Holen Sie sich ein EDS für meinen Schiedsrichter. Elektronische Signatur für das Portal „Mein Schiedsrichter. Welche Bedingungen sind bei der Auswahl einer Organisation zu beachten, die Dienstleistungen für die Ausstellung eines EDS erbringt? Nach welchen Kriterien wird bestimmt, ob ein EDS von einer bestimmten Organisation ausgestellt wird?

Seit Januar 2017 ist es möglich, Dokumente beim Schieds- und Obersten Gericht über das Internet einzureichen. Für die Einreichung von Dokumenten ist eine elektronische Signatur erforderlich.

Änderungen der Zivil- und Strafprozessordnung ermöglichen das Senden eines Antrags oder einer Beschwerde aus der Ferne per Informationssystem"Mein Schiedsrichter". Wie bewerbe ich mich beim Gericht und was wird dafür benötigt?

1. Registrieren Sie sich im System selbst oder über ESIA Gosuslug

Unterlagen einzureichen an im elektronischen Formatüber "Mein Schiedsrichter" müssen Sie sich zunächst registrieren. Ein vereinfachtes Konto wird im System selbst oder durch erstellt einheitliches System Identifizierung und Authentifizierung (ESIA) des Portals der staatlichen Dienste. Ein Konto bei den staatlichen Diensten kann sein:

  • vereinfacht (es genügt, den vollständigen Namen anzugeben, Email oder Handynummer)
  • Standard (Sie benötigen auch eine SNILS-Nummer und Angaben zu einem Ausweisdokument),
  • verifiziert (in diesem Fall müssen Sie Ihre Identität verifizieren).

Es gibt zwei Möglichkeiten, ein verifiziertes ESIA-Konto zu erstellen:

  • bestätigen Sie Ihre Identität in einem der Registrierungszentren (finden Sie das Zentrum in Ihrer Nähe auf dem Portal der staatlichen Dienste) und melden Sie sich dann mit dem dort vergebenen Login / Passwort an,
  • mit Hilfe .

Durch die Registrierung können Sie auf der My Arbiter-Website arbeiten:

  • Geltendmachung von Ansprüchen in Schieds-, Zivil- und Verwaltungssachen,
  • Einsicht in die Akte der Rechtssachen und Entscheidungen zu den Rechtssachen.

2. Wählen Sie eine Methode zum Einreichen elektronischer Dokumente

Es gibt zwei Möglichkeiten, eine Klage einzureichen:

  • Erstellen Sie ein elektronisches Abbild des Dokuments. Das bedeutet, dass der Antragsteller die gedruckte Version scannt fertiges Dokument. Die eingescannte Kopie darf im PDF-Format nicht größer als 30 MB sein. Jedes Dokument muss in einer separaten Datei abgelegt und unterschrieben werden, damit es leicht zu identifizieren ist – zum Beispiel „Vereinbarung Nr. 2435 vom 21.03.2017, 12 Blatt“. Wenn die von Ihnen gesendeten Dokumente vor Gericht verwendet werden, müssen sie in Papierform eingereicht werden.

Gescannte Kopien können von jedem Konto eingereicht werden: vereinfacht, Standard und verifiziert.

  • Bereiten Sie ein elektronisches Dokument vor. In diesem Fall wird das Dokument sofort in elektronischer Form in folgenden Formaten erstellt: PDF, RTF, doc, docx, XLS, XLSX, ODT. Grafikdokumente in den Formaten: JPEG (JPG), PNG, TIFF. Jede Datei darf außerdem nicht größer als 30 MB sein, nach ihrem Inhalt benannt und der Text muss kopierbar sein.

Elektronische Dokumente werden nur aus einem bestätigten Datensatz eingereicht.

3. Unterschreiben Sie das Dokument mit einer elektronischen Signatur

Ein elektronisches Bild (Scan) jedes Dokuments wird signiert oder. Eine einfache Signatur sind in diesem Fall Informationen über das Konto des Unterzeichners in der ESIA: vollständiger Name, Login, digitale Kennung in der ESIA.

