Aufgabenbereiche eines Direktors in der Landwirtschaft. Stellenbeschreibung des Direktors des Agrarkomplexes. Geschlossene Aktiengesellschaft „Alpha“

Zusammengestellt in ___ Exemplaren.

Ich bin damit einverstanden
(Initialen, Nachname)
_______________________________
(Name des Angestellten (Manager oder andere Person
______________________________ _______________________________
Es ist organisatorisch und rechtlich zur Genehmigung berechtigt
______________________________ _______________________________
Formular, Adresse, Telefon, Adresse Arbeitsbeschreibung)
______________________________
E-Mail, OGRN, INN/KPP) "___" _________ ____ G.
„___“ _________ ____ Stadt N ____ M.P.

ARBEITSBESCHREIBUNG
DIREKTOR DES BAUERNHOFES (HILFSLANDWIRTSCHAFT)<*>
__________________________________________
(NAME DER ARBEITGEBERABTEILUNG)

Entwickler: _________________
vereinbart: _________________
_________________

ID der elektronischen Kopie des Dokuments.

(PRÄAMBEL)

Diese Stellenbeschreibung wurde in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Arbeitsgesetzbuchs der Russischen Föderation und anderen Vorschriften, die die Arbeitsbeziehungen in der Russischen Föderation regeln, entwickelt und genehmigt.

1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

1.1. Als Betriebsleiter gilt der Betriebsleiter (im Folgenden „Arbeitnehmer“ genannt).
1.2. Diese Stellenbeschreibung definiert die funktionalen Verantwortlichkeiten, Rechte und Pflichten des Arbeitnehmers bei der Ausübung seiner Tätigkeit in seinem Fachgebiet und direkt am Arbeitsplatz bei „________________“ (im Folgenden „Arbeitgeber“ genannt).
1.3. Die Ernennung und Entlassung eines Arbeitnehmers erfolgt auf Anordnung des Arbeitgebers in der in der geltenden Arbeitsgesetzgebung vorgeschriebenen Weise.
1.4. Der Mitarbeiter berichtet direkt an ______________.
1.5. Der Mitarbeiter muss wissen:
– Dekrete, Anordnungen, Anordnungen und andere Leitlinien, methodische und regulatorische Dokumente in Bezug auf die Tätigkeiten des landwirtschaftlichen Betriebs (Nebenlandwirtschaft);
– Technologie der landwirtschaftlichen Produktion;
– inländische und ausländische Erfahrung in der Landwirtschaft;
– Lohnsysteme und ihre Standardisierung;
– Grundlagen des Arbeitsrechts;
– Vorschriften zum Arbeitsschutz, zur Betriebshygiene und zum Brandschutz.
Benötigte Qualifikationen. Höhere berufliche (landwirtschaftliche) Ausbildung und Berufserfahrung in der Fachrichtung von mindestens 3 Jahren oder sekundäre berufliche (landwirtschaftliche) Ausbildung und Berufserfahrung in der Fachrichtung von mindestens 5 Jahren.
1.6. Während der vorübergehenden Abwesenheit des Arbeitnehmers werden seine Aufgaben ________________ übertragen. (Berufsbezeichnung)
1.7. Dem Arbeitnehmer untersteht: ________________________________.

2. FUNKTIONALE VERANTWORTLICHKEITEN DES MITARBEITERS

Verwaltet die Produktion und die wirtschaftlichen Aktivitäten des landwirtschaftlichen Betriebes (landwirtschaftliche Tochtergesellschaft). Sorgt für die Umsetzung geplanter Aufgaben zur Produktion und Lieferung landwirtschaftlicher Produkte. Gewährleistet den rationellen Einsatz von Arbeitsressourcen, Grundstücken, Gebäuden, Bauwerken, technischen und anderen Produktionsmitteln. Organisiert die Einführung fortschrittlicher landwirtschaftlicher Produktionstechnologie und eines angemessenen Systems für den Einsatz von Düngemitteln. Gewährleistet die ordnungsgemäße Haltung der Tiere (Geflügel) und die Sicherheit des Viehbestands, die rechtzeitige Beschaffung von Futtermitteln, deren Lagerung und Verwendung gemäß den festgelegten Anforderungen und Standards für die rechtzeitige Verarbeitung der hergestellten Produkte und deren Versand an die Verbraucher. Führt Maßnahmen zur Einsparung von Arbeits-, Material- und Geldressourcen bei der Herstellung von Produkten durch. Organisiert die Planung, Abrechnung und Berichterstattung über die Produktionsaktivitäten des landwirtschaftlichen Betriebs (Hilfslandwirtschaft). Überwacht die Einhaltung der Produktions- und Arbeitsdisziplin sowie der Arbeitssicherheitsvorschriften durch Landarbeiter (Nebenarbeiter in der Landwirtschaft). Leitet Landarbeiter (Tochtergesellschaft Landwirtschaft), beteiligt sich an der Organisation der Personalschulung und führt Aktivitäten zur Verbesserung der Fähigkeiten der Arbeiter durch. Organisiert Wohn- und Sozialdienste für Landarbeiter (Hilfsarbeiter in der Landwirtschaft).

