Stellenbeschreibung Apotheker. Beispiele für Stellenbeschreibungen für Apotheker Anforderungen an Apotheker

"ZUGELASSEN"

(Kopfposition)
______________________________
(Name der Firma)
____________/________________/
(Unterschrift) (vollständiger Name)

"___" ____________ 201_

Stellenbeschreibung eines Apothekers

1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN DER OFFIZIELLEN ANWEISUNGEN DES APOTHEKERS

1.1. Der Apotheker gehört zur Berufskategorie.
1.2. Ein Apotheker wird auf Empfehlung des Apothekenleiters auf Anordnung des Generaldirektors eingestellt und entlassen.
1.3. Der Apotheker berichtet direkt an den Leiter der Apotheke.
1.4. Während der Abwesenheit des Apothekers werden seine Aufgaben von einem anderen Mitarbeiter wahrgenommen, der auf Anordnung des Generaldirektors der Organisation ernannt wird.
1.5. Bei seiner Tätigkeit orientiert sich der Apotheker an: den Gesetzen der Russischen Föderation und anderen regulatorischen Rechtsakten zu pharmazeutischen Fragen, den Einzelhandelsregeln, den Regeln und Vorschriften des Arbeitsschutzes, der Sicherheit und der Arbeitshygiene, der Satzung der Organisation, den Anordnungen und Anordnungen der Generaldirektor, Weisung des Apothekenleiters, interne Arbeitsordnung Routine, diese Stellenbeschreibung.
1.6. Eine Person mit einer pharmazeutischen Sekundarausbildung, einem Diplom in der Fachrichtung "Apotheke", wird zum Apotheker ernannt.
1.7. Ein Apotheker sollte wissen:

PC-Kenntnisse auf Benutzerebene;
- Ethik der Geschäftskommunikation;
- Grundlagen einer Marktwirtschaft;

- das Angebot an Arzneimitteln und Medizinprodukten;
- pharmakologische Eigenschaften von Arzneimitteln, Anwendungsgebiete;
- Regeln für die Aufbewahrung und Abgabe von Arzneimitteln in einer Apotheke;
- die Grundlagen des Merchandising;
- lokale Vorschriften der Organisation;
- Regeln und Vorschriften für Arbeitsschutz, Sicherheit und Brandschutz;
- Grundlagen des Pharmageschäfts;
- Grundsätze der Organisation und der wirtschaftlichen Tätigkeit des pharmazeutischen Dienstes;
- Zulassungsdokumente zur Apotheke;
- die Regeln des Einzelhandels und das Gesetz der Russischen Föderation "Über den Schutz der Verbraucherrechte";
- die Anforderungen des Hygiene- und Hygieneregimes in Apotheken und andere behördliche Dokumente, die die Tätigkeiten von Apothekenpersonal regeln;
- Regeln für die Erste-Hilfe-Leistung.

1.8. Ein Apotheker sollte in der Lage sein:

Wenden Sie das erworbene Wissen in der Praxis an;
- die Besucher der Apotheke schnell und effizient bedienen;
- an einer elektronischen Registrierkasse arbeiten;
- Waren annehmen und an Lagerorte verteilen;
- Medikamente nach pharmakologischen Gruppen sortieren;
- eine Bestandsaufnahme in der Abteilung durchzuführen;
- Bereitstellung von Lagerbedingungen für Arzneimittel und Medizinprodukte;
- Verbraucher zu Arzneimitteln und anderen Waren zu konsultieren.

