Arbeitsbeschreibung. Stellenbeschreibung Agronom - Entomologe Unerwünschte Wirkungen biologischer Faktoren

Wir brauchen eine Berufsbezeichnung "Arbeiter im Pflanzenbau" in der Bildungswirtschaft der Fachschule.

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Antwort auf die Frage:

Auf Ihren Wunsch senden wir Ihnen eine beispielhafte Stellenbeschreibung eines Arbeiters im Pflanzenbau zu. Bei Bedarf können Sie es unter Berücksichtigung der Besonderheiten Ihrer Organisation verfeinern.

Gesellschaft mit beschränkte Haftung"Alpha"

Stellenbeschreibung Nr. 120
Werksarbeiter

Moskau 14.03.2014

1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

1.1. Diese Stellenbeschreibung definiert die Pflichten, Rechte und Pflichten eines Arbeitnehmers im Pflanzenbau.

1.2. Über die Ernennung und Abberufung entscheidet der Generaldirektor auf Vorschlag des Referatsleiters.

1.3. Für die Position eines Arbeiters im Pflanzenbau eine Person, die einen ersten Fachmann hat mindestens Ausbildung und einschlägige Berufserfahrung ein Jahr.

1.4. Ein Arbeiter im Pflanzenbau wird bei seiner Tätigkeit geleitet von:
- aktuelle behördliche und technische Dokumente;
- lokale Vorschriften der Organisation;
- diese Stellenbeschreibung.

1.5. Ein Werksarbeiter sollte wissen:
- biologische Grundlagen der Agronomie;
- ökologische Grundlagen des Naturmanagements;
- wirtschaftlich und rechtliche Grundlage Produktionsaktivitäten;
- Technologien der Vorsaat und Grundbodenbearbeitung;
- Technologien zur Saatgutproduktion;
- Produktionstechnologien Pflanzmaterial;
- Technologien für den Pflanzenanbau zum Schutz vor Unkraut und Krankheiten;
- Technologien zur Vorbereitung von Pflanzen für die Lagerung, den Verkauf und die Verarbeitung;
- Technologien der Primärverarbeitung;
- Methoden zur Durchführung von Arbeiten zur technischen Pflege von gebrauchten kleinen Mechanisierungswerkzeugen, die in der Pflanzenproduktion verwendet werden;
- Arten der Pflanzenpflege, Art und Weise der Bestimmung des Zeitpunkts der Sammlung von Produkten, ihrer Ernte;
- Regeln und Vorschriften des Arbeitsschutzes, der Sicherheit und des Brandschutzes.

1.6. Der Werksmitarbeiter berichtet an den Leiter der Einheit.

1.7. Während der Abwesenheit eines Arbeitnehmers im Pflanzenbau (Urlaub, Krankheit usw.) werden seine Aufgaben von einer auftragsgemäß bestellten Person wahrgenommen Generaldirektor.

2. ARBEITSVERANTWORTUNG

Feldarbeiter:

2.1. Führt Arbeiten zur Vorbereitung des Bodens für die Aussaat und Pflanzung von Pflanzen und zum Ausbringen von Düngemitteln auf den Boden mit einfachen Werkzeugen, Maschinen und Aggregaten durch.

2.2. Führt Arbeiten zur Produktion von Saatgut und zum Züchten von Setzlingen durch. Bereitet Samen und Setzlinge für die Aussaat, Pflanzung und den Verkauf vor.

2.3. Pflanzen pflanzen.

2.4. Führt Arbeiten zur Pflege von Kulturen und Anpflanzungen durch (einschließlich Beschneiden, Begasen), trifft Maßnahmen zum Schutz der Pflanzen vor Schädlingen, Krankheiten und Unkräutern.

2.5. Bereitet Pflanzen für Lagerung, Verkauf, Verarbeitung vor.

2.6. Führt die technische Wartung von gebrauchten Kleinmechanisierungsmitteln durch, erkennt und beseitigt Gerätestörungen.

Ein Arbeitnehmer im Pflanzenbau hat das Recht:

3.1. Machen Sie sich mit den Gestaltungsentscheidungen des Managements bezüglich seiner Aktivitäten vertraut.

3.2. Machen Sie Vorschläge zur Verbesserung der Arbeit im Zusammenhang mit den Bestimmungen dieser Instruktionspflichten.

3.3. Informieren Sie den unmittelbaren Vorgesetzten im Rahmen seiner Zuständigkeiten über festgestellte Mängel bei der Wahrnehmung der Dienstpflichten und unterbreiten Sie Vorschläge zu deren Beseitigung.

3.4. Fordern Sie die Geschäftsleitung auf, bei der Erfüllung ihrer Pflichten und Rechte zu helfen.

3.5. Fordern Sie über den direkten Vorgesetzten Informationen und Unterlagen an, die für die Wahrnehmung ihrer dienstlichen Aufgaben erforderlich sind.

4. HAFTUNG

Der Werksmitarbeiter ist verantwortlich für:

4.1. Bei nicht ordnungsgemäßer Erfüllung oder Nichterfüllung ihrer in dieser Stellenbeschreibung vorgesehenen Amtspflichten im Rahmen der geltenden Arbeitsgesetzgebung Russische Föderation.

4.2. Für Verstöße, die im Rahmen der Ausübung ihrer Tätigkeit begangen wurden, innerhalb der Grenzen, die durch die geltenden Verwaltungs-, Straf- und Zivilgesetze der Russischen Föderation festgelegt sind.

