GOST 5667 65 Brot und Backwaren. Brot und Backwaren

ZWISCHENSTAATLICHER STANDARD

BROT UND BACKWAREN

ANNAHMEREGELN, PROBENAHMEMETHODEN, METHODEN ZUR BESTIMMUNG DER ORGANOLEPTISCHEN INDIKATOREN UND DES GEWICHTS DER PRODUKTE

Offizielle Ausgabe

Onnats»mi>orc

Gruppe H39

ZWISCHENSTAATLICHE S T A N D A R G

BROT UND BACKWAREN

Annahmeregeln, Stichprobenverfahren, GOST-Bestimmungsverfahren

organoleptische Indikatoren und Gewicht der Produkte 5667-65

Brot und Backwaren.

Annahmeregeln, Probenahmeverfahren, Verfahren zur Bestimmung der organoleptischen Eigenschaften und der Masse

Einführungsdatum 1996-01-01

Diese Norm gilt für Brot, Backwaren, Süßwaren und diätetische Produkte und legt die Regeln für die Annahme von Produkten, Probenahmeverfahren zur Überwachung organoleptischer und physikalisch-chemischer Indikatoren und Verfahren zur Bestimmung von organoleptischen Indikatoren und Gewicht fest.

1 ANNAHMEREGELN

1.1 Produkte werden in Chargen angenommen. Die Partei gilt als:

in der Expedition des Unternehmens - mit einem kontinuierlichen Prozess der Teigzubereitung, Brot oder gleichnamigen Backwaren, die von einem Team in einer Schicht hergestellt werden; im Chargenverfahren der Teigzubereitung Brot oder Backwaren, die von einem Team in einer Schicht aus einer Portion Teig hergestellt werden;

in Handelsnetzwerk- Brot oder gleichnamige Backwaren, die unter einem Frachtbrief eingehen.

(Geänderte Relaknia, Rev. Nr. 3).

1.2 Indikatoren: Form, Oberfläche, Farbe und Gewicht werden auf 2-3 Tabletts von jedem Wagen, Behälter oder Gestell kontrolliert: 10 % der Produkte von jedem Regal.

Die Kontrollergebnisse werden auf den Wagen, Behälter, Regal, Regal erweitert, aus dem die Produkte entnommen wurden. Bei ungenügendem Ergebnis erfolgt eine laufende Kontrolle (Sortierung).

1.3 Zur Kontrolle organoleptischer Indikatoren (mit Ausnahme von Form, Oberfläche und Farbe) und physikalisch-chemischer Indikatoren wird eine repräsentative Probe nach der "losen" Methode gemäß GOST 18321 hergestellt.

(Überarbeitete Ausgabe, Rev. Nr. 2).

1.4 Der Umfang einer repräsentativen Stichprobe wird wie folgt bestimmt. Bei der Entwicklung einer Produktcharge im Unternehmen oder einer Charge, die in das Vertriebsnetz gelangt ist, aus Wagen, Containern. Regale, Regale, Körbe, Tabletts oder Kisten wählen einzelne Produkte in Höhe von 0,2% der gesamten Charge aus, jedoch nicht weniger als 5 Stück. - mit einer Masse eines einzelnen Produkts von 1 bis 3 kg; 0,3 % der Gesamtcharge, jedoch nicht weniger als 10 Stk. - mit einer Masse eines einzelnen Produkts von weniger als 1 kg.

Die Ergebnisse der Analyse einer repräsentativen Probe werden auf die gesamte Charge ausgedehnt.

(Geänderte Ausgabe, Rev. Nr. 2, 3).

2 PROBENAHMEMETHODEN UND VORBEREITUNG FÜR DIE ANALYSE

2.1 Zur Kontrolle der organoleptischen und physikalisch-chemischen Parameter erfolgt die Probenahme aus einer repräsentativen Probe nach der "blinden" Methode gemäß GOST 18321.

(Überarbeitete Ausgabe, Rev. Nr. 2).

Mahlzeiten offiziell *

Nachdruck verboten

2.2 Zur Kontrolle der organoleptischen Indikatoren (mit Ausnahme von Form, Oberfläche und Farbe) sowie des Vorhandenseins von Fremdeinschlüssen, Knirschen durch mineralische Verunreinigungen, Anzeichen von Krankheiten und Schimmel werden fünf Produkteinheiten aus einer repräsentativen Stichprobe ausgewählt.

2.3 Zur Kontrolle physikalischer und chemischer Parameter wird aus einer repräsentativen Probe eine Laborprobe entnommen in der Menge von:

Ich pc. - bei Gewichts- und Stückwaren über 400 g: mind. 2 Stck. - für Stückprodukte mit einem Gewicht von 400 bis einschließlich 200 g; mindestens 3 stk. - für Stückprodukte mit einem Gewicht von weniger als 200 bis einschließlich 100 g; mindestens 6 Stk. - für Stückprodukte mit einem Gewicht von weniger als 100 g.

Bei der Überprüfung der Produktqualität wählen Kontrollorganisationen drei Laborproben aus.

Bei der Kontrolle in einer Bäckerei werden zwei davon in Papier verpackt, mit Bindfaden verschnürt, versiegelt oder versiegelt und an das Labor der Kontrollorganisation geschickt; der dritte wird im Labor des Herstellers analysiert.

Bei der Überprüfung in einem Vertriebsnetz werden alle drei Laborproben ähnlich verpackt, zwei davon werden an das Labor der kontrollierenden Organisation gesendet, die dritte wird vor * IIM-IL OI ONI 1SLN-Produkten an das Labor gesendet.

Im Labor der Kontrollorganisation wird eine Probe analysiert, die zweite verpackt, bei Meinungsverschiedenheiten in der Qualitätsprüfung eingelagert und zusammen mit 11 Roten analysiert! aii gel 11 reprin i und i - i l und i iiii 1el i.

2.2. 2.3 (Geänderte Ausgabe, Rev. Nr. 2, 3).

2.4 Labormuster müssen von einem Auswahlzertifikat begleitet werden, das Folgendes enthält: den Namen des Produkts.

Name des Herstellers: Datum und Ort der Probenahme; Volumen und Chargennummer;

der Zeitpunkt der Entnahme der Produkte aus dem Ofen oder der Zeitpunkt des Beginns und des Endes des Backens der Charge: Indikatoren, anhand derer die Proben analysiert werden; Namen und Positionen von Personen. wer die Proben genommen hat.

2.5 Physikalische und chemische Indikatoren werden innerhalb der festgelegten Bedingungen für den Verkauf von Produkten bestimmt, jedoch nicht früher als eine Stunde für kleinteilige Produkte mit einem Gewicht von 200 g oder weniger und nicht früher als drei Stunden für andere Produkte.

2.4, 2.5 (Revision, Rev. Nr. 2).

Sek. 3-5 (Gelöscht, Rev. Nr. 2).

5a METHODEN ZUR BESTIMMUNG ORGANOLEPTISCHER INDIKATOREN

5a.I Indikatoren: Form, Oberfläche und Farbe werden durch Inspektion aller gemäß den Anforderungen von Absatz 1.2 ausgewählten Brot- oder Backwaren kontrolliert.

5a.2 Organoleptische Indikatoren (außer Form, Oberfläche und Farbe) werden in Produkten kontrolliert. ausgewählt in Übereinstimmung mit der Anforderung von Abschnitt 2.2, durch die Sinne (Geruch, Berührung, Sehen).

Sek. 5a (Zusätzlich eingeführt, Rev. Nr. 3).

6 METHODEN ZUR MASSE BESTIMMUNG

6.1 Bei der Bestimmung der Masse des Produkts gilt:

Waagen der mittleren Genauigkeitsklasse gemäß GOST 29329 mit einem Teilungswert von nicht mehr als 2 g für eine Masse von bis zu 200 g einschließlich; nicht mehr als 5 g bei einer Masse von mehr als 200 g; Gewichte der 5. Genauigkeitsklasse nach GOS T 7328.

6.2 Überprüfen Sie vor der Durchführung von Messungen die korrekte Installation der Waage.

6.1. 6.2 (Zusätzlich eingeführt, Änderungsantrag Nr. 2).

6.3 Die Bestimmung der Masse eines einzelnen Produkts erfolgt durch Wiegen von mindestens 10 Stück. Produkte ohne Verpackung von denen, die gemäß den Anforderungen von Abschnitt 1.2 ausgewählt wurden.

Das Durchschnittsgewicht des Produkts wird als arithmetisches Mittel aus dem gleichzeitigen Wiegen von 10 Stück bestimmt. Produkte ohne Verpackung von denen, die gemäß den Anforderungen von Abschnitt 1.2 ausgewählt wurden.

(Geänderte Ausgabe, Rev. Nr. 2, 3).

