Produkte in Produktion bringen GOST 15.201. Testen von Prototypenprodukten

GOST R 15.301-2016

NATIONALER STANDARD DER RUSSISCHEN FÖDERATION

System zur Entwicklung und Markteinführung von Produkten

PRODUKTE FÜR PRODUKTIONS- UND TECHNISCHE ZWECKE

Das Verfahren zur Entwicklung und Inbetriebnahme von Produkten

System der Produktentwicklung und -einführung in die Produktion. Produkte des industriellen und technischen Designs. Ablauf der Produktentwicklung und Einführung in die Produktion


Textvergleich von GOST R 15.301-2016 mit GOST R 15.201-2000, siehe Link.
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OKS 01.040.01
OKSTU 0015

Datum der Einführung: 01.07.2017

Vorwort

Vorwort

1 ENTWICKELT vom Bund einheitliches Unternehmen„Allrussisches Forschungsinstitut für Normung und Zertifizierung im Maschinenbau“ (VNIINMASH)

2 EINGEFÜHRT Technischer Ausschuss zur Normung TC 051 „Entwurfsdokumentationssystem“

3 Durch Verordnung genehmigt und in Kraft getreten Bundesbehördeüber technische Vorschriften und Messtechnik vom 31. Oktober 2016 N 1541-st

4 STATT GOST R 15.201-2000

5 REPUBLIKATION. August 2018

Die Regeln für die Anwendung dieser Norm sind in festgelegt Artikel 26 des Bundesgesetzes vom 29. Juni 2015 N 162-FZ „Über die Normung in.“ Russische Föderation". Informationen über Änderungen dieser Norm werden im jährlichen (ab 1. Januar des laufenden Jahres) Informationsindex „National Standards“ veröffentlicht, der offizielle Wortlaut der Änderungen und Ergänzungen im monatlichen Informationsindex „National Standards“. Im Falle einer Überarbeitung (Ersetzung) oder Aufhebung dieser Norm wird die entsprechende Mitteilung in der nächsten Ausgabe des monatlichen Informationsindex „Nationale Normen“ veröffentlicht. Relevante Informationen, Hinweise und Texte werden ebenfalls veröffentlicht Informationssystem zur allgemeinen Verwendung - auf der offiziellen Website der Bundesagentur für technische Regulierung und Metrologie im Internet (www.gost.ru)

1 Einsatzbereich

Diese Norm legt das Verfahren für die Entwicklung und Herstellung von Produkten für industrielle und technische Zwecke einschließlich der Entwicklungsregeln fest Leistungsbeschreibung, Design- und Technologiedokumentation, Abnahme von Entwicklungsergebnissen, Vorbereitung und Entwicklung der Produktion, Prüfung von Prototypen von Produkten und Produkten, die während der Produktionsentwicklung hergestellt wurden, sowie Regeln zur Bestätigung ihrer Einhaltung zwingender Anforderungen.

Bei Bedarf können die in dieser Norm festgelegten Regeln in den Standards von Organisationen und/oder anderen Dokumenten dieser Organisationen spezifiziert werden.

Die Norm gilt nicht für zivile Luftfahrzeuge und Seeschiffe.

Die Bestimmungen dieser Norm unterliegen der Anwendung durch Organisationen und andere Einrichtungen mit Sitz auf dem Territorium der Russischen Föderation Wirtschaftstätigkeit unabhängig von der Eigentums- und Unterordnungsform sowie von den föderalen Exekutivbehörden der Russischen Föderation, die an der Entwicklung und Einführung der Produktion von Produkten gemäß der geltenden Gesetzgebung beteiligt sind.

2 Normative Verweise

Diese Norm verwendet normative Verweise auf die folgenden Normen:

GOST 2.001 ein System Entwurfsdokumentation. Allgemeine Bestimmungen

GOST 3.1001 Einheitliches System der technologischen Dokumentation. Allgemeine Bestimmungen

GOST 2.102 Einheitliches System der Konstruktionsdokumentation. Arten und Vollständigkeit der Konstruktionsunterlagen

GOST 2.103 Einheitliches System der Konstruktionsdokumentation. Entwicklungsstadien

GOST 2.105 Einheitliches System der Konstruktionsdokumentation. Allgemeine Anforderungen zu Textdokumenten

GOST 2.106 Einheitliches System der Konstruktionsdokumentation. Textdokumente

GOST 15.016 System zur Entwicklung und Einführung von Produkten in die Produktion. Technische Aufgabe. Anforderungen an Inhalt und Design

GOST 15.311 System zur Entwicklung und Einführung von Produkten in die Produktion. Beginn der Produktion von Produkten gemäß der technischen Dokumentation ausländische Firmen

GOST 16504 System der staatlichen Produktprüfung. Prüfung und Qualitätskontrolle von Produkten. Grundlegende Begriffe und Definitionen

GOST R 8.563 Staatssystem Gewährleistung der Einheitlichkeit der Messungen. Messtechniken (Methoden)

GOST R 8.568 Staatliches System zur Gewährleistung der Einheitlichkeit der Messungen. Zertifizierung von Prüfgeräten. Grundbestimmungen

GOST R 15.000 System zur Entwicklung und Einführung von Produkten in die Produktion. Grundbestimmungen

GOST R 15.011 System zur Entwicklung und Einführung von Produkten in die Produktion. Patentrecherche. Inhalt und Ablauf

GOST R ISO 9001-2015 Qualitätsmanagementsysteme. Anforderungen

GOST R ISO 10006 Qualitätsmanagementsysteme. Leitfaden zum Design-Qualitätsmanagement

Hinweis – Bei der Verwendung dieser Norm empfiehlt es sich, die Gültigkeit der Referenznormen im öffentlichen Informationssystem zu überprüfen – auf der offiziellen Website des Bundesamtes für technische Regulierung und Metrologie im Internet oder anhand des jährlichen Informationsindex „Nationale Normen“ , das ab dem 1. Januar des laufenden Jahres veröffentlicht wurde, und zu Ausgaben des monatlichen Informationsindex „National Standards“ für das laufende Jahr. Wenn ein undatierter Referenzstandard ersetzt wird, wird empfohlen, die aktuelle Version dieses Standards zu verwenden und dabei alle an dieser Version vorgenommenen Änderungen zu berücksichtigen. Wenn eine datierte Referenznorm ersetzt wird, wird empfohlen, die Version dieser Norm mit dem oben angegebenen Jahr der Genehmigung (Annahme) zu verwenden. Wenn nach der Genehmigung dieser Norm eine Änderung an der referenzierten Norm vorgenommen wird, auf die datiert verwiesen wird und die sich auf die referenzierte Bestimmung auswirkt, wird empfohlen, diese Bestimmung unabhängig davon anzuwenden dieser Wandel. Wird die Referenznorm ersatzlos gestrichen, so wird empfohlen, die Bestimmung, in der darauf verwiesen wird, in dem Teil anzuwenden, der diese Referenz nicht berührt.

3 Begriffe, Definitionen und Abkürzungen

3.1 In dieser Norm werden Begriffe gemäß GOST 16504 sowie die folgenden Begriffe mit entsprechenden Definitionen verwendet.

3.1.1 zwingende Anforderungen: Anforderungen, die durch nationale Normen und andere Normungsdokumente auf der Grundlage der geltenden Gesetzgebung festgelegt werden, um die Sicherheit von Produkten, Werken und Dienstleistungen sowie den Schutz zu gewährleisten Umfeld, Leben, Gesundheit und Eigentum, Gewährleistung der technischen und Informationskompatibilität, Austauschbarkeit von Produkten, Einheitlichkeit der Kontroll- und Kennzeichnungsmethoden sowie anderer zwingender Anforderungen, die durch technische Vorschriften und Gesetze der Russischen Föderation festgelegt sind.

3.1.2 Wettbewerbsbasis: Das Prinzip der Auftragsverteilung für die Entwicklung (Produktion) von Produkten, das darin besteht, eine wettbewerbliche Auswahl auf der Grundlage der Ergebnisse von Ausschreibungen (Wettbewerben) durchzuführen.

3.1.3 Kunde des Produkts: Juristische Person, das die Finanzierung der Entwicklung (Erstellung, Modernisierung) von Produkten und deren Produktion bereitstellt und die Grundanforderungen an Produkte festlegt.

3.1.4 Produkthersteller: Eine juristische Person, die Produkte herstellt.

3.1.5 Produktkonsument: Legal und/oder Individuell Verwendung von Produkten für den vorgesehenen Zweck.

3.1.6 Arbeitsorganisationsmodell (Modell): Eine bestimmte Kombination von Arbeitsorganisationsmodulen, die ein Standardarbeitsschema und Interaktionsregeln festlegt, die Gegenstand der Standardisierung im SRPP sind.

3.1.7 Arbeitsorganisationsmodul (Modul): Ein systematisch geordneter Satz von Standardelementen eines organisatorischen und technischen Mechanismus, der sich durch eine bestimmte Zielorientierung, organisatorische Vollständigkeit und ein festgelegtes Verfahren zur Planung, Sicherstellung und Ausführung seiner Elemente auszeichnet.

3.1.8 Kopfprobe: Ein nach neu entwickelter Dokumentation hergestelltes Produkt, das gleichzeitig als erstes Muster von Nicht-Serien- und Kleinserienprodukten dient, die zu besonderen Lieferbedingungen an den Kunden verkauft werden.

Anmerkungen

1 Nicht-Serienprodukte umfassen einzelne Kopien von Produkten oder eine Charge, Materialien und Substanzen in begrenzter Menge, die bei Bedarf (gelegentlich) hergestellt werden.

2 Kleinserienprodukte sind Produkte, die in kleinen Mengen hergestellt werden, um die Bedürfnisse eines bestimmten Kunden (Verbrauchers) zu erfüllen.

3.2 Die folgenden Abkürzungen werden in dieser Norm übernommen:

KD – Designdokumentation;

F&E – Entwicklungsarbeit;

TD – technologische Dokumentation;

TK - technische Spezifikationen;

TR – technische Vorschriften;

TU - technische Bedingungen.

4 Allgemeine Bestimmungen

4.1 Diese Norm deckt die folgenden Phasen und Arten von Arbeiten ab Lebenszyklus Produkte gemäß GOST R 15.000:

Stufe „Entwicklung“, Arbeitsart „F&E für Produktentwicklung“;

Stufe „Produktion“, Art der Arbeit „In Produktion gehen“.

4.2 Bestimmte Arten von Arbeiten zur Entwicklung und Herstellung von Produkten, die sich durch Zielorientierung, organisatorische Vollständigkeit, eine bestimmte Reihenfolge der Ausführung und Planung sowie die Anwesenheit bestimmter Leistungserbringer auszeichnen, werden zu Arbeitsorganisationsmodulen zusammengefasst.

4.3 Je nach Verfügbarkeit gezielte Programme Produktentwicklung, Anwesenheit oder Abwesenheit eines Kunden, Art der Beziehung zwischen Geschäftseinheiten, die Entwicklung und Produktion von Produkten erfolgt nach folgenden Arbeitsorganisationsmodellen:

Modell 1 - Erstellung von Produkten für staatliche und kommunale Aufträge sowie andere aus finanzierten Aufträgen Bundeshaushalt und Haushalte der Teilstaaten der Russischen Föderation (im Folgenden als Regierungsverordnungen bezeichnet);

Modell 2 – Erstellung von Produkten, die von einem bestimmten Verbraucher bestellt werden;

Modell 3 – proaktive Produktentwicklung ohne konkreten Kunden auf wirtschaftliches Risiko des Entwicklers und Herstellers.

Das Arbeitsorganisationsmodell wird basierend auf dem Status des Kunden, der Finanzierungsquelle und den Marktbedingungen ausgewählt.

4.4 Bei der Erstellung von Produkten im Auftrag der Regierung kommt eine Vereinbarung (Vertrag) über die erbrachten Leistungen zustande, erstellt in in der vorgeschriebenen Weise, und erstellen Sie eine Leistungsbeschreibung oder ein diese ersetzendes Dokument (im Folgenden als Leistungsbeschreibung bezeichnet) für die durchgeführten Arbeiten. Als Ersatzdokument kann ein Dokument verwendet werden, das notwendige und ausreichende Anforderungen an die Produktentwicklung enthält und von Kunde und Entwickler gegenseitig anerkannt wird.

Allgemeine Grundsätze und Anforderungen an Verträge für staatliche Bedürfnisse und Regelung des Vertragssystems im Bereich staatlicher und kommunaler Bedürfnisse – gemäß Bundesgesetzen und.

4.5 Basierend auf den anfänglichen Anforderungen des Kunden (falls vorhanden) führt der Produktentwickler die erforderlichen Entwicklungs- und Technologiearbeiten durch und achtet dabei auf Besondere Aufmerksamkeit um folgende Anforderungen sicherzustellen:

Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz, auch während des Produktbetriebs;

Ressourcenschonung;

Festlegung der Werte von Indikatoren für die Nutzungsbedingungen von Produkten, die ihr technisches Niveau bestimmen;

Widerstandsfähigkeit gegenüber äußeren Einflüssen;

Austauschbarkeit und Kompatibilität Komponenten und Produkte im Allgemeinen;

Bei Bedarf Recycling und/oder Vernichtung und Vergrabung von Produkten, Abfällen daraus und Entsorgung gefährlicher Abfälle.

4.6 Die Entscheidung, Produkte auf Initiative zu entwickeln, wird unter Berücksichtigung der Marketingbedingungen getroffen.

4.7 Die Phasen „Entwicklung“ und „Produktion“ sehen im Allgemeinen Folgendes vor:

Entwicklung technischer Spezifikationen für Design und Entwicklung;

Durchführung von Design- und Entwicklungsarbeiten, einschließlich der Entwicklung von Designdokumentationen und technischen Spezifikationen, Herstellung von Prototypen, Testen von Prototypen, Abnahme der Ergebnisse von Design- und Entwicklungsarbeiten;

Fertigstellung der Arbeitsentwurfsdokumentation für den Prototyp;

Inbetriebnahme, einschließlich Produktionsvorbereitung, Beherrschung der Produktion (Produktion einer Installationsserie, Qualifikationstests).

Die Phasen einer bestimmten Entwurfs- und Entwicklungsarbeit (Bestandteil der Entwurfs- und Entwicklungsarbeit) sowie das Verfahren zu ihrer Annahme müssen in der Leistungsbeschreibung für die Entwurfs- und Entwicklungsarbeit (Bestandteil der Entwurfs- und Entwicklungsarbeit) festgelegt werden Entwicklungsarbeit) und die Vereinbarung (Vertrag) zu deren Umsetzung.

4.8 In allen Phasen der Forschung und Entwicklung (ein integraler Bestandteil der Forschung und Entwicklung) und bei der Inbetriebnahme von Produkten stellen die Ausführenden sicher, dass die verbindlichen Anforderungen von Normen und technischen Vorschriften eingehalten werden.

Die erreichten Indikatoren und ihre Übereinstimmung mit den Anforderungen der technischen Spezifikationen für F&E (ein integraler Bestandteil von F&E) werden bei der Abnahme der Stufen bewertet und spiegeln sich in den Prüfberichten (Gesetzen) von Produktprototypen und Abnahmebescheinigungen für die Stufen wider Forschung und Entwicklung sowie Forschung und Entwicklung insgesamt.

4.9 Die Beziehungen zwischen dem Entwickler (Hersteller) und den staatlichen Aufsichtsbehörden (Kontrollbehörden) werden in Übereinstimmung mit der geltenden Gesetzgebung durchgeführt.

4.10 Dokumente, die die Einhaltung der zwingenden Anforderungen von Normen und technischen Vorschriften bestätigen, werden den staatlichen Aufsichts-(Kontroll-)Stellen gemäß deren Vorschriften vorgelegt.

Die Zusammensetzung der Dokumente wird von der zuständigen staatlichen Aufsichts-(Kontroll-)Stelle festgelegt.

4.11 Produkte geistiger Arbeit, die bei der Herstellung und Inbetriebnahme von Produkten anfallen und Gegenstand des Schutzes des geistigen Eigentums sind, werden in der durch das Bundesgesetz festgelegten Weise verwendet.

5 Erarbeitung technischer Spezifikationen für Entwicklungsarbeiten

5.1 Grundlage für die Durchführung von Entwicklungsarbeiten nach den Mustern 1 und 2 bis 4.3 ist die technische Spezifikation und die Vereinbarung (Vertrag) zu deren Umsetzung.

Entwicklung technischer Spezifikationen, Anforderungen an die Konstruktion, Inhalt und Präsentation technischer Spezifikationen sowie das Verfahren zur Koordinierung und Genehmigung technischer Spezifikationen – gemäß GOST 15.016.

Bei der proaktiven Produktentwicklung (Modell 3 bis 4.3) ist die Grundlage für die Durchführung von Forschung und Entwicklung die von der Leitung der Entwicklerorganisation genehmigte technische Spezifikation (oder ein diese ersetzendes Dokument), basierend auf den Ergebnissen der Vermarktung, sowie ein Patent Forschung gemäß GOST R 15.011.

Der konkrete Inhalt der technischen Spezifikation wird vom Kunden und Entwickler, bei proaktiver Entwicklung auch vom Entwickler bestimmt.

Die technische Spezifikation ist ein obligatorisches Quelldokument für die Entwicklung neuer (modernisierter, modifizierter) Produkte und die Konstruktionsdokumentation dafür.

Bei der Analyse einer Vereinbarung (Vertrag) sollte man sich an den Bestimmungen von GOST R ISO 9001 (Absätze 8.1-8.3) orientieren.

5.2 In jedem Stadium der Produktentwicklung können mit Zustimmung des Kunden und Entwicklers Änderungen und Ergänzungen der technischen Spezifikationen oder eines diese ersetzenden Dokuments vorgenommen werden, die nicht gegen die Bedingungen zur Erfüllung der zwingenden Anforderungen von Normen und technischen Vorschriften verstoßen gemäß GOST 15.016.

6 Entwicklung von Dokumenten, Herstellung und Prüfung von Prototypen von Produkten

6.1 Die Entwicklung der Konstruktionsdokumentation, der technischen Dokumentation und gegebenenfalls der Programmdokumentation für Produkte erfolgt nach den Regeln, die gemäß den Standards des Einheitlichen Systems der Konstruktionsdokumentation (GOST 2.001), des Einheitlichen Systems der technologischen Dokumentation ( GOST 3.1001) und das Unified System of Program Documentation.

Allgemeine Anforderungen an das Design-(Entwicklungs-)Management – ​​gemäß GOST R ISO 9001 (Abschnitt 8.3).

Qualitätsanforderungen an Design (Entwicklung) – gemäß GOST R ISO 10006.

Die Regeln für die Entwicklung der technischen Dokumentation für Materialien und Stoffe werden vom Entwickler unter Berücksichtigung von Normungsdokumenten, den Besonderheiten des Produkts und der Organisation seiner Produktion festgelegt.

6.2 Im Prozess der Entwicklung von Dokumentationen für die Auswahl und Prüfung neuer technischer Lösungen, die das Erreichen der grundlegenden Verbrauchereigenschaften von Produkten gewährleisten, können Laborforschung, Prüfstands- und andere Tests gemäß GOST 16504 sowie Entwicklungstests durchgeführt werden von Versuchs- und Vorproduktionsmustern von Produkten unter simulierenden Bedingungen reale Bedingungen Betrieb (Verbrauch) unter Berücksichtigung der patentrechtlichen und rechtlichen Aspekte der wirtschaftlichen Nutzung dieser technischen Lösungen.