Ein elektronisches Dokument wird nur mit einer erweiterten qualifizierten Signatur signiert – sie wird dem Dokument verliehen. Nur die Person, die im Dokument als Unterzeichner angegeben ist, kann ein Dokument mit einer elektronischen Signatur unterzeichnen. Zum Beispiel, wenn eine Forderung im Namen von eingereicht wird Vorsitzender, dann muss darauf eine Signatur ausgestellt werden.

Eine elektronische Signatur für IS „My Arbiter“ kann bei der Zertifizierungsstelle der SKB Kontur bezogen werden.

Seit 2017 können mit einer elektronischen Signatur unterzeichnete Dokumente in Form von elektronischen Dateien und (oder) gescannten Kopien einer Papierkopie über das Internet bei russischen Gerichten eingereicht werden.

Punkt für Punkt erklären wir die wichtigsten Punkte in einer einfachen und verständlichen Sprache:

  1. Ein elektronisches Dokument muss dem Gericht aus dem persönlichen Kabinett des My Arbitr-Systems (my.arbitr.ru) vorgelegt werden, Sie müssen sich zuerst auf dem Portal der öffentlichen Dienste registrieren.
  2. Ein persönliches Konto kann nur von einer Einzelperson erstellt werden. Eine Person kann Interessen vertreten juristische Person.
  3. Elektronische Dokumente können sowohl von der Person selbst als auch von ihrem Vertreter verklagt werden. Wenn Dokumente Individuell sendet der Vertreter dann, muss der Vertreter nur noch seine verwenden persönliches Büro.
  4. Bei der Übermittlung elektronischer Dokumente an das Gericht muss eine natürliche Person oder ihr Vertreter in den meisten Fällen eine erweiterte qualifizierte elektronische Signatur verwenden, die in unserer Zertifizierungsstelle ausgestellt werden kann.
    • Elektronische Unterschrift Dokument muss dem PKCS#7-Standard entsprechen und getrennt sein (d. h. als separate Datei). Eine angehängte elektronische Signatur ist nicht zulässig.
    • Wird ein elektronisches Dokument von mehreren Personen unterschrieben, muss jede Unterschrift in Form einer eigenen Datei vorliegen.
    • Wenn im Text der eingereichten elektronisches Dokument Der vollständige Name des Unterzeichners ist angegeben, es ist seine qualifizierte elektronische Signatur, die beim Unterschreiben verwendet werden sollte.

Schauen wir uns die Details für ein Beispiel an. Wenn drei Parteien gemäß allen Regeln ein beliebiges elektronisches Dokument mit ihren elektronischen Signaturen unterzeichnen und alle Dateien in einem Ordner speichern, enthält der Ordner 4 Dokumente:

  • statement.pdf - das Dokument selbst
  • statement1.sig - Erstanbieter-Signaturdatei
  • statement2.sig - Zweitpartei-Signaturdatei
  • statement3.sig - Signaturdatei eines Drittanbieters

Kostenlos erhalten Sie im Information Protection Center "CRYPTOBIT" ein spezielles Dienstprogramm, mit dem eine oder mehrere Personen eine getrennte Signatur im PKCS # 7-Standard erstellen können.

  1. Eine Einzelperson oder ihr Vertreter haben nur in einigen Fällen die Möglichkeit, ihr Konto beim Senden elektronischer Dokumente zu verwenden, bei denen es sich im Wesentlichen um eine einfache elektronische Signatur handelt.
    • Sie können eine einfache elektronische Signatur (d. h. das Konto des Absenders im My Arbiter-System) nur verwenden, wenn Sie gescannte elektronische Kopien eines Papierdokuments einreichen.
    • Eine gescannte elektronische Kopie eines Papierdokuments sollte nur in Schwarzweiß oder Grau erstellt werden.
  2. Das eingereichte elektronische Dokument muss im PDF-Format vorliegen und zum Kopieren bereitstehen. Dateischutz vor Drucken und Kopieren ist nicht erlaubt.
  3. Die Größe eines elektronischen Dokuments im PDF-Format sollte 30 MB nicht überschreiten. Um die Dateigröße zu überprüfen, klicken Sie mit der rechten Maustaste auf das Dokument und wählen Sie "Eigenschaften". Im sich öffnenden Fenster wird seine Größe registriert.
  4. Der Name des elektronischen Dokuments muss seinen Eigenschaften entsprechen. Wenn Sie beispielsweise eine Vollmacht vom 15. Januar 2017 auf einem Blatt senden, sollten Sie genau diese Daten im Dokumentnamen angeben - Vollmacht_№1_150117g_1l.pdf
  5. Jedes elektronische Dokument, das vom „My Arbiter“-System gesendet wird, muss in Form einer Datei vorliegen, nicht mehrerer. Es ist auch nicht erlaubt, zwei oder mehr Dokumente in einer Datei zu speichern.
  6. Neues Verfahren zur Einreichung bei Schiedsgerichten Russische Föderation elektronische Dokumente, die auf Anordnung der Justizabteilung des Obersten Gerichtshofs der Russischen Föderation vom 28. Dezember 2016 Nr. 252 genehmigt wurden und am 1. Januar 2017 in Kraft treten. Der Text des Dokuments ist auf der offiziellen Website des Obersten Gerichtshofs der Russischen Föderation veröffentlicht: http://www.supcourt.ru

