Stellenbeschreibung eines leitenden Ingenieurs in einer wissenschaftlichen Organisation. Leitender Ingenieur (spezielle Kommunikation) Stellenbeschreibung. Vorwort zur Stellenbeschreibung

Ich habe zugestimmt
__________________________
(VOLLSTÄNDIGER NAME.)
Generaldirektor
JSC „____________“
(Firmenname)

Stellenbeschreibung für den leitenden Ingenieur

1. Allgemeine Bestimmungen
1. Ein leitender Ingenieur gehört zur Kategorie der Spezialisten.
2. Auf die Position des leitenden Ingenieurs wird eine Person mit einer höheren Berufsausbildung und mindestens zweijähriger Berufserfahrung im Fachgebiet berufen.
3. Die Ernennung zum leitenden Ingenieur und die Entlassung aus dieser erfolgen auf Anordnung des Generaldirektors auf Empfehlung des Leiters der Struktureinheit; ein anderer Beamter.
4. Der leitende Ingenieur muss wissen:
4.1. Richtlinien- und Verwaltungsdokumente, methodische und regulatorische Materialien zu den durchgeführten Arbeiten.
4.2. Funktionsprinzipien, technische Eigenschaften, Gestaltungsmerkmale entwickelter und eingesetzter technischer Mittel, Materialien und deren Eigenschaften.
4.3. Moderne Computer-, Kommunikations- und Kommunikationsmittel.
4.4. Forschungsmethoden, Regeln und Bedingungen für die Durchführung von Arbeiten.
Grundanforderungen an technische Dokumentation, Materialien, Produkte.
4.6. Aktuelle Normen, technische Bedingungen, Vorschriften und Hinweise zur Erstellung und Durchführung der technischen Dokumentation.
4.7. Methoden zur Durchführung technischer Berechnungen und zur Ermittlung der Wirtschaftlichkeit von Forschung und Entwicklung.
4.8. Errungenschaften in Wissenschaft und Technik, fortgeschrittene in- und ausländische Erfahrungen im jeweiligen Tätigkeitsbereich.
4.9. Grundlagen der Wirtschaftswissenschaften, Arbeitsorganisation und Management.
4.10. Grundlagen des Arbeitsrechts.
4.11. Interne Arbeitsvorschriften.
4.12. Regeln und Vorschriften zum Arbeitsschutz, Sicherheitsvorkehrungen, Betriebshygiene und Brandschutz, Stellenbeschreibung eines leitenden Ingenieurs, im Folgenden „Stellenbeschreibung eines Ingenieurs“ genannt.
5. Der leitende Ingenieur wird bei seiner Tätigkeit geleitet von:
Satzung der OJSC „_______________“. Auf Anordnung des Generaldirektors. Im Auftrag der Struktureinheit. Diese Stellenbeschreibung für einen Ingenieur. Der Oberingenieur berichtet direkt an den Leiter der jeweiligen Struktureinheit. Während der Abwesenheit eines leitenden Ingenieurs (Krankheit, Urlaub, Dienstreise etc.) werden seine Aufgaben von einer in der vorgeschriebenen Weise ernannten Person wahrgenommen. Diese Person erwirbt die entsprechenden Rechte und trägt die Verantwortung für die nicht ordnungsgemäße Erfüllung der ihr übertragenen Aufgaben.

2. Berufliche Verantwortlichkeiten leitender Ingenieur
1. Gewährleistet einen störungsfreien Betrieb aller Arten von Geräten.
2. Überwacht den ordnungsgemäßen Betrieb der Geräte und führt deren Reparaturen zeitnah und effizient durch.
3. Entwickelt methodische und regulatorische Dokumente, technische Dokumentationen sowie Vorschläge und Maßnahmen zur Umsetzung der entwickelten Projekte und Programme.
4. Überwacht und gewährleistet die Einhaltung von Arbeitsschutzmaßnahmen und -vereinbarungen.
5. Überwacht die Einhaltung festgelegter Anforderungen, geltender Normen, Regeln und Standards.
6. Organisiert Arbeiten zur Verbesserung der wissenschaftlichen und technischen Kenntnisse der Mitarbeiter.
7. Fördert die Entwicklung kreativer Initiative, Rationalisierung, Erfindungen, die Einführung von Errungenschaften inländischer und ausländischer Wissenschaft und Technologie sowie die Verwendung bewährter Verfahren, die den effektiven Betrieb der Organisation gewährleisten.

