Stellenbeschreibung des Leiters des Studentenwohnheims. Direktor (Chef, Leiter) des Studentenwohnheims. Verantwortung des Leiters der Herberge


ARBEITSBESCHREIBUNG

HOSTEL-MANAGER

I. Allgemeine Bestimmungen

1.1. Der Leiter der Herberge gehört zur Kategorie der Manager.

1.2. Eine Person mit mittlerer oder höherer Berufsausbildung wird zum Leiter einer Herberge ernannt, ohne dass Anforderungen an eine Berufserfahrung gestellt werden.

1.3. Die Ernennung und Abberufung erfolgt auf Anordnung des Direktors des Kollegiums auf Vorschlag des stellvertretenden Direktors für Verwaltungs- und Wirtschaftsangelegenheiten.

1.4. Der Leiter der Herberge berichtet direkt an den stellvertretenden Direktor für Verwaltung und Wirtschaft.

1.5. Während der Abwesenheit des Leiters der Herberge werden seine Aufgaben von einer von ihm beauftragten Person wahrgenommen etablierte Ordnung, die die entsprechenden Rechte erwirbt und für die ordnungsgemäße Erfüllung der ihr übertragenen Aufgaben verantwortlich ist.

1.6. Der Leiter des Hostels sollte wissen:

1.6.2. Gesetze der Russischen Föderation, Dekrete und Entscheidungen der Regierung der Russischen Föderation und der Bildungsbehörden über die Bildung und Erziehung von Studenten;

1.6.3. Die Konvention über die Rechte des Kindes;

2.1.21. Alle Verstöße und festgestellten Sachschäden werden unverzüglich dem stellvertretenden Direktor für Verwaltung und Wirtschaft gemeldet, um geeignete Maßnahmen zu ergreifen;

2.1.22. Führt einzelne Dienstaufträge des stellvertretenden Direktors für Verwaltung und Wirtschaft durch.

III. Rechte

3.1. Der Leiter der Herberge hat das Recht:

3.1.1. sich mit den Entscheidungsentwürfen der Hochschulleitung über ihre Tätigkeit vertraut zu machen;

3.1.2. Nehmen Sie an der Diskussion über Fragen im Zusammenhang mit den von ihm wahrgenommenen Aufgaben teil;

3.1.3. Vorschläge zur Verbesserung der Tätigkeiten des Verwaltungs- und Wirtschaftsdienstes im Gebäude zur Prüfung durch die Leitung des Kollegiums einreichen;

3.1.4. Alle Spezialisten einbeziehen (individuell) Struktureinheiten zur Lösung von Aufgaben, die dem administrativen und wirtschaftlichen Dienst des Korps zugewiesen sind (sofern dies in den Bestimmungen über die Gliederung vorgesehen ist, andernfalls mit Genehmigung des Direktors des Kollegiums);

3.1.5. Dokumente im Rahmen ihrer Zuständigkeit unterzeichnen und bestätigen;

3.1.6. Vorschläge zur Ermutigung angesehener Arbeiter, zur Verhängung von Strafen für Verstöße gegen die Produktions- und Arbeitsdisziplin vorlegen;

3.1.7. Fordern Sie die Leitung des Kollegiums auf, bei der Wahrnehmung ihrer Pflichten und Rechte zu helfen.

NS. Verantwortung

4.1. Der Leiter der Herberge ist verantwortlich für:

4.1.1. Pro unsachgemäße Leistung oder Nichterfüllung ihrer in dieser Stellenbeschreibung vorgesehenen offiziellen Pflichten - innerhalb der Grenzen, die durch die geltenden Arbeitsgesetze der Russischen Föderation festgelegt sind;

4.1.2. Für Straftaten, die bei der Ausübung ihrer Tätigkeit begangen wurden - innerhalb der Grenzen, die durch die geltenden Verwaltungs-, Straf- und Zivilgesetze der Russischen Föderation festgelegt sind;

4.1.3. Zur Verursachung von Sachschäden - innerhalb der Grenzen der geltenden Arbeits- und Zivilgesetzgebung der Russischen Föderation.