3. RECHTE EINES ARBEITNEHMERS

Der Arbeitnehmer hat das Recht:
– Führung von Untergebenen;
– Bereitstellung der im Arbeitsvertrag vorgesehenen Arbeit;
– ein Arbeitsplatz, der die staatlichen gesetzlichen Anforderungen an den Arbeitsschutz und die im Tarifvertrag vorgesehenen Bedingungen erfüllt;
– vollständige und zuverlässige Informationen über die Arbeitsbedingungen und Arbeitsschutzanforderungen am Arbeitsplatz;
– Berufsausbildung, Umschulung und Fortbildung gemäß dem Arbeitsgesetzbuch der Russischen Föderation und anderen Bundesgesetzen;
– Beschaffung von Materialien und Dokumenten im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit;
– Interaktion mit anderen Abteilungen des Arbeitgebers zur Lösung betrieblicher Probleme ihrer beruflichen Tätigkeit.

4. VERANTWORTUNG

Der Mitarbeiter ist verantwortlich für:
4.1. Nichterfüllung der eigenen funktionalen Pflichten.
4.2. Ungenaue Informationen über den Stand der Arbeiten.
4.3. Nichtbeachtung von Anordnungen, Anweisungen und Weisungen des Arbeitgebers.
4.4. Verstöße gegen Sicherheitsvorschriften und Arbeitsschutzanweisungen, Unterlassung von Maßnahmen zur Bekämpfung festgestellter Verstöße gegen Sicherheitsvorschriften, Brandschutzvorschriften und andere Vorschriften, die eine Gefahr für die Tätigkeit des Arbeitgebers und seiner Mitarbeiter darstellen.
4.5. Nichteinhaltung der Arbeitsdisziplin.
4.6. Der Arbeitnehmer trägt die volle individuelle finanzielle Verantwortung gemäß der mit ihm geschlossenen Vereinbarung über die volle individuelle finanzielle Verantwortung.

5. ARBEITSBEDINGUNGEN

5.1. Der Arbeitsplan des Arbeitnehmers wird in Übereinstimmung mit den vom Arbeitgeber festgelegten internen Arbeitsvorschriften festgelegt.
5.2. Aufgrund der Produktionsanforderungen ist der Mitarbeiter verpflichtet, an Geschäftsreisen (auch vor Ort) teilzunehmen.

Die Stellenbeschreibung wurde auf Basis von ________________________________________________ entwickelt
_____________________________________________________________________________________________.
(Name, Nummer und Datum des Dokuments)

Vereinbart:

"__"____________ _____ G.

"__"____________ _____ G.

<*>Siehe Beschluss des Arbeitsministeriums der Russischen Föderation vom 31. Dezember 2003 N 94 „Über die Genehmigung des Qualifikationsverzeichnisses für Positionen von Managern, Spezialisten und anderen Mitarbeitern von Kernenergie-, Industrie- und Wissenschaftsorganisationen.“

Vorwort

0,1. Das Dokument tritt mit der Genehmigung in Kraft.

0,2. Dokumententwickler: _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _.

1.2. Qualifikationsvoraussetzungen: mehr als 5 Jahre Berufserfahrung als Führungskraft, Erfahrung in der Rinderwirtschaft mit einem Viehbestand von über 10.000 Stück (Fleisch + Milch), höhere Fachausbildung (Zootechnik, Veterinärmedizin).

1.3. Kennt und wendet in der Praxis an:

— Gesetze, Verordnungen, Anordnungen, Weisungen, Beschlüsse und andere normative Rechtsakte staatlicher Behörden und Kommunalverwaltungen zu Fragen des agroindustriellen Komplexes und der Landwirtschaft;

— Technologie zur Herstellung von Imkereiprodukten;

— Grundlagen der Wirtschaft, Produktions- und Arbeitsorganisation;

- Grundlagen der Standardisierung;

— Grundlagen des Arbeitsrechts;

— Regeln und Vorschriften zum Arbeitsschutz, zur Betriebshygiene und zum Brandschutz.

1.4. Der Direktor des Agrarkomplexes wird auf Anordnung der Organisation (Unternehmen/Institution) ernannt und entlassen.

1.5. Der Direktor des Agrarkomplexes berichtet direkt.

1.6. Der Direktor des landwirtschaftlichen Komplexes überwacht die Arbeit des Chief Farm Managers.

1.7. Der Direktor des landwirtschaftlichen Komplexes wird während seiner Abwesenheit durch eine nach dem festgelegten Verfahren ernannte Person ersetzt, die die entsprechenden Rechte erwirbt und für die ordnungsgemäße Erfüllung der ihr übertragenen Aufgaben verantwortlich ist.

Amtliche Verpflichtungen Direktoren des landwirtschaftlichen Komplexes

Organisation der Produktion, aller Arbeitsketten

Allgemeine Leitung von Gewächshäusern, Schweinefarmen, Geflügelfarmen, Milchverarbeitungsbetrieben,

Suche und Vermittlung von landwirtschaftlichem Personal, Agronomen,

Überwachung der Umsetzung des landwirtschaftlichen Komplexproduktionsplans

Entwicklung und Verbesserung von Produktionsabläufen zur Mechanisierung der Produktion auf Bauernhöfen und in Gewächshäusern

Zuweisen von Maschinen und Geräten zu Mitarbeitern und Überwachen der Wartungsleistung

Überwachung des Baus von landwirtschaftlichen Anlagen

Entwicklung und Umsetzung der Agribusiness-Strategie als Teil der Gesamtstrategie der Unternehmensgruppe

Planung, Budgetierung und Organisation der Aktivitäten des Agrokomplexes;

Sicherstellung der rechtzeitigen und qualitativ hochwertigen Umsetzung von Produktionsplänen, Verträgen und Verpflichtungen;