3. Rechte SeniorIngenieur
Der leitende Ingenieur hat das Recht:
1. Machen Sie sich mit den Anordnungsentwürfen der Geschäftsführung der OJSC „___________“ in Bezug auf ihre Aktivitäten vertraut.
2. Vorschläge zur Verbesserung der Arbeit im Zusammenhang mit den von diesem Ingenieur vorgesehenen Aufgaben zur Prüfung durch die Leitung der Struktureinheit einreichen.
3. Informieren Sie Ihren unmittelbaren Vorgesetzten über alle bei der Wahrnehmung Ihrer Amtspflichten festgestellten Mängel in der Produktionstätigkeit von _________________ (seinen Strukturabteilungen) und machen Sie Vorschläge zu deren Beseitigung.
4. Fordern Sie persönlich oder im Namen des unmittelbaren Vorgesetzten bei den Abteilungsleitern der OJSC „______________“ und Spezialisten Informationen und Unterlagen an, die zur Erfüllung seiner Amtspflichten erforderlich sind.

I. Allgemeine Bestimmungen

1.1. Ein leitender Verfahrenstechniker gehört zur Kategorie der Spezialisten.

1.2. Es wird eine Person zum leitenden Verfahrenstechniker ernannt

über eine höhere technische Ausbildung und Berufserfahrung in einer Position verfügen

ein Verfahrensingenieur seit mindestens _________ Jahren.

1.3. Ernennung zum leitenden Verfahrenstechniker und

Die Befreiung hiervon erfolgt auf Anordnung des Unternehmensleiters gem

Präsentation des Cheftechnologen.

1.4. Der leitende Verfahrensingenieur wird bei seiner Arbeit geleitet von:

Regelungen zur Abteilung des Cheftechnologen und diese Stellenbeschreibung

Anweisungen und Berichte an den Leiter des Technologiebüros und wann

selbstständiges Arbeiten - direkt zum Cheftechnologen.

1.5. Ein leitender Verfahrensingenieur sollte wissen:

— ein einheitliches System der technologischen Vorbereitung der Produktion

— Normen, technische Spezifikationen und andere Vorschriften und Richtlinien

Materialien zu Design, Entwicklung und Design von Technologie

Dokumentation

- das Design des Produkts oder die Zusammensetzung des Produkts, auf dem

ein technologischer Prozess oder eine Produktionsweise entwickelt wird

— technische Merkmale der geplanten Anlage und Anforderungen an

— Produktionstechnologie der vom Unternehmen hergestellten Produkte

— die wichtigste technologische Ausrüstung des Unternehmens und seine Grundsätze

— Methoden zur Durchführung von Patentrecherchen

— Grundanforderungen an die Arbeitsorganisation während des Entwurfs

technologische Prozesse und Ausrüstung

— Grundlagen der Wirtschaft, Arbeitsorganisation und Produktion

— Grundlagen der Arbeitsgesetzgebung der Russischen Föderation

— Regeln und Vorschriften des Arbeitsschutzes.

1.6. Während der Abwesenheit eines leitenden Verfahrenstechnikers (Urlaub,

Krankheit usw.) werden seine Aufgaben von einer auf Anordnung ernannten Person wahrgenommen

Leiter des Unternehmens. Diese Person erwirbt die entsprechenden Rechte und

trägt die Verantwortung für die ordnungsgemäße Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben

Verantwortlichkeiten.

1.7. ______________________________________________________________.

II. Amtliche Verpflichtungen

Der leitende Verfahrensingenieur ist verantwortlich für:

2.1. Überprüfen Sie die Zeichnungen der zugeordneten Produkte, Baugruppen und Teile

auf Herstellbarkeit.

2.2. Entwickeln Sie technologische Prozesse und Produktion

Anleitungen zur Herstellung von Produkten, Baugruppen, Teilen.

2.3. Beteiligen Sie sich an der Erstellung von Ausrüstungsplatzierungsplänen,

technische Ausstattung und Organisation der Arbeitsplätze.

2.4. Beteiligen Sie sich an der Entwicklung technisch fundierter Zeitstandards,

Materialkostenstandards berechnen.

2.5. Entwickeln Sie technische Anweisungen, Streckenpläne,

Karten des technischen Niveaus und der Qualität von Produkten und anderen Technologien

Dokumentation.

2.6. Nehmen Sie Änderungen an der technischen Dokumentation im Zusammenhang mit vor

Anpassung technologischer Prozesse und Produktionsweisen.

2.7. Bereiten Sie Aufgaben für das zuständige Designbüro vor

Entwurf von Geräten und Werkzeugen.

2.8. Überwachen Sie die Einhaltung technologischer Standards in der Produktion

Prozess und bei Abweichungen dem Leiter des Büros (Chef) Bericht erstatten

Technologe).

2.9. Beteiligen Sie sich an der Patentrecherche.

2.10. Beteiligen Sie sich an der Implementierung neuer technologischer Prozesse.

2.11. Geben Sie Schlussfolgerungen zu Rationalisierungsvorschlägen und

Förderung der Umsetzung angenommener Vorschläge in die Produktion.

2.12. Studieren Sie fortgeschrittene in- und ausländische Erfahrungen auf diesem Gebiet

Anwendung neuer Technologien in dieser Branche.

