Stellenbeschreibung des Cheftechnologen. Stellenbeschreibung Cheftechnologe Stellenbeschreibung Cheftechnologe in Tests


1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

1.1. Diese Stellenbeschreibung definiert die funktionalen Pflichten, Rechte und Verantwortlichkeiten des Cheftechnologen des Unternehmens.

1.2. Der Cheftechnologe wird gemäß dem in der geltenden Arbeitsgesetzgebung festgelegten Verfahren auf Anordnung des Direktors des Unternehmens ernannt und entlassen.

1.3. Der Cheftechnologe berichtet direkt an den Direktor des Unternehmens.

1.4. In die Position des Cheftechnologen wird eine Person mit höherer beruflicher (technischer) Ausbildung und Berufserfahrung in der Fachrichtung Ingenieurwesen sowie in technischen und leitenden Positionen des jeweiligen Profils des Industrieunternehmens berufen.

1.5. Der Cheftechnologe sollte wissen:

Regulatorische und methodische Materialien für die technologische Vorbereitung der Produktion; Profil, Spezialisierung und Merkmale der organisatorischen und technologischen Struktur des Unternehmens; Aussichten für die technische Entwicklung der Branche und des Unternehmens; Produktionstechnologie der Produkte des Unternehmens; Systeme und Entwurfsmethoden; Organisation der technologischen Vorbereitung der Produktion in der Industrie und im Unternehmen; Produktionskapazität, technische Eigenschaften, Konstruktionsmerkmale und Betriebsmodi der Ausrüstung, Regeln für ihren Betrieb; das Verfahren und die Methoden zur Planung der technologischen Vorbereitung der Produktion; technische Anforderungen an Rohstoffe, Materialien und Fertigprodukte; Vorschriften, Anleitungen und sonstige Richtlinien für die Entwicklung und Ausführung technischer Dokumentationen; Mittel zur Mechanisierung und Automatisierung von Produktionsprozessen; Methoden zur Bestimmung der Wirtschaftlichkeit der Einführung neuer Geräte und Technologien, Arbeitsorganisation, Rationalisierungsvorschläge und Erfindungen; das Verfahren zur Zertifizierung der Qualität von Industrieprodukten; die Möglichkeit des Einsatzes von Computertechnologie und Methoden zur Gestaltung technologischer Prozesse mit ihrer Verwendung; das Verfahren zur Inbetriebnahme von Geräten; Anforderungen an die rationelle Arbeitsorganisation bei der Gestaltung technologischer Prozesse; in- und ausländische wissenschaftliche und technische Errungenschaften in der jeweiligen Branche; fortgeschrittene in- und ausländische Erfahrung bei der Herstellung ähnlicher Produkte; Grundlagen der Ökonomie, Organisation von Produktion, Arbeit und Management; Grundlagen der Umweltgesetzgebung; Grundlagen des Arbeitsrechts; Regeln und Normen des Arbeitsschutzes.

1.6. Während der vorübergehenden Abwesenheit des Cheftechnologen werden seine Aufgaben ___________________________ übertragen.

2. FUNKTIONELLE VERANTWORTUNG

Notiz. Die fachlichen Zuständigkeiten des Cheftechnologen werden anhand und im Umfang der Qualifikationsmerkmale für die Position des Cheftechnologen festgelegt und können bei der Erstellung der Stellenbeschreibung situationsbedingt ergänzt und geklärt werden.

2.1. Organisiert die Entwicklung und Umsetzung fortschrittlicher, wirtschaftlich gerechtfertigter, ressourcen- und naturschonender technologischer Prozesse und Produktionsweisen der vom Unternehmen hergestellten Produkte, Erbringung von Arbeiten (Dienstleistungen), die eine Erhöhung des technologischen Vorbereitungsniveaus und der technischen Umrüstung gewährleisten der Produktion, Verringerung des Verbrauchs von Rohstoffen, Materialien, Arbeitskosten, Verbesserung der Produktqualität, der Arbeiten (Dienstleistungen) und der Steigerung der Arbeitsproduktivität.

2.2. Ergreift Maßnahmen zur Beschleunigung der Entwicklung in der Produktion fortschrittlicher technologischer Prozesse, der neuesten Materialien und der weit verbreiteten Einführung wissenschaftlicher und technischer Errungenschaften.

2.3. Beaufsichtigt die Ausarbeitung von Plänen für die Einführung neuer Geräte und Technologien, die Verbesserung der technischen und wirtschaftlichen Effizienz der Produktion, die Entwicklung der technologischen Dokumentation, organisiert die Kontrolle über deren Bereitstellung an Werkstätten, Abteilungen und andere Produktionseinheiten des Unternehmens.

2.4. Berücksichtigt und genehmigt die Änderungen der technischen Dokumentation im Zusammenhang mit der Anpassung von technologischen Prozessen und Produktionsverfahren.

2.5. Überwacht die Umsetzung langfristiger und aktueller Pläne für die technologische Vorbereitung der Produktion, die strikte Einhaltung etablierter technologischer Prozesse, erkennt Verstöße gegen die technologische Disziplin und ergreift Maßnahmen zu deren Beseitigung.

2.6. Überwacht die Arbeit an der Organisation und Planung neuer Werkstätten und Abteilungen, ihrer Spezialisierung, der Entwicklung neuer Technologien, neuer technologischer Hochleistungsverfahren, der Berechnung der Produktionskapazitäten und der Anlagenauslastung, der Erhöhung des technischen Niveaus der Produktion und der Ausrüstung Verschiebungsverhältnis, die Erstellung und Überarbeitung der technischen Bedingungen und Anforderungen an Rohstoffe, Grund- und Hilfsstoffe, Halbzeuge, Entwicklung und Umsetzung fortschrittlicher Arbeitskostennormen, Verbrauch von technologischem Brennstoff und Strom, Rohstoffe und Materialien , Maßnahmen zur Vorbeugung und Beseitigung von Mängeln, zur Verringerung des Materialverbrauchs der Produkte und der Arbeitsintensität ihrer Herstellung.

2.7. Bietet die Verbesserung der Technologie der Herstellung von Produkten, die Erbringung von Arbeiten (Dienstleistungen), die Einführung der Errungenschaften von Wissenschaft und Technologie, fortschrittliche Basistechnologien, leistungsstarke ressourcen- und umweltfreundliche abfallfreie Technologien, die Entwicklung und Implementierung von technologischen Systemen , Umweltschutz, integrierte Mechanisierung und Automatisierung von Produktionsprozessen, nicht standardmäßige Ausrüstung, technologische Ausrüstung, Geräte und Werkzeuge, rechtzeitige Entwicklung von Konstruktionskapazitäten, Einhaltung der Standards für die Verwendung der Ausrüstung.

2.8. Führt Maßnahmen zur Zertifizierung und Rationalisierung von Arbeitsplätzen durch.

2.9. Beteiligt sich an den Arbeiten zur Bestimmung des Bereichs der gemessenen Parameter und der optimalen Standards für die Messgenauigkeit, zur Auswahl der erforderlichen Mittel zu ihrer Umsetzung und zur Verbesserung der Methoden der Produktqualitätskontrolle.

2.10. Untersucht Gestaltungen von Produktdesigns oder Produktzusammensetzungen, Industrie- und Landesnormen sowie komplexeste Rationalisierungsvorschläge und Erfindungen im Zusammenhang mit der Produktionstechnik, gibt Rückschlüsse auf deren Übereinstimmung mit den Anforderungen einer wirtschaftlichen und umweltschonenden Produktionstechnik.

2.11. Koordiniert die komplexesten Fragen im Zusammenhang mit der technologischen Vorbereitung der Produktion mit den Abteilungen des Unternehmens, des Designs, der Forschungsorganisationen und der Vertreter der Kunden.

2.12. Bietet die Einführung von computergestützten Konstruktionssystemen, Organisations- und Computertechnologie, automatisierten Steuerungssystemen für Geräte und technologische Prozesse.

2.13. Beteiligt sich an der Entwicklung von Projekten für den Wiederaufbau des Unternehmens, Maßnahmen zur Verkürzung der Zeit für die Beherrschung neuer Geräte und Technologien, rationelle Nutzung der Produktionsanlagen, Reduzierung des Energie- und Materialverbrauchs der Produktion, Steigerung der Effizienz, Verbesserung der Produktqualität und Verbesserung der Arbeit Organisation.

2.14. Beaufsichtigt die Durchführung von Forschungs- und Versuchsarbeiten zur Entwicklung neu entwickelter technologischer Verfahren, beteiligt sich an industriellen Tests von neuartigen Maschinen und Mechanismen, Mitteln der Mechanisierung und Automatisierung der Produktion, an der Arbeit von Kommissionen für die Inbetriebnahme von Ausrüstungssystemen .

