Organisation der kommunalen Liegenschaftsverwaltung in einer Gemeinde. Kommunale Immobilienverwaltung. Siegel und Eckstempel herstellen

Einführung

In der Russischen Föderation werden private, staatliche, kommunale und andere Eigentumsformen anerkannt.

Das Eigentum kann sowohl Bürgern und juristischen Personen als auch der Russischen Föderation, den Mitgliedsstaaten der Russischen Föderation, den Gemeinden gehören.

Gemeindeeigentum ist ein Vermögenskomplex einer Gemeinde, der Grundstücke, bewegliches und unbewegliches Vermögen umfasst. Die Kategorie "Immobilien" umfasst Wohn- und Nichtwohnbestände, Versorgungsunternehmen, verschiedene Arten von Strukturen usw.

Die Verfügung über kommunales Eigentum im Auftrag der Gemeinde erfolgt durch die kommunalen Selbstverwaltungsorgane im Rahmen ihrer Zuständigkeit.

Ziel der Arbeit ist es, die Aktivitäten der kommunalen Selbstverwaltungsorgane bei der Verwaltung kommunalen Eigentums zu untersuchen: ihre Kompetenz, Verwaltungspraxis und Effizienz. Um das Ziel der Diplomarbeit zu erreichen, müssen folgende Aufgaben gelöst werden:

das Konzept und die Zusammensetzung des kommunalen Eigentums berücksichtigen;

die Befugnisse der Organe und Beamten der kommunalen Selbstverwaltung im Bereich der kommunalen Liegenschaftsverwaltung festzulegen;

die Besonderheiten und Probleme bei der Verwaltung des kommunalen Eigentums berücksichtigen.

Gegenstand der Arbeit sind Managementbeziehungen in Bezug auf kommunales Eigentum. Gegenstand der Untersuchung ist das kommunale Liegenschaftsverwaltungssystem.

Die theoretische Grundlage bildeten die diesem Thema gewidmeten Werke in- und ausländischer Autoren.

1. Konzept und Zusammensetzung des Gemeindeeigentums

Das kommunale Eigentum fungiert als eine Art wirtschaftliche Grundlage für das normale Funktionieren des kommunalen Selbstverwaltungssystems in den Teilstaaten der Russischen Föderation. Es sollte ausschließlich im Rahmen der russischen Gesetzgebung verwaltet werden.

Kommunales Eigentum ist eine der Arten von Eigentum in Russland, die durch Gesetze gleichberechtigt mit staatlichem oder privatem Eigentum geschützt ist. Die Gesetzgebung der Russischen Föderation geht davon aus, dass die Gemeinden über Eigentum verfügen, durch dessen Ausbeutung die lokale Regierung stabile Geldzuflüsse in die Staatskasse des Subjekts erhält. Es stimmt, dass die Arten von Eigentum, die sich im Besitz einer örtlichen Selbstverwaltungsbehörde befinden können, durch das Bundesgesetz „Über die allgemeinen Grundsätze der kommunalen Selbstverwaltung in der Russischen Föderation“ streng begrenzt sind. Nur eine lokale Regierungsbehörde kann als alleiniger rechtmäßiger Eigentümer und Verwalter eines solchen Eigentums fungieren.

Das der Gemeinde gehörende Vermögen lässt sich nach seinem Zweck einteilen in:

Eigentum, das Ihnen die Erbringung von Dienstleistungen und die Produktion von Gütern für die Bevölkerung sowie die Erzielung von Gewinnen auf andere Weise ermöglicht, die nicht gesetzlich verboten ist.

Eigentum, das für andere Zwecke bestimmt ist. Zum Beispiel - für das normale Funktionieren einer Kommunalverwaltung.

Die durch das Bundesgesetz von 2003 (mit späteren Änderungen und Ergänzungen) festgelegte spezifische Zusammensetzung des kommunalen beweglichen und unbeweglichen Vermögens ist in der Tabelle dargestellt. 1.

Tabelle 1. Zusammensetzung des beweglichen und unbeweglichen Gemeindevermögens

Immobilienarten Siedlungen Gemeindegebiete Grundstücke zur Strom-, Wärme-, Gas- und Wasserversorgung, Kanalisation, Brennstoffversorgung, Straßenbeleuchtung (für ein Gemeindegebiet nur zur Strom- und Gasversorgung innerhalb seiner Grenzen) ++ Öffentliche Straßen, Brücken und sonstige Verkehrstechnik Bauten (mit Ausnahme von Objekten von bundes- und regionaler Bedeutung) sowie zu deren Erhaltung bestimmten Grundstücken innerhalb der Siedlungsgrenzen zwischen den Siedlungen Wohnungsfonds der sozialen Dienste für einkommensschwache Bürger sowie zu deren Erhaltung notwendige Grundstücke ++ Personenverkehr und andere Gegenstände, die für den Transport der Bevölkerung bestimmt sind Innerhalb der Siedlungsgrenzen Zwischen den Siedlungen Gegenstände, die zur Verhütung und Beseitigung der Folgen von Notfällen bestimmt sind ++ Gegenstände sowie Feuerlöschausrüstungen und Ausrüstungen, die zur Bereitstellung von Primärmaßnahmen zum Löschen von Bränden bestimmt sind + -Bibliothek (d für den Gemeindebezirk - Intersettierungsbibliotheken und -sammler) ++ Immobilien zur Freizeitgestaltung und zur Bereitstellung von Dienstleistungen für die Bewohner von Kultureinrichtungen + - Objekte des kulturellen Erbes (historische und kulturelle Denkmäler) von lokaler Bedeutung + - Immobilien zur Entwicklung von Massenkörperkultur und -sport + - Eigentum, das für die Organisation der Landschaftsgestaltung und Landschaftsgestaltung des Territoriums bestimmt ist, einschließlich für die Gestaltung öffentlicher Plätze und öffentlicher Erholung + - Eigentum, das zum Sammeln und Entfernen von Hausmüll und Müll bestimmt ist (für kommunale Gebiete - für der Entsorgung und Aufbereitung von Haus- und Gewerbeabfällen) ++ Grundstücke, die zur Organisation von Bestattungsdiensten und zur Unterhaltung von Grabstätten bestimmt sind (für einen Gemeindebezirk - nur Siedlungs-Grabstätten) ++ Grundstücke, die zur amtlichen Veröffentlichung (Verkündung) bestimmt sind kommunaler Rechtsakte, sonstige behördliche Angaben ++ Zur Organisation der Durchführung bestimmtes Eigentum I Umweltkontrolle - + Objekt zur Organisation des Schutzes der öffentlichen Ordnung durch die Kräfte der Stadtpolizei - + Objekt zur Bereitstellung von Vorschule und Schule, Zusatzausbildung, Organisation der Kindererholung während der Ferien - + Objekt zur Bereitstellung medizinischer Notfallversorgung, primäre Gesundheitsversorgung in Ambulanzen und Krankenhäusern, medizinische Versorgung von Frauen während der Schwangerschaft, während und nach der Geburt - + Archivbestände, einschließlich Kataster der Bodenordnung und städtebaulicher Dokumentation, sowie Grundstücke zur Aufbewahrung dieser Mittel ++ Schaffung, Entwicklung und Schutz von Heil- und Erholungsgebieten und Kurorten von lokaler Bedeutung ++

Moderne Gesetzesänderungen zielen darauf ab, die Liste des Eigentums, das sich im kommunalen Eigentum befinden kann, einzuschränken und Objekte, die für kommerzielle Zwecke verwendet werden, davon auszuschließen (um die Haushaltseinnahmen aufzufüllen). Insbesondere ist die Existenz von Kommunalbanken und anderen im Bundesgesetz von 1995 erwähnten Finanz- und Kreditinstituten nicht vorgesehen. Ein Teil des beweglichen und unbeweglichen Vermögens im kommunalen Eigentum wird der Verwaltung kommunaler Unternehmen und Einrichtungen übertragen, der andere Teil der Gemeindekasse. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch der Russischen Föderation besteht die Kommunalkasse aus Mitteln aus dem lokalen Haushalt und Vermögen, das nicht den kommunalen Unternehmen und Institutionen zugewiesen ist. Eine effektive Verwaltung des kommunalen Eigentums gewährleistet eine qualitativ hochwertige Erbringung kommunaler Dienstleistungen.

