Arten von Gewerkschaften je nach Niveau. Gesetzlich vorgesehene Arten von Gewerkschaften und ihren Verbänden (Vereinigungen). Registrierung einer persönlichen Karte

Gemäß Art. 30 der Verfassung der Russischen Föderation haben die Bürger das Recht auf Vereinigung, einschließlich des Rechts, Gewerkschaften zum Schutz ihrer Interessen zu gründen. Die Tätigkeitsfreiheit öffentlicher Vereine ist gewährleistet. Niemand kann gezwungen werden, einem Verein beizutreten oder darin zu bleiben. Gemäß Art. 2 des Bundesgesetzes vom 12. Januar 1996 Nr. 10-FZ „Über Gewerkschaften, ihre Rechte und Tätigkeitsgarantien“ ist eine Gewerkschaft ein freiwilliger Zusammenschluss von Bürgern, die durch gemeinsame industrielle, berufliche Interessen in der Art ihrer Tätigkeit verbunden sind, geschaffen, um ihre sozialen und arbeitsrechtlichen Rechte und Interessen zu vertreten und zu schützen.

Grundlagen der Gründung und Tätigkeit von Gewerkschaften

Für die Gründung und Tätigkeit von Gewerkschaften gibt es rechtliche, organisatorische, vermögensrechtliche und gewerkschaftsinterne Grundlagen.

Die rechtliche Grundlage ihrer Tätigkeit ist in der Verfassung der Russischen Föderation, dem Bundesgesetz vom 12. Januar 1996 Nr. 10-FZ „Über Gewerkschaften, ihre Rechte und Tätigkeitsgarantien“ geregelt ( weiter - Recht), andere Bundesgesetze ( zum Beispiel die Bundesgesetze Nr. 82-FZ vom 19. Mai 1995 „Über öffentliche Vereinigungen“, Nr. 175-FZ vom 23. November 1995 „Über das Verfahren zur Beilegung kollektiver Arbeitsstreitigkeiten“ und andere), Gesetze der Teilstaaten der Russischen Föderation. Gewerkschaften müssen sich bei ihrer Tätigkeit auch an Satzungen orientieren ( zum Beispiel durch das Dekret des Präsidenten der Russischen Föderation vom 26. Oktober 1991 „Über die Gewährleistung der Rechte der Gewerkschaften unter den Bedingungen des Übergangs zur Marktwirtschaft“).

Die organisatorische Grundlage für die Gründung und Tätigkeit von Gewerkschaften liegt in der freiwilligen Mitgliedschaft in diesen öffentlichen Massenorganisationen von Bürgern ab dem 14. Lebensjahr sowie in den Grundsätzen der Gründung und Tätigkeit von Gewerkschaften.

Mitglieder russischer Gewerkschaften ( Derzeit gibt es mehr als 100 Gewerkschaftsverbände, die größten davon sind der Verband unabhängiger Gewerkschaften Russlands, Sotsprof, Unity, verschiedene unabhängige Gewerkschaftsverbände, zum Beispiel die Unabhängige Gewerkschaft der Eisenbahnarbeiter und Transportbauer, usw.) kann einer Arbeit nachgehen ( Fachmann) Aktivität ( Kunst. 2 Gesetze):

  1. Bürger der Russischen Föderation, einschließlich derjenigen, die außerhalb ihres Territoriums leben;
  2. ausländische Staatsbürger, die auf dem Territorium der Russischen Föderation leben, außer in Fällen, die durch Bundesgesetze oder internationale Verträge Russlands festgelegt sind;
  3. Staatenlose ( Staatenlose Menschen) zu den gleichen Bedingungen wie ausländische Staatsbürger.
Das Verfahren für den Beitritt zu einer bestehenden Gewerkschaft wird durch die Satzung einer bestimmten Gewerkschaft bestimmt, die sich gemäß den Bestimmungen der Artikel 3 und 4 des Gesetzes als Mitglieder zusammenschließen kann:
  1. Mitarbeiter von Unternehmen, Institutionen und Organisationen, unabhängig von ihrer Organisations- und Rechtsform und Eigentumsform;
  2. Personen, die an Bildungseinrichtungen der Primar-, Sekundar- und höheren Berufsbildung studieren;
  3. Rentner, vorübergehend Arbeitslose ( zum Beispiel Arbeitslose usw.), die Mitglieder der primären Gewerkschaftsorganisation sind;
  4. Militärangehörige, Mitarbeiter von Organen für innere Angelegenheiten, Organen des Bundessicherheitsdienstes, Zollbehörden, Organen der Bundessteuerpolizei und anderer Bundesvollzugsbehörden;
  5. andere erwerbstätige Bürger ( zum Beispiel Einzelunternehmer usw.).
Gleichzeitig sollte die Zugehörigkeit oder Nichtzugehörigkeit dieser Bürger zu Gewerkschaften keine Diskriminierung ihrer Rechte und Freiheiten nach sich ziehen, die durch die Verfassung der Russischen Föderation, Bundesgesetze und Gesetze der Teilstaaten Russlands garantiert werden ( Kunst. 9 des Gesetzes).

Das Gesetz sieht folgende Grundprinzipien für die Gründung und Tätigkeit von Gewerkschaften vor:

  1. Gleichberechtigung der Gewerkschaften. Gemäß Art. Gemäß Artikel 2 und 4 des Gesetzes sind alle Gewerkschaften gleichberechtigt. Die im Gesetz verankerten Rechte der Gewerkschaften und die Garantien ihrer Tätigkeit gelten für alle primären Gewerkschaftsorganisationen, Gewerkschaften und ihre Verbände ( Verbände) sowie von ihnen gebildete Gewerkschaftsgremien und Gewerkschaftsvertreter im Rahmen ihrer Befugnisse;
  2. Selbstverwaltung auf der Grundlage innergewerkschaftlicher Normen. Im Sinne von Art. 7 des Gesetzes, Gewerkschaften, ihre Verbände ( Verbände) entwickeln und genehmigen unabhängig ihre Satzungen und Vorschriften für primäre Gewerkschaftsorganisationen. Satzungen einer Gewerkschaft oder eines Verbandes ( Verbände) Gewerkschaften legen ihren Namen, ihre Ziele und Zielsetzungen, ihre Organisationsstruktur, das Gründungsverfahren, die Zuständigkeit und Amtszeit der Gewerkschaftsorgane, Einnahmequellen und sonstiges Eigentum, das Verfahren für ihre Neuorganisation, Beendigung der Tätigkeit und Liquidation usw. fest Fragen ihrer Aktivitäten;
  3. Unabhängigkeit. Gewerkschaften sind in ihrer Tätigkeit unabhängig von Exekutivbehörden, Kommunalverwaltungen, Arbeitgebern und ihren Verbänden ( Gewerkschaften, Verbände), politische Parteien und andere öffentliche Vereinigungen sind nicht rechenschaftspflichtig und unkontrollierbar. Eine Einmischung der aufgeführten Gremien und ihrer Funktionäre in die Tätigkeit der Gewerkschaften, die eine Einschränkung ihrer Rechte und eine Behinderung ihrer rechtmäßigen gesetzlichen Tätigkeit nach sich ziehen kann, ist verboten ( Kunst. 5);
  4. Rechtmäßigkeit. Die Rechte der Gewerkschaften in den Beziehungen zu staatlichen Behörden, lokalen Regierungen, Arbeitgebern und ihren Verbänden ( Gewerkschaften, Verbände), andere öffentliche Vereinigungen werden durch die Verfassung der Russischen Föderation, Bundesgesetze sowie die Gesetze der Teilstaaten Russlands geregelt. Darüber hinaus gelten die Regeln internationaler Verträge und Übereinkommen, wenn internationale Verträge der Russischen Föderation, von der Russischen Föderation ratifizierte Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation andere als die im Bundesgesetz Nr. 10-FZ vorgesehenen Regeln festlegen ( Kunst. 6). Gemäß Absatz 2 der Kunst. 10 Andernfalls, wenn die Aktivitäten der Gewerkschaft der Verfassung der Russischen Föderation, den Verfassungen ( Statuten) Subjekte der Russischen Föderation, Bundesgesetze, kann auf Antrag des Staatsanwalts durch eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs der Russischen Föderation oder des zuständigen Gerichts eines Subjekts Russlands für einen Zeitraum von bis zu 6 Monaten ausgesetzt oder verboten werden General der Russischen Föderation, Staatsanwalt der entsprechenden konstituierenden Einheit der Russischen Föderation.