4.3. Für Sachschäden im Rahmen der geltenden Arbeits- und Zivilgesetzgebung der Russischen Föderation.

5. VERFAHREN ZUR ÜBERARBEITUNG DER OFFIZIELLEN ANWEISUNGEN

5.1. Die Stellenbeschreibung wird bei Bedarf, mindestens jedoch alle fünf Jahre überprüft, geändert und ergänzt.

5.2. Alle Mitarbeiter, die dieser Weisung unterliegen, werden mit dem Auftrag zur Änderung (Ergänzung) der Stellenbeschreibung und Unterzeichnung vertraut gemacht.

Die Stellenbeschreibung wurde gemäß der Verordnung des Generaldirektors vom 14. Februar 2014 Nr. 67 erstellt.

EINVERSTANDEN

Leiter Personalabteilung E.E. Gromova

Ich habe dieses Handbuch gelesen.
Ich habe ein Exemplar in meinen Händen erhalten und verpflichte mich, es am Arbeitsplatz aufzubewahren.

Ein Arbeiter im Pflanzenbau A.S. Bespalov

Details in den Materialien des Systempersonals:

1.Antwort: So erstellen Sie eine Stellenbeschreibung

N.Z. Kovyazina

Unabhängig von der Art der Anmeldung besteht die Stellenbeschreibung in der Regel aus folgenden Abschnitten:

Material von Systemrahmen
Fertige Lösungen für den Personalservice auf Budget.1kadry.ru
Kopierdatum: 08.09.2015

Beste Grüße und Wünsche für eine angenehme Arbeit, Ekaterina Zaitseva,

Personal von Expertensystemen


Tatsächliche personelle Veränderungen


  • Inspektoren des GIT arbeiten bereits nach den neuen Regelungen. Erfahren Sie in der Zeitschrift "Personalwirtschaft", welche Rechte Arbeitgeber und Personalverantwortliche seit dem 22. Oktober haben und für welche Fehler sie Sie nicht mehr bestrafen können.

  • Das Arbeitsgesetzbuch auf Arbeitsbeschreibung es gibt keine einzige Erwähnung. Aber für Personalverantwortliche ist dieses optionale Dokument einfach notwendig. In der Zeitschrift "Personalwirtschaft" finden Sie die aktuelle Stellenbeschreibung des Personalreferenten unter Berücksichtigung der Anforderungen des Berufsstandards.

  • Überprüfen Sie Ihr PVTP auf Relevanz. Aufgrund der Änderungen im Jahr 2019 können die Bestimmungen Ihres Dokuments gegen das Gesetz verstoßen. Wenn das GIT veraltete Formulierungen findet, ist es in Ordnung. Welche Regeln aus dem PVTR entfernt und hinzugefügt werden sollen - lesen Sie in der Zeitschrift "Personalgeschäft".

  • In der Zeitschrift "Personalwirtschaft" finden Sie einen aktuellen Plan, wie Sie einen sicheren Urlaubsplan für 2020 erstellen. Der Artikel enthält alle Neuerungen in Recht und Praxis, die jetzt berücksichtigt werden müssen. Für Sie - vorgefertigte Lösungen Situationen, mit denen vier von fünf Unternehmen bei der Erstellung des Zeitplans konfrontiert waren.

  • Machen Sie sich gefasst, das Arbeitsministerium ändert sich wieder Arbeitsgesetzbuch... Insgesamt gibt es sechs Änderungsanträge. Erfahren Sie aus dem Artikel, wie sich die Änderungen auf Ihre Arbeit auswirken und was Sie jetzt tun müssen, damit die Änderungen nicht überrascht werden.

ZUGELASSENER LANDWIRT - EIGENTÜMER

1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

1. Ein Agronom-Entomologe gehört zur Kategorie der Spezialisten, wird eingestellt und von der Arbeit entlassen

2. Eine Person mit einer höheren oder spezialisierten sekundären (agronomischen) Ausbildung wird in die Position eines Agronomen-Entomologen berufen, ohne dass eine Dienstzeit erforderlich ist.

Als Agronom-Entomologe der Kategorie II wird eine Person ernannt, die eine höhere agronomische Ausbildung und Berufserfahrung als Agronom-Entomologe von mindestens 3 Jahren oder eine sekundäre (agronomische) Ausbildung und Berufserfahrung als Agronom-Entomologe für mindestens 5 . hat Jahre.

Eine Person mit agronomischer Hochschulausbildung und Berufserfahrung als Agronom-Entomologe der Kategorie II für mindestens 3 Jahre wird auf die Stelle eines Agronomen-Entomologen der 1. Kategorie ernannt.

3. Bei seiner Tätigkeit wird ein Agronom-Entomologe geleitet von:

- behördliche Dokumente über die durchgeführten Arbeiten;

- methodisches Material zu relevanten Themen;

- die Satzung der Organisation;

- Arbeitsvorschriften;

- Anordnungen und Weisungen des Leiters der Organisation (direkter Vorgesetzter);

- diese Stellenbeschreibung.

4. Ein Agronomen-Entomologe sollte wissen:

- leitend, normativ, lehrreich und methodische Materialienüber die Arbeitsorganisation zur Bekämpfung von Schädlingen und Krankheiten landwirtschaftlicher Pflanzen;

- Technologie der Behandlung von Pflanzen und Saatgut mit Pestiziden;

- wissenschaftliche Errungenschaften und bewährte Verfahren im Bereich Pflanzenschutz;

- Grundlagen des Boden- und Arbeitsrechts;

- Grundlagen der Umweltschutzgesetzgebung;

- Regeln und Vorschriften des Arbeitsschutzes und Brandschutz.

5. Während der Abwesenheit eines Agronomen-Entomologen werden seine Aufgaben in etablierte Ordnung ein ernannter Stellvertreter, der für deren ordnungsgemäße Durchführung voll verantwortlich ist.

