Stellenbeschreibung eines Ingenieurs für chemische Produktionsanlagen und -anlagen. Stellenbeschreibung eines Ingenieurs für den Betrieb von Gasanlagengeräten Stellenbeschreibung eines Ingenieurs für nicht standardmäßige Geräte

Ich habe zugestimmt

Generaldirektor

________________

"________"_____________ ____ G.

Stellenbeschreibung für Betriebsingenieur

1. Allgemeine Bestimmungen:

1.1. Betriebsingenieur gehört zur Kategorie der Spezialisten

1.2. Für die Position:

· 1.2.1. инженера эксплуатации назначается лицо, имеющее высшее профессиональное (техническое) образование без предъявления к стажу работы или среднее профессиональное (техническое) образование и стаж работы в должности техника I категории не менее 3 лет, либо других должностях, замещаемых специалистами со средним профессиональным образованием , не менее 5 Jahre;

· 1.2.2. Betriebsingenieur der Kategorie II – eine Person mit einer höheren beruflichen (technischen) Ausbildung und Berufserfahrung als Betriebsingenieur oder anderen Ingenieurpositionen, die seit mindestens 3 Jahren von Spezialisten mit höherer Berufsausbildung besetzt werden;

· 1.2.3. Betriebsingenieur der Kategorie I – eine Person, die über eine höhere berufliche (technische) Ausbildung und mindestens dreijährige Berufserfahrung als Betriebsingenieur der Kategorie II verfügt.

1.3. Die Ernennung zum Betriebsingenieur und die Entlassung aus dieser Position erfolgen auf Anordnung des Unternehmensleiters nach Vorlage von _______________.

1.4. Der Betriebsingenieur muss wissen:

· 1.4.1. Beschlüsse, Anweisungen, Anordnungen, methodische und regulatorische Materialien zur Wartung und Reparatur von Geräten.

· 1.4.2. Perspektiven für die technische Entwicklung des Unternehmens.

1.5. Der Betriebsingenieur berichtet direkt an ____________ (den Leiter der jeweiligen Struktureinheit; sonstiger Beamter)

1.6. Während der Abwesenheit des Betriebsingenieurs (Krankheit, Urlaub, Dienstreise etc.) werden seine Aufgaben durch eine in der vorgeschriebenen Weise beauftragte Person wahrgenommen. Diese Person erwirbt die entsprechenden Rechte und ist für die ordnungsgemäße Erfüllung der ihr übertragenen Aufgaben verantwortlich.

2. Aufgabenbereiche des Betriebsingenieurs:

2.1. Führt die Entwicklung langfristiger und aktueller Pläne (Zeitpläne) für verschiedene Arten von Reparaturen an Geräten und anderen Anlagegütern des Unternehmens (Gebäude, Wasserversorgungssysteme, Abwassersysteme, Luftkanäle usw.) sowie Maßnahmen dazu durch Verbesserung ihres Betriebs und ihrer Wartung, überwacht die Umsetzung genehmigter Pläne (Zeitpläne).

2.2. Fördert die Implementierung umfassender regulierter Wartungssysteme, die eine rechtzeitige Anpassung und Reparatur von Geräten, einen effizienten Betrieb des Unternehmens, fortschrittliche Reparaturtechnologie, hocheffiziente Reparaturgeräte und die Mechanisierung arbeitsintensiver Prozesse gewährleisten.

2.3. Beteiligt sich an der Überprüfung des technischen Zustands der Geräte, der Qualität der Reparaturarbeiten sowie an der Abnahme neu eingegangener Geräte im Unternehmen und erstellt ggf. Dokumentationen für deren Stilllegung oder Übergabe an andere Unternehmen.

2.4. Organisiert die Vorbereitung von Reparaturarbeiten, ermittelt den Bedarf an Ersatzteilen für die Gerätereparatur und stellt diese dem Unternehmen im Rahmen der Zusammenarbeit zur Verfügung.

2.5. Übt die Kontrolle über die Aktivitäten der Unternehmensabteilungen aus, die an der Durchführung von Reparaturarbeiten und Tests von Geräten beteiligt sind, sowie über die Einhaltung der Betriebs-, Wartungs- und Überwachungsregeln.

2.6. Entwickelt Maßnahmen zur Verbesserung der Organisation der Wartung und Reparatur von Geräten, zur Reduzierung der Arbeitsintensität und der Kosten von Reparaturarbeiten, zur Verbesserung ihrer Qualität und zur Steigerung der Effizienz bei der Nutzung des Anlagevermögens (Erhöhung der Verschleißfestigkeit und Reduzierung der Ausfallzeiten der Geräte).

2.7. Beteiligt sich an der Planung der technischen Entwicklung der Produktion, größeren Reparaturen und Modernisierungen des Anlagevermögens und erstellt eine Bilanz der Produktionskapazitäten und deren Nutzung.

2.8. Entwickelt regulatorische Materialien für die vorbeugende Wartung und Reparatur von Geräten (Standards für Reparatur- und Betriebskosten, Lebensdauer von Ersatzteilen, Sortiment an austauschbaren Teilen und Verschleißteilen, Normen und Grenzwerte für den Schmierstoffverbrauch).

2.9. Analysiert die Ursachen für erhöhten Verschleiß, Unfälle und Geräteausfälle und beteiligt sich an der Untersuchung ihrer Ursachen sowie der Ursachen von Arbeitsunfällen und ergreift Maßnahmen zu deren Vermeidung.

2.10. Überwacht die Einhaltung festgelegter Fristen für die Erstellung von Mängellisten und Reparaturanträgen.

2.11. Erstellt Anfragen und Spezifikationen für Ersatzteile, Materialien, Werkzeuge und überwacht deren korrekte Verwendung.

