Regelungen zur internen Finanzrevision. Regelungen zur Internen Revision. Regelungen zur Internen Revision

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1 GENEHMIGT durch Beschluss des Vorstands von PJSC Enel Russia vom 29. September 2016 (Protokoll 8/16 vom) Vorstandsvorsitzender Stefan Zvegintsov VORSCHRIFTEN FÜR DIE INTERNE REVISIONSABTEILUNG der öffentlichen Aktiengesellschaft Enel Russia, Moskau 2016

2 INHALT 1. ZWECK, ZWECK DER VERANTWORTUNGSREFERENZDOKUMENTATION UND VERFAHREN ZUR ÄNDERUNG DER VERORDNUNGSBEDINGUNGEN UND DEFINITIONEN INTERNES KONTROLLSYSTEM DEFINITION DER INTERNEN REVISIONSZIELE UND ZIELE DER INTERNEN REVISIONSABTEILUNG VOLLSTÄNDIGE BEFUGNISSE UND FUNKTIONEN DER INTERNEN REVISIONSABTEILUNG GRUNDSÄTZE DER INTERNEN AUDIT T-ORGANISATION DER INTERNEN REVISIONSABTEILUNG PRÜFUNGSTÄTIGKEITEN BERATUNGSAKTIVITÄTEN PROFESSIONELLE VERBESSERUNG DER LEISTUNGSBEWERTUNG DURCH INTERNE REVISION

3 1. Zweck, Zweck der Bestimmung 1.1. Dieses Dokument definiert die Regeln für die internen Prozesse der Public Joint Stock Company Enel Russia (im Folgenden als PJSC Enel Russia oder das „Unternehmen“ bezeichnet) und legt insbesondere den Zweck, die Befugnisse, den Umfang und die Verantwortung der internen Prozesse fest Die Revisionsabteilung des Unternehmens wurde vom Vorstand der PJSC Enel Russia genehmigt und ist für alle am Prozess der „internen Revision“ beteiligten Mitarbeiter des Unternehmens verbindlich. 2. Verantwortung 2.1. Für die Ausarbeitung, Auslegung, Aktualisierung und Anwendung dieser Bestimmung ist die Interne Revisionsabteilung von PJSC Enel Russia verantwortlich. 3. Referenzdokumentation und Verfahren zur Vornahme von Änderungen an der Bestimmung 3.1. Bei der Ausübung ihrer Tätigkeit handelt die interne Revisionsabteilung des Unternehmens in Übereinstimmung mit der Gesetzgebung der Russischen Föderation, der Satzung des Unternehmens und den geltenden Notierungsregeln der Börse, an der die Wertpapiere des Unternehmens gehandelt werden (im Folgenden als Notierung bezeichnet). Regeln), der von der Bank von Russland genehmigte Corporate-Governance-Kodex, die Geschäftsordnung „Rechenschaftspflicht und Interaktion der Internen Revision mit den Corporate-Governance-Gremien“ sowie andere interne Dokumente des Unternehmens und internationale Standards für die Durchführung interner Audits. Wenn, Aufgrund von Änderungen in der Gesetzgebung, den Vorschriften der Russischen Föderation, den Börsenordnungen, dem Corporate Governance-Kodex oder der Unternehmenssatzung geraten bestimmte Artikel dieser Vorschriften in Konflikt mit ihnen, bis Änderungen an den Vorschriften, den geltenden Vorschriften und der Gesetzgebung vorgenommen werden Es gelten die Vorschriften der Russischen Föderation, der Corporate-Governance-Kodex, die Kotierungsregeln und die Unternehmenssatzung. Alle Änderungen und Ergänzungen dieser Vorschriften bedürfen der zwingenden Genehmigung durch den Vorstand des Unternehmens. 4. Begriffe und Definitionen Korrekturmaßnahmenplan Teil des Auditberichts, der eine Liste von Korrekturmaßnahmen enthält, die vom Auditsubjekt auf der Grundlage der während des Audits gemachten Kommentare entwickelt wurden und auf die Minimierung von Risiken abzielen, 3

4 wurden als Ergebnis der Prüfung identifiziert. Der Korrekturmaßnahmenplan beschreibt die zu ergreifenden Maßnahmen unter Angabe der Fristen für deren Umsetzung sowie der für die Umsetzung verantwortlichen Personen. Der Korrekturmaßnahmenplan ist im entsprechenden Abschnitt des Auditberichts enthalten. Der jährliche Auditplan ist ein Dokument, das die Bereiche, Beschreibungen, Ziele und den Zeitplan der im Kalenderjahr durchzuführenden Audits definiert. Der Prüfungs- und Corporate-Governance-Ausschuss des Verwaltungsrats der Gesellschaft ist ein Ausschuss, der innerhalb des Verwaltungsrats der Gesellschaft gebildet wird und mit Beratungs- und Beratungsfunktionen in Bezug auf die Systeme der Unternehmensführung, der internen Revision, der internen Kontrolle und des Risikomanagements ausgestattet ist. Leiter der internen Revision Leiter der internen Revisionsabteilung des Unternehmens. Der Auditbericht ist ein Dokument, das die offiziellen Ergebnisse eines Audits darstellt und Feststellungen, Schlussfolgerungen und Empfehlungen enthält. Der Prüfungsbericht enthält das Gesamturteil des Prüfers über die Wirksamkeit und Angemessenheit des internen Kontrollsystems zur Steuerung der Risiken in den geprüften Bereichen/Prozessen. Das Risiko der Möglichkeit, dass Ziele aufgrund der Besonderheiten der Unternehmensstruktur im weitesten Sinne des Wortes (einschließlich beispielsweise wirtschaftlicher, finanzieller, Produktions-, Reputations- oder Marktziele und anderer Ziele) nicht erreicht werden, ist im Allgemeinen damit verbunden zur Erhaltung und Steigerung des Marktwerts des Unternehmens. Beratungsdienstleistungen sind eine Reihe von Dienstleistungen zur Bereitstellung von Ratschlägen und Empfehlungen für die Unternehmensleitung, deren Art und Inhalt mit der Unternehmensleitung abgestimmt werden und die darauf abzielen, die Prozesse der Unternehmensführung und des Risikomanagements zu unterstützen und zu verbessern und Kontrolle, wobei interne Prüfer von der Übernahme der Verantwortung für Managemententscheidungen ausgeschlossen werden. Kontrolle ist jede Maßnahme, die von der Geschäftsleitung, dem Vorstand oder anderen Parteien ergriffen wird, um den Risikomanagementprozess zu stärken und die Wahrscheinlichkeit zu erhöhen, dass festgelegte Ziele erreicht werden. Das Management des Unternehmens plant, organisiert und verwaltet die Durchführung ausreichender Maßnahmen, um ein angemessenes Vertrauen in die Erreichung der Ziele zu schaffen. Kontrollumfeld Die Haltung und Maßnahmen des Vorstands und der Unternehmensleitung hinsichtlich der Bedeutung des internen Kontrollsystems innerhalb der Organisation. Das Kontrollumfeld bietet die Disziplin und Struktur, um die Hauptziele des internen Kontrollsystems zu erreichen. Das Kontrollumfeld umfasst (i) Integrität und ethische Werte, (ii) Managementphilosophie und Betriebsstil, (iii) Organisationsstruktur, (iv) Empowerment und 4

5 Zuweisung von Verantwortlichkeiten, (v) Personalrichtlinien und -praktiken, (vi) Kompetenz des Personals. Bei der Ethikprüfung handelt es sich um eine Prüfungsaktivität, die eine Analyse und Bewertung des Prozesses des ethischen Risikomanagements umfasst und auf die Umsetzung von Empfehlungen zur Verbesserung der Geschäftsethik des Unternehmens abzielt. Überwachung der Umsetzung von Empfehlungen und Durchführung spezifischer Prüfungsmaßnahmen, die darauf abzielen, die Angemessenheit, Wirksamkeit und Geschwindigkeit der Umsetzung von Korrekturmaßnahmen durch die Unternehmensleitung in Bezug auf während der Prüfung festgestellte Kommentare zu überprüfen. Betrug ist jede rechtswidrige Handlung, die durch Täuschung, Verschleierung oder Untreue gekennzeichnet ist. Betrug wird begangen, um an Geld, Eigentum oder Dienstleistungen zu gelangen; um Zahlungen oder den Verlust von Dienstleistungen zu vermeiden; oder zum persönlichen oder kommerziellen Vorteil. Das Interne Revisionshandbuch besteht aus einer Reihe interner Regulierungsdokumente der internen Revisionsabteilung des Unternehmens und enthält methodische Empfehlungen und Verfahren zur Durchführung und Bewertung von Prüfungsaktivitäten im Unternehmen. Das Qualitätskontrollprogramm ist ein Programm, das darauf abzielt, die Aktivitäten der internen Revisionsabteilung zu bewerten, um angemessenes Vertrauen zu schaffen, dass die interne Revisionsabteilung ihre Aktivitäten in Übereinstimmung mit den internationalen Standards der internen Revision, dieser Verordnung und anderen internen Regulierungsdokumenten, die die Aktivitäten von regeln, ausführt der Internen Revisionsabteilung Gesellschaft. Die Risikobewertung ist ein Prozess, der regelmäßig von der internen Revision durchgeführt wird, um die wichtigsten internen und externen Faktoren zu identifizieren und zu bewerten, die sich auf das Erreichen spezifischer Ziele in verschiedenen Prozessen/Bereichen der Unternehmensaktivitäten auswirken können. Die Risikobewertung dient als Ausgangspunkt für die Erstellung eines jährlichen Prüfungsplans, der vom Vorstand des Unternehmens genehmigt wird. Sonderprüfung Eine Prüfung, die nicht im jährlichen Prüfungsplan enthalten ist und auf der Grundlage spezifischer Mitteilungen oder Anforderungen der Geschäftsleitung, des Vorstands, der Prüfungskommission, der Ausschüsse des Verwaltungsrats oder des Verwaltungsrats der Gesellschaft selbst durchgeführt wird. 5. Internes Kontrollsystem 5.1. Definition des internen Kontrollsystems: 5

