Stellenbeschreibung des Leiters der Wirtschaftsabteilung. Leiter der Planungsabteilung. Arbeitsbeschreibung. Musterstellenbeschreibung für den Leiter der Planungs- und Wirtschaftsabteilung

ARBEITSBESCHREIBUNG

Leiter der Planungs- und Wirtschaftsabteilung

1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

1.1. Diese Stellenbeschreibung legt die fachlichen Pflichten, Rechte und Pflichten des Leiters der Planungs- und Wirtschaftsabteilung „_________“ (im Folgenden „Organisation“ genannt) fest.

1.2. Der Leiter der Planungs- und Wirtschaftsabteilung wird auf Anordnung des Leiters der Organisation auf die in der geltenden Arbeitsgesetzgebung festgelegte Weise in die Position berufen und aus der Position entlassen.

1.3. Der Leiter der Planungs- und Wirtschaftsabteilung berichtet direkt an die ____________ Organisation.

1.4. Auf die Position des Leiters der Wirtschaftsplanungsabteilung wird eine Person mit ________ Berufsausbildung und ____ Jahren Berufserfahrung im Fachgebiet berufen (ohne Anforderungen an Berufserfahrung).

1.5. Der Leiter der Planungs- und Wirtschaftsabteilung muss wissen:

Gesetzgebungs- und Regulierungsrechtsakte zur Regelung der Produktions-, Wirtschafts- und Finanzaktivitäten;

Methodische Materialien zur Unternehmensökonomie;

Strategie und Perspektiven für die Entwicklung des Unternehmens;

Aussichten für die Branchenentwicklung;

Profil, Spezialisierung und Merkmale der Unternehmensstruktur;

Stand und Aussichten für die Entwicklung des Absatzmarktes für Produkte, Werke (Dienstleistungen);

Organisation der Entwicklung langfristiger und aktueller Pläne für die Produktions- und Wirtschaftsaktivitäten des Unternehmens;

Das Verfahren zur Entwicklung von Geschäftsplänen;

System wirtschaftlicher Standards und Indikatoren des Unternehmens;

Organisation der statistischen Buchhaltung, Planungs- und Buchhaltungsdokumentation, Fristen und Verfahren für die Berichterstattung;

Methoden der wirtschaftlichen Analyse von Produktions- und Wirtschaftsindikatoren eines Unternehmens und seiner Geschäftsbereiche;

Das Verfahren zur Ermittlung der Kosten kommerzieller Produkte, Entwicklung von Standards für Material- und Arbeitskosten, Groß- und Einzelhandelspreise;

Methoden zur Bestimmung der Wirtschaftlichkeit der Einführung neuer Geräte und Technologien, Maßnahmen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von Produkten, Verbesserung der Arbeitsorganisation und des Arbeitsmanagements;

In- und ausländische Erfahrung in der rationellen Gestaltung der Wirtschaftstätigkeit eines Unternehmens in einer Marktwirtschaft;

Ökonomie und Organisation von Produktion, Arbeit und Management;

Grundlagen der Produktionstechnik;

Computertechnologie, Kommunikation und Kommunikation;

Grundlagen des Arbeitsrechts;

Regeln und Vorschriften zum Arbeitsschutz.

1.6. Während der vorübergehenden Abwesenheit des Leiters der Planungs- und Wirtschaftsabteilung werden seine Aufgaben ____________ übertragen.

2. FUNKTIONALE VERANTWORTLICHKEITEN

2.1. Der Leiter der Planungs- und Wirtschaftsabteilung führt aus:

Management der Wirtschaftsplanung im Unternehmen mit dem Ziel, rationelle Wirtschaftsaktivitäten entsprechend den Marktbedürfnissen und der Fähigkeit zur Beschaffung der erforderlichen Ressourcen zu organisieren, Produktionsreserven zu identifizieren und zu nutzen, um die größtmögliche Effizienz des Unternehmens zu erreichen.

Leitung der Erstellung von Entwürfen aktueller Pläne durch Unternehmensbereiche für alle Arten von Aktivitäten gemäß Bestellungen von Verbrauchern von Produkten, Werken (Dienstleistungen) und abgeschlossenen Verträgen sowie deren Begründungen und Berechnungen.

Mitwirkung bei der Entwicklung einer Unternehmensstrategie, um seine wirtschaftlichen Aktivitäten und sein Managementsystem an sich ändernde externe und interne wirtschaftliche Bedingungen auf dem Markt anzupassen.

Leitung der Erstellung mittel- und langfristiger umfassender Pläne für Produktions-, Finanz- und Handelsaktivitäten (Geschäftspläne) des Unternehmens, Koordination und gegenseitige Koordination aller ihrer Bereiche.

Sicherstellen, dass geplante Ziele den Abteilungen des Unternehmens kommuniziert werden.

Organisation der Entwicklung fortschrittlicher geplanter technischer und wirtschaftlicher Standards für Material- und Arbeitskosten, Entwurf von Groß- und Einzelhandelspreisen für die Produkte des Unternehmens, Tarife für Arbeiten (Dienstleistungen) unter Berücksichtigung von Angebot und Nachfrage und zur Sicherstellung des geplanten Gewinnvolumens, Erstellung von Standardkalkulationen für Produkte und Überwachung der Berücksichtigung aktueller Änderungen der Planpreise für die wichtigsten Arten von Rohstoffen, Hilfsstoffen und Halbfabrikaten, die in der Produktion verwendet werden, Kostenschätzungen für marktfähige Produkte.

Sicherstellung der Erstellung von Stellungnahmen zu Großhandelspreisentwürfen für an das Unternehmen gelieferte Produkte.

Verwaltung einer umfassenden wirtschaftlichen Analyse aller Arten von Unternehmensaktivitäten und Entwicklung von Maßnahmen zur effektiven Nutzung von Kapitalinvestitionen, Material-, Arbeits- und Finanzressourcen, Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von Produkten, Arbeitsproduktivität, Senkung der Produktions- und Verkaufskosten von Produkten, Steigerung der Produktionsrentabilität, Steigerung des Gewinns, Beseitigung von Verlusten und unproduktiven Kosten.

Organisation der Kontrolle über die Umsetzung geplanter Ziele durch die Unternehmensbereiche sowie statistische Abrechnung aller Produktions- und technischen und wirtschaftlichen Indikatoren des Unternehmens, Erstellung periodischer Zeitberichte, Systematisierung statistischer Materialien.

Ausarbeitung von Vorschlägen zu bestimmten Bereichen der Marktforschung, um die Entwicklungsperspektiven des Unternehmens zu ermitteln, Koordinierung der Forschung zur Steigerung der Effizienz seiner Produktions- und Wirtschaftsaktivitäten.