Ein komplettes Senderkit sollte aus 4 Komponenten bestehen:

  1. Qualifizierte elektronische Signatur für das „My Arbiter“-System.
  2. Mittel zum Schutz kryptografischer Informationen (CryptoPro CSP).
  3. USB-Schlüssel
  4. Signierdienstprogramm (CRYPTOBIT-Dienstprogramm).

Aus welchen Gründen können Ihre elektronischen Dokumente abgelehnt werden?

  1. der Antrag an das Gericht nicht an dieses Gericht gerichtet ist;
  2. die Berufung an das Gericht ist identisch mit der zuvor gerichteten Berufung;
  3. die Dokumente nicht lesbar sind, insbesondere: die Seiten des Dokuments/der Dokumente umgeblättert sind; Dokument(e) enthalten nicht alle Seiten; es gibt keine Möglichkeit, das Vorhandensein aller Seiten festzustellen (keine Nummerierung); die Datei enthält kein elektronisches Dokument oder kein elektronisches Abbild des Dokuments; es gibt keinen zusammenhängenden Text;
  4. die Akte der Beschwerde beim Gericht und (oder) die ihr beigefügten Akten mit Dokumenten werden in Formaten vorgelegt, die im Verfahren zur Einreichung von Dokumenten nicht vorgesehen sind;
  5. Der Antrag an das Gericht und (oder) die ihm beigefügten Dokumente werden nicht in Form von separaten Dateien vorgelegt: Eine Datei enthält mehrere elektronische Dokumente oder mehrere elektronische Abbildungen von Dokumenten. Die Namen der Akten erlauben keine Identifizierung der darin enthaltenen Dokumente;
  6. die Akte der Berufung an das Gericht und (oder) die ihr beigefügten Akten mit Dokumenten und (oder) die darin enthaltenen Daten sind nicht für die Arbeit verfügbar, insbesondere: sie sind vor dem Kopieren und (oder) Drucken geschützt, enthalten interaktiv oder Multimedia-Elemente, eingebettete Skripte in der Sprache JavaScript oder anderen Programmiersprachen;
  7. entgegen dem Gesetz und dem Verfahren zur Einreichung von Dokumenten, der Antrag an das Gericht in Form eines elektronischen Dokuments nicht mit einer erweiterten qualifizierten elektronischen Signatur signiert wird oder der Antrag an das Gericht in Form eines elektronischen Abbilds des Dokuments erfolgt nicht durch eine erweiterte qualifizierte elektronische Signatur zertifiziert;
  8. das elektronische Bild des Antrags beim Gericht enthält keine grafische Unterschrift der Person, die den Antrag beim Gericht gestellt hat;
  9. die elektronische Signatur entspricht nicht der Art oder dem Format, das durch das Verfahren zur Einreichung von Dokumenten festgelegt ist. Die erweiterte qualifizierte elektronische Signatur wurde nicht verifiziert: Zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Dokuments ist die Gültigkeitsdauer des Zertifikats der elektronischen Signatur abgelaufen, die elektronische Signatur entspricht nicht dem Dokument, das Dokument wurde nach der Unterzeichnung geändert (modifiziert). mit elektronischer Signatur;
  10. die vom Benutzer bei der Einreichung von Dokumenten angegebene Nummer des Falls (Verfahrens) nicht mit der Nummer des Falls (Verfahrens) übereinstimmt, die im Antrag an das Gericht angegeben ist;
  11. dem Antrag des Vertreters an das Gericht ist kein Dokument beigefügt, das die Befugnis des Vertreters bestätigt, dem Gericht Dokumente vorzulegen;
  12. andere Anforderungen an elektronische Dokumente und (oder) elektronische Abbildungen von Dokumenten verletzt werden, vom Orden eingerichtet Vorlage von Dokumenten.