Der Ordnungsrahmen für die kommunale Liegenschaftsverwaltung besteht aus Bundes- und Landesgesetzen. In Fragen der Befugnisse der kommunalen Selbstverwaltung erlassen die Vertretungsorgane der kommunalen Selbstverwaltung kommunale Rechtsakte (Verordnungen).

Die örtlichen Selbstverwaltungsorgane sind verpflichtet, Aufzeichnungen über das Vorhandensein und die Veränderungen in der Zusammensetzung des Gemeindevermögens zu führen. Zu diesem Zweck wird ein kommunales Eigentumsregister geführt, das ein Informationssystem ist, das auf einer einzigen Klassifikation für das ganze Land, einer methodischen Grundlage und einer Softwarebasis basiert. Um die Buchführung und Verwaltung des kommunalen Vermögens in der Struktur der Gemeindeverwaltung zu organisieren, wird in der Regel ein Loder ein sonstiges Gremium geschaffen.

2. Befugnisse der Organe und Beamten der kommunalen Selbstverwaltung im Bereich der kommunalen Liegenschaftsverwaltung

Lokale Selbstverwaltungsorgane können Kauf- und Verkaufsgeschäfte, Tauschgeschäfte, Schenkungen und Verpachtungen mit Objekten des kommunalen Eigentums durchführen. Die Wahl der Nutzungsmethode richtet sich nach den Zielen und Zielen der Gemeindeentwicklung. Auf die Besonderheiten einzelner Transaktionen mit kommunalem Eigentum wird im Folgenden eingegangen.

An und Verkauf. Ineffizientes kommunales Eigentum kann privatisiert werden. Die Privatisierung des kommunalen Eigentums wird von den Kommunalverwaltungen unabhängig nach dem im Bundesgesetz "Über die Privatisierung des Staatseigentums und über die Grundlagen der Privatisierung des Gemeindeeigentums in der Russischen Föderation" festgelegten Verfahren durchgeführt. Im Rahmen der Privatisierung werden Objekte des kommunalen Eigentums in Kategorien unterteilt:

Objekte, deren Privatisierung verboten ist;

Objekte, deren Privatisierung durch Einzelbeschluss der Gemeindevertretung erfolgen kann;

Objekte, deren Privatisierung von der Verwaltung nach jährlich von der Vertretungsbehörde genehmigten Programmen durchgeführt wird.

Das Vertretungsorgan der Gemeinde genehmigt die Verzeichnisse der Gegenstände des Gemeindeeigentums, die der Privatisierung unterliegen und verboten sind. Die Kommunalbehörde wählt die Methoden der Eigentumsprivatisierung selbstständig. In den meisten Fällen handelt es sich um eine Auktion oder einen kommerziellen Wettbewerb. Die Auktion findet in Form eines offenen Bietens statt, bei dem der Gewinner gewinnt, der den Höchstpreis genannt hat. Der Gewinner des kommerziellen Wettbewerbs ist derjenige, der nicht nur den höchsten Preis, sondern auch die besten Konditionen geboten hat. Bei Gleichheit der Vorschläge ist der Gewinner der Teilnehmer, dessen Antrag früher eingereicht wurde. Für eine Kommune hat ein kommerzieller Wettbewerb Vorteile, da er für die Privatisierung Bedingungen wie die Aufrechterhaltung des Unternehmensprofils für eine bestimmte Zeit, den Erhalt von Arbeitsplätzen usw. kommunales Eigentumsmanagement

Die Gemeinde kann Eigentum an der von ihr benötigten Liegenschaft erwerben. Verkäufer sind natürliche und juristische Personen sowie Behörden. Die staatliche Registrierung von Eigentumsrechten erfolgt durch spezielle Justizinstitutionen.

Mena. Kommunales bewegliches und unbewegliches Vermögen kann gegen ein anderes getauscht werden.

Spende. Jede natürliche oder juristische Person kann bewegliches oder unbewegliches Vermögen unentgeltlich in kommunales Eigentum überführen. Der Schenkungsvertrag unterliegt auch der staatlichen Eintragung von Schutzrechten.

Mieten. Es können Gebäude, Bauwerke, Bauwerke, Wohn- und Nichtwohnräume gemietet werden; Geräte, Fahrzeuge und sonstiges Eigentum, das während des Gebrauchs seine natürlichen Eigenschaften nicht verliert.

Organisationen und Bürger, die kommunales Eigentum mieten möchten, stellen einen Antrag beim Ausschuss. Der Antrag muss innerhalb einer bestimmten Frist ab dem Datum seiner Registrierung berücksichtigt werden. Bei mehreren Bewerbungen findet eine kommerzielle Auktion statt, die derjenige gewinnt, der die besten Konditionen bietet.

Die Verwaltung kann obligatorische Mietbedingungen festlegen (z. B. Investitionen in eine gemietete Einrichtung, Durchführung laufender und größerer Reparaturen von Räumlichkeiten, deren Erhaltung in ordnungsgemäßem Zustand usw.). Sind alle vereinbart, kommt zwischen dem Ausschuss und dem Mieter ein Mietvertrag zustande. Dieser übernimmt ein wirtschaftliches Risiko, übt selbständig wirtschaftliche Tätigkeiten auf der Basis von Mietobjekten aus und erzielt Gewinne. Die Mietdauer wird vom Ausschuss unter Berücksichtigung der Interessen der Gemeinde festgelegt. Miete ist eine der Einnahmequellen für den lokalen Haushalt.

In einigen Fällen kann eine nichtkommerzielle Ausschreibung für die Übertragung von kommunalem Eigentum zur Pacht durchgeführt werden, wenn der Mieter bestimmte Bedingungen erfüllen muss. Für einen bestimmten Zweck, ohne Ausschreibung, können in Ausnahmefällen kommunale Immobilien vermietet werden - an einen bestimmten Mieter für eine bestimmte Tätigkeitsart.

Die etablierte Praxis der Bewertung der Wirksamkeit der Nutzung von kommunalem Eigentum basiert auf der Analyse des Zustands und der Entwicklungstendenzen seines Beitrags zur Bildung der Grundlage der nichtsteuerlichen Einnahmen des kommunalen Haushalts. Folgende Aufgaben werden identifiziert, um eine effektive Verwaltung des kommunalen Eigentums zu gewährleisten:

strukturelle und quantitative Optimierung von Organisationen und Unternehmen in kommunalem Eigentum;

Sicherstellung einer vollständigen und fristgerechten Buchführung des kommunalen Eigentums und aller damit durchgeführten Transaktionen;

Entwicklung von Kriterien für optimale Entscheidungen über die Veräußerung kommunalen Eigentums;

Steigerung der Investitionsattraktivität kommunaler Immobilien.

