Stellenbeschreibung eines Arbeits- und Lohnspezialisten. Stellenbeschreibung Arbeits- und Lohnspezialist Arbeits- und Lohnökonom usw

Ein Arbeitsökonom ist ein Spezialist, ohne den es fast unmöglich ist, eine effektive Unternehmenswirtschaft aufzubauen. Von der Qualität seiner Arbeit hängt viel ab, vom Nettogewinn des Unternehmens bis zur Personalfluktuation.

Wir verraten Ihnen, was ein Arbeitsökonom macht, wofür er verantwortlich ist und wie Sie diesen Beruf in wenigen Monaten meistern. Und als Bonus liefern wir nützliche Informationen für diejenigen, die ein gefragter Spezialist werden, interessante Probleme lösen und ein überdurchschnittliches Gehalt erhalten möchten.

Was macht ein Arbeitsökonom?

Eine vollständige Liste der Verantwortlichkeiten ist in der Stellenbeschreibung des Spezialisten enthalten. Jedes Unternehmen hat seine eigene, aber eine Standardversion eignet sich als Referenz. Zu den Aufgaben eines Arbeitsökonomen gehören in der Regel:

  • Entwicklung regulatorischer Dokumente zum Vergütungssystem, einschließlich Bestimmungen zu Boni und Abzügen;
  • Erstellung von Personaleinsatzplänen und Stellenbeschreibungen;
  • Berechnung von Produktionsstandards;
  • Abrechnung von Arbeitskosten und Überstunden;
  • Überwachung der Effizienz des Produktionsprozesses (ob der Arbeitsablauf verbessert werden kann, ob die Ausrüstung modernisiert oder ersetzt werden muss, ob mehr Mitarbeiter eingestellt werden sollten);
  • Suche nach Methoden zur Steigerung der Produktivität und zur sinnvollen Kostensenkung;
  • Überprüfung der Übereinstimmung der Qualifikationen der Mitarbeiter mit den von ihnen besetzten Positionen;
  • Entwicklung von Vorschlägen zur Verteilung zusätzlicher Mittel bei Steigerung des Nettogewinns;
  • Entwicklung von Programmen zur materiellen Motivation der Mitarbeiter.

Fehler eines Arbeitsökonomen können zu großen Problemen für das Unternehmen führen. Wenn die Löhne unterschätzt werden, besteht die Gefahr von Sabotage, ständiger Fluktuation und einer verminderten Qualität von Produkten oder Dienstleistungen. Ist er zu hoch, steigen die Kosten für Waren und Dienstleistungen, der Nettogewinn des Unternehmens sinkt und im schlimmsten Fall werden die Produkte für die Kunden zu teuer und das Unternehmen beginnt, gegenüber der Konkurrenz zu verlieren. Eine falsche Berechnung der Produktionsstandards führt entweder dazu, dass die Menschen nicht bereit sind, unter zu schweren Bedingungen zu arbeiten, und dass die Ausrüstung ausfällt, oder dass die Effizienz sinkt. Und das ist nur ein Teil der möglichen negativen Folgen.

Im Gegenteil: Dank eines professionellen Wirtschaftswissenschaftlers wird das Unternehmen wachsen und die Arbeitsbedingungen werden sich verbessern.

Was sollte ein Arbeitsökonom wissen?

  • Anforderungen der Gesetzgebung der Russischen Föderation an Organisation, Bezahlung und Arbeitsschutz.
  • Regeln für die Erstellung von Regulierungsdokumenten, die Arbeitsbeziehungen, Rationierung und Entlohnung regeln.
  • Berechnungsmethoden und Methoden zur Berechnung von Gehältern, Zulagen, Prämien, Koeffizienten.
  • Regeln für das Ausfüllen geplanter und regelmäßiger Berichtsformulare.
  • Merkmale der Arbeit mit verschiedenen Programmen. Insbesondere, was ein Wirtschaftswissenschaftler über Excel wissen sollte: wie man mit Pivot-Tabellen arbeitet und Berichte über Ausgaben und Gehälter erstellt, wie man einen Bericht über Finanzergebnisse erstellt und Managementbilanzen erstellt.

Wofür ist ein Arbeitsökonom verantwortlich?

Für unsachgemäße oder nicht rechtzeitige Erfüllung der Pflichten gemäß der Stellenbeschreibung, für die Weigerung, direkte Pflichten und/oder Anweisungen von Vorgesetzten zu erfüllen, für die Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen, für die Verletzung von Sicherheitsvorschriften und internen Vorschriften.

Ein wichtiger Punkt: Erleidet die Organisation durch Verschulden des Ökonomen Verluste, muss er den Schaden ersetzen. Wir haben bereits ausführlich geschrieben.

Welchen arbeitsökonomischen Studiengang sollte ich belegen, um diesen Beruf zu meistern?

Wir empfehlen den Kurs „Wirtschaft und Arbeitsregulierung. Verwaltung von Arbeitsorganisations- und Personalvergütungsprozessen“. Das Programm berücksichtigt die Anforderungen des Berufsstandards und die neuesten Änderungen des Arbeitsgesetzbuchs der Russischen Föderation.