Methodische Anleitung und Organisation der Arbeit gemeinsam mit der Buchhaltung zur Buchhaltung und Analyse der Ergebnisse der Produktions- und Wirtschaftstätigkeit, Entwicklung einer rationellen Buchhaltungsdokumentation.

Sicherstellung der Entwicklung methodischer Materialien zur technischen und wirtschaftlichen Planung der Aktivitäten von Unternehmensbereichen, Berechnung der Wirtschaftlichkeit der Einführung neuer Geräte und Technologien, organisatorischer und technischer Maßnahmen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von Produkten, Werken (Dienstleistungen).

Organisation der Entwicklung einer einheitlichen Planungsdokumentation, wirtschaftlicher Standards, Implementierung von Mitteln zur mechanisierten und automatisierten Verarbeitung von Planungs- und Buchhaltungsinformationen.

Führung der Abteilungsmitarbeiter.

3. RECHTE

Der Leiter der Planungs- und Wirtschaftsabteilung hat das Recht:

3.1. Fordern Sie die erforderlichen Materialien und Dokumente im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Leiters der Wirtschaftsplanungsabteilung an und erhalten Sie diese.

3.2. Gehen Sie Beziehungen zu Abteilungen Drittinstitutionen und -organisationen ein, um betriebliche Probleme der Produktionsaktivitäten zu lösen, die in die Zuständigkeit des Leiters der Wirtschaftsplanungsabteilung fallen.

4. VERANTWORTUNG

Der Leiter der Planungs- und Wirtschaftsabteilung ist verantwortlich für:

4.1. Nichterfüllung der eigenen funktionalen Pflichten.

4.2. Ungenaue Informationen über den Stand der Arbeiten.

4.3. Nichtbeachtung von Anordnungen, Weisungen und Weisungen des Leiters der Organisation.

4.4. Unterlassenes Ergreifen von Maßnahmen zur Unterbindung festgestellter Verstöße gegen Sicherheitsvorschriften, Brandschutzvorschriften und andere Vorschriften, die eine Gefahr für die Aktivitäten der Organisation und ihrer Mitarbeiter darstellen.

4.5. Nichteinhaltung der Arbeitsdisziplin.

5. ARBEITSBEDINGUNGEN

5.1. Der Arbeitsplan des Leiters der Planungs- und Wirtschaftsabteilung richtet sich nach den in der Organisation festgelegten internen Arbeitsvorschriften.

5.2. Aufgrund der Produktionserfordernisse ist der Leiter der Planungs- und Wirtschaftsabteilung zu Dienstreisen (auch vor Ort) verpflichtet.

Diese Stellenbeschreibung wurde in Übereinstimmung mit _________ _________________________________________________________________________ erstellt. (Name, Nummer und Datum des Dokuments)

EINVERSTANDEN VON: Rechtsberater ____________ ___________________ (Unterschrift) (vollständiger Name)

"___"__________ ___ G.

Ich habe die Anleitung gelesen: _____________ ___________________ (Unterschrift) (vollständiger Name)

Generaldirektor

Firmen_________________

I.O.F.

„___“ _________ 200__

Arbeitsbeschreibung
Leiter der Planungs- und Wirtschaftsabteilung

I. Allgemeine Bestimmungen

1. Der Leiter der Wirtschaftsplanungsabteilung gehört zur Kategorie der Manager.

2. Zum Leiter der Abteilung Wirtschaftsplanung wird eine Person mit einer höheren beruflichen (wirtschafts- oder ingenieurwissenschaftlichen) Ausbildung und Berufserfahrung im Bereich der Wirtschaftsplanung von mindestens 5 Jahren ernannt.

3. Die Ernennung zum Leiter der Planungs- und Wirtschaftsabteilung und deren Entlassung erfolgt auf Anordnung des Unternehmensleiters auf Empfehlung des Finanzdirektors.

4. Der Leiter der Wirtschaftsplanungsabteilung muss wissen:

4.1. Gesetzgebungs- und Regulierungsrechtsakte, die Produktions-, Wirtschafts- und Finanzaktivitäten regeln.

4.2. Methodische Materialien zur Unternehmensökonomie.

4.3. Strategie und Perspektiven für die Entwicklung des Unternehmens.

4.4. Aussichten für die Branchenentwicklung.

4.5. Profil, Spezialisierung und Merkmale der Unternehmensstruktur.

4.6. Stand und Perspektiven für die Entwicklung des Absatzmarktes für Produkte, Werke (Dienstleistungen).

4.7. Organisation der Entwicklung langfristiger und aktueller Pläne für die Produktions- und Wirtschaftsaktivitäten des Unternehmens.

4.8. Das Verfahren zur Entwicklung von Geschäftsplänen.

4.9. Ein System wirtschaftlicher Standards und Indikatoren des Unternehmens.

4.10. Organisation der statistischen Buchhaltung, Planungs- und Buchhaltungsdokumentation, Fristen und Verfahren für die Berichterstattung.


4.21. Regelungen zur Planungs- und Wirtschaftsabteilung des Unternehmens.

5. Der Leiter der Planungs- und Wirtschaftsabteilung berichtet direkt an den Finanzdirektor.

8. Während der Abwesenheit des Leiters der Planungs- und Wirtschaftsabteilung (Geschäftsreise, Urlaub, Krankheit etc.) werden seine Aufgaben von einem Stellvertreter (im Falle seiner Abwesenheit von einer in der vorgeschriebenen Weise ernannten Person) wahrgenommen, der die übernimmt über die entsprechenden Rechte und ist für die ordnungsgemäße Wahrnehmung der ihm übertragenen Aufgaben verantwortlich.

II. Amtliche Verpflichtungen

Leiter der Planungs- und Wirtschaftsabteilung:

1. Leitet die Arbeiten zur Wirtschaftsplanung im Unternehmen, die darauf abzielen, rationelle Wirtschaftsaktivitäten entsprechend den Marktbedürfnissen und der Fähigkeit zu organisieren, die erforderlichen Ressourcen zu beschaffen, Produktionsreserven zu identifizieren und zu nutzen, um die größtmögliche Effizienz des Unternehmens zu erreichen.

2. Leitet die Erstellung von Entwürfen aktueller Pläne durch Unternehmensbereiche für alle Arten von Aktivitäten gemäß den Bestellungen von Verbrauchern von Produkten, Werken (Dienstleistungen) und abgeschlossenen Verträgen sowie deren Begründungen und Berechnungen.

3. Beteiligt sich an der Entwicklung der Unternehmensstrategie, um seine wirtschaftlichen Aktivitäten und sein Managementsystem an die sich ändernden externen und internen wirtschaftlichen Bedingungen auf dem Markt anzupassen.