3. Besonderheiten und Probleme bei der Verwaltung kommunalen Eigentums

Bei der Bildung von kommunalem Eigentum, der Verwaltung des kommunalen Eigentums und seiner Privatisierung ergeben sich komplexe wirtschaftliche Probleme. Einige von ihnen werden im Folgenden besprochen.

Übertragung von Objekten in kommunales Eigentum. Der Hauptteil der Abteilungswohnungen, der technischen Infrastruktur der Städte und der sozialen Einrichtungen ist bereits in kommunales Eigentum übergegangen. Bei der Überführung in kommunales Eigentum von Objekten, die sich noch im Eigentum von Unternehmen befinden, treten gravierende Probleme auf.

Finanzierungsproblem. Nach der bisherigen Praxis erhält die Kommunalverwaltung bei der Unterzeichnung eines Aktes über die Übernahme von Objekten in kommunales Eigentum nicht immer zusätzliche Einnahmen aus dem Haushalt, um deren Instandhaltung zu finanzieren. Die Verweigerung der Zulassung ist auch gefährlich, da viele Unternehmen unter den Bedingungen der Finanzkrise Wohngebäude, Kindergärten und andere Einrichtungen, die von Einwohnern der Gemeinde genutzt werden, nicht unterhalten können. Es ist nicht ungewöhnlich, dass Unternehmen soziale Einrichtungen, deren Eigentum geplündert wird, einfach "aufgeben". Hier kann es kein allgemeingültiges Rezept geben, und im Einzelfall ist die Kommunalverwaltung verpflichtet, unter Berücksichtigung aller wirtschaftlichen und sozialen Faktoren zu entscheiden.

Verschleißproblem. Laut Gesetz muss der Eigentümer das Objekt in einem gebrauchstauglichen Zustand in das kommunale Eigentum überführen. Tatsächlich werden oft baufällige Wohngebäude übertragen, die dringend größere Reparaturen oder sogar den Abriss und die Umsiedlung von Bewohnern, abgenutzten technischen Netzwerken, Heizräumen usw. erfordern. Die Gemeinde hat das Recht, das Eigentum an solchen Objekten zu verweigern, stimmt jedoch in einigen Fällen, da sie die Ausweglosigkeit der Situation erkennt, dem zu. Diese Praxis wirkt sich negativ auf seine finanzielle Situation aus.

Festlegung der Mietbedingungen, angemessene Festsetzung von Mietpreisen für die Nutzung von Nichtwohnräumen und sonstigem kommunalem Eigentum.

Hier gilt es, einen Interessenausgleich zu finden zwischen dem Wunsch der Kommune, die Haushaltseinnahmen aus der Miete zu erhöhen, und der Gefahr, dass Mieter aufgrund hoher Mietkosten wichtige Wirtschaftszweige einschränken. Ein zuverlässiges Mittel zur Lösung dieses Problems ist eine breite Differenzierung der Mietpreise je nach Standort des Mietobjekts und Art der Tätigkeit, verbunden mit einem System von Vorteilen und Privilegien.

Ermittlung der Machbarkeit der Privatisierung eines Objekts im Vergleich zu Leasing und Verbesserung der Privatisierungstechnologie.

Dabei können unterschiedliche Ansätze für kostengünstige (rentable) und unrentable Objekte umgesetzt werden. Ein rentables Objekt kann zu einem hohen Preis verkauft werden und große einmalige Budgeteinnahmen erhalten. Gleichzeitig wird die Miete für dieses Objekt das Budget ständig auffüllen und kann aufgrund der Inflation im Laufe der Zeit steigen.

Eine förmlich durchgeführte Wirtschaftsrechnung spricht in der Regel für eine Privatisierung, jedoch kann sich die Vertretung der Gemeinde bei der Verabschiedung des Programms für das nächste Jahr nicht auf eine solche Berechnung beschränken und muss alles abwägen, auch die langfristigen Folgen einer die Privatisierung des Objekts.

Der Zweck der Privatisierung unrentabler Objekte besteht darin, die Haushaltsausgaben für deren Instandhaltung zu reduzieren. Der Preis des Objekts kann in diesem Fall niedrig sein.

Der einzige limitierende Faktor ist die gesellschaftliche Bedeutung des Objekts. In einer der Städte beispielsweise weigerten sich die Abgeordneten, eine unrentable Buchhandlung in den von der Verwaltung für das nächste Jahr vorgelegten Privatisierungsplan aufzunehmen, da sie als einziges Geschäft in der Stadt auf den Verkauf von pädagogischer und methodischer Literatur spezialisiert war. Angesichts der Haushaltsdefizite ist es keine leichte Aufgabe, solche Entscheidungen zu treffen.

4. Privatisierung von Wohnungen

Die Stadtverwaltung ist daran interessiert, dass möglichst viele Bewohner Eigentümer ihrer Häuser und Wohnungen werden. In Übereinstimmung mit dem Bundesgesetz von 2003 und dem neuen Wohnungsgesetz der Russischen Föderation wird der kommunale Wohnungsbau nur für die Armen (Sozialwohnungsbestand) und einige andere Kategorien von Bürgern (Fachwohnungsbestand) bleiben. Tatsächlich privatisierte die Bevölkerung trotz der kostenlosen Privatisierung (mit Ausnahme der Kosten für die Erstellung der entsprechenden Dokumente) nur etwa die Hälfte des Wohnungsbestands. Der Hauptgrund dafür waren die Befürchtungen, die mit dem Entzug der Eigentümer von privaten Wohnbauförderungen verbunden sind.

Auch Wohnungen in baufälligen Wohnhäusern will man nicht privatisieren, um die Lebensbedingungen zu verbessern. Der Hauptweg zur Lösung des Problems besteht darin, mit der Bevölkerung mit klaren Verpflichtungen zusammenzuarbeiten, um gleiche wirtschaftliche Bedingungen für privatisierten und kommunalen Wohnungsbau zu schaffen, die Gründung von Wohnungseigentümergemeinschaften zu fördern und deren Vorteile aufzuzeigen.

Zur Durchführung von Arbeiten im Zusammenhang mit der Wohnungsprivatisierung werden in den Gemeinden entsprechende Strukturen geschaffen, meist in Form von Agenturen mit dem Status einer kommunalen Einrichtung. Daneben können private Träger die Privatisierung von kommunalem Wohnungsbau durchführen.

Privatisierung von Einbauräumen in Wohngebäuden. Viele Kommunalverwaltungen weigern sich bei der Privatisierung von Unternehmen und Organisationen, die sich in den Erdgeschossen von Wohngebäuden befinden, die Räumlichkeiten selbst zu privatisieren und sie zur Vermietung an Unternehmen zu übertragen. Somit behält die Kommunalverwaltung den Einfluss auf die Unternehmen. Der negative Punkt ist, dass die Organisation, die die Räumlichkeiten in der Immobilie nicht erhalten hat, auf ernsthafte Investitionen für ihre Anordnung verzichtet.

Dies kann sich mit der Gründung von Wohnungseigentümergemeinschaften ändern. Die eingebauten Räumlichkeiten sollen zum gemeinsamen Eigentum der Partnerschaft werden und der Mieter muss mit ihr ein Vertragsverhältnis eingehen. Die Kommune kann sich aber auch als Eigentümerin der eingebauten Räumlichkeiten an der Partnerschaft beteiligen, wenn sich darin beispielsweise eine kommunale Einrichtung befindet.

