Anforderungen an Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz im Büro. Arbeitsschutzunterweisung für Büroangestellte

1.1. Die Arbeit im Büro mit Personalcomputern, Kopiergeräten, Faxgeräten und anderen Bürogeräten ist Mitarbeitern gestattet, die über die entsprechende Qualifikation für die ausgeübte Tätigkeit verfügen, eine Einführungs- und Erstunterweisung zum Arbeitsschutz absolviert haben und eine Schulung zum Thema Arbeitssicherheit erhalten haben Arbeiten mit Bürogeräten.

1.2. Ab dem Zeitpunkt, an dem die Schwangerschaft festgestellt wird, sollten Frauen auf Arbeitsplätze versetzt werden, bei denen kein Personalcomputer verwendet wird, oder die Zeit, die sie mit einem Personalcomputer verbringen, sollte begrenzt werden (nicht mehr als 3 Stunden pro Arbeitsschicht).

1.3. Um Arbeiten mit elektrischen Bürogeräten durchführen zu können, sollten Sie die Bedienungsanweisungen lesen, eine Schulung absolvieren und die Gruppe I in elektrischer Sicherheit erwerben.

1.4. Büroangestellte, die Arbeiten an PCs, Kopiergeräten, Faxgeräten und anderen Bürogeräten ausführen, müssen unabhängig von ihrer Qualifikation und Berufserfahrung mindestens alle sechs Monate eine wiederholte Schulung zum Arbeitsschutz absolvieren.

1.5. Bei Verstößen gegen Arbeitsschutzbestimmungen müssen sich Arbeitnehmer während einer Arbeitspause von mehr als 60 Kalendertagen einer außerplanmäßigen Schulung unterziehen.

1.6. Büroangestellte, die nicht rechtzeitig zum Arbeitsschutz unterwiesen wurden und nicht der Gruppe I in der elektrischen Sicherheit angehören, dürfen nicht selbstständig arbeiten.

1.7. Büroangestellte, die nachweislich unzureichende Fähigkeiten und Kenntnisse über Sicherheitsanforderungen bei der Arbeit mit Bürogeräten haben, dürfen nicht selbstständig arbeiten.

1.8. Büroangestellte, die dauerhaft (mehr als 50 % der Arbeitszeit) am PC arbeiten dürfen, müssen sich vor Arbeitsaufnahme und danach in regelmäßigen Abständen (mindestens einmal pro Jahr) einer ärztlichen Untersuchung unterziehen.

1.9. Büroangestellte, die selbstständig arbeiten dürfen, müssen Folgendes kennen: technische Betriebsregeln und Sicherheitsanforderungen beim Arbeiten mit Bürogeräten, Methoden der rationellen Organisation des Arbeitsplatzes, hygienische und hygienische Anforderungen an die Arbeitsbedingungen, gefährliche und schädliche Produktionsfaktoren, die sich nachteilig auf den Menschen auswirken können .

1.10. Ein Büroangestellter, der zur Teilnahme an einer für seine Position ungewöhnlichen Arbeit entsandt wird, muss sich einer gezielten Schulung zur sicheren Ausführung der bevorstehenden Arbeit unterziehen.

1.11. Büroangestellten ist es untersagt, Werkzeuge, Geräte und Ausrüstung zu verwenden, für deren sichere Verwendung sie nicht geschult wurden.

1.12. Während der Arbeit kann ein Büroangestellter hauptsächlich den folgenden gefährlichen und schädlichen Produktionsfaktoren ausgesetzt sein:

— Überlastung des visuellen Analysators bei längerer Arbeit am Bildschirm;

- anhaltende statische Anspannung der Rücken-, Nacken-, Arm- und Beinmuskulatur, die zu statischer Überlastung führen kann;

— ionisierende und nichtionisierende Strahlung, deren Quellen PC-Monitore sind;

- statische Elektrizität;

— bewegliche Teile von Kopiergeräten;

— Kontamination der Hände mit Chemikalien, die in Farben und Pulvern von Kopiergeräten enthalten sind;

— unzureichende Beleuchtung des Arbeitsplatzes;

- ein elektrischer Strom, dessen Weg im Falle eines Kurzschlusses zum Gehäuse durch den menschlichen Körper verlaufen kann.

1.13. Büroangestellte, insbesondere diejenigen, die an PCs arbeiten, müssen die für sie festgelegten Arbeits- und Ruhezeiten einhalten.

1.14. Um die Möglichkeit eines Brandes zu verhindern, müssen Büroangestellte selbst die Brandschutzbestimmungen einhalten und Verstöße durch andere Mitarbeiter und Besucher verhindern.

1.15. Um Krankheiten vorzubeugen, sollten Sie die Regeln der persönlichen Hygiene kennen und befolgen.

1.16. Wenn Sie krank werden oder sich unwohl fühlen, sollten Sie Ihren direkten Vorgesetzten über Ihren Zustand informieren und ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.

1.17. Wenn ein Mitarbeiter Zeuge eines Unfalls wird, muss er dem Opfer Erste Hilfe leisten und den Vorfall dem Vorgesetzten melden.

1.18. Büroangestellte müssen in der Lage sein, Erste Hilfe, auch im Falle eines Stromschlags, zu leisten und einen Erste-Hilfe-Kasten zu verwenden.

1.19. Ein Büroangestellter, der gegen Arbeitssicherheitsvorschriften verstößt oder diese nicht befolgt, gilt als Verstoß gegen die Produktionsdisziplin und kann mit disziplinarischen Maßnahmen und, je nach Folgen, sogar strafrechtlicher Verfolgung geahndet werden.

1,20. Wenn es sich bei der Zuwiderhandlung um einen materiellen Schaden handelt, kann der Täter in der vorgeschriebenen Weise finanziell haftbar gemacht werden.

  1. ANFORDERUNGEN AN DIE ARBEITSSICHERHEIT VOR ARBEITSBEGINN

2.1. Vor Arbeitsbeginn sollte ein Büroangestellter seinen Arbeitsplatz rational organisieren.

2.2. Ein Büroangestellter sollte sich darüber im Klaren sein, dass die Fläche pro Benutzerarbeitsplatz eines Personalcomputers, der auf einer Kathodenstrahlröhre (CRT) basiert, mindestens 6,0 m2 und bei solchen, die auf flachen, diskreten Bildschirmen (Flüssigkristall, Plasma) basieren, 4,5 m2 betragen muss.

2.3. Bei der Nutzung eines Personalcomputers auf CRT-Basis (ohne Zusatzgeräte – Drucker, Scanner etc.) mit einer Arbeitszeit von weniger als 4 Stunden pro Tag ist eine Mindestfläche von 4,5 m pro Arbeitsplatz eines Büroangestellten zulässig.

2.4. Befinden sich mehrere Arbeitsplätze im Raum, muss der Abstand zwischen Desktops mit Videomonitoren (zur Rückseite eines Videomonitors und dem Bildschirm eines anderen Videomonitors) und der Abstand zwischen den Seitenflächen des Videomonitors mindestens 2,0 m betragen Monitore müssen mindestens 1,2 m lang sein.

2.6. Um eine Überlastung des visuellen Analysators während des Betriebs zu vermeiden, sollten Sie sicherstellen, dass auf der Tastatur und dem Bildschirm keine Lichtreflexionen auftreten.

2.7. Um den Bildkontrast zu erhöhen, sollten Sie vor Arbeitsbeginn den Bildschirm von Staub befreien, der sich unter dem Einfluss statischer Elektrizität intensiv darauf ablagert.

2.8. Ein Büroangestellter muss alle unnötigen Gegenstände, die er nicht bei der Arbeit verwendet, vom Arbeitsplatz entfernen.

2.9. Bevor Sie mit der Arbeit an Bürogeräten beginnen, müssen Sie diese überprüfen und sicherstellen, dass sie voll funktionsfähig sind. Dazu gehört auch eine Sichtprüfung der Funktionsfähigkeit des Stromkabels, des Steckers und der Steckdose, die diese Geräte mit Strom versorgen.

2.10. Bevor Sie mit der Arbeit beginnen, müssen Sie sicherstellen, dass die Beleuchtung des Arbeitsplatzes ausreichend und gleichmäßig ist; außerdem sollten keine scharfen Schatten entstehen und alle Objekte gut sichtbar sein.

  1. ANFORDERUNGEN AN DIE ARBEITSSICHERHEIT BEI DER ARBEIT

3.1. Der Mitarbeiter muss Bürogeräte in der in der Bedienungsanleitung angegebenen Reihenfolge für die Arbeit einschalten.

3.2. Um Bürogeräte an das Stromnetz anzuschließen, müssen Sie das mit dem Gerät gelieferte Netzkabel verwenden; Verwenden Sie zu diesem Zweck keine selbstgebauten Stromkabel.

3.3. Ein Büroangestellter sollte wissen, dass eine rationelle Arbeitshaltung dazu beiträgt, Ermüdungserscheinungen bei der Arbeit zu reduzieren.

3.4. Mithilfe eines Drehtellers muss der PC-Monitor an die Arbeitshaltung des Mitarbeiters angepasst werden.

3.5. Das Design des Arbeitsstuhls sollte sicherstellen, dass die Arbeitshaltung des Mitarbeiters bei der Arbeit mit einem Personalcomputer erhalten bleibt und Haltungsänderungen möglich sind, um statische Spannungen in der Muskulatur der Hals-Schulter-Region und des Rückens zu reduzieren und deren Entstehung zu verhindern Ermüdung.

3.6. Der Typ des Arbeitsstuhls sollte je nach Art und Dauer der Arbeit am PC unter Berücksichtigung der Körpergröße des Mitarbeiters ausgewählt werden.

3.7. Der Arbeitsstuhl muss höhen- und neigungsverstellbar sowie in der Höhe und Neigung der Sitzfläche und Rückenlehne sowie im Abstand der Rückenlehne von der Sitzvorderkante verstellbar sein; Darüber hinaus muss die Einstellung jedes Parameters unabhängig, einfach durchzuführen und zuverlässig zu fixieren sein.

3.8. Die Oberfläche der Sitzfläche, der Rückenlehne und anderer Elemente des Stuhls sollte halbweich sein, mit einer rutschfesten, nicht elektrifizierten und atmungsaktiven Beschichtung, die eine einfache Reinigung von Schmutz gewährleistet.

3.9. Die Höhe des Arbeitstisches sollte unter Berücksichtigung der individuellen Eigenschaften des Mitarbeiters im Bereich von 680–800 mm liegen; Ist dies nicht möglich, sollte die Höhe der Arbeitsfläche des Tisches 725 mm betragen.

3.10. Der Arbeitstisch muss über eine Beinfreiheit von mindestens 600 mm Höhe, einer Breite von mindestens 500 mm, einer Tiefe auf Kniehöhe von mindestens 450 mm und auf Höhe der ausgestreckten Beine von mindestens 650 mm verfügen.