6.4 Besteht keine Möglichkeit der gleichzeitigen Platzierung von 10 Stk. Produkte auf der Waagenplattform, sowie wenn die Gesamtmasse der Produkte die maximale Wiegegrenze der Waage überschreitet, ist es erlaubt, das Produkt einzeln oder mehrmals auf derselben Waage zu wiegen, wobei die Ergebnisse der einzelnen Wägungen summiert werden.

6.5 Abweichungen der Masse eines einzelnen Produkts und der durchschnittlichen Masse werden als Differenz zwischen den Messergebnissen und der ermittelten Masse ermittelt, bezogen auf die ermittelte Masse und in Prozent ausgedrückt. Massenabweichungen sollten die zulässigen Abweichungen nicht überschreiten normative Dokumente für Brot und Backwaren.

6.4. 6.5 (Zusätzlich eingeführt, Änderungsantrag Nr. 2).

INFORMATIONEN

1 ENTWICKELT UND EINGEFÜHRT vom Staatlichen Ausschuss für die Lebensmittelindustrie im Rahmen des Staatlichen Planungsausschusses

2 GENEHMIGT UND EINGEFÜHRT Staatliches Komitee Standards, Maßnahmen und und (mery

Telny-Geräte der UdSSR 28.05.65

3 STATT GOST 5667-51

4 VERWEISTE REGULIERUNGSDOKUMENTE

5 Die Begrenzung der Gültigkeitsdauer wurde durch das Dekret des Staatsstandards der UdSSR vom 27. S. 91 Nr. 1811 aufgehoben

6. AUSGABE in der geänderten Fassung.\e 1, 2, 3, genehmigt im Oktober 1980, Juli 1985, November 1991 (12-80, 10-85, 3-92)

Name des Dokuments:
Dokumentnummer: 5667-65
Art des Dokuments: GOST
Hostkörper: Staatsstandard der UdSSR
Status: aktuell
Veröffentlicht:
Abnahmedatum: 28. Mai 1965
Effektives Startdatum: 01. Januar 1966
Änderungsdatum: 01. April 1997

GOST 5667-65 Brot und Backwaren. Annahmeregeln, Probenahmeverfahren, Verfahren zur Bestimmung der organoleptischen Indikatoren und der Produktmasse (mit Änderungen Nr. 1, 2, 3)

GOST 5667-65

Gruppe H39

STAATLICHER STANDARD DER UNION DER SSR

BROT UND BACKWAREN

Annahmeregeln, Probenahmeverfahren, Verfahren zur Bestimmung der organoleptischen Indikatoren und der Produktmasse

Brot und Backwaren. Annahmeregeln, Probenahmeverfahren, Verfahren zur Bestimmung der organoleptischen Eigenschaften und der Masse


Einführungsdatum 1966-01-01

INFORMATIONEN

1. ENTWICKELT UND EINGEFÜHRT durch das Staatliche Komitee für Nahrungsmittelindustrie unter dem Staatlichen Planungsausschuss der UdSSR

2. GENEHMIGT UND EINGEFÜHRT vom Staatlichen Komitee für Normen, Maße und Messgeräte der UdSSR am 28. Mai 1965

3. GOST 5667-51 ERSETZEN

4. REFERENZREGELN UND TECHNISCHE DOKUMENTE

Artikelnummer

GOST 7328-82

GOST 18321-73

GOST 29329-92

5. Die Begrenzung der Gültigkeitsdauer wurde durch das Dekret des Staatsstandards der UdSSR vom 27. November 1991 N 1811 aufgehoben

6. WIEDERVERÖFFENTLICHUNG (April 1997) mit Änderungen Nr. 1, 2, 3 genehmigt im Oktober 1980, Juli 1985, November 1991 (IUS 12-80, 10-85, 3-92)


Diese Norm gilt für Brot, Backwaren, Süßwaren und diätetische Produkte und legt die Regeln für die Annahme von Produkten, Probenahmeverfahren zur Überwachung organoleptischer und physikalisch-chemischer Indikatoren und Verfahren zur Bestimmung von organoleptischen Indikatoren und Gewicht fest.

1. ANNAHMEREGELN

1. ANNAHMEREGELN

1.1. Produkte werden chargenweise angenommen. Die Partei gilt als:

in der Expedition des Unternehmens - mit einem kontinuierlichen Prozess der Teigzubereitung, Brot oder gleichnamigen Backwaren, die von einem Team in einer Schicht hergestellt werden; im Chargenverfahren der Teigzubereitung Brot oder Backwaren, die von einem Team in einer Schicht aus einer Portion Teig hergestellt werden;

im Vertriebsnetz - gleichnamige Brot- oder Backwaren, erhalten unter einem Frachtbrief.


1.2. Indikatoren: Form, Oberfläche, Farbe und Gewicht werden auf 2-3 Tabletts von jedem Wagen, Behälter oder Gestell kontrolliert; 10 % der Produkte aus jedem Regal.

Die Kontrollergebnisse werden auf den Wagen, Behälter, Regal, Regal erweitert, aus dem die Produkte entnommen wurden. Bei ungenügendem Ergebnis erfolgt eine laufende Kontrolle (Sortierung).


1.3. Zur Kontrolle organoleptischer Indikatoren (mit Ausnahme von Form, Oberfläche und Farbe) und physikalisch-chemischer Indikatoren wird eine Vorprobe nach der "losen" Methode gemäß GOST 18321 hergestellt.


1.4. Die Größe einer repräsentativen Stichprobe wird wie folgt bestimmt. Bei der Herstellung einer Charge von Produkten in einem Unternehmen oder einer Charge, die in das Vertriebsnetz gelangt ist, werden einzelne Produkte aus Wagen, Behältern, Regalen, Regalen, Körben, Tabletts oder Schachteln in Höhe von 0,2% der gesamten Charge ausgewählt , aber nicht weniger als 5 Stck. - mit einer Masse eines einzelnen Produkts von 1 bis 3 kg; 0,3 % der Gesamtcharge, jedoch nicht weniger als 10 Stk. - mit einer Masse eines einzelnen Produkts von weniger als 1 kg.

Die Ergebnisse der Analyse einer repräsentativen Probe werden auf die gesamte Charge ausgedehnt.

(Veränderte Ausgabe, Rev. N 2, 3).

2. PROBENAHMEMETHODEN UND VORBEREITUNG FÜR DIE ANALYSE

2.1. Zur Kontrolle der organoleptischen und physikalisch-chemischen Parameter werden Proben aus einer repräsentativen Probe nach der "blinden" Methode gemäß GOST 18321 entnommen.

(Veränderte Ausgabe, Rev. N 2).

2.2. Um organoleptische Indikatoren (mit Ausnahme von Form, Oberfläche und Farbe) sowie das Vorhandensein von Fremdeinschlüssen, Knirschen durch mineralische Verunreinigungen, Anzeichen von Krankheiten und Schimmel zu kontrollieren, werden fünf Produkteinheiten aus einer repräsentativen Stichprobe ausgewählt.

2.3. Zur Kontrolle physikalischer und chemischer Parameter wird aus einer repräsentativen Probe eine Laborprobe entnommen in der Menge von:

1 PC. - für Gewichts- und Stückgüter mit einem Gewicht von mehr als 400 g;

mindestens 2 stk. - für Stückprodukte mit einem Gewicht von 400 bis einschließlich 200 g;

mindestens 3 stk. - für Stückprodukte mit einem Gewicht von weniger als 200 bis einschließlich 100 g;

mindestens 6 Stk. - für Stückprodukte mit einem Gewicht von weniger als 100 g.

Bei der Überprüfung der Produktqualität wählen Kontrollorganisationen drei Laborproben aus.

Bei der Kontrolle in der Bäckerei werden zwei davon in Papier verpackt, mit Schnur verschnürt, versiegelt oder versiegelt und an das Labor der Kontrollorganisation geschickt; der dritte wird im Labor des Herstellers analysiert.

Bei der Überprüfung im Vertriebsnetz werden alle drei Laborproben ähnlich verpackt, zwei davon werden an das Labor der Kontrollorganisation gesendet, die dritte an das Labor des Herstellers.

Im Labor der überwachenden Organisation wird eine Probe analysiert, die zweite verpackt, bei Meinungsverschiedenheiten in der Qualitätsbewertung gelagert und gemeinsam mit einem Vertreter des Herstellers analysiert.

2.2; 2.3. (Veränderte Ausgabe, Rev. N 2, 3).

2.4. Laborproben ist ein Probenahmebericht beizufügen, aus dem hervorgeht:

Produktname;

Name des Herstellers;

Datum und Ort der Probenahme;

Volumen und Chargennummer;

der Zeitpunkt der Entnahme von Produkten aus dem Ofen oder der Zeitpunkt des Beginns und des Endes des Chargenbackens;

Indikatoren, anhand derer Proben analysiert werden;

Namen und Positionen der Personen, die die Proben genommen haben.