Gemäß Artikel 46 des Bundesgesetzes "Über die allgemeinen Grundsätze der Organisation der kommunalen Selbstverwaltung in der Russischen Föderation" vom 06.10.2003, Nr. 131-FZ, ist die wirtschaftliche Grundlage der kommunalen Selbstverwaltung das kommunale Eigentum, Mittel aus kommunalen Haushalten sowie Eigentumsrechte der Gemeinden.

Kommunales Eigentum wird vom Staat gleichberechtigt mit anderen Eigentumsformen anerkannt und geschützt. Das Vorhandensein der Behörde der örtlichen Selbstverwaltung und die Möglichkeit, an diesem oder jenem Eigentum im kommunalen Eigentum zu sein, bestimmt sich nach Artikel 50 des Bundesgesetzes vom 06.10.2003, Nr. 131-FZ. Es enthält eine erschöpfende Liste von Immobilien, die im Besitz von Gemeinden sein können.

Das Kommunalvermögen unterliegt der Pflicht zur Eintragung in das Register der kommunalen Vermögensgegenstände und in die Bilanz der kommunalen Unternehmen, kommunalen Einrichtungen oder der Gemeindekasse. Idealerweise sollte ein solches Eigentum beim Amt des Föderalen Dienstes für staatliche Registrierung, Kataster und Kartographie (im Einwohnermeldeamt) registriert werden. Jene. das Recht des kommunalen Eigentums ist eingetragen, und das Recht der Betriebsführung oder der wirtschaftlichen Führung einer Anstalt oder eines kommunalen Unternehmens ist ebenfalls eintragungspflichtig.

Um die Effizienz der kommunalen Liegenschaftsverwaltung zu verbessern, muss die Kommune normative Rechtsakte entwickeln. Die wichtigste ist die "Verordnung über das Verfahren zur Verwaltung und Veräußerung von Grundstücken im kommunalen Eigentum der Gemeinde".

Die kommunalen Selbstverwaltungsorgane haben das Recht, über kommunales Eigentum durch Übertragung zur Miete, zur freien Nutzung, zur wirtschaftlichen Verwaltung, zur Betriebsführung, zum Kauf und Verkauf von Grundstücken, zum Tausch und zu anderen nicht gesetzlich verbotenen Geschäften zu verfügen.

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Nach Art. 29 des Gesetzes "Über die allgemeinen Grundsätze der Organisation der kommunalen Selbstverwaltung in der Russischen Föderation" Siehe: SZ RF, 1995, N 35, Kunst. 3506. Kommunalverwaltungen verwalten kommunales Eigentum. "Die Rechte des Eigentümers in Bezug auf das Eigentum, das Teil des Gemeindeeigentums ist, werden im Namen der Gemeinde von den lokalen Behörden ausgeübt und in den Fällen, die in den Gesetzen der Mitgliedsstaaten der Russischen Föderation und in den Statuten der Russischen Föderation festgelegt sind Gemeinden, direkt von der Bevölkerung."

Kommunales Eigentum können Kindergärten, Fachschulen, Vereine, Kulturhäuser, Bibliotheken, Gesundheitsunternehmen und -organisationen, Heizung, Wasserversorgung, Abwasser, Bewässerung, Gasnetze, Straßen, Plätze, Erholungsgebiete, Brücken und andere Bauwerke von lokaler Bedeutung sein sich auf dem Gebiet der Gemeinde befinden. Friedhöfe können auch im Besitz von städtischen und ländlichen Gemeinden sein.

Die Liste des kommunalen Eigentums nach Gemeinden wird von der Regierung erstellt.

Es gibt vier Hauptwege, eine kommunale Wirtschaft zu betreiben:

1. direkte Kontrolle;

2. kommunales Vergabesystem;

3. kommunales Mietsystem;

4. städtische Konzession.

Direkte Kontrolle.

Im Rahmen der Direktverwaltung verwalten die Gemeinden direkt kommunale Unternehmen und kommunale Einrichtungen.

Das Bürgerliche Gesetzbuch sieht die Gründung von kommunalen Unternehmen in Form von Einheitsunternehmen vor, die nicht mit dem Eigentumsrecht an dem ihnen vom Eigentümer zugewiesenen Grundstück ausgestattet sind. Das Vermögen eines einheitlichen Unternehmens ist unteilbar und kann nicht durch Einlagen (Aktien, Aktien) auch unter den Arbeitnehmern des Unternehmens verteilt werden. Einheitliche Unternehmen können auf dem Recht der Wirtschaftsführung oder der Betriebsführung beruhen. Auf der Grundlage des Betriebsführungsrechts werden jedoch nur Landesbetriebe gegründet, daher können kommunale Einheitsunternehmen auf das Wirtschaftsführungsrecht gestützt werden.

Der Besitz, die Nutzung und die Verfügung über die zum Wirtschaftsrecht gehörenden Sachen wird durch das Kontrollrecht des Eigentümers (Gemeinde vertreten durch die Gebietskörperschaften) über die bestimmungsgemäße Verwendung und Sicherheit der zum Unternehmen gehörenden Sachen beschränkt. Und auch das Recht des Eigentümers, einen Teil des Gewinns aus der Nutzung von Grundstücken zu beziehen, die in der wirtschaftlichen Zuständigkeit des von ihm gegründeten Unternehmens liegen, und das Verbot, ohne Zustimmung des Eigentümers über das Grundstück zu verfügen.

Die kommunalen Selbstverwaltungsorgane haben das Recht, kommunale Einrichtungen zu gründen und ihnen das im kommunalen Eigentum stehende Grundstück zu übertragen.

Gemäß Artikel 296 des Bürgerlichen Gesetzbuches der Russischen Föderation gehört das Vermögen der Institution aufgrund des Rechts der Betriebsverwaltung. In diesem Zusammenhang hat der Eigentümer der Immobilie das Recht, überschüssiges, ungenutztes oder missbräuchlich genutztes Eigentum zurückzunehmen und nach eigenem Ermessen darüber zu verfügen.

Die Vorteile der Gründung eines kommunalen Einheitsunternehmens sind der langfristige Erhalt von Einnahmen in Form von Abzügen vom Nettogewinn und Zahlungen für die Nutzung des kommunalen Eigentums, die Möglichkeit, die Probleme der sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung des Territoriums zu lösen.

Auch Kommunen können im Rahmen dieser Managementmethode als Gründer von Wirtschaftsunternehmen auftreten.

Das Hauptkriterium für die Wahl dieser oder jener Form der Immobiliennutzung ist die Bedeutung des Objekts für die Lösung lokaler Probleme und die Wirksamkeit verschiedener Nutzungsformen aus der Sicht des Eigentümers Siehe: E. Markvart, O. Savranskaya, I. Starodubskaya, Empfehlungen zur Bildung der wirtschaftlichen und finanziellen Grundlagen der LSG / E / Herausgegeben von E. Markquart. - M., 2004 ..

