Stellenbeschreibung eines leitenden Ingenieurs (Oberspezialist, Experte) der Chefmechanikerabteilung. Stellenbeschreibung des Oberingenieurs I. Allgemeine Bestimmungen

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Hinweise zur Stelle „ Leitender Ingenieur„, das auf der Website präsentiert wird, entspricht den Anforderungen des Dokuments – „Verzeichnis der beruflichen Qualifikationsmerkmale typischer Positionen des einfachen und kommandierenden Personals des Staatsdienstes für besondere Kommunikation und Informationsschutz der Ukraine“, das genehmigt und in Kraft gesetzt wurde Beschluss der Verwaltung des Staatsdienstes für besondere Kommunikation und Informationsschutz der Ukraine vom 08.08.2009 Nr. 171. Genehmigt vom Ministerium für Arbeit und Sozialpolitik der Ukraine am 10. Juli 2009.
Der Dokumentstatus ist „gültig“.

Vorwort zur Stellenbeschreibung

0,1. Das Dokument tritt mit der Genehmigung in Kraft.

0,2. Dokumententwickler: _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _.

0,3. Das Dokument wurde genehmigt: _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ .

0,4. Die regelmäßige Überprüfung dieses Dokuments erfolgt in Abständen von höchstens 3 Jahren.

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1. Die Position „Senior Engineer“ gehört zur Kategorie „Professionals“.

1.2. Qualifikationsvoraussetzungen - abgeschlossene Hochschulausbildung im relevanten Berufsfeld auf dem Bildungsabschlussniveau eines Meisters, Fachwirts. Berufserfahrung im Fachgebiet seit mindestens 5 Jahren.

1.3. Kennt und wendet in der Praxis an:
- Die Verfassung der Ukraine, Verordnungen, andere Verwaltungs- und Regulierungsdokumente des staatlichen Sonderkommunikationsdienstes, die die Aktivitäten zur Organisation und Gewährleistung hochwertiger Kommunikation regeln, die Disziplinarcharta;
- Funktionsprinzipien, technische Eigenschaften, Konstruktionsmerkmale der entwickelten und verwendeten technischen Mittel;
- Arten der Ausrüstung, Zweck, Design, Bedingungen und Möglichkeiten ihrer Verwendung;
- Regeln für den technischen Betrieb, die Wartung, die Reparatur und die Lagerung von Geräten;
- grundlegende Maßnahmen zur Gewährleistung der Kommunikationssicherheit;
- aktuelle Normen, technische Bedingungen, Vorschriften und Anweisungen zur Erstellung und Ausführung der technischen Dokumentation;
- Formen und Methoden der Aus- und Weiterbildung des Personals;
- Grundlagen der Arbeitsorganisation und des Arbeitsmanagements;
- Regeln und Vorschriften des Arbeitsschutzes und des Brandschutzes;
- Regeln der Geschäftsetikette. Muss die Landessprache beherrschen.

1.4. Ein leitender Ingenieur wird auf Anordnung der Organisation (Unternehmen/Institution) ernannt und entlassen.

1.5. Der leitende Ingenieur berichtet direkt an _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ .

1.6. Der leitende Ingenieur überwacht die Arbeit von _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ .

1.7. Während seiner Abwesenheit wird der leitende Ingenieur durch eine nach dem festgelegten Verfahren ernannte Person ersetzt, die die entsprechenden Rechte erwirbt und für die ordnungsgemäße Erfüllung der ihr übertragenen Aufgaben verantwortlich ist.

2. Merkmale der Arbeit, Aufgaben und berufliche Verantwortung

2.1. Führt Arbeiten zur Organisation und Gewährleistung der Sicherheit spezieller Kommunikationsarten, Design, Bau, Informationsdienste, Arbeitsorganisation und -management, technische Kontrolle usw. durch.

2.2. Verbessert und implementiert moderne technische Kommunikationsmittel unter Einhaltung der Anforderungen der geltenden Dokumente.

2.3. Entwickelt methodische Dokumente, technische Dokumentationen sowie Vorschläge und Maßnahmen zur Umsetzung der entwickelten Projekte und Programme.

