Arbeitsschutzhinweise für den Betreiber einer mobilen Dampfentparaffinierungsanlage. Betreiber einer mobilen Dampfentparaffinierungsanlage Berufswunsch Betreiber einer Dampfentwachsungsanlage.

Betreiber einer mobilen Dampfentparaffinierungsanlage Ist ein Spezialist in der Öl- und Gasindustrie, der mobile Dampfentparaffinierungsanlagen und -anlagen wartet und für die Wartung des technologischen Prozesses zum Entparaffinieren von Ölquellen, Strömungsleitungen, Ölsammeleinheiten, Heizwasserleitungen und anderen feldtechnischen Anlagen mit Dampf verantwortlich ist.

Für die Berufszulassung ist der Betreiber einer mobilen Dampfentparaffinierungsanlage es ist eine Berufsausbildung im Lehrgang "Bediener einer mobilen Dampfentwachsungsanlage" erforderlich.

Für die Arbeit als Fahrer einer mobilen Dampfentparaffinanlage ist neben der Berufsausbildung eine mittlere Berufsausbildung (Fachschule / Fachhochschule) erforderlich, während die Ausbildung nicht spezialisiert sein muss.

Bedienerkurse für mobile Dampfentwachsungsanlagen

Das Ausbildungszentrum „PromResurs“ führt eine Ausbildung zum Fahrer einer mobilen Dampfentparaffinierungsanlage durch.

Spezialisten der Öl- und Gassparte des PromResurs-Schulungszentrums haben ein Ausbildungsprogramm für den Beruf des Bedieners von mobilen Dampfentparaffinierungsanlagen entwickelt.

Die Entwicklung eines Ausbildungsprogramms für den Beruf des Bedieners von Dampfmobilentwachsungsanlagen erfolgte unter Berücksichtigung von:

  • Bundesgesetz Nr. 116-FZ vom 21. Juli 1997 "Über die Arbeitssicherheit gefährlicher Produktionsanlagen";
  • Verordnung von Rostekhnadzor N 101 vom 12. März 2013 „Über die Genehmigung der föderalen Normen und Vorschriften im Bereich der Arbeitssicherheit“ Sicherheitsvorschriften in der Öl- und Gasindustrie“.

Die Schulung der Bediener einer mobilen Dampfentparaffinierungsanlage erfolgt unter Berücksichtigung der behördlichen Dokumentation zum Betrieb der Geräte und der sicheren Arbeitsbedingungen.

Bei der Schulung des Bedieners einer mobilen Dampfentparaffinierungsanlage werden folgende Themen behandelt:

  • der Prozess der Öl- und Gasförderung in seinem technologischen Teil;
  • physikalische und chemische Eigenschaften von Öl, Gas, Paraffin und Dampf;
  • Betrieb von Ölquellen;
  • Betrieb einer Entparaffinierungsanlage;
  • Beschreibung der Technologie zum Entparaffinieren von Ölquellen, Ölaustragseinheiten und Strömungsleitungen mit Dampf oder heißem Öl;
  • Bohrlochverrohrung mit technologischen Einheiten;
  • Betriebsparameter von Motor, Kessel, Ölheizung;
  • die Grundlagen der Klempnerarbeit;
  • sichere Arbeitsbedingungen.

Trainingsarten:

  • Grundschulbildung (Berufsausbildung für 3, 5, 6 Kategorien);
  • Weiterbildung (Aufstockung in der Kategorie 5, 6 Kategorien).

Erfordert einen berufsbildenden Sekundarschulabschluss.

Zubereitungsformen:

  • Vollzeitausbildung im Ausbildungszentrum "PromResource";
  • mit dem Weggang des Lehrers zum Betrieb des Kunden:
    - die Ausreise erfolgt im gesamten Gebiet der Russischen Föderation;
  • Fernunterricht:
    - dem Mitarbeiter ein Zugang zum Fernunterrichtsportal gewährt wird;
    - Dem Mitarbeiter wird ein Lehrer zur Beratung zu Schulungsmaterialien zugeteilt;
    - nach der Beherrschung des Materials wird eine Testaufgabe aus der Ferne bestanden;
    - Nach bestandener Prüfungsaufgabe absolviert der Mitarbeiter ein Praktikum am Arbeitsplatz.

0,1. Das Dokument tritt ab dem Zeitpunkt seiner Genehmigung in Kraft.

0,2. Dokumententwickler: _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _.

0,3. Das Dokument wurde vereinbart: _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _.

0,4. Dieses Dokument wird periodisch in Abständen von höchstens 3 Jahren überprüft.

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1. Die Position „Betreiber einer mobilen Dampfentparaffinierungsanlage der 6. Klasse“ gehört zur Kategorie „Arbeiter“.

1.2. Qualifikationsanforderungen - Berufsausbildung. Die Weiterbildung. Berufserfahrung als Fahrer einer mobilen Dampfentparaffinierungsanlage der 5. Kategorie - mindestens 1 Jahr.