Das Recht der wirtschaftlichen Führung wird verwendet, um die Höhe der Eigentumsrechte eines einheitlichen Unternehmens an dem ihm zugewiesenen staatlichen oder kommunalen Eigentum zu bestimmen (Artikel 294 des Bürgerlichen Gesetzbuches). Von seiner Struktur her handelt es sich um einen „Abguss“ (oder in den Worten von EA Suchanow ein Prototyp) mit Eigentum, da sein Inhalt die gleichen Eigentums-, Nutzungs- und Verfügungsbefugnisse beinhaltet. Alles ist nach wie vor auf die Grenzen der Ausübung dieser Befugnisse, die Methoden ihrer Entstehung und Beendigung sowie auf die realen Befugnisse des Eigentümers reduziert.

Ein kommunales Einheitsunternehmen, das Eigentum auf der Grundlage des Rechts der wirtschaftlichen Verwaltung besitzt, besitzt, nutzt und verfügt über dieses Eigentum innerhalb der gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch der Russischen Föderation (Artikel 294) festgelegten Grenzen. Allgemeine Beschränkungen der Befugnisse eines einheitlichen Betonunternehmens zum Besitz, zur Nutzung und zur Verfügung über kommunales Eigentum werden durch den Gegenstand und die Ziele seiner Tätigkeit bestimmt, die in der Satzung verankert sind.

Charakteristisch für die Rechtsform einer Institution ist die Fähigkeit, nach den Gründungsdokumenten, das heißt mit der darin verankerten Erlaubnis des Eigentümers, „einkünfte generierende“ (dh unternehmerische) Tätigkeiten auszuüben. Diese Situation wird nicht durch das Recht der Betriebsleitung abgedeckt.

Kommunales Vertragssystem.

Im Rahmen des kommunalen Vergabesystems werden der Bau und die Ausführung bestimmter Aufgaben nicht von den Dienststellen der Gemeinde ausgeführt, sondern von privaten Auftragnehmern, die einen Teil der Gewinne erhalten, vorübergehend auf Wettbewerbsbasis angeheuert. Das Vertragssystem spielt in modernen kommunalen landwirtschaftlichen Betrieben eine sehr wichtige Rolle, aber seine wirksame Umsetzung erfordert die Einhaltung bestimmter Grundsätze und Regeln, ein strenges Rechnungslegungs- und Kontrollsystem.

In der Russischen Föderation wird diese Methode durch das Bundesgesetz vom 21. Juli 2005 Nr. 94-FZ "Über die Auftragserteilung für die Lieferung von Waren, die Erbringung von Arbeiten, die Erbringung von Dienstleistungen für den staatlichen und kommunalen Bedarf" geregelt. Siehe: Bundesgesetz Nr. 94-FZ vom 21. Juli 2005 // Gesammelte Gesetzgebung der Russischen Föderation vom 22.10.2007, russische Zeitung Nr. 237 vom 24.10.2007.

Die nächste Form der Veräußerung von kommunalem Eigentum ist die Verpachtung von kommunalem Eigentum.

Es wird nicht dazu verwendet, die Kommunalverwaltungen von den Betriebskosten der Immobilie zu befreien, sondern nur, wenn es unmöglich ist, kommunales Eigentum gewinnbringender zu veräußern.

Kommunale Immobilien werden für einen bestimmten Zeitraum an Privatpersonen vermietet. Gleichzeitig verzichtet die Gemeinde für die Dauer des Mietverhältnisses vollständig auf die Einnahmen aus der Nutzung der Mietsache gegen feste Zahlungen, die der Mieter regelmäßig zahlt. Der Mieter ist in der Regel mit Aktivitäten beschäftigt, die nicht mit der Erfüllung von Anweisungen der örtlichen Behörden zur Lösung bestimmter Probleme von lokaler Bedeutung zusammenhängen, was die Möglichkeit einer kommunalen Regulierung verringert.

Städtische Konzession.

Es ist eine Konzession der Gemeinde für einen bestimmten Zeitraum und auf vertraglicher Grundlage an eine private Wirtschaftseinheit des Rechts, eine Wirtschaft in einem bestimmten Tätigkeitsbereich zu gründen und zu führen. Tatsächlich bedeutet die Verwendung eines solchen Systems, dass die Gemeinde nicht in der Lage ist, diesen oder jenen Teil der lokalen Wirtschaft zu verwalten.

Zur Anwendung des Konzessionsmechanismus werden in der Literatur zwei Erfahrungen mit der Anwendung des Konzessionsmechanismus beschrieben.

Im ersten Fall stellen Experten fest, dass bei Konzessionen etwa 50 % der durch die Aktivitäten der Organisation erzielten Gewinne aus öffentlichen in private Hände gehen. Gleichzeitig sichert der Konzessionsbetrieb allgemein nützlicher Unternehmen meistens weder die Interessen der Verbraucher (hohe Tarife) noch die Interessen der Arbeitnehmer solcher Unternehmen (Mindestlohn).

Die Kommunen sind auf viele Jahre an eine Vereinbarung gebunden und können unrentable Konzessionsverträge nicht ablehnen. In der Regel verfügen die lokalen Behörden nicht über echte Instrumente, um mit großen externen, insbesondere ausländischen Konzessionären umzugehen.

Die Träger eines solchen Systems sind ausschließlich Vertreter der Privatwirtschaft. Die Konzession von kommunalem Eigentum, der Bau von kommunalen Einrichtungen, der Betrieb von Gebäuden ist wirtschaftlich ineffektiv und für die kommunale Wirtschaft von geringem Nutzen. Siehe: E. A. Utkin, A. F. Denisov. "Staats- und Gemeindeverwaltung" - M.: Verband der Autoren und Verleger "Tandem" Verlag "Ekmos", 2001 - S. 304 ..

Artikel 130 Absatz 1 der Verfassung besagt, dass die kommunale Selbstverwaltung das Eigentum, die Nutzung und die Verfügung über das kommunale Eigentum sicherstellt.

Nach Art. 29 des Bundesgesetzes „Über die allgemeinen Grundsätze der Organisation der kommunalen Selbstverwaltung in der Russischen Föderation“ liegt die Festlegung des Verfahrens zur Verwaltung und Veräußerung von kommunalem Eigentum in der ausschließlichen Zuständigkeit der Vertretungsorgane der kommunalen Selbstverwaltung.

Sie üben im Namen der Gemeinde die Rechte des Eigentümers in Bezug auf das Grundstück aus, das zu diesem Grundstück gehört; In den Fällen, die in den Gesetzen der Teilstaaten der Russischen Föderation und in den Statuten der Gemeinden vorgesehen sind, kann dieses Recht von der Bevölkerung direkt ausgeübt werden.

Die Befugnisse der kommunalen Selbstverwaltungsorgane werden von den kommunalen Selbstverwaltungsorganen der Siedlungen, den kommunalen Selbstverwaltungsorganen der Stadtbezirke und den kommunalen Selbstverwaltungsorganen der Gemeindebezirke selbständig ausgeübt.

Die Artikel 48 und 125 des Bürgerlichen Gesetzbuches der Russischen Föderation legen fest, dass lokale Gebietskörperschaften juristische Personen sind und in eigenem Namen unabhängig handeln. Der Erwerb, die Ausübung von Eigentum und persönlichen nicht-eigentumsrechtlichen Rechten und Pflichten im Namen der Gemeinden ist nur den Gemeinden übertragen. Für die Bevölkerung sind solche Rechte und Pflichten weder in der Verfassung noch im Bürgerlichen Gesetzbuch der Russischen Föderation vorgesehen. Gleichzeitig bleibt aber die gesamte Bevölkerung der Gemeinde Eigentümerin.

