Zollkontrollzonen können erstellt werden. Orte der Zollkontrolle. Vorübergehende Kontrollzonen der Zollbehörden

Ständige und vorübergehende Zollkontrollzonen.

Es gibt zwei Arten von Zollkontrollzonen:

Permanent und

Vorübergehend.

Ständige Zollkontrollzonen

werden erstellt bei regelmäßiger Anwesenheit von Waren, die der Zollkontrolle unterliegen (Ankunftsorte von Waren und Fahrzeugen im Zollgebiet, Zwischenlager, Zolllager, Räumlichkeiten eines Duty-Free-Shops).

Die Entscheidung, ständige Zollkontrollzonen entlang der Zollgrenze der Russischen Föderation zu schaffen, wird durch Rechtsakte der im Zollbereich ermächtigten föderalen Exekutive formalisiert.

In anderen Fällen wird die Entscheidung über die Einrichtung einer ständigen Zollkontrollzone vom Zollleiter (in Form einer Anordnung) getroffen, in dessen Region sich die Orte und Gebiete befinden, in denen ständige Zollkontrollzonen eingerichtet werden.

Temporäre Zollkontrollzonen können eingerichtet werden aufgrund einer schriftlichen Entscheidung des Leiters der Zollbehörde (zum Beispiel des Leiters der Zollstelle):

Bei der Zollabfertigung außerhalb der bezeichneten Orte (für die Dauer der Zolloperationen);

Die Grenzen der ständigen Zollkontrollzone werden durch rechteckige Schilder mit der Aufschrift auf grünem Hintergrund "Zollkontrollzone" in Russisch und . angezeigt Englisch "Zollkontrollzone" 2. Die Grenzen der vorübergehenden Zollkontrollzone können durch ein Schutzband, Schilder, Anzeigetafeln oder andere Hinweisschilder angezeigt werden. Für den Fall, dass Personen die zollrechtlichen Anforderungen nicht erfüllen, kann eine Verwaltungshaftung nach Art. 16.5 KRFoAP „Verstoß gegen das Zollkontrollzonenregime“.

Temporäre Zollkontrollzonen können eingerichtet werden:

A) für die Erstellung der Zollabfertigung von Waren und Transport

Gelder außerhalb der Orte der Zollabwicklung - zum Zeitpunkt ihrer Erfüllung, wenn

bei der Durchführung solcher Vorgänge ist es erforderlich, die Zollkontrollzone zu bestimmen

basierend auf der Notwendigkeit, eine reibungslose Implementierung zu gewährleisten

die Zollbehörden von ihren Aufgaben;

B) wenn es erforderlich ist, eine Kontrolle oder Kontrolle von Waren und Fahrzeugen durchzuführen, die von Zollbehörden außerhalb der ständigen Zonen gefunden werden



Zollkontrolle.

Die Entscheidung über die Einrichtung einer vorübergehenden Zollkontrollzone wird vom Leiter der Zollbehörde oder einer ihn schriftlich vertretenden Person getroffen.

Zollkontrollzonen können dauerhaft sein, wenn sich zollkontrollpflichtige Waren regelmäßig befinden, oder vorübergehend.

An den Orten der Zollabfertigung, an den Stellen, an denen Waren und Fahrzeuge die Zollgrenze passieren, werden ständige Zollkontrollzonen geschaffen. Russische Föderation, an Kontrollpunkten jenseits der Staatsgrenze der Russischen Föderation, Standorten von Zollbehörden sowie entlang der Zollgrenze der Russischen Föderation.

Vorübergehende Zollkontrollzonen werden in Gebieten, in Räumlichkeiten, auf Fahrzeugen (einschließlich Schiffen und Flugzeugen, Eisenbahnzügen) eingerichtet, in denen sich zollkontrollpflichtige Waren und Fahrzeuge befinden oder befinden können, wenn während einer solchen Kontrolle eine Zollzone festgelegt werden muss . Kontrolle, ausgehend von der Notwendigkeit, die Sicherheit dieser Waren und Fahrzeuge sowie die ungehinderte Wahrnehmung ihrer Aufgaben durch die Zollbehörden zu gewährleisten.

Es können vorübergehende Zollkontrollzonen eingerichtet werden 5:

Für die Herstellung der Zollabfertigung von Waren und Fahrzeugen außerhalb der Orte der Zollabwicklung (Artikel 406 des Zollkodex) - zum Zeitpunkt ihrer Beauftragung, wenn es während der Durchführung dieser Vorgänge erforderlich ist, die Zollkontrollzone auf der Grundlage der müssen die ungehinderte Wahrnehmung ihrer Aufgaben durch die Zollbehörden sicherstellen;

Wenn es erforderlich ist, Waren und Fahrzeuge zu kontrollieren oder zu kontrollieren, die von Zollbehörden außerhalb der ständigen Zollkontrollzonen entdeckt wurden.

Das Verfahren zur Schaffung ständiger Zollkontrollzonen entlang der Zollgrenze der Russischen Föderation

Entlang der Zollgrenze werden Zollkontrollzonen in der von der Regierung der Russischen Föderation festgelegten Weise eingerichtet

Die Regierung der Russischen Föderation hat das folgende Verfahren zur Schaffung von Zollkontrollzonen in der Russischen Föderation entlang der Zollgrenze festgelegt:

1. Entlang der Zollgrenze werden Zollkontrollzonen geschaffen, unabhängig davon, ob sie mit der Linie der Staatsgrenze der Russischen Föderation zusammenfällt oder nicht.

2. Der Föderale Zolldienst der Russischen Föderation bestimmt die Abschnitte der Zollgrenze, entlang derer Zollkontrollzonen eingerichtet werden müssen, und entscheidet über die Einrichtung solcher Zonen. Die Entscheidung zur Einrichtung von Zollkontrollzonen wird durch die Regulierungsbehörden formalisiert Rechtsakt Die föderale Zolldienst Der Russischen Föderation, koordiniert mit dem Föderalen Sicherheitsdienst der Russischen Föderation und den Exekutivbehörden der Teilstaaten der Russischen Föderation, auf deren Territorium die angegebenen Zonen eingerichtet werden.

3. Auf dem Landabschnitt des Zollgebiets der Russischen Föderation kann innerhalb eines Geländestreifens bis zu einer Breite von 30 Kilometern von der Zollgrenze in das Innere der Russischen Föderation eine Zollkontrollzone eingerichtet werden.

4. Die Zollkontrollzone entlang der Zollgrenze der auf dem Territorium der Russischen Föderation tätigen Sonderwirtschaftszonen wird beiderseits des Landabschnitts der Zollgrenze, der nicht mit der Staatsgrenze der Russischen Föderation zusammenfällt, geschaffen.

5. Auf Fluss- und Seeabschnitten kann innerhalb des russischen Teils der Gewässer von Grenzflüssen, Seen und anderen Gewässern eine Zollkontrollzone eingerichtet werden, sowie ein Streifen

bis zu 15 Kilometer breites Gelände von der Küste bis ins Innere der Russischen Föderation.

6. Auf Seegebieten kann innerhalb des Küstenmeeres der Russischen Föderation eine Zollkontrollzone eingerichtet werden, mit Ausnahme von Seegebieten um künstliche Inseln, Anlagen und Strukturen, über die die Russische Föderation in der ausschließlichen Wirtschaftszone von . die Gerichtsbarkeit ausübt der Russischen Föderation und auf dem Festlandsockel der Russischen Föderation gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation. Die Zollkontrollzone in diesen Gebieten wird auf dem Gebiet der genannten künstlichen Inseln, Anlagen und Bauwerke geschaffen.

Das Verfahren zur Schaffung einer vorübergehenden Zollkontrollzone

Die Entscheidung über die Einrichtung einer vorübergehenden Zollkontrollzone wird vom Leiter der Zollbehörde (einer ihn vertretenden Person) auf der Grundlage des Berichts des Beamten der Zollbehörde über die Notwendigkeit der Schaffung einer vorübergehenden Zollkontrollzone getroffen, der angibt: darin die Gründe und der Zweck der Schöpfung, der Zeitraum, für den sie geschaffen werden muss.

Die Entscheidung über die Einrichtung einer vorübergehenden Zollkontrollzone wird durch eine Anordnung (Dekret) der Zollbehörde in deren Tätigkeitsgebiet, in der sich die angegebene Zone befindet, formalisiert.

Der Auftrag (Auftrag) über die Einrichtung einer vorübergehenden Zollkontrollzone muss Folgendes enthalten:

Grundlage und Zweck der Schöpfung;

Erstellungsdatum und Erstellungszeitraum;

Nummern und Datum der von befugten Zollbeamten erstellten Dokumente, wenn auf der Grundlage dieser Dokumente eine vorübergehende Zollkontrollzone eingerichtet wird;

Informationen über die Person, die die Verfügungsgewalt über die Waren hat und (oder) die Räumlichkeiten und (oder) offene Bereiche besitzt, in denen Zollkontrollen, Zollkontrollen von Waren und Fahrzeugen durchgeführt werden, Zollvorgänge zulässig sind, vorübergehende Verwahrung von Waren innerhalb des geschaffenen vorübergehenden Zolls Kontrollzonen;

Aufenthaltsort;

Grenzen und Orte ihres Überschreitens durch Personen, Güter und Fahrzeuge;

Angewandte Bezeichnungsmittel.