2.4. Gewährleistet ein unterbrechungsfreies Funktionieren, Qualität und Sicherheit des staatlichen Systems der Regierungskommunikation und der verschlüsselten Dokumentenkommunikation.

2.5. Führt die Prüfung der technischen Dokumentation sowie die Überwachung und Kontrolle des Zustands und Betriebs der Ausrüstung durch.

2.6. Analysiert systematisch die Ergebnisse des Betriebs von Kommunikationsgeräten und Informationsflussindikatoren, führt die erforderlichen Berechnungen durch und bereitet dem Management entsprechende Vorschläge zur Kommunikationstechnologie, Überprüfungen und Schlussfolgerungen zu diesen Themen vor.

2.7. Führt Aufzeichnungen und ermittelt den Grad der Unterstützung und den Bedarf der staatlichen Sonderkommunikationsbehörde an technischen Mitteln, überwacht deren Zustand und Betriebsbedingungen und hält Ausrüstung und Ausrüstung in technisch einwandfreiem Zustand.

2.8. Überwacht die Einhaltung festgelegter Anforderungen, geltender Standards, Regeln und Anweisungen.

2.9. Stellt sicher, dass die etablierte Berichterstattung in genehmigter Form und innerhalb festgelegter Zeitrahmen aufrechterhalten wird.

2.10. Organisiert Arbeiten zur Verbesserung der wissenschaftlichen und technischen Kenntnisse des Ingenieurpersonals, fördert die Einführung moderner wissenschaftlicher und technologischer Errungenschaften und den Einsatz bewährter Verfahren zur Gewährleistung einer effektiven Arbeit.

2.11. Führt die Entwicklung langfristiger und aktueller Pläne (Zeitpläne) für verschiedene Arten von Reparaturen an Geräten und anderen Anlagegütern der Yazku-Behörde (Gebäude, Wasserversorgungssysteme, Abwassersysteme, Luftkanäle usw.) sowie Maßnahmen durch Um deren Betrieb und Wartung zu verbessern, überwacht es die Umsetzung genehmigter Pläne ( Diagramme).

2.12. Überwacht die Einhaltung gesetzlicher und anderer Vorschriften zum Arbeitsschutz, Brandschutz und Umweltschutz.

2.13. Kennt, versteht und wendet die für seine Tätigkeit geltenden Vorschriften an.

2.14. Kennt und befolgt die Anforderungen der Vorschriften zum Arbeits- und Umweltschutz, hält die Normen, Methoden und Techniken zur sicheren Arbeitsausführung ein.

3. Rechte

3.1. Der leitende Ingenieur hat das Recht, Maßnahmen zu ergreifen, um Verstöße oder Nichtkonformitäten zu verhindern und zu beheben.

3.2. Der leitende Ingenieur hat Anspruch auf alle gesetzlich vorgesehenen sozialen Garantien.

3.3. Der Oberingenieur hat das Recht, bei der Erfüllung seiner Pflichten und Rechte Unterstützung zu verlangen.

3.4. Der Oberingenieur hat das Recht, die Schaffung der für die Wahrnehmung seiner Amtspflichten erforderlichen organisatorischen und technischen Voraussetzungen sowie die Bereitstellung der erforderlichen Geräte und Inventare zu verlangen.

3.5. Der leitende Ingenieur hat das Recht, sich mit den Entwurfsunterlagen seiner Tätigkeit vertraut zu machen.

3.6. Der leitende Ingenieur hat das Recht, Unterlagen, Materialien und Informationen anzufordern und zu erhalten, die zur Erfüllung seiner beruflichen Aufgaben und Führungsaufträge erforderlich sind.

3.7. Ein leitender Ingenieur hat das Recht, seine beruflichen Qualifikationen zu verbessern.

3.8. Der Oberingenieur hat das Recht, alle im Rahmen seiner Tätigkeit festgestellten Verstöße und Unstimmigkeiten zu melden und Vorschläge zu deren Beseitigung zu unterbreiten.

3.9. Der leitende Ingenieur hat das Recht, sich mit den Dokumenten vertraut zu machen, die die Rechte und Pflichten der ausgeübten Position sowie die Kriterien für die Beurteilung der Qualität der Erfüllung seiner Amtspflichten festlegen.

