P 49 der Vorschriften für die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen für die Bürger. Die aktuellen Regeln für die Bereitstellung kommunaler Dienstleistungen für die Bürger: Normen und Qualitätsstandards. I. Allgemeine Bestimmungen

Das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 23. Mai 2006 Nr. 307 wurde ab dem 1. September 2012 für ungültig erklärt, mit Ausnahme der Absätze 15 - 28 der Regeln für die Bereitstellung von öffentlichen Einrichtungen für Bürger (teilweise über das Verfahren für die Berechnung des Zahlungsbetrags für öffentliche Versorgungsunternehmen für Heizung) und Absätze vierzehn Anhang Nr. zu den oben genannten Regeln (im Teil über das Verfahren zur Berechnung des Zahlungsbetrags für öffentliche Versorgungsunternehmen für Heizung), die ab dem 1. Juli 2016 gemäß dem Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 6. Mai 2011 Nr. 354 (in der durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 17. Dezember 2014 Nr. 1380 geänderten Fassung).

Beschluss der Regierung der Russischen Föderation vom 23. Mai 2006 Nr. 307
"Über das Verfahren zur Erbringung kommunaler Dienstleistungen für Bürger"

Zum Schutz der Rechte der Verbraucher von Versorgungsunternehmen und gemäß Artikel 157 des Wohnungsgesetzbuchs der Russischen Föderation beschließt die Regierung der Russischen Föderation:

1. Die beigefügten Regeln für die Erbringung kommunaler Dienstleistungen für die Bürger zu genehmigen.

2. Um für ungültig zu erklären:

Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 26. September 1994 Nr. 1099 "Über die Genehmigung der Regeln für die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen und der Regeln für die Erbringung von Dienstleistungen für die Beseitigung von festen und flüssigen Haushaltsabfällen" (Gesammelte Rechtsvorschriften vom die Russische Föderation, 1994, Nr. 26, Art. 2795);

Klausel 2 des Dekrets der Regierung der Russischen Föderation vom 24. Februar 1995 Nr. 182 "Über Änderungen und Ergänzungen bestimmter Entscheidungen der Regierung der Russischen Föderation" (Gesammelte Gesetzgebung der Russischen Föderation, 1995, Nr. 10, Art. 894);

Klausel 2 der von der Regierung der Russischen Föderation vom 13. Oktober 1997 genehmigten Änderungen und Ergänzungen der Beschlüsse der Regierung der Russischen Föderation in Wohnungsfragen Nr. 1303 (Gesammelte Rechtsvorschriften der Russischen Föderation, 1997, Nr. 42, Art . 4788);

Absatz 1 Unterabsatz "h" der Änderungen und Ergänzungen, die an den Regeln für den Verkauf bestimmter Warenarten und an der Liste der Non-Food-Produkte von guter Qualität vorgenommen werden, die nicht zurückgegeben oder gegen ähnliche Waren anderer Größe umgetauscht werden können, Form, Abmessung, Stil, Farbe oder Konfiguration genehmigt von der Regierung der Russischen Föderation vom 6. Februar 2002 Nr. 81 (Gesammelte Gesetzgebung der Russischen Föderation, 2002, Nr. 6, Artikel 584) zur Ergänzung der Regeln für der Verkauf bestimmter Warenarten, genehmigt von der Regierung der Russischen Föderation vom 19. Januar 1998 Nr. 55, Abschnitt XVI "Besonderheiten des Verkaufs von Flüssiggas";

Absatz 4 der Änderungen, die an den Gesetzen der Regierung der Russischen Föderation vorgenommen werden, genehmigt durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 1. Februar 2005 Nr. 49 (Gesammelte Rechtsvorschriften der Russischen Föderation, 2005, Nr. 7 , Art. 560).

3. Klausel 2 des Verfahrens für die Abrechnung von Elektrizität, Wärmeenergie und Erdgas, genehmigt durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 4. April 2000 Nr. 294 (Gesammelte Gesetzgebung der Russischen Föderation, 2000, Nr. 15 , Art. 1594), wird wie folgt geändert:

"2. Zahlungen von Verbrauchern für elektrische Energie, thermische Energie und Erdgas auf dem Territorium der Russischen Föderation erfolgen durch Vorauszahlungen oder Abrechnungen im Rahmen eines Akkreditivs auf die durch eine Vereinbarung zwischen dem Verbraucher und der Energieversorgungsorganisation festgelegte Weise, sofern nicht durch Vereinbarung der Vertragsparteien etwas anderes festgelegt ist. Diese Regel gilt nicht für Haushaltsinstitute, deren Tätigkeit auf der Grundlage von Einnahmen- und Ausgabenschätzungen aus dem jeweiligen Haushalt finanziert wird, staatliche Unternehmen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Wohnungsbau, Wohnungsbau und andere spezialisierte Verbrauchergenossenschaften, Verwaltungsorganisationen oder Einzelunternehmer, die Mehrfamilienhäuser verwalten, wenn die Vorauszahlung von Nebenkosten nicht im Verwaltungsvertrag für Mehrfamilienhäuser festgelegt ist. ".

108. Der Antrag auf Verkauf von festen Brennstoffen muss Art, Marke, Typ, Größe, Güteklasse und andere Hauptmerkmale, Menge (Volumen oder Gewicht), Lieferort und -zeitpunkt angeben.

109. Der Verbraucher sollte in der Lage sein, sich mit dem Verfahren zur Messung des Volumens und des Gewichts von Festbrennstoffen sowie der Bestimmung seiner Sorte und der Einhaltung der festgelegten Anforderungen vertraut zu machen.

110. Festbrennstoffproben werden mit Angabe von Art, Marke, Typ, Größe, Güteklasse und Einzelhandelspreis pro Gewichts- und (oder) Volumeneinheit direkt am Verkaufs- oder Lagerort platziert. Festbrennstoff wird am Ort seines Verkaufs oder seiner Lagerung getrennt nach Typen, Marken, Größen, Qualitäten und anderen Hauptindikatoren platziert, die seinen Anwendungsbereich und seine Verbrauchereigenschaften bestimmen.

111. Der Verbraucher kann am Ort seines Verkaufs oder seiner Lagerung feste Brennstoffe auswählen.

112. Dem Verbraucher sind auf Verlangen technische Mittel zur unabhängigen Kontrolle des zum Kauf ausgewählten festen Brennstoffs zur Verfügung zu stellen. Der Verbraucher hat das Recht, Kontrollwägung, Messung und Überprüfung der Qualität des gekauften Festbrennstoffs zu verlangen.

113. Die Verladung von festen Brennstoffen auf den Transport erfolgt ohne zusätzliche Zahlung des Verbrauchers. Das Entladen der an den Verbraucher gelieferten festen Brennstoffe erfolgt gegen Aufpreis.

XV. Überwachung der Einhaltung dieser Regeln

114. Die Kontrolle über die Einhaltung dieser Regeln wird in Übereinstimmung mit der Gesetzgebung der Russischen Föderation durch föderale Exekutivorgane, Exekutivorgane der konstituierenden Körperschaften der Russischen Föderation und lokale Selbstverwaltungsorgane im Rahmen ihrer Zuständigkeiten durchgeführt, die durch Gesetze zur Definition der Status dieser Stellen.

Anhang Nr. 1

zu den Nutzungsbedingungen

öffentliche Dienstleistungen für die Bürger

Bedingungen
Änderungen des Entgelts für Versorgungsunternehmen bei Bereitstellung von Versorgungsunternehmen mangelhafter Qualität und (oder) bei Unterbrechungen, die die festgelegte Dauer überschreiten

Anforderungen an die Qualität der Versorgungsunternehmen

Zulässige Dauer von Unterbrechungen oder Bereitstellung unzureichender Betriebsmittel

Das Verfahren zur Änderung des Zahlungsbetrags für Versorgungsunternehmen von unzureichender Qualität

I. Kaltwasserversorgung

1. Ununterbrochene Wasserversorgung rund um die Uhr das ganze Jahr

zulässige Dauer der Unterbrechung der Kaltwasserversorgung: 8 Stunden (insgesamt) innerhalb von 1 Monat; 4 Stunden am Stück und bei einem Unfall auf einer Sackgasse - 24 Stunden

für jede Stunde Überschreitung (insgesamt für den Abrechnungszeitraum) der zulässigen Dauer der Wasserversorgungsunterbrechung wird die monatliche Zahlung um 0,15 Prozent der auf Grundlage der Zählerstände oder nach den Normen für der Verbrauch von Versorgungsleistungen unter Berücksichtigung der Bestimmungen von Absatz 61 der Regeln für die Erbringung von Versorgungsleistungen

2. Ständige Übereinstimmung der Zusammensetzung und Eigenschaften des Wassers mit hygienischen Normen und Regeln

Abweichungen der Zusammensetzung und Eigenschaften von kaltem Wasser von den Hygienenormen und -regeln sind nicht zulässig

Wenn die Zusammensetzung und die Eigenschaften des Wassers nicht den hygienischen Normen und Vorschriften entsprechen, wird die Gebühr nicht für jeden Tag der Erbringung öffentlicher Dienstleistungen von unzureichender Qualität gezahlt (unabhängig von den Ablesungen der Messgeräte).

