Eigenschaften des Fahrers des Fahrers der Loggingstation. Betreiber von Logging-Stationen usw. Eine Einführung in die Öl- und Gasförderung

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Beschreibung der Werke... Management von Gas-Logging, selbstfahrenden Logging- und Perforationsstationen, Logliftern bei geophysikalischen Vermessungen und Perforations- und Sprengarbeiten in Bohrlöchern bis zu 1000 Meter Tiefe. Vorbereitung von Bahnhöfen und Aufzügen für Transport und Arbeit. Auswahl, Vorbereitung des Standorts sowie Installation eines Labors, einer Generatorgruppe und eines Aufzugs. Installation und Demontage von Geräten. Anschluss von Stationen an das Strom- und Beleuchtungsnetz. Absenken von Geräten (Instrumenten) in den Brunnen und deren Anheben. Jede Schicht ausführen und am Geplanten teilnehmen Wartung und Wartung von Stationen, Laboratorien, Aufzügen, Winden, Gasmotoren und Generatoren; Elektrolytwechsel und Batterieladung. Laden, Entladen und Transportieren von Geräten, Geräten und Werkzeugen.

Muss wissen: Brunnendesigns; das Verfahren zur Durchführung geophysikalischer Untersuchungen in Bohrlöchern; die Regeln für das Abfahren und Zurückholen von Fahrzeugen; Regeln für den Transport von Holz- und Perforiergeräten und -geräten, deren Aufbau und Betriebsregeln; Regeln für die Durchführung von Schicht- und planmäßigen Wartungen und laufenden Reparaturen von Ausrüstungen für Gaserfassungs-, Perforations- und Protokollierungsstationen; Typen und technische Eigenschaften Ausrüstung, Apparate, Generatoren und Stationen; Marken von Kabeln und Drähten; Grundlagen der Elektrotechnik; das Verfahren und die Regeln für die Durchführung von Sprengarbeiten; Regeln und Modi des Batterieladens; Erdungsgerät und Methoden zum Auffinden von Fehlern im Netz; Anzeichen von Fehlfunktionen von Gasmotoren, Generatoren und Hilfsmechanismen von Stationen und Möglichkeiten zu deren Beseitigung.

Bei der Durchführung geophysikalischer Untersuchungen und Perforations- und Sprengarbeiten in Bohrlöchern mit einer Tiefe von mehr als 1000 bis 4000 m sowie in Richtungsbohrlöchern mit einer Tiefe von bis zu 1500 m - der 5. Grad.

Bei der Durchführung geophysikalischer Untersuchungen und Perforations- und Sprengarbeiten in Bohrlöchern mit einer Tiefe von mehr als 4000 bis 5000 m sowie in Richtungsbohrlöchern mit einer Tiefe von mehr als 1500 m - der 6. Klasse.

Bei der Durchführung geophysikalischer Untersuchungen und Perforations- und Sprengarbeiten in Bohrlöchern mit einer Tiefe von mehr als 5.000 m, Horizontalbohrlöchern, Bohrlöchern mit einem gewichteten Bohrschlamm mit einer Dichte von mehr als 1,6 g / cu. cm - 7. Kategorie.

Logging-Station-Betreiber 4. Klasse

Beschreibung der Werke.

1. Management von Gas-Logging, selbstfahrenden Logging- und Perforationsstationen, Logliftern bei geophysikalischen Vermessungen und Perforations- und Sprengarbeiten in Bohrlöchern bis zu 1000 Meter Tiefe.
2. Vorbereitung von Stationen und Aufzügen für Transport und Arbeit.
3. Auswahl, Vorbereitung des Standorts sowie Installation des Labors, der Generatorgruppe und des Aufzugs.
4. Installation und Demontage von Geräten.
5. Anschluss der Stationen an das Strom- und Beleuchtungsnetz.
6. Absenken von Geräten (Instrumenten) in den Brunnen und deren Anheben.
7. Durchführung jeder Schicht und Teilnahme an planmäßigen Wartungen und laufenden Reparaturen von Stationen, Labors, Aufzügen, Winden, Gasmotoren und Generatoren; Elektrolytwechsel und Batterieladung.
8. Laden, Entladen und Transportieren von Geräten, Geräten und Werkzeugen.