Für einzelne Arten Tests von Prototypen von Produkten oder deren Komponenten können unter Betriebsbedingungen durchgeführt werden (auch in Organisationen, die Verbraucher der Produkte sind).

Umfang und Inhalt der Tests, die erforderlich sind, um die Herstellung unbewiesener Produkte zu verhindern, die nicht den Spezifikationen entsprechen, werden vom Entwickler unter Berücksichtigung der Neuheit, Komplexität, Merkmale der Herstellung und Verwendung des Produkts sowie der Kundenanforderungen festgelegt. In diesem Fall müssen Tests durchgeführt werden, um sicherzustellen, dass alle zwingenden Anforderungen von Normen und technischen Vorschriften eingehalten werden.

Die Notwendigkeit, Prototypen (Modelle), Versuchs- und Vorproduktionsmuster von Produkten zu entwickeln, herzustellen und zu testen, ihre Liste und Menge werden in den technischen Spezifikationen und/oder der Vereinbarung (Vertrag) für Forschung und Entwicklung (ein integraler Bestandteil von Forschung und Entwicklung) festgelegt. Dies schließt nicht aus, dass solche Arbeiten vom Entwickler durchgeführt werden, wenn sich später die Notwendigkeit dafür zeigt und mit Zustimmung des Kunden entsprechende Änderungen der technischen Spezifikationen und/oder der Vereinbarung (Vertrag) vorgenommen werden.

Anforderungen an Inspektions- und Testverfahren werden in Übereinstimmung mit dokumentierten Inspektions- und Testverfahren festgelegt, um die Einhaltung festgelegter Produktanforderungen zu überprüfen, einschließlich Software Tests, in denen die erforderlichen Arten der Kontrolle, Prüfung und Registrierung detailliert beschrieben werden.

6.3 Für reparierbare Produkte wird empfohlen, dass die Vereinbarung (der Vertrag) und/oder die technischen Spezifikationen für Design- und Entwicklungsarbeiten die Entwicklung einer Reparaturdokumentation vorsehen, die für die Vorbereitung der Produktion, Reparatur und Kontrolle von Produkten nach der Reparatur in einer Reparaturorganisation bestimmt ist ( Reparatur- oder Serviceorganisation).

6.4 Um die Übereinstimmung der entwickelten technischen Dokumentation mit den ursprünglichen Anforderungen und der Auswahl zu bestätigen beste Lösung(sofern Optionen verfügbar) hergestellt werden Prototypen(Pilotchargen) von Produkten, wenn das Produkt für die Serienproduktion (mit voraussichtlich konstanter Nachfrage) vorgesehen ist. Für nicht serienmäßige Produkte werden auch Kopfmuster angefertigt.

Bei der Erstellung eines einzelnen Produkts unterliegen Prototypen-Produktmuster in der Regel dem Verkauf an den Kunden (sofern in der Vereinbarung oder im Vertrag und in den technischen Spezifikationen für Entwicklungsarbeiten nichts anderes festgelegt ist).

6.5 Testen von Prototypenprodukten

6.5.1 Zur Beurteilung und Kontrolle der Qualität der in bestimmten Phasen der Entwicklungsarbeit erzielten Ergebnisse (ein integraler Bestandteil der Entwicklungsarbeit) werden im Folgenden Prototypen (Vorserien) von Produkten (Hauptproduktmuster) Kontrolltests unterzogen Kategorien:

Vorläufige Tests, die durchgeführt werden, um den Grad der Übereinstimmung eines Prototypprodukts mit den Anforderungen der technischen Spezifikationen vorläufig zu überprüfen und zu bewerten, den endgültigen Umfang der Änderungen in der Konstruktionsdokumentation zu bestimmen und die Konstruktion zu modifizieren, die erforderlich ist, um die Konformität sicherzustellen das Prototypprodukt mit den Anforderungen der technischen Spezifikationen sowie dem Umfang der wiederholten und/oder weitere Typen Tests für ihre Aufnahme in das Prototyp-Abnahmetestprogramm;

Abnahmetests werden durchgeführt, um die endgültige Überprüfung und Bestätigung der Übereinstimmung des Prototypprodukts mit den Anforderungen der technischen Spezifikationen zu gewährleisten und über die Bereitschaft der Ergebnisse der Entwicklungsarbeiten zur Vorlage beim Abnahmeausschuss zur Abnahme zu entscheiden.

6.5.2 Unterliegen Produkte zwingenden Anforderungen von Normen und technischen Vorschriften, die anschließend einer zwingenden Konformitätsbestätigung (Zertifizierung) unterliegen, sind die Ergebnisse von Produktabnahmetests im Hinblick auf zwingende Anforderungen in entsprechend akkreditierten Laboren (Zentren) durchzuführen mit Bundesgesetz, kann verwendet werden, um eine Bestätigung der Einhaltung festgelegter Regeln zu erhalten.

Der Ort zum Testen von Prototypen von Produkten wird vom Entwickler gemeinsam mit dem Hersteller des Produkts festgelegt [für den Fall, dass die Funktionen des Entwicklers und des Herstellers von verschiedenen Organisationen wahrgenommen werden und keine spezifischen Testbedingungen durch die staatliche Aufsicht (Kontrolle) festgelegt sind] Körper].

6.5.3 Bei der Erstellung von Produkten (Arbeitsorganisationsmodell 1 bis 4.3) werden staatliche (abteilungsübergreifende, abteilungsbezogene) Abnahmeprüfungen durchgeführt.

Zur Zertifizierung der Prüfgeräte, die bei der Prüfung von Produkten nach diesem Modell verwendet werden, müssen Messgeräte zugelassener Typen verwendet werden, die überprüft werden müssen, und Messtechniken müssen gemäß GOST R 8.563 und GOST R 8.568 zertifiziert sein.

Bei der Erstellung von Produkten nach den Modellen 2 und 3 – Abnahmeprüfungen unter Beteiligung der zuständigen staatlichen Aufsichts-(Kontroll-)Stellen und anderer interessierter Organisationen.

Für Komponententeile von Produkten, die gemäß den technischen Spezifikationen des federführenden F&E-Auftragnehmers entwickelt wurden, werden Abnahmetests unter Beteiligung interessierter Organisationen durchgeführt. Das ultimative Ziel Diese Tests dienen dazu, die Einhaltung der Anforderungen der Spezifikation, nach der sie entwickelt wurden, zu bewerten und die Möglichkeit des Einbaus von Komponenten in einen Prototyp eines Produkts zu bestimmen, der für dessen Vortests vorgesehen ist.

6.5.4 Bleiproben von Nicht-Serienprodukten werden Abnahmeprüfungen unterzogen, um über die Zulässigkeit ihres Verwendungszwecks und über die Zweckmäßigkeit einer Nicht-Serienproduktion des Produkts zu entscheiden.

6.5.5 Bleiproduktproben werden gemäß den Anforderungen dieser Norm und unter Berücksichtigung der dafür in den einschlägigen Regulierungsdokumenten festgelegten Merkmale getestet.

6.5.6 Vorläufige Tests von Produkten werden vom F&E-Auftragnehmer organisiert.

Staatliche (abteilungsübergreifende, abteilungsübergreifende) Abnahmeprüfungen von Produkten (Modell 1 bis 4.3) werden vom Kunden organisiert, sofern in der Vereinbarung (Vertrag) nichts anderes festgelegt ist.

Abnahmetests von Produkten (Modelle 2 und 3 bis 4.3) unter Beteiligung der in 6.5.3 genannten interessierten Stellen und Organisationen werden vom Entwickler organisiert.

Abnahmetests von Prototypen von Produktkomponenten (entwickelt gemäß den technischen Spezifikationen des leitenden F&E-Auftragnehmers) unter Beteiligung interessierter Organisationen werden vom leitenden Entwickler für die Erstellung des Produkts organisiert. In anderen Fällen wird das Testen von Prototypen von Produktkomponenten von ihrem Entwickler organisiert.

Wenn F&E während der proaktiven Entwicklung (ohne konkreten Kunden) durchgeführt wird, werden Abnahmetests durch den Entwickler organisiert.

Für die Durchführung der Prüfungen ist der Veranstalter verantwortlich.

6.5.7 Vor- und Abnahmetests werden gemäß den entsprechenden Programmen und Testmethoden durchgeführt, die von der für die Durchführung dieser Tests verantwortlichen Partei entwickelt und genehmigt wurden.

Testprogramme und -methoden werden auf der Grundlage der Anforderungen technischer Spezifikationen, Konstruktionsdokumentationen, ggf. unter Verwendung von Standardprogrammen, standardisierten (standardisierten) Testmethoden und Standards für die Organisation und Durchführung von Tests entwickelt.

Das Testprogramm umfasst:

Testobjekt;

Zweck der Prüfung;

Prüfumfang;

Logistikunterstützung für Tests;

Messtechnische Unterstützung von Versuchen;

Testberichte.

In den Prüfprogrammen sind Auflistungen spezifischer Prüfungen (zu lösende Aufgaben, Bewertungen) enthalten, die bei Prüfungen durchgeführt werden sollen, um die Einhaltung der Anforderungen der technischen Spezifikationen zu bestätigen, mit Links zu den entsprechenden Prüfmethoden.

Das Programm und die Methodik für die Abnahmeprüfung von Prototypprodukten müssen außerdem die Überprüfung einer Reihe funktionierender Entwurfsdokumentationen (einschließlich Entwurfsspezifikationen für) enthalten industrielle Produktion Produkte) zur Entscheidung über die Eignung der Dokumentation in der industriellen Produktion.

Das Testverfahren umfasst:

Bewertete Merkmale (Eigenschaften, Indikatoren) von Produkten;

Bedingungen und Verfahren für die Prüfung;

Methoden zur Verarbeitung, Analyse und Auswertung von Testergebnissen;

Verwendete Prüf-, Überwachungs- und Messgeräte;

Berichterstattung.

Bezeichnung, Gestaltung und Inhalt der Programme und Produkttestmethoden entsprechen GOST 2.102, GOST 2.105 und GOST 2.106.

Prüfmethoden zur Feststellung der Produktkonformität mit verbindlichen Anforderungen müssen, wenn es sich nicht um Standardmethoden handelt, in der vorgeschriebenen Weise zertifiziert und mit den zuständigen staatlichen Aufsichts-(Kontroll-)Stellen abgestimmt werden.

6.5.8 Tests werden durchgeführt, nachdem die Bereitschaft der Teststandorte (Labore, Testzentren usw.) überprüft wurde, technische Anforderungen und Sicherheitsanforderungen zu erfüllen, und nachdem verantwortliche Spezialisten für alle Arbeiten bei der Vorbereitung und Durchführung von Tests sowie zur Bewertung der Produkteigenschaften benannt wurden etablierte Messgenauigkeit sowie die Aufzeichnung ihrer Ergebnisse.

6.5.9 Zur Durchführung von Vor- und Abnahmeprüfungen wird in der Regel eine Prüfkommission eingesetzt, der Vertreter des Entwicklers, des Herstellers des Prototyps (Nullserie) und Spezialisten der Prüforganisation (Prüfstelle, Labor) angehören Überwachen Sie die Vollständigkeit des Testprogramms, die Einhaltung der Testfristen, die Zuverlässigkeit, die Objektivität der Testergebnisse und deren Dokumentation.

Bei Bedarf können der Prüfkommission Vertreter des Kunden, Komponentenlieferanten und Spezialisten von Sachverständigenorganisationen angehören.

Vorsitzender der Prüfkommission ist in der Regel ein Vertreter des Bauträgers, der die Gesamtleitung wahrnimmt und die Interaktion zwischen Organisationen organisiert, deren Vertreter Mitglieder der Prüfkommission sind.

Mit Zustimmung der interessierten Organisationen ist die Durchführung von Tests ohne Einsetzung einer Kommission zulässig, jedoch mit der Übertragung ihrer Funktionen und Verantwortlichkeiten auf die zuständigen Dienststellen der die Tests durchführenden Organisation.

6.5.10 Bis zum Beginn der Prüfungen müssen Vorbereitungsmaßnahmen abgeschlossen sein, darunter:

Verfügbarkeit, Eignung, Ausreichendheit und Funktionsfähigkeit von logistischen und messtechnischen Unterstützungseinrichtungen am Prüfstandort, die die Schaffung von Bedingungen und Prüfregimen gewährleisten, die den im Prüfprogramm festgelegten entsprechen;

Schulung und ggf. Zertifizierung des zur Prüfung zugelassenen Personals;

Einsetzung einer Kommission oder relevanter Organisationen und deren Dienstleistungen (falls keine Kommission eingesetzt wird);

Rechtzeitige Einreichung eines Prototypprodukts mit einer Reihe von Design-, Regulierungs- und anderen Dokumentationen, die im Testprogramm vorgesehen sind, beim Teststandort.

6.5.11 Während des Prüfprozesses werden die Fortschritte und Ergebnisse der Prüfungen in der im Prüfprogramm vorgesehenen Form und Frist dokumentiert.

Entspricht ein Produktmuster nicht den Anforderungen der technischen Spezifikationen oder der Konstruktionsdokumentation oder schlägt es fehl, können die Tests unterbrochen oder abgebrochen werden, was dokumentiert wird.

6.5.12 Die während der Prüfung ermittelten spezifizierten und tatsächlichen Daten spiegeln sich in den Protokollen wider.

6.5.13 In Prüfberichten sollten Texte zur Überprüfung verbindlicher Anforderungen gemäß den Anforderungen der Regeln zur Konformitätsbewertung für und erstellt werden.

6.5.14 Positive Ergebnisse für alle oder bestimmte Arten von Prüfungen und Inspektionen, die bei Vorprüfungen erzielt werden, können vorbehaltlich einer entsprechenden Entscheidung der Prüfkommission als positive Ergebnisse für ähnliche Arten von Prüfungen und Inspektionen gewertet werden, die zur Abnahmeprüfung vorgelegt werden.

Nach Abschluss der Vorversuche vergibt der Entwickler der entwickelten Konstruktionsdokumentation und technischen Dokumentation den Buchstaben „O“. Buchstaben KD werden gemäß GOST 2.103 vergeben.

Positive Ergebnisse aller im Abnahmetestprogramm vorgesehenen Tests sind die Grundlage dafür, die Ergebnisse der Konstruktions- und Entwicklungsarbeiten dem Abnahmeausschuss zur Abnahme vorzulegen. Der Buchstabe „O“ wird von der Abnahmekommission nach Durchführung der Abnahmeprüfungen und Sichtung der gesamten Konstruktionsdokumentation vergeben.

Prüfergebnisse gelten als negativ, wenn für mindestens einen der im Prüfprogramm vorgesehenen Punkte negative Ergebnisse erzielt werden und/oder die Abnahmekommission die technologische Bereitschaft des Unternehmens zur Herstellung von Produkten negativ beurteilt.

Nach Abschluss der Abnahmetests gelten Prototypen oder Muster einer Pilotcharge als erfüllt. Ihre weitere Verwendung (als Einheiten von Nicht-Serienprodukten) wird im Abnahmeprüfbericht festgelegt.

Über die Entsorgung oder Vernichtung von Prototypen entscheidet ein besonderer Beschluss, der der geltenden Gesetzgebung entspricht.

6.5.15 Bei der Abnahme der Arbeitsergebnisse ermitteln staatliche Aufsichts-(Kontroll-)Stellen den Grad der Produktkonformität mit den zwingenden Anforderungen von Normen und technischen Vorschriften und geben auf der Grundlage der Prüfergebnisse eine abschließende Schlussfolgerung ab.

7 Akzeptanz der Produktentwicklungsergebnisse

7.1 Zur Abnahme der Entwicklungsergebnisse und zur Beurteilung der Möglichkeit der Serieneinführung des entwickelten Produkts im Auftrag des Kunden (in dessen Abwesenheit im Auftrag des Entwicklers) wird ein Abnahmeausschuss gebildet, dem ggf. Vertreter des Kunden angehören. , der Entwickler, der Hersteller des Prototyps (Pilotcharge), Testorganisationen (Zentren, Labore), die den Prototyp getestet haben, Vertreter von Organisationen, die die technischen Spezifikationen genehmigt haben und an der Prüfung der Ergebnisse der Entwicklungsarbeit interessiert waren, sowie, ggf. Vertreter staatlicher Aufsichts-(Kontroll-)Gremien und Sachverständigenorganisationen. Die Vertretung für die Teilnahme an der Annahmekommission und der Zeitpunkt ihrer Durchführung werden vom Kunden vorab mit den beteiligten Organisationen und Institutionen vereinbart.

Zum Vorsitzenden der Kommission wird in der Regel ein Vertreter des Kunden, bei Abwesenheit eines Kunden ein Vertreter des Bauträgers ernannt.

7.2 Staatliche Aufsichts-(Kontroll-)Stellen, die durch die geltende Gesetzgebung für ein bestimmtes Produkt bestimmt sind, können bei Bedarf und auf Antrag des Entwicklers an der Abnahmekommission teilnehmen oder dem Entwickler eine Stellungnahme zur Übereinstimmung des entwickelten Produkts mit den zwingenden Anforderungen übermitteln Erstellung von Normen und technischen Vorschriften auf Basis der Prüfergebnisse.

In Ermangelung von Vertretern der Aufsichtsbehörden im Abnahmeausschuss sowie von Genehmigungsschreiben über deren Teilnahme daran sowie entsprechenden Schlussfolgerungen wird davon ausgegangen, dass die Aufsichtsbehörden mit den Ergebnissen der Entwicklungsarbeiten einverstanden sind oder kein Interesse daran haben in der Entwicklung.

7.3 Der Entwickler legt dem Abnahmeausschuss die Leistungsbeschreibung für die Durchführung der Entwicklungsarbeiten, einen Spezifikationsentwurf bzw. eine Standardtypspezifikation (sofern deren Entwicklung vorgesehen ist), eine Konstruktionsdokumentation und/oder technische Dokumentation, die eine gemeinsame Prüfung erfordert, einen Bericht über die Patentrecherche vor , Prüfberichte, unterzeichnet von Personen, die bestimmte Arten von Prüfungen und Inspektionen durchgeführt haben, eine Handlung über die Ergebnisse von Abnahmeprüfungen, unterzeichnet von Mitgliedern der Prüfkommission, falls eine solche Kommission eingerichtet wurde, oder vom Leiter der Organisation, die die durchgeführt hat Tests und andere gesetzlich vorgeschriebene technische Dokumente und Materialien, die die Übereinstimmung der entwickelten Produkte mit den technischen Spezifikationen und/oder der Vereinbarung (Vertrag) bestätigen und ihr technisches Niveau und ihre Wettbewerbsfähigkeit bescheinigen.

Der Abnahmekommission werden in der Regel auch Prototypen von Produkten vorgelegt, und wenn deren Herstellung nicht vorgesehen war, ein Kopfmuster oder ein im Rahmen der Entwicklungsarbeit erstelltes Einzelprodukt.