1.3. Kennt und wendet bei Tätigkeiten an:
- technologischer Prozess der Öl- und Gasförderung;
- physikalische und chemische Eigenschaften von Öl, Dampf und Paraffin;
- Methoden zum Betrieb von Ölquellen;
- Rohrleitungspläne für den Bohrlochkopf;
- Gerät und Betriebsregeln der Anlage, Einheit, Haupt- und Zusatzausrüstung, Apparate, Instrumente, Autos;
- technologisches Regime und Arbeitsverfahren zum Entparaffinieren von Ölquellen mit Dampf oder heißem Öl, Ableitungen und Ölsammeleinheiten;
- Installation.

1.4. Der Fahrer einer mobilen Dampfentwachsungsanlage der 6. Klasse wird auf Anordnung der Organisation (Unternehmen / Institution) ernannt und entlassen.

1.5. Der Fahrer der mobilen Dampfentwachsungsanlage der 6. Klasse berichtet direkt an _ _ _ _ _ _ _ _ _.

1.6. Der Fahrer der mobilen Dampfentwachsungsanlage der 6. Klasse überwacht die Arbeit von _ _ _ _ _ _ _ _ _.

1.7. Der Fahrer einer mobilen Dampfentparaffinierungsanlage der 6. Kategorie wird während seiner Abwesenheit durch eine nach dem festgelegten Verfahren bestellte Person ersetzt, die die entsprechenden Rechte erwirbt und für die ordnungsgemäße Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben verantwortlich ist.

2. Beschreibung der Arbeit, Aufgaben und Pflichten

2.1. Bedient mobile Dampfentwachsungsanlagen und auf einem Autochassis montierte Anlagen mit einem Arbeitsdampfdruck von über 95 kgf/cm 2 inklusive.

2.2. Bereitet die Anlage, das Gerät für den Betrieb in der Anlage vor.

2.3. Leitet den technologischen Prozess zum Entparaffinieren von Ölquellen, Ableitungen, Ölsammeleinheiten, Heizwasserleitungen und anderen industriellen technologischen Einrichtungen mit Dampf.

2.4. Verbindet Einheiten mit Brunnen, industriellen technologischen Anlagen.

2.5. Verlegt Leitungen zum Entparaffinieren durch Erhitzen mit Dampf oder heißem Öl.

2.6. Überwacht die Parameter des Kessels oder Ölheizers, des Motors, der Instrumentierung und aller Hilfsmechanismen des Geräts, der Installation.

2.7. Montage und Demontage von Geräten, Geräten und Instrumenten der Anlage.

2.8. Führt vorbeugende und routinemäßige Reparaturen von Geräten durch.

2.9. Fährt ein Auto.

2.10. Führt ein Protokoll des Installationsvorgangs.

2.11. Kennt, versteht und wendet die aktuellen regulatorischen Dokumente im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit an.

2.12. Kennt und erfüllt die Anforderungen der behördlichen Verordnungen zum Arbeits- und Umweltschutz, hält die Normen, Methoden und Techniken zur sicheren Arbeitsausführung ein.

3. Rechte

3.1. Der Fahrer der mobilen Dampfentparaffinierungsanlage der 6. Klasse hat das Recht, Maßnahmen zu ergreifen, um Verstöße oder Unstimmigkeiten zu verhindern und zu beseitigen.

3.2. Der Fahrer einer mobilen Dampfentwachsungsanlage der 6. Klasse hat Anspruch auf alle gesetzlich vorgesehenen Sozialgarantien.

3.3. Der Fahrer einer mobilen Dampfentparaffinierungsanlage der 6. Kategorie hat das Recht, bei der Erfüllung seiner Dienstpflichten und der Ausübung seiner Rechte Hilfeleistung zu verlangen.

3.4. Der Fahrer einer mobilen Dampfentparaffinierungsanlage der 6. Kategorie hat das Recht, die Schaffung der organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die Erfüllung der behördlichen Aufgaben und die Bereitstellung der erforderlichen Geräte und Inventare zu verlangen.

3.5. Der Fahrer einer mobilen Dampfentparaffinierungsanlage der 6. Klasse hat das Recht, sich mit den Entwurfsunterlagen seiner Tätigkeit vertraut zu machen.

3.6. Der Fahrer einer mobilen Dampfentparaffinierungsanlage der 6. Klasse hat das Recht, Unterlagen, Materialien und Informationen anzufordern und zu erhalten, die für die Erfüllung seiner Aufgaben und Aufträge der Geschäftsführung erforderlich sind.

3.7. Der Fahrer der mobilen Dampfentparaffinierungsanlage der 6. Klasse hat das Recht, seine berufliche Qualifikation zu verbessern.

3.8. Der Fahrer einer mobilen Dampfentwachsungsanlage der 6. Klasse hat das Recht, alle im Rahmen seiner Tätigkeit festgestellten Verstöße und Ungereimtheiten zu melden und Vorschläge zu deren Beseitigung zu machen.

3.9. Der Fahrer einer mobilen Dampfentparaffinierungsanlage der 6. Klasse hat das Recht, sich mit den Dokumenten vertraut zu machen, die die Rechte und Pflichten der ausgeübten Position, die Kriterien zur Beurteilung der Qualität der Erfüllung der Dienstpflichten, festlegen.

