Stellenbeschreibung - Lagerleiter. Aufgaben des Lagerleiters Aufgaben des Lebensmittellagerleiters

Jobbeschreibung
Lagerhausmanager

Stellenbeschreibungen unter Berücksichtigung beruflicher Standards 2016-2017

Muster-Stellenbeschreibung eines Lagerleiters

Unter Berücksichtigung des Berufsstandarts Fachkraft im Bereich Versorgen der Bauproduktion mit Materialien und Konstruktionen wurde eine Muster-Stellenbeschreibung erstellt

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1. Der Lagerleiter gehört zur Kategorie der Manager.

1.2. Für die Position des Lagerleiters wird eine Person mit mittlerer Berufsausbildung nach Ausbildung zum Facharbeiter angenommen.

1.3. Der Lagerleiter sollte wissen:

1) Umfang und Hauptmerkmale von Bau- und Hilfsstoffen und -geräten;

2) das Verfahren für die Abrechnung, Abnahme, Ausgabe von Bau- und Hilfsmaterialien und -ausrüstungen;

3) Normen und technische Bedingungen für die Lagerung von Bau- und Hilfsstoffen und -geräten;

4) das Verfahren zur Abschreibung und Bilanzierung von Bau- und Hilfsstoffen und -geräten;

5) die Regeln für die Lagerbuchhaltung und die Erstellung von Materialberichten über den Warenverkehr sowie die Primärdokumente;

6) Regeln für die Durchführung einer Bestandsaufnahme von Bau- und Hilfsmaterialien und -ausrüstungen;

7) Anforderungen an standardisierte Lagerbestände an Bau- und Hilfsstoffen und Ausrüstung;

8) Regeln für die Aufrechterhaltung der Temperatur- und Feuchtigkeitsbedingungen und anderer technischer Bedingungen für die Lagerung von Bau- und Hilfsmaterialien und -geräten;

9) Anforderungen an die Ausstattung von Lagerräumen mit Be- und Entlademaschinen und -mechanismen sowie Regeln für die Platzierung von Bau- und Hilfsmaterialien und -ausrüstungen;

10) Normen, Regeln und Anweisungen für den Arbeitsschutz bei der Arbeit auf dem Territorium des Lagers und bei der Verwendung von Be- und Entlademaschinen und -mechanismen;

11) Vorgehensweise bei Maßnahmen bei Feuer, Golf und anderen Notfällen;

12) Methoden der Informationsverarbeitung unter Verwendung von Software und Computereinrichtungen;

13) Interne Arbeitsvorschriften;

14) Arbeitsschutzanforderungen und Brandschutzvorschriften;

15) ……… (andere Voraussetzungen für die erforderlichen Kenntnisse)

1.4. Der Lagerleiter sollte in der Lage sein:

1) Platzieren von materiellen und technischen Ressourcen auf dem Lagergelände unter Berücksichtigung der rationellen Nutzung des Lagerraums, um die Suche nach gelagerten Produkten und den Zugang zu ihnen zum Beladen und Entfernen aus dem Lager zu erleichtern;

2) Klassifizieren Sie die Primärdokumente nach den im Lager ankommenden materiellen und technischen Ressourcen;

3) bilden und pflegen ein System der Buchhaltungs- und Berichtsdokumentation für die Bewegung (Eingang, Verbrauch) von Material und technischen Ressourcen im Lager;

4) als Benutzer mit einem Computer arbeiten, der spezielle Software verwendet;

5) auf der Grundlage von Lagerbuchhaltungsdaten Abweichungen des tatsächlichen Lagergutbestands vom festgestellten Lagerkurs sowie Salden, die sich nicht bewegen, identifizieren;

6) wenden die Regeln für das Inventar von Bau- und Hilfsstoffen und -geräten an;

7) Geräte zur Überwachung der Temperatur- und Feuchtigkeitsbedingungen und anderer technischer Lagerbedingungen für Bau- und Hilfsstoffe und Ausrüstungen verwenden;

8) organisieren die Aktivitäten der Lagerarbeiter und Fahrer von Be- und Entlademaschinen und -mechanismen im Lager in Übereinstimmung mit den Normen, Regeln und Anweisungen zum Arbeitsschutz und zum Brandschutz;

9) Maßnahmen zur Wiederherstellung des Lagersystems für Bau- und Hilfsstoffe und Ausrüstung im Lager entwickeln und umsetzen;

10) ein Videoüberwachungssystem für das Gebiet der Lagerhäuser verwenden;

11) ……… (andere Fähigkeiten und Fertigkeiten)

1.5. Der Lagerleiter wird bei seiner Tätigkeit geleitet von:

1) ……… (Name des konstituierenden Dokuments)

2) Regelungen zu ……… (Name der baulichen Einheit)

3) diese Stellenbeschreibung;

4) ……… (Namen der lokalen Vorschriften für Arbeitsfunktionen nach Position)

1.6. Der Lagerleiter berichtet direkt an ……… (Name der Position des Leiters)

1.7. ……… (andere allgemeine Bestimmungen)

2. Arbeitsfunktionen

2.1. Organisation der Lagerverwaltung:

1) Annahme und Lagerung von Bau- und Hilfsmaterialien und -ausrüstungen;

2) die Organisation der Ausgabe von Bau- und Hilfsmaterialien und -ausrüstungen;

3) Schaffung von Bedingungen für die sichere Lagerung und Sicherheit der gelagerten Baustoffe und Geräte.