Arten von Gewerkschaften und ihren Verbänden ( Verbände) gesetzlich vorgesehen

Gemäß Art. Gemäß Art. 3 des Bundesgesetzes vom 12. Januar 1996 werden je nach Wirkungsbereich folgende Arten von Gewerkschaften und deren Verbänden unterschieden ( Verbände):
  1. gesamtrussische Gewerkschaft – vereint Arbeitnehmer in einer oder mehreren Branchen und ist in der gesamten Russischen Föderation tätig oder vereint mindestens die Hälfte der Gesamtzahl der Arbeitnehmer in einer oder mehreren Branchen;
  2. Allrussischer Verband ( Gewerkschaftsverband) - vereint gesamtrussische Gewerkschaften, Gebietsverbände ( Verbände), Gewerkschaftsorganisationen, die in der gesamten Russischen Föderation oder auf dem Territorium von mehr als der Hälfte der Teilgebiete Russlands tätig sind;
  3. interregionale Gewerkschaft – vereint Arbeitnehmer einer oder mehrerer Branchen und ist in weniger als der Hälfte der Teilgebiete der Russischen Föderation tätig;
  4. interregionaler Verband ( Verband) Gewerkschaftsorganisationen – besteht aus interregionalen Gewerkschaften und ( oder) Gebietsverbände ( Verbände) Gewerkschaftsorganisationen und ist auf dem Territorium von weniger als der Hälfte der Teilstaaten der Russischen Föderation tätig;
  5. Gebietsverband ( Verband) Gewerkschaftsorganisationen – vereint Gewerkschaftsorganisationen und ist in der Regel auf dem Territorium einer konstituierenden Einheit der Russischen Föderation oder auf dem Territorium einer Stadt oder eines Bezirks tätig.
Dasselbe Gesetz bestimmt außerdem:
  1. territoriale Gewerkschaftsorganisation – eine Organisation, die aus Mitgliedern der wichtigsten Gewerkschaftsorganisationen einer Gewerkschaft besteht und auf dem Territorium einer konstituierenden Einheit der Russischen Föderation oder auf dem Territorium mehrerer konstituierender Einheiten der Russischen Föderation oder auf dem Territorium tätig ist einer Stadt oder eines Landkreises.
  2. primäre Gewerkschaftsorganisation - ein freiwilliger Zusammenschluss von Gewerkschaftsmitgliedern, die in der Regel in einem Unternehmen, in einer Institution, einer Organisation arbeiten, unabhängig von der Eigentums- und Unterordnungsform, und auf der Grundlage der von ihr gemäß angenommenen Vorschriften handeln der Satzung oder auf der Grundlage allgemeiner Regelungen zur primären Gewerkschaftsorganisation der jeweiligen Gewerkschaft.
Trotz der großen Zahl von Gewerkschaften werden sie alle nach Produktions-, Branchen-, Territorial- oder anderen Merkmalen unter Berücksichtigung beruflicher Besonderheiten gegründet.

Gewerkschaften ( ihren Verein) üben ihre Tätigkeit gemäß den von ihnen genehmigten Satzungen aus, und die primären Gewerkschaftsorganisationen – gemäß den auf der Grundlage dieser Satzungen entwickelten Bestimmungen.

Gewerkschaftsorganisator, Gewerkschaftsgruppenorganisator, Vorsitzender einer Gewerkschaft, eines Verbandes ( Verbände) Gewerkschaften, Gewerkschaftsgremien oder andere vertretungsberechtigte Personen sind Gewerkschaftsvertreter ( Proxys).

Gewerkschaftsgremium – ein Gremium, das gemäß der Satzung einer Gewerkschaft, eines Verbandes ( Verbände) oder Regelungen zur primären Gewerkschaftsorganisation.

Eigentumsgrundlage für die Gründung und Tätigkeit von Gewerkschaften

Wie in Absatz 5 der Kunst definiert. Gemäß Artikel 24 des Bundesgesetzes vom 12. Januar 1996 haben Gewerkschaften das Recht, Grundstücke, Gebäude, Bauwerke, Sanatoriums-, Tourismus-, Sport- und andere Freizeiteinrichtungen, Kultur- und Bildungseinrichtungen, Wissenschafts- und Bildungseinrichtungen, Wohnungsbestände zu besitzen. Organisationen, Wertpapiere und anderes Eigentum, das zur Gewährleistung der gesetzlichen Aktivitäten erforderlich ist. Darüber hinaus setzt die Mitgliedschaft in Gewerkschaftsorganisationen auch die Zahlung von Beiträgen durch deren Mitglieder voraus ( In der Regel übersteigt ihre Größe bei den meisten Gewerkschaften nicht 1 % des Lohns der Arbeitnehmer). Liegen schriftliche Erklärungen von Arbeitnehmern vor, sowohl von Gewerkschaftsmitgliedern als auch von Nicht-Gewerkschaftsmitgliedern, erhält der Arbeitgeber eine monatliche und kostenlose Zahlung zu den Bedingungen und in der im Tarifvertrag festgelegten Weise. Branche, branchenübergreifender Tarifvertrag), überweist auf das Konto der Gewerkschaft Gewerkschaftsbeiträge bzw. Mittel aus dem Lohn der angegebenen Arbeitnehmer ( Absätze 3 und 4 Kunst. 28 des oben genannten Bundesgesetzes).

Gleichzeitig ist die Rechtsfähigkeit einer Gewerkschaft, eines Verbandes ( Verbände) Gewerkschaft, primäre Gewerkschaftsorganisation als juristische Person entsteht aus dem Moment ihres Staates ( Benachrichtigung) Registrierung beim Justizministerium der Russischen Föderation oder seiner Gebietskörperschaft am Standort der entsprechenden Gewerkschaftsorganisation. Diese Registrierung hat deklarativen Charakter, ohne sie erwerben Gewerkschaften jedoch nicht die Rechte einer juristischen Person.

Darüber hinaus gilt gemäß Art. 28 desselben Bundesgesetzes stellt der Arbeitgeber gemäß dem Tarifvertrag den in der Organisation tätigen Gewerkschaften die für ihre Tätigkeit erforderliche Ausrüstung, Räumlichkeiten, Fahrzeuge und Kommunikationsmittel zur kostenlosen Nutzung zur Verfügung. Darüber hinaus hat er das Recht, Gebäude, Bauwerke, Räumlichkeiten und andere Gegenstände, die in der Bilanz der Organisation stehen oder von dieser gemietet werden, in gleicher Weise an Gewerkschaften zu übertragen; sowie Erholungszentren, Sport- und Gesundheitszentren, die für die Organisation der Erholung, die Durchführung von Kultur-, Bildungs-, Sport- und Gesundheitsarbeit mit Mitarbeitern und ihren Familienangehörigen erforderlich sind. Die Liste der Ziele und die Höhe der der Gewerkschaft für ihre soziokulturelle und andere Arbeit in der Organisation zugewiesenen Mittel werden in der Weise und zu den Bedingungen festgelegt, die in der Gesetzgebung der Russischen Föderation und der Teilstaaten der Russischen Föderation festgelegt sind , ein Tarifvertrag oder eine Vereinbarung. Es ist zu beachten, dass wirtschaftliche Instandhaltung, Reparaturen, Heizung, Beleuchtung, Reinigung, Sicherheit sowie Ausstattung dieser Einrichtungen von der Organisation durchgeführt werden, sofern in einem Tarifvertrag oder einer Vereinbarung nichts anderes vorgesehen ist. Anforderungen an den Arbeitgeber, die Grundlagen für die Tätigkeit von Gewerkschaften zu schaffen, ähnlich den oben genannten Bestimmungen, sind auch in Art. 232-234 Arbeitsgesetzbuch der Russischen Föderation.

Funktionen von Gewerkschaften

Die vorherrschende Funktion der Gewerkschaften in einer Marktwirtschaft ist eine Schutzfunktion. Es liegt darin, dass Gewerkschaften, ihre Verbände ( Verbände) vertreten und schützen primäre Gewerkschaftsorganisationen und ihre Gremien die Rechte und Interessen der Gewerkschaftsmitglieder in Fragen der individuellen Arbeits- und Arbeitsbeziehungen sowie im Bereich der kollektiven Rechte und Interessen – unabhängig davon die festgelegten Rechte und Interessen der Arbeitnehmer der Mitgliedschaft in Gewerkschaften, wenn sie nach dem festgelegten Verfahren zur Vertretung befugt sind ( Kunst. 11 Bundesgesetz vom 12. Januar 1996).

Darüber hinaus haben Gewerkschaften derzeit nicht immer ihre inhärenten sozioökonomischen und pädagogischen Funktionen verloren. Das Ergebnis der Umsetzung der ersten dieser Funktionen durch die Gewerkschaften ist insbesondere ihre aktive Beteiligung als Sozialpartner an der Koordinierung der sozioökonomischen Interessen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern bei der Schlussfolgerung allgemeiner, regionaler, sektoraler ( intersektoral) und andere Vereinbarungen sowie Tarifverträge in Unternehmen, Institutionen und Organisationen ( siehe Abschnitt 5). Wie die aktuelle Praxis der Gewerkschaftsbewegung zeigt ( zum Beispiel die Bergarbeiterstreikbewegung 1997-1998. usw., bei denen in einigen Regionen des Landes Eisenbahnen und Straßen blockiert wurden usw.) führt die Unterschätzung der sozioökonomischen Funktion durch einzelne Gewerkschaften nicht nur zu einem Ungleichgewicht der Interessen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern, sondern auch zu einer offenen Konfrontation der Interessen der Arbeitnehmer in verschiedenen Sektoren der Wirtschaft des Landes. Darüber hinaus haben Gewerkschaften durch die praktische Umsetzung dieser Funktion das Recht, sich an der Entwicklung von Beschäftigungsprogrammen zu beteiligen ( Satz 1 Kunst. 12), bei Entscheidungen der Exekutivbehörden zu Fragen der Anwerbung und Nutzung ausländischer Arbeitskräfte in der Russischen Föderation ( Klausel 5 Kunst. 12), durch ihre Vertreter - in der Arbeit der kollegialen Leitungsorgane von Organisationen ( Kunst. 16) usw.

Unter den Bedingungen der Demokratisierung aller Aspekte des Lebens unserer Gesellschaft hat die internationale Funktion der Gewerkschaften einen neuen Impuls erhalten. Die Rechtsgrundlage hierfür ist in Absatz 5 der Kunst definiert. 2 des Bundesgesetzes vom 12. Januar 1996, wonach Gewerkschaften und ihre Verbände ( Verbände) haben das Recht, mit Gewerkschaften anderer Staaten zusammenzuarbeiten, internationalen Gewerkschaften und anderen Verbänden und Organisationen beizutreten und mit ihnen Verträge und Vereinbarungen abzuschließen.

Rechte der Gewerkschaften gemäß der geltenden Gesetzgebung

Die Arbeitsgesetzgebung räumt den Gewerkschaften erhebliche Befugnisse ein. Ihre Grundrechte sind im Kapitel geregelt 2 des oben genannten Bundesgesetzes, Art. 226.227.230-234 des Arbeitsgesetzbuches der Russischen Föderation und sind in den in Unternehmen, Institutionen und Organisationen geltenden Tarifverträgen festgelegt. Unter den zahlreichen Klassifikationen der Gewerkschaftsrechte ist deren Differenzierung nach folgenden Kriterien wesentlich: dem Inhalt dieser Rechte und der Art ihrer Umsetzung.