3. Druck im Kaltwasserversorgungssystem am Punkt der Analyse: in Mehrfamilienhäusern und Wohngebäuden von 0,03 MPa (0,3 kgf / cm²) bis 0,6 MPa (6 kgf / cm²); für Wasserspender - nicht weniger als 0,1 MPa (1 kgf / cm²)

II. Warmwasserversorgung

4. Ununterbrochene Warmwasserversorgung rund um die Uhr das ganze Jahr

zulässige Dauer der Unterbrechung der Warmwasserversorgung: 8 Stunden (insgesamt) innerhalb eines Monats; 4 Stunden am Stück und im Falle eines Unfalls auf einer Sackgasse - 24 Stunden; einmal im Jahr eine vorbeugende Wartung gemäß Absatz 10 der Regeln für die Erbringung kommunaler Dienstleistungen für die Bürger durchzuführen

für jede Stunde, die (insgesamt für den Abrechnungszeitraum) den zulässigen Zeitraum der Unterbrechung der Wasserversorgung überschreitet, ermäßigt sich die Höhe der monatlichen Gebühr um 0,15 Prozent der Höhe der Gebühr, die aufgrund der Ablesungen von Messgeräten oder aufgrund von die Standards für den Verbrauch von Versorgungsunternehmen unter Berücksichtigung der Bestimmungen von Absatz 61 der Vorschriften über die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen für die Bürger

5. Sicherstellung der Warmwassertemperatur zum Zeitpunkt der Analyse: mindestens 60 ° C - für offene Systeme der zentralen Wärmeversorgung; nicht weniger als 50 ° С - für geschlossene Zentralheizungssysteme; nicht mehr als 75 ° С - für alle Wärmeversorgungssysteme

zulässige Abweichung der Warmwassertemperatur zum Zeitpunkt der Analyse: nachts (von 23.00 bis 6.00 Uhr) um nicht mehr als 5 ° C; tagsüber (von 6.00 bis 23.00 Uhr) um nicht mehr als 3 ° С

für jede 3 ° C Temperaturabnahme über die zulässigen Abweichungen wird die Höhe der Zahlung für jede Stunde Überschreitung (insgesamt für den Abrechnungszeitraum) der zulässigen Dauer des Verstoßes um 0,1 Prozent gekürzt; Wenn die Temperatur des Warmwassers unter 40 ° C sinkt, wird das verbrauchte Wasser zum Tarif für Kaltwasser bezahlt

6. Ständige Übereinstimmung der Zusammensetzung und Eigenschaften von Warmwasser mit Hygienenormen und -regeln

Abweichungen der Zusammensetzung und Eigenschaften von Warmwasser von den Hygienenormen und -regeln sind nicht zulässig

Wenn die Zusammensetzung und die Eigenschaften des Wassers nicht den hygienischen Normen und Vorschriften entsprechen, wird die Gebühr nicht für jeden Tag der Erbringung öffentlicher Dienstleistungen von unzureichender Qualität gezahlt (unabhängig von den Ablesungen der Messgeräte).

7. Druck im Heißwasserversorgungssystem am Punkt der Analyse von 0,03 MPa (0,3 kgf / cm²) bis 0,45 MPa (4,5 kgf / cm²)

keine Druckabweichung erlaubt

für jede Stunde (insgesamt für den Abrechnungszeitraum) des Wasserversorgungszeitraums: Bei einem Druck, der um bis zu 25 Prozent vom festgelegten abweicht, wird die monatliche Zahlung um 0,1 Prozent reduziert; bei einem Druck, der um mehr als 25 Prozent vom festgelegten abweicht, wird die Gebühr nicht für jeden Tag der Erbringung öffentlicher Dienstleistungen von unzureichender Qualität gezahlt (unabhängig von den Ablesungen von Messgeräten)

III. Wasserentsorgung

8. Ununterbrochene Kanalisation rund um die Uhr das ganze Jahr

zulässige Dauer der Entwässerungsunterbrechung: höchstens 8 Stunden (insgesamt) innerhalb eines Monats; 4 Stunden am Stück (auch bei Unfall)

für jede Stunde, die (insgesamt für den Abrechnungszeitraum) die zulässige Dauer der Entwässerungspause überschreitet, wird die Vergütungshöhe um 0,15 Prozent der auf der Grundlage der Messwerte von Messgeräten oder nach den Normen für der Verbrauch von Versorgungsleistungen unter Berücksichtigung der Bestimmungen von Absatz 61 der Vorschriften für die Erbringung von Versorgungsleistungen für Bürger

NS. Energieversorgung

9. Unterbrechungsfreie Stromversorgung rund um die Uhr das ganze Jahr

zulässige Dauer der Unterbrechung der Stromversorgung *: 2 Stunden - bei Vorhandensein von zwei unabhängigen, gegenseitig redundanten Stromversorgungen; 24 Stunden - mit einem Netzteil

für jede Stunde der Überschreitung der zulässigen Dauer eines Stromausfalls (insgesamt für den Abrechnungszeitraum) wird die monatliche Vergütung um 0,15 Prozent des Betrags der Vergütung gekürzt, die sich aus den Ablesungen von Messgeräten oder den Normen für die Verbrauch von Versorgungsunternehmen unter Berücksichtigung der Bestimmungen von Klausel 61 der Regeln für die Bereitstellung von Versorgungsunternehmen Bürger

10. Ständige Übereinstimmung von Spannung, Frequenz mit geltenden Bundesnormen

Abweichungen von Spannung, Frequenz von den aktuellen Bundesnormen sind nicht zulässig

für jede Stunde des Strombezugszeitraums, die nicht dem festgelegten Standard entspricht (insgesamt für den Abrechnungszeitraum), wird die Höhe des Entgelts um 0,15 Prozent des aufgrund der Ablesungen der Messgeräte ermittelten Entgelts gekürzt oder basierend auf den Standards für den Verbrauch von Versorgungsleistungen unter Berücksichtigung der Bestimmungen von Abschnitt 61 der Regeln für die Bereitstellung von Versorgungsleistungen für Bürger

V. Gasversorgung

11. Ununterbrochene Gasversorgung rund um die Uhr das ganze Jahr

nicht mehr als 4 Stunden (insgesamt) innerhalb eines Monats

für jede Stunde der Überschreitung der zulässigen Dauer einer Gasversorgungsunterbrechung (insgesamt für den Abrechnungszeitraum) ermäßigt sich die Höhe des Entgelts um 0,15 Prozent des aufgrund der Ablesungen von Messgeräten bzw Standards für den Verbrauch von Versorgungsunternehmen unter Berücksichtigung der Bestimmungen von Abschnitt 61 der Regeln für die Bereitstellung von Versorgungsunternehmen für Bürger

12. Ständige Übereinstimmung der Eigenschaften und des Drucks des gelieferten Gases mit Bundesnormen und anderen zwingenden Anforderungen

Abweichungen der Eigenschaften und des Drucks des zugeführten Gases von Bundesnormen und anderen zwingenden Anforderungen sind nicht zulässig

wenn die Eigenschaften und der Druck des gelieferten Gases nicht den Bundesnormen und anderen zwingenden Anforderungen entsprechen, wird die Gebühr nicht für jeden Tag der Erbringung einer Versorgungsleistung von mangelhafter Qualität gezahlt (unabhängig von den Ablesungen von Messgeräten)

13. Netzgasdruck von 0,0012 MPa bis 0,003 MPa

die Abweichung des Netzgasdrucks um mehr als 0,0005 MPa ist nicht zulässig

für jede Stunde des Gasversorgungszeitraums (insgesamt für den Abrechnungszeitraum): bei einem Druck, der um bis zu 25 Prozent vom festgelegten abweicht, wird die monatliche Zahlung um 0,1 Prozent gekürzt; bei einem Druck, der um mehr als 25 Prozent vom eingestellten Wert abweicht, wird die Gebühr nicht für jeden Tag der Bereitstellung öffentlicher Dienste von mangelhafter Qualität gezahlt (unabhängig von den Messwerten der Geräte)

Vi. Heizung

14. Ununterbrochenes Heizen rund um die Uhr während der Heizperiode

zulässige Heizunterbrechungsdauer: höchstens 24 Stunden (insgesamt) innerhalb eines Monats; nicht mehr als 16 Stunden am Stück - bei einer Lufttemperatur in Wohnräumen von 12 ° C bis Standard; nicht mehr als 8 Stunden am Stück - bei einer Lufttemperatur in Wohnräumen von 10 ° C bis 12 ° C; nicht mehr als 4 Stunden am Stück - bei einer Lufttemperatur in Wohnräumen von 8 ° C bis 10 ° C

für jede über die zulässige Dauer der Heizpause (insgesamt für den Abrechnungszeitraum) hinausgehende Stunde wird die monatliche Vergütung um 0,15 Prozent der auf der Grundlage der Zählerstände oder der Verbrauchsnormen ermittelten Vergütung gekürzt von Versorgungsunternehmen - unter Berücksichtigung der Bestimmungen von Absatz 61 der Regeln für die Bereitstellung öffentlicher Dienstleistungen für die Bürger

15. Sicherstellung der Lufttemperatur **: in Wohnräumen - nicht unter +18 ° C (in Eckräumen - +20 ° C) und in Gebieten mit der kältesten Fünf-Tage-Periode (0,92) - -31 ° C und darunter - +20 (+22) ° ; in anderen Räumen - gemäß GOST R 51617-2000. Die zulässige Abnahme der Standardtemperatur in der Nacht (von 0,00 auf 5,00 Stunden) beträgt nicht mehr als 3 ° C. Zulässige Überschreitung der Standardtemperatur - nicht mehr als 4 ° C

Abweichung der Lufttemperatur im Wohnbereich ist nicht erlaubt

für jede Stunde Abweichung der Lufttemperatur in den Wohnräumen (insgesamt für den Abrechnungszeitraum) wird die Höhe der monatlichen Zahlung gekürzt: um 0,15 Prozent der Höhe der Zahlung, ermittelt anhand der Messwerte der Messgeräte für jeder Grad der Temperaturabweichung; um 0,15 Prozent des Zahlungsbetrags, ermittelt nach den Standards für den Verbrauch von Betriebsmitteln (ohne Messgeräte), für jeden Grad der Temperaturabweichung

16. Druck im hauseigenen Heizsystem: mit gusseisernen Heizkörpern - nicht mehr als 0,6 MPa (6 kgf / cm²);

bei Konvektor- und Flächenheizungen, Lufterhitzern sowie anderen Heizgeräten - nicht mehr als 1 MPa (10 kgf / cm²);

mit allen Heizgeräten - nicht weniger als 0,05 MPa (0,5 kgf / cm²) höher als der statische Druck, der für die ständige Befüllung des Heizsystems mit Kühlmittel erforderlich ist

Druckabweichung mehr als die eingestellten Werte sind nicht erlaubt

für jede Stunde (insgesamt für den Abrechnungszeitraum) des Zeitraums der Abweichung des Solldrucks in der hausinternen Heizungsanlage bei einem Druck, der um mehr als 25 Prozent vom Solldruck abweicht, wird das Entgelt nicht für jeden Tag gezahlt die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen von unzureichender Qualität (unabhängig von den Ablesungen von Messgeräten)

____________________

* Eine Unterbrechung der Stromversorgung ist nicht zulässig, wenn sie zur Abschaltung von Pumpanlagen, automatischen technischen Schutzeinrichtungen und anderen Einrichtungen führen kann, die den störungsfreien Betrieb der hausinternen technischen Systeme und die sicheren Lebensbedingungen der Bürger gewährleisten.

** Diese Anforderungen werden angewendet, wenn die Außenlufttemperatur nicht niedriger ist als die bei der Planung der Heizungsanlage berechnete Temperatur und vorbehaltlich der Durchführung obligatorischer Maßnahmen zur Erwärmung der Räume.