V. Interaktion

5.1. Der Leiter des Hostels interagiert:

5.1.1. Mit der Verwaltung des Kollegiums;

5.1.2. Mit Mitarbeitern des administrativen Teils;

5.1.3. MIT Gesundheitspersonal Uni;

5.1.4. Mit den Strafverfolgungsbehörden der Stadt;

5.1.5. Mit den Lehrern des Wohnheims, mit den Klassenleitern der Schülergruppen bei der Organisation der Unterbringung der Schüler im Wohnheim.

Vi. Liste der Dokumente, Aufzeichnungen über die Tätigkeit des Leiters der Herberge

6.1. Das Geschenk Arbeitsbeschreibung;

6.2. Arbeitsvertrag.

Die Stellenbeschreibung wurde gemäß den Empfehlungen des "Qualifizierungshandbuchs für Positionen von Managern, Spezialisten und anderen Mitarbeitern" entwickelt, das durch das Dekret des russischen Ministeriums für Gesundheit und soziale Entwicklung Nr. 000 vom 01.01.01 genehmigt wurde.


Ich habe die Anleitung gelesen:

"____" _______________ 2010

0,1. Das Dokument tritt ab dem Zeitpunkt seiner Genehmigung in Kraft.

0,2. Dokumententwickler: _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _.

0,3. Das Dokument wurde vereinbart: _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _.

0,4. Dieses Dokument wird periodisch in Abständen von höchstens 3 Jahren überprüft.

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1. Die Position "Leiter des Hostels" gehört zur Kategorie "Manager".

1.2. Teilnahmevoraussetzungen – einfach oder unvollständig Hochschulbildung die entsprechende Studienrichtung (Bachelor oder Junior Specialist). Berufserfahrung in haushaltsnahen Dienstleistungen - mindestens 1 Jahr.

1.3. Kennt und wendet bei Tätigkeiten an:
- Dekrete, Anordnungen, Anordnungen, sonstige regelnde und Vorschriften höhere und andere Körperschaften, die das Wohnen betreffen kommunale Dienstleistungen;
- das Verfahren zur Erhaltung der Wohn-, soziokulturellen und häuslichen Räumlichkeiten der Herberge;
- interne Regelungen in Hostels;
- die Grundlagen der Arbeitsorganisation;
- die Grundlagen des Arbeitsrechts.

1.4. Der Leiter der Herberge wird auf Anordnung der Organisation (Unternehmen / Institution) ernannt und entlassen.

1.5. Der Leiter der Herberge berichtet direkt an _ _ _ _ _ _ _ _ _ _.

1.6. Der Leiter der Herberge leitet die Arbeit von _ _ _ _ _ _ _ _ _.

1.7. Während der Abwesenheit wird der Leiter des Hostels durch eine nach dem festgelegten Verfahren bestellte Person ersetzt, die die entsprechenden Rechte erwirbt und für die ordnungsgemäße Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben verantwortlich ist.

2. Beschreibung der Arbeit, Aufgaben und Pflichten

2.1. Überwacht die Arbeit des Hostelpersonals.

2.2. Organisiert den Check-in der ankommenden Bürger in die Herberge, überwacht die rechtzeitige und korrekte Anmeldung der eingezogenen Bürger und die Entlassung der Ausgezogenen.

2.3. Organisiert die Reinigung der Räumlichkeiten und überwacht die Einhaltung der Sauberkeit in den Schlafzimmern und Gemeinschaftsräumen.

2.4. Überwacht den ordnungsgemäßen Betrieb des Stromnetzes, der Kommunikation, der Wasserversorgung, der Kanalisation und der Wohnheime.

2.5. Bietet Lieferung und Annahme von Inventar und anderen notwendigen Gütern.

2.6. Er vermerkt Bürgern, die die Herberge verlassen, Karussellblätter oder stellt Schuldscheine aus.

2.7. Führt Aufzeichnungen über vorhandenes Eigentum, inspiziert es regelmäßig und sorgt für seine Sicherheit.

2.8. Erstellt gegebenenfalls Akte für die Abschreibung von Eigentum, beschädigten oder verlorenen Sachwerten durch die im Hostel lebenden Personen, erstellt in der vorgeschriebenen Weise Dokumente, um ihren Wert von den Tätern wiederzuerlangen.