2.12. Bereitet Materialien für den Abschluss von Verträgen mit Herstellern über die Lieferung von Ersatzteilen und Ausrüstung sowie mit spezialisierten Auftragnehmern für größere Reparaturen von Anlagevermögen (industriell und nichtindustriell) vor und übt die Kontrolle über die Mittelverwendung für diese Zwecke aus.

2.13. Beteiligt sich an Arbeiten im Zusammenhang mit der Entwicklung und Umsetzung von Standards und technischen Spezifikationen für den Betrieb, die Wartung und die Reparatur von Geräten.

2.14. Gibt Stellungnahmen zu Rationalisierungsvorschlägen und Erfindungen ab, zur Verbesserung des Gerätedesigns, zur Organisation von Reparaturarbeiten und zur Wartung von Geräten, bietet Innovatoren und Erfindern praktische Hilfestellung und organisiert die Umsetzung angenommener Vorschläge.

2.15. Fasst bewährte Verfahren bei der Organisation der Reparatur und des Betriebs von Geräten zusammen und verbreitet sie.

2.16. Führt Aufzeichnungen und Zertifizierungen von Geräten, Gebäuden und anderen Anlagegütern des Unternehmens, nimmt Änderungen an den Pässen nach deren Reparatur, Modernisierung und Umbau vor, erstellt die erforderliche technische Dokumentation und führt die etablierte Berichterstattung.

2.17. Führt einzelne offizielle Aufgaben seines unmittelbaren Vorgesetzten aus.

3. Der Betriebsingenieur hat das Recht:

3.1. Machen Sie sich mit den Entscheidungsentwürfen der Unternehmensleitung über ihre Aktivitäten vertraut.

3.2. Unterbreiten Sie Vorschläge zur Verbesserung der Arbeit im Zusammenhang mit den in dieser Stellenbeschreibung vorgesehenen Verantwortlichkeiten zur Prüfung durch das Management.

3.3. Informieren Sie Ihren unmittelbaren Vorgesetzten über alle bei der Wahrnehmung Ihrer Amtspflichten festgestellten Mängel in der Produktionstätigkeit des Unternehmens (seinen Strukturabteilungen) und machen Sie Vorschläge zu deren Beseitigung.

3.4. Fordern Sie persönlich oder im Namen des unmittelbaren Vorgesetzten von den Abteilungsleitern des Unternehmens und den Spezialisten Informationen und Dokumente an, die für die Erfüllung seiner beruflichen Aufgaben erforderlich sind.

3.5. Beziehen Sie Spezialisten aller (einzelnen) Strukturbereiche in die Lösung der ihm übertragenen Aufgaben ein (sofern dies in den Strukturbereichsvorschriften vorgesehen ist, wenn nicht, dann mit Genehmigung der Geschäftsführung).

3.6. Fordern Sie von der Unternehmensleitung Unterstützung bei der Erfüllung ihrer Amtspflichten und Rechte.

4. Der Betriebsingenieur ist verantwortlich für:

4.1. Für unsachgemäße Leistung oder Nichterfüllung der in dieser Stellenbeschreibung vorgesehenen Arbeitspflichten – innerhalb der durch die geltende Arbeitsgesetzgebung der Russischen Föderation festgelegten Grenzen.

4.2. Für Straftaten, die im Rahmen der Ausübung ihrer Tätigkeit begangen werden – im Rahmen der geltenden Verwaltungs-, Straf- und Zivilgesetzgebung der Russischen Föderation.

4.3. Für Sachschäden – im Rahmen der geltenden Arbeits- und Zivilgesetzgebung der Russischen Föderation.

VEREINBART:

Leiter der Organisation: ________ ______________________

(Unterschrift) (vollständiger Name)

Ich habe die Anleitung gelesen: ________ ______________________

Ich bin damit einverstanden

[Position, Unterschrift, vollständiger Name.

Manager oder anderer

Offiziell autorisiert

Genehmigen

[Organisations- und Rechtsform, Stellenbeschreibung]

Name der Organisation, [Tag, Monat, Jahr]

Unternehmen] M.P.

Arbeitsbeschreibung

Wartungsingenieur für medizinische Geräte [Name der Organisation, des Unternehmens usw.]

Diese Stellenbeschreibung wurde in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Arbeitsgesetzbuchs der Russischen Föderation und anderen Vorschriften über die Arbeitsbeziehungen entwickelt und genehmigt.

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1. Ein Wartungsingenieur für medizinische Geräte gehört zur Kategorie der Spezialisten und ist [Name des unmittelbaren Vorgesetzten] direkt unterstellt.

1.2. Für die Position des Wartungsingenieurs für medizinische Geräte wird eine Person mit einer höheren Berufsausbildung in dem Fachgebiet angenommen [bitte ausfüllen], ohne dass eine Berufserfahrung erforderlich ist.

1.3. Ein Wartungstechniker für medizinische Geräte muss wissen:

Beschlüsse, Weisungen, Anordnungen, methodische und regulatorische Materialien zur Wartung und Reparatur medizinischer Geräte, Perspektiven für die technische Entwicklung der Organisation;

Zweck der zu wartenden Ausrüstung, Methoden ihrer Demontage, Reparatur, Montage;

Allgemeine Informationen zur Elektrotechnik und Mechanik;

Arbeitsplanungsmethoden;

Regeln für den Einsatz gebrauchter Kontroll- und Messgeräte, Werkzeuge und Geräte;

Vorschriften zum Arbeitsschutz, zur Betriebshygiene und zum Brandschutz;

Anforderungen an die Qualität der erbrachten Leistungen;

Arten von Mängeln und Möglichkeiten zu deren Vorbeugung und Beseitigung;

Produktionsalarm;

Anforderungen an eine rationelle Arbeitsorganisation am Arbeitsplatz.