Erfüllung der Schlüsselindikatoren des jährlichen Geschäftsplans des Agrokomplexes;

Steigerung der Rentabilität des Agrokomplexes und deutliche Reduzierung der Produktionskosten;

Kontrolle und Management der Pflanzen- und Tierproduktion (CA);

Management und Kontrolle des Produktionsprozesses;

Überwachung der Einhaltung von Arbeitsqualitätsstandards;

Steigerung der Effizienz des Unternehmens (Steigerung von Produktivität und Produktivität durch die Einführung fortschrittlicher Technologien);

Optimierung bestehender Strukturen: Kostensenkung, Gewährleistung einer rationellen Nutzung von Land, technischen und anderen Produktionsmitteln;

Sicherstellung der Produktionsorganisation, Mechanisierung von Produktionsprozessen, Ermittlung und Nutzung von Reserven zur Steigerung der Arbeitsproduktivität;

Organisation und Umsetzung fortschrittlicher Produktionstechnologien, fortschrittlicher Techniken zum Anbau ertragsstarker landwirtschaftlicher Nutzpflanzensorten und zur Zucht von Nutztierrassen (Erhöhung des genetischen Potenzials von Rindern), eines wissenschaftlich fundierten Düngemittelausbringungssystems;

Personalmanagement und Optimierung des Personalbestands des Agrokomplexes.

Aufstellung des Budgets, Überwachung der Einhaltung des Budgets

Management technologischer Prozesse in der Tier- und Pflanzenproduktion, deren Optimierung, Modernisierung, Effizienzsteigerung

Geburtenkontrolle, Tiersicherheit, Produktivität

Einhaltung der Technik der Tierhaltung und -aufzucht

Aufrechterhaltung des hygienischen Zustands von Tierhaltungseinheiten

Kontrolle über die Milchproduktion (Milchleistung)

Analyse des Futterprogramms und der Wirksamkeit seines Einsatzes

RechteDirektoren des landwirtschaftlichen Komplexes

3.1. Der Direktor des Agrarkomplexes hat das Recht, Maßnahmen zu ergreifen, um Verstöße oder Unstimmigkeiten zu verhindern und zu beseitigen.

3.2. Der Direktor des Agrarkomplexes hat Anspruch auf alle gesetzlich vorgesehenen sozialen Garantien.

3.3. Der Direktor des Agrarkomplexes hat das Recht, bei der Wahrnehmung seiner Amtspflichten und der Ausübung seiner Rechte Unterstützung zu verlangen.

3.4. Der Direktor des landwirtschaftlichen Komplexes hat das Recht, die Schaffung der für die Wahrnehmung seiner Amtspflichten erforderlichen organisatorischen und technischen Voraussetzungen sowie die Bereitstellung der erforderlichen Geräte und Inventare zu verlangen.

3.5. Der Direktor des landwirtschaftlichen Komplexes hat das Recht, sich mit Entwurfsdokumenten im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit vertraut zu machen.

3.6. Der Direktor des landwirtschaftlichen Komplexes hat das Recht, Unterlagen, Materialien und Informationen anzufordern und zu erhalten, die zur Erfüllung seiner Amtspflichten und Anordnungen der Geschäftsführung erforderlich sind.

3.7. Der Direktor des Agrarkomplexes hat das Recht, seine beruflichen Qualifikationen zu verbessern.

3.8. Der Direktor des Agrarkomplexes hat das Recht, alle im Rahmen seiner Tätigkeit festgestellten Verstöße und Unstimmigkeiten zu melden und Vorschläge zu deren Beseitigung zu unterbreiten.

3.9. Der Direktor des landwirtschaftlichen Komplexes hat das Recht, sich mit den Dokumenten vertraut zu machen, die die Rechte und Pflichten der ausgeübten Position sowie die Kriterien für die Beurteilung der Qualität der Erfüllung seiner Amtspflichten festlegen.

4. Aufgaben des Direktors des Agrarkomplexes

4.1. Für die Nichterfüllung oder nicht rechtzeitige Erfüllung der durch diese Stellenbeschreibung übertragenen Pflichten und (oder) Nichtnutzung der eingeräumten Rechte ist der Leiter des Agrarkomplexes verantwortlich.

4.2. Der Direktor des Agrarkomplexes ist für die Nichteinhaltung der internen Arbeitsvorschriften, des Arbeitsschutzes, der Sicherheitsvorkehrungen, der Betriebshygiene und des Brandschutzes verantwortlich.

4.3. Der Direktor des Agrarkomplexes ist für die Offenlegung von Informationen über die Organisation (Unternehmen/Institution) verantwortlich, die ein Geschäftsgeheimnis darstellen.

4.4. Der Direktor des landwirtschaftlichen Komplexes ist für die Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäße Erfüllung der Anforderungen der internen Regulierungsdokumente der Organisation (Unternehmen/Institution) und der gesetzlichen Anordnungen der Geschäftsführung verantwortlich.

4.5. Der Direktor des Agrarkomplexes ist für im Rahmen seiner Tätigkeit begangene Straftaten im Rahmen der geltenden Verwaltungs-, Straf- und Zivilgesetzgebung verantwortlich.

4.6. Der Direktor des Agrarkomplexes ist für die Verursachung materieller Schäden an der Organisation (Unternehmen/Institution) im Rahmen der geltenden Verwaltungs-, Straf- und Zivilgesetzgebung verantwortlich.

