Neu im Gewerbegesetz. Handelsregeln für SP Food- und Non-Food-Produkte Verkaufs- und Dienstleistungsregeln

, vom 15.12.2006 N 770 , vom 27.03.2007 N 185 , vom 27.01.2009 N 50 , vom 21.08.2012 N 842 , vom 04.10.2012 N 1007 , vom 05.01 /2015 N 6 , vom 19.09.2015, N vom 23.12.2015 N 1406 , vom 23.12.2016 N 1465 , vom 30.05.2018 N 621 , vom 28.01.2019 N 50 , datiert 05.12.2019 N 1601)

I. Allgemeine Bestimmungen

1. Diese Regeln wurden in Übereinstimmung mit dem Gesetz der Russischen Föderation „Über den Schutz der Verbraucherrechte“ entwickelt und regeln die Beziehungen zwischen Käufern und Verkäufern beim Verkauf bestimmter Arten von Lebensmitteln und Non-Food-Produkten.

2. Unter dem Käufer wird ein Bürger verstanden, der beabsichtigt, Waren ausschließlich für persönliche, familiäre, Haushalts- und andere Bedürfnisse zu bestellen oder zu kaufen oder zu bestellen, zu erwerben oder zu verwenden, die nicht mit einer unternehmerischen Tätigkeit verbunden sind. vom 06.02.2002 N 81)

Als Verkäufer wird eine Organisation unabhängig von ihrer Organisations- und Rechtsform sowie ein einzelner Unternehmer verstanden, der Waren im Rahmen eines Einzelhandelskaufvertrags (im Folgenden als Vertrag bezeichnet) verkauft.

3. Die Arbeitsweise des Verkäufers - eine staatliche oder kommunale Organisation wird durch Beschluss der zuständigen Exekutivbehörden oder lokalen Regierungen gegründet.

Die Arbeitsweise des Verkäufers – einer Organisation anderer Organisations- und Rechtsform sowie eines einzelnen Unternehmers – wird von diesen selbstständig begründet.

Im Falle einer vorübergehenden Einstellung seiner Aktivitäten (für geplante Hygienetage, Reparaturen und in anderen Fällen) ist der Verkäufer verpflichtet, den Käufer rechtzeitig über das Datum und den Zeitpunkt der Einstellung der Aktivitäten zu informieren.

4. Das zum Verkauf angebotene Warensortiment, die Liste der erbrachten Dienstleistungen sowie die Dienstleistungsformen werden vom Verkäufer entsprechend dem Profil und der Spezialisierung seiner Tätigkeit selbstständig festgelegt.

Beim Betreiben des Einzelhandels am Ort des Käufers außerhalb der Handelsstätten durch unmittelbares Kennenlernen der Ware beim Käufer: zu Hause, am Arbeits- und Studienort, auf dem Transportweg, auf der Straße und an sonstigen Orten (im Folgenden: Hausieren), dürfen keine Lebensmittel (mit Ausnahme von Speiseeis, Erfrischungsgetränken, Süß- und Backwaren in der Verpackung des Herstellers), Medikamente, medizinische Produkte, Schmuck und andere Produkte aus Edelmetall und (oder) Edelsteine, Waffen und Patronen dafür, Kopien von audiovisuellen Werken und Tonträgern, Programme für elektronische Computer und Datenbanken. vom 06.02.2002 N 81, vom 12.07.2003 N 421, vom 27.03.2007 N 185, vom 04.10.2012 N 1007, vom 05.01.2015 N 6, vom 19.09. 2015 N 994, vom 30.05.2018 N 621)

5. Der Verkäufer ist bei der Ausübung seiner Tätigkeit verpflichtet, die zwingenden Anforderungen für die Organisation und Durchführung von Handelstätigkeiten einzuhalten, die in den aufsichtsrechtlichen Gesetzen der Russischen Föderation festgelegt sind. (geändert durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 04.10.2012 N 1007)

6. Der Verkäufer muss über die erforderlichen Räumlichkeiten, Ausrüstung und Inventar verfügen, um gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation über technische Vorschriften die Erhaltung der Qualität und Sicherheit der Waren während ihrer Lagerung und ihres Verkaufs an der Verkaufsstelle zu gewährleisten Handelsbedingungen sowie die Möglichkeit der richtigen Warenauswahl durch den Käufer. (geändert durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 04.10.2012 N 1007)

7. Der Verkäufer ist verpflichtet, Messgeräte in gutem Zustand, rechtzeitig und gemäß dem festgelegten Verfahren zur Durchführung ihrer messtechnischen Überprüfung zu haben und zu warten.

Damit der Käufer die Richtigkeit von Preis, Maß und Gewicht der gekauften Ware überprüfen kann, müssen im Handelssaal an zugänglicher Stelle entsprechende Messgeräte aufgestellt werden.

8. Der Verkäufer ist verpflichtet, ein Buch mit Bewertungen und Angeboten zu führen, das dem Käufer auf Anfrage zur Verfügung gestellt wird.

9. Diese Regeln werden den Käufern vom Verkäufer in klarer und zugänglicher Form zur Kenntnis gebracht.

10. Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Käufer den Firmennamen (Namen) seiner Organisation, ihren Standort (Adresse) und ihre Arbeitsweise mitzuteilen und die angegebenen Informationen auf dem Schild der Organisation anzubringen. (geändert durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 04.10.2012 N 1007)

Der Verkäufer - ein Einzelunternehmer muss dem Käufer Informationen über die staatliche Registrierung und den Namen der Stelle, die sie registriert hat, mitteilen.

Ist die Tätigkeit des Verkäufers genehmigungspflichtig, so ist er verpflichtet, Auskunft über Nummer und Gültigkeit der Genehmigung sowie über die ausstellende Behörde zu erteilen.

Die angegebenen Informationen werden an Stellen angebracht, die für die Einarbeitung des Käufers geeignet sind.

Ähnliche Informationen sollten Käufern auch beim Handel in temporären Räumlichkeiten, auf Messen, an Ständen und in anderen Fällen zur Kenntnis gebracht werden, wenn der Handel außerhalb des ständigen Standorts des Verkäufers stattfindet.

Bei der Durchführung des Einzelhandels muss der Vertreter des Verkäufers über eine persönliche Karte verfügen, die durch die Unterschrift der für die Ausführung verantwortlichen Person und das Siegel des Verkäufers (falls vorhanden) mit einem Foto mit Angabe des Nachnamens, des Vornamens und des Patronyms beglaubigt ist des Vertreters des Verkäufers sowie Informationen über den Verkäufer. (geändert durch Dekrete der Regierung der Russischen Föderation vom 06.02.2002 N 81, vom 23.12.2016 N 1465)

11. Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Käufer unverzüglich die notwendigen und zuverlässigen Informationen über die Ware und ihre Hersteller in klarer und zugänglicher Form zur Verfügung zu stellen, die die Möglichkeit der richtigen Warenauswahl gewährleisten. (geändert durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 04.10.2012 N 1007)

Die Informationen müssen enthalten: (geändert durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 04.10.2012 N 1007)

Produktname; (geändert durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 04.10.2012 N 1007)

Standort (Adresse), Firmenname (Name) des Herstellers (Verkäufers), Standort (Adresse) der Organisation (Organisationen), die vom Hersteller (Verkäufer) zur Entgegennahme von Ansprüchen von Käufern und zur Durchführung von Reparaturen und Wartung von Waren bevollmächtigt wurden, für importierte Waren - Name des Landes Herkunft der Waren; (geändert durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 04.10.2012 N 1007)

Informationen über die obligatorische Bestätigung der Konformität von Waren in der durch die Gesetzgebung der Russischen Föderation über technische Vorschriften vorgeschriebenen Weise; (geändert durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 04.10.2012 N 1007)

Informationen über die wichtigsten Verbrauchereigenschaften der Waren; (geändert durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 04.10.2012 N 1007)

Informationen über die Energieeffizienz von Waren, für die das Erfordernis der Verfügbarkeit solcher Informationen gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation zur Energieeinsparung und zur Verbesserung der Energieeffizienz bestimmt wird; (geändert durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 04.10.2012 N 1007)

Regeln und Bedingungen für die effektive und sichere Nutzung der Waren; (geändert durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 04.10.2012 N 1007)

Garantiezeit, wenn sie für ein bestimmtes Produkt festgelegt wurde; (geändert durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 04.10.2012 N 1007)

Nutzungsdauer (Haltbarkeit), wenn sie für ein bestimmtes Produkt festgelegt ist, sowie Informationen über die erforderlichen Handlungen des Käufers nach Ablauf der angegebenen Frist und mögliche Folgen, wenn solche Maßnahmen nicht ergriffen werden, wenn die Ware nach Ablauf der angegebenen Frist ein Leben, Gesundheit und Eigentum des Käufers gefährden oder für den bestimmungsgemäßen Gebrauch ungeeignet werden; (geändert durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 04.10.2012 N 1007)

der Preis in Rubel und die Bedingungen für den Kauf von Waren, einschließlich bei der Bereitstellung eines Darlehens - die Höhe des Darlehens, der vom Verbraucher zu zahlende Gesamtbetrag und der Rückzahlungsplan für diesen Betrag. (geändert durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 04.10.2012 N 1007)

War die vom Käufer gekaufte Ware in Gebrauch oder wurde an ihr ein Mangel (Mangel) behoben, so ist dem Käufer hierüber Auskunft zu erteilen. (geändert durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 04.10.2012 N 1007)

Der Verkäufer muss den Käufer nicht nur mündlich, sondern auch schriftlich (auf dem Produktetikett, Kaufbeleg oder auf andere Weise) auf die Mängel des Produkts hinweisen. (geändert durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 04.10.2012 N 1007)

12. Der Verkäufer ist verpflichtet, ihm auf Wunsch des Verbrauchers die Versanddokumentation für die Ware zur Verfügung zu stellen, die für jede Ware Informationen über die obligatorische Konformitätsbestätigung gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation über technische Vorschriften enthält (Konformitätsbescheinigung, ihre Nummer, ihre Gültigkeitsdauer, die Behörde, die die Bescheinigung ausgestellt hat, oder Informationen über die Konformitätserklärung, einschließlich ihrer Registrierungsnummer, ihrer Gültigkeitsdauer, des Namens der Person, die die Erklärung akzeptiert hat, und der Stelle, die sie akzeptiert hat registriert). Diese Dokumente müssen durch die Unterschrift und das Siegel des Lieferanten oder Verkäufers (falls vorhanden) mit Angabe des Standorts (Adresse) und der Telefonnummer bestätigt werden. (geändert durch Dekrete der Regierung der Russischen Föderation vom 04.10.2012 N 1007, vom 23.12.2016 N 1465)

13. Der Verkauf von Waren aus Gegenständen der Tierwelt (Pelz- und Lederbekleidung, Kurzwaren, Dekorationsartikel, Schuhe, Lebensmittel) von Arten, die im Roten Buch der Russischen Föderation aufgeführt sind, erfolgt bei entsprechender Dokumentation die Waren, die bestätigen, dass diese Gegenstände der Tierwelt gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation auf der Grundlage einer Genehmigung (Verwaltungslizenz) erhalten wurden, die von der föderalen Exekutivbehörde im Bereich des Umweltschutzes ausgestellt wurde. Der Verkauf von in die Russische Föderation eingeführten Waren aus Gegenständen der Tierwelt, die in den Geltungsbereich des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen fallen, erfolgt auf der Grundlage einer Genehmigung der zuständigen Behörde des Exports Land, und Waren, die infolge einer Verletzung dieses Übereinkommens beschlagnahmt wurden, - auf der Grundlage der Erlaubnis der befugten Stelle. (geändert durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 06.02.2002 N 81)

gefährdet - basierend auf der Genehmigung der zuständigen Behörde des Ausfuhrlandes.

Beim Verkauf solcher Waren ist der Verkäufer verpflichtet, dem Käufer auf Anfrage Auskunft über die Dokumente zu erteilen, die das Vorhandensein der entsprechenden Genehmigung bestätigen.

14. Der Verkäufer muss auch andere Informationen über die Ware bereitstellen, die durch Bundesgesetze und andere behördliche Rechtsakte der Russischen Föderation vorgesehen sind. (geändert durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 04.10.2012 N 1007)

15. Informationen über das Produkt, seinen Hersteller und Verkäufer müssen dem Käufer mit den Methoden zur Kenntnis gebracht werden, die durch Bundesgesetze, andere regulatorische Rechtsakte der Russischen Föderation festgelegt sind, und wenn sie nicht durch diese Gesetze definiert sind, dann durch die Methoden für bestimmte Arten von Waren. (geändert durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 04.10.2012 N 1007)

Die Menge der obligatorischen Informationen über das Produkt, seinen Hersteller, die dem Käufer zusammen mit dem Produkt (auf dem Produkt, der Verbraucherverpackung, der Verpackung, dem Etikett, dem Etikett, in der technischen Dokumentation) übermittelt werden, muss den Anforderungen der Bundesgesetze und anderer behördlicher Vorschriften entsprechen Akte der Russischen Föderation. (geändert durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 04.10.2012 N 1007)

Informationen über den Verkäufer, die Waren und ihre Hersteller werden den Käufern auf Russisch und zusätzlich nach Ermessen des Verkäufers in den Staatssprachen der Teilstaaten der Russischen Föderation und den Sprachen der Russischen Föderation zur Kenntnis gebracht Völker der Russischen Föderation.

16. Der Verbraucher muss auch klare und zuverlässige Informationen über die erbrachten Dienstleistungen, die Preise dafür und die Bedingungen für die Erbringung von Dienstleistungen sowie die beim Verkauf von Waren verwendeten Dienstleistungsformen (bei Vorbestellungen, Verkauf von Waren zu Hause und andere Formen).

17. Beim Verkauf von Waren erhält der Käufer die Möglichkeit, sich oder mit Hilfe des Verkäufers mit den erforderlichen Waren vertraut zu machen.

Der Käufer hat das Recht, die angebotene Ware zu besichtigen, eine Beschaffenheitsprüfung in seinem Beisein oder eine Vorführung der Funktionsweise zu verlangen, sofern dies nicht aufgrund der Beschaffenheit der Ware ausgeschlossen ist und den Regeln des Einzelhandels nicht widerspricht .

Der Verkäufer ist verpflichtet, eine Qualitäts- und Sicherheitsprüfung (Inspektion, Prüfung, Analyse, Prüfung) der zum Verkauf angebotenen Waren durchzuführen, falls die Prüfungen durch die Gesetzgebung der Russischen Föderation oder die Vertragsbedingungen vorgesehen sind. (geändert durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 04.10.2012 N 1007)

18. Die Preise der vom Verkäufer verkauften Waren sowie andere Vertragsbedingungen müssen für alle Käufer gleich sein, außer in Fällen, in denen Bundesgesetze oder andere aufsichtsrechtliche Vorschriften die Gewährung von Vorteilen für bestimmte Kategorien von Käufern zulassen.

19. Der Verkäufer ist verpflichtet, für die Verfügbarkeit einheitlicher und klar definierter Preisschilder für die verkauften Waren zu sorgen, auf denen der Name der Ware, die Sorte (falls vorhanden), der Preis pro Gewicht oder die Wareneinheit angegeben sind. Es ist erlaubt, Preisschilder auf Papier oder anderen Informationsträgern anzubringen, die für Käufer sichtbar sind, einschließlich solcher mit elektronischer Anzeige von Informationen, unter Verwendung von Schiefertafeln, Ständern, Leuchttafeln. (geändert durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 23. Dezember 2015 N 1406)

Beim Verkauf von Waren, die durch Hausieren ausgeführt werden, muss der Vertreter des Verkäufers eine durch die Unterschrift der für die Ausführung verantwortlichen Person beglaubigte Preisliste haben, die den Namen und den Preis der Waren sowie die mit Zustimmung des Käufers erbrachten Dienstleistungen enthält. (geändert durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 23. Dezember 2015 N 1406)

20. Der Vertrag gilt als ordnungsgemäß abgeschlossen, sobald der Verkäufer dem Käufer einen Kassen- oder Kaufbeleg oder ein anderes Dokument zur Bestätigung der Zahlung für die Ware ausstellt, sofern nichts anderes durch Bundesgesetz oder eine Vereinbarung zwischen dem Verkäufer und dem Käufer bestimmt ist.

Im Falle des Einzelhandels erhält der Käufer zusammen mit der Ware (mit Ausnahme der in Ziffer 4 Absatz 2 dieser Vorschriften genannten Lebensmittel) einen Kaufbeleg, der den Namen der Ware und Informationen über den Verkäufer enthält , Verkaufsdatum, Menge und Preis der Ware sowie die Unterschrift des Vertreters des Verkäufers . (geändert durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 06.02.2002 N 81)

21. Abrechnungen mit Käufern für Waren werden mit Registrierkassen durchgeführt, mit Ausnahme der Fälle, die in der Gesetzgebung der Russischen Föderation vorgesehen sind.

22. Vom Verkäufer angebotene Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Verkauf von Waren dürfen nur mit Zustimmung des Käufers erbracht werden.

Der Käufer hat das Recht, die beim Verkauf der Ware angebotenen Dienstleistungen abzulehnen und vom Verkäufer die Rückerstattung der für die ohne seine Zustimmung erbrachten Dienstleistungen gezahlten Beträge zu verlangen.

Der Verkäufer ist nicht berechtigt, den Verkauf einiger Waren vom obligatorischen Kauf anderer Waren oder der obligatorischen Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit ihrem Verkauf abhängig zu machen, außer in Fällen, in denen die Waren nicht montiert und (oder) installiert (angeschlossen) werden können technischen Anforderungen ohne Beteiligung relevanter Spezialisten.

Bei Anlieferung sperriger Ware durch den Käufer ist der Verkäufer verpflichtet, für die kostenlose Verladung der Ware auf das Fahrzeug des Käufers zu sorgen.

23. Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Käufer Ware in ordnungsgemäßer Qualität zu übergeben,

in Behältern und (oder) Verpackungen, mit Ausnahme von Waren, die ihrer Natur nach keine Verpackung und (oder) Verpackung erfordern, in einem bestimmten Satz (Warensatz) und Vollständigkeit, mit Dokumenten und Zubehör zu den Waren. (geändert durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 06.02.2002 N 81)

Anforderungen an die Qualität, den Behälter und (oder) die Verpackung der übergebenen Waren, deren Vollständigkeit, Zubehör und Dokumentation, einen Warensatz sowie die Bedingungen für die Warenlieferung werden durch die Gesetzgebung der Russischen Föderation festgelegt.

24. Die Ware, für die das Verfallsdatum festgelegt ist, ist der Verkäufer verpflichtet, dem Käufer so zu übergeben, dass sie vor dem Verfallsdatum für den vorgesehenen Zweck verwendet werden kann.

25. Beim Verkauf von Waren unter der Bedingung, dass der Käufer sie innerhalb einer bestimmten Frist annimmt, kann der Verkäufer die Waren während dieser Frist nicht an einen anderen Käufer verkaufen.

Sofern im Vertrag zwischen dem Verkäufer und dem Käufer nichts anderes bestimmt ist, kann das Versäumnis des Käufers, innerhalb der im Vertrag festgelegten Frist zu erscheinen oder andere erforderliche Maßnahmen zur Annahme der Ware zu ergreifen, vom Verkäufer als Weigerung des Käufers angesehen werden, die Ware zu kaufen.

26. Der Käufer hat das Recht, innerhalb von 14 Tagen ab dem Datum der Übergabe eines Non-Food-Produkts guter Qualität an ihn, wenn vom Verkäufer keine längere Frist angegeben wird, am Ort des Kaufs und an anderen angegebenen Orten umzutauschen vom Verkäufer das gekaufte Produkt gegen ein ähnliches Produkt mit einer anderen Größe, Form, Abmessung, Stil, Farbe oder Ausstattung umzutauschen und im Falle einer Preisdifferenz die erforderliche Neuberechnung mit dem Verkäufer vorzunehmen.

Wenn der Verkäufer die für den Umtausch erforderliche Ware nicht hat, hat der Käufer das Recht, die gekaufte Ware an den Verkäufer zurückzugeben und den dafür bezahlten Geldbetrag zu erhalten oder sie gegen ein ähnliches Produkt beim ersten Erhalt der entsprechenden Ware auszutauschen zu verkaufen. Der Verkäufer ist verpflichtet, den Käufer, der den Umtausch von Non-Food-Waren beantragt hat, über seinen Verkaufserlös zu informieren.

Das Verlangen des Käufers auf Umtausch oder Rückgabe der Ware ist vorbehaltlich der Erfüllung, wenn die Ware nicht benutzt wurde, ihr verkehrsfähiger Zustand, ihre Gebrauchseigenschaften, Siegel, Etiketten erhalten sind und der Kauf der Ware von diesem Verkäufer nachweisbar ist Ausnahme von Waren, die gemäß den Angaben in dieser Klausel aus Gründen gemäß der von der Regierung der Russischen Föderation genehmigten Liste nicht umgetauscht oder zurückgegeben werden können.

27. Der Käufer, an den Waren von mangelhafter Qualität verkauft wurden, hat, wenn deren Mängel vom Verkäufer nicht angegeben wurden, das Recht, nach seiner Wahl vom Verkäufer zu verlangen:

Ersatz für ein Produkt einer ähnlichen Marke (Modell, Artikel);

Ersatz für das gleiche Produkt einer anderen Marke (Modell, Artikel) mit entsprechender Neuberechnung des Kaufpreises;

anteilige Herabsetzung des Kaufpreises;

unverzügliche unentgeltliche Beseitigung von Mängeln der Ware;

Ersatz der Aufwendungen, die dem Käufer oder einem Dritten zur Beseitigung von Mängeln der Ware entstanden sind. (geändert durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 06.02.2002 N 81)

Der Käufer ist in diesem Fall auch berechtigt, vollen Ersatz des Schadens zu verlangen, der ihm durch den Verkauf mangelhafter Ware entstanden ist.

Der Käufer hat das Recht, den Ersatz eines technisch komplexen oder teuren Produkts zu verlangen, wenn die Anforderungen an seine Beschaffenheit erheblich verletzt werden (Feststellung schwerwiegender Fehler, Fehler, die nicht ohne unverhältnismäßigen Kosten- oder Zeitaufwand behoben werden können oder wiederholt festgestellt werden). , oder nach ihrer Beseitigung wieder auftreten, und andere ähnliche Mängel).

In Bezug auf technisch komplexe Waren unterliegt die spezifizierte Anforderung des Käufers der Erfüllung gemäß der von der Regierung der Russischen Föderation genehmigten Liste solcher Waren.

Bei Feststellung von Mängeln an der Ware, deren Beschaffenheit eine Beseitigung nicht zulässt (Nahrungsmittel, Parfums und Kosmetika, Haushaltschemikalien und sonstige Waren), ist der Käufer berechtigt, nach seiner Wahl Ersatzlieferung zu verlangen Umtausch mit Ware guter Qualität oder eine angemessene Minderung des Kaufpreises.

Anstatt diese Anforderungen zu stellen, hat der Käufer das Recht, die gekaufte Ware abzulehnen und die Rückgabe des für die Ware bezahlten Geldbetrags zu verlangen.

In diesem Fall hat der Käufer auf Verlangen des Verkäufers und auf dessen Kosten die erhaltene Ware mangelhafter Qualität zurückzusenden.

Bei der Rückgabe des für die Ware bezahlten Geldbetrags an den Käufer ist der Verkäufer nicht berechtigt, ihm den Betrag einzubehalten, um den sich die Kosten der Ware aufgrund ihrer vollständigen oder teilweisen Verwendung, ihres Verlusts ihrer Präsentation oder anderer ähnlicher Umstände verringert haben .