Eine Kopie der Anordnung (Anweisung) über die Einrichtung einer vorübergehenden Zollkontrollzone am Tag ihrer Unterzeichnung wird der betroffenen Person zugesandt.

Aufhebung des Beschlusses zur Einrichtung von Zollkontrollzonen

Die Entscheidung über die Einrichtung einer Zollkontrollzone wird aufgehoben im Falle einer Änderung des Standorts der Zollbehörde, der Schließung einer Kontrollstelle über die Staatsgrenze der Russischen Föderation, einer Änderung des Lagerorts von Waren unter Zollkontrolle, a Änderung des Ortes, an dem Zollvorgänge zulässig sind, Aufhebung der Gründe, aus denen die Zuteilung erforderlich ist und Benennung eines Teils des Zollgebiets der Russischen Föderation zum Zwecke der Zollkontrolle in Form von Zollkontrolle und Zoll Kontrolle von Waren und Fahrzeugen, deren Lagerung und Beförderung unter zollamtlicher Überwachung.

Die Aufhebung der Entscheidung über die Einrichtung einer Zollkontrollzone führt zu ihrer Liquidation. Die Zollbehörde ergreift nach der Aufhebung der in ihrem Tätigkeitsbereich gelegenen Zollkontrollzone Maßnahmen, um die Mittel ihrer Benennung zu entfernen und interessierte Parteien über ihre Aufhebung zu informieren.

Ständige Zollkontrollzonen, bei denen es sich um Räumlichkeiten und (oder) Freiflächen handelt, die als Zwischenlager bestimmt sind, der angrenzende Bereich und besonders ausgestattet für das Abstellen von Fahrzeugen, die Waren unter Zollkontrolle befördern, Zolllager, Duty-Free-Shops Handel werden liquidiert in für den Fall, dass die betreffenden juristischen Personen aus dem Register der Eigentümer von vorübergehenden Lagerhäusern (Artikel 114 des Zollgesetzbuchs) ausgeschlossen werden, dem Register der Eigentümer von Zolllagern (Artikel 232 des Zollgesetzbuchs) gemäß etablierte Ordnung und die Schließung eines Duty-free-Shops (Artikel 263 des Kodex).

Die Entscheidung über die Auflösung der ständigen Zollkontrollzone wird in Form eines Zollbefehls erstellt, mit Ausnahme der Fälle der Liquidation der ständigen Zollkontrollzone, die entlang der Zollgrenze der Russischen Föderation geschaffen wurde.

Die vorübergehende Zollkontrollzone wird nach Abschluss der Maßnahmen, die ihrer Errichtung zugrunde lagen, oder nach Ablauf ihrer in der Anordnung (Beschluss) der Zollbehörde über die Errichtung einer vorübergehenden Zollkontrollzone festgelegten Geltungsdauer aufgelöst.

Um die zollamtliche Kontrolle von zollpflichtigen Waren und Fahrzeugen zu verstärken, um die unbedingte Erfüllung der Anforderungen des Art. 181 des Zollkodex der Russischen Föderation, Vorschriften über das Verfahren zur Schaffung und Ausweisung von Zollkontrollzonen, genehmigt durch Beschluss des Staatlichen Zollausschusses Russlands vom 13. Juli 2000 N 594, Vorschriften über die vorübergehende Lagerung von Waren und Fahrzeugen unter Zollkontrolle, genehmigt durch Beschluss des Staatlichen Zollausschusses Russlands vom 23. März 2001 N 290, Schreiben des Staatlichen Zollausschusses Russlands vom 10.12.2000 N 01-06 / 29595 "Über Zollkontrollzonen" und von 15.05.2002 N 01-18 / 18745 "Über die Organisation der Arbeit der Zollbehörden bei der Schaffung und Nutzung von Zollkontrollzonen" Ich bestelle:
1. Genehmigung des Verfahrens zur Beschlussfassung über die Einrichtung vorübergehender Zollkontrollzonen in der Region Zentral Zollamt(im Folgenden als Verfahren bezeichnet) gemäß Anlage 1 zu dieser Verordnung.
2. Zollleiter (außer Mittelheck):
2.1. Die Einrichtung vorübergehender Zollkontrollzonen ohne ausreichende Gründe und Bedingungen sowie deren Funktionieren nach Abschluss der Maßnahmen, zu deren Durchführung sie geschaffen wurden, auszuschließen.
2.2. Organisation der Prüfung von Anträgen auf Einrichtung vorübergehender Zollkontrollzonen.
2.3. Entscheidungen über die Einrichtung vorübergehender Zollkontrollzonen und die Beendigung ihrer Geltungsdauer werden durch Zollbeschlüsse formalisiert.
2.4. Stellen Sie sicher, dass Materialien zur Einrichtung vorübergehender Zollkontrollzonen zur Genehmigung an die Zollkontrollorganisation des Departements (im Folgenden als SOTK des Departements bezeichnet) in den durch das Verfahren festgelegten Fällen gesendet werden.
2.5. Bei der SOTK des Amtes bis zum 5. Tag des Monats, der auf den Berichtsmonat folgt, Informationen gemäß den Anhängen 2-4 dieser Verordnung übermitteln.
2.6. Organisieren Sie laufende Inspektionen des Funktionierens der vorübergehenden Zollkontrollzonen.
Werden Verstöße gegen das Zollrecht festgestellt, ergreifen Sie unverzüglich Maßnahmen zur Beseitigung solcher Verstöße und informieren Sie die SOTK-Abteilung.
3. An den Leiter der Abteilung Kontrolle und Entwicklung der Infrastruktur der SOTK des Amtes V.G. Onishchenko zur Verfügung stellen:
3.1. Prüfung der vom Zoll übermittelten Materialien innerhalb von fünf Arbeitstagen und Übermittlung der Schlussfolgerungen über die Schaffung vorübergehender Zollkontrollzonen an die Leitung der Abteilung SOTK.
3.2. Führung von Aufzeichnungen über vom Zoll eingerichtete vorübergehende Zollkontrollzonen.
3.3. Analyse der vom Zoll bereitgestellten Informationen gemäß den Anforderungen von Abschnitt 2.5 dieser Verordnung und Vorlage von Vorschlägen zum Verfahren für das Funktionieren der vorübergehenden Zollkontrollzonen an die Leitung der SOTK-Abteilung.
4. Die Kontrolle über die Ausführung dieser Anordnung wird dem ersten stellvertretenden Leiter der Abteilung - dem Leiter der Zollkontrollorganisation R.S. Mukhutdinova.

Abteilungsleiter
Generalleutnant des Zolldienstes
A.E. Zherikhov

Anhang 1
im Auftrag der Zentrale
Zollamt
vom 21. Januar 2003 N 38

AUFTRAG
ENTSCHEIDUNG ÜBER DIE EINRICHTUNG VON TEMPORÄREN ZOLLZONEN
KONTROLLE IN DER REGION DER CENTRAL
ZOLLABTEILUNG

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1. Die Zollkontrollzone ist ein speziell ausgewiesener und ausgewiesener Teil des Zollgebiets der Russischen Föderation, der zur Durchführung der Zollkontrolle und zur Gewährleistung der Einhaltung der Zollvorschriften der Russischen Föderation geschaffen wurde.
1.2. Vorübergehende Zollkontrollzonen (im Folgenden - VZTK) werden in Gebieten, in Räumlichkeiten, in denen sich zollkontrollpflichtige Waren und Fahrzeuge befinden oder befinden können, eingerichtet, wenn es während einer solchen Kontrolle erforderlich ist, eine Zollkontrollzone aus Sicherheitsgründen festzulegen die Sicherheit dieser Waren und Fahrzeuge sowie die ungehinderte Wahrnehmung ihrer Aufgaben durch die Zollbehörden.
1.3. Die Schaffung einer VZTK zum Zwecke der Zollabfertigung von Gütern und Fahrzeugen außerhalb der festgelegten Orte sollte als Ausnahmemaßnahme angesehen werden, wenn die Lieferung von Gütern an die für ihre Zollabfertigung bestimmten Orte unmöglich oder aufgrund der besonderen Umstände erschwert ist Eigenschaften der Ware, mit erheblichen Nebenkosten verbunden ist, zu einer Beschädigung der Ware oder zum Verlust eines Teils ihrer Verbrauchereigenschaften vor Beendigung der Zollabfertigung führen kann, sowie in Fällen, in denen die Gewährleistung der Ware nicht möglich ist Sicherheit der Waren während des Transports zum festgelegten Ort der Zollabfertigung.
1.4. Die Anordnung, Ausstattung und technische Ausstattung des VZTK soll die Möglichkeit der Entgegennahme und Rücknahme von Waren und Fahrzeugen ohne Zollkontrolle ausschließen sowie deren Sicherheit und die Unmöglichkeit des Zugangs durch Unbefugte gewährleisten.
1.5. Die Zollbehörde hat das Recht, besondere Anforderungen an die Gestaltung, Anordnung und Ausstattung des VZTK zu stellen.
1.6. Organisationen (Unternehmen), die an der Schaffung von VZTK interessiert sind, sollten kostenlos zugeteilt werden für Beamte der Zollbehörde, Räumlichkeiten, Kommunikationseinrichtungen und Fahrzeuge, die für die Durchführung der Zollkontrolle und Zollabfertigung erforderlich sind, entsprechend den Anforderungen ausgestattet sind.
1.7. Die Laufzeit des VZTK sollte dem Zeitpunkt und der Art der Tätigkeiten entsprechen, die die Einrichtung einer solchen Zone erforderlich machten.