4. Verantwortung

4.1. Der leitende Ingenieur ist verantwortlich für die Nichterfüllung oder nicht rechtzeitige Erfüllung der durch diese Stellenbeschreibung übertragenen Aufgaben und (oder) die Nichtnutzung der eingeräumten Rechte.

4.2. Der leitende Ingenieur ist für die Nichteinhaltung der internen Arbeitsvorschriften, des Arbeitsschutzes, der Sicherheitsvorschriften, der Betriebshygiene und des Brandschutzes verantwortlich.

4.3. Der leitende Ingenieur ist für die Offenlegung von Informationen über die Organisation (Unternehmen/Institution) im Zusammenhang mit Geschäftsgeheimnissen verantwortlich.

4.4. Der leitende Ingenieur ist für die Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäße Erfüllung der Anforderungen interner Regulierungsdokumente der Organisation (Unternehmen/Institution) und gesetzlicher Anordnungen der Geschäftsführung verantwortlich.

4.5. Der Oberingenieur haftet für im Rahmen seiner Tätigkeit begangene Straftaten im Rahmen der geltenden Verwaltungs-, Straf- und Zivilgesetzgebung.

4.6. Der leitende Ingenieur ist im Rahmen der geltenden Verwaltungs-, Straf- und Zivilgesetzgebung dafür verantwortlich, der Organisation (Unternehmen/Institution) materiellen Schaden zuzufügen.

4.7. Für die rechtswidrige Nutzung der eingeräumten behördlichen Befugnisse sowie deren Nutzung zu persönlichen Zwecken ist der Oberingenieur verantwortlich.

5. Spezialisierung

5.1. Hat das Recht: sich mit den für seine Kompetenz erforderlichen Materialien vertraut zu machen; dem Management Vorschläge für eine effektivere Planung, Anwendung und Nutzung von Kommunikationsgeräten während der Ausführung der zugewiesenen Aufgaben sowie während des Unterrichts und der Übungen unterbreiten; die Bereitstellung von Materialien und Werkzeugen verlangen, die zur Erfüllung dienstlicher Aufgaben erforderlich sind.

I. Allgemeine Bestimmungen

1.1. Ein leitender Verfahrenstechniker gehört zur Kategorie der Spezialisten.

1.2. Es wird eine Person zum leitenden Verfahrenstechniker ernannt

über eine höhere technische Ausbildung und Berufserfahrung in einer Position verfügen

ein Verfahrensingenieur seit mindestens _________ Jahren.

1.3. Ernennung zum leitenden Verfahrenstechniker und

Die Befreiung hiervon erfolgt auf Anordnung des Betriebsleiters gem

Präsentation des Cheftechnologen.

1.4. Der leitende Verfahrensingenieur wird bei seiner Arbeit geleitet von:

Regelungen zur Abteilung des Cheftechnologen und diese Stellenbeschreibung

Anweisungen und Berichte an den Leiter des Technologiebüros und wann

selbstständiges Arbeiten - direkt zum Cheftechnologen.

1.5. Ein leitender Verfahrensingenieur sollte wissen:

— ein einheitliches System der technologischen Vorbereitung der Produktion

— Normen, technische Spezifikationen und andere Vorschriften und Richtlinien

Materialien zu Design, Entwicklung und Design von Technologie

Dokumentation

- das Design des Produkts oder die Zusammensetzung des Produkts, auf dem

ein technologischer Prozess oder eine Produktionsweise entwickelt wird

— technische Merkmale der geplanten Anlage und Anforderungen an

— Technologie zur Herstellung der vom Unternehmen hergestellten Produkte

— die wichtigste technologische Ausrüstung des Unternehmens und seine Grundsätze

— Methoden zur Durchführung von Patentrecherchen

— Grundanforderungen an die Arbeitsorganisation während des Entwurfs

technologische Prozesse und Ausrüstung

— Grundlagen der Wirtschaft, Arbeitsorganisation und Produktion

— Grundlagen der Arbeitsgesetzgebung der Russischen Föderation

— Regeln und Vorschriften des Arbeitsschutzes.