2.13. Beteiligen Sie sich an Arbeiten zur Verbesserung der Produktqualität und

Produktionszertifizierung.

2.14. Erteilen Sie Aufgaben und üben Sie Kontrolle und Management der Arbeit aus

ihm unterstellte Künstler.

2.15. Informieren Sie sich über den Technologie- und Produktmarkt.

Der leitende Verfahrensingenieur hat das Recht:

3.1. Überwachen Sie die Einhaltung der technologischen Disziplin und

Melden Sie dem Leiter des Büros alle Verstöße.

3.2. Fordern Sie die Abteilung des Chefdesigners auf, das Design zu ändern

Teile, Komponenten, Systeme, wenn es sich um Low-Tech handelt.

3.3. Fordern Sie, dass die Produktion von Teilen, Baugruppen und Produkten eingestellt wird, wenn dies der Fall ist

werden daher mit Abweichungen von den technischen Spezifikationen produziert

Nichteinhaltung des technologischen Prozesses.

3.4. Machen Sie Vorschläge zur Verbesserung der damit verbundenen Arbeit

Verantwortlichkeiten, die in dieser Stellenbeschreibung vorgesehen sind.

IV. Verantwortung

Der leitende Verfahrensingenieur ist verantwortlich für:

4.1. Wegen Nichterfüllung (unzulässiger Erfüllung) ihrer Pflichten

Aufgaben, die in dieser Stellenbeschreibung vorgesehen sind, in

innerhalb der durch die Arbeitsgesetzgebung der Russischen Föderation festgelegten Grenzen.

4.2. Für diejenigen, die sich im Rahmen ihrer Tätigkeit engagieren

Straftaten - im Rahmen der Verwaltungs-, Straf- und Straftaten

Zivilgesetzgebung der Russischen Föderation.

4.3. Für die Verursachung von Sachschäden – innerhalb der angegebenen Grenzen

Arbeits- und Zivilrecht der Russischen Föderation.

Diese Stellenbeschreibung wurde automatisch übersetzt. Bitte beachten Sie, dass die automatische Übersetzung nicht 100 % genau ist und daher geringfügige Übersetzungsfehler im Text auftreten können.

Hinweise zur Stelle „ Leitender Ingenieur„, das auf der Website präsentiert wird, entspricht den Anforderungen des Dokuments – „Verzeichnis der beruflichen Qualifikationsmerkmale typischer Positionen des einfachen und kommandierenden Personals des Staatsdienstes für besondere Kommunikation und Informationsschutz der Ukraine“, das genehmigt und in Kraft gesetzt wurde Beschluss der Verwaltung des Staatsdienstes für besondere Kommunikation und Informationsschutz der Ukraine vom 08.08.2009 Nr. 171. Genehmigt vom Ministerium für Arbeit und Sozialpolitik der Ukraine am 10. Juli 2009.
Der Dokumentstatus ist „gültig“.

Vorwort zur Stellenbeschreibung

0,1. Das Dokument tritt mit der Genehmigung in Kraft.

0,2. Dokumententwickler: _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _.

0,3. Das Dokument wurde genehmigt: _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ .

0,4. Die regelmäßige Überprüfung dieses Dokuments erfolgt in Abständen von höchstens 3 Jahren.

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1. Die Position „Senior Engineer“ gehört zur Kategorie „Professionals“.

1.2. Qualifikationsvoraussetzungen - abgeschlossene Hochschulausbildung im relevanten Berufsfeld auf dem Bildungsabschlussniveau eines Meisters, Fachwirts. Berufserfahrung im Fachgebiet seit mindestens 5 Jahren.

1.3. Kennt und wendet in der Praxis an:
- Die Verfassung der Ukraine, Verordnungen, andere Verwaltungs- und Regulierungsdokumente des staatlichen Sonderkommunikationsdienstes, die die Aktivitäten zur Organisation und Gewährleistung hochwertiger Kommunikation regeln, die Disziplinarcharta;
- Funktionsprinzipien, technische Eigenschaften, Konstruktionsmerkmale der entwickelten und verwendeten technischen Mittel;
- Arten der Ausrüstung, Zweck, Design, Bedingungen und Möglichkeiten ihrer Verwendung;
- Regeln für den technischen Betrieb, die Wartung, die Reparatur und die Lagerung von Geräten;
- grundlegende Maßnahmen zur Gewährleistung der Kommunikationssicherheit;
- aktuelle Normen, technische Bedingungen, Vorschriften und Anweisungen zur Erstellung und Ausführung der technischen Dokumentation;
- Formen und Methoden der Aus- und Weiterbildung des Personals;
- Grundlagen der Arbeitsorganisation und des Arbeitsmanagements;
- Regeln und Vorschriften des Arbeitsschutzes und des Brandschutzes;
- Regeln der Geschäftsetikette. Muss die Landessprache beherrschen.