Wenn der Käufer den Verkäufer auffordert, die Mängel eines langlebigen Produkts zu beseitigen oder ein solches Produkt zu ersetzen, hat der Käufer das Recht, gleichzeitig zu verlangen, dass ihm für die Dauer der Reparatur oder des Ersatzes ein ähnliches Produkt von angemessener Qualität zur Verfügung gestellt wird Waren von unzureichender Qualität, mit Ausnahme von Waren gemäß der von der Regierung der Russischen Föderation genehmigten Liste, für die diese Anforderung nicht gilt.

28. Der Verkäufer oder eine Organisation, die aufgrund einer Vereinbarung mit ihm die Funktionen eines Verkäufers ausübt, ist verpflichtet, die Ware mit unzureichender Qualität vom Käufer anzunehmen und gegebenenfalls die Qualität der Ware zu überprüfen. Der Käufer hat das Recht, an der Qualitätskontrolle der Ware teilzunehmen.

Bei Streitigkeiten über die Gründe für das Auftreten von Mängeln an der Ware ist der Verkäufer oder eine Organisation, die aufgrund einer Vereinbarung mit ihm die Aufgaben des Verkäufers wahrnimmt, verpflichtet, auf eigene Kosten eine Untersuchung der Ware durchzuführen. Der Käufer hat das Recht, den Abschluss einer solchen Prüfung gerichtlich anzufechten. (geändert durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 06.02.2002 N 81)

Das Fehlen eines Kassen- oder Kaufbelegs oder eines anderen Dokuments, das die Tatsache und die Bedingungen des Warenkaufs bescheinigt, ist kein Grund, die Erfüllung seiner Anforderungen abzulehnen, und nimmt ihm nicht die Möglichkeit, sich auf Zeugenaussagen zur Unterstützung des Abschlusses zu berufen des Vertrages und seiner Bedingungen. (geändert durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 06.02.2002 N 81)

29. Die Fristen für die Erfüllung der Anforderungen des Käufers durch den Verkäufer sowie die Haftung für die Verletzung dieser Fristen richten sich nach dem Gesetz der Russischen Föderation „Über den Schutz der Verbraucherrechte“.

30. Der Käufer hat das Recht, die in Absatz 27 dieser Regeln genannten Anforderungen in Bezug auf die Mängel der Ware geltend zu machen, wenn sie während der Garantiezeit oder des Ablaufdatums entdeckt werden.

Die Gewährleistungsfrist der Ware sowie ihre Lebensdauer wird ab dem Verkaufsdatum der Ware an den Käufer berechnet. Lässt sich der Tag des Verkaufs der Ware nicht bestimmen, so wird diese Frist ab Herstellungsdatum der Ware gerechnet. (geändert durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 06.02.2002 N 81)

Das Verfallsdatum der Ware bestimmt sich nach dem Zeitraum, gerechnet ab dem Herstellungsdatum der Ware, während dessen sie zum Gebrauch geeignet ist, oder dem Datum, vor dem die Ware zum Gebrauch geeignet ist.

Wenn dem Käufer die Möglichkeit genommen wird, das Produkt zu verwenden, aufgrund von Umständen, die vom Verkäufer zu vertreten sind (das Produkt erfordert eine spezielle Installation, Verbindung oder Montage, es weist Mängel auf usw.), wird die Gewährleistungsfrist ab dem Datum berechnet, an dem der Verkäufer aufhebt solche Umstände. Kann der Tag der Lieferung, Aufstellung, Anschluss, Montage der Ware nicht bestimmt werden, so wird die Gewährleistungsfrist ab dem Datum des Abschlusses des Kaufvertrages berechnet. (geändert durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 06.02.2002 N 81)

Für Saisonwaren (Kleidung, Pelzwaren, Schuhe und andere Waren) wird die Garantiezeit ab dem Zeitpunkt der entsprechenden Saison berechnet, deren Datum von der autorisierten staatlichen Stelle der konstituierenden Einheit der Russischen Föderation festgelegt wird die klimatischen Bedingungen am Standort der Käufer.

Beträgt die Gewährleistungsfrist weniger als zwei Jahre und werden Mängel an der Ware vom Käufer nach Ablauf der Gewährleistungsfrist, jedoch innerhalb von zwei Jahren entdeckt, haftet der Verkäufer, wenn der Käufer nachweist, dass die Mängel an der Ware vor deren Entstehung entstanden sind Übergabe an den Käufer oder aus Gründen, die vor diesem Zeitpunkt entstanden sind. (geändert durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 06.02.2002 N 81)

31. Wenn das Produkt keine Garantiezeit oder kein Ablaufdatum hat, kann der Käufer Ansprüche wegen Mängeln der Ware geltend machen, sofern die Mängel innerhalb einer angemessenen Frist, jedoch innerhalb von zwei Jahren ab dem Datum der Übergabe festgestellt werden der Ware an den Käufer oder innerhalb einer längeren Frist, die gemäß Bundesgesetz oder Staatsvertrag festgelegt ist. (geändert durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 06.02.2002 N 81)

II. Merkmale des Verkaufs von Lebensmitteln

32. Informationen zu Lebensmitteln gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation über technische Vorschriften müssen je nach Art der Waren zusätzlich zu den in den Absätzen 11, 12 und 13 dieser Vorschriften genannten Informationen Folgendes enthalten: (geändert durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 04.10.2012 N 1007)

Name der Zutaten, die in der Zusammensetzung von Lebensmitteln enthalten sind, einschließlich Lebensmittelzusatzstoffe;

Angaben zum Nährwert (Kaloriengehalt des Produkts, Gehalt an Proteinen, Fetten, Kohlenhydraten, Vitaminen, Makro- und Spurenelementen), Gewicht oder Volumen; (geändert durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 06.02.2002 N 81)

Zweck, Bedingungen und Geltungsbereich (für Babyprodukte, diätetische Lebensmittel und Nahrungsergänzungsmittel); (geändert durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 06.02.2002 N 81)

Verfahren und Bedingungen der Zubereitung (bei Konzentraten und Halbfabrikaten) und Anwendung (bei Säuglings- und Diätnahrung); (geändert durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 06.02.2002 N 81)

Lagerbedingungen (für Waren, für die verbindliche Anforderungen an Lagerbedingungen festgelegt sind);

Herstellungsdatum und Verpackungsdatum der Ware; (geändert durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 06.02.2002 N 81)

Kontraindikationen für das Essen bei bestimmten Arten von Krankheiten (für Produkte, deren Informationen Kontraindikationen für das Essen bei bestimmten Arten von Krankheiten enthalten sollten);

Informationen zur staatlichen Registrierung (für Lebensmittel, die der staatlichen Registrierung unterliegen). (geändert durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 06.02.2002 N 81)

Absatz 10 - Aufgehoben. (geändert durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 04.10.2012 N 1007)

33. Waren müssen vor ihrer Abgabe im Handelssaal oder an anderen Verkaufsstellen von Behältern, Verpackungs- und Bindematerialien und Metallklammern befreit werden. Kontaminierte Oberflächen oder Produktteile müssen entfernt werden. Der Verkäufer ist auch verpflichtet, die Qualität der Ware (durch äußere Zeichen), die Verfügbarkeit der erforderlichen Unterlagen und Informationen darüber zu überprüfen, die Ablehnung und Sortierung der Ware durchzuführen.

Lebensmittel aus nicht industrieller Herstellung, die auf Lebensmittelmärkten verkauft werden, unterliegen dem Verkauf nach einer tierärztlichen und hygienischen Untersuchung mit Ausstellung einer Veterinärbescheinigung (Bescheinigung) der festgelegten Form gemäß dem festgelegten Verfahren, die dem vorgelegt werden muss Käufer auf seine Anfrage. (geändert durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 06.02.2002 N 81)

Organisationen, die im Einzelhandel mit alkoholischen Produkten tätig sind, überprüfen vor der Lieferung von alkoholischen Produkten an den Handelssaal die Echtheit von föderalen Sondermarken und Verbrauchsteuermarken visuell und nutzen den Zugang zu Informationsressourcen des Föderalen Dienstes für die Regulierung der Alkoholmarkt. (geändert durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 21.08.2012 N 842)

33.1. Im Verkaufsraum oder an anderen Verkaufsstellen muss die Platzierung (Layout) von Milchprodukten, Milchmischprodukten und milchhaltigen Produkten so erfolgen, dass diese Produkte visuell von anderen Lebensmittelprodukten getrennt werden können, und von Informationsmaterial begleitet werden Aufschrift "Produkte ohne Milchfettersatz". (geändert durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 28.01.2019 N 50)

34. Bei Vorverkaufsverpackungen und Verpackungen von losen Waren, die vom Verkäufer hergestellt werden, darf das Volumen der verpackten Waren mit kurzer Haltbarkeit das Volumen ihres Verkaufs an einem Handelstag nicht überschreiten.

Die verpackten Waren sind mit Name, Gewicht, Kilopreis, Lotkosten, Verpackungsdatum, Verfallsdatum, Nummer oder Nachname des Wiegers zu kennzeichnen.

Beim Verkauf von vom Hersteller verpackten und verpackten Lebensmitteln mit Gewichtsangabe auf der Verpackung erfolgt keine zusätzliche Wägung.

Lose und unverpackte Lebensmittel werden nicht verkauft, mit Ausnahme bestimmter Warenarten, deren Liste gemäß dem durch Bundesgesetz festgelegten Verfahren genehmigt wird. (geändert durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 06.02.2002 N 81)

35. Lose Lebensmittel werden dem Käufer in verpackter Form ohne Berechnung einer zusätzlichen Verpackungsgebühr übergeben.

Für die Verpackung werden Materialien verwendet, die die zwingenden Anforderungen der Gesetzgebung der Russischen Föderation über technische Vorschriften erfüllen. (geändert durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 04.10.2012 N 1007)

36. Der Preis der nach Gewicht verkauften Lebensmittel wird nach dem Nettogewicht bestimmt.

37. Auf Wunsch des Käufers können ihm gastronomische Produkte in aufgeschnittener Form verkauft werden. (geändert durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 04.10.2012 N 1007)

Brot und Backwaren ab einem Gewicht von 0,4 kg (ausgenommen Produkte in der Herstellerverpackung) können in 2 oder 4 gleiche Teile geschnitten und ohne Wiegen verkauft werden.

Brot und Backwaren werden im kleinen Einzelhandel nur in verpackter Form verkauft.

38. Lebensmittelgeschäfte können verwandte Non-Food-Artikel verkaufen und Catering-Dienstleistungen anbieten. Gleichzeitig sollten der Handel mit verwandten Produkten und die Erbringung öffentlicher Catering-Dienstleistungen nicht zu einer Verschlechterung der Qualität und Sicherheit von Lebensmitteln und der Bedingungen für deren Verkauf führen, die durch die Rechtsvorschriften der Russischen Föderation über technische Vorschriften festgelegt sind. (geändert durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 04.10.2012 N 1007)

III. Merkmale des Verkaufs von Textilien, Strickwaren, Bekleidung und Pelzwaren sowie Schuhen

40. Zum Verkauf angebotene Waren müssen nach Typen, Modellen, Größen und Höhen gruppiert und auf dem Handelsparkett ausgestellt werden. Unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Handels können Muster von zum Verkauf angebotenen Waren im Handelssaal ausgestellt werden, für die der Käufer die Möglichkeit erhält, die von ihm benötigte Ware auszuwählen und zu erwerben.

Strickwaren, Bekleidung, Pelzwaren und Schuhe für Damen, Herren und Kinder sollten getrennt auf dem Handelsparkett platziert werden.

Stoffe werden nach Art und Art der Faser, aus der sie hergestellt werden, gruppiert, Pelzwaren - nach Pelzart.

Jeder Stoffprobe müssen auch Informationen über den Prozentsatz der Fasern, aus denen sie hergestellt wird, und Pelzprodukte - Informationen über die Art des Pelzes - beigefügt werden.

41. Waren müssen mit Etiketten versehen sein, auf denen Name, Artikelnummer, Preis, Größe (bei Kleidern, Unterwäsche und anderen Kleidungsstücken, Schuhen, Kopfbedeckungen) und Höhe (bei Kleidern und Unterwäsche), Fellart und Farbe (bei Kleidern, Kopfbedeckungen), Pelzmäntel und -kragen). (geändert durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 06.02.2002 N 81)

42. Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Käufer von Kleidungsstücken, Oberbekleidung, Hüten, Pelzwaren und Schuhen die Bedingungen für die Anprobe der Ware bereitzustellen. Zu diesem Zweck sollten Handelsräume mit passenden Kabinen mit Spiegeln, mit Bänken oder Bänken, Ständen ausgestattet sein.

43. Die Messung von Wollstoffen, Watte und anderen schweren, voluminösen Stoffen beim Verkauf an den Käufer erfolgt durch Auflegen eines starren Standardmeters auf den auf der Theke (Tisch) liegenden Stoff in freiem Zustand ohne Falten. Dünne und leichte Stoffe werden mit einem starren Standardmeter gemessen, indem der Stoff auf die Theke geworfen wird, wobei der Stoff ohne Spannung frei auf dem Meter aufliegt.

Das Messen aller Arten von Stoffen, außer Wollstoffen und Strickstoffen, kann auch durchgeführt werden, indem der Stoff auf eine Theke (Tisch) gelegt wird, an deren einer Seite ein Marken-Metallmaßband angebracht ist.

Es ist verboten, dem Kauf abgeschnittene Stoffe hinzuzufügen, sowie der Verkauf von Stoffstücken mit einem Fabriketikett und einer Marke (chazny ended), wenn die Fabriklackierung beschädigt ist und die Marke nicht auf der falschen Seite angebracht ist.

44. Bei der Abgabe von Stoffen, Kleidern, Pelzwaren und Schuhen überprüft die Person, die den Verkauf durchführt, im Beisein des Käufers die Qualität der Ware (durch äußere Prüfung), die Genauigkeit des Maßes (Menge), die Richtigkeit der Berechnung des Kaufpreises.

45. Stoffe, Kleider, Pelze und Schuhe werden dem Käufer in verpackter Form ohne Berechnung einer zusätzlichen Verpackungsgebühr übergeben.

46. ​​​​Wenn der Kassenbon für die Ware den Namen der Ware, des Artikels, der Sorte (falls vorhanden) nicht enthält, erhält der Käufer zusammen mit der Ware einen Verkaufsbeleg, der diese Informationen und den Namen des Verkäufers angibt , das Verkaufsdatum und den Preis der Ware und die Person, die direkt am Verkauf der Ware beteiligt ist, unterschrieben. (geändert durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 04.10.2012 N 1007)

IV. Merkmale des Verkaufs von technisch komplexen Haushaltswaren

47. Funkelektronische Haushaltsgeräte, Kommunikationsmittel, Rechen- und Vervielfältigungsgeräte, Foto- und Filmgeräte, Uhren, Musikgeräte, elektrische Haushaltsgeräte, Maschinen und Werkzeuge, Haushaltsgasanlagen und -geräte, sonstige technisch komplizierte Haushaltswaren vor Lieferung an die Handelsraum oder an den Ort, an dem ein Kauf ausgestellt wird, muss einer Vorverkaufsvorbereitung unterzogen werden, die Folgendes umfasst: Auspacken der Ware, Entfernen von Werksfett, Staub, Spänen; Inspektion der Ware; Überprüfung der Vollständigkeit, Qualität des Produkts, Verfügbarkeit der erforderlichen Informationen über das Produkt und seinen Hersteller; ggf. die Montage des Produkts und dessen Einstellung. (geändert durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 06.02.2002 N 81)

48. Warenmuster, die zum Verkauf angeboten werden, müssen auf dem Verkaufsraum ausgelegt werden und mit Etiketten versehen sein, auf denen der Name, die Marke, das Modell, der Artikel, der Preis der Waren sowie kurze Anmerkungen zu den wichtigsten technischen Merkmalen angegeben sind.

49. Auf Verlangen des Käufers ist dieser mit der Einrichtung und Funktionsweise der Ware vertraut zu machen, die in montiertem, technisch einwandfreiem Zustand vorzuweisen ist. Waren, für deren Anschluss keine besondere Ausrüstung erforderlich ist, werden in funktionstüchtigem Zustand gezeigt.

50. Der Verkäufer prüft auf Wunsch des Käufers in seiner Anwesenheit die Qualität der Ware, ihre Vollständigkeit, die Verfügbarkeit der damit verbundenen Dokumente, die Richtigkeit des Preises.

51. Bei der Übergabe von technisch komplexen Haushaltswaren an den Käufer sind gleichzeitig die vom Hersteller der Waren vorgeschriebenen Zubehörteile und Dokumente (technischer Pass oder ein anderes diesen ersetzendes Dokument mit Angabe von Verkaufsdatum und -ort, Bedienungsanleitung und andere Dokumente) mitzuführen an den Käufer übertragen.

In dem in Absatz 46 dieser Geschäftsordnung vorgesehenen Fall wird dem Käufer zusammen mit der Ware auch eine Kaufquittung mit den in diesem Absatz genannten Informationen übergeben. (geändert durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 04.10.2012 N 1007)

52. Der Verkäufer oder eine Organisation, die im Rahmen einer Vereinbarung mit ihm die Funktionen eines Verkäufers wahrnimmt, ist verpflichtet, ein technisch komplexes Produkt, dessen Selbstmontage und (oder) Anschluss, im Haus des Käufers zu montieren und (oder) zu installieren (anzuschließen). durch den Käufer gemäß zwingender Vorschriften oder dem Produkt beigefügter technischer Dokumentation (Technischer Pass, Betriebsanleitung) ist nicht zulässig. (geändert durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 04.10.2012 N 1007)

Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Käufer beim Verkauf von Waren Informationen über die Organisationen zur Kenntnis zu bringen, die diese Arbeiten ausführen.

Wenn die Kosten für die Montage und (oder) Installation der Ware im Preis inbegriffen sind, müssen diese Arbeiten vom Verkäufer oder der zuständigen Organisation kostenlos durchgeführt werden.

V. Merkmale des Verkaufs von Parfümerie- und Kosmetikprodukten

53. Informationen über Parfümerie- und Kosmetikprodukte müssen zusätzlich zu den in den Absätzen 11 und 12 dieser Regeln angegebenen Informationen unter Berücksichtigung der Eigenschaften eines bestimmten Produkts Informationen über seinen Zweck, die im Produkt enthaltenen Inhaltsstoffe, seine Wirkung und enthalten Wirkung, Einschränkungen (Kontraindikationen) für die Verwendung, Methoden und Bedingungen der Verwendung, Nettogewicht oder -volumen und (oder) Anzahl der Einheiten des Produkts in Verbraucherverpackungen, Lagerbedingungen (für Waren, für die verbindliche Anforderungen an Lagerbedingungen festgelegt sind), wie sowie Informationen zur staatlichen Registrierung (für Waren, die der staatlichen Registrierung unterliegen) . (geändert durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 06.02.2002 N 81)

54. Parfümerie- und Kosmetikprodukte werden vor der Übergabe an den Handelssaal ausgepackt und inspiziert, die Qualität (durch äußere Zeichen) jeder Einheit des Produkts und die Verfügbarkeit der erforderlichen Informationen darüber überprüft.

55. Dem Käufer sollte die Möglichkeit gegeben werden, sich mit dem Geruch von Parfums, Colognes, Eau de Toilette unter Verwendung von mit duftender Flüssigkeit getränkten Lackmuspapieren, von den Warenherstellern bereitgestellten Schnupftabakmustern sowie anderen Eigenschaften und Merkmalen der angebotenen Waren vertraut zu machen zu verkaufen.

56. Bei der Übergabe von Waren in ein Paket mit Zellophanfolie oder Markenklebeband sollte der Käufer aufgefordert werden, den Inhalt der Verpackung zu überprüfen, indem er die Zellophanfolie oder das Markenklebeband entfernt. Die Aerosolverpackung des Produkts wird von der den Verkauf durchführenden Person im Beisein des Käufers auf Funktionsfähigkeit der Verpackung überprüft.

VI. Merkmale des Verkaufs von Autos, Motorrädern, Anhängern und nummerierten Einheiten (geändert durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 20.10.98 N 1222)

57. Autos, Motorräder und andere Arten von Kraftfahrzeugen, Anhänger und nummerierte Einheiten für sie müssen einer Vorverkaufsvorbereitung unterzogen werden, deren Typen und Mengen von den Produktherstellern bestimmt werden. Der Verkäufer ist verpflichtet, im Serviceheft der Ware oder einem anderen diese ersetzenden Dokument einen Vermerk über diese Vorbereitung anzubringen. (geändert durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 20.10.98 N 1222)

58. Bei der Vorführung der zum Verkauf angebotenen Waren hat der Käufer freien Zugang zu ihnen.

59. Bei der Übergabe der Ware an den Käufer werden gleichzeitig der vom Hersteller erstellte Satz von Zubehör und Dokumenten, einschließlich des Servicehefts oder eines anderen Dokuments, das es ersetzt, sowie ein Dokument, das das Eigentum an dem Fahrzeug oder der nummerierten Einheit bescheinigt, übertragen den Käufer für seine staatliche Registrierung gemäß dem durch die Gesetzgebung der Russischen Föderation festgelegten Verfahren.

Für den Fall, dass der Käufer das Dokument verliert, das das Eigentum an dem Fahrzeug oder der nummerierten Einheit bescheinigt, ist der Verkäufer verpflichtet, auf Antrag des Eigentümers und Vorlage eines Passes oder eines anderen Dokuments, das diesen ersetzt, ein neues Dokument mit der Angabe „Duplikat“ auszustellen Serie, Nummer und Datum des zuvor ausgestellten Dokuments .

60. Bei der Warenübergabe prüft die Person, die den Verkauf durchführt, im Beisein des Käufers die Qualität der bei der Vorbereitung der Ware vor dem Verkauf durchgeführten Arbeiten sowie deren Vollständigkeit.

Zusammen mit der Ware erhält der Käufer auch einen Kaufbeleg, der den Namen der Ware und des Verkäufers, die Marke der Ware, die Stückzahl, das Verkaufsdatum und den Preis der Ware enthält als Unterschrift der Person, die den Verkauf direkt durchführt.