Das Verfahren zur Einreichung von Dokumenten bei Schiedsgerichten

in elektronisches Formular, auch in Form eines elektronischen Dokuments: einige Merkmale und häufige Fehler, die beim Einreichen von Dokumenten auftreten

Gemäß Abschnitt 2.1.3 des VERFAHRENS ZUR EINREICHUNG VON DOKUMENTEN IN ELEKTRONISCHER FORM BEI DEN SCHIEDSGERICHTEN DER RUSSISCHEN FÖDERATION, EINSCHLIESSLICH IN FORM EINES ELEKTRONISCHEN DOKUMENTS, erfolgt der Zugriff auf das persönliche Konto durch Identifizierung und Authentifizierung unter Verwendung des Kontos eines einzelnen ESIA, nämlich mit Login und Passwort aus dem Single Portal öffentlicher Dienst(https://www.gosuslugi.ru/). Klicken Sie dazu im Identifikationsfenster des Systems „My Arbiter“ auf das Symbol „Login über das Portal „Öffentliche Dienste“ (das Symbol befindet sich auf der rechten Seite des Fensters) (Abb. 1)

Gemäß Abschnitt 1.3 des VERFAHRENS ZUR EINREICHUNG VON DOKUMENTEN IN ELEKTRONISCHER FORM BEI SCHIEDSGERICHTEN DER RUSSISCHEN FÖDERATION, EINSCHLIESSLICH IN FORM EINES ELEKTRONISCHEN DOKUMENTS, können zwei Arten von Dokumenten in elektronischer Form bei einem Schiedsgericht eingereicht werden, nämlich ein elektronisches Dokument und ein elektronisches Abbild eines Dokuments. Gleichzeitig möchten wir Sie darauf aufmerksam machen, dass

elektronisches Dokument- ein Dokument, das in elektronischer Form ohne vorherige Dokumentation auf Papier erstellt und mit einer elektronischen Signatur gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation unterzeichnet wurde;

elektronisches Abbild des Dokuments(elektronische Kopie eines auf Papier erstellten Dokuments) - eine auf Papier erstellte Kopie eines Dokuments, die mit Scan-Tools in elektronische Form umgewandelt und gemäß dem Verfahren zur Einreichung von Dokumenten mit einer einfachen elektronischen Signatur oder einer erweiterten qualifizierten elektronischen Signatur zertifiziert wurde.

Bitte beachten Sie, dass gemäß Abschnitt 3.2.3 des VERFAHRENS ZUR EINREICHUNG VON DOKUMENTEN IN ELEKTRONISCHER FORM BEI DEN SCHIEDSGERICHTEN DER RUSSISCHEN FÖDERATION, EINSCHLIESSLICH IN FORM EINES ELEKTRONISCHEN DOKUMENTS, wenn die Berufung beim Gericht in Form von eingereicht wird ein elektronisches Abbild des Dokuments, ein solcher Einspruch und die daran angehängten elektronischen Abbilder von Dokumenten gelten als durch eine einfache elektronische Signatur der Person, die die Dokumente einreicht, beglaubigt. eine Berufung an das Gericht in Form eines elektronischen Abbilds eines Dokuments gilt als durch eine einfache elektronische Signatur der Person, die die Dokumente einreicht, beglaubigt und unterliegt nicht der obligatorischen Beglaubigung durch eine erweiterte qualifizierte elektronische Signatur (mit Ausnahme von Anträgen aufgeführt in Abschnitt 3.2.2. , EINSCHLIESSLICH IN FORM EINES ELEKTRONISCHEN DOKUMENTS:

Erklärung zur Beweisführung (Schiedsgerichtsordnung der Russischen Föderation);