3.11. Die Gestaltung des Arbeitsstuhls muss Folgendes gewährleisten:

— die Breite und Tiefe der Sitzfläche beträgt mindestens 400 mm;

— Sitzfläche mit abgerundeter Vorderkante;

— Einstellung der Höhe der Sitzfläche im Bereich von 400–550 mm und des Neigungswinkels nach vorne bis zu 15° und nach hinten bis zu 5°;

— die Höhe der Rückenstützfläche beträgt 300 ± 20 mm, die Breite beträgt mindestens 380 mm und der Krümmungsradius der horizontalen Ebene beträgt 400 mm;

— Neigungswinkel der Rückenlehne in der vertikalen Ebene innerhalb von 0 ± 30°;

— Einstellung des Abstands der Rückenlehne von der Vorderkante des Sitzes im Bereich von 260–400 mm;

— feste oder abnehmbare Armlehnen mit einer Länge von mindestens 250 mm und einer Breite von -50–70 mm;

— Höhenverstellung der Armlehnen über dem Sitz im Bereich von 230 ± 30 mm und des Innenabstands zwischen den Armlehnen im Bereich von 350–500 mm.

3.12. Der Bildschirm des Videomonitors sollte sich in einem optimalen Abstand von 600–700 mm von den Augen des Arbeiters befinden, jedoch nicht näher als 500 mm, unter Berücksichtigung der Größe alphanumerischer Zeichen und Symbole.

3.13. Die Tastatur sollte auf der Tischoberfläche im Abstand von 100-300 mm von der dem Benutzer zugewandten Kante oder auf einer speziellen, höhenverstellbaren Arbeitsfläche getrennt von der Haupttischplatte platziert werden.

3.14. Um die Belastung der Augen zu verringern, sollten Sie den Monitorbildschirm (wenn möglich) auf den optimalen Farbmodus einstellen; in diesem Fall werden ungesättigte Farben empfohlen: hellgrün, gelbgrün, gelborange, gelbbraun; Wenn möglich, sollten gesättigte Farben vermieden werden, insbesondere Rot, Blau und helles Grün.

3.15. Um die visuelle Ermüdung zu verringern, ist es für einen Mitarbeiter vorzuziehen, in einem solchen Modus zu arbeiten, dass auf dem hellen Bildschirm des Videomonitors dunkle Symbole angezeigt werden.

3.16. Um die visuelle und muskuloskelettale Ermüdung zu reduzieren, sollten die festgelegten Arbeits- und Ruhezeiten eingehalten werden.

3.17. Arbeits- und Ruhezeiten bei der Arbeit am PC sollten je nach Art und Kategorie der Arbeitstätigkeit organisiert werden.

3.18. Die Dauer der kontinuierlichen Arbeit mit einem Videomonitor ohne geregelte Pause sollte 2 Stunden nicht überschreiten.

3.19. Um eine optimale Leistungsfähigkeit zu gewährleisten und die Gesundheit der Mitarbeiter zu erhalten, müssen über den gesamten Arbeitstag hinweg geregelte Pausen eingerichtet werden.

3.20. Alle Arbeiten an Kopiergeräten müssen gemäß der Bedienungsanleitung durchgeführt werden.

3.21. Kopierer müssen mit einem flexiblen Kabel mit funktionierendem Stecker ausgestattet sein; Die Gestaltung der Stecker muss die Möglichkeit ausschließen, sie mit Steckdosen zu verbinden, die für eine andere Spannung ausgelegt sind.

3.22. Kopiergeräte, die Mängel oder Fehlfunktionen aufweisen, die die Arbeitssicherheit beeinträchtigen, dürfen nicht in Betrieb genommen werden.

3.23. Um die Möglichkeit eines Brandes zu vermeiden, sollte verhindert werden, dass sich Papierstaub auf den Strukturelementen von Kopiergeräten ansammelt.

3.24. Um einen Brand im Raum zu vermeiden, in dem Kopier- und Druckarbeiten ausgeführt werden, ist es verboten zu rauchen, Streichhölzer anzuzünden, Feuer zu benutzen oder elektrische Heizgeräte zu öffnen.

3.25. Wenn Sie direkt mit Chemikalien arbeiten (z. B. Farben, Pulver usw.), sollten Sie bedenken, dass diese eine Gefahr für die menschliche Gesundheit darstellen können. Daher wird davon abgeraten, beim Arbeiten Gesicht, Mund, Nase oder Augen mit den Händen zu berühren.

3.26. Um die schädlichen Auswirkungen schädlicher Substanzen, die in den Materialien von Kopiergeräten enthalten sind, auf den menschlichen Körper zu verhindern, muss der Raum, in dem diese Arbeiten ausgeführt werden, mit Zu- und Abluft oder einer guten natürlichen Belüftung ausgestattet sein.

3.27. Seien Sie bei der Durchführung regelmäßiger Wartungsarbeiten vorsichtig und lesen Sie die Bedienungsanleitung für Ihren speziellen Bürogerätetyp.

3.28. Um elektrische Verletzungen zu vermeiden, ist es verboten, Arbeiten, einschließlich der Wartung von Kopier- und Vervielfältigungsgeräten, unter Spannung durchzuführen.

  1. ANFORDERUNGEN AN DIE ARBEITSSICHERHEIT IN NOTFÄLLEN

4.1. Werden Probleme beim Betrieb von Bürogeräten festgestellt, muss der Mitarbeiter die Arbeit einstellen, das Gerät ausschalten und dies seinem direkten Vorgesetzten melden, um die Reparatur zu veranlassen.

4.2. Ein Büroangestellter sollte technische Geräteprobleme nicht selbst beheben.

4.3. Im Falle eines Unfalls oder einer plötzlichen Erkrankung ist es erforderlich, dem Opfer sofort Erste Hilfe zu leisten, einen Arzt zu rufen oder bei der Überführung zum Arzt zu helfen und anschließend den Vorgesetzten über den Vorfall zu informieren.

4.4. Ein Büroangestellter muss in der Lage sein, bei Verletzungen Erste Hilfe zu leisten; Gleichzeitig muss er wissen, dass jede Wunde leicht mit Mikroben kontaminiert werden kann, die sich auf dem verletzten Gegenstand, der Haut des Opfers sowie im Staub, auf den Händen des Helfers und auf schmutzigen Verbänden befinden.

4.5. Kommt es zu einer Verletzung durch Einwirkung von elektrischem Strom, so richten sich die Erste-Hilfe-Maßnahmen nach dem Zustand, in dem sich das Opfer nach der Entlassung aus der Einwirkung von elektrischem Strom befindet:

4.5.1. Wenn das Opfer bei Bewusstsein ist, aber zuvor ohnmächtig geworden ist, sollte es in eine bequeme Position gebracht werden und für völlige Ruhe sorgen, bis der Arzt eintrifft, wobei seine Atmung und sein Puls kontinuierlich überwacht werden; Unter keinen Umständen darf dem Opfer erlaubt werden, sich zu bewegen.

4.5.2. Wenn das Opfer bewusstlos ist, aber über eine stabile Atmung und einen stabilen Puls verfügt, sollte es bequem platziert, seine Kleidung aufgeknöpft, ein Frischluftstrom erzeugt, Ammoniak geschnüffelt, mit Wasser besprüht und für völlige Ruhe gesorgt werden.

4.5.3. Wenn das Opfer schlecht atmet (sehr selten und krampfhaft), sollte es sich einer künstlichen Beatmung und einer Herzmassage unterziehen; Wenn das Opfer keine Lebenszeichen (Atmung und Puls) aufweist, kann es nicht als tot betrachtet werden. Vor und nach dem Eintreffen des Arztes sollte eine kontinuierliche künstliche Beatmung durchgeführt werden. Die Frage nach der Sinnlosigkeit einer weiteren künstlichen Beatmung entscheidet der Arzt.

4.6. Jeder Mitarbeiter, der einen Brand oder Brandzeichen (Rauch, Brandgeruch, erhöhte Temperatur etc.) feststellt, ist verpflichtet, die Feuerwehr unverzüglich zu benachrichtigen. per Telefon 01.

4.7. Bevor die Feuerwehr eintrifft, muss der Mitarbeiter Maßnahmen zur Evakuierung von Personen und Sachwerten ergreifen und mit der Löschung des Feuers beginnen.

  1. ANFORDERUNGEN AN DIE ARBEITSSICHERHEIT NACH ARBEITSENDE

5.1. Am Ende der Arbeit muss der Mitarbeiter die Bürogeräte ausschalten und das Netzkabel vom Stromnetz trennen.

5.2. Ein Büroangestellter muss den Arbeitsplatz aufräumen, Disketten, Dokumentation usw. entfernen.

5.3. Wenn Sie fertig sind, waschen Sie Ihre Hände gründlich mit warmem Wasser und Seife.

Liste der regulatorischen, technischen und anderen Dokumente, die bei der Entwicklung der Anweisungen verwendet wurden

  1. SanPiN 2.2.2/2.4.1340-03. Hygienische Anforderungen an persönliche elektronische Computer und Arbeitsorganisation (in der Fassung Nr. 1 vom 25. April 2007).
  1. SanPiN 2.2.2.1332-03. Hygienische Anforderungen an die Arbeitsorganisation an Kopiergeräten.
  1. Standardanweisungen zum Arbeitsschutz beim Arbeiten an einem Personalcomputer (TOI R-45-084-01).
  1. Standardanweisungen zum Arbeitsschutz bei Arbeiten an Kopier- und Vervielfältigungsgeräten (z. B. „Canon“, „Xerox“ usw.) (TI RO 29-001-009-02).
  1. Standardanweisungen zum Arbeitsschutz für Arbeitnehmer, die sich auf dem Gelände und in den Produktionsstätten bewegen (TOI R-218-54-95).
  1. GOST 12.2.032-78 SSBT. Arbeitsplatz bei Arbeiten im Sitzen. Allgemeine ergonomische Anforderungen.
  1. Brandschutzvorschriften in der Russischen Föderation (PPB 01-03).
  1. Listen schädlicher und (oder) gefährlicher Produktionsfaktoren und Arbeiten, bei denen vorläufige und regelmäßige ärztliche Untersuchungen (Untersuchungen) durchgeführt werden, und das Verfahren zur Durchführung dieser Untersuchungen (Untersuchungen), genehmigt vom Gesundheitsministerium der Russischen Föderation vom 16.08 .2004 N 83 (geändert am 16. Mai 2005 G.).
  1. Branchenübergreifende Anleitung zur Ersten Hilfe bei Arbeitsunfällen. - M.: Verlag NC ENAS, 2007.
  1. Methodische Empfehlungen für die Entwicklung staatlicher Regulierungsanforderungen für den Arbeitsschutz, genehmigt durch Beschluss des Arbeitsministeriums der Russischen Föderation vom 17. Dezember 2002 N 80.

Ein Büroangestellter ist verpflichtet, die im Unternehmen geltenden internen Arbeitsvorschriften und Arbeitspläne einzuhalten, die Folgendes festlegen: Beginn und Ende der Arbeit (Schichten), Ruhe- und Essenspausen, das Verfahren zur Gewährung von Ruhetagen und Wechselschichten und andere Fragen der Arbeitszeitnutzung.