Anhang Nr. 2

zu den Nutzungsbedingungen

öffentliche Dienstleistungen für die Bürger

Zahlung
die Höhe der Stromrechnungen

1. In Ermangelung von Sammel- (Gemeinschaftshaus), allgemeinen (Wohnung) und Einzelzählern in einem Wohngebäude oder in den Räumlichkeiten eines Mehrfamilienhauses wird die Höhe der Nebenkostenpauschale in folgender Reihenfolge bestimmt:

1) Die Höhe der Heizkosten (Rubel) in einem Wohngebäude oder in den i-ten Wohn- oder Nichtwohnräumen wird durch die Formel bestimmt:

N i ist der Standard für den Verbrauch von Wärmeenergie zum Heizen (Gcal / m2);

T T ist der gemäß der Gesetzgebung der Russischen Föderation festgelegte Tarif für Wärmeenergie (Rubel / Gcal);

2)

3) Die Höhe der Zahlung für die Kaltwasserversorgung, Warmwasserversorgung, Kanalisation und Stromversorgung (Rubel) in den i-ten Nichtwohngebäuden eines Mehrfamilienhauses wird gemäß Absatz 20 dieser Regeln in einem Wohngebäude bestimmt oder im i-ten Wohngebiet eines Mehrfamilienhauses - nach der Formel:

n i - die Anzahl der Bürger, die in der i-ten Wohnung (Wohnung, Wohngebäude) leben (eingetragen) (Personen);

N j - der Verbrauchsstandard des entsprechenden Versorgungsdienstes (für Kaltwasserversorgung, Warmwasserversorgung und Kanalisation - Kubikmeter pro Monat für 1 Person; für Stromversorgung - kW × Stunde pro Monat für 1 Person);

T ky ist der Tarif für die entsprechende Versorgungsressource, der gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation festgelegt wurde (für Kaltwasserversorgung, Warmwasserversorgung und Kanalisation - RUB / Kubikmeter; für die Stromversorgung - RUB / kW × Stunde);

4) der Unterabsatz wurde gemäß dem Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 6. Mai 2011 Nr. 354 für ungültig erklärt;

5) Die Höhe der Zahlung für die Gasversorgung (Rubel) in den i-ten Nichtwohngebäuden eines Mehrfamilienhauses wird gemäß Absatz dieser Regeln in einem Wohngebäude oder in der i-ten Wohngegend von . bestimmt ein Mehrfamilienhaus - nach der Formel:

S i - die Gesamtfläche des i-ten Zimmers (Wohnung) in einem Mehrfamilienhaus oder die Gesamtfläche eines Wohngebäudes (m²);

N go-1 ist der Standard für den Gasverbrauch zum Heizen von Wohngebäuden in einem Mehrfamilienhaus oder Wohngebäude, einschließlich Nebengebäuden eines Wohngebäudes, einschließlich Räumlichkeiten für die Haltung von Tieren, Saunen und Gewächshäusern, festgelegt pro Flächeneinheit des Gebäudes ( Kubikmeter / Quadratmeter pro Monat);

n i - die Anzahl der Bürger, die in der i-ten Wohnung (Wohnung, Gemeinschaftswohnung, Wohngebäude) leben (eingetragen) (Personen);

N gp - Standard für den Gasverbrauch zum Kochen (Kubikmeter pro Monat für 1 Person);

N gv - Standard für den Gasverbrauch zur Warmwasserbereitung ohne zentrale Warmwasserversorgung (Kubikmeter pro Monat für 1 Person);

T g - Tarif (Preis) für Gas, festgelegt gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation (Rubel / Kubikmeter).

2. Wenn ein Mehrfamilienhaus mit kollektiven (allgemeinen) Messgeräten ausgestattet ist und keine individuellen und allgemeinen (Wohnungs-) Messgeräte vorhanden sind, wird die Höhe der Zahlung für Nebenkosten in einem Wohngebäude in der folgenden Reihenfolge bestimmt:

1) Die Höhe der Zahlung für Kaltwasserversorgung, Warmwasserversorgung, Gasversorgung und Stromversorgung (Rubel) wird durch die Formel bestimmt:

VD ist die für den Abrechnungszeitraum tatsächlich verbrauchte Menge (Menge) eines Betriebsmittels (Kaltwasser, Warmwasser, Gas oder Strom), ermittelt nach Angabe eines Sammelzählers (Gemeinschaftshaus) in einem Mehrfamilienhaus oder in einem Wohngebäude (Kubikmeter, kW × Stunde);

V nk.i - das Volumen (Menge) der kommunalen Ressource (Kaltwasser, Warmwasser, Gas, Strom), die während des Abrechnungszeitraums in den i-ten Nichtwohngebäuden (ohne Gemeinschaftsräume) verbraucht wurde (Kubikmeter, kW × h) , bestimmt gemäß Absatz 20 der Regeln für die Bereitstellung öffentlicher Versorgungsleistungen für die Bürger;

T kу - der Tarif für die entsprechende Versorgungsressource, der gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation festgelegt wurde (für Kaltwasserversorgung, Warmwasserversorgung, Gasversorgung und Kanalisation - RUB / Kubikmeter; für die Stromversorgung - RUB / kW × Stunde );

n i - die Anzahl der Bürger, die in der i-ten Wohnung (Wohnung, Gemeinschaftswohnung, Wohngebäude) leben (eingetragen) (Personen);

n D ist die Anzahl der am Wohn- und Aufenthaltsort gemeldeten Bürger in allen Wohnräumen des Hauses, die nicht mit individuellen Messgeräten ausgestattet sind (Personen);

2) Die Höhe der Heizkosten (Rubel) im i-ten Wohngebiet eines Mehrfamilienhauses wird durch die Formel bestimmt:

S i - die Gesamtfläche des i-ten Zimmers (Wohnung) in einem Mehrfamilienhaus oder die Gesamtfläche eines Wohngebäudes (m²);

V t ist der durchschnittliche monatliche Wärmeenergieverbrauch für das Heizen des Vorjahres (Gcal / m²);

In Ermangelung von Informationen über den Verbrauch von Wärmeenergie für das vergangene Jahr wird die Höhe der Heizkosten nach Formel 1 bestimmt;

3) Die Höhe der Heizkosten im i-ten Wohngebiet eines Mehrfamilienhauses (Rubel) wird vom Auftragnehmer einmal jährlich nach folgender Formel angepasst:

P k.np - der Zahlungsbetrag für Wärmeenergie, der auf der Grundlage der Angaben der in einem Mehrfamilienhaus installierten kollektiven (gemeinsamen) Messgeräte (Rubel) bestimmt wird;

S i - die Gesamtfläche der i-ten Räumlichkeiten (Wohnung, Nichtwohngebäude) in einem Mehrfamilienhaus oder die Gesamtfläche eines Wohngebäudes (m²);

S D - die Gesamtfläche aller Räumlichkeiten in einem Mehrfamilienhaus oder Wohngebäude (m²);

P fn.i ist der Gesamtbetrag der Heizkosten im i-ten Wohngebiet eines Mehrfamilienhauses für das vergangene Jahr (Rubel).

3. Bei der Ausstattung eines Mehrfamilienhauses mit Sammel-(Gemeinschafts-)Messgeräten und einzelner oder aller Räume eines Mehrfamilienhauses mit Einzel- und (oder) allgemeinen (Wohnungs-)Messgeräten wird die Höhe der Nebenkostenvergütung in folgender Reihenfolge festgelegt:

1) der Zahlungsbetrag (Rubel) für die Kaltwasserversorgung, Warmwasserversorgung, Gasversorgung, Stromversorgung in Wohn- und Nichtwohngebäuden, die mit einer Einzel- und (oder) allgemeinen (Wohnungs-) Messeinrichtung ausgestattet sind oder nicht mit einer Einzelperson ausgestattet sind und (oder) allgemeine (Wohnungs-)Zählerabrechnung, wird durch die Formel bestimmt:

VD ist die für den Abrechnungszeitraum tatsächlich verbrauchte Menge (Menge) eines Betriebsmittels (Kaltwasser, Warmwasser, Gas oder elektrische Energie), ermittelt nach den Angaben eines Sammel- (Gemeinschafts-)Zählers in einem Mehrfamilienhaus oder in einem Wohngebäude (Kubikmeter, kWh);

V np ist die Gesamtmenge (Menge) einer kommunalen Ressource (Kaltwasser, Warmwasser, Gas oder elektrische Energie), die während des Abrechnungszeitraums in mit Messgeräten ausgestatteten Wohn- oder Nichtwohngebäuden verbraucht wird, gemessen durch einzelne Messgeräte, und in Gemeinschaftswohnungen - durch gemeinsame (Wohnung) Messgeräte (Kubikmeter, kWh);

V nn ist die Gesamtmenge (Menge) einer Versorgungsressource (Kaltwasser, Warmwasser, Gas oder elektrische Energie), die während des Abrechnungszeitraums in Wohn- oder Nichtwohngebäuden ohne Messgeräte verbraucht wird, ermittelt für Wohngebäude - basierend auf die Standards für den Verbrauch von Betriebsmitteln für die Formeln 3 und 5 für Nichtwohngebäude - gemäß Absatz dieser Vorschriften (Kubikmeter, kWh);

V i ist die Menge (Menge) einer kommunalen Ressource (Kaltwasser, Warmwasser, Gas oder elektrische Energie), die während des Abrechnungszeitraums in der i-ten mit einem Zähler ausgestatteten Wohn- oder Nichtwohnanlage verbraucht wird, gemessen durch einen einzelnen Zähler , und in Gemeinschaftswohnungen - durch ein gemeinsames (Wohnungs-)Messgerät, oder in den i-ten Wohn- oder Nichtwohngebäuden ohne Messeinrichtung, die für Wohngebäude bestimmt sind - basierend auf den Standards für den Verbrauch von Betriebsmitteln nach Formeln 3 und 5, für Nichtwohngebäude - gemäß Absatz dieser Regeln (Würfel m, kWh);

T kу ist der Tarif für eine Versorgungsressource, der gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation festgelegt wurde (für Kaltwasserversorgung, Warmwasserversorgung, Gasversorgung und Kanalisation - RUB / Kubikmeter; für Strom - RUB / kWh);

2) der monatliche Heizbetrag (Rubel) in einem nicht mit Messgeräten ausgestatteten Raum wird nach Formel 1 und in den i-ten Wohn- oder Nichtwohnräumen eines mit Messgeräten ausgestatteten Mehrfamilienhauses bestimmt durch Formel 7;

3) Die Höhe der Heizkosten in den i-ten Wohn- oder Nichtwohnräumen eines Mehrfamilienhauses (Rubel) wird vom Auftragnehmer einmal jährlich nach der Formel angepasst:

P kp - der Zahlungsbetrag für die im letzten Jahr in allen Räumlichkeiten verbrauchte Wärmeenergie, der auf der Grundlage der Angaben des kollektiven (gemeinsamen) Zählers und des gemäß der Gesetzgebung der Russischen Föderation genehmigten Wärmeenergietarifs (Rubel) bestimmt wird ;

P np - der Zahlungsbetrag für die verbrauchte Wärmeenergie für den Abrechnungszeitraum in mit Messgeräten ausgestatteten Räumen, die auf der Grundlage der Messwerte der einzelnen Messgeräte bestimmt werden, in Gemeinschaftswohnungen - gemeinsame (Wohnungs-) Messgeräte und der Tarif für Wärmeenergie, genehmigt in Übereinstimmung mit der Gesetzgebung der Russischen Föderation (rub.);

P nn - der Zahlungsbetrag für die Heizenergie, die für den Abrechnungszeitraum in Räumen ohne Messgeräte verbraucht wird, bestimmt auf der Grundlage des Heizenergieverbrauchsstandards und des gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation genehmigten Heizenergietarifs (Rubel );

S D ist die Gesamtfläche aller Wohn- und Nichtwohnräume in einem Mehrfamilienhaus (m²);

S i - die Gesamtfläche des i-ten Zimmers (Wohnung, Nichtwohngebäude) in einem Mehrfamilienhaus (m²);

4) der monatliche Heizbetrag (Rubel) in Wohn- und Nichtwohnräumen in einem mit Verteilern ausgestatteten Mehrfamilienhaus wird nach Formel 7 bestimmt;

5) Die Höhe der Heizkosten in den i-ten Wohn- oder Nichtwohnräumen in einem mit Verteilern (Rubel) ausgestatteten Mehrfamilienhaus wird vom Auftragnehmer einmal jährlich nach folgender Formel angepasst:

P k.p - Zahlung für Wärmeenergie, die anhand von in einem Mehrfamilienhaus installierten kollektiven (gemeinsamen) Messgeräten (Rubel) bestimmt wird;

P u - Zahlung für Wärmeenergie nach Verbrauchsnormen im u-ten Raum, der nicht mit Verteilern ausgestattet ist (Rubel);

k ist die Anzahl der Wohnungen, die nicht mit Wärmeverteilern ausgestattet sind (Stk.);

m i.g - der Anteil der Zahlungen, der dem im i-ten Raum installierten q-ten Verteiler zuzurechnen ist;

p ist die Anzahl der im i-ten Raum installierten Verteiler (Stk.);

m j ist der Anteil der Zahlungen, der dem in einem Mehrfamilienhaus installierten j-ten Verteiler zuzurechnen ist;

t ist die Anzahl der in einem Mehrfamilienhaus installierten Verteiler (Stk.);

P fn.i ist der Gesamtbetrag der Heizkosten in der i-ten Wohnung eines Mehrfamilienhauses für das vergangene Jahr (Rubel).

4. Bei der Ausstattung einer Gemeinschaftswohnung mit gemeinsamen (Wohnungs-)Messgeräten und dem Fehlen einzelner Messgeräte wird der Entgeltbetrag für Nebenkosten in der j-ten Wohnung in folgender Reihenfolge berechnet:

1) Die Höhe der Zahlung für Kaltwasserversorgung, Warmwasserversorgung, Gasversorgung, Stromversorgung oder Abwasserentsorgung (Rubel) wird durch die Formel bestimmt:

V ji - die Menge (Menge) des verbrauchten Kaltwassers, Warmwassers, Gases (Kubikmeter), elektrischer Energie (kWh) oder die Menge des abgeleiteten häuslichen Abwassers (Kubikmeter) im j-ten Wohnzimmer des i-th Gemeinschaftswohnung;

T kу - der Tarif für die entsprechende Versorgungsressource, der gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation festgelegt wurde (für Kaltwasserversorgung, Warmwasserversorgung, Gasversorgung, Wasserentsorgung - Rubel / Kubikmeter; für Stromversorgung - Rubel / kW × Stunde);

2) die Menge (Menge) des verbrauchten Kaltwassers, Warmwassers, Gases (Kubikmeter), elektrischer Energie (kW × Stunde) oder die Menge des eingeleiteten häuslichen Abwassers (Kubikmeter) im j-ten Wohnzimmer des i- Gemeinschaftswohnung berechnet sich nach Formel:

V i - das Volumen (Menge) des verbrauchten Kaltwassers, Warmwassers, Gases (Kubikmeter) oder elektrischer Energie (kWh) in der i-ten Gemeinschaftswohnung, bestimmt nach den Ablesungen des allgemeinen (Wohnungs-)Zählers oder der Volumen der abgeleiteten Abflüsse, berechnet als Gesamtvolumen des verbrauchten Kalt- und Warmwassers (Kubikmeter);

3) Die Höhe der Heizkosten in der j-ten Wohnung in der i-ten Gemeinschaftswohnung (Rubel) wird durch die Formel bestimmt:

θ i ist die Menge (Menge) der Wärmeenergie, die auf die i-te Gemeinschaftswohnung fällt (Gcal);

S j.i - Wohnbereich des j-ten Wohnbereichs (Zimmer, Zimmer) in der i-ten Gemeinschaftswohnung (m²);

S ki - Gesamtwohnfläche der Wohnräume (Zimmer) in der i-ten Gemeinschaftswohnung (m²);

T T ist der gemäß der Gesetzgebung der Russischen Föderation (RUB / Gcal) festgelegte Tarif für Wärmeenergie.

5. Bei der Ausstattung einer Gemeinschaftswohnung mit allgemeinen (Wohnung) und Einzelzählern für elektrische Energie wird der der j-ten Wohnung im i. Gemeinschaftswohnung (Rubel), bestimmt sich nach der Formel:

E i - die Menge an elektrischer Energie, die von der allgemeinen Messeinrichtung in der i-ten Gemeinschaftswohnung bestimmt wird (kW × Stunde);

E j.i - die Menge an elektrischer Energie, die von der im j-ten Wohnzimmer der i-ten Gemeinschaftswohnung installierten Messvorrichtung bestimmt wird (kW × Stunde);

r ist die Anzahl der Wohnräume in der i-ten Gemeinschaftswohnung (Stk.);

n j.i - die Anzahl der Bürger, die in der j-ten Wohnung in der i-ten Gemeinschaftswohnung leben (Personen);

n i - die Anzahl der Bürger, die in der i-ten Gemeinschaftswohnung leben (Personen);

T E ist der gemäß der Gesetzgebung der Russischen Föderation festgelegte Stromtarif (RUB / kW × Stunde).

6. Bei wiederholter (2- oder mehrmaliger) Weigerung des Verbrauchers, den Auftragnehmer oder seinen Bevollmächtigten in die vom Verbraucher bewohnten Wohnräume zur Ablesung einzelner Messgeräte einzulassen, wird die Höhe der Vergütung für Nebenkosten in in der in Absatz 1 dieser Anlage angegebenen Weise, beginnend mit dem Monat, in dem der Verbraucher den angegebenen Personen zum zweiten Mal nicht gestattet hat, einzelne Messgeräte abzulesen, bis zu dem Monat (einschließlich), in dem der Verbraucher die angegebenen Verstoß. In diesem Fall berechnet der Auftragnehmer den Zahlungsbetrag für Versorgungsunternehmen anhand der Messwerte von Messgeräten gemäß den Regeln für die Bereitstellung von Versorgungsunternehmen für Bürger neu.

Klausel 1 Sofern der Vertrag nichts anderes bestimmt, gilt der Verbraucher als vorübergehender Wohnsitz in der Wohnung für den Zeitraum, dessen Dauer und Tag des Beginns vom Verbraucher in der an den Auftragnehmer gesendeten Mitteilung angegeben werden, und die Zahlung für die dem vorübergehend ansässigen Verbraucher zuzurechnenden Versorgungsleistungen werden im Verhältnis zu der Anzahl der gelebten Tage berechnet;

C) für die Gasversorgung - gemäß Unterabsatz 5 von Absatz 1 des Anhangs Nr. 2 zu diesen Regeln.

20. In Ermangelung einzelner Messgeräte für Kaltwasser, Warmwasser, Strom, Gas und Wärmeenergie in Nichtwohnräumen eines Mehrfamilienhauses wird die Höhe der Vergütung für Nebenkosten in Nichtwohnräumen zu den entsprechenden Tarifen berechnet in Übereinstimmung mit den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation sowie basierend auf den verbrauchten Betriebsmitteln festgelegt, die bestimmt werden durch:

A) in Ermangelung einer kollektiven (gemeinsamen) Messeinrichtung für Kaltwasser und (oder) Warmwasser in einem Mehrfamilienhaus - durch Berechnung auf der Grundlage von Wasserverbrauchsnormen und in Ermangelung solcher Normen - gemäß den Anforderungen von Bauordnungen und Vorschriften. Bei der Ausstattung eines Mehrfamilienhauses mit einer Sammel-(Allgemein-)Meßeinrichtung und einzelner Räume in einem solchen Gebäude mit Einzel- und (oder) allgemeinen (Wohnungs-)Meßgeräten bestimmt sich die Höhe der Nebenkostenvergütung nach Absatz 3 Unterabsatz 1

B) für Abwasser - als Gesamtmenge des verbrauchten Kalt- und Warmwassers;

C) in Ermangelung einer kollektiven (gemeinsamen) Messeinrichtung für Gas und (oder) elektrische Energie in einem Mehrfamilienhaus - durch Abrechnung, die von der Ressourcen liefernden Organisation mit der Person vereinbart wird, die mit ihr einen Vertrag abgeschlossen hat, basierend auf den Leistung und Betriebsart der in diesen Räumen installierten Verbraucher. Bei der Ausstattung eines Mehrfamilienhauses mit einer Sammel-(Allgemein-)Meßeinrichtung und einzelner Räume in einem solchen Gebäude mit Einzel- und (oder) allgemeinen (Wohnungs-)Meßgeräten bestimmt sich die Höhe der Nebenkostenvergütung nach Absatz 3 Unterabsatz 1 von Anhang Nr. 2 zu diesen Regeln;

D) zum Heizen - gemäß Absatz 1 Unterabsatz 1, Absatz 2 Unterabsatz 2 und Absatz 3 Unterabsatz 2 des Anhangs Nr. 2 dieser Regeln. In diesem Fall nimmt der Auftragnehmer einmal im Jahr eine Anpassung des Heizkostenbetrags in der in Absatz 2 Unterabsatz 3 und Absatz 3 Unterabsatz 3 der Anlage Nr. 2 dieser Geschäftsordnung vorgeschriebenen Weise vor.