Muss wissen:

Brunnenstrukturen;
- das Verfahren zur Durchführung geophysikalischer Untersuchungen in Bohrlöchern;
- die Regeln für die Abfahrt und den Aufstieg von Fahrzeugen;
- Vorschriften für den Transport von Holz- und Perforiergeräten und -ausrüstung, deren Aufbau und Betriebsvorschriften;
- Regeln für die schichtweise und planmäßige Wartung und laufende Reparatur von Ausrüstungen für Gaserfassungs-, Perforations- und Protokollierungsstationen;
- Typen und technische Eigenschaften von Ausrüstungen, Geräten, Generatoren und Stationen;
- Marken von Kabeln und Drähten;
- Grundlagen der Elektrotechnik;
- Verfahren und Regeln für die Durchführung von Sprengarbeiten;
- Regeln und Modi für das Aufladen der Batterie;
- Erdungsvorrichtung und Methoden zur Fehlersuche im Netz;
- Anzeichen von Fehlfunktionen von Benzinmotoren, Generatoren und Hilfsmechanismen von Stationen und Möglichkeiten zu deren Beseitigung.

Tarifierung:

5. Grad - bei der Durchführung geophysikalischer Untersuchungen und Perforations- und Sprengarbeiten in Bohrlöchern mit einer Tiefe von mehr als 1000 bis 4000 m sowie in Richtungsbohrlöchern mit einer Tiefe von 1500 m;
6. Kategorie - bei der Durchführung geophysikalischer Untersuchungen und Perforations- und Sprengarbeiten in Bohrlöchern mit einer Tiefe von mehr als 4000 bis 5000 m sowie in Richtungsbohrlöchern mit einer Tiefe von mehr als 1500 m;
7. Klasse - bei der Durchführung geophysikalischer Untersuchungen und Perforations- und Sprengarbeiten in Bohrlöchern mit einer Tiefe von mehr als 5000 m, Horizontalbohrlöchern, Bohrlöchern mit einer gewichteten Bohrspülung mit einer Dichte von mehr als 1,6 g / cu. cm.

Ausbildung von Beruf - .

Nachrichten

Erteilung von Kontrollrechten für Rollmaterial

Seit dem 27. Januar 2020 haben sich die Regeln für die Ausstellung von Dokumenten für die Berechtigung zum Führen von Fahrzeugen sowohl auf öffentlichen als auch auf nichtöffentlichen Gleisen geändert.

Wesentliche Änderungen

1. Die Ausstellung einer Bescheinigung über das Recht zum Betrieb von Schienenfahrzeugen auf öffentlichen Gleisen wird jetzt nicht von der JSC "Russische Eisenbahn", sondern von Rostransnadzor durchgeführt und wird zu einem öffentlichen Dienst.

2. Um Rollmaterial auf nichtöffentlichen Gleisen zu betreiben, müssen Sie jetzt auch eine Bescheinigung über die Betriebsberechtigung in Rostransnadzor erwerben.

Harmonisierung der Ausbildungsprogramme auf der Schiene

Anforderungen an Berufe, die bedingt professionelle Standards und die Entwicklung der Technologien sich ständig ändert, in dieser Hinsicht ist der Prozess der Änderung, Anpassung und Aktualisierung der Lehrpläne, insbesondere für die Eisenbahnberufe, ständig im Gange. Letzte Woche haben wir bekommen Lernprogramme vom Verkehrsministerium genehmigt und genehmigt und Bundesbehörde Eisenbahntransport nach Beruf:

Erlernen der Bedienung eines Eisenbahnkrans

Die theoretische Ausbildung zum Eisenbahnkranführer wurde letzte Woche abgeschlossen. Es waren die Zugkranführer, die unter Berücksichtigung aller Besonderheiten studierten: Rangier-, Signal- und Sicherheitsregeln für Eisenbahn... Im Mittelpunkt des Kurses standen die Krane KDE-251 und KZhDE-25 sowie der EDK-1000/2 mit erhöhter Tragfähigkeit bis 125 Tonnen.