2.15. Beaufsichtigt die Mitarbeiter der Abteilung, koordiniert und leitet die Aktivitäten der Unternehmensbereiche, die die technologische Vorbereitung der Produktion gewährleisten, organisiert die Arbeit zur Verbesserung der Qualifikation der Mitarbeiter.

3. RECHTE

Der Cheftechnologe hat das Recht:

3.1. Um untergeordneten Mitarbeitern und Dienstzuweisungen zuzuweisen, Zuweisungen zu einer Reihe von Themen, die zu seinen funktionalen Aufgaben gehören.

3.2. Kontrollieren Sie die Ausführung von Produktionsaufgaben, die termingerechte Ausführung einzelner Aufträge durch die ihm unterstellten Dienste und Abteilungen.

3.3. Fordern und erhalten Sie die erforderlichen Materialien und Dokumente im Zusammenhang mit den Aktivitäten des Cheftechnologen, untergeordneter Dienste und Abteilungen.

3.4. Interagieren Sie mit anderen Unternehmen, Organisationen und Institutionen zu Produktions- und anderen Fragen im Zusammenhang mit der Kompetenz des Cheftechnologen.

4. HAFTUNG

Der Cheftechnologe ist verantwortlich für:

4.1. Die Ergebnisse und die Effizienz der Produktionstätigkeiten in Bezug auf seine in Abschnitt 2 dieser Anleitung angegebenen funktionalen Verantwortlichkeiten.

4.2. Ungenaue Informationen über den Stand der Umsetzung von Arbeitsplänen untergeordneter Dienste und Abteilungen.

4.3. Nichtbeachtung von Anordnungen, Anordnungen und Anweisungen des Direktors des Unternehmens.

4.4. Unterlassenes Ergreifen von Maßnahmen, um festgestellte Verstöße gegen Sicherheitsvorschriften, Brandschutz und andere Vorschriften zu unterdrücken, die eine Bedrohung für die Aktivitäten des Unternehmens und seiner Mitarbeiter darstellen.

4.5. Versäumnis, die Einhaltung der Arbeits- und Leistungsdisziplin durch Mitarbeiter nachgeordneter Dienste und Mitarbeiter, die dem Cheftechnologen unterstellt sind, sicherzustellen.

5. FUNKTIONSWEISE. UNTERZEICHNUNGSRECHT

5.1. Die Arbeitsweise des Cheftechnologen richtet sich nach den im Unternehmen aufgestellten internen Arbeitsvorschriften.

5.2. Aufgrund von Produktionsbedürfnissen kann der Cheftechnologe auf Dienstreisen (auch vor Ort) gehen.

5.3. Um betriebliche Probleme im Zusammenhang mit Produktionsaktivitäten zu lösen, kann dem Cheftechnologen ein Servicefahrzeug zugewiesen werden.

5.4. Dem Cheftechnologen wird zur Sicherstellung seiner Tätigkeit das Recht eingeräumt, organisatorische und administrative Dokumente zu Themen zu unterzeichnen, die zu seinen funktionalen Aufgaben gehören.

Weitere Anweisungen im Abschnitt:

Wir machen Sie auf ein typisches Beispiel für eine Stellenbeschreibung eines Cheftechnologen aufmerksam, ein Muster von 2019/2020. sollte die folgenden Abschnitte enthalten: allgemeine Position, berufliche Verantwortlichkeiten des Cheftechnikers, Rechte des Cheftechnikers, Verantwortung des Cheftechnikers.

Stellenbeschreibung des Cheftechnologen verweist auf den Abschnitt " Branchenübergreifende Qualifikationsmerkmale von Positionen von Arbeitnehmern in Unternehmen, Institutionen und Organisationen".

Die Stellenbeschreibung des Cheftechnologen sollte folgende Punkte widerspiegeln:

Aufgaben des Cheftechnologen

1) Amtliche Verpflichtungen. Organisiert die Entwicklung und Umsetzung fortschrittlicher, wirtschaftlich gerechtfertigter, ressourcen- und naturschonender technologischer Prozesse und Produktionsweisen der vom Unternehmen hergestellten Produkte, Erbringung von Arbeiten (Dienstleistungen), die eine Erhöhung des technologischen Vorbereitungsniveaus und der technischen Umrüstung gewährleisten der Produktion, Verringerung des Verbrauchs von Rohstoffen, Materialien, Arbeitskosten, Verbesserung der Produktqualität, der Arbeiten (Dienstleistungen) und der Steigerung der Arbeitsproduktivität. Ergreift Maßnahmen zur Beschleunigung der Entwicklung in der Produktion fortschrittlicher technologischer Prozesse, der neuesten Materialien und der weit verbreiteten Einführung wissenschaftlicher und technischer Errungenschaften. Überwacht die Vorbereitung von Plänen für die Einführung neuer Geräte und Technologien, Verbesserung der technischen und wirtschaftlichen Effizienz der Produktion, Entwicklung der technologischen Dokumentation, organisiert die Kontrolle über die Bereitstellung von Werkstätten, Abteilungen und anderen Produktionseinheiten des Unternehmens. Berücksichtigt und genehmigt die Änderungen der technischen Dokumentation im Zusammenhang mit der Anpassung von technologischen Prozessen und Produktionsverfahren. Überwacht die Umsetzung langfristiger und aktueller Pläne für die technologische Vorbereitung der Produktion, die strikte Einhaltung etablierter technologischer Prozesse, erkennt Verstöße gegen die technologische Disziplin und ergreift Maßnahmen zu deren Beseitigung. Überwacht die Arbeit an der Organisation und Planung neuer Werkstätten und Abteilungen, ihrer Spezialisierung, der Entwicklung neuer Technologien, neuer technologischer Hochleistungsverfahren, der Berechnung der Produktionskapazitäten und der Anlagenauslastung, der Erhöhung des technischen Niveaus der Produktion und der Ausrüstung Verschiebungsverhältnis, die Erstellung und Überarbeitung der technischen Bedingungen und Anforderungen an Rohstoffe, Grund- und Hilfsstoffe, Halbzeuge, Entwicklung und Umsetzung fortschrittlicher Arbeitskostennormen, Verbrauch von technologischem Brennstoff und Strom, Rohstoffe und Materialien , Maßnahmen zur Vorbeugung und Beseitigung von Mängeln, zur Verringerung des Materialverbrauchs der Produkte und der Arbeitsintensität ihrer Herstellung. Bietet die Verbesserung der Technologie der Herstellung von Produkten, die Erbringung von Arbeiten (Dienstleistungen), die Einführung der Errungenschaften von Wissenschaft und Technologie, fortschrittliche Basistechnologien, leistungsstarke ressourcen- und umweltfreundliche abfallfreie Technologien, die Entwicklung und Implementierung von technologischen Systemen , Umweltschutz, integrierte Mechanisierung und Automatisierung von Produktionsprozessen, nicht standardmäßige Ausrüstung, technologische Ausrüstung, Geräte und Werkzeuge, rechtzeitige Entwicklung von Konstruktionskapazitäten, Einhaltung der Standards für die Verwendung der Ausrüstung. Führt Maßnahmen zur Zertifizierung und Rationalisierung von Arbeitsplätzen durch. Beteiligt sich an der Bestimmung des Bereichs der gemessenen Parameter und der optimalen Standards für die Messgenauigkeit, wählt die notwendigen Mittel für deren Umsetzung und verbessert die Methoden der Produktqualitätskontrolle. Untersucht Gestaltungen von Produktdesigns oder Produktzusammensetzungen, Industrie- und Landesnormen sowie komplexeste Rationalisierungsvorschläge und Erfindungen im Zusammenhang mit der Produktionstechnik, gibt Rückschlüsse auf deren Übereinstimmung mit den Anforderungen einer wirtschaftlichen und umweltschonenden Produktionstechnik. Koordiniert die komplexesten Fragen im Zusammenhang mit der technologischen Vorbereitung der Produktion mit den Abteilungen des Unternehmens, des Designs, der Forschungsorganisationen und der Vertreter der Kunden. Bietet die Einführung von computergestützten Konstruktionssystemen, Organisations- und Computertechnologie, automatisierten Steuerungssystemen für Geräte und technologische Prozesse. Beteiligt sich an der Entwicklung von Projekten für den Wiederaufbau des Unternehmens, Maßnahmen zur Verkürzung der Zeit für die Beherrschung neuer Geräte und Technologien, rationelle Nutzung der Produktionsanlagen, Reduzierung des Energie- und Materialverbrauchs der Produktion, Steigerung der Effizienz, Verbesserung der Produktqualität und Verbesserung der Arbeit Organisation. Beaufsichtigt die Durchführung von Forschungs- und Versuchsarbeiten zur Entwicklung neu entwickelter technologischer Verfahren, beteiligt sich an industriellen Tests von neuartigen Maschinen und Mechanismen, Mitteln der Mechanisierung und Automatisierung der Produktion, an der Arbeit von Kommissionen für die Inbetriebnahme von Ausrüstungssystemen . Beaufsichtigt die Mitarbeiter der Abteilung, koordiniert und leitet die Aktivitäten der Unternehmensbereiche, die die technologische Vorbereitung der Produktion gewährleisten, organisiert die Arbeit zur Verbesserung der Qualifikation der Mitarbeiter.