4. Verantwortung

4.1. Der Fahrer einer mobilen Dampfentparaffinierungsanlage der 6. Klasse ist für die Nichterfüllung oder nicht rechtzeitige Erfüllung der durch diese Stellenbeschreibung übertragenen Pflichten und (oder) Nichtnutzung der eingeräumten Rechte verantwortlich.

4.2. Der Fahrer einer mobilen Dampfentparaffinierungsanlage der 6. Kategorie ist für die Nichtbeachtung der betrieblichen Arbeitsvorschriften, des Arbeitsschutzes, der Sicherheit, der Betriebshygiene und des Brandschutzes verantwortlich.

4.3. Der Fahrer der mobilen Dampfentparaffinierungsanlage der 6. Klasse ist für die Offenlegung von Informationen über eine Organisation (Unternehmen / Institution) verantwortlich, die ein Betriebsgeheimnis sind.

4.4. Der Betreiber der mobilen Dampfentparaffinierungsanlage der 6. Klasse ist verantwortlich für die Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäße Erfüllung der Anforderungen der internen Regulierungsdokumente der Organisation (Unternehmen / Institution) und der gesetzlichen Anordnungen der Geschäftsführung.

4.5. Der Fahrer einer mobilen Dampfentparaffinierungsanlage der 6. Kategorie ist für die im Rahmen seiner Tätigkeit begangenen Straftaten im Rahmen der geltenden Verwaltungs-, Straf- und Zivilgesetzgebung verantwortlich.

4.6. Der Fahrer einer mobilen Dampfentparaffinierungsanlage der 6. Kategorie ist im Rahmen der geltenden Verwaltungs-, Straf- und Zivilgesetzgebung für Sachschäden an der Organisation (Unternehmen / Institution) verantwortlich.

4.7. Für den Missbrauch der erteilten behördlichen Befugnisse sowie deren Nutzung zu persönlichen Zwecken ist der Fahrer der mobilen Dampfentparaffinierungsanlage der 6. Klasse verantwortlich.


Die Emission wurde durch den Beschluss des Ministeriums für Arbeit und soziale Entwicklung der Russischen Föderation vom 14.11.2000 N 81 . genehmigt

Betreiber einer mobilen Dampfentparaffinierungsanlage

§ 8. Betreiber einer mobilen Dampfentparaffinierungsanlage

Beschreibung der Werke... Vorbereitung einer mobilen Dampfentparaffinierungsanlage, Einheit für den Betrieb in der Anlage. Wartung des technologischen Prozesses zum Entparaffinieren von Ölquellen, Fließleitungen, Ölsammeleinheiten, Heizwasserleitungen und anderen feldtechnischen Anlagen mit Dampf. Verbindung von Einheiten mit Brunnen, feldtechnischen Einheiten. Verlegung von Leitungen zum Entparaffinieren oder Erhitzen mit Dampf oder heißem Öl. Überwachung der Betriebsparameter des Kessels oder Ölerhitzers, des Motors, der Instrumentierung und aller Hilfsmechanismen der gewarteten Einheit, der mobilen Dampfentparaffinierungsanlage, Installation und Demontage der Ausrüstung, Ausrüstung und Instrumentierung der Installation, Durchführung von vorbeugenden und routinemäßigen Reparaturen der Ausrüstung , Führen eines Logbuchs Installationsarbeiten. Ein Auto fahren.

Muss wissen: technologischer Prozess der Öl- und Gasförderung; physikalisch-chemische Eigenschaften von Öl, Dampf und Paraffin; Methoden zum Betreiben von Ölquellen; Rohrleitungspläne für den Bohrlochkopf; das Gerät und die Regeln für den Betrieb der Anlage, gewartete Einheit, Haupt- und Zusatzausrüstung, Ausrüstung, gebrauchte Kontroll- und Messgeräte, ein Auto; technologisches Regime und Arbeitsverfahren zum Entparaffinieren von Ölquellen mit Dampf oder heißem Öl, Strömungsleitungen und Ölsammeleinheiten; Sanitär in der Menge der durchgeführten Arbeiten.

Bei der Wartung unter Anleitung eines Bedieners einer mobilen Dampfentparaffinierungsanlage einer höheren Qualifikation - 3. Kategorie;

bei der Wartung von mobilen Dampfentparaffinierungsgeräten und auf einem Autochassis montierten Geräten mit einem Arbeitsdampfdruck von bis zu 10 MPa (100 kgf / cm²) einschließlich, - 5. Klasse;

bei der Wartung von mobilen Dampfentwachsungsanlagen mit einem Arbeitsdampfdruck von über 10 MPa (100 kgf / cm²) - die 6. Kategorie.

Voraussetzung ist ein berufsqualifizierender Sekundarschulabschluss.

