Zum Verfahren zur Festsetzung von Tarifen für soziale Dienste auf der Grundlage von Pro-Kopf-Finanzierungsstandards für soziale Dienste. Standards und Normen für die Bereitstellung sozialer Dienstleistungen für die Bevölkerung: Wie und zu welchem ​​Zweck Normative Pro-Kopf-Finanzierung sozialer Dienstleistungen

REGIERUNG DER RUSSISCHEN FÖDERATION

AUFLÖSUNG


Gemäß Absatz 2 von Teil 1 von Artikel 7 des Bundesgesetzes "Über die Grundlagen der sozialen Dienste für Bürger der Russischen Föderation" hat die Regierung Russische Föderation

entscheidet:

2. Festlegen, dass Pro-Kopf-Finanzierungsstandards soziale Dienste kann verwendet werden, um die Höhe der Finanzierung von Ausgaben für die Erbringung sozialer Dienstleistungen in . zu bestimmen verschiedene Formen Sozialdienst bei der Bildung des Haushalts einer konstituierenden Einheit der Russischen Föderation sowie zur Bestimmung der Höhe der Entschädigung an die Anbieter sozialer Dienste gemäß Artikel 30 Teil 8 des Bundesgesetzes "Über die Grundlagen der sozialen Dienste für Bürger in der Russische Föderation".

3. Arbeitsministerium und sozialer Schutz der Russischen Föderation zusammen mit dem Finanzministerium der Russischen Föderation, um den Antrag zu klären Richtlinien durch diesen Beschluss genehmigt.

Premierminister
Russische Föderation
D. Medvedev

Methodische Empfehlungen zur Berechnung von Pro-Kopf-Standards zur Finanzierung sozialer Dienste

GENEHMIGT DURCH
Regierungserlass
Russische Föderation
vom 1. Dezember 2014 N 1285

1. Dieses Dokument wurde entwickelt, um die Mitgliedsstaaten der Russischen Föderation bei der Definition eines methodischen Ansatzes zur Festlegung von Pro-Kopf-Finanzierungsstandards für Sozialdienste (im Folgenden als Pro-Kopf-Finanzierungsstandards bezeichnet) zu unterstützen.

2. Pro-Kopf-Finanzierungsstandards werden für einen Empfänger von Sozialleistungen festgelegt, die in der Liste der Sozialleistungen aufgeführt sind, die von Sozialdienstleistern erbracht werden, die durch das Gesetz einer konstituierenden Körperschaft der Russischen Föderation genehmigt sind.

3. Pro-Kopf-Finanzierungsstandards können von den Mitgliedsstaaten der Russischen Föderation je nach Form der sozialen Dienste für städtische und ländliche Gebiete unterschiedlich festgelegt werden.

4. Die Pro-Kopf-Finanzierungsstandards werden auf der Grundlage der direkten und indirekten Kosten für die Erbringung von Sozialleistungen für den Zeitraum (mindestens ein Jahr) vor dem berechneten bestimmt, wobei der Preis-(Tarif-)Wachstumsindex für die entsprechenden Güter und Dienstleistungen verwendet wird.

5. Direkte Ausgaben für die Erbringung sozialer Dienstleistungen umfassen in Abhängigkeit von der Zahl der SozialhilfeempfängerInnen Ausgaben, die in direktem Zusammenhang mit der Erbringung sozialer Dienstleistungen für den EmpfängerInnen stehen, darunter:

a) Aufwendungen für Arbeitsentgelte und Entgelte für Zahlungen für Arbeitsentgelte des Sozialdienstleistungspersonals;

b) allgemeine Geschäftsausgaben, die in direktem Zusammenhang mit der Erbringung einer sozialen Dienstleistung für den Empfänger stehen (Ausgaben für die Bereitstellung von Kommunikationsdiensten, Versorgungs- und Transportdienstleistungen, Materialkosten usw.);

c) sonstige Aufwendungen, die in direktem Zusammenhang mit der Erbringung sozialer Dienstleistungen stehen.

6. Indirekte Kosten für die Erbringung von Sozialleistungen umfassen die für die Erbringung von Sozialleistungen notwendigen Kosten, die nach der direkten Anrechnungsmethode nicht in den Kosten der Sozialleistungen berücksichtigt werden können (da sie nicht von der Anzahl der Sozialleistungsempfänger abhängen) ) und zu denen gehören:

a) Aufwendungen für Arbeitsentgelte und Entgelte für Zahlungen für Arbeitsentgelte von Führungskräften;

b) allgemeine Betriebsausgaben, die zur Deckung des Eigenbedarfs des Sozialdienstleisters erforderlich sind.

7. Förderung pro Kopf i-th sozial Dienstleistungen (PN) berechnet sich nach der Formel:

P ist der Betrag der direkten Ausgaben für die Erbringung der i-ten Sozialleistung;

P ist der Betrag der indirekten Kosten für die Erbringung der i-ten Sozialleistung.

8. Die Höhe der direkten Kosten für die Erbringung der i-ten Sozialleistung (P) wird auf der Grundlage des Betrags (im Durchschnitt für die konstituierende Einheit der Russischen Föderation), der in Absatz 5 dieses Dokuments angegeben ist, der Kosten für staatliche Sozialdienste für die Erbringung des i-ten Sozialdienstes nach der Formel:

P = ZP + H + OX + PR,

wo:



H - Rückstellungen für Zahlungen für Entgelte des Bereitstellungspersonals i-th sozial eine Dienstleistung, die in Übereinstimmung mit den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation als Prozentsatz der Arbeitskosten festgelegt wird;

OX - direkte allgemeine Aufwendungen in direktem Zusammenhang mit die Bereitstellung des i-th Sozialdienst;

ПР - sonstige Aufwendungen, die direkt mit der Erbringung des i-ten Sozialdienstes zusammenhängen.

9. Die Höhe der indirekten Kosten für die Erbringung der i-ten Sozialleistung (P) berechnet sich nach der Formel:

wo:

P ist der Betrag der indirekten Kosten, die in den Kosten für soziale Dienste enthalten sind und nicht durch die direkte Abrechnungsmethode berücksichtigt werden können;

K - Koeffizient der indirekten Kosten enthalten in Kosten des i-th Sozialdienst.