2.9. Überwacht die Bereitstellung des Hostels mit den erforderlichen Sach-, Einrichtungs-, Inventar- und Brandschutzmitteln.

2.10. Überwacht die Umsetzung der Regeln Brandschutz.

2.11. Führt ein Verzeichnis der sanitären und feuerpolizeilichen Überwachung sowie ein Beschwerde- und Vorschlagsbuch, ergreift Maßnahmen zur Beseitigung der festgestellten Mängel, löst Konflikte, die zwischen den im Hostel lebenden Personen und dem Servicepersonal auftreten.

2.12. Stellt die Durchführung der Kultur- und Bildungsarbeit sicher.

2.13. Kennt, versteht und wendet die aktuellen behördlichen Dokumente zu seinen Tätigkeiten an.

2.14. Kennt und erfüllt die Anforderungen der behördlichen Verordnungen zum Arbeitsschutz und zur Umwelt, hält die Normen, Methoden und Techniken zur sicheren Arbeitsausführung ein.

3. Rechte

3.1. Der Leiter des Hostels hat das Recht, Maßnahmen zur Verhinderung und Beseitigung von Verstößen oder Unstimmigkeiten zu ergreifen.

3.2. Der Leiter der Herberge hat Anspruch auf alle gesetzlich vorgesehenen sozialen Garantien.

3.3. Der Leiter des Hostels hat das Recht, bei der Erfüllung seiner Amtspflichten und der Ausübung seiner Rechte Hilfeleistung zu verlangen.

3.4. Der Leiter der Herberge hat das Recht, die Schaffung der für die Erfüllung der Amtspflichten erforderlichen organisatorischen und technischen Voraussetzungen und die Bereitstellung von notwendige Ausrüstung und Inventar.

3.5. Der Leiter der Herberge hat das Recht, sich mit den Entwürfen der Unterlagen über seine Tätigkeit vertraut zu machen.

3.6. Der Leiter des Hostels hat das Recht, Unterlagen, Materialien und Informationen, die zur Erfüllung seiner Aufgaben und Aufträge der Direktion erforderlich sind, anzufordern und zu erhalten.

3.7. Der Leiter der Herberge hat das Recht, seine beruflichen Qualifikationen zu verbessern.

3.8. Der Leiter des Hostels hat das Recht, alle im Rahmen seiner Tätigkeit festgestellten Verstöße und Ungereimtheiten zu melden und Vorschläge zu deren Beseitigung zu machen.

3.9. Der Leiter der Herberge hat das Recht, sich mit den Dokumenten vertraut zu machen, die die Rechte und Pflichten der ausgeübten Position, die Kriterien für die Beurteilung der Qualität der Erfüllung der Amtspflichten, festlegen.

4. Verantwortung

4.1. Für die Nichterfüllung oder nicht rechtzeitige Erfüllung der durch diese Stellenbeschreibung übertragenen Pflichten und (oder) Nichtnutzung der eingeräumten Rechte ist der Leiter des Hostels verantwortlich.

4.2. Für die Nichteinhaltung der internen Arbeitsvorschriften, des Arbeitsschutzes, der Sicherheit, der Betriebshygiene und des Brandschutzes ist der Leiter des Hostels verantwortlich.

4.3. Der Leiter des Hostels ist für die Offenlegung von Informationen über die Organisation (Unternehmen / Institution) im Zusammenhang mit Betriebsgeheimnissen verantwortlich.

4.4. Der Leiter des Hostels ist verantwortlich für die Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäße Erfüllung der Anforderungen der internen Regulierungsdokumente der Organisation (Unternehmen / Institution) und der gesetzlichen Anordnungen der Geschäftsführung.

4.5. Der Leiter der Herberge haftet für die im Rahmen seiner Tätigkeit begangenen Straftaten im Rahmen der geltenden Verwaltungs-, Straf- und Zivilgesetzgebung.

4.6. Der Leiter des Hostels ist im Rahmen der geltenden Verwaltungs-, Straf- und Zivilgesetzgebung für Sachschäden an der Organisation (Unternehmen / Institution) verantwortlich.

4.7. Für den Missbrauch der eingeräumten behördlichen Befugnisse sowie deren Verwendung zu persönlichen Zwecken ist der Leiter des Hostels verantwortlich.