Cheftechnologe sollte es wissen

2) Bei der Erfüllung seiner Aufgaben muss der Cheftechnologe wissen: normative und methodische Materialien für die technologische Vorbereitung der Produktion; Profil, Spezialisierung und Merkmale der organisatorischen und technologischen Struktur des Unternehmens; Aussichten für die technische Entwicklung der Branche und des Unternehmens; Produktionstechnologie der Produkte des Unternehmens; Systeme und Entwurfsmethoden; Organisation der technologischen Vorbereitung der Produktion in der Industrie und im Unternehmen; Produktionskapazität, technische Eigenschaften, Konstruktionsmerkmale und Betriebsmodi der Ausrüstung, Regeln für ihren Betrieb; das Verfahren und die Methoden zur Planung der technologischen Vorbereitung der Produktion; technische Anforderungen an Rohstoffe, Materialien und Fertigprodukte; Vorschriften, Anleitungen und sonstige Richtlinien für die Entwicklung und Ausführung technischer Dokumentationen; Mittel zur Mechanisierung und Automatisierung von Produktionsprozessen; Methoden zur Bestimmung der Wirtschaftlichkeit der Einführung neuer Geräte und Technologien, Arbeitsorganisation, Rationalisierungsvorschläge und Erfindungen; das Verfahren zur Zertifizierung der Qualität von Industrieprodukten; die Möglichkeit des Einsatzes von Computertechnologie und Methoden zur Gestaltung technologischer Prozesse mit ihrer Verwendung; das Verfahren zur Inbetriebnahme von Geräten; Anforderungen an die rationelle Arbeitsorganisation bei der Gestaltung technologischer Prozesse; in- und ausländische wissenschaftliche und technische Errungenschaften in der jeweiligen Branche; fortgeschrittene in- und ausländische Erfahrung bei der Herstellung ähnlicher Produkte; Grundlagen der Ökonomie, Organisation von Produktion, Arbeit und Management; Grundlagen der Umweltgesetzgebung; Grundlagen des Arbeitsrechts; Regeln und Normen des Arbeitsschutzes.

Anforderungen an die Qualifikation des Cheftechnologen

3) Qualifikationsvoraussetzungen. Höhere berufliche (technische) Ausbildung und Berufserfahrung in der Fachrichtung Ingenieurwesen sowie technische und leitende Positionen im relevanten Profil des Industrieunternehmens von mindestens 5 Jahren.

1. Allgemeine Bestimmungen

1. Der Cheftechnologe gehört zur Kategorie der Manager.

2. Für die Position des Cheftechnologen wird eine Person mit einer höheren beruflichen (technischen) Ausbildung und Berufserfahrung in der Fachrichtung Ingenieurwesen sowie technischen und leitenden Positionen im jeweiligen Profil des Industrieunternehmens von mindestens 5 Jahren angenommen.

3. Der Cheftechnologe wird vom Direktor der Organisation eingestellt und entlassen.

4. Der Cheftechnologe muss wissen:

  • normative und methodische Materialien für die technologische Vorbereitung der Produktion;
  • Profil, Spezialisierung und Merkmale der organisatorischen und technologischen Struktur des Unternehmens;
  • Aussichten für die technische Entwicklung der Branche und des Unternehmens;
  • Produktionstechnologie der Produkte des Unternehmens;
  • Systeme und Entwurfsmethoden;
  • Organisation der technologischen Vorbereitung der Produktion in der Industrie und im Unternehmen;
  • Produktionskapazität, technische Eigenschaften, Konstruktionsmerkmale und Betriebsmodi der Ausrüstung, Regeln für ihren Betrieb;
  • das Verfahren und die Methoden zur Planung der technologischen Vorbereitung der Produktion;
  • technische Anforderungen an Rohstoffe, Materialien und Fertigprodukte;
  • Vorschriften, Anleitungen und sonstige Richtlinien für die Entwicklung und Ausführung technischer Dokumentationen;
  • Mittel zur Mechanisierung und Automatisierung von Produktionsprozessen;
  • Methoden zur Bestimmung der Wirtschaftlichkeit der Einführung neuer Geräte und Technologien, Arbeitsorganisation, Rationalisierungsvorschläge und Erfindungen;
  • das Verfahren zur Zertifizierung der Qualität von Industrieprodukten;
  • die Möglichkeit des Einsatzes von Computertechnologie und Methoden zur Gestaltung technologischer Prozesse mit ihrer Verwendung;
  • das Verfahren zur Inbetriebnahme von Geräten;
  • Anforderungen an die rationelle Arbeitsorganisation bei der Gestaltung technologischer Prozesse;
  • in- und ausländische wissenschaftliche und technische Errungenschaften in der jeweiligen Branche;
  • fortgeschrittene in- und ausländische Erfahrung bei der Herstellung ähnlicher Produkte;
  • Grundlagen der Ökonomie, Organisation von Produktion, Arbeit und Management;
  • Grundlagen der Umweltgesetzgebung;
  • Grundlagen des Arbeitsrechts;
  • Regeln und Normen des Arbeitsschutzes, der Sicherheit, der industriellen Hygiene und des Brandschutzes.

5. Der Cheftechnologe wird bei seiner Tätigkeit geleitet von:

  • Gesetzgebung der Russischen Föderation,
  • Die Satzung des Vereins,
  • Anordnungen und Anordnungen des Direktors der Organisation,
  • diese Stellenbeschreibung,
  • Die internen Arbeitsvorschriften der Organisation.

6. Der Cheftechnologe berichtet direkt an _______ (Position angeben).

7. Während der Abwesenheit des Cheftechnologen (Geschäftsreise, Urlaub, Krankheit usw.) werden seine Aufgaben von einer vom Direktor der Organisation in vorgeschriebener Weise ernannten Person wahrgenommen, die die entsprechenden Rechte und Pflichten erwirbt und verantwortlich ist zur Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben.

2. Aufgaben des Cheftechnologen

Cheftechnologe:

1. Organisiert die Entwicklung und Umsetzung fortschrittlicher, wirtschaftlich machbarer, ressourcen- und naturschonender technologischer Verfahren und Produktionsweisen der vom Unternehmen hergestellten Produkte, Erbringung von Arbeiten (Dienstleistungen), die eine Erhöhung des technologischen Vorbereitungsniveaus und der technischen Re -Ausrüstung der Produktion, Verringerung des Verbrauchs von Rohstoffen, Materialien, Arbeitskosten, Verbesserung der Qualität von Produkten, Arbeiten (Dienstleistungen) und Steigerung der Arbeitsproduktivität.

2. Ergreift Maßnahmen, um die Entwicklung in der Produktion fortschrittlicher technologischer Prozesse, der neuesten Materialien und der weit verbreiteten Einführung wissenschaftlicher und technischer Errungenschaften zu beschleunigen.

3. Beaufsichtigt die Vorbereitung von Plänen für die Einführung neuer Geräte und Technologien, die Erhöhung der technischen und wirtschaftlichen Effizienz der Produktion, die Entwicklung der technologischen Dokumentation, organisiert die Kontrolle über deren Bereitstellung für Geschäfte, Abteilungen und andere Produktionseinheiten des Unternehmens.

4. Berücksichtigt und genehmigt die Änderungen der technischen Dokumentation im Zusammenhang mit der Anpassung der technologischen Prozesse und Produktionsverfahren.

5. Kontrolliert die Umsetzung langfristiger und aktueller Pläne für die technologische Vorbereitung der Produktion, die strikte Einhaltung etablierter technologischer Prozesse, erkennt Verstöße gegen die technologische Disziplin und ergreift Maßnahmen zu deren Beseitigung.

6. überwacht die Arbeiten zur Organisation und Planung neuer Werkstätten und Abteilungen, ihrer Spezialisierung, der Entwicklung neuer Technologien, neuer technologischer Hochleistungsverfahren, der Berechnung der Produktionskapazitäten und der Anlagenauslastung, der Erhöhung des technischen Niveaus der Produktion und das Verschiebungsverhältnis der Ausrüstung, die Vorbereitung und Überarbeitung der technischen Bedingungen und Anforderungen an Rohstoffe, Grund- und Hilfsstoffe, Halbzeuge, die Entwicklung und Umsetzung fortschrittlicher Arbeitskostennormen, der Verbrauch von technologischem Brennstoff und Strom, roh Materialien und Materialien, Maßnahmen zur Vorbeugung und Beseitigung von Mängeln, Reduzierung des Materialverbrauchs der Produkte und der Arbeitsintensität ihrer Herstellung.