2. Entscheidungskompetenz über die Einrichtung vorübergehender Zollkontrollzonen im Tätigkeitsbereich des Departements
2.1. Vorübergehende Zollkontrollzonen werden durch Beschluss des Zollleiters oder einer ihn vertretenden Person ohne Abstimmung mit der Dienststelle für die Organisation der Zollkontrolle des Amtes (im Folgenden als SOTK des Amtes bezeichnet) in den folgenden Fällen eingerichtet: :
- bei der Durchführung operativer - Durchsuchungsmaßnahmen, Ermittlungen und sonstiger Maßnahmen der Zollbehörden, die in der Zollgesetzgebung der Russischen Föderation vorgesehen sind;
- bei der Zollabfertigung von Waren und Fahrzeugen, die für Ausstellungsveranstaltungen bestimmt sind, deren Zollabfertigung gemäß der Anordnung des Staatlichen Zollausschusses Russlands vom 29. Dezember 2001 N 1276 "Über die Genehmigung der Zollkontroll- und Zollverordnung" durchgeführt wird Abfertigung von Waren, die für Ausstellungsveranstaltungen bestimmt sind";
- bei der Übergabe einer bestimmten Sendung nach dem festgelegten Verfahren zur Verwahrung an den unmittelbaren Empfänger, der sich im Gebiet des Zollvorgangs befindet;
- bei Empfang von Gütern, die per Bahn zu den Lieferorten (Zielbahnhöfen) transportiert werden, die keine Zwischenlager haben (im Folgenden Zwischenlager genannt), und wenn es nicht möglich ist, diese Güter und Fahrzeuge auf dem nächstgelegenen Zwischenlager abzustellen Lagerhallen mit Bahnzugang vom Zielbahnhof;
- in anderen Fällen zum Zeitpunkt der Zollabfertigung und Zollkontrolle einer gesonderten Sendung, die sich außerhalb des festgelegten Zollabfertigungsorts befindet, wenn eine Unterbringung in der Zollkontrollzone des Zwischenlagers nicht möglich ist.
2.2. Die Abstimmung der Entscheidung des Zollleiters oder einer ihn vertretenden Person über die Schaffung eines VZTK erfolgt mit der SOTK des Amtes bei Ankunft am Lieferort der bewegten Waren mit dem Auto, in Fällen, in denen:
- die bauliche Unterteilung des Zolls, die die Zollkontrolle und die Zollabfertigung von Waren und Fahrzeugen durchführt, sich auf eigenen Betriebsgeländen befindet und sich in erheblicher Entfernung (mehr als 50 km) vom Zwischenlager befindet oder keine Zwischenlager in der Region seiner Tätigkeit;
- die Zollkontrollzone des Zwischenlagers (Gebäude, Freigelände, Lagergebiet) am Standort der Zollbehörde, die die Zollabfertigung und Zollkontrolle durchführt (Zollpost, OTOiTK, mit Abteilungscode) oder in die Region, in der sie tätig ist, lässt nicht zu, dass das volle Volumen ankommende Güter und Fahrzeuge aufnehmen kann;
- VZTK wird außerhalb des Gebiets der Zolltätigkeit erstellt.

3. Das Verfahren zur Abstimmung mit der SOTK-Abteilung über die Entscheidung, eine vorübergehende Zollkontrollzone einzurichten

3.1. Um die Entscheidung des Zolls zur Einrichtung einer vorübergehenden Zollkontrollzone (TDZ) zu koordinieren, werden folgende Materialien an das SOTK des Departements geschickt:
- ein Schreiben des Zolls mit einer begründeten Begründung der Gründe für die Gründung des VZTK, das eine Stellungnahme zur Möglichkeit einer ordnungsgemäßen Zollkontrolle am vorgesehenen Gründungsort des VZTK enthält;
- einen Verordnungsentwurf zur Gründung des VZTK;
- eine Stellungnahme einer interessierten Person mit begründetem Antrag auf Errichtung einer VZTK unter Angabe der genauen Anschrift, des Gebietes und einer Verpflichtung zur Erfüllung der Anforderungen der Zollbehörde an Anordnung, Ausstattung, technische Ausstattung, Benennung, Organisation der Sicherheit, Einhaltung der festgelegten Aufbewahrungsfristen, Abrechnung und Berichterstattung;
- Gründungs- und Registrierungsunterlagen der Person, die einen Antrag auf Gründung des VZTK gestellt hat (Gründungsvertrag und / oder Satzung, Bescheinigung über die staatliche Registrierung, Bescheinigung der territorialen Unterteilung des Goskomstat von Russland, Bescheinigung über die Registrierung mit Steuerbehörde, Bescheinigung einer autorisierten Bank über das Bestehen eines Währungs- oder Rubelkontos);
- eine Besichtigungshandlung durch das Zollamt des vorgesehenen Gründungsortes des VZTK mit einer Schlussfolgerung über die Möglichkeit seiner Gründung;
- Pläne (Diagramme, Zeichnungen) von Räumlichkeiten, Territorien usw. mit Angabe des vorgesehenen Standorts des VZTK und Angabe seiner Abmessungen;
- Dokumente (Originale oder Kopien, die nach dem festgelegten Verfahren beglaubigt sind), die das Eigentums- oder Besitzrecht an Räumlichkeiten, Territorien usw. bestätigen, an denen die Gründung des VZTK vermutet wird;
- Entwurf eines Verfahrens für die Verwendung von VZTK oder eines technologischen Schemas für die Verwendung von VZTK.
3.2. Die Abteilung für Kontrolle und Infrastrukturentwicklung der Direktion SOTK prüft die vom Zoll erhaltenen Materialien auf Machbarkeit und Möglichkeit der Erstellung eines OTC, erstellt einen Antwortentwurf an den Zoll und legt ihn der Leitung der Direktion SOTK zur Prüfung und Genehmigung vor.

4. Schlussbestimmungen

4.1. Im Falle der Verweigerung der Einrichtung eines VZTK hat der Zoll dem Antragsteller eine schriftliche begründete Antwort zuzusenden.
4.2. Wenn eine interessierte Person eine mit Gründen versehene Stellungnahme über die Unmöglichkeit der Schaffung eines OTC erhält, hat diese Person nach Beseitigung der Mängel, die die Ablehnung verursacht haben, das Recht, die Frage der Schaffung eines OTC erneut bei der zuständigen Zollbehörde zu beantragen.
4.3. Die Anordnung, Ausstattung, technische Ausstattung, Benennung und Organisation des Schutzes des VZTK sowie die Bereitstellung von Räumlichkeiten, Kommunikationsmitteln und Fahrzeugen an die Zollbehörde erfolgt auf Kosten einer an der Gründung des VZTK interessierten Person.

Anlage 2
im Auftrag der Zentrale
Zollamt
vom 21. Januar 2003 N 38

SCROLLEN
TEMPORÄRE ZOLLKONTROLLZONEN ERSTELLT
BEI BESTELLUNGEN VON ____ ZOLLEN IN EINVEREINBARUNG MIT DER VERWALTUNG
Von 1 __________ 200_ bis 30 (31) __________ 200_

Anhang 3
im Auftrag der Zentrale
Zollamt
vom 21. Januar 2003 N 38

LISTE DER TEMPORÄREN ZONEN DER ZOLLKONTROLLE, DIE DURCH ZOLLBESTELLUNGEN ERSTELLT WERDEN ____ OHNE VEREINBARUNG MIT DEM BÜRO VON 1 __________ 200_ BIS 30 (31) __________ 200_

Notiz. Die Liste wird im Excel-Format erstellt.

Anhang 4
im Auftrag der Zentrale
Zollamt
vom 21. Januar 2003 N 38

LISTE DER TEMPORÄREN ZONEN DER ZOLLKONTROLLE ERSTELLT DURCH AUFTRÄGE VON ______ ZOLL UND GÜLTIG AB 1 __________ 200_

Notiz. Die Liste wird im Excel-Format erstellt.

Die Organisation (IP) bestreitet die Anklage wegen Verstoßes gegen das Zollkontrollzonenregime

1. Orte, die Zollkontrollzonen sind, werden gemäß Artikel 319 des Unionskodex und diesem Artikel bestimmt.

2. Zollkontrollzonen können entlang der Staatsgrenze der Russischen Föderation, an Kontrollpunkten über die Staatsgrenze der Russischen Föderation, an Orten der Zolloperationen, an Orten der vorübergehenden Lagerung von Waren, des Entladens und Umladens (Umladen) von Waren, deren Zollkontrolle und Zollkontrolle, auf den Parkplätzen von Fahrzeugen, die Waren unter Zollkontrolle befördern.

3. Zollkontrollzonen können in folgenden Fällen dauerhaft sein:

1) wenn der Eigentümer eines Grundstücks, einer Wasserfläche oder eines Geländes beabsichtigt, diese Gebiete ausschließlich zur Lagerung von Waren unter zollamtlicher Überwachung auf ihnen oder zur Durchführung anderer Zollvorgänge mit diesen Waren zu verwenden;

2) wenn in bestimmten Teilen des Hoheitsgebiets, Wassergebiets hauptsächlich zollrechtlich überwachte Waren befördert oder gelagert werden oder in Bezug auf diese Waren sonstige Zollvorgänge durchgeführt werden und Beschränkungen des Warenverkehrs über die Grenzen von Zollkontrollzonen hinaus erfolgen oder Zugangsbeschränkungen zu diesen Waren sind erforderlich, um die Einhaltung der Rechte der Union und der Zollvorschriften der Russischen Föderation zu gewährleisten.