Kommentare zum Beruf

Die angegebenen Tarif- und Qualifikationsmerkmale des Berufes " Betreiber einer mobilen Dampfentparaffinierungsanlage»Dienen der Tarifierung von Arbeit und der Zuweisung von Tarifkategorien gemäß Artikel 143 des Arbeitsgesetzbuches der Russischen Föderation. Ausgehend von den o.g. Berufsmerkmalen und den Anforderungen an die fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten wird eine Stellenbeschreibung für den Betreiber einer mobilen Dampfentparaffinierungsanlage erstellt, sowie die zur Einstellung erforderlichen Unterlagen für Vorstellungsgespräche und Prüfungen. Beachten Sie bei der Erstellung von Arbeits-(Arbeits-)Anweisungen die allgemeinen Bestimmungen und Empfehlungen zu dieser Veröffentlichung des ETKS (vgl.

ICH BIN DAMIT EINVERSTANDEN:

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[Berufsbezeichnung]

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[Name der Firma]

________________/[VOLLSTÄNDIGER NAME.]/

"____" ____________ 20__

JOBBESCHREIBUNG

Pumpwerksbetreiber zum Pumpen eines Arbeitsmittels in die Bildung der 6. Klasse

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1. Diese Stellenbeschreibung definiert und regelt die Befugnisse, Funktions- und Berufspflichten, Rechte und Pflichten des Betreibers einer mobilen Dampfentparaffinierungsanlage der 6. Kategorie [Name der Organisation im Genitiv] (im Folgenden das Unternehmen).

1.2. Der Fahrer einer mobilen Dampfentparaffinierungsanlage der 6. Kategorie wird gemäß dem in der geltenden Arbeitsgesetzgebung festgelegten Verfahren auf Anordnung des Unternehmensleiters ernannt und entlassen.

1.3. Der Fahrer der mobilen Dampfentparaffinierungsanlage der 6. Klasse gehört zur Kategorie der Arbeiter und ist direkt der [Name der Position des unmittelbaren Managers im Dativ] des Unternehmens unterstellt.

1.4. Der Fahrer der mobilen Dampfentparaffinierungsanlage der 6. Klasse ist verantwortlich für:

  • rechtzeitige und qualitativ hochwertige Ausführung der Aufgaben für den vorgesehenen Zweck;
  • Einhaltung der Leistungs- und Arbeitsdisziplin;
  • Einhaltung von Arbeitsschutzmaßnahmen, Aufrechterhaltung der Ordnung, Umsetzung von Brandschutzvorschriften am zugewiesenen Arbeitsplatz (Arbeitsplatz).

1.5. Zum Fahrer einer mobilen Dampfentparaffinierungsanlage der 6. Kategorie wird eine Person mit einer mittleren Berufsausbildung in diesem Fachgebiet und einer Berufserfahrung von mindestens 1 Jahr ernannt. Hat das Recht, mobile Dampfentparaffinierungsanlagen mit einem Arbeitsdampfdruck von über 10 MPa (100 kgf / cm 2 ) zu warten.

1.6. In der Praxis sollte sich der Fahrer einer mobilen Dampfentparaffinierungsanlage der 6. Kategorie leiten lassen von:

  • lokale Gesetze und organisatorische und administrative Dokumente des Unternehmens;
  • interne Arbeitsvorschriften;
  • Regeln des Arbeitsschutzes und der Sicherheitsmaßnahmen, die industrielle Hygiene und Brandschutz gewährleisten;
  • Weisungen, Anordnungen, Entscheidungen und Weisungen des unmittelbaren Vorgesetzten;
  • diese Stellenbeschreibung.

1.7. Der Fahrer der mobilen Dampfentparaffinierungsanlage der 6. Klasse sollte wissen:

  • technologischer Prozess der Öl- und Gasförderung;
  • physikalisch-chemische Eigenschaften von Öl, Dampf und Paraffin;
  • Methoden zum Betreiben von Ölquellen;
  • Rohrleitungspläne für den Bohrlochkopf;
  • das Gerät und die Regeln für den Betrieb der Anlage, gewartete Einheit, Haupt- und Zusatzausrüstung, Ausrüstung, gebrauchte Kontroll- und Messgeräte, ein Auto;
  • technologisches Regime und Arbeitsverfahren zum Entparaffinieren von Ölquellen mit Dampf oder heißem Öl, Strömungsleitungen und Ölsammeleinheiten;
  • Sanitär in der Menge der durchgeführten Arbeiten.

1.8. Während der vorübergehenden Abwesenheit des Fahrers der mobilen Dampfentparaffinierungsanlage der 6. Klasse werden seine Aufgaben auf [Bezeichnung der Position des Stellvertreters] übertragen.

2. Berufliche Verantwortlichkeiten

Der Fahrer einer mobilen Dampfentparaffinierungsanlage der 6. Klasse führt folgende Arbeitsfunktionen aus:

2.1. Vorbereitung einer mobilen Dampfentparaffinierungsanlage, Einheit für den Betrieb in der Anlage.

2.2. Wartung des technologischen Prozesses zum Entparaffinieren von Ölquellen, Fließleitungen, Ölsammeleinheiten, Heizwasserleitungen und anderen feldtechnischen Anlagen mit Dampf.

