Das Verfahren zur Durchführung von Forschungsarbeiten. Das Verfahren zur Durchführung und Akzeptanz von Forschungsstadien und Forschung im Allgemeinen Methoden zur Bewertung der wissenschaftlichen und technischen Wirksamkeit der Forschung

Das Verfahren zur Durchführung und Annahme von Phasen der Forschungs- und Entwicklungsarbeit wird im Allgemeinen durch GOST 15.101-98 geregelt.

Durchführung von Forschungsarbeiten

Bei der Durchführung von Forschungsarbeiten ist die Einhaltung der Anforderungen der technischen Spezifikationen sicherzustellen, einschließlich der Entwicklung und Umsetzung folgender Anforderungen:

Gewährleistung der Sicherheit des menschlichen Lebens und der Gesundheit sowie des Umweltschutzes, der Kompatibilität und der Austauschbarkeit;

Zur Standardisierung, Vereinheitlichung und messtechnischen Unterstützung;

Durch die Einschränkung des Spektrums der verwendeten Materialien und Komponenten;

Über den wirtschaftlichen und rationellen Einsatz von Brennstoff-, Energie- und Materialressourcen bei der Herstellung und dem Betrieb geschaffener Produkte.

Die Umsetzung von Anforderungen zur Gewährleistung der Sicherheit des menschlichen Lebens und der Gesundheit sowie des Umweltschutzes sollte die Identifizierung gefährlicher und schädlicher Gegenstände und Einflussfaktoren sowie die Bildung der erforderlichen Anforderungen zur Beseitigung des Einflusses dieser Faktoren auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt sowie die Entwicklung umfassen geeigneter Maßnahmen.

Die Entwicklung und Umsetzung von Anforderungen zur Standardisierung und Vereinheitlichung erstellter Produktmuster erfolgt gemäß den Anforderungen des nationalen Normungssystems und technischen Spezifikationen.

Bei der Entwicklung von Vorschlägen zur Vereinheitlichung sollten die Möglichkeit der Verwendung entlehnter Komponenten bei der Gestaltung eines Produktmusters, das blockmodulare Designprinzip, die Verwendung des Produktmusters und seiner Komponenten als Grundlage für die Erstellung ihrer Modifikationen sowie Vorschläge für berücksichtigt werden Es sollten parametrische und standardisierte Serien von Bauteilen entwickelt werden, die Verwendung standardisierter Strukturelemente, Komponenten, Materialien und Rohstoffe bei der Gestaltung des Produkts sowie die Verwendung standardisierter Design- und Technologielösungen sowie fortschrittlicher Technologien.

Die Arbeiten zur messtechnischen Unterstützung erfolgen gemäß den Anforderungen zwischenstaatlicher Normen zur Gewährleistung der Einheitlichkeit der Messungen.

Es werden Anforderungen zur Begrenzung des Spektrums der verwendeten Materialien und Komponenten entwickelt, um die Verwendung von Materialien und Komponenten zu verhindern, die veraltet oder nicht erfolgsversprechend sind oder den technischen Eigenschaften des erstellten Produktmusters nicht entsprechen.

Patentrecherchen werden in allen Phasen der Forschung durchgeführt. Inhalt und Umfang der Patentrecherche werden in der Leistungsbeschreibung und im Vertrag festgelegt.

Methodische Unterstützung bei der Durchführung der Arbeiten zu den oben genannten Punkten zu leisten, an der Umsetzung der Forschungsarbeit bei der Betrachtung ihrer Ergebnisse oder ihrer Phasen mitzuwirken, den wissenschaftlichen und technischen Stand der Forschungsarbeit zu beurteilen, ONTD zu überprüfen und Schlussfolgerungen dazu zu ziehen, sich an der Kontrolle und Abnahme der Forschungsarbeiten und ihrer Phasen zu beteiligen. Im Rahmen eines Vertrags mit dem FuE-Auftragnehmer können die führenden Forschungsinstitute für die Art der Technologie oder andere spezialisierte Organisationen, einschließlich derjenigen in den Bereichen Technologie und Materialwissenschaften, beteiligt sein.

Die Anforderungen der technischen Spezifikationen werden erfüllt durch:

- in der Phase der Wahl der Forschungsrichtungen- durch Untersuchung von Sicherheits- und Umweltfragen, Bildung der notwendigen Anforderungen und Entwicklung von Maßnahmen zu deren Umsetzung;

- auf der Stufe der theoretischen und experimentellen Forschung- durch Klärung und experimentelle Überprüfung dieser Anforderungen bei der Herstellung und Erprobung von Prototypen;

- in der Phase der Verallgemeinerung und Bewertung von Forschungsergebnissen- durch Aufnahme aktualisierter Anforderungen in das ONTD.

Die Wirksamkeit und Angemessenheit der entwickelten Anforderungen und der zu ihrer Umsetzung ergriffenen Maßnahmen werden im Rahmen der Abnahme der Forschungs- und Entwicklungsstufen sowie der Forschung insgesamt beurteilt und in Abnahmebescheinigungen und Baumusterprüfberichten widergespiegelt.

Um die Möglichkeit der Erstellung eines Produktmusters experimentell zu testen und dessen technische Eigenschaften zu bestimmen, die Richtigkeit der Ergebnisse der theoretischen Forschung zu überprüfen und die optimale technische und gestalterisch-technologische Lösung auszuwählen und im Rahmen der Durchführung der Forschung gegebenenfalls Muster zu erstellen. Ups, Modelle, Versuchsmuster (im Folgenden Mock-ups genannt).

Die Notwendigkeit, Prototypen zu entwickeln, herzustellen und zu testen, ist in der Leistungsbeschreibung für Forschungsarbeiten und dem Vertrag für deren Umsetzung festgelegt.

Layouts werden in der Regel nach Entwurfsunterlagen erstellt. Es ist erlaubt, Modelle gemäß der Arbeitsentwurfsdokumentation anzufertigen.

Die Prüfung von Prototypen erfolgt nach den genehmigten Programmen und Methoden des Forschungsleiters, die mit dem Kunden aufgrund seiner Entscheidung vereinbart werden.

Die Testergebnisse der Prototypen werden in einem Testbericht (Act) dokumentiert.

Planung und Leitung von Forschungsarbeiten

Benennung des Forschungsteams der Autoren. Für jedes zur Bearbeitung angenommene Forschungsthema wird auf Anordnung des Trägers (in der Regel aus dem Kreis der Forschungsabteilungen) ein Autorenteam bestehend aus einem wissenschaftlichen Betreuer, einem verantwortlichen Testamentsvollstrecker und Testamentsvollstreckern bestellt. Unmittelbare Organisatoren der Forschungsaktivitäten sind der wissenschaftliche Leiter und der verantwortliche Geschäftsführer.

Der wissenschaftliche Leiter der Forschungsarbeit wird aus dem Kreis der Leiter der Durchführungsorganisation, der Leiter der Forschungseinheiten, ihrer Stellvertreter und der am besten ausgebildeten Mitarbeiter mit akademischem Abschluss, Erfahrung in der Führung eines Autorenteams und guten organisatorischen Fähigkeiten ernannt. Er organisiert und beteiligt sich persönlich an der Forschung, ist verantwortlich für die Qualität, Vollständigkeit und Aktualität der Entwicklung des untersuchten Problems, die Erstellung der Berichtsdokumentation, Neuheit, wissenschaftliches Niveau, praktische Bedeutung, Gültigkeit und Verlässlichkeit der erzielten Ergebnisse, Organisation und methodische Unterstützung der Studie.

Der verantwortliche Forschungsleiter wird in der Regel aus dem Kreis der Abteilungsleiter, ihrer Stellvertreter und der erfahrensten Chefwissenschaftler und führenden Wissenschaftler ernannt. Er führt die Forschung gemäß dem genehmigten Arbeitsprogramm durch und ist verantwortlich für die Organisation und Qualität der Entwicklung der Planungs-, Buchhaltungs- und Berichtsdokumentation für die Forschung, die Vorbereitung von Sitzungen (Seminaren) zum Thema und die Sicherstellung der Einhaltung der Anforderungen des Geheimhaltungsregimes bei der Durchführung und Ausführung der Dokumentation sowie für die wissenschaftliche Validität, Qualität und Aktualität wissenschaftlicher Ergebnisse.

Entwicklung eines Arbeitsprogramms zur Durchführung von Forschungsarbeiten. Der leitende (verantwortliche) Ausführende entwickelt gemeinsam mit dem wissenschaftlichen Betreuer, geleitet von den technischen Spezifikationen und der Vereinbarung, ein Arbeitsprogramm für die Umsetzung der Forschungsarbeiten. Es wird vom wissenschaftlichen Betreuer unterzeichnet und vom Leiter der Organisation genehmigt.

Das Arbeitsprogramm ist im Wesentlichen selbst ein Produkt wissenschaftlicher Tätigkeit. Grundlage für die Erstellung sind die bei der Vorstudie zum geplanten Thema gewonnenen Informationen über den Forschungsgegenstand, die Ziele, Zielsetzungen der Forschungsarbeit und die Möglichkeiten zu deren Erreichung und Lösung. Das Arbeitsprogramm organisiert den Gruppenforschungsprozess über seine gesamte Dauer. Typischerweise umfasst es:

− Begründung und Darstellung der Ziele, Zielsetzungen und Ausrichtungen der Forschung;

− Methodik für die durchzuführende Arbeit und die Reihenfolge der Forschung zu spezifischen Themen, Verallgemeinerung und Analyse der gewonnenen Daten;

− integrierte Berechnung der Verteilung der Mitglieder des Autorenteams nach den untersuchten Fragestellungen und Aufgaben;

− Festlegung der Fristen für die Fertigstellung der Arbeiten, der Arbeitskosten und der Produktionsergebnisse;

− Vorschläge zur Umsetzung (Umsetzung) der prognostizierten Ergebnisse der Forschungsarbeit.

Das Arbeitsprogramm muss nicht nur festlegen, was zu tun ist, sondern auch, wie es zu tun ist, d. h. für jedes Thema werden Forschungsmethoden angegeben. Bei der Organisation der Arbeit an einem geplanten Forschungsthema muss das Autorenteam zunächst besonderes Augenmerk auf die Festlegung (Auswahl oder eigenständige Entwicklung) einer Forschungsmethodik, also einer Reihe von Methoden und Techniken zu deren Durchführung, legen. Bei der Auswahl einer Methodik fließen nicht nur persönliche Erfahrungen ein, sondern auch die Erfahrungen von Autorenteams. Es ist notwendig, hochqualifizierte Fachkräfte unterschiedlicher Profile in die Entwicklung eines Arbeitsprogramms einzubeziehen und dafür ausreichend Zeit einzuplanen. Zweifellos werden wissenschaftliche Teams bei der Durchführung von Forschungen in großem Umfang allgemeine wissenschaftliche Methoden anwenden – intuitiv-logische, logische, historische, heuristische, Extrapolation, Systemanalyse, Modellierung, empirische.

Lesen Sie auch:
  1. Biologische Voraussetzungen für die fortschreitende Entwicklung der Hominiden. Anthropogenese. Eigenschaften der Hauptbühnen.
  2. In der Entwicklungsgeschichte dokumentierter Qualitätssysteme lassen sich fünf Phasen unterscheiden, die teilweise als fünf Qualitätssterne dargestellt werden.
  3. Der Einfluss des Niltals auf die Zivilisationsbildung und den Menschentyp in Ägypten. Zivilisationsmerkmale der Hauptentwicklungsstadien des alten Ägypten.
  4. Der Einfluss der Natur Mesopotamiens auf die Zivilisationsbildung und den Menschentyp. Zivilisationsmerkmale der wichtigsten Entwicklungsstadien der Zivilisationen in Mesopotamien.
  5. Die Entstehung und Entwicklung der gewählten Sportart. Merkmale historischer Entwicklungsstadien. Herausragende Persönlichkeiten. Hauptwettbewerbe, berühmte Sportler.
  6. Frage 15. Die Hauptkomponenten eines Forschungsprogramms in der Werbung. Kurze Beschreibung der Hauptphasen der Studie.
  7. Prüfung, Einstellung und Inbetriebnahme von Lüftungs- und Klimaanlagen.
  8. Die Methode der kollektiven Ideengenerierung umfasst die Umsetzung der folgenden Phasen.