2. Berufliche Verantwortlichkeiten

Der Wartungsingenieur für medizinische Geräte hat folgende Aufgaben:

2.1. Umsetzung der Entwicklung langfristiger und aktueller Pläne (Zeitpläne) für verschiedene Arten der Reparatur medizinischer Geräte sowie Maßnahmen zur Verbesserung ihres Betriebs und ihrer Wartung, Überwachung der Umsetzung genehmigter Pläne (Zeitpläne).

2.2. Überprüfung des technischen Zustands der Geräte, der Qualität der Reparaturarbeiten sowie Annahme neu bei der Organisation eingegangener Geräte und ggf. Erstellung der Dokumentation für die Stilllegung unbrauchbar gewordener Geräte oder deren Übergabe an andere Organisationen.

2.3. Ermittlung des Ersatzteilbedarfs für die Reparatur medizinischer Geräte.

2.4. Entwicklung von Maßnahmen zur Verbesserung der Organisation der Wartung und Reparatur von Geräten, zur Reduzierung der Arbeitsintensität und der Kosten von Reparaturarbeiten, zur Verbesserung ihrer Qualität, zur Steigerung der Effizienz bei der Nutzung des Anlagevermögens (Erhöhung der Verschleißfestigkeit und Reduzierung der Ausfallzeiten der Geräte).

2.5. Analyse der Ursachen für erhöhten Verschleiß, Unfälle und Ausfallzeiten medizinischer Geräte und Mitwirkung bei der Untersuchung ihrer Ursachen sowie der Ursachen von Arbeitsunfällen und Ergreifen von Maßnahmen zu deren Vermeidung.

2.6. Überwachung der Einhaltung festgelegter Fristen zur Erstellung von Mängellisten und Reparaturanträgen.

2.7. Erstellung von Anfragen und Spezifikationen für Ersatzteile, Materialien, Werkzeuge, Überwachung deren korrekter Verwendung.

2.8. Pflege etablierter technischer Dokumentation.

2.9. [Andere berufliche Aufgaben].

3. Rechte

Ein Wartungsingenieur für medizinische Geräte hat das Recht:

3.1. Für alle gesetzlich vorgesehenen sozialen Garantien.

3.2. Machen Sie der Geschäftsleitung Vorschläge zur Verbesserung ihrer Arbeit.

3.3. Von der Leitung der Organisation verlangen, dass sie bei der Erfüllung ihrer beruflichen Pflichten und der Ausübung von Rechten Unterstützung leistet.

3.4. Erhalten Sie Informationen und Dokumente, die Sie zur Erfüllung Ihrer beruflichen Aufgaben benötigen.

3.5. Verbessern Sie Ihre beruflichen Qualifikationen.

3.6. [Andere im Arbeitsrecht vorgesehene Rechte].

4. Verantwortung

Ich bin damit einverstanden

[Position, Unterschrift, vollständiger Name.

Manager oder anderer

Offiziell autorisiert

Genehmigen

[Organisations- und Rechtsform, Stellenbeschreibung]

Name der Organisation, [Tag, Monat, Jahr]

Unternehmen] M.P.

Arbeitsbeschreibung

Ingenieur für den Betrieb von Gasanlagenausrüstung [Name der Organisation, des Unternehmens usw.]

Diese Stellenbeschreibung wurde in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Arbeitsgesetzbuchs der Russischen Föderation und anderen Vorschriften über die Arbeitsbeziehungen entwickelt und genehmigt.

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1. Ein Ingenieur für den Betrieb von Gasanlagenanlagen gehört zur Kategorie der Fachkräfte und ist [Name des unmittelbaren Vorgesetzten] direkt unterstellt.

1.2. Für die Position eines Ingenieurs für den Betrieb von Geräten in Gasanlagen wird eine Person angenommen, die über eine höhere technische Ausbildung ohne Anforderungen an Berufserfahrung oder eine weiterführende Fachausbildung und eine Berufserfahrung in Ingenieurpositionen von mindestens [Wert] Jahren verfügt.

1.3. Ein Ingenieur, der Geräte für Gasanlagen betreibt, muss wissen:

Verfassung der Russischen Föderation;

Gesetze und andere Rechtsakte der Russischen Föderation über die durchgeführten Arbeiten;

Technische Merkmale, Wartungsregeln und Aufrechterhaltung des normalen technologischen Betriebs von Gasanlagen, -geräten und -geräten;

Technische Eigenschaften und Design der verwendeten Instrumentierung, Automatisierung und Telemechanik;

Physikalische und chemische Eigenschaften von Gasen und Arbeitsregeln in gasgefährdeten Umgebungen;

Forschungsmethoden, Regeln und Bedingungen für die Arbeitsausführung;

Vorbereitungstechnik und Regeln für die Durchführung spezieller Arbeiten vor Ort;

Verfahren zur Betriebsprüfung von Geräten;

Ausrüstung, Methoden und Diagnosewerkzeuge;

Moderne Mittel der Computertechnologie, Kommunikation und Kommunikation;

Grundlagen des Arbeitsrechts;

Umweltvorschriften;

Arbeitsschutz- und Brandschutzvorschriften;

Interne Arbeitsvorschriften.

2. Berufliche Verantwortlichkeiten

Einem Ingenieur für den Betrieb von Gasanlagenanlagen werden folgende Aufgabenbereiche übertragen:

2.1. Gewährleistung eines stabilen und effizienten Betriebs der von Herstellern installierten Geräte und Betriebsanweisungen des Versanddienstes, Einhaltung der Betriebs- und Wartungsvorschriften.

2.2. Analyse und Verallgemeinerung von Betriebsindikatoren von Geräten, Anlagen, Bauwerken, Suche nach Möglichkeiten zur Optimierung ihrer Betriebsweisen.

2.3. Erkennen und Ergreifen von Maßnahmen zur rechtzeitigen und effizienten Beseitigung von Mängeln an Haupt- und Hilfsgeräten.