2.2. ……… (andere Funktionen)

3. Berufliche Verantwortlichkeiten

3.1. Der Lagerleiter nimmt folgende Aufgaben wahr:

3.1.1. Im Rahmen der in den Absätzen angegebenen Arbeitsfunktion. 1 Ziffer 2.1 dieser Stellenbeschreibung:

1) stellt die Bereitschaft der erforderlichen Ausrüstung und des Lagerbereichs zum Entladen sowie Lager- und Lagerplätze gemäß den festgelegten Regeln für die Platzierung von Waren sicher;

2) organisiert die Annahme von Bau- und Hilfsmaterialien und -ausrüstungen: Entladung und Lieferung von Waren an Lagerstätten unter Berücksichtigung der rationellen Nutzung des Lagerraums, Erleichterung des Zugangs zu gelagerten Produkten, deren Suche, Beladung und Entnahme aus dem Lager;

3) erstellt eine Lagerregisterdatei, nimmt dort Eintragungen auf der Grundlage der in der vorgeschriebenen Weise erstellten und ausgeführten Primärdokumente vor;

4) führt Aufzeichnungen über die im Lager gelagerten Reste von Bau- und Hilfsstoffen und Geräten, vergleicht die in den Primärdokumenten angegebene Menge mit der festgelegten Verbrauchsgrenze.

3.1.2. Im Rahmen der in den Absätzen angegebenen Arbeitsfunktion. 2 Ziffer 2.1 dieser Stellenbeschreibung:

1) erhält Dokumente für die Ausstellung von Bau- und Hilfsstoffen und -geräten;

2) führt die Ausgabe von Bau- und Hilfsmaterialien und -ausrüstungen, die Organisation des Versands und die Eingabe entsprechender Buchungen in das Buchhaltungssystem durch;

3) Erstellung und Übermittlung von Materialberichten über die Bewegung (Einnahmen, Ausgaben) von Bau- und Hilfsmaterialien und -geräten an die Buchhaltung der Bauorganisation;

4) organisiert die Überprüfung der tatsächlichen Verfügbarkeit von Bau- und Hilfsmaterialien und -ausrüstungen sowie die Abschreibung unbrauchbarer Ressourcen, die im Lager aufbewahrt werden;

5) bereitet Informationen über Abweichungen des tatsächlichen Lagerbestands vom festgestellten Lagerkurs sowie über nicht bewegte Salden für die Entscheidung über deren Auflösung vor.

3.1.3. Im Rahmen der in den Absätzen angegebenen Arbeitsfunktion. 3 Ziffer 2.1 dieser Stellenbeschreibung:

1) weist Lagerarbeiter zum Arbeitsschutz an, macht Eintragungen in ein spezielles Journal über die Einweisung;

2) macht die Lagerarbeiter mit den Regeln zur Gewährleistung der Sicherheit der im Lager gelagerten Bau- und Hilfsmaterialien und -ausrüstungen vertraut;

3) gewährleistet die Einhaltung der Temperatur- und Feuchtigkeitsbedingungen und anderer technischer Bedingungen für die Lagerung von Bau- und Hilfsmaterialien und -geräten;

4) überwacht die Leistung von Be- und Entladevorgängen bei der Annahme und Ausgabe von Sachwerten, um deren Sicherheit zu gewährleisten;

5) organisiert das Videoüberwachungssystem und kontrolliert den Schutz des Lagergeländes;

6) sorgt für die Instandhaltung der Zufahrtsstraßen.

3.1.4. Im Rahmen der Erfüllung seiner Arbeitsaufgaben führt er Weisungen seines unmittelbaren Vorgesetzten aus.

3.1.5. ……… (andere Aufgaben)

3.2. ……… (andere Bestimmungen zu den beruflichen Verantwortlichkeiten)

4. Rechte

Der Lagerleiter hat das Recht:

4.1. Machen Sie sich mit den Entscheidungsentwürfen des Direktors der Organisation über die Aktivitäten des Lagers vertraut.

4.2. Unterzeichnen und bestätigen Sie Dokumente im Rahmen ihrer Zuständigkeit.

4.3. Initiieren und Abhalten von Meetings zu Produktions- und Wirtschafts- sowie Finanz- und Wirtschaftsthemen.

4.5. Durchführung von Qualitätskontrollen und termingerechte Ausführung von Aufträgen.

4.6. Fordern Sie die Beendigung (Aussetzung) der Arbeit (bei Verstößen, Nichteinhaltung festgelegter Anforderungen usw.), Einhaltung festgelegter Normen, Regeln, Anweisungen; Anweisungen zur Behebung von Mängeln und zur Beseitigung von Verstößen geben.

4.7. Unterbreiten Sie dem Management der Organisation Ideen zur Einstellung, Verlagerung und Entlassung von Arbeitnehmern, zur Förderung herausragender Arbeitnehmer und zur Anwendung disziplinarischer Sanktionen gegen Arbeitnehmer, die gegen Arbeits- und Produktionsdisziplin verstoßen.

4.8. Fordern Sie die Geschäftsführung der Organisation auf, bei der Erfüllung ihrer Pflichten und Rechte zu helfen.

4.9. ……… (andere Rechte)

5. Verantwortung

5.1. Der Lagerleiter haftet:

Für die unsachgemäße Erfüllung oder Nichterfüllung ihrer in dieser Stellenbeschreibung vorgesehenen Pflichten - in der von der geltenden Arbeitsgesetzgebung der Russischen Föderation, der Rechnungslegungsgesetzgebung vorgeschriebenen Weise;

Straftaten und Straftaten, die im Rahmen ihrer Tätigkeit begangen wurden - in der von der geltenden Verwaltungs-, Straf- und Zivilgesetzgebung der Russischen Föderation vorgeschriebenen Weise;

Schäden an der Organisation verursachen - in der von der geltenden Arbeitsgesetzgebung der Russischen Föderation vorgeschriebenen Weise.

