Ihre Gebietskörperschaften sowie staatliche und haushaltspolitische Institutionen unterordnen ihnen bestimmte Arten von Waren, Bauleistungen und Dienstleistungen (einschließlich Höchstpreise für Waren, Bauleistungen und Dienstleistungen). Ihre Gebietskörperschaften und die ihnen unterstellten Staats- und Haushaltsinstitutionen

Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 6. August 2015 N 804
„Nach Genehmigung der Regeln zur Festlegung der Liste von Organisationen und Einzelpersonen, über die Informationen über ihre Beteiligung an extremistischen Aktivitäten oder Terrorismus vorliegen, und zur Übermittlung dieser Liste an Organisationen, die Transaktionen mit Geldern oder anderem Eigentum durchführen, und an Einzelpersonen Unternehmer“

In Übereinstimmung mit dem Bundesgesetz „Über die Bekämpfung der Legalisierung (Geldwäsche) von Erträgen aus Straftaten und der Finanzierung des Terrorismus“ beschließt die Regierung der Russischen Föderation:

1. Genehmigen Sie die beigefügten Regeln zur Festlegung der Liste der Organisationen und Einzelpersonen, über die Informationen über ihre Beteiligung an extremistischen Aktivitäten oder Terrorismus vorliegen, und zur Übermittlung dieser Liste an Organisationen, die Transaktionen mit Geldern oder anderem Eigentum durchführen, sowie an Einzelpersonen Unternehmer.

Regeln
Festlegung der Liste der Organisationen und Einzelpersonen, über die Informationen über ihre Beteiligung an extremistischen Aktivitäten oder Terrorismus vorliegen, und Übermittlung dieser Liste an Organisationen, die Transaktionen mit Geldern oder anderem Eigentum durchführen, sowie an einzelne Unternehmer
(genehmigt durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 6. August 2015 N 804)

1. Diese Regeln legen in Übereinstimmung mit dem Bundesgesetz „Über die Bekämpfung der Legalisierung (Wäsche) von Erträgen aus Straftaten und der Finanzierung des Terrorismus“ (im Folgenden „Bundesgesetz“ genannt) das Verfahren zur Erstellung einer Liste von Organisationen und Einzelpersonen fest in Bezug auf die Informationen über ihre Beteiligung an extremistischen Aktivitäten oder Terrorismus vorliegen (im Folgenden als Liste bezeichnet), und Übermittlung der Liste an Organisationen, die Transaktionen mit Geldern oder anderem Eigentum durchführen, sowie an die im zweiten Teil genannten Einzelunternehmer Artikel 5 des Bundesgesetzes (im Folgenden Einzelunternehmer genannt).

2. Die Liste wird vom Föderalen Dienst für Finanzüberwachung zusammengestellt von:

a) Aufnahme von Organisationen und (oder) Einzelpersonen in die Liste in den folgenden Fällen:

Absatz 3, Absatz 2.1 von Artikel 6 des Bundesgesetzes, zur Aufnahme in die Liste;

das Inkrafttreten eines Beschlusses zur Verhängung einer Verwaltungsstrafe für die Begehung einer Ordnungswidrigkeit gemäß Artikel 15.27.1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten der Russischen Föderation (im Folgenden: Ordnungswidrigkeit, Ordnungswidrigkeit), wenn der Fall eines Ordnungswidrigkeit wurde von Beamten der Bundesfinanzaufsicht eingeleitet;

b) Ausschluss von Organisationen und (oder) Einzelpersonen aus der Liste in folgenden Fällen:

Erhalt von Informationen von den in Absatz 6 dieser Geschäftsordnung genannten Regierungsstellen über das Vorliegen von in Artikel 6 Absatz 2.2 des Bundesgesetzes vorgesehenen Gründen für den Ausschluss aus der Liste;

die Aufhebung eines in Kraft getretenen Beschlusses zur Verhängung einer Verwaltungsstrafe, eine Änderung dieses Beschlusses, die den Ausschluss der Verwaltungshaftung für eine Ordnungswidrigkeit vorsieht, oder der Ablauf der Frist, in der eine Person als einer Verwaltungsstrafe unterworfen gilt , wenn der Fall einer Ordnungswidrigkeit durch Beamte des Föderalen Finanzaufsichtsdienstes eingeleitet wurde;

c) Anpassungen der in der Liste enthaltenen Informationen über Organisationen und (oder) Einzelpersonen vorzunehmen, wenn Informationen über Änderungen dieser Informationen von den in Absatz 8 dieser Regeln genannten Regierungsstellen eingehen.

3. Informationen über das Vorliegen von Gründen für die Aufnahme von Organisationen und (oder) Einzelpersonen in die Liste werden dem Föderalen Dienst für Finanzüberwachung übermittelt:

Unterabsätze 1 (in Bezug auf Informationen über die rechtskräftige Entscheidung des Gerichts der Russischen Föderation über die Liquidation oder das Verbot der Aktivitäten einer Organisation im Zusammenhang mit ihrer Beteiligung an extremistischen Aktivitäten oder Terrorismus), (in Bezug auf Informationen über die rechtskräftige Entscheidung des Gerichts der Russischen Föderation, eine Person für schuldig zu erklären, mindestens eine der in Unterabsatz genannten Straftaten begangen zu haben), 2.1 (im Teil über Informationen über die Entscheidung über die Verhängung von eine in Kraft getretene Verwaltungsstrafe, wenn das Verfahren wegen einer Ordnungswidrigkeit von der Staatsanwaltschaft eingeleitet wurde) und (im Teil über die Information über die Entscheidung, die Tätigkeit der Organisation im Zusammenhang mit einem Antrag an das Gericht einzustellen). die Organisation für extremistische Aktivitäten zur Rechenschaft ziehen) Klausel 2.1 von Artikel 6 des Bundesgesetzes;

b) Ermittlungsorgane des Untersuchungsausschusses der Russischen Föderation – aus den in Absatz 4 genannten Gründen

Unterabsätze 1 (in Bezug auf Informationen über die rechtskräftige Entscheidung des Gerichts der Russischen Föderation über die Auflösung oder das Verbot der Aktivitäten einer öffentlichen oder religiösen Vereinigung im Zusammenhang mit ihrer Beteiligung an extremistischen Aktivitäten), (in Bezug auf Informationen über die Entscheidung, die Aktivitäten einer öffentlichen oder religiösen Vereinigung einzustellen) und (im Teil, der sich auf Informationen über Urteile oder Gerichtsentscheidungen bezieht, die in der Russischen Föderation gemäß internationalen Verträgen der Russischen Föderation und Bundesgesetzen und Entscheidungen anerkannt werden andere zuständige Behörden ausländischer Staaten in Bezug auf Organisationen oder Einzelpersonen, die terroristische Aktivitäten durchführen) Absatz 2.1 von Artikel 6 des Bundesgesetzes;

Unterabsätze 2.1 (in Bezug auf Informationen über die Entscheidung über die Verhängung einer rechtskräftigen Verwaltungsstrafe, wenn das Verfahren einer Ordnungswidrigkeit durch Beamte des Bundessicherheitsdienstes eingeleitet wurde), (in Bezug auf Informationen über die Anerkennung von a Person als Verdächtiger der Begehung mindestens einer der in Unterabsatz genannten Straftaten) und (im Teil, der sich auf Informationen über die Strafverfolgung einer Person als Beschuldigter der Begehung mindestens einer der in Unterabsatz genannten Straftaten bezieht) Absatz 2.1 von Artikel 6 des Bundesgesetzes;

Unterabsätze 4 (im Teil über Informationen über die Anerkennung einer Person als Verdächtiger bei der Begehung mindestens einer der in Unterabsatz genannten Straftaten) und (im Teil über Informationen über die Beteiligung einer Person als Beschuldigter an der Begehung mindestens einer der in Unterabsatz genannten Straftaten). die im Unterabsatz) Absatz 2.1 des Artikels 6 des Bundesgesetzes genannten Verbrechen;

Bundesgesetz (sofern es sich um Informationen über Listen von Organisationen und Personen handelt, die mit terroristischen Organisationen oder Terroristen in Verbindung stehen, die von internationalen Organisationen zur Bekämpfung des Terrorismus oder von von ihnen autorisierten und von der Russischen Föderation anerkannten Stellen erstellt wurden).

4. Zusammen mit Informationen über das Vorliegen von Gründen für die Aufnahme von Organisationen und (oder) Einzelpersonen in die Liste werden dem Föderalen Finanzüberwachungsdienst die folgenden für die Identifizierung erforderlichen Informationen übermittelt:

a) Pflichtangaben:

Name, Steueridentifikationsnummer – in Bezug auf Organisationen;

Nachname, Vorname, Vatersname (sofern sich aus dem Gesetz oder dem nationalen Brauch nichts anderes ergibt), Geburtsdatum, Angaben zu einem Reisepass oder einem anderen Ausweisdokument – ​​in Bezug auf Einzelpersonen;

b) zusätzliche Informationen (falls verfügbar):

staatliche Registrierungsnummer, Ort der staatlichen Registrierung, Adresse des Standorts, Identifikationsdaten der Gründer und (oder) Leiter der Organisation (für Einzelpersonen - Nachname, Vorname, Vatersname (sofern sich aus dem Gesetz oder dem nationalen Brauch nichts anderes ergibt), Datum Geburtsdatum, Passdaten oder andere Identifikationsdokumente für juristische Personen (Name, Steueridentifikationsnummer) – in Bezug auf Organisationen;

Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Wohnadresse oder Aufenthaltsort – bezogen auf Einzelpersonen.

5. Um Organisationen und (oder) Einzelpersonen in die Liste auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 2.1 Unterabsatz 6 des Bundesgesetzes aufzunehmen, werden dem Föderalen Dienst für Finanzüberwachung die zur Identifizierung erforderlichen Informationen in Höhe von übermittelt Informationen, die in den von internationalen Organisationen zur Bekämpfung des Terrorismus oder von von ihnen autorisierten Stellen zusammengestellten Informationen enthalten sind, sowie in Listen von Organisationen und Personen, die mit terroristischen Organisationen oder von der Russischen Föderation anerkannten Terroristen in Verbindung stehen.