Je nach Art der Ausübung werden die Gewerkschaftsrechte unterteilt in:

1. direkt durch die Gewerkschaft durchgeführt:

  1. an Aktivitäten zur Beschäftigungsförderung teilnehmen;
  2. an Tarifverhandlungen teilnehmen, Vereinbarungen und Tarifverträge im Namen der Mitarbeiter eines Unternehmens, einer Institution oder einer Organisation abschließen;
  3. an der Beilegung kollektiver Arbeitskonflikte teilnehmen, Streiks, Kundgebungen, Demonstrationen und andere kollektive Aktionen organisieren und durchführen;
  4. ihre Vertreter besuchen ungehindert Organisationen und Arbeitsplätze von Gewerkschaftsmitgliedern;
  5. die Interessen der Arbeitnehmer vertreten und ihre Sozial- und Arbeitsrechte schützen;
  6. hat das Recht, kostenlose Informationen zu sozialen und arbeitsrechtlichen Themen zu erhalten;
  7. hat das Recht, eine Disziplinarstrafe zu verlangen ( bis zur Entlassung) Beamte;
  8. die Interessen und Arbeitnehmerrechte der Arbeitnehmer in Gremien zur Beilegung von Arbeitskonflikten vertreten und schützen;
  9. öffentliche Kontrolle über die Einhaltung der Arbeitsgesetze und Arbeitssicherheitsstandards ausüben;
2. im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber durchgeführt:
  1. ein Lohnsystem, eine Form materieller Anreize und Zollsätze etablieren ( Gehälter) und Arbeitsnormen ( Kunst. 83, 84 und 103 Arbeitsgesetzbuch der Russischen Föderation);
  2. Legen Sie die Reihenfolge der Urlaubsgewährung fest und ermöglichen Sie die Übertragung des Urlaubs auf das nächste Arbeitsjahr ( Kunst. 73 und 74 Arbeitsgesetzbuch der Russischen Föderation);
  3. genehmigen Sie Schichtpläne und führen Sie eine zusammengefasste Arbeitszeiterfassung ein ( Kunst. 51 und 52 Arbeitsgesetzbuch der Russischen Föderation);
  4. die Versetzung an einen anderen Arbeitsplatz, Disziplinarmaßnahmen und die Entlassung auf Initiative der Verwaltung ihrer Vertreter und ehemaligen Gewerkschaftsmitarbeiter zulassen ( Kunst. 235 Arbeitsgesetzbuch der Russischen Föderation);
  5. Anreize für Mitarbeiter schaffen ( Kunst. 132 Arbeitsgesetzbuch der Russischen Föderation);
  6. ermöglichen die Verlängerung der Probezeit auf 6 Monate, die Entlassung von Arbeitnehmern auf Initiative der Verwaltung und den Einsatz von Überstunden ( Kunst. 22, 35 und 54 Arbeitsgesetzbuch der Russischen Föderation);
  7. Arbeitsschutzmaßnahmen durchführen;
  8. andere gesetzlich vorgesehene Rechte ausüben;
3. Beratungscharakter – die Rechte der Gewerkschaften, die darin bestehen, Arbeitgebern Empfehlungen zu Themen zu geben, die in ihren Zuständigkeitsbereich fallen, mit Ausnahme der oben genannten.

Garantien für die Aktivitäten der Gewerkschaften

Das Arbeitsrecht räumt den Gewerkschaften zwar weitreichende Rechte ein, bietet aber auch wirksame Garantien für deren Gewährung, nämlich:
  1. Garantien der Eigentumsrechte der Gewerkschaften;
  2. Verantwortung staatlicher Stellen, lokaler Regierungen und Arbeitgeber für die Zusammenarbeit und Sozialpartnerschaft mit Gewerkschaften, die Schaffung von Bedingungen für ihre Aktivitäten;
  3. das Vorhandensein einer staatlichen Kontrolle über die Einhaltung der Rechte der Gewerkschaften und die Verantwortung für die Behinderung ihrer Aktivitäten;
  4. Garantien der Persönlichkeits- und Arbeitsrechte der Gewerkschaftsmitglieder:
    1. Verbot der Diskriminierung von Bürgern aufgrund ihrer Mitgliedschaft in Gewerkschaften;
    2. Garantien für Gewerkschaftsmitglieder gemäß Art. 16 und 35 Arbeitsgesetzbuch der Russischen Föderation;
    3. Garantien für Gewerkschaftsmitglieder, die nicht von ihrer Hauptbeschäftigung befreit sind, gemäß Art. 235 Arbeitsgesetzbuch der Russischen Föderation;
    4. Garantien zur Befreiung von Gewerkschaftsarbeitnehmern, definiert in Art. 235 Arbeitsgesetzbuch der Russischen Föderation;
    5. Garantien für ehemalige Mitglieder von Gewerkschaftsgremien gemäß Art. 235 Arbeitsgesetzbuch der Russischen Föderation.

Konzept und Arten von Arbeitskollektiven

Die Tätigkeit von Arbeitskollektiven in Unternehmen, Institutionen und Organisationen wird durch Art. bestimmt. 235? Arbeitsgesetzbuch der Russischen Föderation und Bundesgesetz vom 19. Mai 1995 Nr. 82-FZ „Über öffentliche Vereinigungen“. Bis zur Verabschiedung des russischen Gesetzes über Arbeitskollektive durch die Staatsduma der Russischen Föderation gilt derzeit das Gesetz der UdSSR vom 17. Juni 1983 „Über Arbeitskollektive und die Stärkung ihrer Rolle bei der Führung von Unternehmen“, soweit es nicht im Widerspruch zur russischen Gesetzgebung steht. Institutionen und Organisationen“ angewendet.

Im oben genannten Bundesgesetz werden Arbeitsgemeinschaften als am Ort ihrer Tätigkeit gegründete Körperschaften öffentlicher Initiative von Bürgern definiert. Nachfolgende Bundesgesetze ( zum Beispiel das Bundesgesetz vom 23. November 1995 Nr. 175-FZ „Über das Verfahren zur Beilegung kollektiver Arbeitskonflikte“ und andere) wandeln dieses Konzept in „Arbeiterkollektive“ eines Unternehmens, einer Institution oder einer Organisation um.

Ein Arbeitskollektiv ist eine Vereinigung aller Arbeitnehmer, die in einem bestimmten Unternehmen, einer bestimmten Institution oder Organisation an Arbeitstätigkeiten beteiligt sind.

In einem Unternehmen können je nach Struktur geschaffen werden:

  1. die Belegschaft des Unternehmens selbst;
  2. Arbeitsteams einer Werkstatt, Abteilung, eines Labors und anderer großer Struktureinheiten;
  3. Arbeitskollektive von Brigaden, landwirtschaftliche Parzellen.
Gemäß Art. 227 des Arbeitsgesetzbuches der Russischen Föderation üben Arbeitskollektive ihre Befugnisse durch Hauptversammlungen aus ( Konferenzen) Arbeitskollektiv und Arbeitskollektivrat ( STK).

Das Verhältnis zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgeber, auch in Fragen des Arbeitsschutzes, der sozialen Entwicklung des Unternehmens sowie der Gewinnbeteiligung der Arbeitnehmer, wird durch die Gesetzgebung der Russischen Föderation, die Satzung und den Tarifvertrag geregelt.

Die Befugnisse des Arbeitskollektivs unterscheiden sich erheblich von den Befugnissen der Gewerkschaften.

Befugnisse der Arbeitskollektive

Die allgemeinen Befugnisse der Arbeitskollektive sind in Art. geregelt. 235? Arbeitsgesetzbuch der Russischen Föderation. Ihr Umfang hängt nicht von der Rechtsform und der Eigentumsform des Unternehmens oder einer anderen Organisation ab.

Zusätzlich zum Arbeitsgesetzbuch der Russischen Föderation gelten die Befugnisse der Arbeitskollektive im Bereich der Arbeit ( unabhängig von der Rechtsform und Eigentumsform des Unternehmens), gegründet durch das Gesetz der Russischen Föderation vom 11. März 1992 ( geändert durch das Bundesgesetz vom 24. November 1995 Nr. 176-FZ) „Über Kollektivverträge und Vereinbarungen“, Bundesgesetz vom 23. November 1995 Nr. 175-FZ und andere Rechtsvorschriften.