Der Kurs umfasst 29 praktische Aufgaben, zu denen Sie jeweils ein Feedback erhalten. Sie lernen Schritt für Schritt die Vorgehensweise eines Arbeitsökonomen bei der Berechnung von Ausbildungskosten, der Festlegung von Produktionsstandards, der Analyse des Arbeitsmarktes usw. kennen. Korrigieren Sie Ihre Fehler, hören Sie aufmerksam auf die Empfehlungen erfahrener Praktiker und dann nach Abschluss des Kurses wird für die echte Arbeit in einem Unternehmen bestens gerüstet sein.

Bitte beachten Sie: Der Berufsstandard für einen Arbeitsökonom legt Qualifikationen der Stufe 6 fest. Das bedeutet, dass die Ausbildung nur für Personen mit höherer Bildung (auch Bachelor-Abschluss) geeignet ist.

Wie wird man ein erfolgreicher und gefragter Spezialist?

Bisher ist die Nachfrage nach Wirtschaftswissenschaftlern auf dem Arbeitsmarkt nicht allzu groß. Aber erstens hat dieses Fachgebiet großes Potenzial, zweitens gibt es auf diesem Gebiet nicht viele echte Profis und fast alle besetzen bereits gute Positionen. Vielen Unternehmen mangelt es an kompetenten Fachkräften. Werden Sie einer von ihnen und es wird für Sie viel einfacher sein, einen guten Job zu finden.

Hören Sie auf unseren Rat, wenn Ihnen das Standardgehalt eines Arbeitsökonomen (40-50.000 Rubel in Moskau und 20-30.000 Rubel in den Regionen) nicht zusagt und Sie mehr verdienen möchten.

  • Geben Sie das Prinzip „Einmal gelernt, immer angewendet“ auf. Wenn Sie nach den gleichen Schemata arbeiten, werden Sie kein echter Profi. Verfolgen Sie Veränderungen in der wirtschaftlichen Situation in Russland, studieren Sie die Erfahrungen anderer Unternehmen und Länder, werfen Sie einen genaueren Blick auf Trends und überlegen Sie, wie Sie diese zum Nutzen der Organisation, in der Sie arbeiten, nutzen können. Erstellen und verbessern Sie Ihre eigenen Systeme. Denken Sie daran: Manchmal ist es das, was Sie als Axiom akzeptieren und nicht hinterfragen, was Sie davon abhält, effektiver zu arbeiten.
  • Entwickeln Sie die Fähigkeit, die Situation objektiv einzuschätzen, ohne bei auftretenden Problemen in Panik zu geraten, die Fähigkeit, geduldig mit Menschen zu kommunizieren, die Bereitschaft, nach neuen Methoden zur Problemlösung zu suchen, Aufmerksamkeit bei der Arbeit mit Dokumentationen und die Gewohnheit, die eigene Arbeit noch einmal zu überprüfen.
  • Halten Sie nicht an einem Job in einem Unternehmen fest, wenn die Position für Sie „klein“ geworden ist (keine Karrieremöglichkeiten, keine Ausbildung, keine interessanten Aufgaben usw.). Stabilität macht süchtig und beruhigt, aber sie nimmt Chancen Entwicklung.
  • Lernen Sie von den Besten. Dafür müssen Sie weder eine Ausbildung machen noch einen Mentor suchen. Finden Sie in Ihrem Arbeitsumfeld diejenigen, die bestimmte Aufgaben am besten beherrschen (gutes Zeitmanagement, gute Verhandlungsführer usw.), beobachten Sie sie und lernen Sie von ihnen.
  • Auf der Suche nach einem Job? Sehen Sie sich Muster-Lebensläufe für Arbeitsökonomen an und finden Sie die besten Lösungen. Die Ergebnisse Ihrer Arbeit sind einfach auszuwerten – nutzen Sie sie. Schauen Sie sich Beispiele für Lebensläufe mit Zahlen an: Wie stark ist die Personalfluktuation gesunken, der Nettogewinn des Unternehmens ist gestiegen, die Ausgaben sind gesunken usw. Sammeln Sie solche Daten, während Sie im Unternehmen arbeiten, damit Sie die Karriereleiter erklimmen können, wenn es an der Zeit ist , können Sie einen beeindruckenden Lebenslauf erstellen und Arbeitgeber großer Unternehmen interessieren.

Lassen Sie sich von der Routine nicht entmutigen, verbessern Sie sich wie ein Profi und Sie werden eine viel größere Chance auf Erfolg haben!

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1. Ein Arbeitsökonom gehört zur Kategorie der Spezialisten.

1.2. Für die Position:

- Als Arbeitsökonom wird angenommen, wer über eine höhere berufliche (wirtschaftswissenschaftliche) Ausbildung verfügt, ohne dass eine Berufserfahrung oder eine weiterführende Berufsausbildung und eine mindestens 3-jährige Berufserfahrung als Arbeitstechniker der Kategorie I oder andere mit Fachkräften besetzte Positionen vorliegen müssen sekundäre Berufsausbildung, mindestens 5 Jahre;

- Ein Arbeitsökonom der Kategorie II wird von einer Person mit höherer beruflicher (wirtschaftswissenschaftlicher) Ausbildung und Berufserfahrung in die Position eines Arbeitsökonomen oder andere ingenieurwissenschaftliche und technische Positionen übernommen (versetzt), die von Fachkräften mit einer höheren Berufsausbildung von at besetzt werden mindestens 3 Jahre;

- Arbeitsökonom der Kategorie I wird von einer Person angenommen (versetzt), die über eine höhere berufliche (wirtschaftliche) Ausbildung und mindestens 3 Jahre Berufserfahrung als Arbeitsökonom der Kategorie II verfügt.