Einzel Qualifizierungshandbuch Positionen von Führungskräften, Fach- und sonstigen Mitarbeitern (TSA), 2019
Abschnitt "Qualifikationsmerkmale von Positionen von Führungskräften und Fachkräften der höheren Berufs- und Weiterbildung"
Der Abschnitt wurde durch die Verordnung des Ministeriums für Gesundheit und soziale Entwicklung der Russischen Föderation vom 11.01.2011 N 1n . genehmigt

Direktor (Chef, Geschäftsführer) Studentenwohnheim

Amtliche Verpflichtungen. Überwacht die Arbeit des Studentenwohnheims. Führt den Check-in und die Abreise aus dem Hostel durch, überwacht die Rechtzeitigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Anmeldung von Bewohnern und die Entlassung von Bürgern, die das Hostel verlassen haben. Organisiert die Reinigung der Räumlichkeiten und überwacht die Einhaltung der Sauberkeit in den Schlafzimmern und Gemeinschaftsräumen. Überwacht den ordnungsgemäßen Betrieb des Stromnetzes, der Kommunikation, der Wasserversorgung, der Kanalisation und anderer Geräte des Hostels. Bietet den Bewohnern die Ausgabe und Annahme von Bettzeug und dem erforderlichen Inventar, stellt denjenigen, die das Hostel verlassen haben, die notwendigen Bescheinigungen aus, füllt Umgehungsblätter aus und informiert über die Abwesenheit von Schulden. Führt Aufzeichnungen über vorhandenes Eigentum, inspiziert es regelmäßig und sorgt für seine Sicherheit. Erstellt bei Bedarf Akte zur Abschreibung von Eigentum, Inventar, Materialwerten, erstellt in der vorgeschriebenen Weise Dokumente zur Wiedererlangung des Wertes von beschädigtem, verlorenem Eigentum, Inventar von den Tätern. Überwacht die Bereitstellung des Hostels mit dem erforderlichen Eigentum, Ausrüstung, Inventar. Überwacht die Umsetzung der Arbeitsschutz- und Brandschutzvorschriften durch die Bewohner der Herberge, führt ein Verzeichnis der sanitären und brandschutztechnischen Überwachung sowie ein Beschwerde- und Vorschlagsbuch, ergreift Maßnahmen zur Beseitigung der festgestellten Mängel, löst Konflikte zwischen den Bewohnern des Hostel- und Servicepersonals. Stellt die Durchführung der Kultur- und Bildungsarbeit sicher.

Muss wissen: Gesetze und andere regulatorische Rechtsakte der Russischen Föderation zu Fragen der Hochschulbildung; lokal Vorschriften Bildungseinrichtung; Grundlagen der Pädagogik, Psychologie, Grundlagen der Ökologie, Ökonomie, Recht, Soziologie, Personalmanagement; finanzielle und wirtschaftliche Aktivitäten einer Bildungseinrichtung; Grundlagen des Verwaltungs-, Wohnungs- und Gemeinde-, Arbeits- und Wirtschaftsrechts; das Verfahren zur Aufrechterhaltung der Wohn-, soziokulturellen und häuslichen Räumlichkeiten der Herberge; interne Regelungen in Hostels; Vorschriften für Arbeitsschutz und Brandschutz.

Qualifikationsvoraussetzungen. Höhere Berufsausbildung und Berufserfahrung in Richtung Berufstätigkeit mindestens 1 Jahr oder Sekundarstufe Berufsausbildung und Berufserfahrung in Richtung Berufstätigkeit von mindestens 3 Jahren.