5.2. ……… (sonstige Haftungsbestimmungen)

6. Schlussbestimmungen

6.1. Diese Stellenbeschreibung wurde auf der Grundlage des Berufsstandards "Spezialist auf dem Gebiet der Versorgung der Bauproduktion mit Materialien und Konstruktionen" entwickelt, der durch die Verordnung des Ministeriums für Arbeit und Sozialschutz der Russischen Föderation vom 04.12.2014 N 972n genehmigt wurde, unter Berücksichtigung berücksichtigen ......... (Angaben zu den örtlichen Vorschriften der Organisation)

6.2. Mit dieser Stellenbeschreibung wird der Arbeitnehmer bei der Einstellung (vor Abschluss eines Arbeitsvertrages) vertraut gemacht. Die Einarbeitung des Arbeitnehmers in diese Stellenbeschreibung wird bestätigt durch ……… (Unterschrift auf dem Einarbeitungsblatt, das Bestandteil dieses Handbuchs ist (im Stellenbeschreibungs-Einarbeitungsprotokoll); in einer Kopie der Stellenbeschreibung aufbewahrt von der Arbeitgeber; auf andere Weise)

6.3. ……… (andere Schlusssätze)

Stellenbeschreibung des Lagerleiters[Name der Organisation, des Unternehmens usw.]

Diese Stellenbeschreibung wurde in Übereinstimmung mit den Bestimmungen und anderen Vorschriften über die Arbeitsbeziehungen in der Russischen Föderation entwickelt und genehmigt.

I. Allgemeine Bestimmungen

1.1. Der Lagerleiter gehört zur Kategorie der Manager.

1.2. In die Position eines Lagerleiters wird eine Person mit einer mittleren Berufsausbildung und einer Berufserfahrung als Lagerleiter von mindestens [Wert] Jahren oder einer sekundären (vollständigen) allgemeinen Ausbildung und Berufserfahrung als Lagerleiter von mindestens [Wert] Jahren berufen .

1.3. Die Ernennung zur Position des Lagerleiters und deren Entlassung erfolgt auf Anordnung des Direktors des Unternehmens.

1.4. Der Lagerleiter ist untergeordnet [schreiben Sie die erforderlichen Informationen ein].

1.5. Während der Abwesenheit des Lagerleiters (Urlaub, Krankheit usw.) werden seine Aufgaben von einem gemäß dem festgelegten Verfahren ernannten Stellvertreter wahrgenommen, der die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Ausführung trägt.

1.6. Bei seiner Tätigkeit wird der Lagerleiter geleitet von:

Regulatorische und methodische Materialien zur Organisation von Lagereinrichtungen;

Normen und Spezifikationen für die Lagerung von Inventargegenständen;

Anordnungen, Weisungen, Weisungen höherer Behörden zu Angelegenheiten, die in ihre Zuständigkeit fallen;

Die Satzung des Unternehmens;

Arbeitsvorschriften;

Anordnungen und Anordnungen des Direktors des Unternehmens und des unmittelbaren Vorgesetzten;

Diese Stellenbeschreibung.

1.7. Der Lagerleiter sollte wissen:

Regulatorische und methodische Materialien zur Organisation von Lagereinrichtungen;

Normen und Spezifikationen für die Lagerung von Inventargegenständen;

Typen, Größen, Marken, Qualität und andere qualitative Merkmale von Inventargegenständen und deren Verbrauchsraten;

Organisation von Be- und Entladevorgängen;

Regeln und Verfahren für die Aufbewahrung und Lagerung von Vorräten, Vorschriften und Anweisungen für deren Buchführung;

Vertragsbedingungen für die Beförderung und Lagerung von Gütern, für die Vermietung von Lagereinrichtungen und -geräten;

Das Verfahren zur Abrechnung von erbrachten Dienstleistungen und geleisteten Arbeiten;

Regeln für den Betrieb von Computertechnik, Kommunikation und Kommunikation;

Grundlagen der Ökonomie, Organisation von Produktion, Arbeit und Management;

Die wichtigsten Fragen der Arbeitsgesetzgebung der Russischen Föderation;

Regeln und Vorschriften zum Arbeitsschutz.

II. Funktionen

Der Lagerleiter hat folgende Funktionen:

2.1. Gewährleistung der Sicherheit des gelagerten Inventars.

2.2. Kontrolle über die Buchhaltung des Lagerbetriebs, die Vorlage von etablierten Reportings.

2.3. Einführung moderner Computertechnik, Kommunikation und Kommunikation in die Organisation der Lagerverwaltung.

2.4. Verwaltung des Lagers.

2.5. Durchführung von Arbeiten zur Verbesserung der Qualifikation der Mitarbeiter.

2.6. Kontrolle über die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften durch die Arbeitnehmer.

III. Amtliche Verpflichtungen

Zur Wahrnehmung der ihm zugewiesenen Funktionen ist der Lagerleiter verpflichtet:

3.1. Verwaltung der Arbeit des Lagers für den Empfang, die Lagerung und die Freigabe von Inventarartikeln für deren Platzierung unter Berücksichtigung der rationellsten Nutzung des Lagerraums, Erleichterung und Beschleunigung der Suche nach erforderlichen Materialien, Inventar usw.