1.6. Während der Abwesenheit eines leitenden Verfahrenstechnikers (Urlaub,

Krankheit usw.) werden seine Aufgaben von einer auf Anordnung ernannten Person wahrgenommen

Leiter des Unternehmens. Diese Person erwirbt die entsprechenden Rechte und

trägt die Verantwortung für die ordnungsgemäße Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben

Verantwortlichkeiten.

1.7. ______________________________________________________________.

II. Amtliche Verpflichtungen

Der leitende Verfahrensingenieur ist verantwortlich für:

2.1. Überprüfen Sie die Zeichnungen der zugeordneten Produkte, Baugruppen und Teile

auf Herstellbarkeit.

2.2. Entwickeln Sie technologische Prozesse und Produktion

Anleitungen zur Herstellung von Produkten, Baugruppen, Teilen.

2.3. Beteiligen Sie sich an der Erstellung von Ausrüstungsplatzierungsplänen,

technische Ausstattung und Organisation der Arbeitsplätze.

2.4. Beteiligen Sie sich an der Entwicklung technisch fundierter Zeitstandards,

Materialkostenstandards berechnen.

2.5. Entwickeln Sie technische Anweisungen, Streckenpläne,

Karten des technischen Niveaus und der Qualität von Produkten und anderen Technologien

Dokumentation.

2.6. Nehmen Sie Änderungen an der technischen Dokumentation im Zusammenhang mit vor

Anpassung technologischer Prozesse und Produktionsweisen.

2.7. Bereiten Sie Aufgaben für das zuständige Designbüro vor

Design von Geräten und Werkzeugen.

2.8. Überwachen Sie die Einhaltung technologischer Standards in der Produktion

Prozess und im Falle von Abweichungen dem Leiter des Büros (Chef) Bericht erstatten

Technologe).

2.9. Beteiligen Sie sich an der Patentrecherche.

2.10. Beteiligen Sie sich an der Implementierung neuer technologischer Prozesse.

2.11. Geben Sie Schlussfolgerungen zu Rationalisierungsvorschlägen und

Förderung der Umsetzung angenommener Vorschläge in die Produktion.

2.12. Studieren Sie fortgeschrittene in- und ausländische Erfahrungen auf diesem Gebiet

Anwendung neuer Technologien in dieser Branche.

2.13. Beteiligen Sie sich an Arbeiten zur Verbesserung der Produktqualität und

Produktionszertifizierung.

2.14. Erteilen Sie Aufgaben und üben Sie Kontrolle und Management der Arbeit aus

ihm unterstellte Künstler.

2.15. Informieren Sie sich über den Technologie- und Produktmarkt.

Der leitende Verfahrensingenieur hat das Recht:

3.1. Überwachen Sie die Einhaltung der technologischen Disziplin und

Melden Sie dem Leiter des Büros alle Verstöße.

3.2. Fordern Sie die Abteilung des Chefdesigners auf, das Design zu ändern

Teile, Komponenten, Systeme, wenn sie nicht technologisch fortgeschritten sind.

3.3. Fordern Sie, dass die Produktion von Teilen, Baugruppen und Produkten eingestellt wird, wenn dies der Fall ist

werden daher mit Abweichungen von den technischen Spezifikationen produziert

Nichteinhaltung des technologischen Prozesses.

3.4. Machen Sie Vorschläge zur Verbesserung der damit verbundenen Arbeit

Verantwortlichkeiten, die in dieser Stellenbeschreibung vorgesehen sind.

IV. Verantwortung

Der leitende Verfahrensingenieur ist verantwortlich für:

4.1. Wegen Nichterfüllung (unzulässiger Erfüllung) ihrer Pflichten

Aufgaben, die in dieser Stellenbeschreibung vorgesehen sind, in

innerhalb der durch die Arbeitsgesetzgebung der Russischen Föderation festgelegten Grenzen.

4.2. Für diejenigen, die sich im Rahmen ihrer Tätigkeit engagieren

Straftaten - im Rahmen der Verwaltungs-, Straf- und Straftaten

Zivilgesetzgebung der Russischen Föderation.