6 Das interne Kontrollsystem ist ein Prozess, der vom Vorstand, dem Management und anderen Mitarbeitern des Unternehmens durchgeführt wird, um angemessenes Vertrauen in die Erreichung der folgenden Ziele zu schaffen: Zuverlässigkeit und Integrität der Informationen über die Finanz- und Betriebsaktivitäten des Unternehmens; Effizienz und Effektivität der Aktivitäten des Unternehmens; Sicherheit der Vermögenswerte des Unternehmens; Einhaltung der Anforderungen der Gesetze und Vorschriften der Russischen Föderation, interner Verwaltungsdokumente des Unternehmens und vertraglicher Verpflichtungen gegenüber Auftragnehmern. 6. Definition der internen Revision 6.1. Das Russische Institut für Interne Revision bietet die folgende Definition der internen Revision: Die interne Revision ist ein unabhängiger und objektiver Ausdruck der Sicherheit von Kernprozessen und Beratungsaktivitäten, die darauf abzielen, den Marktwert zu steigern und die Leistung einer Organisation zu verbessern. Die interne Revision hilft einer Organisation, ihre Ziele zu erreichen, indem sie einen systematischen, disziplinierten Ansatz zur Bewertung und Verbesserung der Wirksamkeit von Risikomanagement-, Kontroll- und Governance-Prozessen bietet.“ Die Abteilung für interne Revision von PJSC Enel Russia hält sich an die Regeln für den Beruf des internen Auditors , definiert vom Russischen Institut für Interne Auditoren, die Folgendes umfassen: Ethikkodex für Interne Auditoren, der die Grundprinzipien dieses Berufs angibt, die einen einheitlichen Ansatz für die Durchführung von Audits bieten 7. Ziele und Zielsetzungen von Die interne Revisionsabteilung 7.1. Das Hauptziel der internen Revisionsabteilung des Unternehmens ist die systematische Bereitstellung einer unabhängigen Beurteilung der Wirksamkeit der Internes Kontrollsystem, das System zur Identifizierung und Steuerung von Risiken sowie Corporate-Governance-Praktiken. Die Hauptziele der internen Revision sind: Unterstützung der Geschäftsführung und des Personals des Unternehmens bei der Entwicklung und Überwachung der Umsetzung von Verfahren und Maßnahmen Verbesserung des Risikomanagementsystems, der internen Kontrolle und der Corporate Governance im Unternehmen; 6

7 Koordinierung der Aktivitäten mit dem externen Abschlussprüfer der Gesellschaft sowie Personen, die Beratungsleistungen im Bereich Risikomanagement, interne Kontrolle und Corporate Governance erbringen; Durchführung interner Audits der kontrollierten Unternehmen im Rahmen des festgelegten Verfahrens; Vorbereitung und Bereitstellung von Berichten über die Umsetzung des jährlichen Prüfungsplans (einschließlich Informationen zu wesentlichen Risiken, Mängeln, Ergebnissen und Wirksamkeit der Umsetzung) an den Prüfungs- und Corporate-Governance-Ausschuss des Vorstands, des Vorstands und der Unternehmensleitung der Maßnahmen zur Beseitigung festgestellter Mängel, Ergebnisse der Durchführung der Prüfung des internen Tätigkeitsplans, Ergebnisse der Beurteilung des Ist-Zustands, der Zuverlässigkeit und Wirksamkeit des Risikomanagementsystems, der internen Kontrolle und der Unternehmensführung); Überprüfung der Einhaltung der Bestimmungen der Gesetzgebung der Russischen Föderation und interner Verwaltungsdokumente des Unternehmens in Bezug auf Insiderinformationen, Korruptionsbekämpfung und Einhaltung der Anforderungen des Kodex durch Mitglieder der Führungsorgane, des Managements und des Personals des Unternehmens der Ethik des Unternehmens. 8. Befugnisse und Funktionen der Internen Revision 8.1. Zu den Aufgaben der Internen Revision gehören: a) Beurteilung der Angemessenheit und Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, dazu gehört: Analyse der Übereinstimmung der Ziele von Geschäftsprozessen, Projekten und Struktureinheiten mit den Zielen des Unternehmens, Überprüfung der Zuverlässigkeit und Integrität von Geschäftsprozessen (Aktivitäten) und Informationssystemen, einschließlich der Zuverlässigkeit von Verfahren zur Bekämpfung illegaler Handlungen, Missbräuche und Korruption; Überprüfung der Zuverlässigkeit der Buchhaltung (Finanz-), Statistik-, Management- und sonstigen Berichterstattung, Feststellung, inwieweit die Ergebnisse der Aktivitäten von Geschäftsprozessen und strukturellen Abteilungen des Unternehmens den gesetzten Zielen entsprechen; Feststellung der Angemessenheit der von den Organen festgelegten Kriterien zur Analyse des Erfüllungsgrades (Erreichungsgrads) der gesetzten Ziele; Feststellung von Mängeln im internen Kontrollsystem, die es dem Unternehmen nicht ermöglichten (nicht erlauben), seine Ziele zu erreichen; Bewertung der Ergebnisse der Umsetzung (Umsetzung) von Maßnahmen zur Beseitigung von Verstößen, Mängeln und zur Verbesserung des vom Unternehmen auf allen Führungsebenen implementierten internen Kontrollsystems; 7

8 Überprüfung der Wirksamkeit und Angemessenheit des Ressourceneinsatzes; Überprüfung der Sicherheit von Vermögenswerten; Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen der Gesetzgebung, der Satzung und interner Dokumente des Unternehmens. b) Bewertung der Wirksamkeit des Risikomanagementsystems, einschließlich: Überprüfung der Angemessenheit und Reife der Elemente des Risikomanagementsystems für ein wirksames Risikomanagement (Ziele und Zielsetzungen, Infrastruktur, Organisation der Prozesse, regulatorische und methodische Unterstützung, Interaktion von Struktureinheiten innerhalb des Risikomanagementsystems, Reporting); Überprüfung der Vollständigkeit der Identifizierung und Richtigkeit der Risikobewertung durch die Unternehmensleitung auf allen Führungsebenen; Überprüfung der Wirksamkeit von Kontrollverfahren und anderen Risikomanagementmaßnahmen, einschließlich der Wirksamkeit der Verwendung der für diese Zwecke bereitgestellten Ressourcen; Durchführung einer Analyse von Informationen über realisierte Risiken (durch interne Audits festgestellte Verstöße, Tatsachen der Nichterreichung gesetzter Ziele, Tatsachen von Rechtsstreitigkeiten). c) Beurteilung der Unternehmensführung, einschließlich der Überprüfung: Einhaltung ethischer Grundsätze und Unternehmenswerte des Unternehmens; das Verfahren zur Festlegung der Unternehmensziele sowie zur Überwachung und Kontrolle ihrer Erreichung; das Niveau der regulatorischen Unterstützung und Verfahren für die Informationsinteraktion (einschließlich zu Fragen der internen Kontrolle und des Risikomanagements) auf allen Managementebenen des Unternehmens, einschließlich der Interaktion mit Stakeholdern; Gewährleistung der Rechte der Aktionäre, einschließlich kontrollierter Unternehmen, und der Wirksamkeit der Beziehungen zu den Interessengruppen; Verfahren zur Offenlegung von Informationen über die Aktivitäten des Unternehmens und der von ihm kontrollierten Unternehmen. Die Interne Revisionsabteilung von PJSC Enel Russia hat bei der Durchführung ihrer Prüfungstätigkeiten das Recht, auch alle Bereiche der Aktivitäten des Unternehmens zu beeinflussen sowie Zugang zu allen Dokumenten und Aufzeichnungen haben, die für die Erfüllung seiner Aufgaben als notwendig erachtet werden; Erstellen und bewahren Sie Kopien aller Informationen auf, die er für die Durchführung seiner Prüfungsarbeiten benötigt, und tragen Sie die Verantwortung für die verantwortungsvolle Aufbewahrung und Vertraulichkeit aller erhaltenen Informationen. von den Mitarbeitern und der Geschäftsführung des Unternehmens Informationen und Erläuterungen zu erhalten, die für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben erforderlich sein können; Anfordern und Empfangen von Materialien, einschließlich Dokumentenentwürfen, die dem Vorstand zur Genehmigung vorgelegt werden, 8

9 des Vorstandes und nehmen alle Anordnungen/Protokolle der bezeichneten Organe der Gesellschaft entgegen; für die Entwicklung geplanter Aktivitäten und die Umsetzung einzelner Aufgaben im Namen des Vorstands der Gesellschaft Mitarbeiter der Strukturbereiche der Gesellschaft sowie Spezialisten anderer juristischer Personen einbeziehen; Durchführung von Konsultationen mit anderen Organisationen und Strukturabteilungen des Unternehmens zu Fragen, die in die Zuständigkeit des Internen Revisionsdienstes fallen; dem Vorstand Vorschläge unterbreiten, um interne Revisionsverfahren und -methoden zu verbessern, das Kontrollsystem und die Managementrichtlinien des Unternehmens zu ändern; sich an der Vorbereitung und Umsetzung der Programme und Projekte des Unternehmens in seinen Tätigkeitsbereichen zu beteiligen; Nehmen Sie an Programmen zur Schulung, Umschulung und Fortbildung der Mitarbeiter des Unternehmens sowie an Zertifizierungsprogrammen für interne Prüfer teil. 9. Grundsätze der Internen Revision 9.1. Mitarbeiter der internen Revisionsabteilung von PJSC Enel Russia müssen die folgenden Grundsätze anwenden und einhalten: 9.2. Integrität Die Integrität interner Prüfer schafft Vertrauen und schafft so die Grundlage für Vertrauen in ihr Urteilsvermögen. Interne Prüfer sollten: i. Führen Sie Ihre Arbeit ehrlich, sorgfältig und verantwortungsbewusst aus. ii. die Gesetze einhalten und gesetzlich und berufsrechtlich erforderliche Informationen bereitstellen; iii. sich nicht an Aktivitäten zu beteiligen, die bekanntermaßen illegal sind, oder Maßnahmen zu ergreifen, die den Berufsstand der Internen Revision oder die Organisation in Misskredit bringen; iv. Einhaltung der rechtlichen und ethischen Ziele des Unternehmens und Beitrag zur Erreichung dieser Ziele. Objektivität: Interne Prüfer üben ein hohes Maß an professioneller Objektivität beim Sammeln, Bewerten und Kommunizieren von Informationen im Rahmen der überprüften Aktivität oder des überprüften Prozesses aus. Interne Prüfer nehmen eine ausgewogene Beurteilung aller relevanten Umstände vor und lassen sich bei ihrer beruflichen Beurteilung nicht von ihren eigenen Interessen oder den Interessen anderer beeinflussen. Interne Prüfer: i. dürfen sich nicht an Aktivitäten oder Beziehungen beteiligen, die die Unparteilichkeit ihrer Beurteilung beeinträchtigen könnten oder nachweislich beeinträchtigen könnten. Diese Teilnahme 9