10. Der Betrag der in den Sozialleistungen (P) enthaltenen indirekten Kosten wird nach folgender Formel berechnet:

= ЗП + Н + ОХ,

wo:

Gehalt - die Kosten für die Vergütung des Managementpersonals, bestimmt auf der Grundlage der Anzahl der Einheiten für Besetzungstabelle unter Berücksichtigung des aktuellen Vergütungssystems und der tatsächlichen Gebühren für das Vorjahr;

H - Rückstellungen für Zahlungen für die Vergütung von Führungskräften, die gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation als Prozentsatz der Arbeitskosten festgelegt werden;

ОХ - indirekte allgemeine Ausgaben, einschließlich Ausgaben für die Bezahlung von Arbeiten (Dienstleistungen), die zur Deckung des eigenen Bedarfs des Sozialdienstleisters erforderlich sind.

11. Der Koeffizient der indirekten Kosten, der in den Selbstkosten der i-ten Sozialleistung (K) enthalten ist, wird nach folgender Formel berechnet:

wo

P ist der Betrag der direkten Kosten für die Erbringung der i-ten Sozialleistung.

12. Der Betrag der direkten allgemeinen Betriebsausgaben, die direkt mit der Erbringung der i-ten Sozialleistung (OX) zusammenhängen, wird nach folgender Formel berechnet:

OX = OX x K,

wo:



K ist der Koeffizient für die Zuordnung der allgemeinen Betriebsausgaben zu den direkten Ausgaben, die direkt mit der Erbringung der i-ten Sozialleistung in Zusammenhang stehen.

13. Die allgemeinen Betriebskosten (GH) beinhalten Aufwendungen für die Erbringung von Kommunikations-, Versorgungs- und Transportleistungen sowie Materialkosten und sonstige Aufwendungen und werden nach folgender Formel berechnet:

OH = З + З + З + З + З,

wo:

З - Ausgaben für die Bereitstellung von Kommunikationsdiensten;

З - Ausgaben für die Bereitstellung von Versorgungsunternehmen;

З - Materialkosten;

З - Ausgaben für die Erbringung von Transportdienstleistungen;

З - sonstige Ausgaben.

14. Der Koeffizient der Zuordnung der allgemeinen Geschäftskosten zu den direkten Kosten, die direkt mit der Erbringung der i-ten Sozialleistung (K) zusammenhängen, wird durch die Formel bestimmt:

K = Gehalt / (Gehalt + Gehalt),

wo:

Gehalt - die Kosten für die Entlohnung des Personals, das den i-ten Sozialdienst erbringt, bestimmt auf der Grundlage der Anzahl der Einheiten gemäß der Besetzungstabelle unter Berücksichtigung des aktuellen Vergütungssystems und der tatsächlichen Gebühren für das Vorjahr;

Gehalt - die Kosten für die Vergütung von Führungskräften, die auf der Grundlage der Anzahl der Einheiten gemäß der Besetzungstabelle unter Berücksichtigung des aktuellen Vergütungssystems und der tatsächlichen Kosten für das Vorjahr ermittelt werden.

15. Der Betrag der indirekten allgemeinen Geschäftskosten (OX) wird nach folgender Formel berechnet:

OX = OX - OX,

wo:

ОХ - allgemeine Ausgaben;

OX - direkte allgemeine Ausgaben, die direkt mit der Erbringung des i-ten Sozialdienstes zusammenhängen.

16. Indirekte allgemeine Betriebsausgaben umfassen die Kosten für die Bezahlung von Arbeit (Dienstleistungen), die zur Deckung des eigenen Bedarfs des Sozialdienstleisters erforderlich sind, einschließlich:

a) Kommunikationsdienste;

b) Versorgungsunternehmen;

c) Transportdienstleistungen;

d) Materialkosten;

e) sonstige Arbeiten (Dienstleistungen), einschließlich Arbeiten (Dienstleistungen) zur Instandhaltung von Eigentum (sanitäre und hygienische Dienstleistungen - Deratisierung, Desinfektion, Müllentsorgung, technischer Service technische Mittel, Instandhaltung von Gebäuden und Einrichtungen, Reparatur von Fahrzeugen und ähnliche Ausgaben), für die Installation und Installation von lokalen Netzwerken, Sicherheitssystemen und Feueralarm, Videoüberwachung, Zugangskontrolle, sowie abteilungsübergreifende Dienstleistungen, Brandschutz, Versicherungsdienstleistungen, Herstellung und (oder) Einkauf von Blankoprodukten und Dienstleistungen im Bereich der Informationstechnologie.

17. Aufwendungen für die Erbringung von Kommunikationsdiensten, die sowohl für die Erbringung sozialer Dienste für den Sozialdienstempfänger als auch für den Eigenbedarf der Anbieter sozialer Dienste erbracht werden, können die Kosten für die Anmietung von technischer Ausrüstung, Telefonkommunikation, Mobilfunkkommunikation, Anschluss und Nutzung des Informations- und Telekommunikationsnetzes „Internet“, Zugang zum Telefonnetz (Installation von Telefonen), Fern- und Auslandsverbindungen, lokaler Telefonanschluss (Abonnement und Stundensatz), Funk und andere Kommunikationsmittel, Nutzung des Radios sowie Kosten für die Weiterleitung von Postsendungen, die Durchführung von Postüberweisungen Geld, und andere ähnliche Ausgaben.

18. Beförderungskosten von Sozialdienstleistern können Kosten im Zusammenhang mit der Erbringung von Beförderungsdienstleistungen für die Reise des Sozialleistungsempfängers oder für den persönlichen Bedarf des Sozialdienstleisters umfassen.

19. Aufwendungen von Sozialdienstleistern für die Bezahlung von Verträgen über die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen zur Erbringung von Sozialleistungen an Sozialleistungsempfänger oder für die Deckung des Eigenbedarfs des Sozialdienstleisters können Kosten für Heizungs- und Technikbedarf umfassen, Gas, Strom, Wasserversorgung, Kanalisation, Abwasserentsorgung etc.