2.3. Verbindung von Einheiten mit Brunnen, feldtechnischen Einheiten.

2.4. Verlegung von Leitungen zum Entparaffinieren oder Erhitzen mit Dampf oder heißem Öl.

2.5. Überwachung der Betriebsparameter des Kessels oder Ölerhitzers, des Motors, der Instrumentierung und aller Hilfsmechanismen der gewarteten Einheit, der mobilen Dampfentparaffinierungsanlage, Installation und Demontage der Ausrüstung, Ausrüstung und Instrumentierung der Installation, Durchführung von vorbeugenden und routinemäßigen Reparaturen der Ausrüstung , Führen eines Logbuchs Installationsarbeiten.

2.6. Ein Auto fahren.

Bei behördlicher Notwendigkeit kann der Fahrer einer mobilen Dampfentwachsungsanlage der 6. Kategorie in gesetzlich vorgeschriebener Weise Überstunden leisten.

3. Rechte

Der Fahrer einer mobilen Dampfentparaffinierungsanlage der 6. Klasse hat das Recht:

3.1. Kennenlernen der Projekte der Entscheidungen der Unternehmensleitung über ihre Aktivitäten.

3.2. Vorschläge zur Verbesserung der Arbeit im Zusammenhang mit den in dieser Stellenbeschreibung vorgesehenen Verantwortlichkeiten zur Berücksichtigung der Geschäftsleitung einreichen.

3.3. Informieren Sie den unmittelbaren Vorgesetzten über alle bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben festgestellten Mängel in der Produktionstätigkeit des Unternehmens (seiner Strukturbereiche) und unterbreiten Sie Vorschläge zu deren Beseitigung.

3.4. persönlich oder im Namen eines direkten Vorgesetzten von den Leitern der Unternehmensabteilungen und Spezialisten die für die Wahrnehmung ihrer dienstlichen Aufgaben erforderlichen Informationen und Unterlagen anzufordern.

3.5. Spezialisten aus allen (Einzel-)Strukturbereichen des Unternehmens in die Lösung der ihm übertragenen Aufgaben einzubeziehen (sofern dies die Vorschriften über Strukturbereiche vorsehen, andernfalls - mit Zustimmung des Leiters der Gesellschaft).

3.6. Fordern Sie die Unternehmensleitung auf, bei der Erfüllung ihrer Pflichten und Rechte zu helfen.

4. Verantwortungs- und Leistungsbewertung

4.1. Der Fahrer einer mobilen Dampfentparaffinierungsanlage der 6. Kategorie trägt die administrative, disziplinarische und materielle (und in einigen Fällen durch die Gesetzgebung der Russischen Föderation vorgeschriebene - und strafrechtliche) Verantwortung für:

4.1.1. Nichtbeachtung oder unsachgemäße Erfüllung der behördlichen Weisungen des unmittelbaren Vorgesetzten.

4.1.2. Unterlassung oder unsachgemäße Erfüllung seiner Arbeitsfunktionen und der ihm übertragenen Aufgaben.

4.1.3. Missbrauch der eingeräumten behördlichen Befugnisse sowie deren Verwendung zu persönlichen Zwecken.

4.1.4. Ungenaue Angaben über den Status der ihm anvertrauten Arbeiten.

4.1.5. Unterlassenes Ergreifen von Maßnahmen zur Unterdrückung der festgestellten Verstöße gegen Sicherheitsvorschriften, Brandschutz- und andere Vorschriften, die eine Bedrohung für die Tätigkeit des Unternehmens und seiner Mitarbeiter darstellen.

4.1.6. Versäumnis, die Arbeitsdisziplin durchzusetzen.

4.2. Die Beurteilung der Arbeit des Betreibers einer mobilen Dampfentparaffinierungsanlage der 6. Kategorie wird durchgeführt:

4.2.1. Sofortiger Vorgesetzter - regelmäßig im Rahmen der täglichen Erfüllung seiner Arbeitsfunktionen durch den Mitarbeiter.

4.2.2. Die Attestierungskommission des Unternehmens - periodisch, mindestens jedoch alle zwei Jahre, basierend auf den dokumentierten Ergebnissen der Arbeit für den Bewertungszeitraum.

4.3. Das Hauptkriterium für die Beurteilung der Arbeit des Betreibers einer mobilen Dampfentparaffinierungsanlage der 6. Klasse ist die Qualität, Vollständigkeit und Rechtzeitigkeit seiner Ausführung der in dieser Anleitung vorgesehenen Aufgaben.

5. Arbeitsbedingungen

5.1. Die Betriebsweise des Fahrers einer mobilen Dampfentparaffinierungsanlage der 6. Kategorie richtet sich nach den vom Unternehmen aufgestellten internen Arbeitsvorschriften.

5.2. Der Fahrer einer 6-stufigen mobilen Dampfentparaffinierungsanlage ist aus Produktionsgründen zu Dienstreisen (auch örtlich) verpflichtet.

Mit der Anleitung vertraut __________ / ____________ / "____" _______ 20__

Dieses Arbeitssicherheitshandbuch für den Betreiber einer mobilen Dampfentparaffinierungsanlage steht zur kostenlosen Ansicht und zum Download bereit.