6. Informationen über das Vorliegen von Gründen für den Ausschluss von Organisationen und (oder) Einzelpersonen aus der Liste werden dem Föderalen Dienst für Finanzüberwachung übermittelt:

a) die Generalstaatsanwaltschaft der Russischen Föderation, die Staatsanwaltschaften der Teilstaaten der Russischen Föderation und gleichwertige Militär- und andere spezialisierte Staatsanwaltschaften – aus den in Absatz 1 genannten Gründen (in Bezug auf Informationen über die Aufhebung eines Gerichts). rechtskräftig gewordene Entscheidung der Russischen Föderation über die Liquidation oder das Verbot der Aktivitäten der Organisation im Zusammenhang mit ihrer Beteiligung an extremistischen Aktivitäten oder Terrorismus und die Einstellung des Verfahrens in diesem Fall) (in Bezug auf Informationen zur Aufhebung von a Gerichtsurteil der Russischen Föderation, das rechtskräftig geworden ist und eine Person für schuldig befunden hat, mindestens eine der in Unterabsatz genannten Straftaten begangen zu haben), 2.1 (im Teil über Informationen über die Aufhebung der Entscheidung, eine Verwaltungsstrafe zu verhängen, die vorliegt). in Kraft getreten, wenn der Fall einer Ordnungswidrigkeit vom Staatsanwalt eingeleitet wurde), (im Teil über die Information über die Aufhebung der Entscheidung, die Tätigkeit der Organisation im Zusammenhang mit der Verfolgung extremistischer Aktivitäten einzustellen), (in Informationen über die Einstellung eines Strafverfahrens oder einer Strafverfolgung gegen eine Person, die der Begehung mindestens einer der in Unterabsatz genannten Straftaten beschuldigt wird, durch ein Gericht der Russischen Föderation (in Bezug auf Informationen über die Ausweisung oder Ausweisung eines Straftäters einer Person). Aufzeichnung der Verurteilung wegen der Begehung mindestens einer der in Unterabsatz genannten Straftaten, wenn der Staatsanwalt an der Gerichtsverhandlung gemäß Artikel 400 Teil drei der Strafprozessordnung der Russischen Föderation teilnimmt) und (im Teil, der sich auf Informationen über der Ablauf des Zeitraums, in dem davon ausgegangen wird, dass die Person wegen der Begehung einer Ordnungswidrigkeit mit einer Verwaltungsstrafe belegt ist, wenn das Verfahren bezüglich der genannten Ordnungswidrigkeit vom Staatsanwalt eingeleitet wurde) von Artikel 6 Absatz 2.2 des Bundesgesetzes;

b) Ermittlungsorgane des Untersuchungsausschusses der Russischen Föderation – auf der in Absatz 4 vorgesehenen Grundlage (in Bezug auf Informationen über die Einstellung eines Strafverfahrens oder einer Strafverfolgung gegen eine Person, die der Begehung mindestens einer der Straftaten verdächtigt oder beschuldigt wird). angegeben in Unterabsatz) von Absatz 2.2 von Artikel 6 Bundesgesetz;

c) das Justizministerium der Russischen Föderation, die Gebietskörperschaften des Justizministeriums der Russischen Föderation – aus den in Absatz 1 genannten Gründen (sofern es sich um Informationen über die Aufhebung einer Gerichtsentscheidung der Russischen Föderation handelt, die vorliegt). in Kraft getreten ist über die Auflösung oder das Verbot der Tätigkeit einer öffentlichen oder religiösen Vereinigung im Zusammenhang mit ihrer Beteiligung an extremistischen Aktivitäten und die Einstellung des Verfahrens) (in Bezug auf Informationen über die Aufhebung der Entscheidung zur Einstellung der Tätigkeit einer öffentliche oder religiöse Vereinigung) und (im Hinblick auf die Aufhebung von Strafen, die in der Russischen Föderation gemäß internationalen Verträgen der Russischen Föderation und Bundesgesetzen oder Gerichtsentscheidungen und Entscheidungen anderer zuständiger Organe ausländischer Staaten in Bezug auf Organisationen oder Einzelpersonen anerkannt wurden aus terroristischen Aktivitäten) Absatz 2.2 von Artikel 6 des Bundesgesetzes;

d) Organe des Bundessicherheitsdienstes – aus den in Abs. 2.1 genannten Gründen (sofern es sich um Informationen über die Aufhebung eines rechtskräftig gewordenen Beschlusses zur Verhängung einer Verwaltungsstrafe oder über die Änderung dieses Beschlusses, der einen Ausschluss vorsieht, handelt). der Verwaltungshaftung für eine Ordnungswidrigkeit, wenn es sich um eine Ordnungswidrigkeit handelt, die von Beamten des Bundessicherheitsdienstes eingeleitet wurde), (in Bezug auf Informationen über die Einstellung eines Strafverfahrens oder einer Strafverfolgung gegen eine Person, die der Begehung verdächtigt oder beschuldigt wird). mindestens eine der in Unterabsatz genannten Straftaten) und (in Bezug auf Informationen über den Ablauf der Zeit, in der eine Person als verwaltungsstrafbar gilt, wenn das Verfahren einer Ordnungswidrigkeit durch Beamte des Bundessicherheitsdienstes eingeleitet wurde) Absatz 2.2 von Artikel 6 des Bundesgesetzes;

e) das Innenministerium der Russischen Föderation und die Gebietskörperschaften des Innenministeriums der Russischen Föderation – aus den in Absatz 4 genannten Gründen (in Bezug auf Informationen über die Einstellung eines Strafverfahrens oder einer Strafverfolgung gegen a Person, die der Begehung mindestens einer der in Unterabsatz genannten Straftaten verdächtigt oder beschuldigt wird) und (im Teil, der sich auf Informationen über die Löschung oder Löschung des Strafregisters einer Person bezieht, die wegen der Begehung mindestens einer der in Unterabsatz genannten Straftaten verurteilt wurde) Absatz 2.2 von Artikel 6 des Bundesgesetzes;

f) das Außenministerium der Russischen Föderation – auf der in Artikel 6 Absatz 2.2 Unterabsatz 5 des Bundesgesetzes vorgesehenen Grundlage (soweit es sich um Informationen über den Ausschluss einer Organisation oder Einzelperson aus der von internationalen Organisationen erstellten Liste handelt). Organisationen, die den Terrorismus bekämpfen, oder von ihnen autorisierte und von der Russischen Föderation anerkannte Stellen (Listen von Organisationen und Einzelpersonen, die mit terroristischen Organisationen oder Terroristen in Verbindung stehen).

7. Zusammen mit Informationen über das Vorliegen von Gründen für den Ausschluss von Organisationen und (oder) Einzelpersonen aus der Liste werden dem Föderalen Finanzüberwachungsdienst die für die Identifizierung erforderlichen Informationen gemäß Absatz 4 Buchstabe a und Absatz 5 dieser Regeln übermittelt .

8. Informationen, nach denen Anpassungen der in der Liste enthaltenen Informationen zu Organisationen und (oder) Einzelpersonen erforderlich sind, werden dem Bundesdienst für Finanzüberwachung übermittelt:

a) staatliche Stellen im Sinne von Absatz 3 und diesen Regeln, basierend auf ihrer Kompetenz, Informationen über das Vorliegen von Gründen für die Aufnahme in die Liste und (oder) den Ausschluss von Organisationen und (oder) Einzelpersonen aus der Liste bereitzustellen;

b) andere interessierte Regierungsstellen, die über Informationen verfügen, die die Notwendigkeit bestätigen, Informationen über Organisationen und (oder) Einzelpersonen, die in der Liste aufgeführt sind, nach Erhalt einer Anfrage des Föderalen Dienstes für Finanzüberwachung zu ändern.

9. Zusammen mit den Informationen, gemäß denen Anpassungen an den in der Liste enthaltenen Informationen über Organisationen und (oder) Einzelpersonen vorgenommen werden müssen, die für die Identifizierung erforderlichen Informationen gemäß Absatz 4 Unterabsatz „a“ und Absatz 5 dieser Bestimmungen Regeln.

10. Informationen werden an den Föderalen Finanzüberwachungsdienst übermittelt:

a) die Generalstaatsanwaltschaft der Russischen Föderation, die Staatsanwaltschaften der Teilstaaten der Russischen Föderation und gleichwertige Militär- und andere spezialisierte Staatsanwaltschaften – in der Art und Weise und innerhalb der Fristen, die der Föderale Dienst für Finanzüberwachung mit der vereinbart hat Generalstaatsanwaltschaft der Russischen Föderation;

b) Untersuchungsorgane des Untersuchungsausschusses der Russischen Föderation – in der Art und Weise und zu den Bedingungen, die der Föderale Dienst für Finanzüberwachung mit dem Untersuchungsausschuss der Russischen Föderation vereinbart hat;

c) das Justizministerium der Russischen Föderation, Gebietskörperschaften des Justizministeriums der Russischen Föderation, Organe des föderalen Sicherheitsdienstes, das Innenministerium der Russischen Föderation, Gebietskörperschaften des Innenministeriums der Russischen Föderation Russische Föderation sowie das Außenministerium der Russischen Föderation – in der in Absatz 12 dieser Regeln vorgeschriebenen Weise, spätestens 2 Werktage nach dem Tag, an dem die Entscheidung getroffen wurde, die die Grundlage bildet (Erhalt der Informationen, die dies bestätigen). (Vorliegen von Gründen) für die Aufnahme von Organisationen und (oder) Einzelpersonen in die Liste, den Ausschluss von Organisationen und (oder) Einzelpersonen aus der Liste oder die Vornahme von Anpassungen an den in der Liste enthaltenen Informationen über Organisationen und (oder) Einzelpersonen;

d) andere interessierte Regierungsbehörden – in der mit diesen Regierungsbehörden vereinbarten Weise, spätestens 10 Werktage nach Eingang der Anfrage des Föderalen Dienstes für Finanzüberwachung.

11. Wenn der Föderale Finanzüberwachungsdienst gemäß Artikel 6 Absatz 2.3 des Bundesgesetzes einen schriftlichen begründeten Antrag einer Organisation oder Einzelperson erhält, die fälschlicherweise in die Liste aufgenommen wurde oder von der Liste ausgeschlossen, aber nicht von der Liste ausgeschlossen wurde Liste, Informationen über das Vorliegen oder Fehlen von Gründen, eine solche Organisation oder eine solche Person von der Liste durch die in Absatz 10 Unterabsatz „c“ dieser Geschäftsordnung genannten staatlichen Stellen auszuschließen, werden an den Föderalen Dienst für Finanzüberwachung Nr. übermittelt später als 5 Werktage nach Eingang der entsprechenden Anfrage des Föderalen Dienstes für Finanzüberwachung.

Die genannten Informationen werden der Generalstaatsanwaltschaft der Russischen Föderation, den Staatsanwaltschaften der Teilstaaten der Russischen Föderation, entsprechenden Militär- und anderen spezialisierten Staatsanwaltschaften sowie den Ermittlungsorganen des Untersuchungsausschusses der Russischen Föderation übermittelt Dienst zur Finanzüberwachung innerhalb der mit der Generalstaatsanwaltschaft der Russischen Föderation bzw. dem Untersuchungsausschuss der Russischen Föderation vereinbarten Fristen.

12. Informationen, die für die Aufnahme in die Liste, den Ausschluss von Organisationen und (oder) Einzelpersonen aus der Liste oder die Anpassung der in der Liste enthaltenen Informationen über Organisationen und (oder) Einzelpersonen erforderlich sind, werden in Papierform oder in elektronischer Form per Telekommunikation übermittelt Kanäle, einschließlich der Verwendung eines persönlichen Kontos auf der offiziellen Website des Föderalen Dienstes für Finanzüberwachung im Internet-Informations- und Telekommunikationsnetz (www.fedsfm.ru) (im Folgenden als offizielle Website bezeichnet). Informationen in elektronischer Form können über ein einheitliches System der abteilungsübergreifenden elektronischen Interaktion und ein abteilungsübergreifendes elektronisches Dokumentenmanagementsystem übermittelt werden.