Nächste Woche werden die Azubis auf unser Trainingsgelände gehen, wo sie unter Anleitung erfahrener Ausbilder ihr theoretisches Wissen in die Praxis umsetzen.

Eine Einführung in die Öl- und Gasförderung

Woher kommt das Öl? Wie wird es abgebaut und zu was wird es verarbeitet? Wie werden Bohrinseln gebaut, gebohrt und fertiggestellt?

All dies wurde beim Kurs „Einführung in die Öl- und Gasförderung“ diskutiert, der letzte Woche von Spezialisten der Öl- und Gassparte „PromResurs“ gehalten wurde.

Obwohl der Kurs vorbei ist, wiederholen wir ihn gerne für Sie.

Der Kurs ist für Sie nützlich, wenn:

Wir haben studiert: Ausbildung für Galvanik

Es gibt noch ein bisschen mehr Leute, die eine qualifizierte Spezialität beherrschen, Hurra!

Unsere Spezialisten haben eine regelmäßige Schulung für die Mitarbeiter der Galvanik mit der Organisation von theoretischen und praktischen Kursen durchgeführt. In praktischen Übungen wurde daran gearbeitet, Teile mit komplexen Formen abzudecken.

Jetzt wird die Verzinkung in der Lage sein, die erklärten Arbeiten selbstständig auszuführen, und das Unternehmen wird keine wertvolle Zeit für die Ausbildung im Prozess der Arbeit an produktiven Teilen verschwenden und den Ausschuss in seiner Produktion reduzieren.

Wir warten auf alle, die die Ausbildung noch nicht abgeschlossen haben!

Einstellung einer Gruppe von Zugkranfahrern im Juli

Freunde, Ende Juli beginnt die Ausbildung zum Beruf „Bahnkranführer“.

Die Ausbildung besteht aus 2 Teilen: Theoretisch und Praktisch.

Der theoretische Teil findet vom 31. Juli bis 18. August 2017 statt. Die Schulung umfasst Themen wie Kranbau, Bedienung, Handhabung, Bahnsignalisierung und Grundlagen des Rangierens.

ICH BIN DAMIT EINVERSTANDEN:

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[Berufsbezeichnung]

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[Name der Firma]

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ARBEITSBESCHREIBUNG

Logging-Station-Betreiber der 6. Klasse

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1. Das Geschenk Arbeitsbeschreibung definiert und regelt die Befugnisse, fachlichen und behördlichen Pflichten, Rechte und Pflichten des Logierstationsbetreibers der 6. Kategorie [Name der Organisation im Genitiv] (im Folgenden: die Gesellschaft).

1.2. Die Ernennung und Abberufung eines Holzschlagplatzbetreibers der 6. Kategorie erfolgt nach dem in der geltenden Arbeitsgesetzgebung festgelegten Verfahren auf Anordnung des Unternehmensleiters.

1.3. Der Holzplatzbetreiber der 6. Klasse gehört zur Kategorie der Arbeiter und ist direkt der [Bezeichnung der Position des unmittelbaren Vorgesetzten im Dativ] des Unternehmens unterstellt.

1.4. Der Logierstationsbetreiber der 6. Klasse ist verantwortlich für:

  • rechtzeitige und qualitativ hochwertige Ausführung der Aufgaben für den vorgesehenen Zweck;
  • Einhaltung der Leistungs- und Arbeitsdisziplin;
  • Einhaltung von Arbeitsschutzmaßnahmen, Aufrechterhaltung der Ordnung, Einhaltung von Regeln Brandschutz am ihm zugewiesenen Arbeitsplatz (Arbeitsplatz).

1.5. Eine Person mit einem Durchschnitt Berufsausbildung in diesem Fachgebiet und Berufserfahrung von mindestens 1 Jahr.

1.6. In der Praxis sollte sich der Betreiber der Holzfällerstation der 6. Klasse von Folgendem leiten lassen:

  • lokale Gesetze und organisatorische und administrative Dokumente des Unternehmens;
  • interne Arbeitsvorschriften;
  • Regeln des Arbeitsschutzes und der Sicherheitsmaßnahmen, die industrielle Hygiene und Brandschutz gewährleisten;
  • Weisungen, Anordnungen, Entscheidungen und Weisungen des unmittelbaren Vorgesetzten;
  • diese Stellenbeschreibung.