Antrag auf Sicherung einer Forderung (Schiedsgerichtsordnung der Russischen Föderation);

Antrag auf Sicherung von Eigentumsinteressen (Schieds- und Verfahrensordnung der Russischen Föderation);

Antrag auf Sicherung der Vollstreckung einer gerichtlichen Handlung (Schiedsgerichtsordnung der Russischen Föderation);

Antrag auf Aussetzung der Vollziehung Regierungsbehörde, Körperschaft der örtlichen Selbstverwaltung, andere Körperschaft, offiziell(APK-RF);

ein Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung gerichtlicher Handlungen (Artikel 265.1 der Schiedsgerichtsordnung der Russischen Föderation);

Klageschrift, Erklärung, Berufung, Kassation, die einen Antrag auf vorläufige Maßnahmen enthält (Artikel 125, 265.1, APC der Russischen Föderation).

AUFMERKSAMKEIT!!! Um Probleme beim Signieren eines elektronischen Dokuments oder beim Zertifizieren eines elektronischen Abbilds eines Dokuments mit einer erweiterten qualifizierten elektronischen Signatur zu vermeiden, EMPFEHLEN wir die Verwendung des Internetbrowsers Internet Explorer (Version 11 oder höher).

Wir weisen Sie auch darauf hin, dass beim Signieren oder Beglaubigen von Dokumenten in Ihrem persönlichen Konto mit einer erweiterten qualifizierten elektronischen Signatur Informationen zur Überprüfung Ihrer erweiterten qualifizierten elektronischen Signatur angegeben werden.

Für den Fall, dass eine oder mehrere der angehängten Unterschriften nicht verifiziert wurden (angezeigt in einem Popup-Fenster, wenn Sie mit der Maus über ein Dokument mit angehängter Unterschrift fahren), wird das von Ihnen eingereichte Dokument zurückgewiesen (Klausel 9, Klausel 4.5 IN ELECTRONIC FORMULAR, AUCH IN FORM EINES ELEKTRONISCHEN DOKUMENTS) (Abb.2)

Gültig ab 1. Januar 2017 neue OrdnungÜbermittlung elektronischer Dokumente an Schiedsgerichte und dies beeinträchtigte die Arbeit im My Arbiter-System. Um nun elektronische Dokumente einzureichen, müssen Sie den Dienst mit dem Login und Passwort aus dem Portal der öffentlichen Dienste betreten. Für diejenigen, die über eine erweiterte qualifizierte elektronische Signatur verfügen, hat sich eine zusätzliche Möglichkeit ergeben - Sie können ein ausschließlich elektronisches Dokument an das Gericht senden, für das kein Papieroriginal erforderlich ist.

In diesem Artikel haben wir die häufigsten Fragen zum neuen Verfahren zur Einreichung von Dokumenten über My Arbitrator gesammelt und gemeinsam mit dem CAD-Team Antworten aufbereitet.

1. Ist es möglich, eine Klageschrift und andere Dokumente im Namen einer juristischen Person zu unterzeichnen/einzureichen, ohne sich auf dem Portal der staatlichen Dienste zu registrieren?

  1. Entsprechend Klausel 2.1.1 Befehl ( „Das Verfahren zur Einreichung von Dokumenten in elektronischer Form bei den Schiedsgerichten der Russischen Föderation, auch in Form eines elektronischen Dokuments“ - im Folgenden als „Verfahren“ bezeichnet) werden Dokumente über ein persönliches Konto eingereicht, das im Informationssystem My Arbiter erstellt wurde.
  2. Entsprechend Ziffer 2.1.3 In der Reihenfolge erfolgt der Zugriff auf das persönliche Konto durch Identifizierung und Authentifizierung unter Verwendung des Kontos einer einzelnen ESIA (vereinfacht, Standard oder bestätigt).

Anmeldeformular zum Portal "Gosuslugi"

Daher ist eine Registrierung auf dem Portal der öffentlichen Dienste erforderlich.