4. Eine vorübergehende Zollkontrollzone wird durch die Entscheidung des Leiters der Zollstelle oder einer von ihm bevollmächtigten Person und während der Zollkontrolle nach der Überlassung der Waren und gemäß den Teilen 4 und 5 des Artikels 214 dieses Bundes geschaffen Gesetz durch Beschluss des Leiters der Zollbehörde, die die Zollkontrolle durchführt, oder einer von ihm bevollmächtigten Person. Die festgelegte Entscheidung wird durch eine Anordnung des Leiters der Zollbehörde oder einer von ihm bevollmächtigten Person formalisiert, in der der Zweck der Schaffung einer vorübergehenden Zollkontrollzone, der Ort der vorübergehenden Zollkontrollzone, die Gültigkeitsdauer, die Grenze der die vorübergehende Zollkontrollzone und die Orte, an denen Personen, Waren und Fahrzeuge durchquert werden, sowie die verwendeten Bezeichnungsmittel.

5. Das föderale Exekutivorgan, das die Kontroll- und Aufsichtsfunktionen auf dem Gebiet des Zolls wahrnimmt, bestimmt aufgrund der Vorlage der Zollbehörde, zu deren Tätigkeitsgebiet der entsprechende Teil des Territoriums der Russischen Föderation gehört, die Abschnitte der Staatsgrenze der Russischen Föderation, entlang derer Zollkontrollzonen geschaffen werden müssen, und beschließt über die Schaffung solcher Zonen. Die Entscheidung über die Schaffung von Zollkontrollzonen entlang der Staatsgrenze der Russischen Föderation wird durch einen Rechtsakt des föderalen Exekutivorgans, das Kontroll- und Kontrollfunktionen im Zollbereich wahrnimmt, formalisiert, mit dem vereinbart wurde Bundesorgan Exekutivgewalt im Bereich der Gewährleistung der Sicherheit der Russischen Föderation und der Exekutivorgane der konstituierenden Einheiten der Russischen Föderation, auf deren Territorien die angegebenen Zonen eingerichtet werden.

6. Auf dem Landabschnitt des Territoriums der Russischen Föderation kann eine Zollkontrollzone entlang der Staatsgrenze der Russischen Föderation innerhalb eines Geländestreifens mit einer Breite von bis zu dreißig Kilometern von der Linie der Staatsgrenze der Russischen Föderation entfernt eingerichtet werden ins Innere der Russischen Föderation. Die Entscheidung, eine Zollkontrollzone innerhalb eines bis zu dreißig Kilometer breiten Geländestreifens von der Linie der Staatsgrenze der Russischen Föderation in das Innere der Russischen Föderation zu schaffen, muss Folgendes enthalten:

7. Auf den See-, Fluss- und Seegebieten des Territoriums der Russischen Föderation kann eine Zollkontrollzone entlang der Staatsgrenze der Russischen Föderation bzw. innerhalb des Küstenmeeres der Russischen Föderation, dem russischen Teil, eingerichtet werden der Gewässer von Grenzflüssen, Seen und anderen Gewässern sowie ein bis zu fünfzehn Kilometer breiter Geländestreifen von der Küste bis tief in das Territorium der Russischen Föderation hinein.

8. Zollkontrollzonen entlang der Staatsgrenze der Russischen Föderation werden durch ihre Grenzen an den Kreuzungspunkten mit den Verkehrswegen, an den Punkten des Überschreitens der Staatsgrenze der Russischen Föderation durch Personen, Güter und Fahrzeuge mit Zeichen gekennzeichnet, die a . enthalten weiße Aufschrift "Zollkontrollzone" auf grünem Hintergrund, hergestellt gemäß den technischen Spezifikationen und Normen für Verkehrsinformationsschilder.

9. Die Entscheidung über die Einrichtung einer nach den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation eingerichteten und eröffneten Zollkontrollzone an Kontrollpunkten über die Staatsgrenze der Russischen Föderation hinweg wird vom Leiter des Zollamts getroffen, in dessen Gebiet der Kontrollpunkt befindet sich. Eine solche Entscheidung wird durch die Anordnung des Zollleiters formalisiert, die mit dem föderalen Exekutivorgan abgestimmt ist, das die Funktionen der Kontrolle und Überwachung im Zollbereich wahrnimmt. Die am Kontrollpunkt über die Staatsgrenze der Russischen Föderation geschaffene Zollkontrollzone umfasst Gebiete des Hoheitsgebiets (Wassergebiet), Gebäude, Bauwerke, Standorte, in denen Zollvorgänge, Lagerung, Entladung und Umschlag (Umschlag) von Waren unter Zollkontrolle durchgeführt werden durchgeführt, ihre Zollkontrolle und Zollkontrolle, Parkplätze von Fahrzeugen, die solche Waren befördern.

10. Bei der Bestimmung der Grenze der Zollkontrollzone die Stellungnahme der Verwaltung des Verkehrsinfrastrukturobjekts, innerhalb derer der Kontrollpunkt über die Staatsgrenze der Russischen Föderation errichtet wird: der Leiter der Seehafenverwaltung, der Leiter des Beckens staatliche Verwaltungsbehörde für die Binnenschifffahrt, der Betreiber des Flugplatzes, der Leiter des Bahnhofs (Bahnhof). Die schriftliche Stellungnahme der Verwaltung der Verkehrsinfrastrukturanlage ist dem Entwurf des Erlasses des Zollleiters über die Schaffung einer Zollkontrollzone beigefügt, der dem Bundesexekutivorgan, das Kontroll- und Aufsichtsfunktionen wahrnimmt, zur Genehmigung übermittelt wird dem Bereich Zoll.

11. Die Anordnung des Zollleiters zur Einrichtung einer Zollkontrollzone an der Kontrollstelle muss Folgendes enthalten:

1) die Lage des Kontrollpunkts;

2) die Grenze der Zollkontrollzone und der Ort ihrer Durchquerung durch Personen, Waren und Fahrzeuge.

12. Im Anhang zur Anordnung des Zollleiters über die Einrichtung einer Zollkontrollzone an einem Kontrollpunkt sollte eine grafische Darstellung der Grenze und des Territoriums der festgelegten Zone in Form von Plänen oder Karten bereitgestellt werden.

13. Über die Einrichtung von Zollkontrollzonen an anderen Orten entscheidet der Leiter der Zollstelle, in deren Gebiet sich die Orte und Gebiete befinden, in denen die Zollkontrollzonen entstehen.

14. Die in Teil 13 dieses Artikels vorgesehene Entscheidung über die Einrichtung einer Zollkontrollzone wird durch die Anordnung des Zollleiters formalisiert, der Folgendes angeben muss:

1) die Lage der Zollkontrollzone;

2) die Grenze der Zollkontrollzone und der Ort ihrer Durchquerung durch Personen, Waren und Fahrzeuge;

3) die zur Markierung der Grenze der Zollkontrollzone verwendeten Mittel.

15. In der Anlage zur Anordnung des Zollleiters über die Einrichtung einer Zollkontrollzone nach Teil 14 dieses Artikels eine grafische Darstellung der Grenze und des Gebiets der Zollkontrollzone in Form von Plänen oder Karten muss zur Verfügung gestellt werden.

16. Die Grenze der Zollkontrollzone ist durch rechteckige Schilder gekennzeichnet, auf denen auf grünem Hintergrund die Aufschrift "Zollkontrollzone" in weißer russischer und englischer Sprache angebracht ist. Diese Schilder sind das wichtigste Mittel zur Kennzeichnung der Zollkontrollzone.

17. Die Zollkontrollzone kann durch Anbringen der Aufschrift "Zollkontrollzone" in russischer und englischer Sprache direkt auf den Schutzbauten und Wänden der Räumlichkeiten, die ihren Umfang bilden, ausgewiesen werden. Es ist erlaubt, eine Aufschrift in englischer Sprache durch eine Aufschrift in einer anderen Sprache zu ersetzen, die für die Verwendung bei der Einrichtung einer bestimmten Zollkontrollzone geeignet ist.

18. Die Ausweisung der Zollkontrollzone, mit Ausnahme der Zollkontrollzone, die im Wassergebiet des Küstenmeeres oder in diesem geschaffen wurde, erfolgt entlang der Grenze der Zollkontrollzone an den Punkten ihrer Kreuzung mit Verkehrswegen sowie an den Grenzübertrittsstellen der Zollkontrollzone durch Personen, Waren und Fahrzeuge. Bei der Benennung einer Zollkontrollzone Tafeln mit Informationen über ihre Grenze, über die festgelegten Grenzübergänge, über die Liste der Personen, die Zugang zur Zollkontrollzone haben, über die Art und Weise ihrer Benennung und über andere Umstände im Zusammenhang mit ihrer Funktion kann zusätzlich genutzt werden. Die Grenze der vorübergehenden Zollkontrollzone kann mit einem Schutzband markiert werden, ebenso wie provisorisch angebrachte Schilder. In diesem Fall ist die Verwendung von improvisierten Materialien und Werkzeugen erlaubt.