1. ALLGEMEINE ANFORDERUNGEN AN ARBEITSSCHUTZ

1.1. Personen, die mindestens 18 Jahre alt sind, besonders ausgebildet sind, über ein entsprechendes Zeugnis verfügen, eine ärztliche Untersuchung bestanden haben, eine Einweisung erhalten haben, eine Einweisung am Arbeitsplatz erhalten haben, ein Praktikum im Umfang von 14 Schichten absolviert haben, eine Ausbildung in sicheren Arbeitsmethoden und bestandene Prüfungen, dürfen als Fahrer der PPU 1600/100 arbeiten.
1.2. Der Fahrer der PPU muss sich gegen Unterschrift mit der „Internen Arbeitsordnung“ vertraut machen und die Arbeits- und Ruhezeiten beachten.
1.3. Zu den gefährlichen und schädlichen Produktionsfaktoren, die den PPU-Treiber beeinflussen, gehören:
- erhöhte Temperatur und Dampfdruck,
- Lärm,
- Feuchtigkeit,
- Temperatur,
- Luftgeschwindigkeit,
- Erleuchtung,
- gesättigte Kohlenwasserstoffe,
- die Spannung des Arbeitsprozesses,
- Verletzungsgefahr,
- hoher Druck des Arbeitsmediums im Rohrleitungssystem.
Am Arbeitsplatz des PPU-Fahrers kann es zu Verletzungen oder Gesundheitsschäden kommen, die durch folgende Gefahrenquellen verursacht werden können:
Risiko - direktes Feuer und thermische Auswirkungen
- Brände beim Elektroschweißen und anderen heißen Arbeiten in feuergefährlichen Einrichtungen;
Risiko - Stoßwellenaktion
- Explosionen an Lagerplätzen von Fahrzeugen;
- Explosionen bei gasgefährdenden Arbeiten;
- Explosionen beim Elektroschweißen und anderen Heißarbeiten an explosions- und feuergefährlichen Einrichtungen,
Gefahr - Stromschlag
- Stromschlag durch defekte elektrische Geräte, Kontakt mit stromführenden Leitungen;
Risiko - Vergiftung, Exposition gegenüber giftigen Substanzen
- Vergiftung durch Gase (Butan, Stickoxide, Kohlenmonoxid, Ethylmercaptam), bleihaltiges Benzin und seine Dämpfe;
Risiko - auf das Territorium des Objekts fallen
- Herunterfallen beim Bewegen im Gelände;
Gefahr - Verletzung bei Betrieb, Reparatur und anderen Arbeiten
- Verletzungen während der Reparatur und technischen Wartung von Autos;
- Verletzungen durch Teile von Geräten und Bauwerken infolge von Explosionen und Unfällen in Anlagen;
Gefahr - Verletzung von Fahrern und Personal
- Tod bei einem Unfall durch Nichtbeachtung der Verkehrsregeln;
- Einwirkung gefährlicher Faktoren (aufgehängtes Fahrzeug und seine Einheiten, heißes Wasser und Dampf, brennbare Stoffe, Gase und andere giftige Stoffe, verbleites Benzin, Ausrüstung, Werkzeuge, Einrichtungsgegenstände) während der Arbeit;
- Sturz des Fahrers als Folge seines unachtsamen Handelns beim Verlassen der Kabine und beim Bewegen im Gelände;
- Technische Störungen des Fahrzeugs;
- Meteorologische Bedingungen: niedrige Lufttemperatur, Eis, Niederschlag;
- Bewegung mit unangemessener Geschwindigkeit;
- Nutzung des Fahrzeugs für andere Zwecke;
- Der Konsum von Drogen und Alkohol;
Risiko - Gesundheitsschäden
- Kontakt mit Insekten und Tieren;
- Verletzung von Anweisungen und Regeln für Gesundheit und Sicherheit, Anforderungen der technologischen Vorschriften bei der Durchführung von Arbeiten;
Risiko - Tod durch Zerstörung von Gebäuden, Bauwerken und Zerstörung oder Sturz von Ausrüstung
- Zerstörung von Bauwerken, technischen Geräten oder deren Elementen;
- Zerstörung oder Bruch der Metallkonstruktionen der Hebemaschine (Brücke, Portal, Rahmen, Plattform, Turm, Ausleger, Stütze, Ausleger) oder deren Absturz.
1.4. Das Rauchen und die Verwendung von offenem Feuer auf dem Territorium des Unternehmens und in den Produktionsstätten ist nur an besonders gekennzeichneten Orten erlaubt:
1.5. Im Falle eines Brandes auf dem Territorium des Unternehmens ist es notwendig, sofort den Arbeitsleiter zu benachrichtigen und mit dem Löschen des Feuers mit primären Feuerlöschmitteln zu beginnen.
1.6. Tritt während der Arbeitsausführung ein Unfall auf, ist unverzüglich der Arbeitsleiter zu verständigen, die Arbeit einzustellen und dem Verletzten ärztliche Hilfe zu leisten, den Arbeitsplatz zum Zeitpunkt des Unfalls in einem solchen Zustand zu halten, wenn dies keine Gefahr darstellt Leben und Gesundheit anderer Arbeitnehmer.
1.7. Bei der Durchführung von Arbeiten müssen Sie die Regeln der persönlichen Hygiene einhalten. Nach jedem Eingriff mit giftigen und brennbaren Schmiermitteln sollten die Hände gründlich mit Wasser und Seife gewaschen werden. Auf Sauberkeit am Arbeitsplatz und auf dem Betriebsgelände achten. Legen Sie gebrauchte Lappen in spezielle Metallboxen mit dichtem Deckel.
1.8. Für die Nichterfüllung und Verletzung der Anforderungen dieser Anweisung ist der Arbeitnehmer gemäß den Regeln der internen Arbeitsordnung des Unternehmens verantwortlich.