10 umfasst solche Arten von Aktivitäten oder Beziehungen, die im Widerspruch zu den Interessen des Unternehmens stehen können. ii. dürfen nichts akzeptieren, was einen negativen Einfluss auf ihr berufliches Urteilsvermögen haben könnte oder haben könnte. iii. sind verpflichtet, Informationen über alle ihnen bekannten wesentlichen Tatsachen bereitzustellen, die, wenn diese Informationen nicht bereitgestellt werden, die Ansichten über die überprüfte Aktivität beeinträchtigen können. Vertraulichkeit. Interne Prüfer respektieren den Wert der Informationen und das Eigentum an den Informationen, die sie erhalten, und tun dies nicht haben das Recht, diese Informationen ohne entsprechende Befugnis offenzulegen, es sei denn, sie sind gesetzlich oder aufgrund beruflicher Pflichten dazu verpflichtet. Interne Prüfer: i. sind verpflichtet, bei der Verwendung und dem Schutz der bei der Erfüllung ihrer Aufgaben erlangten Informationen Vorsicht walten zu lassen. ii. darf die Informationen nicht zum persönlichen Vorteil oder in einer Weise verwenden, die gegen das Gesetz verstößt oder die rechtlichen und ethischen Ziele des Unternehmens beeinträchtigt. 10. Organisation der Internen Revision Die Interne Revision befolgt bei der Durchführung ihrer Tätigkeiten den Grundsatz der Unabhängigkeit gemäß den vom Institute of Internal Auditors veröffentlichten International Standards of Professional Practice and Internal Auditing (Core Standard 1100, PP, PP). ). Um das erforderliche Maß an Unabhängigkeit bei der Ausübung ihrer Tätigkeit zu gewährleisten, ist die interne Revision funktionell dem Vorstand des Unternehmens unterstellt und administrativ dem Generaldirektor des Unternehmens unterstellt der Vorstand der Gesellschaft. Der Direktor der Internen Revision wird vom Generaldirektor durch Beschluss des Verwaltungsrats der Gesellschaft ernannt und entlassen. Der Direktor der Internen Revision sollte nicht die Funktionsbereiche der Unternehmensaktivitäten leiten, die Managemententscheidungen in Bezug auf die geprüften Objekte erfordern. 10

11 10.3. Die Organisationsstruktur und das Personal der internen Revision werden vom Direktor der internen Revision unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Prüfungs- und Corporate-Governance-Ausschusses, des Verwaltungsrats und des Generaldirektors des Unternehmens vorgeschlagen Der Leiter der Internen Revision ist zusammen mit der Direktion für Personalmanagement und Organisationsentwicklung für die Auswahl, Einstellung, Koordinierung, Schulung und Bewertung der Arbeit des Personals im Unternehmen verantwortlich Revisionsabteilung. 11. Prüfungstätigkeiten Der Leiter der Internen Revision ist für die Erstellung des jährlichen Prüfungsplans verantwortlich, der als Grundlage für die Arbeit der Internen Revision dient. Die Hauptbestandteile des jährlichen Planungsprozesses sind folgende: ein von der internen Revision durchgeführter Risikobewertungsprozess, der es uns ermöglicht, die wichtigsten Risikofaktoren zu identifizieren, die sich auf das Erreichen der gesetzten Ziele auswirken können. Konkret identifiziert die interne Revisionsabteilung Prüfbereiche, analysiert Prozesse und damit verbundene Risiken und wählt dann wichtige Prüfungsprozesse auf der Grundlage der Priorität der identifizierten Risikofaktoren und der zu deren Steuerung vorhandenen Kontrollsysteme aus; verschiedene Vorschläge und/oder Ergänzungen der internen Kontrollorgane des Unternehmens (Prüfungs- und Corporate-Governance-Ausschuss, Verwaltungsrat, Prüfungskommission des Unternehmens) sowie des Managements des Unternehmens (Generaldirektor, Führungsorgane, Linienmanagement) in Bezug auf Bereiche innerhalb ihrer jeweiligen Zuständigkeit, wird der jährliche Prüfungsplan vom Verwaltungsrat des Unternehmens genehmigt und dem Generaldirektor vorgelegt. Bei Bedarf (z. B. aufgrund einer besonderen Anforderung des Managements, Untersuchung bestimmter Verstöße) ist dies möglich Anpassungen des ursprünglich genehmigten Jahresprüfungsplans vorzunehmen, vorbehaltlich einer rechtzeitigen Benachrichtigung des Verwaltungsrats der Gesellschaft sowie vorbehaltlich der Annahme einer Anordnung des Generaldirektors zur Durchführung einer außerplanmäßigen Prüfung. elf

12 11.4. Die Interne Revision ist für die Planung, Durchführung, Berichterstattung und Überwachung der Durchführung der im jährlichen Revisionsplan vorgesehenen Prüfungstätigkeiten verantwortlich und entscheidet auch über den Arbeitsumfang und den Zeitpunkt der Prüfung. Die Prüfungsarbeiten vor Ort werden professionell durchgeführt Und zwar zeitnah. Erstellt nach jeder Prüfung einen formellen Prüfungsbericht, in dem die Ziele und der Umfang der Prüfung, die im internen Kontrollsystem aufgeworfenen Fragen und Empfehlungen dargelegt werden. Alle Prüfungsberichte werden mit der zuständigen Unternehmensleitung besprochen, um Sachverhalte, Empfehlungen und erforderliche Maßnahmen zu vereinbaren. Dringende Probleme, die während der Prüfung auftreten, werden der Geschäftsführung des Unternehmens so schnell wie möglich zur Kenntnis gebracht. Der offizielle Prüfungsbericht wird dem Generaldirektor des Unternehmens, dem Vorstand des Unternehmens und dem Management des Unternehmens vorgelegt In Bezug auf alle Audits überwacht die interne Revision regelmäßig die Umsetzung der Empfehlungen, um sicherzustellen, dass die Unternehmensleitung geeignete Pläne zur Durchführung von Auditaktivitäten umsetzt: a Er informiert den Prüfungs- und Corporate-Governance-Ausschuss des Vorstands regelmäßig über die Ergebnisse der durchgeführten Prüfungen, die wichtigsten Schlussfolgerungen und die mit der Unternehmensleitung vereinbarten Korrekturmaßnahmen. legt dem Vorstand des Unternehmens jährlich einen Bericht über die Ergebnisse der im Laufe des Jahres durchgeführten Prüfungen vor, der auf erhebliche Probleme in Bezug auf Risiken und Mängel des internen Kontrollsystems hinweist. 12. Beratungstätigkeiten Mitarbeiter der internen Revision des Unternehmens können interne Beratungsleistungen für andere Abteilungen oder bei internen Projekten erbringen. Bei Beratungsleistungen handelt es sich insbesondere um unterstützende Leistungen mit dem Ziel, eine Steigerung des Unternehmenswerts sowie eine Verbesserung des Niveaus der Governance-Prozesse, des Risikomanagements und der Steigerung der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems sicherzustellen, auch wenn der Abschlussprüfer keine Geschäftsführung übernimmt Verantwortlichkeiten in diesem Zusammenhang, das die Möglichkeit bietet, die oben genannten Aufgaben durchzuführen. Der Arbeitsauftrag für die Prüfung wird vom Leiter der Internen Revision des Unternehmens genehmigt. 12

13 13. Berufliche Entwicklung Alle Spezialisten der internen Revisionsabteilung von PJSC Enel Russia absolvieren ein entsprechendes Schulungsprogramm. Dieses Schulungsprogramm umfasst Schulungen sowohl im Bereich der Wirtschaftsprüfung als auch allgemeine Schulungen in Bezug auf die Aktivitäten, die interne Organisation und die internen Regeln des Unternehmens. Die Teilnahme an Besprechungen und Seminaren wird ebenfalls als Teil der Schulungspläne berücksichtigt. Die Prüfungsschulung basiert auf Prüfungskursen, die auf den Qualifikationen des Kompetenzniveaus basieren, um den Einzelnen zu ermöglichen, berufliche Unabhängigkeit zu erlangen und Best-Practice-Standards zu erreichen geeignete Schulungsinitiativen für interne Audit-Ressourcen unter Angabe einer angemessenen Planung des Schulungsbedarfs. 14. Bewertung der Ergebnisse der internen Revisionstätigkeiten Die Qualitätsbewertung wird regelmäßig auf Initiative des Leiters der internen Revision in Bezug auf einzelne Prüfungen durchgeführt, um die Effizienz, Wirksamkeit und Qualität der Prüfung zu überwachen und zu verbessern . Es gibt folgende Arten der Qualitätsbewertung: Die SELBSTBEWERTUNG erfolgt durch das Auditteam, das das Audit durchgeführt hat; Die INTERNE BEWERTUNG wird von Prüfern durchgeführt, die nicht dem für die Prüfung verantwortlichen Prüfungsteam angehören; Die unabhängige Bewertung wird von externen Fachleuten durchgeführt; BEWERTUNG DES GEPRÜFTEN UNTERNEHMENS Darüber hinaus bittet die interne Revisionsabteilung nach der Prüfung den Prüfgegenstand um offizielles Feedback, um die Leistung der internen Revisionsabteilung auf allgemeiner Ebene zu bewerten und die Qualität der Prüfung zu verbessern. 13


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GENEHMIGT durch Beschluss des Vorstands der PJSC IDGC of Center and Volga Region vom 23. September 2016. (Protokoll 242 vom 26. September 2016) VORSCHRIFTEN ÜBER DEN UNTERNEHMENSSEKRETÄR DES IDGC OF CENTER AND VOLGA REGION PJSC, Nischni Nowgorod 2016

GENEHMIGT durch Beschluss des Vorstands der Offenen Aktiengesellschaft „Belon“. Protokoll 2009. Vorstandsvorsitzender der OJSC „Belon“ /V.N. Karmachev/ VORSCHRIFTEN ÜBER DIE INTERNE KONTROLLE ÜBER FINANZIELLE UND WIRTSCHAFTLICHE

Genehmigt durch Beschluss des Verwaltungsrats der Offenen Aktiengesellschaft „Uralkali“, Protokoll 282 vom 23. Oktober 2013, ORDNUNG ÜBER DEN UNTERNEHMENSSEKRETÄR DER Offenen Aktiengesellschaft „Uralkali“ Berezniki,

ORDNUNG DES PRÜFUNGSAUSSCHUSSES DES VERWALTUNGSRATS Öffentliche Aktiengesellschaft Promsvyazbank PJSC Promsvyazbank Genehmigt durch: Der Verwaltungsrat der PJSC Promsvyazbank Protokoll 07-15/SD vom 16. April 2015