2.5. Physikalisch-chemische Indikatoren werden innerhalb der festgelegten Bedingungen für den Verkauf von Produkten bestimmt, jedoch nicht früher als eine Stunde für kleinteilige Produkte mit einem Gewicht von 200 g oder weniger und nicht früher als drei Stunden für andere Produkte.

2.4; 2.5. (Veränderte Ausgabe, Rev. N 2).

Abschnitte 3-5. (Ausgeschlossen, Rev. N 2).

5a. METHODEN ZUR BESTIMMUNG ORGANOLEPTISCHER INDIKATOREN

5a.1. Indikatoren: Form, Oberfläche und Farbe werden durch Inspektion aller gemäß den Anforderungen von Abschnitt 1.2 ausgewählten Brot- oder Backwaren kontrolliert.

5a.2. Organoleptische Indikatoren (mit Ausnahme von Form, Oberfläche und Farbe) werden in Produkten, die gemäß den Anforderungen von Abschnitt 2.2 ausgewählt wurden, durch die Sinne (Geruch, Berührung, Sehen) kontrolliert.

Abschnitt 5a. (Zusätzlich eingeführt, Rev. N 3).

6.2. Überprüfen Sie vor der Durchführung von Messungen die korrekte Installation der Waage.

6.3. Die Bestimmung der Masse eines einzelnen Produkts erfolgt durch Wiegen von mindestens 10 Stück. Produkte ohne Verpackung von denen, die gemäß der Anforderung von Abschnitt 1.2 ausgewählt wurden.

Das Durchschnittsgewicht des Produkts wird als arithmetisches Mittel aus dem gleichzeitigen Wiegen von 10 Stück bestimmt. Produkte ohne Verpackung von denen, die gemäß der Anforderung von Abschnitt 1.2 ausgewählt wurden.

(Veränderte Ausgabe, Rev. N 3).

6.4. In Ermangelung der Möglichkeit der gleichzeitigen Platzierung von 10 Stk. Produkte auf der Waagenplattform, sowie wenn die Gesamtmasse der Produkte die maximale Wiegegrenze der Waage überschreitet, ist es erlaubt, die Produkte einzeln oder in mehreren Stücken auf derselben Waage zu wiegen, wobei die Ergebnisse der einzelnen Wägungen summiert werden.

6.5. Abweichungen der Masse eines einzelnen Produkts und der durchschnittlichen Masse sind definiert als die Differenz zwischen den Messergebnissen und der ermittelten Masse, bezogen auf die ermittelte Masse und ausgedrückt in Prozent. Gewichtsabweichungen sollten die in den Zulassungsdokumenten für Brot und Backwaren zulässigen Abweichungen nicht überschreiten.

Abschnitt 6. (Zusätzlich eingeführt, Rev. N 2).


Der Text des Dokuments wird überprüft durch:
amtliche Veröffentlichung
M.: IPK Standards Verlag, 1997

GOST 5667-65 Brot und Backwaren. Annahmeregeln, Probenahmeverfahren, Verfahren zur Bestimmung der organoleptischen Indikatoren und der Produktmasse (mit Änderungen Nr. 1, 2, 3)

Name des Dokuments:
Dokumentnummer: 5667-65
Art des Dokuments: GOST
Hostkörper: Staatsstandard der UdSSR
Status: aktuell
Veröffentlicht: Offizielle Veröffentlichung. Moskau: IPK Standards Publishing House, 1997
Abnahmedatum: 28. Mai 1965
Effektives Startdatum: 01. Januar 1966
Änderungsdatum: 01. April 1997

GOST 5667-65 Brot und Backwaren. Annahmeregeln, Probenahmeverfahren, Verfahren zur Bestimmung der organoleptischen Indikatoren und der Produktmasse (mit Änderungen Nr. 1, 2, 3)

ZWISCHENSTAATLICHER STANDARD

BROT UND BACKWAREN

ANNAHMEREGELN, PROBENAHMEMETHODEN, METHODEN ZUR BESTIMMUNG DER ORGANOLEPTISCHEN INDIKATOREN UND DES GEWICHTS DER PRODUKTE

Offizielle Ausgabe

Onnats»mi>orc

Gruppe H39

ZWISCHENSTAATLICHE S T A N D A R G

BROT UND BACKWAREN

Annahmeregeln, Stichprobenverfahren, GOST-Bestimmungsverfahren

organoleptische Indikatoren und Gewicht der Produkte 5667-65

Brot und Backwaren.

Annahmeregeln, Probenahmeverfahren, Verfahren zur Bestimmung der organoleptischen Eigenschaften und der Masse

Einführungsdatum 1996-01-01

Diese Norm gilt für Brot, Backwaren, Süßwaren und diätetische Produkte und legt die Regeln für die Annahme von Produkten, Probenahmeverfahren zur Überwachung organoleptischer und physikalisch-chemischer Indikatoren und Verfahren zur Bestimmung von organoleptischen Indikatoren und Gewicht fest.

1 ANNAHMEREGELN

1.1 Produkte werden in Chargen angenommen. Die Partei gilt als:

in der Expedition des Unternehmens - mit einem kontinuierlichen Prozess der Teigzubereitung, Brot oder gleichnamigen Backwaren, die von einem Team in einer Schicht hergestellt werden; im Chargenverfahren der Teigzubereitung Brot oder Backwaren, die von einem Team in einer Schicht aus einer Portion Teig hergestellt werden;

im Vertriebsnetz - gleichnamige Brot- oder Backwaren, erhalten unter einem Frachtbrief.

(Geänderte Relaknia, Rev. Nr. 3).

1.2 Indikatoren: Form, Oberfläche, Farbe und Gewicht werden auf 2-3 Tabletts von jedem Wagen, Behälter oder Gestell kontrolliert: 10 % der Produkte von jedem Regal.

Die Kontrollergebnisse werden auf den Wagen, Behälter, Regal, Regal erweitert, aus dem die Produkte entnommen wurden. Bei ungenügendem Ergebnis erfolgt eine laufende Kontrolle (Sortierung).

1.3 Zur Kontrolle organoleptischer Indikatoren (mit Ausnahme von Form, Oberfläche und Farbe) und physikalisch-chemischer Indikatoren wird eine repräsentative Probe nach der "losen" Methode gemäß GOST 18321 hergestellt.

(Überarbeitete Ausgabe, Rev. Nr. 2).

1.4 Der Umfang einer repräsentativen Stichprobe wird wie folgt bestimmt. Bei der Entwicklung einer Produktcharge im Unternehmen oder einer Charge, die in das Vertriebsnetz gelangt ist, aus Wagen, Containern. Regale, Regale, Körbe, Tabletts oder Kisten wählen einzelne Produkte in Höhe von 0,2% der gesamten Charge aus, jedoch nicht weniger als 5 Stück. - mit einer Masse eines einzelnen Produkts von 1 bis 3 kg; 0,3 % der Gesamtcharge, jedoch nicht weniger als 10 Stk. - mit einer Masse eines einzelnen Produkts von weniger als 1 kg.

Die Ergebnisse der Analyse einer repräsentativen Probe werden auf die gesamte Charge ausgedehnt.

(Geänderte Ausgabe, Rev. Nr. 2, 3).

2 PROBENAHMEMETHODEN UND VORBEREITUNG FÜR DIE ANALYSE

2.1 Zur Kontrolle der organoleptischen und physikalisch-chemischen Parameter erfolgt die Probenahme aus einer repräsentativen Probe nach der "blinden" Methode gemäß GOST 18321.

(Überarbeitete Ausgabe, Rev. Nr. 2).

Mahlzeiten offiziell *

Nachdruck verboten

2.2 Zur Kontrolle der organoleptischen Indikatoren (mit Ausnahme von Form, Oberfläche und Farbe) sowie des Vorhandenseins von Fremdeinschlüssen, Knirschen durch mineralische Verunreinigungen, Anzeichen von Krankheiten und Schimmel werden fünf Produkteinheiten aus einer repräsentativen Stichprobe ausgewählt.

2.3 Zur Kontrolle physikalischer und chemischer Parameter wird aus einer repräsentativen Probe eine Laborprobe entnommen in der Menge von:

Ich pc. - bei Gewichts- und Stückwaren über 400 g: mind. 2 Stck. - für Stückprodukte mit einem Gewicht von 400 bis einschließlich 200 g; mindestens 3 stk. - für Stückprodukte mit einem Gewicht von weniger als 200 bis einschließlich 100 g; mindestens 6 Stk. - für Stückprodukte mit einem Gewicht von weniger als 100 g.

Bei der Überprüfung der Produktqualität wählen Kontrollorganisationen drei Laborproben aus.

Bei der Kontrolle in einer Bäckerei werden zwei davon in Papier verpackt, mit Bindfaden verschnürt, versiegelt oder versiegelt und an das Labor der Kontrollorganisation geschickt; der dritte wird im Labor des Herstellers analysiert.