4. Verwaltet die Erstellung mittel- und langfristiger umfassender Pläne für Produktions-, Finanz- und Handelsaktivitäten (Geschäftspläne) des Unternehmens, koordiniert und verknüpft alle ihre Bereiche miteinander.

5. Stellt sicher, dass die geplanten Ziele den Unternehmensbereichen kommuniziert werden.

6. Organisiert die Entwicklung fortschrittlicher geplanter technischer und wirtschaftlicher Standards für Material- und Arbeitskosten, Entwürfe von Groß- und Einzelhandelspreisen für die Produkte des Unternehmens, Tarife für Arbeiten (Dienstleistungen) unter Berücksichtigung von Angebot und Nachfrage und um das geplante Gewinnvolumen sicherzustellen , Erstellung von Standardproduktkalkulationen und Überwachung der Einführung aktueller Änderungen der geplanten Preise für die wichtigsten Arten von Rohstoffen, Materialien und Halbfabrikaten, die in der Produktion verwendet werden, sowie Kostenschätzungen für marktfähige Produkte.

7. Bereitet Stellungnahmen zu Großhandelspreisentwürfen für an das Unternehmen gelieferte Produkte vor.

8. Bietet Führung:

8.1. Durchführung einer umfassenden wirtschaftlichen Analyse aller Arten von Unternehmensaktivitäten.

8.2. Entwicklung von Maßnahmen zur effizienten Nutzung von Kapitalinvestitionen, Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der hergestellten Produkte, Arbeitsproduktivität, Senkung der Produktions- und Vertriebskosten, Steigerung der Produktionsrentabilität, Steigerung des Gewinns, Beseitigung von Verlusten und unproduktiven Kosten.


9. Organisiert die Kontrolle über die Umsetzung geplanter Ziele durch die Unternehmensbereiche sowie die statistische Abrechnung aller Produktions- und technischen und wirtschaftlichen Indikatoren des Unternehmens, die Erstellung regelmäßiger Zeitberichte und die Systematisierung statistischer Materialien.

10. Bereitet Vorschläge für bestimmte Bereiche der Marktforschung vor, um die Entwicklungsperspektiven des Unternehmens zu ermitteln, und koordiniert Forschungsarbeiten zur Steigerung der Effizienz seiner Produktions- und Wirtschaftsaktivitäten.

1.2. Für Straftaten, die im Rahmen der Ausübung ihrer Tätigkeit begangen werden – im Rahmen der geltenden Verwaltungs-, Straf- und Zivilgesetzgebung der Russischen Föderation.

1.3. Für Sachschäden – im Rahmen der geltenden Arbeits- und Zivilgesetzgebung der Russischen Föderation.

1.4. Unzeitgemäße und mangelhafte Ausführung von Dokumenten im Namen des Unternehmensleiters, unsachgemäße Führung von Aufzeichnungen gemäß den geltenden Regeln und Anweisungen sowie die Verwendung von Informationen durch Abteilungsmitarbeiter für nichtamtliche Zwecke.

Finanzdirektor

____________________/UND. O.F./ „__“__________200__

1. Diese Stellenbeschreibung definiert die beruflichen Pflichten, Rechte und Pflichten des Leiters der Wirtschaftsplanungsabteilung.

2. Zum Leiter der Abteilung Wirtschaftsplanung wird eine Person mit einer höheren beruflichen (wirtschafts- oder ingenieurwissenschaftlichen) Ausbildung und Berufserfahrung im Bereich der Wirtschaftsplanung von mindestens 5 Jahren ernannt.

3. Der Leiter der Wirtschaftsplanungsabteilung muss Folgendes kennen: die Grundlagen der Gesundheitsgesetzgebung der Russischen Föderation; Regulierungsdokumente, die die finanziellen und wirtschaftlichen Aktivitäten medizinischer Einrichtungen regeln; Grundlagen, Prinzipien und Methoden der Planung der Aktivitäten medizinischer Organisationen; Strategie und Perspektiven für die Entwicklung der Institution; Profil, Spezialisierung und Merkmale der Organisationsstruktur; Zustand und Aussichten für die Entwicklung des Marktes für medizinische Dienstleistungen; ein System finanzieller und wirtschaftlicher Standards und Leistungsindikatoren der Organisation; Organisation der statistischen Buchhaltung, Planungs- und Buchhaltungsdokumentation, Zeitplan und Verfahren für die Berichterstattung; Methoden der wirtschaftlichen Analyse von Leistungsindikatoren einer Organisation und ihrer Abteilungen; das Verfahren zur Ermittlung der Kosten medizinischer Leistungen, Entwicklung von Standards für Material- und Arbeitskosten; Methoden zur Bestimmung der Wirtschaftlichkeit der Einführung neuer Geräte und Technologien, Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität der medizinischen Versorgung, Verbesserung der Arbeitsorganisation und des Arbeitsmanagements; In- und Auslandserfahrung in der rationellen Organisation der wirtschaftlichen Tätigkeit medizinischer Organisationen; theoretische Grundlagen der Wirtschafts-, Finanz- und Gesundheitsorganisation; Grundlagen der Technologie zur Bereitstellung grundlegender medizinischer Versorgungsformen; Mittel der Computertechnologie, Kommunikation und Kommunikation; Grundlagen des Arbeitsrechts; Regeln und Vorschriften des Arbeitsschutzes.

4. Der Leiter der Planungs- und Wirtschaftsabteilung wird auf Anordnung des Leiters der medizinischen Organisation (Gesundheitsmanagementorgan) gemäß der geltenden Gesetzgebung der Russischen Föderation in die Position berufen und aus der Position entlassen.

5. Der Leiter der Wirtschaftsplanungsabteilung ist dem Leiter der medizinischen Organisation (Gesundheitsmanagementorgan) oder seinem Stellvertreter direkt unterstellt.