GENEHMIGT durch den Beschluss des Vorstands der öffentlichen Aktiengesellschaft „Pipe Metallurgical Company“. Protokoll vom 15. September 2016. VORSCHRIFTEN ZUM INTERNEN REVISIONSDIENST VON PJSC TMK Version 4 Reg.-Nr. ND-0252/2016/4

GENEHMIGT durch den Vorstand von RSC Energia PJSC Protokoll 11 vom 30. Januar 2017 VORSCHRIFTEN FÜR DIE INTERNE REVISIONSABTEILUNG VON RSC Energia PJSC 1. Allgemeine Bestimmungen 1.1. Diese Verordnung legt die Aufgaben fest

Genehmigt durch den Vorstand von OJSC Poliplast“ Protokoll 9 vom 29. Oktober 2012 VORSCHRIFTEN ZUR VERWALTUNG DER INTERNEN REVISION DER OFFENEN GEMEINSAME AKTIENGESELLSCHAFT „POLIPLAST“ Moskau, 2012 1 INHALT ARTIKEL

GENEHMIGT durch die Entscheidung des Verwaltungsrats von PJSC „TGC-1“, Protokoll 8 vom 30. Dezember 2016, Vorschriften über den Unternehmenssekretär der öffentlichen Aktiengesellschaft „Territorial Generating Company 1“ 2016

OFFENE GEMEINSAME AKTIENGESELLSCHAFT BANK SAINT PETERSBURG (OJSC Bank Saint Petersburg) GENEHMIGT durch Beschluss des Vorstandsvorsitzenden der OJSC Bank Saint Petersburg vom 30. September 2014 093003 VORSCHRIFTEN zum Compliance-Service

GENEHMIGT durch Beschluss des Vorstands der Öffentlichen Aktiengesellschaft „Moscow City Telephone Network“ vom 21. Dezember 2016, Protokoll 439 BESTIMMUNGEN ÜBER DEN UNTERNEHMENSSEKRETÄR DER Öffentlichen Aktiengesellschaft

Öffentliche Aktiengesellschaft NOVOLIPETSK METALLURGICAL Plant, genehmigt durch den Vorstand der öffentlichen Aktiengesellschaft „Novolipetsk Metallurgical Plant“, Protokoll 236 vom 22. Dezember 2015

Öffentliche Aktiengesellschaft NOVOLIPETSK METALLURGICAL Plant vom Vorstand der öffentlichen Aktiengesellschaft „Novolipetsk Metallurgical Plant“ genehmigt, Protokoll 236 vom 22. Dezember

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GENEHMIGT durch den Vorstand der Aktiengesellschaft „Europlan“ am 28. Oktober 2015, Protokoll 01/SD-2015 vom 28. Oktober 2015. ORDNUNG DES PRÜFUNGSAUSSCHUSSES beim Vorstand der Aktiengesellschaft

GENEHMIGT vom Aufsichtsrat der Staatsgesellschaft – dem Fonds zur Unterstützung der Reform des Wohnungswesens und der kommunalen Dienstleistungen am 30. November 2015, Protokoll NQ 52 VORSCHRIFTEN zur internen Revision des Staates

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GENEHMIGT durch Beschluss des Vorstands Protokoll der Sitzung vom 30. September 2014 2 Vorschriften über den internen Kontrolldienst in der Offenen Aktiengesellschaft Bashkir Industrial Bank Ufa, 2014 INHALT

GENEHMIGT durch Beschluss des Verwaltungsrats der CB „MIA“ (JSC) vom 30. Oktober 2015. Protokoll 8 vom 02. November 2015. Regelungen zum Ausschuss des Verwaltungsrats der Geschäftsbank „Moscow Mortgage Agency“ ( Aktienaktie

„GENEHMIGT“ Generaldirektor 29. April 2010 Regelungen zur Internen Abteilung Ufa-2010 1 1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 1.1. Die Interne Abteilung (im Folgenden „Abteilung“ genannt) ist eine Struktureinheit

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GENEHMIGT durch Beschluss des Vorstands der Aktiengesellschaft „Mobile TeleSystems“ vom 9. September 2015, Protokoll 238 Regelungen zum internen Kontrollsystem der Aktiengesellschaft

GENEHMIGT durch Beschluss des Verwaltungsrats von OJSC MMK Protokoll vom 07.06.2016 3 Vorsitzender des Verwaltungsrats von OJSC MMK V.F. Rashnikov-VORSCHRIFTEN zum Corporate Secretary der Magnitogorsk Open Joint Stock Company

GENEHMIGT durch den Vorstand der öffentlichen Aktiengesellschaft „Ufa Engine Production Association“ am 21. Juni 2017 (Protokoll 59 vom 23. Juni 2017). POLITIK im Bereich der internen

GENEHMIGT durch den Beschluss der Hauptversammlung der PJSC Gazprom Avtomatizatsiya (Protokoll 14 vom 19. Juni 2015) CORPORATE GOVERNANCE CODE DER ÖFFENTLICHEN AKTIENGESELLSCHAFT GAZPROM AVTOMATIZATION 2015 2 1.

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ÖFFENTLICHE GEMEINSAME AKTIENGESELLSCHAFT „BANK „SAINT PETERSBURG“ (PJSC „Bank „St. Petersburg“), GENEHMIGT durch den Aufsichtsrat der PJSC „Bank „St. Petersburg““ (Protokoll vom 08.12.2016 4) Vorschriften über Gesellschaftsrecht

Genehmigt durch Beschluss des Verwaltungsrats von OJSC VEROPHARM vom 22. Dezember 2010 (Protokoll 57 vom 24. Dezember 2010) VORSCHRIFTEN zur internen Kontrolle der finanziellen und wirtschaftlichen Aktivitäten der Offenen Aktiengesellschaft