21. Bei der Ausstattung eines Mehrfamilienhauses mit kollektiven (allgemeinen) Messgeräten und beim Fehlen individueller und allgemeiner (Wohnungs-) Messgeräte wird die Höhe der Vergütung für Nebenkosten in einem Wohngebäude bestimmt:

Unterabsatz 1 von Absatz 2 des Anhangs Nr. 2 zu diesem Reglement;

Unterabsatz 2 In diesem Fall nimmt der Auftragnehmer einmal jährlich eine Anpassung der Heizkostenvergütung gemäß Absatz 2 Unterabsatz 2 der Anlage Nr. 2 zu dieser Ordnung vor.

22. Bei der Ausstattung eines Mehrfamilienhauses mit kollektiven (allgemeinen) Messgeräten sind Verbraucher von Nebenkosten in einem Mehrfamilienhaus aufgrund der Angaben der kollektiven (allgemeinen) Messgeräte beitragspflichtig.

23. Bei der Ausstattung eines Mehrfamilienhauses mit einem Sammel- (Gemeinschafts-)Messgerät und Ausrüstung teilweise oder vollständig mit individuellen und (oder) allgemeinen (Wohnungs-)Messgeräten für Räume in einem solchen Haus, die Höhe der Vergütung für die in Wohn- und Nichtwohngebäude, ausgestattete oder nicht ausgestattete Einzel- und (oder) allgemeine (Wohnungs-)Messgeräte, wird festgestellt:

A) für die Kaltwasserversorgung, Warmwasserversorgung, Gasversorgung und Stromversorgung - gemäß Absatz 3 Unterabsatz 1 des Anhangs Nr. 2 zu dieser Geschäftsordnung;

B) zum Heizen - gemäß Unterabsatz 2 von Absatz 3 des Anhangs Nr. 2 zu diesen Regeln. In diesem Fall nimmt der Auftragnehmer einmal jährlich eine Anpassung der Heizkostenvergütung gemäß Absatz 3 Ziffer 3 der Anlage Nr. 2 zu dieser Ordnung vor.

24. Bei wiederholter (2- oder mehrmaliger) Weigerung des Verbrauchers, den Auftragnehmer oder seine bevollmächtigte Person in die vom Verbraucher bewohnten Wohnräume einzulassen, um einzelne Messgeräte oder Verteiler abzulesen:

A) der Auftragnehmer dem Verbraucher (schriftlich) oder gegen Unterschrift eine Mitteilung über die Notwendigkeit zusendet, den Verbraucher innerhalb eines Monats durch den Auftragnehmer oder eine von ihm bevollmächtigte Person über das Datum und die Uhrzeit zu informieren, die für den Verbraucher geeignet sind, Zeugnisse einzelner Messgeräte oder Verteiler gemäß Absatz 50 Unterabsatz "d" und Absatz 52 Unterabsatz "e" dieser Vorschriften sowie die Folgen der Untätigkeit des Verbrauchers;

B) Der Verbraucher ist verpflichtet, den ausübenden Künstler innerhalb einer Woche nach Erhalt der in Unterabsatz "a" dieses Absatzes genannten Mitteilung (schriftlich) über das Datum und die Uhrzeit des Rücktritts innerhalb eines Monats durch den ausübenden Künstler zu informieren oder seine bevollmächtigte Person über die Ablesungen einzelner Messgeräte oder Verteiler;

C) Wenn der Verbraucher die in Unterabsatz "b" dieses Absatzes genannten Verpflichtungen nicht erfüllt, hat der Auftragnehmer das Recht, den Zahlungsbetrag für Betriebsmittel auf der Grundlage der Standards für den Verbrauch von Betriebsmitteln gemäß Ziffer 19 zu berechnen, und diese Regeln und Anhang Nr. 2 zu diesen Regeln, beginnend mit dem Monat, in dem die letzte Überprüfung der Richtigkeit der Ablesungen durch den Verbraucher einzelner Messgeräte oder Händler, ihrer Gebrauchstauglichkeit sowie der Unversehrtheit ihrer Siegel durchgeführt wurde;

D) nachdem der Verbraucher dem Testamentsvollstrecker einen Antrag (schriftlich) über die Verwendung einzelner Messgeräte oder Verteiler zur Berechnung des Zahlungsbetrags für Versorgungsunternehmen gestellt hat und der Testamentsvollstrecker oder seine bevollmächtigte Person einzelne Messgeräte oder Verteiler abgelesen hat , ist der Testamentsvollstrecker verpflichtet, den Zahlungsbetrag gemäß diesen Regeln neu zu berechnen ...

25. Sind in einem Mehrfamilienhaus Sammel-(Gebäude-)Zähler für den Wärmeenergieverbrauch vorhanden und gibt es Verteiler in allen oder in einigen Räumen, wird die Höhe der Heizkostenvergütung auf der Grundlage der durchschnittlichen monatlichen Wärmeverbrauchsmengen für die des Vorjahres und in Ermangelung von Informationen über die Menge der Wärmeverbrauchsenergie für das Vorjahr - basierend auf dem Wärmeenergieverbrauchsstandard und dem Wärmeenergietarif, der gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation genehmigt wurde. In diesem Fall nimmt der Auftragnehmer einmal jährlich eine Anpassung des Zahlungsbetrags für die Beheizung von Wohn- und (oder) Nichtwohngebäuden vor, die mit Verteilern ausgestattet sind, gemäß Ziffer 5 von Absatz 3 des Anhangs Nr. 2 zu dieser Ordnung .

26. Die Höhe der Heizkosten in Räumen, die nicht mit Verteilern ausgestattet sind, wird auf der Grundlage der Gesamtfläche der Wohnräume und der beheizten Nichtwohnräume und der Heizenergieverbrauchsstandards bestimmt. Wenn Verteiler mit Wohnräumen ausgestattet sind, deren Gesamtfläche weniger als 50 Prozent der Gesamtfläche der Wohnräume in einem Mehrfamilienhaus beträgt, wird der Heizbetrag gemäß Absatz 2 berechnet 2 des Anhangs Nr. 2 zu diesen Regeln.

27. Der Wert, der sich aus der Anpassung des Zahlungsbetrags für die Wärmeversorgungsleistung ergibt und gemäß Absatz 20 Unterabsatz "d", Absatz 21 Unterabsatz "b" Absätze 23 und diesen Regeln berechnet wird, wird berücksichtigt bei der Berechnung der im nächsten Monat zu zahlenden Vergütung für das Wärmeunternehmen oder vom Auftragnehmer an den Verbraucher spätestens 1 Monat nach der Neuberechnung zu entschädigen.

28. Bei der Ausstattung einer Gemeinschaftswohnung mit gemeinsamen (Wohnungs-)Messgeräten wird die Höhe der Nebenkosten in diesem Wohngebäude berechnet:

A) für die Kaltwasserversorgung, Warmwasserversorgung, Wasserentsorgung, Gasversorgung und Stromversorgung - gemäß Absatz 4 Unterabsatz 1 des Anhangs Nr. 2 dieser Regeln;

B) zum Heizen - gemäß Unterabsatz 3 von Absatz 4 des Anhangs Nr. 2 zu diesen Regeln.

29 - 48. Abgeschafft. - Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 05.06.2011 N 354 (überarbeitet am 27.08.2012).

IV - XV. Abgeschafft. - Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 05.06.2011 N 354 (überarbeitet am 27.08.2012).

Anhang N 1

zu den Nutzungsbedingungen

öffentliche Dienstleistungen für die Bürger

BEDINGUNGEN

ÄNDERUNG DER HÖHE DER NUTZUNGSGEBÜHR

BEI FALSCHE BEREITSTELLUNG VON DIENSTLEISTUNGEN

QUALITÄT UND (ODER) MIT ÜBERSCHREITENDEN UNTERBRECHUNGEN

DAUER EINSTELLEN

Abgeschafft. - Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 05.06.2011 N 354 (überarbeitet am 27.08.2012).

Anhang N 2

zu den Nutzungsbedingungen

öffentliche Dienstleistungen für die Bürger

HÖHE DER GEBÜHR FÜR NUTZDIENSTLEISTUNGEN

1. In Ermangelung von Sammel- (Gemeinschaftshaus), allgemeinen (Wohnung) und Einzelzählern in einem Wohngebäude oder in den Räumlichkeiten eines Mehrfamilienhauses wird die Höhe der Nebenkostenpauschale in folgender Reihenfolge bestimmt:

1) Die Höhe der Heizkosten (Rubel) in einem Wohngebäude oder in den i-ten Wohn- oder Nichtwohnräumen wird durch die Formel bestimmt:

Wärmeverbrauchsrate für Heizung (Gcal / m²);

Wärmetarif gemäß der Gesetzgebung der Russischen Föderation (RUB / Gcal);

2) ist nicht mehr gültig. - Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 05.06.2011 N 354;

3) Die Höhe der Zahlung für die Kaltwasserversorgung, Warmwasserversorgung, Kanalisation und Stromversorgung (Rubel) in den i-ten Nichtwohnräumen eines Mehrfamilienhauses wird gemäß Absatz 20 bestimmt

Anzahl der in der i-ten Wohnung (Wohnung, Wohnhaus) lebenden (eingetragenen) Bürger (Personen);

Die Verbrauchsrate des entsprechenden Versorgungsdienstes (für Kaltwasserversorgung, Warmwasserversorgung und Kanalisation - Kubikmeter pro Monat für 1 Person; für Stromversorgung - kWh pro Monat für 1 Person);

Der Tarif für die entsprechende Versorgungsressource, der gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation festgelegt wurde (für Kaltwasserversorgung, Warmwasserversorgung und Abwasserentsorgung - Rubel / Kubikmeter; für die Stromversorgung - Rubel / kWh);

4) ist nicht mehr gültig. - Beschluss der Regierung der Russischen Föderation vom 05.06.2011 N 354;

5) Die Höhe der Zahlung für die Gasversorgung (Rubel) in den i-ten Nichtwohngebäuden eines Mehrfamilienhauses wird gemäß Absatz 20 dieser Regeln, in einem Wohngebäude oder in der i-ten Wohngegend von ​ . bestimmt ​ein Mehrfamilienhaus - nach der Formel:

Die Gesamtfläche des i-ten Zimmers (Wohnung) in einem Mehrfamilienhaus oder die Gesamtfläche eines Wohngebäudes (m²);

Der Gasverbrauchsstandard für die Beheizung von Wohngebäuden in einem Mehrfamilienhaus oder einem Wohngebäude, einschließlich Nebengebäuden eines Wohngebäudes, einschließlich Räumlichkeiten für die Viehhaltung, Bäder und Gewächshäuser, festgelegt pro Flächeneinheit des Geländes (Kubikmeter / m²). M pro Monat);

Gasverbrauch zum Kochen (Kubikmeter pro Monat für 1 Person);

Gasverbrauch für die Warmwasserbereitung ohne zentrale Warmwasserversorgung (Kubikmeter pro Monat für 1 Person);

Gastarif (Preis) gemäß der Gesetzgebung der Russischen Föderation (RUB / Kubikmeter).