2. PFLICHTEN DES APOTHEKERS

Der Apotheker ist verpflichtet:

2.1. Zur rezeptfreien Abgabe von Fertigarzneimitteln, Sanitär- und Hygieneartikeln, Patientenversorgung, Heilkräutern und anderen Medizinprodukten.
2.2. Führen Sie Bargeldtransaktionen durch, um Gelder von der Bevölkerung für die verkauften Waren zu erhalten, und führen Sie Aufzeichnungen über die Cashflows.
2.3. Machen Sie Kassenberichte am Ende der Arbeitsschicht.
2.4. Ermitteln Sie den Bedarf an Arzneimitteln und Medizinprodukten und erstellen Sie auf dieser Grundlage einen Antragsauftrag für ein Lager.
2.5. Beteiligen Sie sich an der Annahme von Waren, deren Verteilung an Lagerorte.
2.6. Sorgen Sie für Lagerbedingungen für Arzneimittel und Medizinprodukte in Übereinstimmung mit ihren physikalischen und chemischen Eigenschaften und den geltenden Lagervorschriften.
2.7. Führen Sie die Qualitätskontrolle von Arzneimitteln in den Phasen des Eingangs, der Lagerung und des Verkaufs durch.
2.8. Überwachen Sie das Verfallsdatum von Medikamenten.
2.9. Markieren Sie das Produkt und präsentieren Sie es mit den Grundlagen des Merchandising.
2.10. Stellen Sie die Einhaltung der Arzneimittelverordnung und des Hygiene- und Hygieneregimes am Arbeitsplatz sicher.
2.11. Erstellen Sie eine Dokumentation über pharmazeutische Aktivitäten.
2.12. Habe ein gepflegtes Äußeres und trage Uniformen.
2.13. Nehmen Sie an der Inventarisierung von Inventargegenständen teil.
2.14. Beachten Sie die internen Arbeitsvorschriften.
2.15. Beachten Sie die Anforderungen an Sicherheit, Brandschutz, Regeln für den technischen Betrieb von Geräten.
2.16. Verbessern Sie systematisch Ihre Qualifikationen.
2.17. Unterziehen Sie sich regelmäßig ärztlichen Untersuchungen gemäß dem festgelegten Verfahren.
2.18. Informieren Sie die Leitung der Organisation über die bestehenden Mängel im Dienste der Besucher, über jede Situation, die das Leben und die Gesundheit von Menschen bedroht.
2.19. Behandeln Sie Apothekenpersonal und Besucher mit Höflichkeit.
2.20. Durchführung von Hygiene-, Aufklärungs- und Aufklärungsarbeit in der Bevölkerung über Medikamente und Medizinprodukte, deren Anwendung und Lagerung zu Hause.
2.21. Im Notfall Erste Hilfe leisten.

3. RECHTE DES APOTHEKERS

Ein Apotheker hat das Recht:

3.1. Erhalten Sie Zugang zu Informationsmaterialien, die für die qualitativ hochwertige Erfüllung der Arbeitsaufgaben erforderlich sind.
3.2. Vorschläge zur Verbesserung ihrer Arbeit zur Prüfung durch ihre unmittelbare Leitung einreichen.
3.3. Informieren Sie die Geschäftsleitung über alle im Arbeitsprozess festgestellten Mängel und unterbreiten Sie Vorschläge zu deren Beseitigung.
3.4. Umschulungen und Fortbildungen in der von den Arbeitsgesetzen und den örtlichen Vorschriften der Organisation vorgeschriebenen Weise zu absolvieren.
3.5. Sich nach dem festgelegten Verfahren zertifizieren zu lassen, mit dem Recht, die entsprechende Qualifikationskategorie zu erhalten.
3.6. Lösen Sie kleinere administrative Probleme selbstständig.
3.7. Interagieren Sie mit allen Funktionsbereichen der Organisation und Beamten zu beruflichen Fragen innerhalb ihrer Zuständigkeit.
3.8. Fordern Sie die Leitung der Organisation auf, die organisatorischen und technischen Bedingungen zu gewährleisten, die für die Erfüllung der amtlichen Aufgaben erforderlich sind, sowie die Unterstützung bei der Wahrung der in dieser Stellenbeschreibung vorgesehenen Rechte.