Bei der Überprüfung in einem Vertriebsnetz werden alle drei Laborproben ähnlich verpackt, zwei davon werden an das Labor der kontrollierenden Organisation gesendet, die dritte wird vor * IIM-IL OI ONI 1SLN-Produkten an das Labor gesendet.

Im Labor der Kontrollorganisation wird eine Probe analysiert, die zweite verpackt, bei Meinungsverschiedenheiten in der Qualitätsprüfung eingelagert und zusammen mit 11 Roten analysiert! aii gel 11 reprin i und i - i l und i iiii 1el i.

2.2. 2.3 (Geänderte Ausgabe, Rev. Nr. 2, 3).

2.4 Labormuster müssen von einem Auswahlzertifikat begleitet werden, das Folgendes enthält: den Namen des Produkts.

Name des Herstellers: Datum und Ort der Probenahme; Volumen und Chargennummer;

der Zeitpunkt der Entnahme der Produkte aus dem Ofen oder der Zeitpunkt des Beginns und des Endes des Backens der Charge: Indikatoren, anhand derer die Proben analysiert werden; Namen und Positionen von Personen. wer die Proben genommen hat.

2.5 Physikalische und chemische Indikatoren werden innerhalb der festgelegten Bedingungen für den Verkauf von Produkten bestimmt, jedoch nicht früher als eine Stunde für kleinteilige Produkte mit einem Gewicht von 200 g oder weniger und nicht früher als drei Stunden für andere Produkte.

2.4, 2.5 (Revision, Rev. Nr. 2).

Sek. 3-5 (Gelöscht, Rev. Nr. 2).

5a METHODEN ZUR BESTIMMUNG ORGANOLEPTISCHER INDIKATOREN

5a.I Indikatoren: Form, Oberfläche und Farbe werden durch Inspektion aller gemäß den Anforderungen von Absatz 1.2 ausgewählten Brot- oder Backwaren kontrolliert.

5a.2 Organoleptische Indikatoren (außer Form, Oberfläche und Farbe) werden in Produkten kontrolliert. ausgewählt in Übereinstimmung mit der Anforderung von Abschnitt 2.2, durch die Sinne (Geruch, Berührung, Sehen).

Sek. 5a (Zusätzlich eingeführt, Rev. Nr. 3).

6 METHODEN ZUR MASSE BESTIMMUNG

6.1 Bei der Bestimmung der Masse des Produkts gilt:

Waagen der mittleren Genauigkeitsklasse gemäß GOST 29329 mit einem Teilungswert von nicht mehr als 2 g für eine Masse von bis zu 200 g einschließlich; nicht mehr als 5 g bei einer Masse von mehr als 200 g; Gewichte der 5. Genauigkeitsklasse nach GOS T 7328.

6.2 Überprüfen Sie vor der Durchführung von Messungen die korrekte Installation der Waage.

6.1. 6.2 (Zusätzlich eingeführt, Änderungsantrag Nr. 2).

6.3 Die Bestimmung der Masse eines einzelnen Produkts erfolgt durch Wiegen von mindestens 10 Stück. Produkte ohne Verpackung von denen, die gemäß den Anforderungen von Abschnitt 1.2 ausgewählt wurden.

Das Durchschnittsgewicht des Produkts wird als arithmetisches Mittel aus dem gleichzeitigen Wiegen von 10 Stück bestimmt. Produkte ohne Verpackung von denen, die gemäß den Anforderungen von Abschnitt 1.2 ausgewählt wurden.

(Geänderte Ausgabe, Rev. Nr. 2, 3).

6.4 Besteht keine Möglichkeit der gleichzeitigen Platzierung von 10 Stk. Produkte auf der Waagenplattform, sowie wenn die Gesamtmasse der Produkte die maximale Wiegegrenze der Waage überschreitet, ist es erlaubt, das Produkt einzeln oder mehrmals auf derselben Waage zu wiegen, wobei die Ergebnisse der einzelnen Wägungen summiert werden.

6.5 Abweichungen der Masse eines einzelnen Produkts und der durchschnittlichen Masse werden als Differenz zwischen den Messergebnissen und der ermittelten Masse ermittelt, bezogen auf die ermittelte Masse und in Prozent ausgedrückt. Gewichtsabweichungen sollten die in den Zulassungsdokumenten für Brot und Backwaren zulässigen Abweichungen nicht überschreiten.

6.4. 6.5 (Zusätzlich eingeführt, Änderungsantrag Nr. 2).

INFORMATIONEN

1 ENTWICKELT UND EINGEFÜHRT vom Staatlichen Ausschuss für die Lebensmittelindustrie im Rahmen des Staatlichen Planungsausschusses

2 GENEHMIGT UND EINGEFÜHRT vom Staatlichen Komitee für Standards, Maßnahmen und (Maßnahmen

Telny-Geräte der UdSSR 28.05.65

3 STATT GOST 5667-51

4 VERWEISTE REGULIERUNGSDOKUMENTE

5 Die Begrenzung der Gültigkeitsdauer wurde durch das Dekret des Staatsstandards der UdSSR vom 27. S. 91 Nr. 1811 aufgehoben

6. AUSGABE in der geänderten Fassung.\e 1, 2, 3, genehmigt im Oktober 1980, Juli 1985, November 1991 (12-80, 10-85, 3-92)