1.3. Ein Arbeitsökonom sollte wissen:

— Dekrete, Weisungen, Anordnungen, sonstige Leitlinien, methodische und regulatorische Materialien zur Arbeits- und Lohnorganisation;

- Arbeitsökonomie;

— Ökonomie und Organisation der Produktion;

— das Verfahren zur Entwicklung langfristiger und jährlicher Pläne für Arbeit und Löhne, Arbeitsproduktivität, soziale Entwicklung des Teams, Schätzungen für die Verwendung wirtschaftlicher Anreizmittel;

— Formen und Systeme der Löhne und materiellen Anreize;

— Methoden zur Bestimmung der Mitarbeiterzahl;

— Tarif- und Qualifikationsverzeichnisse der Arbeiten und Berufe der Arbeitnehmer sowie Qualifikationsmerkmale der Arbeitnehmerpositionen;

— das Verfahren zur Tarifierung von Arbeit und Arbeitnehmern sowie zur Festlegung offizieller Gehälter, Zuschläge, Prämien und Lohnkoeffizienten sowie zur Berechnung von Prämien;

— Methoden zur Abrechnung und Analyse von Arbeits- und Lohnindikatoren;

— Grundlagen der Produktionstechnik;

— die Möglichkeit, Computertechnologie zur Durchführung von Berechnungen und zur Aufzeichnung von Arbeits- und Lohnindikatoren sowie deren Betriebsregeln einzusetzen;

— Grundlagen des Arbeitsrechts;

— Interne Arbeitsvorschriften;

— Arbeitsschutz- und Brandschutzvorschriften;

— ____________.

1.4. Ein Arbeitsökonom lässt sich bei seiner Tätigkeit leiten von:

— Charta (Reglement) ________________________________________________;

(Name der Firma)

— diese Stellenbeschreibung;

— ___________

(andere Handlungen und Dokumente, die in direktem Zusammenhang damit stehen

________________.

Arbeitsfunktion eines Arbeitsökonomen)

1.5. Der Labour Economist berichtet direkt an ________________.

(Name der Position des Managers)

1.6. Während der Abwesenheit eines Arbeitsökonomen (Urlaub, Krankheit etc.) werden seine Aufgaben von einem in der vorgeschriebenen Weise bestellten Mitarbeiter wahrgenommen, der die entsprechenden Rechte erwirbt und für die Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäße Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben verantwortlich ist im Zusammenhang mit dem Ersatz.

1.7. _________.

2. Funktionen

2.1. Entwicklung von Plänen zur Steigerung der Arbeitsproduktivität und zur Verbesserung der Organisation.

2.2. Überwachung der Einhaltung der Anforderungen an Organisation, Regelung und Vergütung.

3. Berufliche Verantwortlichkeiten

Der Arbeitsökonom nimmt folgende Aufgaben wahr:

3.1. Führt Arbeiten zur Verbesserung der Arbeitsorganisation, der Lohnformen und -systeme sowie der materiellen und moralischen Anreize durch.

3.2. Entwickelt Entwürfe langfristiger und jährlicher Arbeits- und Lohnpläne der Organisation und ihrer Strukturabteilungen, Pläne zur Steigerung der Arbeitsproduktivität und zur Verbesserung ihrer Organisation.

3.3. Berechnet die Lohnfonds und die Anzahl der Arbeitnehmer unter Berücksichtigung der Notwendigkeit einer möglichst rationellen Nutzung der Arbeitsressourcen, stellt das richtige Verhältnis der Arbeitnehmer nach Personalkategorien und Qualifikationskategorien sicher, beteiligt sich an der Ermittlung des Bedarfs an Arbeitskräften und Arbeitnehmern und plant die Ausbildung von qualifiziertes Personal und kommuniziert geplante Indikatoren an die Strukturbereiche der Organisation.

3.4. Untersucht die Wirksamkeit der Anwendung bestehender Lohnformen und -systeme sowie materieller und moralischer Anreize und bereitet Vorschläge zu deren Verbesserung vor.

3.5. Entwickelt einen Mechanismus zur Verteilung zusätzlicher Einnahmen, die sich aus erhöhter Arbeitsproduktivität, verbesserter Produktqualität, reduzierten Produktionskosten sowie der Vermietung von Räumlichkeiten und Immobilien durch die Platzierung von Geldern in Wertpapieren ergeben.

3.6. Entwickelt Bestimmungen für Prämien für Arbeiter und Angestellte, Bedingungen für materielle Anreize für den Mehrmaschinenservice, die Kombination von Berufen und Positionen, die Erhöhung der Servicebereiche und des Arbeitsvolumens, um den Einsatz von Geräten zu verbessern und die Arbeitskosten zu senken.

3.7. Beteiligt sich an der Ausarbeitung von Plänen für die soziale Entwicklung des Personals der Organisation, an der Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen zur Stärkung der Arbeitsdisziplin, zur Reduzierung der Personalfluktuation, zur Stärkung der Kontrolle über die Nutzung der Arbeitszeit und zur Einhaltung interner Arbeitsvorschriften.