2.4. Mitwirkung bei der Inbetriebnahme von Geräten nach Wartung und Reparatur.

2.5. Pflege der Betriebsdokumentation.

2.6. Erarbeitung und Einführung notwendiger Änderungen und Ergänzungen an Diagrammen, Zeichnungen, Betriebsanleitungen.

2.7. Unterweisung und Schulung des Bedienpersonals in sicheren Arbeitsmethoden.

2.8. Berücksichtigung der Betriebszeit, des Verbrauchs und der Einhaltung spezifischer Standards für Kraftstoff- und Energieressourcen, Schmieröle und andere für den Betrieb erforderliche Materialien sowie Umsetzung von Maßnahmen zur Verbrauchsreduzierung.

2.9. Erstellen von Anfragen für Werkzeuge, Arbeitskleidung und andere notwendige Materialien.

2.10. Überwachung des sicheren Zustands von Arbeitsplätzen und Einhaltung der Sicherheitsvorschriften, des Brandschutzes und der Produktionsbetriebsanweisungen durch das Personal.

2.11. Mitwirkung bei der Erstellung von Plänen zur vorbeugenden Wartung, bei der Analyse von Unfällen, Ausfällen, Fehlalarmen und bei der Entwicklung von Maßnahmen zur Vermeidung von Wiederholungen, bei der Vorbereitung der notwendigen Materialien für die Durchführung der Arbeitsergebnisse.

2.12. Teilnahme an Geräteinspektionen, Besichtigungen, Prüfungen von Hebemechanismen und Hochdruckbehältern.

2.13. Organisation risikoreicher Arbeiten gemäß der Arbeitserlaubnis (Genehmigung) für deren Durchführung.

2.14. [Andere berufliche Aufgaben].

3. Rechte

Ein Ingenieur für den Betrieb von Geräten in Gasanlagen hat das Recht:

3.1. Für alle gesetzlich vorgesehenen sozialen Garantien.

3.2. Machen Sie der Geschäftsleitung Vorschläge zur Verbesserung ihrer Arbeit.

3.3. Von der Leitung der Organisation verlangen, dass sie bei der Erfüllung ihrer beruflichen Pflichten und der Ausübung von Rechten Unterstützung leistet.

3.4. Erhalten Sie Informationen und Dokumente, die Sie zur Erfüllung Ihrer beruflichen Aufgaben benötigen.

3.5. Für eine verkürzte Arbeitswoche und zusätzlichen bezahlten Jahresurlaub gemäß der geltenden Arbeitsgesetzgebung der Russischen Föderation.

3.6. Verbessern Sie Ihre beruflichen Qualifikationen.

3.7. Sonstige im Arbeitsrecht vorgesehene Rechte.

ICH BESTÄTIGE:

[Berufsbezeichnung]

_______________________________

_______________________________

[Name der Firma]

_______________________________

_______________________/[VOLLSTÄNDIGER NAME.]/

„______“ _______________ 20___

ARBEITSBESCHREIBUNG

Ingenieur für Versand- und Prozesssteuerungsausrüstung

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1. Diese Stellenbeschreibung definiert und regelt die Befugnisse, Funktions- und Berufspflichten, Rechte und Pflichten des Ingenieurs für die Ausrüstung von Versand- und technologischen Kontrolleinrichtungen [Name der Organisation im Genitiv] (im Folgenden als Unternehmen bezeichnet).

1.2. Auf Anordnung des Unternehmensleiters wird ein Ingenieur für die Ausrüstung von Versand- und Prozesskontrollanlagen auf die in der geltenden Arbeitsgesetzgebung festgelegte Weise ernannt und von der Position entlassen.

1.3. Ein Ingenieur für Versandausrüstung und technologische Kontrollausrüstung gehört zur Kategorie der Spezialisten und berichtet direkt an [Bezeichnung der Position des unmittelbaren Vorgesetzten im Dativ] des Unternehmens.

1.4. Für die Position des Ingenieurs für die Ausrüstung von Versand- und Prozessleitanlagen wird eine Person mit entsprechender Qualifikation ernannt:

Geräteingenieur für Versand- und Prozessleitgeräte der Kategorie I: Höhere berufliche (technische) Ausbildung und Berufserfahrung als Ingenieur für Versandausrüstung und technologische Steuerungsausrüstung der Kategorie II von mindestens 3 Jahren.

Geräteingenieur für Versand- und Prozessleitgeräte der Kategorie II: Höhere berufliche (technische) Ausbildung und Berufserfahrung als Ingenieur für Versandausrüstung und technologische Steuerungsausrüstung oder in anderen Positionen, die von Spezialisten mit höherer beruflicher (technischer) Ausbildung besetzt werden, mindestens 3 Jahre.

Ingenieur für Versand- und Prozessleittechnik: Höhere berufliche (technische) Ausbildung ohne Anforderungen an Berufserfahrung oder sekundäre berufliche (technische) Ausbildung und Berufserfahrung als Techniker, der Energieanlagen der Kategorie I für mindestens 3 Jahre bedient, oder in anderen Positionen, die von Fachkräften mit sekundärer beruflicher (technischer) Ausbildung besetzt werden, mindestens 5 Jahre.