1.7. Der Betreiber einer Loggingstation der 6. Klasse sollte wissen:

  • Brunnendesigns;
  • das Verfahren zur Durchführung geophysikalischer Untersuchungen in Bohrlöchern;
  • die Regeln für das Abfahren und Zurückholen von Fahrzeugen;
  • Regeln für den Transport von Holz- und Perforiergeräten und -geräten, deren Aufbau und Betriebsregeln;
  • Regeln für die Durchführung von Schicht- und planmäßigen Wartungen und laufenden Reparaturen von Ausrüstungen für Gaserfassungs-, Perforations- und Protokollierungsstationen;
  • Typen und technische Eigenschaften von Ausrüstungen, Geräten, Generatoren und Stationen;
  • Marken von Kabeln und Drähten;
  • Grundlagen der Elektrotechnik; das Verfahren und die Regeln für die Durchführung von Sprengarbeiten;
  • Regeln und Modi des Batterieladens;
  • Erdungsgerät und Methoden zum Auffinden von Fehlern im Netz;
  • Anzeichen von Fehlfunktionen von Gasmotoren, Generatoren und Hilfsmechanismen von Stationen und Möglichkeiten zu deren Beseitigung.

1.8. Während der vorübergehenden Abwesenheit des Holzplatzbetreibers der 6. Klasse werden seine Aufgaben auf [die Bezeichnung der Position des Stellvertreters] übertragen.

2. Berufliche Verantwortlichkeiten

Der Bediener der Loggingstation der 6. Klasse führt die folgenden Arbeitsfunktionen aus:

2.1. Management von Gas-Logging, selbstfahrenden Logging- und Perforationsstationen, Logliftern bei der Durchführung geophysikalischer Vermessungen und Perforations- und Sprengarbeiten in Bohrlöchern mit einer Tiefe von über 4000 bis 5000 Metern sowie in Richtungsbohrungen mit einer Tiefe von über 1500 Metern .

2.2. Vorbereitung von Bahnhöfen und Aufzügen für Transport und Arbeit.

2.3. Auswahl, Vorbereitung des Standorts sowie Installation eines Labors, einer Generatorgruppe und eines Aufzugs.

2.4. Installation und Demontage von Geräten.

2.5. Anschluss von Stationen an das Strom- und Beleuchtungsnetz.

2.6. Absenken von Geräten (Instrumenten) in den Brunnen und deren Anheben.

2.7. Durchführung jeder Schicht und Teilnahme an planmäßigen Wartungen und laufenden Reparaturen von Stationen, Labors, Aufzügen, Winden, Gasmotoren und Generatoren; Elektrolytwechsel und Batterieladung.

2.8. Laden, Entladen und Transportieren von Geräten, Geräten und Werkzeugen.

Bei betriebswirtschaftlicher Notwendigkeit kann ein Holzplatzbetreiber der 6. Klasse in gesetzlich vorgeschriebener Weise Überstunden leisten.

3. Rechte

Der Betreiber der Holzfällerstation der 6. Klasse hat das Recht:

3.1. Kennenlernen der Projekte der Entscheidungen der Unternehmensleitung über ihre Aktivitäten.

3.2. Vorschläge zur Verbesserung der Arbeit in Bezug auf die in dieser Stellenbeschreibung vorgesehenen Verantwortlichkeiten zur Berücksichtigung der Geschäftsleitung einreichen.

3.3. Informieren Sie den unmittelbaren Vorgesetzten über alle identifizierten im Prozess der Ausführung seiner beruflichen Pflichten Mängel in der Produktionstätigkeit des Unternehmens (seine strukturellen Abteilungen) und Vorschläge zu deren Beseitigung.