Nach Abschluss der Forschungsphase müssen deren Ergebnisse und das entwickelte ONTD im wissenschaftlichen und technischen (wissenschaftlichen) Rat (im Folgenden als STC bezeichnet) der Organisation, die die Forschung durchführt, oder in der Abteilung des wissenschaftlichen und technischen Rates mit dem überprüft werden Beteiligung des Kunden, des übergeordneten Forschungsinstituts für die Art der Technologie oder anderer interessierter Organisationen durch Entscheidung des Forschungsdurchführenden und des Kunden.

Die Ergebnisse der Betrachtung der Forschungsphase werden in einem Protokoll dokumentiert.

Die Abnahme der Forschungsphase besteht in der Überprüfung und Bewertung der Ergebnisse der durchgeführten Arbeiten, der Qualität des präsentierten ONTD und anderer Materialien für die Phase gemäß den Anforderungen der technischen Spezifikationen und des Vertrags sowie der Bestätigung der Forschungsergebnisse durch Testen von Modellen, sofern dies in den technischen Spezifikationen oder im Vertrag vorgesehen ist.

Zur Annahme einer Stufe werden vorgelegt: ein genehmigtes ONTD der abgeschlossenen Stufe, ein Entwurf des Abnahmeprogramms für die Stufe (sofern er entwickelt wurde), ein Protokoll über die Berücksichtigung der Forschungsphase beim STS (Abschnitte des STS) sowie andere technische Materialien, die in der Leistungsbeschreibung und im Vertrag vorgesehen sind.

Über die Forschungsphase entscheidet die Kommission.

Die Abnahmeergebnisse werden in einer Abnahmebescheinigung für die Forschungsphase dokumentiert, die von der Geschäftsführung des Forschungsträgers genehmigt wird. Das genehmigte Gesetz ist die Grundlage für die Berücksichtigung der abgeschlossenen Forschungsphase.

Grundlage für die Abnahme der gesamten Forschungsarbeit ist ein Auftrag (Anweisung) der Geschäftsführung des Forschungsauftraggebers und (oder) des Auftraggebers zur Abnahme der Forschungsarbeit.

In der Bestellung werden der Name der Forschungsarbeit, die Zusammensetzung der Kommission, die Ziele und Zielsetzungen der Kommission, der Ort und der Zeitpunkt der Arbeit sowie die Annahme der Forschungsarbeit angegeben.

Zur Annahme der Forschungsarbeit legt der Forschungsdurchführende vor:

· genehmigte technische Spezifikationen;

· genehmigte Abnahmebescheinigungen für abgeschlossene Forschungsphasen;

· genehmigter wissenschaftlicher und technischer Bericht über Forschungsarbeiten und andere ONTD über Forschungsarbeiten, die in den technischen Spezifikationen und im Vertrag vorgesehen sind;

· Layouts, Programme und Methoden zum Testen von Layouts, sofern in den technischen Spezifikationen und im Vertrag vorgesehen;

· andere Materialien, die von den Behörden vorgeschlagen wurden, die die technischen Spezifikationen oder das Forschungsakzeptanzprogramm genehmigt haben.

Die Abnahme von Forschungsarbeiten besteht darin, die Ergebnisse der durchgeführten Arbeiten auf Übereinstimmung mit den technischen Spezifikationen zu überprüfen und zu überprüfen, die Qualität der angenommenen technischen Lösungen zu analysieren und gegebenenfalls die Forschungsergebnisse durch Testmodelle zu bestätigen.

Bei der Annahme von Forschungsarbeiten werden das wissenschaftliche und technische Niveau der Forschung, die Validität der vorgeschlagenen Lösungen und Empfehlungen zur Umsetzung und Nutzung von Forschungsergebnissen zur Schaffung wettbewerbsfähiger Produkte und Dienstleistungen beurteilt.



Auf der Grundlage der Ergebnisse der Abnahme der Forschungsarbeit erstellt die Kommission eine Annahmeerklärung für die Forschungsarbeit, die vom Vorsitzenden und allen Mitgliedern der Kommission unterzeichnet und von der Geschäftsführung des Forschungsauftraggebers oder des Auftraggebers genehmigt wird.

Als Datum der Genehmigung der Forschungsannahmebescheinigung gilt das Datum des Abschlusses der Forschungsarbeit.

Die Umsetzung der Ergebnisse abgeschlossener Forschungsarbeiten erfolgt entsprechend den Empfehlungen der Forschungsabnahmebescheinigung.

Leistungsbeschreibung für Forschungsarbeiten zur Entwicklung von Produkten für industrielle und technische Zwecke. Zusammensetzung und Inhalt des Dokuments.

Die Leistungsbeschreibung für Forschungsarbeiten sollte aus folgenden Abschnitten bestehen:

1. Grundlage für die Arbeit , wobei der vollständige Name der Dokumente angegeben ist, auf deren Grundlage die Arbeiten durchgeführt werden; Beginn- und Enddatum der Arbeit;

2. Zweck und Ausgangsdaten der Arbeit , wo sie den Zweck der Forschung, die zu lösenden Probleme, angeben, ob diese Arbeit zum ersten Mal durchgeführt wird oder eine Fortsetzung der durchgeführten Arbeit ist, eine Liste von Forschungen, Entdeckungen, Erfindungen oder anderen Arbeiten auf der Grundlage von was diese Arbeit durchgeführt wird, sowie Informationen zu den technischen Eigenschaften des Analogons;

3. Phasen der Forschung – Geben Sie die Etappen, die Fristen für ihre Umsetzung durch die Darsteller und das Ende der Bühne an,



4. Grundvoraussetzungen für die Durchführung von Forschungsarbeiten , wo sie die grundlegenden technischen Anforderungen festlegen, die bei der Durchführung von Forschungsarbeiten beachtet werden müssen, im Allgemeinen geben sie die Anforderungen an die Nomenklatur der Parameter, Zahlenwerte, Genauigkeit der Wiedergabe äußerer Bedingungen, Methoden zur Modellierung von Forschungsobjekten, besondere Sicherheitsanforderungen bei der Durchführung an Arbeit, Anforderungen an die messtechnische Unterstützung;

5. Möglichkeit, Forschungsergebnisse umzusetzen , wo sie die geplante Nutzung der Forschungsergebnisse angeben, unter anderem für die Produktentwicklung, Methodenerstellung, Berechnungen, Tests;

6. Liste der technischen Dokumentation, die nach Abschluss der Arbeiten vorgelegt wird , wo sie die zur Prüfung und Annahme der Forschungsarbeit vorgelegten Dokumente sowie die Organisationen angeben, an die die Berichtsdokumentation gesendet wird;

7. Verfahren zur Begutachtung und Annahme von Forschungsarbeiten , wenn sie auf die Notwendigkeit einer Begutachtung durch Fachkollegen, der Annahme von Forschungsarbeiten durch die Kommission und der Erstellung von Zwischenberichten hinweisen;

8. Machbarkeitsstudie , wobei die erwarteten Vorteile neuer Produkte gegenüber bestehenden in- und ausländischen Analoga sowie die geschätzte wirtschaftliche Effizienz der Einführung dieser Produkte angegeben werden;

9. Anwendungen , wo Diagramme, Tabellen, Referenzlisten und Informationspatentmaterialien bereitgestellt werden, die für die Durchführung von Forschungsarbeiten erforderlich sind.


Allgemeine Anforderungen an die Organisation und Vorgehensweise bei der Durchführung von Entwicklungsarbeiten zur Entwicklung von Produkten für industrielle und technische Zwecke. Leistungsbeschreibung für Entwicklungsarbeiten zur Entwicklung von Produkten für industrielle und technische Zwecke. Zusammensetzung und Inhalt des Dokuments.

Allgemeine Anforderungen an die Organisation und das Verfahren zur Durchführung von Forschung und Entwicklung zur Entwicklung von Produkten für industrielle Zwecke.

Zwangsstörung – eine Reihe von Arbeiten zur Entwicklung der Design- und technischen Dokumentation für einen Prototyp, zur Herstellung und zum Testen eines Prototyps einer Pilotcharge, die zur Herstellung oder Modernisierung von Produkten hergestellt wurde.

Forschung und Entwicklung werden auf der Grundlage der Ergebnisse zuvor abgeschlossener Forschungen zur Entwicklung und zum Betrieb von Produkten mit ähnlichem Zweck oder Funktionsprinzip sowie auf der Grundlage einer Analyse der fortgeschrittenen Errungenschaften und des technischen Niveaus der in- und ausländischen Technologie durchgeführt .

Grundlage für die Durchführung der Konstruktions- und Entwicklungsarbeiten sind die vom Kunden genehmigten technischen Spezifikationen und die Vereinbarung (Vertrag) mit ihm.

Das Verfahren zur Durchführung einer Zwangsstörung umfasst:

1) Entwicklung der technischen Dokumentation (Design (CD) und Technologie (TD)),

2) Herstellung von Prototypen,

3) Prototypentests,

4) Akzeptanz der F&E-Ergebnisse;

Auf die Forschungs- und Entwicklungsphase folgt die Produktionsphase, die Folgendes umfasst:

1) Produktionsvorbereitung,

2) Produktionsentwicklung:

· Produktion von Installationsserien,

· Qualifikationstests.

QUALITÄTSMANAGEMENTSYSTEM

ANWEISUNGEN

BefehlDurchführung und Abnahme von Forschungsphasen

und Forschung im Allgemeinen

SKRIPT

KONTROLLKOPIE Nr. _____

UNKONTROLLIERTE KOPIE

VORWORT

1. ENTWICKELT: Leiter der wissenschaftlichen Abteilung

2. GENEHMIGT UND IN KRAFT GESETZT mit Beschluss des Rektors vom 12. Oktober 2011.

3. ENTWICKELT gemäß den Anforderungen von GOST R ISO Abschnitt 7.5.1.

4. EINGEFÜHRT Erste.

Dieser Standard darf weder ganz noch teilweise reproduziert, vervielfältigt oder als offizielles Dokument verbreitet werden

ohne Genehmigung der Staatlichen Medizinischen Akademie Omsk

Anwendungsgebiet

Begriffe, Definitionen und Abkürzungen

Allgemeine Bestimmungen

Das Verfahren zur Durchführung von Recherchen

Das Verfahren zur Annahme von Phasen der Forschungsarbeit

Das Verfahren zur Annahme von Forschungsarbeiten im Allgemeinen

Anwendungen

Vertragsform für die Durchführung von Forschungsarbeiten (experimentell, gestalterisch, technologisch).

· „Über Bildung“ (-1).

· „Über Wissenschaft und staatliche Wissenschafts- und Technikpolitik“ (vom 01.01.2001 Nr. 127-FZ).

· „Zu Änderungen bestimmter Rechtsakte der Russischen Föderation über die Gründung von Wirtschaftseinheiten durch aus Haushaltsmitteln finanzierte Wissenschafts- und Bildungseinrichtungen zum Zweck der praktischen Anwendung (Umsetzung) der Ergebnisse geistiger Tätigkeit“ (vom 2. August 2009 N 217 -FZ).

Zivilrecht (Teil vier), Haushalts- und Steuergesetzbuch der Russischen Föderation.

Staatliche Standards:

· Zwischenstaatlicher Standard. System zur Entwicklung und Inbetriebnahme von Produkten. „Verfahren zur Durchführung von Forschungsarbeiten“ GOST 15.101-98.