1.2. Ein Büroangestellter muss:

- gebrauchsfähige Schalter, Steckdosen, Stecker, Steckdosen und andere elektrische Geräte verwenden;

— eingeschaltete Geräte und Elektrogeräte nicht unbeaufsichtigt lassen, elektrische Beleuchtung (außer Notbeleuchtung) nach Beendigung der Arbeiten ausschalten;

— Rauchen Sie nur in speziell dafür vorgesehenen und ausgestatteten Bereichen;

- Wenn bei der Arbeit brennbare und brennbare Stoffe verwendet werden, diese an einen feuersicheren Ort bringen, gebrauchtes Reinigungsmittel nach Abschluss der Arbeiten nicht im Raum lassen;

— die geltenden Brandschutzvorschriften der Russischen Föderation einhalten.

1.3. Ein Büroangestellter muss die Regeln der persönlichen Hygiene beachten:

— in sauberer Kleidung und Schuhen zur Arbeit kommen;

- ständig die Sauberkeit des Körpers, der Hände und der Haare überwachen;

- Waschen Sie Ihre Hände mit Seife nach dem Toilettengang, dem Berühren kontaminierter Gegenstände und nach Beendigung der Arbeit.

1.4. Bei Verstößen (Nichteinhaltung) der Anforderungen der Arbeitsschutzvorschriften unterliegt ein Büroangestellter disziplinarischer und in entsprechenden Fällen materieller und strafrechtlicher Haftung gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation und den örtlichen Vorschriften.

1.5. Am Arbeitsplatz erhält ein Büroangestellter eine Erstunterweisung zum Thema Arbeitssicherheit und durchläuft:

- Praktikum;

— Schulung in den Konstruktions- und Betriebsregeln der verwendeten Ausrüstung;

— Prüfung von Kenntnissen über elektrische Sicherheit (bei der Verwendung von Geräten, die über ein Stromnetz betrieben werden), theoretischen Kenntnissen und erworbenen Fähigkeiten in sicheren Arbeitsmethoden.

1.6. Während der Arbeit wird ein Büroangestellter wiederholt – alle sechs Monate – zum Thema Arbeitssicherheit am Arbeitsplatz unterwiesen.

2. Sicherheitsanforderungen vor Arbeitsbeginn

2.1. Ein Büroangestellter ist verpflichtet, den Arbeitsbereich für sicheres Arbeiten vorzubereiten:

— Überprüfen Sie die Ausstattung des Arbeitsplatzes;

- durch externe Inspektion die ausreichende Beleuchtung und Funktionsfähigkeit von Schaltern und Steckdosen prüfen;

— Führen Sie eine Inspektion der elektrischen Ausrüstung durch (Überprüfung der Vollständigkeit und Zuverlässigkeit der Befestigung von Teilen; Überprüfung der Funktionsfähigkeit des Kabels (Kabels) durch externe Inspektion; Überprüfung der einwandfreien Funktion des Schalters; Verwendung nur Standardgeräte).

2.2. Ein Büroangestellter ist verpflichtet, festgestellte Mängel an elektrischen Geräten dem Vorgesetzten zu melden und fehlerhafte elektrische Geräte nicht zu bedienen.

2.3. Schalten Sie elektrische Geräte ein, indem Sie einen funktionierenden Stecker in eine funktionierende Steckdose für Haushaltsgeräte stecken.

2.4. Ein Büroangestellter ist verpflichtet, bei der Arbeit mit elektrischen Geräten für Ordnung am Arbeitsplatz zu sorgen.

2.5. Beim Arbeiten mit elektrischen Geräten ist Folgendes verboten:

— elektrische Geräte unbeaufsichtigt eingeschaltet lassen;

— Elektrische Geräte an Personen weitergeben, die nicht berechtigt sind, damit zu arbeiten;

— Schutzausrüstung entfernen;

- Zum Trennen am Versorgungskabel ziehen;

— Halten Sie Ihren Finger am Schalter, wenn Sie elektrische Geräte bewegen.

— das Versorgungskabel ziehen, verdrehen und biegen;

— Platzieren Sie Fremdkörper auf dem Kabel (Kabel);

— Lassen Sie das Kabel (Kabel) mit heißen oder warmen Gegenständen in Berührung kommen.

2.6. Ein Büroangestellter ist verpflichtet, nur die Arbeiten mit elektrischen Geräten auszuführen, für die das elektrische Gerät bestimmt ist.

2.7. Wird bei der Arbeit eine Fehlfunktion eines Elektrogeräts festgestellt oder spürt die damit arbeitende Person zumindest einen schwachen Strom, ist die Arbeit sofort einzustellen und das defekte Elektrogerät zur Überprüfung oder Reparatur einzureichen.

2.8. Das Ausschalten elektrischer Geräte muss wie folgt erfolgen:

- während einer Arbeitspause;

- am Ende des Arbeitsprozesses.

3. Sicherheitsanforderungen während des Betriebs

3.1. Ein Büroangestellter darf nur die Arbeiten ausführen, für die er eine Schulung und Arbeitsschutzunterweisung erhalten hat und zu denen er von dem für die sichere Arbeitsausführung verantwortlichen Mitarbeiter autorisiert wurde.

3.2. Vertrauen Sie Ihre Arbeit nicht Fremden an.

3.3. Am Arbeitsplatz sollte ein Büroangestellter keine Handlungen vornehmen, die zu einem Unfall führen könnten:

- Schaukeln Sie nicht auf dem Stuhl.

— Berühren Sie keine freiliegenden Drähte.

— Betreiben Sie das Gerät nicht mit nassen Händen;

- Schwingen Sie keine scharfen oder schneidenden Gegenstände.

3.4. Befolgen Sie die Bewegungsregeln in den Räumlichkeiten und auf dem Gelände der Organisation und nutzen Sie nur ausgewiesene Durchgänge. Blockieren Sie keine gekennzeichneten Durchgänge und Durchgänge.

3.5. Bewahren Sie die Dokumentation in Schränken in einem speziell ausgestatteten Büro auf.

3.6. Da die meiste Zeit der Arbeit am Computer gewidmet wird, ist es notwendig, alle zwei Stunden eine Pause von 15 Minuten einzulegen, um die allgemeine körperliche Ermüdung zu reduzieren.

3.7. Während der Arbeit ist es einem Büroangestellten untersagt:

— den Arbeitsplatz mit Papier vollstopfen, um die Ansammlung von organischem Staub zu verhindern;

— Schalten Sie den Strom aus, während Sie eine aktive Aufgabe ausführen.

— häufige Netzwechsel vornehmen;

- Schalten Sie sehr kühle Geräte ein (im Winter von draußen mitgebracht);

- Geräte selbstständig öffnen und reparieren.

4. Sicherheitsanforderungen in Notfallsituationen

4.1. In einer Notfallsituation sollten Sie die umliegenden Personen auf die Gefahr aufmerksam machen und gemäß dem Notfallplan handeln.

4.2. Im Falle eines Brandes oder Feuers müssen Sie dies sofort der Feuerwehr melden, die umstehenden Personen durch Rufen warnen und Maßnahmen zum Löschen des Feuers ergreifen.

4.3. Im Falle einer Verletzung, einer Vergiftung oder einer plötzlichen Erkrankung unterbrechen Sie die Arbeit und suchen Sie Hilfe bei einem Arzt. Im Falle seiner Abwesenheit leisten Sie sich selbst oder anderen Opfern Erste Hilfe, melden Sie den Vorfall Ihrem direkten Vorgesetzten und handeln Sie dann gemäß seinen Anweisungen .

4.4. In lebens- und gesundheitsgefährdenden Situationen den Gefahrenbereich verlassen.

5. Sicherheitsanforderungen nach Abschluss der Arbeiten

5.1. Am Ende der Arbeit muss der Büroangestellte den Arbeitsplatz reinigen.

5.2. Ein Büroangestellter muss:

— elektrische Geräte ausschalten;

— Überprüfen Sie den Brandschutzzustand des Büros.

- Fenster schließen, Licht ausschalten, Türen schließen.

Arbeitsschutzunterweisung für Büroangestellte

Diese Anleitung wurde unter Berücksichtigung der Anforderungen von Gesetzgebungs- und sonstigen Rechtsakten, die staatliche Arbeitsschutzanforderungen enthalten, sowie branchenübergreifenden Arbeitsschutzvorschriften entwickelt und richtet sich an einen Manager bei der Ausübung von Arbeiten an ______________________ entsprechend seinem Beruf und seiner Qualifikation , unter Berücksichtigung der Bedingungen seiner Arbeit in einer bestimmten Organisation

1. ALLGEMEINE SICHERHEITSANFORDERUNGEN

1.1. Zur Ausübung der Tätigkeit einer Führungskraft sind Personen berechtigt, die folgende Qualifikationen bestanden haben:

- Einführungsschulung;

— Brandschutzunterweisung;

— Erstausbildung am Arbeitsplatz;

— Unterweisung zur elektrischen Sicherheit am Arbeitsplatz.

Personen über 18 Jahren dürfen die Aufgaben einer Führungskraft wahrnehmen.

1.2. Der Manager muss Folgendes durchlaufen:

— Schulung in sicheren Methoden und Techniken zur Arbeitsausführung, Unterweisung zum Arbeitsschutz, Schulung am Arbeitsplatz und Prüfung der Kenntnisse über Arbeitsschutzanforderungen.

1.3. Der Manager muss:

— die im Unternehmen festgelegten internen Arbeitsvorschriften einhalten;

— die Anforderungen dieser Anleitung, der Anweisungen zu Brandschutzmaßnahmen und der Anweisungen zur elektrischen Sicherheit einhalten;

1.4. Der Vorgesetzte muss die Regeln der persönlichen Hygiene kennen und beachten. Essen, rauchen und ruhen Sie sich nur in speziell dafür vorgesehenen Räumen und Orten aus. Trinken Sie Wasser nur aus speziell dafür vorgesehenen Anlagen.

1.5. Der Vorgesetzte ist verpflichtet, jede Situation, die das Leben und die Gesundheit von Personen gefährdet, jeden Arbeitsunfall oder eine Verschlechterung seines Gesundheitszustandes unverzüglich seinem unmittelbaren oder vorgesetzten Vorgesetzten zu melden.

1.6. Der Manager muss wissen:

— Gesetzgebungs- und Regulierungsrechtsakte, die unternehmerische und kommerzielle Aktivitäten regeln;

— Grundlagen der Soziologie, Psychologie und Arbeitsmotivation;

— Ethik der Geschäftskommunikation;

— Grundlagen der Produktionstechnik;

— Managementstruktur eines Unternehmens, einer Institution, einer Organisation, Aussichten für Innovations- und Investitionsaktivitäten;

— Methoden der Informationsverarbeitung mit modernen technischen Mitteln, Kommunikation und Kommunikation, Computertechnologie;

— Grundlagen des Arbeitsrechts;

— Regeln und Vorschriften des Arbeitsschutzes.