2. Berufliche Verantwortlichkeiten

Verwaltet die Arbeit zur wirtschaftlichen Unterstützung der Aktivitäten der Organisation. Bestimmt die Wirtschaftlichkeit der Arbeitsorganisation und des Diagnose- und Behandlungsprozesses. Organisiert Kostenkalkulationen für medizinische Leistungen. Organisiert die Abrechnung wirtschaftlicher Leistungsindikatoren der medizinischen Organisation und ihrer Strukturabteilungen. Erstellt innerhalb des festgelegten Zeitrahmens wirtschaftliche, statistische und andere Berichte. Organisiert Arbeiten zur Erstellung, Pflege und Speicherung einer Datenbank mit Wirtschaftsinformationen im Gesundheitswesen. Verwaltet die Umsetzung einer umfassenden wirtschaftlichen Analyse aller Arten von Aktivitäten medizinischer Organisationen und die Entwicklung von Maßnahmen zur effektiven Nutzung von Kapitalinvestitionen, Material-, Arbeits- und Finanzressourcen, zur Steigerung der Arbeitsproduktivität, zur Senkung der Kosten für die Erbringung medizinischer Leistungen und zur Beseitigung von Verlusten und unproduktive Ausgaben. Überprüft die wirtschaftliche Dokumentation und die Qualität ihrer Wartung. Leitet die Erstellung von Entwürfen aktueller und langfristiger Pläne für die Aktivitäten der Organisation und ihrer Abteilungen sowie deren Begründungen und Berechnungen. Stellt sicher, dass geplante Ziele allen Abteilungen der Institution kommuniziert werden. Organisiert die Kontrolle über die Umsetzung geplanter Ziele durch die Abteilungen der Institution sowie die statistische Abrechnung nach genehmigten Indikatoren, die fristgerechte Erstellung regelmäßiger Berichte und die Systematisierung statistischer Materialien. Gemeinsam mit der Buchhaltungsabteilung übernimmt er die methodische Anleitung und Organisation der Arbeit zur Buchhaltung und Analyse der Leistungsergebnisse der Organisation sowie die Entwicklung einer rationellen Buchhaltungsdokumentation. Organisiert die Entwicklung einer einheitlichen Planungsdokumentation, wirtschaftlicher Standards und die Einführung von Mitteln zur mechanisierten und automatisierten Verarbeitung von Planungs- und Buchhaltungsinformationen. Überwacht die Einhaltung der Anforderungen der internen Arbeitsvorschriften, Sicherheitsvorschriften und des Arbeitsschutzes der ihm unterstellten Mitarbeiter. Verwaltet Abteilungsmitarbeiter.

3. Rechte

Der Leiter der Planungs- und Wirtschaftsabteilung hat das Recht:

1. Anordnungen erteilen, die für die Ausführung durch Mitarbeiter der Wirtschaftsplanungsabteilung verbindlich sind;

2. sich an der Auswahl und Vermittlung von Personal für ihre Tätigkeiten zu beteiligen;

3. dem Management Vorschläge zur Förderung und Verhängung von Strafen gegen die Mitarbeiter der Organisation bei ihren Aktivitäten unterbreiten;

4. Vorschläge für die Entwicklung und Verbesserung der Aktivitäten der Organisation machen;

5. von der Geschäftsleitung Informationsmaterialien und behördliche Dokumente anzufordern, zu erhalten und zu verwenden, die für die Erfüllung ihrer dienstlichen Aufgaben erforderlich sind;

6. an Konferenzen und Treffen teilnehmen, bei denen Fragen im Zusammenhang mit seiner Arbeit besprochen werden;

7. sich in der vorgeschriebenen Weise zertifizieren zu lassen mit dem Recht, die entsprechende Qualifikationskategorie zu erhalten;

8. Verbessern Sie Ihre Fähigkeiten.

Der Leiter der Wirtschaftsplanungsabteilung genießt alle Arbeitsrechte gemäß dem Arbeitsgesetzbuch der Russischen Föderation.

4. Verantwortung

Der Leiter der Planungs- und Wirtschaftsabteilung ist verantwortlich für:

1. rechtzeitige und qualitativ hochwertige Erfüllung der ihm übertragenen Amtspflichten;

2. rechtzeitige und qualifizierte Ausführung von Aufträgen, Weisungen und Weisungen der Geschäftsleitung, Regelungen zu deren Tätigkeit;

3. rationeller und effizienter Einsatz materieller, finanzieller und personeller Ressourcen;

4. Einhaltung interner Vorschriften, Hygiene- und Antiepidemievorschriften, Brandschutz und Arbeitsschutz;

5. Führung der in den geltenden Vorschriften vorgesehenen Dokumentation;

6. Bereitstellung statistischer und anderer Informationen über seine Aktivitäten in der vorgeschriebenen Weise;

7. Einhaltung der Führungsdisziplin und Erfüllung der Amtspflichten durch Mitarbeiter der Planungs- und Wirtschaftsabteilung;

8. Bereitschaft der Planungs- und Wirtschaftsabteilung, in Notsituationen zu arbeiten.

Bei Verstößen gegen die Arbeitsdisziplin sowie gegen Rechts- und Verwaltungsgesetze kann der Leiter der Planungs- und Wirtschaftsabteilung je nach Schwere des Vergehens nach geltendem Recht disziplinarisch, materiell, verwaltungsrechtlich und strafrechtlich haftbar gemacht werden.

Einheitliches Qualifikationsverzeichnis für Positionen von Führungskräften, Fachkräften und anderen Mitarbeitern (UN), 2019
Qualifikationsverzeichnis für Positionen von Führungskräften, Fachkräften und anderen Mitarbeitern
Abschnitte « Branchenweite Qualifikationsmerkmale von Positionen von Arbeitnehmern, die in Unternehmen, Institutionen und Organisationen beschäftigt sind" Und " Qualifikationsmerkmale von Positionen von Mitarbeitern, die in Forschungseinrichtungen, Design-, Technologie-, Design- und Vermessungsorganisationen beschäftigt sind", genehmigt durch Beschluss des Arbeitsministeriums der Russischen Föderation vom 21. August 1998 N 37
(bearbeitet am 15. Mai 2013)