19. Zollkontrollzonen werden im Falle einer Änderung des Standorts der Zollbehörde, Schließung eines Kontrollpunkts über die Staatsgrenze der Russischen Föderation, Änderung des Lagerortes von Waren unter Zollkontrolle, Änderung des Standorts von Zollvorgänge, Entladen und Umladen (Umladen) von Waren, deren Zollkontrolle und Zollkontrolle, Abstellen von Fahrzeugen, die Waren unter Zollkontrolle befördern. Die Entscheidung, die Zollkontrollzone aufzulösen, wird durch die Anordnung der Zollbehörde, die eine solche Zone geschaffen hat, formalisiert.

20. Die vorübergehende Zollkontrollzone wird nach Abschluss der Maßnahmen, die ihrer Errichtung zugrunde lagen, oder nach Ablauf ihrer in der Entscheidung der Zollbehörde über die Errichtung einer vorübergehenden Zollkontrollzone festgelegten Geltungsdauer aufgelöst.

21. Die Zollbehörde ergreift nach Aufhebung der in ihrem Tätigkeitsbereich gelegenen Zollkontrollzone Maßnahmen, um die Mittel ihrer Benennung zu entfernen und interessierte Personen über ihre Aufhebung zu unterrichten.

22. In den Zollkontrollzonen, einschließlich derer, die entlang der Staatsgrenze der Russischen Föderation innerhalb einer Zone von fünf Kilometern von der Staatsgrenze der Russischen Föderation geschaffen wurden, werden Produktion und andere wirtschaftliche Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Transport, dem Entladen und dem Umladen (Umladen) ), Lagerung von Waren unter Zollkontrolle , Organisation und Wartung von Parkplätzen für Fahrzeuge, die solche Waren transportieren, Bedienung von juristischen Personen und Personen, die Waren und Fahrzeuge über die Staatsgrenze der Russischen Föderation bewegen, mit Bau, mit der Rekonstruktion von Gebäuden und Bauwerken, sowie deren Ingenieurnetze für Zolloperationen, Bau und Wiederaufbau von Straßen und Zufahrtsstraßen zu Kontrollpunkten, Transport- und Ingenieurbauwerken für den Transport von Waren und Fahrzeugen über die Staatsgrenze der Russischen Föderation (einschließlich des Baus von Parkplätzen, Installation) Straßensperren, Verkehrszeichen) ist mit Erlaubnis der Zollbehörden und unter deren Aufsicht erlaubt.

23. Der Verkehr von Waren, Fahrzeugen, Personen, einschließlich Bediensteter staatlicher Stellen, über die Grenzen der Zollkontrollzonen und innerhalb ihrer Grenzen ist mit Genehmigung der Zollbehörden und unter deren Aufsicht gestattet, mit Ausnahme der Fälle, die von dieses Bundesgesetz und andere Bundesgesetze.

27. Erlaubnis zur Durchführung von Produktion und anderen Wirtschaftstätigkeit in der Zollkontrollzone wird auf schriftlichen Antrag des Betroffenen vom Leiter der Zollbehörde ausgestellt, in deren Gebiet die Zollkontrollzone eingerichtet wurde.

28. Wird die Zollkontrollzone auf dem Territorium (im Wassergebiet) von Eigentumsberechtigten oder gepachteten Personen geschaffen, wird die Erlaubnis zur Ausübung der Produktion und anderen wirtschaftlichen Tätigkeiten nach Teil 27 dieses Artikels erteilt vorbehaltlich der Zustimmung des Eigentümers (Eigentümer) des Territoriums (Wassergebiet).

29. Ein Antrag auf Erlaubnis zur gewerblichen und sonstigen wirtschaftlichen Tätigkeit in der Zollkontrollzone muss Angaben über Art und Art der Tätigkeiten enthalten, die innerhalb der Zollkontrollzone ausgeübt werden sollen, eine Liste der Personen, die diese ausführen werden Aktivitäten, Informationen über den geplanten Zeitraum dieser Aktivitäten.

30. Der Leiter der Zollbehörde prüft einen Antrag auf Zulassung von gewerblichen und sonstigen wirtschaftlichen Tätigkeiten in der Zollkontrollzone und legt, wenn die beabsichtigte Tätigkeit den Teilen 22 dieses Artikels entspricht, dem Antrag einen Beschluss „Produktion und andere“ vor wirtschaftliche Tätigkeiten in der Zollkontrollzone sind erlaubt bis (Datum ist angegeben)" ... Bei Verweigerung der Erlaubniserteilung wird auf den Antrag ein Beschluss „Die Erlaubnis zur Ausübung der erklärten Tätigkeit wurde verweigert“ unter Angabe der Gründe für die Verweigerung angebracht.

31. Der Originalantrag auf Erlaubnis zur gewerblichen und sonstigen wirtschaftlichen Tätigkeit in der Zollkontrollzone wird an den Interessenten zurückgesandt, eine Kopie des Antrags wird bei der Zollbehörde aufbewahrt.

32. Die Bestimmungen dieses Artikels gelten nicht für die Einrichtung von Zollkontrollzonen in Gebäuden, Räumlichkeiten (Teilen von Räumlichkeiten) und (oder) in offenen Bereichen (Teilen von offenen Bereichen) eines zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten gemäß Artikel 387 des dieses Bundesgesetz.

Zollkontrollzonen

Zollkontrollzonen sind Orte, an denen Waren über die Zollgrenze transportiert werden, Lager, Duty-Free-Shops und andere gesetzlich bestimmte Orte.

Zollkontrollzonen können dauerhaft sein, wenn sie sich ständig am selben Ort befinden, und vorübergehend, wenn sie verschoben werden.

Das Verfahren zur Einrichtung von Zollkontrollzonen wird vom Staat kontrolliert.

Zollkontrollzonen können dauerhaft oder vorübergehend eingerichtet werden und abhängig davon dauerhaft oder vorübergehend sein.

Eine Zollkontrollzone gilt als dauerhaft, wenn sich in ihrem Hoheitsgebiet regelmäßig zollkontrollpflichtige Waren befinden. Vorübergehende Zollkontrollzonen werden zum Zeitpunkt der Zollkontrolle, der Fracht und anderer Vorgänge geschaffen.

Der Transport von Waren, Fahrzeugen, Personen, einschließlich Beamter anderer staatlicher Stellen, über die Grenzen der Zollkontrollzonen und innerhalb dieser ist mit Genehmigung der Zollbehörden und unter deren Aufsicht erlaubt. Der Föderale Zolldienst bestimmt auf der Grundlage der Vorlage der Zollbehörde, deren Tätigkeitsbereich den entsprechenden Abschnitt des Territoriums der Russischen Föderation umfasst, die Abschnitte der Staatsgrenze, entlang derer Zollkontrollzonen eingerichtet werden müssen, und entscheidet über die Einrichtung solcher Zonen.

Die Grenzen der Zollkontrollzone sind durch rechteckige Schilder gekennzeichnet, auf denen auf grünem Hintergrund die Aufschrift in russischer und englischer Sprache "Zollkontrollzone" in Weiß steht. Nach den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation kann durch die Entscheidung des Leiters der Zollstelle eine vorübergehende Kontrollzone eingerichtet werden. Diese Entscheidung wird durch eine Anordnung des Leiters der Zollstelle formalisiert, in der der Zweck der Einrichtung einer vorübergehenden Zollkontrollzone, der Ort der vorübergehenden Zollkontrollzone, die Gültigkeitsdauer, die Grenze und die Orte des Überschreitens von Personen, Waren und Fahrzeugen angegeben sind, sowie die verwendeten Bezeichnungsmittel. Die Grenze der vorübergehenden Zollkontrollzone kann mit einem Schutzband markiert sowie vorübergehend bestimmte Schilder angebracht werden. Die Grenzen der Zollkontrollzone sind durch rechteckige Schilder gekennzeichnet, auf denen auf grünem Hintergrund eine weiße Inschrift in russischer bzw. englischer Sprache angebracht ist: "Zollkontrollzone" und "Zollkontrollzone". Diese Schilder sind das wichtigste Mittel zur Kennzeichnung der Zollkontrollzone. Die Zollkontrollzone kann durch Anbringen der Aufschrift "Zollkontrollzone" ausgewiesen werden.

Formen der Zollkontrolle

Formen der Zollkontrolle sind Kategorien von Überprüfungsmaßnahmen der Zollbehörden, die auf die Durchführung von Zollkontrollen abzielen.

Es gibt verschiedene separate Formen der Zollkontrolle.

Die Überprüfung von Dokumenten und Informationen ist eine Form der Zollkontrolle, bei der ein Zollbeamter die Richtigkeit der Informationen, die Originalität der Dokumente und die Richtigkeit des Ausfüllens dieser Dokumente überprüft. Kapitel 16 des Zollkodex ist den Formularen und Verfahren für die Durchführung der Zollkontrolle gewidmet. Insbesondere Art. 110 definiert folgende Formen der Zollkontrolle:

Prüfung von Dokumenten und Informationen.

Bei dieser Form der Zollkontrolle gibt es drei Überprüfungszwecke: die Feststellung der Originalität der von einem Zollbeamten geprüften Dokumente, die Überprüfung der Richtigkeit der Angaben in diesen Dokumenten und die Feststellung der Richtigkeit

Mündliche Befragung.

In einer mündlichen Befragung werden Warentransporteure zum Ablauf der Warenverzollung befragt

Erklärungen bekommen.