1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 1.1. Diese Stellenbeschreibung definiert die funktionalen Pflichten, Rechte und Verantwortlichkeiten des Leiters der Herberge. 1.2. Die Ernennung und Abberufung des Heimleiters erfolgt nach dem in der geltenden Arbeitsgesetzgebung festgelegten Verfahren mit Beschluss vom __________________________________. 1.3. Der Leiter der Herberge berichtet direkt an _________. 1.4. Zum Leiter des Wohnheims wird eine Person ernannt, die über eine höhere Berufsausbildung und mindestens 1-jährige Berufserfahrung in der Fachrichtung oder über eine höhere Berufsausbildung und mindestens 3-jährige Berufserfahrung in der Fachrichtung verfügt. 1.5. Der Leiter der Herberge muss wissen: Dekrete, Anordnungen, Anordnungen, andere leitende und normative Dokumente der staatlichen und anderen Körperschaften in Bezug auf Wohnungswesen und kommunale Dienstleistungen; das Verfahren zur Aufrechterhaltung der Wohn-, soziokulturellen und häuslichen Räumlichkeiten der Herberge; interne Regelungen in Hostels; Grundlagen der Arbeitsorganisation; Arbeitsgesetzgebung; Interne Arbeitsvorschriften; Regeln und Normen des Arbeitsschutzes. 1.6. Während der vorübergehenden Abwesenheit des Leiters der Herberge werden seine Aufgaben ___________________________________________ übertragen. 2. FUNKTIONELLE VERANTWORTUNG Hinweis. Die fachlichen Verantwortlichkeiten des Leiters der Herberge werden auf Grundlage und Umfang festgelegt Qualifikationsmerkmale entsprechend der Position des Heimleiters und kann bei der Erstellung der Stellenbeschreibung aufgrund konkreter Umstände ergänzt, geklärt werden. Leiter der Herberge: 2.1. Überwacht die Arbeit des Hostelpersonals. 2.2. Führt den Check-in der Neuankömmlinge in die Herberge durch, überwacht die Rechtzeitigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Anmeldung der Neuankömmlinge und die Entlassung der Bürger, die die Herberge verlassen haben. 2.3. Organisiert die Reinigung der Räumlichkeiten und überwacht die Einhaltung der Sauberkeit in den Schlafzimmern und Gemeinschaftsräumen. 2.4. Überwacht den ordnungsgemäßen Betrieb des Stromnetzes, der Kommunikation, der Wasserversorgung, der Kanalisation und anderer Geräte des Hostels. 2.5. Bietet Lieferung und Annahme von Inventar, Bettwäsche und anderen notwendigen Gegenständen. 2.6. Markiert Umgehungsblätter, die das Hostel verlassen oder stellt Schuldscheine aus. 2.7. Führt Aufzeichnungen über vorhandenes Eigentum, inspiziert es regelmäßig und sorgt für seine Sicherheit. 2.8. Erstellt bei Bedarf Akte zur Abschreibung von Eigentum, Sachwerten, die von den Bewohnern der Herberge beschädigt oder verloren wurden, erstellt in der vorgeschriebenen Weise Dokumente zur Wiedererlangung ihres Wertes von den schuldigen Personen. 2.9. Überwacht die Bereitstellung des Hostels mit den erforderlichen Sach-, Einrichtungs-, Inventar- und Brandschutzmitteln. 2.10. Überwacht die Umsetzung der Brandschutzvorschriften. 2.11. Führt ein Verzeichnis der sanitären und feuerpolizeilichen Überwachung sowie ein Beschwerde- und Vorschlagsbuch, ergreift Maßnahmen zur Beseitigung der festgestellten Mängel, löst Konflikte, die zwischen den Bewohnern der Herberge und dem Servicepersonal auftreten. 2.12. Stellt die Durchführung der Kultur- und Bildungsarbeit sicher. 3. RECHTE Der Leiter des Hostels hat das Recht: 3.1. Erteilen von Anweisungen an untergeordnete Mitarbeiter, Zuweisungen zu einer Reihe von Themen, die zu seinen funktionalen Aufgaben gehören. 3.2. Überwachen Sie die Ausführung von Aufgaben und Arbeiten, die termingerechte Ausführung einzelner Aufträge und Aufgaben der ihm unterstellten Mitarbeiter. 3.3. Fordern und erhalten Sie die erforderlichen Materialien und Dokumente im Zusammenhang mit den Aktivitäten des Leiters der Herberge, untergeordneter Dienste und Abteilungen. 3.4. Falls erforderlich, vertreten Sie das Unternehmen gegenüber anderen Unternehmen, Institutionen und Organisationen, um Probleme im Zuständigkeitsbereich des Leiters der Herberge zu lösen. 3.5. Zur Sicherstellung seiner Tätigkeit wird dem Leiter der Herberge das Recht eingeräumt, organisatorische und administrative Dokumente zu Angelegenheiten zu unterzeichnen, die zu seinen funktionalen Aufgaben gehören. 4. VERANTWORTUNG Der Leiter des Hostels ist verantwortlich für: 4.1. Arbeitsergebnisse, um das Funktionieren der Herberge zu gewährleisten. 4.2. Nichtdurchsetzung ihrer funktionale Verantwortlichkeiten sowie die Nichterfüllung der ihm unterstellten Mitarbeiter. 4.3. Ungenaue Informationen über den Zustand der Herberge. 4.4. Nichtbeachtung von Anordnungen, Anordnungen und Weisungen von Vorgesetzten und Aufsichtsbehörden. 4.5. Unterlassene Maßnahmen zur Bekämpfung der festgestellten Verstöße gegen den Brandschutz und die sanitären Bedingungen in der Herberge, die eine Bedrohung für ihre Arbeit sowie eine Bedrohung für die Sicherheit und Gesundheit der darin lebenden Menschen darstellen. 4.6. Versäumnis, die Einhaltung von Arbeit und Leistung sicherzustellen Disziplin durch Mitarbeiter dem Leiter der Herberge unterstellt. 5. BETRIEBSMODUS 5.1. Die Arbeitsweise des Leiters der Herberge richtet sich nach der internen Arbeitsordnung. Lesen Sie die Anweisungen ___________________ (Unterschrift)