3.4. Fordern Sie persönlich oder im Namen des unmittelbaren Vorgesetzten von den Leitern der Unternehmensabteilungen und Fachleuten Informationen und Unterlagen an, die für die Wahrnehmung ihrer dienstlichen Aufgaben erforderlich sind.

3.5. Spezialisten aller (Einzel-)Strukturbereiche des Unternehmens in die Lösung der ihm übertragenen Aufgaben einzubeziehen (sofern dies in den Bestimmungen über strukturelle Aufteilungen falls nicht - mit Zustimmung des Unternehmensleiters).

3.6. Fordern Sie die Unternehmensleitung auf, bei der Erfüllung ihrer Pflichten und Rechte zu helfen.

4. Verantwortungs- und Leistungsbewertung

4.1. Der Betreiber einer Holzfällerstation der 6. Klasse trägt administrative, disziplinarische und materielle (und in Einzelfälle durch die Gesetzgebung der Russischen Föderation vorgeschrieben - und strafrechtliche) Haftung für:

4.1.1. Nichtbeachtung oder unsachgemäße Erfüllung der behördlichen Weisungen des unmittelbaren Vorgesetzten.

4.1.2. Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäße Erfüllung der eigenen Arbeitsfunktionen und die ihm übertragenen Aufgaben.

4.1.3. Missbrauch der eingeräumten behördlichen Befugnisse sowie deren Verwendung zu persönlichen Zwecken.

4.1.4. Ungenaue Angaben über den Status der ihm anvertrauten Arbeiten.

4.1.5. Unterlassenes Ergreifen von Maßnahmen zur Unterdrückung der festgestellten Verstöße gegen Sicherheitsvorschriften, Brandschutz und andere Vorschriften, die eine Bedrohung für die Tätigkeit des Unternehmens und seiner Mitarbeiter darstellen.

4.1.6. Versäumnis, die Arbeitsdisziplin durchzusetzen.

4.2. Die Bewertung der Arbeit eines Forststationsbetreibers der 6. Kategorie wird durchgeführt:

4.2.1. Sofortiger Vorgesetzter - regelmäßig im Rahmen der täglichen Erfüllung seiner Arbeitsfunktionen durch den Mitarbeiter.

4.2.2. Bescheinigungskommission Unternehmen - periodisch, mindestens jedoch alle zwei Jahre, basierend auf den dokumentierten Arbeitsergebnissen für den Bewertungszeitraum.

4.3. Das Hauptkriterium für die Beurteilung der Arbeit eines Holzschlagplatzbetreibers der 6. Klasse ist die Qualität, Vollständigkeit und Aktualität seiner Erledigung der in dieser Anleitung vorgesehenen Aufgaben.

5. Arbeitsbedingungen

5.1. Die Betriebsweise des Holzplatzbetreibers der 6. Klasse richtet sich nach den vom Unternehmen aufgestellten internen Arbeitsvorschriften.

5.2. Aus betrieblichen Gründen ist der Betreiber der Holzfällerstation der 6. Geschäftsreisen(einschließlich lokaler Bedeutung).

Mit der Anleitung vertraut __________ / ____________ / "____" _______ 20__

ICH BIN DAMIT EINVERSTANDEN:

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[Berufsbezeichnung]

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[Name der Firma]

________________/[VOLLSTÄNDIGER NAME.]/

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ARBEITSBESCHREIBUNG

Betreiber von Holzfällerstationen der 5. Klasse

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1. Diese Stellenbeschreibung definiert und regelt die Befugnisse, Funktions- und Berufspflichten, Rechte und Pflichten des Protokollführers der 5. Kategorie [Name der Organisation im Genitiv] (nachfolgend das Unternehmen).

1.2. Die Ernennung und Abberufung eines Holzschlagplatzbetreibers der 5. Kategorie erfolgt nach dem in der geltenden Arbeitsgesetzgebung festgelegten Verfahren auf Anordnung des Unternehmensleiters.

1.3. Der Logierplatzbetreiber der 5. Kategorie gehört zur Kategorie der Arbeiter und ist direkt der [Bezeichnung der Position des unmittelbaren Vorgesetzten im Dativ] des Unternehmens unterstellt.