GOST 5667-65. Brot und Backwaren. Annahmeregeln, Probenahmemethoden, Methoden zur Bestimmung der organoleptischen Indikatoren und der Masse von Produkten (mit Änderungen Nr. 1, 2, 3) GOST 5667-65 Gruppe H39 STAATLICHER STANDARD DER UNION SSR BROT- UND BACKWAREN Annahmeregeln, Probenahmemethoden, Methoden für Bestimmung von organoleptischen Indikatoren und Massen von Brot und Backwaren. Annahmeregeln, Probenahmemethoden, Methoden zur Bestimmung der organoleptischen Eigenschaften und der Masse Einführungsdatum 1966-01-01 INFORMATIONSDATEN und Messgeräte der UdSSR 28.05.65 3. STATT GOST 5667-51 4. VERWEIS NORMATIVE UND TECHNISCHE DOKUMENTE Bezeichnung von NTD, auf die verwiesen wird GOST 7328-82 GOST 18321-73 Artikelnummer 6.1 1.3; 2.1 GOST 29329-92 6.1 5. Die Begrenzung der Gültigkeitsdauer wurde durch das Dekret des Staatsstandards der UdSSR vom 27.11.91 N 1811 aufgehoben. 6. UMERZIEHUNG (April 1997) mit Änderungen N 1, 2, 3, genehmigt im Oktober 1980, Juli 1985, November 1991 (IUS 12-80, 10-85, 3-92) Diese Norm gilt für Brot, Backwaren, ausgefallene und diätetische Produkte und legt die Regeln für die Annahme von Produkten, Probenahmeverfahren für die Überwachung von organoleptischen und physikalisch-chemische Indikatoren und Methoden Bestimmung von organoleptischen Indikatoren und Masse. 1. ANNAHMEREGELN 1.1. Produkte werden chargenweise angenommen. Die Partei wird betrachtet: in der Expedition des Unternehmens - mit einem kontinuierlichen Prozess der Teigzubereitung, Brot oder gleichnamigen Backwaren, die von einem Team in einer Schicht hergestellt werden; im Chargenverfahren der Teigzubereitung Brot oder Backwaren, die von einem Team in einer Schicht aus einer Portion Teig hergestellt werden; im Vertriebsnetz - gleichnamige Brot- oder Backwaren, erhalten unter einem Frachtbrief. (Veränderte Ausgabe, Rev. N 3). 1.2. Indikatoren: Form, Oberfläche, Farbe und Gewicht werden auf 2-3 Tabletts von jedem Wagen, Behälter oder Gestell kontrolliert; 10 % der Produkte aus jedem Regal. Die Kontrollergebnisse werden auf den Wagen, Behälter, Regal, Regal erweitert, aus dem die Produkte entnommen wurden. Bei ungenügendem Ergebnis erfolgt eine laufende Kontrolle (Sortierung). (Veränderte Ausgabe, Rev. N 2, 3). 1.3. Zur Kontrolle organoleptischer Indikatoren (mit Ausnahme von Form, Oberfläche und Farbe) und physikalisch-chemischer Indikatoren wird eine Vorprobe nach der "losen" Methode gemäß GOST 18321 hergestellt. (Veränderte Ausgabe, Rev. N 2). 1.4. Die Größe einer repräsentativen Stichprobe wird wie folgt bestimmt. Bei der Herstellung einer Charge von Produkten in einem Unternehmen oder einer Charge, die in das Vertriebsnetz gelangt ist, werden einzelne Produkte aus Wagen, Behältern, Regalen, Regalen, Körben, Tabletts oder Schachteln in Höhe von 0,2% der gesamten Charge ausgewählt , aber nicht weniger als 5 Stk. - mit einer Masse eines einzelnen Produkts von 1 bis 3 kg; 0,3 % der Gesamtcharge, jedoch nicht weniger als 10 Stk. - mit einer Masse eines einzelnen Produkts von weniger als 1 kg. Die Ergebnisse der Analyse einer repräsentativen Probe werden auf die gesamte Charge ausgedehnt. (Veränderte Ausgabe, Rev. N 2, 3). 2. METHODEN FÜR DIE PROBENAHME UND VORBEREITUNG FÜR DIE ANALYSE 2.1. Zur Kontrolle der organoleptischen und physikalisch-chemischen Parameter wird die Probenahme aus einer repräsentativen Probe nach der "blinden" Methode gemäß GOST 18321 durchgeführt. (Geänderte Ausgabe, Änderung N 2). 2.2. Um organoleptische Indikatoren (mit Ausnahme von Form, Oberfläche und Farbe) sowie das Vorhandensein von Fremdeinschlüssen, Knirschen durch mineralische Verunreinigungen, Anzeichen von Krankheiten und Schimmel zu kontrollieren, werden fünf Produkteinheiten aus einer repräsentativen Stichprobe ausgewählt. 2.3. Zur Kontrolle der physikalischen und chemischen Parameter wird aus einer repräsentativen Probe eine Laborprobe in Höhe von: 1 Stck. - für Gewichts- und Stückgüter mit einem Gewicht von mehr als 400 g; mindestens 2 stk. - für Stückprodukte mit einem Gewicht von 400 bis einschließlich 200 g; mindestens 3 stk. - für Stückprodukte mit einem Gewicht von weniger als 200 bis einschließlich 100 g; mindestens 6 Stk. - für Stückprodukte mit einem Gewicht von weniger als 100 g Bei der Überprüfung der Produktqualität wählen die Kontrollorganisationen drei Laborproben aus. Bei der Kontrolle in der Bäckerei werden zwei davon in Papier verpackt, mit Schnur verschnürt, versiegelt oder versiegelt und an das Labor der Kontrollorganisation geschickt; der dritte wird im Labor des Herstellers analysiert. Bei der Überprüfung im Vertriebsnetz werden alle drei Laborproben ähnlich verpackt, zwei davon werden an das Labor der Kontrollorganisation gesendet, die dritte an das Labor des Herstellers. Im Labor der überwachenden Organisation wird eine Probe analysiert, die zweite verpackt, bei Meinungsverschiedenheiten in der Qualitätsbewertung gelagert und gemeinsam mit einem Vertreter des Herstellers analysiert. 2.2; 2.3. (Veränderte Ausgabe, Rev. N 2, 3). 2.4. Laborproben müssen von einem Auswahlakt begleitet werden, der Folgendes angibt: den Namen des Produkts; Name des Herstellers; Datum und Ort der Probenahme; Volumen und Chargennummer; der Zeitpunkt der Entnahme von Produkten aus dem Ofen oder der Zeitpunkt des Beginns und des Endes des Chargenbackens; Indikatoren, anhand derer Proben analysiert werden; Namen und Positionen der Personen, die die Proben genommen haben. 2.5. Physikalisch-chemische Indikatoren werden innerhalb der festgelegten Bedingungen für den Verkauf von Produkten bestimmt, jedoch nicht früher als eine Stunde für kleinteilige Produkte mit einem Gewicht von 200 g oder weniger und nicht früher als drei Stunden für andere Produkte. 2.4; 2.5. (Veränderte Ausgabe, Rev. N 2). Abschnitte 3-5. (Ausgeschlossen, Rev. N 2). 5a. METHODEN ZUR BESTIMMUNG ORGANOLEPTISCHER INDIKATOREN 5а.1. Indikatoren: Form, Oberfläche und Farbe werden durch Inspektion aller gemäß den Anforderungen von Abschnitt 1.2 ausgewählten Brot- oder Backwaren kontrolliert. 5a.2. Organoleptische Indikatoren (mit Ausnahme von Form, Oberfläche und Farbe) werden in Produkten, die gemäß den Anforderungen von Abschnitt 2.2 ausgewählt wurden, durch die Sinne (Geruch, Berührung, Sehen) kontrolliert. Abschnitt 5a. (Zusätzlich eingeführt, Rev. N 3). 6. METHODEN ZUR BESTIMMUNG DER MASSE 6.1. Bei der Bestimmung der Masse des Produkts werden verwendet: Waagen der durchschnittlichen Genauigkeitsklasse nach GOST 29329 mit einem Teilungswert von nicht mehr als 2 g für eine Masse von bis zu 200 g einschließlich; nicht mehr als 5 g bei einer Masse von mehr als 200 g; Gewichte der 5. Genauigkeitsklasse nach GOST 7328*. _________________ * Auf dem Territorium Russische Föderation GOST 7328-2001 ist gültig. - „CODE“ notieren. 6.2. Überprüfen Sie vor der Durchführung von Messungen die korrekte Installation der Waage. 6.3. Die Bestimmung der Masse eines einzelnen Produkts erfolgt durch Wiegen von mindestens 10 Stück. Produkte ohne Verpackung von denen, die gemäß der Anforderung von Abschnitt 1.2 ausgewählt wurden. Das Durchschnittsgewicht des Produkts wird als arithmetisches Mittel aus dem gleichzeitigen Wiegen von 10 Stück bestimmt. Produkte ohne Verpackung von denen, die gemäß der Anforderung von Abschnitt 1.2 ausgewählt wurden. (Veränderte Ausgabe, Rev. N 3). 6.4. In Ermangelung der Möglichkeit der gleichzeitigen Platzierung von 10 Stk. Produkte auf der Waagenplattform, sowie wenn die Gesamtmasse der Produkte die maximale Wiegegrenze der Waage überschreitet, ist es erlaubt, die Produkte einzeln oder in mehreren Stücken auf derselben Waage zu wiegen, wobei die Ergebnisse der einzelnen Wägungen summiert werden. 6.5. Abweichungen der Masse eines einzelnen Produkts und der durchschnittlichen Masse sind definiert als die Differenz zwischen den Messergebnissen und der ermittelten Masse, bezogen auf die ermittelte Masse und ausgedrückt in Prozent. Gewichtsabweichungen sollten die in den Zulassungsdokumenten für Brot und Backwaren zulässigen Abweichungen nicht überschreiten. Abschnitt 6. (Zusätzlich eingeführt, Rev. N 2).

Name:

Brot und Backwaren. Annahmeregeln, Probenahmeverfahren, Verfahren zur Bestimmung der organoleptischen Indikatoren und der Produktmasse

Aktiv

Einführungsdatum:

Kündigungsdatum:

Ersetzt mit:

Text GOST 5667-65 Brot und Backwaren. Annahmeregeln, Probenahmeverfahren, Verfahren zur Bestimmung der organoleptischen Indikatoren und der Produktmasse

GOST 5667-65

ZWISCHENSTAATLICHER STANDARD

BROT UND BACKWAREN

ANNAHMEREGELN, PROBENAHMEMETHODEN, METHODEN ZUR BESTIMMUNG DER ORGANOLEPTISCHEN INDIKATOREN UND DES GEWICHTS DER PRODUKTE

Offizielle Ausgabe

Standartinform

ZWISCHENSTAATLICH

Gruppe H39 STANDARD

BROT UND BACKWAREN

Annahmeregeln, Probenahmeverfahren, Verfahren zur Bestimmung der organoleptischen Indikatoren und der Produktmasse

Brot und Backwaren.

Annahmeregeln, Probenahmeverfahren, Verfahren zur Bestimmung der organoleptischen Eigenschaften und der Masse

Einführungsdatum 1996-01-01

Diese Norm gilt für Brot, Backwaren, Süßwaren und diätetische Produkte und legt die Regeln für die Annahme von Produkten, Probenahmeverfahren zur Überwachung organoleptischer und physikalisch-chemischer Indikatoren und Verfahren zur Bestimmung von organoleptischen Indikatoren und Gewicht fest.

1 ANNAHMEREGELN

1.1 Produkte werden in Chargen angenommen. Die Partei gilt als:

in der Expedition des Unternehmens - mit einem kontinuierlichen Prozess der Teigzubereitung, Brot oder gleichnamigen Backwaren, die von einem Team in einer Schicht hergestellt werden; im Chargenverfahren der Teigzubereitung Brot oder Backwaren, die von einem Team in einer Schicht aus einer Portion Teig hergestellt werden;

im Vertriebsnetz - gleichnamige Brot- oder Backwaren, erhalten unter einem Frachtbrief.

(Überarbeitete Ausgabe, Rev. Nr. 3).