3.2. Gewährleisten Sie die Sicherheit des gelagerten Inventars, die Einhaltung von Lagervorschriften, Regeln für die Verarbeitung und Lieferung von Quittungen und Ausgaben.

3.3. Überwachen Sie die Verfügbarkeit und Gebrauchstauglichkeit von Feuerlöschgeräten, den Zustand von Räumlichkeiten, Ausrüstung und Inventar im Lager und sorgen Sie für deren rechtzeitige Reparatur.

3.4. Organisieren Sie die Be- und Entladung im Lager unter Einhaltung der Regeln, Vorschriften und Anweisungen zum Arbeitsschutz.

3.5. Sicherstellung der Abholung, Lagerung und rechtzeitigen Rückgabe von Ladehilfsmitteln an Lieferanten.

3.6. Nehmen Sie an der Inventarisierung von Inventargegenständen teil.

3.7. Kontrollieren Sie die Buchhaltung von Lagervorgängen, etablierte Berichterstattung.

3.8. Beteiligen Sie sich an der Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung der Effizienz des Lagers, zur Reduzierung der Transport- und Lagerkosten, zur Einführung moderner Computertechnologie, Kommunikation und Kommunikation in die Organisation des Lagers.

3.9. [Geben Sie ein, was Sie wollen].

IV. Rechte

Der Lagerleiter hat das Recht:

4.1. Sich mit den Entscheidungsentwürfen der Unternehmensleitung zu den in ihre Zuständigkeit fallenden Fragen vertraut zu machen.

4.2. Unterbreiten Sie Vorschläge zur Verbesserung der Aktivitäten des Lagers zur Prüfung durch das Management.

4.3. Unterzeichnen und bestätigen Sie Dokumente im Rahmen ihrer Zuständigkeit.

4.4. Interaktion mit den Leitern der strukturellen Abteilungen des Unternehmens, um von ihnen Informationen und Dokumente zu erhalten, die für die Erfüllung ihrer offiziellen Aufgaben erforderlich sind.

4.5. Vorschläge zur Ernennung, Verlegung, Entlassung von Lagerarbeitern, Vorschläge zu ihrer Förderung oder zur Verhängung von Strafen durch den Direktor des Unternehmens zur Prüfung vorlegen.

4.6. Fordern Sie die Unternehmensleitung auf, bei der Erfüllung ihrer Pflichten und Rechte zu helfen.

V. Verantwortung

Der Lagerleiter ist verantwortlich für:

5.1. Bei Nichterfüllung (unsachgemäßer Erfüllung) ihrer in dieser Stellenbeschreibung vorgesehenen Amtspflichten innerhalb der durch die Arbeitsgesetzgebung der Russischen Föderation festgelegten Grenzen.

5.2. Für Straftaten, die im Rahmen der Ausübung ihrer Tätigkeit begangen wurden - innerhalb der durch die Verwaltungs-, Straf- und Zivilgesetzgebung der Russischen Föderation festgelegten Grenzen.

5.3. Zur Verursachung von Sachschäden - innerhalb der Grenzen der Arbeits-, Straf- und Zivilgesetzgebung der Russischen Föderation.

Die Stellenbeschreibung wird in Übereinstimmung mit [Name, Nummer und Datum des Dokuments] entwickelt.

Leiter der Struktureinheit Personal

[Initialen, Nachname]

[Unterschrift]

[Tag Monat Jahr]

Einverstanden:

Leiter der Rechtsabteilung

[Initialen, Nachname]

[Unterschrift]

[Tag Monat Jahr]

Ich habe die Anleitung gelesen:

[Initialen, Nachname]

[Unterschrift]

[Tag Monat Jahr]

1. Leiter des Lebensmittellagers - Stellenbeschreibung.

1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

1.1. Der Leiter des Lebensmittellagers gehört der Berufsgruppe „Führungskräfte“ an.

1.2. Die Ernennung zum Leiter eines Lebensmittellagers und die Entlassung aus dem Amt erfolgt auf Anordnung des Direktors des Unternehmens im Einvernehmen mit dem Leiter des Wirtschaftsdienstes.

1.3. Der Leiter des Lebensmittellagers berichtet direkt an den Leiter des Wirtschaftsdienstes und den Leiter des Unternehmens.

1.4. Der Leiter des Lebensmittellagers leitet die Arbeit der Hilfskräfte des Lebensmittellagers, Lagerhalters und Verladers.

1.5. Während der Abwesenheit des Leiters des Lebensmittellagers werden seine Aufgaben von einem anderen auf Anordnung des Leiters des Unternehmens ernannten Beamten wahrgenommen.

1.6. Der Arbeitsplatz des Leiters des Lebensmittellagers ist ein gemäß Geräteblatt ausgestattetes Büro im Lager.

2. ZIELE UND VERANTWORTUNG

2.1. Die Hauptaufgabe des Leiters des Lebensmittellagers besteht darin, die Aktivitäten des Lagers zu verwalten und die Sicherheit des Lagerbestands zu gewährleisten.

2.2. Leiter Lebensmittellager:

2.2.1. Führt die ihm übertragenen Aufgaben qualitativ und termingerecht gemäß der Satzung des Unternehmens, der geltenden Gesetzgebung, den Anforderungen der behördlichen Verordnungen, Verordnungen, Anweisungen und Anordnungen der Verwaltung aus.