4.3. Für die Verursachung von Sachschäden – innerhalb der angegebenen Grenzen

Arbeits- und Zivilrecht der Russischen Föderation.

Ich habe zugestimmt
__________________________
(VOLLSTÄNDIGER NAME.)
Generaldirektor
JSC „____________“
(Firmenname)

Stellenbeschreibung für den leitenden Ingenieur

1. Allgemeine Bestimmungen
1. Ein leitender Ingenieur gehört zur Kategorie der Spezialisten.
2. Auf die Position des leitenden Ingenieurs wird eine Person mit einer höheren Berufsausbildung und mindestens zweijähriger Berufserfahrung im Fachgebiet berufen.
3. Die Ernennung zum leitenden Ingenieur und die Entlassung aus dieser erfolgen auf Anordnung des Generaldirektors auf Empfehlung des Leiters der Struktureinheit; ein anderer Beamter.
4. Der leitende Ingenieur muss wissen:
4.1. Richtlinien- und Verwaltungsdokumente, methodische und regulatorische Materialien zu den durchgeführten Arbeiten.
4.2. Funktionsprinzipien, technische Eigenschaften, Gestaltungsmerkmale entwickelter und eingesetzter technischer Mittel, Materialien und deren Eigenschaften.
4.3. Moderne Computer-, Kommunikations- und Kommunikationsmittel.
4.4. Forschungsmethoden, Regeln und Bedingungen für die Durchführung von Arbeiten.
Grundanforderungen an technische Dokumentation, Materialien, Produkte.
4.6. Aktuelle Normen, technische Bedingungen, Vorschriften und Hinweise zur Erstellung und Durchführung der technischen Dokumentation.
4.7. Methoden zur Durchführung technischer Berechnungen und zur Ermittlung der Wirtschaftlichkeit von Forschung und Entwicklung.
4.8. Errungenschaften von Wissenschaft und Technik, fortgeschrittene in- und ausländische Erfahrungen im jeweiligen Tätigkeitsbereich.
4.9. Grundlagen der Wirtschaftswissenschaften, Arbeitsorganisation und Management.
4.10. Grundlagen des Arbeitsrechts.
4.11. Interne Arbeitsvorschriften.
4.12. Regeln und Vorschriften zum Arbeitsschutz, Sicherheitsvorkehrungen, Betriebshygiene und Brandschutz, Stellenbeschreibung eines leitenden Ingenieurs, im Folgenden „Stellenbeschreibung eines Ingenieurs“ genannt.
5. Der leitende Ingenieur wird bei seiner Tätigkeit geleitet von:
Satzung der OJSC „_______________“. Auf Befehl des Generaldirektors. Im Auftrag der Struktureinheit. Diese Stellenbeschreibung für einen Ingenieur. Der Oberingenieur berichtet direkt an den Leiter der jeweiligen Struktureinheit. Während der Abwesenheit eines leitenden Ingenieurs (Krankheit, Urlaub, Dienstreise etc.) werden seine Aufgaben von einer in der vorgeschriebenen Weise ernannten Person wahrgenommen. Diese Person erwirbt die entsprechenden Rechte und trägt die Verantwortung für die nicht ordnungsgemäße Erfüllung der ihr übertragenen Aufgaben.

2. Berufliche Verantwortlichkeiten leitender Ingenieur
1. Gewährleistet einen störungsfreien Betrieb aller Arten von Geräten.
2. Überwacht den ordnungsgemäßen Betrieb der Geräte und führt deren Reparaturen zeitnah und effizient durch.
3. Entwickelt methodische und regulatorische Dokumente, technische Dokumentationen sowie Vorschläge und Maßnahmen zur Umsetzung der entwickelten Projekte und Programme.
4. Überwacht und gewährleistet die Einhaltung von Arbeitsschutzmaßnahmen und -vereinbarungen.
5. Überwacht die Einhaltung festgelegter Anforderungen, geltender Normen, Regeln und Standards.
6. Organisiert Arbeiten zur Verbesserung der wissenschaftlichen und technischen Kenntnisse der Mitarbeiter.
7. Fördert die Entwicklung kreativer Initiative, Rationalisierung, Erfindungen, die Einführung von Errungenschaften inländischer und ausländischer Wissenschaft und Technologie sowie die Verwendung bewährter Verfahren, die den effektiven Betrieb der Organisation gewährleisten.