7. Gewährleistet die Verbesserung der Technologie der Herstellung von Produkten, der Erbringung von Arbeiten (Dienstleistungen), der Einführung der Errungenschaften von Wissenschaft und Technologie, fortschrittlicher Basistechnologien, leistungsstarker Ressourcen und umweltfreundlicher abfallfreier Technologien, Design und Implementierung von technologischen Systeme, Umweltschutz, integrierte Mechanisierung und Automatisierung von Produktionsprozessen, nicht standardmäßige Ausrüstung, technologische Ausrüstung, Vorrichtungen und Werkzeuge, rechtzeitige Entwicklung von Konstruktionskapazitäten, Einhaltung der Standards für die Verwendung der Ausrüstung.

8. Implementiert Maßnahmen zur Zertifizierung und Rationalisierung von Arbeitsplätzen.

9. Beteiligt sich an den Arbeiten zur Bestimmung des Bereichs der gemessenen Parameter und der optimalen Standards für die Messgenauigkeit, um die erforderlichen Mittel zu ihrer Umsetzung auszuwählen, um die Methoden der Produktqualitätskontrolle zu verbessern.

10. Untersucht Gestaltungen von Produktdesigns oder Produktzusammensetzungen, Industrie- und Landesnormen sowie komplexeste Rationalisierungsvorschläge und Erfindungen im Zusammenhang mit der Produktionstechnik, gibt Rückschlüsse auf deren Übereinstimmung mit den Anforderungen einer wirtschaftlichen und umweltschonenden Produktionstechnik.

11. Koordiniert die komplexesten Fragen im Zusammenhang mit der technologischen Vorbereitung der Produktion mit den Abteilungen des Unternehmens, des Designs, der Forschungsorganisationen und der Vertreter der Kunden.

12. Bietet die Einführung von computergestützten Konstruktionssystemen, Organisations- und Computertechnologie, automatisierten Kontrollsystemen für Geräte und technologische Prozesse.

13. Beteiligt sich an der Entwicklung von Projekten für den Wiederaufbau des Unternehmens, Maßnahmen zur Verkürzung der Zeit für die Beherrschung neuer Geräte und Technologien, rationelle Nutzung der Produktionsanlagen, Reduzierung des Energie- und Materialverbrauchs der Produktion, Steigerung der Effizienz, Verbesserung der Produktqualität, Verbesserung Arbeitsorganisation.

14. Beaufsichtigt die Durchführung von Forschungs- und Versuchsarbeiten zur Entwicklung neu entwickelter technologischer Verfahren, beteiligt sich an industriellen Tests von neuartigen Maschinen und Mechanismen, Mitteln der Mechanisierung und Automatisierung der Produktion, an der Arbeit von Kommissionen für die Abnahme von Ausrüstungssystemen in Betrieb.

15. Beaufsichtigt die Mitarbeiter der Abteilung, koordiniert und leitet die Aktivitäten der Abteilungen des Unternehmens, die die technologische Vorbereitung der Produktion gewährleisten, organisiert die Arbeit zur Verbesserung der Qualifikation der Mitarbeiter

16. Entspricht den internen Arbeitsvorschriften und anderen lokalen Vorschriften der Organisation.

17. Interne Regeln und Vorschriften für Arbeitsschutz, Sicherheit, Betriebshygiene und Brandschutz.

18. Sorgt für die Einhaltung von Sauberkeit und Ordnung an seinem Arbeitsplatz.

19. Erfüllt im Rahmen des Arbeitsvertrages die Aufträge der ihm nach dieser Weisung unterstellten Arbeitnehmer.

3. Die Rechte des Cheftechnologen

Der Cheftechnologe hat das Recht:

1. Unterbreiten Sie dem Direktor der Organisation Vorschläge:

  • die Arbeit im Zusammenhang mit den in dieser Anleitung vorgesehenen Verantwortlichkeiten zu verbessern,
  • auf die Ermutigung der ihm unterstellten hervorragenden Arbeiter,
  • auf die materielle und disziplinarische Verantwortung von untergeordneten Mitarbeitern, die gegen die Produktions- und Arbeitsdisziplin verstoßen haben.

2. Von den Strukturabteilungen und Mitarbeitern der Organisation die Informationen anzufordern, die er zur Erfüllung seiner Aufgaben benötigt.

3. Sich mit den Dokumenten vertraut zu machen, die seine Rechte und Pflichten in der ausgeübten Position definieren, die Kriterien für die Beurteilung der Qualität der Erfüllung der Amtspflichten.

4. Sich mit den Entscheidungsentwürfen der Geschäftsführung der Organisation bezüglich ihrer Aktivitäten vertraut zu machen.

5. Fordern Sie die Geschäftsführung der Organisation auf, Unterstützung zu leisten, einschließlich der Bereitstellung organisatorischer und technischer Bedingungen und der Ausführung der für die Erfüllung der offiziellen Aufgaben erforderlichen Dokumente.

6. Andere Rechte, die durch das geltende Arbeitsrecht festgelegt werden.

4. Verantwortung des Cheftechnologen

Der Cheftechnologe ist in folgenden Fällen zuständig:

1. Für die unsachgemäße Erfüllung oder Nichterfüllung ihrer in dieser Stellenbeschreibung vorgesehenen Amtspflichten - innerhalb der durch die Arbeitsgesetzgebung der Russischen Föderation festgelegten Grenzen.

2. Für Straftaten, die im Rahmen ihrer Tätigkeit begangen wurden - im Rahmen der geltenden Verwaltungs-, Straf- und Zivilgesetzgebung der Russischen Föderation.

3. Um der Organisation materiellen Schaden zuzufügen - innerhalb der Grenzen, die von der geltenden Arbeits- und Zivilgesetzgebung der Russischen Föderation festgelegt sind.


Die Stellenbeschreibung des Cheftechnologen ist ein Muster von 2019/2020. Die Pflichten des Cheftechnologen, die Rechte des Cheftechnologen, die Verantwortung des Cheftechnologen.

ICH BIN DAMIT EINVERSTANDEN:

________________________

[Berufsbezeichnung]

________________________

________________________

[Name der Firma]

________________/[VOLLSTÄNDIGER NAME.]/

"____" ____________ 20__

ARBEITSBESCHREIBUNG

Cheftechnologe eines Bauunternehmens

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1. Diese Stellenbeschreibung definiert und regelt die Befugnisse, Funktions- und Aufgabenzuständigkeiten, Rechte und Pflichten des Cheftechnologen der Bauorganisation [Organisationsname im Genitiv] (nachfolgend Organisation genannt).

1.2. Der Cheftechnologe eines Bauunternehmens gehört zur Kategorie der Manager, wird nach dem in der geltenden Arbeitsgesetzgebung festgelegten Verfahren auf Anordnung des Unternehmensleiters ernannt und entlassen.

1.3. Der Cheftechnologe eines Bauunternehmens berichtet direkt an die Unternehmensleitung.

1.4. Eine Person mit einer höheren beruflichen (technischen) Ausbildung und Berufserfahrung in der Fachrichtung Ingenieurwesen sowie technische und leitende Positionen von mindestens 5 Jahren wird in die Position des Cheftechnologen eines Bauunternehmens berufen.

1.5. Der Cheftechnologe einer Bauorganisation sollte wissen:

  • Gesetzgebungs- und Regulierungsrechtsakte, Verwaltungs- und Regulierungsmaterialien für die technologische Vorbereitung von Bauarbeiten;
  • Profil, Spezialisierung und Merkmale der organisatorischen und technologischen Struktur der Organisation, die Aussichten für ihre Entwicklung;
  • Konstruktionstechnologie;
  • Organisation von materieller und technischer Unterstützung für Bauarbeiten;
  • Systeme und Entwurfsmethoden;
  • Organisation der technologischen Vorbereitung von Bauarbeiten;
  • Produktionskapazität, technische Eigenschaften, Konstruktionsmerkmale und Betriebsweisen von Baumaschinen, Regeln für ihren Betrieb;
  • das Verfahren und die Methoden zur Planung der technologischen Vorbereitung der Herstellung von Bauarbeiten;
  • Mittel zur Mechanisierung und Automatisierung von Produktionsprozessen;
  • Methoden zur Bestimmung der Wirtschaftlichkeit der Einführung neuer Geräte und Technologien, Arbeitsorganisation, Rationalisierungsvorschläge und Erfindungen;
  • die Möglichkeit des Einsatzes von Computertechnologie und Methoden zur Gestaltung technologischer Prozesse mit ihrer Verwendung;
  • das Verfahren zur Inbetriebnahme von Baumaschinen;
  • Anforderungen an die rationelle Arbeitsorganisation bei der Gestaltung technologischer Prozesse;
  • Exzellenz im Bauwesen;
  • Grundlagen der Ökonomie, Organisation von Produktion, Arbeit und Management;
  • Grundlagen der Umweltgesetzgebung;
  • Büroarbeitsnormen (Klassifizierung von Dokumenten, Ausführungsreihenfolge, Registrierung, Durchgang, Aufbewahrung usw.);
  • Vorschriften, Anweisungen und andere Richtlinien für die Entwicklung und Ausführung der technischen Dokumentation in der Organisation;
  • Regeln und Normen für Arbeitsschutz, Sicherheit, industrielle Hygiene und Brandschutz;
  • Grundlagen des Arbeitsrechts.