Dies ist die Sammlung von Informationen über die Umstände, die für die Zollkontrolle wichtig sind. In diesem Fall werden Personen befragt, die mit dem grenzüberschreitenden Warenverkehr zu tun haben und über die notwendigen Daten verfügen. Inspektoren gelten nicht nur für Anmelder, sondern auch für andere Personen. Das Einholen von Erklärungen ähnelt inhaltlich der mündlichen Befragung. Der Hauptunterschied besteht in der schriftlichen Ausführung von Erklärungen in der von der im Zollbereich befugten Bundesorgan genehmigten Form. Darüber hinaus legen die Bestimmungen des Zollkodex der CU keine Beschränkungen für die Anwendung dieser Form der Zollkontrolle in der Phase der Zollabfertigung oder -kontrolle nach der Überlassung von Waren und Fahrzeugen fest.

Zollaufsicht ist eine offene, gezielte, systematische oder einmalige, ggf. unter Einsatz technischer Mittel, Überwachung des Warentransports unter zollamtlicher Überwachung, die Durchführung sonstiger Vorgänge mit ihnen. Der Zweck der Trennung der Zollaufsicht besteht darin, die Kontrolle über die Einhaltung der Zollvorschriften der Russischen Föderation in Bezug auf Waren unter zollamtlicher Überwachung zu verstärken, einschließlich in der Phase ihres Transports, ihrer Lagerung, der Durchführung von Fracht und anderer Vorgänge mit ihnen. Die Zollaufsicht erfolgt auf offener Basis, was eines der Hauptmerkmale dieser Form der Zollkontrolle ist. Darüber hinaus erfolgt die zollamtliche Überwachung gezielt nach der Entscheidung eines bevollmächtigten Beamten der Zollbehörde. Nach Art kann die zollamtliche Überwachung systematisch oder einmalig, direkt (durch einen Beamten der Zollbehörde persönlich durchgeführt) und indirekt (durchgeführt mit technischen Mitteln) erfolgen

Zollkontrolle von Waren und Fahrzeugen.

Externe Prüfung von Waren durch den Zoll, Gepäck von Personen, Fahrzeugen, Ladetanks, Zollplomben, Siegeln und anderen Mitteln zur Identifizierung von Waren.

Zollkontrolle.

Inspektion von Waren und Fahrzeugen im Zusammenhang mit dem Entfernen von Siegeln, Siegeln und anderen Mitteln zur Identifizierung von Waren, dem Öffnen von Verpackungen.

Persönliche Inspektion.

Enthält alle notwendigen Garantien für die Einhaltung der Menschen- und Bürgerrechte, die in der Verfassung der Russischen Föderation verankert sind, einschließlich des Rechts, die Würde des Einzelnen durch den Staat zu schützen. Personenbezogene Durchsuchung kann nur bei gleichzeitigem Zusammentreffen bestimmter Umstände durchgeführt werden und Individuell die Staatsgrenze der Russischen Föderation passiert, sich die angegebene Person in der Zollkontrollzone oder der Transitzone eines für den internationalen Verkehr geöffneten Flughafens befindet, der Verdacht besteht, dass sich diese Person versteckt und freiwillig keine Waren ausgibt, die für die Einfuhr in das Zollgebiet der Russischen Föderation und die Ausfuhr aus diesem Gebiet verboten bzw. außer Betrieb gesetzt.

Nur wenn die vorstehenden Umstände zusammentreffen, kann der Leiter der Zollbehörde oder eine ihn vertretende Person beschließen, eine persönliche Durchsuchung einer solchen Person durchzuführen. Gleichzeitig wird ein Schriftformerfordernis für eine solche Entscheidung festgelegt.

Die Überprüfung der Etikettierung, das Vorhandensein von Identifizierungszeichen auf der Ware, ist eine Kontrolle des Vorhandenseins von speziellen Markierungen, Identifizierungszeichen oder anderen Mitteln zur Kennzeichnung von Waren, die zur Bestätigung der Rechtmäßigkeit ihrer Einfuhr nach Russland verwendet werden, auf der Ware oder ihrer Verpackung.

Inspektion von Räumlichkeiten und Territorium. Inspektion von Räumlichkeiten und Gebieten zur Bestätigung des Vorhandenseins von Waren und Fahrzeugen unter Zollkontrolle, einschließlich bedingt freigegebener Fahrzeuge. Die Kontrolle erfolgt in Zwischenlagern, Zolllagern, in den Räumlichkeiten eines Duty-Free-Shops sowie bei Personen, die Waren gemäß den Zollverfahren oder Zollregimen haben müssen. Die Inspektion von Räumlichkeiten und Gebieten wird durchgeführt, um die Verfügbarkeit von Waren und Fahrzeugen unter Zollkontrolle, einschließlich bedingt freigegebener, in Zwischenlagern, Zolllagern, in den Räumlichkeiten eines Duty-Free-Shops sowie bei Personen, die Waren gemäß den Zollverfahren oder Zollregimen des Zollkodex der CU haben.

Es gibt zwei Gründe für die Einsichtnahme in die Räumlichkeiten und Gebiete, nämlich das Vorliegen von Informationen über den Verlust von Gütern und (oder) Fahrzeugen, deren Veräußerung oder anderweitige Entsorgung oder über deren bestimmungswidrige Verwendung festgelegt durch den Zollkodex der Zollunion; Stichprobenkontrollen.

Buchhaltung für Waren unter Zollkontrolle.

Die Prüfung des Warenbuchhaltungs- und Meldewesens erfolgt in Bezug auf Personen, die Tätigkeiten im Zollbereich ausüben, unter Verwendung besonderer Vereinfachungen sowie in Bezug auf die Verwendung und (oder) den Besitz ausländischer Waren

Zollkontrollen.

Sie werden von der Zollbehörde eines Staates durchgeführt - einem Mitglied der Zollunion, das nach den Gesetzen dieses Staates gegründet und registriert wurde - einem Mitglied der Zollunion.

So werden Zollaudits für folgende Personenkategorien durchgeführt:

Anmelder;

Personen, die Tätigkeiten im Zollbereich ausüben;

Großhändler und Einzelhandel importierte Waren;

Teilnehmer an der Außenwirtschaftstätigkeit.

Kunst. 122 des Zollkodex der CU legt fest, dass die Zollbehörden bei der Zollkontrolle prüfen:

Die Tatsache, dass Waren in das Zollverfahren überführt werden;

Die Richtigkeit der Angaben in der Zollanmeldung und anderer Dokumente, die während der Zollanmeldung von Waren eingereicht werden und die die Entscheidung über die Überlassung der Waren beeinflusst haben;

Einhaltung von Nutzungs- und Entsorgungsbeschränkungen von Vorbehaltsware;

Einhaltung der Anforderungen des Zollrechts der Zollunion und der Rechtsvorschriften der Mitgliedsstaaten der Zollunion an Personen, die Tätigkeiten im Zollbereich ausüben;

Einhaltung der festgelegten Kriterien für die Zuweisung des Status eines zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten durch Personen, einschließlich derjenigen, die Tätigkeiten im Zollbereich ausüben;

Andere Richtungen bestimmt durch die Zollgesetzgebung der Zollunion und die Gesetzgebung der Mitgliedsstaaten der Zollunion.

Daher die umfassende Umsetzung der von den Zollbehörden verwendeten Formulare, um die Einhaltung der Anforderungen der Zollgesetzgebung der Russischen Föderation, anderer Gesetze der Russischen Föderation und internationaler Verträge der Russischen Föderation durch die Personen zu überprüfen, die Kontrolle über die Ausführung die den Zollbehörden der Russischen Föderation anvertraut ist, ermöglicht die Bildung von modernes System Wahrung der Interessen des Staates im Zollbereich, wirksame Abwehr von Bedrohungen der Sicherheit der Russischen Föderation, Lösung sozialer und wirtschaftlicher Probleme, Schaffung günstiger Bedingungen für die Tätigkeit von Handelsgemeinschaften, natürlichen und juristischen Personen.

Orden des Moskauer Nordzolls vom 31. Januar 2003 N 106
"Über das Verfahren zur Entscheidungsfindung
über die Schaffung vorübergehender Zollkontrollzonen"

Um die Erfüllung der Anforderungen des Art. 181 des Zollkodex der Russischen Föderation, Vorschriften über das Verfahren zur Schaffung und Ausweisung von Zollkontrollzonen, genehmigt durch Beschluss des Staatlichen Zollausschusses Russlands vom 13. Juli 2000 N 594, Vorschriften über die vorübergehende Lagerung von Waren und Fahrzeugen unter Zollkontrolle, genehmigt durch Beschluss des Staatlichen Zollausschusses Russlands vom 23. März 2001 N 290, Das Verfahren zur Beschlussfassung über die Einrichtung von vorübergehenden Zollkontrollzonen in der Region der Zentralen Zollverwaltung, genehmigt durch Beschluss der Zentralen Zollverwaltung Zollverwaltung vom 21. Januar 2003 N 38, ICH BESTELLE:

1. Genehmigung des Verfahrens zur Beschlussfassung über die Einrichtung vorübergehender Zollkontrollzonen (im Folgenden als Verfahren bezeichnet) gemäß Anlage 1 zu dieser Verordnung.

2. Leiter der Zollstellen:

2.1. Gewährleisten Sie die Prüfung und rechtzeitige Einreichung von Anträgen von Organisationen, die an der Einrichtung einer vorübergehenden Zollkontrollzone (im Folgenden - VZTC) interessiert sind, im Formular gemäß Anlage 2 zu dieser Verordnung sowie einer Reihe von Dokumenten gemäß Anlage 7 für eine Entscheidung.