VII. Merkmale des Verkaufs von Schmuck und anderen Produkten aus Edelmetallen und (oder) Edelsteinen (geändert durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 19. September 2015 N 994)

61. Der Verkauf von Schmuck und anderen Produkten aus Edelmetallen, die in der Russischen Föderation hergestellt und in ihr Hoheitsgebiet eingeführt werden, vorbehaltlich einer Kennzeichnung gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation, erfolgt nur, wenn diese Produkte staatliche Prägungen aufweisen Markenzeichen sowie Aufdrucke von Personennamen (für Produkte aus heimischer Produktion). (geändert durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 19. September 2015 N 994)

Es ist erlaubt, Schmuck und andere Produkte aus Silber aus heimischer Produktion mit einem Gewicht von bis zu 3 Gramm (ohne Einlagen) ohne Aufdruck des staatlichen Stempels zu verkaufen. (geändert durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 19. September 2015 N 994)

Der Verkauf von geschliffenen Diamanten aus natürlichen Diamanten und geschliffenen Smaragden erfolgt nur, wenn für jeden verkauften Stein oder jedes verkaufte Set (Los) von Edelsteinen ein Zertifikat vorliegt. (geändert durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 19. September 2015 N 994)

62. Informationen über Schmuck und andere Produkte aus Edelmetallen und (oder) Edelsteinen, geschliffenen Smaragden und Diamanten, die zum Verkauf angeboten werden, müssen zusätzlich zu den in den Absätzen 11 und 12 dieser Regeln angegebenen Informationen Auszüge aus aufsichtsrechtlichen Rechtsakten enthalten das Verfahren zur Prüfung, Analyse und Kennzeichnung von Schmuck und anderen Produkten aus Edelmetallen sowie die Zertifizierung von Edelsteinen. (geändert durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 19. September 2015 N 994)

63. Schmuck und andere Produkte aus Edelmetallen und (oder) Edelsteinen müssen einer Vorverkaufsvorbereitung unterzogen werden, bevor sie dem Handelssaal vorgelegt werden, was die Inspektion und Sortierung dieser Produkte und die Überprüfung auf das Vorhandensein von Prägungen des staatlichen Prüfzeichens umfasst und Name (bei Produkten aus heimischer Produktion) ) sowie die Sicherheit von Siegeln und Etiketten, Sortierung nach Größe. (geändert durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 19. September 2015 N 994)

64. Schmuck und andere Produkte aus Edelmetallen und (oder) Edelsteinen, die zum Verkauf angeboten werden, müssen nach ihrem Verwendungszweck gruppiert und mit versiegelten Etiketten versehen sein, auf denen der Name des Produkts und seines Herstellers, die Art des Edelmetalls, die Artikelnummer, das Muster, Gewicht, Art und Eigenschaften der Einlagen, einschließlich des Verarbeitungsverfahrens, das die Qualität, Farbe und Kosteneigenschaften des Edelsteins verändert, sowie der Preis des Produkts (Preise pro 1 Gramm des Produkts ohne Einlagen). (geändert durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 19. September 2015 N 994)

Bei der Verwendung von Materialien künstlichen Ursprungs mit den Eigenschaften (Eigenschaften) von Edelsteinen als Einlagen müssen die Etiketten den Hinweis enthalten, dass dieser Stein kein Edelstein ist. (geändert durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 19. September 2015 N 994)

65. Schmuck und andere Produkte aus Edelmetallen und (oder) Edelsteinen sowie geschliffene Edelsteine ​​müssen einzeln verpackt werden. (geändert durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 19. September 2015 N 994)

66. Bei der Übergabe der gekauften Ware an den Käufer prüft die Person, die den Verkauf durchführt, das Vorhandensein eines Aufdrucks der staatlichen Punze und ihrer Qualität, das Vorhandensein eines Aufdrucks des persönlichen Namens (bei einheimischen Produkten) sowie ein Zertifikat für einen geschliffenen Edelstein. (geändert durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 19. September 2015 N 994)

67. Auf Wunsch des Käufers werden in seiner Anwesenheit die gekauften Schmuckstücke und andere Produkte aus Edelmetallen und (oder) Edelsteinen ohne Etikett mit einem Gewicht von bis zu 1 kg auf einer Waage mit einem Fehler bei der Bestimmung der Masse gewogen mehr als 0,01 g und einem Gewicht von 1 kg bis 10 kg - auf Waagen mit einem Bestimmungsfehler von nicht mehr als 0,1 g. (geändert durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 19. September 2015 N 994)

68. In dem Fall, dass zur Überprüfung der Richtigkeit der Etikettierung des Produkts, einschließlich der Masse, die Entfernung des Etiketts erforderlich ist, wird ein Akt mit anschließender Angabe der Aktennummer auf dem Duplikat erstellt Etikett des Ladens. Das Herstelleretikett wird gespeichert und zusammen mit dem Duplikat am Produkt angebracht. (geändert durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 19. September 2015 N 994)

69. Wenn der Kassenbon für die Ware nicht den Namen der Ware, das Muster, die Art und die Eigenschaften des Edelsteins, des Artikels enthält, erhält der Käufer zusammen mit der Ware einen Kaufbeleg, der diese Informationen, den Namen, enthält des Verkäufers, das Verkaufsdatum und den Preis der Ware und die Person, die den Verkauf der Ware direkt durchführt, wird die Unterschrift angebracht. (geändert durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 04.10.2012 N 1007)

VIII. Merkmale des Verkaufs von Arzneimitteln und Medizinprodukten (geändert durch Dekrete der Regierung der Russischen Föderation vom 20.10.98 N 1222, vom 01.05.2015 N 6)

70. Der Verkauf von Arzneimitteln (abgemessene Arzneimittel, gebrauchsfertig und zur Vorbeugung, Diagnose und Behandlung von Krankheiten bei Mensch und Tier, Schwangerschaftsverhütung, Steigerung der Tierproduktivität) erfolgt gemäß dem Bundesgesetz „Über des Arzneimittelumlaufs" und unter Berücksichtigung der in diesen Regeln festgelegten Besonderheiten. (geändert durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 04.10.2012 N 1007)

71. Informationen über Arzneimittel müssen zusätzlich zu den in den Ziffern 11 und 12 dieser Vorschriften sowie den in Artikel 46 des Bundesgesetzes "Über den Arzneimittelverkehr" vorgesehenen Informationen Informationen zur staatlichen Registrierung enthalten des Arzneimittels unter Angabe der Nummer und des Datums seiner staatlichen Registrierung (mit Ausnahme von Arzneimitteln, die vom Verkäufer (Apotheke) nach ärztlicher Verordnung hergestellt werden). (geändert durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 04.10.2012 N 1007)

72. Informationen über Medizinprodukte (Instrumente, Geräte, Geräte, Ausrüstungen, Materialien und andere Produkte, die für medizinische Zwecke einzeln oder in Kombination miteinander verwendet werden, sowie zusammen mit anderem Zubehör, das für die bestimmungsgemäße Verwendung dieser Produkte erforderlich ist, einschließlich Spezialsoftware, die vom Hersteller zur Vorbeugung, Diagnose, Behandlung und medizinischen Rehabilitation von Krankheiten, zur Überwachung des Zustands des menschlichen Körpers, zur Durchführung medizinischer Forschung, zur Wiederherstellung, zum Ersatz, zur Veränderung der anatomischen Struktur oder der physiologischen Funktionen des Körpers, zur Vorbeugung bestimmt sind oder Schwangerschaftsabbruch, dessen funktioneller Zweck nicht durch pharmakologische, immunologische, genetische oder metabolische Wirkungen auf den menschlichen Körper verwirklicht wird) müssen zusätzlich zu den in den Absätzen 11 und 12 dieser Regeln genannten Informationen Angaben zu Anzahl und Datum enthalten die Zulassungsbescheinigung für ein Medizinprodukt ausgestellt vom Föderalen Dienst für Überwachung im Gesundheitswesen in der vorgeschriebenen Weise genehmigt, sowie unter Berücksichtigung der Eigenschaften eines bestimmten Produkttyps Informationen über Zweck, Methode und Anwendungsbedingungen, Wirkung und Wirkung, Einschränkungen (Kontraindikationen) für verwenden. (geändert durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 01.05.2015 N 6)

73. Der Verkäufer muss den Käufer über die Regeln für die Abgabe von Arzneimitteln informieren. (geändert durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 01.05.2015 N 6)

74. Der Verkäufer ist verpflichtet, den Verkauf von Arzneimitteln der für die medizinische Versorgung erforderlichen Mindestmenge sicherzustellen, deren Liste vom Gesundheitsministerium der Russischen Föderation erstellt wird. (geändert durch Dekrete der Regierung der Russischen Föderation vom 01.02.2005 N 49, vom 04.10.2012 N 1007)

75. Medizinische Präparate und medizinische Produkte müssen vor dem Verkauf in den Handel gebracht werden, was das Auspacken, Sortieren und Prüfen der Waren umfasst; Überprüfung der Qualität der Ware (durch äußere Zeichen) und Verfügbarkeit der erforderlichen Informationen über das Produkt und seinen Hersteller (Lieferanten). (geändert durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 01.05.2015 N 6)

Zur Verkaufsvorbereitung von Medizinprodukten gehören ggf. auch das Entfernen von Werksfetten, die Prüfung auf Vollständigkeit, die Montage und die Inbetriebnahme. (geändert durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 01.05.2015 N 6)

76. Der Verkauf von Arzneimitteln und Medizinprodukten erfolgt auf der Grundlage der von den Käufern vorgelegten ärztlichen Verschreibungen, die in der vorgeschriebenen Weise ausgestellt werden, sowie ohne Rezepte gemäß den Anweisungen für die Verwendung von Arzneimitteln und Medizinprodukten. (in der Fassung der Dekrete der Regierung der Russischen Föderation vom 01.02.2005 N 49, vom 04.10.2012 N 1007, vom 05.01.2015 N 6)

77. Absatz ist nicht mehr gültig. (geändert durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 04.10.2012 N 1007)

IX. Merkmale des Verkaufs von Tieren und Pflanzen (geändert durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 20.10.98 N 1222)

78. Informationen über zum Verkauf angebotene Tiere und Pflanzen müssen zusätzlich zu den in Absatz 11 dieser Regeln genannten Informationen deren Artnamen, Informationen über die Merkmale der Haltung und Zucht enthalten.

Der Verkäufer muss auch Informationen über Folgendes bereitstellen:

die Nummer und das Datum der Genehmigung (Lizenz) zum Fangen bestimmter Wildtierarten, die gemäß dem in der Gesetzgebung der Russischen Föderation festgelegten Verfahren ausgestellt wurden; (geändert durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 06.02.2002 N 81)

Nummer und Datum der Genehmigung für die Einfuhr bestimmter Arten von Wildtieren und Wildpflanzen in das Hoheitsgebiet der Russischen Föderation, ausgestellt von der zuständigen Behörde des Ausfuhrlandes oder einer anderen zur Erteilung einer solchen Genehmigung befugten Behörde (in Bezug auf Wildtiere und in die Russische Föderation eingeführte Wildpflanzen, die dem Übereinkommen über den internationalen Handel mit Arten wild lebender Tiere und Pflanzen unterliegen, die aufgrund einer Verletzung dieses Übereinkommens gefährdet oder beschlagnahmt sind);

Nummer und Datum der Eintragungsbescheinigung der zoologischen Sammlung, zu der das zum Verkauf angebotene Wildtier gehört, in das beim Staat registrierte Register der zoologischen Sammlungen, ausgestellt gemäß dem durch die Gesetzgebung der Russischen Föderation festgelegten Verfahren (in Bezug auf in Gefangenschaft gezüchtete Wildtiere, die Teil der zoologischen Sammlung sind) .

79. Zum Verkauf bestimmte Tiere müssen gemäß den allgemein anerkannten Standards der humanen Behandlung von Tieren unter Bedingungen gehalten werden, die den sanitären, veterinärmedizinischen und zoohygienischen Anforderungen für die Tierhaltung entsprechen. (geändert durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 04.10.2012 N 1007)

80. Wenn der Kassenbon für die Ware den Artnamen und die Anzahl der Tiere oder Pflanzen nicht enthält, wird dem Käufer zusammen mit der Ware der Verkaufsbeleg übergeben, der diese Informationen, den Namen des Verkäufers und das Verkaufsdatum angibt und der Preis, und die Person, die die Ware direkt verkauft, wird unterzeichnet. (geändert durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 04.10.2012 N 1007)

Der Käufer erhält auch Informationen über die Nummer und das Datum eines der in Absatz 78 dieser Vorschriften genannten Dokumente (beim Verkauf eines Wildtiers oder einer Wildpflanze) sowie eine ordnungsgemäß ausgestellte Veterinärbescheinigung (Bescheinigung), die bestätigt, dass das Tier gesund ist . (geändert durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 04.10.2012 N 1007)

X. Merkmale des Verkaufs von Haushaltschemikalien (geändert durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 20.10.98 N 1222)

81. Informationen über Haushaltschemikalien (Waschmittel, Reinigungsmittel und andere Produkte zur Pflege von Räumen, Möbeln, Geschirr, Haushaltsgeräten und Haushaltsgegenständen, Wäsche, Kleidung, Schuhen, Autos; Klebstoffe, Lacke, Farben und andere Farben und Lacke; Desinfektionsmittel und Mittel zur Bekämpfung von heimischen Insekten und Nagetieren, die zur Verwendung unter häuslichen Bedingungen bestimmt sind; Chemikalien, ihre Verbindungen und daraus hergestellte Erzeugnisse, die für Reparatur- und Endbearbeitungsarbeiten unter häuslichen Bedingungen bestimmt sind, und andere ähnliche Waren) zusätzlich zu den in den Nummern 11 und 12 dieser Bestimmungen genannten Informationen Regeln, müssen enthalten:

der Name der Bestandteile, die in der Zusammensetzung von Haushaltschemikalien enthalten sind;

Datum und Nummer des technischen Zertifikats (für Waren, für die verbindliche Anforderungen festgelegt wurden, um ihre Eignung für die Verwendung im Bauwesen zu bestätigen);

Lagerbedingungen (für Waren, für die verbindliche Anforderungen an Lagerbedingungen festgelegt sind).

82. Bevor sie auf der Verkaufsfläche (an der Verkaufsstelle) platziert werden, müssen Haushaltschemikalien einer Vorverkaufsvorbereitung unterzogen werden, die die Freigabe der Versandbehälter, das Sortieren der Waren, die Überprüfung der Unversehrtheit der Verpackung (einschließlich der Verpackung) umfasst Funktionsweise der Aerosolpackung) und Qualität der Ware (durch äußere Zeichen), die Verfügbarkeit der notwendigen Informationen über das Produkt und seinen Hersteller, Gebrauchsanweisungen für die Ware, die Richtigkeit der Preise.

83. Haushaltschemikalien, die zum Verkauf angeboten werden, sollten je nach Zweck der Produkte nach Typen gruppiert werden, um eine bequeme Auswahl zu gewährleisten.

84. Bei der Übergabe von Haushaltschemikalien in Aerosolverpackungen an den Käufer wird die Funktionsfähigkeit der Verpackung im Verkaufsbereich nicht überprüft.

XI. Merkmale des Verkaufs von Pestiziden und Agrochemikalien (geändert durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 20.10.98 N 1222)

86. Informationen zu Pestiziden und Agrochemikalien müssen zusätzlich zu den in den Absätzen 11 und 12 dieser Vorschriften sowie in Artikel 17 des Bundesgesetzes "Über den sicheren Umgang mit Pestiziden und Agrochemikalien" vorgesehenen Informationen Informationen über enthalten die staatliche Registrierungsnummer des Pestizids oder der Agrochemikalie, seine Gefahrenklasse, Konzentration des Wirkstoffs, Nettogewicht oder -volumen, Herstellungsdatum, Erste Hilfe im Vergiftungsfall. (geändert durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 06.02.2002 N 81)

Auf Verlangen des Käufers ist der Verkäufer verpflichtet, ihm eine Kopie der Bescheinigung über die staatliche Registrierung des Pestizids oder der Agrochemikalie zur Verfügung zu stellen. (geändert durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 06.02.2002 N 81)

87. Pestizide und Agrochemikalien müssen einer Vorverkaufsvorbereitung unterzogen werden, bevor sie in den Handel gebracht werden, was das Auspacken und Prüfen der Qualität der Verpackung umfasst; Sortierung; Überprüfung der Verfügbarkeit der erforderlichen Informationen, Gebrauchsanweisungen, der Richtigkeit der Preise.

88. Auf dem Parkett sollten Pestizide und Agrochemikalien nach ihrem Verwendungszweck gruppiert werden (Insektizide für den Pflanzenschutz, Insektizide für den Tierschutz, Fungizide, Herbizide, Rodentizide, Mineraldünger, organische Düngemittel, Erde, Verbesserungsmittel, Futtermittelzusatzstoffe).

Der Verkäufer ist verpflichtet, für die Einhaltung zwingender Sicherheitsanforderungen für die Lagerung, das Auslegen und den Verkauf von Pflanzenschutzmitteln und Agrochemikalien zu sorgen.

89. Der Verkauf von Pestiziden und Agrochemikalien erfolgt nur in der Verpackung des Herstellers.

XII. Merkmale des Verkaufs von Kopien audiovisueller Werke und Tonträger, Programme für elektronische Computer und Datenbanken (geändert durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 27. März 2007 N 185)

90. Es ist nicht erlaubt, Kopien von audiovisuellen Werken, Tonträgern, Programmen für elektronische Computer und Datenbanken im Einzelhandel über Stände und Zelte zu verkaufen.

Beim Verkauf von Kopien von audiovisuellen Werken, Tonträgern, Programmen für elektronische Computer und Datenbanken ist der Verkäufer verpflichtet, dem Käufer zusätzlich zu den in Absatz 11 dieser Regeln genannten Informationen die folgenden Informationen über das zum Verkauf angebotene Produkt, das Vorhandensein, zur Verfügung zu stellen davon auf jeder Kopie (Verpackung) obligatorisch:

Name, Ort des Herstellers der Kopie des audiovisuellen Werks, des Tonträgers, des Programms für elektronische Computer und der Datenbank; (geändert durch Dekrete der Regierung der Russischen Föderation vom 27.01.2009 N 50, vom 05.12.2019 N 1601)

technische Merkmale der Medien sowie Aufzeichnungen eines audiovisuellen Werks, Tonträger, Programme für elektronische Computer und Datenbanken;

Registrierungsnummer des Programms für elektronische Computer oder Datenbank, falls sie registriert wurden.

Bei Kopien von Filmen muss der Verkäufer dem Käufer außerdem folgende Informationen zur Verfügung stellen:

Nummer und Datum der gemäß dem in der Gesetzgebung der Russischen Föderation festgelegten Verfahren ausgestellten Mietbescheinigung;

Name des Films, Land und Studio, in dem der Film gedreht wurde, Erscheinungsjahr;

filmografische Grunddaten (Genre, Annotation, Angaben zu Drehbuchautor, Regisseur, Komponist, Hauptdarsteller etc.);

Filmlänge (in Minuten);

91. Kopien von audiovisuellen Werken, Tonträgern, Programmen für elektronische Computer und Datenbanken müssen vor dem Verkauf vorbereitet werden, einschließlich Inspektion und Überprüfung der Unversehrtheit der Verpackung jeder Wareneinheit sowie der Verfügbarkeit der erforderlichen Informationen über das Produkt und seinem Hersteller, deren Fehlen den Verkäufer daran hindert, die in Absatz 90 dieser Regeln vorgesehenen Anforderungen vollständig zu erfüllen.

92. Bei der Übergabe der bezahlten Ware an den Käufer überprüft der Verkäufer die Unversehrtheit seiner Verpackung und gibt ihm auf Wunsch des Käufers die Möglichkeit, sich mit Fragmenten eines audiovisuellen Werks, eines Tonträgers oder eines Programms für elektronische Computer vertraut zu machen und eine Datenbank. Handelsräume müssen technisch ausgestattet sein, um dem Käufer die Möglichkeit zu geben, die Qualität der gekauften Kopien von audiovisuellen Werken, Tonträgern, Programmen für elektronische Computer und Datenbanken zu überprüfen.

93. Der Verkauf von Kopien von audiovisuellen Werken, Tonträgern, Programmen für elektronische Computer und Datenbanken erfolgt nur in der Verpackung des Herstellers.

XIII. Merkmale des Verkaufs von Waffen und Munition dafür (geändert durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 20.10.98 N 1222)

94. Verkauf von Zivilwaffen, die für den Gebrauch durch Bürger zur Selbstverteidigung, zum Sport und zur Jagd bestimmt sind, die Hauptteile (Lauf, Verschluss, Trommel, Rahmen, Gehäuse) von Zivil- und Dienstwaffen (wenn ihre Käufer Bürger sind, die mit Dienstwaffen ausgezeichnet wurden) Schusswaffen (im Folgenden als Waffen bezeichnet) sowie Patronen für Zivilwaffen werden gemäß dem Bundesgesetz "Über Waffen", den Regeln für den Umlauf von Zivil- und Dienstwaffen und Patronen dafür auf dem Gebiet der durchgeführt Russische Föderation, genehmigt durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 21. Juli 1998 Nr. N 814, sowie die in diesen Regeln definierten Merkmale.

95. Jede zum Verkauf angebotene Waffeneinheit (mit Ausnahme von mechanischen Spendern, Aerosolen und anderen mit Tränen- oder Reizstoffen gefüllten Geräten) muss eine individuelle Nummer haben, Waffen, die seit dem 1. Januar 1994 hergestellt wurden, zusätzlich eine Marke und jede Primärverpackung von Kartuschen - Konformitätszeichen gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation über technische Vorschriften. (geändert durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 04.10.2012 N 1007)

96. Informationen über Waffen sollten zusätzlich zu den in den Absätzen 11 und 12 dieser Regeln genannten Informationen unter Berücksichtigung der Merkmale einer bestimmten Waffe Informationen über den Gehalt an Edelmetallen und Edelsteinen in künstlerisch gestalteten Waffenmodellen enthalten ; Auftrag zur Rücksendung an den Verkäufer zur Vernichtung von technisch defekten mechanischen Zerstäubern, Aerosol- und anderen Geräten, mit Tränen- oder Reizstoffen gefüllten Kartuschen oder bestimmten Waren, deren Verfallsdatum oder Haltbarkeit abgelaufen ist.

97. Die Vorbereitung von Waffen und Munition vor dem Verkauf kann das Auspacken, Entkonservieren, Reinigen und Schmieren von Waffen umfassen; Öffnen von hermetischen Patronenpackungen; externe Prüfung von Waffen und Patronen, Überprüfung des Vorhandenseins des Herstellerzeichens und der individuellen Nummer auf der Waffe und deren Übereinstimmung mit festgelegten Mustern und Passdaten; Überprüfung der Verfügbarkeit von Informationen über die Durchführung des Kontrollschießens von Schusswaffen mit gezogenem Lauf gemäß dem festgelegten Verfahren, über Art, Muster und Masse von Edelmetallen, Art, Menge und Eigenschaften von Einsätzen aus Edelmetall Steine, die in künstlerisch gestalteten Waffen verwendet werden; Überprüfung der Vollständigkeit, des technischen Zustands der Waffe, der Verfügbarkeit der erforderlichen Informationen über das Produkt und seinen Hersteller, die Richtigkeit des Preises; ggf. Montage und Justierung von Waffen.

98. Waffen und Munition, die zum Verkauf angeboten werden, müssen auf dem Handelsplatz platziert werden, mit Etiketten versehen sein, auf denen der Name, die Marke, das Modell, der Preis des Produkts sowie kurze Anmerkungen zu den wichtigsten technischen Merkmalen angegeben sind.

99. Auf Verlangen des Käufers ist dieser mit der Mechanik der Waffe vertraut zu machen, die in montiertem und technisch einwandfreiem Zustand vorzuführen ist.

100. Der Verkauf von Waffen und Munition erfolgt gegen Vorlage der folgenden Dokumente durch den Käufer:

Reisepass oder anderes Dokument, das die Identität des Käufers nachweist;

eine Lizenz zum Kauf eines bestimmten Waffentyps und -typs;

eine Lizenz oder Genehmigung für die Aufbewahrung, Aufbewahrung und das Tragen von Waffen (für den Kauf von Haupt- und Ersatzteilen und Munition für Waffen, die sich im Besitz des Käufers befinden);

ein Dokument, das das Jagdrecht des Käufers bescheinigt, und eine Genehmigung zum Aufbewahren und Tragen von Waffen, die für die Jagd verwendet werden (für den Erwerb von scharfen Jagdwaffen).