1.4. Der Logierstationsbetreiber der 5. Klasse ist verantwortlich für:

  • rechtzeitige und qualitativ hochwertige Ausführung der Aufgaben für den vorgesehenen Zweck;
  • Einhaltung der Leistungs- und Arbeitsdisziplin;
  • Einhaltung von Arbeitsschutzmaßnahmen, Aufrechterhaltung der Ordnung, Umsetzung von Brandschutzvorschriften am zugewiesenen Arbeitsplatz (Arbeitsplatz).

1.5. Eine Person mit einer mittleren Berufsausbildung in diesem Fachgebiet und einer Berufserfahrung von mindestens 1 Jahr wird in die Position eines Holzfällerbetreibers der 5. Kategorie berufen.

1.6. In der Praxis sollte sich der Betreiber der Holzfällerstation der 5. Klasse von folgenden Punkten leiten lassen:

  • lokale Gesetze und organisatorische und administrative Dokumente des Unternehmens;
  • interne Arbeitsvorschriften;
  • Regeln des Arbeitsschutzes und der Sicherheitsmaßnahmen, die industrielle Hygiene und Brandschutz gewährleisten;
  • Weisungen, Anordnungen, Entscheidungen und Weisungen des unmittelbaren Vorgesetzten;
  • diese Stellenbeschreibung.

1.7. Der Betreiber einer Loggingstation der 5. Klasse sollte wissen:

  • Brunnendesigns;
  • das Verfahren zur Durchführung geophysikalischer Untersuchungen in Bohrlöchern;
  • die Regeln für das Abfahren und Zurückholen von Fahrzeugen;
  • Regeln für den Transport von Holz- und Perforiergeräten und -geräten, deren Aufbau und Betriebsregeln;
  • Regeln für die Durchführung von Schicht- und planmäßigen Wartungen und laufenden Reparaturen von Ausrüstungen für Gaserfassungs-, Perforations- und Protokollierungsstationen;
  • Typen und technische Eigenschaften von Ausrüstungen, Geräten, Generatoren und Stationen;
  • Marken von Kabeln und Drähten;
  • Grundlagen der Elektrotechnik; das Verfahren und die Regeln für die Durchführung von Sprengarbeiten;
  • Regeln und Modi des Batterieladens;
  • Erdungsgerät und Methoden zum Auffinden von Fehlern im Netz;
  • Anzeichen von Fehlfunktionen von Gasmotoren, Generatoren und Hilfsmechanismen von Stationen und Möglichkeiten zu deren Beseitigung.

1.8. Während der vorübergehenden Abwesenheit des Holzplatzbetreibers der 5. Klasse werden seine Aufgaben auf [die Bezeichnung der Position des Stellvertreters] übertragen.

2. Berufliche Verantwortlichkeiten

Der Holzplatzbetreiber der 5. Kategorie führt folgende Arbeitsfunktionen aus:

2.1. Steuerung von Gas-Logging, selbstfahrenden Logging- und Perforierstationen, Logliftern bei geophysikalischen Vermessungen und Perforier- und Sprengarbeiten in Bohrlöchern mit einer Tiefe von über 1000 bis 4000 Metern sowie in Richtungsbohrungen mit einer Tiefe von bis zu 1500 Metern .

2.2. Vorbereitung von Bahnhöfen und Aufzügen für Transport und Arbeit.

2.3. Auswahl, Vorbereitung des Standorts sowie Installation eines Labors, einer Generatorgruppe und eines Aufzugs.

2.4. Installation und Demontage von Geräten.

2.5. Anschluss von Stationen an das Strom- und Beleuchtungsnetz.

2.6. Absenken von Geräten (Instrumenten) in den Brunnen und deren Anheben.

2.7. Durchführung jeder Schicht und Teilnahme an planmäßigen Wartungen und laufenden Reparaturen von Stationen, Labors, Aufzügen, Winden, Gasmotoren und Generatoren; Elektrolytwechsel und Batterieladung.