Leiter der Planungs- und Wirtschaftsabteilung

Amtliche Verpflichtungen. Verwaltet die Arbeiten zur Wirtschaftsplanung im Unternehmen, die darauf abzielen, rationelle Wirtschaftsaktivitäten entsprechend den Marktbedürfnissen und der Fähigkeit zu organisieren, die erforderlichen Ressourcen zu beschaffen, Produktionsreserven zu identifizieren und zu nutzen, um die größtmögliche Effizienz des Unternehmens zu erreichen. Leitet die Erstellung von Entwürfen aktueller Pläne durch Unternehmensbereiche für alle Arten von Aktivitäten gemäß den Bestellungen von Verbrauchern von Produkten, Werken (Dienstleistungen) und abgeschlossenen Verträgen sowie deren Begründungen und Berechnungen. Beteiligt sich an der Entwicklung einer Unternehmensstrategie, um seine wirtschaftlichen Aktivitäten und sein Managementsystem an sich ändernde externe und interne wirtschaftliche Bedingungen auf dem Markt anzupassen. Verwaltet die Erstellung mittel- und langfristiger umfassender Pläne für Produktions-, Finanz- und Handelsaktivitäten (Geschäftspläne) des Unternehmens, koordiniert und verknüpft alle ihre Bereiche miteinander. Stellt sicher, dass geplante Ziele den Abteilungen des Unternehmens kommuniziert werden. Organisiert die Entwicklung progressiver geplanter technischer und wirtschaftlicher Standards für Material- und Arbeitskosten, Entwürfe von Groß- und Einzelhandelspreisen für die Produkte des Unternehmens, Tarife für Arbeiten (Dienstleistungen) unter Berücksichtigung von Angebot und Nachfrage und zur Sicherstellung des geplanten Gewinnvolumens, Zeichnung Erstellung von Standardkostenschätzungen für Produkte und Überwachung der Einbeziehung aktueller Änderungen in den Planpreisen für die wichtigsten Arten von Rohstoffen, Lieferungen und Halbfabrikaten, die in der Produktion verwendet werden, Kostenschätzungen für marktfähige Produkte. Bietet die Erstellung von Stellungnahmen zu Großhandelspreisentwürfen für an das Unternehmen gelieferte Produkte. Verwaltet die Umsetzung einer umfassenden wirtschaftlichen Analyse aller Arten von Unternehmensaktivitäten und die Entwicklung von Maßnahmen zur effektiven Nutzung von Kapitalinvestitionen, Material-, Arbeits- und Finanzressourcen, zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der hergestellten Produkte, der Arbeitsproduktivität und zur Senkung der Produktions- und Vertriebskosten von Produkten, Steigerung der Produktionsrentabilität, Steigerung des Gewinns, Beseitigung von Verlusten und unproduktiven Kosten. Organisiert die Kontrolle über die Umsetzung geplanter Ziele durch die Unternehmensbereiche sowie die statistische Abrechnung aller Produktions- und technischen und wirtschaftlichen Indikatoren des Unternehmens, die Erstellung regelmäßiger Zeitberichte und die Systematisierung statistischer Materialien. Bereitet Vorschläge für bestimmte Bereiche der Marktforschung vor, um die Entwicklungsperspektiven des Unternehmens zu ermitteln, koordiniert Forschungsarbeiten zur Steigerung der Effizienz seiner Produktions- und Wirtschaftsaktivitäten. Gemeinsam mit der Buchhaltungsabteilung übernimmt er die methodische Anleitung und Organisation der Arbeit zur Buchhaltung und Analyse der Ergebnisse der Produktions- und Wirtschaftstätigkeit sowie die Entwicklung einer rationellen Buchhaltungsdokumentation. Bietet die Entwicklung methodischer Materialien zur technischen und wirtschaftlichen Planung der Aktivitäten von Unternehmensbereichen, zur Berechnung der Wirtschaftlichkeit der Einführung neuer Geräte und Technologien sowie zu organisatorischen und technischen Maßnahmen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von Produkten und Werken (Dienstleistungen). Organisiert die Entwicklung einer einheitlichen Planungsdokumentation, wirtschaftlicher Standards und die Einführung von Mitteln zur mechanisierten und automatisierten Verarbeitung von Planungs- und Buchhaltungsinformationen. Verwaltet Abteilungsmitarbeiter.

Muss wissen: Gesetzgebungs- und Regulierungsrechtsakte, die Produktion, wirtschaftliche und finanzielle Aktivitäten regeln; Lehrmaterialien im Zusammenhang mit Unternehmensökonomie; Strategie und Perspektiven für die Entwicklung des Unternehmens; Aussichten für die Branchenentwicklung; Profil, Spezialisierung und Merkmale der Unternehmensstruktur; Zustand und Aussichten für die Entwicklung des Absatzmarktes für Produkte, Werke (Dienstleistungen); Organisation der Entwicklung langfristiger und aktueller Pläne für die Produktions- und Wirtschaftsaktivitäten des Unternehmens; Verfahren zur Entwicklung von Geschäftsplänen; System wirtschaftlicher Standards und Indikatoren des Unternehmens; Organisation der statistischen Buchhaltung, Planungs- und Buchhaltungsdokumentation, Zeitplan und Verfahren für die Berichterstattung; Methoden der wirtschaftlichen Analyse von Produktions- und Wirtschaftsindikatoren eines Unternehmens und seiner Geschäftsbereiche; das Verfahren zur Ermittlung der Kosten kommerzieller Produkte, Entwicklung von Standards für Material- und Arbeitskosten, Groß- und Einzelhandelspreise; Methoden zur Bestimmung der Wirtschaftlichkeit der Einführung neuer Geräte und Technologien, Maßnahmen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von Produkten, Verbesserung der Arbeitsorganisation und des Arbeitsmanagements; In- und Auslandserfahrung in der rationellen Gestaltung der Wirtschaftstätigkeit eines Unternehmens in einer Marktwirtschaft; Ökonomie und Organisation von Produktion, Arbeit und Management; Grundlagen der Produktionstechnik; Mittel der Computertechnologie, Kommunikation und Kommunikation; Grundlagen des Arbeitsrechts; Regeln und Vorschriften des Arbeitsschutzes.

Benötigte Qualifikationen. Höhere berufliche (wirtschaftswissenschaftliche oder ingenieurwissenschaftliche) Ausbildung und Berufserfahrung im Bereich der Wirtschaftsplanung von mindestens 5 Jahren.

Stellenbeschreibungen des Leiters des PEO, Bauleiter.

Option 8.

Aufgabe 2. Das Unternehmen stellte Mittel für die Installation lizenzierter Programme bereit. Programmierer Udachin G.V. verwendete die bereitgestellten Mittel für eigene Zwecke und installierte Raubkopien. Im Laufe der Aktivitäten kam es immer häufiger zu Ausfällen in Computersystemen. Udachin G.V. hörte auf, mit Fehlern umzugehen; Im Zuge der Aktivitäten wurde die Fälschung des Programms durch den Mitarbeiter E.A. Karpov aufgedeckt. Es kam zu einem Konflikt.

Betrachten Sie die Situation. Analysieren Sie die Konfliktsituation in der Tabelle.

1. Legen Sie die Art des Konflikts fest.

2. Gründe.

3. Lösungsmethoden

4. Folgen des Konflikts

Stellenbeschreibung des Leiters der Planungs- und Wirtschaftsabteilung

I. Allgemeine Bestimmungen

1. Der Leiter der Wirtschaftsplanungsabteilung gehört zur Kategorie der Manager.

2. Zum Leiter der Abteilung Wirtschaftsplanung wird eine Person mit einer höheren beruflichen (wirtschafts- oder ingenieurwissenschaftlichen) Ausbildung und Berufserfahrung im Bereich der Wirtschaftsplanung von mindestens 5 Jahren ernannt.