4. VERANTWORTUNG DES APOTHEKERS

Der Apotheker ist zuständig für:

4.1. Für schlechte Qualität und nicht rechtzeitige Erfüllung der ihm durch die Stellenbeschreibung zugewiesenen Pflichten innerhalb der durch die geltenden Arbeitsgesetze der Russischen Föderation festgelegten Grenzen.
4.2. Für Sachschäden innerhalb der Grenzen der geltenden Gesetzgebung der Russischen Föderation.
4.3. Für Straftaten, die im Rahmen ihrer Tätigkeit begangen wurden, im Rahmen der geltenden Verwaltungs-, Straf- und Zivilgesetzgebung der Russischen Föderation.

Die Stellenbeschreibung wurde im Auftrag des Generaldirektors vom "___" _____________ 201__ Nr. ____ erstellt.

Leiter Personalabteilung _________________ / ________________ /
(Leiter der Struktureinheit)

"___" _____________ 20__

Ich habe diese Stellenbeschreibung gelesen.

Ich habe ein Exemplar in meinen Händen erhalten und verpflichte mich, es am Arbeitsplatz aufzubewahren _________________ / _________________ /
(Unterschrift) (Entschlüsselung der Unterschrift)

"___" _____________ 201__

Umsatz des letzten Bogens

In dieser Stellenbeschreibung nummeriert, geschnürt und gestempelt mit _______ Blättern

Generaldirektor _________________/_________________/
(Unterschrift) (Entschlüsselung der Unterschrift)

"___" _____________ 201__

_______________________________ _________________/_________________/
(Justizbeamter) (Unterschrift) (Entschlüsselung der Unterschrift)

Welche Abschnitte sollte die Stellenbeschreibung eines Apothekers in einer Apotheke oder medizinischen Einrichtung enthalten? Welche Vorschriften sollte er bei der Bewerbung kennen?

Welche Abschnitte sollte die Stellenbeschreibung eines Apothekers in einer Apotheke oder medizinischen Einrichtung enthalten? Welche Vorschriften sollte er bei der Bewerbung kennen?

Lassen Sie uns kurz auf die wichtigsten und wichtigsten Bestimmungen des Berufsbildes des Apothekers eingehen. Muster zum Herunterladen.

Die Hauptsache im Artikel

Arbeitsbeschreibung

Die Berufsbeschreibung eines Apothekers (DI) ist ein spezielles lokales Gesetz, das in einer Organisation erlassen wird, um die organisatorische und rechtliche Stellung eines Mitarbeiters zu festigen, seine Arbeitnehmerrechte und -pflichten zu beschreiben und zu konkretisieren.

Die Pflichten eines Apothekers als Erste Person in seinem Berufsbild ermöglichen die effiziente Arbeit eines Facharztes. Jede Weisung wird dem Mitarbeiter gegen Unterschrift zur Kenntnis gebracht.

Das Berufsbild eines Apothekers in einer Apotheke wird in der Regel von der Personalabteilung einer Apothekenorganisation auf Basis einheitlicher Vorschriften und Normen entwickelt. Der Text der Anweisung wird von einem Anwalt studiert und anschließend vom Leiter der Apotheke genehmigt.

Das Wichtigste Positionen des Berufsbildes eines Apothekers, aus Sicht der Arbeitsgesetzgebung der Russischen Föderation relevant.

Die Stellenbeschreibung umfasst die folgenden obligatorischen Abschnitte:

  1. Allgemeine Bestimmungen zur Rechtsstellung eines Facharztes.
  2. Aufgaben eines Spezialisten.
  3. Seine Funktionen und seine Rechte.
  4. Verantwortung eines Spezialisten, die bei Verstößen gegen zwingende Regeln und Vorschriften, beispielsweise bei Verstoß gegen die Regeln zur Abgabe von Arzneimitteln, auftritt.

Was beinhalten diese Abschnitte?