1.4. Ein leitender Ingenieur wird auf Anordnung der Organisation (Unternehmen/Institution) ernannt und entlassen.

1.5. Der leitende Ingenieur berichtet direkt an _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ .

1.6. Der leitende Ingenieur überwacht die Arbeit von _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ .

1.7. Während seiner Abwesenheit wird der leitende Ingenieur durch eine nach dem festgelegten Verfahren ernannte Person ersetzt, die die entsprechenden Rechte erwirbt und für die ordnungsgemäße Erfüllung der ihr übertragenen Aufgaben verantwortlich ist.

2. Merkmale der Arbeit, Aufgaben und berufliche Verantwortung

2.1. Führt Arbeiten zur Organisation und Gewährleistung der Sicherheit spezieller Kommunikationsarten, Design, Bau, Informationsdienste, Arbeitsorganisation und -management, technische Kontrolle usw. durch.

2.2. Verbessert und implementiert moderne technische Kommunikationsmittel unter Einhaltung der Anforderungen der geltenden Dokumente.

2.3. Entwickelt methodische Dokumente, technische Dokumentationen sowie Vorschläge und Maßnahmen zur Umsetzung entwickelter Projekte und Programme.

2.4. Gewährleistet den unterbrechungsfreien Betrieb, die Qualität und die Sicherheit des staatlichen Systems der Regierungskommunikation und der verschlüsselten Dokumentenkommunikation.

2.5. Führt die Prüfung der technischen Dokumentation sowie die Überwachung und Kontrolle des Zustands und Betriebs der Ausrüstung durch.

2.6. Analysiert systematisch die Ergebnisse des Betriebs von Kommunikationsgeräten und Informationsflussindikatoren, führt die erforderlichen Berechnungen durch und bereitet dem Management entsprechende Vorschläge zur Kommunikationstechnologie, Überprüfungen und Schlussfolgerungen zu diesen Themen vor.

2.7. Führt Aufzeichnungen und ermittelt den Grad der Unterstützung und den Bedarf der staatlichen Sonderkommunikationsbehörde an technischen Mitteln, überwacht deren Zustand und Betriebsbedingungen und hält Ausrüstung und Ausrüstung in technisch einwandfreiem Zustand.

2.8. Überwacht die Einhaltung festgelegter Anforderungen, geltender Standards, Regeln und Vorschriften.

2.9. Stellt sicher, dass die etablierte Berichterstattung in genehmigter Form und innerhalb festgelegter Zeitrahmen aufrechterhalten wird.

2.10. Organisiert Arbeiten zur Verbesserung der wissenschaftlichen und technischen Kenntnisse des Ingenieurpersonals, fördert die Einführung moderner wissenschaftlicher und technologischer Errungenschaften und den Einsatz bewährter Verfahren zur Gewährleistung einer effektiven Arbeit.

2.11. Führt die Entwicklung langfristiger und aktueller Pläne (Zeitpläne) für verschiedene Arten von Reparaturen an Geräten und anderen Anlagegütern der Yazku-Behörde (Gebäude, Wasserversorgungssysteme, Abwassersysteme, Luftkanäle usw.) sowie Maßnahmen durch Um deren Betrieb und Wartung zu verbessern, überwacht es die Umsetzung genehmigter Pläne ( Diagramme).

2.12. Überwacht die Einhaltung gesetzlicher und anderer Vorschriften zum Arbeitsschutz, Brandschutz und Umweltschutz.

2.13. Kennt, versteht und wendet die für seine Tätigkeit geltenden Vorschriften an.

2.14. Kennt und befolgt die Anforderungen der Vorschriften zum Arbeits- und Umweltschutz, hält die Normen, Methoden und Techniken zur sicheren Arbeitsausführung ein.

3. Rechte

3.1. Der leitende Ingenieur hat das Recht, Maßnahmen zu ergreifen, um Verstöße oder Nichtkonformitäten zu verhindern und zu beheben.

3.2. Der leitende Ingenieur hat Anspruch auf alle gesetzlich vorgesehenen sozialen Garantien.

3.3. Der Oberingenieur hat das Recht, bei der Erfüllung seiner Pflichten und Rechte Unterstützung zu verlangen.

3.4. Der Oberingenieur hat das Recht, die Schaffung der für die Wahrnehmung seiner Amtspflichten erforderlichen organisatorischen und technischen Voraussetzungen sowie die Bereitstellung der erforderlichen Geräte und Inventare zu verlangen.

3.5. Der leitende Ingenieur hat das Recht, sich mit den Entwurfsunterlagen seiner Tätigkeit vertraut zu machen.

3.6. Der leitende Ingenieur hat das Recht, Unterlagen, Materialien und Informationen anzufordern und zu erhalten, die zur Erfüllung seiner beruflichen Aufgaben und Führungsaufträge erforderlich sind.