2. PFLICHTEN DES AGRONOM-ENTOMOLOGEN

6. Um die ihm zugewiesenen Funktionen auszuführen, muss ein Agronom-Entomologe:

6.1. Organisieren Sie die Arbeit zur Bekämpfung von Schädlingen und Krankheiten von landwirtschaftlichen Pflanzen.

6.2. Führen Sie systematische Erhebungen von landwirtschaftlichen Flächen auf dem Territorium der Wirtschaft durch, bestimmen Sie die Fläche, den Grad der Besiedlung (Befall) von Schädlingen und Krankheiten sowie spezifische Maßnahmen zu deren Bekämpfung.

6.3. Erstellen Sie Kalender-(Arbeits-)Pläne für Pflanzenschutzmaßnahmen.

6.4. Gewährleistung der Umsetzung eines Komplexes von vorbeugenden und vernichtenden Maßnahmen zum Schutz landwirtschaftlicher Pflanzen vor Schädlingen und Krankheiten mit agrotechnischen, chemischen, biologischen und anderen Mitteln.

6.5. Bestimmen Sie die Wirtschaftlichkeit von Schutzmaßnahmen.

6.6. Einführung fortschrittlicher Technologien und bewährter Verfahren zur Bekämpfung von Pflanzenschädlingen und -krankheiten, um die landwirtschaftliche Produktion zu steigern und Ernteausfälle zu vermeiden.

6.7. Kontrolle über den entophytopathologischen Zustand von Saat- und Pflanzgut sicherstellen.

6.8. Bestimmen Sie den Bedarf an materiellen und technischen Mitteln, Overalls, persönlicher Schutzausrüstung für die Arbeit mit Pestiziden.

6.9. Organisieren Sie die Lieferung, ordnungsgemäße Lagerung und Abrechnung von Pestiziden und sorgen Sie für deren rationelle Verwendung.

6.10. Überwachen Sie die Einhaltung der Gesetze zum Umweltschutz, der Normen und Regeln des Arbeitsschutzes und des Brandschutzes.

6.11. Durchführung von Arbeiten zur Schulung von Mitarbeitern in Hygienevorschriften beim Umgang mit Pestiziden.

6.12. Helfen und kooperieren Sie mit dem Arbeitgeber bei der Gewährleistung gesunder und sicherer Arbeitsbedingungen, informieren Sie unverzüglich den unmittelbaren Vorgesetzten über jeden Fall von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie Notfälle, die für ihn und andere eine Gefahr für Gesundheit und Leben darstellen, festgestellte Mängel und Verstöße gegen die Arbeitssicherheit.

6.13. Ergreifen Sie die notwendigen Maßnahmen, um die Entwicklung einzuschränken Notfall und deren Beseitigung, dem Opfer Erste Hilfe leisten, Maßnahmen ergreifen, um einen Krankenwagen, Rettungsdienste und Feuerwehr zu rufen.

7. Ein Agronomen-Entomologe hat das Recht:

7.1. Sich mit den Entscheidungsentwürfen der Geschäftsführung der Organisation bezüglich ihrer Aktivitäten vertraut zu machen.

7.2. Vorschläge zur Verbesserung der Arbeit im Zusammenhang mit den in dieser Anweisung vorgesehenen Verantwortlichkeiten zur Berücksichtigung der Geschäftsführung vorlegen.

7.3. Von Managern erhalten Struktureinheiten, Fachkräfte, Informationen und Unterlagen, die für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben erforderlich sind.

7.4. Beauftragen Sie Spezialisten aus allen strukturellen Abteilungen der Organisation, um die ihm zugewiesenen Aufgaben zu lösen (sofern dies in den Bestimmungen zu strukturellen Abteilungen vorgesehen ist, wenn nicht - mit Genehmigung des Leiters der Organisation).

7.5. Fordern Sie die Geschäftsführung der Organisation auf, bei der Erfüllung ihrer Pflichten und Rechte zu helfen.

7.6. Teilnahme an der Erörterung von Arbeitsschutzfragen, die bei Sitzungen (Konferenzen) zur Prüfung vorgelegt werden Arbeitskollektiv(Gewerkschaftsorganisation).

4. BEZIEHUNG (BEZIEHUNG NACH POSITION) AGRONOMA-ENTOMOLOGE

8. Agronom-Entomologe gehorcht. 9. Agronom-Entomologe interagiert zu Themen innerhalb seiner Zuständigkeit mit Mitarbeitern der folgenden strukturellen Abteilungen der Organisation: - mit: erhält: ___________________________________________________________________________; die Geschenke: __________________________________________________________________________; - vom ________________________________________________________________: erhält: ______________________________________________; die Geschenke: __________________________________________________________________________.

5. LEISTUNGSBEWERTUNG UND VERANTWORTUNG

10. Die Arbeit eines Agronomen-Entomologen wird vom unmittelbaren Vorgesetzten (einem anderen Beamten) beurteilt.

11. Ein Agronomen-Entomologe ist verantwortlich für:

11.1. Für die Nichterfüllung (unsachgemäße Erfüllung) ihrer in dieser Stellenbeschreibung vorgesehenen Amtspflichten - im Rahmen der geltenden Arbeitsgesetzgebung der Republik Belarus.

11.2. Für Straftaten, die im Rahmen der Ausübung ihrer Tätigkeit begangen wurden - im Rahmen der geltenden Verwaltungs-, Straf- und Zivilgesetzgebung der Republik Belarus.

11.3. Zur Verursachung von Sachschäden - im Rahmen der geltenden Arbeits-, Straf- und Zivilgesetzgebung der Republik Belarus.