3.8. Erstellt Personalpläne gemäß der genehmigten Führungsstruktur, Gehaltsplänen, Lohnfonds und aktuellen Standards und nimmt Änderungen daran aufgrund der Entstehung neuer Arten von Tätigkeiten (Positionen) vor, die einer Marktwirtschaft innewohnen.

3.9. Legt die Prämienhöhe auf der Grundlage der geltenden Vorschriften fest.

3.10. Überwacht die Einhaltung der Personaldisziplin, die Ausgaben des Lohnfonds, die Richtigkeit der Festlegung von Berufs- und Stellenbezeichnungen, die Anwendung von Tarifsätzen und Preisen, offizielle Gehälter, Zulagen, Zulagen und Lohnkoeffizienten, die Abrechnung der Arbeit und die Einrichtung in Übereinstimmung mit Tarif- und Qualifikationsverzeichnissen Kategorien von Arbeitnehmern und Kategorien von Fachkräften sowie Einhaltung der Arbeits- und Ruhezeiten und der Arbeitsgesetzgebung.

3.11. Beteiligt sich an der Ausarbeitung des Tarifvertragsentwurfs und überwacht die Erfüllung der übernommenen Verpflichtungen.

3.12. Führt Aufzeichnungen über Arbeits- und Lohnindikatoren, analysiert sie und erstellt fundierte Berichte.

3.13. Führt Arbeiten zur Erstellung, Pflege und Speicherung einer Datenbank über Arbeit und Löhne sowie die Anzahl der Arbeitnehmer durch und nimmt Änderungen an Referenz- und Regulierungsinformationen vor, die bei der Datenverarbeitung verwendet werden.

3.14. Beteiligt sich an der Formulierung der wirtschaftlichen Formulierung von Problemen oder deren einzelnen Phasen, die mit Hilfe von Computertechnologie gelöst werden, bestimmt die Möglichkeit der Verwendung vorgefertigter Projekte, Algorithmen und Anwendungssoftwarepakete, die die Erstellung wirtschaftlich sinnvoller Systeme zur Verarbeitung von Informationen ermöglichen Arbeit und Löhne.

3.15. ______.

(andere Aufgaben)

4. Rechte

Ein Arbeitsökonom hat das Recht:

4.1. Beteiligen Sie sich an der Diskussion von Entscheidungsentwürfen der Unternehmensleitung.

4.2. Beziehen Sie im Einvernehmen mit dem unmittelbaren Vorgesetzten weitere Mitarbeiter in die Lösung der ihm übertragenen Aufgaben ein.

4.3. Fordern und erhalten Sie notwendige Informationen und Unterlagen von Mitarbeitern anderer Strukturbereiche.

4.4. Beteiligen Sie sich an Diskussionen über Fragen im Zusammenhang mit den ausgeübten Aufgaben.

4.5. Fordern Sie von der Leitung der Organisation Unterstützung bei der Erfüllung offizieller Aufgaben.


Grundlage für die Tätigkeit eines Wirtschaftswissenschaftlers bei der Gestaltung der Arbeitsbeziehungen in einem Unternehmen ist das Qualifikationsverzeichnis der Stellen, nach dem die entsprechenden Weisungen erarbeitet werden. Das Dokument muss folgende Informationen enthalten:

  • Grad seiner Verantwortung und Autorität
  • Umfang und Liste der zu erfüllenden Arbeitsaufgaben
  • Anforderungen an das Bildungsniveau, den Qualifikationsgrad, die Berufserfahrung und das Vorhandensein bestimmter Kenntnisse und Fähigkeiten

Ein Arbeitsökonom ist ein Spezialist mit einer höheren wirtschaftswissenschaftlichen Ausbildung und mindestens 6 Monaten Berufserfahrung, der Mitarbeiter der Wirtschaftsplanungs-, Finanz- oder Arbeits- und Lohnabteilung ist.

Die Hauptaufgaben eines Arbeitsbeziehungsökonomen:

  • decken den gesamten Arbeitsbereich des Unternehmens ab, der sich auf die Organisation und Optimierung der Arbeitsaktivitäten jedes einzelnen Mitarbeiters und der gesamten Belegschaft bezieht
  • Kontrollieren Sie diesen Bereich der Unternehmenstätigkeit, nehmen Sie rechtzeitig entsprechende Änderungen und Anpassungen vor, planen und berücksichtigen Sie alle möglichen Optionen für die Entwicklung der Arbeitsbeziehungen für das weitere erfolgreiche Funktionieren des Unternehmens

Das Hauptziel besteht darin, durch die Entwicklung eines optimalen Arbeitsplans und Anreizsystems für jeden Mitarbeiter einen hohen und kontinuierlichen Produktionsprozess zu fördern.

Der Wirtschaftswissenschaftler ist direkt dem Leiter der jeweiligen Abteilung und dem Finanzdirektor des Unternehmens unterstellt. Während der Abwesenheit des Mitarbeiters gehen alle Befugnisse und Rechte der Fachkraft auf einen anderen Mitarbeiter der entsprechenden Abteilung über.