Die allgemeinen Befugnisse des Arbeitskollektivs sind wie folgt:

  1. er entscheidet über die Notwendigkeit des Abschlusses eines Tarifvertrags mit dem Arbeitgeber, prüft und genehmigt diesen und überwacht seine Umsetzung;
  2. legt die Liste und das Verfahren für die Gewährung von Sozialleistungen an die Mitarbeiter der Organisation aus ihrem Fonds fest;
  3. prüft und löst Fragen der eigenen Selbstverwaltung gemäß der Satzung eines Unternehmens oder einer anderen Organisation;
  4. bestimmt und regelt die Formen und Bedingungen der Tätigkeit in der Organisation öffentlicher Organisationen;
  5. bildet eine Kommission für Arbeitskonflikte eines Unternehmens oder einer anderen Organisation mit mindestens 15 Arbeitnehmern ( Kunst. 203 Arbeitsgesetzbuch der Russischen Föderation);
  6. genehmigt interne Arbeitsvorschriften ( Kunst. 130 Arbeitsgesetzbuch der Russischen Föderation);
  7. legt gemeinsam mit dem Arbeitgeber und der Gewerkschaft zusätzliche Arbeits- und Sozialleistungen für Arbeitnehmer fest ( Kunst. 5 Arbeitsgesetzbuch der Russischen Föderation);
  8. in einem kollektiven Arbeitskonflikt Forderungen an den Arbeitgeber stellt und einen Streik ausruft;
  9. wählt eine Kommission ( autorisiert) zur Sozialversicherung;
  10. löst andere Fragen im Einklang mit dem Arbeitsrecht und dem Tarifvertrag.
Neben den aufgeführten Befugnissen verfügt das Arbeitskollektiv eines staatlichen oder kommunalen Unternehmens sowie eines Unternehmens, an dessen Eigentum der Anteil des Staates oder der Kommunalverwaltung mehr als 50 % beträgt, über weitere Befugnisse:
  1. prüft und genehmigt gemeinsam mit dem Gründer Änderungen und Ergänzungen der Satzung des Unternehmens;
  2. entscheidet über die Ausgliederung struktureller Abteilungen aus dem Unternehmen zur Gründung eines neuen Unternehmens;
  3. legt gemeinsam mit dem Unternehmensgründer die Vertragsbedingungen bei der Einstellung eines Managers fest;
  4. beteiligt sich an der Lösung der Frage der Änderung der Eigentumsform des Unternehmens gemäß und innerhalb der durch die Gesetzgebung der Russischen Föderation und der Teilstaaten der Russischen Föderation festgelegten Grenzen.

Auf die Frage: Sind Gewerkschaftsorganisationen und eine Gewerkschaft dasselbe? vom Autor gegeben Prostitution Die beste Antwort ist Ja. Gemäß Art. Gemäß Art. 3 des Bundesgesetzes Nr. 10-FZ vom 12. Januar 1996 können je nach Ebene folgende Arten von Gewerkschaften unterschieden werden:
1) primäre Gewerkschaftsorganisation. Hierbei handelt es sich um eine Gewerkschaft, die auf lokaler Ebene die Interessen der Arbeitnehmer eines bestimmten Arbeitgebers vertritt, die Mitglieder der entsprechenden Gewerkschaften sind (Artikel 30 Teil 1 des Arbeitsgesetzbuchs der Russischen Föderation). Diese Gewerkschaft wird in einem bestimmten Unternehmen gegründet;
2) Allrussische Gewerkschaft. Hierbei handelt es sich um einen Zusammenschluss von Gewerkschaftsmitgliedern – Arbeitnehmern in einer oder mehreren Branchen, die durch gemeinsame soziale, arbeitsrechtliche und berufliche Interessen verbunden sind. Sie ist auf dem gesamten Territorium der Russischen Föderation oder auf dem Territorium von mehr als der Hälfte der Teilgebiete der Russischen Föderation tätig oder vereint mindestens die Hälfte der Gesamtzahl der Arbeitnehmer in einem oder mehreren Tätigkeitsbereichen. Solche Gewerkschaften sind insbesondere die Allrussische Gewerkschaft der Luftfahrtarbeiter, die Gewerkschaft der Automobil- und Landtechnikarbeiter der Russischen Föderation usw.;
3) ein gesamtrussischer Verband (Verband) der Gewerkschaften. Dabei handelt es sich um einen freiwilligen Zusammenschluss gesamtrussischer Gewerkschaften, Gebietsverbände (Vereinigungen) von Gewerkschaftsorganisationen, der im gesamten Gebiet der Russischen Föderation oder in den Gebieten von mehr als der Hälfte der Teilgebiete der Russischen Föderation tätig ist. Beispiele für solche Verbände sind der Verband unabhängiger Gewerkschaften Russlands (FNPR), der Allrussische Gewerkschaftsbund (VKT) usw.;
4) interregionale Gewerkschaft. Dabei handelt es sich um einen freiwilligen Zusammenschluss von Gewerkschaftsmitgliedern – Arbeitnehmern einer oder mehrerer Branchen, die in den Gebieten von weniger als der Hälfte der Teilgebiete der Russischen Föderation tätig sind. Ein Beispiel für einen solchen Verband ist die Interregionale Gewerkschaft der Berufskraftfahrer;
5) interregionale Union (Vereinigung) von Gewerkschaftsorganisationen. Dies ist ein freiwilliger Zusammenschluss interregionaler Gewerkschaften und (oder) territorialer Gewerkschaften (Vereinigungen) von Gewerkschaftsorganisationen, der auf dem Territorium von weniger als der Hälfte der Teilgebiete der Russischen Föderation tätig ist;
6) Gebietsverband (Vereinigung) von Gewerkschaftsorganisationen. Dies ist ein freiwilliger Zusammenschluss von Gewerkschaftsorganisationen, die in einer Teilregion der Russischen Föderation oder auf dem Territorium einer Stadt oder eines Bezirks tätig sind. Ein solcher Gewerkschaftsverband wird auf territorialer Basis gebildet, unabhängig von der Berufszugehörigkeit jeder einzelnen Gewerkschaft, die diesem Verband angehört;
7) territoriale Organisation der Gewerkschaft. Hierbei handelt es sich um einen freiwilligen Zusammenschluss von Mitgliedern der wichtigsten Gewerkschaftsorganisationen einer Gewerkschaft, der auf dem Territorium einer oder mehrerer Teilstaaten der Russischen Föderation oder auf dem Territorium einer Stadt oder Region tätig ist. Beispielsweise kann eine Gewerkschaft der Beschäftigten in der Textilindustrie über mehrere Hauptgewerkschaftsorganisationen in bestimmten Unternehmen innerhalb einer Teileinheit der Russischen Föderation, Stadt oder Region verfügen. Um ihre Aktionen zu koordinieren, können sie sich zu einer territorialen Gewerkschaftsorganisation zusammenschließen.

Material aus Uncyclopedia


Berufsverbände (Gewerkschaften) sind öffentliche Massenorganisationen, die Ende des 18. Jahrhunderts in westeuropäischen Ländern und den Vereinigten Staaten entstanden. Ihre Hauptaufgabe besteht darin, die sozioökonomischen Interessen der arbeitenden Bevölkerung zu schützen.

Die ersten internationalen Gewerkschaftsverbände entstanden zu Beginn des 20. Jahrhunderts. 1901 wurde das Internationale Gewerkschaftssekretariat gegründet, das 1913 in den Internationalen Gewerkschaftsbund umgewandelt wurde, der jedoch im Ersten Weltkrieg zusammenbrach. Im Jahr 1919 wurde sie auf dem Internationalen Kongress in Amsterdam (Niederlande), der von den Führern reformistischer Gewerkschaften einberufen wurde, wiederhergestellt und ging unter dem Namen Amsterdam International of Trade Unions (dauerte bis 1945) in die Geschichte ein.

Als Ausdruck des Wunsches revolutionär gesinnter Arbeiter nach Aktionseinheit gründete der 1. Internationale Kongress der Revolutionären Gewerkschaften, der im Juli 1921 in Moskau zusammentrat, die Rote Gewerkschaftsinternationale (Profintern). Trotz der schwerwiegenden Fehler, die sie begangen hat, hat die Profintern in den Jahren ihres Bestehens (1921-1937) viel Arbeit geleistet, um die breiten Massen der Arbeiter zu koordinieren und zu organisieren, um für die Verteidigung ihrer gerechten Forderungen, gegen Faschismus und die Kriegsgefahr zu kämpfen .

Im Jahr 1945 wurde der Weltgewerkschaftsbund (WFTU) gegründet, der 1991 zum einzigen Universalverband der Welt wurde und rund 200 Millionen Menschen in seinen Reihen zählte. Zum ersten Mal in der Praxis wurde die Möglichkeit bestätigt, Gewerkschaften unterschiedlicher Ausrichtung in einem einzigen Gewerkschaftszentrum zu vereinen. Der WFTU verteidigt entschieden und konsequent das gesamte Spektrum an Rechten und Interessen. Die ihm angeschlossenen internationalen Gewerkschaftsverbände (ITUs) arbeiten in engem Kontakt mit dem WFTU und schützen die spezifischen Interessen der Arbeitnehmer in verschiedenen Wirtschaftssektoren. Der 12. Weltgewerkschaftskongress, der 1990 in Moskau stattfand, skizzierte ein Aktivitätenprogramm für die 90er Jahre, diskutierte und traf Entscheidungen zu anderen wichtigen Fragen für die Arbeitnehmer.

Im Jahr 1949 verließen die meisten Gewerkschaften in Westeuropa und einigen anderen Ländern den WGB und gründeten den Internationalen Bund Freier Gewerkschaften (ICFTU). Sie hat 87 Millionen Mitglieder, die meisten von ihnen sind sozialdemokratisch orientiert (siehe Sozialdemokratie). Der IBFG vereint drei regionale Organisationen: die Interamerikanische Regionalorganisation (IRO), die Asien-Pazifik-Regionalorganisation (APRO) und die Afrikanische Regionalorganisation (AFRO). In Westeuropa basiert der Dachverband auf dem Europäischen Gewerkschaftsbund (EGB), der unabhängig von den internationalen Gewerkschaftszentren ist. Im Rahmen des IBFG gibt es formal unabhängige Sekretariate, die nationale Industriegewerkschaften vieler Länder vereinen.

Das dritte große internationale Gewerkschaftszentrum, die World Confederation of Labour (CGT), vertritt hauptsächlich die christliche Gewerkschaftsbewegung. Als Folge der „Dekonfessionalisierung“ wurde der zuvor bestehende Internationale Bund Christlicher Gewerkschaften (ICTU, gegründet 1920) 1968 in ein formal säkulares Gewerkschaftszentrum umgewandelt – den Weltbund der Arbeit. Derzeit hat die CGT etwa 15 Millionen Mitglieder. Ihre regionalen Organisationen sind die Brotherhood of Asian Trade Unions (BATU) und das Latin American Trade Union Center of Workers (LAPT).