1.6. Der Cheftechnologe eines Bauunternehmens wird bei seiner Tätigkeit geleitet von:

  • die Satzung des Unternehmens;
  • diese Stellenbeschreibung.

1.7. Während der vorübergehenden Abwesenheit des Cheftechnologen eines Bauunternehmens werden seine Aufgaben auf [die Bezeichnung der Position des Stellvertreters] übertragen, der in der vorgeschriebenen Weise ernannt wird, die entsprechenden Rechte erwirbt und für Nichterfüllung oder Nichterfüllung verantwortlich ist Erfüllung der ihm im Zusammenhang mit dem Austausch übertragenen Aufgaben.

2. Funktionale Verantwortlichkeiten

Der Cheftechnologe einer Bauorganisation ist verpflichtet, die folgenden Arbeitsfunktionen auszuführen:

2.1. Es organisiert die Entwicklung und Umsetzung fortschrittlicher, wirtschaftlich gerechtfertigter, ressourcen- und naturschonender technologischer Verfahren und Produktionsweisen für die Ausführung von Bauarbeiten, wodurch eine Erhöhung des Niveaus der technologischen Vorbereitung und der technischen Umrüstung der Produktion, eine Senkung der Kosten der Rohstoffe, Materialien, Arbeitskosten, eine Verbesserung der Arbeitsqualität und eine Steigerung der Arbeitsproduktivität.

2.2. Ergreift Maßnahmen zur Beschleunigung der Entwicklung in der Produktion fortschrittlicher technologischer Prozesse, der neuesten Materialien und der weit verbreiteten Einführung wissenschaftlicher und technischer Errungenschaften.

2.3. Überwacht die Erstellung von Plänen für die Einführung neuer Geräte und Technologien, die Erhöhung der technischen und wirtschaftlichen Effizienz der Produktion, die Entwicklung der technologischen Dokumentation, organisiert damit die Kontrolle über die Bereitstellung von Baustellen und anderen Produktionseinheiten der Organisation.

2.4. Berücksichtigt und genehmigt die Änderungen der technischen Dokumentation im Zusammenhang mit der Anpassung von technologischen Prozessen und Bauweisen.

2.5. Überwacht die Umsetzung langfristiger und aktueller Pläne für die technologische Vorbereitung der Bauarbeiten, die strikte Einhaltung etablierter technologischer Prozesse, erkennt Verstöße gegen die technologische Disziplin und ergreift Maßnahmen zu deren Beseitigung.

2.6. Überwacht die Arbeiten zur Organisation und Planung neuer Baustellen, deren Spezialisierung, Entwicklung neuer Technologien, neuer technologischer Hochleistungsverfahren, Berechnung von Produktionskapazitäten und Anlagenauslastung, Verbesserung des technischen Produktionsniveaus und des Schichtfaktors der Ausrüstung, Vorbereitung und Überarbeitung der technischen Bedingungen und Anforderungen, Entwicklung und Umsetzung fortschrittlicher Arbeitskostennormen, Verbrauch von technologischen Brennstoffen und Elektrizität, Rohstoffen und Materialien, Maßnahmen zur Vorbeugung und Beseitigung von Mängeln.

2.7. Bietet die Verbesserung der Technologie der Arbeitsleistung, die Einführung der Errungenschaften von Wissenschaft und Technologie, fortschrittliche Basistechnologien, leistungsstarke ressourcen- und natursparende abfallfreie Technologien, die Entwicklung und Implementierung von technologischen Systemen, Umweltschutzmittel, komplexe Mechanisierung und Automatisierung von Produktionsprozessen, nicht standardmäßige Ausrüstung, technologische Ausrüstung, Geräte usw. Werkzeuge, rechtzeitige Entwicklung der Konstruktionskapazität, Einhaltung der Standards für den Einsatz von Baumaschinen.

2.8. Führt Maßnahmen zur Zertifizierung und Rationalisierung von Arbeitsplätzen durch.

2.9. Beteiligt sich an den Arbeiten zur Bestimmung des Bereichs der gemessenen Parameter und der optimalen Standards für die Messgenauigkeit, zur Auswahl der erforderlichen Mittel zu ihrer Umsetzung und zur Verbesserung der Methoden der Qualitätskontrolle von Bauarbeiten.

2.10. Liefert Schlussfolgerungen über die Übereinstimmung der Konstruktionsdokumentation mit den Anforderungen wirtschaftlicher und ökologischer Produktionstechnologien.

2.11. Koordiniert die komplexesten Fragen im Zusammenhang mit der technologischen Vorbereitung von Bauarbeiten mit den Abteilungen der Organisation, dem Design, den Forschungsorganisationen und den Vertretern der Kunden.

2.12. Bietet die Einführung von computergestützten Konstruktionssystemen, Organisations- und Computertechnologie, automatisierten Steuerungssystemen für Geräte und technologische Prozesse.

2.13. Beteiligt sich an der Entwicklung von Projekten für den Wiederaufbau der Organisation, Maßnahmen zur Verkürzung der Zeit für die Beherrschung neuer Baumaschinen und -technologien, rationelle Nutzung von Produktionsanlagen, Reduzierung des Energie- und Materialverbrauchs der Bauarbeiten, Steigerung ihrer Effizienz, Verbesserung ihrer Qualität, Verbesserung Arbeitsorganisation.

2.14. Beaufsichtigt die Durchführung von Forschungs- und Versuchsarbeiten zur Entwicklung neu entwickelter technologischer Verfahren, beteiligt sich an industriellen Tests von neuartigen Baumaschinen und -mechanismen, Mitteln zur Mechanisierung und Automatisierung von Bauarbeiten, an der Arbeit von Kommissionen für die Abnahme von Baugeräten Systeme in Betrieb.

2.15. Beaufsichtigt die ihm unterstellten Mitarbeiter, koordiniert und leitet die Aktivitäten der Abteilungen der Organisation, die die technologische Vorbereitung für die Herstellung von Bauarbeiten gewährleisten.

2.16. Organisiert die Arbeit zur Verbesserung der Qualifikation der Mitarbeiter.

3. Rechte

Der Cheftechnologe einer Bauorganisation hat das Recht:

3.1. Beteiligen Sie sich an der Diskussion von Entscheidungsentwürfen des Leiters der Organisation.

3.2. Über die ihm anvertrauten finanziellen Mittel und Vermögenswerte gemäß den Anforderungen der gesetzlichen und behördlichen Rechtsakte, der Satzung der Organisation, zu verfügen.

3.3. Unterzeichnen und bestätigen Sie Dokumente im Rahmen ihrer Zuständigkeit.

3.4. Initiierung und Durchführung von Meetings zu organisatorischen, finanziellen und wirtschaftlichen Fragen.

3.6. Durchführung von Qualitätskontrollen und termingerechte Ausführung von Aufträgen.

3.7. Fordern Sie die Beendigung (Aussetzung) der Arbeit (bei Verstößen, Nichteinhaltung festgelegter Anforderungen usw.), Einhaltung festgelegter Normen, Regeln, Anweisungen; Anweisungen zur Behebung von Mängeln und zur Beseitigung von Verstößen geben.

3.8. Unterbreiten Sie dem Leiter der Organisation die Idee der Einstellung, Verlegung und Entlassung von Mitarbeitern, der Förderung hervorragender Mitarbeiter und der Verhängung von Disziplinarmaßnahmen gegen Mitarbeiter, die gegen die Arbeitsdisziplin verstoßen.