101. Zusammen mit der Ware erhält der Käufer einen von der Person, die den Verkauf direkt durchführt, unterzeichneten Kaufbeleg, der den Namen der Ware und den Verkäufer, die Marke, den Typ, die individuelle Waffennummer, das Verkaufsdatum und den Preis der Ware enthält Waren, Angaben zu Edelmetallen und Edelsteinen, die in kunstvoll ausgestellten Waffen verwendet werden, Angaben zu den Kontrollschüssen von Schusswaffen mit gezogenem Lauf (in Ermangelung solcher Angaben im Waffenpass); eine Reihe von Zubehör und vom Hersteller installierten Dokumenten sowie eine vom Verkäufer ausgefüllte Lizenz (Erlaubnis) des Käufers zum Erwerb (Tragen, Tragen und Aufbewahren) von Waffen oder ein Dokument, das das Jagdrecht des Käufers bescheinigt.

103. Der Käufer ist verpflichtet, beim Austausch von Waffen, Patronen von unzureichender Qualität oder bei deren Rückgabe nach Beendigung des Vertrages dem Verkäufer ein Dokument zum Nachweis seiner Identität sowie eine Lizenz (Erlaubnis) zum Erwerb vorzulegen ( Waffen tragen, tragen und lagern), deren Eigentümer er ist, oder ein Dokument, das sein Jagdrecht bescheinigt.

Der Austausch von Waffen, Patronen unzureichender Qualität erfolgt durch Modelle, die der in der Lizenz (Erlaubnis) des Käufers zum Erwerb (Tragen, Tragen und Aufbewahren) von Waffen, deren Eigentümer er ist, angegebenen Art und Art entspricht, oder in einem Dokument, das sein Jagdrecht bescheinigt.

Der Ersatz von Waffen, Patronen von unzureichender Qualität oder ihre Rückgabe bei Vertragsbeendigung wird durch ein Gesetz in der vorgeschriebenen Weise formalisiert.

XIV. Merkmale des Verkaufs von Baustoffen und Produkten (geändert durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 06.02.2002 N 81)

104. Holz und Schnittholz (Rundholz, Balken, Bretter, Geschäftsplatten usw.), Produkte aus Holz und Holzwerkstoffen (Holzteile, Tür- und Fensterklötze, Bausätze für den Bau von Gartenhäusern, Wirtschaftsgebäuden usw.), Bauwesen Materialien (Ziegel, Zement, Schotter, Sand, Fundament- und Gehwegblöcke, Stahlbetonpfeiler, Bedachungen, hydro- und wärmeisolierende Materialien, Glas usw.), Metallprodukte (Rohre, Befestigungselemente, Walzprofilmaterialien, Draht, Metall). Gitter usw.), Werkzeuge (Handwerkzeuge zur Metall-, Holzbearbeitung, Messwerkzeuge, zum Streichen usw.), Bauprodukte (Sanitäranlagen, Schlösser und Beschläge, Tapeten, Linoleum, künstliche Veredelungsmaterialien usw.) müssen bestehen a Vorbereitung vor dem Verkauf, die die Inspektion der Waren, deren Sortierung und Sortierung, die Überprüfung der Vollständigkeit, die Verfügbarkeit der erforderlichen Informationen über das Produkt und seinen Hersteller umfasst.

105. Baumaterialien und -produkte werden getrennt nach Größe, Marke, Qualität und anderen Merkmalen platziert, die ihren Umfang und ihre Verbrauchereigenschaften bestimmen.

106. Die Auswahl von Baustoffen und Produkten durch den Käufer kann sowohl auf der Handelsfläche als auch direkt an den Orten ihrer Lagerung erfolgen.

107. Informationen über zum Verkauf angebotene Baumaterialien und -produkte müssen zusätzlich zu den in den Absätzen 11 und 12 dieser Regeln genannten Informationen unter Berücksichtigung der Eigenschaften eines bestimmten Produkts Informationen über Material, Ausführung, Marke und Typ enthalten , Größe, Qualität und andere Hauptindikatoren, die dieses Produkt charakterisieren.

При продаже строительных материалов в определенной комплектности (садовые домики, хозяйственные постройки и др.) потребителю должна быть предоставлена информация, содержащая сведения о наименовании и количестве изделий, входящих в комплект, степени и способах их обработки (наличие и способ пропитки, влажность и способ сушки usw.).

108. Flachglas wird in ganzen Scheiben verkauft oder in vom Käufer angegebene Größen geschnitten.

Die Glasreste bis einschließlich 20 Zentimeter Breite gehen zu Lasten des Käufers und werden ihm zusammen mit dem Hauptkauf ausgehändigt.

109. Lose Verbindungselemente, die nach Gewicht verkauft werden, werden an einer speziell eingerichteten Warenausgabestelle verkauft, die mit Gewichtsmessgeräten ausgestattet ist.

110. Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Käufer Gelegenheit zu geben, die Korrektheit des Gewichts, der Maße und der Qualität der gekauften Ware zu überprüfen.

Zu diesem Zweck werden an einer für den Käufer zugänglichen Stelle Informationen angebracht, die die Koeffizienten für die Umrechnung von Rundholz und Schnittholz in dichte Kubikmasse, den Rauminhalt von Schnittholz und die Regeln für ihre Messung angeben. Auf Wunsch des Käufers ist der Verkäufer verpflichtet, ihn mit dem durch die Normen festgelegten Verfahren zur Messung von Baustoffen und Produkten vertraut zu machen.

111. Zusammen mit der Ware wird dem Käufer die Herstellerdokumentation zur Ware übergeben. Wenn der Kassenbeleg nicht den Namen des Produkts, die Hauptkennzeichen dieses Produkts und die Menge des Produkts enthält, erhält der Käufer auch einen Verkaufsbeleg, auf dem diese Informationen, der Name des Verkäufers und das Datum angegeben sind Verkauf und der Preis des Produkts, und die Person, die das Produkt direkt verkauft, wird unterzeichnet. (geändert durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 04.10.2012 N 1007)

112. Bei der Übergabe von Baustoffen und Produkten in einer bestimmten Vollständigkeit überprüft die Person, die die Übergabe durchführt, im Beisein des Käufers das Vorhandensein der im Bausatz enthaltenen Produkte sowie die Verfügbarkeit der diesem Produkt beigefügten Dokumentation, einschließlich einer Bestandsaufnahme der im Bausatz enthaltenen Baumaterialien und -produkte, Montageanleitung.

113. Der Verkäufer muss Bedingungen für den Abtransport von Holz und Baumaterialien durch den Transport des Käufers schaffen.

XV. Merkmale des Möbelverkaufs (geändert durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 06.02.2002 N 81)

114. Informationen über Möbel müssen zusätzlich zu den in den Absätzen 11 und 12 dieser Regeln angegebenen Informationen Informationen enthalten:

über den funktionalen Zweck;

über die Materialien, aus denen die Möbel hergestellt sind und die für ihre Dekoration verwendet werden;

über die Methoden, Bedingungen, Lieferbedingungen und die Übergabe der Ware an den Käufer.

115. Muster von zum Verkauf angebotenen Möbeln müssen auf dem Handelsparkett so ausgestellt werden, dass Käufer freien Zugang haben, um sie anzusehen.

116. Der Verkäufer ist verpflichtet, die Möbel vor dem Verkauf vorzubereiten, einschließlich der Überprüfung der Vollständigkeit, der Verfügbarkeit der für die Montage erforderlichen Teile, der Möbelmontagepläne (wenn die Möbel zusammenklappbar sind) sowie der Überprüfung der Verfügbarkeit aller darin enthaltenen Artikel der Satz (die Sätze) der Möbel.

117. Beim Verkauf von Möbeln erhält der Käufer einen Kaufbeleg, der den Namen des Produkts und des Verkäufers, den Artikel, die Anzahl der im Möbelsatz (Sets) enthaltenen Artikel, die Anzahl der erforderlichen Zubehörteile und den Preis angibt jedes Stück, die Gesamtkosten des Möbelsets, die Art des Bezugsmaterials.

118. Montage und Lieferung von Möbeln erfolgen gegen Entgelt, sofern vertraglich nichts anderes bestimmt ist.

XVI. Merkmale des Verkaufs von Flüssiggas (geändert durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 06.02.2002 N 81)

119. Mit verflüssigtem Kohlenwasserstoffgas (im Folgenden als Gas bezeichnet) gefüllte Flaschen, die eine technische Prüfung bestanden haben und sich in gutem Zustand befinden, werden zum Verkauf angeboten.

120. Informationen über Gas und Gasflaschen müssen zusätzlich zu den in den Absätzen 11 und 12 dieser Vorschriften genannten Informationen folgende Informationen enthalten:

über die Gasmarke und ihre physikalischen und chemischen Parameter;

über den technischen Zustand der Flasche (Nummer der Flasche, Masse der leeren Flasche, Datum ihrer Herstellung und Datum der nächsten technischen Prüfung, Arbeits- und Prüfdruck, Fassungsvermögen), die auf der Oberfläche der Flasche angegeben sind Zylinder oder eine daran befestigte Platte.

121. Mit Gas gefüllte Flaschen müssen vor dem Verkauf vorbereitet werden, was die Inspektion der Flasche, die Überprüfung ihres technischen Zustands auf Dichtheit und mechanische Beschädigung (durch äußere Anzeichen), die Überprüfung des Füllstands mit Gas durch Wiegen oder eine andere Methode, die dies gewährleistet, umfasst spezifizierte Kontrolle sowie die Verfügbarkeit notwendiger Informationen über das Produkt.

122. Der Käufer hat das Recht, eine Kontrollwiegung der Gasflasche zu verlangen.

123. Der Verkäufer ist verpflichtet, den Käufer, der die gekaufte Gasflasche selbstständig transportiert, mit den Sicherheitsvorschriften für ihren Transport sowie beim Austausch einer leeren Flasche vertraut zu machen.

124. Zusammen mit der mit Gas gefüllten Flasche erhält der Käufer einen Kaufbeleg, der den Namen des Verkäufers, die Nummer der Flasche, die Masse des Gases in der Flasche, den Preis der Ware und das Verkaufsdatum enthält , sowie die Unterschrift der Person, die den Verkauf direkt durchführt.

Gleichzeitig mit der Ware wird dem Käufer der Text der Regeln für die sichere Verwendung von Gas im Alltag übergeben.

XVII. Merkmale des Verkaufs von Nichtzeitschriften (geändert durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 06.02.2002 N 81)

125. Informationen über zum Verkauf angebotene nicht periodische Veröffentlichungen (Bücher, Broschüren, Alben, kartografische und musikalische Veröffentlichungen, Blattkunstveröffentlichungen, Kalender, Broschüren, auf technischen Medien reproduzierte Veröffentlichungen), zusätzlich zu den in Absatz 11 dieser Vorschriften genannten Informationen , muss enthalten:

Ausgabeinformationen gemäß den Anforderungen von Standards;

Informationen über das Verfahren zur Erteilung einer Vorbestellung für den Kauf von Nichtzeitschriften, sofern eine solche Handelsform vom Verkäufer genutzt wird.

Auf Wunsch des Käufers stellt der Verkäufer Referenz- und bibliographische Angaben zu den herausgegebenen Nichtzeitschriften zur Verfügung.

126. Nicht periodische Druckschriften müssen vor dem Auslegen in den Verkaufsstellen einer verkaufsvorbereitenden Vorbereitung unterzogen werden, die eine Kontrolle der Ware auf äußere Anzeichen der Mangelfreiheit (Druckfehler, Beschädigungen) und die Verfügbarkeit einschließt der notwendigen Angaben zur Veröffentlichung sowie Vollständigkeit mit den erforderlichen Anhängen und Schutzumschlag. Bei auf technischen Medien vervielfältigten Veröffentlichungen werden zusätzlich die Unversehrtheit der Verpackung jeder Wareneinheit und das Vorhandensein des Markenzeichens des Herausgebers (Herstellers) geprüft.

127. Nichtperiodische käufliche Veröffentlichungen werden im Handel ausgestellt oder in Publikationskataloge aufgenommen.

Anstelle von Preisschildern, die gemäß den Anforderungen von Absatz 19 dieser Regeln erstellt wurden, ist es zulässig, den Preis auf jedem zum Verkauf angebotenen Exemplar der Veröffentlichung anzugeben.

Dem Käufer soll Gelegenheit gegeben werden, sich in Ruhe mit dem Inhalt der zum Verkauf angebotenen nicht periodischen Veröffentlichungen vertraut zu machen und die Qualität der bezahlten Ware zu überprüfen. Zu diesem Zweck muss der Verkäufer beim Verkauf von auf technischen Medien vervielfältigten Publikationen über eine entsprechende Audio-, Video- oder Computerausstattung verfügen.

128. Der Verkauf im Abonnement einer mehrbändigen nicht periodischen Veröffentlichung, die in getrennten Bänden veröffentlicht wird, erfolgt auf der Grundlage eines schriftlichen Vertrags, der den Firmennamen (Name), den Sitz (juristische Anschrift) des Verkäufers und den Nachnamen enthalten muss , Name, Patronym und Wohnort des Käufers, Name der mehrbändigen Publikation, Anzahl der in der Publikation enthaltenen Bände, Preis der Publikation, Frist für die Übertragung der gesamten Publikation, Zahlungsverfahren, Verfahren der Benachrichtigung den Käufer über die in den Verkauf gegangenen Bände, die Frist für den Erhalt des nächsten Bandes nach der Benachrichtigung. Eine Bedingung für eine Anzahlung kann in den Vertrag aufgenommen werden.

XVIII. Merkmale des Verkaufs von Non-Food-Produkten, die in Gebrauch waren (geändert durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 06.02.2002 N 81)

129. Informationen über gebrauchte Waren müssen zusätzlich zu den in Absatz 11 dieser Vorschriften genannten Informationen Informationen über den Zustand der Waren, die darin enthaltenen Mängel, die in Bezug auf die Waren ergriffenen Hygiene- und Antiepidemiemaßnahmen enthalten technische Eigenschaften (bei technisch komplexen Waren), den Zweck der Waren und die Möglichkeit, sie für den beabsichtigten Zweck oder für andere Zwecke zu verwenden.

Informationen, die den Zustand eines gebrauchten Produkts charakterisieren, einschließlich seiner Mängel, sind auf dem Produktetikett angegeben.

Wenn ein gebrauchtes Produkt zum Verkauf angeboten wird, für das Informationen zur Bestätigung der Einhaltung der festgelegten Anforderungen, des Verfallsdatums oder der Lebensdauer angegeben werden müssen, diese Informationen jedoch nicht verfügbar sind, ist der Verkäufer beim Verkauf des angegebenen Produkts verpflichtet, den Käufer darüber zu informieren, dass die Konformität des Produkts mit den festgelegten Anforderungen bestätigt werden muss, es muss ein Verfallsdatum oder eine Lebensdauer haben, aber es gibt keine Informationen darüber.

130. Gebrauchte medizinische Produkte, Arzneimittel, Körperpflegeartikel, Parfums und Kosmetika, Haushaltschemikalien, Unterwäsche, Näh- und Strickwaren, Strumpfwaren, Einweggeschirr werden nicht verkauft. (geändert durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 01.05.2015 N 6)

131. Gebrauchte Waren müssen vor dem Verkauf vorbereitet werden, was die Inspektion der Waren, die Sortierung nach Art und Grad des Verlusts von Verbrauchereigenschaften, die Überprüfung der Qualität (durch äußere Merkmale), die Produktleistung, die Vollständigkeit sowie die Verfügbarkeit der erforderlichen Dokumentation umfasst .

Wenn gebrauchte Waren zum Verkauf angeboten werden, für die gemäß den Hygienevorschriften Hygiene- und Antiepidemiemaßnahmen (Reinigen, Waschen, Desinfizieren, Desinsezieren) durchgeführt werden müssen, deren Durchführung jedoch keine Dokumente bestätigen, der Verkäufer ist verpflichtet, diese Maßnahmen im Rahmen der Vorbereitung der Ware vor dem Verkauf durchzuführen.

132. Gebrauchte Waren, die zum Verkauf angeboten werden, sollten nach Art gruppiert werden.

133. Bei der Übergabe von technisch anspruchsvollen gebrauchten Haushaltswaren werden dem Käufer gleichzeitig (falls der Verkäufer diese hat) die entsprechenden technischen Unterlagen (technischer Pass oder ein anderes diesen ersetzendes Dokument, Bedienungsanleitung) sowie eine Garantiekarte für die Ware, die dies bestätigt, übergeben Recht des Käufers für die restliche Gewährleistungsfrist.

134. Der Käufer, an den ein gebrauchtes Produkt von unzureichender Qualität verkauft wurde, hat, wenn dessen Mängel vom Verkäufer nicht angegeben wurden, das Recht, nach seiner Wahl die in Absatz 27 dieser Regeln vorgesehenen Anforderungen vorzulegen.

Die in Absatz 2 und 5 des Absatzes 27 dieser Vorschriften genannten Forderungen können vom Käufer geltend gemacht werden, sofern sich aus der Art der Ware oder der Art der Verpflichtung nichts anderes ergibt. SCROLLEN
LANGLEBIGE GÜTER, DIE NICHT FÜR DEN ANTRAG DES KÄUFERS GELTEN, IHM WÄHREND DER REPARATUR ODER DES AUSTAUSCHS MIT EINEM ÄHNLICHEN GÜTER ZU LIEFERN

(in der Fassung der Dekrete der Regierung der Russischen Föderation vom 20. Oktober 1998 N 122 2, vom 4. Oktober 2012 N 1007)

1. Autos, Motorräder und andere Arten von Kraftfahrzeugen, Anhänger und nummerierte Einheiten dafür, mit Ausnahme von Gütern, die für Behinderte bestimmt sind, Sportboote und Wasserfahrzeuge

2. Möbel

3. Elektrische Haushaltsgeräte, die als Körperpflegeartikel und für medizinische Zwecke verwendet werden (Elektrorasierer, elektrische Haartrockner, elektrische Lockenwickler, medizinische elektrische Reflektoren, elektrische Heizkissen, elektrische Bandagen, Heizdecken, Heizdecken, elektrische Bürstenhaartrockner, elektrische Lockenwickler, elektrische Zahnbürsten, elektrische Haarschneidemaschinen und andere Geräte, die mit Schleimhäuten und Haut in Berührung kommen) (geändert durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 20.10.98 N 1222)

3. Parfums und Kosmetika

4. Textilwaren (Baumwoll-, Leinen-, Seiden-, Woll- und Synthetikstoffe, Waren aus Vliesstoffen wie Stoffe - Bänder, Borten, Spitzen und andere); Kabelprodukte (Drähte, Schnüre, Kabel); Bau- und Veredelungsmaterialien (Linoleum, Folien, Teppiche usw.) und andere Meterware (geändert durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 20.10.98 N 1222)

5. Näh- und Strickwaren (Näh- und Strickunterwäsche, Strumpfwaren)

6. Produkte und Materialien, die ganz oder teilweise aus polymeren Materialien bestehen und mit Lebensmitteln in Berührung kommen (Geschirr und Tafelgeschirr und Küchengeräte, Behälter und Verpackungsmaterialien für die Lagerung und den Transport von Lebensmitteln, einschließlich zum einmaligen Gebrauch) (geändert durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 22.06.2016 N 568)

7. Haushaltschemikalien, Pestizide und Agrochemikalien (geändert durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 20.10.98 N 1222)

8. Haushaltsmöbel (Möbelgarnituren und Garnituren)

9. Schmuck und andere Produkte aus Edelmetallen und (oder) Edelsteinen, geschliffene Edelsteine (geändert durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 19. September 2015 N 994)

10. Waren für Autos und Motorräder, Anhänger und nummerierte Einheiten für sie; mobile Mittel zur Mechanisierung landwirtschaftlicher Arbeiten in kleinem Maßstab; Vergnügungsboote und andere Wasserfahrzeuge für den Hausgebrauch

11. Technisch anspruchsvolle Haushaltswaren, für die Gewährleistungsfristen festgelegt sind (Haushalts-Zerspanungs- und Holzbearbeitungsmaschinen; elektrische Haushaltsmaschinen und -geräte; funkelektronische Haushaltsgeräte; Haushalts-EDV- und -Vervielfältigungsgeräte; Foto- und Filmgeräte; Telefonapparate und Fernkopierer; elektrische Musikinstrumente; elektronisches Spielzeug; Haushaltsgasanlagen und -geräte; Armbanduhren und Taschenuhren (mechanisch, elektronisch-mechanisch und elektronisch, mit zwei oder mehr Funktionen) (geändert durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 06.02.2002 N 81)

Heute ist die Handelssphäre eine der am weitesten entwickelten. Es arbeitet auf der Grundlage gesetzlich festgelegter Normen. Es gibt viele Arten von Geschäften, die intelligent und sicher erledigt werden müssen. Die Handelsregeln von 2017 haben in diesem Bereich einige Änderungen vorgenommen. Jeder Unternehmer muss sie kennen, damit seine Arbeit legal ist.

Grundnormen

Der Verkauf von Waren gilt als begehrtes Geschäft. Jeder Bereich (Lebensmittel und Non-Food-Produkte) hat seine eigenen Besonderheiten. Die Regierung veröffentlicht ständig neue Regeln, die Unternehmer befolgen müssen.

Die Regeln für den Verkauf von Lebensmitteln erfordern eine Vorbereitung vor dem Verkauf. Für Händler gelten folgende Anforderungen:

  • Einzelhandelspavillons müssen eine Rechtsform, eine Adresse, einen Namen und ein Schild mit einem Tätigkeitsprofil haben.
  • Vor dem Verkauf werden Waren sortenrein in Regale gestellt und Lagerregime eingehalten. Eine zwingende Regel ist das Vorhandensein von Preisschildern und kurzen Informationen über die Ware.
  • Verkäufer können nur mit dem Vorhandensein eines medizinischen Buches, einer Uniform und einer Kopfbedeckung arbeiten. Sein Aussehen sollte gepflegt sein. Zwingende Voraussetzung ist das Vorhandensein eines Schildes mit vollständigem Namen, Position und Organisation.
  • Waren müssen einen angemessenen Preis, ein Ablaufdatum und Verkaufsstandards haben.
  • Die Handelsregeln von 2017 enthalten die Regeln, die notwendig sind, um die Rechte der Käufer zu respektieren. Der Handel erfordert funktionierende Waagen, Registrierkassen, Reklamationsbücher und Einkaufsecken.

Dies sind nur die Grundregeln, die ein Unternehmer beim Verkauf von Lebensmitteln einhalten muss. Die Änderungen beziehen sich auf die Verbesserung der Arbeitsqualität.

Wie soll ein Messepavillon funktionieren?

Es ist wichtig, die Regeln zu kennen, die für die Arbeit des Handelspavillons gelten. Das Schild sollte Informationen über die Einrichtung enthalten. Wenn wir die interne Organisation berücksichtigen, müssen Richtlinien für Käufer angegeben werden:

  • Standort der Ware.
  • Name der Mitarbeiter.
  • Preis für Dienstleistungen, wenn sie in dieser Einrichtung erbracht werden.

Die Käuferecke sollte Informationen über die Regeln für den Verkauf von Waren und Kontakte enthalten. Wenn rohes Fleisch verkauft wird, sollte für die Verbraucher ein Plakat mit einer Aufschlüsselung des Produkts nach Güteklasse angebracht werden.