2. SICHERHEITSANFORDERUNGEN VOR ARBEITSBEGINN

2.1. Erhalten Sie vom Vorgesetzten Anweisungen zu sicheren Methoden, Techniken und der Reihenfolge der Ausführung der Produktionsaufgabe.

2.2. Ordnen Sie Ihre Kleidung, schließen Sie alle Knöpfe so, dass keine herunterhängenden Enden entstehen, ordnen Sie Ihre Haare so, dass sie Ihr Gesicht und Ihre Augen nicht bedecken.

2.3. Bereiten Sie Ihren Arbeitsplatz vor:

— Passen Sie die Beleuchtung am Arbeitsplatz an und stellen Sie sicher, dass der Computerbildschirm nicht blendet.

— Überprüfen Sie die Sicherheit des Arbeitsplatzes;

— Überprüfen Sie den korrekten Anschluss des Geräts an das Stromnetz, die Funktionsfähigkeit der Steckdose und anderer Elektroinstallationsprodukte;

— Überprüfen Sie die Funktionsfähigkeit der Computerausrüstung.

— Überprüfen Sie die Funktionsfähigkeit der Stromkabel und das Fehlen freiliegender Kabelabschnitte.

— Stellen Sie sicher, dass das Gehäuse des eingeschalteten Geräts nicht beschädigt ist und keine Gegenstände, Papier usw. darauf liegen. Die Lüftungsöffnungen im Gehäuse des eingeschalteten Geräts dürfen in keiner Weise blockiert sein.

3. SICHERHEITSANFORDERUNGEN WÄHREND DES BETRIEBES

3.2. Es ist verboten, Flüssigkeiten in Behältern (Verpackungen oder Bechern) auf dem Arbeitstisch abzustellen.

3.3. Räumlichkeiten für den Betrieb von Bürogeräten müssen über natürliche und künstliche Beleuchtung sowie natürliche Belüftung verfügen und den Anforderungen der geltenden Normen und Vorschriften entsprechen. Es ist verboten, Arbeitsplätze in der Nähe von Stromkabeln und Eingängen von Transformatoren sowie technologischen Geräten aufzustellen, die den Betrieb von Bürogeräten beeinträchtigen und sich negativ auf die Gesundheit der Bediener auswirken.

3.4. Der Bildschirm des Computervideomonitors sollte sich in einem Abstand von 600–700 mm von den Augen des Managers befinden. Der zulässige Mindestabstand beträgt 500 mm.

4.

SICHERHEITSANFORDERUNGEN IN NOTFÄLLEN

4.1. Im Falle eines Unfalls oder einer Situation, in der ein Unfall passieren könnte, stellen Sie die Arbeit sofort ein, ergreifen Sie Maßnahmen zu Ihrer eigenen Sicherheit und der Sicherheit anderer Mitarbeiter und melden Sie den Vorfall Ihrem Vorgesetzten.

4.2. Im Brandfall unterbrechen Sie sofort die Arbeit, benachrichtigen Sie die Feuerwehr unter der Rufnummer 01, Ihren Vorgesetzten, und beginnen Sie mit der Löschung des Feuers mit den verfügbaren Mitteln.

4.3. Gehen Sie im Falle einer Verletzung nach Möglichkeit zur Erste-Hilfe-Station, halten Sie die Verletzungsstelle in dem Zustand, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Verletzung befand, melden Sie sich persönlich oder über Arbeitskollegen bei Ihrem Vorgesetzten.

5. SICHERHEITSANFORDERUNGEN NACH ARBEITSABSCHLUSS

5.1. Nach Abschluss der Arbeiten muss der Manager:

- den Arbeitsplatz aufräumen;

— Bewahren Sie die Dokumente an einem sicheren Ort oder an einem anderen Ort auf, der für die Aufbewahrung von Dokumenten geeignet ist.

- Schalten Sie Elektrogeräte aus, schalten Sie das Licht aus.

Musterentwurf von Arbeitsschutzanweisungen

Titelblatt

Arbeitssicherheitsanweisungen für Arbeitnehmer

Bildungsministerium der Russischen Föderation

STAATLICHE UNIVERSITÄT NOWGOROD benannt nach. Jaroslaw der Weise

ANWEISUNGEN

zum Arbeitsschutz für

(Bezeichnung der Position, des Berufs oder der Art der Arbeit)

(Bezeichnung)

1. Allgemeine Arbeitsschutzanforderungen.

Es wird empfohlen, in diesem Abschnitt Folgendes zu berücksichtigen:

· Bereitschaft, Erste Hilfe zu leisten

2. Arbeitsschutzanforderungen vor Arbeitsbeginn.

Es wird empfohlen, in diesen Abschnitt aufzunehmen:

3. Arbeitssicherheitsanforderungen während der Arbeit.

Im Kapitel

4. Arbeitsschutzanforderungen in Notfallsituationen.

Der Abschnitt empfiehlt Folgendes anzugeben:

5. Arbeitsschutzanforderungen nach Abschluss der Arbeiten.

Es wird empfohlen, in diesem Abschnitt Folgendes zu berücksichtigen:

Entwickler:

Berufsbezeichnung, Unterschrift, Initialen, Nachname

Aufsicht

Unterschrift der Entwicklereinheit, Initialen, Nachname

Vereinbart:

Leiter der OTP-Unterschrift, Initialen, Nachname

(Gegebenenfalls angeben

Spezialisten aus anderen Diensten)

Leiter der Feuerwehr V.A. Belousov

Anlage 2

Das Verfahren zur Entwicklung und Genehmigung von Anweisungen

zum Arbeitsschutz für Arbeitnehmer.

Sicherheitsanweisungen für einen Mitarbeiter werden basierend auf seinem Beruf oder der Art der ausgeübten Arbeit entwickelt.

12. Die Erarbeitung von Arbeitsschutzanweisungen für einen Arbeitnehmer erfolgt auf Grundlage einer Anordnung (Anweisung) des Arbeitgebers.

13. Arbeitsschutzanweisungen für Mitarbeiter werden auf der Grundlage von branchenübergreifenden oder branchenüblichen Arbeitsschutzanweisungen (und in Ermangelung dieser branchenübergreifenden oder branchenübergreifenden Arbeitsschutzvorschriften) und Sicherheitsanforderungen entwickelt, die in der Betriebs- und Reparaturdokumentation von Geräteherstellungsorganisationen festgelegt sind sowie in der technologischen Dokumentation der Organisation unter Berücksichtigung spezifischer Produktionsbedingungen. Diese Anforderungen müssen in Bezug auf den Beruf oder die Art der ausgeübten Tätigkeit des Arbeitnehmers festgelegt werden.

14. Sicherheitsanweisungen für Arbeitnehmer werden in Übereinstimmung mit den Berufsbezeichnungen und der Liste der vom Arbeitgeber genehmigten Arbeitsarten erstellt. Die Liste der zu entwickelnden Anweisungen wird vom Arbeitgeber genehmigt und an die Strukturabteilungen der Organisation gesendet.

15. Sicherheitsanweisungen für Arbeitnehmer werden von den Leitern der zuständigen Abteilungen der Organisation entwickelt, mit der Arbeitssicherheits- und Gesundheitsbehörde abgestimmt und vom Arbeitgeber im Einvernehmen mit dem zuständigen Gewerkschaftsgremium genehmigt.

16. Der Arbeitgeber organisiert die Überprüfung und Überarbeitung der Arbeitssicherheitsunterweisungen für Arbeitnehmer. Die Anleitung muss mindestens alle 5 Jahre überprüft werden.

17. Arbeitssicherheitsanweisungen für Mitarbeiter werden vorzeitig überarbeitet:

· bei der Überarbeitung branchenübergreifender und sektoraler Regelungen und Standardanweisungen zum Arbeitsschutz,

· Veränderungen der Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmer,

· Einführung neuer Geräte und Technologien,

· basierend auf den Ergebnissen der Analyse von Materialien aus der Untersuchung von Unfällen, Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten.

8. Die Anforderungen an die Erstellung von Arbeitsschutzunterweisungen müssen den Anforderungen an die Erstellung von branchenübergreifenden und branchenspezifischen Arbeitsschutzvorschriften entsprechen.

8.1 Allgemeine Arbeitsschutzanforderungen.

8.2 Arbeitsschutzanforderungen vor Arbeitsbeginn.

8.3 Arbeitsschutzanforderungen während der Arbeit.

8.4 Arbeitsschutzanforderungen in Notfallsituationen.

8.5 Arbeitsschutzanforderungen nach Abschluss der Arbeiten.

9. Im Abschnitt „Allgemeine Arbeitsschutzanforderungen“ Es wird empfohlen, Folgendes zu reflektieren:

· Bedingungen für die Zulassung eines Arbeitnehmers zur selbständigen Tätigkeit im betreffenden Beruf oder zur Ausübung der entsprechenden Art von Arbeit (Alter, Geschlecht, Gesundheitszustand, Ausbildung usw.);

· Anweisungen zur Einhaltung interner Vorschriften;

· Anforderungen an die Einhaltung von Arbeits- und Ruhezeiten;

· eine Liste gefährlicher und schädlicher Produktionsfaktoren, die einen Mitarbeiter während der Arbeit beeinträchtigen können;

· eine Liste der Arbeitskleidung, Sicherheitsschuhe und anderen persönlichen Schutzausrüstungen, die den Mitarbeitern gemäß den geltenden Regeln und Vorschriften zur Verfügung gestellt werden;

· das Verfahren zur Benachrichtigung der Verwaltung über Fälle von Verletzungen eines Mitarbeiters und Fehlfunktionen von Geräten, Geräten und Werkzeugen;

· Regeln der persönlichen Hygiene, die ein Mitarbeiter bei der Ausübung seiner Arbeit kennen und beachten muss.

10. Im Abschnitt „Arbeitsschutzanforderungen vor Arbeitsbeginn“ Es wird empfohlen, Folgendes einzubeziehen:

· Verfahren zur Vorbereitung des Arbeitsplatzes, persönliche Schutzausrüstung;

· das Verfahren zur Überprüfung der Funktionsfähigkeit von Geräten, Geräten und Werkzeugen, Zäunen, Alarmen, Sperr- und anderen Geräten, Schutzerdung, Belüftung, lokaler Beleuchtung usw.;

· Verfahren zur Prüfung von Ausgangsmaterialien (Rohlinge, Halbzeuge);

· das Verfahren zur Aufnahme und Übergabe von Schichten im Falle eines kontinuierlichen technologischen Prozesses und Gerätebetriebs.

11. Im Abschnitt „Arbeitsschutzanforderungen bei der Arbeit“ Es wird empfohlen, Folgendes bereitzustellen:

· Methoden und Techniken zur sicheren Arbeitsausführung, Verwendung von Geräten, Fahrzeugen, Hebemechanismen, Geräten und Werkzeugen;

· Anforderungen an den sicheren Umgang mit Ausgangsmaterialien (Rohstoffe, Rohlinge, Halbzeuge);

· Anweisungen zur sicheren Instandhaltung des Arbeitsplatzes;

· Maßnahmen zur Vermeidung von Notsituationen;

· Anforderungen an die Verwendung persönlicher Schutzausrüstung für Arbeitnehmer.