2. ANFORDERUNGEN AN ARBEITSSCHUTZ VOR ARBEITSBEGINN

2.1. Die Installation sollte in Overalls, Handschuhen und Schuhen gewartet werden.
2.2. Vor Arbeitsbeginn hat sich der Fahrer von der Funktionstüchtigkeit aller Aggregate und Steuerungen, der Sicherheitseinrichtungen, der Instrumentierung und der Steuerungen der Funktionstüchtigkeit zu überzeugen.
2.3. Bei der Verwendung von flexiblen Schläuchen für Dämpfarbeiten ist auf deren Unversehrtheit zu achten, die Befestigung an der Dämpfpistole muss mit einer Schelle zuverlässig erfolgen.
2.4. Installieren Sie einen Funkenfänger, bevor Sie in die Buchse eindringen.
2.5. Vor Verlassen der Anlage muss der Fahrer vom Verantwortlichen einen schriftlichen Auftrag mit Vermerk im Drehbuch/Nummer am Standort des Busches, Brunnen etc.
2.6. Produktion der Arbeit: Überprüfen Sie die Verfügbarkeit einer vorbereiteten Baustelle, Zufahrtsstraßen, stellen Sie sicher, dass keine Ölverschmutzung vorliegt. Bei festgestellten Verstößen im Logbuch eintragen.
2.7. Mit der Beauftragung nur nach Erhalt der Erlaubnis mit Eintrag im Logbuch der verantwortlichen Person fortzufahren.

3. ANFORDERUNGEN AN DEN ARBEITSSCHUTZ WÄHREND DER ARBEIT

3.1. Die PPU-Installation (bei einer Erhöhung der Öl- und Gasförderung von Formationen und der Bohrlochproduktivität, mit Entparaffinierung, Rohren und Ausrüstung) muss sich in einem Abstand von mindestens 25 Metern vom Bohrlochkopf und 10 Metern von anderen Ausrüstungen befinden, die Kabine ist vom Bohrlochkopf entfernt. Beim Bedampfen der Vorlaufleitung ist es verboten, sich ihr und dem Bohrlochkopf in einer Entfernung von weniger als 10 Metern zu nähern.
3.2. Stellen Sie vor der Montage der Druck- oder Spülleitung sicher, dass eine Bohrung in den Verteiler- und Dampfleitungselementen vorhanden ist.
3.3. Beim Pumpen von Chemikalien, Dampf, Heißwasser muss an der Injektionsleitung am Bohrlochkopf ein Rückschlagventil installiert werden.
3.4. Beim Arbeiten mit einem flexiblen Schlauch das Gerät auf der Dampfleitung nicht knicken und überfahren.
3.5. Der flexible Schlauch für die Dampfleitung muss fugenfrei sein.
3.6. Aus Sicherheitsgründen ist es erforderlich, das Aggregat sauber zu halten, auf Lücken in den Kraftstoffleitungen zu achten und Ölverschmutzungen zu vermeiden.
3.7. Wartung und Reparatur des Geräts sollten bei ausgeschaltetem Gerät und ausgeschaltetem Automotor durchgeführt werden.
3.8. ES IST VERBOTEN:
- PPU unter Strom- und Beleuchtungsleitungen zu installieren;
- Erhöhung der Dampftemperatur durch Unterbrechung der Brennstoffzufuhr zur Düse, um eine Explosion in der Brennkammer des Kessels zu vermeiden;
- Betrieb des Kessels mit nicht explosionsfähigen oder ungeregelten Sicherheitsventilen;
- Gummimanschetten verwenden;
- Lassen Sie das Gerät unbeaufsichtigt.
3.9. INBETRIEBNAHME UND BETRIEBSVERFAHREN:
- das Schild „WÄRMEBEHANDLUNG IN PROGRESS“ anbringen;
- Sammeln Sie die Ablassleitung und setzen Sie sie mit erwarteten 1,5 R unter Druck;
- bei Lücken die Installationen stoppen, die Anschlüsse festziehen und den Druck in der Druckleitung auf atmosphärischen Druck reduzieren;
- den erforderlichen Druck in den Spulen des Dampferzeugers erzeugen;
- Druckkontrolle nach Manometer durchzuführen.
3.10. Vor dem Anfeuern des Dampfgenerators ist es notwendig, den Dampfgenerator zu spülen.
3.11. Stellen Sie nach dem Anzünden den Kraftstoffdruck ein und kehren Sie zum Normaldruck ohne Rauch oder hellgrauen Rauch zurück.
3.12. Bei einem Arbeitsdampferzeuger ist es erforderlich, bei der Abgabe an den Verbraucher einen konstanten Dampfdruck aufrechtzuerhalten.
3.13. Beobachten Sie während des Betriebs die Manometerwerte und die Funktion des Sicherheitsventils.
3.14. Beim Bedampfen der Vorlaufleitung darf man sich dieser und dem Bohrlochkopf nicht in einer Entfernung von weniger als 10 m nähern.
3.15. Es ist verboten, Gummischläuche zu verwenden, um das Kühlmittel unter Druck zuzuführen.
3.16. ES IST VERBOTEN zu arbeiten, wenn am Manometer:
- kein Siegel oder Stempel vorhanden ist;
- der Überprüfungszeitraum ist abgelaufen;
- Der Pfeil kehrt nicht um die Hälfte des zulässigen Fehlers für ein bestimmtes Manometer zur Nullanzeige der Skala zurück.
3.17. Lassen Sie mindestens einmal pro Schicht die Sicherheitsventile zünden, um ihre Leistung zu überprüfen, und reinigen Sie den Ruß, indem Sie Dampf in das Rußbläser einspritzen.
3.18. Erhöhen Sie während des Betriebs die Dampftemperatur nicht über 310, der Dampfdruck überschreitet nicht 10 MPa - 100 m / cm2.