· GOST 7.32-2001 System der Standards für Information, Bibliothek und Veröffentlichung. „Bericht über Forschungsarbeiten. Struktur- und Gestaltungsregeln.“

Dekrete der Regierung der Russischen Föderation:

· Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 01.01.2001. N 71 „Über die Genehmigung der Musterordnung für eine Bildungseinrichtung höherer Berufsbildung (Hochschule).“

· „Über die Genehmigung der Verordnungen über die wissenschaftliche Tätigkeit von Hochschuleinrichtungen durch das Staatliche Komitee der Russischen Föderation für Hochschulbildung“ (Beschluss des Staatlichen Komitees für Hochschulbildung).

· Vorschriften „Über die Organisation der wissenschaftlichen Forschung, die von nachgeordneten Institutionen im Rahmen thematischer Pläne im Auftrag des Bildungsministeriums der Russischen Föderation durchgeführt und aus dem Bundeshaushalt finanziert wird“ (Verordnung des Bildungsministeriums der Russischen Föderation vom Januar 1, 2001 N2219).

· Vorschriften zur staatlichen Registrierung und Abrechnung offener Forschungs- und Entwicklungsarbeiten“ (Beschluss des Ministeriums für Wissenschaft und Technologie der Russischen Föderation vom 1. Januar 2001 Nr. 125).

3. BEGRIFFE, DEFINITIONEN UND ABKÜRZUNGEN

3.1. In dieser Norm werden die folgenden Begriffe mit entsprechenden Definitionen gemäß GOST R ISO 9000 und anderen Definitionen verwendet:

· Dokumentieren– das sind Informationen und das entsprechende Medium.


· Ministeriumsaufträge für wissenschaftliche Forschung– Hierbei handelt es sich um eine Vereinbarung zur Durchführung von Forschungsarbeiten an nachgeordneten Universitäten aus dem Bundeshaushalt [Gutachten über die Durchführung, Organisation und Ergebnisse der Forschungsaktivitäten an der Universität. Richtlinien. – M.: National Institute of Business, 2006. – 50 S. (Genehmigt durch Beschluss des Akkreditierungsausschusses des Föderalen Dienstes für die Aufsicht über Bildung und Wissenschaft vom 9. November 2006)].

· Kunde- Hierbei handelt es sich um ein Unternehmen (Organisation, Verein oder sonstige Wirtschaftseinheit), auf dessen Antrag oder Vertrag die Herstellung und (oder) Lieferung von Produkten (einschließlich wissenschaftlicher und technischer Produkte) erfolgt [GOST 15.101-98].

· Forschungskünstler– ein Unternehmen (Organisation, Verein oder andere Wirtschaftseinheit), das Forschungsarbeiten durchführt [GOST 15.101-98].

· Vertrag ist ein Handelsdokument, das zur Formalisierung von Transaktionen (einschließlich Außenhandel) für den Kauf und Verkauf von Produkten oder Dienstleistungen, einschließlich der Bereitstellung wirtschaftlicher und technischer Hilfe für das Ausland, verwendet wird [GOST 15.101-98].

· Wissenschaftliche und (oder) wissenschaftliche und technische Produkte ist ein wissenschaftliches und (oder) wissenschaftlich-technisches Ergebnis, einschließlich des Ergebnisses geistiger Tätigkeit, das zur Umsetzung bestimmt ist [Bundesgesetz „Über Wissenschaft und staatliche Wissenschafts- und Technikpolitik“ vom 1. Januar 2001 Nr. 127-FZ].

· Wissenschaftlich-Forschung (Forschungsarbeit)- Hierbei handelt es sich um eine Reihe theoretischer und (oder) experimenteller Studien, die mit dem Ziel durchgeführt werden, sinnvolle Ausgangsdaten zu erhalten, Prinzipien und Wege zur Entwicklung (Modernisierung) von Produkten zu finden. Unter einem Komplex theoretischer und (oder) experimenteller Forschung wird grundlegende, explorative, angewandte und experimentelle Forschung verstanden, als Ergebnis wird ein wissenschaftliches oder wissenschaftlich-technisches Ergebnis (Produkt) erzielt [GOST 15.101-98].

· Berichterstattung über wissenschaftliche und technische Dokumentation (RNTD) ist eine Reihe von Dokumenten, die objektive Informationen über den Inhalt und die Ergebnisse der Forschungsarbeit (Stufen der Forschungsarbeit) widerspiegeln und Empfehlungen für deren Verwendung enthalten.

· Leistungsbeschreibung für Forschungsarbeiten (TOR) – Dies ist das erste technische Dokument für die Durchführung von Forschungsarbeiten, das Anforderungen an Inhalt, Umfang und Zeitpunkt dieser Arbeit festlegt [GOST 15.101-98].

· Forschungsphase– Teil der Forschungsarbeit, der Gegenstand der Planung und Finanzierung ist.

3.2. In dieser Norm werden folgende Abkürzungen verwendet:

GOST – zwischenstaatlicher Standard

GOST R – nationaler Standard

F&E – wissenschaftliche Forschungsarbeit


NTS – Wissenschaftlicher und technischer Rat

PC – problematische Provision

OmSMA – Staatliche Medizinische Akademie Omsk

ONTD – Berichterstattung über wissenschaftliche und technische Dokumentation

TK – Leistungsbeschreibung für Forschungsarbeiten

FZ – Bundesgesetz

TsNIL – Zentrales Forschungslabor

4. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

4.1. Ziel und Aufgaben:

Zweck des Verfahrens ist die Bereitstellung von Informationen, organisatorischer und technischer Unterstützung für geplante und laufende Forschungsarbeiten in den Strukturabteilungen der Staatlichen Medizinischen Akademie Omsk.

Die Hauptziele des Verfahrens sind:

· Organisation und Übermittlung wissenschaftlicher und technischer Informationen zur staatlichen Registrierung und Abrechnung an höhere Behörden wissenschaftlicher und technischer Informationen;

· Sicherstellung der informativen, organisatorischen und technischen Umsetzung der Arbeiten zur Überwachung erstellter wissenschaftlicher oder wissenschaftlich-technischer Ergebnisse (Produkte) und deren anfänglicher Entwicklung (Umsetzung);

· Registrierung der Ergebnisse wissenschaftlicher und technischer Tätigkeiten.

4.2. Bei der Durchführung von Forschungsarbeiten ist die Einhaltung der Anforderungen der technischen Spezifikationen sicherzustellen, einschließlich der Entwicklung und Umsetzung folgender Anforderungen:

· Gewährleistung der Sicherheit des menschlichen Lebens und der Gesundheit sowie des Umweltschutzes, der Kompatibilität und der Austauschbarkeit;

· zur Standardisierung, Vereinheitlichung und messtechnischen Unterstützung;

· die Auswahl der verwendeten Materialien und Komponenten einzuschränken;

· über den wirtschaftlichen und rationellen Einsatz von Brennstoffen, Energie und materiellen Ressourcen bei der Herstellung und dem Betrieb der geschaffenen Produkte;

· Sicherstellung der Wettbewerbsfähigkeit der zur Herstellung geplanten Produkte.

4.3. Grundlage für die Durchführung von Forschungsarbeiten ist ein Vertrag (Vereinbarung) (Anhang A) mit dem Kunden – sofern ein Kunde vorhanden ist, technische Spezifikationen für Forschungsarbeiten (Anhang B), Kalenderplan für die Durchführung von Forschungsarbeiten (Anhang B) und (oder). Die Anlagen zum Vertrag sind das Protokoll der Vereinbarung über den Vertragspreis für wissenschaftliche und technische Produkte (Anhang D) und der Kostenvoranschlag für die Durchführung von Forschungsarbeiten (Anhang E).

4.4. Der Forschungsprozess besteht im Allgemeinen aus den folgenden Phasen:

· Wahl der Forschungsrichtung; durchgeführt mit dem Ziel, auf der Grundlage einer Analyse des Standes des untersuchten Problems unter Einbeziehung der Ergebnisse der Patentrecherche und einer vergleichenden Bewertung möglicher Lösungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung der Ergebnisse die optimale Option für die Forschungsrichtung zu ermitteln von Vorhersagestudien, die zu ähnlichen Problemen durchgeführt wurden;

· theoretische und experimentelle Forschung; mit dem Ziel durchgeführt, ausreichende theoretische und verlässliche experimentelle Forschungsergebnisse zur Lösung der der Forschungsarbeit gestellten Aufgaben zu erhalten;

· Verallgemeinerung und Bewertung von Forschungsergebnissen, Veröffentlichung von ONTD zur Forschungsarbeit; durchgeführt mit dem Ziel, die Wirksamkeit der erzielten Ergebnisse im Vergleich zum modernen wissenschaftlichen und technischen Niveau zu bewerten (einschließlich der Bewertung der Schaffung wettbewerbsfähiger Produkte und Dienstleistungen);

· Präsentation der Arbeiten zur Abnahme und deren Abnahme.

Die Phasen eines konkreten Forschungsvorhabens sowie die Notwendigkeit seiner Annahme müssen in der Leistungsbeschreibung und dem Vertrag für seine Durchführung festgelegt werden.

4.5. Um die Möglichkeit der Erstellung eines Produktmusters experimentell zu testen und dessen technische Eigenschaften zu bestimmen, die Richtigkeit der Ergebnisse der theoretischen Forschung zu überprüfen und die optimale technische und gestalterisch-technologische Lösung auszuwählen und im Rahmen der Durchführung der Forschung gegebenenfalls Muster zu erstellen. Ups, Modelle, Versuchsmuster (im Folgenden Mock-ups genannt).

4.6. Um den rechtzeitigen Abschluss der Forschungsarbeiten und ihrer Phasen, die Umsetzung der operativen Kontrolle über die Durchführung der Arbeiten und die Vorbereitung des ONTD sicherzustellen, entwickelt, koordiniert und genehmigt der Forschungsdurchführende bei Bedarf einen gemeinsamen Arbeitsplan für die Durchführung der Forschungsarbeiten** * (Zeitplan, Netzwerkplan oder anderes Planungsdokument) , das die Reihenfolge und den Zeitpunkt der Phasen der Forschungsarbeit, die Zusammensetzung der ausübenden Künstler, die Nomenklatur und den Zeitpunkt der Erstellung von ONTD für die Phasen der Forschungsarbeit und die Forschungsarbeit insgesamt enthält, die Fristen für die Annahme von Etappen und Forschungsarbeiten insgesamt.

* Forschungsbericht – gemäß den Anforderungen von GOST 7.32-2001 (für registrierte Forschungsarbeiten), ein kommentierter Bericht.

*** Bei der Durchführung von Forschungsarbeiten zur Erstellung komplexer Produkte unter Beteiligung mehrerer Mitausführender wird ein gemeinsamer Arbeitsplan entwickelt.

Ein vereinbarter und genehmigter Plan der gemeinsamen Arbeit zur Durchführung der Forschung ist für alle an der Forschung Beteiligten verbindlich.

Im Rahmen der Leistungserbringung kann der F&E-Auftragnehmer im Einvernehmen mit dem Auftraggeber den gemeinsamen Arbeitsplan im Rahmen der Leistungsbeschreibung und des F&E-Vertrages klären und anpassen.

4.7. Die Bereitstellung von Informationen und organisatorischer Unterstützung für geplante und laufende Forschungsprojekte an der Staatlichen Medizinischen Akademie Omsk erfolgt durch das Wissenschaftliche Management auf der Grundlage der Analyse von Planungsdokumenten und Dokumenten, die die Ergebnisse der Forschungsaktivitäten der Abteilungen und des Zentralen Forschungslabors der Staatlichen Medizinischen Akademie Omsk widerspiegeln.

Basierend auf der Analyse von Planungsdokumenten und Expertenbewertungen wird jährlich der thematische Forschungsplan der Staatlichen Medizinischen Akademie Omsk erstellt (Anhang E).