7.4 Auf der Grundlage der Ergebnisse der Prüfung der eingereichten Materialien erstellt die Kommission ein Gesetz, in dem sie angibt:

Übereinstimmung von Mustern entwickelter (hergestellter) Produkte mit den in den technischen Spezifikationen festgelegten Anforderungen, Zulässigkeit ihrer Herstellung (Lieferung an den Verbraucher);

Ergebnisse der Bewertung des technischen Niveaus und der Wettbewerbsfähigkeit von Produkten, auch im patentrechtlichen und rechtlichen Aspekt;

Ergebnisse der Bewertung der entwickelten technischen Dokumentation (einschließlich Entwurfsspezifikationen und Betriebsdokumentation);

Kommentare und Vorschläge zur Verbesserung von Produkten und Dokumentation (falls erforderlich);

Das Verfahren und die Methode der Liquidation von Produkten;

Der Bericht der Abnahmekommission wird vom Kunden genehmigt.

Die Genehmigung des Abnahmeausschussgesetzes bedeutet den Abschluss der Entwicklung, die Beendigung der technischen Spezifikationen (sofern sie nicht für weitere Arbeiten gilt), die Genehmigung der eingereichten Entwurfsdokumentation (einschließlich der Entwürfe technischer Spezifikationen und Betriebsdokumente) und der technischen Dokumentation.

7.5 Aufgrund der Ergebnisse der Arbeit des Abnahmeausschusses ist die Vergabe des Buchstabens „A“ bei der Vorbereitung und Beherrschung der Produktion im Rahmen der Herstellung eines Prototypenprodukts zulässig.

8 Vorbereitung und Entwicklung von Produktionsprodukten (Inbetriebnahme).

8.1 Vorbereitung und Entwicklung der Produktion, also die Phasen der Produktinbetriebnahme, werden durchgeführt, um die Produktionsbereitschaft für die Herstellung und Freigabe (Lieferung) neu entwickelter (modernisierter, modifizierter) oder zuvor von einer anderen Organisation hergestellter Produkte sicherzustellen von Produkten in einem bestimmten Volumen, das den Anforderungen der Konstruktionsdokumentation entspricht.

8.2 Die Herstellung von Produkten erfolgt auf Beschluss des Herstellers (Lieferanten) im Beisein eines potentiellen Kunden (Verbrauchers) des Produkts und der Aussicht auf den Abschluss eines Liefervertrages mit ihm oder, in Ermangelung eines solchen, bei ihm eigenes wirtschaftliches Risiko.

Bis zum Produktionsbeginn muss der Hersteller Probleme im Zusammenhang mit der Beschaffung und Aktualisierung der Konstruktionsdokumentation und den Regeln für den Besitz des darin enthaltenen geistigen Eigentums gemäß 4.11 klären.

8.3 Bis zur Inbetriebnahme von Produkten, für die verbindliche Anforderungen von Normen und technischen Vorschriften festgelegt sind, müssen die Ergebnisse der Abnahmeprüfungen von staatlichen Aufsichts-(Kontroll-)Stellen anerkannt werden – siehe 7.2.

8.4 Zum Abschluss der Vorproduktionsphase erhält der Hersteller vom Entwickler (Inhaber der ursprünglichen Konstruktionsdokumentation):

Ein registriertes Duplikat eines vollständigen und aktuellen Satzes von Designdokumenten mit einem Buchstaben nicht kleiner als „O“;

Ein registriertes Duplikat des Patentformulars (sofern während des F&E-Prozesses Patentrecherchen stattgefunden haben);

Eine Kopie des Berichts des Annahmeausschusses;

Liste der Eingangskontrollen von Materialien und Bauteilen.

8.5 In der Vorproduktionsphase muss der Hersteller Arbeiten durchführen, um die technologische Bereitschaft der Organisation sicherzustellen, Produkte innerhalb der in der Vereinbarung (Vertrag) festgelegten Bedingungen in bestimmten Mengen gemäß den Anforderungen der Konstruktionsdokumentation und der technischen Dokumentation herzustellen und aktuelle Gesetzgebung sowie Arbeiten an:

Abschluss von Vereinbarungen (Verträgen) mit Lieferanten von Komponenten und Materialien sowie Lizenzverträgen mit Urheberrechtsinhabern zur Nutzung von gewerblichem und geistigem Eigentum;

Vorbereitung und Präsentation in Gebietskörperschaften Rosstandart-Katalogblatt der Produkte in der vorgeschriebenen Weise gemäß den Regeln;

Andere Beschäftigungen.

Die Vorbereitung der Produktion gilt als abgeschlossen, wenn der Hersteller des Produkts alle erforderlichen Unterlagen erhalten, TD für die Herstellung von Produkten entwickelt (ausgearbeitet) hat, technologische Ausrüstung und technologische Prozesse getestet und angepasst hat und geschultes (ggf. zertifiziertes) Personal daran beteiligt ist Die Herstellung, Prüfung und Kontrolle von Produkten sowie die Bereitschaft zur Beherrschung der Produktion von Produkten wurden hergestellt.

8.6 In der Produktionsentwicklungsphase wird Folgendes durchgeführt:

Herstellung der Installationsserie (erste Industriecharge) von Produkten gemäß dem Buchstaben der Konstruktionsdokumentation, der nicht niedriger als „O“ ist;

Qualifikationstests;

Durchführung einer Qualifizierungskommission;

Weiterentwicklung (falls erforderlich) des Designs für die Herstellbarkeit;

Anpassung der Konstruktionsdokumentation und technischen Dokumentation mit Zuordnung des Buchstabens „A“ zu Dokumenten (bei der Beherrschung der Produktion). neue Organisation TD kann der Buchstabe „O“ zugewiesen werden.

8.7 Während der Produktionsaufnahme der Produkte führt der Hersteller (Lieferant) alle Arbeiten aus notwendige Arbeit zur nachträglichen Zertifizierung von Produkten, für die zwingende Anforderungen von Normen und technischen Regelwerken festgelegt sind.

8.8 Die Herstellung von Produkten gemäß der technischen Dokumentation ausländischer Unternehmen erfolgt gemäß GOST 15.311 unter Berücksichtigung der Anforderungen dieser Norm.

8.9 Um die Bereitschaft der Organisation zu beurteilen, Produkte in der durch die Vereinbarung (Vertrag) festgelegten Menge herzustellen, werden Qualifikationstests durchgeführt.

8.10 Qualifizierungstests werden gemäß dem Programm und der Methodik durchgeführt, die vom Hersteller unter Beteiligung des Produktentwicklers entwickelt und genehmigt und ggf. mit dem Kunden (Verbraucher) des Produkts vereinbart wurden.

Das Programm zeigt an:

Die Anzahl der der Prüfung unterzogenen Proben, die aus den Produkteinheiten der Installationsserie ausgewählt wurden und die Kontrolle im Rahmen der in den technischen Spezifikationen für Abnahmeprüfungen vorgesehenen Kontrollen bestanden haben;

Arten von Tests, die in den Produktspezifikationen festgelegt sind und im Umfang der regelmäßigen Tests enthalten sind, sowie andere Kontrollen und Arten von Tests, die eine umfassendere Bewertung des entwickelten technologischen Prozesses und der Bereitschaft des Fertigungsunternehmens zur Produktion der erforderlichen Anzahl ermöglichen Produkteinheiten;

Testmethoden;

Teststandort.

Das Qualifizierungstestprogramm umfasst möglicherweise keine Überprüfung einzelner Anforderungen an die Konstruktionsdokumentation, die sich während des Produktionsstarts nicht ändern können.

8.11 Qualifikationstests werden vom Hersteller gemäß dem genehmigten Programm und der genehmigten Methodik organisiert und sichergestellt. Der Hersteller führt Qualifikationstests mit eigenen Mitteln und Ressourcen durch.

Ist die Durchführung bestimmter Prüfungen in Drittprüfstellen (Zentren, Laboratorien) erforderlich, die über den erforderlichen Akkreditierungsumfang verfügen, stellt der Hersteller sicher, dass die Prüfungen in diesen Stellen vertraglich vereinbart werden.

8.12 Die Prüfungen werden in Prüfberichten dokumentiert, die die tatsächlichen Daten der Prüfungen, Inspektionen, Kontrollen, Messungen und sonstigen Daten wiedergeben.

8.13 Zur Beurteilung der Ergebnisse der Qualifizierungstests und der Bereitschaft der Produktion des Herstellers, spezifikationsgerechte Produkte in der erforderlichen Menge herzustellen, wird im Auftrag des Herstellers eine Qualifizierungskommission gebildet.

Der Qualifizierungskommission gehören Vertreter des Herstellers (Lieferanten) des Produkts, des Kunden (Verbrauchers) des Produkts sowie ggf. Vertreter von Stellen an, die die Aufsicht über die Herstellung entwickelter Produkte ausüben, Vertreter von Prüforganisationen und Vertreter von Organisationen und Institutionen, die die Spezifikationen genehmigt haben und/oder daran interessiert sind, die Ergebnisse der Produkteinführung zu überprüfen.

Die Vertretung für die Teilnahme an der Qualifizierungskommission und der Zeitpunkt ihrer Durchführung werden vom Hersteller vorab mit den beteiligten Organisationen vereinbart. In Ermangelung von Vertretern der Aufsichtsbehörden in der Qualifizierungskommission sowie Genehmigungsbescheiden über ihre Teilnahme daran wird davon ausgegangen, dass die Aufsichtsbehörden die Ergebnisse der Produkteinführung positiv bewerten oder kein Interesse daran haben, diese zu berücksichtigen.

Zum Vorsitzenden der Kommission wird in der Regel ein Vertreter des Herstellers ernannt.

Der Produkthersteller muss der Qualifizierungskommission folgende Unterlagen vorlegen:

Genehmigtes Programm und Methodik für Qualifikationstests;

Protokolle über Tests und Inspektionen von Produktmustern aus der Installationsserie, die im Rahmen von Qualifikationstests, einschließlich Abnahmetests, durchgeführt wurden, und andere Berichtsdokumente, die im Programm und in der Methodik der Qualifikationstests vorgesehen sind;

Ein kompletter TD-Satz, entwickelt und verwendet für die Herstellung der Installationsserie;

Zertifikat über die Überprüfung/Kalibrierung von Messgeräten, Zertifizierung von Technologie- und Prüfgeräten, die an der Herstellung von Produkten gemäß TD beteiligt sind;

Bescheinigung über die Qualifikation des Personals, das an der Herstellung von Produkten gemäß TD beteiligt ist.

Mitglieder der Kommission können im Rahmen ihrer Tätigkeit weitere Unterlagen anfordern, deren Prüfung erforderlich wird.

Die Ergebnisse der Arbeit der Qualifizierungskommission werden in einem Gesetz dokumentiert, das von den Mitgliedern der Kommission unterzeichnet und vom Vorsitzenden der Kommission genehmigt wird.

Das Gesetz der Qualifizierungskommission spiegelt wider:

Die Zusammensetzung der während der Arbeit überprüften Dokumente;

Vollständigkeit der Programmumsetzung, Objektivität und Zuverlässigkeit der Ergebnisse der Qualifikationstests;

Eine allgemeine Beurteilung der technologischen Ausstattung und der Produktionsbereitschaft zur Herstellung von Produkten in den erforderlichen Mengen auf der Grundlage der eingereichten Unterlagen, der Inspektion der Produktion und der hergestellten Produktmuster sowie der Ergebnisse der stichprobenartigen Überwachung der Einhaltung der technologischen Disziplin am Arbeitsplatz (falls vorhanden). ;

Beurteilung der Genehmigungsreife der Konstruktionsunterlagen in der vorgeschriebenen Weise mit der Vergabe des Buchstabens „A“ (falls erforderlich);

Testergebnisse gelten als negativ, wenn für mindestens einen der im Programm und/oder in der Testmethodik vorgesehenen Punkte negative Ergebnisse erzielt werden.

Im Falle einer negativen Bewertung der Ergebnisse der Produktionsaufnahme von Produkten durch die Kommission erstellen und unterzeichnen die Mitglieder der Kommission eine Liste der bei der Arbeit der Kommission festgestellten Mängel sowie Empfehlungen zu deren Beseitigung.

Der Hersteller verpflichtet sich, bei Bedarf die Installationsserie zu vergrößern, die festgestellten Mängel zu beseitigen und die in diesem Abschnitt vorgesehenen Maßnahmen erneut durchzuführen.

8.14 Es ist erlaubt, Produkte während des Zeitraums der Beherrschung ihrer Produktion zu liefern, wenn der Hersteller die Übereinstimmung dieser Produkte mit den zwingenden Anforderungen von Normen und technischen Vorschriften bestätigen kann.

Produkteinheiten der Installationsserie werden nicht als klassifiziert kommerzielle Produkte, wodurch der Dienst technische Kontrolle führt nur deren Kontrolle und Annahme zur Lieferung durch – nur auf Wunsch des Verbrauchers.

8.15 Bei positiven Ergebnissen der Qualifikationstests gilt die Produktionsentwicklung als abgeschlossen.

Literaturverzeichnis

Bundesgesetz vom 18. Juli 2011 N 223-FZ

Über die Beschaffung von Waren, Arbeiten und Dienstleistungen durch bestimmte Arten von juristischen Personen

Bundesgesetz vom 04.05.2013 N 44-FZ

UM Vertragssystem im Bereich der Beschaffung von Gütern, Bauleistungen und Dienstleistungen zur Deckung staatlicher und kommunaler Bedürfnisse

Bundesgesetz vom 18. Dezember 2006 N 231-FZ

Beim Inkrafttreten des vierten Teils des Bürgerlichen Gesetzbuches der Russischen Föderation

Bundesgesetz vom 28. Dezember 2013 N 412-FZ

Über die Akkreditierung im nationalen Akkreditierungssystem

Staatliche Überwachung der Einhaltung zwingender Anforderungen staatlicher Normen in den Phasen der Entwicklung, Vorbereitung für die Produktion und des Betriebs von Industrieprodukten

Methodik zur Durchführung der staatlichen Überwachung der Einhaltung zwingender Anforderungen staatlicher Normen, Regeln der obligatorischen Zertifizierung und zertifizierter Produkte in der Phase der Umsetzung (Verkauf)

Regeln zum Ausfüllen und Einreichen von Produktkatalogblättern

Elektronischer Dokumenttext
und überprüft durch:
offizielle Veröffentlichung
M.: Standartinform, 2018

GOST R 15.301-2016

NATIONALER STANDARD DER RUSSISCHEN FÖDERATION

System zur Entwicklung und Markteinführung von Produkten

PRODUKTE FÜR PRODUKTIONS- UND TECHNISCHE ZWECKE

Das Verfahren zur Entwicklung und Inbetriebnahme von Produkten

System der Produktentwicklung und -einführung in die Produktion. Produkte des industriellen und technischen Designs. Ablauf der Produktentwicklung und Einführung in die Produktion


Textvergleich von GOST R 15.301-2016 mit GOST R 15.201-2000, siehe Link.
- Hinweis des Datenbankherstellers.
____________________________________________________________________

OKS 01.040.01
OKSTU 0015

Datum der Einführung: 01.07.2017

Vorwort

Vorwort

1 ENTWICKELT vom föderalen staatlichen Einheitsunternehmen „Allrussisches Forschungsinstitut für Normung und Zertifizierung im Maschinenbau“ (VNIINMASH)

2 EINGEFÜHRT vom Technischen Komitee für Normung TC 051 „Design Documentation System“

3 GENEHMIGT UND IN KRAFT getreten durch Verordnung des Bundesamtes für technische Regulierung und Metrologie vom 31. Oktober 2016 N 1541-st

4 STATT GOST R 15.201-2000

5 REPUBLIKATION. August 2018


Die Regeln für die Anwendung dieser Norm sind in festgelegt Artikel 26 des Bundesgesetzes vom 29. Juni 2015 N 162-FZ „Über die Normung in der Russischen Föderation“ . Informationen über Änderungen dieser Norm werden im jährlichen (ab 1. Januar des laufenden Jahres) Informationsindex „National Standards“ veröffentlicht, der offizielle Wortlaut der Änderungen und Ergänzungen im monatlichen Informationsindex „National Standards“. Im Falle einer Überarbeitung (Ersetzung) oder Aufhebung dieser Norm wird die entsprechende Mitteilung in der nächsten Ausgabe des monatlichen Informationsindex „Nationale Normen“ veröffentlicht. Relevante Informationen, Hinweise und Texte werden auch im öffentlichen Informationssystem veröffentlicht – auf der offiziellen Website der Bundesagentur für technische Regulierung und Metrologie im Internet (www.gost.ru).


1 Einsatzbereich

Diese Norm legt das Verfahren für die Entwicklung und Produktion von Produkten für industrielle und technische Zwecke fest, einschließlich der Regeln für die Entwicklung technischer Spezifikationen, Design- und Technologiedokumentation, Abnahme von Entwicklungsergebnissen, Vorbereitung und Entwicklung der Produktion, Prüfung von Prototypen von Produkten und Produkte, die während der Entwicklung der Produktion hergestellt werden, sowie Regeln zur Bestätigung ihrer Einhaltung zwingender Anforderungen.

Bei Bedarf können die in dieser Norm festgelegten Regeln in den Standards von Organisationen und/oder anderen Dokumenten dieser Organisationen spezifiziert werden.

Die Norm gilt nicht für zivile Luftfahrzeuge und Seeschiffe.

Die Bestimmungen dieser Norm unterliegen der Anwendung durch Organisationen und andere Wirtschaftssubjekte mit Sitz auf dem Territorium der Russischen Föderation, unabhängig von ihrer Eigentums- und Unterordnungsform, sowie durch die an der Entwicklung beteiligten föderalen Exekutivbehörden der Russischen Föderation Beginn der Produktion von Produkten gemäß der geltenden Gesetzgebung.