11.4. Bei Nichteinhaltung der Regeln und Normen des Arbeitsschutzes, der Sicherheit, der industriellen Hygiene und des Brandschutzes - gemäß den Anforderungen der behördlichen Rechtsakte der Republik Belarus und der lokalen Gesetze in _____________________.

Name der Funktion des Leiters der Struktureinheit _________ _______________________ Unterschrift Erklärung zur Unterschrift des Visums Ich habe die Anleitung gelesen _________ _______________________ Unterschrift Erklärung der Unterschrift _______________________ Datum

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1.1. Der Pflanzenschutz-Agronom gehört zur Berufsgruppe.

1.2. Als Pflanzenschutz-Agronom wird eine Person mit Hochschulabschluss (Bachelor) zugelassen.

1.3. Ein Pflanzenschutz-Agronom sollte wissen:

1) die Gesetzgebung der Russischen Föderation und die internationale Gesetzgebung im Bereich der landwirtschaftlichen Produktion;

2) Boden- und Arbeitsgesetzgebung der Russischen Föderation;

3) Regulierungsdokumente zu Themen Landwirtschaft;

4) Grundlagen der Standardisierung und Bestätigung der Qualität der Pflanzenproduktion;

5) Anatomie, Morphologie, Taxonomie, Regelmäßigkeit des Ursprungs, Pflanzenveränderungen und Pflanzenbildung;

6) physiologische Prozesse in einem Pflanzenorganismus, ihre Abhängigkeit von äußeren Bedingungen und Bedeutung für den Produktionsprozess;

7) Biologie der Mikroorganismen, Umwandlung verschiedener Verbindungen durch Mikroorganismen;

8) umweltfreundliche Technologien für den Anbau landwirtschaftlicher Nutzpflanzen;

9) Wetter- und Klimafaktoren, die die landwirtschaftliche Produktion beeinflussen;

10) Herkunft, Zusammensetzung und Eigenschaften der wichtigsten Bodenarten und die Reproduktion ihrer Fruchtbarkeit;

11) physikalisch-chemische und biologische Eigenschaften der Böden in der Region, Struktur und Zusammensetzung der Böden;

12) Technologie zur Herstellung von Pflanzenprodukten unter verschiedenen Umweltbedingungen;

13) Methoden zur Erhöhung der Bodenfruchtbarkeit;

14) die Gesetze der Landwirtschaft, Faktoren des Pflanzenlebens und Methoden ihrer Regulierung;

15) wissenschaftliche Grundlagen der Fruchtfolge, Bodenbearbeitung, Pflanzenschutz vor Unkräutern, Schädlingen und Krankheiten;

16) das Verzeichnis von Pestiziden, Agrochemikalien, Pflanzenwachstumsregulatoren, Sorten und Hybriden von Pflanzen, deren Verwendung auf dem Territorium der Russischen Föderation eingeschränkt oder verboten ist;

17) Grundlagen der Pflanzenernährung, Arten und Formen mineralischer und organischer Düngemittel, Düngungsmethoden und -technologien;

18) Lehr- und Methodenmaterial im Zusammenhang mit den Tätigkeiten einer landwirtschaftlichen Organisation;

19) Regulierungsbehörde Rechtsakte zur Landnutzung und Pflanzenproduktion;

20) Normen für Pflanzen- und Forstprodukte;

21) Methodik für die Zulassung landwirtschaftlicher Kulturpflanzen;

22) Prognose der Entwicklung schädlicher Objekte;

23) eine Liste von Schädlingen, Krankheitserregern von Pflanzenkrankheiten und Unkräutern, die für die Russische Föderation von Quarantänebedeutung sind;

24) eine Liste von Pestiziden und Agrochemikalien aus einheimischer und importierter Produktion, die auf dem Territorium der Russischen Föderation verwendet werden dürfen;

25) Anordnung von Traktoren, Autos, landwirtschaftlichen Maschinen, deren Aggregation und technologische Anpassungen;

26) Aussaatindikatoren für die Saatgutqualität;

27) Aussaatmengen des Saatguts und Technologie des Pflanzens von Pflanzenmaterial, Tiefe und Aussaat und Aussaatmuster;

28) Indikatoren für die Qualität der Ernte, Technologie zur Bestimmung des Zeitpunkts und der Erntemethoden;

29) Methoden zur Gewährleistung der Lebenssicherheit in Notsituationen, zum Schutz der landwirtschaftlichen Produktion und der Grundlage für die Nachhaltigkeit ihrer Arbeit, Organisation und Methoden der Durchführung von Rettungsaktionen in Notsituationen;

30) materielle und technische Unterstützung der Pflanzenproduktion;

31) Anforderungen an die Qualitätskontrolle der landwirtschaftlichen Arbeit;

32) Anweisungen für den Betrieb von Instrumenten, Geräten und landwirtschaftlichen Maschinen, die bei der Arbeit verwendet werden;

33) Möglichkeiten und Methoden zur Lagerung von Produkten für die Lagerung;

34) Technologie und Parameter der Produktlagerung;

35) technologische Grundlagen der Primärverarbeitung von Produkten;

36) Grundlagen der Standardisierung und Bestätigung der Produktqualität;

37) Indikatoren für die Produktqualität und Faktoren, die diese beeinflussen;

38) Methoden und Methoden der Lagerung und Primärverarbeitung von Pflanzenprodukten;

39) die Verlustrate während der Lagerung der Pflanzenproduktion;

40) Methoden zur Bewertung der Qualität der Feldarbeit;

41) Merkmale und Regeln für die Verwendung von persönlicher Schutzausrüstung;

42) moderne Designanforderungen normative Dokumente und Pflege der Dokumentation und des Arbeitsablaufs;

43) Arbeitsgesetzgebung der Russischen Föderation, Grundlagen der Wirtschaft, Arbeitsorganisation und -verwaltung;

44) Interne Arbeitsvorschriften;

45) Arbeitsschutzanforderungen und Brandschutzvorschriften;

46) ……… (andere Dokumente, Materialien usw.).