  • 1. Allgemeine Bestimmungen
  • 1.1. Diese Verordnung über den Internen Revisionsdienst des Unternehmens ist ein lokales Regulierungsdokument, das den rechtlichen Status, die Hauptaufgaben, Funktionen, Rechte und Verantwortlichkeiten des Internen Revisionsdienstes definiert. Die Geschäftsordnung definiert auch die spezifischen Arbeitsfunktionen des Leiters des Internen Revisionsdienstes bei der Organisation der Umsetzung der Aufgaben und Funktionen des Internen Revisionsdienstes im Rahmen der gewährten Rechte und festgelegten Verantwortlichkeiten gemäß dem mit dem Leiter geschlossenen Arbeitsvertrag des Internen Revisionsdienstes.
  • 1.2. Interne Revision bezieht sich auf die Aktivitäten des Unternehmens, die durch interne Dokumente organisiert und geregelt werden, um die Effizienz von Risikomanagementprozessen, internen Kontrollsystemen, Corporate Governance, Informationssystemen und Informationssicherheit zu bewerten und zu verbessern sowie interne Konsultationen durchzuführen, die auf die Verbesserung der Aktivitäten des Unternehmens abzielen die oben aufgeführten Probleme.
  • 1.3. Das Ergebnis der Tätigkeit des Internen Revisionsdienstes ist eine objektive und unabhängige Beurteilung (Gutachten des Abschlussprüfers) zu Themen, die in die Zuständigkeit der Internen Revision fallen, ausgedrückt in Form von Berichten, Prüfungsberichten, Analyseberichten, insbesondere:
  • 1.3.1. Zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, der Unternehmensführung, der Information und Kommunikation sowie des Risikomanagements;
  • 1.3.2. Über die Wirksamkeit der Aktivitäten der Unternehmensbereiche im Hinblick auf die Erfüllung der übertragenen Aufgaben;
  • 1.3.3. Zum Ausmaß und zur Art der mit laufenden Projekten verbundenen Risiken;
  • 1.3.4. Zur Sicherheit und Liquidität von Eigentum und anderen Vermögenswerten;
  • 1.3.5. Zur Zuverlässigkeit der bereitgestellten Berichterstattung;
  • 1.3.6. Über Geschäftseffizienz;
  • 1.3.7 Über den Stand des Unternehmensimages usw.
  • 1.4. Verbraucher der Ergebnisse interner Revisionstätigkeiten sind:
  • 1.4.1. Verwaltungsrat der Gesellschaft, Ausschüsse des Verwaltungsrates der Gesellschaft;
  • 1.4.2. Top-Management, mittleres Management und Mitarbeiter des Unternehmens (im Hinblick auf die Inanspruchnahme von Beratungen);
  • 1.4.3. Externe Prüfer (in Bezug auf die während der Prüfung erforderlichen Informationen oder die Reduzierung des Umfangs der Prüfungshandlungen).
  • 1.5. Der Interne Revisionsdienst ist eine strukturelle Abteilung des Unternehmens.
  • 1.6. Der Interne Revisionsdienst wird bei seiner Tätigkeit geleitet von:
  • 1.6.1. Aktuelle Gesetzgebung der Russischen Föderation;
  • 1.6.2. Satzung des Unternehmens;
  • 1.6.3. Entscheidungen des Verwaltungsrats der Gesellschaft;
  • 1.6.4. Regelungen zum internen Kontrollsystem;
  • 1.6.5. Diese Bestimmungen;
  • 1.6.6 Beschlüsse des Vorstands der Gesellschaft, Anordnungen und Weisungen des Generaldirektors, soweit diese nicht im Widerspruch zu dieser Geschäftsordnung stehen.
  • 1.6.7 Standards der beruflichen Tätigkeit des Instituts für Interne Revision, Ethikkodex für Interne Revision, andere regulatorische und normative Gesetze, beste globale Praktiken im Bereich der Internen Revision (soweit sie nicht im Widerspruch zu dieser Verordnung stehen);
  • 1.6.8. Von der International Organization for Standardization entwickelte Standards für Qualitätsmanagementsysteme.
  • 1.7. Der Interne Revisionsdienst verfügt über einen vom Prüfungsausschuss genehmigten Arbeitsplan und ein Budget.
  • 2. Aufgaben der Einheit.
  • 2.1. Die Hauptziele der internen Kontrolle und Revision des Unternehmens sind:
  • 2.2. Gewährleistung eines wirksamen und transparenten Managementsystems des Unternehmens, Überwachung der ordnungsgemäßen Umsetzung der Entscheidungen der Leitungsorgane des Unternehmens;
  • 2.3. Ergreifen rechtzeitiger und wirksamer Maßnahmen zur Verhinderung und Beseitigung festgestellter Mängel und Verstöße in der Tätigkeit des Unternehmens sowie von Missbräuchen seitens der Leitungsorgane und Beamten des Unternehmens;
  • 2.4. Lösung von Interessenkonflikten, die im Rahmen der Geschäftstätigkeit des Unternehmens entstehen;
  • 2.5. Ergreifen von Maßnahmen zur Minimierung der durch die finanziellen und wirtschaftlichen Aktivitäten des Unternehmens verursachten Risiken;
  • 2.6. Gewährleistung der Zuverlässigkeit der vom Unternehmen verwendeten oder offengelegten Finanzinformationen;
  • 2.7. Auswahl und Bewertung von Kandidaten für den unabhängigen Wirtschaftsprüfer der Gesellschaft, Entwicklung der Hauptbedingungen der mit dem unabhängigen Wirtschaftsprüfer der Gesellschaft geschlossenen Vereinbarung.
  • 3. Abteilungsstruktur.
  • 3.1. Der Interne Revisionsdienst wird vom Leiter des Internen Revisionsdienstes (im Folgenden „Leiter des IAS“ genannt) geleitet.
  • 3.2. Während der Abwesenheit des Leiters des IAS werden seine Aufgaben von einer vom Leiter des IAS aus dem Kreis der Mitarbeiter der Abteilung ernannten Person wahrgenommen.
  • 3.3. Um die Objektivität und Unabhängigkeit seiner Tätigkeit sicherzustellen, ist der Leiter des IAS funktional dem Prüfungsausschuss und administrativ dem Generaldirektor des Unternehmens unterstellt.
  • 3.4. Die funktionale Unterordnung des Leiters des IAS unter den Prüfungsausschuss ist die wichtigste Grundlage seiner Unabhängigkeit und Befugnisse.
  • 3.5. Die administrative Unterordnung des Leiters des IAS unter den Generaldirektor des Unternehmens zielt darauf ab, die laufenden Aktivitäten der Abteilung sicherzustellen
  • 3.6. Der Leiter des Internen Revisionsdienstes muss über eine höhere wirtschaftswissenschaftliche (finanzielle) oder juristische Ausbildung verfügen.
  • 3.7. Die Auswahl der Mitarbeiter für den Internen Revisionsdienst erfolgt durch den Leiter des Internen Revisionsdienstes gemäß der genehmigten Struktur und Personalausstattung des Internen Revisionsdienstes.
  • 3.8. Leiter von Strukturabteilungen des Internen Revisionsdienstes müssen über eine höhere wirtschaftswissenschaftliche (finanzielle) oder juristische Ausbildung verfügen.
  • 3.9. Es wird empfohlen, dass Spezialisten des Internen Revisionsdienstes über eine höhere Ausbildung oder 5-6 Jahre Erfahrung im Bereich Wirtschaftsprüfung verfügen.
  • 4. Funktionen des Geräts.
  • 4.1. Die Hauptaufgaben des Internen Revisionsdienstes sind:
  • 4.1. Kontrolle über die Übereinstimmung der in der Gesellschaft, ihren Niederlassungen und Strukturabteilungen durchgeführten Finanz- und Geschäftstransaktionen mit den Interessen der Gesellschaft, um das Vermögen der Gesellschaft zu schützen.
  • 4.2. Überprüfung der buchhalterischen und betrieblichen Informationen, die von Abteilungen des Exekutivorgans, Zweigstellen und Repräsentanzen des Unternehmens bereitgestellt werden, einschließlich der Untersuchung der Mittel und Methoden, die zur Identifizierung, Bewertung, Klassifizierung dieser Informationen und zur Erstellung darauf basierender Berichte verwendet werden, sowie eine Sonderprüfung Untersuchung einzelner Berichtsposten, einschließlich detaillierter Überprüfungen von Transaktionen und Salden auf Buchhaltungskonten.
  • 4.3. Überprüfung der Verfügbarkeit, des Zustands und der Sicherheit des Eigentums der Gesellschaft, einschließlich der Beurteilung der Organisation der Buchhaltungsprozesse, der Effizienz der Nutzung, der Umsetzung von Entscheidungen der Leitungsorgane der Gesellschaft über die Verwendung der Vermögenswerte, der Beurteilung der aktuellen Liquidität der Vermögenswerte.
  • 4.4. Unabhängige Beurteilung und Analyse der Finanzlage des gesamten Unternehmens, seiner Niederlassungen und Strukturabteilungen.
  • 4.5. Kontrolle über Transaktionen, an denen ein Interesse besteht, und über große Transaktionen.
  • 4.6. Überwachung der Umsetzung interner Kontrollverfahren und Analyse der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems insgesamt sowie der Wirksamkeit der Kontrolle einzelner strategischer Projekte und Bereiche der Unternehmensaktivitäten.
  • 4.7. Beurteilung der Angemessenheit des Risikoniveaus der Aktivitäten des Unternehmens sowie einzelner Projekte, Prozesse, Entscheidungen und Transaktionen im Hinblick auf die Ziele der Aktivitäten und Anforderungen des regulatorischen Rahmens des Unternehmens.
  • 4.8. Entwicklung von Methoden zur Organisation eines internen Kontrollsystems im Unternehmen, seinen Niederlassungen und Strukturabteilungen und Beratung zu deren Umsetzung.
  • 4.9. Aktive Unterstützung des Vorstands des Unternehmens, des Prüfungs- und Verwaltungsausschusses des Unternehmens durch entsprechende Beratungen.
  • 4.10. Identifizierung, Klassifizierung und Analyse von Risiken im Bereich finanzieller und wirtschaftlicher Aktivitäten im Rahmen interner Audits, Entwicklung von Vorschlägen zu deren Reduzierung.
  • 4.11. Beurteilung der Angemessenheit des Risikoniveaus der Aktivitäten des Unternehmens sowie einzelner Projekte, Prozesse, Entscheidungen und Transaktionen im Hinblick auf die Ziele der Aktivitäten und Anforderungen des regulatorischen Rahmens des Unternehmens.
  • 4.12. Interaktion mit der Prüfungskommission des Unternehmens und externen Prüfern, durchgeführt durch den Prüfungsausschuss des Unternehmens.
  • 4.13. Gewährleistung ausreichenden Vertrauens in die Zuverlässigkeit der Jahresabschlüsse des Unternehmens und der Einhaltung der Verfahren zu seiner Erstellung sowie der Einhaltung der Rechnungslegungsanforderungen des Unternehmens.
  • 4.14. Rechtzeitige Information des Prüfungsausschusses und des Generaldirektors über festgestellte Abweichungen und Verstöße in der Unternehmenstätigkeit sowie Unterbreitung von Vorschlägen zur Beseitigung von Verstößen, Mängeln und Empfehlungen zur Verbesserung der Managementeffizienz, die bei Inspektionen und Überwachung festgestellt wurden.
  • 4.15. Analyse und Entwicklung von Empfehlungen zur Verbesserung der Effizienz und Effektivität der Geschäftsprozesse des Unternehmens, Bewertung der Anwendbarkeit der im Unternehmen genehmigten und geltenden Standards, Vorschriften und Methoden.
  • 4.16. Beurteilung der Übereinstimmung des Handelns der Mitarbeiter des Unternehmens mit den anerkannten Standards der Unternehmens- und Geschäftsethik, den strategischen Zielen des Unternehmens und den Interessen der Aktionäre.
  • 4.17. Bestätigung der Zuverlässigkeit der Finanzberichtsdaten, die in den Informationen enthalten sind, die der Offenlegung durch das Unternehmen unterliegen.
  • 4.18. Ausübung der internen Kontrolle in Tochtergesellschaften und verbundenen Unternehmen (D3O) des Unternehmens durch Vertreter des Unternehmens, die in die Prüfungskommissionen von D3O gewählt werden.
  • 4.19. Gewährleistung einer wirksamen Kommunikation im Rahmen seiner Aufgaben mit dem Vorstand der Gesellschaft und dem Prüfungsausschuss, um dem Vorstand der Gesellschaft und dem Prüfungsausschuss objektive, zeitnahe, vollständige und qualitativ hochwertige Informationen bereitzustellen für die Entscheidungsfindung und die Erlangung hinreichender Sicherheit bei der Beurteilung des Ausmaßes, in dem das Unternehmen seine Ziele erreicht hat.
  • 4.20. Beratung der Unternehmensleitung zu Themen, die in die Zuständigkeit der internen Revision fallen, vorbehaltlich der Wahrung der Unabhängigkeit und Objektivität der internen Revision.