1.5. Ein Ingenieur für Überwachungs- und Prozesssteuerungsgeräte muss Folgendes wissen:

  • organisatorische und administrative, regulatorische und methodische Dokumente zum Betrieb von SDTU-Geräten und -Geräten, zur Ausstattung von SDTU-Energieanlagen;
  • Regeln für den technischen Betrieb von Kraftwerken und Netzen der Russischen Föderation;
  • Regeln für Elektroinstallationen;
  • Regeln für die Arbeit mit Personal in Organisationen der Elektrizitätswirtschaft der Russischen Föderation;
  • Regeln für die Verwendung und Prüfung von Schutzausrüstungen in elektrischen Anlagen, technische Anforderungen an diese;
  • Regeln für die Verwendung von Werkzeugen und Geräten, die bei der Reparatur und Installation von Energieanlagen verwendet werden;
  • Vorschriften und Anweisungen zur Untersuchung und Aufzeichnung von Unfällen und anderen technischen Verstößen, Arbeitsunfällen;
  • Diagramme, Funktionsprinzipien, Eigenschaften und Betriebsmerkmale von SDTU-Geräten und -Geräten, deren Platzierung in Energieanlagen;
  • Netzwerkdiagramme von Telefon- und Funkrelais für industrielle Kommunikation und Telemechanik, Rundfunk, Radiosuche, Industrielautsprecher, Gegensprechanlage, Hochfrequenzkommunikation, Datenübertragungskanäle;
  • Stromversorgungsschaltungen für SDTU-Geräte;
  • Diagramme der Arbeits- und Notbeleuchtung von SDTU-Räumlichkeiten;
  • Technologie der Wartung, Reparatur, Methoden zur Überprüfung, Einstellung, Messungen, charakteristische Schadenszeichen, Verfahren zur Erkennung und Beseitigung von Störungen im Betrieb von Geräten und Geräten der SDTU;
  • Stellenbeschreibungen und Betriebsanweisungen für das Personal, das SDTU bedient; fortgeschrittene Produktionserfahrung in der Ausrüstung von Energieanlagen und der Wartung von SDTU, Einführung moderner Informationstechnologien in der Elektrizitätswirtschaft;
  • Grundlagen der Ökonomie und Organisation von Produktion, Arbeit und Management im Energiesektor;
  • Grundlagen des Arbeitsrechts;
  • Arbeitssicherheitsvorschriften.

1.6. Ein Ingenieur für Versandausrüstung und technologische Steuerungsausrüstung wird bei seiner Tätigkeit geleitet von:

  • lokale Gesetze sowie organisatorische und administrative Dokumente des Unternehmens;
  • interne Arbeitsvorschriften;
  • Regeln des Arbeitsschutzes und der Sicherheit, Gewährleistung der industriellen Hygiene und des Brandschutzes;
  • Anweisungen, Anordnungen, Entscheidungen und Weisungen des unmittelbaren Vorgesetzten;
  • diese Stellenbeschreibung.

1.7. Während der vorübergehenden Abwesenheit des Ingenieurs für die Ausrüstung von Versand- und technologischen Kontrolleinrichtungen werden seine Aufgaben dem [stellvertretenden Stellentitel] zugewiesen.

2. Funktionale Verantwortlichkeiten

Der Geräteingenieur für Versand- und Prozessleitgeräte übt folgende Aufgaben aus:

2.1. Führt Arbeiten zur technischen und organisatorischen Unterstützung für den unterbrechungsfreien und qualitativ hochwertigen Betrieb von Geräten und Geräten von Systemen (oder einzelnen Subsystemen) von Versand- und Technologiekontrolleinrichtungen (SDTU) durch – alle Arten von industriellen Telefon- und Funkübertragungsnetzen mit Geräten und hoch- Frequenzkommunikationskanäle, Telefon-, Telegrafen- und Faxleitungen, Kommunikationskanäle und Datenübertragung von automatisierten Steuerungssystemen (ACS), Richtfunkleitungen, Geräte- und Telemechanikkanäle, Rundfunknetze, Such- und Produktionslautsprecherkommunikation, Uhrenausrüstung, Industriefernsehen, Steuereinheiten für Tonbandaufzeichnungen, Kommunikationskanalverdichtungs- und Telemechanikausrüstung, SDTU-Stromversorgungsausrüstung.

2.2. Bereitet Entwürfe von Plänen und Zeitplänen für Reparaturen vor, führt Audits durch, führt vorbeugende Arbeiten an SDTU-Geräten und -Geräten durch und überwacht die Umsetzung genehmigter Pläne und Zeitpläne.

2.3. Führt eine systematische Aufzeichnung und Qualitätskontrolle des SDTU-Betriebs, der tatsächlichen Auslastung von Geräten, Kommunikationskanälen und Telemechanik zu Spitzenzeiten des Tages (Jahreszeiten) durch und führt eine Buchhaltungsdokumentation über ihre Arbeit.

2.4. Beteiligt sich an der Untersuchung der Ursachen technologischer Verstöße beim Betrieb von SDTU-Geräten, Verletzungsfällen sowie der Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen zu deren Verhinderung.

2.5. Analysiert den technischen Zustand von SDTU-Geräten und -Geräten, die Zuverlässigkeit des Betriebs und die Zuverlässigkeit der übertragenen Signale unter Normal- und Notfallbedingungen, die Verfügbarkeit von Produktionsmitteln und Kommunikationskanälen, die Übereinstimmung des technischen Niveaus von SDTU mit dem Entwicklungsstand automatisierter und moderner Steuerungssysteme Informationstechnologien in der Elektrizitätswirtschaft.

2.6. Bereitet Vorschläge vor, beteiligt sich an der Erstellung technischer Bedingungen und Ausgangsdaten für den Entwurf, prüft und erstellt Kommentare zu Entwicklungs- und Modernisierungsprojekten und erhöht so das technische Betriebsniveau der SDTU.

2.7. Gemäß den Entscheidungen der Geschäftsführung der Organisation der Elektrizitätswirtschaft überwacht sie die Installation neuer und umgebauter SDTUs und beteiligt sich an deren Abnahme bei größeren Reparaturen und Installationen.

2.8. Führt Berechnungen durch und beteiligt sich an Tests und Messungen, die für die korrekte Installation und Konfiguration der SDTU erforderlich sind.

2.9. Entwickelt Anweisungen zur Gewährleistung eines zuverlässigen und sicheren Betriebs, zur Erkennung und Beseitigung von Schäden, zur zeitnahen Wartung und zur Führung von Aufzeichnungen über den Betrieb von Geräten und Geräten der SDTU.