Darüber hinaus gibt es eine Reihe regionaler Gewerkschaftsverbände sowie autonome internationale Berufsorganisationen und Verbände. Weithin bekannt geworden ist das 1982 in Dublin (Irland) gegründete Internationale Gewerkschaftskomitee für Frieden und Abrüstung, das den Kampf der Gewerkschaften koordiniert, konkrete Initiativen in diesem Bereich entwickelt und Forschungen im Bereich sozioökonomischer Aspekte durchführt des Wettrüstens, der Abrüstung und der Konversion.

Die komplexen und weitgehend widersprüchlichen Prozesse der letzten Jahre in der internationalen Arbeiter- und Gewerkschaftsbewegung, die eng mit den Besonderheiten der sozioökonomischen und politischen Entwicklung der Weltgemeinschaft und den Besonderheiten ihrer Ausprägung in einzelnen Ländern verbunden sind, haben dazu geführt zu einem Rückgang der Zahl vieler Gewerkschaften. Also ab den 70er Jahren. In Frankreich, Großbritannien, Österreich, den Niederlanden, Japan und anderen Ländern ist die Zahl der Gewerkschaftsmitglieder zurückgegangen. Die einstmals aktivsten und fähigsten Gewerkschaften vertreten heute häufig Arbeitnehmer in Branchen, die im gegenwärtigen Stadium des wissenschaftlichen und technischen Fortschritts nicht mehr die gleiche Rolle für die wirtschaftliche Entwicklung spielen wie in den vergangenen Jahrzehnten. Darüber hinaus nimmt die Zahl der Arbeitnehmer in Gewerkschaften ab und die Zahl der Rentner steigt. So beträgt ihr Anteil in Italien im größten Gewerkschaftsverband, dem Allgemeinen Italienischen Gewerkschaftsbund (GICT), 35 %. Der Anteil junger Menschen ist gering (90 % der jungen Menschen in Frankreich zeigen keinen Wunsch, einer Gewerkschaft beizutreten, obwohl sie am häufigsten Forderungen stellen, die mit ihnen übereinstimmen).

Die schwerwiegenden Schwierigkeiten der Gewerkschaften beruhen nicht nur auf objektiven, sondern auch auf einer Reihe subjektiver Faktoren, wie z. B. Fehlern bei der Festlegung vorrangiger Aufgaben, der Verwendung alter Kampfformen und -methoden, die den neuen Bedingungen nicht gerecht werden. Dies führte zu Enttäuschung bei bestimmten Kategorien von Arbeitnehmern in den Gewerkschaften und zu einem Mangel an Vertrauen in ihre Fähigkeit, die Interessen der Arbeitnehmer wirksam zu verteidigen. Gegründet in den 80er und 90er Jahren. Die sozioökonomische und politische Situation erforderte von den Gewerkschaften eine ernsthafte Aktualisierung der Struktur, der alternativen sozioökonomischen Programme, die sie zuvor angenommen hatten, der Kampfformen und -methoden zu ihrer Umsetzung und der Erweiterung der sozialen Basis der Bewegung.

In unserem Land, wo Struktur, Programmrichtlinien, Formen und Arbeitsmethoden der Gewerkschaften im Rahmen eines kommando-administrativen Systems entstanden sind und hinter den Anforderungen des Lebens zurückblieben, zielen die Perestroika-Prozesse auf eine entscheidende Wende zur Stärkung der Gewerkschaften ab Schutzfunktion der Gewerkschaften zu stärken und ihnen echte Unabhängigkeit von allen politischen Parteien, Staaten und Wirtschaftsorganen zu verschaffen. Im Wesentlichen entsteht eine neue Gewerkschaftsbewegung, die auf qualitativ anderen Konzepten basiert. Im Kontext eines verwirklichten Mehrparteiensystems entstehen alternative Gewerkschaftsverbände, zahlreiche Arbeitnehmerorganisationen und andere öffentliche Formationen, die auch im Bereich gewerkschaftlicher Interessen tätig sind.

Da sich Integrationsprozesse nun aktiv entwickeln, ist die Organisation und Koordinierung gemeinsamer Aktionen von Arbeitnehmern verschiedener Länder und die Stärkung ihrer Solidarität im Kampf für ihre Forderungen die dringende Aufgabe der Gewerkschaften. Der Weltgewerkschaftsbund hat wiederholt seine Bereitschaft zu gemeinsamen Aktionen mit anderen internationalen, regionalen und autonomen Organisationen erklärt. Die objektiven Voraussetzungen hierfür sind gegeben, da sich die Positionen verschiedener Einheiten der Gewerkschaftsbewegung heute in so wichtigen Fragen wie Frieden, Abrüstung, Beschäftigungsproblemen, Ökologie, den sozialen Folgen technologischer Innovationen und der Bekämpfung der Expansion transnationaler Konzerne weitgehend angenähert haben , Schutz der Interessen berufstätiger Frauen, Jugendlicher, Ingenieure und Techniker, Einwanderer, Auslandsverschuldung, Schaffung einer neuen internationalen Wirtschaftsordnung usw. Nur durch die Bündelung der Kräfte können die Gewerkschaften in viel größerem Maße zur Erneuerung beitragen Prozesse, die heute in der Welt stattfinden.


Eine Gewerkschaft ist eine freiwillige öffentliche Vereinigung von Bürgern, die aufgrund der Art ihrer Aktivitäten durch gemeinsame Produktions- und Berufsinteressen verbunden sind und zum Zweck der Vertretung und des Schutzes ihrer sozialen und arbeitsrechtlichen Rechte und Interessen gegründet wurden. Alle Gewerkschaften genießen gleiche Rechte.

Jede Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat und eine (berufliche) Arbeitstätigkeit ausübt, hat das Recht, nach eigenem Ermessen Gewerkschaften zur Wahrung ihrer Interessen zu gründen, ihnen beizutreten, sich an gewerkschaftlichen Aktivitäten zu beteiligen und aus dem Gewerbe auszusteigen Gewerkschaften. Zu den russischen Gewerkschaften können nicht nur Bürger der Russischen Föderation gehören, die sowohl auf dem Territorium Russlands als auch außerhalb ihres Territoriums leben, sondern auch ausländische Staatsbürger und Staatenlose, die auf dem Territorium der Russischen Föderation leben, mit Ausnahme der durch Bundesgesetze oder Bundesgesetze festgelegten Fälle internationale Verträge der Russischen Föderation.

Arten von Gewerkschaften und ihren Verbänden ( Verbände ) gesetzlich vorgesehen

Gemäß Art. Gemäß Art. 3 des Bundesgesetzes vom 12. Januar 1996 werden je nach Wirkungsbereich folgende Arten von Gewerkschaften und deren Verbänden unterschieden ( Verbände):


  1. gesamtrussische Gewerkschaft – vereint Arbeitnehmer in einer oder mehreren Branchen und ist in der gesamten Russischen Föderation tätig oder vereint mindestens die Hälfte der Gesamtzahl der Arbeitnehmer in einer oder mehreren Branchen;

  2. Allrussischer Verband ( Gewerkschaftsverband) - vereint gesamtrussische Gewerkschaften, Gebietsverbände ( Verbände), Gewerkschaftsorganisationen, die in der gesamten Russischen Föderation oder auf dem Territorium von mehr als der Hälfte der Teilgebiete Russlands tätig sind;

  3. interregionale Gewerkschaft – vereint Arbeitnehmer einer oder mehrerer Branchen und ist in weniger als der Hälfte der Teilgebiete der Russischen Föderation tätig;

  4. interregionaler Verband ( Verband) Gewerkschaftsorganisationen – besteht aus interregionalen Gewerkschaften und ( oder) Gebietsverbände ( Verbände) Gewerkschaftsorganisationen und ist auf dem Territorium von weniger als der Hälfte der Teilstaaten der Russischen Föderation tätig;

  5. Gebietsverband ( Verband) Gewerkschaftsorganisationen – vereint Gewerkschaftsorganisationen und ist in der Regel auf dem Territorium einer konstituierenden Einheit der Russischen Föderation oder auf dem Territorium einer Stadt oder eines Bezirks tätig.
Dasselbe Gesetz bestimmt außerdem:

  1. territoriale Gewerkschaftsorganisation – eine Organisation, die aus Mitgliedern der wichtigsten Gewerkschaftsorganisationen einer Gewerkschaft besteht und auf dem Territorium einer konstituierenden Einheit der Russischen Föderation oder auf dem Territorium mehrerer konstituierender Einheiten der Russischen Föderation oder auf dem Territorium tätig ist einer Stadt oder eines Landkreises.

  2. primäre Gewerkschaftsorganisation - ein freiwilliger Zusammenschluss von Gewerkschaftsmitgliedern, die in der Regel in einem Unternehmen, in einer Institution, einer Organisation arbeiten, unabhängig von der Eigentums- und Unterordnungsform, und auf der Grundlage der von ihr gemäß angenommenen Vorschriften handeln der Satzung oder auf der Grundlage allgemeiner Regelungen zur primären Gewerkschaftsorganisation der jeweiligen Gewerkschaft.
Trotz der großen Zahl von Gewerkschaften werden sie alle aus produktionsbezogenen, sektoralen, territorialen oder anderen Gründen gegründet, die berufliche Besonderheiten berücksichtigen.

Gewerkschaften ( ihren Verein) üben ihre Tätigkeit gemäß den von ihnen genehmigten Satzungen aus, und die primären Gewerkschaftsorganisationen – gemäß den auf der Grundlage dieser Satzungen entwickelten Bestimmungen.

Gewerkschaftsorganisator, Gewerkschaftsgruppenorganisator, Vorsitzender einer Gewerkschaft, eines Verbandes ( Verbände) Gewerkschaften, Gewerkschaftsgremien oder andere vertretungsberechtigte Personen sind Gewerkschaftsvertreter ( Proxys).