Anforderungen an Kenntnisse und Fähigkeiten

Ein Spezialist auf diesem Gebiet muss über folgende Fähigkeiten und Fertigkeiten verfügen:

Verantwortlichkeiten und Hauptfunktionen

Die Liste der Hauptfunktionen, die ein Arbeitsökonom erfüllen muss, der Verantwortlichkeiten und Aufgaben eines Spezialisten auf diesem Gebiet kann aus folgenden Elementen bestehen:


Rechte eines Arbeitsspezialisten

Neben zahlreichen Pflichten verfügt eine Fachkraft über eine Reihe von Rechten und Fähigkeiten:


Aufgaben eines Arbeitsökonomen

Die Stellenbeschreibung legt auch den Grad der Verantwortung einer Fachkraft für die nicht rechtzeitige oder unsachgemäße Erfüllung ihrer Arbeitspflichten fest. Der Arbeits- und Gehaltsabrechnungsspezialist ist verantwortlich für:

  1. Wegen Nichterfüllung oder unvollständiger Erfüllung der ihm übertragenen und in der Arbeitsanweisung vorgeschriebenen Pflichten.
  2. Für unsachgemäße Ausführung von Aufträgen und Aufträgen der aktuellen Unternehmensleitung.
  3. , dem der Status eines Geschäftsgeheimnisses zuerkannt wurde.
  4. Für die unsachgemäße Umsetzung aktueller Anweisungen und Vorschriften zu internen Vorschriften, Brandschutz, Sicherheitsvorkehrungen, Arbeitsnormen und Regeln.
  5. Für Handlungen (oder Unterlassungen), die dem Unternehmen materiellen Schaden zugefügt haben.
  6. Straftaten, die infolge der Ausübung unmittelbarer Pflichten gemäß den genehmigten Anweisungen begangen werden.

Die oben genannten Anforderungen an die jeweilige Position haben beratenden Charakter und können je nach den Besonderheiten der Produktionsprozesse, dem Qualifikationsniveau des Personals, der Verfügbarkeit weiterer verwandter Positionen und Spezialisten für diese Art von Tätigkeit sowie anderen Merkmalen des Unternehmens variieren .

Verfügt ein Unternehmen über mehrere Spezialisten im Bereich Arbeitsbeziehungen, empfiehlt es sich, die Aufgabenbereiche aufzuteilen, um die Arbeit des gesamten Teams effizienter und koordinierter zu gestalten. Bei der Entwicklung einer individuellen Stellenbeschreibung für jede Fachkraft ist es notwendig, die Hauptarbeitspunkte so weit wie möglich abzudecken und die Funktionen des Mitarbeiters sowie die ordnungsgemäße Erfüllung der Arbeitspflichten klar zu definieren.

Schreiben Sie Ihre Frage in das untenstehende Formular

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Ich habe zugestimmt
Wirtschaftsdirektor P.P. In Geldnot
PJSC „Trest“
____________ P.P. Petrow

"___"___________ G.

Arbeitsbeschreibung
führender Arbeitsökonom

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1 Auf die Stelle eines leitenden Arbeitsökonomen (im Folgenden leitender Ökonom) der Planungs- und Wirtschaftsabteilung wird eine Person mit einer höheren beruflichen (wirtschafts- oder ingenieurökonomischen) Ausbildung und Berufserfahrung im Fachgebiet von mindestens 5 berufen ( im Folgenden als „PEO“ bezeichnet) von OJSC „Trust“ (im Folgenden als „Unternehmen“ bezeichnet).

1.2 Der leitende Volkswirt berichtet direkt (nachfolgend Abteilungsleiter genannt).

1.3 Die Ernennung, Versetzung und Entlassung des leitenden Wirtschaftswissenschaftlers erfolgt auf Anordnung des Generaldirektors des Unternehmens auf Empfehlung des Abteilungsleiters.

1.4 Bei vorübergehender Abwesenheit des leitenden Wirtschaftswissenschaftlers (Geschäftsreise, Krankheit, Urlaub) werden seine Aufgaben im Auftrag des Abteilungsleiters von einem anderen wahrgenommen.

1.5 Der führende Ökonom lässt sich bei seiner Arbeit leiten von:

Auf dem Territorium der Russischen Föderation geltendes Arbeitsrecht;
— Vorschriften, Anweisungen, andere maßgebliche Materialien, behördliche Dokumente, Anordnungen, Weisungen, Normen und Regeln im Unternehmen;
— Die Qualitätspolitik des Unternehmens und Dokumentation des Qualitätsmanagementsystems des Unternehmens;
— Vorschriften über die Wirtschaftsplanungsabteilung;
- diese Stellenbeschreibung.

1.6 Zusätzlich zu den Weisungen und Anordnungen des Fachbereichsleiters führt der leitende Planungsökonom mündliche und schriftliche Weisungen des Wirtschaftsdirektors aus.

2 Aufgabenbereiche

Der führende Ökonom ist verpflichtet:

2.1 Führen Sie das gesamte Spektrum der Arbeiten zur Verbesserung der Arbeitsorganisation und -standardisierung durch, analysieren Sie den Stand der Arbeitsorganisation und -standardisierung, entwickeln und implementieren Sie Maßnahmen zur Steigerung der Arbeitsproduktivität und Produktionseffizienz.

2.2 Analysieren Sie den Grad der Gültigkeit und Intensität von Standards für ähnliche Arbeiten, die unter denselben organisatorischen und technischen Bedingungen durchgeführt werden.