2.2.2. Erhält Aufträge vom Leiter des Unternehmens, dem Leiter des Wirtschaftsdienstes und führt seine Aufgaben gemäß dieser Stellenbeschreibung, Anweisungen zum Arbeitsschutz und anderen behördlichen Dokumenten aus.

2.2.3. Überwacht die Arbeiten zur Annahme, Lagerung und Freigabe von Inventargegenständen im Lager, deren Platzierung unter Berücksichtigung der rationellsten Nutzung der Lagerfläche.

2.2.4. Die Warenannahme im Lager erfolgt nur, wenn ein Zertifikat für das Produkt und andere erforderliche Begleitdokumente vorliegen.

2.2.5. Bietet Lagerung von gelagertem Inventar, Einhaltung von Lagervorschriften, führt Aufzeichnungen über Lagervorgänge.

2.2.6. Sorgt für die Einhaltung der Regeln für die Verarbeitung und Lieferung von Einnahmen und Ausgaben, bereitet das festgelegte Berichtswesen vor.

2.2.7. Beteiligt sich am Abschluss von Verträgen mit Produktlieferanten, kontrolliert die Qualität der eingehenden Produkte. Bei Erhalt minderwertiger Produkte bringt es diese nicht ins Lager und erstattet dem Leiter des Wirtschaftsdienstes oder dem Direktor des Unternehmens Bericht.

2.2.8. Überwacht die Verfügbarkeit und Gebrauchstauglichkeit von Feuerlöschgeräten, den Zustand von Räumlichkeiten, Ausrüstung und Inventar im Lager und sorgt für deren rechtzeitige Reparatur.

2.2.9. Organisiert Be- und Entladevorgänge im Lager unter Einhaltung der Regeln und Vorschriften des Arbeitsschutzes, der Betriebshygiene und des Brandschutzes.

2.2.10. Organisiert die Abholung, Lagerung und rechtzeitige Rückgabe von Frachtdetails an Lieferanten.

2.2.11. Nimmt am Inventar von Inventargegenständen teil.

2.2.12. Führt die Kontrolle über die Einhaltung des Wirtschaftsregimes und der Normen des Verbrauchs von Energieressourcen in den Räumlichkeiten des Lebensmittellagers durch.

2.2.13. Gewährleistet eine zeitnahe und zuverlässige Abrechnung und Übermittlung von Berichten und anderen Informationen über den Betrieb des Lebensmittellagers an die Aufsichtsbehörden.

2.2.14. Führt Aufzeichnungen über Lagerartikel, befolgt die Regeln für die Registrierung von Lagervorgängen und die Lieferung von Primäreinnahmen und -ausgaben.

2.2.15. erstellt und übermittelt in der vorgeschriebenen Weise Waren-Geld- und andere Berichte über die Bewegung und den Saldo von Nahrungsmitteln, die sich auf seinem Konto befinden; Statistik-, Buchhaltungs- und Berichtsdokumentation.

2.2.16. Nimmt an der Arbeit an der sozialen Entwicklung des Unternehmensteams teil, beteiligt sich an der Entwicklung, dem Abschluss und der Umsetzung des Tarifvertrags.

2.2.17. Beachtet und erfüllt die Anforderungen von Regeln, Normen und anderen behördlichen Dokumenten zu Arbeitsschutz, Brandschutz, Elektro- und Arbeitssicherheit, Betriebshygiene und Arbeitsgesetzgebung.

2.2.18. Erfüllt und erfüllt die Anforderungen der geltenden und behördlichen Dokumente zum Zivilschutz und bei Notfällen im Unternehmen.

2.2.19. Er arbeitet ständig daran, seine Qualifikationen zu verbessern.

2.2.20. Beobachtet und überwacht die Einhaltung der internen Arbeitsvorschriften, Arbeits- und Produktionsdisziplin durch nachgeordnetes Personal.

2.2.21. Gewährleistet die vollständige Sicherheit des ihm anvertrauten Eigentums.

2.2.22. Erfüllt die Anforderungen des Kollektivvertrages.

2.2.23. Ergreift rechtzeitig Maßnahmen, um Diebstahl von Sachwerten und Schäden am Eigentum des Unternehmens zu verhindern.

2.2.24. Es erfüllt rechtzeitig die Anweisungen der staatlichen Arbeits-, Brandschutz-, Sanitäraufsicht und anderer Aufsichtsbehörden.

2.2.25. Überwacht sichere und günstige Arbeitsbedingungen für Lebensmittellagerarbeiter, den Stand des Arbeitsschutzes, des Feuers, der Elektro- und Arbeitssicherheit sowie der industriellen Hygiene.

2.2.26. Durchläuft Schulungen, Einweisungen und Wissenstests in den Bereichen Arbeitsschutz, Feuer, elektrische und Arbeitssicherheit, industrielle Hygiene und Arbeitsgesetzgebung.

2.2.27. Suspendiert Lebensmittellagerarbeiter von der Arbeit bei Verstößen, Nichtbeachtung von Regeln, Normen, Anweisungen zu Arbeitsschutz, Feuer, Elektro, Arbeitssicherheit, Industriehygiene und internen Arbeitsvorschriften des Unternehmens.

2.2.28. Stoppt den Betrieb von Maschinen, Mechanismen und anderen Geräten im Lebensmittellager, wenn Leben und Gesundheit von Mitarbeitern des Unternehmens gefährdet sind, und benachrichtigt unverzüglich den Leiter des Unternehmens.

2.2.29. Verhindert, dass Personal an defekten Geräten ohne persönliche Schutzausrüstung und ohne Schulung und entsprechende Unterweisung in Arbeitsschutz, Feuer, Elektro- und Arbeitssicherheit, Betriebshygiene arbeitet.