3.7. Ein leitender Ingenieur hat das Recht, seine beruflichen Qualifikationen zu verbessern.

3.8. Der Oberingenieur hat das Recht, alle im Rahmen seiner Tätigkeit festgestellten Verstöße und Unstimmigkeiten zu melden und Vorschläge zu deren Beseitigung zu unterbreiten.

3.9. Der leitende Ingenieur hat das Recht, sich mit den Dokumenten vertraut zu machen, die die Rechte und Pflichten der ausgeübten Position sowie die Kriterien für die Beurteilung der Qualität der Erfüllung seiner Amtspflichten festlegen.

4. Verantwortung

4.1. Der leitende Ingenieur ist verantwortlich für die Nichterfüllung oder nicht rechtzeitige Erfüllung der durch diese Stellenbeschreibung übertragenen Aufgaben und (oder) die Nichtnutzung der eingeräumten Rechte.

4.2. Der leitende Ingenieur ist für die Nichteinhaltung der internen Arbeitsvorschriften, des Arbeitsschutzes, der Sicherheitsvorschriften, der Betriebshygiene und des Brandschutzes verantwortlich.

4.3. Der leitende Ingenieur ist für die Offenlegung von Informationen über die Organisation (Unternehmen/Institution) im Zusammenhang mit Geschäftsgeheimnissen verantwortlich.

4.4. Der leitende Ingenieur ist für die Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäße Erfüllung der Anforderungen interner Regulierungsdokumente der Organisation (Unternehmen/Institution) und gesetzlicher Anordnungen der Geschäftsführung verantwortlich.

4.5. Der Oberingenieur haftet für im Rahmen seiner Tätigkeit begangene Straftaten im Rahmen der geltenden Verwaltungs-, Straf- und Zivilgesetzgebung.

4.6. Der leitende Ingenieur ist im Rahmen der geltenden Verwaltungs-, Straf- und Zivilgesetzgebung dafür verantwortlich, der Organisation (Unternehmen/Institution) materiellen Schaden zuzufügen.

4.7. Für die rechtswidrige Nutzung der eingeräumten behördlichen Befugnisse sowie deren Nutzung zu persönlichen Zwecken ist der Oberingenieur verantwortlich.

5. Spezialisierung

5.1. Hat das Recht: sich mit den für seine Kompetenz erforderlichen Materialien vertraut zu machen; dem Management Vorschläge für eine effektivere Planung, Anwendung und Nutzung von Kommunikationsgeräten während der Ausführung der zugewiesenen Aufgaben sowie während des Unterrichts und der Übungen unterbreiten; die Bereitstellung von Materialien und Werkzeugen verlangen, die zur Erfüllung dienstlicher Aufgaben erforderlich sind.

STELLENBESCHREIBUNG FÜR DEN LEITENDEN TECHNOLOGISCHEN INGENIEUR DER ABTEILUNG DES CHEFTECHNOLOGEN

I. Allgemeine Bestimmungen

  1. Ein leitender Verfahrenstechniker gehört zur Kategorie der Spezialisten.
  2. Auf die Position des leitenden Verfahrensingenieurs wird eine Person berufen, die über eine höhere technische Ausbildung und mindestens _________ Jahre Berufserfahrung als Verfahrenstechniker verfügt.
  3. Die Ernennung zum leitenden Verfahrensingenieur und die Entlassung aus dieser Position erfolgen auf Anordnung des Unternehmensleiters auf Empfehlung des Cheftechnologen.
  4. Der leitende Verfahrenstechniker orientiert sich bei seiner Tätigkeit an den Bestimmungen der Abteilung des Cheftechnologen und dieser Stellenbeschreibung und berichtet an den Leiter des Technologiebüros, bei selbstständiger Tätigkeit direkt an den Cheftechnologen.
  5. Ein leitender Verfahrensingenieur sollte wissen:
    - ein einheitliches System der technologischen Vorbereitung der Produktion;
    - Normen, technische Spezifikationen und andere Regulierungs- und Leitmaterialien für den Entwurf, die Entwicklung und die Ausführung der technischen Dokumentation;
    - Produktdesign oder Produktzusammensetzung, für die der technologische Prozess oder die Produktionsweise entwickelt wird;
    - technische Eigenschaften des entworfenen Objekts und Anforderungen daran;
    - Produktionstechnologie der vom Unternehmen hergestellten Produkte;
    - die wichtigste technologische Ausrüstung des Unternehmens und die Grundsätze seines Betriebs;
    - Methoden zur Durchführung von Patentrecherchen;
    - Grundanforderungen an die Arbeitsorganisation bei der Gestaltung technologischer Prozesse und Geräte;
    - Grundlagen der Ökonomie, Arbeits- und Produktionsorganisation;
    - Grundlagen des Arbeitsrechts;
    - Arbeitsschutzregeln und -vorschriften.
  6. Während der Abwesenheit des leitenden Verfahrenstechnikers (Urlaub, Krankheit etc.) werden seine Aufgaben von einer auf Anordnung des Unternehmensleiters ernannten Person wahrgenommen. Diese Person erwirbt die entsprechenden Rechte und ist für die ordnungsgemäße Erfüllung der ihr übertragenen Aufgaben verantwortlich.
  7. _________________________________________________________________.