13. Informationen über das Vorliegen von Gründen für die Aufnahme oder den Ausschluss aus der Liste von Organisationen und (oder) Einzelpersonen sowie über die Notwendigkeit, Anpassungen an den in der Liste enthaltenen Informationen über Organisationen und (oder) Einzelpersonen vorzunehmen, finden Sie im Form ordnungsgemäß beglaubigter Kopien von Gerichtsentscheidungen der Russischen Föderation und ausländischer Gerichte (Auszüge daraus), Kopien von Verfahrensdokumenten, Listen von Organisationen und Personen, die mit terroristischen Organisationen oder Terroristen in Verbindung stehen, erstellt von internationalen Organisationen zur Bekämpfung des Terrorismus oder von von ihnen autorisierten Stellen und von der Russischen Föderation anerkannt, sowie andere bereitgestellte regulatorische Rechtsakte der Russischen Föderation Dokumente.

Kopien von Verfahrensdokumenten werden unter Berücksichtigung der Anforderungen des Artikels 161 der Strafprozessordnung der Russischen Föderation eingereicht.

14. Die Form der vom Föderalen Dienst für Finanzüberwachung zum Zweck der Erstellung einer Liste übermittelten Anfragen sowie die Liste der zur Übermittlung solcher Anfragen berechtigten Beamten werden vom Föderalen Dienst für Finanzüberwachung und in Bezug auf die Anfragen festgelegt an staatliche Stellen, die in Absatz 10 Unterabsätze „a“ und „b“ dieser Geschäftsordnung genannt sind, - durch den Föderalen Dienst für Finanzüberwachung im Einvernehmen mit der Generalstaatsanwaltschaft der Russischen Föderation bzw. dem Untersuchungsausschuss der Russischen Föderation .

15. Die Entscheidung, Organisationen und (oder) Einzelpersonen in die Liste aufzunehmen oder auszuschließen sowie die in der Liste enthaltenen Informationen über Organisationen und (oder) Einzelpersonen anzupassen, wird unverzüglich, spätestens einen Werktag nach dem Tag des Eingangs, getroffen Föderaler Dienst für Finanzüberwachung von Informationen, die die Gründe für die Aufnahme in die Liste, den Ausschluss von Organisationen und (oder) Einzelpersonen aus der Liste und die Anpassung der in der Liste enthaltenen Informationen über Organisationen und (oder) Einzelpersonen sowie die in aufgeführten Informationen bestätigen Absätze 4 und diese Regeln

Wenn der Föderale Finanzüberwachungsdienst Informationen erhält, die nicht den Anforderungen dieser Regeln entsprechen, erfolgt die Aufnahme in die Liste, der Ausschluss von Organisationen und (oder) Einzelpersonen aus der Liste sowie die Anpassung der darin enthaltenen Informationen über Organisationen und (oder) Einzelpersonen in der Liste werden bis zur weiteren Information ausgesetzt. Der Föderale Finanzüberwachungsdienst sendet umgehend Anfragen an Regierungsstellen, die Informationen bereitgestellt haben, die gegen die Anforderungen dieser Regeln verstoßen.

16. Die Aufnahme in die Liste der Organisationen gemäß Absatz 2 Unterabsatz „a“ Absatz 3 dieser Regeln erfolgt spätestens zwei Werktage nach dem Tag, an dem die Entscheidung über die Verhängung einer Verwaltungsstrafe in Kraft tritt.

17. Der Ausschluss von der Liste der Organisationen und (oder) Einzelpersonen gemäß Absatz 2 Unterabsatz „b“ Absatz 3 dieser Regeln erfolgt spätestens 2 Werktage nach dem Tag der Aufhebung der Entscheidung über die Verhängung von eine rechtskräftig gewordene Verwaltungsstrafe, eine Änderung des genannten Beschlusses, die den Ausschluss der Verwaltungshaftung für eine Ordnungswidrigkeit vorsieht, oder der Ablauf der Frist, in der eine Person als einer Verwaltungsstrafe unterworfen gilt.

18. Der Föderale Dienst für Finanzüberwachung prüft in Zusammenarbeit mit den in den Absätzen 3 und 10 Unterabsatz „d“ dieser Geschäftsordnung genannten Regierungsstellen mindestens einmal im Jahr die Informationen, auf deren Grundlage die Organisation und ( oder) Einzelpersonen wurden in die Liste aufgenommen, sowie Prüfung von Informationen über das Vorliegen möglicher Gründe für den Ausschluss von Organisationen und (oder) Einzelpersonen aus der Liste oder Informationen, nach denen Anpassungen an den Informationen über Organisationen und (oder) erforderlich sind ( oder) Personen, die in der Liste enthalten sind.

19. Das Verfahren zur Pflege der erstellten Liste, einschließlich der Struktur der Liste und des Formats der darin veröffentlichten Informationen, wird vom Föderalen Dienst für Finanzüberwachung festgelegt.

20. Informationen über die Aufnahme in die Liste oder den Ausschluss von Organisationen und (oder) Einzelpersonen aus der Liste sowie über Anpassungen der in der Liste enthaltenen Informationen über Organisationen und (oder) Einzelpersonen sowie aktuelle Informationen über Organisationen und Einzelpersonen , in der Liste enthalten, wird innerhalb eines Arbeitstags nach dem Tag der Entscheidung gemäß Absatz 1 von Absatz 15 und Absatz 16 dieser Regeln auf der offiziellen Website veröffentlicht.

21. Organisationen, die Transaktionen mit Geldern oder anderem Eigentum durchführen, und einzelne Unternehmer werden auf die in Absatz 20 dieser Regeln vorgesehenen Informationen aufmerksam gemacht, indem der Zugriff auf diese Informationen über ihre persönlichen Konten auf der offiziellen Website sichergestellt wird.

Über persönliche Konten auf der offiziellen Website werden die in Absatz 20 dieser Regeln vorgesehenen Informationen auch an Rechtsanwälte, Notare und Personen weitergegeben, die eine Geschäftstätigkeit im Bereich der Erbringung von Rechts- oder Buchhaltungsdienstleistungen ausüben.

Juristische Personen und Einzelpersonen, die nicht in den Absätzen eins und zwei dieses Absatzes aufgeführt sind, erhalten eingeschränkten Zugang zu Informationen über Organisationen und Einzelpersonen, die in der Liste aufgeführt sind, indem sie diese Informationen im entsprechenden Abschnitt der offiziellen Website veröffentlichen.

22. Das Verfahren zur Registrierung von Organisationen, die Transaktionen mit Geldern oder anderen Vermögenswerten durchführen, Einzelunternehmern, Rechtsanwälten, Notaren und Personen, die eine Geschäftstätigkeit im Bereich der Erbringung von Rechts- oder Buchhaltungsdienstleistungen ausüben, sowie von staatlichen Stellen, die zur Übermittlung von Informationen über die Verfügbarkeit von Gründen befugt sind für die Aufnahme in die Liste, für den Ausschluss aus der Liste der Organisationen und (oder) Einzelpersonen oder die Notwendigkeit, Anpassungen der in der Liste enthaltenen Informationen über Organisationen und (oder) Einzelpersonen im persönlichen Konto auf der offiziellen Website vorzunehmen, das Verfahren für die Nutzung des persönlichen Kontos wird vom Föderalen Dienst für Finanzüberwachung festgelegt.

24. Die folgenden Informationen zu den in der Liste aufgeführten Organisationen und Einzelpersonen werden im entsprechenden Abschnitt der offiziellen Website veröffentlicht:

a) Name, Steueridentifikationsnummer – in Bezug auf Organisationen;

b) Nachname, Vorname, Vatersname (sofern sich aus Gesetz oder Landesbrauch nichts anderes ergibt), Geburtsdatum, Geburtsort (sofern die angegebenen Informationen verfügbar sind) – bezogen auf Einzelpersonen.

25. Informationen über Organisationen und (oder) Einzelpersonen, die in der Liste aufgeführt sind, sowie Informationen über Organisationen und (oder) Einzelpersonen, die von der Liste ausgeschlossen sind, werden mindestens einmal im Monat in der Rossiyskaya Gazeta in dem in Absatz vorgesehenen Informationsumfang veröffentlicht 24 dieser Regeln.

26. Der Föderale Dienst für Finanzüberwachung stellt auf Anfrage juristischer und natürlicher Personen Informationen über Organisationen und Einzelpersonen zur Verfügung, die in der Liste aufgeführt sind, sowie über Organisationen und Einzelpersonen, die von der Liste ausgeschlossen sind. Das Verfahren zur Übermittlung dieser Informationen und ihr Umfang werden vom Föderalen Dienst für Finanzüberwachung festgelegt.

Regeln können der Vormundschafts- und Treuhandbehörde in Form eines Dokuments auf Papier oder in Form eines elektronischen Dokuments gemäß den Anforderungen des Dekrets der Regierung der Russischen Föderation vom 7. Juli 2011 vorgelegt werden. Pensionskasse der Russischen Föderation oder einer anderen Renteneinrichtung t) Einweisungsbescheinigung eines Bürgers, der den Wunsch geäußert hat, Vormund oder Treuhänder einer Erwachsenenstation zu werden (im Folgenden als Bürger bezeichnet, der den Wunsch geäußert hat, Vormund zu werden). ), mit der ärztlichen Diagnose eines erwachsenen Mündels des Vormunds über die Aufbewahrung und Nutzung des Eigentums eines erwachsenen geschäftsunfähigen Bürgers und die Verwaltung dieses Eigentums (im Folgenden als Berichte des Vormunds bezeichnet) und des Treuhänders über die Nutzung des Eigentums eines volljährigen Bürgers, der nicht voll geschäftsfähig ist, und die Verwaltung dieser Immobilie (im Folgenden als Berichte des Treuhänders bezeichnet) unter Beifügung von Dokumenten (Kopien von Kaufbelegen, Quittungen für die Zahlung von Steuern, Versicherungsbeträgen und anderen Zahlungsdokumenten), die von genehmigt wurden der Leiter des Vormundschafts- und Treuhandorgans f) Bescheinigung (Bescheinigung), die das Recht auf soziale Unterstützungsmaßnahmen bestätigt, die durch die Gesetzgebung der Russischen Föderation für bestimmte Kategorien von Bürgern festgelegt sind a) Aufbewahrungsort des zur Aufbewahrung übergebenen Eigentums eines erwachsenen, geschäftsunfähigen Bürgers b) Standort des Eigentums eines erwachsenen Mündels, das nicht in der im Bürgerlichen Gesetzbuch der Russischen Föderation vorgeschriebenen Weise in die Treuhandverwaltung übertragen wurde, und Informationen über seinen Zustand c) Informationen über die Veräußerung des Eigentums eines erwachsenen Mündels, ergänzt mit die Zustimmung der Vormundschafts- und Treuhandbehörde e) Informationen über die Einkünfte, die ein erwachsener Mündel im Laufe des Jahres erhalten hat, unter Angabe der Höhe des Einkommens, des Eingangsdatums und der Quelle f) Informationen über die Ausgaben eines erwachsenen Mündels, die auf Kosten der erhaltenen Einkünfte getätigt wurden g) Angaben zu Ausgaben, die mit Zustimmung der Vormundschafts- und Treuhandbehörde zu Lasten des Vermögens eines erwachsenen Mündels getätigt wurden.