20. Materialkosten bei der Erbringung von sozialen Dienstleistungen können Ausgaben für den Einkauf von Lebensmitteln sowie für Kraft- und Schmierstoffe sein, Schreibwaren und andere Materialien sowohl für die Erbringung von Sozialleistungen als auch für den persönlichen Bedarf des Sozialdienstleisters.

Elektronischer Text des Dokuments
erstellt von Kodeks CJSC und überprüft von:
Offizielles Internetportal
Rechtsinformation
www.pravo.gov.ru, 08.12.2014,
N 0001201412080016

Von ConsultantPlus bereitgestelltes Dokument

DIE REGIERUNG VON MOSKAU

ABTEILUNG FÜR SOZIALEN SCHUTZ DER BEVÖLKERUNG

STÄDTE VON MOSKAU

vom 01.01.01, N 1033

ZUM VERFAHREN ZUR FESTLEGUNG DER TARIFE FÜR SOZIALE DIENSTLEISTUNGEN

BASIEREND AUF KISSEN FINANZIERUNGSREGELN

SOZIALE DIENSTE

Um Art. 8 des Bundesgesetzes vom 01.01.01 N 442-FZ "Über die Grundlagen der sozialen Dienste für Bürger in der Russischen Föderation" bestelle ich:

1. Genehmigung des Verfahrens zur Festsetzung der Tarife für soziale Dienste auf der Grundlage von Pro-Kopf-Standards zur Finanzierung sozialer Dienste (Anlage zu dieser Verordnung).

2. Die Leiter der Abteilungen und Abteilungen des Ministeriums, die Leiter der Abteilungen der Bevölkerung der Landkreise sollen sich bei ihrer weiteren Arbeit an dem genehmigten Verfahren orientieren.

3. Zu den Leitern der Abteilungen und Abteilungen des Ministeriums bringen die Leiter der Abteilungen für Sozialschutz der Bevölkerung der Verwaltungsbezirke zu den Leitern der nachgeordneten Regierungsbehörden zur Verwendung in weiteren Arbeiten diese Bestellung.

4. Die Kontrolle über die Ausführung dieses Auftrages wird den stellvertretenden Leitern des Departements für die Tätigkeitsbereiche übertragen.

Abteilungsleiter

Anwendung

im Auftrag der Abteilung

soziale Absicherung der Bevölkerung

Moskau Stadt

vom 01.01.01, N 1033

BESTIMMUNG DER TARIFE FÜR SOZIALE DIENSTLEISTUNGEN AUF DER GRUNDLAGE VON

ERGÄNZENDE VORSCHRIFTEN ZUR FINANZIERUNG VON SOZIALEN DIENSTLEISTUNGEN

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1. Dieses Verfahren wurde entwickelt in Übereinstimmung mit:

1.8. Bei der Festsetzung des Tarifs wurde der Gewinnbetrag berücksichtigt, der 5% der Kosten der Sozialleistung beträgt.

1.9. Bei der Berechnung der Kosten für Sozialleistungen wurden folgende Kosten nicht mitgerechnet:

Für den Kauf einzigartiger und teurer Ausrüstung.

2. Festsetzung der Tarife für Sozialleistungen auf Basis von

Pro-Kopf-Finanzierungsstandards

2.1. Der nach Pro-Kopf-Finanzierungsstandards berechnete Tarif für die jeweilige Sozialleistung ergibt sich aus der Summation der wirtschaftlich begründeten Kosten und des Gewinns nach folgender Formel:

Tsu i = SBSu i + P i, wobei (1)

Tsu i - Tarif für den i-ten Sozialdienst;

SBSu i - die Kosten des i-ten Sozialdienstes;

P i ist der erforderliche Gewinn, den der Lieferant durch Umsetzung des i-th Sozialdienst.

3. Berechnung der Kosten des i-ten Sozialdienstes

3.1. Die Berechnung der Kosten des i-ten Sozialdienstes (SBS i) erfolgt nach der Formel:

SBSu i = Рпр i + Ркосв i, wobei (2)

Рпр i - direkte Kosten, die direkt mit der Erbringung des i-ten Sozialdienstes zusammenhängen;

Pcosv i - indirekte Kosten, die dem Anbieter bei der Erbringung der i-ten Sozialleistung entstehen.

3.2. Direkte Kosten (Рпр i) umfassen Kosten, die in direktem Zusammenhang mit der Erbringung sozialer Dienstleistungen für den Empfänger stehen:

5.3. Die Standardkosten für den Einkauf von Softinventar (Zmi i) für eine soziale Dienstleistung werden nach folgender Formel bestimmt:

Zmi i = вр i x Кпр, wobei (9)

Das Verhältnis der Kosten für den Kauf von Softinventar zum Lohnfonds des Personals, das direkt an der Erbringung der i-ten Sozialleistung beteiligt ist.

Die Kosten für die Anschaffung von Soft-Equipment für stationär (semi-stationär) erbrachte Sozialleistungen werden auf Basis der genehmigten natürlichen Verbrauchsraten und durchschnittlichen Marktpreise ermittelt.

Die Kosten für den Kauf von Soft-Equipment für soziale Dienste, die in Form von sozialen Diensten zu Hause erbracht werden, werden nach geltendem Recht bestimmt.

5.4. Die sonstigen allgemeinen Aufwendungen (Zpr i) umfassen folgende Arten von Aufwendungen:

(Зпр i) = Зс i + Зт i + Зк i + Зм i, wobei (10)

Зс i - die Kosten für die Bereitstellung von Kommunikationsdiensten, die direkt im Rahmen der Bereitstellung des i-ten sozialen Dienstes verwendet werden, einschließlich:

Kommunikationskompensation Sozialarbeiter Bereitstellung sozialer Dienstleistungen;

Internetverbindung und -nutzung;

Übergabe von Postsendungen, Durchführung von Postaufträgen;

Ankauf von Briefmarken, Umschlägen;

Sonstige ähnliche Aufwendungen;

Zt i - Transportkosten, die direkt bei der Erbringung der Dienstleistung verwendet werden, darunter:

Reisekostenentschädigung für Sozialarbeiter, die soziale Dienstleistungen erbringen;

Zahlung von Verträgen über die Erbringung von Transportdienstleistungen zur Vermietung von Fahrzeugen;

Sonstige ähnliche Aufwendungen;

Зк i - Betriebskosten, die dem Sozialdienstleister direkt bei der Erbringung des i-ten Sozialdienstes entstehen;

Zm i - die Kosten für den Kauf von Vorräten, die direkt für die Erbringung der i-ten Sozialleistung verwendet werden, einschließlich der Kosten für den Kauf von Büromaterial und anderen Sachwerten.