1.2 Indikatoren: Form, Oberfläche, Farbe und Gewicht werden auf 2-3 Tabletts von jedem Wagen, Behälter oder Gestell kontrolliert: 10 % der Produkte von jedem Regal.

Die Kontrollergebnisse werden auf den Wagen, Behälter, Regal, Regal erweitert, aus dem die Produkte entnommen wurden. Bei ungenügendem Ergebnis erfolgt eine laufende Kontrolle (Sortierung).

1.3 Zur Kontrolle organoleptischer Indikatoren (mit Ausnahme von Form, Oberfläche und Farbe) und physikalisch-chemischer Indikatoren wird eine repräsentative Probe nach der "losen" Methode gemäß GOST 18321 hergestellt.

(Überarbeitete Ausgabe, Rev. Nr. 2).

1.4 Der Umfang einer repräsentativen Stichprobe wird wie folgt bestimmt. Bei der Herstellung einer Charge von Produkten in einem Unternehmen oder einer Charge, die in das Vertriebsnetz gelangt ist, werden einzelne Produkte aus Wagen, Behältern, Regalen, Regalen, Körben, Tabletts oder Schachteln in Höhe von 0,2% der gesamten Charge ausgewählt , aber nicht weniger als 5 Stk. - mit einer Masse eines einzelnen Produkts von 1 bis 3 kg; 0,3 % der Gesamtcharge, jedoch nicht weniger als 10 Stk. - mit einer Masse eines einzelnen Produkts von weniger als 1 kg.

Die Ergebnisse der Analyse einer repräsentativen Probe werden auf die gesamte Charge ausgedehnt.

(Geänderte Ausgabe, Rev. Nr. 2, 3).

2 PROBENAHMEMETHODEN UND VORBEREITUNG FÜR DIE ANALYSE

2.1 Zur Kontrolle der organoleptischen und physikalisch-chemischen Parameter erfolgt die Probenahme aus einer repräsentativen Probe nach der "blinden" Methode gemäß GOST 18321.

(Überarbeitete Ausgabe, Rev. Nr. 2).

Amtliche Veröffentlichung Nachdruck verboten

2.2 Zur Kontrolle der organoleptischen Indikatoren (mit Ausnahme von Form, Oberfläche und Farbe) sowie des Vorhandenseins von Fremdeinschlüssen, Knirschen durch mineralische Verunreinigungen, Anzeichen von Krankheiten und Schimmel werden fünf Produkteinheiten aus einer repräsentativen Stichprobe ausgewählt.

2.3 Zur Kontrolle physikalischer und chemischer Parameter wird aus einer repräsentativen Probe eine Laborprobe entnommen in der Menge von:

1 PC. - für Gewichts- und Stückgüter mit einem Gewicht von mehr als 400 g; mindestens 2 stk. - für Stückprodukte mit einem Gewicht von 400 bis einschließlich 200 g; mindestens 3 stk. - für Stückprodukte mit einem Gewicht von weniger als 200 bis einschließlich 100 g; mindestens 6 Stk. - für Stückprodukte mit einem Gewicht von weniger als 100 g.

Bei der Überprüfung der Produktqualität wählen Kontrollorganisationen drei Laborproben aus.

Bei der Kontrolle in einer Bäckerei werden zwei davon in Papier verpackt, mit Bindfaden verschnürt, versiegelt oder versiegelt und an das Labor der Kontrollorganisation geschickt; der dritte wird im Labor des Herstellers analysiert.

Bei der Überprüfung im Vertriebsnetz werden alle drei Laborproben ähnlich verpackt, zwei davon werden an das Labor der Kontrollorganisation gesendet, die dritte an das Labor des Herstellers.

Im Labor der überwachenden Organisation wird eine Probe analysiert, die zweite verpackt, bei Meinungsverschiedenheiten in der Qualitätsbewertung gelagert und gemeinsam mit einem Vertreter des Herstellers analysiert.

2.2, 2.3 (Geänderte Ausgabe, Rev. Nr. 2, 3).

2.4 Labormuster müssen von einem Auswahlzertifikat begleitet sein, das Folgendes enthält: den Namen des Produkts;

Name des Herstellers; Datum und Ort der Probenahme; Volumen und Chargennummer;

der Zeitpunkt der Entnahme von Produkten aus dem Ofen oder der Zeitpunkt des Beginns und des Endes des Chargenbackens; Indikatoren, anhand derer Proben analysiert werden; Namen und Positionen der Personen, die die Proben genommen haben.

2.5 Physikalische und chemische Indikatoren werden innerhalb der festgelegten Bedingungen für den Verkauf von Produkten bestimmt, jedoch nicht früher als eine Stunde für kleinteilige Produkte mit einem Gewicht von 200 g oder weniger und nicht früher als drei Stunden für andere Produkte.

2.4, 2.5 (Revision, Rev. Nr. 2).

Sek. 3-5 (Gelöscht, Rev. Nr. 2).

5a METHODEN ZUR BESTIMMUNG ORGANOLEPTISCHER INDIKATOREN

5a. 1 Indikatoren: Form, Oberfläche und Farbe werden durch Inspektion aller gemäß den Anforderungen von Abschnitt 1.2 ausgewählten Brot- oder Backwaren kontrolliert.

5a.2 Organoleptische Indikatoren (mit Ausnahme von Form, Oberfläche und Farbe) werden in Produkten, die gemäß den Anforderungen von Abschnitt 2.2 ausgewählt wurden, durch die Sinne (Geruch, Berührung, Sehen) kontrolliert.

Sek. 5a (Zusätzlich eingeführt, Rev. Nr. 3).

6 METHODEN ZUR MASSE BESTIMMUNG

6.1 Bei der Bestimmung der Masse des Produkts gilt:

Waagen der mittleren Genauigkeitsklasse gemäß GOST 29329 mit einem Teilungswert von nicht mehr als 2 g für eine Masse von bis zu 200 g einschließlich; nicht mehr als 5 g bei einer Masse von mehr als 200 g; Gewichte der 5. Genauigkeitsklasse nach GOST 7328.

6.2 Überprüfen Sie vor der Durchführung von Messungen die korrekte Installation der Waage.

6.1, 6.2 (Zusätzlich eingeführt, Änderungsantrag Nr. 2).

6.3 Die Bestimmung der Masse eines einzelnen Produkts erfolgt durch Wiegen von mindestens 10 Stück. Produkte ohne Verpackung von denen, die gemäß den Anforderungen von Abschnitt 1.2 ausgewählt wurden.

Das Durchschnittsgewicht des Produkts wird als arithmetisches Mittel aus dem gleichzeitigen Wiegen von 10 Stück bestimmt. Produkte ohne Verpackung von denen, die gemäß den Anforderungen von Abschnitt 1.2 ausgewählt wurden.

(Geänderte Ausgabe, Rev. Nr. 2, 3).

6.4 Besteht keine Möglichkeit der gleichzeitigen Platzierung von 10 Stk. Produkte auf der Waagenplattform, sowie wenn das Gesamtgewicht der Produkte die maximale Wiegegrenze der Waage überschreitet, ist es erlaubt, die Produkte einzeln oder mehrere Teile auf derselben Waage zu wiegen, wobei die Ergebnisse der einzelnen Wägungen summiert werden.

6.5 Abweichungen der Masse eines einzelnen Produkts und der durchschnittlichen Masse werden als Differenz zwischen den Messergebnissen und der ermittelten Masse ermittelt, bezogen auf die ermittelte Masse und in Prozent ausgedrückt. Gewichtsabweichungen sollten die in den Zulassungsdokumenten für Brot und Backwaren zulässigen Abweichungen nicht überschreiten.

6.4, 6.5 (Zusätzlich eingeführt, Änderungsantrag Nr. 2).