Abschnitt "Allgemeine Bestimmungen" enthält:

  • Beschreibung des Tätigkeitsfeldes der Fachkraft;
  • Bestimmung der Kategorie der Position des Apothekers;
  • das Verfahren zur Ernennung und Entlassung eines Apothekers;
  • eine Liste von Positionen, die die Aufgaben eines Spezialisten in seiner Abwesenheit erfüllen können;
  • Anforderungen an eine Fachkraft, die sich um die Stelle "Apotheker" bewirbt;
  • behördliche Rechtsakte, interne Arbeitsvorschriften und andere Dokumente, deren allgemeine Bestimmungen dem Apotheker bekannt sein sollten.

Der Abschnitt "Aufgaben eines Apothekers" enthält eine Beschreibung seiner Arbeitsschwerpunkte.

Amts- und Funktionsgrundaufgaben eines Apothekers in einer Apotheke sind die Hauptrichtungen seiner täglichen Arbeit.

Ein weiterer wichtiger Abschnitt, der jeden Arzt einschließt, sind seine Rechte, deren Umfang es dem Apotheker ermöglicht, seine Aufgaben effizient und problemlos zu erfüllen.

Wofür Fehler von Pharmaarbeitern kann zivil-, verwaltungs- oder strafrechtlich verfolgt werden.

Jeder Apotheker trägt die persönliche Verantwortung für Verstöße, die im Rahmen der Haupttätigkeit auftreten.

Der Abschnitt „Haftung“ listet die haftungsrechtlichen Maßnahmen auf, die gegen einen Arbeitnehmer angewendet werden können, wenn er beispielsweise die Abgabepflicht eines Apothekers zur Abgabe von Medikamenten verletzt hat.

Die Stellenbeschreibung des Apothekers ist wichtig - wenn zwischen den Mitarbeitern der Apotheke oder der Geschäftsführung eine strittige Situation entsteht, wird auf der Grundlage dieses Dokuments die Arbeitsteilung durchgeführt, Konflikte werden gelöst.

Einer der wichtigsten Abschnitte, der 2018 das Berufsbild eines Apothekers einer Apotheke enthält, sind die Aufgaben eines Facharztes.

Zu den grundsätzlichen Aufgaben eines Spezialisten lassen sich unterscheiden:


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Apotheker sollte es wissen

Funktional bietet die Stellenbeschreibung eines Apothekers eine Liste der obligatorischen Dokumente, die ein Apotheker kennen und bei seiner Arbeit effektiv verwenden muss.

  1. Grundlegende Vorschriften der Russischen Föderation über pharmazeutische Tätigkeiten;
  2. Kenntnisse der Grundlagen des Pharmageschäfts;
  3. Kenntnis der Grundlagen des wirtschaftlichen Handelns;
  4. Kenntnisse und Fähigkeit zur praktischen Anwendung der Technologien zur Herstellung von Arzneimitteln;
  5. Regeln für die Herstellung von Darreichungsformen.
  6. Kenntnis der Sicherheitsvorkehrungen beim Umgang mit gefährlichen Arzneimitteln und Medizinprodukten.
  7. Grundkenntnisse der Notfallverfahren im Notfall.
  8. Fähigkeiten der geschäftlichen und beruflichen Kommunikation, der medizinischen Ethik und der Deontologie;
  9. Kenntnis der wichtigsten Bestimmungen des Arbeitsgesetzbuches der Russischen Föderation.
  10. Kenntnisse über interne lokale Gesetze einer Apotheke oder medizinischen Organisation, zum Beispiel interne Arbeitsvorschriften.

Anforderungen an Apotheker

In einer Krankenhausapotheke oder einer privaten Apothekenorganisation enthält das Dokument immer einen Anforderungskatalog für die Qualifikation eines Facharztes, der für diese Stelle zugelassen wird.

Da die pharmazeutische Tätigkeit der Zulassungspflicht unterliegt, können Apotheker Personen mit einer besonderen Berufsausbildung in Richtung "Apotheke" sein.

Außerdem muss das pharmazeutische Personal über ein gültiges Zertifikat in einem abgeschlossenen Fachgebiet verfügen.

Die Stellenbeschreibung enthält in der Regel keine Vorgaben zur Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers.