2. Welche Dokumente müssen mit einem erweiterten EDS signiert werden?

Entsprechend Abschnitt 3.2.2 Damit wird eine erweiterte qualifizierte elektronische Signatur benötigt für:

Einreichung von Dokumenten im Zusammenhang mit vorläufigen Maßnahmen:

  • Erklärung zur Beweisführung (Teil 3 von Artikel 72 der Schiedsgerichtsordnung der Russischen Föderation);
  • Antrag auf Sicherung einer Forderung (Artikel 92 der Schiedsgerichtsordnung der Russischen Föderation);
  • Antrag auf Sicherung von Eigentumsinteressen (Artikel 99 der Schiedsgerichtsordnung der Russischen Föderation);
  • ein Antrag auf Sicherung der Vollstreckung einer gerichtlichen Handlung (Artikel 100 der Schiedsgerichtsordnung der Russischen Föderation);
  • ein Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung einer Entscheidung eines staatlichen Organs, eines Organs der örtlichen Selbstverwaltung, eines anderen Organs, eines Beamten (Teil 3 von Artikel 199 der Schiedsgerichtsordnung der Russischen Föderation);
  • ein Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung einer Gerichtsentscheidung (Teil 1 von Artikel 265.1, 283 der Schiedsgerichtsordnung der Russischen Föderation);
  • Klageschrift, Erklärung, Berufung, Kassation, die einen Antrag auf vorläufige Maßnahmen enthält (Teil 1 von Artikel 125, 265.1, 283 der Schiedsgerichtsordnung der Russischen Föderation);

Einreichung von Anträgen beim Gericht in Form eines elektronischen Dokuments:

  • Diese Anforderung ist in spezifiziert Klausel 2.3.5 Befehl

3. Für wen soll ein EDS ausgestellt werden? Pro Kanzlei, pro Kanzleileiter oder pro einzelnem Anwalt?

EDS muss an eine Person ausgestellt werden:

  • Oder an denjenigen, der im Antrag an das Gericht als Unterzeichner angegeben ist
  • Oder an jede andere Person, die Dokumente an das Gericht sendet. In diesem Fall muss der Berufung vor Gericht jedoch eine Vollmacht beigefügt werden, die das Recht bestätigt, dem Gericht Dokumente vorzulegen.

4. Wenn die Dokumente über das ESIA eingereicht werden, ist es notwendig, Dokumente auf Papier zu senden?

Das Gericht hat das Recht, die Vorlage von Originaldokumenten zu verlangen, die dem Gericht als Beweismittel zugesandt wurden (Teil 3 von Artikel 75 der Schiedsverfahrensordnung der Russischen Föderation).

5. Wenn ein Dokument, das kein erweitertes ES erfordert, dennoch mit einem erweiterten ES unterzeichnet wird, gilt ein solches Dokument als ordnungsgemäß eingereicht?

Es wird berücksichtigt, ob die erweiterte qualifizierte Signatur korrekt ist.

6. Stimmt es, dass Sie Dokumente im Namen einer juristischen Person, einschließlich Grafiken, nur dann über Ihr persönliches Konto senden können, wenn Sie ein Vertreter dieser juristischen Person (oder Einzelperson) sind, d. h. mit Vollmacht?

Zum Beispiel: Früher war es möglich, unabhängig vom Vorhandensein oder Fehlen einer Vollmacht Dokumente in Ihrem Namen an Romashka LLC, Direktor Ivanov, zu senden (er unterzeichnete auch alle grafischen Abbildungen von Dokumenten). Jetzt - nur wenn ich eine Vollmacht von Romashka LLC habe? Selbst wenn Regisseur Ivanov alle grafischen Bilder signiert hätte?

Ja, absolut richtig.

Nach Ziffer 11 Klausel 4.5 Der Gerichtsvollzieher kann die Urkunden aus folgendem Grund zurückweisen: „Dem vom Vertreter beim Gericht eingereichten Antrag liegt kein Dokument bei, das die Befugnis des Vertreters bestätigt, dem Gericht Urkunden vorzulegen.“

7. Wenn Dokumente in Form von elektronischen Bildern eingereicht werden, ohne ein EDS von einem verifizierten ESIA-Konto zu unterzeichnen, sollte der Antrag an das Gericht selbst mit einer grafischen Signatur erfolgen? Oder reicht der Text des Dokuments ins PDF-Format übersetzt aus?