12. Im Abschnitt „Arbeitsschutzanforderungen in Notfallsituationen“ Es wird empfohlen anzugeben:

· eine Liste der wichtigsten möglichen Notfallsituationen und der Gründe, die sie verursachen;

· Maßnahmen der Arbeitnehmer bei Unfällen und Notfällen;

· Maßnahmen zur Ersten Hilfe für Opfer von Verletzungen, Vergiftungen und anderen Gesundheitsschäden.

13. Im Abschnitt „Arbeitsschutzanforderungen nach Abschluss der Arbeiten“ Es wird empfohlen, Folgendes zu reflektieren:

· das Verfahren zum Trennen, Anhalten, Zerlegen, Reinigen und Schmieren von Geräten, Geräten, Maschinen, Mechanismen und Ausrüstungen;

· Verfahren zur Reinigung von Abfällen, die während der Produktionstätigkeit entstehen;

· persönliche Hygieneanforderungen;

· das Verfahren zur Benachrichtigung des Arbeitsleiters über während der Arbeit festgestellte Mängel, die die Arbeitssicherheit beeinträchtigen.

Die Zusammensetzung der Abschnitte der Anleitung wird durch den Vorgesetzten bestimmt. Anweisungen Abschnitt Detaillierte Daten Allgemeine Arbeitsschutzbestimmungen Beschreibt gesetzliche Normen, Verhaltensregeln im Unternehmen, Verantwortung für die Nichteinhaltung von Standards, Schulungsverfahren Ausstattung des Arbeitsplatzes Der Abschnitt gibt die Ausstattung des Ortes, den zugewiesenen Bereich und die Beleuchtung an Verhaltensregeln Der Abschnitt regelt die Vorgehensweise bei der Vorbereitung auf den Arbeitsbeginn, den Umgang mit Bürogeräten und das Ende des Arbeitstages. Vorgehensweise beim Verhalten in Notsituationen. Der Abschnitt enthält die Vorgehensweise beim Verhalten bei Bränden, Unfällen und Maßnahmen zur Hilfeleistung Die Anweisungen für jeden Arbeitsplatz geben an, wie der Arbeitgeber über vom Arbeitnehmer festgestellte Verstöße, Notfälle oder die Möglichkeit ihres Auftretens informiert werden soll.

  • Benennung eines Verantwortlichen für elektrische Sicherheit;
  • Liste der Beauftragten für die Einhaltung der elektrischen Sicherheit;
  • Zur Organisation der Ausbildung und Kontrolle des Wissens zur elektrischen Sicherheit;
  • Bestellung eines Brandschutzbeauftragten (FS);
  • Liste der Beamten für PB;
  • Über die Installation eines Brandschutzsystems;
  • Über die Freiwillige Feuerwehr;
  • Genehmigung der Liste der unsichersten Berufe;
  • Bei Befreiung von der Erstbesprechung.

Regelungen: zum Arbeitsschutzdienst, zur Überwachung der Betriebsbedingungen, zu ärztlichen Untersuchungen von Büroangestellten, zum Verfahren zur Überwachung der Kenntnisse im Arbeitsschutz, zur Erfassung und Untersuchung von Unfällen, zur Sozialversicherungskommission, zum Umgang mit personenbezogenen Daten von Arbeitnehmern und zur administrativen und öffentlichen Kontrolle der Arbeitssicherheit.

Arbeitssicherheitsregeln für Büroangestellte

Ein Büroangestellter ist verpflichtet: - gebrauchsfähige Schalter, Steckdosen, Stecker, Steckdosen und andere elektrische Geräte zu verwenden; — eingeschaltete Geräte und Elektrogeräte nicht unbeaufsichtigt lassen, elektrische Beleuchtung (außer Notbeleuchtung) nach Beendigung der Arbeiten ausschalten; — Rauchen Sie nur in speziell dafür vorgesehenen und ausgestatteten Bereichen; - Wenn bei der Arbeit brennbare und brennbare Stoffe verwendet werden, diese an einen feuersicheren Ort bringen, gebrauchtes Reinigungsmittel nach Abschluss der Arbeiten nicht im Raum lassen; — die geltenden Brandschutzvorschriften der Russischen Föderation einhalten. 1.3. Ein Büroangestellter ist verpflichtet, die Regeln der persönlichen Hygiene einzuhalten: - in sauberer Kleidung und Schuhen zur Arbeit zu kommen; - ständig die Sauberkeit des Körpers, der Hände und der Haare überwachen; - Waschen Sie Ihre Hände mit Seife nach dem Toilettengang, dem Berühren kontaminierter Gegenstände und nach Beendigung der Arbeit. 1.4.

Arbeitsschutzunterweisung für Büroangestellte

Im Falle einer Arbeitskrankheit oder eines allgemeinen Schadens oder einer Verletzung eines Mitarbeiters werden die in der Einweisung besprochenen und vom Mitarbeiter umgesetzten oder ignorierten Arbeitssicherheitsaspekte sorgfältig geprüft. Ein Mitarbeiter, der keine Anweisungen erhalten hat, kann nicht wegen Verstoßes gegen Arbeitssicherheitsvorschriften für schuldig befunden und zur Verantwortung gezogen werden. Der Arbeitsschutz ist ein Regelwerk, das die Bandbreite der internen Regelungen umreißt, die die sichere Ausübung der Arbeitspflichten gewährleisten.

Der Arbeitgeber ist für die Durchführung der Schulungen verantwortlich und die Arbeitnehmer für die Befolgung der Anweisungen.

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz im Büro – wo anfangen?

Kommt es durch die Einwirkung von elektrischem Strom zu einer Verletzung, richten sich die Erste-Hilfe-Maßnahmen nach dem Zustand, in dem sich das Opfer nach der Entlassung aus der Einwirkung von elektrischem Strom befindet: 4.5.1. Wenn das Opfer bei Bewusstsein ist, aber zuvor ohnmächtig geworden ist, sollte es in eine bequeme Position gebracht werden und für völlige Ruhe sorgen, bis der Arzt eintrifft, wobei seine Atmung und sein Puls kontinuierlich überwacht werden; Unter keinen Umständen darf dem Opfer erlaubt werden, sich zu bewegen. 4.5.2. Wenn das Opfer bewusstlos ist, aber über eine stabile Atmung und einen stabilen Puls verfügt, sollte es bequem platziert, seine Kleidung aufgeknöpft, ein Frischluftstrom erzeugt, Ammoniak geschnüffelt, mit Wasser besprüht und für völlige Ruhe gesorgt werden.

Eine Reihe von Dokumenten zum Arbeitsschutz als Antwort auf 35 Regulierungspunkte für das Büro!

Es stellt sich eine drängende Frage: Wo beginnt die Organisation des Arbeitsschutzes in einem Unternehmen? Zunächst müssen Sie sich auf Artikel 217 des Arbeitsgesetzbuchs der Russischen Föderation beziehen. Es weist auf die Notwendigkeit hin, zu diesen Themen einen entsprechenden Dienst oder eine Fachstelle zu organisieren.
Es besteht die Möglichkeit, einen Vertrag mit Drittbehörden abzuschließen, die solche Dienstleistungen erbringen können. Das nächste Verfahren ist wie folgt:

  • Es werden Regelungen zur Organisation der Sicherheitsvorkehrungen im Büro entwickelt, die grundlegende Verhaltensstandards umfassen.
  • es wird eine Anordnung erlassen, die die festgelegte Bestimmung in Kraft setzt, die Verantwortung der Personen und das Verfahren zur Einweisung der Arbeitnehmer in die vorgeschriebenen Normen festlegt;
  • Gemäß dem festgelegten Verfahren werden alle Mitarbeiter über die Verhaltensregeln am Arbeitsplatz und Anweisungen informiert.

Der entscheidende Faktor in dieser Reihenfolge ist der regulatorische Rahmen.

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz im Büro

Anordnung zur Ernennung einer für den Arbeitsschutz zuständigen Person im Büro. Die Anordnung wird vom Leiter bzw. Direktor des Unternehmens erstellt. Es wird in freier Form unter Berücksichtigung der Regeln des administrativen Dokumentenflusses erstellt. Darin sind angegeben: vollständiger Name der verantwortlichen Person, Datum des Inkrafttretens der für die Ausführung verantwortlichen Anordnung.

Der benannte Mitarbeiter und die mit der Auftragsausführung beauftragten Personen müssen mit dem Auftrag vertraut sein.

Wichtig Ein Büroangestellter, der gegen die Anforderungen der Arbeitsschutzanweisungen verstößt oder diese nicht einhält, gilt als Verstoß gegen die Produktionsdisziplin und kann mit disziplinarischen Maßnahmen und je nach Folgen auch mit strafrechtlicher Haftung geahndet werden. 1,20. Wenn es sich bei der Zuwiderhandlung um einen materiellen Schaden handelt, kann der Täter in der vorgeschriebenen Weise finanziell haftbar gemacht werden.

  1. ANFORDERUNGEN AN DIE ARBEITSSICHERHEIT VOR ARBEITSBEGINN

2.1. Vor Arbeitsbeginn sollte ein Büroangestellter seinen Arbeitsplatz rational organisieren.

2.2. Ein Büroangestellter sollte sich darüber im Klaren sein, dass die Fläche pro Benutzerarbeitsplatz eines Personalcomputers auf Basis einer Kathodenstrahlröhre (CRT) mindestens 6,0 m2 und auf Basis flacher diskreter Bildschirme (Flüssigkristall, Plasma) 4,5 m2 betragen muss. 2.3 .

Welche Arbeitsschutzdokumente sind für Büroangestellte erforderlich?

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Arbeitssicherheitsregeln für Büroangestellte Zu den Arbeitssicherheitsanweisungen für einen Buchhalter gehören:

  • Allgemeine Anforderungen;
  • Sicherheitskontrolle vor Beginn des Tages;
  • Einhaltung der Verhaltensregeln bei Aktivitäten;
  • Verhalten in Notsituationen;
  • Sicherheitscheck nach der Arbeit.

Laden Sie eine Muster-Bedienungsanleitung herunter. Arbeitssicherheitsanweisungen für Büroangestellte – Muster. Sie wird vom verantwortlichen Mitarbeiter entwickelt und vom Generaldirektor genehmigt. Zu den Anweisungen gehören:

  • Allgemeine Normen;
  • Anforderungen vor Beginn des Tages;
  • Anforderungen während der Tätigkeit;
  • Verhaltensstandards in Notfallsituationen;
  • Hinweis nach Abschluss der Arbeiten.