3.9. Beteiligen Sie sich an der Diskussion über Fragen im Zusammenhang mit den von ihm wahrgenommenen Aufgaben.

3.10. Fordern Sie die Geschäftsführung der Organisation auf, bei der Erfüllung ihrer Pflichten und Rechte zu helfen.

4. Verantwortungs- und Leistungsbewertung

4.1. Der Cheftechnologe einer Bauorganisation trägt die administrative, disziplinarische und materielle (und in einigen Fällen durch die Gesetzgebung der Russischen Föderation vorgeschriebene - und strafrechtliche) Verantwortung für:

4.1.1. Nichtbeachtung oder unsachgemäße Erfüllung der behördlichen Weisungen des unmittelbaren Vorgesetzten.

4.1.2. Unterlassung oder unsachgemäße Erfüllung seiner Arbeitsfunktionen und der ihm übertragenen Aufgaben.

4.1.3. Missbrauch der eingeräumten behördlichen Befugnisse sowie deren Verwendung zu persönlichen Zwecken.

4.1.4. Ungenaue Angaben über den Status der ihm anvertrauten Arbeiten.

4.1.5. Unterlassenes Ergreifen von Maßnahmen zur Unterdrückung der festgestellten Verstöße gegen Sicherheitsvorschriften, Brandschutz und andere Vorschriften, die eine Bedrohung für die Tätigkeit des Unternehmens und seiner Mitarbeiter darstellen.

4.1.6. Versäumnis, die Arbeitsdisziplin durchzusetzen.

4.2. Die Bewertung der Arbeit des Cheftechnologen einer Bauorganisation wird durchgeführt:

4.2.1. Sofortiger Vorgesetzter - regelmäßig im Rahmen der täglichen Erfüllung seiner Arbeitsfunktionen durch den Mitarbeiter.

4.2.2. Die Bestätigungskommission des Unternehmens - periodisch, mindestens jedoch alle zwei Jahre, basierend auf den dokumentierten Ergebnissen der Arbeit für den Bewertungszeitraum.

4.3. Das Hauptkriterium für die Beurteilung der Arbeit des Cheftechnologen einer Bauorganisation ist die Qualität, Vollständigkeit und Rechtzeitigkeit seiner Ausführung der in dieser Anleitung vorgesehenen Aufgaben.

5. Arbeitsbedingungen

5.1. Die Arbeitsweise des Cheftechnologen einer Bauorganisation richtet sich nach den vom Unternehmen aufgestellten internen Arbeitsvorschriften.

5.2. Aus Produktionsgründen ist der Cheftechnologe eines Bauunternehmens zu Dienstreisen (auch vor Ort) verpflichtet.

5.3. Um betriebliche Probleme im Zusammenhang mit der Produktionsunterstützung zu lösen, kann dem Cheftechnologen eines Bauunternehmens ein Servicefahrzeug zugewiesen werden.

6. Unterschriftsbefugnis

6.1. Zur Sicherstellung seiner Tätigkeit erhält der Cheftechnologe eines Bauunternehmens das Recht, organisatorische und administrative Dokumente zu Themen zu unterzeichnen, die durch diese Stellenbeschreibung seiner Kompetenz zugerechnet werden.

Mit den Anweisungen vertraut ____ / ____________ / "__" _______ 20__


Stellenbeschreibung des Cheftechnologen

I. Allgemeine Bestimmungen

Der Cheftechnologe gehört zur Kategorie der Manager.
In die Position des Cheftechnologen wird eine Person mit einer höheren beruflichen (technischen) Ausbildung und Berufserfahrung in der Fachrichtung Ingenieurwesen sowie in technischen und leitenden Positionen im jeweiligen Profil des Industrieunternehmens von mindestens 5 Jahren berufen.
Die Ernennung zum Cheftechnologen und seine Entlassung erfolgt auf Anordnung des Direktors des Unternehmens.
Der Cheftechnologe sollte wissen:
4.1. Regulatorische und methodische Materialien für die technologische Vorbereitung der Produktion.
4.2. Profilspezialisierung und Merkmale der organisatorischen und technologischen Struktur des Unternehmens.
4.3. Produktionstechnologie der Produkte des Unternehmens.
4.4. Systeme und Entwurfsmethoden.
4.5. Organisation der technologischen Vorbereitung der Produktion in der Industrie und im Unternehmen.
4.6. Produktionskapazitäten, technische Eigenschaften, Konstruktionsmerkmale und Betriebsweisen der Planung der technologischen Vorbereitung der Produktion.
4.7. Technische Anforderungen an Rohstoffe, Materialien und Fertigprodukte.
4.8. Vorschriften, Anleitungen und sonstige Richtlinien für die Entwicklung und Ausführung von Technischer Dokumentation.
4.9. Mittel zur Mechanisierung und Automatisierung von Produktionsprozessen.
4.10. Methoden zur Bestimmung der Wirtschaftlichkeit der Einführung neuer Geräte und Technologien, Arbeitsorganisation, Rationalisierungsvorschläge und Erfindungen.
4.11. Die Reihenfolge der Zertifizierung der Qualität von Industrieprodukten.
4.12. Möglichkeiten des Einsatzes von Computertechnik und Methoden zur Gestaltung technologischer Prozesse mit deren Einsatz.
4.13. Das Verfahren zur Inbetriebnahme von Geräten.
4.14. Anforderungen an die rationelle Arbeitsorganisation bei der Gestaltung technologischer Prozesse.
4.15. In- und ausländische Errungenschaften von Wissenschaft und Technik in der jeweiligen Branche.
4.16. Erweiterte in- und ausländische Erfahrung in der Herstellung ähnlicher Produkte.
4.17. Grundlagen der Ökonomie, Organisation von Produktion, Arbeit und Management.
4.18. Grundlagen der Umweltgesetzgebung.
4.19. Regeln und Vorschriften zum Arbeitsschutz.
Der Cheftechnologe berichtet direkt an den Chefingenieur.
Während der Abwesenheit des Cheftechnologen (Geschäftsreise, Krankheit, Urlaub usw.) werden seine Aufgaben von einem Stellvertreter (bei dessen Abwesenheit eine nach dem festgelegten Verfahren ernannte Person) wahrgenommen, der die entsprechenden Rechte erwirbt und ist für deren ordnungsgemäße Ausführung verantwortlich.

II. Amtliche Verpflichtungen

Cheftechnologe:

Organisiert die Entwicklung und Umsetzung fortschrittlicher, wirtschaftlich gerechtfertigter, ressourcen- und naturschonender technologischer Verfahren und Produktionsweisen der vom Unternehmen hergestellten Produkte, Erbringung von Arbeiten (Dienstleistungen), die eine Erhöhung des technologischen Vorbereitungsniveaus und technische Re- Produktionsausrüstung, Senkung der Rohstoff-, Material- und Arbeitskosten, Verbesserung der Produktqualität, der Arbeiten (Dienstleistungen) und des Wachstums der Arbeitsproduktivität.
Ergreift Maßnahmen zur Beschleunigung der Entwicklung in der Produktion fortschrittlicher technologischer Prozesse, der neuesten Materialien und der weit verbreiteten Einführung wissenschaftlicher und technischer Errungenschaften.
Er überwacht die Vorbereitung von Plänen für die Einführung neuer Geräte und Technologien, die Erhöhung der technischen und wirtschaftlichen Effizienz der Produktion, die Entwicklung der technologischen Dokumentation, organisiert die Kontrolle über deren Bereitstellung an Werkstätten, Abteilungen und andere Produktionseinheiten des Unternehmens.
Berücksichtigt und genehmigt die Änderungen der technischen Dokumentation im Zusammenhang mit der Anpassung von technologischen Prozessen und Produktionsverfahren.
Überwacht die Umsetzung langfristiger und aktueller Pläne für die technologische Vorbereitung der Produktion, die strikte Einhaltung etablierter technologischer Prozesse, erkennt Verstöße gegen die technologische Disziplin und ergreift Maßnahmen zu deren Beseitigung.
Überwacht die Arbeit an der Organisation und Planung neuer Werkstätten und Abteilungen, ihrer Spezialisierung, der Entwicklung neuer Technologien, neuer technologischer Hochleistungsverfahren, der Berechnung der Produktionskapazitäten und der Anlagenauslastung, der Erhöhung des technologischen Niveaus der Produktion und des Schichtverhältnisses von Ausrüstung, Ausarbeitung und Überarbeitung technischer Bedingungen und Anforderungen an Rohstoffe, Grund- und Hilfsstoffe, Halbfabrikate, Entwicklung und Umsetzung fortschrittlicher Arbeitskostennormen, Verbrauch von technologischen Brennstoffen und Elektrizität, Rohstoffen und Materialien, Maßnahmen zur Vorbeugung und Mängel beseitigen, den Materialverbrauch der Produkte und die Arbeitsintensität ihrer Herstellung reduzieren.
Bietet die Verbesserung der Produktionstechnologie.
Bietet die Verbesserung der Technologie für die Herstellung von Produkten, die Erbringung von Arbeiten (Dienstleistungen), die Einführung der Errungenschaften von Wissenschaft und Technik, fortschrittliche Basistechnologien, leistungsstarke Ressourcen umweltfreundlicher abfallfreier Technologien, das Design und die Implementierung der technologischen Systeme, Umweltschutzmittel, integrierte Mechanisierung und Automatisierung von Produktionsprozessen, nicht standardisierte Ausrüstung, technologische Ausrüstung, Vorrichtungen und Werkzeuge, rechtzeitige Entwicklung von Konstruktionskapazitäten, Einhaltung der Standards für die Verwendung der Ausrüstung.
Führt Maßnahmen zur Zertifizierung und Rationalisierung von Arbeitsplätzen durch.
Beteiligt sich an den Arbeiten zur Bestimmung des Bereichs der gemessenen Parameter und der optimalen Standards für die Messgenauigkeit, zur Auswahl der erforderlichen Mittel zu ihrer Umsetzung und zur Verbesserung der Methoden der Produktqualitätskontrolle.
Untersucht Gestaltungen von Produktdesigns oder Produktzusammensetzungen, Industrie- und Landesnormen, sowie komplexeste Rationalisierungsvorschläge und produktionstechnische Erfindungen, gibt Rückschlüsse auf deren Übereinstimmung mit den Anforderungen einer ökonomischen, ökologischen Produktionstechnik.
Koordiniert die komplexesten Fragen im Zusammenhang mit der technologischen Vorbereitung der Produktion mit den Abteilungen des Unternehmens, des Designs, der Forschungsorganisationen und der Vertreter der Kunden.
Bietet die Implementierung von Systemen für automatisierte Steuerungssysteme für Geräte und technologische Prozesse.
Beteiligt sich an der Entwicklung von Projekten für den Wiederaufbau des Unternehmens, Maßnahmen zur Verkürzung der Zeit für die Beherrschung neuer Geräte und Technologien, rationelle Nutzung der Produktionsanlagen, Reduzierung des Energie- und Materialverbrauchs der Produktion, Steigerung der Effizienz, Verbesserung der Produktqualität und Verbesserung der Arbeit Organisation.
Beaufsichtigt die Durchführung von Forschungs- und Versuchsarbeiten zur Entwicklung neu entwickelter technologischer Verfahren, beteiligt sich an industriellen Tests von neuartigen Maschinen und Mechanismen, Mitteln der Mechanisierung und Automatisierung der Produktion, an der Arbeit von Kommissionen für die Inbetriebnahme von Ausrüstungssystemen .
Beaufsichtigt die Mitarbeiter der Abteilung, koordiniert und leitet die Aktivitäten der Unternehmensbereiche, die die technologische Vorbereitung der Produktion gewährleisten, organisiert die Arbeit zur Verbesserung der Qualifikation der Mitarbeiter.