2.3 Führen Sie Aufzeichnungen über die Menge, Zusammensetzung und den Grad der Einhaltung der Arbeitskostenstandards.

2.4 Untersuchen Sie das Ausmaß und die Gründe für die Diskrepanz zwischen dem tatsächlichen Zeitaufwand und den normativen, beteiligen Sie sich an der Ausarbeitung von Vorschlägen, die die Einhaltung der festgelegten Standards gewährleisten.

2.5 Führen Sie eine monatliche Analyse der Vergütungshöhe der Abteilungsmitarbeiter durch.

2.6 Sorgen Sie für rechtzeitige Änderungen des Personalplans der Abteilungen.

2.7 Bereiten Sie Auftragsentwürfe, Anweisungen und andere Dokumente im Zusammenhang mit der Vergütung der Mitarbeiter des Unternehmens vor.

2.8 Prämienregelungen für Werkstattpersonal entwickeln und umsetzen.

2.9 Beteiligen Sie sich an der Entwicklung von Maßnahmen zur Beseitigung von Arbeitszeitverlusten und zur Verbesserung ihrer Nutzung.

2.10 Informationen zu Zahlungs- und Bonusproblemen sammeln, verarbeiten, analysieren, melden und speichern.

2.11 Aufträge, Aufträge, Weisungen und Weisungen des Abteilungsleiters und seiner Vorgesetzten rechtzeitig, effizient und genau ausführen.

2.12 Die in dieser Stellenbeschreibung und (oder) im Arbeitsvertrag vorgesehenen Arbeitspflichten gewissenhaft, pünktlich und genau erfüllen.

2.13 Halten Sie die im Unternehmen festgelegten internen Arbeitsvorschriften ein.

2.14 Beteiligen Sie sich nicht an Aktivitäten, die den Interessen des Unternehmens direkt oder indirekt schaden.

2.15 Kennen Sie die relevante Dokumentation des Qualitätsmanagementsystems des Unternehmens und erfüllen Sie dessen Anforderungen.

3 Berufliche Anforderungen

3. 1 Ein führender Ökonom sollte wissen:

— Grundlagen des Arbeitsrechts;
— Regulierungsmaterialien und andere Leitlinienmaterialien zu Fragen der Standardisierung, Organisation und Vergütung;
— Aussichten für die Entwicklung des Unternehmens;
— Standards für ein einheitliches System der organisatorischen und administrativen Dokumentation;
— Methoden zur Untersuchung und Gestaltung von Arbeitsabläufen, zur Nutzung der Arbeitszeit, zur Bestimmung der wirtschaftlichen Auswirkungen geplanter Aktivitäten, Methoden zur Bewertung des Niveaus der Arbeitsorganisation und des Arbeitsmanagements;
— im Unternehmen bestehende Vergütungsformen und -systeme;
— das Verfahren zur Tarifierung von Arbeit und Arbeitnehmern, Methoden zur Berechnung von Bonusindikatoren, Methoden zur Abrechnung und Analyse von Arbeits- und Lohnindikatoren;
— Regeln und Vorschriften zum Arbeitsschutz, Sicherheitsvorkehrungen, Betriebshygiene und Brandschutz;
— Methoden zur Bestimmung der Mitarbeiterzahl.

4 Rechte

Der führende Ökonom hat das Recht:

4.1. Fordern Sie von Mitarbeitern anderer Unternehmensbereiche die Informationen und Erklärungen, die sie zur Erfüllung der in dieser Weisung festgelegten Arbeitspflichten benötigen.

4.2. Bereitstellung der für die Wahrnehmung seiner Amtspflichten erforderlichen Arbeitsbedingungen.

4.3. Nutzen Sie die in der Gesetzgebung der Russischen Föderation vorgesehenen Leistungen, die den Arbeitnehmern im Tarifvertrag des Unternehmens zur Verfügung stehen.

5 Servicebeziehungen

5.1 Der leitende Ökonom führt alle Aufträge des Abteilungsleiters aus.

5.2 Der führende Ökonom interagiert:

5.2.1 Mit Abteilungsleitern zu Themen:

— Bereitstellung von Informationen über Vergütung, Personalprämien, Berechnung des Personalbestands, nach Zeitstandards, offene Stellen in Abteilungen (Schlussfolgerungen zur Notwendigkeit der Einstellung, Entlassung, Versetzung bestimmter Mitarbeiter); Angaben zu Zeitstandards und Preisen; Analyse des Lohnniveaus nach Beruf; Berechnung der Zahl der Hauptbeschäftigten nach Beruf; Änderungen an der Besetzungstabelle; Maßnahmen zur Beseitigung von Arbeitsausfällen; Fotos vom Arbeitstag; Berechnung von Standards für Grund-, Einmal- und Zusatzarbeiten und deren Umsetzung in der Produktion; Berechnung der Arbeitsintensität der Herstellung von Teilebaugruppen nach Produkttyp;

5.2.2 Mit der Buchhaltungsabrechnungsstelle und der Informationstechnologieabteilung zu Vergütungsfragen:

übermittelt und empfängt Informationen über die Berechnung der Löhne an Zeit- und Akkordarbeiter, Prämien usw.

5.2.3 Mit der Management-Technologie-Abteilung zu Themen:

— Erhalt: Nichtkonformitätshandlungen der Produktproduktion;

— Bereitstellung von: Nichtkonformitätshandlungen von Produkten mit Ermittlung der Lohn- und Materialkosten.