Musteranleitungen herunterladen Schulungsprogramm zum Arbeitsschutz im Büro Das Schulungsprogramm für Büroangestellte kann je nach besetzter Position unterschiedlich ausfallen.
Kopiergeräte, die Mängel oder Fehlfunktionen aufweisen, die die Arbeitssicherheit beeinträchtigen, dürfen nicht in Betrieb genommen werden. 3.23. Um die Möglichkeit eines Brandes zu vermeiden, sollte verhindert werden, dass sich Papierstaub auf den Strukturelementen von Kopiergeräten ansammelt. 3.24. Um einen Brand im Raum zu vermeiden, in dem Kopier- und Druckarbeiten ausgeführt werden, ist es verboten zu rauchen, Streichhölzer anzuzünden, Feuer zu benutzen oder elektrische Heizgeräte zu öffnen.
3.25. Wenn Sie direkt mit Chemikalien arbeiten (z. B. Farben, Pulver usw.), sollten Sie bedenken, dass diese eine Gefahr für die menschliche Gesundheit darstellen können. Daher wird davon abgeraten, beim Arbeiten Gesicht, Mund, Nase oder Augen mit den Händen zu berühren. 3.26.

VEREINBARUNG GENEHMIGT Leiter des gewählten Gremiums Leiter ________________________ der primären Gewerkschaftsorganisation (Name des Arbeitgebers) (andere von Büroangestellten autorisierte Stelle) _______________/_____________ _________________/___________ (Unterschrift) (vollständiger Name) (Unterschrift) (vollständiger Name) „ ___ „____ ___ Stadt „___“____ ___ Stadt

Arbeitsschutzanweisungen für Büroangestellte

1. Allgemeine Sicherheitsanforderungen

1.1. Ein Büroangestellter ist verpflichtet, die im Unternehmen geltenden internen Arbeitsvorschriften und Arbeitspläne einzuhalten, die Folgendes festlegen: Beginn und Ende der Arbeit (Schichten), Ruhe- und Essenspausen, das Verfahren zur Gewährung von Ruhetagen und Wechselschichten und andere Fragen der Arbeitszeitnutzung.

Zu den Büroangestellten im Sinne dieser Anleitung gehören: ________ __________________________________________________________________________. (Geben Sie die Positionen der Mitarbeiter an, die als Büroangestellte eingestuft sind.)

1.2. Ein Büroangestellter muss:

Verwenden Sie gebrauchsfähige Schalter, Steckdosen, Stecker, Steckdosen und andere elektrische Armaturen.

Eingeschaltete Geräte und Elektrogeräte nicht unbeaufsichtigt lassen, elektrische Beleuchtung (außer Notbeleuchtung) nach Arbeitsende ausschalten;

Rauchen nur in speziell dafür vorgesehenen und ausgestatteten Bereichen;

Wenn Sie bei der Arbeit brennbare und entzündliche Stoffe verwenden, bringen Sie diese an einen feuersicheren Ort und lassen Sie nach Abschluss der Arbeiten kein gebrauchtes Reinigungsmittel im Raum zurück;

Beachten Sie die aktuellen Brandschutzbestimmungen in der Russischen Föderation.

1.3. Ein Büroangestellter muss die Regeln der persönlichen Hygiene beachten:

Kommen Sie in sauberer Kleidung und Schuhen zur Arbeit;

Überwachen Sie ständig die Sauberkeit Ihres Körpers, Ihrer Hände und Haare.

Waschen Sie Ihre Hände nach dem Toilettengang, dem Berühren kontaminierter Gegenstände und nach Beendigung der Arbeit mit Seife.

1.4. Bei Verstößen (Nichteinhaltung) der Anforderungen der Arbeitsschutzvorschriften unterliegt ein Büroangestellter einer disziplinarischen und in geeigneten Fällen einer finanziellen und strafrechtlichen Haftung gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation und den örtlichen Vorschriften.

1.5. Am Arbeitsplatz erhält ein Büroangestellter eine Erstunterweisung zum Thema Arbeitssicherheit und durchläuft:

Praktikum;

Schulung in den Konstruktions- und Betriebsregeln der verwendeten Geräte;

Prüfung von Kenntnissen über elektrische Sicherheit (bei Verwendung von Geräten, die über ein Stromnetz mit Strom versorgt werden), theoretischen Kenntnissen und erworbenen Fähigkeiten in sicheren Arbeitsmethoden.

1.6. Während der Arbeit wird ein Büroangestellter wiederholt – alle sechs Monate – zum Thema Arbeitssicherheit am Arbeitsplatz unterwiesen.

2. Sicherheitsanforderungen vor Arbeitsbeginn

2.1. Ein Büroangestellter ist verpflichtet, den Arbeitsbereich für sicheres Arbeiten vorzubereiten:

Überprüfen Sie die Ausstattung des Arbeitsplatzes;

Überprüfen Sie durch externe Inspektion die ausreichende Beleuchtung und Funktionsfähigkeit von Schaltern und Steckdosen;

Überprüfen Sie die elektrische Ausrüstung (Überprüfung der Vollständigkeit und Zuverlässigkeit der Befestigungsteile; Überprüfung der Funktionsfähigkeit des Kabels (Kabels) durch externe Inspektion; Überprüfung der einwandfreien Funktion des Schalters; Verwendung nur Standardgeräte).

2.2. Ein Büroangestellter ist verpflichtet, festgestellte Mängel an elektrischen Geräten dem Vorgesetzten zu melden und fehlerhafte elektrische Geräte nicht zu bedienen.

2.3. Schalten Sie elektrische Geräte ein, indem Sie einen funktionierenden Stecker in eine funktionierende Steckdose für Haushaltsgeräte stecken.

2.4. Ein Büroangestellter ist verpflichtet, bei der Arbeit mit elektrischen Geräten für Ordnung am Arbeitsplatz zu sorgen.

2.5. Beim Arbeiten mit elektrischen Geräten ist Folgendes verboten:

Lassen Sie elektrische Geräte ohne Aufsicht eingeschaltet.

Geben Sie elektrische Geräte an Personen weiter, die nicht berechtigt sind, damit zu arbeiten.

Schutzausrüstung entfernen;

Zum Trennen am Versorgungskabel ziehen;

Halten Sie Ihren Finger am Schalter, wenn Sie elektrische Geräte bewegen.

Ziehen, verdrehen und biegen Sie das Versorgungskabel;

Platzieren Sie Fremdkörper auf dem Kabel (Kabel);

Achten Sie darauf, dass das Kabel (Kabel) nicht mit heißen oder warmen Gegenständen in Berührung kommt.

2.6. Ein Büroangestellter ist verpflichtet, nur die Arbeiten mit elektrischen Geräten auszuführen, für die das elektrische Gerät bestimmt ist.

2.7. Wird bei der Arbeit eine Fehlfunktion eines Elektrogeräts festgestellt oder spürt die damit arbeitende Person zumindest einen schwachen Strom, ist die Arbeit sofort einzustellen und das defekte Elektrogerät zur Überprüfung oder Reparatur einzureichen.

2.8. Das Ausschalten elektrischer Geräte muss wie folgt erfolgen:

Während einer Arbeitspause;

Am Ende des Arbeitsprozesses.

3. Sicherheitsanforderungen während des Betriebs

3.1. Ein Büroangestellter darf nur die Arbeiten ausführen, für die er eine Schulung und Arbeitsschutzunterweisung erhalten hat und zu denen er von dem für die sichere Arbeitsausführung verantwortlichen Mitarbeiter autorisiert wurde.

3.2. Vertrauen Sie Ihre Arbeit nicht Fremden an.

3.3. Am Arbeitsplatz sollte ein Büroangestellter keine Handlungen vornehmen, die zu einem Unfall führen könnten:

Schaukeln Sie nicht auf dem Stuhl;

Berühren Sie keine freiliegenden Drähte;

Bedienen Sie das Gerät nicht mit nassen Händen;

Schwingen Sie keine scharfen oder schneidenden Gegenstände.

3.4. Befolgen Sie die Bewegungsregeln in den Räumlichkeiten und auf dem Gelände der Organisation und nutzen Sie nur ausgewiesene Durchgänge. Blockieren Sie keine gekennzeichneten Durchgänge und Durchgänge.

3.5. Bewahren Sie die Dokumentation in Schränken in einem speziell ausgestatteten Büro auf.

3.6. Da die meiste Zeit der Arbeit am Computer gewidmet wird, ist es notwendig, alle zwei Stunden eine Pause von 15 Minuten einzulegen, um die allgemeine körperliche Ermüdung zu reduzieren.

3.7. Während der Arbeit ist es einem Büroangestellten untersagt:

Sorgen Sie dafür, dass der Arbeitsplatz mit Papier vollgestopft ist, um die Ansammlung von organischem Staub zu verhindern;

Schalten Sie den Strom aus, während Sie eine aktive Aufgabe ausführen.

Führen Sie häufige Netzwechsel durch.

Schalten Sie sehr kühle Geräte ein (im Winter von draußen mitgebracht);

Öffnen und reparieren Sie Geräte selbst.

4. Sicherheitsanforderungen in Notfallsituationen

4.1. In einer Notfallsituation sollten Sie die umliegenden Personen auf die Gefahr aufmerksam machen und gemäß dem Notfallplan handeln.

4.2. Im Falle eines Brandes oder Feuers müssen Sie dies sofort der Feuerwehr melden, die umstehenden Personen durch Rufen warnen und Maßnahmen zum Löschen des Feuers ergreifen.

4.3. Im Falle einer Verletzung, einer Vergiftung oder einer plötzlichen Erkrankung unterbrechen Sie die Arbeit und suchen Sie Hilfe bei einem Arzt. Im Falle seiner Abwesenheit leisten Sie sich selbst oder anderen Opfern Erste Hilfe, melden Sie den Vorfall Ihrem direkten Vorgesetzten und handeln Sie dann gemäß seinen Anweisungen .

4.4. In lebens- und gesundheitsgefährdenden Situationen den Gefahrenbereich verlassen.

5. Sicherheitsanforderungen nach Abschluss der Arbeiten

5.1. Am Ende der Arbeit muss der Büroangestellte den Arbeitsplatz reinigen.

5.2. Ein Büroangestellter muss:

Elektrische Geräte trennen;

Überprüfen Sie den Brandschutzzustand des Büros.

Schließen Sie die Fenster, schalten Sie das Licht aus, schließen Sie die Türen.

Bekannt gemacht:

"____"____________ ___ G. ___________________/_________________


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ARBEITSSICHERHEITSHINWEISE FÜR BÜROANGESTELLTE

1. Allgemeine Sicherheitsanforderungen

1.1. Ein Büroangestellter ist verpflichtet, die im Unternehmen geltenden internen Arbeitsvorschriften und Arbeitspläne einzuhalten, die Folgendes festlegen: Beginn und Ende der Arbeit (Schichten), Ruhe- und Essenspausen, das Verfahren zur Gewährung von Ruhetagen und Wechselschichten und andere Fragen der Arbeitszeitnutzung. Zu den Büroangestellten im Sinne dieser Anleitung zählen: ________________________________________________ _________________________________________________________. (Geben Sie die Positionen der Mitarbeiter an, die als Büroangestellte eingestuft sind.)