5.5. Die Kosten der allgemeinen Betriebsausgaben werden nach der Strukturmethode nach folgender Formel ermittelt:

р i = ЗПвр i x Кпр, wobei (11)

ЗПвр i - Lohnkosten und Gebühren für Lohnzahlungen des Personals, das direkt an der Erbringung des i-ten Sozialdienstes beteiligt ist;

Das Verhältnis der Kosten der allgemeinen Betriebsausgaben zum Lohnfonds des Personals, das direkt an der Erbringung der i-ten Sozialleistung beteiligt ist.

6. Berechnung der Kosten von Sozialleistungen zum Teil

indirekte Kosten

6.1. Indirekte Kosten umfassen jene Arten von Kosten, die dem Anbieter sozialer Dienstleistungen für die Durchführung der Haupttätigkeit anfallen, die jedoch nicht nach der Direktrechnungsmethode in die Kosten der sozialen Dienstleistungen einbezogen werden können.

6.2. Zu den indirekten Kosten bei der Erbringung von Sozialleistungen zählen:

Gehälter des Managements und des allgemeinen Geschäftspersonals;

Rückstellungen für die Vergütung des Managements und des allgemeinen Kaufmannspersonals, die nach den Steuergesetzen bestimmt werden;

Kommunikationsdienste (Postdienste, Telefon, Telegraf, Fax und andere Kommunikationsarten; Nutzung des Internet-Informations- und Telekommunikationsnetzes; sonstige ähnliche Ausgaben);

Transportdienstleistungen;

Nebenkosten (Heizung, Stromverbrauch, Gasverbrauch, Wasserentsorgung, Zahlung für technologischen Bedarf und andere ähnliche Ausgaben);

Arbeiten, Dienstleistungen zur Instandhaltung von Immobilien (sanitäre und hygienische Dienstleistungen: Deratisierung, Desinfektion; technische Wartung der technischen Ausrüstung und ähnliche Ausgaben);

Sonstige Arbeiten, Dienstleistungen (Installation und Installation von lokalen Netzwerken; Herstellung und (oder) Kauf von Blankoprodukten; Dienstleistungen im Feld und andere ähnliche Ausgaben);

Einkauf von Vorräten (Aufwendungen für Kraft- und Schmierstoffe, Bürokosten und sonstige Vorräte).

6.3. Indirekte Kosten werden über den Koeffizienten der indirekten Kosten im Verhältnis zu den direkten Kosten in die Kosten der Sozialleistungen einbezogen.

косв i = Рпр i x Ккр, wobei (12)

Ркосв i - der Betrag der indirekten Kosten, der in den Selbstkosten einer bestimmten i-ten Sozialleistung enthalten ist (Rubel);

Рпр i - für den i-ten Sozialdienst (Rubel);

Ккр - Koeffizient der indirekten Kosten.

6.4. Der Koeffizient der indirekten Kosten (Ккр) wird durch die Formel bestimmt:

кр = SUM Ркосв / SUM Рпр, wobei (13)

SUM Rkosv - der Betrag der indirekten Kosten, die dem Anbieter bei der Durchführung der Haupttätigkeit der Erbringung von Sozialdienstleistungen für Empfänger von Sozialdienstleistungen entstehen;

SUM Рпр - der Betrag der direkten Kosten, die dem Anbieter bei der Durchführung der Haupttätigkeit der Erbringung von Sozialdienstleistungen für die Empfänger von Sozialdienstleistungen entstehen.

NS. Artemova,
Hauptbuchhalter, Berater

Der Sozialdienstleistungssektor wird 2015 große Veränderungen erfahren. Die Erbringung sozialer Dienstleistungen wird durch ein neues Bundesgesetz geregelt. Darüber hinaus werden Pro-Kopf-Finanzierungsstandards für diese Dienstleistungen eingeführt. Gleichzeitig legen die Regionen die Liste der angebotenen Dienste aus den Standarddiensten fest, legen Gebühren fest und regeln andere wichtige Fragen der sozialen Dienste.

Neues Gesetz über soziale Dienste

Am 1. Januar 2015 trat das Bundesgesetz vom 28. Dezember 2013 Nr. 442-FZ "Über die Grundlagen der sozialen Dienste für Bürger der Russischen Föderation" (im Folgenden - Gesetz Nr. 442-FZ) in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt gelten die Bundesgesetze vom 02.08.1995 Nr. 122-FZ "Über soziale Dienste für ältere Bürger und Behinderte" und vom 10.12.1995 Nr. 195-ФЗ "Über die Grundlagen der sozialen Dienste für die Bevölkerung in Russland Föderation" (im Folgenden - Gesetz Nr. 195 -FZ).
Soziale Dienste für Bürger werden jetzt als Aktivitäten zur Erbringung sozialer Dienste für Bürger verstanden (Artikel 3 Absatz 1 des Gesetzes Nr. 442-FZ). Ein sozialer Dienst sind Maßnahmen im Bereich der sozialen Dienste, die einem Bürger ständige, periodische, einmalige, auch dringende Hilfeleistungen zur Verbesserung seiner Lebensbedingungen und (oder) Erweiterung seiner Fähigkeit zur selbstständigen Erbringung seiner Lebensgrundlagen bieten Bedürfnisse (Absatz 2 des Artikels 3 des Gesetzes Nr. 442-FZ).
Empfänger sozialer Leistungen sind Bürger, die als sozial bedürftig anerkannt und mit sozialen Leistungen versorgt werden, sowie der Träger sozialer Leistungen - juristische Person unabhängig von ihrer Organisations- und Rechtsform und (oder) Einzelunternehmer Erbringung von sozialen Dienstleistungen.
Das Bundesorgan Die für die Entwicklung der staatlichen Politik im Bereich der sozialen Dienste zuständige Exekutive ist das Arbeitsministerium Russlands. Zu seinen Befugnissen in diesem Bereich gehören insbesondere die Genehmigung eines ungefähren Verfahrens, Nomenklaturen, Richtlinien für soziale Einrichtungen sowie Empfehlungen zur Berechnung von Ernährungsstandards, Versorgung und individuellen Bedürfnissen der Leistungsempfänger.
Zu den Befugnissen der staatlichen Behörden der konstituierenden Einheiten der Russischen Föderation gemäß Artikel 8 des Gesetzes Nr. 442-FZ gehören unter anderem:
- Genehmigung der Standards für die Personalausstattung von sozialen Dienstleistungsorganisationen der konstituierenden Einheit der Russischen Föderation, Standards für die Bereitstellung von Softinventar und des Wohnbereichs bei der Erbringung sozialer Dienstleistungen durch diese Organisationen;