  • 4.21. Beurteilung der Übereinstimmung der internen Organisations- und Verwaltungsdokumente des Unternehmens mit der aktuellen Gesetzgebung, den Anforderungen von Regulierungsorganisationen, den besten globalen Praktiken, den Entscheidungen der Verwaltungsorgane, den strategischen Zielen des Unternehmens und den Interessen der Aktionäre.
  • 4.22. Einschätzung der Höhe des entgangenen Gewinns und des Schadens, der dem Unternehmen durch das Handeln von Mitarbeitern und Dritten entsteht.
  • 5. Kompetenz der Einheit.
  • 5.1. Die Zuständigkeit des Internen Kontroll- und Revisionsdienstes des Unternehmens umfasst folgende Themen:
  • 5.1.1. Tägliche Kontrolle über die finanziellen und wirtschaftlichen Aktivitäten des Unternehmens;
  • 5.1.2. Vorläufige Kontrolle über die Leistung des Unternehmens bei nicht standardmäßigen Vorgängen (Transaktionen), d. h. Operationen, die nicht im Finanz- und Wirtschaftsplan (Geschäftsplan) und im Investitionsprogramm des Unternehmens vorgesehen sind;
  • 5.1.3. Nachfolgende Kontrolle über die Leistung der Gesellschaft (Transaktionen), die im Finanz- und Wirtschaftsplan (Geschäftsplan) und im Investitionsprogramm der Gesellschaft vorgesehen ist;
  • 5.1.4. Durchführung von Kontrollen der Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen, der Satzung und interner Dokumente des Unternehmens durch Beamte und Mitarbeiter des Unternehmens;
  • 5.1.5. Feststellung von Tatsachen, bei denen Beamte und Mitarbeiter des Unternehmens gegen die Anforderungen der Gesetzgebung, der Satzung und interner Dokumente des Unternehmens verstoßen, sowie Maßnahmen zu deren Beseitigung vorschlagen;
  • 5.1.6. Informieren des Vorstands des Unternehmens über festgestellte Verstöße gegen die Anforderungen der Gesetzgebung der Russischen Föderation und interne Dokumente des Unternehmens, über Tatsachen der illegalen Nutzung von Informationen, die ein Geschäfts- oder Amtsgeheimnis darstellen, Insiderinformationen sowie über Verstöße der Rechte der Aktionäre (Investoren) der Gesellschaft;
  • 5.1.7. Vorläufige Analyse des Inhalts der Berichterstattung oder Finanzdokumentation, die das Unternehmen gemäß der geltenden Gesetzgebung Regierungsbehörden und Aktionären zur Verfügung stellt, auf Vollständigkeit und Zuverlässigkeit der darin enthaltenen Informationen;
  • 5.1.8. Bewertung von Vorschlägen für Kandidaten für externe unabhängige Wirtschaftsprüfer, basierend auf einer Analyse der beruflichen Tätigkeit verschiedener Wirtschaftsprüfer, ihrer Vorschläge zum Umfang der Prüfung und Prüfungsplänen, den Inhalten und Bedingungen für die Erbringung von Dienstleistungen durch sie, Überwachung der Ausschreibung ( (falls eine Ausschreibung stattfindet) zum Zweck der Auswahl und Vorlage der Kandidatur des Abschlussprüfers an den Rat zur Prüfung für die weitere Genehmigung auf der Hauptversammlung der Aktionäre. Entwicklung von Empfehlungen zu den Hauptbedingungen des mit einem externen unabhängigen Prüfer geschlossenen Vertrags;
  • 5.1.9. Erstellung und Vorlage eines Gutachtens zur Unabhängigkeit des externen Wirtschaftsprüfers des Unternehmens an den Verwaltungsrat;
  • 5.1.10. Anhörung und Erörterung der Meinung eines externen unabhängigen Wirtschaftsprüfers über die Möglichkeit, dass erhebliche Risiken für das Unternehmen entstehen, und über die Angemessenheit der Maßnahmen der Unternehmensleitung, diese zu kontrollieren und zu minimieren;
  • 5.1.11. Überprüfung der Berichte eines externen unabhängigen Wirtschaftsprüfers zur Beurteilung der finanziellen und wirtschaftlichen Aktivitäten des Unternehmens;
  • 5.1.12. Überprüfung der Berichte der Struktureinheit des Unternehmens, die Finanzkontrollfunktionen wahrnimmt, über die Umsetzung des Finanzplans des Unternehmens;
  • 5.1.13. Anhörung des Standpunkts eines externen unabhängigen Wirtschaftsprüfers zur Angemessenheit der Rechnungslegungsgrundsätze des Unternehmens in Bezug auf die Erträge, Vermögenswerte und den Ansatz der Verbindlichkeiten des Unternehmens;
  • 5.1.14. Überprüfung und Diskussion, unter Einbeziehung der Struktureinheiten der Buchhaltung und Geschäftsführung der Gesellschaft mit den Wirtschaftsprüfern, der Prüfungsergebnisse, aller im Bericht des Wirtschaftsprüfers enthaltenen Informationen und Daten vor deren Vorlage an den Vorstand sowie Überwachung der Berücksichtigung der Empfehlungen des Abschlussprüfers durch die Unternehmensleitung.
  • 5.2. Zur Ausübung ihrer Tätigkeit haben Mitarbeiter des Internen Kontroll- und Revisionsdienstes das Recht:
  • 5.2.1. Erhalten Sie von Beamten und Mitarbeitern des Unternehmens, einschließlich des Exekutivorgans des Unternehmens, alle erforderlichen Dokumente, einschließlich:
    • - Protokolle der Sitzungen der Leitungsorgane der Gesellschaft, Anordnungen und andere vom Leiter der Gesellschaft ausgestellte Verwaltungsdokumente;
    • - Vereinbarungen, Handlungen, Verträge und andere Dokumente im Zusammenhang mit den von der Gesellschaft abgeschlossenen Transaktionen;
    • - Buchhaltungsberichte, Finanz-, Gründungs- und Titeldokumente;
    • - Beschwerden, Stellungnahmen, Einsprüche von Aktionären und anderen Personen sowie Antworten darauf.
  • 5.2.2. Erhalten Sie Informationen von Mitarbeitern, Beamten und Mitgliedern des Führungsorgans des Unternehmens im Zusammenhang mit der Erfüllung ihrer Arbeitspflichten (Amtspflichten);
  • 5.2.3. Bei Bedarf mit Genehmigung des Leiters der jeweiligen Struktureinheit des Unternehmens Mitarbeiter von Struktureinheiten zur Lösung interner Kontrollprobleme einbeziehen;
  • 5.2.4. Erhalten Sie schriftliche Erläuterungen von Mitarbeitern der inspizierten Strukturabteilungen, Beamten und Mitgliedern des Leitungsorgans des Unternehmens zu Fragen, die sich während der Inspektion ergeben.
  • 5.2.5. Im Falle der Feststellung von Verstößen gegen die Gesetzgebung der Russischen Föderation und interne Dokumente des Unternehmens durch Beamte und Mitarbeiter des Unternehmens bei der Ausübung ihrer (amtlichen) Arbeitspflichten erteilen sie schriftliche Anweisungen zur Beseitigung der festgestellten Verstöße unter Angabe der Frist für Erfüllung der Bestellung und Benachrichtigung des Vorstands des Unternehmens über alle festgestellten Verstöße;
  • 5.2.6. Ausübung sonstiger Rechte, die für die Wahrnehmung der ihnen übertragenen Aufgaben erforderlich sind.
  • 5.3. Mitarbeiter des Internen Kontroll- und Revisionsdienstes sind verpflichtet:
  • 5.3.1. Führen Sie eine anschließende Kontrolle über jeden finanziellen und wirtschaftlichen Betrieb des Unternehmens sowie eine vorläufige Kontrolle über nicht standardmäßige Vorgänge durch, indem Sie Dokumente und Materialien analysieren, die Informationen über den finanziellen und wirtschaftlichen Betrieb des Unternehmens enthalten.
  • 5.3.2. Unabhängig oder gemeinsam mit Beamten des Unternehmens die Tatsachen überprüfen, dass Beamte und Mitarbeiter des Unternehmens gegen die Gesetzgebung der Russischen Föderation und interne Dokumente des Unternehmens verstoßen;
  • 5.3.3. Im Rahmen seiner Zuständigkeit Empfehlungen und Anweisungen zur Beseitigung festgestellter Verstöße erarbeiten, die Umsetzung von Empfehlungen und Anweisungen zur Beseitigung von Verstößen überwachen;
  • 5.3.4. Sorgen Sie für eine vollständige Dokumentation aller Verstöße und ziehen Sie Schlussfolgerungen auf der Grundlage der Inspektionsergebnisse, die alle bei der Inspektion untersuchten Probleme, festgestellten Mängel und Verstöße, Empfehlungen für deren Beseitigung sowie die Anwendung von Disziplinar- und anderen Haftungsmaßnahmen widerspiegeln ;
  • 5.3.5. Gewährleistung der Sicherheit und Rückgabe der von den zuständigen Unternehmensbereichen erhaltenen Dokumente;
  • 5.3.6. Schlussfolgerungen und Berichte auf der Grundlage der Inspektionsergebnisse an den Vorstand des Unternehmens und die Leiter der entsprechenden Strukturabteilungen übermitteln, um Maßnahmen zur Beseitigung von Verstößen zu ergreifen und die Aktivitäten bestimmter Mitarbeiter und Beamter des Unternehmens zu analysieren Unternehmen;
  • 5.3.7. Beitrag zur Untersuchung der Anforderungen der Gesetzgebung der Russischen Föderation und interner Dokumente des Unternehmens durch Beamte und Mitarbeiter des Unternehmens im Rahmen ihrer offiziellen Aufgaben;
  • 5.3.8. Die Anforderungen der Rechtsakte der Russischen Föderation und dieser Verordnungen einhalten und ihre in dieser Verordnung festgelegten Funktionen und Pflichten ordnungsgemäß erfüllen.
  • 6. Verantwortung.
  • 6.1. Die Mitarbeiter des Internen Revisionsdienstes sind verantwortlich für:
  • 6.1.1. Für Schäden, die dem Unternehmen durch die Nichterfüllung oder unsachgemäße Erfüllung seiner Aufgaben, die Offenlegung vertraulicher Informationen und Informationen, die ein Geschäftsgeheimnis darstellen, oder andere Handlungen entstehen, die gegen die geltende Gesetzgebung, die Satzung des Unternehmens und diese Bestimmungen verstoßen;
  • 6.1.2. Verfälschung oder Verschleierung erheblicher Verstöße, die zu einem materiellen Schaden für das Unternehmen führen können oder geführt haben;
  • 6.1.3. Nutzung einer offiziellen Position zum persönlichen Vorteil;
  • 6.1.4. Unfaire Erfüllung offizieller Pflichten.
  • 6.2. Bei Nichterfüllung oder mangelhafter Erfüllung von Amtspflichten und anderen Verstößen gegen die im Unternehmen geltenden Normen und Regeln kann einem IAS-Mitarbeiter eine Strafe in der Form auferlegt werden, die in den aktuellen Organisations- und Verwaltungsdokumenten des Unternehmens festgelegt ist das Arbeitsgesetzbuch der Russischen Föderation. Die Strafe wird auf Anordnung des Generaldirektors der Gesellschaft auf der Grundlage der Empfehlung des Leiters des IAS verhängt;
  • 7. Die wichtigsten Beziehungen der Revisionsabteilung zu anderen Abteilungen
  • 7.1. Beziehung zwischen dem internen Revisionsausschuss und dem Prüfungsausschuss. Prüfungsausschuss:
  • 7.1.1. Genehmigt die Vorschriften über den Internen Revisionsdienst sowie deren Änderungen und Ergänzungen und legt sie dem Verwaltungsrat des Unternehmens zur Genehmigung vor;
  • 7.1.2. Genehmigt die Organisationsstruktur, den jährlichen Arbeitsplan und das Budget der Abteilung sowie das Vergütungssystem für das Personal der Abteilung und legt sie dem Verwaltungsrat des Unternehmens zur Genehmigung vor;
  • 7.1.3. Erhält vom Leiter des IAS Berichte über die Ergebnisse der Aktivitäten der Abteilung, einschließlich Treffen mit dem Leiter des IAS in vertraulicher Form ohne Anwesenheit der Unternehmensleitung;
  • 7.1.4. Genehmigt die Kandidatur des Leiters des IAS, die Bedingungen des Arbeitsvertrags (Vertrags) mit ihm und legt ihn dem Verwaltungsrat des Unternehmens zur Genehmigung vor;
  • 7.1.5. Erstellt Vorschläge für Anreize (Strafen) für den Leiter des IAS zur Prüfung durch den Verwaltungsrat des Unternehmens;
  • 7.1.6. Legt dem Verwaltungsrat des Unternehmens einen Vorschlag zur Beendigung der Befugnisse des Leiters des IAS zur Prüfung vor;
  • 7.1.7. Führt die notwendige Kommunikation mit der Unternehmensleitung und dem Leiter des IAS durch, um festzustellen, ob Hindernisse oder Budgetbeschränkungen bestehen, die die Fähigkeit des Dienstes zur Erfüllung seiner Aufgaben einschränken.
  • 7.2. Die Beziehung zwischen dem IAS und dem Generaldirektor des Unternehmens umfasst:
  • 7.2.1. Sicherstellung der Ausführung des Servicebudgets und Führung der Managementbuchhaltung;
  • 7.2.2. Sicherstellung der Durchführung administrativer Vorgänge zur Personalverwaltung des Dienstes;
  • 7.2.3 Bereitstellung der erforderlichen internen Kommunikations- und Informationsdienste für den Dienst;
  • 7.2.4. Bereitstellung der notwendigen Arbeitsbedingungen für Servicemitarbeiter.