1.2. Ein Büroangestellter ist verpflichtet: – gebrauchsfähige Schalter, Steckdosen, Stecker, Steckdosen und andere elektrische Geräte zu verwenden; – eingeschaltete Geräte und Elektrogeräte nicht unbeaufsichtigt lassen, elektrische Beleuchtung (außer Notbeleuchtung) nach Arbeitsende ausschalten; – Rauchen Sie nur in speziell dafür vorgesehenen und ausgestatteten Bereichen; Wenn Sie bei der Arbeit brennbare und brennbare Stoffe verwenden, bringen Sie diese an einen feuersicheren Ort und lassen Sie nach Abschluss der Arbeiten kein gebrauchtes Reinigungsmittel im Raum zurück. – die geltenden Brandschutzbestimmungen einhalten.

1.3. Ein Büroangestellter ist verpflichtet, die Regeln der persönlichen Hygiene einzuhalten: – Kommen Sie in sauberer Kleidung und Schuhen zur Arbeit; – ständig die Sauberkeit des Körpers, der Hände und der Haare überwachen; – Waschen Sie Ihre Hände mit Seife nach dem Toilettengang, dem Berühren kontaminierter Gegenstände und nach Beendigung der Arbeit.

1.4. Bei Verstößen (Nichteinhaltung) der Anforderungen der Arbeitsschutzvorschriften unterliegt ein Büroangestellter der disziplinarischen und gegebenenfalls finanziellen und strafrechtlichen Haftung gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation und den örtlichen Vorschriften.

1.5. Am Arbeitsplatz erhält ein Büroangestellter eine Erstunterweisung zum Arbeitsschutz und absolviert: – ein Praktikum; – Schulung in den Konstruktions- und Betriebsregeln der verwendeten Geräte; – Prüfung von Kenntnissen zur elektrischen Sicherheit (bei der Verwendung von Geräten, die über ein Stromnetz betrieben werden), theoretischen Kenntnissen und erworbenen Fähigkeiten in sicheren Arbeitsmethoden.

1.6. Während der Arbeit wird ein Büroangestellter wiederholt – alle sechs Monate – zum Thema Arbeitssicherheit am Arbeitsplatz unterwiesen.

2. Sicherheitsanforderungen vor Arbeitsbeginn

2.1. Ein Büroangestellter ist verpflichtet, den Arbeitsbereich für sicheres Arbeiten vorzubereiten: – Überprüfen Sie die Ausstattung des Arbeitsplatzes; – durch externe Inspektion die ausreichende Beleuchtung und Funktionsfähigkeit von Schaltern und Steckdosen prüfen; – Führen Sie eine Inspektion der elektrischen Ausrüstung durch (Überprüfung der Vollständigkeit und Zuverlässigkeit der Befestigung von Teilen; Überprüfung der Funktionsfähigkeit des Kabels (Kabels) durch externe Inspektion; Überprüfung der einwandfreien Funktion des Schalters; Verwendung nur Standardgeräte).

2.2. Ein Büroangestellter ist verpflichtet, festgestellte Mängel an elektrischen Geräten dem Vorgesetzten zu melden und fehlerhafte elektrische Geräte nicht zu bedienen.

2.3. Schalten Sie elektrische Geräte ein, indem Sie einen funktionierenden Stecker in eine funktionierende Steckdose für Haushaltsgeräte stecken.

2.4. Ein Büroangestellter ist verpflichtet, bei der Arbeit mit elektrischen Geräten für Ordnung am Arbeitsplatz zu sorgen.

2.5. Bei der Arbeit mit elektrischen Geräten ist es verboten: – die elektrischen Geräte unbeaufsichtigt eingeschaltet zu lassen; – Elektrische Geräte an Personen weitergeben, die nicht berechtigt sind, damit zu arbeiten; – Schutzausrüstung entfernen; – Zum Trennen am Versorgungskabel ziehen; – Halten Sie Ihren Finger am Schalter, wenn Sie elektrische Geräte bewegen. – Ziehen, verdrehen und biegen Sie das Versorgungskabel; – Platzieren Sie Fremdkörper auf dem Kabel (Kabel). – Lassen Sie das Kabel (Kabel) mit heißen oder warmen Gegenständen in Berührung kommen.

2.6. Ein Büroangestellter ist verpflichtet, nur die Arbeiten mit elektrischen Geräten auszuführen, für die das elektrische Gerät bestimmt ist.

2.7. Wird bei der Arbeit eine Fehlfunktion eines Elektrogeräts festgestellt oder spürt die damit arbeitende Person zumindest einen schwachen Strom, ist die Arbeit sofort einzustellen und das defekte Elektrogerät zur Überprüfung oder Reparatur einzureichen.

2.8. Elektrische Geräte müssen ausgeschaltet sein: – während einer Arbeitspause; – am Ende des Arbeitsprozesses.

3. Sicherheitsanforderungen während des Betriebs

3.1. Ein Büroangestellter darf nur die Arbeiten ausführen, für die er eine Schulung und Arbeitsschutzunterweisung erhalten hat und zu denen er von dem für die sichere Arbeitsausführung verantwortlichen Mitarbeiter autorisiert wurde.

3.2. Vertrauen Sie Ihre Arbeit nicht Fremden an.

3.3. Am Arbeitsplatz sollte ein Büroangestellter keine Handlungen ausführen, die zu einem Unfall führen könnten: – Nicht auf einem Stuhl schwingen; – Berühren Sie keine freiliegenden Drähte. – Bedienen Sie das Gerät nicht mit nassen Händen; – Schwingen Sie keine scharfen oder schneidenden Gegenstände.

3.4. Befolgen Sie die Bewegungsregeln in den Räumlichkeiten und auf dem Gelände der Organisation und nutzen Sie nur ausgewiesene Durchgänge. Blockieren Sie keine gekennzeichneten Durchgänge und Durchgänge.

3.5. Bewahren Sie die Dokumentation in Schränken in einem speziell ausgestatteten Büro auf.

3.6. Da die meiste Zeit der Arbeit am Computer gewidmet wird, ist es notwendig, alle zwei Stunden eine Pause von 15 Minuten einzulegen, um die allgemeine körperliche Ermüdung zu reduzieren.

3.7. Während der Arbeit ist es einem Büroangestellten untersagt: – den Arbeitsplatz mit Papier vollzustopfen, um die Ansammlung von organischem Staub zu verhindern; – Schalten Sie den Strom aus, während Sie eine aktive Aufgabe ausführen. – häufige Netzwechsel vornehmen; – Schalten Sie sehr kühle Geräte ein (im Winter von draußen mitgebracht); – Geräte selbstständig öffnen und reparieren.

4. Sicherheitsanforderungen in Notfallsituationen

4.1. In einer Notfallsituation sollten Sie die umliegenden Personen auf die Gefahr aufmerksam machen und gemäß dem Notfallplan handeln.

4.2. Im Falle eines Brandes oder Feuers müssen Sie dies sofort der Feuerwehr melden, die umstehenden Personen durch Rufen warnen und Maßnahmen zum Löschen des Feuers ergreifen.

4.3. Im Falle einer Verletzung, einer Vergiftung oder einer plötzlichen Erkrankung unterbrechen Sie die Arbeit und suchen Sie Hilfe bei einem Arzt. Im Falle seiner Abwesenheit leisten Sie sich selbst oder anderen Opfern Erste Hilfe, melden Sie den Vorfall Ihrem direkten Vorgesetzten und handeln Sie dann gemäß seinen Anweisungen .

4.4. In lebens- und gesundheitsgefährdenden Situationen den Gefahrenbereich verlassen.

5. Sicherheitsanforderungen nach Abschluss der Arbeiten

5.1. Am Ende der Arbeit muss der Büroangestellte den Arbeitsplatz reinigen.

5.2. Ein Büroangestellter muss: – elektrische Geräte ausschalten; – Überprüfen Sie den Brandschutzzustand des Büros. – Fenster schließen, Licht ausschalten, Türen schließen.

Gesellschaft mit beschränkter Haftung "__________"

Best.-Nr._________

Tjumen Von „___“ __________20___

Zur Arbeitsorganisation zum Arbeitsschutz und zur Sicherheit von Büroangestellten.

Um gesunde und sichere Arbeitsbedingungen gemäß den „Grundlagen der Gesetzgebung der Russischen Föderation zum Arbeitsschutz“ zu schaffen.

ICH BESTELLE:

Genehmigen und in Kraft setzen ab __.__.____ die Anweisungen zum Arbeitsschutz und zur Sicherheit für Büroangestellte des Unternehmens „__________“

  1. Der Abteilungsleiter Nachname Initialen führt Einführungsschulungen für alle neuen Mitarbeiter durch.
  2. Für den Abteilungsleiter Nachname Initialen zur Führung eines Protokolls über die Registrierung der Einführungsschulung.

Überlassen Sie die Kontrolle über die Ausführung der Bestellung dem Leiter der Abteilung „Nachname Initialen“.

Generaldirektor __________

Anwendung

Zum Beschluss vom __.__._________

Anweisungen zum Arbeitsschutz für Büromitarbeiter des Unternehmens „__________“.

1. Allgemeine Sicherheitsanforderungen.

2. Sicherheitsanforderungen vor Arbeitsbeginn

3. Sicherheitsanforderungen während des Betriebs

4. Sicherheitsanforderungen in Notfallsituationen

5. Sicherheitsanforderungen nach Abschluss der Arbeiten

  1. Allgemeine Sicherheitsanforderungen

1.1. Geltungsbereich der Anleitung.

Diese Anweisung definiert Arbeitsschutzanforderungen für Büroangestellte der LLC „___________“ (im Folgenden als Mitarbeiter des Unternehmens bezeichnet).

1.2. Anforderungen an Mitarbeiter und Schulungen des Unternehmens.

1.2.1. Mitarbeiter, die zum ersten Mal oder erneut zur GmbH „_________“ kommen, dürfen erst nach Abschluss einer Einführungsunterweisung zum Arbeitsschutz und zur Sicherheit im Büro selbstständig arbeiten.

1.2.2. Jedes Briefing der Mitarbeiter des Unternehmens muss mit einer obligatorischen Bewertung ihres Verständnisses enden.

1.2.3. Die Durchführung von Briefings aller Art ist im Briefing-Protokoll mit der obligatorischen Unterschrift der Person, die das Briefing erhalten und durchgeführt hat, zu dokumentieren.

1.2.4. Jeder Mitarbeiter des Unternehmens muss:

  • wissen, wo das Erste-Hilfe-Set aufbewahrt wird;
  • im Notfall richtig handeln können.