Um Art. 8 des Bundesgesetzes vom 28. Dezember 2013 Nr. 442-FZ "Über die Grundlagen der sozialen Dienste für Bürger in der Russischen Föderation"

ICH BESTELLE:

1. Genehmigung von Tarifen für soziale Dienste auf der Grundlage von Pro-Kopf-Standards zur Finanzierung sozialer Dienste gemäß den Anhängen 1-4 dieser Verordnung.

2. Leiter von Abteilungen und Abteilungen des Ministeriums, Leiter von Abteilungen für soziale Sicherung der Bevölkerung der Landkreise, die sich bei der weiteren Arbeit von den genehmigten Tarifen leiten lassen.

3. An die Leiter der Abteilungen und Abteilungen des Ministeriums, die Leiter der Abteilungen für Sozialschutz der Bevölkerung der Landkreise, bringen Sie diese Anordnung den Leitern der nachgeordneten staatlichen Einrichtungen zur Verwendung bei der weiteren Arbeit vor.

4. Die Kontrolle über die Ausführung dieses Auftrages wird den stellvertretenden Leitern des Departements für die Tätigkeitsbereiche übertragen.

Abteilungsleiter V. A. Petrosyan


Tarife für Sozialleistungen für Bürgerin Form von sozialen Diensten zu Hause

Durchschnittliche Zeit bis zum Abschluss

1 Sozialdienst

für den Dienst

ohne MwSt., reiben.

1. Soziale Dienste

Einkauf und Lieferung von Lebensmitteln, warmen Mahlzeiten von Handelsorganisationen auf Kosten des Sozialhilfeempfängers zu Hause

Hilfe bei der Essenszubereitung

beim Essen helfen

Kauf und Lieferung auf Kosten des Empfängers von Sozialleistungen an die Wohnung von lebensnotwendigen Gütern

Mithilfe bei der Reinigung von Wohnräumen

Wasserversorgung, Heizöfen, Unterstützung bei der Brennstoffversorgung (für Personen, die in Wohngebäuden ohne Zentralheizung und (oder) Wasserversorgung leben)

Übergabe von Sachen zum Waschen, Reinigen, Reparieren und deren Rücklieferung auf Kosten des Sozialhilfeempfängers

Unterstützung bei der Organisation der Reparatur von Wohngebäuden und der anschließenden umfassenden Reinigung

Unterstützung bei der Begleichung von Wohnungs- und Nebenkostenabrechnungen, Kommunikationsdienstleistungen (einschließlich Ablesen von Zählern für den Verbrauch von Wärmeenergie, Warm- und Kaltwasser, Gas, Ausfüllen von Quittungen, Begleichen von Rechnungen)

Unterstützung bei der Organisation der Erbringung von Dienstleistungen durch Handelsorganisationen, Organisationen, die Versorgungs- und Kommunikationsdienste erbringen, sowie andere Organisationen, die Dienstleistungen für die Bevölkerung erbringen

Lieferung von Büchern, Kauf von Zeitungen und Zeitschriften zu Lasten von Sozialhilfeempfängern

Abonnieren von Zeitungen und Zeitschriften zu Lasten der Sozialhilfeempfänger

Unterstützung beim Besuch von Theatern, Ausstellungen und anderen kulturellen Veranstaltungen

kurzfristiges Babysitten

Unterstützung bei der Vorbereitung von Bestattungsdokumenten

Unterstützung bei der gesundheitssensiblen Versorgung

Gesundheitsüberwachung

Bereitstellung der primären prämedizinischen Gesundheitsversorgung in einer Notfallform

Durchführung von medizinischen Eingriffen, Verbänden, Injektionen nach Anweisung des behandelnden Arztes

Bereitstellung von sanitären und hygienischen Dienstleistungen

Unterstützung bei der medizinischen Versorgung

Unterstützung bei ärztlicher und sozialer Untersuchung

Unterstützung bei der Durchführung von Rehabilitationsmaßnahmen (medizinisch, sozial), auch für Behinderte, auf der Grundlage von individuelle Programme Rehabilitation

Unterstützung bei der Bereitstellung der notwendigen technischen Mittel für die Rehabilitation einer behinderten Person

Unterstützung bei der Bereitstellung von Arzneimitteln und Medizinprodukten bei Abschluss einer medizinischen Organisation

Besuch von Sozialhilfeempfängern in medizinischen Einrichtungen unter stationären Bedingungen

Unterstützung bei der Registrierung von Gutscheinen für Spa-Behandlungen

3. Sozialpsychologische Dienste

Psychologische Hilfe leisten

4. Sozialpädagogische Dienste

Unterstützung bei der Erlangung von Ausbildung und (oder) Beruf für behinderte Menschen unter Berücksichtigung der Besonderheiten ihrer psychophysischen Entwicklung, individueller Fähigkeiten

5. Sozial- und Arbeitsdienste

Arbeitshilfe

6. Sozial- und Rechtsdienstleistungen

Arbeitshilfe

Soziale und juristische Dienstleistungen

Unterstützung bei der Erlangung sozialer Unterstützungsmaßnahmen, einschließlich Leistungen

Unterstützung bei der Erlangung kostenloser Prozesskostenhilfe in der gesetzlich vorgeschriebenen Weise

T Tarife für Sozialleistungen für Bürger in einer halbstationären Form der sozialen Dienste zu Hause

Name des Sozialdienstes

Durchschnittliche Zeitnorm für 1 Sozialdienst

für den Dienst

ohne MwSt., reiben.