Die örtlichen Selbstverwaltungsorgane können Gegenstände des kommunalen Eigentums zur vorübergehenden oder dauerhaften Nutzung an natürliche und juristische Personen gegen Entgelt oder unentgeltlich übertragen, verpachten, nach dem festgelegten Verfahren veräußern sowie andere Transaktionen mit Grundstücken in kommunalen Eigentum, legen in Verträgen und Vereinbarungen die Bedingungen für die Nutzung von Gegenständen fest, die privatisiert oder zur Nutzung übergeben werden sollen. Wenn sich auf dem Gebiet der Gemeinden Gegenstände befinden, die nicht im lokalen Wirtschaftsumsatz verwendet werden, können sie (die Formationen) diese verpachten oder verkaufen, um die Einnahmenseite des Haushalts aufzufüllen.

Das Gemeindeeigentum erlischt bei Verlust oder Zerstörung von Eigentum; wenn Eigentum an andere Personen veräußert wird, auch während der Privatisierung; in der Reihenfolge der Abgrenzung des Gemeindeeigentums; durch die Zwangsvollstreckung für die Verpflichtungen der Gemeinde auf die durch das Gesetz der Russischen Föderation oder durch eine Vereinbarung vorgeschriebene Weise; aus anderen in den Gesetzen der Russischen Föderation vorgesehenen Gründen.

Die Privatisierung des kommunalen Eigentums ist eines der wichtigsten Elemente, das die Stärkung der wirtschaftlichen Basis der kommunalen Selbstverwaltung in einer Marktwirtschaft und die Bildung von kommunalem Eigentum sicherstellt. Artikel 29 Absatz 4 des Bundesgesetzes "Über die allgemeinen Grundsätze ..." besagt, dass das Verfahren und die Bedingungen für die Privatisierung von kommunalem Eigentum von der Bevölkerung direkt oder von Vertretungsorganen der Gemeinde festgelegt werden. Die Einnahmen aus der Privatisierung kommunalen Eigentums fließen vollständig in den kommunalen Haushalt.

Die örtlichen Selbstverwaltungsorgane sind verpflichtet, die Vollständigkeit und Rechtzeitigkeit des Geldeingangs von Käufern von Privatisierungsobjekten zu überwachen, sicherzustellen, dass der Geldeingang für jedes verkaufte Objekt abgerechnet wird, der Finanzbehörde am Standort Auskunft über die Erhalt von Mitteln im lokalen Haushalt, dh sie müssen den Prozess der Eigentumsprivatisierung organisieren.

Im Rahmen der festgelegten Zuständigkeit entscheiden die Organe der kommunalen Selbstverwaltung und die Beamten der kommunalen Selbstverwaltung über die Zusammensetzung des Gemeindevermögens, das Verfahren für seinen Erwerb und seine Veräußerung; über die Führung von Registern des kommunalen Eigentums; über die Aufbewahrung von Dokumenten, die das Recht des Gemeindeeigentums bestätigen; über die Gründung, Reorganisation und Liquidation von kommunalen Einheitsunternehmen, Institutionen; Kontrolle über die Effizienz der Nutzung und Sicherheit von kommunalem Eigentum und vieles mehr.

Darüber hinaus sind gemäß Artikel 61 Absatz 1 des Gesetzes "Über die allgemeinen Grundsätze der Organisation der kommunalen Selbstverwaltung in der Russischen Föderation" die Körperschaften der Russischen Föderation verpflichtet, die für die Lösung von Fragen von lokaler Bedeutung in Übereinstimmung mit der Abgrenzung der Befugnisse zwischen den Teilstaaten der Russischen Föderation und den Gemeinden sowie zwischen den Gemeinden. Die Übertragung von Objekten (Eigentum) im Zusammenhang mit kommunalem Eigentum in staatliches Eigentum der Mitgliedskörperschaften der Russischen Föderation oder föderales Eigentum kann nur mit Zustimmung der lokalen Behörden oder durch eine gerichtliche Entscheidung erfolgen.

Sie können im Interesse der Bevölkerung die Bedingungen für die Nutzung von Grundstücken innerhalb der Gemeindegrenzen festlegen.

Gegenwärtig wurden in einer Reihe von Teilgebieten der Russischen Föderation Gesetze über lokale Referenden verabschiedet, die es der Gemeinde der Bürger der Gemeinde ermöglichen, den Prozess der Verwaltung des Gemeindeeigentums direkt durchzuführen. Die Gesetze über die kommunale Selbstverwaltung der meisten Teilkörperschaften der Russischen Föderation bezüglich der Verwaltung und Verfügung über das Eigentum der Gemeinde reproduzieren die Normen des Bundesgesetzes (zum Beispiel das Gesetz der Region Orenburg "Über die Organisation der kommunalen Selbstverwaltung". -Regierung in der Region Orenburg").

Die Ausübung im Namen der jeweiligen Gemeindeformation durch den Eigentümer ihrer Befugnisse gemäß ihrer Zuständigkeit macht sie nicht zu Eigentümern der jeweiligen Liegenschaft. Wie staatliche Organe können auch kommunale Organe beim Immobilienhandel und als selbständige juristische Personen tätig werden - kommunale Einrichtungen, die über ein eigenständiges Eigentumsrecht zur Betriebsverwaltung des ihnen zugewiesenen Eigentums verfügen (Artikel 296 des Bürgerlichen Gesetzbuchs der Russischen Föderation). Mit einem Teil dieses Eigentums - in bar - haften sie für ihre Verpflichtungen. Wenn sie die Befugnisse des Eigentümers einer Gemeinde ausüben, erhalten sie die Möglichkeit, in gewissem Umfang über das Vermögen dieses Eigentümers zu verfügen, indem sie in seine Staatskasse eintreten, in den Ruhestand treten oder sie bilden, und es handelt sich um Staatsvermögen, in erster Linie die Mittel der entsprechenden Haushalt, der die Grundlage der selbständigen Vermögenshaftung eines solchen kommunalen (öffentlichen) Eigentümers für seine Schulden darstellt.

In dieser Hinsicht ist das kommunale Eigentum ebenso wie das Staatseigentum in zwei Teile unterteilt (Artikel 215, Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs der Russischen Föderation). Ein Teil ist kommunalen Unternehmen und Anstalten mit eigenständigen, wenn auch beschränkten dinglichen Rechten der Wirtschaftsführung und Betriebsführung zugeteilt, der andere, nicht zugeteilte Teil ist die Kasse der jeweiligen Kommune. Aus Sicht des Vermögensverkehrsinteresses ist eine solche Aufteilung des Gemeindevermögens zunächst wichtig, um die gesonderte Vermögensverantwortung der Gemeinde und der von ihr geschaffenen juristischen Personen für ihre Schulden zu begründen.

Nach Anerkennung der bürgerlichen Rechtspersönlichkeit der Gemeinden erlaubt das Bürgerliche Gesetzbuch jedoch nur den kommunalen Selbstverwaltungsorganen, in zivilrechtlichen Beziehungen tätig zu werden (Absatz 2, Artikel 125). Damit wird den Gemeinden als Machtinstitutionen praktisch die zivilrechtliche Handlungsfähigkeit entzogen.