1.3. Gefährliche und schädliche Produktionsfaktoren.

Die Arbeit der Mitarbeiter des Unternehmens kann mit dem Vorhandensein der folgenden gefährlichen und schädlichen Produktionsfaktoren einhergehen:

1.3.1. Arbeit an PCs – eingeschränkte motorische Aktivität, Monotonie und erhebliche visuelle Belastung;

1.3.2. Arbeiten mit Elektrogeräten (Beleuchtungsgeräte, Haushaltsgeräte, Drucker, Scanner und andere Arten von Bürogeräten) – erhöhte Spannung im Stromkreis;

1.3.3. Arbeiten außerhalb der Organisation (auf dem Weg zum Ort der Geschäftsreise und zurück) – fahrende Fahrzeuge (Autos und andere Transportmittel), unbefriedigender Zustand der Straßenoberfläche (Eis, unebene Straßen usw.)

1.4. Anforderungen an Arbeitsräume und Arbeitsplatzausstattung.

1.4.1. Räumlichkeiten, in denen Arbeitsplätze mit Personalcomputern untergebracht werden sollen, sollten mit Sonnenschutzvorrichtungen (Jalousien, Vorhänge usw.) ausgestattet sein.

1.4.2. Alle Räume mit Personalcomputern müssen über natürliches und künstliches Licht verfügen.

1.4.4. Um Staub in der Luft zu bekämpfen, ist eine Nassreinigung und regelmäßige Belüftung des Raumes erforderlich.

1.4.5. Der Arbeitsplatz sollte umfassen: einen Schreibtisch, einen Stuhl (Stuhl) mit verstellbarer Sitzhöhe.

1.5. Verantwortung der Mitarbeiter des Unternehmens.

Die Mitarbeiter des Unternehmens haften gemäß den geltenden Rechtsvorschriften für die Einhaltung der Anforderungen der Anweisungen sowie für Arbeitsunfälle und Unfälle, die durch ihr Verschulden verursacht wurden.

  1. 2. Sicherheitsanforderungen vor Arbeitsbeginn

Vor Arbeitsbeginn muss der Arbeitnehmer:

2.1. Kommen Sie rechtzeitig zur Arbeit, um Hektik und damit Stürze und Verletzungen zu vermeiden, während:

  • Gehen Sie keine Treppen hinauf oder hinunter;
  • Sitzen oder stützen Sie sich nicht auf Zäunen oder zufälligen Gegenständen.
  • auf Sicherheitszeichen und Signale achten und deren Anforderungen einhalten;
  • Beginnen Sie nicht mit der Arbeit, während Sie unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen.

2.2. Überprüfen Sie den Arbeitsplatz und die Ausrüstung. Entfernen Sie alle unnötigen Gegenstände.

2.3. Reinigen Sie den Bildschirm Ihres PCs von Staub. Passen Sie die Höhe und den Winkel des Bildschirms an.

2.4. Passen Sie die Stuhlhöhe an. Überprüfen Sie die Gebrauchstauglichkeit der Ausrüstung.

2.5. Melden Sie festgestellte Mängel und Störungen unverzüglich dem Vorgesetzten und beginnen Sie erst mit der Arbeit, wenn die Probleme behoben sind und die Erlaubnis des Vorgesetzten vorliegt.

2.6. Bei der Arbeit müssen die internen Arbeitsvorschriften eingehalten werden.

  1. 3. Sicherheitsanforderungen während des Betriebs

Bei der Arbeit im Büro müssen Mitarbeiter folgende Anforderungen erfüllen:

3.1. An Arbeitsplätzen, die mit Personalcomputern ausgestattet sind:

3.1.1. Ab dem Zeitpunkt der Feststellung der Schwangerschaft werden schwangere Frauen auf Arbeitsplätze versetzt, bei denen kein Personalcomputer zum Einsatz kommt, oder die Arbeitszeit ist auf höchstens 3 Stunden pro Arbeitsschicht begrenzt.

3.1.2. Der Bildschirm sollte 5 Grad unter Augenhöhe liegen und sich in einer geraden Ebene befinden oder zum Bediener hin geneigt sein (15 Grad).

3.1.3. Der Abstand zwischen den Augen des Bedieners und dem Bildschirm sollte zwischen 60 und 80 cm liegen.

3.1.4. Die örtliche Lichtquelle muss in Bezug auf den Arbeitsplatz so angeordnet sein, dass kein direktes Licht in die Augen gelangt, eine Fläche von 40 x 40 cm gleichmäßig ausleuchtet und keine blendende Blendung auf der Tastatur und anderem hervorruft Teile der Konsole sowie auf dem Bildschirm des Videoterminals in Richtung der Augen des Arbeiters.

3.1.5. Um visuelle und allgemeine Ermüdung zu reduzieren, sollten Sie nach jeder Stunde Bildschirmarbeit geregelte Pausen von 5 Minuten einlegen, in denen Sie sich ausruhen können.

3.1.6. Es ist notwendig, den Arbeitsplatz den ganzen Arbeitstag über aufgeräumt und sauber zu halten. Während der Arbeitsschicht muss der Bildschirm mindestens einmal von Staub befreit werden.

3.1.7. Während der Arbeit ist es verboten:

  • Berühren Sie die Rückseite der Systemeinheit (Prozessor), wenn das Gerät eingeschaltet ist.
  • Anschlüsse von Schnittstellenkabeln von Peripheriegeräten bei eingeschaltetem Strom umschalten;
  • die Oberseite der Geräte mit Papieren und Fremdkörpern überladen;
  • zulassen, dass der Arbeitsplatz unordentlich wird;
  • Schalten Sie den Strom aus, während Sie eine aktive Aufgabe ausführen.
  • verhindern, dass Feuchtigkeit auf die Oberfläche der Systemeinheit (Prozessor), des Monitors, der Arbeitsfläche der Tastatur, der Festplatten, des Druckers und anderer Geräte gelangt;
  • Schalten Sie sehr kühle Geräte ein (im Winter von draußen mitgebracht);
  • Geräte selbstständig öffnen und reparieren.
  • Verwenden Sie Wechselspeichermedien von geringer Qualität und andere Organisationen, um eine Infektion Ihres Computers mit Viren zu vermeiden.

3.2. Bei der Arbeit mit Elektrogeräten und Bürogeräten (Personalcomputer, Drucker, Scanner, Fotokopierer, Faxgeräte, elektrische Haushaltsgeräte, Beleuchtungsgeräte),

3.2.1. Der Arbeitnehmer muss Folgendes überprüfen:

3.2.1.1. Leistungsschalter und elektrische Sicherungen müssen immer in einwandfreiem Zustand sein.

3.2.1.2. Die Isolierung von Elektroleitungen, Elektrogeräten, Schaltern, Steckdosen, Lampenfassungen und Lampen sowie Kabeln, mit denen Elektrogeräte an das Stromnetz angeschlossen werden, war in gutem Zustand.

3.2.1.3. Verwenden Sie zum Erhitzen von Wasser nur zertifizierte Elektrogeräte mit geschlossener Spirale und automatischer Abschaltung sowie feuerfeste Ständer.

3.2.2. Einem Mitarbeiter ist Folgendes untersagt:

  • Verwenden Sie fehlerhafte Elektrogeräte und Leitungen.
  • Reinigen Sie die eingeschalteten Beleuchtungsgeräte und elektrischen Lampen von Schmutz und Staub.
  • Elektrogeräte selbst reparieren;
  • Hängen Sie elektrische Drähte an Nägel, Metall- und Holzgegenstände, verdrillen Sie den Draht, verlegen Sie Drähte und Kabel an Wasserleitungen und Heizkörpern, hängen Sie etwas an die Drähte, ziehen Sie den Stecker am Kabel aus der Steckdose;
  • Berühren Sie gleichzeitig einen Personalcomputer und mit dem Boden verbundene Geräte (Heizkörper, Wasserhähne, Rohre usw.) sowie elektrische Leitungen, die nicht isoliert oder umzäunt sind, mit stromführenden Teilen elektrischer Geräte, Apparate und Geräte (Steckdosen, Patronen). , Schalter, Sicherungen);
  • Verwenden Sie elektrische Haushaltsgeräte und tragbare Lampen, die für den Innenbereich bestimmt sind, im Freien.
  • verwenden Sie selbstgebaute Elektroheizgeräte und Elektrogeräte mit offener Spirale;
  • Treten Sie auf tragbare Elektrokabel, die auf dem Boden liegen.

3.2.3. Bei Stromausfall und beim Verlassen des Arbeitsplatzes das Gerät ausschalten.

3.3. Auf dem Weg zu und von Ihrer Geschäftsreise:

3.3.1. Vermeiden Sie extreme Bedingungen entlang der Strecke.

3.3.2. Beachten Sie die Verkehrsregeln und Verhaltensregeln in Fahrzeugen.

3.3.3. Seien Sie vorsichtig, wenn Sie Fahrzeugen und anderen Hindernissen ausweichen, die die Sicht auf die Fahrbahn einschränken.

3.3.4. Bei ungünstigen Wetterbedingungen (Eis, Schneefall, Nebel) ist besondere Vorsicht geboten.

  1. 4. Sicherheitsanforderungen in Notfallsituationen

4.1. Unterbrechen Sie die Arbeit sofort, schalten Sie den Personalcomputer und andere elektrische Geräte aus und melden Sie sich beim Arbeitsleiter, wenn:

  • es wurden mechanische Schäden und andere Mängel an der elektrischen Ausrüstung und Verkabelung festgestellt;
  • während des Gerätebetriebs kommt es zu einem erhöhten Geräuschpegel;
  • es kommt zu einer erhöhten Wärmeentwicklung der Geräte;
  • Das Bildschirmflackern hört nicht auf;
  • Auf dem Bildschirm springt Text.
  • es riecht nach Brand und Rauch;
  • Die Stromversorgung wurde unterbrochen.

4.2. Beginnen Sie erst mit der Arbeit, wenn die Störungen vollständig behoben sind.

4.3. Im Falle eines Brandes oder Brandes müssen die Arbeiter die Arbeit sofort einstellen, Elektrogeräte ausschalten, die Feuerwehr rufen, den Arbeitsleiter informieren und mit der Beseitigung des Feuers mithilfe der verfügbaren primären Feuerlöschausrüstung beginnen.

4.4. Befreien Sie im Falle einer Verletzung zunächst das Opfer vom traumatischen Faktor, benachrichtigen Sie den Arbeitsleiter, rufen Sie ärztliche Hilfe an, leisten Sie dem Opfer Erste Hilfe und lassen Sie die Situation nach Möglichkeit bis zur Untersuchung der Ursachen unverändert Der Unfall beginnt.

  1. 5. Sicherheitsanforderungen nach Abschluss der Arbeiten

5.1. Räumen Sie Ihren Arbeitsplatz auf.

5.2. Schalten Sie das Gerät aus und schalten Sie es stromlos.

5.3. Bei Schichtarbeit ist der Arbeitsplatz jeder Schicht in betriebsbereitem Zustand zu übergeben.

5.4. Beim Verlassen des Gebäudes ist ein Mitarbeiter des Unternehmens verpflichtet:

  • Stellen Sie sicher, dass kein fließender Verkehr herrscht.
  • - ZUM ARBEITSSICHERHEIT FÜR FACH-, IT-, VERWALTUNGS- UND FÜHRUNGSPERSONAL