6 Verantwortung

Der führende Ökonom ist gemäß den Gesetzen der Russischen Föderation verantwortlich für:

— Verstoß gegen die im Arbeitsvertrag festgelegten Bedingungen und Nichterfüllung der in dieser Stellenbeschreibung vorgesehenen Arbeitspflichten;
— Verletzung der Arbeits- und Produktionsdisziplin.

Leiter der Planungs- und Wirtschaftsabteilung A.A. Rubljow

Vereinbart:

Leiter der Rechtsabteilung S.S. Sergejew

Leiter der Personalabteilung I.I. Iwanow

Führender QMS-Ingenieur V.V. Wassiljew

I. Allgemeine Bestimmungen

1. Ein Arbeitsökonom gehört zur Kategorie der Spezialisten.

2. Für die Stelle:

Экономиста по труду назначается лицо, имеющее высшее профессиональное (экономическое) образование без предъявления требований к стажу работы либо среднее профессиональное образование и стаж работы в должности техника по труду I категории не менее 3 лет или других должностях, замещаемых специалистами со средним профессиональным образованием, не менее 5 Jahre;

Arbeitsökonom der Kategorie II – eine Person mit einer höheren beruflichen (wirtschaftlichen) Ausbildung und Berufserfahrung als Arbeitsökonom oder anderen Ingenieurpositionen, die seit mindestens 3 Jahren von Spezialisten mit höherer Berufsausbildung besetzt werden;

Arbeitsökonom der Kategorie I – eine Person, die über eine höhere berufliche (wirtschaftliche) Ausbildung und mindestens 3 Jahre Berufserfahrung als Arbeitsökonom der Kategorie II verfügt.

3. Die Ernennung zum Arbeitsökonomen und die Entlassung aus dieser Position erfolgen auf Anordnung des Direktors der Organisation auf Empfehlung des Leiters der Organisations- und Vergütungsabteilung.

4. Ein Arbeitsökonom sollte wissen:

4.1. Beschlüsse, Weisungen, Anordnungen, sonstige Leitlinien, methodische und regulatorische Materialien zur Arbeits- und Lohnorganisation.

4.2. Arbeitsökonomie.

4.3. Ökonomie und Organisation der Produktion.

4.4. Das Verfahren zur Entwicklung langfristiger und jährlicher Pläne für Arbeit und Löhne, Arbeitsproduktivität, soziale Entwicklung des Teams, Schätzungen für die Verwendung wirtschaftlicher Anreizmittel.

4.5. Formen und Systeme der Löhne und materiellen Anreize.

4.6. Methoden zur Ermittlung der Mitarbeiterzahl.

4.7. Tarif- und Qualifikationsverzeichnisse der Arbeiten und Berufe der Arbeitnehmer und Qualifikationsmerkmale der Positionen der Arbeitnehmer.

4.8. Das Verfahren zur Tarifierung von Arbeit und Arbeitnehmern sowie zur Festlegung offizieller Gehälter, Zuschläge, Prämien und Lohnkoeffizienten sowie zur Berechnung von Prämien.

4.9. Methoden zur Bilanzierung und Analyse von Arbeits- und Lohnindikatoren.

4.10. Grundlagen der Produktionstechnik.

4.11. Möglichkeiten des Einsatzes von Computertechnologie zur Durchführung von Berechnungen und zur Erfassung von Arbeits- und Lohnindikatoren, Regeln für deren Betrieb.

4.12. Arbeitsrecht.

4.13. Interne Arbeitsvorschriften.

4.14. Regeln und Vorschriften zum Arbeitsschutz.

6. Der Arbeitsökonom berichtet direkt an den Leiter der Organisations- und Vergütungsabteilung.

7. Während der Abwesenheit eines Arbeitsökonomen (Urlaub, Krankheit, Dienstreise etc.) werden seine Aufgaben von einer auf Anordnung des Betriebsleiters ernannten Person wahrgenommen, die die entsprechenden Rechte erwirbt und für die ordnungsgemäße Erfüllung verantwortlich ist der ihm übertragenen Aufgaben.

II. Amtliche Verpflichtungen

Arbeitsökonom:

1. Führt Arbeiten zur Verbesserung der Arbeitsorganisation durch. Lohnformen und -systeme, materielle und moralische Anreize.

2. Entwickelt Entwürfe langfristiger und jährlicher Arbeits- und Lohnpläne des Unternehmens und seiner Abteilungen, Pläne zur Steigerung der Arbeitsproduktivität und zur Verbesserung seiner Organisation.

3. Berechnet die Lohnfonds und die Anzahl der Arbeitnehmer unter Berücksichtigung der Notwendigkeit einer möglichst rationellen Nutzung der Arbeitsressourcen, stellt das richtige Verhältnis der Arbeitnehmer nach Personalkategorien und Qualifikationskategorien sicher, beteiligt sich an der Ermittlung des Bedarfs an Arbeitskräften und Arbeitnehmern und plant die Schulung von qualifiziertem Personal und kommuniziert geplante Kennzahlen an die Unternehmensbereiche.

4. Untersucht die Wirksamkeit der Anwendung bestehender Lohnformen und -systeme sowie materieller und moralischer Anreize und bereitet Vorschläge zu deren Verbesserung vor.