2017 gab es Änderungen in Bezug auf die Preisschilder, die Waren haben sollten. Verpackte Produkte müssen Beiträge mit Name, Gewicht, Preis haben. Die gleichen Regeln gelten für Verpackungen. Die Angaben der Organisation auf dem Preisschild müssen gut lesbar sowie mit Siegel und Unterschrift der verantwortlichen Person versehen sein.

In Geschäften ist das Vorhandensein betriebsbereiter Waagen, die von den Aufsichtsbehörden vergeltet werden, obligatorisch. Wenn das Produkt einen Mangel aufweist, sollte dies durch ein Hinweisschild angezeigt werden. Kunden müssen darüber informiert werden. Wenn alle Regeln eingehalten werden, gibt es keine Probleme mit Rospotrebnadzor.

Hygienestandards

Beim Verkauf von Food- und Non-Food-Produkten ist es wichtig, Hygienestandards einzuhalten. Reguliert diesen Bereich SanPiN Nr. 2. 3. 5. 021-94. Es hat GOSTs und Vorschriften, auf deren Grundlage der Handelssektor reguliert wird. Rospotrebnadzor führt Kontrollen an ihnen durch.

Sie können keine Fischgeschäfte platzieren, deren Fläche mehr als 1 Quadrat beträgt. m., im Erdgeschoss und im zweiten Stock. Es ist verboten, Waren in der Nähe von Fenstern und Hauseingängen auszulegen. Das nächtliche Entladen von Waren ist nicht gestattet, wenn sich das Geschäft in Wohngebäuden befindet.

Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt, verhängt die Aufsichtsbehörde ein Bußgeld. Rospotrebnadzor hat das Recht, Handelsaktivitäten auszusetzen, wenn wiederholte und grobe Verstöße festgestellt wurden. Die Erfüllung aller Anforderungen hängt von der Erfahrung und Treu und Glauben der Organisation ab.

Auswahl des Grundstücks

Beim Bau eines neuen Pavillons müssen die Normen von SanPiN berücksichtigt werden. Bei der Auswahl eines Grundstücks für den Handel müssen Sie sich auf die folgenden Regeln konzentrieren:

  • Das Gebiet sollte nicht sumpfig sein.
  • Es gibt keine Müllhalden in der Nähe.
  • Es ist verboten, in der Nähe befindliche Unternehmen zur Zucht von Tieren sowie zur Verarbeitung anzusiedeln.

Verordnungen für den Lebensmittelhandel legen Normen für die Qualität der Wasserversorgung fest. Ein Neubau muss dieses System haben. Wenn sich das Geschäft in einem Wohngebäude befindet, sollte das Abwassersystem nicht mit einem gemeinsamen Gebäude kombiniert werden. Es sollte separat sein, da es das Entwässerungssystem stärker belastet. Vielleicht ändern sich die Regeln in Zukunft, aber das sind die Anforderungen, die jetzt gelten. Daher sind sie obligatorisch.

Schecks

Beim Verkauf von Waren kommt ein Vertrag zwischen dem Käufer und dem Verkäufer zustande. Dies ist ein Kaufbeleg, der die Transaktion bestätigt. Seit 2017 kann der Käufer Forderungen ohne diesen Zahlungsbeleg geltend machen. Die Tatsache des Kaufs wird von Zeugen, Videokameras bestätigt. Beim Verkauf von Waren auf Kredit wird der Kauf durch einen Kreditvertrag belegt. Die Bezahlung der Produkte kann in bar und mit Karten erfolgen.

Der Beleg muss den Namen, TIN, Gerätenummer, Beleg, Datum, Uhrzeit, Preis, Steueraufdruck enthalten. Es gibt auch eine Kaufquittung, die auch als Bestätigung der Transaktion dient. Es gibt den Artikel, die Sorte und die Art des Produkts an. Auf Wunsch des Käufers wird eine Kaufquittung ausgestellt. Es enthält die Details des Geschäfts, Siegel und Unterschrift.

Registrierkassen und Preisschilder

Organisationen, die UTII bezahlt haben, und Einzelunternehmer, die im Rahmen des Patentsteuersystems tätig sind, können ohne Registrierkasse arbeiten. Jedes Dokument, das diesen Zwecken dient, kann den Kauf bestätigen. Obwohl der Gesetzgeber den Kauf einer Registrierkasse nicht vorschreibt, müssen dennoch Kaufbelege für jeden Kauf ausgestellt werden.

Das Gesetz über Preisschilder hat sich nicht geändert. Wenn es sich nicht an die Regeln hält, dann ist es ein Verstoß. Dieses Phänomen führt zur Verhängung einer Geldbuße gegen die Organisation. Das Preisschild sollte Informationen über das Produkt enthalten. Sie sind im gleichen Stil eingerichtet. Die Ware ist zu dem darauf ausgewiesenen Preis zu bezahlen.

Andere Regeln

Es gibt nur wenige Anforderungen an die Belüftung. Die Hauptsache ist, dass es autonom sein sollte. Für Beleuchtungskörper gibt es auch keine strengen Anforderungen, da sie auf der Grundlage moderner Standards hergestellt werden. Die Ausstattung und Dekoration gewerblicher Einrichtungen ist von großer Bedeutung. Kühlschränke und Vitrinen müssen den Brandschutzvorschriften und der Anordnung entsprechen.

Wenn der Pavillon eine besondere Kategorie hat, werden zusätzliche Anforderungen an die Räumlichkeiten gestellt. Beim Verkauf frischer Lebensmittel ist beispielsweise ein gut belüftetes Lager erforderlich. Es muss respektiert werden und es sollte kein natürliches Licht vorhanden sein.

Verkauf von Alkohol

Mit dem Bierhandel 2017 sind auch einige Änderungen zu berücksichtigen. Der Verkauf dieser Getränke in Plastikflaschen war begrenzt. Die Umsetzung erfolgt im Rahmen von EGAIS. Das Gesetz verbot den Verkauf von Waren in PET-Behältern mit einem Volumen von mehr als 1,5 Litern. Die Beschränkungen gelten für alle alkoholischen Produkte.

Wegen Verstößen gegen die Regeln wird der Leitung der Handelseinrichtung eine Geldbuße auferlegt. Wenn das Volumen der Flaschen höher ist als die genehmigten Normen, müssen Sie im Bereich von 300 bis 500 Tausend Rubel bezahlen. Beamte müssen 100-200 Tausend Rubel zahlen. Diese Entscheidung wurde getroffen, um die Qualität der Waren zu verbessern. Die Herstellung von Biergetränken in solchen Behältern könnte einen Technologieverstoß ermöglichen, der Verbrauchereigenschaften beeinträchtigt. Dadurch wurden Menschenleben in Gefahr gebracht.

EGAIS-Prinzipien

Die Bierhandelsregeln werden auf Basis der seit 2017 geltenden EGAIS-Standards umgesetzt. Dieser Mechanismus ist notwendig, um die Bewegung und den Verkauf von alkoholischen Produkten zu verfolgen, wodurch der Schattenmarkt beseitigt werden kann. Ein Alkoholgeschäft sollte über einen speziellen Scanner verfügen, der Informationen von jeder Flasche erkennt und in eine einzige Datenbank überträgt. Jeder Scheck enthält außerdem einen zweidimensionalen Barcode. Anhand dieser Informationen kann der Käufer die Echtheit des Produkts überprüfen.

EGAIS verbessert die Qualitätskontrolle von Waren. Ein solches System verringert den Verkauf von „Schattenalkohol“, was die Steuereinnahmen erhöht. Für viele Geschäftsleute ist dies schwierig geworden. Hersteller erhöhen die Kosten für die Übermittlung von Informationen. Wenn die EGAIS-Normen nicht eingehalten werden, führt dies zu Geldstrafen von 0,5 Millionen Rubel.

Werden Verstöße im gewerblichen Bereich festgestellt, ist eine Kontaktaufnahme mit den Verbraucherschutzbehörden erforderlich. Es ist notwendig, eine Erklärung über die Tatsache einer rechtswidrigen Handlung zu verfassen, wonach Spezialisten eine Inspektion durchführen. Dies kann auf Übergewicht, minderwertige Ware, überteuerte Preise etc. zurückzuführen sein. Werden Verstöße durch Sachverständige festgestellt, wird die Filialleitung zur Rechenschaft gezogen.

Das Buch stellt die Texte der wichtigsten Regulierungsgesetze zum Verbrauchsgüterhandel in der Fassung vom 4. Januar 2017 und unter Berücksichtigung der Liste technisch komplexer Güter in der Fassung vom 28. September 2016 vor. Jeder Leser kann sich vollständig und zuverlässig über die Regeln für den Verkauf verschiedener Warenarten informieren.

Handelsregeln (in der Fassung 2017)

Zusammengestellt von M. Yu. Rogozhin

© Piter Verlagshaus LLC, 2017

Regeln für den Verkauf bestimmter Warenarten

I. Allgemeine Bestimmungen

1. Diese Regeln wurden in Übereinstimmung mit dem Gesetz der Russischen Föderation „Über den Schutz der Verbraucherrechte“ entwickelt und regeln die Beziehungen zwischen Käufern und Verkäufern beim Verkauf bestimmter Arten von Lebensmitteln und Non-Food-Produkten.

2. Unter Käufer bezeichnet einen Bürger, der beabsichtigt, Waren ausschließlich für persönliche, familiäre, Haushalts- und andere Bedürfnisse zu bestellen oder zu kaufen oder zu bestellen, zu erwerben oder zu verwenden, die nicht mit unternehmerischen Aktivitäten zusammenhängen.

Unter Verkäufer bezeichnet eine Organisation, unabhängig von ihrer Rechtsform, sowie einen Einzelunternehmer, der Waren im Rahmen eines Einzelhandelskaufvertrags (im Folgenden als Vertrag bezeichnet) verkauft.

3. Arbeitszeiten des Verkäufers- Eine staatliche oder kommunale Organisation wird durch Beschluss der zuständigen Exekutivbehörden oder lokalen Regierungen gegründet.

Arbeitszeiten des Verkäufers- Organisationen anderer Organisations- und Rechtsform sowie ein Einzelunternehmer werden von ihnen selbstständig gegründet.

Im Falle einer vorübergehenden Einstellung seiner Aktivitäten (für geplante Hygienetage, Reparaturen und in anderen Fällen) ist der Verkäufer verpflichtet, den Käufer rechtzeitig über das Datum und den Zeitpunkt der Einstellung der Aktivitäten zu informieren.

4. Das zum Verkauf angebotene Warensortiment, die Liste der erbrachten Dienstleistungen sowie die Dienstleistungsformen werden vom Verkäufer entsprechend dem Profil und der Spezialisierung seiner Tätigkeit selbstständig festgelegt.

Beim Betreiben des Einzelhandels am Standort des Käufers außerhalb stationärer Handelsstätten: zu Hause, am Arbeits- und Studienort, auf Verkehrsmitteln, auf der Straße und an sonstigen Orten (im Folgenden: Hausiergewerbe) ist es nicht dürfen Lebensmittel (mit Ausnahme von Speiseeis, Erfrischungsgetränken, Süßwaren und Backwaren in der Verpackung des Warenherstellers), Medikamente, Medizinprodukte, Schmuck und andere Produkte aus Edelmetallen und (oder) Edelsteinen verkaufen , Waffen und Patronen dafür, Kopien audiovisueller Werke und Tonträger, Programme für elektronische Computer und Datenbanken.

5. Der Verkäufer ist bei der Ausübung seiner Tätigkeit verpflichtet, die zwingenden Anforderungen für die Organisation und Durchführung von Handelstätigkeiten einzuhalten, die in den aufsichtsrechtlichen Gesetzen der Russischen Föderation festgelegt sind.

6. Der Verkäufer muss über die erforderlichen Räumlichkeiten, Ausrüstung und Inventar verfügen, um gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation über technische Vorschriften die Erhaltung der Qualität und Sicherheit der Waren während ihrer Lagerung und ihres Verkaufs an der Verkaufsstelle zu gewährleisten Handelsbedingungen sowie die Möglichkeit der richtigen Warenauswahl durch den Käufer.

7. Der Verkäufer ist verpflichtet, Messgeräte in gutem Zustand zu haben und zu warten, ihre messtechnische Überprüfung rechtzeitig und in der vorgeschriebenen Weise durchzuführen.

Damit der Käufer die Richtigkeit von Preis, Maß und Gewicht der gekauften Ware überprüfen kann, müssen im Handelssaal an zugänglicher Stelle entsprechende Messgeräte aufgestellt werden.

8. Der Verkäufer ist verpflichtet, ein Buch mit Bewertungen und Angeboten zu führen, das dem Käufer auf Anfrage zur Verfügung gestellt wird.

9. Diese Regeln werden den Käufern vom Verkäufer in klarer und zugänglicher Form zur Kenntnis gebracht.

10. Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Käufer den Firmennamen (Namen) seiner Organisation, ihren Standort (Adresse) und ihre Arbeitsweise mitzuteilen und die angegebenen Informationen auf dem Schild der Organisation anzubringen.

Der Verkäufer - ein Einzelunternehmer muss dem Käufer Informationen über die staatliche Registrierung und den Namen der Stelle, die sie registriert hat, mitteilen.

Ist die Tätigkeit des Verkäufers genehmigungspflichtig, so ist er verpflichtet, Auskunft über Nummer und Gültigkeit der Genehmigung sowie über die ausstellende Behörde zu erteilen.

Die angegebenen Informationen werden an Stellen angebracht, die für die Einarbeitung des Käufers geeignet sind.

Ähnliche Informationen sollten Käufern auch beim Handel in temporären Räumlichkeiten, auf Messen, an Ständen und in anderen Fällen zur Kenntnis gebracht werden, wenn der Handel außerhalb des ständigen Standorts des Verkäufers stattfindet.

Bei der Durchführung des Einzelhandels muss der Vertreter des Verkäufers über eine persönliche Karte verfügen, die durch die Unterschrift der für die Ausführung verantwortlichen Person und das Siegel des Verkäufers (falls vorhanden) mit einem Foto mit Angabe des Nachnamens, des Vornamens und des Patronyms beglaubigt ist des Vertreters des Verkäufers sowie Informationen über den Verkäufer.

11. Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Käufer unverzüglich die notwendigen und zuverlässigen Informationen über die Ware und ihre Hersteller in klarer und zugänglicher Form zur Verfügung zu stellen, die die Möglichkeit der richtigen Warenauswahl gewährleisten.

Die Informationen müssen enthalten:

Produktname;

Standort (Adresse), Firmenname (Name) des Herstellers (Verkäufers), Standort (Adresse) der Organisation (Organisationen), die vom Hersteller (Verkäufer) zur Entgegennahme von Ansprüchen von Käufern und zur Durchführung von Reparaturen und Wartung von Waren bevollmächtigt wurden, bei Import Waren - Name des Landes Herkunft der Waren;

Informationen über die obligatorische Bestätigung der Konformität von Waren in der durch die Gesetzgebung der Russischen Föderation über technische Vorschriften vorgeschriebenen Weise;

Angaben zu den wesentlichen Verbrauchereigenschaften der Ware;

Informationen über die Energieeffizienz von Waren, für die das Erfordernis der Verfügbarkeit solcher Informationen gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation zur Energieeinsparung und zur Verbesserung der Energieeffizienz bestimmt wird;

Regeln und Bedingungen für die effektive und sichere Nutzung der Waren;

Gewährleistungsfrist, wenn sie für ein bestimmtes Produkt festgelegt wurde;

Die Nutzungsdauer (Haltbarkeit), wenn sie für ein bestimmtes Produkt festgelegt ist, sowie Informationen über die erforderlichen Maßnahmen des Käufers nach Ablauf der angegebenen Frist und mögliche Folgen, wenn solche Maßnahmen nicht ergriffen werden, wenn die Ware nach Ablauf der angegebenen Frist abzugeben ist Leben, Gesundheit und Eigentum des Käufers gefährden oder für den bestimmungsgemäßen Gebrauch ungeeignet werden;

Der Preis in Rubel und die Bedingungen für den Kauf von Waren, einschließlich bei der Bereitstellung eines Darlehens - die Höhe des Darlehens, der vom Verbraucher zu zahlende Gesamtbetrag und der Rückzahlungsplan für diesen Betrag. War die vom Käufer gekaufte Ware in Gebrauch oder wurde an ihr ein Mangel (Mangel) behoben, so ist dem Käufer hierüber Auskunft zu erteilen.

Der Verkäufer muss den Käufer nicht nur mündlich, sondern auch schriftlich (auf dem Produktetikett, Kaufbeleg oder auf andere Weise) auf die Mängel des Produkts hinweisen.

12. Der Verkäufer ist verpflichtet, ihm auf Wunsch des Verbrauchers die Versanddokumentation für die Ware zur Verfügung zu stellen, die für jede Ware Informationen über die obligatorische Konformitätsbestätigung gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation über technische Vorschriften enthält (Konformitätsbescheinigung, ihre Nummer, ihre Gültigkeitsdauer, die Behörde, die die Bescheinigung ausgestellt hat, oder Informationen über die Konformitätserklärung, einschließlich ihrer Registrierungsnummer, ihrer Gültigkeitsdauer, des Namens der Person, die die Erklärung akzeptiert hat, und der Stelle, die sie akzeptiert hat registriert). Diese Dokumente müssen durch die Unterschrift und das Siegel des Lieferanten oder Verkäufers (falls vorhanden) mit Angabe des Standorts (Adresse) und der Telefonnummer bestätigt werden.

13. Der Verkauf von Waren aus Gegenständen der Tierwelt (Pelz- und Lederbekleidung, Kurzwaren, Dekorationsartikel, Schuhe, Lebensmittel) von Arten, die im Roten Buch der Russischen Föderation aufgeführt sind, erfolgt bei entsprechender Dokumentation die Waren, die bestätigen, dass diese Gegenstände der Tierwelt gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation auf der Grundlage einer Genehmigung (Verwaltungslizenz) erhalten wurden, die von der föderalen Exekutivbehörde im Bereich des Umweltschutzes ausgestellt wurde. Der Verkauf von in die Russische Föderation eingeführten Waren aus Gegenständen der Tierwelt, die in den Geltungsbereich des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen fallen, erfolgt auf der Grundlage einer Genehmigung der zuständigen Behörde des Exports Land, und Waren, die infolge einer Verletzung dieses Übereinkommens beschlagnahmt wurden, - auf der Grundlage der Erlaubnis der befugten Stelle.

Beim Verkauf solcher Waren ist der Verkäufer verpflichtet, dem Käufer auf Anfrage Auskunft über die Dokumente zu erteilen, die das Vorhandensein der entsprechenden Genehmigung bestätigen.

14. Der Verkäufer muss auch andere Informationen über die Ware bereitstellen, die durch Bundesgesetze und andere behördliche Rechtsakte der Russischen Föderation vorgesehen sind.

15. Informationen über das Produkt, seinen Hersteller und Verkäufer müssen dem Käufer mit den Methoden zur Kenntnis gebracht werden, die durch Bundesgesetze, andere regulatorische Rechtsakte der Russischen Föderation festgelegt sind, und wenn sie nicht durch diese Gesetze definiert sind, dann durch die Methoden für bestimmte Arten von Waren.

Die Menge der obligatorischen Informationen über das Produkt, seinen Hersteller, die dem Käufer zusammen mit dem Produkt (auf dem Produkt, der Verbraucherverpackung, der Verpackung, dem Etikett, dem Etikett, in der technischen Dokumentation) übermittelt werden, muss den Anforderungen der Bundesgesetze und anderer behördlicher Vorschriften entsprechen Akte der Russischen Föderation.

Informationen über den Verkäufer, die Waren und ihre Hersteller werden den Käufern auf Russisch und zusätzlich nach Ermessen des Verkäufers in den Staatssprachen der Teilstaaten der Russischen Föderation und den Sprachen der Russischen Föderation zur Kenntnis gebracht Völker der Russischen Föderation.

16. Der Verbraucher muss auch klare und zuverlässige Informationen über die erbrachten Dienstleistungen, die Preise dafür und die Bedingungen für die Erbringung von Dienstleistungen sowie die beim Verkauf von Waren verwendeten Dienstleistungsformen (bei Vorbestellungen, Verkauf von Waren zu Hause und andere Formen).

17. Beim Verkauf von Waren erhält der Käufer die Möglichkeit, sich oder mit Hilfe des Verkäufers mit den erforderlichen Waren vertraut zu machen.

Der Käufer hat das Recht, die angebotene Ware zu besichtigen, eine Beschaffenheitsprüfung in seinem Beisein oder eine Vorführung der Funktionsweise zu verlangen, sofern dies nicht aufgrund der Beschaffenheit der Ware ausgeschlossen ist und den Regeln des Einzelhandels nicht widerspricht .

Der Verkäufer ist verpflichtet, eine Qualitäts- und Sicherheitsprüfung (Inspektion, Prüfung, Analyse, Prüfung) der zum Verkauf angebotenen Waren durchzuführen, falls die Prüfungen durch die Gesetzgebung der Russischen Föderation oder die Vertragsbedingungen vorgesehen sind.

18. Die Preise der vom Verkäufer verkauften Waren sowie andere Vertragsbedingungen müssen für alle Käufer gleich sein, außer in Fällen, in denen Bundesgesetze oder andere aufsichtsrechtliche Vorschriften die Gewährung von Vorteilen für bestimmte Kategorien von Käufern zulassen.

19. Der Verkäufer ist verpflichtet, für die Verfügbarkeit einheitlicher und klar definierter Preisschilder für die verkauften Waren zu sorgen, auf denen der Name der Ware, die Sorte (falls vorhanden), der Preis pro Gewicht oder die Wareneinheit angegeben sind. Es ist erlaubt, Preisschilder auf Papier oder anderen Informationsträgern anzubringen, die für Käufer sichtbar sind, einschließlich solcher mit elektronischer Anzeige von Informationen, unter Verwendung von Schiefertafeln, Ständern, Leuchttafeln.

Beim Verkauf von Waren, die durch Hausieren ausgeführt werden, muss der Vertreter des Verkäufers eine durch die Unterschrift der für die Ausführung verantwortlichen Person beglaubigte Preisliste haben, die den Namen und den Preis der Waren sowie die mit Zustimmung des Käufers erbrachten Dienstleistungen enthält.

20. Der Vertrag gilt als ordnungsgemäß abgeschlossen, sobald der Verkäufer dem Käufer einen Kassen- oder Kaufbeleg oder ein anderes Dokument zur Bestätigung der Zahlung für die Ware ausstellt, sofern nichts anderes durch Bundesgesetz oder eine Vereinbarung zwischen dem Verkäufer und dem Käufer bestimmt ist.

Im Falle des Einzelhandels erhält der Käufer zusammen mit der Ware (mit Ausnahme der in Ziffer 4 Absatz 2 dieser Vorschriften genannten Lebensmittel) einen Kaufbeleg, der den Namen der Ware und Informationen über den Verkäufer enthält , Verkaufsdatum, Menge und Preis der Ware sowie die Unterschrift des Vertreters des Verkäufers .

21. Abrechnungen mit Käufern für Waren werden mit Registrierkassen durchgeführt, mit Ausnahme der Fälle, die in der Gesetzgebung der Russischen Föderation vorgesehen sind.

22. Vom Verkäufer angebotene Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Verkauf von Waren dürfen nur mit Zustimmung des Käufers erbracht werden.

Der Käufer hat das Recht, die beim Verkauf der Ware angebotenen Dienstleistungen abzulehnen und vom Verkäufer die Rückerstattung der für die ohne seine Zustimmung erbrachten Dienstleistungen gezahlten Beträge zu verlangen.