3. Die Ernennung zum Leiter der Planungs- und Wirtschaftsabteilung und deren Entlassung erfolgt auf Anordnung des Unternehmensleiters nach Vorlage, erfolgt auf Anordnung des Unternehmensleiters nach Vorlage

4. Der Leiter der Wirtschaftsplanungsabteilung muss wissen:

4.1. Gesetzgebungs- und Regulierungsrechtsakte, die Produktions-, Wirtschafts- und Finanzaktivitäten regeln.

4.2. Methodische Materialien zur Unternehmensökonomie.

4.3. Strategie und Perspektiven für die Entwicklung des Unternehmens.

4.4. Aussichten für die Branchenentwicklung.

4.5. Profil, Spezialisierung und Merkmale der Unternehmensstruktur.

4.6. Stand und Perspektiven für die Entwicklung des Absatzmarktes für Produkte, Werke (Dienstleistungen).

4.7. Organisation der Entwicklung langfristiger und aktueller Pläne für die Produktions- und Wirtschaftsaktivitäten des Unternehmens.

4.8. Das Verfahren zur Entwicklung von Geschäftsplänen.

4.9. Ein System wirtschaftlicher Standards und Indikatoren des Unternehmens.

4.10. Organisation der statistischen Buchhaltung, Planungs- und Buchhaltungsdokumentation, Fristen und Verfahren für die Berichterstattung.

4.11. Methoden der wirtschaftlichen Analyse von Produktions- und Wirtschaftsindikatoren eines Unternehmens und seiner Geschäftsbereiche.

4.12. Das Verfahren zur Ermittlung der Kosten kommerzieller Produkte, zur Entwicklung von Standards für Material- und Arbeitskosten sowie Groß- und Einzelhandelspreise.

4.13. Methoden zur Bestimmung der Wirtschaftlichkeit der Einführung neuer Geräte und Technologien, Maßnahmen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von Produkten sowie zur Verbesserung der Arbeitsorganisation und des Arbeitsmanagements.

4.14. In- und ausländische Erfahrung in der rationellen Gestaltung der Wirtschaftstätigkeit eines Unternehmens in einer Marktwirtschaft.

4.15. Ökonomie und Organisation von Produktion, Arbeit und Management.

4.16. Grundlagen der Produktionstechnik.

5.1. Regelungen zur Planungs- und Wirtschaftsabteilung des Unternehmens.

5.2. Diese Stellenbeschreibung.

8. Während der Abwesenheit des Leiters der Planungs- und Wirtschaftsabteilung (Geschäftsreise, Urlaub, Krankheit etc.) werden seine Aufgaben von einem Stellvertreter (im Falle seiner Abwesenheit von einer in der vorgeschriebenen Weise ernannten Person) wahrgenommen, der die übernimmt über die entsprechenden Rechte und ist für die ordnungsgemäße Wahrnehmung der ihm übertragenen Aufgaben verantwortlich.

II. Amtliche Verpflichtungen

Leiter der Planungs- und Wirtschaftsabteilung:

1. Leitet die Arbeiten zur Wirtschaftsplanung im Unternehmen, die darauf abzielen, rationelle Wirtschaftsaktivitäten entsprechend den Marktbedürfnissen und der Fähigkeit zu organisieren, die erforderlichen Ressourcen zu beschaffen, Produktionsreserven zu identifizieren und zu nutzen, um die größtmögliche Effizienz des Unternehmens zu erreichen.

2. Leitet die Erstellung von Entwürfen aktueller Pläne durch Unternehmensbereiche für alle Arten von Aktivitäten gemäß den Bestellungen von Verbrauchern von Produkten, Werken (Dienstleistungen) und abgeschlossenen Verträgen sowie deren Begründungen und Berechnungen.

3. Beteiligt sich an der Entwicklung der Unternehmensstrategie, um seine wirtschaftlichen Aktivitäten und sein Managementsystem an die sich ändernden externen und internen wirtschaftlichen Bedingungen auf dem Markt anzupassen.

4. Verwaltet die Erstellung mittel- und langfristiger umfassender Pläne für Produktions-, Finanz- und Handelsaktivitäten (Geschäftspläne) des Unternehmens, koordiniert und verknüpft alle ihre Bereiche miteinander.

5. Stellt sicher, dass die geplanten Ziele den Unternehmensbereichen kommuniziert werden.

6. Organisiert die Entwicklung fortschrittlicher geplanter technischer und wirtschaftlicher Standards für Material- und Arbeitskosten, Entwürfe von Groß- und Einzelhandelspreisen für die Produkte des Unternehmens, Tarife für Arbeiten (Dienstleistungen) unter Berücksichtigung von Angebot und Nachfrage und um das geplante Gewinnvolumen sicherzustellen , Erstellung von Standardproduktkalkulationen und Überwachung der Einführung aktueller Änderungen der geplanten Preise für die wichtigsten Arten von Rohstoffen, Materialien und Halbfabrikaten, die in der Produktion verwendet werden, sowie Kostenschätzungen für marktfähige Produkte.

7. Bereitet Stellungnahmen zu Großhandelspreisentwürfen für an das Unternehmen gelieferte Produkte vor.

8. Bietet Führung:

8.1. Durchführung einer umfassenden wirtschaftlichen Analyse aller Arten von Unternehmensaktivitäten.

8.2. Entwicklung von Maßnahmen zur effizienten Nutzung von Kapitalinvestitionen, Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der hergestellten Produkte, Arbeitsproduktivität, Senkung der Produktions- und Vertriebskosten, Steigerung der Produktionsrentabilität, Steigerung des Gewinns, Beseitigung von Verlusten und unproduktiven Kosten.

9. Organisiert die Kontrolle über die Umsetzung geplanter Ziele durch die Unternehmensbereiche sowie die statistische Abrechnung aller Produktions- und technischen und wirtschaftlichen Indikatoren des Unternehmens, die Erstellung regelmäßiger Zeitberichte und die Systematisierung statistischer Materialien.

10. Bereitet Vorschläge für bestimmte Bereiche der Marktforschung vor, um die Entwicklungsperspektiven des Unternehmens zu ermitteln, und koordiniert Forschungsarbeiten zur Steigerung der Effizienz seiner Produktions- und Wirtschaftsaktivitäten.

11. Bietet zusammen mit der Buchhaltungsabteilung methodische Anleitung und Organisation der Arbeit zur Buchhaltung und Analyse der Ergebnisse der Produktions- und Wirtschaftstätigkeit sowie die Entwicklung einer rationellen Buchhaltungsdokumentation.

12. Gewährleistet die Entwicklung methodischer Materialien zur technischen und wirtschaftlichen Planung der Aktivitäten von Unternehmensbereichen, zur Berechnung der wirtschaftlichen Effizienz der Einführung neuer Geräte und Technologien sowie zu organisatorischen und technischen Maßnahmen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von Produkten und Werken (Dienstleistungen).

13. Organisiert die Entwicklung einer einheitlichen Dokumentation, wirtschaftlicher Standards und die Einführung von Mitteln zur mechanisierten und automatisierten Verarbeitung von Plan- und Buchhaltungsinformationen.