1.4. Ein Pflanzenschutz-Agronom sollte in der Lage sein:

1) Analyse des Zustands der Landnutzung, phytosanitäre Überwachungsdaten;

2) schminken technologische Schemata Anbau landwirtschaftlicher Nutzpflanzen;

3) Erstellung von Fruchtfolgeplänen;

4) Verwenden von Bodenkarten und agrochemischen Kartogrammen;

5) Erstellung von Arbeitsplänen für Zeiten landwirtschaftlicher Tätigkeit;

6) Entwicklung von Technologien zur Bodenbearbeitung und zum Schutz von Pflanzen vor Unkraut, Krankheiten und Schädlingen;

7) Proben entnehmen und Bodenproben analysieren;

8) Durchführung agrochemischer und ökologisch-toxikologischer Bodenanalysen;

9) Dokumentation über agrochemische und toxikologische Kontrollstudien führen;

10) die Analyseergebnisse zu verarbeiten und die Materialien der agrochemischen Erhebung zu systematisieren;

11) Berechnen Sie die Düngemitteldosen;

12) Auswahl von Mitteln und Mechanismen zur Durchführung agrotechnischer Maßnahmen;

13) die Wirksamkeit agrotechnischer Maßnahmen zum Schutz des Bodens zu bestimmen;

14) Saatgut von landwirtschaftlichen Nutzpflanzen zu testen;

15) Erstellung der erforderlichen Unterlagen für die Saatgut- und Sortenkontrolle;

16) statistische Analysemethoden anwenden;

17) bilden die effizientesten Bodenbearbeitungs- und Sämaschinen für verschiedene Agrarlandschaften;

18) mikrobiologische Technologien bei der Herstellung und Verarbeitung landwirtschaftlicher Produkte einzusetzen;

19) Kultur- und Wildpflanzen zu erkennen, ihren physiologischen Zustand zu bestimmen;

20) Vorhersage der Nachwirkung meteorologischer Phänomene, die für die Landwirtschaft gefährlich sind, auf die Ernteerträge;

21) die wichtigsten Arten und Sorten von Böden erkennen;

22) die Technologien des Pflanzenanbaus, die Technologie, den Betrieb von Maschinen und Mechanismen, die Palette der Pestizide und Agrochemikalien zu verstehen;

23) die Wahl der Mechanisierungsmittel begründen;

24) die Düngemitteldosen berechnen;

25) die Aussaatqualität des Saatguts bestimmen;

26) den biologischen und tatsächlichen Ertrag bestimmen;

27) wirksame Maßnahmen zur Bekämpfung von Ernteausfällen ergreifen;

28) wenden die Grundsätze des Managements an;

29) die Eigenschaften von Gegenständen und Ausrüstungen zur Lagerung von Produkten bestimmen;

30) die Art und Weise der Lagerung von Produkten gemäß den Technologien zu rechtfertigen;

31) legen die Modalitäten und Bedingungen der Lagerung von Produkten, Saat- und Pflanzgut fest;

32) die Methoden zur Konservierung von Produkten bestimmen;

33) Kontrolle der Arbeitsqualität mit Ausrüstung und Werkzeugen;

34) den Zustand des Arbeitsschutzes am Produktionsstandort analysieren und bewerten;

35) die Wirksamkeit der durchgeführten Arbeit bestimmen;

36) die Aufrechterhaltung des Dokumentenumlaufs organisieren;

37) ……… (andere Fähigkeiten und Fertigkeiten).

1.5. Der Pflanzenschutz-Agronom wird bei seiner Tätigkeit geleitet von:

1) ……… (Name Gründungsdokument).

2) Vorschriften zu ……… (Name der baulichen Einheit)

3) diese Stellenbeschreibung;

4) ……… (Namen der lokalen Vorschriften für Arbeitsfunktionen nach Position)

1.6. Der Pflanzenschutz-Agronom berichtet direkt an ……… (Bezeichnung der Position des Leiters)

1.7. ……… (Sonstiges allgemeine Bestimmungen)

2. Arbeitsfunktionen

2.1. Produktion und Primärverarbeitung von Pflanzenprodukten:

1) Organisation der Produktion von Pflanzenprodukten;

2) Durchführung von Tätigkeiten zum Anbau und zur Primärverarbeitung von Pflanzenprodukten;

3) Lagerung und Primärverarbeitung von Pflanzenprodukten.

2.2. ……… (andere Funktionen)

3. Berufliche Verantwortlichkeiten

3.1. Der Pflanzenschutz-Agronom nimmt folgende Aufgaben wahr:

3.1.1. Im Rahmen der Arbeitsfunktion die Organisation der Produktion von Pflanzenprodukten:

1) stellt die Übereinstimmung der Bedingungen der Agrarlandschaft mit den Anforderungen der landwirtschaftlichen Kulturen fest, wenn sie auf dem Landnutzungsgebiet platziert werden;

2) sammelt Informationen über Produktionstechnologien und die Reproduktion der Bodenfruchtbarkeit;

3) organisiert das System der Fruchtfolge, ihre Platzierung auf dem Territorium der Landnutzung und das Schneiden von Feldern;

4) führt die Entwicklung, Organisation und Durchführung agrotechnischer Maßnahmen zur Verbesserung der Bodenfruchtbarkeit durch;

5) stellt den Bedarf fest und erstellt Anträge für den Einkauf von Saat- und Pflanzgut, Pestiziden und Agrochemikalien;