4.7. Der Direktor des Agrarkomplexes ist für die rechtswidrige Nutzung der eingeräumten behördlichen Befugnisse sowie deren Nutzung zu persönlichen Zwecken verantwortlich.

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I. Allgemeine Bestimmungen

1. Der Leiter der Nebenabteilung Landwirtschaft gehört zur Kategorie der Manager.

2. Auf die Position des Leiters der Nebenabteilung Landwirtschaft wird eine Person mit einer höheren agronomischen oder tierzüchterischen Ausbildung und mindestens 5 Jahren Berufserfahrung in der Fachrichtung in leitenden und anderen Positionen berufen.

3. Die Ernennung zum Leiter der Nebenabteilung Landwirtschaft und die Entlassung aus dieser erfolgen auf Anordnung des Direktors der Organisation.

4. Der Leiter der Nebenabteilung Landwirtschaft muss wissen:

4.1. Beschlüsse, Anordnungen, Anordnungen höherer Behörden, methodische, regulatorische und sonstige Leitfäden zur Organisation der Nebenlandwirtschaft, Beschaffung und Verarbeitung landwirtschaftlicher Erzeugnisse.

4.2. Agrarproduktionstechnologie.

4.3. Technologie zur Verarbeitung landwirtschaftlicher Produkte.

4.4. Landtechnik der Kulturpflanzen, Regeln für die Tierhaltung (Geflügel).

4.5. Das Verfahren zur Zubereitung und Lagerung von Futtermitteln.

4.6. Normen, technische Bedingungen und Anforderungen an die Qualität der hergestellten Produkte.

4.7. Regeln für den Betrieb der Maschinen-, Traktoren- und Fahrzeugflotte sowie für die Organisation ihrer Reparatur.

4.8. Umfangreiche in- und ausländische Erfahrung in der Entwicklung der Tierhaltung und der landwirtschaftlichen Produktion.

4.9. Grundlagen des Arbeitsrechts.

4.10. Grundlagen der Wirtschaftswissenschaften, Arbeitsorganisation, landwirtschaftliche Produktion und Management.

4.11. Methoden der wirtschaftlichen Rechnungslegung.

4.12. Aktuelle Regelungen zur Vergütung und Formen finanzieller Anreize.

4.13. Grundlagen der Landgesetzgebung.

4.14. Regeln und Vorschriften des Arbeitsschutzes, der Arbeitssicherheit, der Betriebshygiene und des Brandschutzes.

5. Der Leiter der Nebenabteilung Landwirtschaft berichtet direkt an den Direktor der Organisation.

6. Während der Abwesenheit des Leiters der Nebenabteilung Landwirtschaft werden seine Aufgaben von einem Stellvertreter (in seiner Abwesenheit von einer in der vorgeschriebenen Weise ernannten Person) wahrgenommen, der für deren ordnungsgemäße Ausführung verantwortlich ist.

II. Amtliche Verpflichtungen

Leiter der Nebenabteilung Landwirtschaft:

1. Verwaltet alle Arten von Produktions- und Wirtschaftsaktivitäten der Nebenlandwirtschaft.

2. Gewährleistet die Umsetzung geplanter Ziele für die Beschaffung und Verarbeitung von Vieh und landwirtschaftlichen Produkten in allen quantitativen und qualitativen Indikatoren, wodurch eine effektive Nutzung der zugewiesenen Flächen, hohe Ernteerträge und Produktivität bei Tieren (Geflügel) sowie eine rationelle Nutzung des Maschinen- und Traktorenparks erreicht werden , technologische Ausrüstung und andere dem Betrieb zugeordnete Anlagegüter.

3. Organisiert die landwirtschaftliche Arbeit optimal und auf einem hohen Niveau der Landtechnik unter Verwendung eines wissenschaftlich fundierten Systems der Fruchtfolge, der Bodenbearbeitung, des Verfahrens zum Einsatz von Düngemitteln, Methoden und Pflanzenschutzmitteln.

4. Gewährleistet die ordnungsgemäße Haltung der Tiere (Geflügel) und die Sicherheit des Viehbestands, die rechtzeitige Beschaffung von Futtermitteln, deren Lagerung und Verwendung gemäß festgelegten Anforderungen und Standards.

5. Ergreift Maßnahmen für die rechtzeitige Verarbeitung der hergestellten Produkte und deren Versand an die Verbraucher.

6. Überwacht die Instandhaltung von Gebäuden und Bauwerken der Nebenlandwirtschaft sowie deren rechtzeitige Reparatur.

7. Arbeitet daran, hohe Standards der landwirtschaftlichen Produktion sicherzustellen.

8. Fördert die Einführung der Arbeitsmechanisierung, fortschrittlicher Organisationsformen, wirtschaftlicher Rechnungslegungsmethoden, Kollektiv- und Mietverträge.

9. Organisiert eine zeitnahe und korrekte Buchhaltung, erstellt und übermittelt fristgerecht Berichte und stellt die Einhaltung der Finanzdisziplin sicher.

10. Überwacht die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften, Sicherheitsvorschriften, Betriebshygiene und des Brandschutzes durch die Mitarbeiter und organisiert die Verbesserung ihrer Qualifikationen.

III. Rechte

Der Leiter der Nebenabteilung Landwirtschaft hat das Recht:

1. Machen Sie sich mit den Entscheidungsentwürfen des Organisationsleiters bezüglich der Aktivitäten der Abteilung vertraut.