Bei der Unterstellung eines erwachsenen Mündels in einer Sozialeinrichtung, die soziale Dienste in stationärer Form erbringt, oder einer Gesundheitseinrichtung, erstellt die Vormundschafts- und Treuhandbehörde a) eine Bestandsaufnahme der in der Personalakte des erwachsenen Mündels gespeicherten Dokumente, und ein Gesetz über die Übermittlung der Personalakte der Erwachsenenstation, unterzeichnet vom Leiter der Körpervormundschaft und Treuhandschaft und dem Leiter einer sozialen Einrichtung, die soziale Dienste in stationärer Form erbringt, oder einer Gesundheitseinrichtung b) Übergabe von Dokumenten in der Personalakte eines Erwachsenenbetreuers gespeichert, laut Inventar an einen Beamten einer Sozialdienstorganisation, die soziale Dienste in stationärer Form erbringt, oder einer Gesundheitseinrichtung in ) hält eine Handlung über die Überweisung eines Erwachsenenbetreuers an a Sozialdienstleistungsorganisation, die soziale Dienstleistungen in stationärer Form erbringt, oder eine Gesundheitseinrichtung sowie ein Gesetz über die Übermittlung einer Personalakte und einer Dokumentenliste.

Angegeben sind die Grundlage der Kapitalbeteiligung (Stiftungsvertrag, Kauf, Tausch, Schenkung, Erbschaft etc.) sowie Datum und Nummer der entsprechenden Vereinbarung oder Handlung. Russische Föderation, im Gesetz zur Überprüfung der Lebensbedingungen oder im Gesetz zur Erfüllung der Pflichten des Vormunds werden b) Empfehlungen an den Vormund oder Treuhänder zur Ergreifung von Maßnahmen zur Erfüllung der ihm übertragenen Pflichten angegeben; c) Vorschläge zur Inhaftierung des Vormunds oder Treuhänder, der für die Nichterfüllung oder unsachgemäße Erfüllung seiner Pflichten gemäß 11 verantwortlich ist. Geplante und außerplanmäßige Kontrollen der Erfüllung der Vormundschaftspflichten gegenüber einem erwachsenen handlungsunfähigen Bürger werden in Übereinstimmung mit der Durchführung dieser Kontrollen und der Lebensbedingungen durchgeführt eines erwachsenen handlungsunfähigen Bürgers, sein Gesundheitszustand, sein Aussehen und seine Hygiene, sein emotionaler und körperlicher Zustand, seine Haltung gegenüber einem Vormund, die Fähigkeit des Vormunds, für die Bedürfnisse eines erwachsenen handlungsunfähigen Bürgers zu sorgen, einschließlich der Durchführung von Rehabilitationsmaßnahmen, die in der individuellen Rehabilitation enthalten sind Programm für eine behinderte Person. N 146-FZ Zivilprozessordnung der Russischen Föderation vom 14.

Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 17. November 2010 N 927 „Zu bestimmten Fragen der Vormundschaft und Treuhandschaft in Bezug auf erwachsene, geschäftsunfähige oder nicht voll geschäftsfähige Bürger“ (in der Fassung vom 31. März 2011)

Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 17. November 2010 N 927 „Zu bestimmten Fragen der Vormundschaft und Treuhandschaft in Bezug auf erwachsene, geschäftsunfähige oder nicht voll geschäftsfähige Bürger“ (in der Fassung vom 31. März 2011)

Gemäß den Artikeln 6, 8, 10, 14, 16, 24 und 25 des Bundesgesetzes „Über Vormundschaft und Treuhandschaft“ beschließt die Regierung der Russischen Föderation:

Genehmigen Sie den beigefügten Text:

Regeln für die Auswahl, Registrierung und Ausbildung von Bürgern, die den Wunsch geäußert haben, Vormund oder Treuhänder erwachsener, geschäftsunfähiger oder teilweise geschäftsunfähiger Bürger zu werden;

Regeln für die Ausübung bestimmter Befugnisse von Vormundschafts- und Treuhandorganen in Bezug auf volljährige handlungsunfähige oder teilweise geschäftsunfähige Bürger durch Bildungseinrichtungen, medizinische Einrichtungen, Organisationen, die soziale Dienste anbieten, oder andere Organisationen;

Regeln für den Abschluss einer Vereinbarung über die Ausübung der Vormundschaft oder Treuhandschaft in Bezug auf einen erwachsenen geschäftsunfähigen oder nicht voll geschäftsfähigen Bürger;

Regeln für die Vormundschafts- und Treuhandbehörden zur Überprüfung der Lebensbedingungen erwachsener geschäftsunfähiger Bürger, zur Einhaltung der Rechte und berechtigten Interessen erwachsener geschäftsunfähiger Bürger durch Vormunde, zur Gewährleistung der Sicherheit ihres Eigentums sowie zur Erfüllung der Anforderungen durch Vormünder oder Treuhänder zur Ausübung ihrer Rechte und zur Erfüllung ihrer Pflichten gegenüber geschäftsunfähigen oder teilweise geschäftsunfähigen volljährigen Bürgern;

Regeln für die Verwaltung persönlicher Angelegenheiten volljähriger handlungsunfähiger oder teilweise geschäftsunfähiger Bürger;

Form des Berichts des Vormunds über die Aufbewahrung, Nutzung des Eigentums eines volljährigen handlungsunfähigen Bürgers und die Verwaltung dieses Eigentums;

Form des Treuhänderberichts über die Nutzung des Vermögens eines volljährigen Bürgers, der nicht voll geschäftsfähig ist, und die Verwaltung dieses Vermögens.

Regeln
Auswahl, Registrierung und Ausbildung von Bürgern, die den Wunsch geäußert haben, Vormund oder Treuhänder erwachsener, geschäftsunfähiger oder nicht voll geschäftsfähiger Bürger zu werden
(genehmigt
AuflösungRegierung der Russischen Föderation vom 17. November 2010

Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 02.09.2015 Nr. 927

1. Diese Regeln legen das Verfahren für die Auswahl, Registrierung und Ausbildung von Bürgern fest, die den Wunsch geäußert haben, Vormund oder Treuhänder erwachsener, geschäftsunfähiger oder nicht voll geschäftsfähiger Bürger zu werden (im Folgenden als Bürger bezeichnet, die den Wunsch geäußert haben, Vormund zu werden). und eine Liste der von ihnen zum Zweck der Bestellung als Vormund oder Treuhänder (im Folgenden „Vormund“ genannt) erwachsener handlungsunfähiger oder teilweise geschäftsunfähiger Bürger (im Folgenden „Erwachsenenmünder“ genannt) vorgelegten Unterlagen sowie den Zeitpunkt der Prüfung dieser Unterlagen Dokumente der Vormundschafts- und Treuhandbehörden.

2. Die Auswahl, Registrierung und Ausbildung von Bürgern, die den Wunsch geäußert haben, Vormund zu werden, erfolgt durch die Vormundschafts- und Treuhandbehörden.

Die Auswahl und Ausbildung von Bürgern, die den Wunsch geäußert haben, Vormund zu werden, kann auch durch Bildungseinrichtungen, medizinische Einrichtungen, Organisationen, die soziale Dienste anbieten, oder andere Organisationen, die die festgelegten Befugnisse der Vormundschafts- und Treuhandbehörden ausüben, durchgeführt werden.

3. Das Vormundschafts- und Treuhandorgan informiert über die Medien Bürger, die auf dem Territorium einer konstituierenden Einheit der Russischen Föderation leben, über die Möglichkeit, Vormund zu werden, und empfängt Bürger, die den Wunsch geäußert haben, Vormund zu werden.

4. Ein Bürger, der den Wunsch geäußert hat, Vormund zu werden, legt der Vormundschafts- und Treuhandbehörde am Wohnort folgende Unterlagen vor:

a) Antrag auf Bestellung als Vormund;

b) eine Bescheinigung des Arbeitsortes mit Angabe der Position und des Durchschnittsgehalts der letzten 12 Monate sowie für Bürger, die nicht in einem Arbeitsverhältnis stehen, ein weiteres Dokument, das das Einkommen bestätigt (für Rentner - Kopien einer Rentenbescheinigung und eine Bescheinigung von die Gebietskörperschaft des Pensionsfonds der Russischen Föderation oder eine andere Rentenbehörde);

c) einen Auszug aus dem Haus- (Wohnungs-) Register des Wohnortes oder ein anderes Dokument, das das Recht zur Nutzung der Wohnräume oder das Eigentumsrecht an den Wohnräumen bestätigt, sowie eine Kopie des Finanzpersönlichen Kontos des Wohnortes ;

d) eine Bescheinigung, die bestätigt, dass der Bürger, der den Wunsch geäußert hat, Vormund zu werden, nicht wegen einer vorsätzlichen Straftat gegen das Leben und die Gesundheit von Bürgern vorbestraft ist, ausgestellt von den Organen für innere Angelegenheiten;

e) ein ärztlicher Bericht über den Gesundheitszustand auf der Grundlage der Ergebnisse einer Untersuchung eines Bürgers, der den Wunsch geäußert hat, Vormund zu werden, ausgestellt in der vom Ministerium für Gesundheit und soziale Entwicklung der Russischen Föderation festgelegten Weise;

f) eine Kopie der Heiratsurkunde (wenn der Bürger, der den Wunsch geäußert hat, Vormund zu werden, verheiratet ist);

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REGIERUNG DER RUSSISCHEN FÖDERATION

AUFLÖSUNG

Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 2. September 2015 Nr. 927

Über Änderungen der Regeln für die Gewährung von Zuschüssen aus dem Bundeshaushalt an die Haushalte der Teilstaaten der Russischen Föderation
größere Reparaturen im Wasserbau durchzuführen
Strukturen im Besitz von Teilgebieten der Russischen Föderation
Bund, kommunales Eigentum und herrenlos
Wasserbauwerke

Die Regierung der Russischen Föderation beschließt:

Genehmigen Sie die beigefügten Änderungen, die an den Regeln für die Bereitstellung von Zuschüssen aus dem Bundeshaushalt an die Haushalte der Teilstaaten der Russischen Föderation für die Durchführung größerer Reparaturen an Wasserbauwerken vorgenommen werden, die den Teilstaaten der Russischen Föderation gehören und kommunales Eigentum sind und herrenlose Wasserbauwerke, genehmigt durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 6. Juni 2006. Nr. 353 (Gesammelte Rechtsvorschriften der Russischen Föderation, 2006, Nr. 24, Art. 2606; 2007, Nr. 10, Art. 1240).