II. Amtliche Verpflichtungen

  1. Prüfen Sie die Zeichnungen der zugeordneten Produkte, Baugruppen und Teile auf Herstellbarkeit.
  2. Entwickeln Sie technologische Prozesse und Produktionsanweisungen für die Herstellung von Produkten, Komponenten und Teilen.
  3. Beteiligen Sie sich an der Ausarbeitung von Plänen für die Platzierung von Geräten, technischer Ausrüstung und Organisation von Arbeitsplätzen.
  4. Beteiligen Sie sich an der Entwicklung technisch fundierter Zeitstandards und berechnen Sie Materialkostenstandards.
  5. Entwickeln Sie technologische Anweisungen, Routenkarten, Karten des technischen Niveaus und der Qualität der Produkte sowie andere technologische Dokumentationen.
  6. Nehmen Sie Änderungen an der technischen Dokumentation im Zusammenhang mit Anpassungen technologischer Prozesse und Produktionsmodi vor.
  7. Bereiten Sie Aufträge für das zuständige Konstruktionsbüro für die Konstruktion von Geräten und Werkzeugen vor.
  8. Überwachen Sie die Einhaltung des technologischen Prozesses in der Produktion und melden Sie Abweichungen dem Büroleiter (Cheftechnologe).
  9. Beteiligen Sie sich an der Patentrecherche.
  10. Beteiligen Sie sich an der Implementierung neuer technologischer Prozesse.
  11. Geben Sie Schlussfolgerungen zu Rationalisierungsvorschlägen und erleichtern Sie die Umsetzung akzeptierter Vorschläge in die Produktion.
  12. Studieren Sie fortgeschrittene in- und ausländische Erfahrungen in der Anwendung neuer Technologien in dieser Branche.
  13. Beteiligen Sie sich an Arbeiten zur Verbesserung der Produktqualität und der Produktionszertifizierung.
  14. Erteilen Sie Aufgaben und üben Sie die Kontrolle und Verwaltung der Arbeit untergeordneter Künstler aus.
  15. Informieren Sie sich über den Technologie- und Produktmarkt.
  16. _________________________________________________________________.
  17. _________________________________________________________________.

III. Rechte


Der leitende Verfahrensingenieur hat das Recht:
  1. Überwachen Sie die Einhaltung der technischen Disziplin und melden Sie alle Verstöße dem Leiter des Büros.
  2. Fordern Sie die Abteilung des Chefdesigners auf, das Design von Teilen, Baugruppen und Systemen zu ändern, wenn diese nicht technologisch fortgeschritten sind.
  3. Fordern Sie, dass die Produktion von Teilen, Baugruppen und Produkten eingestellt wird, wenn diese aufgrund der Nichteinhaltung des technologischen Prozesses mit Abweichungen von den technischen Spezifikationen hergestellt werden.
  4. Machen Sie Vorschläge zur Verbesserung der Arbeit im Zusammenhang mit den in dieser Stellenbeschreibung vorgesehenen Verantwortlichkeiten.
  5. _________________________________________________________________.
  6. _________________________________________________________________.

IV. Verantwortung


Der Senior Process Engineer ist verantwortlich für:
  1. Für die Nichterfüllung (nicht ordnungsgemäße Erfüllung) der in dieser Stellenbeschreibung vorgesehenen Arbeitspflichten innerhalb der durch die geltende Arbeitsgesetzgebung der Ukraine festgelegten Grenzen.
  2. Für Straftaten, die im Rahmen der Ausübung ihrer Tätigkeit begangen werden – im Rahmen der geltenden Verwaltungs-, Straf- und Zivilgesetzgebung der Ukraine.
  3. Für die Verursachung von Sachschäden – innerhalb der durch die geltende Arbeits-, Straf- und Zivilgesetzgebung der Ukraine festgelegten Grenzen.
  4. _________________________________________________________________.
  5. _________________________________________________________________.

ICH BESTÄTIGE:

[Berufsbezeichnung]

_______________________________

_______________________________

[Name der Firma]

_______________________________

_______________________/[VOLLSTÄNDIGER NAME.]/

„_____“ _______________ 20___

ARBEITSBESCHREIBUNG

Leitender Ingenieur

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1. Diese Stellenbeschreibung definiert und regelt die Befugnisse, Funktions- und Berufspflichten, Rechte und Pflichten des leitenden Ingenieurs [Name der Organisation im Genitiv] (im Folgenden „Unternehmen“ genannt).

1.2. Die Ernennung und Entlassung eines leitenden Ingenieurs erfolgt gemäß dem in der geltenden Arbeitsgesetzgebung festgelegten Verfahren auf Anordnung des Unternehmensleiters.