SICHERE HANDHABUNG VON DAMPF
3.19. Die Dampfleitung vom Dampfkessel zum Dampfschlauch muss über die gesamte Länge stark, dicht und wärmegedämmt sein.
3.20. Zur Dampfabgabe an die Heizstellen muss ein Dampfschlauch verwendet werden. Der Schlauch muss eine Metallspitze mit einer Länge von mindestens 0,5 m haben.
3.21. Der Dampfschlauch muss frei von Absperrorganen sein. Alle Ventile müssen an einer Metalldampfleitung installiert werden.
3.22. Der Dampfschlauch muss mit Metallschellen an der Dampfleitung befestigt werden.
3.23. Beim Aufwärmen von gefrorenen Gegenständen ist ein Abstand von mindestens einem Meter zum Austritt des Dampfstrahls auf der gegenüberliegenden Seite der Dampfbewegung erforderlich.
3.24. Um Wasser in Behältern, Heizkörpern zu erhitzen, ist es erforderlich, ein geschlossenes Rohrleitungssystem zu verwenden, um ein spontanes Entweichen des Schlauches aus Behälter und Heizkörper zu vermeiden.
3.25. Stellen Sie sich beim Aufwärmen des Geräts in der Höhe nicht unter die Aufwärmstelle.
3.26. Richten Sie den Schlauch nicht auf Personen und verhindern Sie, dass freier Dampf aus dem Dampfschlauch entweicht, indem Sie den Schlauch biegen.

4. ANFORDERUNGEN AN DEN ARBEITSSCHUTZ IN NOTSITUATIONEN

4.1. Im Notfall sowie in einer Situation, die die Gesundheit oder das Leben eines Mitarbeiters bedroht, ist es erforderlich, die Einwirkung einer gefährlichen Quelle so schnell wie möglich auszuschließen (Schalter ausschalten, Betrieb des Geräts stoppen). , und das Opfer gegebenenfalls aus dem Gefahrenbereich zu entfernen oder zu entfernen und ihm Erste Hilfe zu leisten;
4.2. Erste Hilfe sollte sofort und wenn möglich am Unfallort geleistet werden.
4.3. Melden Sie den Vorfall Ihrem unmittelbaren Vorgesetzten oder Disponenten und behalten Sie nach Möglichkeit die Arbeitsumgebung bei, wie sie zum Zeitpunkt des Unfalls war.
4.4. Bei Brand, Entzündung, Feuer müssen Sie sofort die Feuerwehr rufen und mit den verfügbaren Mitteln mit dem Löschen beginnen.

5. ANFORDERUNGEN AN ARBEITSSCHUTZ BEI ARBEITSENDE

5.1. Am Ende der Arbeiten müssen alle Werkzeuge und Vorrichtungen eingesetzt und sicher befestigt werden.
5.2. PPU aus eigener Kraft auf den Straßen auf dem Feld nicht mehr als 30 km / h und auf Asphaltstraßen nicht mehr als 50 km / h bewegen.
5.3. Überprüfen Sie nach der Rückkehr vom Objekt in die Garage die Funktionsfähigkeit des Fahrzeugs, parken und trennen Sie die elektrische Ausrüstung des Fahrzeugs über den Boden.
5.4. Melden Sie eventuelle Störungen im Betrieb des Gerätes dem Mechaniker und dem Ersatz.
5.5. Overalls ausziehen und in einem dafür vorgesehenen Lagerbereich aufbewahren.
5.6. Hände und Gesicht mit warmem Wasser und Seife waschen, wenn möglich duschen.