Vorsitzender der Regierung der Russischen Föderation V. Zubkov

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„Zur Ermittlung der Anforderungen an bestimmte Arten von Waren, Bauleistungen, Dienstleistungen (einschließlich Höchstpreise für Waren, Bauleistungen, Dienstleistungen)“

REGIERUNG DER RUSSISCHEN FÖDERATION

AUFLÖSUNG
vom 2. September 2015 N 927

ÜBER DIE FESTLEGUNG DER ANFORDERUNGEN AN DIE BESCHAFFUNG DURCH FUNDALE STAATLICHE ORGANE, VERWALTUNGSORGANE STAATLICHER AUSSERHAUSHALTLICHER FONDS DER RUSSISCHEN FÖDERATION, IHRE GEBIETSKÖRPERSCHAFTEN UND DIE IHNEN UNTERZOGENEN STAATLICHEN UND HAUSHALTSINSTITUTIONEN FÜR EINZELNE ARTEN VON WAREN, ARBEITEN, DIENSTLEISTUNGEN ( INKLUSIVE GRENZPREISE FÜR WAREN, WERKE, DIENSTLEISTUNGEN)

vom 11.03.2016 N 183, vom 30.11.2016 N 1270)

1. Genehmigen Sie die beigefügten Regeln zur Bestimmung der Anforderungen an bestimmte Arten von Waren, Werken und Dienstleistungen, die von Bundesbehörden, Verwaltungsorganen staatlicher außerbudgetärer Fonds der Russischen Föderation, ihren Gebietskörperschaften und ihnen unterstellten staatlichen und haushaltspolitischen Institutionen erworben werden. bundesstaatliche Einheitsunternehmen (einschließlich Höchstpreise für Waren, Arbeiten, Dienstleistungen). vom 30. November 2016 N 1270)

2. Empfehlen Sie den föderalen Staatsorganen und den Verwaltungsorganen der staatlichen außerbudgetären Mittel der Russischen Föderation, sich gemäß den durch diese Resolution genehmigten Regeln zu entwickeln und die Anforderungen für bestimmte Arten von Gütern zu genehmigen, die von ihnen, ihren Gebietskörperschaften und den nachgeordneten Regierungs- und Haushaltsorganen gekauft werden Institutionen, Landeseinheitsunternehmen, Bauleistungen, Dienstleistungen (einschließlich Höchstpreise für Waren, Bauleistungen, Dienstleistungen) innerhalb eines Zeitraums, der die Umsetzung der festgelegten Anforderungen ab dem 1. Januar 2016 gewährleistet. (geändert durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 30. November 2016 N 1270)

3. Dieser Beschluss tritt am 1. Januar 2016 in Kraft, mit Ausnahme von Absatz 2, der am Tag der offiziellen Veröffentlichung dieses Beschlusses in Kraft tritt.

Vorsitzender der Regierung
Russische Föderation
D.MEDVEDEV

GENEHMIGT
Regierungsbeschluss
Russische Föderation
vom 2. September 2015 N 927

(geändert durch Beschlüsse der Regierung der Russischen Föderation vom 11. März 2016 N 183, vom 30. November 2016 N 1270)

1. Diese Regeln legen das Verfahren zur Bestimmung der Anforderungen an bestimmte Arten von Waren, Werken und Dienstleistungen (einschließlich Höchstpreisen) fest, die von Bundesbehörden, Verwaltungsorganen staatlicher außerbudgetärer Fonds der Russischen Föderation, ihren Gebietskörperschaften und nachgeordneten Behörden erworben werden und Haushaltsinstitutionen, bundesstaatliche Einheitsunternehmen für Waren, Arbeiten, Dienstleistungen). (geändert durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 30. November 2016 N 1270)

2. Föderale Staatsorgane und Verwaltungsorgane staatlicher außerbudgetärer Mittel der Russischen Föderation genehmigen die gemäß diesen Regeln festgelegten Anforderungen für bestimmte Arten von Waren, Werken und Dienstleistungen, die von ihnen, ihren Gebietskörperschaften und nachgeordneten Regierungs- und Haushaltsinstitutionen erworben werden. Bundesstaatliche Einheitsunternehmen, einschließlich einer Liste bestimmter Arten von Waren, Werken, Dienstleistungen, ihrer Verbrauchereigenschaften (einschließlich Qualität) und anderer Merkmale (einschließlich Höchstpreise für Waren, Werke, Dienstleistungen) (im Folgenden als Abteilungsliste bezeichnet). (geändert durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 30. November 2016 N 1270)

In Bezug auf bestimmte Arten von Waren, Werken, Dienstleistungen, die in der Pflichtliste aufgeführt sind, werden deren Verbrauchereigenschaften (einschließlich Qualität) und andere Merkmale (einschließlich Höchstpreise der angegebenen Waren, Werke, Dienstleistungen) in der Abteilungsliste festgelegt, sofern dies angegeben ist Eigenschaften und Merkmale sind in der Pflichtliste nicht definiert.

Bundesstaatliche Organe und Verwaltungsorgane staatlicher außerbudgetärer Mittel der Russischen Föderation legen in der Abteilungsliste die Werte der Merkmale (Eigenschaften) bestimmter Arten von Waren, Werken, Dienstleistungen (einschließlich Höchstpreise für Waren, Werke, Dienstleistungen) fest ) in die Pflichtliste aufgenommen, wenn die Pflichtliste die Werte solcher Merkmale (Eigenschaften) (einschließlich Höchstpreise für Waren, Arbeiten, Dienstleistungen) nicht definiert.

3. Bestimmte Arten von Waren, Werken und Dienstleistungen, die nicht in der Pflichtliste enthalten sind, unterliegen der Aufnahme in die Abteilungsliste, sofern der arithmetische Durchschnitt der Werte der folgenden Kriterien 20 Prozent überschreitet:

a) der Anteil der Vergütung für eine bestimmte Art von Gütern, Werken, Dienstleistungen zur Deckung des Bundesbedarfs für das Berichtsjahr (gemäß Zahlungsplänen) aus Verträgen, deren Angaben im Verzeichnis der von Kunden abgeschlossenen Verträge enthalten sind, und das Register der Verträge, die Informationen enthalten, die Staatsgeheimnisse darstellen, Bundesorgane, Verwaltungsorgane der außerbudgetären Staatsfonds der Russischen Föderation, ihre Gebietskörperschaften und ihnen nachgeordnete staatliche und Haushaltsinstitutionen, föderale staatliche Einheitsunternehmen in Höhe des Gesamtzahlungsbetrags für Verträge, die in den angegebenen Registern (gemäß Zahlungsplänen) enthalten sind und von den zuständigen Landesorganen, Verwaltungsorganen der außerbudgetären Staatsfonds der Russischen Föderation, ihren Gebietskörperschaften und ihnen nachgeordneten Staats- und Haushaltsinstitutionen sowie föderalen Einheitsunternehmen der Bundesstaaten abgeschlossen werden; (geändert durch Beschlüsse der Regierung der Russischen Föderation vom 11. März 2016 N 183, vom 30. November 2016 N 1270)

b) der Anteil der Verträge einer föderalen Regierungsbehörde, eines Verwaltungsorgans staatlicher außerbudgetärer Mittel der Russischen Föderation, ihrer Gebietskörperschaften und nachgeordneter Regierungs- und Haushaltsinstitutionen, föderaler staatlicher Einheitsunternehmen für den Kauf einer bestimmten Art von Waren, Arbeiten, Dienstleistungen zur Deckung des Bundesbedarfs, die im Berichtsjahr abgeschlossen wurden, in der Gesamtzahl der Verträge dieser Bundesbehörde, des Verwaltungsorgans der staatlichen außerbudgetären Mittel der Russischen Föderation und ihrer Gebietskörperschaften sowie nachgeordneter Regierungs- und Haushaltsinstitutionen , Landeseinheitsunternehmen für den Einkauf von Waren, Werken, Dienstleistungen, die im Berichtsgeschäftsjahr abgeschlossen wurden. (geändert durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 30. November 2016 N 1270)

4. Bundesstaatliche Organe und Verwaltungsorgane staatlicher außerbudgetärer Mittel der Russischen Föderation wenden bei der Aufnahme bestimmter Arten von Waren, Werken und Dienstleistungen, die nicht in der obligatorischen Liste aufgeführt sind, in die Abteilungsliste die in Absatz 3 dieser Verordnung festgelegten Kriterien an Regeln, die auf der Bestimmung ihrer Werte als Prozentsatz des Umfangs der durchgeführten Aktivitäten basieren Bundesbehörden, Verwaltungsorgane staatlicher außerbudgetärer Fonds der Russischen Föderation und deren Gebietskörperschaften sowie ihnen unterstellte staatliche und Haushaltsinstitutionen, föderale staatliche Einheit Beschaffungsunternehmen. (geändert durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 30. November 2016 N 1270)

5. Um eine Abteilungsliste zu erstellen, haben Landesorgane und Verwaltungsorgane staatlicher außerbudgetärer Mittel der Russischen Föderation das Recht, zusätzliche Kriterien für die Auswahl bestimmter Arten von Waren, Werken, Dienstleistungen und das Verfahren für deren Auswahl festzulegen Anwendung, die nicht zu einer Wertminderung der in Absatz 3 dieser Regeln festgelegten Kriterien führen.

6. Bundesstaatliche Organe und Verwaltungsorgane staatlicher außerbudgetärer Mittel der Russischen Föderation haben bei der Erstellung einer Abteilungsliste das Recht, zusätzlich Folgendes aufzunehmen:

a) bestimmte Arten von Waren, Werken und Dienstleistungen, die nicht in der obligatorischen Liste aufgeführt sind und die in Absatz 3 dieser Regeln genannten Kriterien nicht erfüllen;

b) Merkmale (Eigenschaften) von Waren, Werken, Dienstleistungen, die nicht in der Pflichtliste enthalten sind und nicht zu unangemessenen Beschränkungen der Zahl der Beschaffungsteilnehmer führen;

c) Werte quantitativer und (oder) qualitativer Indikatoren für Merkmale (Eigenschaften) von Waren, Werken, Dienstleistungen, die von den in der Pflichtliste vorgesehenen Werten abweichen und deren Begründung in der entsprechenden Spalte von enthalten ist Anhang Nr. 1 zu diesen Regeln, einschließlich der Berücksichtigung des funktionalen Zwecks eines Produkts, was im Sinne dieser Regeln den Zweck und die Nutzungsbedingungen (Anwendung) des Produkts bedeutet, die es dem Produkt ermöglichen, seinen Hauptzweck und seine Hilfsfunktionen zu erfüllen oder Bestimmung der Universalität der Verwendung des Produkts (Ausführung relevanter Funktionen, Arbeit, Bereitstellung relevanter Dienstleistungen, territoriale, klimatische Faktoren usw.).