III. Rechte

Der Cheftechnologe hat das Recht:

Im Namen der Abteilung zu handeln, die Interessen des Unternehmens gegenüber anderen strukturellen Abteilungen des Unternehmens, Organisationen und staatlichen Stellen zu vertreten.
Fordern und erhalten Sie die erforderlichen Informationen von den Leitern der Strukturabteilungen des Unternehmens und von Spezialisten.
Überprüfen Sie die Aktivitäten der Struktureinheiten des Unternehmens im Bereich der technologischen Vorbereitung der Produktion.
Unterbrechen Sie die Produktion von Arbeiten im Falle einer Abweichung vom genehmigten technologischen Verfahren mit der obligatorischen Benachrichtigung des leitenden Ingenieurs darüber.
Teilnahme an der Erstellung von Auftragsentwürfen, Anweisungen, Anweisungen sowie Kostenvoranschlägen, Verträgen und anderen Dokumenten im Zusammenhang mit den Produktionsaktivitäten des Unternehmens.
Interagieren Sie mit den Leitern aller strukturellen Abteilungen über die Produktionsaktivitäten des Unternehmens.
Den Leitern der strukturellen Abteilungen des Unternehmens Anweisungen zu Fragen der technologischen Vorbereitung der Produktion zu erteilen.
Dokumente im Rahmen ihrer Zuständigkeit unterzeichnen und bestätigen; mit seiner Unterschrift Aufträge für das Unternehmen in Fragen der technologischen Vorbereitung der Produktion zu erteilen.
Selbständiges Führen von Korrespondenz mit den Strukturabteilungen des Unternehmens sowie anderen Organisationen zu Angelegenheiten, die in seine Zuständigkeit fallen.
Unterbreiten Sie dem Direktor des Unternehmens Vorschläge zur finanziellen und disziplinarischen Verantwortung der Beamten auf der Grundlage der Ergebnisse der Inspektionen.

NS. Eine Verantwortung

Der Cheftechnologe ist verantwortlich für:

Für die unsachgemäße Erfüllung oder Nichterfüllung ihrer in dieser Stellenbeschreibung vorgesehenen Amtspflichten - innerhalb der Grenzen, die durch die geltende Arbeitsgesetzgebung der Russischen Föderation festgelegt sind.
Für Straftaten, die im Rahmen der Ausübung ihrer Tätigkeit begangen wurden - im Rahmen der geltenden Verwaltungs-, Straf- und Zivilgesetzgebung der Russischen Föderation.
Zur Verursachung von Sachschäden - im Rahmen der geltenden Arbeits- und Zivilgesetzgebung der Russischen Föderation.

0,1. Das Dokument tritt ab dem Zeitpunkt seiner Genehmigung in Kraft.

0,2. Dokumententwickler: _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _.

0,3. Das Dokument wurde vereinbart: _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _.

0,4. Dieses Dokument wird periodisch in Abständen von höchstens 3 Jahren überprüft.

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1. Die Position „Chief Technologist“ gehört zur Kategorie „Executives“.

1.2. Qualifikationsvoraussetzungen - abgeschlossene Hochschulausbildung in der entsprechenden Studienrichtung (Master, Fachhochschulreife). Berufserfahrung in den Positionen von Managern der untersten Ebene der entsprechenden Berufsrichtung: für einen Meister - mindestens 2 Jahre, für einen Spezialisten - mindestens 3 Jahre.

1.3. Kennt und wendet bei Tätigkeiten an:
- normative und methodische Materialien zur technologischen Vorbereitung der Produktion;
- Profil, Spezialisierung und Merkmale der organisatorischen und technologischen Struktur des Unternehmens;
- Aussichten für die technische Entwicklung der Branche und des Unternehmens;
- Produktionstechnologie der Produkte des Unternehmens;
- Systeme und Entwurfsmethoden;
- Organisation der technologischen Vorbereitung der Produktion in der Industrie und im Unternehmen;
- Produktionskapazität, technische Eigenschaften, Konstruktionsmerkmale und Betriebsweisen der Ausrüstung, Regeln für ihren Betrieb;
- Verfahren und Methoden zur Planung der technologischen Produktionsvorbereitung;
- technische Anforderungen an Rohstoffe, Materialien und Fertigprodukte;
- Vorschriften, Anweisungen und sonstige Richtlinien für die Entwicklung und Ausführung von technischer Dokumentation;
- Mittel zur Mechanisierung und Automatisierung von Produktionsprozessen;
- Methoden zur Bestimmung der Wirtschaftlichkeit der Einführung neuer Geräte und Technologien, Arbeitsorganisation, Rationalisierungsvorschläge und Erfindungen;
- das Verfahren zur Zertifizierung der Qualität von Industrieprodukten;
- die Möglichkeit des Einsatzes von Computertechnologie und Methoden zur Gestaltung technologischer Prozesse mit ihrer Verwendung;
- das Verfahren zur Inbetriebnahme der Ausrüstung;
- die Anforderungen an die rationelle Arbeitsorganisation bei der Gestaltung technologischer Prozesse;
- Errungenschaften von Wissenschaft und Technik im In- und Ausland in der jeweiligen Branche;
- fortgeschrittene in- und ausländische Erfahrung in der Herstellung ähnlicher Produkte;
- Grundlagen der Ökonomie, Organisation von Produktion, Arbeit und Management;
- Grundlagen der Umweltgesetzgebung;
- die Grundlagen des Arbeitsrechts.

1.4. Der Cheftechnologe wird auf Anordnung der Organisation (Unternehmen / Institution) ernannt und entlassen.

1.5. Der Cheftechnologe berichtet direkt an _ _ _ _ _ _ _ _ _.

1.6. Der Cheftechnologe leitet die Arbeit _ _ _ _ _ _ _ _ _ _.

1.7. Während seiner Abwesenheit wird der Cheftechnologe durch eine nach dem festgelegten Verfahren ernannte Person ersetzt, die die entsprechenden Rechte erwirbt und für die ordnungsgemäße Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben verantwortlich ist.

2. Beschreibung der Arbeit, Aufgaben und Pflichten

2.1. Das Unternehmen organisiert die Entwicklung und Umsetzung fortschrittlicher, wirtschaftlich begründeter ressourcen- und naturschonender technologischer Prozesse und Produktionsweisen der hergestellten Produkte, die Durchführung von Arbeiten (Dienstleistungen), die eine Erhöhung des technologischen Vorbereitungsniveaus und der technischen Umrüstung gewährleisten der Produktion, eine Senkung der Rohstoff-, Material- und Arbeitskosten, eine Verbesserung der Produktqualität, der Arbeiten (Dienstleistungen) und des Arbeitsproduktivitätswachstums.