2.10. Füllt Anfragen nach Ausrüstung, Ersatzteilen, Materialien, Arbeitskleidung und anderen materiellen Ressourcen aus und überwacht die Umsetzung der Anfragen.

2.11. Führt Arbeiten zur Verbesserung der Qualifikation des Personals durch, nimmt an deren Einweisungen, Schulungen, Wissenstests, Zertifizierungen und Vorbereitungen für die Zertifizierung von Arbeitsplätzen zur Einhaltung der Arbeitsschutzanforderungen teil.

2.12. Erstellt und korrigiert Diagramme, führt technische Pässe und Reparaturformulare und erstellt Berichte über den Betrieb von SDTU-Geräten und -Geräten.

2.13. Beteiligt sich an der Modernisierung, Reparatur und Umrüstung mobiler Labore für den Empfang und die Übertragung telemetrischer Signale (Informationen).

Bei dienstlicher Notwendigkeit kann ein Ingenieur für Versandausrüstung und technische Steuerungsausrüstung in der durch die Bestimmungen des Bundesarbeitsrechts vorgeschriebenen Weise zur Erfüllung seiner dienstlichen Aufgaben Überstunden leisten.

3. Rechte

Ein Ingenieur für die Ausrüstung von Versand- und Prozesskontrollanlagen hat das Recht:

3.1. Fordern und erhalten Sie die erforderlichen Materialien und Dokumente im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Ingenieurs für die Ausrüstung von Versand- und Prozessleitgeräten.

3.2. Gehen Sie Beziehungen zu Abteilungen von Drittinstitutionen und -organisationen ein, um betriebliche Probleme von Produktionsaktivitäten zu lösen, die in die Kompetenz eines Ingenieurs für die Ausrüstung von Versand- und Prozesskontrollanlagen fallen.

3.3. Vertretung der Interessen des Unternehmens in Drittorganisationen in Fragen seiner beruflichen Tätigkeit.

4. Verantwortung und Leistungsbewertung

4.1. Der Ausrüstungsingenieur für Versand- und Prozesssteuerungsausrüstung trägt die administrative, disziplinarische und materielle (und in einigen Fällen, die in der Gesetzgebung der Russischen Föderation vorgesehen sind, strafrechtliche) Verantwortung für:

4.1.1. Nichtbeachtung oder unsachgemäße Befolgung behördlicher Weisungen des unmittelbaren Vorgesetzten.

4.1.2. Nichterfüllung oder unsachgemäße Erfüllung der eigenen beruflichen Funktionen und zugewiesenen Aufgaben.

4.1.3. Illegale Nutzung der eingeräumten behördlichen Befugnisse sowie deren Nutzung für persönliche Zwecke.

4.1.4. Ungenaue Informationen über den Status der ihm übertragenen Arbeit.

4.1.5. Unterlassene Maßnahmen zur Unterbindung festgestellter Verstöße gegen Sicherheitsvorschriften, Brandschutzvorschriften und andere Vorschriften, die eine Gefahr für die Tätigkeit des Unternehmens und seiner Mitarbeiter darstellen.

4.1.6. Nichteinhaltung der Arbeitsdisziplin.

4.2. Die Beurteilung der Arbeit eines Ingenieurs an der Ausrüstung von Versand- und technologischen Kontrollgeräten erfolgt wie folgt:

4.2.1. Durch den unmittelbaren Vorgesetzten – regelmäßig im Rahmen der täglichen Ausübung seiner Arbeitsaufgaben durch den Arbeitnehmer.

4.2.2. Die Zertifizierungskommission des Unternehmens – periodisch, mindestens jedoch alle zwei Jahre, auf der Grundlage dokumentierter Arbeitsergebnisse für den Bewertungszeitraum.

4.3. Das Hauptkriterium für die Beurteilung der Arbeit eines Ingenieurs für die Ausrüstung von Versand- und Prozessleitgeräten ist die Qualität, Vollständigkeit und Aktualität seiner Ausführung der in dieser Anleitung vorgesehenen Aufgaben.

5. Arbeitsbedingungen

5.1. Der Arbeitsplan eines Ingenieurs für die Ausrüstung von Versand- und Prozesskontrollanlagen richtet sich nach den vom Unternehmen festgelegten internen Arbeitsvorschriften.

5.2. Aufgrund der Produktionsanforderungen muss der Ausrüstungsingenieur für Versand- und Prozesssteuerungsausrüstung auf Geschäftsreisen (auch vor Ort) sein.

6. Unterschriftsrecht

6.1. Dem Ingenieur für die Ausrüstung von Versand- und technischen Kontrolleinrichtungen zur Sicherstellung seiner Tätigkeit wird durch diese Stellenbeschreibung das Recht eingeräumt, Organisations- und Verwaltungsdokumente zu Themen zu unterzeichnen, die in seinen Zuständigkeitsbereich fallen.

Ich habe die Anweisungen unter ___________/___________/ „__“ _______ 20__ gelesen.

Wir machen Sie auf ein typisches Beispiel einer Stellenbeschreibung für einen Geräteinstallationsingenieur aufmerksam, Muster 2019. sollte die folgenden Abschnitte enthalten: allgemeine Vorschriften, berufliche Verantwortlichkeiten des Ausrüstungsbeschaffungsingenieurs, Rechte des Ausrüstungsbeschaffungsingenieurs, Verantwortung des Ausrüstungsbeschaffungsingenieurs.

Stellenbeschreibung für Ausrüstungsbeschaffungsingenieur gehört zum Abschnitt „ Branchenweite Qualifikationsmerkmale von Positionen von Arbeitnehmern, die in Unternehmen, Institutionen und Organisationen beschäftigt sind".