Die Überwachung der Ergebnisse und Wirksamkeit wissenschaftlicher Aktivitäten erfolgt:

– nach einzelnen Indikatoren vierteljährlich basierend auf dem Bericht des Ministeriums über die Umsetzung einzelner Leistungsindikatoren für das __ Quartal des ___ Jahres (Anhang G). Basierend auf den Ergebnissen der Überwachung werden Informationen über die Umsetzung von Zielleistungsindikatoren für die Aktivitäten der Staatlichen Medizinischen Akademie Omsk generiert (Abschnitt Wissenschaft).

jährlich basierend:

– Bericht über die Umsetzung des thematischen Plans für Forschungsarbeiten an der Staatlichen Medizinischen Akademie Omsk (Anhang I).

– Bericht der Abteilung über die im __ Jahr durchgeführte wissenschaftliche Forschung und die Schaffung wissenschaftlicher und technischer Produkte (Anhang K).

Auf der Grundlage der Überwachungsergebnisse wird ein Jahresbericht über die Ergebnisse der Forschungsaktivitäten der Staatlichen Medizinischen Akademie Omsk erstellt (Anhang L).

5. PVERFAHREN ZUR DURCHFÜHRUNG VON FORSCHUNGEN

5.1. Die Erfüllung der Anforderungen der technischen Spezifikationen, einschließlich der Gewährleistung der Sicherheit des menschlichen Lebens und der Gesundheit sowie des Umweltschutzes, der Kompatibilität und Austauschbarkeit bei der Herstellung und Prüfung von Prototypen sowie bei der Durchführung von Forschungsarbeiten erfolgt durch:

· in der Phase der Auswahl der Forschungsbereiche – durch Untersuchung von Sicherheits- und Umweltfragen, Bildung der notwendigen Anforderungen und Entwicklung von Maßnahmen zu deren Umsetzung;

· im Stadium der theoretischen und experimentellen Forschung – durch Klärung und experimentelle Überprüfung dieser Anforderungen bei der Herstellung und Erprobung von Prototypen;

· in der Phase der Verallgemeinerung und Bewertung von Forschungsergebnissen – durch Aufnahme aktualisierter Anforderungen in die berichtende wissenschaftliche und technische Dokumentation (im Folgenden als ONTD bezeichnet).

Die Wirksamkeit und Angemessenheit der entwickelten Anforderungen und der zu ihrer Umsetzung ergriffenen Maßnahmen werden im Rahmen der Abnahme der Forschungs- und Entwicklungsstufen sowie der Forschung insgesamt beurteilt und in Abnahmebescheinigungen und Baumusterprüfberichten widergespiegelt.

5.2. Patentrecherchen werden in allen Phasen der Forschung durchgeführt. Inhalt und Umfang der Patentrecherche werden in der Leistungsbeschreibung und im Vertrag festgelegt.

5.3. Methodische Unterstützung bei der Durchführung von Arbeiten leisten, an der Umsetzung von Forschungsarbeiten bei der Betrachtung ihrer Ergebnisse oder ihrer Phasen mitwirken, den wissenschaftlichen und technischen Stand der Forschungsarbeiten beurteilen, ONTD überprüfen und Schlussfolgerungen dazu ziehen, an ihnen teilnehmen Sie können die Kontrolle und Akzeptanz der Forschungsarbeiten und ihrer Phasen übernehmen. Der Vertrag mit dem FuE-Auftragnehmer sieht die Beteiligung führender Forschungsinstitute für die Art der Technologie oder anderer spezialisierter Organisationen, einschließlich solcher in den Bereichen Technologie und Materialwissenschaften, vor.

5.4. Basierend auf den Ergebnissen der Forschungsarbeit wird ein Abschlussbericht über die gesamte Arbeit erstellt. Darüber hinaus können für einzelne Phasen der Forschungsarbeit Zwischenberichte erstellt werden, die sich in der Leistungsbeschreibung der Forschungsarbeiten und im Zeitplan für die Durchführung der Forschungsarbeiten widerspiegeln.

5.5 Die ausführende Organisation ist für die Zuverlässigkeit der im Bericht enthaltenen Daten und für deren Übereinstimmung mit den Anforderungen dieser Norm verantwortlich.

5.6. Strukturelemente eines Forschungsberichts:

- Titelblatt(Anhänge M, N, P);

- Liste der Interpreten(Anhang P);

- abstrakt ( Anhang C);

Definitionen;

Notationen und Abkürzungen;

- Einführung;

- Hauptteil;

- Abschluss;

Liste der verwendeten Quellen;

Anwendungen.

Erforderliche Strukturelemente sind fett hervorgehoben. Die Einbeziehung der übrigen Strukturelemente in den Bericht liegt im Ermessen des Forschungsleiters und unter Berücksichtigung der Kundenanforderungen.

6. VERFAHREN ZUR ANNAHME VON FORSCHUNGSSTUFEN

6.1. Nach Abschluss der Forschungsphase müssen deren Ergebnisse und das entwickelte ONTD auf einer Sitzung des PC der Staatlichen Medizinischen Akademie Omsk oder auf einer Sitzung des Wissenschaftlich-Technischen Rates unter Beteiligung des Kunden, des Hauptforschungsinstituts für, berücksichtigt werden Art der Ausrüstung oder andere interessierte Organisationen, je nach Entscheidung des Forschungsleiters und des Kunden.

Die Ergebnisse der Betrachtung der Forschungsphase werden in einem Protokoll dokumentiert.

6.2. Die Abnahme der Forschungsphase besteht in der Überprüfung und Bewertung der Ergebnisse der durchgeführten Arbeiten, der Qualität des präsentierten ONTD und anderer Materialien für die Phase gemäß den Anforderungen der technischen Spezifikationen und des Vertrags sowie der Bestätigung der Forschungsergebnisse durch Testen von Modellen, sofern dies in den technischen Spezifikationen oder im Vertrag vorgesehen ist.

6.3. Für die Bühnenabnahme ist Folgendes erforderlich:

· vorläufiger wissenschaftlicher und technischer Bericht über Forschungsarbeiten / kommentierter Bericht (Anhang T) und andere ONTD über Forschungsarbeiten, die in der Leistungsbeschreibung und im Vertrag vorgesehen sind;

· Protokoll zur Betrachtung der Forschungsphase auf einem PC oder NTS.

Die Forschungsphase wird von einer Kommission angenommen, die auf Anordnung des Rektors auf Empfehlung des Prorektors für Forschung genehmigt wird.

Die Ergebnisse der Annahme werden in einer vom Prorektor für Forschung genehmigten Annahmebescheinigung für die Forschungsphase (Anhang U) dokumentiert. Das genehmigte Gesetz ist die Grundlage für die Berücksichtigung der abgeschlossenen Forschungsphase.

7. VERFAHREN ZUR ANNAHME VON FORSCHUNGEN IM ALLGEMEINEN

7.1. Nach der Annahme der Phasen der Forschungsarbeit erstellt der Forschungsdurchführende das ONTD und andere Materialien zur Forschungsarbeit als Ganzes, die in einer Sitzung des PC (STC) behandelt werden müssen.

7.2. Die Annahme der Forschungsarbeiten erfolgt durch ständige oder eigens eingerichtete Kommissionen.

7.3. Zur Annahme der Forschungsarbeit legt der Forschungsdurchführende vor:

· genehmigte technische Spezifikationen, Kalenderplan für die Durchführung der Forschungsarbeiten;

· genehmigte Abnahmebescheinigungen für abgeschlossene Forschungsphasen;

· abschließender wissenschaftlicher und technischer Bericht über die Forschungsarbeit/kommentierter Bericht und andere ONTD über die Forschungsarbeit, die in der Leistungsbeschreibung und im Vertrag vorgesehen sind;

· Protokoll zur Berücksichtigung von Forschungsarbeiten am PC oder NTS.

· Layouts, Programme und Methoden zum Testen von Layouts, sofern in den technischen Spezifikationen und im Vertrag vorgesehen;

7.4. Die Abnahme von Forschungsarbeiten besteht darin, die Ergebnisse der durchgeführten Arbeiten auf Übereinstimmung mit den technischen Spezifikationen zu überprüfen und zu überprüfen, die Qualität der angenommenen technischen Lösungen zu analysieren und gegebenenfalls die Forschungsergebnisse durch Testmodelle zu bestätigen.

Bei der Annahme von Forschungsarbeiten werden das wissenschaftliche und technische Niveau der Forschung, die Validität der vorgeschlagenen Lösungen und Empfehlungen zur Umsetzung und Nutzung von Forschungsergebnissen zur Schaffung wettbewerbsfähiger Produkte und Dienstleistungen beurteilt.

7.5. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Abgabe und Abnahme der Forschungsarbeit erstellt die Kommission eine Bescheinigung über den Abschluss der Forschungsarbeit (Anlage F), die vom Vorsitzenden und allen Mitgliedern der Kommission unterzeichnet und vom Prorektor für Forschung genehmigt wird arbeiten.

Als Datum der Genehmigung der Forschungsannahmebescheinigung gilt das Datum des Abschlusses der Forschungsarbeit.

7.6. Die Ergebnisse abgeschlossener Forschungsarbeiten werden gemäß den Empfehlungen des Gesetzes umgesetzt.

· Abgeschlossene Forschungsarbeiten gelten als umgesetzt, wenn ihre Ergebnisse entsprechend den in der Forschungsarbeit gesetzten Zielen in die Entwicklung von:

· Hauptrichtungen oder föderale (regionale, zwischenstaatliche) Zielprogramme für die Technologieentwicklung;

· neue (Modernisierung bestehender) Produktmuster oder deren Komponenten;

· technische Spezifikationen für die Entwicklung neuer (Upgrade bestehender) Produktmuster;

· Entscheidungen über radikale Veränderungen in der Richtung individueller Forschung, Entwicklung oder experimenteller technologischer Arbeit;

· technische Aufgaben für andere Forschungsprojekte;

· regulatorische, technische, organisatorische und methodische Dokumente (Standards, Vorschriften, Methoden, Anweisungen, Handbücher), die bei der Entwicklung, Produktion, dem Betrieb und der Reparatur von Produkten verwendet werden;

· Programme und Methoden zum Testen neuer (modernisierter) Produktmuster.

7.7. Die Eigentums-, Verfügungs- und Nutzungsrechte an gewerblichen und geistigen Eigentumsgegenständen, die im Rahmen von Forschungsarbeiten entstehen, werden durch die geltende Gesetzgebung und den Vertrag bestimmt.

ANHANG A

Vertragsform zur Durchführung wissenschaftlicher Forschung

(experimentelles Design, technologische) Arbeit

VEREINBARUNG Nr. ___

Forschung durchzuführen

(experimentelles Design, technologische) Arbeit

Omsk „___“ __________ 20__

Staatliche haushaltsbezogene Bildungseinrichtung für höhere Berufsbildung „Staatliche Medizinische Akademie Omsk“ des Ministeriums für Gesundheit und soziale Entwicklung der Russischen Föderation, im Folgenden „AUFTRAGNEHMER“ genannt, . I. Novikov, handelnd auf der Grundlage der Charta einerseits und _____________________________________________,

(Name des Vereins, der Organisation, des Unternehmens)

im Folgenden KUNDE genannt, vertreten durch ________________________,

(Position, Nachname, Patronym)

handelnd auf der Grundlage von ______________ haben andererseits, im Folgenden als die PARTEIEN bezeichnet, diese Vereinbarung wie folgt geschlossen:

1. GEGENSTAND DER VEREINBARUNG

1.1. Der Auftraggeber erteilt die Anweisungen, zahlt die Kosten und nimmt die ausgeführten Arbeiten ab, und der Auftragnehmer sorgt für die Fertigstellung und Lieferung der Arbeiten

1 ENTWICKELT vom Allrussischen Wissenschaftlichen Forschungsinstitut für Normung (VNIIstandart) des Staatlichen Standards Russlands
EINGEFÜHRT von Gosstandart aus Russland

2 ANGENOMMEN vom Interstate Council for Standardization, Metrology and Certification (Protokoll Nr. 13-98 vom 28. Mai 1998)

3 Durch das Dekret des Staatlichen Komitees der Russischen Föderation für Normung und Metrologie vom 3. September 1999 Nr. 286-st wurde die zwischenstaatliche Norm GOST 15.101-98 ab dem 1. Juli direkt als staatliche Norm der Russischen Föderation in Kraft gesetzt. 2000.