2. Wenn ein Mehrfamilienhaus mit kollektiven (allgemeinen) Messgeräten ausgestattet ist und keine individuellen und allgemeinen (Wohnungs-) Messgeräte vorhanden sind, wird die Höhe der Zahlung für Nebenkosten in einem Wohngebäude in der folgenden Reihenfolge bestimmt:

1) Die Höhe der Zahlung für Kaltwasserversorgung, Warmwasserversorgung, Gasversorgung und Stromversorgung (Rubel) wird durch die Formel bestimmt:

Tatsächlich verbrauchte Menge (Menge) eines Betriebsmittels (Kaltwasser, Warmwasser, Gas oder elektrische Energie) für den Abrechnungszeitraum, ermittelt nach Angabe eines Sammel-(Gemeinschafts-)Zählers in einem Mehrfamilienhaus oder in einem Wohnhaus (Kubikmeter, kWh) ;

Die Menge (Menge) eines Betriebsmittels (Kaltwasser, Warmwasser, Gas, elektrische Energie), das während des Abrechnungszeitraums in den i-ten Nichtwohngebäuden (ohne Gemeinschaftsräume) verbraucht wurde (Kubikmeter, kWh), bestimmt gemäß mit Absatz 20 der Regeln für die Erbringung kommunaler Dienstleistungen für die Bürger;

Der Tarif für die entsprechende Versorgungsressource, der gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation festgelegt wurde (für Kaltwasserversorgung, Warmwasserversorgung, Gasversorgung und Kanalisation - RUB / m3; für Strom - RUB / kWh);

Anzahl der in der i-ten Wohnung (Wohnung, Gemeinschaftswohnung, Wohnhaus) lebenden (eingetragenen) Bürger (Personen);

Anzahl der am Wohn- und Aufenthaltsort gemeldeten Bürger in allen Wohnräumen des Hauses, die nicht mit individuellen Messgeräten ausgestattet sind (Personen);

2) Die Höhe der Heizkosten (Rubel) im i-ten Wohngebiet eines Mehrfamilienhauses wird durch die Formel bestimmt:

Die Gesamtfläche des i-ten Zimmers (Wohnung) in einem Mehrfamilienhaus oder die Gesamtfläche eines Wohngebäudes (m²);

Durchschnittlicher monatlicher Wärmeenergieverbrauch für Heizung für das Vorjahr (Gcal / m²);

Wärmetarif gemäß der Gesetzgebung der Russischen Föderation (RUB / Gcal).

In Ermangelung von Informationen über den Verbrauch von Wärmeenergie für das vergangene Jahr wird die Höhe der Heizkosten nach Formel 1 bestimmt;

3) Die Höhe der Heizkosten im i-ten Wohngebiet eines Mehrfamilienhauses (Rubel) wird vom Auftragnehmer einmal jährlich nach folgender Formel angepasst:

Die Höhe der Zahlung für Wärmeenergie, die auf der Grundlage der Angaben der in einem Mehrfamilienhaus installierten kollektiven (gemeinsamen) Messgeräte (Rubel) bestimmt wird;

Die Gesamtfläche der i-ten Räumlichkeiten (Wohnung, Nichtwohngebäude) in einem Mehrfamilienhaus oder die Gesamtfläche eines Wohngebäudes (m²);

Die Gesamtfläche aller Räumlichkeiten in einem Mehrfamilienhaus oder Wohngebäude (m²);

Der Gesamtbetrag der Heizkosten im i-ten Wohngebiet eines Mehrfamilienhauses für das vergangene Jahr (Rubel).

3. Bei der Ausstattung eines Mehrfamilienhauses mit Sammel-(Gemeinschafts-)Messgeräten und einzelner oder aller Räume eines Mehrfamilienhauses mit Einzel- und (oder) allgemeinen (Wohnungs-)Messgeräten wird die Höhe der Nebenkostenvergütung in folgender Reihenfolge festgelegt:

1) der Zahlungsbetrag (Rubel) für die Kaltwasserversorgung, Warmwasserversorgung, Gasversorgung, Stromversorgung in Wohn- und Nichtwohngebäuden, die mit einer Einzel- und (oder) allgemeinen (Wohnungs-) Messeinrichtung ausgestattet sind oder nicht mit einer Einzelperson ausgestattet sind und (oder) allgemeine (Wohnungs-)Zählerabrechnung, wird durch die Formel bestimmt:

Die tatsächlich für den Abrechnungszeitraum verbrauchte Menge (Menge) eines Betriebsmittels (Kaltwasser, Warmwasser, Gas oder elektrische Energie), ermittelt nach den Angaben eines Sammel-(Gemeinschafts-)Zählers in einem Mehrfamilienhaus oder in einem Wohnhaus (Kubikmeter, kWh) ;

Die Gesamtmenge (Menge) einer kommunalen Ressource (Kaltwasser, Warmwasser, Gas oder Strom), die während des Abrechnungszeitraums in mit Messgeräten ausgestatteten Wohn- oder Nichtwohngebäuden, gemessen durch einzelne Messgeräte, und in Gemeinschaftswohnungen verbraucht wird - nach gemeinsame (Wohnungs-)Zähler (Kubikmeter, kWh);

Die Gesamtmenge (Menge) einer Versorgungsressource (Kaltwasser, Warmwasser, Gas oder elektrische Energie), die während des Abrechnungszeitraums in Wohn- oder Nichtwohngebäuden ohne Messgeräte verbraucht wurde, ermittelt für Wohngebäude - basierend auf den Standards für Verbrauch von Betriebsmitteln gemäß Formeln 3 und , für Nichtwohnräume - gemäß Absatz 20

Die Menge (Menge) einer kommunalen Ressource (Kaltwasser, Warmwasser, Gas oder elektrische Energie), die während des Abrechnungszeitraums in den i-ten mit einem Zähler ausgestatteten Wohn- oder Nichtwohngebäuden verbraucht wird, gemessen durch einen einzelnen Zähler, und in Gemeinschaftswohnungen - durch ein gemeinsames (Wohnungs-) Messgerät oder in den i-ten Wohn- oder Nichtwohngebäuden ohne Messgerät, die für Wohnräume bestimmt sind - basierend auf den Standards für den Verbrauch von Betriebsmitteln nach Formeln 3 und , für Nichtwohngebäude - gemäß Absatz 20 dieser Vorschriften (Kubikmeter, kWh);

Der Tarif für eine Versorgungsressource, der gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation festgelegt wurde (für Kaltwasserversorgung, Warmwasserversorgung, Gasversorgung und Kanalisation - Rubel / Kubikmeter; für die Stromversorgung - Rubel / kWh);

2) der monatliche Heizbetrag (Rubel) in einem nicht mit Messgeräten ausgestatteten Raum wird nach Formel 1 bestimmt und in den i-ten Wohn- oder Nichtwohnräumen eines mit Messgeräten ausgestatteten Mehrfamilienhauses nach Formel 7;

3) Die Höhe der Heizkosten in den i-ten Wohn- oder Nichtwohnräumen eines Mehrfamilienhauses (Rubel) wird vom Auftragnehmer einmal jährlich nach der Formel angepasst:

Die Höhe der Zahlung für die im letzten Jahr in allen Räumlichkeiten verbrauchte Wärmeenergie, die auf der Grundlage der Angaben des kollektiven (gemeinsamen) Messgeräts und des gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation (Rubel) genehmigten Tarifs für Wärmeenergie bestimmt wird ;

Die Höhe des Entgelts für während des Abrechnungszeitraums verbrauchte Wärmeenergie in Räumen, die mit Zählern ausgestattet sind, ermittelt auf der Grundlage der Ablesungen der einzelnen Zähler, in Gemeinschaftswohnungen - gemeinsame (Wohnungs-) Zähler und der Tarif für Wärmeenergie, genehmigt nach die Gesetzgebung der Russischen Föderation (Rubel .);

Die Höhe der Zahlung für während des Abrechnungszeitraums verbrauchte Wärmeenergie in Räumen, die nicht mit Messgeräten ausgestattet sind, bestimmt auf der Grundlage des Wärmeenergieverbrauchsstandards und des gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation genehmigten Wärmeenergietarifs (Rubel);

Die Gesamtfläche aller Wohn- und Nichtwohnräume in einem Mehrfamilienhaus (m²);

Die Gesamtfläche des i-ten Zimmers (Wohnung, Nichtwohngebäude) in einem Mehrfamilienhaus (m²);

4) der monatliche Heizbetrag (Rubel) in Wohn- und Nichtwohnräumen in einem mit Verteilern ausgestatteten Mehrfamilienhaus wird nach Formel 7 bestimmt;

5) Die Höhe der Heizkosten in den i-ten Wohn- oder Nichtwohnräumen in einem mit Verteilern (Rubel) ausgestatteten Mehrfamilienhaus wird vom Auftragnehmer einmal jährlich nach folgender Formel angepasst:

Zahlung für Wärmeenergie, die anhand von in einem Mehrfamilienhaus installierten Sammelzählern (Gemeinschaftshaus) bestimmt wird (Rubel);

Zahlung für Wärmeenergie nach Verbrauchsnormen im u-ten Raum, der nicht mit Verteilern ausgestattet ist (Rubel);

K ist die Anzahl der Wohnungen, die nicht mit Wärmeverteilern ausgestattet sind (Stk.);

Der Anteil der Zahlungen, der dem im i-ten Raum installierten q-ten Verteiler zuzurechnen ist;

P ist die Anzahl der im i-ten Raum installierten Verteiler (Stk.);

Der Anteil der Zahlungen, der auf den in einem Mehrfamilienhaus installierten j-ten Verteiler entfällt;

T ist die Anzahl der in einem Mehrfamilienhaus installierten Verteiler (Stk.);

Der Gesamtbetrag der Heizkosten in der j-ten Wohnung in einem Mehrfamilienhaus für das vergangene Jahr (Rubel).