2. Nehmen Sie an Sitzungen und Sitzungen der Organisation zu Fragen im Zusammenhang mit den Aktivitäten der Abteilung teil.

3. Vorschläge zur Verbesserung der Aktivitäten und Arbeitsmethoden der Organisation zur Prüfung durch den Leiter der Organisation einreichen; Kommentare zu den Aktivitäten sowohl der Abteilung als auch der Organisation als Ganzes; Möglichkeiten zur Beseitigung bestehender Mängel in der Tätigkeit der Organisation und Abteilung.

4. Interagieren Sie mit allen (einzelnen) Strukturbereichen der Organisation.

5. Unterzeichnen und bestätigen Sie Dokumente, die in Ihren Zuständigkeitsbereich fallen.

6. Fordern Sie vom Leiter der Organisation Unterstützung bei der Wahrnehmung seiner Amtspflichten und Rechte.

7. Vorschläge zur Ernennung, Versetzung und Entlassung von Abteilungsmitarbeitern zur Prüfung durch den Leiter der Organisation einreichen; Vorschläge, sie zu ermutigen oder Strafen gegen sie zu verhängen.

IV. Verantwortung

Der Leiter der Nebenabteilung Landwirtschaft ist verantwortlich für:

1. Für unsachgemäße Erfüllung oder Nichterfüllung der in dieser Stellenbeschreibung vorgesehenen Arbeitspflichten – innerhalb der durch die geltende Arbeitsgesetzgebung der Russischen Föderation festgelegten Grenzen.

2. Für Straftaten, die im Rahmen der Ausübung ihrer Tätigkeit begangen werden – im Rahmen der geltenden Verwaltungs-, Straf- und Zivilgesetzgebung der Russischen Föderation.

3. Für die Verursachung von Sachschäden – innerhalb der durch die geltende Arbeits- und Zivilgesetzgebung der Russischen Föderation festgelegten Grenzen.

Name der Organisation GENEHMIGTE POSITION Name der Position ANWEISUNGEN des Leiters der Organisation _________ N ___________ Unterschrift Erläuterung der Unterschrift Ort der Erstellung Datum AN DEN LEITER DER TIERHALTSWERKSTATT

1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

1. Der Leiter der Viehwerkstatt gehört zur Kategorie der Leiter und wird auf Anordnung des Leiters der Organisation eingestellt und entlassen.

2. Zum Leiter einer Tierproduktionsabteilung wird eine Person mit einer höheren tierzüchterischen Ausbildung und mindestens 5 Jahren Erfahrung in tierzüchterischer Arbeit ernannt.

3. Der Leiter der Viehwerkstatt wird bei seiner Tätigkeit geleitet von:

Regulierungsdokumente zu den durchgeführten Arbeiten;

Methodische Materialien zu relevanten Themen;

Satzung der Organisation;

Arbeitsvorschriften;

Anordnungen und Weisungen des Leiters der Organisation (unmittelbarer Vorgesetzter);

Diese Stellenbeschreibung.

4. Der Leiter der Tierproduktionsabteilung muss wissen:

Leitende, regulatorische, lehrreiche und methodische Materialien zu Fragen des agroindustriellen Komplexes und der Produktionsaktivitäten des Unternehmens;

Produktionstechnologie, Zucht, biologische Eigenschaften verschiedener Nutztierarten, wissenschaftliche Grundlagen ihrer Haltung und Fütterung;

Wissenschaftliche Errungenschaften und Best Practices in- und ausländischer Unternehmen im Bereich der Tierhaltung;

Aktuelle Standards und Preise für tierische Produkte;

Grundlagen der Wirtschaftswissenschaften, Produktions-, Arbeits- und Managementorganisation;

Grundlagen der Land- und Arbeitsgesetzgebung;

Grundlagen der Umweltgesetzgebung;

Regeln und Vorschriften des Arbeitsschutzes und des Brandschutzes.

5. Während der Abwesenheit des Leiters der Viehzuchtwerkstatt werden seine Aufgaben in der vorgeschriebenen Weise von einem ernannten Stellvertreter wahrgenommen, der die volle Verantwortung für deren ordnungsgemäße Ausführung trägt.

2. ARBEITSVERANTWORTLICHKEITEN

6. Zur Wahrnehmung der ihm übertragenen Aufgaben ist der Leiter der Viehwerkstatt verpflichtet:

6.1. Verwaltete die Produktions- und Wirtschaftsaktivitäten der Viehwerkstatt.

6.2. Beteiligen Sie sich an der Entwicklung langfristiger und jährlicher Viehentwicklungspläne und stellen Sie deren Umsetzung sicher.

6.3. Organisieren Sie die Einführung fortschrittlicher Technologien für die Vieh- und Geflügelhaltung, züchterische und tierzüchterische Arbeiten zur Verbesserung der Zucht- und Produktivitätsqualitäten von Nutztieren und Geflügel und arbeiten Sie an der Schaffung einer Futterversorgung.

6.4. Beteiligen Sie sich an der Vorbereitung veterinärmedizinischer Präventiv- und Therapiemaßnahmen.

6.5. Maßnahmen zur Intensivierung der Produktion und Steigerung der Arbeitsproduktivität durchführen.

6.6. Sorgen Sie für eine rationelle Nutzung von Futtermitteln, Weiden und anderen Futterflächen, einen effizienten Einsatz von Arbeits- und Materialressourcen, Stallgebäuden und Mechanisierungsgeräten.