4 STATT GOST 15.101-80

Einführung

Die Notwendigkeit, diesen Standard zu entwickeln, ist zurückzuführen auf:
Weiterentwicklung einer Reihe von Standards für das System zur Entwicklung und Produktion von Produkten unter Berücksichtigung von Wirtschaftsreformen, Änderungen bestehender Managementmechanismen und Managementstrukturen in den GUS-Staaten;
steigende Anforderungen an die Effizienz von Forschung und Entwicklung, deren technisches Niveau, Qualität und Wettbewerbsfähigkeit;
Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen im Bereich der Erstellung und Bestellung von Produkten.

Datum der Einführung: 01.07.2000

1 Einsatzbereich

Diese Norm legt allgemeine Anforderungen für die Organisation und Durchführung wissenschaftlicher Forschungsarbeiten (F&E) fest; Verfahren zur Durchführung und Annahme von Forschungsarbeiten; Phasen der Forschungsarbeit, Regeln für deren Umsetzung und Akzeptanz; das Verfahren zur Entwicklung, Koordinierung und Genehmigung von Dokumenten im Prozess der Organisation und Durchführung von Forschungen; Verfahren zur Umsetzung von Forschungsergebnissen.

Die Bestimmungen dieser Norm unterliegen der Umsetzung durch Fachausschüsse für Normung, Organisationen, Unternehmen, Verbände, Konzerne, Aktiengesellschaften und andere Wirtschaftssubjekte, unabhängig von der organisatorischen und rechtlichen Eigentums- und Unterordnungsform, sowie staatliche Stellen direkten Bezug zur Entwicklung, Produktion, zum Betrieb und zur Reparatur von Produkten.

Die Norm gilt für Forschungsarbeiten, die der Entwicklung volkswirtschaftlicher Produkte vorausgehen.

Die Norm legt die grundlegenden Bestimmungen fest, die bei Bedarf in anderen Normen und normativen Dokumenten zur Normung konkretisiert werden können.

2 Normative Verweise

3 Definitionen

In dieser Norm gelten folgende Begriffe mit entsprechenden Definitionen:

3.1 Wissenschaftliche Forschungsarbeit (F&E): Eine Reihe theoretischer und (oder) experimenteller Studien, die mit dem Ziel durchgeführt werden, vernünftige Ausgangsdaten zu erhalten, Prinzipien und Wege zur Entwicklung (Modernisierung) von Produkten zu finden.

3.2 Nationale Wirtschaftsprodukte (NHP): Produkte, die entwickelt und eingesetzt werden, um den Bedürfnissen der Volkswirtschaft, Bevölkerung und zu entsprechen
Export.

Hinweis: Produkte, die für die Verteidigung des Landes entwickelt und hergestellt werden, gehören nicht zum NHP.

3.3 Leistungsbeschreibung für Forschungsarbeiten (TOR): Das ursprüngliche technische Dokument für die Durchführung von Forschungsarbeiten, das Anforderungen an Inhalt, Umfang und Zeitpunkt dieser Arbeit festlegt.

3.4 Vertrag: Ein Handelsdokument, das Transaktionen (einschließlich Außenhandel) für den Kauf und Verkauf von Produkten oder Dienstleistungen, einschließlich der Bereitstellung wirtschaftlicher und technischer Hilfe für das Ausland, formalisiert.

3.5 Kunde: Ein Unternehmen (Organisation, Verein oder sonstige Wirtschaftseinheit), mit dem auf Antrag oder Vertrag die Erstellung und (oder) Lieferung von Produkten (einschließlich wissenschaftlicher und technischer Produkte) durchgeführt wird.

3.6 Forschungsträger: Ein Unternehmen (Organisation, Verein oder andere Wirtschaftseinheit), das Forschungsarbeiten durchführt.

3.7 Patentforschung: Untersuchung des technischen Niveaus und der Trends in der Produktentwicklung, ihrer Patentierbarkeit, Patentreinheit und Wettbewerbsfähigkeit.

3.8 Berichterstattung über wissenschaftliche und technische Dokumentation (RNTD): Eine Reihe von Dokumenten, die objektive Informationen über den Inhalt und die Ergebnisse der Forschungsarbeit (Stufen der Forschungsarbeit) widerspiegeln und Empfehlungen für deren Verwendung enthalten.

3.9 Forschungsstadium: Teil der Forschung, der Gegenstand der Planung und Finanzierung ist.

3.10 Layout: Eine vereinfachte Reproduktion eines Produkts oder eines Teils davon in einem bestimmten Maßstab, anhand derer einzelne Eigenschaften des Produkts untersucht und die Richtigkeit der getroffenen technischen und künstlerischen Entscheidungen beurteilt werden.

3.11 Modell: Ein Produkt, das spezifische Eigenschaften eines bestimmten Produkts reproduziert oder nachahmt und hergestellt wird, um das Funktionsprinzip zu testen und seine Eigenschaften zu bestimmen.

3.12 Versuchsmuster: Ein Produktmuster, das die Hauptmerkmale des für die Entwicklung geplanten Produkts aufweist und zum Zweck der Erprobung vorgeschlagener Lösungen und der Klärung einzelner Merkmale zur Verwendung bei der Entwicklung dieses Produkts hergestellt wird.

Hinweis: Das Versuchsmuster wird immer in voller Größe hergestellt und stellt ein funktionell vollständiges Produkt dar, das für Forschungstests geeignet ist.

3.13 Prüfung: Bestimmung einer oder mehrerer Eigenschaften eines Produkts nach einem festgelegten Verfahren.
3-14 Testprogramm: Ein Dokument zur Organisation und Durchführung von Arbeiten, um die Prüfung eines bestimmten Objekts sicherzustellen.

3.15 Testmethode: Ein Dokument oder ein Teil davon, das die Regeln für die Implementierung von Testmethoden festlegt.

4 Allgemeine Bestimmungen

4.1 Grundlage für die Durchführung von Forschungsarbeiten ist die technische Spezifikation (TOR)* für

* Technische Spezifikationen werden gemäß den Anforderungen einer Reihe von SRPP-Standards entwickelt. Die technischen Spezifikationen werden vom Auftraggeber (bei Auftragsforschungsarbeiten) bzw. dem Leiter des ausführenden Unternehmens (bei Initiativforschungsarbeiten) genehmigt.
Abschluss der Forschungsarbeiten und (oder) Vertrag (Vereinbarung) mit dem Kunden* – sofern ein Kunde vorhanden ist.

4.2 Bei der Durchführung von Forschungsarbeiten ist die Einhaltung der Anforderungen der technischen Spezifikationen sicherzustellen, einschließlich der Entwicklung und Umsetzung folgender Anforderungen:

Gewährleistung der Sicherheit des menschlichen Lebens und der Gesundheit sowie des Umweltschutzes, der Kompatibilität und der Austauschbarkeit;
- zur Standardisierung, Vereinheitlichung und messtechnischen Unterstützung;
- die Auswahl der verwendeten Materialien und Komponenten einzuschränken;
- zur wirtschaftlichen und rationellen Nutzung von Brennstoff-, Energie- und Materialressourcen bei der Herstellung und dem Betrieb der hergestellten Produkte;
- um die Wettbewerbsfähigkeit der zur Herstellung geplanten Produkte sicherzustellen.

4.3 Zur Lösung bestimmter eigenständiger Fragestellungen der Forschungsarbeit können Bestandteile der Forschungsarbeit identifiziert werden, die von Mitausführenden (Drittorganisationen) im Rahmen eines Vertrags mit dem Ausführenden der Forschungsarbeit durchgeführt werden. In diesen Fällen nimmt der FuE-Durchführende die Funktionen eines Kunden gegenüber den Ausführenden der FuE-Komponenten wahr, koordiniert deren Arbeit und ist für die Qualität sowie das wissenschaftliche und technische Niveau der gesamten FuE verantwortlich.

4.4 Der Forschungsprozess besteht im Allgemeinen aus folgenden Phasen:

Wahl einer Forschungsrichtung; durchgeführt, um auf der Grundlage einer Analyse des Standes des untersuchten Problems unter Einbeziehung der Ergebnisse der Patentrecherche und einer vergleichenden Bewertung möglicher Lösungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung der Ergebnisse die optimale Option für die Forschungsrichtung zu ermitteln Vorhersagestudien zu ähnlichen Problemen;

Theoretische und experimentelle Forschung; durchgeführt mit dem Ziel, ausreichende theoretische und verlässliche experimentelle Forschungsergebnisse zu erhalten, um die der Forschungsarbeit zugewiesenen Probleme zu lösen;

Verallgemeinerung und Bewertung von Forschungsergebnissen, Veröffentlichung der Berichterstattung über wissenschaftliche und technische Dokumentation (im Folgenden als ONTD bezeichnet) über Forschungsarbeiten; durchgeführt mit dem Ziel, die Wirksamkeit der erzielten Ergebnisse im Vergleich zum modernen wissenschaftlichen und technischen Niveau zu bewerten (einschließlich der Bewertung der Schaffung wettbewerbsfähiger Produkte und Dienstleistungen);

Vorlage der Arbeit zur Abnahme und deren Abnahme.

Die Etappen eines konkreten Forschungsvorhabens sowie die Notwendigkeit seiner Annahme müssen in der Leistungsbeschreibung und im Vertrag** für seine Durchführung festgelegt werden.

Die Phasen können in unabhängige Berichtsabschnitte unterteilt werden, die ebenfalls in der Leistungsbeschreibung und im Vertrag festgelegt werden müssen.

4.5 Um die Möglichkeit der Erstellung eines Produktmusters experimentell zu testen und seine technischen Eigenschaften zu bestimmen, überprüfen Sie die Richtigkeit der Ergebnisse der theoretischen Forschung und wählen Sie die optimale technische und gestalterisch-technologische Lösung aus und erstellen Sie im Rahmen der Durchführung der Forschung ggf. ein Modell -Ups, Modelle, Versuchsmuster (im Folgenden Mock-Ups genannt).

Die Notwendigkeit, Prototypen zu entwickeln, herzustellen und zu testen, ist in der Leistungsbeschreibung für Forschungsarbeiten und dem Vertrag für deren Umsetzung festgelegt.

* Der Kunde kann entweder ein Regierungskunde oder eine andere Geschäftseinheit gemäß Abschnitt 1 dieses Standards sein.

4.6. Um den rechtzeitigen Abschluss der Forschungsarbeiten und ihrer Phasen, die Umsetzung der operativen Kontrolle über die Ausführung der Arbeiten und die Vorbereitung des ONTD* sicherzustellen, entwickelt der Forschungsauftragnehmer bei Bedarf einen Plan für die gemeinsame Arbeit, stimmt sich mit dem Kunden** ab und genehmigt ihn die Durchführung der Forschungsarbeit*** (Plan-Zeitplan, Netzwerkplan oder anderes Planungsdokument), das die Reihenfolge und den Zeitpunkt der Phasen der Forschungsarbeit, die Zusammensetzung der Ausführenden, die Nomenklatur und den Zeitpunkt der Erstellung von ONTD für die Phasen der Forschung enthält Arbeitsleistung und Forschungsleistung insgesamt, die Fristen für die Abnahme von Etappen und Forschungsleistung insgesamt.

Ein vereinbarter und genehmigter Plan der gemeinsamen Arbeit zur Durchführung der Forschungsarbeit ist für alle an der Forschungsarbeit Beteiligten verbindlich.

Im Rahmen der Leistungserbringung kann der F&E-Auftragnehmer im Einvernehmen mit dem Auftraggeber den gemeinsamen Arbeitsplan im Rahmen der Leistungsbeschreibung und des F&E-Vertrages klären und anpassen.