Die Stellenbeschreibung des Lagerleiters muss genehmigt und vereinbart werden.

Die Stellenbeschreibung des Lagerleiters wird von den Mitarbeitern unterschrieben.

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2. Stellenbeschreibung des Lagerleiters des Werkes

1. Allgemeine Bestimmungen

Der Lagerleiter der 2. Qualifikationsgruppe der 2. Qualifikationsstufe (nachfolgend Lagerleiter genannt) gehört zur Kategorie der Spezialisten.

Über die Einstellung und Entlassung eines Lagerleiters entscheidet der Werksleiter.

Für die Position des Lagerleiters wird eine Person mit mittlerer Berufsausbildung und mindestens 1-jähriger Berufserfahrung akzeptiert.

Der Lagerleiter berichtet direkt an den Chefmechaniker des Werks und für Lager und Buchhaltung an den Hauptbuchhalter.

Der Lagerleiter sollte geleitet werden von:

Bundesgesetze

- "Zur Rechnungslegung" vom 06.12.2011. Nr. 402-FZ;

- "Über Information, Informationstechnologie und Informationsschutz" vom 27. Juli 2006 Nr. 149-FZ;

Auf Anordnung des Finanzministeriums der Russischen Föderation:

"Nach Genehmigung der Anweisungen zum Verfahren zur Anwendung der Haushaltsklassifizierung der Russischen Föderation" vom 21. Dezember 2011 Nr. 10n;

"Über die Genehmigung der Anweisung über das Verfahren zur Erstellung und Vorlage von Jahres-, Quartals- und Monatsberichten über die Ausführung des Haushaltsplans des Haushaltssystems der Russischen Föderation" vom 28. Dezember 2010 Nr. 191n;

Der Lagerleiter sollte wissen:

2. Funktionen

Annahme, Lagerung, Bewegung, Freigabe von Inventargegenständen - Lagerorte: Materiallager und Tankstelle

3. Berufliche Verantwortlichkeiten

Der Lagerleiter ist verpflichtet:

Halten Sie ein offizielles Geheimnis;

Beachten Sie die Regeln und Normen des Arbeitsschutzes, des Brandschutzes, der industriellen Hygiene, der internen Arbeitsvorschriften, der Anforderungen und Normen der wissenschaftlichen und technischen Dokumentation.

Überwachen Sie den Empfang, die Lagerung und die Freigabe von Inventargegenständen im Lager;

Verantwortlich für die Bestellung im Lager;

Gewährleistung der quantitativen und qualitativen Sicherheit der gelagerten Sachwerte;

Stellen Sie sicher, dass Materialetiketten auf Inventargegenständen vorhanden sind;

Artikel des weichen Inventars sollten mit dem Stempel des Werksnamens gekennzeichnet werden, und wenn sie für den Betrieb freigegeben werden, sollte eine zusätzliche Kennzeichnung mit dem Jahr und dem Monat der Ausgabe aus dem Lager angebracht werden;

Gewährleistung der Einhaltung der Lagervorschriften für Inventargegenstände;

Organisieren Sie die Be- und Entladevorgänge im Lager in Übereinstimmung mit den Normen, Regeln und Anweisungen zum Arbeitsschutz;

Gewährleistung einer rechtzeitigen Rückgabe von Containern an Lieferanten;

Aufzeichnungen über Lagervorgänge im automatisierten System führen 1C: Buchhaltung;

Gewährleistung der Einhaltung der Regeln für die Verarbeitung und Zustellung von Einnahmen und Ausgaben;

Nehmen Sie am Inventar von Inventargegenständen teil;

Erstellen Sie ein etabliertes Berichtswesen;

Überwachen Sie die Verfügbarkeit und Gebrauchstauglichkeit von Feuerlöschgeräten und sorgen Sie für deren rechtzeitige Reparatur;

Teilnahme an der Umsetzung der Implementierung moderner Computer- und Bürogeräte in die Organisation der Lagerverwaltung;

Überwachen Sie den Zustand von Lagerhallen, Ausrüstungen und Inventar im Lager unter Einhaltung der Regeln des Arbeitsschutzes, der Sicherheit, der Betriebshygiene und des Brandschutzes.

4. Rechte

Der Lagerleiter hat das Recht:

die Interessen des Unternehmens gegenüber anderen strukturellen Abteilungen des Werks, anderen Organisationen in Fragen der Durchführung seiner Aktivitäten zu vertreten;

Dokumente im Rahmen ihrer Zuständigkeit unterzeichnen;

Fordern Sie die Geschäftsführung des Unternehmens auf, bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu helfen.

5. Verantwortung

Der Lagerleiter ist verantwortlich für:

6. Beziehungen

Lagerhausmanager:

übermittelt Berichte gemäß dem Arbeitsablaufplan.

Für die Zeit der Abwesenheit (Urlaub, Dienstreise, Krankheit) des Lagerleiters soll die Erfüllung der Pflichten zur Lagerbuchhaltung von Kraft- und Schmierstoffen dem Mechaniker übertragen werden, die Ausgabe von Materialbeständen aus dem Lager soll erfolgen auf Provision gemäß der Bestellung.

7. Das Verfahren zur Überarbeitung der Stellenbeschreibung

Die Unterweisung wird nach Bedarf, mindestens jedoch alle 5 Jahre, überarbeitet.