Ja, eine grafische Signatur ist erforderlich.
Entsprechend Klausel 2.2.1:
Ein elektronisches Abbild eines Dokuments wird mit Scan-Tools erstellt.
Das Scannen eines Dokuments auf Papier sollte im Maßstab 1:1 in Schwarzweiß oder Grau (Qualität 200 - 300 dpi) erfolgen, um sicherzustellen, dass alle Details und authentischen Echtheitszeichen erhalten bleiben, nämlich: eine grafische Signatur eines Gesichts, ein Siegel u Ecke sterben Formular (falls vorhanden), wird im Vollfarbmodus gescannt, wenn das Dokument farbige Grafiken oder farbigen Text enthält, wenn dies für die Prüfung des Falls wichtig ist.

Fehlt eine Unterschrift, kann das Gericht die Urkunden aus dem in Absatz 8 genannten Grund zurückweisen Klausel 4.5 Anordnung: "Das elektronische Bild der Berufung an das Gericht enthält keine grafische Unterschrift der Person, die sich an das Gericht gewandt hat."

8. Stimmen Unterzeichner und Einreicher nicht überein, vertritt der Einreicher jedoch weiterhin die Interessen des Vollmachtgebers vor Gericht, sofern die Vollmacht des Einreichers eine besondere Einreichbefugnis enthält oder eine allgemeine Vollmacht ist Interessenvertretung vor einem Schiedsgericht ausreichend?

Genug allgemeine Autorität

9. Soll eine „elektronische“ Vollmacht vom Vollmachtgeber mit der elektronischen Unterschrift des Vollmachtgebers unterschrieben werden?

Ja. Fälle der obligatorischen Beglaubigung einer Vollmacht mit einer erweiterten qualifizierten Signatur sind in angegeben Ziffer 3.1.3 bestellen:

Wenn eine Berufung an das Gericht gemäß dem Gesetz und dem Verfahren zur Einreichung von Dokumenten mit einer erweiterten qualifizierten elektronischen Signatur unterzeichnet (beglaubigt) werden muss, ist bei Einreichung einer solchen Berufung in elektronischer Form eine mit einer erweiterten unterzeichneten (beglaubigten) Vollmacht erforderlich qualifizierte elektronische Signatur der vertretenen Person angebracht wird.

10. Wie erstelle ich eine elektronische Signatur für eine Datei?

Die Signaturdatei kann auf zwei Arten erzeugt werden:

  1. Über Software von Drittanbietern (CryptoARM, Sign.me oder deren Analoga).
  2. Über ein Signatur-Plugin, das im Internet Explorer-Browser verfügbar ist. Das Signieren erfordert auch einen installierten Krypto-Anbieter.

Um das Plugin zu verwenden, benötigen Sie:

  1. Hängen Sie die Beschwerdedatei an das Gericht an, danach erscheint der Signatur-Button mit zwei Optionen (nur im Internet Explorer):
    • Hängen Sie eine vorgefertigte EDS-Datei an,
    • Verwenden Sie das Plug-in (Damit das Plug-in funktioniert, müssen Sie einen kryptografischen Anbieter installieren und außerdem die Sicherheitseinstellungen von Internet Explorer gemäß den Empfehlungen auf der linken Seite des Bildschirms verringern.)
  2. Nach Klick auf den Link „Plugin verwenden“ öffnet sich das Explorer-Fenster. Darin müssen Sie die Akte der Berufung an das Gericht erneut auswählen.
  3. Der Kryptoanbieter zeigt alle im System installierten elektronischen Signaturzertifikate an. Sie müssen das erforderliche Zertifikat aus der Liste auswählen.

11. Welche Software von Drittanbietern kann zum Generieren einer Signaturdatei verwendet werden?

Windows-Benutzer können die CryptoARM-Programme (Anleitung) oder ihre Analoga verwenden,
Benutzer von Mac OS können mit Infotec Dateien generieren ( führen für den Einsatz).

12. Wo erhalte ich eine erweiterte qualifizierte Signatur? Bedeutet das Vorhandensein eines verifizierten Kontos auf dem Portal der öffentlichen Dienste das automatische Vorhandensein einer erweiterten qualifizierten Signatur?

Der Erwerb einer erweiterten qualifizierten Signatur ist bei einer der akkreditierten Zertifizierungsstellen möglich. Eine Liste dieser Zentren finden Sie hier.