2.2. Einen Überblick über den vorgesehenen Entstehungsort des VZTK geben, einen Prüfbericht und eine schriftliche Stellungnahme zur Möglichkeit der Einrichtung eines VZTK erstellen mit anschließender Vorlage dieser Unterlagen beim Zoll OOTOiTK (Anlage 6).

2.3. Kontrolle über die Benennung und Verwendung von VZTK gemäß der Zollgesetzgebung der Russischen Föderation ausüben.

2.4. Monatlich bis zum 3. des auf den Meldemonat folgenden Monats die Übermittlung von Informationen über die Anzahl der Sendungen, die sich für den Meldezeitraum im VZTK befanden, an den Zoll OOTOiTK.

2.5. Informieren Sie die interessierten Parteien über das Verfahren und die Bedingungen für die Einrichtung einer vorübergehenden Zollkontrollzone.

3. An den Leiter von OOTOiTK (A.A. Eremin):

3.1. Erfassen und registrieren von Anträgen, prüfen die Verfügbarkeit der eingereichten Unterlagen und der darin enthaltenen Angaben, bereiten Anordnungsentwürfe für die Entscheidung über die Einrichtung eines VZTK vor.

3.2. Stellen Sie sicher, dass Materialien zur Einrichtung vorübergehender Zollkontrollzonen zur Genehmigung an die Zollkontrollorganisation des Departements (im Folgenden als SOTK des Departements bezeichnet) in den durch das Verfahren festgelegten Fällen gesendet werden.

3.3. Bei der SOTK des Amtes bis zum 5. Tag des auf den Berichtsmonat folgenden Monats die Informationen gemäß den Anhängen 3-5 dieser Verordnung einreichen.

4. Die Anordnung des Zollleiters vom 10.10.2001 N 142 gilt als ungültig.

5. Die Kontrolle über die Ausführung dieser Anordnung wird dem ersten stellvertretenden Zollleiter V.А übertragen. Aduvalina.

Leiter des Zolls
Generalmajor des Zolls
A. M. Uzlovsky

ENTSCHEIDUNGSVERFAHREN
ÜBER DIE SCHAFFUNG VON TEMPORÄREN ZOLLKONTROLLZONEN

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1. Die Zollkontrollzone ist ein speziell ausgewiesener und ausgewiesener Teil des Zollgebiets der Russischen Föderation, der zur Durchführung der Zollkontrolle und zur Gewährleistung der Einhaltung der Zollvorschriften der Russischen Föderation geschaffen wurde.

1.2. Vorübergehende Zollkontrollzonen (im Folgenden - VZTK) werden in Gebieten, in Räumlichkeiten, in denen sich zollkontrollpflichtige Waren und Fahrzeuge befinden oder befinden können, eingerichtet, wenn es während einer solchen Kontrolle erforderlich ist, eine Zollkontrollzone aus Sicherheitsgründen festzulegen die Sicherheit dieser Waren und Fahrzeuge sowie die ungehinderte Wahrnehmung ihrer Aufgaben durch die Zollbehörden.

1.3. Die Schaffung einer VZTK zum Zwecke der Zollabfertigung von Gütern und Fahrzeugen außerhalb der festgelegten Orte sollte als Ausnahmemaßnahme angesehen werden, wenn die Lieferung von Gütern an die für ihre Zollabfertigung bestimmten Orte unmöglich oder aufgrund der besonderen Umstände erschwert ist Eigenschaften der Ware, mit erheblichen Nebenkosten verbunden ist, zu einer Beschädigung der Ware oder zum Verlust eines Teils ihrer Verbrauchereigenschaften vor Beendigung der Zollabfertigung führen kann, sowie in Fällen, in denen die Gewährleistung der Ware nicht möglich ist Sicherheit der Waren während des Transports zum festgelegten Ort der Zollabfertigung.

1.4. Die Anordnung, Ausstattung und technische Ausstattung des VZTK soll die Möglichkeit der Entgegennahme und Rücknahme von Waren und Fahrzeugen ohne Zollkontrolle ausschließen sowie deren Sicherheit und die Unmöglichkeit des Zugangs durch Unbefugte gewährleisten.

1.5. Die Zollbehörde hat das Recht, besondere Anforderungen an die Gestaltung, Anordnung und Ausstattung des VZTK zu stellen.

1.6. An der Einrichtung des VZTK interessierten Organisationen (Unternehmen) sollten den Beamten der Zollbehörde, den Räumlichkeiten, Kommunikationseinrichtungen und Fahrzeugen, die entsprechend den Anforderungen der Zollkontrolle und Zollabfertigung ausgestattet sind, kostenlos zur Verfügung gestellt werden.

1.7. Die Laufzeit des VZTK sollte dem Zeitpunkt und der Art der Tätigkeiten entsprechen, die die Einrichtung einer solchen Zone erforderlich machten.

2. Entscheidungskompetenz
über die Schaffung vorübergehender Zollkontrollzonen

2.1. Vorübergehende Zollkontrollzonen werden durch Beschluss des Zollleiters oder einer ihn vertretenden Person ohne Abstimmung mit der Dienststelle für die Organisation der Zollkontrolle des Amtes (im Folgenden als SOTK des Amtes bezeichnet) in den folgenden Fällen eingerichtet: :

Bei der Durchführung operativer - Durchsuchungsmaßnahmen, Erhebungen und anderer Maßnahmen der Zollbehörden, die in der Zollgesetzgebung der Russischen Föderation vorgesehen sind;

Bei der Zollabfertigung von Waren und Fahrzeugen, die für Ausstellungen bestimmt sind, Zollabfertigung die gemäß der Verordnung des Staatlichen Zollausschusses Russlands vom 29. Dezember 2001 N 1276 "Über die Genehmigung der Verordnung über die Zollkontrolle und Zollabfertigung von Waren für Ausstellungsveranstaltungen" durchgeführt wird;

Bei der Übergabe einer bestimmten Sendung nach dem festgelegten Verfahren zur Verwahrung an den unmittelbaren Empfänger, der sich im Gebiet des Zollvorgangs befindet;

Bei Empfang von per Bahn transportierten Gütern an den Lieferorten (Zielbahnhöfen), die keine Zwischenlager haben (im Folgenden Zwischenlager genannt), und wenn es nicht möglich ist, diese Güter und Fahrzeuge auf dem nächstgelegenen Zwischenlager abzustellen Lager mit Bahnzugang vom Zielbahnhof;

In anderen Fällen zum Zeitpunkt der Zollabfertigung und Zollkontrolle einer separaten Sendung, die sich außerhalb des festgelegten Zollabfertigungsorts befindet und keine Möglichkeit besteht, sie in die Zollkontrollzone des Zwischenlagers zu bringen.

2.2. Die Genehmigung der Entscheidung des Zollleiters oder einer ihn vertretenden Person über die Schaffung eines VZTK erfolgt im SOTK des Amtes bei der Annahme der auf der Straße beförderten Waren an den Lieferorten, wenn:

Die bauliche Untergliederung des Zolls, die die Zollkontrolle und die Zollabfertigung von Waren und Fahrzeugen durchführt, befindet sich auf dem eigenen Betriebsgelände und befindet sich in erheblicher Entfernung (mehr als 50 km) vom Zwischenlager oder verfügt über kein Zwischenlager im Bereich seiner Tätigkeit;

Die Zollkontrollzone des Zwischenlagers (Gebäude, Freigelände, Lagergebiet) am Standort der Zollbehörde, die die Zollabfertigung und Zollkontrolle durchführt (Zollpost, OTOiTK, mit Abteilungscode) oder im Region seiner Tätigkeit, die ankommende Waren und Fahrzeuge nicht vollständig unterbringen lässt;

VZTK wird außerhalb des Zollgebiets gegründet.

3. Das Verfahren zur Abstimmung mit dem SOTK des Amtes der Entscheidung
über die Schaffung einer vorübergehenden Zollkontrollzone

3.1. Um die Entscheidung des Zolls über die Einrichtung des VZTK zu koordinieren, sendet die OOTOiTK folgende Unterlagen an die SOTK des Amtes:

Schreiben des Zolls mit begründeter Begründung der Gründe für die Gründung des VZTK und mit einer Schlussfolgerung zur Möglichkeit einer ordnungsgemäßen Zollkontrolle am vorgesehenen Gründungsort des VZTK;

Entwurf einer Verordnung zur Gründung des VZTK;

Antrag einer interessierten Person mit begründetem Antrag auf Einrichtung eines VZTK unter Angabe der genauen Anschrift, des Gebietes und einer Verpflichtung zur Erfüllung der Anforderungen der Zollbehörde an Anordnung, Ausstattung, technische Ausstattung, Benennung, Organisation der Sicherheit, Einhaltung die festgelegten Speicherfristen, Abrechnung und Berichterstattung;

Gründungs- und Registrierungsdokumente der Person, die einen Antrag auf Gründung des VZTK gestellt hat (Gesellschaftsvertrag und / oder Satzung, Bescheinigung über die staatliche Registrierung, Bescheinigung der territorialen Abteilung des Staatlichen Statistikausschusses Russlands, Bescheinigung über die Registrierung bei der Steuer Behörde, Bescheinigung einer autorisierten Bank über das Vorhandensein eines Währungs- oder Rubelkontos);

Der Akt der Besichtigung durch das Zollamt des vorgesehenen Gründungsortes des VZTK mit einer Schlussfolgerung über die Möglichkeit seiner Gründung;

Pläne (Pläne, Zeichnungen) von Räumlichkeiten, Territorien usw. mit Angabe des vorgesehenen Standorts des VZTK und Angabe seiner Abmessungen;

Dokumente (Originale oder nach dem festgelegten Verfahren beglaubigte Kopien), die das Eigentum oder den Besitz von Räumlichkeiten, Territorien usw. bestätigen, in denen die Gründung des VZTK geplant ist;

Entwurf eines Verfahrens für die Verwendung von VZTK oder technologisches Schema für die Verwendung von VZTK.