5. Entwickelt einen Mechanismus zur Verteilung zusätzlicher Einnahmen, die sich aus der Steigerung der Arbeitsproduktivität, der Verbesserung der Produktqualität, der Senkung der Produktionskosten sowie der Vermietung von Räumlichkeiten und Eigentum aus der Platzierung von Geldern in Wertpapieren ergeben.

6. Entwickelt Bestimmungen für Prämien für Arbeiter und Angestellte, Bedingungen für materielle Anreize für den Mehrmaschinendienst, die Kombination von Berufen und Positionen, die Erhöhung der Dienstleistungsbereiche und des Arbeitsvolumens, um den Einsatz von Geräten zu verbessern und die Arbeitskosten zu senken.

7. Beteiligt sich an der Ausarbeitung von Plänen für die soziale Entwicklung des Unternehmensteams, an der Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen zur Stärkung der Arbeitsdisziplin, zur Reduzierung der Personalfluktuation, zur Stärkung der Kontrolle über die Nutzung der Arbeitszeit und zur Einhaltung interner Arbeitsvorschriften.

8. Erstellt Personalpläne gemäß der genehmigten Führungsstruktur, Gehaltsplänen, Lohnfonds und aktuellen Standards und nimmt Änderungen daran aufgrund der Entstehung neuer Arten von Tätigkeiten (Positionen) vor, die einer Marktwirtschaft innewohnen.

9. Legt die Höhe der Boni auf der Grundlage der geltenden Vorschriften fest.

10. Kontrollen:

10.1. Überwachung der Einhaltung der Personaldisziplin und Verwendung des Lohnfonds.

10.2. Für die korrekte Festlegung von Berufs- und Positionsbezeichnungen, die Anwendung von Tarifsätzen und Preisen, offiziellen Gehältern, Zulagen, Zulagen und Lohnkoeffizienten.

10.3. Für die Tarifierung der Arbeit und die Festlegung von Kategorien von Arbeitnehmern und Kategorien von Fachkräften gemäß Tarif- und Qualifikationsverzeichnissen.

10.4. Einhaltung der Arbeits- und Ruhezeiten sowie der Arbeitsgesetzgebung.

11. Beteiligt sich an der Ausarbeitung des Tarifvertragsentwurfs und überwacht die Erfüllung der übernommenen Verpflichtungen.

12. Führt Aufzeichnungen über Arbeits- und Lohnindikatoren, analysiert sie und erstellt etablierte Berichte.

13. Führt Arbeiten zur Erstellung, Pflege und Speicherung einer Datenbank über Arbeit und Löhne sowie die Anzahl der Arbeitnehmer durch und nimmt Änderungen an Referenz- und Regulierungsinformationen vor, die bei der Datenverarbeitung verwendet werden.

14. Beteiligt sich an der Formulierung der wirtschaftlichen Formulierung von Problemen oder deren einzelnen Phasen, die mit Hilfe von Computertechnologie gelöst werden, bestimmt die Möglichkeit der Verwendung vorgefertigter Projekte, Algorithmen und Anwendungssoftwarepakete, die die Erstellung wirtschaftlich sinnvoller Systeme zur Verarbeitung ermöglichen Informationen zu Arbeit und Löhnen.

15. Erfüllt die einzelnen Aufgaben des Leiters der Organisations- und Vergütungsabteilung.

III. Rechte

Ein Arbeitsökonom hat das Recht:

1. Machen Sie sich mit den Entscheidungsentwürfen der Unternehmensleitung bezüglich ihrer Aktivitäten vertraut.

2. In Fragen, die in seinen Zuständigkeitsbereich fallen, dem Leiter der Abteilung für Organisation und Entlohnung von Arbeitskräften Vorschläge zur Verbesserung der Tätigkeit des Unternehmens und zur Verbesserung der Arbeitsformen und -methoden zur Prüfung vorlegen; Möglichkeiten zur Beseitigung bestehender Mängel in der Unternehmenstätigkeit.

3. Persönlich oder im Namen der Unternehmensleitung von Abteilungsleitern und Fachkräften Informationen und Unterlagen anzufordern, die zur Erfüllung seiner Amtspflichten erforderlich sind.

4. Bei der Lösung der ihm übertragenen Aufgaben Fachkräfte aus allen (Einzel-)Strukturbereichen einbeziehen (sofern dies in den Strukturbereichsordnungen vorgesehen ist, andernfalls mit Genehmigung des Organisationsleiters).

5. Von der Unternehmensleitung Unterstützung bei der Wahrnehmung ihrer Amtsrechte und Pflichten verlangen.

IV. Verantwortung

Der Arbeitsökonom ist zuständig für:

1. Für unsachgemäße Erfüllung oder Nichterfüllung der in dieser Stellenbeschreibung vorgesehenen Arbeitspflichten – innerhalb der durch die geltende Arbeitsgesetzgebung der Russischen Föderation festgelegten Grenzen.

2. Für Straftaten, die im Rahmen der Ausübung ihrer Tätigkeit begangen werden – im Rahmen der geltenden Verwaltungs-, Straf- und Zivilgesetzgebung der Russischen Föderation.

3. Für die Verursachung von Sachschäden – innerhalb der durch die geltende Arbeits- und Zivilgesetzgebung der Russischen Föderation festgelegten Grenzen.