3. Rechte SeniorIngenieur
Der leitende Ingenieur hat das Recht:
1. Machen Sie sich mit den Anordnungsentwürfen der Geschäftsführung der OJSC „___________“ in Bezug auf ihre Aktivitäten vertraut.
2. Vorschläge zur Verbesserung der Arbeit im Zusammenhang mit den in dieser Stellenbeschreibung vorgesehenen Aufgaben des Ingenieurs zur Prüfung durch die Leitung der Struktureinheit einreichen.
3. Informieren Sie Ihren unmittelbaren Vorgesetzten über alle bei der Wahrnehmung Ihrer Amtspflichten festgestellten Mängel in der Produktionstätigkeit von _________________ (seinen Strukturabteilungen) und machen Sie Vorschläge zu deren Beseitigung.
4. Fordern Sie persönlich oder im Namen des unmittelbaren Vorgesetzten bei den Abteilungsleitern der OJSC „______________“ und Spezialisten Informationen und Unterlagen an, die zur Erfüllung seiner Amtspflichten erforderlich sind.

4. Verantwortung
Der Oberingenieur ist verantwortlich für:

Usw...

Zusätzliche Aufgabenbereiche sind in einem Standardformular und einer Musterstellenbeschreibung für einen leitenden Ingenieur verfügbar. Eine Version davon kann aus der beigefügten Datei heruntergeladen werden.

Stellenbeschreibung eines Spezialisten in der technischen Supportabteilung.

Berufsbezeichnung: Leitender Spezialist der technischen Supportabteilung.

  1. Allgemeine Bestimmungen

1.1. Ernennung und Entlassung durch den Direktor der Organisation auf Empfehlung des Leiters der Abteilung Informationstechnologie.

1.2. Berichtet direkt an den Abteilungsleiter.

1.3. Bei ihrer Arbeit orientiert sie sich an der geltenden Gesetzgebung der Russischen Föderation und der Satzung der Organisation.

  1. Amtliche Verpflichtungen

2.1. Organisiert das Design und die Modernisierung von Computer- und Bürogeräten.

2.2. Versorgt den Bedarf der Abteilungen der Organisation mit Verbrauchsmaterialien.

2.3. Sorgt für die Schaffung neuer Arbeitsplätze für die Mitarbeiter der Organisation.

2.4. Bietet Software und technische Interaktion mit Entwicklern, Hardware- und Softwarelieferanten.

2.5. Interagiert mit anderen Abteilungen der Organisation.

2.6. Plant und organisiert den Bildungsprozess für Abteilungsmitarbeiter.

2.7. Macht einem leitenden Manager Vorschläge zur Personalauswahl und -vermittlung sowie zu moralischen und materiellen Anreizen für Mitarbeiter.

2.8. Schafft die notwendigen Voraussetzungen für produktives Arbeiten, ergreift Maßnahmen zur Steigerung des Niveaus und der Effizienz der Abteilung und verbessert das berufliche Niveau der Mitarbeiter.

2.9. Berät untergeordnete Mitarbeiter zu allen aufkommenden Produktionsfragen und Mitarbeiter verwandter Abteilungen der Organisation zum technischen Betrieb der Büroausstattung der Organisation.

2.10. Stellt sicher, dass die Abteilungsmitarbeiter die internen Arbeitsvorschriften einhalten.

2.11. Verbessert ständig sein berufliches Niveau.

2.12. Verantwortlich:

  • wegen Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäßer Erfüllung der ihm übertragenen Amtspflichten;
  • für Handlungen oder Unterlassungen, die zu einer Verletzung der Interessen der Organisation führen, das Image der Organisation als verlässlicher Geschäftspartner untergraben, die Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen, die ihm im Zusammenhang mit der Wahrnehmung offizieller Aufgaben bekannt geworden sind;
  • für die Sicherheit der ihm übertragenen Sachwerte.
  1. Offizielle Befugnisse

3.1. Hat das Recht, die Organisation in anderen Organisationen in Angelegenheiten zu vertreten, die in ihren Zuständigkeitsbereich fallen.