INFORMATIONEN

1 ENTWICKELT UND EINGEFÜHRT vom Staatlichen Ausschuss für die Lebensmittelindustrie im Rahmen des Staatlichen Planungsausschusses

2 GENEHMIGT UND EINGEFÜHRT vom Staatlichen Komitee für Standards, Maßnahmen und Messungen

Telny-Geräte der UdSSR 28.05.65

3 STATT GOST 5667-51

4 VERWEISTE REGULIERUNGSDOKUMENTE

5 Die Begrenzung der Gültigkeitsdauer wurde durch das Dekret des Staatsstandards der UdSSR vom 27. November 1991 Nr. 1811 aufgehoben

6. AUSGABE mit Änderungen Nr. 1, 2, 3 genehmigt im Oktober 1980, Juli 1985, November 1991 (12-80, 10-85, 3-92)

  • GOST 15113.2-77 Lebensmittelkonzentrate. Methoden zur Bestimmung von Verunreinigungen und Schädlingsbefall von Getreidebeständen
  • GOST 15113.3-77 Lebensmittelkonzentrate. Methoden zur Bestimmung organoleptischer Indikatoren, der Gebrauchsfertigkeit von Konzentraten und zur Beurteilung der Dispersion der Suspension
  • GOST 15113.4-77 Lebensmittelkonzentrate. Methoden zur Feuchtigkeitsbestimmung
  • GOST 15113.5-77 Lebensmittelkonzentrate. Methoden zur Bestimmung des Säuregehalts
  • GOST 15113.6-77 Lebensmittelkonzentrate. Methoden zur Bestimmung von Saccharose
  • GOST 15113.7-77 Lebensmittelkonzentrate. Methoden zur Bestimmung von Speisesalz
  • GOST 15113.8-77 Lebensmittelkonzentrate. Methoden zur Aschebestimmung
  • GOST 15113.9-77 Lebensmittelkonzentrate. Methoden zur Fettbestimmung
  • GOST 23455-79 Vorbereitung "Mastoprim". Technische Bedingungen
  • GOST 26186-84 Verarbeitete Produkte aus Obst und Gemüse, Fleischkonserven und Fleisch und Gemüse. Methoden zur Bestimmung von Chloriden
  • GOST 26671-85 Verarbeitetes Obst und Gemüse, Fleischkonserven und Fleisch und Gemüse. Probenvorbereitung für die Laboranalyse
  • GOST 26889-86 Lebensmittel- und Aromaprodukte. Allgemeine Richtlinien für die Bestimmung des Stickstoffgehalts nach der Kjeldahl-Methode
  • GOST 26928-86 Lebensmittel. Methode zur Eisenbestimmung
  • GOST 26929-94 Lebensmittelrohstoffe und -produkte. Probenvorbereitung. Mineralisierung zur Bestimmung des Gehalts an toxischen Elementen
  • GOST 26930-86 Lebensmittelrohstoffe und -produkte. Methode zur Bestimmung von Arsen
  • GOST 26931-86 Lebensmittelrohstoffe und -produkte. Methoden zur Bestimmung von Kupfer
  • GOST 26932-86 Lebensmittelrohstoffe und -produkte. Bleibestimmungsmethoden
  • GOST 26933-86 Lebensmittelrohstoffe und -produkte. Methoden zur Bestimmung von Cadmium
  • GOST 26934-86 Lebensmittelrohstoffe und -produkte. Verfahren zur Bestimmung von Zink
  • GOST 26935-86 Lebensmittelkonserven. Methode zur Bestimmung von Zinn
  • GOST 26971-86 Getreide, Getreide, Mehl, Haferflocken für Babynahrung. Verfahren zur Bestimmung des Säuregehalts
  • GOST 30178-96 Lebensmittelrohstoffe und -produkte. Atomabsorptionsverfahren zur Bestimmung toxischer Elemente
  • GOST 30538-97 Lebensmittel. Verfahren zur Bestimmung toxischer Elemente durch Atomemissionsverfahren
  • GOST 31643-2012 Saftprodukte. Bestimmung von Ascorbinsäure durch Hochleistungsflüssigkeitschromatographie
  • GOST 31644-2012 Saftprodukte. Bestimmung von 5-Hydroxymethylfurfural durch Hochleistungsflüssigkeitschromatographie
  • GOST 31660-2012 Lebensmittel. Stripping-voltammetrisches Verfahren zur Bestimmung der Massenkonzentration von Jod
  • GOST 31669-2012 Saftprodukte. Bestimmung von Saccharose, Glucose, Fructose und Sorbit durch Hochleistungsflüssigkeitschromatographie
  • GOST 5512-50 Lebensmittel- und Aromaprodukte und Getränke. Methoden zur Bestimmung von Arsen
  • GOST 5667-65 Brot und Backwaren. Annahmeregeln, Probenahmeverfahren, Verfahren zur Bestimmung der organoleptischen Indikatoren und der Produktmasse
  • GOST 5668-68 Brot und Backwaren. Methoden zur Bestimmung des Massenanteils von Fett
  • GOST 5669-96 Backwaren. Verfahren zur Bestimmung der Porosität
  • GOST 5698-51 Brot und Backwaren. Methoden zur Bestimmung des Massenanteils von Speisesalz
  • GOST 8756.0-70 Lebensmittelkonserven. Probenahme und Vorbereitung zum Testen
  • GOST 8756.1-79 Lebensmittelkonserven. Methoden zur Bestimmung von organoleptischen Indikatoren, Nettogewicht oder Volumen und Massenanteil von Bestandteilen
  • GOST 8756.17-70 Lebensmittelkonserven. Verfahren zur Bestimmung des Schmelzpunktes von Gelee in Fleischkonserven
  • GOST 8756.4-70 Lebensmittelkonserven. Verfahren zur Bestimmung des Gehalts an mineralischen Verunreinigungen (Sand)
  • GOST 25555.1-2014 Obst- und Gemüseverarbeitungsprodukte. Verfahren zur Bestimmung flüchtiger Säuren
  • GOST 25555.5-2014 Obst- und Gemüseverarbeitungsprodukte. Methoden zur Bestimmung von Schwefeldioxid
  • GOST 26313-2014 Obst- und Gemüseverarbeitungsprodukte. Annahmeregeln und Stichprobenverfahren
  • GOST 26671-2014 Verarbeitetes Obst und Gemüse, Fleischkonserven und Fleisch und Gemüse. Probenvorbereitung für die Laboranalyse
  • GOST 31983-2012 Lebensmittel, Futtermittel, Lebensmittelrohstoffe. Methoden zur Bestimmung des Gehalts an polychlorierten Biphenylen
  • GOST 32249-2013 Saftprodukte. Bestimmung von Ethylalkohol durch enzymatische Methode
  • GOST 32711-2014 Obst- und Gemüseverarbeitungsprodukte. Bestimmung von Gesamt-Schwefeldioxid durch enzymatische Methode
  • GOST 32712-2014 Saftprodukte. Bestimmung von Fumarsäure durch Hochleistungsflüssigkeitschromatographie
  • GOST 32771-2014 Saftprodukte. Bestimmung organischer Säuren durch Umkehrphasen-Hochleistungsflüssigkeitschromatographie
  • GOST 32780-2014 Lebensmittel. Methoden zur Identifizierung und Bestimmung des Massenanteils synthetischer Farbstoffe in gefrorenen Desserts
  • GOST 32797-2014 Lebensmittel, Lebensmittelrohstoffe. Verfahren zur Bestimmung des Restgehalts von Chinolonen mittels Hochleistungsflüssigkeitschromatographie mit einem massenspektrometrischen Detektor
  • GOST 32798-2014 Lebensmittel, Lebensmittelrohstoffe. Verfahren zur Bestimmung des Restgehaltes an Aminoglykosiden mittels Hochleistungsflüssigkeitschromatographie mit einem massenspektrometrischen Detektor
  • GOST 32799-2014 Saftprodukte. Bestimmung freier Aminosäuren durch Ionenaustauschchromatographie
  • GOST 32800-2014 Saftprodukte. Bestimmung des Vorhandenseins von Zusatzstoffen in Glucose- und Fructosesirupen durch Gaschromatographie
  • GOST 32834-2014 Lebensmittel, Lebensmittelrohstoffe. Verfahren zur Bestimmung des Restgehalts von Anthelminthika mittels Hochleistungsflüssigkeitschromatographie mit einem massenspektrometrischen Detektor
  • GOST 32841-2014 Saftprodukte. Gaschromatographische Bestimmung von Ethanol in Aromaten
  • GOST 32903-2014 Saftprodukte. Bestimmung von wasserlöslichen Vitaminen: Thiamin (B1), Riboflavin (B2), Pyridoxin (B6) und Nicotinamid (PP) durch Umkehrphasen-Hochleistungsflüssigkeitschromatographie
  • GOST 32919-2014 Saftprodukte. Verfahren zur Bestimmung von Restmengen an Methanol
  • GOST 33163-2014 Saftprodukte. Definition von Bakterien der Gattung Alicyclobacillus
  • GOST R 56201-2014 Funktionelle Lebensmittel. Methoden zur Bestimmung der bifidogenen Eigenschaften
  • GOST R ISO 21571-2014 Lebensmittel. Analyseverfahren zum Nachweis gentechnisch veränderter Organismen und daraus gewonnener Produkte. Extraktion von Nukleinsäuren
  • GOST 28038-2013 Obst- und Gemüseverarbeitungsprodukte. Methoden zur Bestimmung von Mykotoxin Patulin