2 Normative Verweise

Diese Norm verwendet normative Verweise auf die folgenden Normen:

GOST 2.001 Einheitliches System der Konstruktionsdokumentation. Allgemeine Bestimmungen

GOST 3.1001 Einheitliches System der technologischen Dokumentation. Allgemeine Bestimmungen

GOST 2.102 Einheitliches System der Konstruktionsdokumentation. Arten und Vollständigkeit der Konstruktionsunterlagen

GOST 2.103 Einheitliches System der Konstruktionsdokumentation. Entwicklungsstadien

GOST 2.105 Einheitliches System der Konstruktionsdokumentation. Allgemeine Anforderungen an Textdokumente

GOST 2.106 Einheitliches System der Konstruktionsdokumentation. Textdokumente

GOST 15.016 System zur Entwicklung und Einführung von Produkten in die Produktion. Technische Aufgabe. Anforderungen an Inhalt und Design

GOST 15.311 System zur Entwicklung und Einführung von Produkten in die Produktion. Aufnahme der Produktion von Produkten gemäß der technischen Dokumentation ausländischer Unternehmen

GOST 16504 System der staatlichen Produktprüfung. Prüfung und Qualitätskontrolle von Produkten. Grundlegende Begriffe und Definitionen

GOST R 8.563 Staatliches System zur Gewährleistung der Einheitlichkeit der Messungen. Messtechniken (Methoden)

GOST R 8.568 Staatliches System zur Gewährleistung der Einheitlichkeit der Messungen. Zertifizierung von Prüfgeräten. Grundbestimmungen

GOST R 15.000 System zur Entwicklung und Einführung von Produkten in die Produktion. Grundbestimmungen

GOST R 15.011 System zur Entwicklung und Einführung von Produkten in die Produktion. Patentrecherche. Inhalt und Ablauf

GOST R ISO 9001-2015 Qualitätsmanagementsysteme. Anforderungen

GOST R ISO 10006 Qualitätsmanagementsysteme. Leitfaden zum Design-Qualitätsmanagement

Hinweis – Bei der Verwendung dieser Norm empfiehlt es sich, die Gültigkeit der Referenznormen im öffentlichen Informationssystem zu überprüfen – auf der offiziellen Website des Bundesamtes für technische Regulierung und Metrologie im Internet oder anhand des jährlichen Informationsindex „Nationale Normen“ , das ab dem 1. Januar des laufenden Jahres veröffentlicht wurde, und zu Ausgaben des monatlichen Informationsindex „National Standards“ für das laufende Jahr. Wenn ein undatierter Referenzstandard ersetzt wird, wird empfohlen, die aktuelle Version dieses Standards zu verwenden und dabei alle an dieser Version vorgenommenen Änderungen zu berücksichtigen. Wenn eine datierte Referenznorm ersetzt wird, wird empfohlen, die Version dieser Norm mit dem oben angegebenen Jahr der Genehmigung (Annahme) zu verwenden. Wenn nach der Genehmigung dieser Norm eine Änderung an der referenzierten Norm, auf die datiert verwiesen wird, vorgenommen wird und sich auf die Bestimmung auswirkt, auf die verwiesen wird, wird empfohlen, diese Bestimmung ohne Berücksichtigung dieser Änderung anzuwenden. Wird die Referenznorm ersatzlos gestrichen, so wird empfohlen, die Bestimmung, in der darauf verwiesen wird, in dem Teil anzuwenden, der diese Referenz nicht berührt.

3 Begriffe, Definitionen und Abkürzungen

3.1 In dieser Norm werden Begriffe gemäß GOST 16504 sowie die folgenden Begriffe mit entsprechenden Definitionen verwendet.

3.1.1 zwingende Anforderungen: Anforderungen, die durch nationale Normen und andere Normungsdokumente auf der Grundlage der geltenden Gesetzgebung festgelegt werden, um die Sicherheit von Produkten, Werken und Dienstleistungen, den Schutz der Umwelt, des Lebens, der Gesundheit und des Eigentums, die Gewährleistung der technischen und Informationskompatibilität, die Austauschbarkeit von Produkten sowie die Einheitlichkeit der Kontrolle und Kennzeichnung zu gewährleisten Methoden sowie andere zwingende Anforderungen, die durch technische Vorschriften und Gesetze der Russischen Föderation festgelegt sind.

3.1.2 Wettbewerbsbasis: Das Prinzip der Auftragsverteilung für die Entwicklung (Produktion) von Produkten, das darin besteht, eine wettbewerbliche Auswahl auf der Grundlage der Ergebnisse von Ausschreibungen (Wettbewerben) durchzuführen.

3.1.3 Kunde des Produkts: Eine juristische Person, die die Entwicklung (Erstellung, Modernisierung) von Produkten und deren Herstellung finanziert und die Grundanforderungen an Produkte festlegt.

3.1.4 Produkthersteller: Eine juristische Person, die Produkte herstellt.

3.1.5 Produktkonsument: Juristische und/oder natürliche Personen, die das Produkt für den vorgesehenen Zweck verwenden.

3.1.6 Arbeitsorganisationsmodell (Modell): Eine bestimmte Kombination von Arbeitsorganisationsmodulen, die ein Standardarbeitsschema und Interaktionsregeln festlegt, die Gegenstand der Standardisierung im SRPP sind.

3.1.7 Arbeitsorganisationsmodul (Modul): Ein systematisch geordneter Satz von Standardelementen eines organisatorischen und technischen Mechanismus, der sich durch eine bestimmte Zielorientierung, organisatorische Vollständigkeit und ein festgelegtes Verfahren zur Planung, Sicherstellung und Ausführung seiner Elemente auszeichnet.

3.1.8 Kopfprobe: Ein nach neu entwickelter Dokumentation hergestelltes Produkt, das gleichzeitig als erstes Muster von Nicht-Serien- und Kleinserienprodukten dient, die zu besonderen Lieferbedingungen an den Kunden verkauft werden.

Anmerkungen

1 Nicht-Serienprodukte umfassen einzelne Kopien von Produkten oder eine Charge, Materialien und Substanzen in begrenzter Menge, die bei Bedarf (gelegentlich) hergestellt werden.

2 Kleinserienprodukte sind Produkte, die in kleinen Mengen hergestellt werden, um die Bedürfnisse eines bestimmten Kunden (Verbrauchers) zu erfüllen.

3.2 Die folgenden Abkürzungen werden in dieser Norm übernommen:

KD – Designdokumentation;

F&E – Entwicklungsarbeit;

TD – technologische Dokumentation;

TK - technische Spezifikationen;

TR – technische Vorschriften;

TU - technische Bedingungen.

4 Allgemeine Bestimmungen

4.1 Diese Norm berücksichtigt die folgenden Phasen und Arten von Arbeiten im Produktlebenszyklus, festgelegt durch GOST R 15.000:

- Stufe „Entwicklung“, Arbeitsart „F&E für Produktentwicklung“;

- Stufe „Produktion“, Art der Arbeit „In Produktion gehen“.

4.2 Bestimmte Arten von Arbeiten zur Entwicklung und Herstellung von Produkten, die sich durch Zielorientierung, organisatorische Vollständigkeit, eine bestimmte Reihenfolge der Ausführung und Planung sowie die Anwesenheit bestimmter Leistungserbringer auszeichnen, werden zu Arbeitsorganisationsmodulen zusammengefasst.

4.3 Abhängig von der Verfügbarkeit gezielter Produktentwicklungsprogramme, der Anwesenheit oder Abwesenheit eines Kunden, der Art der Beziehung zwischen Geschäftseinheiten erfolgt die Entwicklung und Produktion von Produkten nach folgenden Arbeitsorganisationsmodellen:

Modell 1 – Herstellung von Produkten im Rahmen staatlicher und kommunaler Aufträge sowie anderer Aufträge, die aus dem Bundeshaushalt und den Haushalten der Teilstaaten der Russischen Föderation finanziert werden (im Folgenden als Regierungsaufträge bezeichnet);

Modell 2 – Erstellung von Produkten, die von einem bestimmten Verbraucher bestellt werden;

Modell 3 – proaktive Produktentwicklung ohne konkreten Kunden auf wirtschaftliches Risiko des Entwicklers und Herstellers.

Das Arbeitsorganisationsmodell wird basierend auf dem Status des Kunden, der Finanzierungsquelle und den Marktbedingungen ausgewählt.

4.4 Bei der Erstellung von Produkten im Auftrag der Regierung wird in der vorgeschriebenen Weise ein Vertrag (Vertrag) über die ausgeführten Arbeiten geschlossen und eine technische Spezifikation oder ein Ersatzdokument (nachfolgend technische Spezifikation genannt) für die ausgeführten Arbeiten erstellt. Als Ersatzdokument kann ein Dokument verwendet werden, das notwendige und ausreichende Anforderungen an die Produktentwicklung enthält und von Kunde und Entwickler gegenseitig anerkannt wird.

Allgemeine Grundsätze und Anforderungen an Verträge für staatliche Bedürfnisse und Regelung des Vertragssystems im Bereich staatlicher und kommunaler Bedürfnisse – gemäß Bundesgesetzen und.

4.5 Basierend auf den anfänglichen Anforderungen des Kunden (falls vorhanden) führt der Produktentwickler die erforderlichen Entwicklungs- und Technologiearbeiten durch und legt dabei besonderes Augenmerk auf die Sicherstellung der folgenden Anforderungen:

- Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz, auch während des Produktbetriebs;

- Ressourcenschonung;

- Festlegung der Werte von Indikatoren für die Nutzungsbedingungen von Produkten, die ihr technisches Niveau bestimmen;

- Widerstandsfähigkeit gegen äußere Einflüsse;

- Austauschbarkeit und Kompatibilität von Komponenten und Produkten als Ganzes;

- gegebenenfalls Recycling und/oder Vernichtung und Vergrabung von Produkten, deren Abfällen und der Entsorgung gefährlicher Abfälle.

4.6 Die Entscheidung, Produkte auf Initiative zu entwickeln, wird unter Berücksichtigung der Marketingbedingungen getroffen.

4.7 Die Phasen „Entwicklung“ und „Produktion“ sehen im Allgemeinen Folgendes vor:

- Entwicklung technischer Spezifikationen für Entwicklungsarbeiten;

- Durchführung von Design- und Entwicklungsarbeiten, einschließlich der Entwicklung von Designdokumentationen und technischen Dokumentationen, Herstellung von Prototypen, Testen von Prototypen, Abnahme der Ergebnisse von Design- und Entwicklungsarbeiten;

- Fertigstellung der Arbeitsentwurfsdokumentation für den Prototyp;

- Produktionsstart, einschließlich Produktionsvorbereitung, Produktionsbeherrschung (Produktion einer Installationsserie, Qualifikationstests).

Die Phasen einer bestimmten Entwurfs- und Entwicklungsarbeit (Bestandteil der Entwurfs- und Entwicklungsarbeit) sowie das Verfahren zu ihrer Annahme müssen in der Leistungsbeschreibung für die Entwurfs- und Entwicklungsarbeit (Bestandteil der Entwurfs- und Entwicklungsarbeit) festgelegt werden Entwicklungsarbeit) und die Vereinbarung (Vertrag) zu deren Umsetzung.

4.8 In allen Phasen der Forschung und Entwicklung (ein integraler Bestandteil der Forschung und Entwicklung) und bei der Inbetriebnahme von Produkten stellen die Ausführenden sicher, dass die verbindlichen Anforderungen von Normen und technischen Vorschriften eingehalten werden.

Die erreichten Indikatoren und ihre Übereinstimmung mit den Anforderungen der technischen Spezifikationen für F&E (ein integraler Bestandteil von F&E) werden bei der Abnahme der Stufen bewertet und spiegeln sich in den Prüfberichten (Gesetzen) von Produktprototypen und Abnahmebescheinigungen für die Stufen wider Forschung und Entwicklung sowie Forschung und Entwicklung insgesamt.

4.9 Die Beziehungen zwischen dem Entwickler (Hersteller) und den staatlichen Aufsichtsbehörden (Kontrollbehörden) werden in Übereinstimmung mit der geltenden Gesetzgebung durchgeführt.

4.10 Dokumente, die die Einhaltung der zwingenden Anforderungen von Normen und technischen Vorschriften bestätigen, werden den staatlichen Aufsichts-(Kontroll-)Stellen gemäß deren Vorschriften vorgelegt.

Die Zusammensetzung der Dokumente wird von der zuständigen staatlichen Aufsichts-(Kontroll-)Stelle festgelegt.

4.11 Produkte geistiger Arbeit, die bei der Herstellung und Inbetriebnahme von Produkten anfallen und Gegenstand des Schutzes des geistigen Eigentums sind, werden in der durch das Bundesgesetz festgelegten Weise verwendet.

5 Erarbeitung technischer Spezifikationen für Entwicklungsarbeiten

5.1 Grundlage für die Durchführung von Entwicklungsarbeiten nach den Mustern 1 und 2 bis 4.3 ist die technische Spezifikation und die Vereinbarung (Vertrag) zu deren Umsetzung.

Entwicklung technischer Spezifikationen, Anforderungen an die Konstruktion, Inhalt und Präsentation technischer Spezifikationen sowie das Verfahren zur Koordinierung und Genehmigung technischer Spezifikationen – gemäß GOST 15.016.

Bei der proaktiven Produktentwicklung (Modell 3 bis 4.3) ist die Grundlage für die Durchführung von Forschung und Entwicklung die von der Leitung der Entwicklerorganisation genehmigte technische Spezifikation (oder ein diese ersetzendes Dokument), basierend auf den Ergebnissen der Vermarktung, sowie ein Patent Forschung gemäß GOST R 15.011.

Der konkrete Inhalt der technischen Spezifikation wird vom Kunden und Entwickler, bei proaktiver Entwicklung auch vom Entwickler bestimmt.

Die technische Spezifikation ist ein obligatorisches Quelldokument für die Entwicklung neuer (modernisierter, modifizierter) Produkte und die Konstruktionsdokumentation dafür.

Bei der Analyse einer Vereinbarung (Vertrag) sollte man sich an den Bestimmungen von GOST R ISO 9001 (Absätze 8.1-8.3) orientieren.

5.2 In jedem Stadium der Produktentwicklung können mit Zustimmung des Kunden und Entwicklers Änderungen und Ergänzungen der technischen Spezifikationen oder eines diese ersetzenden Dokuments vorgenommen werden, die nicht gegen die Bedingungen zur Erfüllung der zwingenden Anforderungen von Normen und technischen Vorschriften verstoßen gemäß GOST 15.016.

6 Entwicklung von Dokumenten, Herstellung und Prüfung von Prototypen von Produkten

6.1 Die Entwicklung der Konstruktionsdokumentation, der technischen Dokumentation und gegebenenfalls der Programmdokumentation für Produkte erfolgt nach den Regeln, die gemäß den Standards des Einheitlichen Systems der Konstruktionsdokumentation (GOST 2.001), des Einheitlichen Systems der technologischen Dokumentation ( GOST 3.1001) und das Unified System of Program Documentation.

Allgemeine Anforderungen an das Design-(Entwicklungs-)Management – ​​gemäß GOST R ISO 9001 (Abschnitt 8.3).

Qualitätsanforderungen an Design (Entwicklung) – gemäß GOST R ISO 10006.

Die Regeln für die Entwicklung der technischen Dokumentation für Materialien und Stoffe werden vom Entwickler unter Berücksichtigung von Normungsdokumenten, den Besonderheiten des Produkts und der Organisation seiner Produktion festgelegt.

6.2 Im Prozess der Entwicklung von Dokumentationen für die Auswahl und Prüfung neuer technischer Lösungen, die das Erreichen der grundlegenden Verbrauchereigenschaften von Produkten gewährleisten, können Laborforschung, Prüfstands- und andere Tests gemäß GOST 16504 sowie Entwicklungstests durchgeführt werden von Versuchs- und Prototypenprodukten unter Bedingungen, die reale Betriebsbedingungen (Verbrauch) simulieren, unter Berücksichtigung der patentrechtlichen und rechtlichen Aspekte der wirtschaftlichen Nutzung dieser technischen Lösungen.

Für bestimmte Arten von Produkten oder deren Komponenten können Tests von Prototypen unter Betriebsbedingungen durchgeführt werden (auch in Organisationen, die Verbraucher der Produkte sind).

Umfang und Inhalt der Tests, die erforderlich sind, um die Herstellung unbewiesener Produkte zu verhindern, die nicht den Spezifikationen entsprechen, werden vom Entwickler unter Berücksichtigung der Neuheit, Komplexität, Merkmale der Herstellung und Verwendung des Produkts sowie der Kundenanforderungen festgelegt. In diesem Fall müssen Tests durchgeführt werden, um sicherzustellen, dass alle zwingenden Anforderungen von Normen und technischen Vorschriften eingehalten werden.

Die Notwendigkeit, Prototypen (Modelle), Versuchs- und Vorproduktionsmuster von Produkten zu entwickeln, herzustellen und zu testen, ihre Liste und Menge werden in den technischen Spezifikationen und/oder der Vereinbarung (Vertrag) für Forschung und Entwicklung (ein integraler Bestandteil von Forschung und Entwicklung) festgelegt. Dies schließt nicht aus, dass solche Arbeiten vom Entwickler durchgeführt werden, wenn sich später die Notwendigkeit dafür zeigt und mit Zustimmung des Kunden entsprechende Änderungen der technischen Spezifikationen und/oder der Vereinbarung (Vertrag) vorgenommen werden.

Anforderungen an Inspektions- und Testverfahren werden in Übereinstimmung mit dokumentierten Inspektions- und Testverfahren festgelegt, um die Einhaltung spezifizierter Produktanforderungen zu überprüfen, einschließlich Testsoftware, in der die erforderlichen Inspektionen, Tests und Aufzeichnungen detailliert beschrieben werden.

6.3 Für reparierbare Produkte wird empfohlen, dass die Vereinbarung (der Vertrag) und/oder die technischen Spezifikationen für Design- und Entwicklungsarbeiten die Entwicklung einer Reparaturdokumentation vorsehen, die für die Vorbereitung der Produktion, Reparatur und Kontrolle von Produkten nach der Reparatur in einer Reparaturorganisation bestimmt ist ( Reparatur- oder Serviceorganisation).

6.4 Um die Übereinstimmung der entwickelten technischen Dokumentation mit den ursprünglichen Anforderungen zu bestätigen und die beste Lösung auszuwählen (sofern Optionen verfügbar sind), werden Prototypen (Pilotchargen) von Produkten hergestellt, wenn die Produkte für die Serienproduktion vorgesehen sind (mit einem erwarteten konstanten Bedarf). ). Für nicht serienmäßige Produkte werden auch Kopfmuster angefertigt.

Bei der Erstellung eines einzelnen Produkts unterliegen Prototypen-Produktmuster in der Regel dem Verkauf an den Kunden (sofern in der Vereinbarung oder im Vertrag und in den technischen Spezifikationen für Entwicklungsarbeiten nichts anderes festgelegt ist).

6.5 Testen von Prototypenprodukten

6.5.1 Zur Beurteilung und Kontrolle der Qualität der in bestimmten Phasen der Entwicklungsarbeit erzielten Ergebnisse (ein integraler Bestandteil der Entwicklungsarbeit) werden im Folgenden Prototypen (Vorserien) von Produkten (Hauptproduktmuster) Kontrolltests unterzogen Kategorien:

- Vorversuche zur vorläufigen Überprüfung und Bewertung des Grads der Übereinstimmung eines Prototypprodukts mit den Anforderungen der technischen Spezifikationen, zur Bestimmung des endgültigen Umfangs der Änderungen in der Konstruktionsdokumentation und zur Änderung des Entwurfs, die zur Gewährleistung der Konformität erforderlich sind des Prototypprodukts mit den Anforderungen der technischen Spezifikationen sowie den Umfang wiederholter und/oder zusätzlicher Prüfungsarten für die Aufnahme eines Prototyps in das Abnahmetestprogramm;

- Durchführung von Abnahmeprüfungen zum Zwecke der endgültigen Überprüfung und Bestätigung der Übereinstimmung des Prototypprodukts mit den Anforderungen der technischen Spezifikationen und Entscheidung über die Bereitschaft der Ergebnisse der Entwurfs- und Entwicklungsarbeiten zur Vorlage vor dem Abnahmeausschuss Annahme.

6.5.2 Wenn Produkte zwingenden Anforderungen von Normen und technischen Vorschriften unterliegen, die anschließend einer obligatorischen Konformitätsbestätigung (Zertifizierung) unterliegen, sind die Ergebnisse von Produktabnahmetests im Hinblick auf zwingende Anforderungen erforderlich, die in akkreditierten Laboren (Zentren) durchgeführt werden Gemäß dem Bundesgesetz können zur Erlangung einer Bestätigung der Einhaltung festgelegter Regeln verwendet werden.