Gewerkschaftsgremium – ein Gremium, das gemäß der Satzung einer Gewerkschaft, eines Verbandes ( Verbände) oder Regelungen zur primären Gewerkschaftsorganisation.

Grundsätze gewerkschaftlicher Tätigkeit

1. Das Prinzip der Unabhängigkeit. Dies wird durch das Verbot jeglicher Einmischung in die Tätigkeit der Gewerkschaften gewährleistet, die zu einer Einschränkung der Rechte der Gewerkschaften führen oder die Umsetzung ihrer Tätigkeit behindern könnte.

2. Das Prinzip der Selbstverwaltung. Dies bedeutet, dass die Gewerkschaften ihre Struktur selbst entwickeln, ihre Aktivitäten organisieren und Leitungsgremien wählen können.

3. Freiwilligkeit der gewerkschaftlichen Organisierung.

4. Gleichheit der Gewerkschaften, Gleichheit aller Gewerkschaften vor dem Gesetz. Bedeutet, dass Gewerkschaften gleicher Ebene unabhängig von ihrer inneren Stärke die gleiche Anzahl an Rechten haben.

Das Gesetz sieht folgende Grundprinzipien für die Gründung und Tätigkeit von Gewerkschaften vor:


  1. Gleichberechtigung der Gewerkschaften. Gemäß Art. Gemäß Artikel 2 und 4 des Gesetzes sind alle Gewerkschaften gleichberechtigt. Die im Gesetz verankerten Rechte der Gewerkschaften und die Garantien ihrer Tätigkeit gelten für alle primären Gewerkschaftsorganisationen, Gewerkschaften und ihre Verbände ( Verbände) sowie von ihnen gebildete Gewerkschaftsgremien und Gewerkschaftsvertreter im Rahmen ihrer Befugnisse;

  2. Selbstverwaltung auf der Grundlage innergewerkschaftlicher Normen. Im Sinne von Art. 7 des Gesetzes, Gewerkschaften, ihre Verbände ( Verbände) entwickeln und genehmigen unabhängig ihre Satzungen und Vorschriften für primäre Gewerkschaftsorganisationen. Satzungen einer Gewerkschaft oder eines Verbandes ( Verbände) Gewerkschaften legen ihren Namen, ihre Ziele und Zielsetzungen, ihre Organisationsstruktur, das Gründungsverfahren, die Zuständigkeit und Amtszeit der Gewerkschaftsorgane, Einnahmequellen und sonstiges Eigentum, das Verfahren für ihre Neuorganisation, Beendigung der Tätigkeit und Liquidation usw. fest Fragen ihrer Aktivitäten;

  3. Unabhängigkeit. Gewerkschaften sind in ihrer Tätigkeit unabhängig von Exekutivbehörden, Kommunalverwaltungen, Arbeitgebern und ihren Verbänden ( Gewerkschaften, Verbände), politische Parteien und andere öffentliche Vereinigungen sind nicht rechenschaftspflichtig und unkontrollierbar. Eine Einmischung der aufgeführten Gremien und ihrer Funktionäre in die Tätigkeit der Gewerkschaften, die eine Einschränkung ihrer Rechte und eine Behinderung ihrer rechtmäßigen gesetzlichen Tätigkeit nach sich ziehen kann, ist verboten ( Kunst. 5);

  4. Rechtmäßigkeit. Die Rechte der Gewerkschaften in den Beziehungen zu staatlichen Behörden, lokalen Regierungen, Arbeitgebern und ihren Verbänden ( Gewerkschaften, Verbände), andere öffentliche Vereinigungen werden durch die Verfassung der Russischen Föderation, Bundesgesetze sowie die Gesetze der Teilstaaten Russlands geregelt. Darüber hinaus gelten die Regeln internationaler Verträge und Übereinkommen, wenn internationale Verträge der Russischen Föderation, von der Russischen Föderation ratifizierte Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation andere als die im Bundesgesetz Nr. 10-FZ vorgesehenen Regeln festlegen ( Kunst. 6). Gemäß Absatz 2 der Kunst. 10 Andernfalls, wenn die Aktivitäten der Gewerkschaft der Verfassung der Russischen Föderation, den Verfassungen ( Statuten) Subjekte der Russischen Föderation, Bundesgesetze, kann auf Antrag des Staatsanwalts durch eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs der Russischen Föderation oder des zuständigen Gerichts eines Subjekts Russlands für einen Zeitraum von bis zu 6 Monaten ausgesetzt oder verboten werden General der Russischen Föderation, Staatsanwalt der entsprechenden konstituierenden Einheit der Russischen Föderation.
2. Gewerkschaftsorgane als Subjekte des Arbeitsrechts

Gemäß Art. 30 der Verfassung der Russischen Föderation hat jeder das Recht auf Vereinigung, einschließlich des Rechts, Gewerkschaften zu gründen, um seine legitimen Interessen zu schützen.

Eine Gewerkschaft ist eine freiwillige öffentliche Vereinigung von Bürgern, die aufgrund ihrer Tätigkeit an gemeinsame Produktions- und Berufsinteressen gebunden sind und zum Zweck der Vertretung und des Schutzes ihrer sozialen und arbeitsrechtlichen Rechte und Interessen gegründet wurden (Artikel 2 des Bundesgesetzes vom 12. 1996 Nr. 10-FZ „Über Gewerkschaften, ihre Rechte und Tätigkeitsgarantien“).

Gegenstand des Arbeitsrechts sind die Organe dieser Organisation.

Dem gewählten Gremium der Gewerkschaft wird die kostenlose Nutzung der Gebäude, Räumlichkeiten und Strukturen für kulturelle, pädagogische, Freizeit- und andere Arbeiten unter den Mitarbeitern dieser Organisation gewährt.

Die Gewerkschaft vertritt die Interessen ihrer Mitglieder, hat jedoch nicht das Recht, sich an der Organisation der Produktion und des Produktionsmanagements zu beteiligen, wohl aber das Recht, an der Leitung der Organisation mitzuwirken.

Mitglied einer Gewerkschaft kann jeder Bürger werden, der das 14. Lebensjahr vollendet hat und einer erwerbstätigen (beruflichen) Tätigkeit nachgeht.

Vertreter von Gewerkschaften und ihren Verbänden erhalten gesetzlich Garantien, die ihre Unabhängigkeit bei der Ausübung der ihnen übertragenen Befugnisse gewährleisten (Artikel 405 des Arbeitsgesetzbuchs der Russischen Föderation).

Gewerkschaften haben das Recht:

Tarifverhandlungen beginnen, führen, an der Ausarbeitung eines Tarifvertrags- oder Tarifvertragsentwurfs mitwirken, diesen im Namen der Arbeitnehmer abschließen;

Kontrolle über die Einhaltung der Bedingungen abgeschlossener Tarifverträge ausüben;

die Interessen der Arbeitnehmer bei der Beilegung kollektiver Arbeitskonflikte vertreten, ein Protokoll über Meinungsverschiedenheiten erstellen oder dem Arbeitgeber rechtliche Forderungen vorlegen;

sich an der Gründung und Tätigkeit von Schlichtungsstellen beteiligen;

Entscheidungen zur Durchführung eines Streiks treffen;

beteiligen sich an der Festlegung der Arbeitsbedingungen und der Vergütung.

In einer Reihe von Fällen schreibt das Gesetz vor, dass bei Entscheidungen der Verwaltung Meinungen berücksichtigt und manchmal die Zustimmung eingeholt werden muss, beispielsweise wenn:

Entlassung bestimmter Kategorien von Arbeitnehmern (Artikel 82 des Arbeitsgesetzbuchs der Russischen Föderation);

Änderungen der organisatorischen oder technologischen Arbeitsbedingungen, die zu Massenentlassungen führen könnten (Artikel 74 des Arbeitsgesetzbuchs der Russischen Föderation);

Einbeziehung von Arbeitnehmern in Überstunden (Artikel 99 des Arbeitsgesetzbuchs der Russischen Föderation).

In Fällen, in denen die Arbeitnehmer eines bestimmten Arbeitgebers in keiner primären Gewerkschaftsorganisation zusammengeschlossen sind oder keine der bestehenden primären Gewerkschaftsorganisationen mehr als die Hälfte der Arbeitnehmer eines bestimmten Arbeitgebers vereint und nicht dazu berechtigt ist, in der von der Labour-Partei festgelegten Weise Kodex, um die Interessen aller Arbeitnehmer in der Sozialpartnerschaft auf lokaler Ebene zu vertreten. Auf einer Hauptversammlung (Konferenz) der Arbeitnehmer kann aus der Mitte der Arbeitnehmer ein anderer Vertreter (Vertretungsorgan) gewählt werden, der diese Befugnisse in geheimer Abstimmung ausübt.

Gewerkschaften haben keine Verpflichtungen gegenüber anderen Sozialpartnern, was ihren rechtlichen Status auszeichnet. Nur gemäß Art. 41 des Arbeitsgesetzbuches der Russischen Föderation können Gewerkschaften im Namen der Arbeitnehmer die Verpflichtung übernehmen, die Durchführung von Streiks zu verweigern, sofern der Arbeitgeber den Tarifvertrag rechtzeitig und vollständig einhält.

Die Verpflichtung zum Schadensersatz liegt bei der Gewerkschaft, wenn die Gewerkschaftsorganisation einen Streik erklärt und nicht beendet hat, nachdem er für illegal erklärt wurde (Artikel 417 des Arbeitsgesetzbuchs der Russischen Föderation).


  1. Klassifizierung der Gewerkschaftsrechte. Inhalte der Gewerkschaftsrechte
Alle Gewerkschaftsrechte stehen zur Verfügung klassifizieren nach dem Umfang ihrer Tätigkeit und dem Umfang ihrer Rechtskompetenz.