  • GOST 31671-2012 Lebensmittel. Definition von Spurenelementen. Probenvorbereitung durch Mineralisierung bei erhöhtem Druck
  • GOST 33303-2015 Lebensmittel. Probenahmeverfahren zur Bestimmung von Mykotoxinen
  • GOST 33312-2015 Saftprodukte. Bestimmung von Guajakol mittels Gaschromatographie
  • GOST R 55578-2013 Spezialisierte Lebensmittel. Verfahren zur Bestimmung der Osmolalität
  • GOST 31707-2012 Lebensmittel. Definition von Spurenelementen. Bestimmung von Gesamt-Arsen und Selen durch Atomabsorptionsspektrometrie mit Erzeugung von Hydriden mit vorheriger Mineralisierung der Probe unter Druck
  • GOST 32223-2013 Saftprodukte. Bestimmung von Pektin durch photometrische Methode
  • GOST R 55518-2013 Weinerzeugnisse. Bestimmung der Zusammensetzung von gelöstem Kohlendioxid durch Isotopenbilanzierung
  • GOST 33277-2015 Saftprodukte. Bestimmung der Massenkonzentration von Carotinoiden durch Hochleistungsflüssigkeitschromatographie
  • GOST 33615-2015 Lebensmittel, Lebensmittelrohstoffe. Enzymimmunoassay-Verfahren zur Bestimmung des Restgehalts des Furazolidon-Metaboliten
  • GOST 33634-2015 Lebensmittel, Lebensmittelrohstoffe. ELISA-Verfahren zur Bestimmung des Restgehalts von Fluorchinolon-Antibiotika
  • GOST R 54634-2011 Funktionelle Lebensmittel. Methode zur Bestimmung von Vitamin E
  • GOST R 54635-2011 Funktionelle Lebensmittel. Methode zur Bestimmung von Vitamin A
  • GOST R 54637-2011 Funktionelle Lebensmittel. Methode zur Bestimmung von Vitamin D3
  • GOST 33616-2015 Lebensmittel, Lebensmittelrohstoffe. Verfahren zur Bestimmung des Restgehaltes von arsenhaltigen Wachstumsförderern mittels Hochleistungsflüssigkeitschromatographie-Massenspektrometrie mit induktiv gekoppeltem Plasma
  • GOST 31694-2012 Lebensmittel, Lebensmittelrohstoffe. Verfahren zur Bestimmung des Restgehalts von Tetracyclin-Antibiotika mittels Hochleistungsflüssigkeitschromatographie mit einem massenspektrometrischen Detektor
  • GOST 31903-2012 Lebensmittel. Express-Methode zur Bestimmung von Antibiotika
  • GOST 32014-2012 Lebensmittel, Lebensmittelrohstoffe. Verfahren zur Bestimmung des Restgehalts von Metaboliten von Nitrofuranen mittels Hochleistungsflüssigkeitschromatographie mit einem massenspektrometrischen Detektor
  • GOST 32161-2013 Lebensmittel. Verfahren zur Bestimmung des Gehalts an Cäsium Cs-137
  • GOST 32163-2013 Lebensmittel. Verfahren zur Bestimmung des Gehalts an Strontium Sr-90
  • GOST 32164-2013 Lebensmittel. Probenahmeverfahren zur Bestimmung von Strontium Sr-90 und Cäsium Cs-137
  • GOST 33780-2016 Lebensmittel, Futtermittel, Mischfutter. Bestimmung von Aflatoxin B1 durch Hochleistungsflüssigkeitschromatographie unter Verwendung von Aluminiumoxid-Reinigung
  • GOST R 54390-2011 Lebensmittel. Bestimmung des Gesamtstickstoffgehaltes durch Verbrennung nach der Methode von Dumas und Berechnung des Proteingehaltes. Teil 2: Getreide, Hülsenfrüchte und gemahlene Körner
  • GOST R 54904-2012 Lebensmittel, Lebensmittelrohstoffe. Verfahren zur Bestimmung des Restgehalts von Sulfonamiden, Nitroimidazolen, Penicillinen, Amphenicolen mittels Hochleistungsflüssigkeitschromatographie mit massenspektrometrischem Detektor
  • GOST R 55339-2012 Saftprodukte. Bestimmung von Anionen durch Ionenaustauschchromatographie
  • GOST R 54058-2010 Funktionelle Lebensmittel. Methode zur Bestimmung von Carotinoiden
  • GOST ISO 8587-2015 Organoleptische Analyse. Methodik. Reichweite
  • GOST 33824-2016 Lebensmittel und Lebensmittelrohstoffe. Stripping-voltammetrisches Verfahren zur Bestimmung des Gehalts an toxischen Elementen (Cadmium, Blei, Kupfer und Zink)
  • GOST 33971-2016 Lebensmittel, Lebensmittelrohstoffe. Verfahren zur Bestimmung des Restgehalts von Carbadox- und Olaquindox-Metaboliten mittels Hochleistungsflüssigkeitschromatographie mit massenspektrometrischem Detektor
  • GOST 34137-2017 Lebensmittel, Lebensmittelrohstoffe. Verfahren zur Bestimmung des Restgehalts von Cephalosporinen mittels Hochleistungsflüssigkeitschromatographie mit massenspektrometrischer Detektion
  • GOST 34138-2017 Lebensmittel, Lebensmittelrohstoffe. Verfahren zur Bestimmung des Restgehalts an makrozyklischen Lactonen mittels Hochleistungsflüssigkeitschromatographie mit fluorimetrischer Detektion
  • GOST R 57513-2017 Spezialisierte Lebensmittel. Methoden zur Bestimmung von Beta-Glucanen
  • GOST 34110-2017 Gefrorenes Obst, Gemüse, Pilze und Produkte ihrer Verarbeitung. Annahmeregeln und Stichprobenverfahren
  • GOST 34136-2017 Lebensmittel, Lebensmittelrohstoffe. Verfahren zur Bestimmung des Restgehalts von Makroliden, Lincosamiden und Pleuromutilinen mittels Hochleistungsflüssigkeitschromatographie mit massenspektrometrischer Detektion
  • GOST 34139-2017 Lebensmittel, Lebensmittelrohstoffe. Verfahren zur Bestimmung des Restgehalts von Beruhigungsmitteln und Adrenoblockern mittels Hochleistungsflüssigkeitschromatographie mit massenspektrometrischer Detektion
  • GOST 34164-2017 Lebensmittel, Lebensmittelrohstoffe. ELISA-Verfahren zur Bestimmung des Restgehalts des Furacilin-Metaboliten
  • GOST 34285-2017 Lebensmittel, Lebensmittelrohstoffe. Verfahren zum Nachweis von chemotherapeutischen Arzneimitteln für den veterinärmedizinischen Gebrauch durch Enzymimmunoassay mit Chemolumineszenz-Nachweis unter Verwendung von Biochip-Technologie
  • GOST ISO 20633-2018 Mischungen für die künstliche Ernährung von Kleinkindern und Mischungen für die enterale Ernährung von Erwachsenen. Bestimmung von Vitamin E und Vitamin A durch Normalphasen-Hochleistungsflüssigkeitschromatographie
  • GOST ISO 20634-2018 Mischungen für die künstliche Ernährung von Kleinkindern und Mischungen für die enterale Ernährung von Erwachsenen. Bestimmung von Vitamin B12 durch Umkehrphasen-Hochleistungsflüssigkeitschromatographie
  • GOST ISO 20637-2018 Mischungen für die künstliche Ernährung von Kleinkindern und Mischungen für die enterale Ernährung von Erwachsenen. Bestimmung von Myo-Inosit durch Flüssigchromatographie und gepulste Amperometrie
  • GOST ISO 20647-2018 Mischungen für die künstliche Ernährung von Kleinkindern und Mischungen für die enterale Ernährung von Erwachsenen. Bestimmung von Gesamtjod. Massenspektrometrie mit induktiv gekoppeltem Plasma (ICP-MS)
  • GOST ISO 20649-2018 Mischungen für die künstliche Ernährung von Kleinkindern und Mischungen für die enterale Ernährung von Erwachsenen. Bestimmung des Gehalts an Chrom, Selen und Molybdän. Massenspektrometrie mit induktiv gekoppeltem Plasma (ICP-MS)
  • GOST 34462-2018 Lebensmittel, Lebensmittelrohstoffe, Futtermittel. Bestimmung des Gehalts an anorganischem Arsen durch Hochleistungsflüssigkeitschromatographie - Massenspektrometrie mit induktiv gekoppeltem Plasma
  • GOST EN 12821-2014 Lebensmittel. Bestimmung von Cholecalciferol (Vitamin D3) und Ergocalciferol (Vitamin D2) mittels Hochleistungsflüssigkeitschromatographie
  • GOST EN 12822-2014 Lebensmittel. Bestimmung von Vitamin E (Alpha-, Beta-, Gamma- und Delta-Tocopherole) durch Hochleistungsflüssigkeitschromatographie
  • GOST EN 12823-2-2014 Lebensmittel. Bestimmung des Vitamin-A-Gehalts durch Hochleistungsflüssigkeitschromatographie. Teil 2. Beta-Carotin-Messung
  • GOST EN 12856-2015 Lebensmittel. Bestimmung von Acesulfam-Kalium, Aspartam und Saccharin durch Hochleistungsflüssigkeitschromatographie