2.8. Laden, Entladen und Transportieren von Geräten, Geräten und Werkzeugen.

Bei betriebswirtschaftlicher Notwendigkeit kann ein Holzfällerbetreiber der 5. Kategorie in gesetzlich vorgeschriebener Weise Überstunden leisten.

3. Rechte

Der Holzplatzbetreiber der 5. Klasse hat das Recht:

3.1. Kennenlernen der Projekte der Entscheidungen der Unternehmensleitung über ihre Aktivitäten.

3.2. Vorschläge zur Verbesserung der Arbeit in Bezug auf die in dieser Stellenbeschreibung vorgesehenen Verantwortlichkeiten zur Berücksichtigung der Geschäftsleitung einreichen.

3.3. Informieren Sie den unmittelbaren Vorgesetzten über alle bei der Erfüllung seiner Aufgaben festgestellten Mängel in der Produktionstätigkeit des Unternehmens (seiner Strukturbereiche) und unterbreiten Sie Vorschläge zu deren Beseitigung.

3.4. Fordern Sie persönlich oder im Namen des unmittelbaren Vorgesetzten von den Leitern der Unternehmensabteilungen und Fachleuten Informationen und Unterlagen an, die für die Wahrnehmung ihrer dienstlichen Aufgaben erforderlich sind.

3.5. Einbindung von Spezialisten aus allen (Einzel-)Strukturbereichen des Unternehmens in die Lösung der ihm übertragenen Aufgaben (sofern dies in den Bestimmungen über Strukturbereiche vorgesehen ist, andernfalls mit Zustimmung des Unternehmensleiters).

3.6. Fordern Sie die Unternehmensleitung auf, bei der Erfüllung ihrer Pflichten und Rechte zu helfen.

4. Verantwortungs- und Leistungsbewertung

4.1. Der Betreiber der Loggingstation der 5. Kategorie trägt die administrative, disziplinarische und materielle (und in einigen Fällen durch die Gesetzgebung der Russischen Föderation vorgeschriebene - und strafrechtliche) Verantwortung für:

4.1.1. Nichtbeachtung oder unsachgemäße Erfüllung der behördlichen Weisungen des unmittelbaren Vorgesetzten.

4.1.2. Unterlassung oder unsachgemäße Erfüllung seiner Arbeitsfunktionen und der ihm übertragenen Aufgaben.

4.1.3. Missbrauch der eingeräumten behördlichen Befugnisse sowie deren Verwendung zu persönlichen Zwecken.

4.1.4. Ungenaue Angaben über den Status der ihm anvertrauten Arbeiten.

4.1.5. Unterlassenes Ergreifen von Maßnahmen zur Unterdrückung der festgestellten Verstöße gegen Sicherheitsvorschriften, Brandschutz und andere Vorschriften, die eine Bedrohung für die Tätigkeit des Unternehmens und seiner Mitarbeiter darstellen.

4.1.6. Versäumnis, die Arbeitsdisziplin durchzusetzen.

4.2. Die Bewertung der Arbeit eines Holzfällerstationsbetreibers der 5. Kategorie wird durchgeführt:

4.2.1. Sofortiger Vorgesetzter - regelmäßig im Rahmen der täglichen Erfüllung seiner Arbeitsfunktionen durch den Mitarbeiter.

4.2.2. Die Bestätigungskommission des Unternehmens - periodisch, mindestens jedoch alle zwei Jahre, basierend auf den dokumentierten Ergebnissen der Arbeit für den Bewertungszeitraum.

4.3. Das Hauptkriterium für die Beurteilung der Arbeit eines Holzschlagplatzbetreibers der 5. Klasse ist die Qualität, Vollständigkeit und Aktualität seiner Erledigung der in dieser Anleitung vorgesehenen Aufgaben.

5. Arbeitsbedingungen

5.1. Die Betriebsweise des Betreibers der Holzfällerstation der 5. Klasse richtet sich nach den vom Unternehmen aufgestellten internen Arbeitsvorschriften.

5.2. Aus betrieblichen Gründen ist der Forstanlagenbetreiber der 5. Kategorie zu Dienstreisen (auch örtlich) verpflichtet.

Mit der Anleitung vertraut __________ / ____________ / "____" _______ 20__