Der Ort zum Testen von Prototypen von Produkten wird vom Entwickler gemeinsam mit dem Hersteller des Produkts festgelegt [für den Fall, dass die Funktionen des Entwicklers und des Herstellers von verschiedenen Organisationen wahrgenommen werden und keine spezifischen Testbedingungen durch die staatliche Aufsicht (Kontrolle) festgelegt sind] Körper].

6.5.3 Bei der Erstellung von Produkten (Arbeitsorganisationsmodell 1 bis 4.3) werden staatliche (abteilungsübergreifende, abteilungsbezogene) Abnahmeprüfungen durchgeführt.

Zur Zertifizierung der Prüfgeräte, die bei der Prüfung von Produkten nach diesem Modell verwendet werden, müssen Messgeräte zugelassener Typen verwendet werden, die überprüft werden müssen, und Messtechniken müssen gemäß GOST R 8.563 und GOST R 8.568 zertifiziert sein.

Bei der Erstellung von Produkten nach den Modellen 2 und 3 – Abnahmeprüfungen unter Beteiligung der zuständigen staatlichen Aufsichts-(Kontroll-)Stellen und anderer interessierter Organisationen.

Für Komponententeile von Produkten, die gemäß den technischen Spezifikationen des federführenden F&E-Auftragnehmers entwickelt wurden, werden Abnahmetests unter Beteiligung interessierter Organisationen durchgeführt. Das ultimative Ziel dieser Tests besteht darin, die Einhaltung der Anforderungen der technischen Spezifikationen, für die sie entwickelt wurden, zu bewerten und die Möglichkeit des Einbaus von Komponenten in einen Prototyp eines Produkts zu bestimmen, der für dessen Vortests vorgesehen ist.

6.5.4 Bleiproben von Nicht-Serienprodukten werden Abnahmeprüfungen unterzogen, um über die Zulässigkeit ihres Verwendungszwecks und über die Zweckmäßigkeit einer Nicht-Serienproduktion des Produkts zu entscheiden.

6.5.5 Bleiproduktproben werden gemäß den Anforderungen dieser Norm und unter Berücksichtigung der dafür in den einschlägigen Regulierungsdokumenten festgelegten Merkmale getestet.

6.5.6 Vorläufige Tests von Produkten werden vom F&E-Auftragnehmer organisiert.

Staatliche (abteilungsübergreifende, abteilungsübergreifende) Abnahmeprüfungen von Produkten (Modell 1 bis 4.3) werden vom Kunden organisiert, sofern in der Vereinbarung (Vertrag) nichts anderes festgelegt ist.

Abnahmetests von Produkten (Modelle 2 und 3 bis 4.3) unter Beteiligung der in 6.5.3 genannten interessierten Stellen und Organisationen werden vom Entwickler organisiert.

Abnahmetests von Prototypen von Produktkomponenten (entwickelt gemäß den technischen Spezifikationen des leitenden F&E-Auftragnehmers) unter Beteiligung interessierter Organisationen werden vom leitenden Entwickler für die Erstellung des Produkts organisiert. In anderen Fällen wird das Testen von Prototypen von Produktkomponenten von ihrem Entwickler organisiert.

Wenn F&E während der proaktiven Entwicklung (ohne konkreten Kunden) durchgeführt wird, werden Abnahmetests durch den Entwickler organisiert.

Für die Durchführung der Prüfungen ist der Veranstalter verantwortlich.

6.5.7 Vor- und Abnahmetests werden gemäß den entsprechenden Programmen und Testmethoden durchgeführt, die von der für die Durchführung dieser Tests verantwortlichen Partei entwickelt und genehmigt wurden.

Testprogramme und -methoden werden auf der Grundlage der Anforderungen technischer Spezifikationen, Konstruktionsdokumentationen, ggf. unter Verwendung von Standardprogrammen, standardisierten (standardisierten) Testmethoden und Standards für die Organisation und Durchführung von Tests entwickelt.

Das Testprogramm umfasst:

- Testobjekt;

- Zweck der Prüfung;

- Umfang der Prüfungen;



- Logistikunterstützung für Tests;

- messtechnische Unterstützung von Tests;

- Berichterstattung über Tests.

In den Prüfprogrammen sind Auflistungen spezifischer Prüfungen (zu lösende Aufgaben, Bewertungen) enthalten, die bei Prüfungen durchgeführt werden sollen, um die Einhaltung der Anforderungen der technischen Spezifikationen zu bestätigen, mit Links zu den entsprechenden Prüfmethoden.

Das Programm und die Methodik für die Abnahmeprüfung von Prototypprodukten müssen außerdem eine Prüfung der Arbeitsentwurfsdokumentation (einschließlich der Entwürfe der technischen Spezifikationen für die industrielle Produktion von Produkten) enthalten, um eine Entscheidung über die Eignung der Dokumentation für die industrielle Produktion zu treffen .

Das Testverfahren umfasst:

- bewertete Merkmale (Eigenschaften, Indikatoren) von Produkten;

- Bedingungen und Verfahren für die Prüfung;

- Methoden zur Verarbeitung, Analyse und Bewertung von Testergebnissen;

- gebrauchte Prüf-, Kontroll- und Messwerkzeuge;

- Berichterstattung.

Bezeichnung, Gestaltung und Inhalt der Programme und Produkttestmethoden entsprechen GOST 2.102, GOST 2.105 und GOST 2.106.

Prüfmethoden zur Feststellung der Produktkonformität mit verbindlichen Anforderungen müssen, wenn es sich nicht um Standardmethoden handelt, in der vorgeschriebenen Weise zertifiziert und mit den zuständigen staatlichen Aufsichts-(Kontroll-)Stellen abgestimmt werden.

6.5.8 Tests werden durchgeführt, nachdem die Bereitschaft der Teststandorte (Labore, Testzentren usw.) überprüft wurde, technische Anforderungen und Sicherheitsanforderungen zu erfüllen, und nachdem verantwortliche Spezialisten für alle Arbeiten bei der Vorbereitung und Durchführung von Tests sowie zur Bewertung der Produkteigenschaften benannt wurden etablierte Messgenauigkeit sowie die Aufzeichnung ihrer Ergebnisse.

6.5.9 Zur Durchführung von Vor- und Abnahmeprüfungen wird in der Regel eine Prüfkommission eingesetzt, der Vertreter des Entwicklers, des Herstellers des Prototyps (Nullserie) und Spezialisten der Prüforganisation (Prüfstelle, Labor) angehören Überwachen Sie die Vollständigkeit des Testprogramms, die Einhaltung der Testfristen, die Zuverlässigkeit, die Objektivität der Testergebnisse und deren Dokumentation.

Bei Bedarf können der Prüfkommission Vertreter des Kunden, Komponentenlieferanten und Spezialisten von Sachverständigenorganisationen angehören.

Vorsitzender der Prüfkommission ist in der Regel ein Vertreter des Bauträgers, der die Gesamtleitung wahrnimmt und die Interaktion zwischen Organisationen organisiert, deren Vertreter Mitglieder der Prüfkommission sind.

Mit Zustimmung der interessierten Organisationen ist die Durchführung von Tests ohne Einsetzung einer Kommission zulässig, jedoch mit der Übertragung ihrer Funktionen und Verantwortlichkeiten auf die zuständigen Dienststellen der die Tests durchführenden Organisation.

6.5.10 Bis zum Beginn der Prüfungen müssen Vorbereitungsmaßnahmen abgeschlossen sein, darunter:

- Verfügbarkeit, Eignung, Ausreichendheit und Funktionsfähigkeit der logistischen und messtechnischen Unterstützung am Prüfstandort, die die Schaffung von Bedingungen und Prüfregimen gewährleistet, die den im Prüfprogramm festgelegten entsprechen;

- Schulung und ggf. Zertifizierung des zur Prüfung zugelassenen Personals;

- Ernennung einer Kommission oder relevanter Organisationen und ihrer Dienste (falls keine Kommission ernannt wird);

- rechtzeitige Einreichung eines Prototypprodukts mit einer Reihe von Design-, Regulierungs- und anderen Dokumentationen, die im Testprogramm vorgesehen sind, an die Teststelle.

6.5.11 Während des Prüfprozesses werden die Fortschritte und Ergebnisse der Prüfungen in der im Prüfprogramm vorgesehenen Form und Frist dokumentiert.

Entspricht ein Produktmuster nicht den Anforderungen der technischen Spezifikationen oder der Konstruktionsdokumentation oder schlägt es fehl, können die Tests unterbrochen oder abgebrochen werden, was dokumentiert wird.

6.5.12 Die während der Prüfung ermittelten spezifizierten und tatsächlichen Daten spiegeln sich in den Protokollen wider.

6.5.13 In Prüfberichten sollten Texte zur Überprüfung verbindlicher Anforderungen gemäß den Anforderungen der Regeln zur Konformitätsbewertung für und erstellt werden.

6.5.14 Positive Ergebnisse für alle oder bestimmte Arten von Prüfungen und Inspektionen, die bei Vorprüfungen erzielt werden, können vorbehaltlich einer entsprechenden Entscheidung der Prüfkommission als positive Ergebnisse für ähnliche Arten von Prüfungen und Inspektionen gewertet werden, die zur Abnahmeprüfung vorgelegt werden.

Nach Abschluss der Vorversuche vergibt der Entwickler der entwickelten Konstruktionsdokumentation und technischen Dokumentation den Buchstaben „O“. Buchstaben KD werden gemäß GOST 2.103 vergeben.

Positive Ergebnisse aller im Abnahmetestprogramm vorgesehenen Tests sind die Grundlage dafür, die Ergebnisse der Konstruktions- und Entwicklungsarbeiten dem Abnahmeausschuss zur Abnahme vorzulegen. Der Buchstabe „O“ wird von der Abnahmekommission nach Durchführung der Abnahmeprüfungen und Sichtung der gesamten Konstruktionsdokumentation vergeben.

Prüfergebnisse gelten als negativ, wenn für mindestens einen der im Prüfprogramm vorgesehenen Punkte negative Ergebnisse erzielt werden und/oder die Abnahmekommission die technologische Bereitschaft des Unternehmens zur Herstellung von Produkten negativ beurteilt.

Nach Abschluss der Abnahmetests gelten Prototypen oder Muster einer Pilotcharge als erfüllt. Ihre weitere Verwendung (als Einheiten von Nicht-Serienprodukten) wird im Abnahmeprüfbericht festgelegt.

Über die Entsorgung oder Vernichtung von Prototypen entscheidet ein besonderer Beschluss, der der geltenden Gesetzgebung entspricht.

6.5.15 Bei der Abnahme der Arbeitsergebnisse ermitteln staatliche Aufsichts-(Kontroll-)Stellen den Grad der Produktkonformität mit den zwingenden Anforderungen von Normen und technischen Vorschriften und geben auf der Grundlage der Prüfergebnisse eine abschließende Schlussfolgerung ab.

7 Akzeptanz der Produktentwicklungsergebnisse

7.1 Zur Abnahme der Entwicklungsergebnisse und zur Beurteilung der Möglichkeit der Serieneinführung des entwickelten Produkts im Auftrag des Kunden (in dessen Abwesenheit im Auftrag des Entwicklers) wird ein Abnahmeausschuss gebildet, dem ggf. Vertreter des Kunden angehören. , der Entwickler, der Hersteller des Prototyps (Pilotcharge), Testorganisationen (Zentren, Labore), die den Prototyp getestet haben, Vertreter von Organisationen, die die technischen Spezifikationen genehmigt haben und an der Prüfung der Ergebnisse der Entwicklungsarbeit interessiert waren, sowie, ggf. Vertreter staatlicher Aufsichts-(Kontroll-)Gremien und Sachverständigenorganisationen. Die Vertretung für die Teilnahme an der Annahmekommission und der Zeitpunkt ihrer Durchführung werden vom Kunden vorab mit den beteiligten Organisationen und Institutionen vereinbart.

Zum Vorsitzenden der Kommission wird in der Regel ein Vertreter des Kunden, bei Abwesenheit eines Kunden ein Vertreter des Bauträgers ernannt.

7.2 Staatliche Aufsichts-(Kontroll-)Stellen, die durch die geltende Gesetzgebung für ein bestimmtes Produkt bestimmt sind, können bei Bedarf und auf Antrag des Entwicklers an der Abnahmekommission teilnehmen oder dem Entwickler eine Stellungnahme zur Übereinstimmung des entwickelten Produkts mit den zwingenden Anforderungen übermitteln Erstellung von Normen und technischen Vorschriften auf Basis der Prüfergebnisse.

In Ermangelung von Vertretern der Aufsichtsbehörden im Abnahmeausschuss sowie von Genehmigungsschreiben über deren Teilnahme daran sowie entsprechenden Schlussfolgerungen wird davon ausgegangen, dass die Aufsichtsbehörden mit den Ergebnissen der Entwicklungsarbeiten einverstanden sind oder kein Interesse daran haben in der Entwicklung.

7.3 Der Entwickler legt dem Abnahmeausschuss die Leistungsbeschreibung für die Durchführung der Entwicklungsarbeiten, einen Spezifikationsentwurf bzw. eine Standardtypspezifikation (sofern deren Entwicklung vorgesehen ist), eine Konstruktionsdokumentation und/oder technische Dokumentation, die eine gemeinsame Prüfung erfordert, einen Bericht über die Patentrecherche vor , Prüfberichte, unterzeichnet von Personen, die bestimmte Arten von Prüfungen und Inspektionen durchgeführt haben, eine Handlung über die Ergebnisse von Abnahmeprüfungen, unterzeichnet von Mitgliedern der Prüfkommission, falls eine solche Kommission eingerichtet wurde, oder vom Leiter der Organisation, die die durchgeführt hat Tests und andere gesetzlich vorgeschriebene technische Dokumente und Materialien, die die Übereinstimmung der entwickelten Produkte mit den technischen Spezifikationen und/oder der Vereinbarung (Vertrag) bestätigen und ihr technisches Niveau und ihre Wettbewerbsfähigkeit bescheinigen.

Der Abnahmekommission werden in der Regel auch Prototypen von Produkten vorgelegt, und wenn deren Herstellung nicht vorgesehen war, ein Kopfmuster oder ein im Rahmen der Entwicklungsarbeit erstelltes Einzelprodukt.

7.4 Auf der Grundlage der Ergebnisse der Prüfung der eingereichten Materialien erstellt die Kommission ein Gesetz, in dem sie angibt:

- Übereinstimmung von Mustern entwickelter (hergestellter) Produkte mit den in den technischen Spezifikationen festgelegten Anforderungen, Zulässigkeit ihrer Herstellung (Lieferung an den Verbraucher);

- Ergebnisse der Bewertung des technischen Niveaus und der Wettbewerbsfähigkeit von Produkten, auch im patentrechtlichen und rechtlichen Aspekt;

- Ergebnisse der Bewertung der entwickelten technischen Dokumentation (einschließlich Entwurfsspezifikationen und Betriebsdokumentation);

- Empfehlungen zur Möglichkeit der weiteren Verwendung von Produktprototypen;

- Empfehlungen für die Produktion der Installationsserie und deren Umfang bei der Durchführung von Arbeiten zur Produktinbetriebnahme;

- Kommentare und Vorschläge zur Verbesserung von Produkten und Dokumentation (falls erforderlich);

- Verfahren und Methode der Liquidation von Produkten;

- Empfehlungen für die Zuweisung des Buchstabens „O“ zur entwickelten Entwurfsdokumentation und technischen Dokumentation;

- sonstige Empfehlungen, Kommentare und Anregungen des Annahmeausschusses.

Der Bericht der Abnahmekommission wird vom Kunden genehmigt.

Die Genehmigung des Abnahmeausschussgesetzes bedeutet den Abschluss der Entwicklung, die Beendigung der technischen Spezifikationen (sofern sie nicht für weitere Arbeiten gilt), die Genehmigung der eingereichten Entwurfsdokumentation (einschließlich der Entwürfe technischer Spezifikationen und Betriebsdokumente) und der technischen Dokumentation.

7.5 Aufgrund der Ergebnisse der Arbeit des Abnahmeausschusses ist die Vergabe des Buchstabens „A“ bei der Vorbereitung und Beherrschung der Produktion im Rahmen der Herstellung eines Prototypenprodukts zulässig.

8 Vorbereitung und Entwicklung von Produktionsprodukten (Inbetriebnahme).

8.1 Vorbereitung und Entwicklung der Produktion, also die Phasen der Produktinbetriebnahme, werden durchgeführt, um die Produktionsbereitschaft für die Herstellung und Freigabe (Lieferung) neu entwickelter (modernisierter, modifizierter) oder zuvor von einer anderen Organisation hergestellter Produkte sicherzustellen von Produkten in einem bestimmten Volumen, das den Anforderungen der Konstruktionsdokumentation entspricht.

8.2 Die Herstellung von Produkten erfolgt auf Beschluss des Herstellers (Lieferanten) im Beisein eines potentiellen Kunden (Verbrauchers) des Produkts und der Aussicht auf den Abschluss eines Liefervertrages mit ihm oder, in Ermangelung eines solchen, bei ihm eigenes wirtschaftliches Risiko.

Bis zum Produktionsbeginn muss der Hersteller Probleme im Zusammenhang mit der Beschaffung und Aktualisierung der Konstruktionsdokumentation und den Regeln für den Besitz des darin enthaltenen geistigen Eigentums gemäß 4.11 klären.

8.3 Bis zur Inbetriebnahme von Produkten, für die verbindliche Anforderungen von Normen und technischen Vorschriften festgelegt sind, müssen die Ergebnisse der Abnahmeprüfungen von staatlichen Aufsichts-(Kontroll-)Stellen anerkannt werden – siehe 7.2.

8.4 Zum Abschluss der Vorproduktionsphase erhält der Hersteller vom Entwickler (Inhaber der ursprünglichen Konstruktionsdokumentation):

- ein registriertes Duplikat eines vollständigen und aktuellen Satzes von Konstruktionsunterlagen mit dem Buchstaben mindestens „O“;

- ein registriertes Duplikat des Patentformulars (sofern während des F&E-Prozesses Patentrecherchen stattgefunden haben);

- eine Kopie des Berichts der Annahmekommission;

- Liste der Eingangskontrollen von Materialien und Komponenten.

8.5 In der Vorproduktionsphase muss der Hersteller Arbeiten durchführen, um die technologische Bereitschaft der Organisation sicherzustellen, Produkte innerhalb der in der Vereinbarung (Vertrag) festgelegten Bedingungen in bestimmten Mengen gemäß den Anforderungen der Konstruktionsdokumentation und der technischen Dokumentation herzustellen und aktuelle Gesetzgebung sowie Arbeiten an:

- Abschluss von Vereinbarungen (Verträgen) mit Lieferanten von Komponenten und Materialien sowie Lizenzverträgen mit Urheberrechtsinhabern zur Nutzung von gewerblichem und geistigem Eigentum;

- Erstellung und Übermittlung von Produktkatalogblättern an die Gebietskörperschaften von Rosstandart in der vorgeschriebenen Weise gemäß den Regeln;

- andere Beschäftigungen.