Die Stellenbeschreibung eines Anlageninstallateurs sollte folgende Punkte widerspiegeln:

Aufgaben eines Geräteingenieurs

1) Amtliche Verpflichtungen. Führt Arbeiten zur Bereitstellung von Ausrüstung und Komponenten für den Investitions-, Reparatur- und Wartungsbedarf des Unternehmens durch. Prüft die Richtigkeit der Ermittlung des Geräte- und Komponentenbedarfs in den Anträgen der Unternehmensabteilungen und erstellt auf deren Grundlage sowie in Übereinstimmung mit den Titellisten und der Projektdokumentation konsolidierte Anträge mit den erforderlichen Berechnungen und Begründungen. Entwickelt Zeitpläne für die Ausrüstungslieferung auf der Grundlage der genehmigten Fertigstellungstermine für Bau- und Installationsarbeiten. Bereitet Vertragsentwürfe mit Lieferanten, Aufträge für die Herstellung nicht standardisierter Geräte und Materialien zur Koordinierung der technischen Bedingungen für deren Umsetzung zusammen mit Konstruktionsorganisationen vor. Überwacht die Umsetzung von Logistik- und technischen Supportplänen für das Unternehmen, die Einhaltung festgelegter Lieferpläne durch Lieferanten sowie die Qualität und Vollständigkeit der Ausrüstung. Erstellt Berichte, führt Korrespondenz über Ansprüche bei Verletzung vertraglicher Verpflichtungen durch Lieferanten, koordiniert Änderungen von Lieferterminen, Austausch von Geräten und Komponenten. Überwacht die Richtigkeit der quantitativen und qualitativen Abnahme von Geräten und Komponenten, deren Lagerung, Konservierung und rechtzeitige Übergabe an Bau- und Installationsorganisationen und Abteilungen des Unternehmens. Führt Arbeiten durch, um überschüssige Bestände an Geräten und Komponenten sowie deinstallierte und ungenutzte Geräte zu identifizieren, und unterbreitet Vorschläge für deren Umsetzung. Bereitet die Daten vor, die für die Berichterstattung über die Umsetzung des Logistikplans für das Unternehmen erforderlich sind.

Der Anlageninstallateur muss es wissen

2) Bei der Ausübung seiner beruflichen Aufgaben muss ein Anlageninstallateur Folgendes wissen: Beschlüsse, Anweisungen, Anordnungen, methodische und regulatorische Materialien zu materiellen und technischen Lieferungen; Aussichten für die technische Entwicklung des Unternehmens; Organisation der Logistik und technischen Unterstützung des Unternehmens; das Spektrum der vom Unternehmen benötigten Geräte und Komponenten; technische Eigenschaften, Konstruktionsmerkmale von Geräten, Komponenten; das Verfahren zur Bedarfsbegründung und Erstellung von Anträgen für Geräte und Komponenten, Abschluss von Vereinbarungen mit Lieferanten; Grundlagen der Produktionstechnik; Grundlagen der Wirtschaftswissenschaften, der Produktions-, Arbeits- und Managementorganisation; Grundlagen des Arbeitsrechts; Regeln und Vorschriften des Arbeitsschutzes.

Anforderungen an die Qualifikation eines Geräteinstallateurs

3) Benötigte Qualifikationen.

Geräteinstallateur der Kategorie I: höhere berufliche (technische oder ingenieurwirtschaftliche) Ausbildung und mindestens 3-jährige Berufserfahrung als Gerätemonteur der Kategorie II.

Geräteinstallationsingenieur der Kategorie II: höhere berufliche (technische oder ingenieurwissenschaftliche – wirtschaftliche) Ausbildung und Berufserfahrung als Geräteinstallationsingenieur oder andere Ingenieurpositionen, die von Spezialisten mit höherer beruflicher (technischer oder ingenieurwissenschaftlicher – wirtschaftlicher) Ausbildung besetzt werden, mindestens 3 Jahre.

Geräteinstallationsingenieur: Höhere Berufsausbildung (technisch oder ingenieurwissenschaftlich – wirtschaftlich) ohne Anforderungen an Berufserfahrung oder sekundäre Berufsausbildung (technisch oder ingenieurwissenschaftlich – wirtschaftlich) und Berufserfahrung als Techniker der Kategorie I für mindestens 3 Jahre oder andere Positionen, die von Spezialisten mit besetzt werden Mittlere berufsbildende (technische oder ingenieurwissenschaftliche) Ausbildung, mindestens 5 Jahre.

1. Allgemeine Bestimmungen

1. Ein Anlageninstallateur wird als Fachkraft eingestuft.

2. Aufgenommen wird eine Person, die über eine höhere berufliche (technische oder ingenieurwirtschaftliche) Ausbildung ohne Anforderungen an Berufserfahrung oder über eine sekundäre berufliche (technische oder ingenieurwirtschaftliche) Ausbildung und mindestens dreijährige Berufserfahrung als Techniker der Kategorie I verfügt ein Anlageninstallateur oder eine andere Stelle, die von Fachkräften mit einer berufsbildenden Sekundarausbildung (technisch oder ingenieurwirtschaftlich) besetzt wird, mindestens 5 Jahre.

3. Geräteinstallationstechniker wird eingestellt und entlassen ______ (Regisseur, Manager) Organisation vertreten durch _______ (Position).

4. Der Anlageninstallateur muss wissen:

  • Beschlüsse, Anweisungen, Anordnungen, methodische und regulatorische Materialien zur Logistik;
  • Aussichten für die technische Entwicklung des Unternehmens;
  • Organisation der Logistik des Unternehmens;
  • das Spektrum der vom Unternehmen benötigten Geräte und Komponenten;
  • technische Eigenschaften, Konstruktionsmerkmale von Geräten, Komponenten;
  • das Verfahren zur Bedarfsbegründung und Erstellung von Anträgen für Geräte und Komponenten, Abschluss von Vereinbarungen mit Lieferanten;
  • Grundlagen der Produktionstechnik;
  • Grundlagen der Wirtschaftswissenschaften, der Produktions-, Arbeits- und Managementorganisation;
  • Grundlagen des Arbeitsrechts;
  • Regeln und Vorschriften des Arbeitsschutzes.

