

2.3. Durchführung von choreografischen Darbietungen, einschließlich individueller und kollektiver, gemäß den Regeln für die Durchführung von Sportwettbewerben.

2.4. Durchführung von Kollektiv- und Einzelunterricht, Proben mit Jugendlichen und Jugendlichen in choreografischen Darbietungen.

2.5. Selbständige Vorbereitung der Aufführung einfacher Ensemblenummern und choreografischer Szenen zur Sicherstellung ihrer künstlerischen Qualität.

2.6. Teilnahme an der Entwicklung von Trainingsprogrammen und Plänen zur Vorbereitung von Sportlern.

2.7. Analyse des Trainings von Sportlern und Vorschläge für deren Anpassung.

2.8. Durchführung von Arbeiten zur Bildung des Repertoires, kulturellen und pädagogischen Aktivitäten.

2.9. Aufzeichnungen gemäß dem festgelegten Formular.

2.10. Umsetzung der Entwicklung musikalischer und choreografischer Fähigkeiten und emotionale Sphäre, kreative Tätigkeit von Jugendlichen und Jugendlichen.

2.11. Bildung des ästhetischen Geschmacks der Beteiligten unter Verwendung von verschiedene Formen Organisation von musikalischen und choreografischen Aktivitäten.

2.12. Gewährleistung der Einhaltung der Arbeitsschutz- und Brandschutzvorschriften.

2.13. [Andere Aufgabenbereiche].

3. Rechte

Der Choreograf hat das Recht:

3.1. Für alle durch die Gesetzgebung der Russischen Föderation vorgeschriebenen sozialen Garantien.

3.2. Holen Sie sich das, was Sie tun müssen funktionale Verantwortlichkeiten Informationen über die Aktivitäten der Organisation aus allen Abteilungen direkt oder durch den unmittelbaren Vorgesetzten.

3.3. Unterbreiten Sie der Geschäftsleitung Vorschläge zur Verbesserung ihrer Arbeit und der Arbeit der Organisation.

3.4. Sich mit den Entwürfen der Anordnungen der Geschäftsführung bezüglich ihrer Tätigkeit vertraut zu machen.

3.5. Unterzeichnen und bestätigen Sie Dokumente im Rahmen ihrer Zuständigkeit.

3.6. Nehmen Sie an Sitzungen teil, in denen Fragen im Zusammenhang mit seiner Arbeit erörtert werden.

3.7. Fordern Sie das Management auf, normale Bedingungen für die Erfüllung der offiziellen Aufgaben zu schaffen.

3.8. Verbessern Sie Ihre berufliche Qualifikation.

3.9. [Weitere Rechte vorgesehen für Arbeitsrecht Russische Föderation].

4. Verantwortung

Der Choreograf ist verantwortlich für:

4.1. Bei Nichterfüllung, nicht ordnungsgemäßer Erfüllung der in dieser Anweisung vorgesehenen Pflichten - innerhalb der durch das Arbeitsrecht der Russischen Föderation festgelegten Grenzen.

4.2. Für Straftaten, die im Rahmen der Ausübung ihrer Tätigkeit begangen wurden - im Rahmen der geltenden Verwaltungs-, Straf- und Zivilgesetzgebung der Russischen Föderation.

4.3. Um dem Arbeitgeber einen materiellen Schaden zuzufügen - innerhalb der Grenzen, die von der geltenden Arbeits- und Zivilgesetzgebung der Russischen Föderation festgelegt sind.

Die Stellenbeschreibung wird in Übereinstimmung mit [Name, Nummer und Datum des Dokuments] entwickelt.

HR Manager

[Initialen, Nachname]

[Unterschrift]

[Tag Monat Jahr]

Einverstanden:

[Position]

[Initialen, Nachname]

[Unterschrift]

[Tag Monat Jahr]

Ich habe die Anleitung gelesen:

[Initialen, Nachname]

[Unterschrift]

[Tag Monat Jahr]