6) erstellt Bodenbearbeitungssysteme in Fruchtfolgen unter Berücksichtigung von Bodenfruchtbarkeit, Steilheit und Hangexposition, Grundwasserstand;

7) führt die Entwicklung, Organisation und Durchführung von Arbeiten zum Schutz des Bodens vor Erosion und Deflation durch;

8) erstellt Maschinen- und Zugmaschinen und bestimmt deren Bewegungsmuster auf den Feldern, nimmt technologische Anpassungen vor;

9) führt agrochemische und ökologisch-toxikologische Untersuchungen von landwirtschaftlichen Flächen durch;

10) berechnet Dosen von organischem und Mineraldünger für die geplante Ernte;

11) begründet die Wahl der Sorten landwirtschaftlicher Kulturpflanzen für die spezifischen Bedingungen der Region und den Grad der Intensivierung der Landwirtschaft;

12) prognostiziert die Entwicklung und identifiziert die Anzahl von Schädlingen, Krankheitserregern und Unkräutern;

13) entwickelt ein System zum Schutz von Pflanzen vor Schadorganismen und widrigen Wetterereignissen;

14) erstellt Arbeitspläne für die Leistungserbringung, entwickelt technologische Karten;

15) Planung der Organisation Herstellungsprozesse;

16) unterhält etablierte Berichterstattung;

17) führt die Verallgemeinerung und statistische Verarbeitung der Ergebnisse durch;

18) pflegt die agronomische Dokumentation mit moderne Technologien;

19) berechnet Wirtschaftlichkeit Anwendung von technologischen Methoden, Düngemitteln, Pflanzenschutzmitteln, neuen Sorten;

20) sagt Faktoren und Indikatoren der Produktivität voraus;

21) entwickelt Technologien zur Verbesserung und rationellen Nutzung natürlicher Futterflächen, Vorbereitung von grobem und saftigem Futter;

22) führt experimentelle Arbeiten zur Anwendung neuer Technologien durch, die neuesten Sorten von landwirtschaftlichen Nutzpflanzen.

3.1.2. Im Rahmen der Arbeitsfunktion Ausübung von Tätigkeiten für den Anbau und die Primärverarbeitung von Pflanzenprodukten:

1) bildet Arbeitsgruppen im Bereich der landwirtschaftlichen Produktion, bestimmt deren optimale Personalstärke, strukturiert und leitet ihre Aktivitäten;

2) bestimmt die Werkgruppe, ihre Reihenfolge, ihr Timing und ihre Dauer;

3) organisiert und führt Maßnahmen zur rationellen Nutzung landwirtschaftlicher Flächen durch;

4) führt die Arbeitsorganisation durch:

Für einfache Bodenbearbeitung;

Zur Bodenbearbeitung vor der Aussaat;

Vorbereitung von Saatgut für die Aussaat;

Aussaat und Anpflanzung von Feldfrüchten und deren Pflege;

Über den Einsatz von Pestiziden und biologischen Pflanzenschutzmitteln;

5) organisiert die Vorbereitung und Anwendung von organischen und mineralischen Düngemitteln;

6) überwacht das Pflanzenschutzsystem gegen Schadorganismen und widrige Wetterereignisse;

7) bestimmt den Zeitpunkt und die Methoden der Ernte;

8) organisiert die Erntearbeiten, die Primärverarbeitung der Produkte und deren Lagerung zur Lagerung;

9) führt den Empfang und die Registrierung von Proben landwirtschaftlicher Pflanzen durch;

10) bestimmt die Qualität der Pflanzenproduktion;

11) überwacht die Wirksamkeit des Einsatzes von Mechanisierungsmitteln, Ausrüstungen und Maschinen;

12) überwacht die Einhaltung technologischer und Arbeitsdisziplin in Arbeitsgruppen;

13) verteilt die Produktionsmittel;

14) überwacht die Arbeit der ausübenden Künstler bei der Produktion und Primärverarbeitung von land- und forstwirtschaftlichen Produkten;

15) überwacht die Einhaltung der internationalen Gesetzgebung und der behördlichen Rechtsakte der Russischen Föderation zum Umweltschutz;

16) analysiert die Umsetzung der geplanten Ziele, die Wirksamkeit der Maßnahmen für den Anbau von Produkten.

3.1.3. Als Teil der Arbeitsfunktion, Lagerung und Primärverarbeitung von Pflanzenprodukten:

1) organisiert den Lagerungsprozess für Pflanzenerzeugnisse;

2) überwacht den Zustand der Produkte während der Lagerung;

3) bildet viel Samen und Pflanzmaterial;

4) organisiert Maßnahmen zur Bekämpfung von Produktverlusten während der Lagerung;

5) organisiert die Primärverarbeitung von festen und saftigen Rohstoffen.

3.1.4. Als Teil ihrer Arbeitsfunktionen führt die Weisungen seines unmittelbaren Vorgesetzten aus.

3.1.5. ……… (andere Aufgaben).

3.2. ……… (andere Bestimmungen zu den beruflichen Verantwortlichkeiten).

4. Rechte

4.1. Ein Pflanzenschutz-Agronom hat das Recht:

4.1.1. Nehmen Sie an der Diskussion von Entscheidungsentwürfen des Managements der Organisation, an Sitzungen zu deren Vorbereitung und Umsetzung teil.

4.1.2. Bitten Sie den unmittelbaren Vorgesetzten um Klarstellungen und Klarstellungen zu diesen Anweisungen, erteilten Aufgaben.

4.1.3. Im Namen des unmittelbaren Vorgesetzten und von anderen Mitarbeitern der Organisation die erforderlichen Informationen und Unterlagen anzufordern, die für die Ausführung des Auftrags erforderlich sind.