Sowohl das Bürgerliche Gesetzbuch der Russischen Föderation als auch das Bundesgesetz „Über die allgemeinen Grundsätze der Organisation der kommunalen Selbstverwaltung in der Russischen Föderation“ legen fest, dass die Rechte des Eigentümers von Gemeindeeigentum im Namen der Gemeinde ausgeübt werden. Gegenstand des kommunalen Eigentumsrechts ist daher nur die Gemeinde, nicht aber die nach dem Gesetz handelnden Gebietskörperschaften und Gemeindebeamten, nicht juristische Personen oder Bürger mit besonderem Auftrag, die nur Vertreter der Gemeinde sind in den Beziehungen zum kommunalen Eigentum. Diese Schlussfolgerung wird durch Absatz 2 der Kunst bestätigt. 212 des Bürgerlichen Gesetzbuches der Russischen Föderation, das festlegt, dass Eigentum von Bürgern und juristischen Personen sowie der Russischen Föderation, ihren Teilhabern und Gemeinden Eigentum sein kann.

A. Uvarov, der das Verhältnis zwischen den Nutzungs- und Verfügungsrechten des kommunalen Eigentums der Bevölkerung der Gemeindeformation und den Organen (Beamten) der kommunalen Selbstverwaltung analysiert, weist darauf hin: das Recht der Bevölkerung selbst. Aber gegeben Aufgrund der hohen Aussagekraft dieser Vorschrift im Bereich ihrer praktischen Anwendung sichern die Statuten der einzelnen Gemeinden die Übertragung des Nutzungs- und Verfügungsrechts am Gemeindeeigentum von der Bevölkerung auf die Gemeinden und Amtsträger Bevölkerung auf einen anderen Eigentümer, da sich einerseits die Befugnisse der Gemeindeorgane und ihrer Beamten aus der Befugnis der lokalen Bevölkerung und damit eine solche Übertragung von Eigentumsrechten aus zivilrechtlicher Sicht herleitet, nicht Geprüft auf eine Änderung der kommunalen Eigentumsform. Andererseits nimmt die Entstehung solcher Normen der Bevölkerung nicht die Möglichkeit, dieses Recht jederzeit in eigener Sache bei einem lokalen Referendum auszuüben.“

Die Ermächtigung durch die Bevölkerung der Gemeinde zu Selbstverwaltungsorganen mit Befugnissen zur Ausübung des Gemeindeeigentums bedeutet nur eine Umverteilung der Befugnisse von Vertretern desselben Eigentümers - der Gemeinde, nicht aber die Übertragung des Eigentums von ihr auf eine andere andere Person.

Das kommunale Eigentum unterliegt der Registrierungspflicht und der Objekteintragung in das Objektregister des kommunalen Eigentums (z. B. Artikel 35 Absatz 5 des Gesetzes der Region Orenburg).

Die kommunalen Selbstverwaltungsorgane besitzen, nutzen und verfügen über kommunales Land und andere natürliche Ressourcen im Interesse der Entwicklung der Gemeindeformation und der sozioökonomischen Interessen ihrer Bürger.

Die kommunalen Selbstverwaltungsorgane führen die Verwaltung und Veräußerung von Grundstücken durch, die sich in kommunalem Eigentum befinden. Folgende Grundstücke befinden sich in kommunalem Eigentum:

  • - die als solche durch Bundesgesetze und Gesetze der konstituierenden Einheiten der Russischen Föderation, die in Übereinstimmung mit ihnen erlassen wurden, anerkannt sind;
  • - das Recht auf kommunales Eigentum, das bei der Abgrenzung des Staatseigentums an Grund und Boden entstanden ist;
  • - die aus zivilrechtlichen Gründen erworben wurden.

Zu den Befugnissen der kommunalen Selbstverwaltungsorgane im Bereich der Landbeziehungen gehören die Beschlagnahme, auch durch Rücknahme, von Grundstücken für den kommunalen Bedarf, die Errichtung unter Berücksichtigung der Anforderungen der Gesetzgebung der Russischen Föderation, der Regeln für die Landnutzung und Entwicklung von Territorien städtischer und ländlicher Siedlungen, Territorien anderer Gemeinden, Entwicklung und Durchführung lokaler Programme für die Nutzung und den Schutz des Bodens sowie andere Befugnisse zur Lösung von Fragen von lokaler Bedeutung im Bereich der Landnutzung und des Bodenschutzes.

Gemäß Artikel 66 des Bürgerlichen Gesetzbuches der Russischen Föderation sind Kommunalverwaltungen nicht berechtigt, als Teilnehmer an Handelsgesellschaften und als Investoren an Kommanditgesellschaften aufzutreten, sofern gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Daher kann kommunales Eigentum nicht auf die angegebenen Gesellschaften und Personengesellschaften übertragen werden, außer in den gesetzlich besonders vorgesehenen Fällen. Auf der Grundlage desselben Artikels können Institutionen jedoch mit Zustimmung des Eigentümers Teilnehmer an Wirtschaftsunternehmen und Investoren an Personengesellschaften sein, sofern gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Das heißt, kommunale Einrichtungen haben mit Genehmigung der kommunalen Selbstverwaltungsorgane das Recht, sich als Beitrag zum kommunalen Eigentum unter Betriebsverwaltung zu beteiligen, wenn dies gesetzlich nicht unmittelbar untersagt ist.

Zusammenfassend können wir folgende Schlussfolgerungen zu den Besonderheiten der kommunalen Immobilienverwaltung in Russland ziehen.

Erstens gehört kommunales Eigentum der gesamten Bevölkerung der Gemeinde und dient der Befriedigung ihrer grundlegenden Lebensbedürfnisse. Folglich ist es notwendig, die Möglichkeit lokaler Selbstverwaltungsorgane zu begrenzen, Maßnahmen zu ergreifen, die zum Bankrott von Gemeinden führen.

Zweitens sind Kommunalverwaltungen nicht nur eine Wirtschaftseinheit, sondern auch ein Subjekt von Machtverhältnissen. Und dies gibt den Gemeinden die Möglichkeit, Entscheidungen zu treffen, die für das Gebiet der Gemeinde allgemein verbindlich sind, auch solche, die günstige Bedingungen für kommunale Unternehmen und Organisationen in Bezug auf andere Themen der Marktbeziehungen schaffen können.

Allgemeine Grundsätze der kommunalen Liegenschaftsverwaltung

Traditionell wird unter „Management“ in der Regel eine zielgerichtete Wirkung auf jemanden oder etwas verstanden, um ein bestimmtes Ergebnis zu erzielen.

Als Eigenschaft wird die Eigenschaft verstanden, die zu einem bestimmten Objekt gehört.

Gemeindeeigentum ist Eigentum der jeweiligen Gemeinde.

Gemeinde- ist ein besiedeltes Gebiet, in dem die lokale Selbstverwaltung ausgeübt wird, es gibt kommunales Eigentum, lokales Budget und gewählte Gremien der LSG. Die Hauptformen von Gemeinden sind Siedlungen, Gemeindebezirke und kreisfreie Städte.

Kommunale Immobilienverwaltung- Dies ist der Einfluss der Gemeinden auf das Eigentum, das sie besitzen, um die Probleme, mit denen sie konfrontiert sind, effektiv zu lösen oder ihre Befugnisse effektiv auszuüben.