Der Verkäufer ist nicht berechtigt, den Verkauf einiger Waren vom obligatorischen Kauf anderer Waren oder der obligatorischen Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit ihrem Verkauf abhängig zu machen, außer in Fällen, in denen die Waren nicht montiert und (oder) installiert (angeschlossen) werden können technischen Anforderungen ohne Beteiligung relevanter Spezialisten.

Bei Anlieferung sperriger Ware durch den Käufer ist der Verkäufer verpflichtet, für die kostenlose Verladung der Ware auf das Fahrzeug des Käufers zu sorgen.

23. Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Käufer Waren von angemessener Qualität in Behältern und (oder) Verpackungen zu übergeben, mit Ausnahme von Waren, die ihrer Natur nach keine Verpackung und (oder) Verpackung erfordern, in einer bestimmten Menge ( Warensortiment) und Vollständigkeit, mit Waren- und Zubehörunterlagen.

Anforderungen an die Qualität, den Behälter und (oder) die Verpackung der übergebenen Waren, deren Vollständigkeit, Zubehör und Dokumentation, einen Warensatz sowie die Bedingungen für die Warenlieferung werden durch die Gesetzgebung der Russischen Föderation festgelegt.

24. Die Ware, für die das Verfallsdatum festgelegt ist, ist der Verkäufer verpflichtet, dem Käufer so zu übergeben, dass sie vor dem Verfallsdatum für den vorgesehenen Zweck verwendet werden kann.

25. Beim Verkauf von Waren unter der Bedingung, dass der Käufer sie innerhalb einer bestimmten Frist annimmt, kann der Verkäufer die Waren während dieser Frist nicht an einen anderen Käufer verkaufen.

Sofern im Vertrag zwischen dem Verkäufer und dem Käufer nichts anderes bestimmt ist, kann das Versäumnis des Käufers, innerhalb der im Vertrag festgelegten Frist zu erscheinen oder andere erforderliche Maßnahmen zur Annahme der Ware zu ergreifen, vom Verkäufer als Weigerung des Käufers angesehen werden, die Ware zu kaufen.

26. Der Käufer hat das Recht, innerhalb von 14 Tagen ab dem Datum der Übergabe eines Non-Food-Produkts guter Qualität an ihn, wenn vom Verkäufer keine längere Frist angegeben wird, am Ort des Kaufs und an anderen angegebenen Orten umzutauschen vom Verkäufer das gekaufte Produkt gegen ein ähnliches Produkt mit einer anderen Größe, Form, Abmessung, Stil, Farbe oder Ausstattung umzutauschen und im Falle einer Preisdifferenz die erforderliche Neuberechnung mit dem Verkäufer vorzunehmen.

Wenn der Verkäufer die für den Umtausch erforderliche Ware nicht hat, hat der Käufer das Recht, die gekaufte Ware an den Verkäufer zurückzugeben und den dafür bezahlten Geldbetrag zu erhalten oder sie gegen ein ähnliches Produkt beim ersten Erhalt der entsprechenden Ware auszutauschen zu verkaufen. Der Verkäufer ist verpflichtet, den Käufer, der den Umtausch von Non-Food-Waren beantragt hat, über seinen Verkaufserlös zu informieren.

Das Verlangen des Käufers auf Umtausch oder Rückgabe der Ware ist vorbehaltlich der Erfüllung, wenn die Ware nicht benutzt wurde, ihr verkehrsfähiger Zustand, ihre Gebrauchseigenschaften, Siegel, Etiketten erhalten sind und der Kauf der Ware von diesem Verkäufer nachweisbar ist Ausnahme von Waren, die gemäß den Angaben in dieser Klausel aus Gründen gemäß der von der Regierung der Russischen Föderation genehmigten Liste nicht umgetauscht oder zurückgegeben werden können.

27. Der Käufer, an den Waren von mangelhafter Qualität verkauft wurden, hat das Recht, nach seiner Wahl vom Verkäufer zu verlangen:

Ersatz für ein Produkt einer ähnlichen Marke (Modell, Artikel);

Ersatz für das gleiche Produkt einer anderen Marke (Modell, Artikel) mit entsprechender Neuberechnung des Kaufpreises;

Anteilige Herabsetzung des Kaufpreises;

Unverzügliche unentgeltliche Beseitigung von Produktmängeln;

Ersatz der Aufwendungen, die dem Käufer oder einem Dritten zur Beseitigung von Mängeln der Ware entstehen.

Der Käufer ist in diesem Fall auch berechtigt, vollen Ersatz des Schadens zu verlangen, der ihm durch den Verkauf mangelhafter Ware entstanden ist.

Der Käufer hat das Recht, den Ersatz eines technisch komplexen oder teuren Produkts zu verlangen, wenn die Anforderungen an seine Beschaffenheit erheblich verletzt werden (Feststellung schwerwiegender Fehler, Fehler, die nicht ohne unverhältnismäßigen Kosten- oder Zeitaufwand behoben werden können oder wiederholt festgestellt werden). , oder nach ihrer Beseitigung wieder auftreten, und andere ähnliche Mängel).

In Bezug auf technisch komplexe Waren unterliegt die spezifizierte Anforderung des Käufers der Erfüllung gemäß der von der Regierung der Russischen Föderation genehmigten Liste solcher Waren.

Bei Feststellung von Mängeln an der Ware, deren Beschaffenheit eine Beseitigung nicht zulässt (Nahrungsmittel, Parfums und Kosmetika, Haushaltschemikalien und sonstige Waren), ist der Käufer berechtigt, nach seiner Wahl Ersatzlieferung zu verlangen Umtausch mit Ware guter Qualität oder eine angemessene Minderung des Kaufpreises.

Anstatt diese Anforderungen zu stellen, hat der Käufer das Recht, die gekaufte Ware abzulehnen und die Rückgabe des für die Ware bezahlten Geldbetrags zu verlangen.

In diesem Fall hat der Käufer auf Verlangen des Verkäufers und auf dessen Kosten die erhaltene Ware mangelhafter Qualität zurückzusenden.

Bei der Rückgabe des für die Ware bezahlten Geldbetrags an den Käufer ist der Verkäufer nicht berechtigt, ihm den Betrag einzubehalten, um den sich die Kosten der Ware aufgrund ihrer vollständigen oder teilweisen Verwendung, ihres Verlusts ihrer Präsentation oder anderer ähnlicher Umstände verringert haben .

Wenn der Käufer den Verkäufer auffordert, die Mängel eines langlebigen Produkts zu beseitigen oder ein solches Produkt zu ersetzen, hat der Käufer das Recht, gleichzeitig zu verlangen, dass ihm für die Dauer der Reparatur oder des Ersatzes ein ähnliches Produkt von angemessener Qualität zur Verfügung gestellt wird Waren von unzureichender Qualität, mit Ausnahme von Waren gemäß der von der Regierung der Russischen Föderation genehmigten Liste, für die diese Anforderung nicht gilt.

28. Der Verkäufer oder eine Organisation, die aufgrund einer Vereinbarung mit ihm die Funktionen eines Verkäufers ausübt, ist verpflichtet, die Ware mit unzureichender Qualität vom Käufer anzunehmen und gegebenenfalls die Qualität der Ware zu überprüfen. Der Käufer hat das Recht, an der Qualitätskontrolle der Ware teilzunehmen.

Bei Streitigkeiten über die Gründe für das Auftreten von Mängeln an der Ware ist der Verkäufer oder eine Organisation, die aufgrund einer Vereinbarung mit ihm die Aufgaben des Verkäufers wahrnimmt, verpflichtet, auf eigene Kosten eine Untersuchung der Ware durchzuführen. Der Käufer hat das Recht, den Abschluss einer solchen Prüfung gerichtlich anzufechten.

Das Fehlen eines Kassen- oder Kaufbelegs oder eines anderen Dokuments, das die Tatsache und die Bedingungen des Warenkaufs bescheinigt, ist kein Grund, die Erfüllung seiner Anforderungen abzulehnen, und nimmt ihm nicht die Möglichkeit, sich auf Zeugenaussagen zur Unterstützung des Abschlusses zu berufen des Vertrages und seiner Bedingungen.

29. Die Bedingungen für den Verkäufer zur Erfüllung der Anforderungen des Käufers sowie die Haftung für die Verletzung dieser Bedingungen richten sich nach dem Gesetz der Russischen Föderation „Über den Schutz der Verbraucherrechte“.

30. Der Käufer hat das Recht, die in Absatz 27 dieser Regeln genannten Anforderungen in Bezug auf die Mängel der Ware geltend zu machen, wenn sie während der Garantiezeit oder des Ablaufdatums entdeckt werden.

Die Garantiezeit der Ware sowie ihre Lebensdauer werden ab dem Verkaufsdatum der Ware an den Käufer berechnet. Lässt sich der Tag des Verkaufs der Ware nicht bestimmen, so wird diese Frist ab Herstellungsdatum der Ware gerechnet.

Das Verfallsdatum der Ware bestimmt sich nach dem Zeitraum, gerechnet ab dem Herstellungsdatum der Ware, während dessen sie zum Gebrauch geeignet ist, oder dem Datum, vor dem die Ware zum Gebrauch geeignet ist.

Wenn dem Käufer die Möglichkeit genommen wird, das Produkt zu verwenden, aufgrund von Umständen, die vom Verkäufer zu vertreten sind (das Produkt erfordert eine spezielle Installation, Verbindung oder Montage, es weist Mängel auf usw.), wird die Gewährleistungsfrist ab dem Datum berechnet, an dem der Verkäufer aufhebt solche Umstände. Kann der Tag der Lieferung, Aufstellung, Anschluss, Montage der Ware nicht bestimmt werden, so wird die Gewährleistungsfrist ab dem Datum des Abschlusses des Kaufvertrages berechnet.

Für Saisonwaren (Kleidung, Pelzwaren, Schuhe und andere Waren) wird die Garantiezeit ab dem Zeitpunkt der entsprechenden Saison berechnet, deren Datum von der autorisierten staatlichen Stelle der konstituierenden Einheit der Russischen Föderation festgelegt wird die klimatischen Bedingungen am Standort der Käufer.

Beträgt die Gewährleistungsfrist weniger als zwei Jahre und werden Mängel an der Ware vom Käufer nach Ablauf der Gewährleistungsfrist, jedoch innerhalb von zwei Jahren entdeckt, haftet der Verkäufer, wenn der Käufer nachweist, dass die Mängel an der Ware vor deren Entstehung entstanden sind Übergabe an den Käufer oder aus Gründen, die vor diesem Zeitpunkt entstanden sind.

31. Wenn das Produkt keine Garantiezeit oder kein Ablaufdatum hat, kann der Käufer Ansprüche wegen Mängeln der Ware geltend machen, sofern die Mängel innerhalb einer angemessenen Frist, jedoch innerhalb von zwei Jahren ab dem Datum der Übergabe festgestellt werden der Ware an den Käufer oder innerhalb einer längeren Frist, die gemäß Bundesgesetz oder Staatsvertrag festgelegt ist.

II. Merkmale des Verkaufs von Lebensmitteln

32. Informationen zu Lebensmitteln gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation über technische Vorschriften müssen je nach Art der Waren zusätzlich zu den in den Absätzen 11, 12 und 13 dieser Vorschriften genannten Informationen Folgendes enthalten:

Der Name der Zutaten, die in der Zusammensetzung von Lebensmitteln enthalten sind, einschließlich Lebensmittelzusatzstoffen;

Angaben zum Nährwert (Kaloriengehalt des Produkts, Gehalt an Proteinen, Fetten, Kohlenhydraten, Vitaminen, Makro- und Spurenelementen), Gewicht oder Volumen;

Zweck, Voraussetzungen und Geltungsbereich (für Kinderprodukte, diätetische Lebensmittel und Nahrungsergänzungsmittel);

Methoden und Bedingungen der Herstellung (für Konzentrate und Halbfabrikate) und Anwendung (für Baby- und Diätnahrung);

Lagerbedingungen (für Waren, für die verbindliche Anforderungen an Lagerbedingungen festgelegt sind);

Herstellungsdatum und Verpackungsdatum der Ware;

Kontraindikationen für das Essen bei bestimmten Arten von Krankheiten (für Produkte, deren Informationen Kontraindikationen für das Essen bei bestimmten Arten von Krankheiten enthalten sollten);

Informationen zur staatlichen Registrierung (für Lebensmittel, die der staatlichen Registrierung unterliegen).

Absatz zehn ist nicht mehr gültig.

33. Waren müssen vor ihrer Abgabe im Handelssaal oder an anderen Verkaufsstellen von Behältern, Verpackungs- und Bindematerialien und Metallklammern befreit werden. Kontaminierte Oberflächen oder Produktteile müssen entfernt werden. Der Verkäufer ist auch verpflichtet, die Qualität der Ware (durch äußere Zeichen), die Verfügbarkeit der erforderlichen Unterlagen und Informationen darüber zu überprüfen, die Ablehnung und Sortierung der Ware durchzuführen.

Lebensmittel aus nicht industrieller Herstellung, die auf Lebensmittelmärkten verkauft werden, unterliegen dem Verkauf nach einer tierärztlichen und hygienischen Untersuchung mit Ausstellung einer Veterinärbescheinigung (Bescheinigung) der festgelegten Form gemäß dem festgelegten Verfahren, die dem vorgelegt werden muss Käufer auf seine Anfrage.

Organisationen, die im Einzelhandel mit alkoholischen Produkten tätig sind, überprüfen vor der Lieferung von alkoholischen Produkten an den Handelssaal die Echtheit von föderalen Sondermarken und Verbrauchsteuermarken visuell und nutzen den Zugang zu Informationsressourcen des Föderalen Dienstes für die Regulierung der Alkoholmarkt.

34. Bei Vorverkaufsverpackungen und Verpackungen von losen Waren, die vom Verkäufer hergestellt werden, darf das Volumen der verpackten Waren mit kurzer Haltbarkeit das Volumen ihres Verkaufs an einem Handelstag nicht überschreiten.

Die verpackten Waren sind mit Name, Gewicht, Kilopreis, Lotkosten, Verpackungsdatum, Verfallsdatum, Nummer oder Nachname des Wiegers zu kennzeichnen.

Beim Verkauf von vom Hersteller verpackten und verpackten Lebensmitteln mit Gewichtsangabe auf der Verpackung erfolgt keine zusätzliche Wägung.

Lose und unverpackte Lebensmittel werden nicht verkauft, mit Ausnahme bestimmter Warenarten, deren Liste gemäß dem durch Bundesgesetz festgelegten Verfahren genehmigt wird.

35. Lose Lebensmittel werden dem Käufer in verpackter Form ohne Berechnung einer zusätzlichen Verpackungsgebühr übergeben.

Für die Verpackung werden Materialien verwendet, die die zwingenden Anforderungen der Gesetzgebung der Russischen Föderation über technische Vorschriften erfüllen.

36. Der Preis der nach Gewicht verkauften Lebensmittel wird nach dem Nettogewicht bestimmt.

37. Auf Wunsch des Käufers können ihm gastronomische Produkte in aufgeschnittener Form verkauft werden.

Brot und Backwaren ab einem Gewicht von 0,4 kg (ausgenommen Produkte in der Herstellerverpackung) können in 2 oder 4 gleiche Teile geschnitten und ohne Wiegen verkauft werden.

Brot und Backwaren werden im kleinen Einzelhandel nur in verpackter Form verkauft.

38. Lebensmittelgeschäfte können verwandte Non-Food-Artikel verkaufen und Catering-Dienstleistungen anbieten. Gleichzeitig sollten der Handel mit verwandten Produkten und die Erbringung öffentlicher Catering-Dienstleistungen nicht zu einer Verschlechterung der Qualität und Sicherheit von Lebensmitteln und der Bedingungen für deren Verkauf führen, die durch die Rechtsvorschriften der Russischen Föderation über technische Vorschriften festgelegt sind.

III. Merkmale des Verkaufs von Textilien, Strickwaren, Bekleidung und Pelzwaren sowie Schuhen

39. Textilwaren (Stoffe und Vliesstoffe und daraus hergestellte Produkte), Strickwaren, Kleidungsstücke (Kleidung, Unterwäsche, Mützen), Pelzprodukte und Schuhe müssen einer Vorverkaufsvorbereitung unterzogen werden, bevor sie in den Handel gebracht werden. Dazu gehören: Auspacken, Sortieren und Prüfen der Ware; Überprüfung der Qualität der Ware (durch äußere Zeichen) und der Verfügbarkeit der erforderlichen Informationen über das Produkt und seinen Hersteller; bei Bedarf Reinigungs- und Bügelprodukte und deren kleinere Reparaturen.

40. Zum Verkauf angebotene Waren müssen nach Typen, Modellen, Größen und Höhen gruppiert und auf dem Handelsparkett ausgestellt werden. Unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Handels können Muster von zum Verkauf angebotenen Waren im Handelssaal ausgestellt werden, für die der Käufer die Möglichkeit erhält, die von ihm benötigte Ware auszuwählen und zu erwerben.

Strickwaren, Bekleidung, Pelzwaren und Schuhe für Damen, Herren und Kinder sollten getrennt auf dem Handelsparkett platziert werden.

Stoffe werden nach Art und Art der Faser, aus der sie hergestellt werden, gruppiert, Pelzwaren - nach Pelzart.

Jeder Stoffprobe müssen auch Informationen über den Prozentsatz der Fasern, aus denen sie hergestellt wird, und Pelzprodukte - Informationen über die Art des Pelzes - beigefügt werden.

41. Waren müssen mit Etiketten versehen sein, auf denen Name, Artikelnummer, Preis, Größe (bei Kleidern, Wäsche und anderen Kleidungsstücken, Schuhen, Kopfbedeckungen) und Höhe (bei Kleidern und Wäsche), Pelzart und Farbe (bei Kleidern, Pelzmützen und -kragen).

42. Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Käufer von Kleidungsstücken, Oberbekleidung, Hüten, Pelzwaren und Schuhen die Bedingungen für die Anprobe der Ware bereitzustellen. Zu diesem Zweck sollten Handelsräume mit passenden Kabinen mit Spiegeln, mit Bänken oder Bänken, Ständen ausgestattet sein.

43. Die Messung von Wollstoffen, Watte und anderen schweren, voluminösen Stoffen beim Verkauf an den Käufer erfolgt durch Auflegen eines starren Standardmeters auf den auf der Theke (Tisch) liegenden Stoff in freiem Zustand ohne Falten. Dünne und leichte Stoffe werden mit einem starren Standardmeter gemessen, indem der Stoff auf die Theke geworfen wird, wobei der Stoff ohne Spannung frei auf dem Meter aufliegt.

Das Messen aller Arten von Stoffen, außer Wollstoffen und Strickstoffen, kann auch durchgeführt werden, indem der Stoff auf eine Theke (Tisch) gelegt wird, an deren einer Seite ein Marken-Metallmaßband angebracht ist.

Es ist verboten, dem Kauf abgeschnittene Stoffe hinzuzufügen, sowie der Verkauf von Stoffstücken mit einem Fabriketikett und einer Marke (chazny ended), wenn die Fabriklackierung beschädigt ist und die Marke nicht auf der falschen Seite angebracht ist.

44. Bei der Abgabe von Stoffen, Kleidern, Pelzwaren und Schuhen überprüft die Person, die den Verkauf durchführt, im Beisein des Käufers die Qualität der Ware (durch äußere Prüfung), die Genauigkeit des Maßes (Menge), die Richtigkeit der Berechnung des Kaufpreises.

45. Stoffe, Kleider, Pelze und Schuhe werden dem Käufer in verpackter Form ohne Berechnung einer zusätzlichen Verpackungsgebühr übergeben.

46. ​​​​Wenn der Kassenbon für die Ware den Namen der Ware, des Artikels, der Sorte (falls vorhanden) nicht enthält, erhält der Käufer zusammen mit der Ware einen Verkaufsbeleg, der diese Informationen und den Namen des Verkäufers angibt , das Verkaufsdatum und den Preis der Ware und die Person, die direkt am Verkauf der Ware beteiligt ist, unterschrieben.

IV. Merkmale des Verkaufs von technisch komplexen Haushaltswaren

47. Funkelektronische Haushaltsgeräte, Kommunikationsgeräte, Rechen- und Vervielfältigungsgeräte, Foto- und Filmgeräte, Uhren, Musikgeräte, elektrische Haushaltsgeräte, Maschinen und Werkzeuge, Haushaltsgasgeräte und -geräte, andere technisch komplexe Haushaltswaren vor deren Bedienung Handelsraum oder zum Ausstellungsort des Kaufs muss eine Vorverkaufsvorbereitung durchlaufen werden, die Folgendes umfasst: Auspacken der Ware, Entfernen von Werksfett, Staub, Spänen; Inspektion der Ware; Überprüfung der Vollständigkeit, Qualität des Produkts, Verfügbarkeit der erforderlichen Informationen über das Produkt und seinen Hersteller; ggf. die Montage des Produkts und dessen Einstellung.

48. Warenmuster, die zum Verkauf angeboten werden, müssen auf dem Verkaufsraum ausgelegt werden und mit Etiketten versehen sein, auf denen der Name, die Marke, das Modell, der Artikel, der Preis der Waren sowie kurze Anmerkungen zu den wichtigsten technischen Merkmalen angegeben sind.

49. Auf Verlangen des Käufers ist dieser mit der Einrichtung und Funktionsweise der Ware vertraut zu machen, die in montiertem, technisch einwandfreiem Zustand vorzuweisen ist. Waren, für deren Anschluss keine besondere Ausrüstung erforderlich ist, werden in funktionstüchtigem Zustand gezeigt.

50. Der Verkäufer prüft auf Wunsch des Käufers in seiner Anwesenheit die Qualität der Ware, ihre Vollständigkeit, die Verfügbarkeit der damit verbundenen Dokumente, die Richtigkeit des Preises.

51. Bei der Übergabe von technisch komplexen Haushaltswaren an den Käufer sind gleichzeitig die vom Hersteller der Waren vorgeschriebenen Zubehörteile und Dokumente (technischer Pass oder ein anderes diesen ersetzendes Dokument mit Angabe von Verkaufsdatum und -ort, Bedienungsanleitung und andere Dokumente) mitzuführen an den Käufer übertragen.

In dem in Absatz 46 dieser Geschäftsordnung vorgesehenen Fall wird dem Käufer zusammen mit der Ware auch eine Kaufquittung mit den in diesem Absatz genannten Informationen übergeben.

52. Der Verkäufer oder eine Organisation, die im Rahmen einer Vereinbarung mit ihm die Funktionen eines Verkäufers wahrnimmt, ist verpflichtet, ein technisch komplexes Produkt, dessen Selbstmontage und (oder) Anschluss, im Haus des Käufers zu montieren und (oder) zu installieren (anzuschließen). durch den Käufer gemäß zwingender Vorschriften oder dem Produkt beigefügter technischer Dokumentation (Technischer Pass, Betriebsanleitung) ist nicht zulässig.

Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Käufer beim Verkauf von Waren Informationen über die Organisationen zur Kenntnis zu bringen, die diese Arbeiten ausführen.

Wenn die Kosten für die Montage und (oder) Installation der Ware im Preis inbegriffen sind, müssen diese Arbeiten vom Verkäufer oder der zuständigen Organisation kostenlos durchgeführt werden.