4.1.4. Kennenlernen der Entscheidungsentwürfe der Geschäftsführung in Bezug auf die von ihm ausgeübte Funktion, mit den Dokumenten, die seine Rechte und Pflichten in der ausgeübten Position definieren, die Kriterien für die Beurteilung der Qualität der Ausübung seiner Arbeitsfunktionen.

4.1.5. Vorschläge zur Arbeitsorganisation im Rahmen ihrer Arbeitsfunktionen zur Prüfung durch ihren unmittelbaren Vorgesetzten einreichen.

4.1.6. Beteiligen Sie sich an der Diskussion über Fragen im Zusammenhang mit den ausgeführten Aufgaben.

4.1.7. ……… (andere Rechte).

5. Verantwortung

5.1. Der Pflanzenschutz-Agronom haftet:

Für die unsachgemäße Erfüllung oder Nichterfüllung ihrer in dieser Stellenbeschreibung vorgesehenen Pflichten - in der von der geltenden Arbeitsgesetzgebung der Russischen Föderation, der Wirtschaftsprüfungsgesetzgebung vorgeschriebenen Weise;

Für Straftaten und Straftaten, die im Rahmen ihrer Tätigkeit begangen wurden - in der von der geltenden Verwaltungs-, Straf- und Zivilgesetzgebung der Russischen Föderation festgelegten Weise;

Um der Organisation Schaden zuzufügen - in der von der geltenden Arbeitsgesetzgebung der Russischen Föderation vorgeschriebenen Weise.

5.2. ……… (sonstige Haftungsbestimmungen).

6. Schlussbestimmungen

6.1. Diese Stellenbeschreibung wurde auf der Grundlage des durch die Verordnung des Arbeitsministeriums genehmigten Berufsstandards "" entwickelt und sozialer Schutz der Russischen Föderation vom 11.11.2014 N 875n unter Berücksichtigung von ……… (Einzelheiten zu den örtlichen Vorschriften der Organisation)

6.2. Die Bekanntmachung des Mitarbeiters mit dieser Stellenbeschreibung erfolgt bei der Einstellung (vor Unterzeichnung Arbeitsvertrag).

Die Einarbeitung des Arbeitnehmers in diese Stellenbeschreibung wird bestätigt durch ……… (Unterschrift auf dem Einarbeitungsblatt, das Bestandteil dieses Handbuchs ist (im Stellenbeschreibungs-Einarbeitungsprotokoll); in einer Kopie der Stellenbeschreibung aufbewahrt von der Arbeitgeber; auf andere Weise)

6.3. ……… (andere Schlussbestimmungen).

Wir machen Sie auf ein typisches Beispiel für die Berufsbeschreibung eines Gärtners aufmerksam, Muster 2019/2020. Auf Diese Position eine Person kann ohne Anforderungen an Ausbildung und Berufserfahrung eingestellt werden. Vergessen Sie nicht, dass die Anweisungen jedes Gärtners gegen eine Quittung ausgehändigt werden.

Dies sind typische Informationen über das Wissen, das ein Gärtner haben sollte. Über Pflichten, Rechte und Pflichten.

Dieses Material ist in der riesigen Bibliothek unserer Website enthalten, die täglich aktualisiert wird.

1. Allgemeine Bestimmungen

1. Der Gärtner wird als Arbeiter eingestuft.

2. Eine Person wird in die Position eines Gärtners aufgenommen, ohne Anforderungen an Ausbildung und Berufserfahrung vorzulegen.

3. Der Gärtner wird auf Empfehlung von ___________ eingestellt und aus der Organisation __________ entlassen. (Regisseur, Leiter) (Position)

4. Der Gärtner sollte wissen:

a) besondere (Berufs-)Kenntnisse nach Position:

- Grundlagen der Landtechnik und Botanik;

- Arten von Bäumen, Sträuchern und anderen Pflanzen, ihre Eigenschaften und Merkmale;

- agrotechnische Regeln für die Pflanzenpflege;

- Methoden zum Säen von Samen und zum Pflanzen von Setzlingen;

- Preise und Zeit der Bewässerung der Pflanzen;

- Methoden zum Pflanzen, Umpflanzen und Pfropfen von Pflanzen;

- Arten, Eigenschaften von Düngemitteln und Desinfektionsmitteln, Methoden ihrer Verwendung;

- Möglichkeiten zum Fällen von Bäumen und Büschen;

- Regeln für die Bodenbearbeitung und Vorbereitungsarbeiten für die Bepflanzung;

- Temperaturregime in Gewächshäusern, Brutstätten und Gewächshäusern;

- Maßnahmen zur Vorbeugung von Pflanzenkrankheiten;

- Möglichkeiten zur Bekämpfung von Pflanzenkrankheiten;

- Regeln für die Verwendung von Gartengeräten und -werkzeugen.

b) allgemeine Kenntnisse eines Mitarbeiters der Organisation:

- Regeln für Arbeitsschutz, industrielle Hygiene und Brandschutz;

- Anforderungen an die Qualität der geleisteten Arbeit (Dienstleistungen), an die rationelle Arbeitsorganisation am Arbeitsplatz;

- industrielle Signalisierung.

5. Der Gärtner wird bei seiner Tätigkeit geleitet von:

- die Gesetzgebung der Russischen Föderation,

- Satzung (Satzung) der Organisation,

- Aufträge und Aufträge der _________ Organisation, (Generaldirektor, Direktor, Leiter)

- diese Stellenbeschreibung,

- Die Regeln der internen Arbeitsordnung der Organisation.