1. Dringende soziale Dienste

Bereitstellung von kostenlosen warmen Mahlzeiten oder einer Reihe von Produkten

Bereitstellung einmaliger Hilfeleistungen in Form der Bereitstellung von Lebensmittelpaketen, Kleidung, Schuhen und Grundbedürfnissen

Bereitstellung von Kleidung, Schuhen und anderen wichtigen Dingen

Unterstützung bei der Beschaffung einer vorübergehenden Unterkunft

Hilfestellung bei der Beschaffung von notfallpsychologischer Hilfe unter Einbindung von Psychologen und Vertretern traditioneller Religionsgemeinschaften in diese Arbeit

Organisation der psychologischen Notfallhilfe

Unterstützung bei der Inanspruchnahme von Rechtsbeistand zum Schutz der Rechte und berechtigten Interessen der Empfänger von Sozialleistungen

Bereitstellung einmaliger Dienstleistungen für Bürger, die eine einmalige Bereitstellung sozialer Dienstleistungen benötigen

Bereitstellung sozialer und wirtschaftlicher Unterstützung für Kinder und Familien mit Kindern (Material, Nahrung und andere Hilfen)

2. Soziale Dienste

Gastronomie-, Haushalts- und Freizeitdienstleistungen

Warme Gerichte

1 Service pro Tag

Organisation von Kultur- und Freizeitaktivitäten

Bereitstellung von vorübergehendem Aufenthalt in sozialen Einrichtungen

Vermietung von Möbeln

Bereitstellung von Sachleistungen in Form von Kleidung und Schuhen

Bereitstellung von Bettzeug und anderem Zubehör

Freizeitaktivitäten (Bücher, Zeitschriften, Zeitungen, Gesellschaftsspiele etc.)

Kauf von Bahntickets für die Fahrt zum ehemaligen Wohnort (falls erforderlich)

Unterstützung bei der Organisation von Erholung und Gesundheitsförderung von Kindern

3. Soziale und medizinische Dienste

Bereitstellung der ersten vormedizinischen Gesundheitsversorgung

Organisation von medizinischen und Freizeitaktivitäten

Bereitstellung medizinischer und sozialer Versorgung unter Berücksichtigung des Gesundheitszustands des Empfängers von Sozialleistungen

Unterstützung beim Bestehen der Prüfung in Einrichtungen der medizinischen und sozialen Prüfung

Organisation der ärztlichen Untersuchung

Unterstützung beim Krankenhausaufenthalt in medizinische Organisationen, Begleitung zu medizinischen Einrichtungen

4. Sozialpsychologische Dienste

Hilfe bei der Suche nach psychologischer Hilfe

psychologische Unterstützung leisten, psychokorrektive Arbeit durchführen

Unterstützung bei der Genesung soziale Verbindungen

Hilfe bei der weiteren Lebensgestaltung

Unterstützung der Eltern bei der Kindererziehung, auch in Konfliktsituationen

umfassende psychologische und pädagogische Betreuung

soziale Schirmherrschaft von Familien mit Kindern in einer sozial gefährlichen Situation

soziales Mäzenatentum von Personen aus dem Kreis der Waisen und ohne elterliche Betreuung verlassenen Kinder, Absolventen von Organisationen für Waisen und Kinder ohne elterliche Betreuung, unter 23 Jahren

5. Sozialpädagogische Angebote

Durchführung von Aktivitäten zur Wiederherstellung beruflicher Fähigkeiten

Unterstützung bei der Berufsausbildung

Unterstützung Minderjähriger in Fragen der Berufsberatung, Bildung und Beschäftigung

6. Sozial- und Arbeitsdienste

Arbeitshilfe

7. Soziale und juristische Dienstleistungen

Unterstützung bei Formalitäten, ausgenommen Fälle von Formalitäten, die die Interessen Dritter berühren, Unterstützung beim Schreiben von Briefen

Unterstützung bei der Erlangung kostenloser Prozesskostenhilfe

Unterstützung bei der Wiederherstellung verlorener Dokumente

Unterstützung bei der Gestaltung der Altersversorgung und der Erbringung sonstiger Sozialleistungen

Unterstützung bei der Erstellung von Unterlagen für ein Gerät bei der Organisation von stationären Sozialdiensten

Unterstützung bei der Registrierung als Wohnungsbedürftiger

Unterstützung bei der gerichtlichen Wiederherstellung von Rechten an illegal veräußerten Wohnräumen

Unterstützung bei der Vertretung vor Gericht zum Schutz von Rechten und Interessen

8. Dienstleistungen zur Steigerung des kommunikativen Potenzials von Sozialleistungsempfängern,

mit Behinderungen, einschließlich behinderter Kinder

Schulung von behinderten Menschen (behinderten Kindern) im Umgang mit Pflegehilfsmitteln und technischen Mitteln der Rehabilitation

Durchführung von sozialen Rehabilitationsmaßnahmen im Bereich der sozialen Dienste

Vermittlung von Fähigkeiten im Alltag und an öffentlichen Orten

Unterstützung bei der Vermittlung von Computerkenntnissen

1 für Personen, die Tageseinrichtungen für Senioren und Behinderte besuchen

2 für Minderjährige, die Kinder- und Jugendtageseinrichtungen besuchen

3 für Personen ohne festen Wohnsitz

Tarife für soziale Dienste, die Bürgern in allen Formen sozialer Dienste zu Hause erbracht werden

Name des Sozialdienstes

Durchschnittliche Zeitnorm für einen Sozialdienst

für den Dienst

ohne MwSt., reiben.