V. Merkmale des Verkaufs von Parfümerie- und Kosmetikprodukten

53. Informationen über Parfümerie- und Kosmetikprodukte müssen zusätzlich zu den in den Absätzen 11 und 12 dieser Regeln angegebenen Informationen unter Berücksichtigung der Eigenschaften eines bestimmten Produkts Informationen über seinen Zweck, die im Produkt enthaltenen Inhaltsstoffe, seine Wirkung und enthalten Wirkung, Einschränkungen (Kontraindikationen) für die Verwendung, Methoden und Bedingungen der Verwendung, Nettogewicht oder -volumen und (oder) Anzahl der Einheiten des Produkts in Verbraucherverpackungen, Lagerbedingungen (für Waren, für die verbindliche Anforderungen an Lagerbedingungen festgelegt sind), wie sowie Informationen zur staatlichen Registrierung (für Waren, die der staatlichen Registrierung unterliegen).

Absatz zwei ist ungültig.

54. Parfümerie- und Kosmetikprodukte werden vor der Übergabe an den Handelssaal ausgepackt und inspiziert, die Qualität (durch äußere Zeichen) jeder Einheit des Produkts und die Verfügbarkeit der erforderlichen Informationen darüber überprüft.

55. Dem Käufer sollte die Möglichkeit gegeben werden, sich mit dem Geruch von Parfums, Colognes, Eau de Toilette unter Verwendung von mit duftender Flüssigkeit getränkten Lackmuspapieren, von den Warenherstellern bereitgestellten Schnupftabakmustern sowie anderen Eigenschaften und Merkmalen der angebotenen Waren vertraut zu machen zu verkaufen.

56. Bei der Übergabe von Waren in ein Paket mit Zellophanfolie oder Markenklebeband sollte der Käufer aufgefordert werden, den Inhalt der Verpackung zu überprüfen, indem er die Zellophanfolie oder das Markenklebeband entfernt. Die Aerosolverpackung des Produkts wird von der den Verkauf durchführenden Person im Beisein des Käufers auf Funktionsfähigkeit der Verpackung überprüft.

VI. Merkmale des Verkaufs von Autos, Motorrädern, Anhängern und nummerierten Einheiten

57. Autos, Motorräder und andere Arten von Kraftfahrzeugen, Anhänger und nummerierte Einheiten für sie müssen einer Vorverkaufsvorbereitung unterzogen werden, deren Typen und Mengen von den Produktherstellern bestimmt werden. Der Verkäufer ist verpflichtet, im Serviceheft der Ware oder einem anderen diese ersetzenden Dokument einen Vermerk über diese Vorbereitung anzubringen.

58. Bei der Vorführung der zum Verkauf angebotenen Waren hat der Käufer freien Zugang zu ihnen.

59. Bei der Übergabe der Ware an den Käufer werden gleichzeitig der vom Hersteller erstellte Satz von Zubehör und Dokumenten, einschließlich des Servicehefts oder eines anderen Dokuments, das es ersetzt, sowie ein Dokument, das das Eigentum an dem Fahrzeug oder der nummerierten Einheit bescheinigt, übertragen den Käufer für seine staatliche Registrierung gemäß dem durch die Gesetzgebung der Russischen Föderation festgelegten Verfahren.

Für den Fall, dass der Käufer das Dokument verliert, das das Eigentum an dem Fahrzeug oder der nummerierten Einheit bescheinigt, ist der Verkäufer verpflichtet, auf Antrag des Eigentümers und Vorlage eines Passes oder eines anderen Dokuments, das diesen ersetzt, ein neues Dokument auszustellen, das mit „Duplikat“ gekennzeichnet ist Serie, Nummer und Datum des zuvor ausgestellten Dokuments .

60. Bei der Warenübergabe prüft die Person, die den Verkauf durchführt, im Beisein des Käufers die Qualität der bei der Vorbereitung der Ware vor dem Verkauf durchgeführten Arbeiten sowie deren Vollständigkeit.

Zusammen mit der Ware erhält der Käufer auch einen Kaufbeleg, der den Namen der Ware und des Verkäufers, die Marke der Ware, die Stückzahl, das Verkaufsdatum und den Preis der Ware enthält als Unterschrift der Person, die den Verkauf direkt durchführt.

VII. Merkmale des Verkaufs von Schmuck und anderen Produkten aus Edelmetallen und (oder) Edelsteinen

61. Verkauf von Schmuck und anderen Produkten aus Edelmetallen (Gold, Silber, Platin, Palladium) und deren Legierungen unter Verwendung verschiedener Arten der künstlerischen Verarbeitung, mit Einsätzen aus Edelmetallen (Diamanten, Saphire, Rubine, Smaragde, Alexandrite und Perlen), Halb -Edelsteine, Ziersteine ​​und andere Materialien natürlichen oder künstlichen Ursprungs oder ohne sie, die als verschiedene Dekorationen, Haushaltsgegenstände, Gottesdienste und (oder) zu dekorativen Zwecken, zur Durchführung von Ritualen und Zeremonien sowie als Gedenk-, Jubiläums- und andere Zeichen verwendet werden Edelmetalle und Medaillen, mit Ausnahme von ausgegebenen Gedenkmünzen, und staatliche Auszeichnungen, deren Status in Übereinstimmung mit den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation bestimmt wird, die sowohl in der Russischen Föderation hergestellt als auch in ihr Hoheitsgebiet eingeführt werden, vorbehaltlich des Einbrennens Die durch die Gesetzgebung der Russischen Föderation festgelegte Weise wird nur durchgeführt, wenn auf diesen Produkten Regierungsaufdrucke vorhanden sind Markenzeichen der Russischen Föderation sowie Aufdrucke von Herstellernamen (für inländische Produkte).

Es ist erlaubt, Schmuck und andere Produkte aus Silber aus heimischer Produktion mit einem Gewicht von bis zu 3 Gramm (ohne Einlagen) ohne Aufdruck des staatlichen Stempels zu verkaufen.

Der Verkauf von geschliffenen Diamanten aus natürlichen Diamanten und geschliffenen Smaragden erfolgt nur, wenn für jeden verkauften Stein oder jedes verkaufte Set (Los) von Edelsteinen ein Zertifikat vorliegt.

62. Informationen über Schmuck und andere zum Verkauf angebotene Produkte aus Edelmetallen und (oder) Edelsteinen, geschliffenen Smaragden und Diamanten müssen zusätzlich zu den in den Absätzen 11 und 12 dieser Regeln angegebenen Informationen Auszüge aus aufsichtsrechtlichen Rechtsakten enthalten das Verfahren zur Prüfung, Analyse und Kennzeichnung von Schmuck und anderen Produkten aus Edelmetallen sowie die Zertifizierung von Edelsteinen.

63. Schmuck und andere Produkte aus Edelmetallen und (oder) Edelsteinen müssen einer Vorverkaufsvorbereitung unterzogen werden, bevor sie dem Handelssaal vorgelegt werden, was die Inspektion und Sortierung dieser Produkte umfasst; Überprüfung des Vorhandenseins von Aufdrucken des staatlichen Kennzeichens der Russischen Föderation und des Namens des Herstellers (für inländische Produkte) oder Zertifikate sowie der Sicherheit von Siegeln und Etiketten; nach Größe sortieren.

64. Schmuck und andere Produkte aus Edelmetallen und (oder) Edelsteinen, die zum Verkauf angeboten werden, müssen nach ihrem Verwendungszweck gruppiert und mit versiegelten Etiketten versehen sein, auf denen der Name des Produkts und seines Herstellers, die Art des Edelmetalls, die Artikelnummer, das Muster, Gewicht, Art und Eigenschaften der Einlagen, einschließlich des Verarbeitungsverfahrens, das die Qualität, Farbe und Kosteneigenschaften des Edelsteins verändert, sowie der Preis des Produkts (Preise pro 1 Gramm des Produkts ohne Einlagen).

Bei der Verwendung von Materialien künstlichen Ursprungs mit den Eigenschaften (Eigenschaften) von Edelsteinen als Einlagen müssen die Etiketten den Hinweis enthalten, dass dieser Stein kein Edelstein ist.

65. Schmuck und andere Produkte aus Edelmetallen und (oder) Edelsteinen sowie facettierten Naturedelsteinen müssen einzeln verpackt werden.

66. Bei der Übergabe der gekauften Waren an den Käufer prüft die Person, die den Verkauf durchführt, das Vorhandensein eines Aufdrucks des staatlichen Kennzeichens der Russischen Föderation und ihrer Qualität, das Vorhandensein eines Aufdrucks des Herstellernamens (für inländische Produkte). , sowie ein Zertifikat für einen geschliffenen Edelstein.

67. Auf Wunsch des Käufers werden in seiner Anwesenheit die gekauften Schmuckstücke und andere Produkte aus Edelmetallen und (oder) Edelsteinen ohne Etikett mit einem Gewicht von bis zu 1 kg auf einer Waage mit einem Fehler bei der Bestimmung der Masse gewogen mehr als 0,01 g und einem Gewicht von 1 kg bis 10 kg - auf Waagen mit einem Bestimmungsfehler von nicht mehr als 0,1 g.

68. In dem Fall, in dem zur Überprüfung der Richtigkeit der Kennzeichnung des Produkts einschließlich der Masse das Etikett entfernt werden muss, wird ein Akt mit anschließender Angabe der Aktennummer auf dem Duplikat erstellt Etikett des Ladens. Das Herstelleretikett wird gespeichert und zusammen mit dem Duplikat am Produkt angebracht.

69. Wenn der Kassenbon für die Ware nicht den Namen der Ware, das Muster, die Art und die Eigenschaften des Edelsteins, des Artikels enthält, erhält der Käufer zusammen mit der Ware einen Kaufbeleg, der diese Informationen, den Namen, enthält des Verkäufers, das Verkaufsdatum und den Preis der Ware und die Person, die den Verkauf der Ware direkt durchführt, wird die Unterschrift angebracht.

VIII. Merkmale des Verkaufs von Arzneimitteln und Medizinprodukten

70. Der Verkauf von Arzneimitteln (abgemessene Arzneimittel, gebrauchsfertig und zur Vorbeugung, Diagnose und Behandlung von Krankheiten bei Mensch und Tier, Schwangerschaftsverhütung, Steigerung der Tierproduktivität) erfolgt gemäß dem Bundesgesetz „Über des Arzneimittelumlaufs" und unter Berücksichtigung der Besonderheiten, die in diesen Regeln definiert sind.

71. Informationen über Arzneimittel müssen zusätzlich zu den in den Absätzen 11 und 12 dieser Vorschriften sowie in Artikel 46 des Bundesgesetzes "Über den Arzneimittelverkehr" vorgesehenen Informationen Informationen zur staatlichen Registrierung enthalten das Arzneimittel unter Angabe der Nummer und des Datums seiner staatlichen Registrierung (mit Ausnahme von Arzneimitteln, die vom Verkäufer (Apotheke) nach ärztlicher Verschreibung hergestellt werden).

72. Informationen über Medizinprodukte (Instrumente, Geräte, Geräte, Ausrüstungen, Materialien und andere Produkte, die für medizinische Zwecke einzeln oder in Kombination miteinander verwendet werden, sowie zusammen mit anderem Zubehör, das für die bestimmungsgemäße Verwendung dieser Produkte erforderlich ist, einschließlich Spezialsoftware, die vom Hersteller zur Vorbeugung, Diagnose, Behandlung und medizinischen Rehabilitation von Krankheiten, zur Überwachung des Zustands des menschlichen Körpers, zur Durchführung medizinischer Forschung, zur Wiederherstellung, zum Ersatz, zur Veränderung der anatomischen Struktur oder der physiologischen Funktionen des Körpers, zur Vorbeugung bestimmt sind oder Schwangerschaftsabbruch, dessen funktioneller Zweck nicht durch pharmakologische, immunologische, genetische oder metabolische Wirkungen auf den menschlichen Körper verwirklicht wird) müssen zusätzlich zu den in den Absätzen 11 und 12 dieser Regeln genannten Informationen Angaben zu Anzahl und Datum enthalten die Zulassungsbescheinigung für ein Medizinprodukt ausgestellt durch vom Föderalen Dienst für Überwachung im Gesundheitswesen in der vorgeschriebenen Weise sowie unter Berücksichtigung der Eigenschaften eines bestimmten Produkttyps, Informationen über Zweck, Methode und Anwendungsbedingungen, Wirkung und Wirkung, Einschränkungen (Kontraindikationen) für die Verwendung .

73. Der Verkäufer muss den Käufer über die Regeln für die Abgabe von Arzneimitteln informieren.

74. Der Verkäufer ist verpflichtet, den Verkauf von Arzneimitteln der für die medizinische Versorgung erforderlichen Mindestmenge sicherzustellen, deren Liste vom Gesundheitsministerium der Russischen Föderation erstellt wird.

75. Medizinische Präparate und medizinische Produkte müssen vor dem Verkauf in den Handel gebracht werden, was das Auspacken, Sortieren und Prüfen der Waren umfasst; Überprüfung der Qualität der Ware (durch äußere Zeichen) und Verfügbarkeit der erforderlichen Informationen über das Produkt und seinen Hersteller (Lieferanten).

Zur Verkaufsvorbereitung von Medizinprodukten gehören ggf. auch das Entfernen von Werksfetten, die Prüfung auf Vollständigkeit, die Montage und die Inbetriebnahme.

76. Der Verkauf von Arzneimitteln und Medizinprodukten erfolgt auf der Grundlage der von den Käufern vorgelegten ärztlichen Verschreibungen, die in der vorgeschriebenen Weise ausgestellt werden, sowie ohne Rezepte gemäß den Anweisungen für die Verwendung von Arzneimitteln und Medizinprodukten.

77. Macht verloren.

IX. Merkmale des Verkaufs von Tieren und Pflanzen

78. Informationen über zum Verkauf angebotene Tiere und Pflanzen müssen zusätzlich zu den in Absatz 11 dieser Regeln genannten Informationen deren Artnamen, Informationen über die Merkmale der Haltung und Zucht enthalten.

Der Verkäufer muss auch Informationen über Folgendes bereitstellen:

Die Nummer und das Datum der Genehmigung (Lizenz) zum Fangen bestimmter Arten von Wildtieren, ausgestellt gemäß dem durch die Gesetzgebung der Russischen Föderation festgelegten Verfahren;

Nummer und Datum der Genehmigung für die Einfuhr bestimmter Arten von Wildtieren und Wildpflanzen in das Hoheitsgebiet der Russischen Föderation, ausgestellt von der zuständigen Behörde des Ausfuhrlandes oder einer anderen zur Ausstellung einer solchen Genehmigung befugten Behörde (in Bezug auf wildlebende in die Russische Föderation eingeführte Tiere und Wildpflanzen, die dem Übereinkommen über den internationalen Handel mit wildlebenden Tier- und Pflanzenarten unterliegen, die aufgrund einer Verletzung dieses Übereinkommens gefährdet oder beschlagnahmt sind);

Nummer und Datum der Eintragungsbescheinigung der zoologischen Sammlung, zu der das zum Verkauf angebotene Wildtier gehört, in das beim Staat registrierte Register der zoologischen Sammlungen, ausgestellt gemäß dem durch die Gesetzgebung der Russischen Föderation festgelegten Verfahren (für in Gefangenschaft gezüchtete Wildtiere, die Teil der zoologischen Sammlung sind) .

79. Zum Verkauf bestimmte Tiere müssen gemäß den allgemein anerkannten Standards der humanen Behandlung von Tieren unter Bedingungen gehalten werden, die den sanitären, veterinärmedizinischen und zoohygienischen Anforderungen für die Tierhaltung entsprechen.

80. Wenn der Kassenbon für die Ware nicht den Artnamen und die Anzahl der Tiere oder Pflanzen enthält, wird dem Käufer zusammen mit der Ware ein Verkaufsbeleg übergeben, der diese Informationen, den Namen des Verkäufers und das Datum angibt Verkauf und der Preis, und die Person, die die Ware direkt verkauft, wird unterzeichnet.

Der Käufer erhält auch Informationen über die Nummer und das Datum eines der in Absatz 78 dieser Vorschriften genannten Dokumente (beim Verkauf eines Wildtiers oder einer Wildpflanze) sowie eine ordnungsgemäß ausgestellte Veterinärbescheinigung (Bescheinigung), die bestätigt, dass das Tier gesund ist .

X. Merkmale des Verkaufs von Haushaltschemikalien

81. Informationen über Haushaltschemikalien (Waschmittel, Reinigungsmittel und andere Produkte zur Pflege von Räumen, Möbeln, Geschirr, Haushaltsgeräten und Haushaltsgegenständen, Wäsche, Kleidung, Schuhen, Autos; Klebstoffe, Lacke, Farben und andere Farben und Lacke; Desinfektionsmittel und Mittel zur Bekämpfung von heimischen Insekten und Nagetieren, die zur Verwendung unter häuslichen Bedingungen bestimmt sind; Chemikalien, ihre Verbindungen und daraus hergestellte Erzeugnisse, die für Reparatur- und Endbearbeitungsarbeiten unter häuslichen Bedingungen bestimmt sind, und andere ähnliche Waren) zusätzlich zu den in den Nummern 11 und 12 dieser Bestimmungen genannten Informationen Regeln, müssen enthalten:

Der Name der Inhaltsstoffe, die in der Zusammensetzung von Haushaltschemikalien enthalten sind;

der dritte Absatz ist nicht mehr gültig;

Datum und Nummer des technischen Zertifikats (für Waren, für die verbindliche Anforderungen zur Bestätigung ihrer Eignung für die Verwendung im Bauwesen festgelegt wurden);

Lagerbedingungen (für Waren, für die verbindliche Anforderungen an Lagerbedingungen festgelegt sind).

82. Haushaltschemikalien müssen vor ihrer Lieferung an den Handelsraum (Platzierung an der Verkaufsstelle) einer Vorverkaufsvorbereitung unterzogen werden, die die Freigabe der Versandbehälter, das Sortieren der Waren und die Überprüfung der Unversehrtheit der Verpackung (einschließlich die Funktion der Aerosolverpackung) und die Qualität der Ware (durch äußere Zeichen), die Verfügbarkeit der notwendigen Informationen über das Produkt und seinen Hersteller, Gebrauchsanweisungen für die Ware, die Richtigkeit der Preise.

Ende des Einführungsabschnitts.

Die Einzelhandelsverordnung regelt die Tätigkeiten von Geschäften, die Non-Food- und Lebensmittelprodukte verkaufen.

Der Verkauf von Waren muss gemäß den gesetzlichen Bestimmungen erfolgen. In diesem Fall hat der Verkäufer eine Reihe von Verpflichtungen. Seine Aktivitäten müssen nicht nur den Anforderungen der geltenden Vorschriften entsprechen, sondern dürfen auch nicht die Rechte der Verbraucher verletzen.

Es gibt kein eigenes Grundgesetz, das speziell für den Einzelhandel gilt. Aktivitäten dieser Art werden durch die allgemeinen Regeln bestimmt:

  1. Zivilgesetzbuch der Russischen Föderation.
  2. Gesetz vom 7. Februar 1992 Nr. 2300-1 „Über den Schutz der Verbraucherrechte.
  3. Bundesgesetz vom 2. Januar 2000 Nr. 29 „Über die Qualität und Sicherheit von Lebensmitteln“.
  4. Bundesgesetz "Über die Verwendung von Registrierkassen bei der Durchführung von Barabrechnungen und (oder) Abrechnungen mit elektronischen Zahlungsmitteln" vom 22. Mai 2003 Nr. 54.
  5. Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 19. Januar 1998 Nr. 55 „Über die Genehmigung der Regeln für den Verkauf bestimmter Arten von Waren, eine Liste langlebiger Güter, die nicht der Verpflichtung des Käufers unterliegen, ihm kostenlos zur Verfügung zu stellen für die Dauer der Reparatur oder des Ersatzes eines ähnlichen Produkts und eine Liste von Non-Food-Produkten von guter Qualität, die nicht zurückgegeben oder gegen ein ähnliches Produkt mit einer anderen Größe, Form, Größe, einem anderen Stil, einer anderen Farbe oder Konfiguration umgetauscht werden können.
  6. Staatliche Standards: „Einzelhandel. Klassifikation der Unternehmen“, „Dienstleistungen des Einzelhandels, allgemeine Anforderungen“, „Einzelhandel. Anforderungen an das Servicepersonal.

Das Zivilgesetzbuch der Russischen Föderation regelt die Beziehungen, die sich aus dem abgeschlossenen Vertrag ergeben. Das Gesetz „Über den Schutz der Verbraucherrechte“ betrifft den Bereich des Direktverkaufs von Waren und der Erbringung von Dienstleistungen. Das Bundesgesetz „Über die Qualität von Lebensmitteln“ regelt die Herstellung und den Vertrieb dieser Warengruppe. Das Bundesgesetz Nr. 54 schreibt vor, dass Verkäufer Registrierkassen zur Verfügung haben müssen. Die Regierungsverordnung Nr. 55 gilt für Rechtsbeziehungen im Bereich des Verkaufs bestimmter Arten von Non-Food-Produkten. Landesnormen konkretisieren die verschiedenen Bereiche des Einzelhandels.

Handelsregeln

Die Durchführungsbestimmungen hängen von den Besonderheiten der verkauften Waren ab. Sie sind in zwei große Kategorien unterteilt: Non-Food und Food. Diese Arten von Gütern haben einen Zweck und spezifische Eigenschaften, sodass die Reihenfolge ihrer Umsetzung deutlich unterschiedlich ist.

Einzelhandelsgeschäfte fallen in die folgenden Kategorien:

  1. Selbstbedienungsbetriebe. An solchen Punkten wählt der Käufer persönlich die Produkte aus, die er benötigt, und platziert sie in den Regalen im Handelssaal.
  2. Full-Service-Punkte. In diesem Fall wendet sich der Käufer an die Filialabteilung.
  3. Gemischte Servicepunkte. In solchen Unternehmen hat es sowohl einen gemeinsamen Handelsraum als auch Abteilungen.

Abhängig von den Besonderheiten der verkauften Produkte können Verkaufsstellen in verschiedene Arten unterteilt werden:

  1. Shop einer engen Ausrichtung. An solchen Orten wird ein schmales Warensortiment verkauft, zum Beispiel Haushaltsgeräte oder Chemikalien.
  2. Speichern. Hier können Non-Food-Produkte eines breiteren Sortiments verkauft werden - Geschirr, Möbel, Strickwaren, Bettwäsche.
  3. Supermarkt. In einer solchen Verkaufsstelle können sowohl Non-Food-Produkte als auch Lebensmittel verkauft werden.

In einigen Geschäften kann die Produktliste um Medikamente erweitert werden. In diesem Fall ist es notwendig, eine isolierte Abteilung oder einen Apothekenkiosk auszustatten.

Lebensmittel

Die Vorschriften für den Verkauf von Lebensmitteln beziehen sich auf den Verkauf von Lebensmitteln. Die Anforderungen an ihren Verkauf sind besonders streng. Denn die Nahrung versorgt den menschlichen Körper mit essentiellen Spurenelementen.

Sowohl der Hersteller als auch der Vertreiber sind verpflichtet, dem Käufer Informationen über Lebensmittel mit folgendem Inhalt bereitzustellen:

  1. Eine Liste der Inhaltsstoffe und Substanzen, einschließlich Zusatzstoffe, aus denen das Produkt besteht.
  2. Kaloriengehalt, die Menge an Eiweiß, Kohlenhydraten, Vitaminen und Fetten.
  3. Artikelgewicht.
  4. Anwendungsbereich - allgemein, für Kinder, diätetisch, biologisch aktiv.
  5. Kochmethoden. Dies gilt für Halbfabrikate und Konzentrate.
  6. Sicherheitsregeln.
  7. Kontraindikationen für die Verwendung.
  8. Informationen zur Anmeldung.