4.7 Stellt sich im Zuge des Rechercheprozesses heraus, dass eine Fortsetzung der Arbeiten unzweckmäßig ist, übermittelt der Rechercheauftragnehmer dem Auftraggeber eine begründete Schlussfolgerung zur Beendigung der Arbeiten. Grundlage für die Beendigung der Forschungstätigkeit ist eine gemeinsame Entscheidung des Forschungsauftraggebers und des Auftraggebers bzw. eine Entscheidung der Geschäftsführung des Forschungsauftraggebers (bei Abwesenheit eines Auftraggebers).

Auch die Beendigung der Forschungstätigkeit auf Initiative des Auftraggebers wird durch eine gemeinsame Entscheidung des Forschungsdurchführenden und des Auftraggebers formalisiert.

5 Das Verfahren zur Durchführung und Abnahme von Forschungs- und Entwicklungsarbeiten im Allgemeinen

5.1 Die Erfüllung der Anforderungen der technischen Spezifikationen, einschließlich der Gewährleistung der Sicherheit des menschlichen Lebens und der Gesundheit sowie des Umweltschutzes, der Kompatibilität und Austauschbarkeit bei der Herstellung und Prüfung von Prototypen sowie bei der Durchführung von Forschungsarbeiten erfolgt durch:

In der Phase der Auswahl der Forschungsbereiche – durch Untersuchung von Sicherheits- und Umweltfragen, Bildung der notwendigen Anforderungen und Entwicklung von Maßnahmen zu deren Umsetzung;

Im Stadium der theoretischen und experimentellen Forschung – durch Klärung und experimentelle Überprüfung dieser Anforderungen bei der Herstellung und Erprobung von Prototypen;

In der Phase der Verallgemeinerung und Bewertung von Forschungsergebnissen – durch Aufnahme aktualisierter Anforderungen in das ONTD.

Die Wirksamkeit und Angemessenheit der entwickelten Anforderungen und der zu ihrer Umsetzung getroffenen Maßnahmen werden im Zuge der Abnahme der gesamten Forschungs- und Entwicklungsarbeiten bewertet und in Abnahmebescheinigungen und Prototypenprüfberichten widergespiegelt.

5.2 Die Entwicklung und Umsetzung von Anforderungen zur Standardisierung und Vereinheitlichung erstellter Produktmuster erfolgt in Übereinstimmung mit den Anforderungen des nationalen Standardisierungssystems und technischen Spezifikationen.

5.2.1 Bei der Erarbeitung von Vereinheitlichungsvorschlägen sind die Möglichkeit der Verwendung entliehener Komponenten bei der Gestaltung eines Produktmusters, das blockmodulare Designprinzip, die Verwendung eines Produktmusters und seiner Komponenten als Grundlage für die Erstellung ihrer Modifikationen zu berücksichtigen berücksichtigt werden, und es müssen Vorschläge zur Erstellung parametrischer und standardisierter Größen entwickelt werden

* Forschungsbericht – gemäß den Anforderungen von GOST 7.32.

*** Bei der Durchführung von Forschungsarbeiten zur Erstellung komplexer Produkte unter Beteiligung mehrerer Mitausführender wird ein gemeinsamer Arbeitsplan entwickelt.
Reihe von Komponenten, über die Verwendung standardisierter Strukturelemente, Komponenten, Materialien und Rohstoffe bei der Gestaltung des Produkts, über die Verwendung standardisierter Design- und Technologielösungen und fortschrittlicher Technologien.

5.2.2 Die Arbeiten zur messtechnischen Unterstützung erfolgen gemäß den Anforderungen zwischenstaatlicher Normen zur Gewährleistung der Einheitlichkeit der Messungen.

5.3 Anforderungen zur Begrenzung des Spektrums der verwendeten Materialien und Komponenten werden entwickelt, um die Verwendung von Materialien und Komponenten zu verhindern, die veraltet oder nicht erfolgsversprechend sind oder nicht den technischen Eigenschaften des erstellten Produktmusters entsprechen.

5.4 Layouts werden in der Regel nach Skizzenentwurfsunterlagen erstellt. Es ist erlaubt, Modelle auf der Grundlage der Arbeitsentwurfsdokumentation anzufertigen.

Die Prüfung von Prototypen erfolgt nach den genehmigten Programmen und Methoden des Forschungsauftragnehmers, die mit dem Kunden aufgrund seiner Entscheidung vereinbart werden.

Die Testergebnisse der Prototypen werden in einem Testbericht (Act) dokumentiert.

5.5 Patentrecherchen werden in allen Phasen der Forschung durchgeführt. Inhalt und Umfang der Patentrecherche werden in der Leistungsbeschreibung und im Vertrag festgelegt.

5.6 Methodische Unterstützung bei der Durchführung der Arbeiten gemäß 5.1-5.5 zu leisten, an der Umsetzung der Forschungsarbeit bei der Betrachtung ihrer Ergebnisse oder ihrer Phasen mitzuwirken, den wissenschaftlichen und technischen Stand der Forschungsarbeit zu beurteilen, ONTD zu überprüfen und Schlussfolgerungen zu ziehen darauf, um an der Kontrolle und Akzeptanz teilzunehmen. An Forschungs- und Entwicklungsarbeiten und ihren Phasen können im Rahmen eines Vertrags mit dem Ausführenden der Forschungsarbeiten die führenden Forschungsinstitute für die Art der Technologie oder andere spezialisierte Organisationen, einschließlich solcher in Technologie und Materialien, beteiligt sein Wissenschaft.

5.7 Akzeptanz von Forschungsphasen

5.7.1 Nach Abschluss der Forschungsphase müssen deren Ergebnisse und das entwickelte ONTD im wissenschaftlich-technischen (akademischen) Rat (im Folgenden als STC bezeichnet) der Organisation, die die Forschung durchführt, oder in der STC-Sektion mit Beteiligung überprüft werden des Kunden, des federführenden Forschungsinstituts für die Art der Technologie oder anderer interessierter Organisationen, je nach Entscheidung des Forschungsdurchführenden und des Kunden.

Die Ergebnisse der Betrachtung der Forschungsphase werden in einem Protokoll dokumentiert.

5.7.2 ONTD in der Forschungsphase vor der Prüfung durch den Wissenschaftlich-Technischen Rat kann zur Überprüfung gesendet werden. Der Begutachtungsbedarf und die begutachtende Organisation werden in der Leistungsbeschreibung und dem Vertrag zur Durchführung von Forschungsarbeiten festgelegt.

5.7.3 Das ONTD, angepasst auf der Grundlage der Ergebnisse der Prüfung im STS (Abschnitt des STS), wird von der Leitung des Forschungsdurchführenden genehmigt.

5.7.4 Die Abnahme der Forschungsphase besteht in der Überprüfung und Bewertung der Ergebnisse der durchgeführten Arbeiten, der Qualität des präsentierten ONTD und anderer Materialien für die Phase gemäß den Anforderungen der technischen Spezifikationen und des Vertrags sowie der Bestätigung der Forschungsergebnisse durch Testen von Modellen, sofern dies in der Leistungsbeschreibung oder im Vertrag festgelegt ist.

5.7.5 Zur Annahme einer Stufe werden vorgelegt: ein genehmigtes ONTD der abgeschlossenen Stufe, ein Entwurf des Abnahmeprogramms für die Stufe (sofern er entwickelt wurde), ein Protokoll über die Prüfung der Forschungsstufe beim STS (Abschnitte von (das STS) sowie andere technische Materialien, die in der Leistungsbeschreibung und im Vertrag vorgesehen sind.

Die Forschungsphase wird von einer Kommission übernommen, deren Einrichtungsbedarf, deren Zusammensetzung und Arbeitsbedingungen von der Geschäftsführung des Forschungsauftraggebers im Einvernehmen mit dem Auftraggeber festgelegt werden.

Die Ergebnisse der Abnahme werden in einer von der Forschungsstufe genehmigten Abnahmebescheinigung für die Forschungsphase dokumentiert
Aufsicht über den Forschungsdurchführenden. Das genehmigte Gesetz ist die Grundlage für die Berücksichtigung der abgeschlossenen Forschungsphase.

5.8 Akzeptanz von Forschungsarbeiten im Allgemeinen

5.8.1 Nach Abnahme der Phasen der Forschungsarbeit erstellt der Forschungsdurchführende ONTD und andere Materialien zur Forschungsarbeit als Ganzes, die im STS (Abschnitte des STS) gemäß den Anforderungen von 5.7 überprüft werden müssen. 1—5.7.3.

5.8.2 Die Annahme von Forschungsarbeiten erfolgt durch eine ständige oder eigens eingerichtete Kommission.

Grundlage für die Annahme von Forschungsarbeiten ist eine Anordnung (Anweisung) der Geschäftsführung des Forschungsauftraggebers und (oder) des Auftraggebers zur Annahme der Forschungsarbeiten.

In der Bestellung werden der Name der Forschungsarbeit, die Zusammensetzung der Kommission, die Ziele und Zielsetzungen der Kommission, der Ort und der Zeitpunkt der Arbeit sowie die Annahme der Forschungsarbeit angegeben.

5.8.3 Bei Bedarf kann der Forschungsauftraggeber ein Programm zur Annahme von Forschungsarbeiten entwickeln, das von der Geschäftsführung des Forschungsauftraggebers genehmigt wird. Das Programm gibt den Namen der Arbeit, eine konkrete Liste der zur Annahme vorgelegten technischen Materialien und Dokumente, den Umfang, den Inhalt und die Reihenfolge der Arbeiten bei der Annahme der Forschungsarbeit an.

5.8.4 Zur Annahme der Forschungsarbeit legt der Forschungsdurchführende vor:

Genehmigte technische Spezifikationen;
- genehmigte Abnahmebescheinigungen für abgeschlossene Forschungsphasen;
- genehmigter wissenschaftlicher und technischer Bericht über Forschungsarbeiten und andere ONTD über Forschungsarbeiten, die in den technischen Spezifikationen und im Vertrag vorgesehen sind;
- Modelle, Programme und Methoden zum Testen von Modellen, sofern in den technischen Spezifikationen und im Vertrag vorgesehen;
- Empfehlungen und Vorschläge zur Umsetzung und Nutzung von Forschungsergebnissen;
- sonstige Materialien zu Vorschlägen von Behörden, die die technischen Spezifikationen oder das Forschungsannahmeprogramm genehmigt haben.

5.8.5 Die Abnahme von Forschungsarbeiten besteht in der Überprüfung und Prüfung der Ergebnisse der durchgeführten Arbeiten auf Übereinstimmung mit den technischen Spezifikationen, der Analyse der Qualität der übernommenen technischen Lösungen und gegebenenfalls der Bestätigung der Forschungsergebnisse durch Tests von Modellen.

Bei der Annahme von Forschungsarbeiten werden das wissenschaftliche und technische Niveau der Forschung, die Validität der vorgeschlagenen Lösungen und Empfehlungen zur Umsetzung und Nutzung von Forschungsergebnissen zur Schaffung wettbewerbsfähiger Produkte und Dienstleistungen beurteilt.

5.8.6 Auf der Grundlage der Ergebnisse der Abnahme der Forschungsarbeit erstellt die Kommission eine Abnahmebescheinigung für die Forschungsarbeit, die vom Vorsitzenden und allen Mitgliedern der Kommission unterzeichnet und von der Geschäftsführung des Forschungsauftraggebers oder des Auftraggebers genehmigt wird.

Als Datum der Genehmigung der Forschungsannahmebescheinigung gilt das Datum des Abschlusses der Forschungsarbeit.

5.8.7 Die Umsetzung der Ergebnisse abgeschlossener Forschungsarbeiten erfolgt entsprechend den Empfehlungen der Abnahmebescheinigung für Forschungsarbeiten.