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1. Der Leiter der Herberge gehört zur Kategorie der Spezialisten.

1.2. Eine Person mit mittlerer Berufsausbildung wird zum Leiter des Wohnheims ernannt.

1.3. Die Ernennung zum Leiter der Herberge und die Entlassung aus dieser erfolgt auf Anordnung des Direktors der Hochschule.

1.4. Der Leiter des Hostels sollte wissen:

  • Beschlüsse, Anordnungen, Anordnungen, sonstige richtungsweisende und normative Dokumente höherer und anderer Organe betreffend die Unterhaltung der Wohn-, Kultur-, Wohn- und sonstigen Räumlichkeiten der Herberge;
  • Hausordnung im Hostel;
  • Grundlagen der Arbeitsorganisation;
  • Arbeitsgesetzgebung und Arbeitsschutz des Bundes;
  • interne Arbeitsvorschriften;
  • Regeln und Normen des Arbeitsschutzes, der Sicherheit, der industriellen Hygiene und des Brandschutzes.

1.5. Der Leiter des Wohnheims berichtet direkt an den stellvertretenden Direktor der AHP.

1.6. Während der Abwesenheit des Heimleiters (Urlaub, Krankheit usw.) werden seine Aufgaben von einer auf Anordnung des Direktors der Hochschule ernannten Person wahrgenommen. Diese Person erwirbt die entsprechenden Rechte und ist für die Qualität und rechtzeitige Erfüllung der ihr übertragenen Aufgaben verantwortlich.

2. Aufgabenbereiche:

2.1. Überwacht die Arbeit des Hostelpersonals.

2.2. Führt die Kontrolle über die Ankunft von Bürgern durch, die in der Herberge angekommen sind.

2.3. Überwacht die Rechtzeitigkeit und Richtigkeit der Anmeldung: (Anmeldung) von ankommenden und verlassenden Bürgern.

2.4. Organisiert die Reinigung und überwacht die Einhaltung der Sauberkeit in Schlafzimmern und Gemeinschaftsräumen.

2.5. Erstellt einen Arbeitsplan für die Herbergsmitarbeiter.

2.6. Behält den Stundenzettel des MOP.

2.7. Führen Sie Produktionsplanungsgespräche mit Pädagogen und Wohnheimpersonal durch.

2.8. Überwacht den ordnungsgemäßen Betrieb des Stromnetzes, der Wasserversorgung, der Kanalisation und anderer Geräte der Herberge.

2.9. Bietet Lieferung und Annahme von Inventar und anderen notwendigen Gütern.

2.10. Markiert Umwege zu Bürgern, die die Herberge verlassen oder stellt Schuldscheine aus.

2.11. Führt Aufzeichnungen über die Verfügbarkeit des verfügbaren Eigentums, inspiziert es regelmäßig und gewährleistet seine Sicherheit.