Die Vorbereitung der Produktion gilt als abgeschlossen, wenn der Hersteller des Produkts alle erforderlichen Unterlagen erhalten, TD für die Herstellung von Produkten entwickelt (ausgearbeitet) hat, technologische Ausrüstung und technologische Prozesse getestet und angepasst hat und geschultes (ggf. zertifiziertes) Personal daran beteiligt ist Die Herstellung, Prüfung und Kontrolle von Produkten sowie die Bereitschaft zur Beherrschung der Produktion von Produkten wurden hergestellt.

8.6 In der Produktionsentwicklungsphase wird Folgendes durchgeführt:

- Herstellung der Installationsserie (erste Industriecharge) von Produkten gemäß dem Buchstaben der Konstruktionsdokumentation, der nicht niedriger als „O“ ist;

- Qualifikationstests;

- Leitung einer Qualifizierungskommission;

- Weiterentwicklung (falls erforderlich) des Designs im Hinblick auf die Herstellbarkeit;

- Anpassung der Konstruktionsdokumentation und der technischen Dokumentation mit Zuweisung des Buchstabens „A“ zu den Dokumenten (bei der Beherrschung der Produktion durch eine neue Organisation kann dem technischen Dokument der Buchstabe „O“ zugewiesen werden).

8.7 Während der Produktionsaufnahme der Produkte führt der Hersteller (Lieferant) alle notwendigen Arbeiten für die anschließende Zertifizierung von Produkten durch, für die verbindliche Anforderungen von Normen und technischen Vorschriften festgelegt wurden.

8.8 Die Herstellung von Produkten gemäß der technischen Dokumentation ausländischer Unternehmen erfolgt gemäß GOST 15.311 unter Berücksichtigung der Anforderungen dieser Norm.

8.9 Um die Bereitschaft der Organisation zu beurteilen, Produkte in der durch die Vereinbarung (Vertrag) festgelegten Menge herzustellen, werden Qualifikationstests durchgeführt.

8.10 Qualifizierungstests werden gemäß dem Programm und der Methodik durchgeführt, die vom Hersteller unter Beteiligung des Produktentwicklers entwickelt und genehmigt und ggf. mit dem Kunden (Verbraucher) des Produkts vereinbart wurden.

Das Programm zeigt an:

- die Anzahl der der Prüfung unterzogenen Proben, die aus den Produkteinheiten der Installationsserie ausgewählt wurden und die Kontrolle im Rahmen der in den technischen Spezifikationen für Abnahmeprüfungen vorgesehenen Kontrollen bestanden haben;

- Arten von Tests, die in den Produktspezifikationen festgelegt sind und im Umfang der regelmäßigen Tests enthalten sind, sowie andere Kontrollen und Arten von Tests, die eine umfassendere Bewertung des entwickelten technologischen Prozesses und der Bereitschaft des Herstellungsbetriebs ermöglichen, die erforderliche Anzahl zu produzieren von Produkteinheiten;

- Testmethoden;

- Testort.

Das Qualifizierungstestprogramm umfasst möglicherweise keine Überprüfung einzelner Anforderungen an die Konstruktionsdokumentation, die sich während des Produktionsstarts nicht ändern können.

8.11 Qualifikationstests werden vom Hersteller gemäß dem genehmigten Programm und der genehmigten Methodik organisiert und sichergestellt. Der Hersteller führt Qualifikationstests mit eigenen Mitteln und Ressourcen durch.

Ist die Durchführung bestimmter Prüfungen in Drittprüfstellen (Zentren, Laboratorien) erforderlich, die über den erforderlichen Akkreditierungsumfang verfügen, stellt der Hersteller sicher, dass die Prüfungen in diesen Stellen vertraglich vereinbart werden.

8.12 Die Prüfungen werden in Prüfberichten dokumentiert, die die tatsächlichen Daten der Prüfungen, Inspektionen, Kontrollen, Messungen und sonstigen Daten wiedergeben.

8.13 Zur Beurteilung der Ergebnisse der Qualifizierungstests und der Bereitschaft der Produktion des Herstellers, spezifikationsgerechte Produkte in der erforderlichen Menge herzustellen, wird im Auftrag des Herstellers eine Qualifizierungskommission gebildet.

Der Qualifizierungskommission gehören Vertreter des Herstellers (Lieferanten) des Produkts, des Kunden (Verbrauchers) des Produkts sowie ggf. Vertreter von Stellen an, die die Aufsicht über die Herstellung entwickelter Produkte ausüben, Vertreter von Prüforganisationen und Vertreter von Organisationen und Institutionen, die die Spezifikationen genehmigt haben und/oder daran interessiert sind, die Ergebnisse der Produkteinführung zu überprüfen.

Die Vertretung für die Teilnahme an der Qualifizierungskommission und der Zeitpunkt ihrer Durchführung werden vom Hersteller vorab mit den beteiligten Organisationen vereinbart. In Ermangelung von Vertretern der Aufsichtsbehörden in der Qualifizierungskommission sowie Genehmigungsbescheiden über ihre Teilnahme daran wird davon ausgegangen, dass die Aufsichtsbehörden die Ergebnisse der Produkteinführung positiv bewerten oder kein Interesse daran haben, diese zu berücksichtigen.

Zum Vorsitzenden der Kommission wird in der Regel ein Vertreter des Herstellers ernannt.

Der Produkthersteller muss der Qualifizierungskommission folgende Unterlagen vorlegen:

- genehmigtes Programm und Methodik für Qualifikationstests;

- Prüfberichte und Inspektionen von Produktmustern aus der Installationsserie, die im Rahmen von Qualifikationstests, einschließlich Abnahmetests, durchgeführt werden, sowie andere Berichtsdokumente, die im Programm und in der Methodik der Qualifikationstests vorgesehen sind;

- ein kompletter TD-Satz, der für die Herstellung der Installationsserie entwickelt und verwendet wird;

- Zertifikat über die Überprüfung/Kalibrierung von Messgeräten, Zertifizierung von Technologie- und Prüfgeräten, die an der Herstellung von Produkten beteiligt sind, gemäß TD;

- Qualifikationsnachweis des Personals, das an der Herstellung von Produkten gemäß TD beteiligt ist.

Mitglieder der Kommission können im Rahmen ihrer Tätigkeit weitere Unterlagen anfordern, deren Prüfung erforderlich wird.

Die Ergebnisse der Arbeit der Qualifizierungskommission werden in einem Gesetz dokumentiert, das von den Mitgliedern der Kommission unterzeichnet und vom Vorsitzenden der Kommission genehmigt wird.

Das Gesetz der Qualifizierungskommission spiegelt wider:

- Zusammensetzung der während des Arbeitsprozesses überprüften Dokumente;

- Vollständigkeit der Programmdurchführung, Objektivität und Zuverlässigkeit der Ergebnisse der Qualifikationstests;

- Gesamtbeurteilung technologische Ausstattung und Produktionsbereitschaft zur Herstellung von Produkten in den erforderlichen Mengen auf der Grundlage der eingereichten Unterlagen, der Inspektion der Produktions- und hergestellten Produktmuster, der Ergebnisse der stichprobenartigen Überwachung der Einhaltung der technologischen Disziplin am Arbeitsplatz (falls vorhanden);

- Beurteilung der Genehmigungsreife der Konstruktionsunterlagen in der vorgeschriebenen Weise mit der Vergabe des Buchstabens „A“ (falls erforderlich);

- Empfehlungen zur Vergabe des nächsten TD-Briefes;

- Empfehlungen zur Annahme und Lieferung von Produktmustern aus der Installationsserie.

Testergebnisse gelten als negativ, wenn für mindestens einen der im Programm und/oder in der Testmethodik vorgesehenen Punkte negative Ergebnisse erzielt werden.

Im Falle einer negativen Bewertung der Ergebnisse der Produktionsaufnahme von Produkten durch die Kommission erstellen und unterzeichnen die Mitglieder der Kommission eine Liste der bei der Arbeit der Kommission festgestellten Mängel sowie Empfehlungen zu deren Beseitigung.

Der Hersteller verpflichtet sich, bei Bedarf die Installationsserie zu vergrößern, die festgestellten Mängel zu beseitigen und die in diesem Abschnitt vorgesehenen Maßnahmen erneut durchzuführen.

8.14 Es ist erlaubt, Produkte während des Zeitraums der Beherrschung ihrer Produktion zu liefern, wenn der Hersteller die Übereinstimmung dieser Produkte mit den zwingenden Anforderungen von Normen und technischen Vorschriften bestätigen kann.

Produkteinheiten der Installationsserie gelten nicht als Handelsprodukte, weshalb der technische Kontrolldienst sie nur kontrolliert und nur auf Wunsch des Verbrauchers zur Lieferung annimmt.

8.15 Bei positiven Ergebnissen der Qualifikationstests gilt die Produktionsentwicklung als abgeschlossen.

Literaturverzeichnis

Zum Vertragssystem im Bereich der Beschaffung von Gütern, Bauleistungen und Dienstleistungen zur Deckung staatlicher und kommunaler Bedürfnisse

Beim Inkrafttreten des vierten Teils des Bürgerlichen Gesetzbuches der Russischen Föderation

Über die Akkreditierung im nationalen Akkreditierungssystem

Staatliche Überwachung der Einhaltung zwingender Anforderungen staatlicher Normen in den Phasen der Entwicklung, Vorbereitung für die Produktion und des Betriebs von Industrieprodukten

Methodik zur Durchführung der staatlichen Überwachung der Einhaltung zwingender Anforderungen staatlicher Normen, Regeln der obligatorischen Zertifizierung und zertifizierter Produkte in der Phase der Umsetzung (Verkauf)

Schlüsselwörter: Produkte für industrielle und technische Zwecke, Entwicklung, Produktionseinführung, Vorprüfungen, Abnahmeprüfungen, Qualifikationsprüfungen, Abnahme



Elektronischer Dokumenttext
erstellt von Kodeks JSC und überprüft gegen:
offizielle Veröffentlichung
M.: Standartinform, 2018

GOST R 15.201-2000

Gruppe T52

STAATLICHER STANDARD DER RUSSISCHEN FÖDERATION

System zur Entwicklung und Markteinführung von Produkten

PRODUKTE FÜR PRODUKTIONS- UND TECHNISCHE ZWECKE

Das Verfahren zur Entwicklung und Inbetriebnahme von Produkten

System der Produktentwicklung und -einführung in die Produktion. Produkte des industriellen und technischen Designs. Ablauf der Produktentwicklung und Einführung in die Produktion


Textvergleich von GOST R 15.201-2000 mit GOST R 15.301-2016, siehe Link.
- Hinweis des Datenbankherstellers.
____________________________________________________________________

OKS 01.040.01
01.110
OKSTU 0015

Datum der Einführung: 01.01.2001

Vorwort

1 ENTWICKELT vom Allrussischen Wissenschaftlichen Forschungsinstitut für Normung (VNIIstandart) des Staatlichen Standards Russlands

EINGEFÜHRT von der Wissenschaftlich-Technischen Direktion des Staatlichen Standards Russlands

2 ANGENOMMEN UND IN KRAFT getreten durch Beschluss des Staatsstandards Russlands vom 17. Oktober 2000 N 263-st

3 ZUM ERSTEN MAL VORGESTELLT

4 REPUBLIKATION. August 2010

1 Einsatzbereich

1 Einsatzbereich

Diese Norm gilt für volkswirtschaftliche Produkte für industrielle und technische Zwecke (im Folgenden Produkte genannt) und legt das Verfahren für deren Entwicklung und Herstellung fest.

Die Norm legt die grundlegenden Bestimmungen für die Entwicklung technischer Spezifikationen (TOR), die Design- und Technologiedokumentation, die Abnahme von Entwicklungsergebnissen, die Vorbereitung und Entwicklung der Produktion, die Prüfung von Prototypen von Produkten und Produkten, die während der Produktionsentwicklung hergestellt wurden, sowie die Bestätigung fest über die Einhaltung zwingender Anforderungen. Bei Bedarf können die Anforderungen dieser Norm in anderen Normen und methodischen Dokumenten unterschiedlichen Umfangs spezifiziert werden.

Die Norm gilt nicht für zivile Schiffe.

2 Normative Verweise

Dieser Standard verwendet Verweise auf die folgenden Standards:

GOST 2.124-85 Einheitliches System der Konstruktionsdokumentation. Verfahren zur Verwendung gekaufter Produkte

GOST 15.311-90 System zur Entwicklung und Produktion von Produkten. Aufnahme der Produktion von Produkten gemäß der technischen Dokumentation ausländischer Unternehmen

GOST R 15.000-94 System zur Entwicklung und Inbetriebnahme von Produkten. Grundbestimmungen

GOST R 15.011-96 System zur Entwicklung und Inbetriebnahme von Produkten. Patentrecherche. Inhalt und Ablauf

GOST R ISO 9001-96 * Qualitätssysteme. Qualitätssicherungsmodell für Design, Entwicklung, Produktion, Installation und Wartung
_________________
* Gültig bis 15. Dezember 2003.
GOST ISO 9001-2011

GOST R ISO 9001-2001 * Qualitätsmanagementsysteme. Anforderungen
________________
* Seit dem 13. November 2009 ist GOST R ISO 9001-2008 in Kraft.
GOST ISO 9001-2011 ist auf dem Territorium der Russischen Föderation in Kraft, weiter unten im Text

3 Definitionen

3.1 In dieser Norm werden Begriffe mit den entsprechenden Definitionen gemäß und den unten aufgeführten verwendet:

3.1.1 nationale Wirtschaftsprodukte: Produkte, die entwickelt und hergestellt werden, um den Bedürfnissen der Volkswirtschaft, der Bevölkerung und des Exports gerecht zu werden.

3.1.2 Produkte für industrielle und technische Zwecke: Produkte, die zur Verwendung als Mittel der industriellen und landwirtschaftlichen Produktion bestimmt sind.

3.1.3 zwingende Anforderungen: Anforderungen festgelegt staatliche Standards und andere Regulierungsdokumente Basierend auf der Gesetzgebung der Russischen Föderation zur Gewährleistung der Sicherheit von Produkten, Werken und Dienstleistungen für Umwelt, Leben, Gesundheit und Eigentum, technische und Informationskompatibilität, Austauschbarkeit von Produkten, Einheitlichkeit der Kontrollmethoden und Einheitlichkeit der Kennzeichnung sowie anderer zwingende Anforderungen, die durch die Gesetzgebung der Russischen Föderation festgelegt sind.

3.1.4 Wettbewerbsbasis: Das Prinzip der Auftragsverteilung für die Entwicklung (Produktion) von Produkten, das darin besteht, eine wettbewerbliche Auswahl auf der Grundlage der Ergebnisse von Ausschreibungen (Wettbewerben) durchzuführen.

3.1.5 Arbeitsorganisationsmodell: Gemäß GOST R 15.000.

3.1.6 Modul Arbeitsorganisation: Gemäß GOST R 15.000.

3.1.7 Landesaufsichtsbehörden: Bundesvollzugsbehörden überwachen die Umsetzung zwingender Anforderungen.

4 Allgemeine Bestimmungen

4.1 Diese Norm berücksichtigt die folgenden Phasen und Arten von Arbeiten im Produktlebenszyklus, festgelegt durch GOST R 15.000:

- Stufe „Entwicklung“, Art der Arbeit „Experimentelle Designarbeiten (F&E) für die Produktentwicklung“;

- Teil der Phase „Produktion“, Art der Arbeit „In Produktion gehen“.

4.2 Bestimmte Arten von Arbeiten zur Entwicklung und Herstellung von Produkten, die sich durch Zielorientierung, organisatorische Vollständigkeit, eine bestimmte Reihenfolge der Ausführung und Planung sowie die Anwesenheit bestimmter Leistungsträger auszeichnen, werden zu Arbeitsorganisationsmodulen zusammengefasst, die den Anforderungen von GOST R 15.000 entsprechen in der Zusammensetzung und im Inhalt.

4.3 Abhängig von der Verfügbarkeit gezielter Produktentwicklungsprogramme, der Anwesenheit oder Abwesenheit eines Kunden, der Art der Beziehung zwischen Geschäftseinheiten erfolgt die Entwicklung und Produktion von Produkten nach folgenden Arbeitsorganisationsmodellen:

1 - Schaffung von Produkten im Rahmen staatlicher und kommunaler Anordnungen sowie anderer aus dem Bundeshaushalt und den Haushalten der Teilstaaten der Russischen Föderation finanzierter Anordnungen (im Folgenden als Regierungsanordnungen bezeichnet);

2 - Erstellung von Produkten, die von einem bestimmten Verbraucher bestellt werden (interessierte Organisationen, Gesellschaften, Handelsstrukturen);

3 – proaktive Produktentwicklung ohne konkreten Kunden auf wirtschaftliches Risiko des Entwicklers und Herstellers.

Das Arbeitsorganisationsmodell wird auf der Grundlage der Gewährleistungsfähigkeit ausgewählt erforderliche Qualität Produkte, Einhaltung zwingender Anforderungen und Wettbewerbsfähigkeit der Produkte.

4.4 Staatliche Aufträge werden auf Wettbewerbsbasis unter Berücksichtigung von Daten zur Qualifikation des Auftragnehmers gemäß dem aktuellen Verfahren zur Organisation der Beschaffung von Gütern, Bauleistungen und Dienstleistungen für den staatlichen Bedarf erteilt.

4.5 Bei der Herstellung von Produkten im Auftrag von Behörden und im Auftrag eines bestimmten Verbrauchers wird in der vorgeschriebenen Weise ein Vertrag (Vertrag) über die ausgeführten Arbeiten geschlossen und technische Spezifikationen für die ausgeführten Arbeiten erstellt.

Bei Bedarf enthalten der Vertrag und (oder) die technischen Spezifikationen Regulierungsdokumente, die das Verfahren zur Durchführung der Arbeiten regeln, sowie Dokumente, die verbindliche Regeln und Anforderungen für Produkte festlegen.

Bei Bedarf legt die Vereinbarung (Vertrag) eine Reihe von Arbeitsorganisationsmodulen fest, die die Erfüllung und Bestätigung zwingender Anforderungen sowie der durch Gesetze und Vorschriften staatlicher Aufsichtsbehörden festgelegten Anforderungen sicherstellen.

4.6 Basierend auf den anfänglichen Anforderungen des Kunden (falls vorhanden) führt der Produktentwickler die erforderlichen Forschungs-, Entwicklungs- und Technologiearbeiten durch und legt dabei besonderes Augenmerk auf die Sicherstellung der folgenden Anforderungen:

- Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz (einschließlich deren Erhaltung während des Produktbetriebs);

- Ressourcenschonung;

- Werte von Indikatoren, die für die Nutzungsbedingungen des Produkts festgelegt wurden und sein technisches Niveau bestimmen;

- Widerstandsfähigkeit gegen äußere Einflüsse;

- Austauschbarkeit und Kompatibilität von Komponenten und Produkten als Ganzes.

4.7 Die Entscheidung, Produkte initiativ zu entwickeln, wird unter Berücksichtigung der Bedingungen des Absatzmarktes getroffen.

4.8 Die Entwicklung und Produktion von Produkten sieht im Allgemeinen Folgendes vor:

1) Entwicklung technischer Spezifikationen für Entwicklungsarbeiten (F&E);

2) Durchführung von Entwicklungsarbeiten, einschließlich:

- Entwicklung der technischen Dokumentation [Design (CD) und Technologie (TD)],

- Herstellung von Prototypen,

- Testen von Prototypen,

- Akzeptanz von F&E-Ergebnissen;

3) Produktionsstart, einschließlich:

- Produktionsvorbereitung,

- Entwicklung der Produktion:

Produktion von Installationsserien,

Qualifikationstests.