Abgeschlossene Forschungsarbeiten gelten als umgesetzt, wenn ihre Ergebnisse entsprechend den in der Forschungsarbeit gesetzten Zielen in die Entwicklung von:

Hauptrichtungen bzw. föderale (regionale, zwischenstaatliche) Zielprogramme zur Technologieentwicklung;
- neue (Modernisierung bestehender) Produktmuster oder deren Komponenten;
- technische Spezifikationen, für die neue (aktualisierende) Produktmuster entwickelt werden;
- Entscheidungen über radikale Veränderungen in der Richtung individueller Forschung, Entwicklung oder experimenteller technologischer Arbeit;
- technische Aufgaben für andere Forschungsprojekte;
- regulatorische, technische, organisatorische und methodische Dokumente (Standards, Vorschriften, Methoden, Anweisungen, Handbücher), die bei der Entwicklung, Produktion, dem Betrieb und der Reparatur von Produkten verwendet werden;
- Programme und Methoden zum Testen neuer (modernisierter) Produktmuster.

5.8.8 Die Eigentums-, Verfügungs- und Nutzungsrechte an gewerblichen und geistigen Eigentumsgegenständen, die im Rahmen von Forschungsarbeiten entstehen, werden durch die geltende Gesetzgebung und den Vertrag bestimmt.

Wissenschaftliche Forschungsarbeit (F&E) Hierbei handelt es sich um wissenschaftliche Entwicklungen im Zusammenhang mit der Suche, der Durchführung von Forschungen und Experimenten, um neue Erkenntnisse zu gewinnen, Hypothesen zu testen, Muster zu ermitteln und Projekte wissenschaftlich zu untermauern.

Die Durchführung von Forschungsarbeiten wird durch die folgenden Regulierungsdokumente geregelt: GOST 15.101-98 „Verfahren zur Durchführung von Forschungsarbeiten“, GOST 7.32-2001 „Erstellung eines Berichts über Forschungsarbeiten“, STB-1080-2011 „Verfahren zur Durchführung von Forschungsarbeiten, Entwicklung und experimentelle technologische Arbeiten zur Schaffung wissenschaftlicher und technischer Produkte“ usw. (Anhang 10).

Unterscheiden grundlegend, gesucht und angewendet Forschung

Grundlagen- und Forschungsarbeiten werden in der Regel nicht in den Produktlebenszyklus einbezogen, sondern auf ihrer Basis werden Ideen generiert, die in angewandte Forschung überführt werden können.

Grundlagenforschung kann in „rein“ (kostenlos) und gezielt unterteilt werden.

„Reine“ Grundlagenforschung– Dies sind Studien, deren Hauptziel darin besteht, unbekannte Gesetze und Muster der Natur und Gesellschaft, die Ursachen von Phänomenen und die Entdeckung von Zusammenhängen zwischen ihnen zu entdecken und zu verstehen sowie den Umfang wissenschaftlicher Erkenntnisse zu erhöhen. In der „reinen“ Forschung besteht die Freiheit, das Forschungsgebiet und die Methoden des wissenschaftlichen Arbeitens zu wählen.

Gezielte Grundlagenforschung zielen darauf ab, spezifische Probleme mit streng wissenschaftlichen Methoden auf der Grundlage verfügbarer Daten zu lösen. Sie sind auf einen bestimmten Bereich der Wissenschaft beschränkt und ihr Ziel besteht nicht nur darin, die Gesetze der Natur und der Gesellschaft zu verstehen, sondern auch Phänomene und Prozesse zu erklären, den Untersuchungsgegenstand besser zu verstehen und das menschliche Wissen zu erweitern.

Diese Grundlagenforschung kann als zielorientiert bezeichnet werden. Sie behalten die Freiheit, Arbeitsmethoden zu wählen, aber im Gegensatz zur „reinen“ Grundlagenforschung gibt es keine Freiheit, Forschungsobjekte vorläufig festzulegen (z. B. die Entwicklung einer kontrollierten thermonuklearen Reaktion);

Grundlagenforschung durchgeführt von akademischen Forschungsinstituten und Universitäten. Ergebnisse der Grundlagenforschung – Theorien, Entdeckungen, neue Wirkprinzipien. Die Wahrscheinlichkeit ihres Einsatzes liegt bei 5 - 10 %.

Explorative Forschung umfassen Arbeiten, die darauf abzielen, Wege und Mittel zur praktischen Anwendung der Ergebnisse der Grundlagenforschung zu untersuchen. Ihre Umsetzung setzt die Möglichkeit alternativer Lösungsrichtungen eines angewandten Problems und die Wahl der erfolgversprechendsten Lösungsrichtung voraus. Sie basieren auf bekannten Ergebnissen der Grundlagenforschung, ihre wesentlichen Bestimmungen können jedoch aufgrund der Recherche überarbeitet werden.

Der Hauptzweck der explorativen Forschung– Nutzung der Ergebnisse der Grundlagenforschung für die praktische Anwendung in verschiedenen Bereichen in naher Zukunft (z. B. Suche und Identifizierung von Möglichkeiten für den Einsatz von Lasern in der Praxis).

Die explorative Forschung kann Arbeiten zur Schaffung grundlegend neuer Materialien, Metallverarbeitungstechnologien, das Studium und die Entwicklung wissenschaftlicher Grundlagen zur Optimierung technologischer Prozesse, die Suche nach neuen Medikamenten, die Analyse der biologischen Wirkung neuer chemischer Verbindungen auf den Körper usw. umfassen .

Es gibt Varianten der explorativen Forschung: explorative Forschung mit breitem Profil ohne spezielle Anwendung auf eine bestimmte Produktion und eng fokussierter Natur zur Lösung von Problemen bestimmter Branchen.

Sucharbeiten werden an Universitäten, akademischen und industriellen Forschungsinstituten durchgeführt. In bestimmten Brancheninstituten der Industrie und anderen Sektoren der Volkswirtschaft erreicht der Anteil der Sucharbeit 10 %.

Die Wahrscheinlichkeit eines praktischen Nutzens explorativer Forschung liegt bei etwa 30 %.

Angewandte Forschung (F&E) sind eine der Phasen im Lebenszyklus der Entwicklung neuartiger Produkte. Dazu zählen Forschungen, die zum Zweck der praktischen Nutzung der Ergebnisse der Grundlagen- und Explorationsforschung im Hinblick auf konkrete Aufgabenstellungen durchgeführt werden.

Der Zweck der angewandten Forschung besteht darin, die Frage zu beantworten: „Ist es möglich, auf der Grundlage der Ergebnisse der Grundlagen- und Forschungsforschung eine neue Art von Produkt, Material oder technologischem Prozess zu schaffen, und mit welchen Eigenschaften?“

Angewandte Forschung wird hauptsächlich in industriellen Forschungsinstituten durchgeführt. Ergebnisse der angewandten Forschung sind patentierbare Designs, wissenschaftliche Empfehlungen, die die technische Machbarkeit der Schaffung von Innovationen (Maschinen, Geräte, Technologien) belegen. In dieser Phase ist es möglich, mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Marktziel festzulegen. Die Wahrscheinlichkeit eines praktischen Nutzens angewandter Forschung liegt bei 75 - 85 %.

Forschungsarbeiten bestehen aus Phasen (Phasen), die als logisch begründete Gesamtheit von Arbeiten mit eigenständiger Bedeutung verstanden werden und Gegenstand der Planung und Finanzierung sind.

Die konkrete Zusammensetzung der Stufen und die Art der darin geleisteten Arbeit werden durch die Besonderheiten der Forschungsarbeit bestimmt.

Gemäß GOST 15.101-98 „Verfahren zur Durchführung von Forschungsarbeiten“ sind die Hauptphasen der Forschungsarbeit:

1. Entwicklung technischer Spezifikationen (TOR)– Auswahl und Studium von wissenschaftlicher und technischer Literatur, Patentinformationen und anderen Materialien zum Thema, Diskussion der gewonnenen Daten, auf deren Grundlage eine analytische Überprüfung erstellt, Hypothesen und Prognosen aufgestellt sowie Kundenanforderungen berücksichtigt werden . Basierend auf den Ergebnissen der Analyse werden Forschungsbereiche und Wege zur Umsetzung der Anforderungen ausgewählt, die das Produkt erfüllen muss. Es werden wissenschaftliche und technische Dokumentationen für die Bühne erstellt, die erforderlichen Darsteller ermittelt, technische Spezifikationen erstellt und herausgegeben.

In der Phase der Entwicklung technischer Spezifikationen für Forschungsarbeiten werden folgende Arten von Informationen verwendet:

· Studienobjekt;

· Beschreibung der Anforderungen an den Forschungsgegenstand;

· Liste der Funktionen des Forschungsgegenstandes allgemeiner technischer Art;

· eine Liste physikalischer und anderer Effekte, Muster und Theorien, die die Grundlage für das Funktionsprinzip eines neuen Produkts bilden können;

· technische Lösungen (in Prognosestudien);

· Informationen über das wissenschaftliche und technische Potenzial des Forschers;

· Informationen über die Produktions- und Materialressourcen des Forschungsträgers;

· Marktforschung;

· Daten zum erwarteten wirtschaftlichen Effekt.

Darüber hinaus werden folgende Informationen verwendet:

· Methoden zur Lösung individueller Probleme;

· allgemeine technische Anforderungen (Normen, Umwelt- und andere Einschränkungen, Anforderungen an Zuverlässigkeit, Wartbarkeit, Ergonomie usw.);

· voraussichtlicher Zeitpunkt von Produktaktualisierungen;

· Angebote von Lizenzen und Know-how zum Thema Forschung.

2. Wahl der Forschungsrichtung– Sammlung und Studium wissenschaftlicher und technischer Informationen, Erstellung einer analytischen Übersicht, Durchführung von Patentrecherchen, Formulierung möglicher Richtungen zur Lösung von Problemen, die in den Forschungsspezifikationen festgelegt sind, und deren vergleichende Bewertung, Auswahl und Begründung der gewählten Forschungsrichtung und Methoden zur Lösung von Problemen, Vergleich der erwarteten Leistung neuer Produkte nach Umsetzung der Forschungsergebnisse mit bestehenden Indikatoren analoger Produkte, Bewertung der geschätzten Wirtschaftlichkeit neuer Produkte, Entwicklung einer allgemeinen Forschungsmethodik. Erstellung eines Zwischenberichts.

3. Durchführung theoretischer und experimenteller Forschung– Entwicklung von Arbeitshypothesen, Konstruktion von Modellen des Forschungsgegenstandes, Begründung von Annahmen, Prüfung wissenschaftlicher und technischer Ideen, Entwicklung von Forschungsmethoden, Begründung der Auswahl verschiedener Arten von Schemata, Auswahl von Berechnungs- und Forschungsmethoden, Bedarf an Es werden experimentelle Arbeiten identifiziert und Methoden zu deren Umsetzung entwickelt.

Wenn der Bedarf an experimentellen Arbeiten festgestellt wird, erfolgt die Konstruktion und Herstellung von Modellen und einem Versuchsmuster.

Mit entwickelten Programmen und Methoden werden Labor- und Feldversuche der Probe durchgeführt, die Testergebnisse analysiert und der Grad der Übereinstimmung der an der Versuchsprobe gewonnenen Daten mit den berechneten und theoretischen Schlussfolgerungen bestimmt.

Bei Abweichungen von den technischen Spezifikationen wird der Versuchsmuster überarbeitet, zusätzliche Tests durchgeführt und ggf. Änderungen an den erstellten Diagrammen, Berechnungen und technischen Dokumentationen vorgenommen.