4. Schlussbestimmungen

4.1. Im Falle der Verweigerung der Einrichtung eines VZTK hat der Zoll dem Antragsteller eine schriftliche begründete Antwort zuzusenden.

4.2. Wenn eine interessierte Person eine mit Gründen versehene Stellungnahme über die Unmöglichkeit der Schaffung eines OTC erhält, hat diese Person nach Beseitigung der Mängel, die die Ablehnung verursacht haben, das Recht, die Frage der Schaffung eines OTC erneut bei der zuständigen Zollbehörde zu beantragen.

4.3. Die Anordnung, Ausstattung, technische Ausstattung, Benennung und Organisation des Schutzes des VZTK sowie die Bereitstellung von Räumlichkeiten, Kommunikationsmitteln und Fahrzeugen an die Zollbehörde erfolgen auf Kosten einer an der Gründung des VZTK interessierten Person.

An den Leiter des Moskauer Nordzolls, Generalmajor des Zolldienstes A.M. Uzlovsky ANTRAG Im Zusammenhang mit ______________________________________ (die Begründung für die Einrichtung einer vorübergehenden Zollzone von __________________________________________________________________ wird angegeben) Bitte erlauben Sie die Einrichtung einer vorübergehenden Zollkontrollzone an der Adresse: ______________________________________________________ im Gebiet der Organisation (Unternehmen) __________________________ innerhalb von _____ m für einen Zeitraum von ___________ Kalendertagen. Namen und Nummern der eingereichten Unterlagen: 1. _____________________________ N _______________ vom _________ 2. _____________________________ N _______________ vom _________ 3. _____________________________ N _______________ datiert _________ 4. _____________________________ N _______________ vom _________ 5. _____________________________ N _______________ von _________ Wir übernehmen die Möglichkeit auszuschließen, von Kontrolle von _________ Gütern und Fahrzeugen; - um die Durchführung der Zollkontrollen zu erleichtern; - die Ausweisung der Zollkontrollzone und die Unmöglichkeit des unbefugten Zugangs zu den unter Zollkontrolle stehenden Waren und Fahrzeugen sicherzustellen; - die Freigabe der Zollkontrollzone von Waren und Fahrzeugen bis zum Tag ihrer Liquidation sicherzustellen; - andere Anforderungen der Zollgesetzgebung der Russischen Föderation erfüllen. Generaldirektor MP Hauptbuchhalter

LISTE DER TEMPORÄREN ZOLLKONTROLLZONEN, DIE DURCH AUFTRÄGE DES MOSKAUER NORDZOLLS IN EINVEREINBARUNG MIT DER VERWALTUNG ERSTELLT WURDEN VON 1 _______ 200_ BIS 30 (31) _______ 200_ ┌──────────── ─────┬ ───────────────┬───────────────┬─────────── ─────── ───┬────────────────────┬──────────┐ │N │Nummer und Datum │ Erstellungsdatum │Erstellungsgrund │Ort der VZTK│Warennummer │Notizen│ │p / nAuftrag zur Erstellung │und aktueller │VZTK │ (Name und Anschrift der Bahn │v VZTK (für den Berichtszeitraum │ │ │ │ (Nummer und Datum │ │ │ Bahnhof usw.) │Zeitraum) │ │ │ │ Verlängerungsauftrag │ │ │ │ │ │ │ │ Geltungsdauer der VZTK) │ │ │ │ │ │ ├───┼───────── ──────────┼───────────────┼── ──────────────┼────── ──────────────┼───────────── ───────┼───────────┤ │1 │2 │3 │4 │5 │6 │7 │ ├───┼─────────── ─────────┼─────────── ────┼───────────────┼─────── ──────────────┼─────── ────────────┼──────────┤ └── ─┴────────────────────┴ ──────────────┴─────────── ─────┴── ───────────────────┴───────────────────┴───────── ─ ┘

LISTE DER TEMPORÄREN ZOLLKONTROLLZONEN, DIE DURCH AUFTRAG DES MOSKAUER NORDZOLLS OHNE ABKOMMEN MIT DEM BÜRO ERSTELLT WURDEN VON 1 _______ 200_ BIS 30 (31) _______ 200_ ┌───────────── ─────┬ ───────────────┬───────────────┬─────────── ─────── ───┬────────────────────┬──────────┐ │N │Nummer und Datum │ Erstellungsdatum │Erstellungsgrund │Ort der VZTK│Warennummer │Notizen│ │p / nAuftrag zur Erstellung │und aktueller │VZTK │ (Name und Anschrift der Bahn │v VZTK (für den Berichtszeitraum │ │ │ │ (Nummer und Datum │ │ │ Stationen usw.) │Punkt) │ │ │ │ um zu verlängern │ │ │ │ │ │ │ │ │ │ │ │ │ │ ├───┼─────────────── ────┼───────────────┼── ──────────────┼──────────── ────────┼───────────── ───────┼───────────┤ │1 │2 │3 │4 │5 │6 │7 │ ├───┼─────────── ─────────┼───────────────┼─ ──────────────┼─────── ──────────────┼───────────── ──────┼──────────┤ └── ─┴────────────────────┴────── ────────┴─────────── ─────┴─ ────────────────────┴───────────────────┴──────── ─ ─┘

Notiz. Die Liste wird im Excel-Format erstellt.

LISTE DER TEMPORÄREN ZOLLKONTROLLZONEN, DIE DURCH AUFTRÄGE DES MOSKAUER NORDZOLLS ERSTELLT WURDEN UND GÜLTIG FÜR 1 _______ 200_ ┌───┬────────────────────┬┬─── ─────────────┬────────────────┬─────────────────── ──┬───────────────────┬──────────┐ │N │Nummer und Datum │Erstellungsdatum │Erstellungsgrund│VZTK Standort │Nummer der Ware im VZTK (für die Meldung │ │ │ des Auftrags zur Verlängerung von │Terminen), für die│ │Stationen etc.) │Zeitraum) │ │ │ die Laufzeit der VZTK) │die VZTK geschaffen wurde │ │ │ │ │ ├─── ┼────────────────────┼───────────────┼─── ──────── ─────┼─────────────────────┼────────────── ────┼── ────────┤ │1 │2 │3 │4 │5 │6 │7 │ ├───┼────────────── ─────┼ ────────────────┼───────────────┼─────────── ───── ─────┼───────────────────┼─────────┤ └───┴──── ──── ────────────┴────────────────┴──────────────── ──────────── ──────────────────┴──────────────── ──┴──────────┘

Notiz. Die Liste wird im Excel-Format erstellt.

UNTERSUCHUNGSAKTE DES GEBIETS (PRÄMIE) DES VORGESCHLAGENEN EINRICHTUNGSORTES DES VZTK Im Zeitraum vom ____________________ bis __________________ die Kommission (Datum der Erhebung) bestehend aus: ___________________________ __________________________ (Namen der Kommission) ) der Zollstelle führte eine Besichtigung des Territoriums (der Räumlichkeiten) des vorgesehenen Gründungsortes der VZTK-Adresse durch: ____________________. Der vorgeschlagene Standort für die Schaffung des VZTK mit einer Fläche von ________________ qm. m erfüllt die Anforderungen an die Anordnung, Ausstattung und technische Ausstattung des VZTK. Die Möglichkeit der Ein- und Ausreise von Waren und Fahrzeugen ohne Zollkontrolle ist ausgeschlossen, die Sicherheit und der Zugang Unbefugter zu den Waren und Fahrzeugen ist gewährleistet: ) Mitglieder der Kommission: 1. ____________________________ ______________ ________________ ) (vollständiger Name) 2. ____________________________ ______________ ________________ (aktuelle Position) (Unterschrift) (vollständiger Name) Fazit: Ich halte es für sinnvoll, eine VZTK für den im Antrag angegebenen Zeitraum ____________________ vom ______ bis _____ zu erstellen. (Name der Organisation) Leiter ____________________________ _____________________ (Name der Stelle) (Ort der Unterschrift) _____________________________ (vollständiger Name, Sondertitel) Datum

SCROLLEN

VON DOKUMENTEN, DIE DEM ANTRAG AUF DIE EINRICHTUNG DER VZTK . BEIGEFÜGT WERDEN

1. Ein Dokument, das das Recht zum Besitz, zur Nutzung oder zur Verfügung über das Territorium oder die Räumlichkeiten (Lager) bestätigt.

2. Grafische Darstellung des Territoriums oder der Räumlichkeiten in Form eines Plans oder einer Karte.

3. Vollmacht zur Interessenvertretung juristische Person zu einem Individuum.

Notiz. Ist die Entscheidung über die Einrichtung des VZTK mit der SOTK TsTU abzustimmen, wird ein Satz Unterlagen nach Maßgabe des § 3 des Verfahrens vorgelegt.