Die Aufgaben der Kommune werden in der Regel Themen von lokaler Bedeutung zugeschrieben. Das kommunale Eigentum ist ein integraler Bestandteil des kommunalen Eigentums. Es ist üblich, in die Zusammensetzung des Gemeindevermögens aufzunehmen:

Lokale Haushaltsmittel;

Kommunale außerbudgetäre Mittel;

Eigentum kommunaler Selbstverwaltungsorgane (LSG);

Kommunale Grundstücke und andere natürliche Ressourcen in kommunalem Eigentum;

Kommunale Unternehmen und Organisationen

Kommunale Finanz- und Kreditinstitute;

kommunaler Wohnungsbestand und Nichtwohngebäude;

Städtische Einrichtungen für Bildung, Gesundheit, Kultur und Sport.

Kommunales Eigentum kann nach mehreren Kriterien klassifiziert werden:

1. Nach der Autoritätsebene, für deren Umsetzung es verwendet wird:

Eigentum zur Lösung lokaler Probleme;

Eigentum, das zur Lösung von Problemen verwendet wird, die an die kommunale Einheit an die konstituierenden Einheiten der Russischen Föderation übertragen werden;

Eigentum, das die Aktivitäten von LSG-Gremien und relevanten Beamten unterstützen soll.

2. In Gebrauchsrichtung (siehe Tabelle 4).

3. Nach der Verwendungsform:

Als Sicherheit genutzte Immobilie

Eigentum der Gemeindekasse

· Immobilien zur Miete

Eigentumsübergabe an die Wirtschaftsverwaltung

Liegenschaft zur Betriebsführung übertragen

Eigentum an Treuhandverwaltung übertragen

Eigentum zur kostenlosen Nutzung übertragen

Privatisiertes Eigentum

Immobilien aus dem lokalen Budget erworben

· Denkmäler der Geschichte, Architektur und Kultur von lokaler Bedeutung

· Als Einlage in das genehmigte Kapital von Wirtschaftssubjekten eingebrachtes Vermögen.

Als Subjekte der kommunalen Liegenschaftsverwaltung sind die zuständigen Organe der kommunalen Selbstverwaltung tätig:

Verwaltung der Gemeinde;

Vertretungsorgan des Verteidigungsministeriums;

Leiter des Verteidigungsministeriums;

Zweig- und funktionale Untergliederungen der MO-Verwaltung.

Tabelle 4- Klassifizierung kommunaler Liegenschaften nach Nutzungsrichtungen (Blatt 1)

Arten von Immobilien

Gemeinden

Siedlungen

Gemeindegebiete

Stadtbezirke

1. Grundstücke zur Strom-, Wärme-, Gas- und Wasserversorgung der Bevölkerung, zur Wasserentsorgung, zur Brennstoffversorgung der Bevölkerung, zur Beleuchtung der Straßen von Siedlungen

2. Kraftstraßen allgemeiner Nutzung, Brücken und sonstige Verkehrsbauwerke innerhalb der Siedlungsgrenzen der Siedlung, ausgenommen Kraftstraßen allgemeiner Nutzung, Brücken und sonstige Verkehrsbauwerke von Bundes- und Landesbedeutung sowie vorgesehene Grundstücke für ihre Wartung

3. Sozialwohnungsfonds zur Bereitstellung von Wohnraum für in der Siedlung lebende einkommensschwache Bürger mit Bedarf an besseren Wohnverhältnissen, Wohnraum im Rahmen eines Sozialmietvertrages sowie für die Erhaltung des kommunalen Wohnungsbestandes notwendigen Grundstücke

4. Personenbeförderung und andere Güter, die für die Beförderung der Bevölkerung innerhalb der Gemeindegrenzen bestimmt sind

5. Eigentum zur Verhütung und Beseitigung der Folgen von Notfällen innerhalb der Gemeindegrenzen

Arten von Immobilien

Gemeinden

Siedlungen

Gemeindegebiete

Stadtbezirke

6. Gegenstände sowie Feuerlöschausrüstung und -ausrüstung, die dazu bestimmt sind, primäre Maßnahmen zum Löschen von Bränden bereitzustellen

7. Bibliotheken und Bibliothekssammler

8. Eigentum, das für die Organisation von Freizeitaktivitäten und die Bereitstellung von Dienstleistungen für die Bewohner von Kulturorganisationen bestimmt ist

9. Objekte des kulturellen Erbes (Denkmäler der Geschichte und Kultur) von lokaler (kommunaler) Bedeutung

10. Eigentum, das für die Entwicklung von Massenkörperkultur und Sport bestimmt ist

11. Eigentum, das für die Gestaltung der Landschaftsgestaltung und Landschaftsgestaltung des Siedlungsgebiets bestimmt ist, einschließlich der Einrichtung von öffentlichen Plätzen und Orten der Massenerholung der Bevölkerung

12. Eigentum, das zum Sammeln und Entfernen von Hausmüll und Müll bestimmt ist

13. Eigentum, einschließlich Grundstücke, das für die Organisation von Bestattungsdiensten und die Unterhaltung von Grabstätten bestimmt ist

Tabelle 4- Klassifizierung des kommunalen Eigentums nach Nutzungsrichtungen (Blatt 2)

Arten von Immobilien

Gemeinden

Siedlungen

Gemeindegebiete

Stadtbezirke

14. Zur amtlichen Veröffentlichung (Verkündung) von kommunalen Rechtsakten bestimmtes Eigentum, sonstige amtliche Informationen

15. Als kommunales Eigentum klassifizierte Grundstücke

16. Separate Wasserkörper auf dem Gebiet der Gemeinde

17. Wälder innerhalb der Siedlungsgrenzen der Siedlung

18. Eigentum, das für die Organisation und Durchführung von Umweltkontrollen bestimmt ist

19. Eigentum, das für die Organisation des Schutzes der öffentlichen Ordnung auf dem Gebiet des Gemeindebezirks durch die Gemeindepolizei bestimmt ist

20. Eigentum, das dazu bestimmt ist, eine öffentliche und kostenlose Vorschule, eine allgemeine Grundschulbildung, eine allgemeine Grundschulbildung, eine weiterführende (vollständige) allgemeine Schulbildung sowie die Bereitstellung zusätzlicher Bildung und die Organisation von Freizeitaktivitäten für Kinder während der Ferienzeit zu gewährleisten

Tabelle 4- Klassifizierung des kommunalen Eigentums nach Nutzungsrichtungen (Blatt 4)

Arten von Immobilien

Gemeinden

Siedlungen

Gemeindegebiete

Stadtbezirke

21. Liegenschaften, die für die medizinische Notfallversorgung auf dem Gebiet des Gemeindebezirks (außer Medizin und Luftfahrt), medizinische Grundversorgung und sanitäre Versorgung in Ambulanzen und Krankenhäusern, medizinische Versorgung von Frauen während der Schwangerschaft, während und nach der Geburt bestimmt sind

22. Archivalien einschließlich des Katasters der Bodenverwaltung und der städtebaulichen Dokumentation sowie der zur Aufbewahrung dieser Gelder bestimmten Liegenschaften

23) Vermögen, das zur Ausübung bestimmter staatlicher Befugnisse bestimmt ist und in Fällen, die durch Bundesgesetze und Gesetze der Mitgliedskörperschaften der Russischen Föderation festgelegt sind, an lokale Selbstverwaltungsorgane übertragen wird;

24) Vermögen, das dazu bestimmt ist, die Tätigkeit von kommunalen Körperschaften und Kommunalbeamten, kommunalen Angestellten, Angestellten kommunaler Unternehmen und Institutionen gemäß den ordnungspolitischen Gesetzen des Vertretungsorgans der kommunalen Formation zu unterstützen.