4. Registrierung von Forschungsergebnissen– Erstellung einer Berichtsdokumentation über die Ergebnisse der Forschungsarbeit, einschließlich Materialien zur Neuheit und Durchführbarkeit der Nutzung der Ergebnisse der Forschungsarbeit, zur Wirtschaftlichkeit. Bei positiven Ergebnissen werden eine wissenschaftliche und technische Dokumentation sowie ein Entwurf einer technischen Spezifikation für die Entwicklungsarbeiten erstellt. Die erstellte und ausgeführte wissenschaftliche und technische Dokumentation wird dem Kunden zur Abnahme vorgelegt. Sind private technische Lösungen neu, werden sie unabhängig vom Abschluss der gesamten technischen Dokumentation über den Patentdienst angemeldet. Bevor die Forschungsarbeit der Kommission vorgelegt wird, erstellt der Themenverantwortliche einen Bescheid über die Annahmebereitschaft.

5. Themenakzeptanz– Besprechung und Genehmigung der Forschungsergebnisse (wissenschaftlicher und technischer Bericht) und Unterzeichnung der Abnahmebescheinigung des Kunden. Bei positivem Ergebnis und Unterzeichnung der Abnahmebescheinigung überträgt der Entwickler an den Kunden:

Ein von der Kommission akzeptiertes Versuchsmuster eines neuen Produkts;

Abnahmeprotokolle und Abnahmebescheinigungen für einen Prototyp (Mock-up) des Produkts;

Berechnungen der Wirtschaftlichkeit der Nutzung von Entwicklungsergebnissen;

Notwendige Design- und Technologiedokumentation für die Herstellung eines Versuchsmusters.

Der Entwickler beteiligt sich an der Gestaltung und Entwicklung eines neuen Produkts und ist gemeinsam mit dem Kunden dafür verantwortlich, die von ihm garantierte Produktleistung zu erreichen.

Umfassende Forschungsarbeiten nach einem konkreten Zielprogramm ermöglichen nicht nur die Lösung eines wissenschaftlich-technischen Problems, sondern schaffen auch eine ausreichende Grundlage für eine effizientere und qualitativ hochwertigere Entwicklungsarbeit, Konstruktion und technologische Vorbereitung der Produktion sowie eine deutliche Reduzierung der Umfang der Modifikationen und die Zeit, die für die Erstellung und Entwicklung einer neuen Technologie erforderlich ist.

Experimentelle Designentwicklungen (F&E). Eine Fortsetzung der angewandten Forschung ist technische Entwicklungen: experimentelles Design (F&E), Design- und Technologieentwicklung (PTR) und Designentwicklung (PR). In dieser Phase werden neue technologische Prozesse entwickelt, Muster neuer Produkte, Maschinen und Geräte erstellt usw.

Die Durchführung von Forschung und Entwicklung wird geregelt durch:

· STB 1218-2000. Entwicklung und Produktion von Produkten. Begriffe und Definitionen.

· STB-1080-2011. „Das Verfahren zur Durchführung von Forschungs-, Entwicklungs- und experimentell-technologischen Arbeiten zur Schaffung wissenschaftlicher und technischer Produkte.“

· TKP 424-2012 (02260). Das Verfahren zur Entwicklung und Inbetriebnahme von Produkten. Technischer Code. Die Bestimmungen des technischen Regelwerks gelten für Arbeiten zur Schaffung neuer oder verbesserter Produkte (Dienstleistungen, Technologien), einschließlich der Schaffung innovativer Produkte.

· GOST R 15.201-2000, System zur Entwicklung und Produktion von Produkten. Produkte für industrielle und technische Zwecke. Das Verfahren zur Entwicklung und Inbetriebnahme von Produkten.

· usw. (siehe Anhang 10).

Der Zweck der Entwicklungsarbeit ist die Entwicklung einer Reihe funktionierender Konstruktionsdokumentationen in einem Umfang und einer ausreichenden Entwicklungsqualität, um die Produktion eines bestimmten Produkttyps zu starten (GOST R 15.201-2000).

Experimentelle Entwurfsarbeit ist für ihre Zwecke eine konsequente Umsetzung der Ergebnisse zuvor durchgeführter angewandter Forschung.

Entwicklungsarbeiten werden hauptsächlich von Design- und Ingenieurorganisationen durchgeführt. Das greifbare Ergebnis dieser Phase sind Zeichnungen, Projekte, Standards, Anweisungen, Prototypen. Die Wahrscheinlichkeit einer praktischen Verwertung der Ergebnisse liegt bei 90 - 95 %.

Hauptarten der Arbeit, die im OKR enthalten sind:

1) Vorentwurf (Entwicklung grundlegender technischer Lösungen für das Produkt, die eine allgemeine Vorstellung vom Funktionsprinzip und (oder) Design des Produkts vermitteln);

2) technisches Design (Entwicklung endgültiger technischer Lösungen, die ein vollständiges Verständnis des Produktdesigns ermöglichen);

3) Design (Designumsetzung technischer Lösungen);

4) Modellierung, experimentelle Herstellung von Produktmustern;

5) Bestätigung technischer Lösungen und deren Designumsetzung durch Testen von Modellen und Prototypen.

Typische Etappen Zwangsstörungen sind:

1. Technische Aufgabe – das Quelldokument, auf dessen Grundlage alle Arbeiten zur Erstellung eines neuen Produkts durchgeführt werden, das vom Hersteller des Produkts entwickelt und mit dem Kunden (Hauptverbraucher) vereinbart wurde. Genehmigt vom zuständigen Ministerium (zu dessen Profil das zu entwickelnde Produkt gehört).

Die technischen Spezifikationen bestimmen den Zweck des zukünftigen Produkts und begründen sorgfältig seine technischen und betrieblichen Parameter und Eigenschaften: Produktivität, Abmessungen, Geschwindigkeit, Zuverlässigkeit, Haltbarkeit und andere Indikatoren, die durch die Art des zukünftigen Produkts bestimmt werden. Es enthält außerdem Informationen über die Art der Produktion, Transport-, Lager- und Reparaturbedingungen, Empfehlungen für den Abschluss der erforderlichen Entwicklungsstadien der Konstruktionsdokumentation und deren Zusammensetzung, Machbarkeitsstudie und andere Anforderungen.

Die Entwicklung technischer Spezifikationen basiert auf abgeschlossenen Forschungsarbeiten, Marktforschungsinformationen, Analysen vorhandener ähnlicher Modelle und deren Betriebsbedingungen.

Bei der Erstellung technischer Spezifikationen für F&E werden ähnliche Informationen verwendet wie bei der Erstellung technischer Spezifikationen für Forschungs- und Entwicklungsarbeiten (siehe oben).

Nach Abstimmung und Genehmigung ist die technische Spezifikation die Grundlage für die Entwicklung eines Vorentwurfs.

2. Vorläufiger Entwurf besteht aus einem grafischen Teil und einer Erläuterung. Der erste Teil enthält grundlegende Designlösungen, die einen Eindruck vom Produkt und seinem Funktionsprinzip vermitteln, sowie Daten, die den Zweck, die Hauptparameter und die Gesamtabmessungen definieren. Es gibt einen Überblick über das zukünftige Design des Produkts, einschließlich allgemeiner Zeichnungen, Funktionsblöcke, elektrischer Eingangs- und Ausgangsdaten aller Knoten (Blöcke), aus denen das Gesamtblockdiagramm besteht.

In dieser Phase wird die Dokumentation für die Herstellung von Modellen entwickelt, deren Herstellung und Prüfung durchgeführt und anschließend die Konstruktionsdokumentation angepasst. Der zweite Teil des Vorentwurfs enthält die Berechnung der wichtigsten Entwurfsparameter, eine Beschreibung der Betriebsmerkmale und einen ungefähren Arbeitsplan für die technische Vorbereitung der Produktion.

Das Produktlayout ermöglicht es Ihnen, eine erfolgreiche Anordnung einzelner Teile zu erreichen, korrektere ästhetische und ergonomische Lösungen zu finden und dadurch die Entwicklung der Konstruktionsdokumentation in späteren Phasen zu beschleunigen.

Zu den Aufgaben des Vorentwurfs gehört die Entwicklung von Richtlinien zur Sicherstellung der Herstellbarkeit, Zuverlässigkeit, Standardisierung und Vereinheitlichung in späteren Phasen sowie die Erstellung einer Spezifikationsliste von Materialien und Komponenten für Prototypen für deren anschließende Übergabe an den Logistikdienst.

Der Vorentwurf durchläuft die gleichen Abstimmungs- und Genehmigungsschritte wie die technischen Spezifikationen.

3. Technisches Projekt wird auf der Grundlage eines genehmigten Vorentwurfs entwickelt und sieht die Umsetzung grafischer und rechnerischer Teile sowie die Klärung der technischen und wirtschaftlichen Kennzahlen des zu erstellenden Produkts vor. Es besteht aus einer Reihe von Designdokumenten mit endgültigen technischen Lösungen, die ein vollständiges Verständnis des Designs des zu entwickelnden Produkts und der Ausgangsdaten für die Entwicklung der Arbeitsdokumentation ermöglichen.

Der grafische Teil des technischen Projekts enthält Zeichnungen der Gesamtansicht des entworfenen Produkts, der Baugruppen in der Baugruppe und der Hauptteile. Zeichnungen müssen mit Technologen abgestimmt werden.

Die Erläuterung enthält eine Beschreibung und Berechnung der Parameter der Hauptbaugruppen und Grundteile des Produkts, eine Beschreibung der Funktionsprinzipien, eine Begründung für die Wahl der Materialien und Arten von Schutzbeschichtungen, eine Beschreibung aller Schemata und abschließende technische und wirtschaftliche Berechnungen. In dieser Phase der Entwicklung von Produktoptionen wird ein Prototyp hergestellt und getestet. Das technische Projekt durchläuft die gleichen Abstimmungs- und Genehmigungsphasen wie die technischen Spezifikationen.

4. Arbeitsentwurf ist eine Weiterentwicklung und Spezifikation des technischen Projektes. Diese Phase ist in drei Ebenen unterteilt: Entwicklung der Arbeitsdokumentation für eine Pilotcharge (Prototyp); Entwicklung der Arbeitsdokumentation für die Installationsserie; Entwicklung von Arbeitsdokumentationen für die Serien- oder Massenproduktion.

Das Ergebnis der Forschung und Entwicklung ist eine Reihe von Arbeitsentwurfsdokumentationen (WDC) für den Produktionsstart eines neuen Produkttyps.

Detaillierte Konstruktionsdokumentation (DKD)– eine Reihe von Konstruktionsdokumenten, die für die Herstellung, Kontrolle, Abnahme, Lieferung, den Betrieb und die Reparatur eines Produkts bestimmt sind. Neben dem Begriff „Arbeitsentwurfsdokumentation“ werden auch die Begriffe „Arbeitstechnische Dokumentation“ und „Arbeitstechnische Dokumentation“ mit ähnlicher Definition verwendet. Die Arbeitsdokumentation wird je nach Nutzungsumfang in Produktions-, Betriebs- und Reparaturarbeitsdokumentation unterteilt.

Das Ergebnis von Forschung und Entwicklung, oder mit anderen Worten wissenschaftlich-technischer Produkte (STP), ist eine Reihe von Design- und Entwicklungsdokumenten. Eine solche Entwurfsdokumentation kann Folgendes enthalten:

· tatsächliche Designdokumentation,

· Softwaredokumentation,

· Betriebsdokumentation.

In einigen Fällen kann, sofern die Anforderungen der technischen Spezifikationen dies vorsehen, auch eine technische Dokumentation in die technische Arbeitsdokumentation einbezogen werden.

Die verschiedenen Stadien der Zwangsstörung müssen, so wie sie durchgeführt werden, ihre charakteristischen Ergebnisse enthalten. Diese Ergebnisse sind:

· technische Dokumentation basierend auf den Ergebnissen des vorläufigen technischen Entwurfs;

· Modelle, Versuchs- und Vorproduktionsmuster, die während der Umsetzung der Entwicklungsarbeiten erstellt wurden;

· Testergebnisse von Prototypen: vorläufig (PI), abteilungsübergreifend (MI), Abnahme (PRI), Zustand (GI) usw.


Verwandte Informationen.