Die Stellenbeschreibung wurde in Übereinstimmung mit dem Qualifikationshandbuch für die Positionen von Managern, Spezialisten und anderen Mitarbeitern entwickelt, das durch das Dekret des Ministeriums für Arbeit und soziale Entwicklung der Russischen Föderation vom 21.08.1998, Nr. 37, genehmigt wurde.

Der Leiter des Lagers ist ein Mitarbeiter, der die Arbeit des Lagers leitet, den Empfang, die Lieferung und die Sicherheit der materiellen Werte darin organisiert. Wenn das Lager eines Unternehmens groß genug ist und eine große Menge an Geräten gelagert werden muss, ist eine solche Position in der Regel verfügbar. Neben ihm können auch andere von ihm beaufsichtigte Arbeiter (Lader, Lagerhalter) im Raum arbeiten. Zu den Aufgaben des Lagerleiters im Lager gehört auch die Kenntnis der Regeln für die Verarbeitung von Dokumenten (Eingänge und Ausgaben, für Inventur). Er trägt die volle individuelle finanzielle Verantwortung für die Sicherheit des ihm anvertrauten Eigentums, dessen Mangelhaftigkeit. Wenn ihm unterstellte Mitarbeiter Arbeiten zur Annahme zur Lagerung, Verarbeitung (Herstellung), Lagerung, Abrechnung, Freigabe (Ausgabe) von Sachwerten ausführen, kann eine kollektive materielle Haftung eingeführt werden (Beschluss des Arbeitsministeriums der Russischen Föderation Nr. 85 vom 31.12.2002).

Aufgaben des Lagerleiters in der Produktion

Die wichtigsten sind im einheitlichen Qualifikationshandbuch festgelegt, das durch das Dekret des russischen Arbeitsministeriums vom 21.08.1998 Nr. 37 (EKS) genehmigt wurde. Der fachliche Standard für diese Position ist noch nicht entwickelt, daher muss man sich zur Bestimmung der Verantwortung des Lagerleiters an den Bestimmungen des TSA orientieren. Ihnen zufolge hat er:

Ist es möglich festzustellen, was nicht in die Zuständigkeit des Lagerleiters fällt?

Das CEN gestattet die Bearbeitung der im Nachschlagewerk vorgesehenen Bestimmungen unter Berücksichtigung der Organisation von Produktion, Arbeit und Durchführung von Arbeitsprozessen. Alle Bestimmungen des CEN können je nach den Besonderheiten der Arbeit in einer bestimmten Organisation ergänzt oder präzisiert werden.

Stellenbeschreibung des Kopfes

Nachdem die Aufgaben für den Lagerleiter festgelegt wurden, müssen diese in einem speziellen Dokument festgelegt werden. Beachten Sie, dass er ein solches Konzept nicht als Stellenbeschreibung verwendet und es nicht als obligatorisches Dokument betrachtet. In der Praxis gilt es als das wichtigste Dokument, das die Arbeitspflichten des Arbeitnehmers definiert. Wir empfehlen Ihnen, ein solches Dokument für den Lagerleiter in der Produktion zu entwickeln, dies vermeidet Konflikte mit dem Mitarbeiter, organisiert seine Arbeit kompetent und definiert auch nicht nur die Aufgaben des Lagerleiters im Lager klar, sondern auch die Grenzen seiner finanzielle Verantwortung.

Das Handbuch besteht in der Regel aus folgenden Abschnitten:

  • allgemeine Bestimmungen;
  • Arbeitspflichten des Arbeitnehmers;
  • Arbeitnehmerrechte;
  • Mitarbeiterverantwortung;
  • Schlussbestimmungen.

Abschnitte können auf unterschiedliche Weise benannt werden und zusätzliche hinzugefügt werden (z. B. über die Interaktion mit untergeordneten Mitarbeitern, Mitarbeitern anderer Abteilungen usw.). Zum Ausfüllen des Abschnitts "Lagerleiter - Arbeitspflichten" befolgen Sie die TSA und ergänzen und korrigieren Sie die Bestimmungen dieses Leitfadens.

Füllen Sie den Abschnitt "Rechte und Pflichten eines Arbeitnehmers" gemäß den allgemeinen Anforderungen des Arbeitsrechts aus. Zu den Rechten des Lagerleiters gehören in der Regel: das Recht, die Bereitstellung von Informationen und Unterlagen von anderen Abteilungen zu verlangen, Weisungen zu erteilen usw.

Im Abschnitt „Verantwortung“ findet sich in der Regel ein Hinweis auf die Möglichkeit einer disziplinarischen und materiellen Haftung.


1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

1.1. Diese Stellenbeschreibung definiert die funktionalen Pflichten, Rechte und Verantwortlichkeiten des Lagerleiters.

1.2. Der Lagerleiter wird gemäß dem in der geltenden Arbeitsgesetzgebung festgelegten Verfahren auf Anordnung des Direktors des Unternehmens ernannt und entlassen.

1.3. Der Lagerleiter berichtet direkt an ____________.

1.4. In die Position des Lagerleiters wird eine Person mit einer höheren oder mittleren Berufsausbildung und einer Berufserfahrung als Lagerleiter von mindestens 1 Jahr oder einer mittleren (vollständigen) allgemeinen Ausbildung und einer Berufserfahrung als Lagerleiter von mindestens 3 Jahren berufen.