Nach Kompetenzbereich Die Rechte werden unterschieden:

a) Rechte unabhängiger Natur: - sich an der Sicherstellung von Maßnahmen zur Förderung von Beschäftigung und Beschäftigung zu beteiligen; - an Tarifverhandlungen teilnehmen, Tarifverträge und Vereinbarungen im Namen der Arbeitnehmer abschließen; - die Rechte und Interessen der Arbeitnehmer auf allen Ebenen der gesetzlichen Arbeitsregulierung vertreten und schützen; - öffentliche Kontrolle über die Arbeitsleistung ausüben. Gesetzgebung, Arbeitsschutzvorschriften; - das Recht haben, eine Bestrafung (bis hin zur Entlassung) von Verwaltungsbeamten zu verlangen, die gegen die Arbeitsnormen verstoßen. Gesetzgebung, Tarifverträge, Vereinbarungen, Gewerkschaftsrechte;

b) Rechte gemeinschaftlicher Natur: - Teilnahme an der Verteilung von durch Produktion gebauten Wohnungen, an der Lösung von Fragen der Aufnahme in den Ehrenrat und in das Ehrenbuch (sofern vorhanden), Beilegung individueller Nichtanspruchsstreitigkeiten gemeinsam mit dem Verwaltung;

c) die Schlichtungsrechte des Gewerkschaftsausschusses hinsichtlich der Anwendung einer Reihe von Arbeitsnormen durch die Verwaltung. Gesetzgebung.

Nach Tätigkeitsbereich Folgende Rechte werden unterschieden:

Vertretungen der Arbeitnehmer zur Wahrnehmung ihrer Schutzfunktion;

Teilnahme an Regelsetzungs- und Strafverfolgungsaktivitäten;

Zum Schutz des Rechts auf Arbeit, einschließlich der Gewährleistung der Beschäftigung, des Schutzes vor ungerechtfertigten Einstellungsverweigerungen, illegalen Versetzungen und Entlassungen;

Zum sozialen Schutz der Arbeitnehmer (Gewährleistung eines hohen Niveaus an Arbeitsbedingungen, Arbeitsschutz, Entlohnung usw.);

Gewerkschaftliche Kontrolle über den Arbeitsschutz und die Einhaltung der Arbeitsvorschriften. Gesetzgebung sowie Wohnungs- und Sozialdienste für Arbeitnehmer;

An Sozialpartnerschaften teilnehmen und kollektive Arbeit in Betracht ziehen. Streitigkeiten, einschließlich der Ausrufung eines Streiks;

Teilnahme an der Regierungsführung. Sozialversicherung, Sanatorium und Kureinrichtungen.

Umfang und Inhalt der Gewerkschaftsrechte werden in erster Linie durch den Zweck ihrer Schaffung, die Aufgaben, die sie erfüllen, die von ihnen ausgeübten Funktionen und ihre Stellung im politischen System bestimmt. Daher wird der rechtliche Status von Gewerkschaften im Arbeitsbereich vom Staat unter Beteiligung der Gewerkschaften bestimmt. Sie helfen bei der Formulierung gesetzlicher Normen für die Aktivitäten von Gewerkschaften. Der rechtliche Status der Gewerkschaften hängt eng mit ihren gesetzlichen Befugnissen zusammen, die von den Gewerkschaften selbst festgelegt werden. Bei der Ausarbeitung von Gewerkschaftsgesetzen werden Umfang und Inhalt ihrer gesetzlichen (öffentlichen) Befugnisse berücksichtigt. Aufgrund ihres öffentlichen Charakters kann der Staat den Gewerkschaften Rechte nur zu den Themen vorbehalten, mit denen sie sich satzungsgemäß befassen. Sobald Gewerkschaftsgesetze verabschiedet sind, müssen sie diese einhalten.

Somit basiert die Beziehung zwischen dem sozialen (innergewerkschaftlichen) und rechtlichen Status von Gewerkschaften auf dem Prinzip der Direkt- und Rückkopplung, der gegenseitigen Abhängigkeit mit Vorrang innerhalb der Gewerkschaftsnormen bei der Ausarbeitung von Gewerkschaftsgesetzen und dem Vorrang der Gesetzgebung gegenüber innerstaatlichen -Gewerkschaftsnormen nach der Verabschiedung einschlägiger Rechtsakte.

Die gewährten Rechte schaffen eine Rechtsgrundlage für die Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben und Funktionen und stärken die Rechtsgrundlage des staatlichen und öffentlichen Lebens. Gleichzeitig mischt sich der Staat nicht in die internen Angelegenheiten der Gewerkschaften ein. Sie handeln in Übereinstimmung mit den von ihnen verabschiedeten Statuten und unterliegen keiner Registrierung bei staatlichen Stellen. Wenn Gewerkschaften das Recht einer juristischen Person benötigen, sind sie wie alle anderen Organisationen bei den Organen des Justizministeriums der Russischen Föderation registriert, jedoch in einer Mitteilung und nicht obligatorisch, und werden in die eingetragen entsprechendes Register.

Dies gewährleistet die Unabhängigkeit der Gewerkschaften von den Exekutivbehörden.


  1. Die Schutzfunktion der Gewerkschaften und die Hauptrichtungen ihrer Umsetzung
Die Schutzfunktion der Gewerkschaften in Russland kommt in ihrem Recht und ihrer Tätigkeit zum Schutz der Arbeitsrechte und legitimen Interessen ihrer Mitglieder und damit der Rechte aller Arbeitnehmer der Organisation vor Verletzungen durch den Arbeitgeber und Beamte ihrer Verwaltung zum Ausdruck. Diese Schutzfunktion wird von Gewerkschaften in allen Phasen der gesetzlichen Arbeitsregulierung ausgeübt:

a) bei der Verabschiedung neuer arbeitsrechtlicher Gesetze, sowohl auf zentraler als auch auf lokaler Ebene. Dabei müssen die Gewerkschaften ihre Meinung zu jedem Entwurf eines neuen Arbeitsrechtsgesetzes klar äußern. Das Arbeitsgesetzbuch (Artikel 372) legt das Verfahren für die Einholung und Berücksichtigung der Meinung des Gewerkschaftsgremiums der Organisation fest, wenn der Arbeitgeber lokale Vorschriften mit arbeitsrechtlichen Standards erlässt;

b) wenn der Arbeitgeber unter Berücksichtigung der Meinung des Gewerkschaftsgremiums (Artikel 371 des Arbeitsgesetzbuchs usw.) über die Anwendung bestimmter arbeitsrechtlicher Normen entscheidet, auch wenn ein Arbeitsvertrag auf Initiative des Arbeitgebers gekündigt wird (Artikel 373 des Arbeitsgesetzbuches);

c) bei der Umsetzung der Garantien ihrer Tätigkeit für Gewerkschaften und ihre Aktivisten (gewählte Gewerkschaftsmitglieder) (Artikel 374-377 des Arbeitsgesetzbuchs);

d) bei der Bereitstellung von Unterstützung, Schutz und Selbstverteidigung der Arbeitnehmer hinsichtlich ihrer Arbeitsrechte und legitimen Arbeitsinteressen, einschließlich der Beilegung individueller und kollektiver Arbeitskonflikte und der Wiederherstellung verletzter Arbeitsrechte;

e) beim Schutz der Arbeitsrechte der Arbeitnehmer in der letzten Phase der gesetzlichen Regelung der Arbeit – in der Phase der gerichtlichen Verfolgung von Verstößen gegen die Arbeitsrechte von Arbeitnehmern und Gewerkschaften (Artikel 362, 278 und 416 des Arbeitsgesetzbuchs).

Nur die aktive Beteiligung der Gewerkschaftsgremien an allen diesen Phasen der gesetzlichen Arbeitsregulierung kann wirklich dazu beitragen, die verletzten Arbeitsrechte der Arbeitnehmer wiederherzustellen und eine vorbeugende Maßnahme gegen Arbeitsverstöße zu sein. Wenn Gewerkschaften inaktiv sind und nicht danach streben, ihre Schutzfunktion unter Beweis zu stellen, werden sie unter den gegenwärtigen Bedingungen der Macht des Chefs ihre Schutzfunktion verlieren.


  1. Garantien der Gewerkschaftsrechte. Schutz der Gewerkschaftsrechte. Verantwortung für Verstöße gegen das Gewerkschaftsrecht
Das System der gesetzlichen Garantien der Gewerkschaftsrechte umfasst Garantien:
Ein Besitz;
b) persönlich;
c) die Pflicht staatlicher Stellen und Arbeitgeber, die Aktivitäten der Gewerkschaften unter ihrer Beteiligung zur Lösung sozialer und arbeitsrechtlicher Probleme zu fördern, sofern dies durch Gesetze und andere Rechtsakte vorgesehen ist;
d) Überwachung und Kontrolle der Einhaltung der Gesetzgebung zu Gewerkschaftsrechten;
d) gesetzliche Haftung.

Schutz der Gewerkschaftsrechte.

„Der gerichtliche Schutz der Gewerkschaftsrechte wird vom Gericht auf Antrag des Staatsanwalts oder auf Antrag des zuständigen Gewerkschaftsgremiums, der Hauptgewerkschaft, geprüft Gewerkschaftsorganisation“ (Artikel 29 des Bundesgesetzes „Über Gewerkschaften, ihre Rechte und Tätigkeitsgarantien“).

„1. Für Verstöße gegen das Gewerkschaftsrecht haften Beamte staatlicher Stellen, Kommunalverwaltungen, Arbeitgeber und Beamte ihrer Verbände (Gewerkschaften, Vereine) gemäß den Bundesgesetzen disziplinarisch, verwaltungstechnisch und strafrechtlich.

2. Organe gesamtrussischer Gewerkschaften, Gewerkschaften (Verbände) von Gewerkschaften primärer Gewerkschaftsorganisationen haben das Recht, Disziplinarmaßnahmen bis hin zur Entlassung von Beamten zu verlangen, die gegen die Gewerkschaftsgesetze verstoßen und diese nicht einhalten Verpflichtungen aus dem Tarifvertrag oder der Vereinbarung.