6.7. Überwachen Sie die Buchhaltung und Berichterstattung.

6.8. Koordinieren Sie die Arbeit der landwirtschaftlichen Betriebe und verwalten Sie das tierzüchterische Personal.

6.9. Organisieren Sie die Umsetzung wissenschaftlicher Errungenschaften und Best Practices.

6.10. Organisieren Sie den Einsatz und Einsatz von PCs in der Industrie.

6.11. Überwachen Sie die Einhaltung der Arbeitsschutz- und Brandschutzvorschriften und -vorschriften.

6.12. Stellen Sie sicher, dass die Umweltgesetze eingehalten werden.

6.13. Führen Sie Arbeitsschutzmaßnahmen, Anweisungen staatlicher Aufsichts- und Kontrollbehörden sowie Arbeitsschutzdienste innerhalb der festgelegten Fristen durch.

6.14. Schulen Sie Ihre Mitarbeiter in sicheren Arbeitsmethoden und -techniken.

6.15. Organisieren Sie bei einem Arbeitsunfall Erste Hilfe für das Opfer, melden Sie den Unfall dem unmittelbaren Vorgesetzten und führen Sie weitere Maßnahmen durch, die in den Regeln zur Untersuchung und Erfassung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten vorgesehen sind.

3. RECHTE

7. Der Leiter der Viehwerkstatt hat das Recht:

7.1. Machen Sie sich mit Entscheidungsentwürfen der Unternehmensleitung in Bezug auf ihre Aktivitäten vertraut.

7.2. Unterbreiten Sie Vorschläge zur Verbesserung der Workshop-Aktivitäten zur Prüfung durch das Management.

7.3. Unterzeichnen und bestätigen Sie Dokumente im Rahmen Ihrer Zuständigkeit.

7.4. Interagieren Sie mit den Leitern aller Strukturabteilungen der Organisation und beschaffen Sie sich Informationen und Dokumente, die für die Erfüllung Ihrer beruflichen Aufgaben erforderlich sind.

7.5. Unterbreiten Sie dem Leiter der Organisation Vorschläge zur Ernennung, Versetzung, Entlassung untergeordneter Mitarbeiter, Vorschläge zu deren Förderung oder die Verhängung von Strafen gegen sie.

7.6. Fordern Sie von der Leitung der Organisation Unterstützung bei der Erfüllung ihrer offiziellen Pflichten und Rechte.

7.7. Beteiligen Sie sich an der Diskussion von Fragen der Arbeitssicherheit, die bei Sitzungen (Konferenzen) des Arbeitskollektivs (Gewerkschaftsorganisation) zur Prüfung vorgelegt werden.

4. BEZIEHUNGEN (JOBBEZIEHUNGEN)
8. Der Leiter der Viehabteilung ist ________________________ unterstellt. 9. Der Leiter der Viehabteilung interagiert zu Themen, die in seinen Zuständigkeitsbereich fallen, mit Mitarbeitern der folgenden Strukturbereiche der Organisation: - mit _________________________________________________________________: erhält: __________________________________________________________________________; Ist: __________________________________________________________________________; - von _________________________________________________________________: erhält: ________________________________________________________________________________; Ist: __________________________________________________________________________.
5. LEISTUNGSBEWERTUNG UND VERANTWORTUNG

10. Die Arbeit des Leiters der Viehwerkstatt wird vom unmittelbaren Vorgesetzten (anderer Beamter) beurteilt.

11. Der Leiter der Viehwerkstatt ist verantwortlich für:

11.1. Für die Nichterfüllung (nicht ordnungsgemäße Erfüllung) der in dieser Stellenbeschreibung vorgesehenen Arbeitspflichten – innerhalb der durch die geltende Arbeitsgesetzgebung der Republik Belarus festgelegten Grenzen.

11.2. Für Straftaten, die im Rahmen der Ausübung ihrer Tätigkeit begangen werden – im Rahmen der geltenden Verwaltungs-, Straf- und Zivilgesetzgebung der Republik Belarus.

11.3. Für die Verursachung von Sachschäden – im Rahmen der geltenden Arbeits-, Straf- und Zivilgesetzgebung der Republik Belarus.

11.4. Bei Nichteinhaltung der Regeln und Vorschriften des Arbeitsschutzes, der Sicherheitsvorkehrungen, der Betriebshygiene und des Brandschutzes – gemäß den Anforderungen der Rechtsakte der Republik Belarus und der örtlichen Gesetze in _____________________.

Name der Position des Leiters der Struktureinheit _________ _______________________ Unterschrift Erklärung zur Unterschrift Visa Ich habe die Anweisungen gelesen _________ _______________________ Unterschrift Erklärung zur Unterschrift _______________________ Datum






















STELLENBESCHREIBUNG FÜR DEN LEITER EINER SEKUNDÄRLANDWIRTSCHAFT

Ich habe zugestimmt

___________________________________ (Initialen, Nachname)

(Name der Organisation, vor ________________________

Annahme usw., seine Organisation (Direktor oder anderer Beamter)

Rechtsform) offizielle Person, bevollmächtigt

was muss behauptet werden

abschließende Anleitung)

» » ____________ 20__

Stellenbeschreibung des Leiters der Nebenabteilung Landwirtschaft

______________________________________________

(Name der Organisation, des Unternehmens usw.)