7. Die Werte von Verbrauchereigenschaften und anderen Merkmalen (einschließlich Höchstpreisen) bestimmter Arten von Waren, Werken und Dienstleistungen, die in der Abteilungsliste aufgeführt sind, werden festgelegt:

a) unter Berücksichtigung der Kategorien und (oder) Gruppen von Positionen von Mitarbeitern föderaler Landesorgane, Verwaltungsorgane staatlicher außerbudgetärer Fonds der Russischen Föderation und ihrer Gebietskörperschaften sowie nachgeordneter Regierungs- und Haushaltsinstitutionen, föderaler staatlicher Einheitsunternehmen, falls Die Kosten für ihren Erwerb entsprechen den Anforderungen für die Ermittlung der Standardkosten für die Gewährleistung der Funktionen der föderalen Staatsorgane, der Verwaltungsorgane der staatlichen außerbudgetären Mittel der Russischen Föderation, einschließlich der ihnen unterstellten staatlichen Institutionen, genehmigt durch das Dekret des Regierung der Russischen Föderation vom 20. Oktober 2014 N 1084 „Über das Verfahren zur Ermittlung der Standardkosten für die Wahrnehmung von Funktionen föderaler Staatsorgane, Verwaltungsorgane staatlicher außerbudgetärer Mittel der Russischen Föderation, einschließlich ihnen unterstellter Regierungsinstitutionen“ (im Folgenden). (sogenannte Anforderungen zur Ermittlung der Regelkosten) werden unter Berücksichtigung von Kategorien und (oder) Gruppen von Mitarbeiterstellen ermittelt; (geändert durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 30. November 2016 N 1270)

b) unter Berücksichtigung der Kategorien und (oder) Gruppen von Stellen von Arbeitnehmern, wenn die Kosten für deren Anschaffung gemäß den Anforderungen zur Ermittlung der Regelkosten nicht unter Berücksichtigung der Kategorien und (oder) Gruppen von Stellen von Arbeitnehmern ermittelt werden – wenn die entsprechende Entscheidung von der föderalen Regierungsbehörde getroffen wird, der Körperschaft, die den staatlichen außerbudgetären Fonds der Russischen Föderation verwaltet.

8. Darüber hinaus müssen sich bestimmte Arten von Waren, Werken und Dienstleistungen, die in der Abteilungsliste enthalten sind, von denen unterscheiden, die in der obligatorischen Liste bestimmter Arten von Waren, Werken und Dienstleistungen gemäß dem Waren-, Werk- und Dienstleistungen-Code gemäß dem All- Russischer Produktklassifikator nach Art der Wirtschaftstätigkeit.

9. Die Klausel ist nicht mehr gültig. (geändert durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 11. März 2016 N 183)

N p/pOKPD2-CodeMaßeinheitAnforderungen an Verbrauchereigenschaften (einschließlich Qualität) und andere von der Regierung der Russischen Föderation genehmigte MerkmaleAnforderungen an Verbrauchereigenschaften (einschließlich Qualität) und andere Merkmale, die von der föderalen Regierungsbehörde, dem Verwaltungsorgan des staatlichen außerbudgetären Fonds der Russischen Föderation, genehmigt wurden
OKI-CodeNamecharakteristischcharakteristischer Wertcharakteristischcharakteristischer WertBegründung für die Abweichung des charakteristischen Werts von dem von der Regierung der Russischen Föderation genehmigten Wertfunktionaler Zweck<*>
Bestimmte Arten von Waren, Werken und Dienstleistungen, die in der Liste bestimmter Arten von Waren, Werken und Dienstleistungen gemäß Anhang Nr. 2 der Regeln zur Bestimmung der Anforderungen für die Beschaffung durch Bundesbehörden und Verwaltungsorgane staatlicher außerbudgetärer Mittel enthalten sind die Russische Föderation, ihre Gebietskörperschaften und nachgeordnete Regierungs- und Haushaltsorgane, föderale staatliche Einheitsunternehmen für bestimmte Arten von Waren, Bauleistungen und Dienstleistungen (einschließlich Höchstpreise für Waren, Bauleistungen und Dienstleistungen), genehmigt durch ein Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 2. September 2015 N 927
(geändert durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 30. November 2016 N 1270)
1.
Zusätzliche Liste bestimmter Arten von Waren, Werken und Dienstleistungen, die von der föderalen Regierungsbehörde, dem Verwaltungsorgan des staatlichen außerbudgetären Fonds der Russischen Föderation, festgelegt wird
1. XX XX
XX XX
XX XX

<*>Wird angezeigt, wenn Merkmale festgestellt werden, die von den in der verbindlichen Liste bestimmter Arten von Waren, Werken und Dienstleistungen enthaltenen Werten abweichen und hinsichtlich derer Anforderungen an ihre Verbrauchereigenschaften (einschließlich Qualität) und andere Merkmale (einschließlich Höchstwerte) gestellt werden Preise für Waren, Arbeiten, Dienstleistungen).

Anhang Nr. 2
zu den Bestimmungsregeln
Anforderungen für gekauft

Gremien, Leitungsgremien
Staat außerhalb des Haushalts
Mittel der Russischen Föderation,
ihre Gebietskörperschaften
und ihnen unterstellte Regierungsstellen
und Haushaltsinstitutionen,
Bundesstaat
einheitliche Unternehmen Einzelperson
Arten von Waren, Werken, Dienstleistungen
(inkl. Höchstpreise
Waren, Werke, Dienstleistungen)

Eine verbindliche Liste bestimmter Arten von Waren, Werken und Dienstleistungen, für die die Anforderungen an ihre Verbrauchereigenschaften (einschließlich Qualität) und andere Merkmale (einschließlich der Höchstpreise von Waren, Werken und Dienstleistungen) festgelegt werden

(geändert durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 30. November 2016 N 1270)