Auf Antrag der genannten Gewerkschaftsorgane ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Arbeitsvertrag (Vertrag) mit dem Beamten zu kündigen, wenn dieser gegen die Gewerkschaftsgesetze verstößt, seinen Pflichten aus dem Tarifvertrag oder der Vereinbarung nicht nachkommt.“ (Artikel 30 des Bundesgesetzes „Über Gewerkschaften, ihre Rechte und Betriebsgarantien“).

Für Verstöße gegen das Gewerkschaftsrecht haften Beamte staatlicher Stellen, Kommunalverwaltungen, Arbeitgeber und Beamte ihrer Verbände (Gewerkschaften, Verbände) gemäß den Bundesgesetzen disziplinarisch, verwaltungstechnisch und strafrechtlich.

Die disziplinarische Haftung ist im Arbeitsgesetzbuch der Russischen Föderation vorgesehen. Bei einem Disziplinarvergehen können folgende Arten von Disziplinarmaßnahmen verhängt werden: Verweis, Verweis und Entlassung.

Als allgemeine Regel zur Festlegung der Verwaltungsverantwortung können wir die Bestimmungen der Kunst zitieren. 5.27 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten der Russischen Föderation, das vorsieht, dass ein Verstoß gegen Arbeits- und Arbeitsschutzgesetze die Verhängung einer Verwaltungsstrafe gegen Beamte in Höhe von eintausend bis fünftausend Rubel nach sich zieht; für Personen, die eine unternehmerische Tätigkeit ausüben, ohne eine juristische Person zu gründen – von eintausend bis fünftausend Rubel oder behördliche Aussetzung der Tätigkeit für einen Zeitraum von bis zu neunzig Tagen; für juristische Personen - von dreißigtausend bis fünfzigtausend Rubel oder behördliche Aussetzung der Tätigkeit für einen Zeitraum von bis zu neunzig Tagen. Ein Verstoß gegen Arbeits- und Arbeitsschutzgesetze durch einen Beamten, der zuvor wegen einer ähnlichen Ordnungswidrigkeit mit einer Verwaltungsstrafe belegt wurde, führt zum Ausschluss aus der Berufsausübung für die Dauer von ein bis drei Jahren.

Derzeit gibt es keine strafrechtlichen Sanktionen für die Verletzung von Gewerkschaftsrechten.


  1. Verantwortung der Gewerkschaften
Eine der rechtlichen Garantien für die Rechtmäßigkeit der Tätigkeit von Gewerkschaften und Personen, die in Gewerkschaftsgremien vertreten sind, ist die Möglichkeit ihrer Haftung für die Nichterfüllung der Verpflichtungen der Gewerkschaften aus einem Tarifvertrag, einer Vereinbarung oder für die Organisation und Durchführung eines erklärten Streiks vom Gericht rechtswidrig, wenn eine solche Haftung durch Bundesgesetze festgelegt ist. Die Möglichkeit, eine Gewerkschaftsorganisation, die einen Streik erklärt und nicht beendet hat, nachdem er vom Gericht für illegal erklärt wurde, vermögensrechtlich (zivilrechtlich) haftbar zu machen, ist in Art. 417 Arbeitsgesetzbuch der Russischen Föderation. In solchen Fällen ist die Gewerkschaftsorganisation verpflichtet, den durch den illegalen Streik entstandenen Schaden auf eigene Kosten in der vom Gericht festgesetzten Höhe zu ersetzen.
Vollzeitbeschäftigte von Gewerkschaftsgremien, die sich der Nichterfüllung ihrer Pflichten aus Tarifverträgen und Vereinbarungen durch die Gewerkschaften bei der Organisation und Durchführung eines illegalen Streiks schuldig gemacht haben, können disziplinarisch haftbar gemacht werden, wenn zu ihren beruflichen Pflichten die Erfüllung dieser Pflichten gehört und für einen illegalen Streik – da sie zur Einhaltung gesetzlicher Normen verpflichtet sind. Diese Mitarbeiter können gemäß den Arbeitsgesetzen und der Satzung der Gewerkschaft von ihren Positionen entlassen werden.
Personen, die Mitglieder von Gewerkschaftsgremien sind, die nicht von ihrer Hauptarbeit freigestellt sind, können für die oben genannten Handlungen gemäß der Gewerkschaftssatzung haftbar gemacht werden, bis hin zum Rücktritt aus dem Gewerkschaftsgremium. In gleicher Weise haften Personen, die in Gewerkschaftsgremien freigestellt und nicht freigestellt von ihrer Haupttätigkeit sind, wenn sie nicht für die Durchsetzung der den Gewerkschaften gewährten Rechte gesorgt haben.
Für die Teilnahme an einem illegalen Streik können Personen, die nicht von ihrem Hauptberuf freigestellt sind, Mitglieder von Gewerkschaftsgremien sowie andere Mitarbeiter einer Organisation (Unternehmen, Institution) wegen Verstoßes gegen die Arbeitsdisziplin mit Disziplinarmaßnahmen belegt werden Grundlage des Art. 417 Arbeitsgesetzbuch der Russischen Föderation.
Das Arbeitsgesetzbuch der Russischen Föderation sieht eine Verwaltungshaftung für bestimmte Verstöße gegen die Gesetzgebung zur Sozialpartnerschaft nicht nur durch Arbeitgebervertreter, sondern auch durch Arbeitnehmervertreter und damit auch durch Gewerkschaftsmitglieder vor (siehe Artikel 54-55). Allerdings sieht das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (VwG) von 2001 eine Haftung für dieselben Straftaten nur für Arbeitgeber und ihre Vertreter vor (siehe Artikel 5.28-5.31). Da die Priorität bei der Regelung der Beziehungen im Zusammenhang mit der Verwaltungshaftung dem Verwaltungsgesetzbuch zukommt, können Arbeitnehmervertreter – Mitglieder von Gewerkschaftsgremien nach seinem Inkrafttreten (ab 1. Juli 2002) für solche Verstöße nicht verwaltungsrechtlich haftbar gemacht werden.

GEWERKSCHAFT ist eine freiwillige öffentliche Bürgervereinigung, verbunden durch gemeinsame Produktions- und Berufsinteressen nach der Art ihrer Tätigkeit, die zum Zweck der Vertretung und des Schutzes sozialer und arbeitsrechtlicher Rechte und Interessen gegründet wurde (Artikel 2 des Bundesgesetzes Nr. 10-FZ „Über Gewerkschaften, ihre Rechte und Tätigkeitsgarantien“ vom 12. Januar 1996). , das am 20. Januar 1996 in Kraft trat).

HAUPTAUFGABEN DER GEWERKSCHAFTEN mit der Umsetzung ihrer Hauptfunktion verbunden - Schutz der Rechte und Interessen der Arbeitnehmer im Bereich Arbeit und arbeitsbezogene Beziehungen.

Die Zugehörigkeit zu oder Nichtzugehörigkeit zu Gewerkschaften bedeutet keine Einschränkung der sozialen, arbeitsrechtlichen und sonstigen Rechte und Freiheiten der Bürger, die durch die Verfassung der Russischen Föderation und Gesetze garantiert werden. Es ist verboten, die Einstellung, Beförderung oder Entlassung einer Person von ihrer Mitgliedschaft oder Nichtmitgliedschaft in einer Gewerkschaft abhängig zu machen.

Gewerkschaft geschaffen auf Initiative seiner Gründer - mindestens drei Einzelpersonen (Bürger). Gründer und Mitglieder einer Gewerkschaft können Bürger sein, die das 14. Lebensjahr vollendet haben und einer erwerbstätigen (beruflichen) Tätigkeit nachgehen. Das Recht, eine Gewerkschaft zu gründen, kann frei und ohne vorherige Genehmigung ausgeübt werden.
Die zur Gründung einer Gewerkschaft in einer Bildungseinrichtung befugte Stelle kann sein treffen Arbeitnehmer, die sich für die Gründung einer Gewerkschaft entscheiden, oder Konferenz. Die Rechtsfähigkeit einer Gewerkschaft als juristische Person entsteht ab dem Zeitpunkt ihrer staatlichen (Melde-)Registrierung.

Jeder Bürger, der das 14. Lebensjahr vollendet hat und einer erwerbstätigen (beruflichen) Tätigkeit nachgeht, kann einer Gewerkschaft beitreten.

ZEICHEN VON GEWERKSCHAFTEN:

1. Unabhängigkeit - niemand kann nicht eingreifen Einblick in die Tätigkeit der Gewerkschaft und Überprüfung der Verwendung der Beiträge ihrer Mitglieder, außer in Fällen, in denen die Tätigkeit der Gewerkschaft den satzungsmäßigen Zielen der Organisation widerspricht, beispielsweise wenn Mitgliedsbeiträge hauptsächlich für geschäftliche Tätigkeiten ausgegeben werden. Niemand hat das Recht die Schöpfung verhindern Gewerkschaft.

2. Organisatorische Einheit, denn eine Gewerkschaft ist eine Öffentlichkeit Organisation, haben Charta oder Vorschriften(für die primäre Gewerkschaftsorganisation) und gewählte Gewerkschaftsgremien. Die Gewerkschaft vereint Bürger nicht nur aus beruflichen Gründen, d.h. Einer Gewerkschaft können Arbeitnehmer verschiedener Berufe angehören; der Gewerkschaft der Fluglotsen können beispielsweise auch Ingenieure und technische Arbeitnehmer angehören.

3. Separates Eigentum. Alle Mitglieder der Gewerkschaftsorganisation sind zur Zahlung von Gewerkschaftsbeiträgen verpflichtet, aus denen der Geldfonds der Gewerkschaft gebildet wird, der zur Sicherstellung der Tätigkeit der Gewerkschaft erforderlich ist.