1.5. Der Lagerleiter muss wissen: regulatorische und methodische Materialien zur Organisation der Lagerverwaltung; Normen und Spezifikationen für die Lagerung von Inventargegenständen; Typen, Größen, Marken, Qualität und andere qualitative Merkmale von Inventargegenständen und deren Verbrauchsraten; Organisation von Be- und Entladevorgängen; Regeln und Verfahren für die Lagerung und Lagerung von Inventargegenständen, Vorschriften und Anweisungen für deren Buchführung; Vertragsbedingungen für die Beförderung und Lagerung von Gütern, für die Vermietung von Lagereinrichtungen und -geräten; das Verfahren zur Abrechnung von erbrachten Dienstleistungen und geleisteten Arbeiten; Regeln für den Betrieb von Computertechnologie, Kommunikation und Kommunikation; Grundlagen der Ökonomie, Organisation von Produktion, Arbeit und Management; Grundlagen des Arbeitsrechts; Regeln und Vorschriften des Arbeitsschutzes.

1.6. Während der vorübergehenden Abwesenheit des Lagerleiters werden seine Aufgaben _________________________________________ übertragen.

2. FUNKTIONELLE VERANTWORTUNG

Notiz. Die fachlichen Verantwortlichkeiten des Lagerleiters werden anhand und im Umfang der Qualifikationsmerkmale für die Position des Lagerleiters festgelegt und können bei der Erstellung der Stellenbeschreibung situationsbedingt ergänzt und geklärt werden.

2.1. Überwacht die Arbeit des Lagers für den Empfang, die Lagerung und die Freigabe von Inventarartikeln für deren Platzierung unter Berücksichtigung der rationellsten Nutzung des Lagerraums, erleichtert und beschleunigt die Suche nach erforderlichen Materialien, Inventar usw.

2.2. Gewährleistet die Sicherheit des gelagerten Inventars, die Einhaltung von Lagervorschriften, Regeln für die Verarbeitung und Lieferung von Quittungen und Ausgaben.

2.3. Überwacht die Verfügbarkeit und Gebrauchstauglichkeit von Feuerlöschgeräten, den Zustand von Räumlichkeiten, Ausrüstung und Inventar im Lager und sorgt für deren rechtzeitige Reparatur.

2.4. Organisiert Be- und Entladevorgänge im Lager unter Einhaltung der Regeln, Vorschriften und Anweisungen zum Arbeitsschutz.

2.5. Bietet Sammlung, Lagerung und rechtzeitige Rückgabe von Ladehilfsmitteln an Lieferanten.

2.6. Beteiligt sich an der Inventarisierung von Inventargegenständen.

2.7. Steuert die Buchhaltung von Lagervorgängen, etablierte Berichterstattung.

2.8. Beteiligt sich an der Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung der Effizienz des Lagers, zur Reduzierung der Transport- und Lagerkosten, zur Einführung moderner Computertechnologie, Kommunikation und Kommunikation in die Organisation des Lagers.

3. RECHTE

Der Lagerleiter hat das Recht:

3.1. Um untergeordnete Mitarbeiter und Dienstzuweisungen zu erteilen, Zuweisungen zu einer Reihe von Themen, die zu seinen funktionalen Aufgaben gehören.

3.2. Überwachen Sie die Ausführung von Produktionsaufgaben, die termingerechte Ausführung einzelner Aufträge durch nachgeordnete Dienste und einzelne Mitarbeiter.

3.3. Fordern und erhalten Sie die erforderlichen Materialien und Dokumente im Zusammenhang mit den Tätigkeiten des Lagerleiters, untergeordneter Dienste und Abteilungen.

3.4. Interagieren Sie im Namen des Unternehmens mit den entsprechenden Diensten und Mitarbeitern anderer Organisationen, um Probleme der Produktion und der wirtschaftlichen Aktivitäten, die in seine Zuständigkeit fallen, umgehend zu lösen.

3.5. Vertretung des Unternehmens bei Bedarf gegenüber anderen Unternehmen, Organisationen, Institutionen.

4. HAFTUNG

Der Lagerleiter ist verantwortlich für:

4.1. Die Ergebnisse und die Effizienz der Produktionstätigkeit des Unternehmens.

4.2. Versäumnis, die Erfüllung ihrer funktionalen Pflichten und der Pflichten nachgeordneter Dienste des Unternehmens bei den Produktionsaktivitäten sicherzustellen.

4.3. Ungenaue Informationen über den Status der Ausführung von Produktionsaufträgen durch untergeordnete Dienste.

4.4. Nichtbeachtung von Anordnungen, Anordnungen und Weisungen des Direktors des Unternehmens.

4.5. Unterlassenes Ergreifen von Maßnahmen zur Unterdrückung der festgestellten Verstöße gegen Sicherheitsvorschriften, Brandschutz und andere Vorschriften, die eine Bedrohung für die normalen (sicheren) Aktivitäten des Unternehmens und seiner Mitarbeiter darstellen.

4.6. Versäumnis, die Einhaltung der Arbeits- und Leistungsdisziplin durch Mitarbeiter nachgeordneter Dienste und Mitarbeiter, die dem Lagerleiter unterstellt sind, sicherzustellen.

5. BETRIEBSMODUS

5.1. Die Arbeitszeiten des Lagerleiters richten sich nach der im Unternehmen aufgestellten Betriebsordnung.

5.2. Aufgrund von Produktionsanforderungen kann der Lagerleiter auf Geschäftsreisen (einschließlich lokaler) gehen.

5.3. Um betriebliche Probleme im Zusammenhang mit der Produktionsunterstützung zu lösen, kann dem Lagerleiter ein Servicefahrzeug zugewiesen werden.

Weitere Anweisungen im Abschnitt:
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