1. Soziale Dienste

warmes Essen kochen

Haushaltshilfe (Geschirrspülen, Müll rausbringen)

Begleitung bei Städtereisen mit öffentlichen Verkehrsmitteln

Allgemeine Reinigung der Räumlichkeiten mit Mitteln des Kunden:

Nassreinigung von Bodenbelägen aller Art

Reinigung von hartnäckigen Verschmutzungen von feuchtigkeitsbeständigen Wänden (Bad- und Toilettenräume, "Schürze" in der Küche)

Möbel in der ganzen Wohnung von Staub befreien

Reinigung von Teppichen, Teppichen, Vorlegern mit einem Staubsauger des Kunden in der gesamten Wohnung

Waschbecken in Küche und Bad reinigen, Badewanne und WC reinigen

Herd reinigen: ohne Backofen;

mit Backofen 60 Minuten

Sockelleisten reinigen und reinigen

Reinigung von Türen, Türen in der Wohnung

ein Fenster waschen

Dämmung eines Fensters mit Fensterdämmung (Kundengelder)

kleinere Reparaturen von Kleidung, Wäsche

Bügeln

Begleitung für einen Spaziergang

Erbringung von Dienstleistungen im Kraftverkehr der Organisation

(nach vorheriger Bestellung)

lesen Zeitschriften und fiktion

2. Soziale und medizinische Dienste

Haarschnitt

Bettwäschewechsel

Wechsel der Unterwäsche

Physiotherapie-Komplex

Bundesgesetz "Über die Grundlagen sozialer Dienste für Bürger der Russischen Föderation" Die Regierung der Russischen Föderation beschließt:

2. Festlegen, dass die Pro-Kopf-Finanzierungsstandards für soziale Dienste verwendet werden können, um die Höhe der Finanzierung für die Erbringung sozialer Dienste in verschiedenen Formen von sozialen Diensten bei der Bildung des Haushalts der konstituierenden Einheit der Russischen Föderation zu bestimmen, sowie die Höhe der Entschädigung, die an die Anbieter sozialer Dienste gemäß Artikel 30 Teil 8 des Bundesgesetzes "Über die Grundlagen der sozialen Dienste für Bürger der Russischen Föderation" gezahlt wird.

3. Das Ministerium für Arbeit und Sozialschutz der Russischen Föderation gibt zusammen mit dem Finanzministerium der Russischen Föderation Erläuterungen zur Anwendung der in dieser Resolution genehmigten methodischen Empfehlungen.

1. Dieses Dokument wurde entwickelt, um die Mitgliedsstaaten der Russischen Föderation bei der Definition eines methodischen Ansatzes zur Festlegung von Pro-Kopf-Finanzierungsstandards für Sozialdienste (im Folgenden als Pro-Kopf-Finanzierungsstandards bezeichnet) zu unterstützen.

2. Pro-Kopf-Finanzierungsstandards werden für einen Empfänger von Sozialleistungen festgelegt, die in der Liste der Sozialleistungen aufgeführt sind, die von Sozialdienstleistern erbracht werden, die durch das Gesetz einer konstituierenden Körperschaft der Russischen Föderation genehmigt sind.

3. Pro-Kopf-Finanzierungsstandards können von den Mitgliedsstaaten der Russischen Föderation je nach Form der sozialen Dienste für städtische und ländliche Gebiete unterschiedlich festgelegt werden.

4. Die Pro-Kopf-Finanzierungsstandards werden auf der Grundlage der direkten und indirekten Kosten für die Erbringung von Sozialleistungen für den Zeitraum (mindestens ein Jahr) vor dem berechneten bestimmt, wobei der Preis-(Tarif-)Wachstumsindex für die entsprechenden Güter und Dienstleistungen verwendet wird.

5. Direkte Ausgaben für die Erbringung sozialer Dienstleistungen umfassen in Abhängigkeit von der Zahl der SozialhilfeempfängerInnen Ausgaben, die in direktem Zusammenhang mit der Erbringung sozialer Dienstleistungen für den EmpfängerInnen stehen, darunter:

a) Aufwendungen für Arbeitsentgelte und Entgelte für Zahlungen für Arbeitsentgelte des Sozialdienstleistungspersonals;

b) allgemeine Geschäftsausgaben, die in direktem Zusammenhang mit der Erbringung einer sozialen Dienstleistung für den Empfänger stehen (Ausgaben für die Bereitstellung von Kommunikationsdiensten, Versorgungs- und Transportdienstleistungen, Materialkosten usw.);

c) sonstige Aufwendungen, die in direktem Zusammenhang mit der Erbringung sozialer Dienstleistungen stehen.

6. Indirekte Kosten für die Erbringung von Sozialleistungen umfassen die für die Erbringung von Sozialleistungen notwendigen Kosten, die nach der direkten Anrechnungsmethode nicht in den Kosten der Sozialleistungen berücksichtigt werden können (da sie nicht von der Anzahl der Sozialleistungsempfänger abhängen) ) und zu denen gehören:

a) Aufwendungen für Arbeitsentgelte und Entgelte für Zahlungen für Arbeitsentgelte von Führungskräften;

b) allgemeine Betriebsausgaben, die zur Deckung des Eigenbedarfs des Sozialdienstleisters erforderlich sind.

7. Pro-Kopf-Standard Finanzierung des i-th Sozialdienst () wird nach der Formel berechnet:

,

Höhe der direkten Kosten für die Erbringung der i-ten Sozialleistung;

Die Höhe der indirekten Kosten für die Erbringung der i-ten Sozialleistung.

8. Die Höhe der direkten Kosten für die Erbringung der i-ten Sozialleistung () wird auf der Grundlage des Betrags (im Durchschnitt für die konstituierende Einheit der Russischen Föderation), der in Absatz 5 dieses Dokuments angegeben ist, der Kosten des Staates berechnet soziale Dienstleistungsorganisationen für die Erbringung des i-ten sozialen Dienstes nach der Formel:

Rückstellungen für Zahlungen für Arbeitsentgelte des Personals, das den i-ten Sozialdienst erbringt, festgelegt als Prozentsatz der Arbeitskosten gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation;

Direkte allgemeine Ausgaben in direktem Zusammenhang mit der Erbringung der i-ten Sozialleistung;

Sonstige Aufwendungen, die direkt mit der Erbringung des i-ten Sozialdienstes in Zusammenhang stehen.