Regelungen zur Internen Revision

1. Allgemeine Bestimmungen

2. Abteilungsstruktur

4. Funktionen

8. Verantwortung

9. Schlussbestimmungen

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1. Die Interne Revision ist eine eigenständige Struktureinheit.

Die Abteilung wird auf Anordnung des Generaldirektors im Einvernehmen mit dem Vorstand gegründet und aufgelöst und berichtet direkt an den Generaldirektor.

Die direkte Leitung der Abteilung obliegt dem Abteilungsleiter, der auf Anordnung des Generaldirektors im Einvernehmen mit dem Vorstand ernannt wird.

Für die Position des Abteilungsleiters wird eine hochqualifizierte Fachkraft mit einem Hochschulabschluss in Wirtschaftswissenschaften, mindestens 5 Jahren Erfahrung im Rechnungswesen oder mindestens C Jahren Erfahrung in der Wirtschaftsprüfung berufen. Der Leiter der Internen Revision wird vom Generaldirektor ernannt und seines Amtes enthoben.

1.2. Die interne Revisionsabteilung wird mit dem Ziel eingerichtet, das effektive Funktionieren des Verwaltungsapparats sicherzustellen, die legitimen Eigentumsinteressen des Unternehmens zu schützen, das Buchhaltungs- und Steuerbuchhaltungssystem zu verbessern und dazu beizutragen, die Effizienz der JSC zu steigern und ihre Finanzlage zu stärken.

Bei ihrer praktischen Arbeit orientiert sich die Interne Revision an der geltenden Gesetzgebung der Ukraine, den Beschlüssen des Vorstands, den Anordnungen, Anweisungen des Generaldirektors und dieser Verordnung.

2. Abteilungsstruktur

2.1. Zur Zusammensetzung der Internen Revision gehören der Abteilungsleiter und Prüfer. Die zahlenmäßige Zusammensetzung der Abteilung wird vom Generaldirektor der Gesellschaft auf Vorschlag des Abteilungsleiters genehmigt. Die Verantwortlichkeiten der Abteilungsmitarbeiter werden durch Stellenbeschreibungen geregelt, die vom Leiter der Internen Revision entwickelt und bei einer Änderung der Funktionen oder des Umfangs angepasst und vom Generaldirektor im Einvernehmen mit dem Vorstand der OJSC genehmigt werden.

3.1. Bereitstellung von Schlussfolgerungen (Berichten) an den Vorstand und den Generaldirektor auf Anfrage:

Zur Vermögens-, Produktions-, Wirtschafts- und Finanzdisziplin;

Zur Beurteilung der Qualität der vom Managementinformationssystem erzeugten Informationen;

Zur Beurteilung der wirtschaftlichen Sicherheit von Rechnungslegungssystemen und internen Kontrollsystemen;

Zur Einhaltung interner Regeln und Verfahren.

3.2. Vorbereitung von Beratungen und Informationsunterstützung:

Besteuerung, Wirtschaftsprüfung;

Informationsdienstleistungen und Beratung zu buchhalterischen Fragen,

Besteuerung und rechtliche Regulierung der Geschäftstätigkeit;

Durchführung von Seminaren, Fortbildungen, Mitarbeiterschulungen, Unterstützung der Personalabteilung bei der Auswahl und Prüfung von Buchhaltungspersonal;

4. Funktionen

Zu den Aufgaben der Mitarbeiter der Internen Revision gehören:

4.1. Durchführung einer Prüfung der Buchhaltung und Finanzberichterstattung:

Die Richtigkeit der Erstellung und Ausführung von Primärdokumenten, Buchhaltungsregistern gem

Bereiche des Rechnungswesens, einschließlich der Untersuchung der Mittel, die zur Identifizierung, Bewertung, Klassifizierung solcher Informationen und zur Erstellung darauf basierender Berichte verwendet werden, sowie die Untersuchung einzelner Berichtsposten und Transaktionen, Kontostände;

Zuverlässigkeit der Bilanzierung der Produktionskosten, Vollständigkeit der Darstellung der Einnahmen aus Verkäufen, Einnahmen aus Nicht-Verkäufen, Genauigkeit der Ermittlung der Gewinnhöhe, Richtigkeit der Gewinnverteilung und Durchführung der Berechnungen.

4.2. Durchführung thematischer Inspektionen:

Einhaltung von Gesetzen, Vorschriften, Gründungsdokumenten, Systemen

interne Regelungen und Kontrollverfahren (Aufträge, Weisungen, Weisungen, Verteilung).

Befugnisse und Verantwortlichkeiten zwischen Mitarbeitern usw.);

Korrekte Abfassung und Genauigkeit der Erfüllung der Bedingungen von Geschäftsverträgen;

Prüfung der Verfügbarkeit, des Zustands, der Richtigkeit der Vermögensbewertung, der effizienten Nutzung aller Arten von Ressourcen, der Einhaltung der Rechnungslegungsdisziplin, der Vollständigkeit und Pünktlichkeit der Steuerzahlungen;

Bewertung der vom Unternehmen eingesetzten Software;

Beurteilung der Wirksamkeit des internen Kontrollmechanismus, Untersuchung und Bewertung der Kontrolle

Inspektionen in Strukturabteilungen.

4.3. Entwicklung von Vorschlägen:

Verbesserung der Organisation der Buchhaltung;

Zur Bildung von Rechnungslegungsgrundsätzen;

Verbesserung des internen Kontrollsystems;

Stärkung der finanziellen Verantwortung der Beamten;

Um die Sicherheit der Ressourcen zu gewährleisten;

Um Missbrauch zu verhindern;

Zu materiellen Anreizen für Mitarbeiter, Disziplinar- und Geldstrafen.

4.4. Durchführung von Prüfungen der Wirksamkeit des Einsatzes materieller, finanzieller und personeller Ressourcen im Namen des Vorstands und der Geschäftsführung:

Überprüfung des internen Kontrollsystems und Erarbeitung von Vorschlägen zur Verbesserung der Organisation des internen Kontrollsystems, Buchhaltung, Berechnungen, Änderungen.

4.5. Beratungs- und Informationsdienstleistungen für Gründer, Verwaltung und

Mitarbeiter zu Buchhaltungs- und Steuerfragen.

4.6. Mitwirkung bei der Erstellung von Materialien für Außenprüfungen, Steuerprüfungen und

Inspektionen anderer Aufsichtsbehörden.

Die interne Revision hat das Recht:

5.1. Prüfung von Buchhaltungsregistern und Primärdokumenten, Wertpapieren,

Pläne und andere Dokumente über die finanziellen und wirtschaftlichen Aktivitäten des Unternehmens;

5.2. Kennenlernen von Anordnungen, Anweisungen, Beschlüssen von Aktionärsversammlungen, Vorstand und Beamten der JSC;

5.3. Überprüfung des Vorhandenseins, Zustands und der Sicherheit von Inventargegenständen durch finanziell verantwortliche Personen;

5.4. Einholung der für die Prüfung erforderlichen Unterlagen, Bescheinigungen, Berechnungen, mündlichen und schriftlichen Erläuterungen zu im Rahmen der Prüfungen auftretenden Sachverhalten;

6. Beziehungen (offizielle Verbindungen)

6.1. Die interne Revision erhält von den Abteilungen je nach Bedarf:

6.1.1. Aus der Buchhaltung:

Primärdokumente, aktuelle Normen und andere Informationen, die für die Durchführung von Inspektionen, Untersuchungen und Analysen erforderlich sind;

Zwischen- und Jahresabschlüsse, Buchhaltungsregister und andere Buchhaltungsinformationen;

Berichte über die von der zuständigen Abteilung durchgeführten Arbeiten auf der Grundlage der Ergebnisse des Audits.

6.1.2. Aus der Vertragsabteilung:

Geschäftsverträge mit Anhängen, Vereinbarungen, Handlungen usw.

6.1.3. Aus der Rechtsabteilung:

Satzungen, Schuldscheine, Versicherungsbescheinigungen, Zertifikate, Lizenzen, Vollmachten und andere rechtliche Dokumente.

6.1.4. Aus der Personalabteilung:

Aufträge, Besetzungspläne, Unterlagen zur Personalarbeit.

6.1.5. Aus anderen Abteilungen:

Für das Audit benötigte Materialien.

6.2. Die Interne Revision übermittelt der Buchhaltungsabteilung, der Personalabteilung und anderen Abteilungen:

Inspektionsberichte, Schlussfolgerungen, Vorschläge und Empfehlungen zu Rechnungslegungs- und Kontrollfragen.

7. Interaktion mit dem Vorstand des JSC

7.1. Der Vorstand legt die Anforderungen an die Qualifikation und Berufserfahrung der Abteilungsmitarbeiter fest und gibt Empfehlungen an den Generaldirektor der OJSC zur Auswahl der Abteilungsmitarbeiter.

7.2. Der Generaldirektor stimmt die Zusammensetzung der Abteilung unmittelbar vor der Besetzung von Positionen mit dem Vorstand ab.

7.3. Der Vorstand hat das Recht, dem Generaldirektor die Abberufung von Mitarbeitern aus ihren Positionen anzuordnen.

7.4. Die interne Revision erhält von der Verwaltung:

Genehmigte Arbeitspläne der internen Revisionsabteilung, einschließlich:

Jahrespläne (aufgeschlüsselt nach Quartalen) bis zum 20. Dezember für das nächste Jahr, Quartalspläne bis zum 20. vor Quartalsbeginn;

Anweisungen, Aufgaben (wie sie entstehen);

7.5. Die Interne Revision erstellt und stellt zur Verfügung:

Berichte über die im Laufe des Jahres geleistete Arbeit;

Berichte über die im Quartal geleistete Arbeit;

Sonstige Berichte, Zertifikate;

Andere dokumentarische Materialien.