2.12. Es ist notwendig, Eigentumsurkunden, Sachwerte, die von Bewohnern beschädigt oder zerstört wurden, abzuschreiben. Führt in Übereinstimmung mit dem festgelegten Verfahren die Abholung von den schuldigen Personen durch.

2.13. Überwacht die Bereitstellung des Hostels mit den erforderlichen Sach-, Einrichtungs- und Brandschutzmitteln.

2.14. Überwacht die Umsetzung der Regeln des Brandschutzes, des Arbeitsschutzes.

2.15. Führt ein Buch mit Aufzeichnungen über die Hygiene- und Feueraufsicht sowie ein Buch mit Kommentaren und Vorschlägen. Beseitigt die genannten Nachteile

2.16. Ergreift Maßnahmen zur Lösung von Konflikten zwischen Bewohnern und Servicepersonal.

2.17. Verantwortlich für die Verfügbarkeit von Schlüsseln zu Räumen und Büros.

2.18. Führt wiederholte Briefings und Briefings am Arbeitsplatz durch, führt Schulungsprotokolle zu Sicherheit und Arbeitsschutz.

2.19. Erstellt Anträge für die Bereitstellung von Servicepersonal die notwendigen Werkzeuge, Inventar, Schutzmittel.

2.20. Wird ein verdächtiger Gegenstand gefunden, bei dem es sich um einen Sprengsatz handeln könnte, benachrichtigt der Heimdienstleiter bei einer telefonischen Bedrohung die Betreiber der spezialisierten Zivilschutzdienste:

  • an den Einsatzoffizier des Departements für Zivilschutz und Notfälle des Distrikts: - 01, 2-24-60, 5-75-11; Pro Mobiltelefone-112, 01 * (Anruf ist kostenlos)
  • an den diensthabenden Bezirkspolizisten: 02, 2-20-10, 5-66-41, und benachrichtigt auch den Direktor der Hochschule, den Leiter des Wohnheims.
  • Weitere Maßnahmen werden in strikter Übereinstimmung mit dem von der Abteilung für Zivile Notsituationen der Bezirksverwaltung erstellten Memo durchgeführt.

3. Rechte Der Leiter des Hostels hat das Recht:

3.1. Informieren Sie sich über die Entscheidungsentwürfe der Hochschulleitung zur Arbeit des Wohnheims.

3.2. Unterbreiten Sie dem Direktor des Kollegiums Vorschläge zur Räumung aus der Herberge, wegen Verstößen gegen die Wohnordnung.

3.3. Austausch mit den Leitern aller (einzelnen) Strukturabteilungen des Kollegiums.

3.4. Unterzeichnen und bestätigen Sie Dokumente im Rahmen ihrer Zuständigkeit.

3.5. Unterbreiten Sie Vorschläge zur Ermutigung angesehener Arbeiter, zur Verhängung von Strafen für Verstöße gegen die Produktions- und Arbeitsdisziplin.

3.6. Anziehen zu materielle Verantwortung schuldig, das Eigentum der Herberge beschädigt zu haben, mit Genehmigung der Angelegenheit mit der Hochschulverwaltung.

3.7. Fordern Sie die Verwaltung des Kollegiums auf, bei der Wahrnehmung ihrer Pflichten und Rechte zu helfen.

4. Verantwortung Der Leiter des Hostels ist verantwortlich für:

4.1. Für unsachgemäße Erfüllung oder Nichterfüllung ihrer in dieser Stellenbeschreibung vorgesehenen Amtspflichten - innerhalb der Grenzen, die durch die geltenden Arbeitsgesetze der Russischen Föderation festgelegt sind.

4.2. Für Straftaten, die im Rahmen der Ausübung ihrer Tätigkeit begangen wurden - im Rahmen der geltenden Verwaltungs-, Straf- und Zivilgesetzgebung der Russischen Föderation.

4.3. Zur Verursachung von Sachschäden - im Rahmen der geltenden Arbeits- und Zivilgesetzgebung der Russischen Föderation

Ich habe die Anleitung gelesen:

________________ _______________________ (Unterschrift) (Transkript)

"____" ___________________ 200 ___