N p/pOKPD2-CodeName einer separaten Art von Waren, Werken, DienstleistungenAnforderungen an Verbrauchereigenschaften (einschließlich Qualität) und andere Merkmale (einschließlich Höchstpreise) bestimmter Arten von Waren, Werken, Dienstleistungen
charakteristischMaßeinheitcharakteristischer Wert
OKI-CodeNameHauptbüroGebietskörperschaft
bestimmte Arten von Gütern (Bauarbeiten, Dienstleistungen), deren Werte (Merkmale) unter Berücksichtigung von Kategorien und (oder) Gruppen von Arbeitnehmerpositionen festgelegt werden
Positionen des Staatsbeamtentums in der Kategorie „Führungskräfte“Hauptgruppe der Stellen im Staatsdienst der Kategorie „Führungskräfte“Spitzengruppe der Stellen im Staatsbeamtentum in der Kategorie „Führungskräfte“.Stellen im öffentlichen Dienst der Kategorie „Assistenten (Berater)“Stellen im Staatsbeamtentum der Kategorie „Spezialisten“Stellen des Landesbeamtentums in der Kategorie „Fördernde Fachkräfte“
Leiter oder stellvertretender Leiter einer Bundesbehörde (mit Ausnahme der Position des Leiters einer Bundesbehörde, des stellvertretenden Leiters eines Bundesdienstes und des stellvertretenden Leiters einer Bundesbehörde)Leiter einer Bundesbehörde (in einer Bundesbehörde), stellvertretender Leiter einer Bundesbehörde (in einem Bundesdienst oder in einer Bundesbehörde)Leiter (stellvertretender Leiter) einer Struktureinheit einer Bundesbehördeandere Positionen im Staatsbeamtentum
1. 26.20.11 Tragbare Computer mit einem Gewicht von nicht mehr als 10 kg, wie Laptops, Tablet-Computer, Taschencomputer, einschließlich solcher, die die Funktionen eines Mobiltelefons vereinen, elektronische Notebooks und ähnliche Computergeräte.Bildschirmgröße und -typ
Gewicht
Prozessortyp
CPU-Frequenz
RAM-Größe
Speicherkapazität
Festplattentyp
Erläuterungen zu benötigten Produkten: Laptops, Tablet-ComputerOptisches Laufwerk
Verfügbarkeit
Module
Wi-Fi, Bluetooth, 3G (UMTS) Unterstützung
Videoadaptertyp
Arbeitszeit
operationssystem
2. 26.20.15 Andere elektronische Digitalcomputer, auch wenn sie in einem Gehäuse ein oder zwei der folgenden Geräte zur automatischen Datenverarbeitung enthalten: Speichergeräte, Eingabegeräte, Ausgabegeräte. Erläuterungen zu den benötigten Produkten: Personal Desktop Computer, AusgabearbeitsplätzeTyp (Monoblock/Systemeinheit und Monitor)
Bildschirm-/Monitorgröße
Prozessortyp
CPU-Frequenz
RAM-Größe
Speicherkapazität
Festplattentyp
Optisches Laufwerk
Videoadaptertyp
operationssystem
vorinstallierte Software
3. 26.20.16 Eingabe- oder Ausgabegeräte, unabhängig davon, ob sie Speichergeräte im selben Gehäuse enthalten oder nicht. Erläuterungen zu benötigten Produkten: Drucker, ScannerDruckmethode (Tintenstrahl/Laser – für Drucker)
Scanauflösung (für Scanner)
Chromatizität (Farbe/Schwarz und Weiß)
maximales Format
Druck-/Scangeschwindigkeit
Verfügbarkeit zusätzlicher Module und Schnittstellen (Netzwerkschnittstelle, Speicherkartenleser etc.)
4. 26.30.11 Kommunikationsgeräte, die mit Empfangsgeräten senden. Erläuterungen zu den benötigten Produkten: MobiltelefoneGerätetyp (Telefon/Smartphone)
unterstützte Standards
operationssystem
Arbeitszeit
Steuerungsmethode (Touch/Taste)
Anzahl der SIM-Karten
Verfügbarkeit von Modulen und Schnittstellen (WLAN, Bluetooth, USB, GPS)
Kosten für den jährlichen Gerätebesitz (einschließlich technischer Unterstützung, Wartung, Serviceverträge) pro Abonnent (eine Verkehrseinheit) während der gesamten Nutzungsdauer
Grenzpreis383 Rubelnicht mehr als 15,0 Tausend nicht mehr als 10,0 Tausendnicht mehr als 5,0 Tausend nicht mehr als 10,0 Tausendnicht mehr als 7,0 Tausendnicht mehr als 5,0 Tausend
5. 29.10.21 Fahrzeuge mit Ottomotor, mit einem Hubraum von nicht mehr als 1500 cm3, neuMotorleistung251 Pferdestärkennicht mehr als 200nicht mehr als 200nicht mehr als 200
Ausrüstung
Grenzpreis383 Rubelnicht mehr als 2,5 Millionennicht mehr als 2,0 Millionennicht mehr als 1,5 Millionen
6. 29.10.22 Fahrzeuge mit Ottomotor, mit einem Hubraum von mehr als 1500 cm3, neuMotorleistung251 Pferdestärkennicht mehr als 200nicht mehr als 200nicht mehr als 200
Ausrüstung
Grenzpreis383 Rubelnicht mehr als 2,5 Millionennicht mehr als 2,0 Millionennicht mehr als 1,5 Millionen
7. 29.10.23 Fahrzeuge mit Kolben-Verbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel oder Halbdiesel), neuMotorleistung251 Pferdestärkennicht mehr als 200nicht mehr als 200nicht mehr als 200
Ausrüstung
Grenzpreis383 Rubelnicht mehr als 2,5 Millionennicht mehr als 2,0 Millionennicht mehr als 1,5 Millionen
8. 29.10.24 Sonstige Fahrzeuge zur PersonenbeförderungMotorleistung251 Pferdestärkennicht mehr als 200nicht mehr als 200nicht mehr als 200
Ausrüstung
Grenzpreis383 Rubelnicht mehr als 2,5 Millionennicht mehr als 2,0 Millionennicht mehr als 1,5 Millionen
9. 29.10.30 Kraftfahrzeuge zur Beförderung von 10 oder mehr PersonenMotorleistung251 Pferdestärken
Ausrüstung
10. 29.10.41 Krafttransportfahrzeuge mit selbstzündendem Kolbenverbrennungsmotor (Diesel oder Halbdiesel), neuMotorleistung251 Pferdestärken
Ausrüstung
11. 29.10.42 Lkw-Fahrzeuge mit Kolben-Verbrennungsmotor mit Fremdzündung; Sonstige Güterfahrzeuge, neuMotorleistung251 Pferdestärken
Ausrüstung
12. 29.10.43 Sattelzugmaschinen für SattelaufliegerMotorleistung251 Pferdestärken
Ausrüstung
13. 29.10.44 Fahrgestell mit eingebauten Motoren für KraftfahrzeugeMotorleistung251 Pferdestärken
Ausrüstung
14. 31.01.11 Metallmöbel für Büros. Erläuterungen zu den gekauften Produkten: Sitzmöbel, überwiegend mit MetallgestellMaterial (Metall)
Polstermaterialien Grenzwert: Naturleder. Mögliche Werte: Kunstleder, Möbelpelz (Kunstfell), künstliches Wildleder (Mikrofaser), Stoff, VliesstoffeGrenzwert: Naturleder. Mögliche Werte: Kunstleder, Möbelpelz (Kunstfell), künstliches Wildleder (Mikrofaser), Stoff, VliesstoffeGrenzwert: Kunstleder. Mögliche Werte: Möbelpelz (Kunstfell), künstliches Wildleder (Mikrofaser), Stoff, VliesstoffeGrenzwert: Kunstleder. Mögliche Werte: Möbelpelz (Kunstfell), künstliches Wildleder (Mikrofaser), Stoff, VliesstoffeGrenzwert: Naturleder. Mögliche Werte: Kunstleder, Möbelpelz (Kunstfell), künstliches Wildleder (Mikrofaser), Stoff, VliesstoffeGrenzwert: Kunstleder. Mögliche Werte: Möbelpelz (Kunstfell), künstliches Wildleder (Mikrofaser), Stoff, VliesstoffeGrenzwert: Stoff. Mögliche Werte: VliesstoffeGrenzwert: Stoff. Mögliche Werte: VliesstoffeGrenzwert: Stoff. Mögliche Werte: Vliesstoffe
15. 31.01.12 Holzmöbel für Büros. Erläuterungen zu den gekauften Produkten: Sitzmöbel, überwiegend mit HolzgestellMaterial (Holzart) Grenzwert: Massivholz „wertvoller“ Arten (Hartholz und Tropenholz). Grenzwert: Massivholz „wertvoller“ Arten (Hartholz und Tropenholz). Mögliche Werte: Nadel- und Laubholz: Birke, Lärche, Kiefer, FichteGrenzwert: Massivholz „wertvoller“ Arten (Hartholz und Tropenholz). Mögliche Werte: Nadel- und Laubholz: Birke, Lärche, Kiefer, Fichtemögliche Werte: Nadel- und Laubholz: Birke, Lärche, Kiefer, Fichtemögliche Werte: Nadel- und Laubholz: Birke, Lärche, Kiefer, Fichtemögliche Werte: Nadel- und Laubholz: Birke, Lärche, Kiefer, Fichtemögliche Werte: Nadel- und Laubholz: Birke, Lärche, Kiefer, Fichtemögliche Werte: Nadel- und Laubholz: Birke, Lärche, Kiefer, Fichtemögliche Werte: Nadel- und Laubholz: Birke, Lärche, Kiefer, Fichtemögliche Werte: Nadel- und Laubholz: Birke, Lärche, Kiefer, Fichtemögliche Werte: Nadel- und Laubholz: Birke, Lärche, Kiefer, Fichte
Polstermaterialien Grenzwert: Naturleder. Mögliche Werte: Kunstleder, Möbelpelz (Kunstfell), künstliches Wildleder (Mikrofaser), Stoff, VliesstoffeGrenzwert: Naturleder. Mögliche Werte: Kunstleder, Möbelpelz (Kunstfell), künstliches Wildleder (Mikrofaser), Stoff, VliesstoffeGrenzwert: Naturleder. Mögliche Werte: Kunstleder, Möbelpelz (Kunstfell), künstliches Wildleder (Mikrofaser), Stoff, VliesstoffeGrenzwert: Kunstleder. Mögliche Werte: Möbelpelz (Kunstfell), künstliches Wildleder (Mikrofaser), Stoff, VliesstoffeGrenzwert: Kunstleder. Mögliche Werte: Möbelpelz (Kunstfell), künstliches Wildleder (Mikrofaser), Stoff, VliesstoffeGrenzwert: Kunstleder. Mögliche Werte: Möbelpelz (Kunstfell), künstliches Wildleder (Mikrofaser), Stoff, VliesstoffeGrenzwert: Stoff. Mögliche Werte: VliesstoffeGrenzwert: Naturleder. Mögliche Werte: Kunstleder, Möbelpelz (Kunstfell), künstliches Wildleder (Mikrofaser), Stoff, VliesstoffeGrenzwert: Kunstleder. Mögliche Werte: Möbelpelz (Kunstfell), künstliches Wildleder (Mikrofaser), Stoff, VliesstoffeGrenzwert: Stoff. Mögliche Werte: VliesstoffeGrenzwert: Stoff. Mögliche Werte: VliesstoffeGrenzwert: Stoff. Mögliche Werte: Vliesstoffe
16. 49.32.11 Taxi-Service251 Pferdestärkennicht mehr als 200nicht mehr als 200nicht mehr als 200
Auto-Getriebetyp
17. 49.32.12 Autovermietung mit FahrerMotorleistung eines Autos251 Pferdestärkennicht mehr als 200nicht mehr als 200nicht mehr als 200
Getriebetyp
Autoausrüstung
Zeitpunkt der Übergabe des Fahrzeugs an den Verbraucher
18. 61.10.30 Dienstleistungen zur Datenübertragung über drahtgebundene Telekommunikationsnetze. Erläuterungen zu den erforderlichen Leistungen: Bereitstellung von Kommunikationsdiensten zur Datenübertragung
19. 61.20.11 Öffentliche Mobilfunkdienste – Bereitstellung von Zugang und Benutzerunterstützung.Tarifierung von Sprachkommunikationsdiensten, Zugang zum Informations- und Telekommunikationsnetz
Erläuterungen zu den erforderlichen Leistungen: Bereitstellung von Mobilfunkdiensten„Internet“ (begrenzt/unbegrenzt)
Volumen der verfügbaren Sprachkommunikationsdienste (Minuten), Zugang zum Internetinformations- und Telekommunikationsnetz (GB)
Zugang zu Sprachkommunikationsdiensten (Heimatregion, Territorium der Russischen Föderation, außerhalb der Russischen Föderation – Roaming), Zugang zum Internet-Informations- und Telekommunikationsnetz (GB) (ja/nein)
20. 77.11.10 Vermietung und Leasing von Personenkraftwagen und leichten (nicht mehr als 3,5 Tonnen) Fahrzeugen ohne Fahrer. Erläuterungen zur benötigten Dienstleistung: Dienstleistung zur Vermietung und zum Leasing von Personenkraftwagen ohne Fahrer;Automotorleistung, Autogetriebetyp, Autoausrüstung251 Pferdestärkennicht mehr als 200nicht mehr als 200nicht mehr als 200
Vermietung und Leasing von leichten (bis 3,5 Tonnen) Fahrzeugen ohne FahrerMotorleistung
Getriebetyp
Ausrüstung
21. 58.29.13 Software zur Verwaltung von Datenbanken auf elektronischen Medien. Erläuterung der benötigten Produkte: DatenbankmanagementsystemeKosten für den jährlichen Softwarebesitz (einschließlich technischem Support, Wartung, Serviceverträgen) pro Benutzer über die gesamte Nutzungsdauer
der Gesamtbetrag der Zahlungen aus Lizenz- und anderen Vereinbarungen (unabhängig von der Art der Vereinbarung), Abzüge zugunsten ausländischer juristischer Personen und natürlicher Personen
22. 58.29.21 Allgemeine Anwendungen zur Verbesserung der Geschäftseffizienz und Anwendungen für den Heimgebrauch, separat erhältlich. Erläuterung der benötigten Produkte: Office-AnwendungenKompatibilität mit abteilungsübergreifenden elektronischen Dokumentenmanagementsystemen (EDF) (ja/nein)
Unterstützte Datentypen, Text- und Grafikfunktionen der Anwendung. Einhaltung des Bundesgesetzes „Über personenbezogene Daten“ von Anwendungen, die personenbezogene Daten enthalten (ja/nein).
23. 58.29.31 Systemsoftware zum Download. Erläuterungen zu benötigten Produkten: Informationssicherheitstoolsdie Verwendung russischer kryptografischer Algorithmen bei der Verwendung des kryptografischen Informationsschutzes als Teil von Informationssicherheitstools für Systeme; Verfügbarkeit der Konfigurationsschnittstelle für Informationssicherheitstools in russischer Sprache
24. 58.29.32 Anwendungssoftware zum Download. Erläuterungen zu benötigten Produkten: Organisatorische ProzessmanagementsystemeUnterstützung und Erstellung von Buchhaltungsregistern mit Funktionen zur Führung der Buchhaltungsdokumentation, die den russischen Standards der Buchhaltungssysteme entsprechen
25. 61.90.10 Sonstige Telekommunikationsdienstleistungen. Erläuterungen zu den benötigten Leistungen: Bereitstellung von Diensten zur Bereitstellung eines Hochgeschwindigkeitszugangs zum Internet-Informations- und Telekommunikationsnetzmaximale Verbindungsgeschwindigkeit im Internet-Informations- und Telekommunikationsnetz.

Gemäß Artikel 19 des Bundesgesetzes „Über das Vertragssystem im Bereich der Beschaffung von Waren, Bauleistungen und Dienstleistungen zur Deckung staatlicher und kommunaler Bedürfnisse“ beschließt die Regierung der Russischen Föderation:

1. Genehmigen Sie die beigefügten Regeln zur Bestimmung der Anforderungen für bestimmte Arten von Waren, Bauleistungen und Dienstleistungen (einschließlich Höchstpreise für Waren, Bauleistungen und Dienstleistungen), die von Bundesbehörden, Verwaltungsorganen staatlicher außerbudgetärer Fonds der Russischen Föderation usw. erworben werden Gebietskörperschaften und nachgeordnete Regierungs- und Haushaltsinstitutionen.

2. Empfehlen Sie, dass die Organe der Bundesregierung und die Verwaltungsorgane der staatlichen außerbudgetären Mittel der Russischen Föderation gemäß den durch diese Resolution genehmigten Regeln entwickeln und die Anforderungen für bestimmte Arten von Waren, Arbeiten und Dienstleistungen genehmigen, die von ihnen und ihren Gebietskörperschaften erworben werden und nachgeordnete Regierungs- und Haushaltsinstitutionen (unter Einbeziehung von Höchstpreisen für Waren, Arbeiten, Dienstleistungen) innerhalb eines Zeitraums, der die Umsetzung dieser Anforderungen ab dem 1. Januar 2016 gewährleistet.