III. Rechte

Der Leiter der Planungs- und Wirtschaftsabteilung hat das Recht:

1. Im Namen der Abteilung handeln, die Interessen des Unternehmens gegenüber anderen Strukturbereichen des Unternehmens und anderen Organisationen in Produktions-, Wirtschafts- und Finanzwirtschaftsfragen vertreten.

2. Legen Sie Amtspflichten für die ihm unterstellten Mitarbeiter fest.

3. Vorschläge zur Verbesserung der Produktions-, Wirtschafts- und Finanzaktivitäten des Unternehmens zur Prüfung durch das Management einreichen.

4. Dem Direktor des Unternehmens zur Prüfung vorlegen:

4.1. Ideen zur Ernennung, Versetzung und Entlassung von Mitarbeitern der Wirtschaftsplanungsabteilung.

4.2. Bietet an:

Zur Förderung herausragender Mitarbeiter;

Verstöße gegen die Produktions- und Arbeitsdisziplin werden materiell und disziplinarisch zur Verantwortung gezogen.

6. Beteiligen Sie sich an der Erstellung von Auftragsentwürfen, Anweisungen, Anweisungen sowie Kostenvoranschlägen, Verträgen und anderen Dokumenten im Zusammenhang mit den Aktivitäten der Wirtschaftsplanungsabteilung.

7. Interagieren Sie mit den Leitern aller Strukturabteilungen zu Fragen der Produktions-, Wirtschafts- und Finanzaktivitäten des Unternehmens.

8. Beziehen Sie Spezialisten aus den Strukturbereichen des Unternehmens ein, um an der Entwicklung von Plänen für die Produktions-, Finanz- und Handelsaktivitäten des Unternehmens mitzuwirken.

9. Bestätigen und unterzeichnen Sie Dokumente im Zusammenhang mit den Produktions-, Wirtschafts- und Finanzaktivitäten des Unternehmens (Pläne, Berichte usw.).

10. Führen Sie selbstständig Korrespondenz mit Strukturabteilungen des Unternehmens sowie anderen Organisationen zu Themen, die in die Zuständigkeit der Abteilung fallen und nicht der Entscheidung des Unternehmensleiters bedürfen.

IV. Verantwortung

1. Der Leiter der Finanzabteilung ist verantwortlich für:

1.1. Für unsachgemäße Leistung oder Nichterfüllung der in dieser Stellenbeschreibung vorgesehenen Arbeitspflichten – innerhalb der durch die geltende Arbeitsgesetzgebung der Russischen Föderation festgelegten Grenzen.

1.2. Für Straftaten, die im Rahmen der Ausübung ihrer Tätigkeit begangen werden – im Rahmen der geltenden Verwaltungs-, Straf- und Zivilgesetzgebung der Russischen Föderation.

1.3. Für Sachschäden – im Rahmen der geltenden Arbeits- und Zivilgesetzgebung der Russischen Föderation.

Leiter der Struktureinheit

(Unterschrift)

(Nachname, Initialen)

VEREINBART:

Leiter der Rechtsabteilung

(Unterschrift)

(Nachname, Initialen)

Ich habe die Anleitung gelesen:

(Unterschrift)

(Nachname, Initialen)

Stellenbeschreibung für Bauleiter

1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

1.1. Diese Stellenbeschreibung legt die fachlichen Pflichten, Rechte und Pflichten des Bauleiters des Unternehmens fest.

1.2. Die Ernennung und Entlassung des Bauleiters erfolgt nach dem in der geltenden Arbeitsgesetzgebung festgelegten Verfahren auf Anordnung des Unternehmensleiters.

1.3. Der Bauleiter berichtet direkt an ________________.

1.4. Für die Position des Bauleiters wird eine Person mit einer höheren beruflichen (technischen) Ausbildung und Berufserfahrung in der Produktion von mindestens 1 Jahr oder einer sekundären beruflichen (technischen) Ausbildung und Berufserfahrung in der Produktion von mindestens 3 Jahren ernannt. In Ermangelung einer besonderen Ausbildung mindestens 5 Jahre Berufserfahrung in der Produktion.

1.5. Der Bauleiter muss wissen:

Gesetzgebungs- und andere regulatorische Rechtsakte, regulatorische und methodische Materialien in Bezug auf die Produktions- und Wirtschaftsaktivitäten des Standorts; technische Eigenschaften und Anforderungen an die am Standort hergestellten Produkte, Technologie ihrer Herstellung; Ausstattung des Standorts und Regeln seines technischen Betriebs; Methoden der technischen, wirtschaftlichen und Produktionsplanung; Formen und Methoden der Produktion und Wirtschaftstätigkeit des Standortes; Arbeitsrecht und Tarifverfahren für Arbeit und Arbeitnehmer; Standards und Preise für Arbeiten, das Verfahren zu ihrer Überarbeitung; aktuelle Bestimmungen zu Löhnen und Formen materieller Anreize; fortgeschrittene in- und ausländische Erfahrung im Produktionsmanagement; Grundlagen der Wirtschaftswissenschaften, der Produktions-, Arbeits- und Managementorganisation; interne Arbeitsvorschriften; Regeln und Vorschriften des Arbeitsschutzes.

1.6. Während der vorübergehenden Abwesenheit des Bauleiters werden seine Aufgaben ___________________________ übertragen.

2. FUNKTIONALE VERANTWORTLICHKEITEN

Notiz. Die fachlichen Aufgaben des Baumeisters werden anhand und im Umfang der Qualifikationsmerkmale für die Stelle des Baumeisters festgelegt und können bei der Erstellung einer Stellenbeschreibung auf der Grundlage konkreter Gegebenheiten ergänzt und präzisiert werden.

2.1. Führt die Verwaltung des Produktionsstandorts gemäß den geltenden Gesetzes- und Verordnungsgesetzen durch, die die Produktions- und Wirtschaftsaktivitäten des Unternehmens regeln.

2.2. Stellt sicher, dass der Standort die Produktionsaufgaben in Bezug auf Produktionsvolumen (Arbeit, Dienstleistungen), Qualität, spezifizierte Nomenklatur (Sortiment), Steigerung der Arbeitsproduktivität, Reduzierung der Arbeitsintensität von Produkten aufgrund einer rationellen Beladung der Ausrüstung und deren Nutzung termingerecht erfüllt technische Möglichkeiten, Erhöhung des Schaltverhältnisses der Ausrüstung, sparsamer Einsatz von Rohstoffen, Materialien, Treibstoff, Energie und Kostensenkung.

2.3. Bereitet die Produktion rechtzeitig vor, stellt die Platzierung von Arbeitern und Teams sicher, überwacht die Einhaltung technologischer Prozesse, identifiziert und beseitigt umgehend die Ursachen ihrer Verstöße.