5. Bei seiner Tätigkeit wird der Anlageninstallateur geleitet von:

  • Gesetzgebung der Russischen Föderation,
  • Satzung (Reglement) der Organisation,
  • Befehle und Anweisungen ______ (CEO, Direktor, Manager) Organisationen,
  • diese Stellenbeschreibung,
  • Interne Arbeitsvorschriften der Organisation.

6. Geräteinstallationsingenieur berichtet direkt an: _____ (Position)

7. Während der Abwesenheit eines Geräteinstallateurs (Geschäftsreise, Urlaub, Krankheit usw.) werden seine Aufgaben von einer in der vorgeschriebenen Weise zum ______ (Position) der Organisation ernannten Person wahrgenommen, die die entsprechenden Rechte, Pflichten und erwirbt ist für die Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben verantwortlich.

2. Aufgabenbereiche des Ausrüstungsbeschaffungsingenieurs

Geräteinstallationsingenieur:

1. Führt Arbeiten zur Bereitstellung von Ausrüstung und Komponenten für den Kapitalbau sowie den Reparatur- und Wartungsbedarf des Unternehmens durch.

2. prüft die Richtigkeit der in den Anträgen der Unternehmensabteilungen festgestellten Bedarfe an Geräten und Komponenten und erstellt auf dieser Grundlage sowie nach Maßgabe der Titellisten und der Projektdokumentation konsolidierte Anträge mit den erforderlichen Berechnungen und Begründungen.

3. Entwickelt Zeitpläne für die Ausrüstungslieferung auf der Grundlage der genehmigten Fertigstellungstermine für Bau- und Installationsarbeiten.

4. Bereitet Vertragsentwürfe mit Lieferanten, Aufträge für die Herstellung nicht standardisierter Geräte und Materialien zur Koordinierung der technischen Bedingungen für deren Umsetzung zusammen mit Konstruktionsorganisationen vor.

5. Überwacht die Umsetzung von Logistikplänen für das Unternehmen, die Einhaltung festgelegter Lieferpläne durch Lieferanten sowie die Qualität und Vollständigkeit der Ausrüstung.

6. Erstellt Berichte, führt Korrespondenz über Ansprüche bei Verletzung vertraglicher Pflichten durch Lieferanten, koordiniert Änderungen von Lieferterminen, Austausch von Geräten und Komponenten.

7. Kontrolliert die Richtigkeit der quantitativen und qualitativen Abnahme von Geräten und Komponenten, deren Lagerung, Konservierung und rechtzeitige Übergabe an Bau- und Installationsorganisationen und Abteilungen des Unternehmens.

8. Führt Arbeiten durch, um überschüssige Bestände an Geräten und Komponenten sowie deinstallierte und ungenutzte Geräte zu identifizieren, und macht Vorschläge für deren Umsetzung.

9. Bereitet die Daten vor, die für die Berichterstattung über die Umsetzung des Logistikplans des Unternehmens erforderlich sind.

3. Rechte des Geräteinstallateurs

Der Anlageninstallateur hat das Recht:

1. Vorschläge zur Prüfung durch das Management einreichen:

  • um die Arbeit im Zusammenhang mit den in dieser Anleitung vorgesehenen Verantwortlichkeiten zu verbessern,
  • über die Förderung der ihm unterstellten angesehenen Mitarbeiter,
  • über die materielle und disziplinarische Haftung von Arbeitnehmern, die gegen die Produktions- und Arbeitsdisziplin verstoßen haben.

2. Fordern Sie von Strukturabteilungen und Mitarbeitern der Organisation die Informationen an, die er zur Erfüllung seiner beruflichen Aufgaben benötigt.

3. Machen Sie sich mit den Dokumenten vertraut, in denen seine Rechte und Pflichten für seine Position sowie Kriterien für die Beurteilung der Qualität der Erfüllung seiner Amtspflichten festgelegt sind.

4. Machen Sie sich mit den Entscheidungsentwürfen der Unternehmensleitung in Bezug auf ihre Aktivitäten vertraut.

5. Fordern Sie die Leitung der Organisation auf, Unterstützung zu leisten, einschließlich der Sicherstellung der organisatorischen und technischen Bedingungen und der Ausführung der festgelegten Dokumente, die für die Erfüllung der offiziellen Aufgaben erforderlich sind.

6. Andere durch die geltende Arbeitsgesetzgebung festgelegte Rechte.

4. Verantwortung des Geräteingenieurs

Der Anlageninstallateur ist in folgenden Fällen verantwortlich:

1. Für unsachgemäße Erfüllung oder Nichterfüllung der in dieser Stellenbeschreibung vorgesehenen Arbeitspflichten – im Rahmen der durch die Arbeitsgesetzgebung der Russischen Föderation festgelegten Grenzen.

2. Für Straftaten, die im Rahmen ihrer Tätigkeit begangen werden – im Rahmen der geltenden Verwaltungs-, Straf- und Zivilgesetzgebung der Russischen Föderation.

3. Für die Verursachung materieller Schäden an der Organisation – im Rahmen der durch die geltende Arbeits- und Zivilgesetzgebung der Russischen Föderation festgelegten Grenzen.


Stellenbeschreibung für Anlageninstallateur – Muster 2019. Aufgabenbereiche eines Ausrüstungsbeschaffungsingenieurs, Rechte eines Ausrüstungsbeschaffungsingenieurs, Verantwortung eines Ausrüstungsbeschaffungsingenieurs.