3.2. Führen Sie Korrespondenz mit Drittorganisationen, Unternehmen, Institutionen und Kunden der Organisation.

3.3. Machen Sie Vorschläge zur Verbesserung der Arbeit der technischen Supportabteilung und der Arbeit der Organisation insgesamt.

3.4. Nehmen Sie an Besprechungen teil, die von der Abteilungs- oder Organisationsleitung einberufen werden.

  1. Muss es wissen und können

4.1 Technische und betriebliche Eigenschaften von Computergeräten und anderen modernen Bürogeräten.

4.2 Moderne Betriebssysteme, Bereiche ihrer primären Verwendung.

4.3 Software- und Hardware-Telekommunikation.

4.4 Führen Sie routinemäßige Wartungsarbeiten im Zusammenhang mit der Installation, dem Austausch, der Reparatur und dem Betrieb der Geräte der Organisation durch.

4.5 Wissenschaftliche Entwicklungen im Bereich der Tätigkeit der Abteilung, Geschäftsetikette, Formen und Methoden der Arbeit mit den Medien.

4.6 Muss in der Lage sein, mit Menschen zu arbeiten.

  1. Benötigte Qualifikationen

5.1. Muss über eine höhere Berufsausbildung verfügen.

5.2. Muss über mindestens ein Jahr Erfahrung oder mindestens zwei Jahre Berufserfahrung in dem Fachgebiet verfügen.

5.3. Sie müssen über berufliche und geschäftliche Qualitäten sowie organisatorische Fähigkeiten verfügen.

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STELLENBESCHREIBUNG FÜR DEN LEITENDEN TECHNOLOGISCHEN INGENIEUR DER ABTEILUNG DES CHEFTECHNOLOGEN

I. Allgemeine Bestimmungen

  1. Ein leitender Verfahrenstechniker gehört zur Kategorie der Spezialisten.
  2. Auf die Position des leitenden Verfahrensingenieurs wird eine Person berufen, die über eine höhere technische Ausbildung und mindestens _________ Jahre Berufserfahrung als Verfahrenstechniker verfügt.
  3. Die Ernennung zum leitenden Verfahrensingenieur und die Entlassung aus dieser Position erfolgen auf Anordnung des Unternehmensleiters auf Empfehlung des Cheftechnologen.
  4. Der leitende Verfahrenstechniker orientiert sich bei seiner Tätigkeit an den Bestimmungen der Abteilung des Cheftechnologen und dieser Stellenbeschreibung und berichtet an den Leiter des Technologiebüros, bei selbstständiger Tätigkeit direkt an den Cheftechnologen.
  5. Ein leitender Verfahrensingenieur sollte wissen:
    - ein einheitliches System der technologischen Vorbereitung der Produktion;
    - Normen, technische Spezifikationen und andere Regulierungs- und Leitmaterialien für den Entwurf, die Entwicklung und die Ausführung der technischen Dokumentation;
    - Produktdesign oder Produktzusammensetzung, für die der technologische Prozess oder die Produktionsweise entwickelt wird;
    - technische Eigenschaften des entworfenen Objekts und Anforderungen daran;
    - Produktionstechnologie der vom Unternehmen hergestellten Produkte;
    - die wichtigste technologische Ausrüstung des Unternehmens und die Grundsätze seines Betriebs;
    - Methoden zur Durchführung von Patentrecherchen;
    - Grundanforderungen an die Arbeitsorganisation bei der Gestaltung technologischer Prozesse und Geräte;
    - Grundlagen der Ökonomie, Arbeits- und Produktionsorganisation;
    - Grundlagen des Arbeitsrechts;
    - Arbeitsschutzregeln und -vorschriften.
  6. Während der Abwesenheit des leitenden Verfahrenstechnikers (Urlaub, Krankheit etc.) werden seine Aufgaben von einer auf Anordnung des Unternehmensleiters ernannten Person wahrgenommen. Diese Person erwirbt die entsprechenden Rechte und ist für die ordnungsgemäße Erfüllung der ihr übertragenen Aufgaben verantwortlich.
  7. _________________________________________________________________.