1.3. Ein leitender Ingenieur gehört zur Kategorie der Spezialisten und hat eine Gruppe von Ingenieuren, die ihm unterstellt sind.

1.4. Der leitende Ingenieur berichtet direkt an [Name der Position des unmittelbaren Managers im Dativ] des Unternehmens.

1.5. Auf die Position des leitenden Ingenieurs wird eine Person berufen, die über eine höhere Berufsausbildung und mindestens 5 Jahre Berufserfahrung als Ingenieur der 1. (höchsten) Kategorie verfügt.

1.6. Der leitende Ingenieur antwortet:

  • zur wirksamen Umsetzung der ihm übertragenen Aufgaben durch die ihm unterstellte Ingenieurgruppe;
  • zur Einhaltung der Anforderungen an Leistungs-, Arbeits- und Technikdisziplin;
  • für die Sicherheit der Dokumente (Informationen), die sich in seinem Gewahrsam befinden (die ihm bekannt geworden sind) und die das Geschäftsgeheimnis des Unternehmens enthalten (darstellen);
  • zur Einhaltung der Arbeitssicherheitsanforderungen und Brandschutzvorschriften während der Arbeit;
  • zur Schaffung und Aufrechterhaltung optimaler Bedingungen für eine hocheffiziente Arbeit des Engineering-Teams.

1.7. Bei der praktischen Tätigkeit muss sich ein leitender Ingenieur leiten lassen von:

  • das festgelegte Verfahren (Reglement) für die Tätigkeit der Einheit (Werkstatt, Standort usw.);
  • Technologie der Arbeit der Ingenieurgruppe;
  • interne Arbeitsvorschriften;
  • Regeln des Arbeitsschutzes und der Sicherheit, Gewährleistung der industriellen Hygiene und des Brandschutzes;
  • diese Stellenbeschreibung.

1.8. Ein leitender Ingenieur sollte wissen:

  • Gesetzgebungs- und Regulierungsrechtsakte, methodische Materialien im Tätigkeitsbereich der Ingenieurgruppe (vollständig);
  • das Verfahren zur Interaktion im Prozess der Aktivitäten der Einheit;
  • technische Eigenschaften, Gestaltungsmerkmale entwickelter und verwendeter technischer Mittel, Materialien und deren Haupteigenschaften;
  • aktuelle Normen, technische Bedingungen, Vorschriften und Hinweise zur Erstellung und Durchführung technischer Dokumentation;
  • fortgeschrittene (ausländische und inländische) Erfahrung auf dem Gebiet der von der Ingenieurgruppe durchgeführten Arbeiten.

1.9. Während der vorübergehenden Abwesenheit des leitenden Ingenieurs werden seine Aufgaben auf [Name der Stellvertreterposition] übertragen.

2. Berufliche Verantwortlichkeiten

Der leitende Ingenieur muss die folgenden Aufgaben wahrnehmen:

2.1. Verwalten Sie die Ausführung der der Ingenieurgruppe zugewiesenen Arbeiten in den Bereichen Design, Konstruktion, Informationsdienste, Produktionsorganisation, Arbeit und Management, messtechnische Unterstützung, technische Kontrolle (speziell angeben), führen Sie die komplexesten Arbeiten persönlich unter Einbeziehung anderer Gruppenmitarbeiter durch .

2.2. Organisieren Sie die Entwicklung methodischer und regulatorischer Dokumente sowie der technischen Dokumentation im Arbeitsbereich der Ingenieurgruppe.

2.3. Fassen Sie Vorschläge und Aktivitäten zur Umsetzung bereits entwickelter Projekte und Programme zusammen und legen Sie diese regelmäßig der Abteilungsleitung zur Prüfung vor.

2.4. Führen Sie regelmäßig eine technische und wirtschaftliche Analyse der Arbeit der Ingenieurgruppe durch und berücksichtigen Sie deren Ergebnisse bei der Organisation der weiteren Arbeit.

2.5. Bereiten Sie eine umfassende Begründung für angenommene und umgesetzte technische Lösungen vor und suchen Sie ständig nach Möglichkeiten, den Arbeitszyklus (Dienstleistungen) zu verkürzen.

2.6. Beteiligen Sie sich an der Forschung, Entwicklung von Projekten und Programmen des Unternehmens (Unternehmensabteilungen) sowie an der Durchführung von Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Prüfung und Inbetriebnahme von Geräten, der Durchführung von Arbeiten zur Standardisierung technischer Mittel, Systeme, Prozesse, Geräte usw Materialien, Überprüfung der technischen Dokumentation und Vorbereitung der erforderlichen Überprüfungen, Rückmeldungen, Schlussfolgerungen zur Richtung der von der Ingenieurgruppe durchgeführten Arbeiten.