Die Phasen einer bestimmten Entwurfs- und Entwicklungsarbeit (Bestandteil der Entwurfs- und Entwicklungsarbeit) sowie das Verfahren zu ihrer Annahme müssen in der Leistungsbeschreibung für die Entwurfs- und Entwicklungsarbeit (Bestandteil der Entwurfs- und Entwicklungsarbeit) festgelegt werden Entwicklungsarbeit) und die Vereinbarung (Vertrag) zu deren Umsetzung.

4.9 In allen Phasen der Forschung und Entwicklung (ein integraler Bestandteil der Forschung und Entwicklung) und bei der Einführung von Produkten in die Produktion stellen die Ausführenden sicher, dass die verbindlichen Anforderungen eingehalten werden.

Die erreichten Indikatoren und ihre Übereinstimmung mit den Anforderungen der technischen Spezifikationen für F&E (ein integraler Bestandteil von F&E) werden bei der Abnahme der Stufen bewertet und spiegeln sich in den Prüfberichten (Gesetzen) von Produktprototypen und Abnahmebescheinigungen für die Stufen wider Forschung und Entwicklung sowie Forschung und Entwicklung insgesamt.

4.10 Das Verhältnis zwischen dem Entwickler (Hersteller) und den staatlichen Aufsichtsbehörden richtet sich nach der geltenden Gesetzgebung.

4.11 Dokumente, die die Einhaltung zwingender Anforderungen bestätigen, werden den staatlichen Aufsichtsbehörden gemäß deren Vorschriften vorgelegt.

Die Zusammensetzung dieser Dokumente wird von der zuständigen staatlichen Aufsichtsbehörde festgelegt.

4.12 Produkte geistiger Arbeit, die bei der Herstellung und Inbetriebnahme von Produkten anfallen und Gegenstand des Schutzes des geistigen Eigentums sind, werden in der durch die Gesetzgebung der Russischen Föderation festgelegten Weise verwendet.

5 Entwicklung technischer Spezifikationen für F&E

5.1 Grundlage für die Durchführung der Konstruktions- und Entwicklungsarbeiten sind die vom Kunden genehmigten technischen Spezifikationen und die Vereinbarung (Vertrag) mit ihm. Als technische Spezifikation kann ein weiteres Dokument verwendet werden, das notwendige und ausreichende Anforderungen an die Produktentwicklung enthält und von Kunde und Entwickler gegenseitig anerkannt wird.

Anforderungen an die Analyse einer Vereinbarung (Vertrag) sind in 4.3 GOST R ISO 9001 aufgeführt.

Bei der proaktiven Produktentwicklung ist die Grundlage für die Durchführung von Forschung und Entwicklung die von der Geschäftsführung des Entwicklerunternehmens genehmigte technische Spezifikation (oder ein diese ersetzendes Dokument), basierend auf den Ergebnissen der Produktmarktforschung sowie der Patentrecherche gemäß GOST R 15.011.

Bei der Entwicklung technischer Spezifikationen berücksichtigt der Entwickler Informationen über ähnliche Produkte, die in Datenbanken (gesamtrussisch und regional) enthalten sind, die im staatlichen Standard Russlands auf der Grundlage von Produktkatalogblättern erstellt wurden.

5.2 Es wird empfohlen, in den technischen Spezifikationen technische und wirtschaftliche Anforderungen an Produkte anzugeben, die deren Verbrauchereigenschaften und Nutzungseffizienz bestimmen, eine Liste von Dokumenten, die gemeinsam berücksichtigt werden müssen, sowie das Verfahren zur Lieferung und Abnahme von Entwicklungsergebnissen.

Die technischen Spezifikationen sehen die Umsetzung aller zwingenden Anforderungen vor, die für diese Produkte gelten.

Die technischen Spezifikationen geben die Form der Bestätigung der Produktkonformität mit den gesetzlich vorgeschriebenen zwingenden Anforderungen an.

Es wird empfohlen, dass die technischen Spezifikationen die Interessen aller möglichen Verbraucher berücksichtigen.

Der konkrete Inhalt der technischen Spezifikation wird vom Kunden und Entwickler, bei proaktiver Entwicklung auch vom Entwickler bestimmt.

Es ist nicht gestattet, in die technischen Spezifikationen Anforderungen aufzunehmen, die den Gesetzen der Russischen Föderation und zwingenden Anforderungen widersprechen.

5.3 Es wird empfohlen, dass die TOR die folgenden Bestimmungen enthält:

- Prognose der Entwicklung der Anforderungen an dieses Produkt für den voraussichtlichen Zeitraum seiner Veröffentlichung;

- empfohlene Phasen der Produktmodernisierung unter Berücksichtigung der Prognose für die Entwicklung der Anforderungen;

- Einhaltung der Anforderungen der Länder des beabsichtigten Exports unter Berücksichtigung der Prognose für die Entwicklung dieser Anforderungen;

- Wartbarkeitsmerkmale;

Möglichkeit des Austauschs von Ersatzteilen ohne Einsatz industrieller Technologie;

- Zugänglichkeit und Sicherheit der effektiven Nutzung von Produkten durch behinderte Menschen und ältere Bürger (für entsprechende Produkte ist dies in der Gesetzgebung der Russischen Föderation vorgesehen).

5.4 Technische Spezifikationen werden in der vom Kunden und Entwickler festgelegten Weise entwickelt und genehmigt.

An der Entwicklung technischer Spezifikationen können auch andere interessierte Organisationen (Unternehmen) beteiligt sein: Hersteller, Handelsorganisation (Vermittler), Versicherungsorganisation, Konstruktionsorganisation, Installationsorganisation usw.

5.5 Zur Bestätigung individueller Anforderungen an Produkte, einschließlich Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltanforderungen, sowie zur Beurteilung des technischen Niveaus von Produkten können die technischen Spezifikationen vom Entwickler oder Kunden zur Prüfung (Schlussfolgerung) an Drittorganisationen gesendet werden. Die Entscheidung über die erhaltenen Schlussfolgerungen treffen der Entwickler und der Kunde vor der Genehmigung der technischen Spezifikationen.

5.6 In jeder Phase der Produktentwicklung können mit Zustimmung des Kunden und Entwicklers Änderungen und Ergänzungen der technischen Spezifikationen oder eines diese ersetzenden Dokuments vorgenommen werden, die nicht gegen die Voraussetzungen zur Erfüllung der zwingenden Anforderungen verstoßen.

6 Entwicklung der Dokumentation, Herstellung und Prüfung von Prototypen von Produkten

6.1 Die Entwicklung der Design- und Technologiedokumentation sowie gegebenenfalls der Programmdokumentation für Produkte erfolgt nach den Regeln, die jeweils in den Standards des Unified System of Design Documentation (USD), des Unified System of Technological Documentation (ESTD) und festgelegt sind das Unified System of Program Documentation (USPD).

Allgemeine Anforderungen an das Designmanagement – ​​gemäß 4.4 GOST R ISO 9001.

Die Regeln für die Erstellung technischer Dokumentationen für Materialien und Stoffe werden vom Entwickler unter Berücksichtigung aktueller Landesnormen, der Besonderheiten des Produkts und der Organisation seiner Herstellung festgelegt.

6.2 Im Prozess der Entwicklung von Dokumentationen für die Auswahl und Prüfung neuer technischer Lösungen, die das Erreichen der grundlegenden Verbrauchereigenschaften von Produkten sicherstellen, Laborforschung, Labor- und andere Tests sowie Entwicklungstests von experimentellen und Vorproduktionsmustern von Produkten können unter Bedingungen durchgeführt werden, die reale Betriebs(verbrauchs)bedingungen simulieren und dabei die patentrechtlichen und rechtlichen Aspekte der wirtschaftlichen Nutzung dieser technischen Lösungen berücksichtigen.

Für bestimmte Arten von Produkten oder deren Komponenten können Tests von Prototypen unter Betriebsbedingungen (auch bei Unternehmen, die Verbraucher der Produkte sind) durchgeführt werden.

Umfang und Inhalt der Tests, die erforderlich sind, um die Herstellung unbewiesener Produkte zu verhindern, die nicht den Spezifikationen entsprechen, werden vom Entwickler unter Berücksichtigung der Neuheit, Komplexität, Merkmale der Herstellung und Verwendung des Produkts sowie der Kundenanforderungen festgelegt. In diesem Fall müssen Tests durchgeführt werden, um die Einhaltung aller zwingenden Anforderungen sicherzustellen.

Die Notwendigkeit, Prototypen (Modelle), Versuchs- und Vorserienmuster von Produkten zu entwickeln, herzustellen und zu testen, ihre Liste und Menge werden in den technischen Spezifikationen und der Vereinbarung (Vertrag) für Forschung und Entwicklung (ein integraler Bestandteil von Forschung und Entwicklung) festgelegt. Dies schließt nicht aus, dass solche Arbeiten vom Entwickler durchgeführt werden, wenn sich später herausstellt, dass sie erforderlich sind, und dass mit Zustimmung des Kunden entsprechende Änderungen an den technischen Spezifikationen und der Vereinbarung (Vertrag) vorgenommen werden.

Anforderungen an Kontroll- und Testverfahren werden gemäß 4.10-4.12 GOST R ISO 9001 festgelegt.

6.3 Für reparierbare Produkte empfiehlt es sich, im Vertrag (Vertrag) und in den technischen Spezifikationen für Entwicklungsarbeiten die Erstellung einer Reparaturdokumentation vorzusehen, die der Vorbereitung der Produktion, Reparatur und Kontrolle der Produkte nach der Reparatur dient.

6.4 Um die Übereinstimmung der entwickelten technischen Dokumentation mit den ursprünglichen Anforderungen zu bestätigen und die beste Lösung auszuwählen (sofern Optionen verfügbar sind), werden Prototypen (Pilotchargen) von Produkten hergestellt, wenn die Produkte für die Serienproduktion vorgesehen sind (mit einem erwarteten konstanten Bedarf). ). Für nicht serienmäßige Produkte werden auch Kopfmuster angefertigt.

Bei der Erstellung eines einzelnen Produkts unterliegen Prototypen-Produktmuster in der Regel dem Verkauf an den Kunden (sofern im Vertrag und in den technischen Spezifikationen für Entwicklungsarbeiten nichts anderes festgelegt ist).

6.5 Testen von Prototypenprodukten

6.5.1 Zur Beurteilung und Kontrolle der Qualität der in bestimmten Phasen der Entwicklungsarbeit erzielten Ergebnisse (integraler Bestandteil der Entwicklungsarbeit) werden Prototypen (Pilotcharge) von Produkten (Kopfmuster* von Produkten) Kontrolltests unterzogen die folgenden Kategorien:

- Vorversuche, die zum Zwecke der vorläufigen Beurteilung der Übereinstimmung eines Prototypprodukts mit den Anforderungen der technischen Spezifikationen sowie zur Feststellung der Bereitschaft des Prototyps für die Abnahmeprüfung durchgeführt werden;

- Abnahmetests, die mit dem Ziel durchgeführt werden, alle in den technischen Spezifikationen festgelegten Produkteigenschaften zu bewerten und die Übereinstimmung eines Prototypprodukts mit den Anforderungen der technischen Spezifikationen unter Bedingungen zu überprüfen und zu bestätigen, die den Bedingungen des tatsächlichen Betriebs möglichst nahe kommen (Anwendung, (Nutzung) des Produkts sowie zur Entscheidungsfindung über die Möglichkeit der industriellen Produktion und des Verkaufs von Produkten.

* Leitproduktmuster sind Entwicklungsobjekte, die gleichzeitig als Erstmuster von Nicht-Serien- und Kleinserienprodukten dienen, die zu besonderen Lieferbedingungen an den Kunden verkauft werden.

6.5.2 Wenn für Produkte zwingende Anforderungen gelten, die anschließend einer obligatorischen Konformitätsbestätigung (Zertifizierung) unterliegen, können die Ergebnisse von Produktabnahmetests im Hinblick auf zwingende Anforderungen, die in in der vorgeschriebenen Weise akkreditierten Laboratorien (Zentren) durchgeführt werden, berücksichtigt werden Wird verwendet, um eine Konformitätsbestätigung gemäß den festgelegten Anforderungen zu erhalten.

Den Ort für die Prüfung von Prototypen von Produkten legt der Entwickler gemeinsam mit dem Hersteller von Serienprodukten fest (sofern die Funktionen des Entwicklers und des Herstellers von unterschiedlichen Unternehmen wahrgenommen werden und keine spezifischen Testbedingungen durch staatliche Aufsichtsbehörden festgelegt sind).

6.5.3 Bei der Erstellung von Produkten nach Arbeitsorganisationsmodell 1 (4.3) werden staatliche Abnahmeprüfungen für die Modelle 2 und 3 durchgeführt – Abnahmeprüfungen erfolgen unter Beteiligung der zuständigen Landesaufsichtsbehörden und anderer interessierter Organisationen.

Für Komponententeile von Produkten, die gemäß den technischen Spezifikationen des federführenden F&E-Auftragnehmers entwickelt wurden, werden unabhängige Abnahmetests unter Beteiligung interessierter Organisationen durchgeführt. Das ultimative Ziel dieser Tests besteht darin, die Einhaltung der Anforderungen der technischen Spezifikationen, für die sie entwickelt wurden, zu bewerten und die Möglichkeit des Einbaus von Komponenten in einen Prototyp eines Produkts zu bestimmen, der für dessen Vortests vorgesehen ist.

6.5.4 Bleiproben von Nicht-Serienprodukten werden Abnahmeprüfungen unterzogen, um die Frage der Zulässigkeit ihrer Verwendung für den vorgesehenen Zweck und zur Wiederholung von Nicht-Serienprodukten zu klären – und um die Frage der Zweckmäßigkeit der Inverkehrbringung zu klären das Produkt in die Nicht-Serienproduktion.

6.5.5 Bleiproduktproben werden gemäß den Regeln dieser Norm unter Berücksichtigung der dafür in den einschlägigen Regulierungsdokumenten festgelegten Merkmale getestet.

6.5.6 Vorläufige Tests von Produkten werden vom F&E-Auftragnehmer organisiert.

Staatliche Abnahmeprüfungen von Produkten (Modell 1 bis 4.3) werden vom staatlichen Auftraggeber organisiert, sofern in der Vereinbarung (Vertrag) nichts anderes festgelegt ist.

Abnahmeprüfungen von Produkten nach den Arbeitsorganisationsmodellen 2 und 3 bis 4.3 unter Beteiligung der in 6.5.3 genannten interessierten Stellen und Organisationen werden vom Entwickler organisiert.

Abnahmetests von Prototypen von Produktkomponenten (entwickelt gemäß den technischen Spezifikationen des leitenden F&E-Auftragnehmers) unter Beteiligung interessierter Organisationen werden vom leitenden Entwickler für die Erstellung des Produkts organisiert. In anderen Fällen wird das Testen von Prototypen von Produktkomponenten von ihrem Entwickler organisiert.

Wenn F&E während der proaktiven Entwicklung (ohne konkreten Kunden) durchgeführt wird, werden Abnahmetests durch den Entwickler organisiert.

Für die Durchführung der Prüfungen ist der Veranstalter verantwortlich.

6.5.7 Vor- und Abnahmetests werden gemäß den entsprechenden Programmen und Testmethoden (im Folgenden Testprogramme genannt) durchgeführt, die von der für die Durchführung dieser Tests verantwortlichen Partei entwickelt und genehmigt wurden.

Testprogramme werden auf der Grundlage der Anforderungen technischer Spezifikationen, Konstruktionsdokumentationen, ggf. unter Verwendung von Standardprogrammen, standardisierten (standardisierten) Testmethoden und anderen regulatorischen Dokumenten zur Organisation und Durchführung von Tests entwickelt.

Das Testprogramm umfasst:

Testobjekt,

Zweck der Prüfung,

Umfang der Tests

Bedingungen und Verfahren für die Prüfung,

Logistikunterstützung für Tests,

messtechnische Prüfunterstützung,

Testberichte.

In den Prüfprogrammen sind Auflistungen spezifischer Prüfungen (zu lösende Aufgaben, Bewertungen) enthalten, die bei Prüfungen durchgeführt werden sollen, um die Einhaltung der Anforderungen der technischen Spezifikationen zu bestätigen, mit Links zu den entsprechenden Prüfmethoden. Das Programm und die Methodik für die Abnahmeprüfung von Prototypprodukten müssen außerdem eine Qualitätsprüfung des Arbeitsentwurfs und der Betriebsdokumentation (einschließlich des Entwurfs) enthalten technische Spezifikationen für die industrielle Produktion von Produkten), um über die Eignung der Dokumentation in der industriellen Produktion zu entscheiden.

Das Testverfahren umfasst:

bewertete Merkmale (Eigenschaften, Indikatoren) von Produkten;

Bedingungen und Verfahren für die Prüfung;

Methoden zur Verarbeitung, Analyse und Bewertung von Testergebnissen;

die verwendeten Prüf-, Kontroll- und Messgeräte;

Berichterstattung.

Prüfmethoden zur Feststellung der Produktkonformität mit zwingenden Anforderungen müssen, sofern es sich nicht um standardisierte Standardmethoden handelt, in der vorgeschriebenen Weise zertifiziert und mit den zuständigen Landesaufsichtsbehörden abgestimmt werden.

6.5.8 Tests werden durchgeführt, nachdem die Bereitschaft der Teststandorte (Labore, Testzentren usw.) überprüft wurde, technische Anforderungen und Sicherheitsanforderungen zu erfüllen, und nachdem verantwortliche Spezialisten für alle Arbeiten bei der Vorbereitung und Durchführung von Tests sowie zur Bewertung der Produkteigenschaften benannt wurden etablierte Messgenauigkeit sowie die Aufzeichnung ihrer Ergebnisse.

6.5.9 Zur Durchführung von Abnahmetests wird in der Regel eine Kommission eingesetzt, die die Vollständigkeit, Zuverlässigkeit und Objektivität der Testergebnisse sowie die Vollständigkeit der Informationen, die Einhaltung von Testfristen und die Dokumentation ihrer Ergebnisse überwacht. Mit Zustimmung der interessierten Organisationen ist die Durchführung von Tests ohne Einsetzung einer Kommission zulässig, jedoch mit der Übertragung ihrer Funktionen und Verantwortlichkeiten auf die entsprechenden Dienste der die Tests durchführenden Organisation, was sich in den technischen Spezifikationen und (oder) widerspiegeln muss ) Vereinbarung (Vertrag) zur Durchführung der Entwicklungsarbeiten.

6.5.10 Bis zum Beginn der Prüfungen müssen Vorbereitungsmaßnahmen abgeschlossen sein, darunter:

- Verfügbarkeit, Eignung und Bereitschaft am Prüfstandort von logistischen und messtechnischen Unterstützungseinrichtungen, die die Schaffung von Bedingungen und Prüfregimen gewährleisten, die den im Prüfprogramm festgelegten entsprechen;

- Schulung und ggf. Zertifizierung des zur Prüfung zugelassenen Personals;

- Ernennung einer Kommission oder relevanter Organisationen (Unternehmen) und deren Dienstleistungen (falls keine Kommission ernannt wird);

- rechtzeitige Einreichung eines Prototypprodukts mit einer Reihe von Design-, Regulierungs-, Referenz- und anderen Dokumentationen, die im Testprogramm vorgesehen sind, an die Teststelle.