Lebensmittel müssen ausgepackt werden, bevor sie in den Regalen ausgestellt werden. Auf der Ware sollten sich keine Verpackungsmaterialien befinden. Schmutz muss von der Oberfläche entfernt werden. Der Vertreiber ist verpflichtet, eine Fremdkontrolle der Produkte und deren Sortierung durchzuführen. Produkte, die direkt an der Verkaufsstelle hergestellt werden, werden erst nach bestandener Hygienekontrolle verkauft. Alkohol wird in Gegenwart von Verbrauchssteueretiketten zur Schau gestellt.

Wenn die Ware vom Vertreiber selbst verpackt wurde, muss das Paket Informationen über den Namen des Produkts, das Gewicht, den Preis pro Kilogramm oder Einheit und die endgültigen Kosten sowie das Datum dieses Vorgangs und Informationen über den Spezialisten enthalten, der es transportiert hat aus. Vom Hersteller gewogene Produkte werden für Container kostenlos verkauft.

Gastronomieprodukte, wie z. B. Würste, können auf Wunsch des Käufers in einzelne Stücke geschnitten werden. Das Gewicht des Produkts wird in diesem Fall vom Verbraucher bestimmt.

Non-Food-Artikel können auch dort zu finden sein, wo Lebensmittel verkauft werden. Gleichzeitig sollten letztere so platziert werden, dass sie die Qualität von Lebensmitteln nicht beeinträchtigen.

Im Geschäft muss ein bestimmtes Temperaturregime eingehalten werden, um die Sicherheit der Produkte zu gewährleisten. Aus diesem Grund sind die Verkaufsstellen mit Klimaanlagen und Kühlaggregaten ausgestattet.

Nicht-Lebensmittelwaren

Der Kauf von Non-Food-Produkten hat seine eigenen Besonderheiten. Wie bei Lebensmitteln werden dem Verbraucher Informationen zu Industrieprodukten mit folgenden Inhalten zur Verfügung gestellt:

  1. Produktname vollständig.
  2. Spezifikationen und Gebrauchsrichtung.
  3. Herstellerinformationen.
  4. Gebrauchsprozedur.
  5. Sicherheitsbestimmungen.
  6. Lebensdauer.
  7. Produktsicherheitsregeln.

Industrieprodukte werden je nach Art auf Regalen im Handelssaal platziert. Im Laden können separate Abteilungen organisiert werden. Dieser Ansatz schafft Komfort für die Kunden. Warenregale müssen den Anforderungen der technischen Normen entsprechen. Es ist notwendig, dass jedes Regal dem Gewicht des Produkts standhalten kann, ausgenommen dessen Fall. Waren sollten entfernt von Quellen erhöhter Gefahren, wie z. B. einem elektrischen Transformator, gelagert werden. Im Handelssaal müssen Ein- und Ausstiegspunkte vorhanden sein, deren Abmessungen den Transport von Produkten nicht beeinträchtigen, dh die Abmessungen der Türen sind für die Bewegung von Produkten ausreichend.

Anforderungen an den Verkäufer

Um eine Haftung für Verstöße gegen Handelsregeln zu vermeiden, muss jeder Vertriebspartner eine Reihe von Bedingungen erfüllen.

Sie beinhalten:

  1. Verfügbarkeit der notwendigen technischen Mittel zur Durchführung von Bargeld- und Abwicklungsvorgängen mit dem Geld des Käufers.
  2. Informationsstand, der Informationen und Daten für Käufer enthalten soll.
  3. Auf der Verpackung jedes Produkts, einer Vitrine oder eines Regals, müssen Informationen zu den Produktkosten angebracht werden.
  4. Alle Produkte müssen zertifiziert sein, dh ihre Qualitätskonformität mit den Anforderungen der Normen muss von einer offiziell autorisierten Stelle bestätigt werden.
  5. Der Händler ist verpflichtet, den festgelegten Arbeitsplan einzuhalten.

Bei Nichteinhaltung mindestens einer der genannten Bedingungen kann der Verkäufer verschiedenen Einflussmaßnahmen unterliegen.

Verfügbarkeit der Kasse

Sie können nur handeln, wenn Sie über eine spezielle Ausrüstung für Abrechnungen mit dem Kunden verfügen. Diese Regel gilt für alle Verkaufsstellen, also sowohl für Fachgeschäfte als auch für Supermärkte.

Für diese Art von Technologie gelten bestimmte Anforderungen:

  1. Das Gerät muss ein integriertes Gehäuse mit einer auf der Oberfläche aufgedruckten Markierungsnummer sowie ein neues Fiskallaufwerk haben.
  2. Es ist notwendig, dass das Gerät über eine Uhr und ein Panel verfügt, das alle Informationen über die durchgeführte Operation widerspiegelt - den gezahlten Betrag und die Änderung an den Käufer.
  3. Das Gerät muss mit einem Papierstreifen zum Ausdrucken von Quittungen ausgestattet sein.

Diese Anforderungen gelten auch für das Terminal, das für Abrechnungen mit einer Plastikkarte bestimmt ist. Dazu müssen Sie mit einer Bankbehörde einen Dienstleistungsvertrag abschließen. Das Gerät zur Scheckausgabe muss mit dem Terminal verbunden sein.

Käufer informieren

Eine weitere Aufgabe des Händlers ist die Benachrichtigung der Verbraucher, dh die Bereitstellung von Informationen und Daten darüber, was und wie sie im Geschäft kaufen können.

Für diese Zwecke werden im Einzelhandel spezielle Stände eingerichtet.

Dieser Bereich sollte die folgenden Informationen enthalten:

  1. Vollständiger Name des Händlers.
  2. Ladenöffnungszeiten.
  3. Art und Umfang der angebotenen Produkte.
  4. Eine Kopie der staatlichen Haushaltsregistrierungsbescheinigung. Dies gilt für Einzelunternehmer.
  5. Lizenz zum Betreiben des Einzelhandels.
  6. Kontaktdaten der offiziellen autorisierten Stellen, die die Kontrolle über die Aktivitäten des Implementierers ausüben.
  7. Standort des Vorschlags- und Beschwerdebuchs sowie Informationen über den für seine Pflege verantwortlichen Beamten.
  8. Auszüge aus dem Gesetz „Über den Schutz der Verbraucherrechte“ in Bezug auf den Verkauf von Produkten und die Möglichkeiten der Käufer.
  9. Informationen zur Bestellung und Rücksendung von Waren.
  10. Pflichten des Verkäufers.
  11. Telefonnummern für Notfallkontakte.
  12. Informationen über die Kategorien von Käufern, denen Rabatte und Vorteile gewährt werden.

Die Verbraucherecke sollte sich in der Regel an einem zugänglichen Ort am Eingang des Geschäfts befinden. Der Verkäufer ist auch verpflichtet, die angegebenen Informationen auf erstes Verlangen des Käufers mündlich mitzuteilen.

Registrierung von Preisschildern

Die Verpackung jedes Produkts muss Informationen über seinen Wert enthalten. Wenn die Waren nach Gewicht verkauft werden, sollte das Preisschild auf einem Regal oder einer Vitrine gegenüber jedem Produkt angebracht werden. Informationen werden auf Papier- oder Kunststoffanhängern angebracht, eine elektronische Version ist ebenfalls zulässig. Das Preisschild muss den Namen des Produkts, den Hersteller, die Kosten pro Kilogramm oder eine Einheit angeben. Betreibt der Verkäufer Außenhandel, so müssen die Angaben vom Leiter oder einem von ihm bevollmächtigten Beamten beglaubigt werden.

Warenqualitätsdokumente

Der Verkauf von Produkten ist ohne entsprechende Papiere, die die Übereinstimmung der Ware mit den Qualitätsanforderungen bestätigen, nicht möglich.

Zunächst einmal muss der Implementierer eine Deklaration zur Verfügung haben. Ein solches Dokument bestätigt nicht nur die Qualität des Produkts, sondern auch eine Garantie für die Sicherheit seiner Verwendung. Es enthält Produktinformationen und eine Liste unterstützender Informationen. Die Erklärung wird von den staatlichen Stellen des Standards genehmigt.

Außerdem muss der Verkäufer über ein Zertifikat der Produktkonformität mit Qualitätsstandards verfügen. Ein solches Dokument wird je nach Warenart sowohl auf freiwilliger als auch auf obligatorischer Basis erstellt.

Einhaltung der Betriebsweise

Der Inverkehrbringer ist zur Einhaltung der Betriebsweise verpflichtet. Ein solches Verfahren wird vom Verkäufer selbst unter Berücksichtigung der gesetzlichen Anforderungen festgelegt. Es hängt von der Art der Waren ab, die in der Filiale verkauft werden. Beispielsweise darf Alkohol nicht von dreiundzwanzig Uhr bis acht Uhr am nächsten Tag verkauft werden.

Das Geschäft muss zu einer festgelegten Zeit öffnen, die Wochenenden sind festgelegt und es muss an allgemeinen Feiertagen gearbeitet werden. Einzelhandelsgeschäfte, die Lebensmittel verkaufen, arbeiten in der Regel ohne Mittagessen. Ruhepausen für das Personal während des Tages oder der Schicht werden durch örtliche Vorschriften festgelegt. Dies spiegelt sich nicht im allgemeinen Arbeitsplan wider.

Haftung bei Verletzung

Die Art der Einflussnahme auf den Verkäufer hängt von der Art des Verstoßes und der Schwere der Folgen ab. Die Verantwortung kann in diesem Fall disziplinarisch, materiell, zivil-, verwaltungs- und strafrechtlich sein.

Bedingungen des Engagements

Voraussetzung für eine Haftung des Verkäufers ist die Verletzung der Rechte des Käufers und der Anforderungen des Einzelhandels. Die Tatsache des Fehlverhaltens kann vom Leiter des Händlers, vom Käufer selbst sowie bei einer von autorisierten staatlichen Haushaltsbehörden durchgeführten Prüfung aufgedeckt werden. Das heißt, die Grundlage für die Bestrafung des Verkäufers ist ein Memorandum, eine Verbraucherbeschwerde, eine Anordnung oder ein Protokoll, das von einem Beamten der Inspektionsorganisation erstellt wurde.

Unbedingt ist eine schriftliche Erklärung des Verstoßes vom Implementierer einzuholen.

Danach wird ein Gesetz erstellt und auch andere Unterlagen im Zusammenhang mit dem Fehlverhalten gesammelt. Das gesammelte Material wird einem bevollmächtigten Beamten zur Entscheidung übergeben. Zu den Organisationen, die das Recht haben, den Laden zu bestrafen, gehören Rospotrebnadzor, die Staatsanwaltschaft und das Gericht. Auch der Leiter des Verkäufers kann letzteren disziplinarisch zur Rechenschaft ziehen.

Strafen

Welche Vollstreckungsmaßnahmen für Verkaufsstellen gelten, hängt von der Art der Haftung ab:

  • Disziplinarstrafen werden in der Ankündigung einer Bemerkung, eines Verweises oder einer Entlassung des Ausführenden von der Arbeit gegenüber der schuldigen Person ausgedrückt.
  • Die Haftung ist ein Abzug der dem Unternehmen entstandenen Schäden vom Gewinn des Verkäufers.
  • Das Zivilrecht ist gekennzeichnet durch die Zahlung einer Vertragsstrafe oder des Schadensersatzes, der dem Käufer durch eine gerichtliche Entscheidung entstanden ist.
  • Die Verwaltungshaftung äußert sich in Geldstrafen mit oder ohne Warenentnahme.
  • Kriminell ist dadurch gekennzeichnet, dass der Schuldige zusätzlich zu einer Geldstrafe an der Ausübung öffentlicher oder Justizvollzugsarbeit beteiligt, in seiner Freiheit eingeschränkt oder von der Gesellschaft isoliert sein kann. Gleichzeitig wird als zusätzliche Maßnahme die Rücknahme verkaufter Produkte angewendet.

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Organisationen, die sich auf den Verkauf von Lebensmitteln spezialisiert haben, sind die schwierigsten im Bereich des Handels. Dies liegt an diversen Schwierigkeiten bei der Organisation eines Gewerbes seitens des Gesetzes, das hohe Anforderungen an den Einzelhandel stellt. Dieser Bereich entwickelt sich aktiv und Experten zufolge werden in naher Zukunft diejenigen Geschäfte am stabilsten, die sich auf das mittlere und untere Preissegment konzentrieren.

Jede Handelstätigkeit unterliegt den Handelsregeln, die von der Regierung der Russischen Föderation genehmigt wurden.

Qualifizierte Anwälte unseres Portals haben die Möglichkeit, kostenlos zu beraten und zu erklären, welche Handelsregeln bestehen und welche Änderungen im Jahr 2020 vorgenommen wurden.

Der Verkauf von Waren ist die beliebteste Geschäftsart, die Unternehmer wählen. Jede Warengruppe (Food, Non-Food) hat ihre eigenen Regeln und Besonderheiten. Auf gesetzlicher Ebene verabschiedet und veröffentlicht die Regierung Anforderungen, die jeder Verkäufer kennen und bei seiner Arbeit anwenden muss.

Die Regeln für den Verkauf von Lebensmitteln für Einzelhandelsgeschäfte im Jahr 2020 implizieren die Reihenfolge des Vorbereitungsprozesses vor dem Verkauf. Im Folgenden sind die Anforderungen für 2020 aufgeführt, die während des gesamten Verkaufsprozesses im Einzelhandel erfüllt werden müssen:

  1. Handelspavillons müssen eine Rechtsform haben, eine Anschrift, einen Namen, ein Schild mit Arbeitsweise und ein Tätigkeitsprofil haben.
  2. Ausbildung. Alle Produkte müssen vor Verkaufsbeginn auf die Theke gestellt werden. Die Ware ist nach Sorte, Sorte und Abteilung unter Beachtung der Lagerweise zu sortieren. Das Vorhandensein von Preisschildern und einer kurzen Beschreibung der Ware ist obligatorisch.
  3. Verkäufer. Die Mitarbeiter der Lebensmittelabteilung sind verpflichtet, über ein medizinisches Buch, Uniformen, ein gepflegtes Erscheinungsbild und das Vorhandensein einer Kopfbedeckung zu verfügen. Jeder Mitarbeiter muss ein Informationsschild tragen, auf dem die Organisation, die Position und der vollständige Name des Mitarbeiters angegeben sind.
  4. Produkte. Zu den Hauptanforderungen gehören - Verfallsdatum, Lagerbedingungen, Verkaufsverfahren, Preis usw.
  5. Andere Vorraussetzungen. Im Wesentlichen umfassen sie diejenigen Bedingungen, die auf die Wahrung der Verbraucherrechte abzielen - Waage, Registrierkasse, Vorhandensein eines Beschwerdebuchs und einer Verbraucherecke.

Dies sind nur die grundlegenden Regeln und Anforderungen, die für den Verkauf von Lebensmitteln durch Einzelhandelsgeschäfte aufgestellt werden. Als nächstes werden die im Jahr 2020 in Kraft getretenen Hygienevorschriften, Normen, Standards und Änderungen betrachtet.

Gesondert sind die Regeln und Vorschriften zu beachten, die für die Organisation der Arbeit des Handelspavillons gelten. Auf der Grundlage des Vorstehenden muss das Geschäft ein externes Schild haben, das Informationen über die Organisation enthalten muss. In Bezug auf die Regeln der internen Organisation ist der Geschäftsleiter verpflichtet, Richtlinien für den Verbraucher durch die Abteilung zu erlassen, und zwar:

  • Hinweise auf den Standort von Abschnitten oder Warengruppen;
  • Name der Mitarbeiter der Verkaufsabteilung;
  • Preisliste für im Geschäft erbrachte Dienstleistungen (falls vorhanden).

Auch in der Verbraucherecke ist es notwendig, den Kunden Informationen über die Regeln für den Einzelhandelsverkauf von Produkten und Kontaktinformationen zu Organisationen zur Verfügung zu stellen, die die Aktivitäten des Geschäfts regulieren.

Es ist zu beachten, dass Sie, wenn der Pavillon rohes Fleisch verkauft, an einer für den Käufer sichtbaren Stelle ein Informationsplakat über das Schneiden von Fleisch nach Sorten anbringen müssen.

Es lohnt sich, die Gestaltung von Preisschildern für Produkte im Detail zu betrachten. So gelten im Jahr 2020 folgende Anforderungen an die Gestaltung von Preisschildern:

  1. Im Geschäft verpackte Produkte müssen mit einer Beilage versehen sein, auf der Name, Gewicht und Preis angegeben sind. Die Verpackung muss die gleichen Standards enthalten.
  2. Die Angaben der Organisation auf dem Preisschild müssen gut lesbar sein und durch das Firmensiegel und die Unterschrift des finanziell verantwortlichen Mitarbeiters bestätigt werden.
  3. Das Vorhandensein von Waagen im Geschäft ist ein Muss. Alle Messgeräte müssen in gutem Betriebszustand sein und von der zuständigen Behörde geprüft sein.
  4. Waren, die irgendeinen Mangel oder Mangel aufweisen, müssen mit einem Hinweisschild versehen sein. Beim Kauf dieses Produktes muss der Kunde zusätzlich mündlich auf dessen Mangel hingewiesen werden.

Durch die Einhaltung aller Standards für den Verkauf von Lebensmitteln im Jahr 2020 können Sie sich also vor außerplanmäßigen Inspektionen durch Rospotrebnadzor schützen und den Ruf der Organisation stets auf hohem Niveau halten.

Hygienestandards und Anforderungen

Das Hauptgesetz, das die Regeln für Einrichtungen regelt, in denen Waren verkauft werden, ist SanPiN Nr. 2.3.5. 021-94 „Gesundheitsvorschriften für Lebensmittelhandelsbetriebe“. Es enthält allgemeine Regeln anderer Gesetzgebungsdokumente: SNiPs, GOSTs, Resolutionen usw. Diese Standards gelten auch im Jahr 2020. Rospotrebnadzor übt die Kontrolle über die Erfüllung aller Anforderungen von SanPiN aus.

Es gibt Regeln, die für alle am Lebensmittelhandel beteiligten Unternehmen gelten: Lagerhäuser, Verkaufsstützpunkte, Lagereinrichtungen, Einzelhandels- und Großhandelsgeschäfte usw. Bei der Planung einer neuen Einrichtung oder der Rekonstruktion alter Geschäftsräume ist die Einhaltung von SanPiN erforderlich. Nur in Absprache mit Rosprotrebnadzor können neue Anlagen in Betrieb genommen werden.

Alle Standards des oben genannten Dokuments sind in die Normen „Cut-Off“ und „Compliance“ unterteilt. Aus rechtlicher Sicht erschweren „Cut-offs“ die Öffnung von Einzelhandelsgeschäften. Und die "Compliance-Standards" ermöglichen eine angemessene Veredelung der Räumlichkeiten, um alle Anforderungen zu erfüllen und einen Handelspavillon zu eröffnen.

Es ist verboten:

  1. Platzierung von Fischgeschäften mit einer Gesamtfläche von mehr als tausend Quadratmetern in Wohngebäuden im Erdgeschoss oder im zweiten Stock.
  2. Das Be- und Entladen von Waren in der Nähe von Fenstern oder Hauseingängen ist verboten. Diese Maßnahmen müssen nur am Ende eines Wohngebäudes ohne Fensteröffnungen am Straßenrand durchgeführt werden, wenn das Geschäft über spezielle Räumlichkeiten verfügt, die dafür ausgestattet sind.
  3. Es ist strengstens verboten, Nachtlieferungen sowie das Be- und Entladen von Waren in Geschäften durchzuführen, die sich in einem Wohngebäude befinden. Gehen Ansprüche von Mietern ein, ist dies der Grund für den Besuch der Prüfstelle.

Werden Verstöße festgestellt, können der Organisation Strafen auferlegt werden, die von fünf Mindestlöhnen und mehr reichen. Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen hat Rospotrebnadzor das Recht, die Arbeit eines Einzelhandelsgeschäfts für drei Monate auszusetzen oder das Geschäft ganz zu schließen.

Die meisten Anforderungen und Regeln von SanPiN und SNiPs beziehen sich auf „Compliance-Standards“. Ihre Erfüllung hängt vom Wissen, der Erfahrung und der Integrität der Organisation ab.

Vollständige Informationen zu allen im Jahr 2020 geltenden Vorschriften für den Verkauf von Lebensmitteln erhalten Sie von qualifizierten Anwälten unseres Portals. Mitarbeiter beantworten all Ihre Fragen rund um die Uhr kostenlos online.

Normen und Standards bei der Landwahl

Beim Bau eines neuen Einzelhandelspavillons ist es notwendig, sich bei SanPiN für 2020 in der Phase der Auswahl eines Grundstücks zu erkundigen. Zu den Hauptanforderungen gehören:

  • der Bereich unter dem Gelände ist nicht sumpfig ausgewählt;
  • Mangel an Mülldeponien in der Nähe;
  • das Fehlen einer Reihe von Tierzuchtorganisationen und Verarbeitungsunternehmen usw.

SNiP 2.04.01-85 regelt die Räumlichkeiten des Pavillons für Lebensmittelprodukte im Bereich des Wasserversorgungssystems. Auf der Grundlage dieses Gesetzes ist die Errichtung eines neuen Gebäudes ohne interne Kanalisation verboten. Befindet sich das Geschäft beispielsweise in einer Wohnanlage, sollte seine Kanalisation nicht mit der Kanalisation des Hauses kombiniert werden. Daher ist es notwendig, einen separaten Zweig auszustatten. Dies liegt daran, dass Lebensmittelpavillons das zentrale Entwässerungssystem stark belasten.

Darüber hinaus legen die Regeln dieses SNiP-a weitere zusätzliche Anforderungen fest, die bei der Auswahl von Räumlichkeiten für ein Lebensmittelgeschäft berücksichtigt werden müssen.

Zusätzliche Anforderungen

In Bezug auf das Belüftungssystem stellt Rospotrbnadzor bei der Auswahl eines Objekts für einen Lebensmittelpavillon nicht so viele Anforderungen. Grundsätzlich wird die Autonomie des Systems überprüft.

Normen für Beleuchtungskörper sind im Moment kein Problem, weil. Alle modernen Beleuchtungsgeräte werden auf der Grundlage von SNiP-a „Natürliche und künstliche Beleuchtung. Designstandards“.

Machen Sie sich auch mit den Normen und Standards vertraut, die sich auf die Ausstattung und Dekoration von Foodpavillons beziehen. Den Eigenschaften der Räumlichkeiten wird viel Aufmerksamkeit geschenkt. Kühlgeräte oder Vitrinen müssen sich also in das Gesamtlayout einfügen und gleichzeitig den Brandschutzbestimmungen entsprechen. Außerdem sollten auf der Grundlage von SNiP-a Nr. 2.09.04.87 Standards und Anforderungen für die Einrichtung von "Umkleidekabinen" für Mitarbeiter beachtet werden. Oft sind sie beim Bau des Objekts leicht zu beobachten. Im Jahr 2020 gelten diese Normen und Standards unverändert weiter.

Für den Fall, dass das Geschäft zu einer bestimmten Kategorie gehört, beispielsweise zum Verkauf von frischen Lebensmitteln, muss ein solches Einzelhandelsgeschäft über ein Lager verfügen, das mit Belüftung, Temperatur- und Feuchtigkeitsbedingungen und einem Mangel an natürlichem Licht ausgestattet ist.

Organisationsleiter, die keine Zeit finden, sich mit den Anforderungen, Normen und Standards für die Gestaltung von Messeständen zu beschäftigen, können sich auf unserer Website an qualifizierte Anwälte wenden, die kostenlos und rund um die Uhr beraten.