9. Die Höhe der indirekten Kosten für die Erbringung der i-ten Sozialleistung () wird nach der Formel berechnet:

,

Der Betrag der indirekten Kosten, die in den Kosten für soziale Dienste enthalten sind und nicht durch die direkte Abrechnungsmethode berücksichtigt werden können;

Der Koeffizient der indirekten Kosten, der in den Selbstkosten des i-ten Sozialdienstes enthalten ist.

10. Der Betrag der indirekten Kosten, die in den Kosten der Sozialleistungen () enthalten sind, wird nach der Formel berechnet:

Der Aufwand für die Vergütung von Führungskräften, ermittelt auf Basis der Anzahl der Einheiten gemäß Besetzungstabelle unter Berücksichtigung des aktuellen Vergütungssystems und der Ist-Kosten des Vorjahres;

Rückstellungen für Zahlungen für die Vergütung von Führungskräften, die gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation als Prozentsatz der Arbeitskosten festgelegt werden;

Indirekte allgemeine Betriebsausgaben, einschließlich der Kosten für die Bezahlung von Arbeit (Dienstleistungen), die zur Deckung des eigenen Bedarfs des Sozialdienstleisters erforderlich sind.

11. Der Koeffizient der indirekten Kosten, der in den Selbstkosten des i-ten Sozialdienstes () enthalten ist, wird nach folgender Formel berechnet:

,

wo ist die Höhe der direkten Kosten für die Erbringung der i-ten Sozialleistung.

12. Der Betrag der direkten allgemeinen Geschäftskosten, die direkt mit der Erbringung der i-ten Sozialleistung () verbunden sind, wird nach der Formel berechnet:

,

Allgemeine Betriebskosten;

Zuweisungskoeffizient der allgemeinen Betriebsausgaben zu den direkten Ausgaben, die direkt mit der Erbringung der i-ten Sozialleistung in Zusammenhang stehen.

13. Allgemeine Betriebskosten () beinhalten Aufwendungen für die Erbringung von Kommunikations-, Versorgungs- und Transportleistungen sowie Materialkosten und sonstige Aufwendungen und werden nach folgender Formel berechnet:

Ausgaben für die Bereitstellung von Kommunikationsdiensten;

Die Kosten für die Bereitstellung von Versorgungsdiensten;

Materialkosten;

Die Kosten für die Erbringung von Transportdienstleistungen;

Andere Ausgaben.

14. Der Zurechnungskoeffizient der allgemeinen Betriebsausgaben zu den direkten Ausgaben, die direkt mit der Erbringung der i-ten Sozialleistung () in Verbindung stehen, wird durch die Formel bestimmt:

,

Aufwendungen für die Besoldung des Personals der i-ten Sozialdienstleistung, ermittelt nach der Anzahl der Einheiten gemäß Besetzungstabelle unter Berücksichtigung des aktuellen Vergütungssystems und der tatsächlichen Rückstellungen für das Vorjahr;

Die Kosten für die Vergütung von Führungskräften, ermittelt auf Basis der Anzahl der Einheiten gemäß Besetzungstabelle unter Berücksichtigung des aktuellen Vergütungssystems und der tatsächlichen Belastungen des Vorjahres.

e) sonstige Arbeiten (Dienstleistungen), einschließlich Arbeiten (Dienstleistungen) zur Instandhaltung von Immobilien (sanitäre und hygienische Dienstleistungen - Deratisierung, Desinfektion, Müllentsorgung, technische Wartung, Instandhaltung von Gebäuden und Ausrüstungen, Reparatur von Fahrzeugen und andere ähnliche Ausgaben), für die Installation und Installation von lokalen Netzwerken, Sicherheits- und Brandmeldeanlagen, Videoüberwachung, Zugangskontrolle sowie abteilungsübergreifende Brandschutzdienstleistungen, Versicherungsdienstleistungen, Produktion und (oder) Einkauf von Blankoprodukten und Dienstleistungen im Bereich Informationstechnologie.

17. Zu den Aufwendungen für die Erbringung von Kommunikationsdiensten, die sowohl für die Erbringung sozialer Dienste für den Sozialdienstempfänger als auch für den Eigenbedarf der Anbieter von sozialen Diensten erbracht werden, können die Kosten für die Anmietung von technischer Ausrüstung, Telefonkommunikation , Mobilfunk, Anschluss und Nutzung des Informations- und Telekommunikationsnetzes „Internet“, Zugang zum Telefonnetz (Installation von Telefonen), Fern- und Auslandsverbindungen, lokaler Telefonanschluss (Abonnement und stündliche Bezahlung), Funk und andere Mittel der Kommunikation, der Nutzung von Radiosendern sowie Kosten im Zusammenhang mit dem Versand von Post, der Durchführung von Geldüberweisungen per Post und anderen ähnlichen Ausgaben.

18. Beförderungskosten von Sozialdienstleistern können Kosten im Zusammenhang mit der Erbringung von Beförderungsdienstleistungen für die Reise des Sozialleistungsempfängers oder für den persönlichen Bedarf des Sozialdienstleisters umfassen.

19. Aufwendungen von Sozialdienstleistern für die Bezahlung von Verträgen über die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen zur Erbringung von Sozialleistungen an Sozialleistungsempfänger oder für die Deckung des Eigenbedarfs des Sozialdienstleisters können Kosten für Heizungs- und Technikbedarf umfassen, Gas, Strom, Wasserversorgung, Kanalisation, Abwasserentsorgung etc.

20. Sachkosten bei der Erbringung sozialer Dienstleistungen können die Kosten für den Einkauf von Lebensmitteln sowie von Kraft- und Schmierstoffen, Schreibwaren und anderen Materialien sowohl für die Erbringung sozialer Dienstleistungen als auch für den Eigenbedarf des Trägers sozialer Dienstleistungen umfassen.