6.5.11 Während des Prüfprozesses werden die Fortschritte und Ergebnisse der Prüfungen in der im Prüfprogramm vorgesehenen Form und Frist dokumentiert.

In begründeten Fällen können Prüfungen unterbrochen oder abgebrochen werden, was dokumentiert wird.

6.5.12 Die während der Prüfung ermittelten spezifizierten und tatsächlichen Daten spiegeln sich in den Protokollen wider.

6.5.13 In Prüfberichten sollten Texte zur Überprüfung verbindlicher Anforderungen gemäß den Anforderungen der Konformitätsbewertungsregeln formatiert werden.

6.5.14 Tests gelten als abgeschlossen, wenn ihre Ergebnisse in einem Gesetz dokumentiert sind, das die Durchführung des Testprogramms bestätigt und eine Bewertung der Testergebnisse mit konkretem, präzisem Wortlaut enthält, der die Übereinstimmung des getesteten Prototypprodukts mit den Anforderungen der technischen Spezifikationen widerspiegelt .

Nach Abschluss der Abnahmetests gelten Prototypen oder Muster einer Pilotcharge als erfüllt. Ihre weitere Verwendung (als Einheiten von Nicht-Serienprodukten), Recycling oder Vernichtung wird durch eine besondere Entscheidung bestimmt, die der geltenden Gesetzgebung entspricht.

6.5.15 Bei Abnahmetests ermitteln staatliche Aufsichtsbehörden den Grad der Produktkonformität mit zwingenden Anforderungen und geben auf der Grundlage der Testergebnisse eine endgültige Schlussfolgerung ab, die sich im Gesetz oder in einer gesondert dokumentierten Schlussfolgerung widerspiegelt.

7 Akzeptanz der Produktentwicklungsergebnisse

7.1 Die Ergebnisse der Produktentwicklung werden von einem Abnahmegremium bewertet, dem Vertreter des Kunden, des Entwicklers und des Herstellers angehören. Experten können sich an der Arbeit der Kommission beteiligen Drittorganisationen, und für Produkte, für die zwingende Anforderungen festgelegt wurden - staatliche Aufsichtsbehörden (oder die Schlussfolgerung dieser Behörden wurde vorgelegt).

Ist ein Kunde vorhanden, wird sein Vertreter zum Vorsitzenden der Kommission ernannt. Die Zusammensetzung des Auftrages wird vom Auftraggeber oder, mit Zustimmung des Auftraggebers, vom Bauträger gebildet und genehmigt.

7.2 Die Abnahmekommission führt Abnahmeprüfungen von Prototypen (Nullserien) von Produkten gemäß 6.5 durch.

Auf Wunsch des Kunden oder gemäß den Regeln zur Beurteilung der Einhaltung zwingender Anforderungen kann die Prüfung einer spezialisierten Prüforganisation (Prüfstelle) oder dem Hersteller übertragen werden, sofern dies in der Leistungsbeschreibung für die Durchführung vorgesehen ist F&E (Vereinbarung, Vertrag).

Das Recht zur Teilnahme an Abnahmeprüfungen haben unabhängig vom Ort der Durchführung die Hersteller und Landesaufsichtsbehörden, die einen Monat vor Beginn über die anstehenden Prüfungen zu informieren sind.

Alle durch die geltende Gesetzgebung für dieses Produkt bestimmten Landesaufsichtsbehörden nehmen entweder an Abnahmetests teil oder erteilen auf der Grundlage von Testergebnissen Schlussfolgerungen.

In Ermangelung eines Vertreters der Landesaufsichtsbehörde oder dessen Abschluss wird davon ausgegangen, dass die Landesaufsichtsbehörde mit der Entwicklung einverstanden ist oder kein Interesse daran hat.

7.3 Der Entwickler legt dem Abnahmeausschuss die technischen Spezifikationen für die Durchführung der Entwicklungsarbeiten, Entwürfe technischer Bedingungen (TS) bzw. technischer Standardbedingungen (sofern deren Entwicklung vorgesehen ist), gestalterische und (oder) technologische Unterlagen, die eine gemeinsame Prüfung erfordern, sowie einen Bericht vor auf Patentrecherchen, anderen gesetzlich vorgeschriebenen technischen Dokumenten und Materialien, die die Übereinstimmung des entwickelten Produkts mit den Spezifikationen und der Vereinbarung (Vertrag) bestätigen und sein technisches Niveau und seine Wettbewerbsfähigkeit bescheinigen. Der Abnahmekommission werden in der Regel auch Prototypen von Produkten vorgelegt, und wenn deren Herstellung nicht vorgesehen war, ein Kopfmuster oder ein im Rahmen der Entwicklungsarbeit erstelltes Einzelprodukt.

7.4 Auf der Grundlage der Ergebnisse der Abnahmeprüfungen und der Prüfung der eingereichten Materialien erstellt die Kommission einen Bericht, in dem sie angibt:

1) Übereinstimmung von Mustern entwickelter (hergestellter) Produkte mit den in den technischen Spezifikationen festgelegten Anforderungen, Zulässigkeit ihrer Herstellung (Lieferung an den Verbraucher);

2) die Ergebnisse der Bewertung des technischen Niveaus und der Wettbewerbsfähigkeit von Produkten, auch im patentrechtlichen und rechtlichen Aspekt;

3) Ergebnisse der Bewertung der entwickelten technischen Dokumentation (einschließlich Entwürfe technischer Spezifikationen);

6) Kommentare und Vorschläge zur Verbesserung von Produkten und Dokumentation (falls erforderlich);

7) sonstige Empfehlungen, Kommentare und Anregungen des Annahmeausschusses.

Der Bericht der Abnahmekommission wird vom Kunden genehmigt.

Die Genehmigung der Entscheidung des Abnahmeausschusses bedeutet das Ende der Entwicklung, die Beendigung der technischen Spezifikationen (sofern sie nicht für weitere Arbeiten gilt), die Genehmigung der eingereichten Spezifikationen und technischen Dokumentation.

7.5 Das Gesetz des Abnahmeausschusses kann mit Zustimmung der zuständigen staatlichen Aufsichtsbehörden die Anforderungen von 4.9, 4.10, 5.2, 6.5.15, 7.2, 8.3 widerspiegeln.

8 Vorbereitung und Entwicklung von Produktionsprodukten (Inbetriebnahme).

8.1 Die Vorbereitung und Entwicklung der Produktion, also die Phasen der Produktinbetriebnahme, erfolgt, um die Produktionsbereitschaft für die Herstellung und Freigabe (Lieferung) neu entwickelter (modernisierter) oder zuvor von einem anderen Unternehmen hergestellter Produkte sicherzustellen ein vorgegebenes Volumen, das den Anforderungen der Konstruktionsdokumentation entspricht.

8.2 Grundlage für die Inbetriebnahme ist eine mit dem Kunden geschlossene Vereinbarung (Vertrag) über den Bezug der innerhalb einer bestimmten Frist hergestellten Produkte vom Lieferanten (Hersteller).

In Ermangelung eines konkreten Kunden ist die Entscheidung der Geschäftsleitung des Lieferanten auf eigenes wirtschaftliches Risiko die Grundlage.

8.3 Bis zur Inbetriebnahme des Produkts müssen die Ergebnisse der Abnahmeprüfungen von den staatlichen Aufsichtsbehörden anerkannt werden (6.5.15, 7.2).

8.4 Der Hersteller akzeptiert vom Produktentwickler:

Satz CD und TD, Buchstabe O oder höher;

besondere Kontroll- und Prüfmittel;

ein Prototypprodukt (falls erforderlich) gemäß den in der Vereinbarung (Vertrag) für Entwicklungsarbeiten festgelegten Bedingungen für die Nutzung wissenschaftlicher und technischer Produkte;

Dokumente zur Genehmigung der Verwendung von Komponenten gemäß GOST 2.124;

Schlussfolgerungen zu den durchgeführten Untersuchungen (einschließlich messtechnischer, ökologischer usw.);

eine Kopie des Abnahmeprüfberichts;

Dokumente, die die Konformität der entwickelten Produkte mit verbindlichen Anforderungen bestätigen.

8.5 In der Vorproduktionsphase muss der Hersteller Arbeiten durchführen, um die technologische Bereitschaft des Unternehmens für die Herstellung von Produkten innerhalb der im Vertrag (Vereinbarung) festgelegten Bedingungen in bestimmten Mengen gemäß den Anforderungen der Konstruktionsdokumentation sicherzustellen und die Gesetzgebung der Russischen Föderation sowie die folgenden Hauptwerke:

- Entwicklung der technischen Dokumentation (oder Anpassung der erhaltenen technischen Dokumentation) für die Herstellung von Produkten zur Lieferung, Kontrolle und Prüfung;

- Entwicklung des Designs für die Herstellbarkeit unter Berücksichtigung der ESTD-Standards;

- Abschluss von Vereinbarungen (Verträgen) mit Lieferanten von Komponenten und Materialien sowie Lizenzverträgen mit Urheberrechtsinhabern zur Nutzung von gewerblichem und geistigem Eigentum;

- Erstellung und Übermittlung von Produktkatalogblättern an die Gebietskörperschaften des Gosstandart Russlands in der vorgeschriebenen Weise;

- andere Beschäftigungen.

Die Vorbereitung der Produktion gilt als abgeschlossen, wenn der Hersteller des Produkts alle erforderlichen Unterlagen erhalten, TD für die Herstellung von Produkten entwickelt (ausgearbeitet) hat, technologische Ausrüstung und technologische Prozesse getestet und angepasst hat sowie geschultes Personal hat, das an der Herstellung, Prüfung und Kontrolle beteiligt ist der Produkte und etablierte Bereitschaft zur Beherrschung der Produktionsprodukte.

8.6 In der Produktionsentwicklungsphase wird Folgendes durchgeführt:

- Produktion der durch die Vereinbarung (Vertrag) oder ein anderes Dokument festgelegten Anzahl von Produkteinheiten der Installationsserie (erste Industriecharge) gemäß den Anforderungen der Konstruktionsdokumentation (Buchstabe O oder höher), Fertigstellung der Entwicklung technologischer Prozess zur Herstellung von Produkten nach TD (Buchstabe O oder höher);

- Qualifikationstests;

- Weiterentwicklung (falls erforderlich) des Designs im Hinblick auf die Herstellbarkeit;

- Genehmigung der Konstruktionsdokumentation und der technischen Dokumentation mit der Vergabe des Buchstabens A.

8.7 Während der Produktionsaufnahme der Produkte führt der Hersteller (Lieferant) alle notwendigen Arbeiten für die anschließende gesetzlich vorgeschriebene Zertifizierung der Produkte durch.

8.8 Die Herstellung von Produkten gemäß der technischen Dokumentation ausländischer Unternehmen erfolgt gemäß GOST 15.311 unter Berücksichtigung der Anforderungen dieser Norm.

8.9 Um die Bereitschaft des Unternehmens zu demonstrieren, Produkte herzustellen, die den Anforderungen der Konstruktionsdokumentation entsprechen, um den entwickelten technologischen Prozess zu überprüfen, der die Stabilität der Produkteigenschaften gewährleistet, sowie um die Bereitschaft des Unternehmens zu bewerten, Produkte herzustellen Für die durch die Vereinbarung (Vertrag) festgelegte Menge werden Qualifikationsprüfungen durchgeführt.

8.10 Qualifikationstests werden nach einem vom Hersteller unter Beteiligung des Produktentwicklers entwickelten und mit dem Kunden (sofern vorhanden) vereinbarten Programm durchgeführt. Das Programm zeigt an:

- die Anzahl der Produkteinheiten, die auf der Grundlage ihrer Komplexität, Kosten, Zuverlässigkeit und anderer für zuverlässige Bewertungen erforderlicher Faktoren einer Prüfung und Inspektion unterzogen werden;

- alle Arten von Prüfungen, die den in den technischen Spezifikationen festgelegten wiederkehrenden Prüfungen entsprechen, sowie sonstige Prüfungen und Inspektionen, die es ermöglichen, den Zweck der Qualifikationsprüfungen zu erreichen;

- Testort.

Das Qualifizierungstestprogramm umfasst möglicherweise keine Überprüfung einzelner Anforderungen an die Konstruktionsdokumentation, die sich während des Produktionsstarts nicht ändern können.

8.11 Qualifizierungsprüfungen werden vom Hersteller (Lieferanten) des Produkts organisiert und durchgeführt. Die Eignungsprüfungen werden von einer Kommission durchgeführt, die sich aus Vertretern des Herstellers, Produktentwicklers, Entwicklern und Zulieferern von Komponenten sowie ggf. staatlichen Aufsichtsbehörden und anderen interessierten Parteien (z. B. Versicherungsorganisationen, öffentliche Organisationen zum Schutz der Verbraucherrechte usw.).

8.12 Die Prüfungen werden in Prüfberichten dokumentiert, die die tatsächlichen Daten der Prüfungen, Inspektionen, Kontrollen, Messungen und sonstigen Daten widerspiegeln und von Mitgliedern der Kommission und Personen, die an einer bestimmten Prüfungsart beteiligt sind, zu unterzeichnen sind.

8.13 Die Ergebnisse der Eignungsprüfungen gelten als positiv, wenn das Produkt (Installationsserie) die Prüfungen in allen Punkten des Eignungsprüfungsprogramms bestanden hat und positiv bewertet wird technologische Ausrüstung Produktion und Stabilität des Herstellungsprozesses für die Möglichkeit, Produkte in bestimmten Mengen herzustellen, die der Konstruktionsdokumentation sowie der technischen Dokumentation entsprechen.

Positive Ergebnisse werden in einem Dokument dokumentiert, aus dem Folgendes hervorgeht:

- Produktkonformität mit verbindlichen Anforderungen und Konstruktionsdokumentation, Ergebnisse der Prüfung der der Kommission vorgelegten Materialien, Ergebnisse der selektiven Kontrolle des technologischen Prozesses der Herstellung (Montage) von Produkten (Teilen, Montageeinheiten) an Arbeitsplätzen;

- Empfehlungen zur Festlegung von Standards für die etablierte Industrieproduktion (falls erforderlich);

- Beurteilung der Bereitschaft des Herstellers zur Herstellung von Serienprodukten zur Umsetzung der Vereinbarung (Vertrag) und der Bereitschaft der Konstruktionsdokumentation, der technischen Dokumentation zur Genehmigung in der vorgeschriebenen Weise mit der Vergabe des Buchstabens A;

- Empfehlungen zur Möglichkeit der Lieferung von Produkten, die während der Produktionsentwicklung hergestellt wurden (mit obligatorischer Benachrichtigung der Verbraucher darüber und Verkauf solcher Produkte nur mit deren Zustimmung und nach Durchführung von Abnahmetests in der vorgeschriebenen Weise).

8.14 Die Lieferung von Produkten während des Zeitraums der Beherrschung ihrer Produktion ist zulässig, wenn der Hersteller die Konformität dieser Produkte mit zwingenden Anforderungen bestätigen kann.

Produkteinheiten der Installationsserie gelten nicht als Handelsprodukte, weshalb die Qualitätskontrollabteilung nur ihre Kontrolle durchführt und sie nur auf Wunsch des Verbrauchers zur Lieferung annimmt.

8.15 Bei positiven Ergebnissen der Qualifikationstests gilt die Produktionsentwicklung als abgeschlossen.

ANHANG A (als Referenz). Literaturverzeichnis

ANHANG A
(informativ)

R 50-605-80-93* System zur Entwicklung und Einführung von Produkten in die Produktion. Begriffe und Definitionen
________________
* Das Dokument ist das Werk des Autors. Hinter Weitere Informationen siehe Link. - Hinweis des Datenbankherstellers.

PR 50-718-94* Regeln zum Ausfüllen und Einreichen von Produktkatalogblättern
________________
* Das Dokument ist auf dem Territorium der Russischen Föderation nicht gültig. PR 50-718-99 ist gültig. - Hinweis des Datenbankherstellers.


Elektronischer Dokumenttext
erstellt von Kodeks JSC und überprüft gegen:

offizielle Veröffentlichung
Entwicklungs- und Staging-System
Produkte zur Produktion:
Sammlung nationale Standards. -

M.: Standartinform, 2010

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Brom ~1

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" Forschung & Entwicklung "~2

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Um einen Wert in einen Bereich aufzunehmen, verwenden Sie eckige Klammern. Um einen Wert auszuschließen, verwenden Sie geschweifte Klammern.

GOST R 15.201-2000

1. Anwendungsbereich von GOST R 15.201-2000

Diese Norm gilt für volkswirtschaftliche Produkte für industrielle und technische Zwecke (im Folgenden Produkte genannt) und legt das Verfahren für deren Entwicklung und Herstellung fest.
Die Norm legt die grundlegenden Bestimmungen für die Entwicklung technischer Spezifikationen (TOR), die Design- und Technologiedokumentation, die Abnahme von Entwicklungsergebnissen, die Vorbereitung und Entwicklung der Produktion, die Prüfung von Prototypen von Produkten und Produkten, die während der Produktionsentwicklung hergestellt wurden, sowie die Bestätigung fest über die Einhaltung zwingender Anforderungen. Bei Bedarf können die Anforderungen dieser Norm in anderen Normen und methodischen Dokumenten unterschiedlichen Umfangs spezifiziert werden.
Die Norm gilt nicht für zivile Schiffe.

2 Regulatorische Referenzen gemäß GOST R 15.201-2000

Dieser Standard verwendet Verweise auf die folgenden Standards:
GOST 2.124-85 Einheitliches System der Konstruktionsdokumentation. Verfahren zur Verwendung gekaufter Produkte
GOST 15.311-90 System zur Entwicklung und Produktion von Produkten. Aufnahme der Produktion von Produkten gemäß der technischen Dokumentation ausländischer Unternehmen
GOST R 15.000-94 System zur Entwicklung und Inbetriebnahme von Produkten. Grundbestimmungen

3 Definitionen gemäß GOST R 15.201-2000

3.1 In dieser Norm werden Begriffe mit den entsprechenden Definitionen gemäß und den unten aufgeführten verwendet:
3.1.1 Volkswirtschaftliche Produkte: Produkte, die entwickelt und hergestellt werden, um den Bedürfnissen der Volkswirtschaft, der Bevölkerung und des Exports gerecht zu werden.
3.1.2 Produkte für industrielle und technische Zwecke: Produkte, die zur Verwendung als Mittel der industriellen und landwirtschaftlichen Produktion bestimmt sind.
3.1.3 zwingende Anforderungen: Anforderungen, die durch staatliche Normen und andere Regulierungsdokumente auf der Grundlage der Gesetzgebung der Russischen Föderation festgelegt werden, um die Sicherheit von Produkten, Werken und Dienstleistungen für Umwelt, Leben, Gesundheit und Eigentum, technische und Informationskompatibilität, Austauschbarkeit von zu gewährleisten Produkte, Einheitlichkeit der Kontrollmethoden und Einheitlichkeit der Kennzeichnung sowie andere zwingende Anforderungen, die durch die Gesetzgebung der Russischen Föderation festgelegt sind