Seit Januar 2017 ist es möglich, Dokumente beim Schieds- und Obersten Gericht über das Internet einzureichen. Für die Einreichung von Dokumenten ist eine elektronische Signatur erforderlich.

Die an der Zivil- und Strafprozessordnung vorgenommenen Änderungen ermöglichen es, einen Antrag oder eine Beschwerde aus der Ferne über das Informationssystem My Arbiter zu senden. Wie bewerbe ich mich beim Gericht und was wird dafür benötigt?

1. Registrieren Sie sich im System selbst oder über ESIA Gosuslug

Um Dokumente elektronisch über My Arbiter einzureichen, müssen Sie sich zunächst registrieren. Ein vereinfachtes Konto wird im System selbst oder über das Einheitliche Identifikations- und Authentifizierungssystem (ESIA) des State Services-Portals erstellt. Ein Konto bei den staatlichen Diensten kann sein:

  • vereinfacht (es reicht aus, Ihren vollständigen Namen, Ihre E-Mail- oder Handynummer anzugeben),
  • Standard (Sie benötigen auch eine SNILS-Nummer und Angaben zu einem Ausweisdokument),
  • verifiziert (in diesem Fall müssen Sie Ihre Identität verifizieren).

Es gibt zwei Möglichkeiten, ein verifiziertes ESIA-Konto zu erstellen:

  • bestätigen Sie Ihre Identität in einem der Registrierungszentren (finden Sie das Zentrum in Ihrer Nähe auf dem Portal der staatlichen Dienste) und melden Sie sich dann mit dem dort vergebenen Login / Passwort an,
  • mit Hilfe .

Durch die Registrierung können Sie auf der My Arbiter-Website arbeiten:

  • Geltendmachung von Ansprüchen in Schieds-, Zivil- und Verwaltungssachen,
  • Einsicht in die Akte der Rechtssachen und Entscheidungen zu den Rechtssachen.

2. Wählen Sie eine Methode zum Einreichen elektronischer Dokumente

Es gibt zwei Möglichkeiten, eine Klage einzureichen:

  • Erstellen Sie ein elektronisches Abbild des Dokuments. Das bedeutet, dass der Antragsteller die gedruckte Version des fertigen Dokuments scannt. Die eingescannte Kopie darf im PDF-Format nicht größer als 30 MB sein. Jedes Dokument muss in einer separaten Datei abgelegt und unterschrieben werden, damit es leicht zu identifizieren ist – zum Beispiel „Vereinbarung Nr. 2435 vom 21.03.2017, 12 Blatt“. Wenn die von Ihnen gesendeten Dokumente vor Gericht verwendet werden, müssen sie in Papierform eingereicht werden.

Gescannte Kopien können von jedem Konto eingereicht werden: vereinfacht, Standard und verifiziert.

  • Bereiten Sie ein elektronisches Dokument vor. In diesem Fall wird das Dokument sofort in elektronischer Form in folgenden Formaten erstellt: PDF, RTF, doc, docx, XLS, XLSX, ODT. Grafikdokumente in den Formaten: JPEG (JPG), PNG, TIFF. Jede Datei darf außerdem nicht größer als 30 MB sein, nach ihrem Inhalt benannt und der Text muss kopierbar sein.

Elektronische Dokumente werden nur aus einem bestätigten Datensatz eingereicht.

3. Unterschreiben Sie das Dokument mit einer elektronischen Signatur

Ein elektronisches Bild (Scan) jedes Dokuments wird signiert oder. Eine einfache Signatur sind in diesem Fall Informationen über das Konto des Unterzeichners in der ESIA: vollständiger Name, Login, digitale Kennung in der ESIA.

Ein elektronisches Dokument wird nur mit einer erweiterten qualifizierten Signatur signiert – sie wird dem Dokument verliehen. Nur die Person, die im Dokument als Unterzeichner angegeben ist, kann ein Dokument mit einer elektronischen Signatur unterzeichnen. Wird die Forderung beispielsweise im Namen des Geschäftsführers eingereicht, muss die Unterschrift auf ihn ausgestellt werden.

Eine elektronische Signatur für IS „My Arbiter“ kann bei der Zertifizierungsstelle der SKB Kontur bezogen werden.