3. Dieser Beschluss tritt am 1. Januar 2016 in Kraft, mit Ausnahme von Absatz 2, der am Tag der offiziellen Veröffentlichung dieses Beschlusses in Kraft tritt.

Vorsitzender der Regierung

Russische Föderation

D. Medwedew

Regeln zur Festlegung der Anforderungen an die Beschaffung durch Bundesbehörden, Verwaltungsorgane staatlicher außerbudgetärer Mittel der Russischen Föderation,

ihre Gebietskörperschaften und ihnen unterstellte Staats- und Haushaltsinstitutionen für bestimmte Arten von Waren, Bauleistungen, Dienstleistungen (einschließlich Höchstpreise für Waren, Bauleistungen, Dienstleistungen)

1. Diese Regeln legen das Verfahren zur Bestimmung der Anforderungen an bestimmte Arten von Waren, Werken und Dienstleistungen fest, die von Bundesbehörden, Verwaltungsorganen staatlicher außerbudgetärer Fonds der Russischen Föderation, ihren Gebietskörperschaften und ihnen nachgeordneten staatlichen und Haushaltsinstitutionen erworben werden (einschließlich Höchstpreise für Waren, Arbeiten, Dienstleistungen).

2. Föderale Staatsorgane und Verwaltungsorgane staatlicher außerbudgetärer Mittel der Russischen Föderation genehmigen die gemäß diesen Regeln festgelegten Anforderungen für bestimmte Arten von Waren, Werken und Dienstleistungen, die von ihnen, ihren Gebietskörperschaften und nachgeordneten Regierungs- und Haushaltsinstitutionen erworben werden. einschließlich einer Liste bestimmter Arten von Waren, Werken, Dienstleistungen, ihrer Verbrauchereigenschaften (einschließlich Qualität) und anderer Merkmale (einschließlich Höchstpreise für Waren, Werke, Dienstleistungen) (im Folgenden als Abteilungsliste bezeichnet).

Die Abteilungsliste wird gemäß Anlage Nr. 1 auf der Grundlage einer verbindlichen Liste bestimmter Arten von Waren, Werken, Dienstleistungen erstellt, hinsichtlich derer Anforderungen an ihre Verbrauchereigenschaften (einschließlich Qualität) und andere Merkmale (einschließlich Höchstpreise) gestellt werden Waren, Arbeiten, Dienstleistungen) werden bestimmt), vorgesehen in Anlage Nr. 2 (nachfolgend Pflichtliste genannt).

In Bezug auf bestimmte Arten von Waren, Werken, Dienstleistungen, die in der Pflichtliste aufgeführt sind, werden deren Verbrauchereigenschaften (einschließlich Qualität) und andere Merkmale (einschließlich Höchstpreise der angegebenen Waren, Werke, Dienstleistungen) in der Abteilungsliste festgelegt, sofern dies angegeben ist Eigenschaften und Merkmale sind in der Pflichtliste nicht definiert.

Bundesstaatliche Organe und Verwaltungsorgane staatlicher außerbudgetärer Mittel der Russischen Föderation legen in der Abteilungsliste die Werte der Merkmale (Eigenschaften) bestimmter Arten von Waren, Werken, Dienstleistungen (einschließlich Höchstpreise für Waren, Werke, Dienstleistungen) fest ) in die Pflichtliste aufgenommen, wenn die Pflichtliste die Werte solcher Merkmale (Eigenschaften) (einschließlich Höchstpreise für Waren, Arbeiten, Dienstleistungen) nicht definiert.

3. Bestimmte Arten von Waren, Werken und Dienstleistungen, die nicht in der Pflichtliste enthalten sind, unterliegen der Aufnahme in die Abteilungsliste, sofern der arithmetische Durchschnitt der Werte der folgenden Kriterien 20 Prozent überschreitet:

a) der Anteil der Ausgaben einer föderalen Regierungsbehörde, eines Verwaltungsorgans staatlicher außerbudgetärer Mittel der Russischen Föderation, ihrer Gebietskörperschaften und ihnen nachgeordneter staatlicher und haushaltspolitischer Institutionen für den Kauf einer bestimmten Art von Waren, Arbeiten, Dienstleistungen Deckung des Bundesbedarfs für das Berichtsjahr in Bezug auf den Gesamtbetrag der Ausgaben dieser föderalen Landesbehörde, der Verwaltungsbehörde der außerbudgetären Staatsfonds der Russischen Föderation und ihrer Gebietskörperschaften sowie der nachgeordneten Regierungs- und Haushaltsinstitutionen für den Kauf von Waren und Arbeiten , Leistungen für das Berichtsgeschäftsjahr;

b) der Anteil der Verträge einer föderalen Regierungsbehörde, eines Verwaltungsorgans staatlicher außerbudgetärer Mittel der Russischen Föderation, ihrer Gebietskörperschaften und ihnen nachgeordneter staatlicher und haushaltspolitischer Institutionen für den Kauf einer bestimmten Art von Waren, Arbeiten, Dienstleistungen zur Deckung des Bundesbedarfs, der im Berichtsjahr abgeschlossen wurde, in der Gesamtzahl der Verträge, die dieses Bundesorgan, das Verwaltungsorgan der außerbudgetären Staatsfonds der Russischen Föderation und ihre Gebietskörperschaften sowie nachgeordnete staatliche und haushaltspolitische Institutionen zum Erwerb von Verträgen haben Lieferungen, Leistungen, Leistungen, die im Berichtsgeschäftsjahr abgeschlossen wurden.

4. Bundesstaatliche Organe und Verwaltungsorgane staatlicher außerbudgetärer Mittel der Russischen Föderation wenden bei der Aufnahme bestimmter Arten von Waren, Werken und Dienstleistungen, die nicht in der obligatorischen Liste aufgeführt sind, in die Abteilungsliste die in Absatz 3 dieser Verordnung festgelegten Kriterien an Regeln, die auf der Bestimmung ihrer Werte als Prozentsatz des durchgeführten Tätigkeitsvolumens basieren Bundesbehörden, Verwaltungsorgane staatlicher außerbudgetärer Fonds der Russischen Föderation und deren Gebietskörperschaften sowie ihnen unterstellte staatliche und haushaltsbezogene Beschaffungsinstitutionen.

5. Um eine Abteilungsliste zu erstellen, haben Landesorgane und Verwaltungsorgane staatlicher außerbudgetärer Mittel der Russischen Föderation das Recht, zusätzliche Kriterien für die Auswahl bestimmter Arten von Waren, Werken, Dienstleistungen und das Verfahren für deren Auswahl festzulegen Anwendung, die nicht zu einer Wertminderung der in Absatz 3 dieser Regeln festgelegten Kriterien führen.

6. Bundesstaatliche Organe und Verwaltungsorgane staatlicher außerbudgetärer Mittel der Russischen Föderation haben bei der Erstellung einer Abteilungsliste das Recht, zusätzlich Folgendes aufzunehmen:

a) bestimmte Arten von Waren, Werken und Dienstleistungen, die nicht in der obligatorischen Liste aufgeführt sind und die in Absatz 3 dieser Regeln genannten Kriterien nicht erfüllen;

b) Merkmale (Eigenschaften) von Waren, Werken, Dienstleistungen, die nicht in der Pflichtliste enthalten sind und nicht zu unangemessenen Beschränkungen der Zahl der Beschaffungsteilnehmer führen;

c) Werte quantitativer und (oder) qualitativer Indikatoren für Merkmale (Eigenschaften) von Waren, Werken, Dienstleistungen, die von den in der Pflichtliste vorgesehenen Werten abweichen und deren Begründung in der entsprechenden Spalte von enthalten ist Anhang Nr. 1 zu diesen Regeln, einschließlich der Berücksichtigung des funktionalen Zwecks eines Produkts, was im Sinne dieser Regeln den Zweck und die Nutzungsbedingungen (Anwendung) des Produkts bedeutet, die es dem Produkt ermöglichen, seinen Hauptzweck und seine Hilfsfunktionen zu erfüllen oder Bestimmung der Universalität der Verwendung des Produkts (Ausführung relevanter Funktionen, Arbeit, Bereitstellung relevanter Dienstleistungen, territoriale, klimatische Faktoren usw.).

7. Die Werte von Verbrauchereigenschaften und anderen Merkmalen (einschließlich Höchstpreisen) bestimmter Arten von Waren, Werken und Dienstleistungen, die in der Abteilungsliste aufgeführt sind, werden festgelegt:

a) unter Berücksichtigung der Kategorien und (oder) Gruppen von Positionen von Mitarbeitern von Bundesbehörden, Verwaltungsorganen staatlicher außerbudgetärer Fonds der Russischen Föderation und ihren Gebietskörperschaften sowie ihnen nachgeordneten staatlichen und haushaltspolitischen Institutionen, wenn die Kosten von Ihr Erwerb erfolgt im Einklang mit den Anforderungen zur Bestimmung der Standardkosten für die Wahrnehmung von Funktionen föderaler Staatsorgane, Verwaltungsorgane staatlicher außerbudgetärer Mittel der Russischen Föderation, einschließlich ihnen untergeordneter staatlicher Institutionen, die durch ein Dekret der Regierung der Russischen Föderation genehmigt wurden Föderation vom 20. Oktober 2014 N 1084 „Über das Verfahren zur Ermittlung der Standardkosten für die Sicherstellung der Funktionen von Bundesbehörden, staatlichen Verwaltungsorganen, außerbudgetären Mitteln der Russischen Föderation, einschließlich ihnen unterstellter staatlicher Institutionen“ (im Folgenden als „ Anforderungen zur Ermittlung der Standardkosten) werden unter Berücksichtigung von Kategorien und (oder) Gruppen von Mitarbeiterpositionen ermittelt;

b) unter Berücksichtigung der Kategorien und (oder) Gruppen von Stellen von Arbeitnehmern, wenn die Kosten für deren Anschaffung gemäß den Anforderungen zur Ermittlung der Regelkosten nicht unter Berücksichtigung der Kategorien und (oder) Gruppen von Stellen von Arbeitnehmern ermittelt werden – wenn die entsprechende Entscheidung von der föderalen Regierungsbehörde getroffen wird, der Körperschaft, die den staatlichen außerbudgetären Fonds der Russischen Föderation verwaltet.

8. Darüber hinaus müssen sich bestimmte Arten von Waren, Werken und Dienstleistungen, die in der Abteilungsliste enthalten sind, von denen unterscheiden, die in der obligatorischen Liste bestimmter Arten von Waren, Werken und Dienstleistungen gemäß dem Waren-, Werk- und Dienstleistungen-Code gemäß dem All- Russischer Produktklassifikator nach Art der Wirtschaftstätigkeit.

9. Grenzpreise für Waren, Arbeiten und Dienstleistungen werden von föderalen Regierungsorganen und Verwaltungsorganen staatlicher Sonderfonds der Russischen Föderation festgelegt, wenn die Anforderungen zur Ermittlung der Standardkosten Preisstandards für die entsprechenden Waren, Arbeiten und Dienstleistungen festlegen.