II. Amtliche Verpflichtungen

  1. Prüfen Sie die Zeichnungen der zugeordneten Produkte, Baugruppen und Teile auf Herstellbarkeit.
  2. Entwickeln Sie technologische Prozesse und Produktionsanweisungen für die Herstellung von Produkten, Komponenten und Teilen.
  3. Beteiligen Sie sich an der Erstellung von Plänen für die Platzierung von Geräten, technischer Ausrüstung und Organisation von Arbeitsplätzen.
  4. Beteiligen Sie sich an der Entwicklung technisch fundierter Zeitstandards und berechnen Sie Materialkostenstandards.
  5. Entwickeln Sie technologische Anweisungen, Routenkarten, Karten des technischen Niveaus und der Qualität der Produkte sowie andere technologische Dokumentationen.
  6. Nehmen Sie Änderungen an der technischen Dokumentation im Zusammenhang mit Anpassungen technologischer Prozesse und Produktionsmodi vor.
  7. Bereiten Sie Aufträge für das zuständige Konstruktionsbüro für die Konstruktion von Geräten und Werkzeugen vor.
  8. Überwachen Sie die Einhaltung des technologischen Prozesses in der Produktion und melden Sie Abweichungen dem Büroleiter (Cheftechnologe).
  9. Beteiligen Sie sich an der Patentrecherche.
  10. Beteiligen Sie sich an der Implementierung neuer technologischer Prozesse.
  11. Geben Sie Schlussfolgerungen zu Rationalisierungsvorschlägen und erleichtern Sie die Umsetzung akzeptierter Vorschläge in die Produktion.
  12. Studieren Sie fortgeschrittene in- und ausländische Erfahrungen in der Anwendung neuer Technologien in dieser Branche.
  13. Beteiligen Sie sich an Arbeiten zur Verbesserung der Produktqualität und der Produktionszertifizierung.
  14. Erteilen Sie Aufgaben und üben Sie die Kontrolle und Verwaltung der Arbeit untergeordneter Künstler aus.
  15. Informieren Sie sich über den Technologie- und Produktmarkt.
  16. _________________________________________________________________.
  17. _________________________________________________________________.

III. Rechte


Der leitende Verfahrensingenieur hat das Recht:
  1. Überwachen Sie die Einhaltung der technischen Disziplin und melden Sie alle Verstöße dem Leiter des Büros.
  2. Fordern Sie die Abteilung des Chefdesigners auf, das Design von Teilen, Baugruppen und Systemen zu ändern, wenn diese nicht technologisch fortgeschritten sind.
  3. Fordern Sie, dass die Produktion von Teilen, Baugruppen und Produkten eingestellt wird, wenn diese aufgrund der Nichteinhaltung des technologischen Prozesses mit Abweichungen von den technischen Spezifikationen hergestellt werden.
  4. Machen Sie Vorschläge zur Verbesserung der Arbeit im Zusammenhang mit den in dieser Stellenbeschreibung vorgesehenen Verantwortlichkeiten.
  5. _________________________________________________________________.
  6. _________________________________________________________________.

IV. Verantwortung


Der Senior Process Engineer ist verantwortlich für:
  1. Für die Nichterfüllung (nicht ordnungsgemäße Erfüllung) der in dieser Stellenbeschreibung vorgesehenen Arbeitspflichten innerhalb der durch die geltende Arbeitsgesetzgebung der Ukraine festgelegten Grenzen.
  2. Für Straftaten, die im Rahmen der Ausübung ihrer Tätigkeit begangen werden – im Rahmen der geltenden Verwaltungs-, Straf- und Zivilgesetzgebung der Ukraine.
  3. Für die Verursachung von Sachschäden – innerhalb der durch die geltende Arbeits-, Straf- und Zivilgesetzgebung der Ukraine festgelegten Grenzen.
  4. _________________________________________________________________.
  5. _________________________________________________________________.