4. Bei der Ausstattung einer Gemeinschaftswohnung mit gemeinsamen (Wohnungs-)Messgeräten und dem Fehlen einzelner Messgeräte wird die Vergütung für Nebenkosten im i-ten Wohngebäude in folgender Reihenfolge berechnet:

1) Die Höhe der Zahlung für Kaltwasserversorgung, Warmwasserversorgung, Gasversorgung, Stromversorgung oder Abwasserentsorgung (Rubel) wird durch die Formel bestimmt:

Die Menge (Menge) des verbrauchten Kaltwassers, Warmwassers, Gases (Kubikmeter), elektrischer Energie (kWh) oder die Menge des eingeleiteten häuslichen Abwassers (Kubikmeter) im j-ten Wohnzimmer der i-ten WG;

Der Tarif für die entsprechende Versorgungsressource, der gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation festgelegt wurde (für Kaltwasserversorgung, Warmwasserversorgung, Gasversorgung, Wasserentsorgung - Rubel / Kubikmeter; für die Stromversorgung - Rubel / kWh);

2) die Menge (Menge) des verbrauchten Kaltwassers, Warmwassers, Gases (Kubikmeter), elektrischer Energie (kWh) oder die Menge des eingeleiteten häuslichen Abwassers (Kubikmeter) im j-ten Wohnzimmer der i-ten Kommune Wohnung wird nach Formel berechnet:

Die Menge (Menge) des verbrauchten Kaltwassers, Warmwassers, Gases (Kubikmeter) oder elektrischer Energie (kWh) in der i-ten Gemeinschaftswohnung, bestimmt nach den Ablesungen des allgemeinen (Wohnungs-)Zählers, oder die Menge der abgegebenen Abfall, berechnet als Gesamtmenge des verbrauchten Kalt- und Warmwassers (Kubikmeter);

Anzahl der in der j-ten Wohnung in der i-ten Gemeinschaftswohnung lebenden Bürger (Personen);

Absätze 1 - Anlage Nr. 2 zu diesen Regeln über das Verfahren zur Berechnung des Zahlungsbetrags für Versorgungsleistungen für Heizung.


Nach Prüfung des Verwaltungsverfahrens über den Antrag von A. auf Aufhebung des Absatzes "b" von Absatz 23 der durch Beschluss der Regierung der Russischen Föderation Nr. 307 genehmigten Regeln für die Bereitstellung öffentlicher Versorgungsleistungen für Bürger in einer öffentlichen Gerichtsverhandlung vom 23. Mai 2006, Unterabsatz 2 von Absatz 3 des Anhangs Nr. 2 zur Geschäftsordnung,


3. Im Sinne dieser Ordnung gelten Dienstleistungen und Arbeiten als von mangelhafter Qualität erbracht oder erbracht, wenn sie nicht den Anforderungen der Regeln für die Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums in einem Mehrfamilienhaus, den Regeln für die Erbringung von kommunale Dienstleistungen für Bürger, andere Anforderungen der Gesetzgebung der Russischen Föderation und die in Absatz 5 dieser Regeln angegebenen Vertragsbedingungen ...


B) in den Ressourcenliefervertrag gemäß Absatz 18 Unterabsatz "a" der Regeln aufgenommen, die Bestimmung über die Verantwortung des Auftragnehmers für die Handlungen von Verbrauchern von Versorgungsunternehmen, die zu einer Verletzung der Qualitätsindikatoren der Versorgungsressource geführt haben und das durch diesen Vertrag festgelegte Volumen der gelieferten Versorgungsressourcen wird unter Berücksichtigung von Absatz 53 der Regeln für die Erbringung von Versorgungsdienstleistungen angewendet 307 (im Folgenden als die Regeln für die Erbringung kommunaler Dienstleistungen für die Bürger bezeichnet);


B) Entscheidungen der staatlichen Behörden der Teilstaaten der Russischen Föderation über den Antrag, bei der Berechnung des Zahlungsbetrags für Versorgungsleistungen für die Heizung, das Verfahren zur Durchführung einer solchen Berechnung gemäß den Regeln für die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen für Bürger , genehmigt von der Regierung der Russischen Föderation vom 23. Mai 2006 N 307 "Über das Verfahren zur Erbringung von Versorgungsleistungen. Dienstleistungen für die Bürger", unter Anwendung der Standards für den Verbrauch von Wärmeenergie zum Heizen, in Kraft am 30. Juni, 2012, angenommen gemäß Unterabsatz" b "des Absatzes 1 des Dekrets der Regierung der Russischen Föderation vom 27. August 2012 N 857" Zu den Besonderheiten der Anwendung in den Jahren 2012 - 2014 der Regeln für die Bereitstellung von Versorgungseinrichtungen für die Eigentümer und Nutzer von Räumlichkeiten in Mehrfamilienhäusern und Wohngebäuden ", sind gültig bis auf Widerruf durch die Behörden, die sie erlassen haben, spätestens jedoch an dem Tag, ab dem die Klauseln 15 - der Vorschriften für die Bereitstellung von Versorgungsleistungen für Bürger und die Klauseln 1 - Anlage Nr. 2 zu den angegebenen Regeln Lamas.


Klausel 6 des Dekrets der Regierung der Russischen Föderation vom 23. Mai 2006 N 307 "Über das Verfahren zur Bereitstellung öffentlicher Versorgungsleistungen für die Bürger" und Klausel 8 des Dekrets der Regierung der Russischen Föderation vom 13. August 2006 N 491 "Nach Genehmigung der Regeln für die Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums in einem Mehrfamilienhaus und der Regeln für die Änderung der Höhe der Zahlung für die Instandhaltung und Reparatur von Wohngebäuden im Falle der Erbringung von Dienstleistungen und der Ausführung von Arbeiten an der Verwaltung, Wartung und Reparatur von Gemeinschaftseigentum in einem Mehrfamilienhaus von mangelhafter Qualität und (oder) mit Unterbrechungen über die festgelegte Dauer hinaus "im Zusammenhang mit zahlreichen Anfragen von Verbrauchern und Versorgungsunternehmen informiert ...


"c) die Kosten der Versorgungsleistungen während der Heiz- und Zwischenheizungsperioden, die gemäß den von der Regierung der Russischen Föderation festgelegten Regeln für die Bereitstellung von Versorgungsleistungen für Eigentümer und Nutzer von Räumen in Mehrfamilienhäusern und Wohngebäuden bestimmt werden, wenn die staatlichen Behörden der Teilstaaten der Russischen Föderation in dem von der Regierung der Russischen Föderation eingerichteten Verfahren hat das Verfahren keine Entscheidung darüber getroffen, ob die Verbraucher für alle Abrechnungsmonate des Kalenderjahres gleichmäßig für die Versorgungsleistungen für die Heizung zahlen, oder eine Entscheidung über die Anwendung des Verfahrens zur Berechnung des Zahlungsbetrags für Versorgungsleistungen für Heizung gemäß den Regeln für die Bereitstellung von Versorgungsleistungen für Bürger, genehmigt durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 23. Mai 2006 N 307, unter Verwendung die Standards für den Verbrauch von Wärmeenergie zum Heizen, gültig ab 30. Juni 2012. Saison für die Berechnung und Gewährung von Zuschüssen werden ab dem Zeitpunkt des Beginns bzw. des Endes der von der Kommune festgelegten Heizperiode regionale Standards für die Kosten von Wohnen und kommunalen Dienstleistungen angewendet;


Das Ministerium für regionale Entwicklung der Russischen Föderation, gemäß Artikel 6 des Dekrets der Regierung der Russischen Föderation vom 23. Mai 2006 N 307 "Über das Verfahren zur Erbringung öffentlicher Dienstleistungen für Bürger" im Zusammenhang mit zahlreichen Anfragen von Verbrauchern und Versorgungsdienstleistern, stellt Klarstellungen zur Anwendung von Absatz 8 der Regeln für die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen für Bürger bereit.


Schreiben des Ministeriums für Regionalentwicklung der Russischen Föderation vom 20. März 2007 N 4989-SK / 07
"Über die Anwendung der Klauseln 3 und 49 der Regeln für die Erbringung kommunaler Dienstleistungen für Bürger, genehmigt durch den Beschluss der Regierung der Russischen Föderation vom 23. Mai 2006 N 307"


Das Ministerium für Regionalentwicklung der Russischen Föderation gemäß Absatz 6 des Dekrets der Regierung der Russischen Föderation vom 23. Mai 2006 N 307 "Über das Verfahren zur Erbringung öffentlicher Dienstleistungen für Bürger" im Zusammenhang mit zahlreichen Anfragen von Verbrauchern und Versorgungsdienstleistern, stellt Klarstellungen zur Anwendung von Absatz 3 und den Unterabsätzen "a" -" g "von Ziffer 49 der Regelung für die Erbringung kommunaler Dienstleistungen für Bürger bereit.

Gemäß Absatz 3 der durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 23. Mai 2006 N 307 (im Folgenden als die Regeln bezeichnet) genehmigten Regeln für die Erbringung von kommunalen Dienstleistungen ist der Vollstrecker der kommunalen Dienstleistungen eine juristische Person, unabhängig von der Organisations- und Rechtsform, sowie ein Einzelunternehmer, der Versorgungsleistungen erbringt, die kommunale Ressourcen produzieren oder kaufen und für die Wartung von gebäudeinternen technischen Systemen verantwortlich sind, mit deren Verwendung der Verbraucher versorgt wird kommunale Dienstleistungen.

Auf der Grundlage der Klauseln 3 und 49 der Regeln kann der Testamentsvollstrecker je nach der in Artikel 161 des Wohnungsgesetzes der Russischen Föderation festgelegten Art und Weise der Verwaltung von Mehrfamilienhäusern sein:
- die Verwaltungsorganisation, deren Verantwortung die Bereitstellung aller Versorgungsleistungen umfasst, je nach dem bestehenden Verbesserungsgrad des Mehrfamilienhauses;
- eine Wohnungseigentümergemeinschaft (Wohnungsbau-, Wohnungsbau- oder andere spezialisierte Verbrauchergenossenschaft), deren Aufgaben die Bereitstellung aller Versorgungsleistungen je nach vorhandenem Verbesserungsgrad des Mehrfamilienhauses umfassen;
- eine andere Organisation, die kommunale Ressourcen herstellt oder kauft (einschließlich einer Ressourcenversorgungsorganisation) - nur unter der direkten Verwaltung der Eigentümer von Räumlichkeiten in einem Mehrfamilienhaus oder bei der Erbringung von kommunalen Dienstleistungen für die Eigentümer von Wohngebäuden.