2.2. Ergreift Maßnahmen zur Beschleunigung der Entwicklung in der Produktion fortschrittlicher technologischer Prozesse, der neuesten Materialien und der weit verbreiteten Einführung wissenschaftlicher und technischer Errungenschaften.

2.3. Überwacht die Vorbereitung von Plänen für die Einführung neuer Geräte und Technologien, die Erhöhung der technischen und wirtschaftlichen Effizienz der Produktion, die Entwicklung der technologischen Dokumentation, organisiert die Kontrolle über deren Bereitstellung an Werkstätten, Abteilungen und andere Produktionseinheiten des Unternehmens.

2.4. Berücksichtigt und genehmigt die Änderungen der technischen Dokumentation im Zusammenhang mit der Anpassung von technologischen Prozessen und Produktionsverfahren.

2.5. Überwacht die Umsetzung langfristiger und aktueller Pläne für die technologische Vorbereitung der Produktion, die strikte Einhaltung etablierter technologischer Prozesse, erkennt Verstöße gegen die technologische Disziplin und ergreift Maßnahmen zu deren Beseitigung.

2.6. Überwacht die Arbeit an der Organisation und Planung neuer Werkstätten und Abteilungen, ihrer Spezialisierung, der Entwicklung neuer Technologien, neuer leistungsstarker technologischer Verfahren, der Berechnung der Produktionskapazitäten und der Anlagenauslastung, der Erhöhung des technischen Niveaus der Produktion und der Schicht Ausrüstungsfaktor, Vorbereitung und Überarbeitung der technischen Bedingungen und Anforderungen an Rohstoffe, Grund- und Hilfsstoffe, Halbfabrikate, Entwicklung und Umsetzung fortschrittlicher Arbeitskostennormen, Verbrauch von technologischem Brennstoff und Strom, Rohstoffe und Materialien, Maßnahmen um Fehler zu vermeiden und zu beseitigen, den Materialverbrauch der Produkte und die Arbeitsintensität ihrer Herstellung zu reduzieren.

2.7. Bietet die Verbesserung der Technologie der Herstellung von Produkten, die Erbringung von Arbeiten (Dienstleistungen), die Einführung der Errungenschaften von Wissenschaft und Technik, fortschrittliche Basistechnologien, leistungsstarke, ressourcen- und naturschonende abfallfreie Technologien, das Design und Implementierung technologischer Systeme, Umweltschutz, integrierte Mechanisierung und Automatisierung von Produktionsprozessen, nicht standardisierte Ausrüstung, technologische Ausrüstung, Vorrichtungen und Werkzeuge, rechtzeitige Entwicklung von Konstruktionskapazitäten, Einhaltung der Standards für die Verwendung der Ausrüstung.

2.8. Führt Maßnahmen zur Zertifizierung und Rationalisierung von Arbeitsplätzen durch.

2.9. Beteiligt sich an der Bestimmung des Bereichs der gemessenen Parameter und der optimalen Standards für die Messgenauigkeit, wählt die notwendigen Mittel für deren Umsetzung und verbessert die Methoden der Produktqualitätskontrolle.

2.10. Untersucht Gestaltungen von Produktdesigns oder Produktzusammensetzungen, Staats- und Industrienormen sowie komplexeste Rationalisierungsvorschläge und Erfindungen im Zusammenhang mit der Produktionstechnik, gibt Rückschlüsse auf deren Übereinstimmung mit den Anforderungen einer wirtschaftlichen und umweltfreundlichen Produktionstechnik.

2.11. Koordiniert die komplexesten Fragen im Zusammenhang mit der technologischen Vorbereitung der Produktion mit den Abteilungen des Unternehmens, des Designs, der Forschungsorganisationen und der Kundenvertreter.

2.12. Bietet die Einführung von computergestützten Konstruktionssystemen, Organisations- und Computertechnologie, automatisierten Steuerungssystemen für Geräte und technologische Prozesse.

2.13. Beteiligt sich an der Entwicklung von Projekten für den Wiederaufbau des Unternehmens, Maßnahmen zur Verkürzung der Zeit für die Beherrschung neuer Geräte und Technologien, rationelle Nutzung der Produktionsanlagen, Reduzierung des Energie- und Materialverbrauchs der Produktion, Steigerung der Effizienz, Verbesserung der Produktqualität und Verbesserung der Arbeit Organisation.

2.14. Beaufsichtigt die Durchführung von Forschungs- und Versuchsarbeiten zur Entwicklung neu entwickelter technologischer Verfahren, beteiligt sich an industriellen Tests von neuartigen Maschinen und Mechanismen, Mitteln der Mechanisierung und Automatisierung der Produktion, an der Arbeit von Kommissionen für die Inbetriebnahme von Ausrüstungssystemen .

2.15. Beaufsichtigt die Mitarbeiter der Abteilung, koordiniert und leitet die Aktivitäten der Unternehmensbereiche, die die technologische Vorbereitung der Produktion gewährleisten, organisiert die Arbeit zur Verbesserung der Qualifikation der Mitarbeiter.

2.16. Kennt, versteht und wendet die aktuellen behördlichen Dokumente zu seinen Tätigkeiten an.

2.17. Kennt und erfüllt die Anforderungen der behördlichen Verordnungen zum Arbeitsschutz und zur Umwelt, hält die Normen, Methoden und Techniken zur sicheren Arbeitsausführung ein.

3. Rechte

3.1. Der Cheftechnologe hat das Recht, Maßnahmen zu ergreifen, um Fälle von Verstößen oder Unstimmigkeiten zu verhindern und zu beseitigen.

3.2. Der Cheftechnologe hat das Recht, alle gesetzlich vorgeschriebenen sozialen Garantien zu erhalten.

3.3. Der Cheftechnologe hat das Recht, bei der Erfüllung seiner Amtspflichten und der Ausübung seiner Rechte Unterstützung zu verlangen.

3.4. Der Cheftechnologe hat das Recht, die Schaffung der für die Erfüllung der Amtspflichten notwendigen organisatorischen und technischen Voraussetzungen sowie die Bereitstellung der erforderlichen Geräte und Inventare zu verlangen.

3.5. Der Cheftechnologe hat das Recht, sich mit den Entwurfsunterlagen seiner Tätigkeiten vertraut zu machen.

3.6. Der Cheftechnologe hat das Recht, Unterlagen, Materialien und Informationen anzufordern und zu erhalten, die für die Erfüllung seiner Aufgaben und Aufträge der Geschäftsführung erforderlich sind.

3.7. Der Cheftechnologe hat das Recht, seine beruflichen Qualifikationen zu verbessern.

3.8. Der Cheftechnologe hat das Recht, alle im Rahmen seiner Tätigkeit festgestellten Verstöße und Ungereimtheiten zu melden und Vorschläge zu deren Beseitigung zu machen.

3.9. Der Cheftechnologe hat das Recht, sich mit den Dokumenten vertraut zu machen, die die Rechte und Pflichten der ausgeübten Position, die Kriterien für die Beurteilung der Qualität der Erfüllung der Amtspflichten, festlegen.

4. Verantwortung

4.1. Für die Nichterfüllung oder nicht rechtzeitige Erfüllung der durch diese Stellenbeschreibung übertragenen Pflichten und (oder) Nichtnutzung der eingeräumten Rechte ist der Cheftechnologe verantwortlich.

4.2. Der Cheftechnologe ist verantwortlich für die Nichteinhaltung der internen Arbeitsvorschriften, des Arbeitsschutzes, der Sicherheit, der Betriebshygiene und des Brandschutzes.

4.3. Der Cheftechnologe ist für die Offenlegung von Informationen über die Organisation (Unternehmen / Institution) im Zusammenhang mit Geschäftsgeheimnissen verantwortlich.

4.4. Der Cheftechnologe ist verantwortlich für die Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäße Erfüllung der Anforderungen der internen Regulierungsdokumente der Organisation (Unternehmen / Institution) und der gesetzlichen Anordnungen der Geschäftsführung.

4.5. Der Cheftechnologe ist für die im Rahmen seiner Tätigkeit begangenen Straftaten im Rahmen der geltenden Verwaltungs-, Straf- und Zivilgesetzgebung verantwortlich.

4.6. Der Cheftechnologe ist dafür verantwortlich, der Organisation (Unternehmen / Institution) im Rahmen der geltenden Verwaltungs-, Straf- und Zivilgesetzgebung materielle Schäden zuzufügen.

4.7. Für den Missbrauch der eingeräumten behördlichen Befugnisse sowie deren Verwendung zu persönlichen Zwecken ist der Cheftechnologe verantwortlich.