2.7. Erstellen Sie Arbeitspläne, Aufträge, Anträge, Anweisungen, Erläuterungen, Karten, Diagramme, andere technische Dokumentationen sowie festgelegte Berichte gemäß genehmigten Formularen und innerhalb bestimmter Fristen.

2.8. Bieten Sie methodische und praktische Unterstützung bei der Umsetzung von Projekten und Programmen, Plänen und Verträgen.

2.9. Prüfung der technischen Dokumentation, Überwachung und Kontrolle des Zustands und Betriebs der Ausrüstung durchführen.

2.10. Überwachen Sie die Einhaltung festgelegter Anforderungen, geltender Normen, Regeln und Standards.

2.11. Organisieren Sie Arbeiten zur Verbesserung der wissenschaftlichen und technischen Kenntnisse der Mitarbeiter der Ingenieurgruppe.

2.12. Verarbeiten Sie Berichte und andere offizielle Unterlagen und übermitteln Sie diese fristgerecht und vollständig an den Leiter der Einheit.

Bei dienstlicher Notwendigkeit kann ein leitender Ingenieur in der durch die bundesarbeitsrechtlichen Bestimmungen vorgeschriebenen Weise zur Wahrnehmung seiner dienstlichen Aufgaben Überstunden leisten.

3. Rechte

Der leitende Ingenieur hat das Recht:

3.1. Treffen Sie Entscheidungen, um die täglichen Aktivitäten sicherzustellen – zu allen Themen, die in seinen Zuständigkeitsbereich fallen.

3.2. Vorbereiten und Präsentieren von Vorschlägen zur Verbesserung der Arbeit der Ingenieurgruppe und der Aktivitäten der gesamten Abteilung.

3.3. Nehmen Sie an offiziellen Veranstaltungen der Einheit teil, bei denen Fragen im Zusammenhang mit ihrer Arbeit besprochen werden.

4. Verantwortung und Leistungsbewertung

4.1. Der leitende Ingenieur trägt die administrative, disziplinarische und materielle (und in einigen Fällen, die in der Gesetzgebung der Russischen Föderation vorgesehen sind, strafrechtliche) Verantwortung für:

4.1.1. Nichtbeachtung oder unsachgemäße Befolgung behördlicher Weisungen des unmittelbaren Vorgesetzten.

4.1.2. Nichterfüllung oder unsachgemäße Erfüllung der eigenen beruflichen Funktionen und zugewiesenen Aufgaben.

4.1.3. Illegale Nutzung der eingeräumten behördlichen Befugnisse sowie deren Nutzung für persönliche Zwecke.

4.1.4. Ungenaue Informationen über den Status der ihm zugewiesenen Arbeit.

4.1.5. Unterlassene Maßnahmen zur Unterbindung festgestellter Verstöße gegen Sicherheitsvorschriften, Brandschutz und andere Vorschriften, die eine Gefahr für die Tätigkeit des Unternehmens und seiner Mitarbeiter darstellen.

4.1.6. Nichteinhaltung der Arbeitsdisziplin.

4.1.7. Straftaten, die im Rahmen der Ausübung ihrer Tätigkeit begangen werden – im Rahmen der geltenden Verwaltungs-, Straf- und Zivilgesetzgebung der Russischen Föderation.

4.1.8. Das Verursachen materieller Schäden und/oder Verluste für das Unternehmen oder Dritte im Zusammenhang mit Handlungen oder Unterlassungen bei der Ausübung dienstlicher Pflichten.

4.2. Die Beurteilung der Arbeit des leitenden Ingenieurs erfolgt wie folgt:

4.2.1. Durch den unmittelbaren Vorgesetzten – regelmäßig im Rahmen der täglichen Ausübung seiner Arbeitsaufgaben durch den Arbeitnehmer.

4.2.2. Die Zertifizierungskommission des Unternehmens – periodisch, mindestens jedoch alle zwei Jahre, auf der Grundlage dokumentierter Arbeitsergebnisse für den Bewertungszeitraum.

4.3. Das Hauptkriterium für die Beurteilung der Arbeit eines leitenden Ingenieurs ist die Qualität, Vollständigkeit und Aktualität seiner Ausführung der in dieser Anleitung vorgesehenen Aufgaben.

5. Arbeitsbedingungen

5.1. Die Arbeitszeit eines leitenden Ingenieurs richtet sich nach den im Unternehmen geltenden internen Arbeitsvorschriften.

5.2. Aufgrund von Produktionsanforderungen kann ein leitender Ingenieur auf Geschäftsreisen gehen (auch vor Ort).

6. Unterschriftenrecht

6.1. Zur Sicherstellung seiner Tätigkeit erhält der leitende Ingenieur das Recht, Organisations- und Verwaltungsdokumente zu Themen zu unterzeichnen, die in seinen Funktionsbereich fallen.

Ich habe die Anleitung gelesen ___________/___________/ „__“ _______ 20__