6. Der Gärtner berichtet direkt an ___________ (ein Arbeiter mit einer höheren Qualifikation, den Produktionsleiter (Standort, Werkstatt) und den Leiter der Organisation)

7. Während der Abwesenheit des Gärtners (Geschäftsreise, Urlaub, Krankheit usw.) werden seine Aufgaben von einer Person wahrgenommen, die von ___________ der Organisation (Position des Leiters) auf Vorschlag von _____________ (Position) in der vorgeschriebenen Weise ernannt wird Weise, der die entsprechenden Rechte und Pflichten erwirbt und für die Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben verantwortlich ist.

2. Aufgaben des Gärtners

Die Aufgaben eines Gärtners sind:

a) Besondere (berufliche) Aufgaben:

- Entwicklung nach Zeichnungen und Skizzen zur Planung und Dekoration von Rasenflächen, Blumenbeeten und zu begrünenden Flächen auf dem Territorium von Unternehmen und Organisationen.

- Vorbereitung des Pflanzmaterials.

- Pflanzung von Setzlingen, Stecklingen, Setzlingen, Bäumen, Sträuchern, Blütenpflanzen.

- Bodenbearbeitung, Ausbringung von Mineraldünger und Pflanzenernährung.

- Pflanzen abstauben und mit Desinfektionsmitteln besprühen.

- Aushub von Pflanzmaterial.

- Löcher graben und nach dem Pflanzen von Setzlingen füllen.

- Hilling, Abwickeln und Bewässerung von Pflanzungen.

- Mähen von Teppichrasen, Blumenbeeten, Formschnitt (Trimmen) von Baum- und Strauchkronen.

- Ernten, Anbringen von Pfählen und Anbinden von Pflanzen.

- Erwärmen und Verputzen von Bäumen mit Kalk, Schmieren von Transplantaten und Stellen, an denen Bäume durch Gartenpech beschädigt werden.

- Sammeln und Sortieren von Samen und Setzlingen.

- Fällen und Entwurzeln von abgestorbenen Bäumen und Büschen.

- Mähen von Gras auf Rasenflächen, Trimmen der Seiten von Gartenwegen.

- Stampfen des Bodens.

- Reinigung von Grünflächen von Laub, geschnittenem Gras und Schmutz.

- Müllverbrennung.

- Ernten von Rasen und Rasenflächen.

- Organisation und Wartung von Gewächshäusern und Gewächshausanlagen.

- Belüftung und Isolierung von Gewächshäusern und Gewächshäusern.

- Unterstand für Getreide und Pflanzen.

- Vorbereitung von Kisten, Töpfen, Gestellen und Pflanzen darin.

- Anordnung, Jäten und Lockern von Grate.

b) Allgemeine berufliche Verantwortlichkeiten eines Mitarbeiters der Organisation:

- Einhaltung der internen Arbeitsvorschriften und anderer lokaler Vorschriften der Organisation, der internen Regeln und Normen des Arbeitsschutzes, der Sicherheit, der industriellen Hygiene und des Brandschutzes.

- Erfüllung der Aufträge von Mitarbeitern im Rahmen des Arbeitsvertrages, von denen es gemäß dieser Anweisung repariert wurde.

- Durchführung von Arbeiten zur Übernahme und Übergabe der Schicht, Reinigung und Waschung, Desinfektion von gewarteten Geräten und Kommunikationsmitteln, Reinigung des Arbeitsplatzes, der Geräte, Werkzeuge sowie deren Erhaltung in ordnungsgemäßem Zustand.

- Pflege der erstellten technischen Dokumentation.

3. Rechte des Gärtners

Der Gärtner hat das Recht:

1. Vorschläge an die Geschäftsführung einreichen:

- um die Arbeit im Zusammenhang mit den in dieser Anweisung vorgesehenen Verpflichtungen zu verbessern,

- auf die materielle und disziplinarische Verantwortung von Mitarbeitern, die gegen die Produktions- und Arbeitsdisziplin verstoßen haben.

2. Von den Strukturabteilungen und Mitarbeitern der Organisation die für die Erfüllung seiner Aufgaben erforderlichen Informationen anzufordern.

3. Sich mit den Dokumenten vertraut zu machen, die seine Rechte und Pflichten in der ausgeübten Position definieren, die Kriterien für die Beurteilung der Qualität der Erfüllung der Amtspflichten.

4. Sich mit den Entscheidungsentwürfen der Geschäftsführung der Organisation bezüglich ihrer Aktivitäten vertraut zu machen.

5. Fordern Sie die Leitung der Organisation auf, Unterstützung zu leisten, einschließlich der Bereitstellung organisatorischer und technischer Bedingungen und der Ausführung der für die Erfüllung der offiziellen Aufgaben erforderlichen Dokumente.

6. Andere Rechte, die durch das geltende Arbeitsrecht festgelegt werden.

4. Die Verantwortung des Gärtners

Der Gärtner ist in folgenden Fällen verantwortlich:

1. Für die unsachgemäße Erfüllung oder Nichterfüllung ihrer in dieser Stellenbeschreibung vorgesehenen Amtspflichten - innerhalb der durch die Arbeitsgesetzgebung der Russischen Föderation festgelegten Grenzen.

2. Für Straftaten, die im Rahmen ihrer Tätigkeit begangen wurden - im Rahmen der geltenden Verwaltungs-, Straf- und Zivilgesetzgebung der Russischen Föderation.

3. Um der Organisation materiellen Schaden zuzufügen - innerhalb der Grenzen, die von der geltenden Arbeits- und Zivilgesetzgebung der Russischen Föderation festgelegt sind.

Die Stellenbeschreibung des Gärtners ist ein Muster von 2019/2020. Amtliche Verpflichtungen Gärtner, Gärtnerrechte, Gärtnerverantwortung.

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