» » ______________ 20__ N_________

Diese Stellenbeschreibung wurde entwickelt und genehmigt von

auf der Grundlage eines Arbeitsvertrages mit __________________________________________

(Name der Position der Person, für die

Und in Übereinstimmung mit

diese Stellenbeschreibung wurde zusammengestellt)

Bestimmungen des Arbeitsgesetzbuches der Russischen Föderation und anderer Vorschriften

Gesetze zur Regelung der Arbeitsbeziehungen in der Russischen Föderation.

  1. Allgemeine Bestimmungen

1.1. Der Leiter der Nebenabteilung Landwirtschaft gehört dazu

1.2. Für die Position des Leiters der Nebenabteilung Landwirtschaft

Es wird eine Person mit einem höheren agronomischen oder tierzüchterischen Abschluss ernannt

Ausbildung und Berufserfahrung in der Fachrichtung Management und Sonstiges

Positionen für mindestens 5 Jahre.

1.3. Ernennung zum Leiter der landwirtschaftlichen Hilfsabteilung

Die Wirtschaft und die Befreiung davon erfolgt auf Anordnung

Unternehmen.

1.4. Der Leiter der Nebenabteilung Landwirtschaft muss wissen:

- Beschlüsse, Weisungen, Anordnungen höherer Behörden,

methodische, regulatorische und andere Leitmaterialien zur Organisation

Tochterunternehmen Landwirtschaft, Beschaffung und Verarbeitung

Agrarprodukte;

— Technologie der landwirtschaftlichen Produktion;

— Technologie zur Verarbeitung landwirtschaftlicher Produkte;

— Agrartechnologie der Kulturpflanzen, Regeln für die Tierhaltung

— das Verfahren zur Zubereitung und Lagerung von Futtermitteln;

— Normen, technische Spezifikationen und Anforderungen für

Qualität der hergestellten Produkte;

— Regeln für den Betrieb der Maschinen-, Traktoren- und Fahrzeugflotte,

Organisation seiner Reparatur;

— fortgeschrittene in- und ausländische Erfahrung in der Viehzucht

und Produktion landwirtschaftlicher Produkte;

— Grundlagen der Arbeitsgesetzgebung der Russischen Föderation;

- Grundlagen der Wirtschaft, Arbeitsorganisation, Landwirtschaft

Produktion und Management;

— Methoden der wirtschaftlichen Berechnung;

— aktuelle Regelungen zu Vergütung und Materialformen

Stimulation;

— Grundlagen der Bodengesetzgebung;

— Regeln und Vorschriften zum Arbeitsschutz, Sicherheitsvorkehrungen,

industrielle Hygiene und Brandschutz;

— _________________________________________________________________.

1.5. Der Leiter der Nebenabteilung Landwirtschaft berichtet an

(Initialen, Nachname)

_____________________________

(Unterschrift)

» » ________________ 20__

Ich habe die Anleitung gelesen: (Initialen, Nachname)

_________________________

(Unterschrift)

» » _____________ 20__

STELLENBESCHREIBUNG FÜR DEN LEITER EINES SEKUNDÄRLANDWIRTSCHAFTLICHEN BAUERS

(BAUERNHOF, LANDWIRTSCHAFTLICHES GRUNDSTÜCK)

Ich habe zugestimmt

_________________ (_____________)

1.4. Auf die Position des Leiters eines Nebenbetriebs (Bauernhof, landwirtschaftliches Grundstück) wird eine Person mit einer höheren Berufsausbildung und Berufserfahrung in der Fachrichtung von mindestens 2 Jahren oder einer sekundären Berufsausbildung und Berufserfahrung in der Fachrichtung von mindestens 3 Jahren berufen. .

1.5. Der Leiter einer Abteilung (Bauernhof, landwirtschaftliches Grundstück) muss wissen: Verordnungen, Verordnungen, Anordnungen, behördliche Dokumente und andere Leitlinien höherer Behörden zu Fragen der landwirtschaftlichen Produktion und der Produktion und wirtschaftlichen Tätigkeit der Abteilung (Bauernhof, Grundstück); landwirtschaftliche Produktionstechnologie und beste landwirtschaftliche Praktiken; Grundlagen der Ökonomie, Organisation von Produktion, Arbeit und Management, Lohnsysteme, materielle und moralische Anreize; Methoden der Arbeitsregulierung, Land- und Arbeitsgesetzgebung; Regeln des Arbeitsschutzes, der Sicherheit, der Betriebshygiene und des Brandschutzes.

1.6. Während der vorübergehenden Abwesenheit des Leiters eines Nebenbetriebs (Bauernhof, landwirtschaftliches Grundstück) werden ihm seine Aufgaben übertragen.

2. ARBEITSVERANTWORTLICHKEITEN DES LEITERS EINES SEKUNDÄRBAUERNHOFES

Notiz. Die fachlichen Zuständigkeiten des Leiters des Nebenbetriebs (Bauernhof, landwirtschaftliche Parzelle) werden auf der Grundlage und im Umfang der Qualifikationsmerkmale für die Stelle des Betriebsleiters des Nebenbetriebs (Bauernhof, landwirtschaftliche Parzelle) festgelegt und können ergänzt und ergänzt werden bei der Erstellung der Stellenbeschreibung anhand konkreter Umstände geklärt werden.