In den Fällen, in denen die Verwaltung eines Mehrfamilienhauses von einer Verwaltungsorganisation, einer Wohnungseigentümergemeinschaft (Wohnungsbau-, Wohnungsbau- oder andere spezialisierte Verbrauchergenossenschaft) durchgeführt wird, kann die Ressourcen liefernde Organisation gemäß den Absätzen 3 und 49 der Vorschriften nicht Versorgungsunternehmen.

Gemäß Klausel 3 und den Unterabsätzen "a" - "d" der Klausel 49 der Regeln ist ein obligatorisches Zeichen für den Status eines Versorgungsunternehmens die Verantwortung einer Person sowohl für die Versorgung eines Wohngebäudes mit Versorgungsressourcen als auch bei gleichzeitig für die Wartung interner Engineering-Systeme, mit denen dem Verbraucher Versorgungsleistungen erbracht werden.

Gemäß Abschnitt 49 Unterabschnitt „d“ der Regeln ist der Versorgungsunternehmen verpflichtet, die betriebsinternen technischen Systeme, mit denen Versorgungsleistungen für den Verbraucher erbracht werden, sowohl selbstständig als auch unter Beteiligung anderer Personen zu warten Grundlage eines bezahlten Vertrages.

Ich bitte Sie, die Anforderungen der Gesetzgebung der Russischen Föderation und diese Erläuterungen an die Organisationen des Wohnungswesens und der kommunalen Dienste, die Wohnungseigentümer- oder Wohnungsgenossenschaften oder andere spezialisierte Verbrauchergenossenschaften, die auf dem Territorium der Teilstaaten der Russischen Föderation und der Gemeinden tätig sind, zu übermitteln , zur Anleitung bei der Anwendung der Regeln für die Erbringung kommunaler Dienstleistungen für Bürger, genehmigt von der Regierung der Russischen Föderation vom 23. Mai 2006 N 307.

Und über. Abteilungsleiter
Wohnungs- und Kommunaldienstleistungen S.A. Krainev

Die Bereitstellung für die Öffentlichkeit wird durch Bundesgesetze, Regeln, Verordnungen und andere Gesetze streng geregelt.

Wenn die Bürger die Standards ihrer Bereitstellung, Menge, Qualität und Lieferzeit kennen, können sie versuchen, den Service zu verbessern. Aber wir dürfen unsere Pflichten nicht vergessen - die Zulassung von Controllern.

Wohnbeziehungen zwischen Verbrauchern und Leistungserbringern sind ohne staatliches Eingreifen nicht möglich. Sie setzt sie durch Erlass und Änderung von Gesetzen um.

Die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für Wohnungs- und kommunale Dienstleistungsunternehmen sind:

Darüber hinaus werden Wohnungs- und Kommunalwirtschaftsunternehmen von einer Vielzahl von Profilregelungen im Rahmen seiner Tätigkeit:

  1. Regeln für die Nutzung des Abwasser- und Wasserversorgungssystems in der Russischen Föderation (Regierungsverordnung Nr. 167).
  2. Resolution # 761 definiert die Bürger-Verbraucher.
  3. Die Regeln für die Erbringung kommunaler Dienstleistungen für Bürger Nr. 307 regeln das Verfahren für die Beziehung zwischen Eigentümern und Endverbrauchern von Dienstleistungen mit Anbietern und legen Standards für den Verbrauch einzelner Ressourcen fest.
  4. Spezialisierte Vorschriften für einen bestimmten Sektor des Wohnungswesens und der kommunalen Dienstleistungen - Gasversorgung, Kanalisation, Wasserversorgung, Instandhaltung von Mehrfamilienhäusern usw.

Änderungen im Verfahren zur Bereitstellung von Versorgungsleistungen

Das wichtigste regulatorische Dokument sind "Regeln für die Erbringung kommunaler Dienstleistungen für Bürger" genehmigt durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation Nr. 307 vom 23. Mai 2006. Im Jahr 2015 wurde dieses Dokument einigen Änderungen unterzogen.

Servicekunden, die die Möglichkeit haben, Zähler zu installieren, dies aber nicht getan hat, zahlen mehr. Diese Maßnahme soll die Bevölkerung dazu anregen, sowohl allgemeine als auch individuelle Messgeräte zu installieren.

Ein solcher normativer Akt existierte schon früher, wurde aber nicht weit verbreitet. Jetzt, nach der Legalisierung der Innovation, gelten die Auflagen ausnahmslos für alle Bürger.

Folglich hat sich auch die Klausel geändert, die die Erhebung von Gebühren bei der Eichung (vorübergehende Abwesenheit) des Zählers regelt.

Wurden frühere Verbrauchskennzahlen für die drei Vormonate des „Standard“-Tarifs zur Berechnung herangezogen, jetzt der erhöhte Tarif wird berücksichtigt mit steigenden Koeffizienten. Anfang 2017 waren es 1,5.

Die Verwendung erhöhter Koeffizienten ist möglich, wenn der Controller nicht in die Wohnung oder das Haus darf, um Messungen vorzunehmen über drei Monate hintereinander.

Auf die Gasversorgung werden keine erhöhten Tarife angewendet.

Somit beziehen sich alle Neuerungen auf den Einsatz von steigenden Faktoren bei fehlenden Zählern im Raum.

Wichtig ist, dass ihr Fehlen beispielsweise begründet werden kann, wenn Es besteht keine technische Machbarkeit der Montage von IPU, OPU... In diesem Fall wird die Gebühr zu den alten Sätzen verrechnet.

Allgemeine Bestimmungen der Regeln

Die wichtigsten Punkte des Dokuments sind:

Darüber hinaus enthalten die allgemeinen Bestimmungen eine Entschlüsselung der wichtigsten Begriffe und Konzepte, die bei der Bereitstellung von Wohnraum und kommunalen Dienstleistungen verwendet werden.

Das Dokument gilt für Verbraucher (Bürger mit rechtmäßigem Wohnsitz, privates, öffentliches Eigentum) und Dienstleister.

Rechte und Pflichten der Parteien öffentlicher Dienste

Der Verbraucher hat das Recht:

  • fristgerechte und vollständige Dienstleistungen in angemessener Qualität erhalten;
  • ununterbrochen Versorgungsunternehmen erhalten, eine Erhöhung ihrer Qualität auf das festgelegte Niveau fordern;
  • an der Entscheidungsfindung in Bezug auf Gemeinschaftseigentum und lokales Gebiet teilnehmen;
  • Kontrolle und Bezahlung des tatsächlichen Umfangs der konsumierten Dienste;
  • bei Lieferunterbrechungen, mangelhafter Qualität oder eigenem Fernbleiben eine Minderung der Zahlung verlangen;
  • Schadenersatz verlangen, wenn dieser durch Verschulden des Leistungsträgers verursacht wurde;
  • die geleisteten Zahlungen abgleichen;
  • erhalten Sie vollständige Informationen, machen Sie sich mit Dokumenten und Vorschriften zu bestimmten Dienstleistungen vertraut.

Der Lieferant ist berechtigt:

  • fordern Sie rechtzeitig;
  • erfordern die Einhaltung der Regeln für den Betrieb von Gehäusen, IPU, OPU;
  • eine Entschädigung vom Staat für Verbraucher erhalten, die haben;
  • das Gelände frei betreten, um die Messwerte und die Funktionsfähigkeit von Messgeräten zu überprüfen.

Der Verbraucher verpflichtet sich rechtzeitige Zahlung der verbrauchten Versorgungsunternehmen, Gewährung des Zutritts zu den Vertretern des Anbieters in die Räumlichkeiten, unabhängige Überwachung des Zustands der Versorgungsnetze in der Wohnung.

Der Lieferant ist verpflichtet Dienstleistungen rechtzeitig, vollständig und ohne lange Unterbrechungen in der festgelegten Qualität erbringen, einen Vertrag mit dem Verbraucher abschließen und den technischen Zustand der Anlagen im Haus überwachen.

Qualitätsstandard

Wohnungs- und Kommunaldienstleistungen müssen in Übereinstimmung mit GOST R 51617-2000, Bundesgesetzen und anderen Vorschriften erbracht werden.
Alle Dienstleistungen müssen in der für die Bedürfnisse der Bevölkerung festgelegten Menge erbracht werden, um einen kontinuierlichen Konsum zu gewährleisten.

Pausen sind nur erlaubt, wenn Instandsetzung oder höhere Gewalt.

Alle Dienste müssen für die Gesundheit und das Leben der Bevölkerung sicher sein.

Der Lieferant muss eine Qualitätskontrolle der Dienstleistungen durchführen:

  • visuell;
  • analytisch;
  • instrumental.

Geräte, Produkte, Stoffe, die zur Erbringung von Dienstleistungen verwendet werden, sind auch müssen überwacht und normgerecht sein.

Das Verfahren zur Zahlung von Wohnraum und kommunalen Dienstleistungen

Das Wohngesetzbuch verpflichtet den Verbraucher:

  • sowohl Unternehmen als auch Einzelpersonen;
  • Zahlung bis zum 10. des Monats vornehmen;
  • Zahlungsdokumente gemäß den erhaltenen Quittungen erstellen;
  • erhalten, wenn Gründe vorliegen;
  • für alle Räumlichkeiten bezahlen, die sich im Besitz von befinden;
  • in einigen Fällen ist die Zahlung nicht nur für Strom, sondern auch für die Renovierung von Gemeinschaftseigentum in Mehrfamilienhäusern fällig.

Beilegung von Streitigkeiten und Meinungsverschiedenheiten

Streitigkeiten zwischen dem Verbraucher und dem Auftragnehmer können folgender Art sein:

Gerade im Wohnungs- und Kommunalwesen sind Vermittler nicht beliebt. Der Grund ist trivial - die Seite, die keine eigene erhalten hat, hält sich für richtig und versucht, den Täter zu bestrafen. Dabei berücksichtigt sie nicht, dass sich der Prozess über Jahre hinziehen und mit einer großen Geld-, Arbeits- und Zeitverschwendung einhergehen kann.

Vermittlung im Wohnungs- und Kommunalwesen zielt darauf ab, die Parteien zu versöhnen, Entschädigung für den Schaden des Opfers in kurzer Zeit.

Aber bis zur Änderung der geltenden Gesetzgebung, die die Streitparteien zur Mediation verpflichtet, werden kommunale Konflikte vor Gericht gelöst.

Video: In Russland wurden die Standards für den Verbrauch von Versorgungsunternehmen erhöht

In dem Bericht wird das Problem der Berechnung der Kosten der verbrauchten Betriebsmittel bei Vorhandensein oder Fehlen einzelner Messgeräte erörtert.

Sie gibt an, welche Erhöhungsfaktoren für Eigentümer von Wohngebäuden eingeführt werden, die nicht mit Zählern ausgestattet sind.