8. Verantwortung.

8.1. Der Abteilungsleiter ist für die Qualität und Aktualität der Abteilungsaufgaben verantwortlich.

8.2. Der Abteilungsleiter ist persönlich verantwortlich für:

Einhaltung der geltenden Gesetzgebung bei der Leitung der Abteilung;

Zusammenstellung, Genehmigung und Präsentation verlässlicher Informationen über die Tätigkeit der Abteilung;

Pünktliche und qualitativ hochwertige Ausführung von Managementaufträgen.

8.3. Die Verantwortung der übrigen Mitarbeiter der Abteilung wird durch entsprechende Weisungen geregelt.

9. Schlussbestimmungen.

9.1. Ergänzungen und Änderungen dieser Ordnung können im Einvernehmen mit dem Vorstand vorgenommen werden, die durch Anordnung (Anweisung) des Leiters genehmigt werden.

9.2. Die Gültigkeitsdauer dieser Verordnung ist nicht begrenzt.

VEREINBART

Leiter der Internen Revisionsabteilung

Präsident des Verwaltungsrates

Leiter der Personalabteilung

Leiter der Rechtsabteilung

PRÄSIDIUM DER RUSSISCHEN AKADEMIE DER WISSENSCHAFTEN

BEFEHL

Bei Genehmigung der Verordnungen über die Interne Revisionsabteilung der Russischen Akademie der Wissenschaften


Gemäß der Anordnung des Präsidiums der Russischen Akademie der Wissenschaften vom 29. Dezember 2016 N 10105-893 „Über die Umbenennung der Abteilung für interne Finanzkontrolle und Revision der Russischen Akademie der Wissenschaften“:

1. Genehmigen Sie die Vorschriften über die Interne Revisionsabteilung der Russischen Akademie der Wissenschaften (Anhang).

Und über. Präsident der Russischen Akademie der Wissenschaften
Akademiker der Russischen Akademie der Wissenschaften
V. V. Kozlov

Anwendung. Vorschriften über die Interne Revisionsabteilung der Russischen Akademie der Wissenschaften

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1. Diese Verordnung legt die Hauptaufgaben, Funktionen, Rechte und Pflichten der Internen Revisionsabteilung der Russischen Akademie der Wissenschaften fest.

1.3. Die Abteilung wird auf Anordnung des Präsidiums der Russischen Akademie der Wissenschaften, unterzeichnet vom Präsidenten der Russischen Akademie der Wissenschaften, gegründet, neu organisiert und aufgelöst.

1.4. Die Abteilung berichtet direkt an den Präsidenten der RAS.

1.5. Die Abteilung orientiert sich bei ihrer Tätigkeit an der Verfassung der Russischen Föderation, der Gesetzgebung der Russischen Föderation, der Satzung der Russischen Akademie der Wissenschaften, Beschlüssen und Anordnungen des Präsidiums der Russischen Akademie der Wissenschaften sowie dieser Verordnung.

1.6. Die Aufgabenverteilung zwischen den Mitarbeitern der Abteilung erfolgt durch den Abteilungsleiter gemäß dieser Ordnung und den vom Abteilungsleiter genehmigten Stellenbeschreibungen.

1.7. Sollten sich die Struktur des Departements, seine Aufgaben, Funktionen oder sonstige Änderungen ändern, werden entsprechende Änderungen und Ergänzungen dieser Ordnung vorgenommen.

2. Hauptaufgaben

Die Hauptziele der Abteilung sind:

2.1. Organisation und Durchführung von Prüfungen der Finanz-, Wirtschafts- und Finanzhaushaltsaktivitäten in den Strukturabteilungen des Apparats des Präsidiums der Russischen Akademie der Wissenschaften und regionalen Zweigstellen der Russischen Akademie der Wissenschaften, die in die Struktur der Russischen Akademie der Wissenschaften einbezogen sind ;

2.2. Entwicklung eines Prüfungsplans für das RAS, Durchführung von Prüfungen und Erstellung zusammenfassender Berichte auf der Grundlage der Prüfungsergebnisse;

2.3. Ausübung der Kontrolle über die Beseitigung von Verstößen, die auf der Grundlage der Ergebnisse von Inspektionen festgestellt wurden, die von der Abteilung für Strukturabteilungen des Apparats des Präsidiums der Russischen Akademie der Wissenschaften und regionalen Zweigstellen der Russischen Akademie der Wissenschaften, die Teil der Struktur sind, durchgeführt wurden die Russische Akademie der Wissenschaften;

2.4. Ausübung der Kontrolle über die Beseitigung von Verstößen (Mängeln), die als Ergebnis von Inspektionen der Russischen Akademie der Wissenschaften durch externe staatliche Finanzkontrollbehörden festgestellt wurden.

3. Funktionen

Zur Lösung der gestellten Aufgaben nimmt die Abteilung folgende Aufgaben wahr:

3.1. entwickelt (oder beteiligt sich an der Entwicklung) auf der Grundlage und in Übereinstimmung mit der Gesetzgebung der Russischen Föderation in der vorgeschriebenen Weise lokale Gesetze der Russischen Akademie der Wissenschaften zu Fragen, die in die Zuständigkeit der Abteilung fallen;

3.2. bewertet die Zuverlässigkeit der internen Finanzkontrolle und bereitet Vorschläge zur Verbesserung der Effizienz und Wirksamkeit der Verwendung von Haushaltsmitteln und anderen Finanzmitteln vor;

3.3. sorgt für die Erstellung von Prüfungsplänen an der Russischen Akademie der Wissenschaften;

3.4. führt Audits durch;

3.5. formalisiert die Ergebnisse der von der Abteilung durchgeführten Prüfungen mit den entsprechenden Gesetzen;

3.6. informiert die Prüfungsobjekte über die Ergebnisse der durchgeführten Kontrollmaßnahmen, um die festgestellten Verstöße zu analysieren und Maßnahmen zu deren Beseitigung zu ergreifen;

3.7. sorgt für die Kontrolle über die Arbeit zur Beseitigung von Verstößen, die von der Abteilung bei Inspektionen festgestellt wurden;

3.8 erstellt einen Jahresbericht über die Ergebnisse der internen Finanzprüfung auf der Grundlage von Berichten über die Ergebnisse der durchgeführten Prüfungen und Entscheidungen des Präsidenten des RAS oder seiner bevollmächtigten Person;

3.9. bereitet Referenzmaterialien und andere Informationen zu Themen vor, die in die Zuständigkeit der Abteilung fallen;

3.10. gewährleistet im Rahmen seiner Zuständigkeit den Schutz von Informationen, die Staats-, Amts- und andere gesetzlich geschützte Geheimnisse darstellen;

3.12. führt gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation den Erwerb, die Speicherung, die Aufzeichnung und die Verwendung von Archivdokumenten durch, die im Rahmen der Tätigkeit der Abteilung erstellt wurden;

3.13. initiiert nach dem festgelegten Verfahren zusätzliche berufliche Aus- und Weiterbildungen für Mitarbeiter der Abteilung.

4. Interaktion mit Abteilungen der Russischen Akademie der Wissenschaften und anderen Organisationen

4.1. Die Abteilung interagiert in ihrer Tätigkeit mit den Strukturabteilungen des Präsidiums der Russischen Akademie der Wissenschaften und den regionalen Zweigstellen der Russischen Akademie der Wissenschaften, die Teil der Struktur der Russischen Akademie der Wissenschaften sind.

4.2. Das Ministerium interagiert in der vorgeschriebenen Weise mit externen staatlichen Finanzkontrollbehörden und anderen Regierungsstellen in Fragen, die in den Zuständigkeitsbereich des Ministeriums fallen.

5. Rechte

5.1. Zur Wahrnehmung seiner Aufgaben und Funktionen hat die Abteilung das Recht:

von den Strukturabteilungen des RAS-Präsidiums, den regionalen Zweigstellen des RAS, die Teil der RAS-Struktur sind, in der vorgeschriebenen Weise Dokumente, Referenzen und andere Materialien anzufordern und zu erhalten, die für die Entscheidungsfindung in Fragen im Zuständigkeitsbereich der Abteilung erforderlich sind;

Machen Sie in der vorgeschriebenen Weise Vorschläge zur Verbesserung der Organisation der Aktivitäten der strukturellen Abteilungen des Apparats des Präsidiums der Russischen Akademie der Wissenschaften und der regionalen Zweigstellen der Russischen Akademie der Wissenschaften, die in die Struktur der Russischen Akademie der Wissenschaften einbezogen sind , zu Fragen im Zusammenhang mit der Organisation und Durchführung von Prüfungen finanzieller, wirtschaftlicher und finanzhaushaltsbezogener Aktivitäten;

führt in der vorgeschriebenen Weise Korrespondenz zu Themen, die in die Zuständigkeit der Abteilung fallen;

den Mitarbeitern der strukturellen Abteilungen des Apparats des Präsidiums der Russischen Akademie der Wissenschaften und der regionalen Zweigstellen der Russischen Akademie der Wissenschaften, die Teil der Struktur sind, in der vorgeschriebenen Weise methodische Hilfestellung zu leisten und Erläuterungen zu Fragen zu geben, die in die Zuständigkeit der Abteilung fallen der Russischen Akademie der Wissenschaften;

Informationsdatenbanken, Kommunikations- und Kommunikationssysteme in der vorgeschriebenen Weise nutzen;

Bereiten Sie Anweisungen für regionale Zweigstellen des RAS vor, die in die Struktur des RAS einbezogen sind, zu Fragen im Zusammenhang mit dem Tätigkeitsbereich der Abteilung und überwachen Sie deren Umsetzung.

5.2. Zur vollständigen Umsetzung der der Abteilung übertragenen und in der geltenden Verordnung aufgeführten Aufgaben und Funktionen verfügt die Abteilung über weitere Rechte, die nicht im Widerspruch zur Gesetzgebung der Russischen Föderation stehen.

6. Verantwortung

6.1. Die Abteilung wird von einem Leiter geleitet, der vom Präsidenten der RAS ernannt und entlassen wird.

Der Abteilungsleiter übt die direkte Leitung der Abteilung aus, ist für die Umsetzung der in dieser Ordnung vorgesehenen Aufgaben und Funktionen sowie für die Einhaltung der exekutiven Disziplin verantwortlich.

6.2. Die Mitarbeiter der Abteilung haften für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben im Rahmen der mit ihnen abgeschlossenen Arbeitsverträge und Stellenbeschreibungen.

Chefwissenschaftler
Sekretär des Präsidiums
RAS-Akademiker der RAS
M. A. Paltsev



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