2.4. Beteiligt sich an der Entwicklung neuer und der Verbesserung bestehender technologischer Prozesse und Produktionsmodi sowie Produktionsplänen.

2.5. Überprüft die Qualität der Produkte oder durchgeführten Arbeiten, ergreift Maßnahmen zur Vermeidung von Mängeln und zur Verbesserung der Qualität der Produkte (Arbeiten, Dienstleistungen).

2.6. Beteiligt sich an der Abnahme abgeschlossener Arbeiten an der Rekonstruktion der Baustelle, der Reparatur technologischer Geräte, der Mechanisierung und Automatisierung von Produktionsprozessen und manuellen Arbeiten.

2.7. Organisiert die Einführung fortschrittlicher Arbeitsmethoden und -techniken sowie Formen ihrer Organisation, Zertifizierung und Rationalisierung von Arbeitsplätzen.

2.8. Stellt sicher, dass die Arbeiter die Produktionsstandards einhalten, den Produktionsraum, die Ausrüstung, die Büroausstattung (Geräte und Werkzeuge) korrekt nutzen und den einheitlichen (rhythmischen) Betrieb des Standorts gewährleisten.

2.9. Führt die Bildung von Teams (deren quantitative, fachliche und qualifizierte Zusammensetzung) durch, entwickelt und implementiert Maßnahmen zur rationellen Führung von Teams und koordiniert deren Aktivitäten.

2.10. Legt Produktionsaufgaben fest und liefert diese umgehend an Teams und einzelne Arbeiter (nicht an Teammitglieder) gemäß genehmigten Produktionsplänen und -plänen sowie Standardindikatoren für den Einsatz von Ausrüstung, Rohstoffen, Vorräten, Werkzeugen, Kraftstoff und Energie.

2.11. Bietet Produktionsanweisungen für Arbeiter, führt Maßnahmen zur Einhaltung von Arbeitsschutzvorschriften, Sicherheitsvorschriften und Betriebshygiene, technischem Betrieb von Geräten und Werkzeugen durch und überwacht deren Einhaltung.

2.12. Fördert die Einführung fortschrittlicher Formen der Arbeitsorganisation, macht Vorschläge zur Überarbeitung von Produktionsstandards und -preisen sowie zur Zuordnung von Arbeitskategorien zu Arbeitnehmern gemäß dem Einheitlichen Tarif- und Qualifikationsverzeichnis der Arbeiten und Berufe und beteiligt sich an der Preisgestaltung der Arbeit und Zuordnung von Qualifikationskategorien zu den Baustellenarbeitern.

2.13. Analysiert die Ergebnisse der Produktionstätigkeit, kontrolliert die Ausgaben des für den Standort eingerichteten Lohnfonds, stellt die Richtigkeit und Aktualität der Erstellung von Primärdokumenten zur Erfassung von Arbeitszeit, Leistung, Löhnen und Ausfallzeiten sicher.

2.14. Fördert die Verbreitung bewährter Verfahren, die Entwicklung von Initiativen und die Einführung von Innovationsvorschlägen und Erfindungen.

2.15. Gewährleistet die rechtzeitige Überprüfung der Arbeitskostenstandards in der vorgeschriebenen Weise, die Umsetzung technisch fundierter Standards und standardisierter Aufgaben sowie die korrekte und wirksame Anwendung von Lohn- und Bonussystemen.

2.16. Beteiligt sich an der Durchführung von Arbeiten zur Ermittlung von Produktionsreserven in Bezug auf Quantität, Qualität und Produktpalette, an der Entwicklung von Maßnahmen zur Schaffung günstiger Arbeitsbedingungen, zur Verbesserung der organisatorischen und technischen Kultur der Produktion, zur rationellen Nutzung von Arbeitszeit und Produktionsanlagen .

2.17. Überwacht die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften, der Produktions- und Arbeitsdisziplin sowie der internen Arbeitsvorschriften durch die Arbeitnehmer, fördert die Schaffung einer Atmosphäre der gegenseitigen Unterstützung und Strenge im Team und entwickelt bei den Arbeitnehmern Verantwortungsbewusstsein und Interesse am Pünktlichen und Hohen -qualitative Erledigung der Produktionsaufgaben.

2.18. Bereitet Vorschläge zur Ermutigung von Arbeitnehmern oder zur Verhängung materieller Sanktionen vor, um Disziplinarstrafen gegen Verstöße gegen die Produktions- und Arbeitsdisziplin zu verhängen.

2.19. Organisiert Arbeiten zur Verbesserung der Qualifikation und beruflichen Fähigkeiten von Arbeitern und Vorarbeitern, bildet sie in Nebenberufen und verwandten Berufen aus und führt Bildungsarbeit im Team durch.

3. RECHTE

Der Site-Master hat das Recht:

3.1. Erteilen Sie den untergeordneten Mitarbeitern des Standorts Anweisungen und Aufgaben zu einer Reihe von Themen, die in seinen funktionalen Verantwortungsbereich fallen.

3.2. Überwachen Sie die Umsetzung von Produktionsaufgaben und die rechtzeitige Ausführung einzelner Aufträge durch untergeordnete Mitarbeiter vor Ort.

3.3. Fordern Sie die erforderlichen Materialien und Dokumente im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Bauleiters an und erhalten Sie diese.

4. VERANTWORTUNG

Der Bauleiter ist verantwortlich für:

4.1. Ergebnisse und Effizienz der Produktionsaktivitäten des Standorts.

4.2. Nichtgewährleistung der Erfüllung seiner Funktionspflichten sowie der Arbeit der untergeordneten Mitarbeiter des Standorts in Fragen der Produktionstätigkeit, des Standes der Arbeitsdisziplin, der Einhaltung von Sicherheitsvorschriften und des Brandschutzes.

4.3. Ungenaue Informationen über den Stand der Umsetzung der Arbeitspläne des Abschnitts mit der Überschrift.

4.4. Nichtbeachtung von Anordnungen, Weisungen und Weisungen des Unternehmensleiters.

4.5. Unterlassenes Ergreifen von Maßnahmen zur Unterbindung festgestellter Verstöße gegen die Betriebsordnung, die Sicherheitsvorschriften und den Brandschutz durch die ihm unterstellten Mitarbeiter der Baustelle.

5. BETRIEBSART

5.1. Der Arbeitsplan des Bauleiters richtet sich nach der im Betrieb geltenden Betriebsordnung.

5.2. Aus Produktionsgründen kann der Bauleiter Dienstreisen (auch vor Ort) unternehmen.

Ich habe die Anleitung gelesen: ______________ ____________________

"___"__________ ____ G.