Abteilungsleiter (Bauernhof, landwirtschaftliche Parzelle):

— verwaltet die organisatorischen und wirtschaftlichen Aktivitäten der Abteilung, des Bauernhofs und der landwirtschaftlichen Parzelle;

— beteiligt sich an der Entwicklung von Aufgaben zur Produktion und Lieferung landwirtschaftlicher Produkte und sorgt für deren Umsetzung;

— sorgt für die rationelle Nutzung von Arbeitsressourcen, Grundstücken, Gebäuden, Bauwerken, technischen und anderen Produktionsmitteln, organisiert die Einführung fortschrittlicher Produktionstechnologien, fortschrittlicher Techniken für den Anbau ertragreicher Sorten landwirtschaftlicher Nutzpflanzen und die Zucht von Nutztierrassen, ein wissenschaftlich fundiertes System der Befruchtung;

— sorgt für eine fortschrittlichere Organisation der Produktion, Mechanisierung von Produktionsprozessen, Identifizierung und Nutzung von Reserven zur Steigerung der Arbeitsproduktivität;

- Einsparungen an Arbeits-, Material- und Geldressourcen für die Produktion erzielen;

— sorgt für die Anwendung fortschrittlicher Lohnsysteme und materieller Anreize, wissenschaftlich fundierter Produktionsstandards, die Entwicklung von Rationalisierung und Erfindungen;

— organisiert die Buchhaltung und Erstellung erstellter Berichte über die Produktionsaktivitäten der Abteilung, des landwirtschaftlichen Betriebes und der landwirtschaftlichen Parzelle;

— überwacht die Einhaltung der Produktions- und Arbeitsdisziplin durch die Mitarbeiter und stellt die Einhaltung der Arbeitsschutz-, Sicherheits-, Brandschutz- und Betriebshygienevorschriften sicher;

— unterbreitet Vorschläge zur Belohnung herausragender Mitarbeiter und gegebenenfalls zur Verhängung disziplinarischer Sanktionen gegen Verstöße gegen die Produktions- und Arbeitsdisziplin;

— beteiligt sich an der Organisation der Aus- und Weiterbildung des Personals;

— leistet pädagogische Arbeit im Team;

— organisiert Wohn- und Sozialdienste für das Personal.

Der Leiter einer Abteilung (Bauernhof, landwirtschaftliches Grundstück) hat das Recht:

3.1. Erteilen Sie seinen untergeordneten Mitarbeitern und Dienststellen Anweisungen und Aufgaben zu einer Reihe von Themen, die in seinen funktionalen Verantwortungsbereich fallen.

3.2. Überwachen Sie die Umsetzung von Produktionsaufgaben, die termingerechte Ausführung einzelner Aufträge durch nachgeordnete Dienste und einzelne Mitarbeiter.

3.3. Fordern und erhalten Sie die erforderlichen Materialien und Dokumente im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Leiters eines Nebenbetriebs (Bauernhof, landwirtschaftliches Grundstück), untergeordneter Dienste und Abteilungen.

3.4. Interagieren Sie im Namen der Organisation mit relevanten Diensten und Mitarbeitern anderer Organisationen, um Fragen der Produktion und der wirtschaftlichen Aktivitäten im Rahmen ihrer Zuständigkeit umgehend zu lösen.

3.5. Bei Bedarf vertreten Sie das Unternehmen gegenüber anderen Organisationen und Institutionen.

4. OFFIZIELLE VERANTWORTUNG DES LEITERS EINES SEKUNDÄRBAUERNHOFES

Der Leiter der Abteilung (Bauernhof, landwirtschaftliches Grundstück) ist verantwortlich für:

4.1. Versäumnis, die Erfüllung seiner funktionalen Verantwortlichkeiten und der Verantwortlichkeiten der nachgeordneten Dienststellen des Unternehmens in Bezug auf Produktionsaktivitäten sicherzustellen.

4.2. Ungenaue Informationen über den Status der Erfüllung von Produktionsaufgaben durch nachgeordnete Dienste.

4.3. Nichtbeachtung von Anordnungen, Anweisungen und Anweisungen des Direktors der Organisation.

4.4. Unterlassenes Ergreifen von Maßnahmen zur Unterbindung festgestellter Verstöße gegen Sicherheitsvorschriften, Brandschutz- und andere Vorschriften, die eine Gefahr für den normalen (sicheren) Betrieb des Unternehmens und seiner Mitarbeiter darstellen.

4.5. Nichteinhaltung der Arbeits- und Leistungsdisziplin durch Mitarbeiter nachgeordneter Dienste und Personal, das dem Leiter eines Nebenbetriebs (Bauernhof, landwirtschaftliches Grundstück) unterstellt ist.

5. BETRIEBSMODUS

5.1. Der Arbeitsplan des Leiters eines Nebenbetriebs (Bauernhof, landwirtschaftliches Grundstück) richtet sich nach den in der Organisation festgelegten internen Arbeitsvorschriften.

Ich habe die Anleitung gelesen ___________________

(Unterschrift)

"___"____________ ____ G.


Und wer kann mit einer Gehaltserhöhung rechnen Mark Bershidsky Laut einer Dezember-Studie von Hays planen 46 % der Arbeitgeber, ihr Personal im nächsten Jahr aufzustocken. 45 % geben an, dass sie keine Personalaufstockung planen, sondern sich nur um … kümmern werden.

Raghav Haran, der für große Unternehmen wie Shutterstock und TrueVentures gearbeitet hat, schrieb darüber, wie Sie den Job bekommen, den Sie sich wünschen, auch wenn Ihnen die erforderlichen Abschlüsse und Zertifizierungen fehlen. Die Redaktion von vc.ru hat eine Übersetzung vorbereitet...