1.1. Der Apotheker gehört zur Kategorie der Spezialisten.

1.2. Eine Person wird in die Position eines Apothekers aufgenommen:

1) mit Hochschulbildung - Fachrichtung;

2) bisherige berufliche Entwicklung mindestens alle fünf Jahre während der gesamten Erwerbstätigkeit.

1.3. Als Apotheker darf eine Person arbeiten, die die obligatorischen vorläufigen (bei der Zulassung zur Arbeit) und regelmäßigen ärztlichen Untersuchungen (Untersuchungen) sowie die außerordentlichen ärztlichen Untersuchungen (Untersuchungen) in der von den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation vorgeschriebenen Weise bestanden hat.

1.4. Der Apotheker sollte wissen:

1) die Vorschriften der behördlichen Rechtsakte über den Verkehr von Arzneimitteln und pharmazeutischen Gütern, einschliesslich Verschreibungen / Auflagen, Abgabe von Arzneimitteln, Medizinprodukten und deren Lagerung;

2) ein modernes Sortiment an Arzneimitteln und pharmazeutischen Produkten für verschiedene pharmakologische Gruppen, ihre Eigenschaften, medizinische Indikationen und Anwendungsmethode, Kontraindikationen, Nebenwirkungen, Synonyme und Analoga;

3) Anforderungen an die Qualität von Arzneimitteln für die Kennzeichnung von Arzneimitteln und für Dokumente, die die Qualität von Arzneimitteln und anderen Waren im Apothekenbereich bestätigen;

4) Anforderungen an die Führung einer fachquantitativen Arzneimittelbuchhaltung;

5) Anforderungen an die Pflege der Meldedokumentation in pharmazeutischen Organisationen, professionelle Büroarbeit;

6) Informations- und Kommunikationstechnologien und computergestützte Systeme, die bei der Abgabe von Arzneimitteln und pharmazeutischen Gütern verwendet werden, moderne Methoden zur Suche und Auswertung von pharmazeutischen Informationen;

7) moderne Methoden und Ansätze zur Sicherung der Qualität der pharmazeutischen Versorgung;

8) Arzneimitteltechnologie und Grundlagen der Biopharmazie;

9) die Regeln für die Preisgestaltung und Preise für Medikamente und pharmazeutische Waren;

10) die Grundlagen des pharmazeutischen Managements, der Unternehmenskommunikation und -kultur, der Berufspsychologie und -ethik, der pharmazeutischen Deontologie;

11) Merchandising in Apothekenorganisationen;

12) sanitäre und epidemiologische Anforderungen an die Organisation des Groß- und Einzelhandels mit Arzneimitteln und pharmazeutischen Waren;

13) Pharmamarketing;

14) das in der Organisation festgelegte Verfahren für die Beschaffung und Annahme von Waren von Lieferanten, die Buchhaltung und das Inventar, einschließlich der Ausführung der entsprechenden Dokumentation;

15) Analysemethoden, die bei der Qualitätskontrolle von Arzneimitteln verwendet werden und in der Staatlichen Pharmakopöe beschrieben sind;

16) ein modernes Sortiment von Arzneimitteln für verschiedene pharmakologische Gruppen, ihre Eigenschaften, physikalisch-chemischen und organoleptischen Eigenschaften, ihre physikalische, chemische und pharmakologische Verträglichkeit, medizinische Indikationen und Anwendungsmethoden, Kontraindikationen, Nebenwirkungen, Synonyme und Analoga sowie eine Reihe von pharmazeutischen Produkten , Bedingungen und Speichermodi;

18) das Verfahren für den Transport thermolabiler Arzneimittel durch die „Kühlkette“ und die Mittel zur Kontrolle der Temperatureinhaltung;

19) Regeln für die Lagerung von Arzneimitteln, Regeln für die Vernichtung von gefälschten und gefälschten Arzneimitteln, das Verfahren zur Berechnung des natürlichen Verlustes bei der Lagerung von Arzneimitteln;

20) Informations- und Kommunikationstechnologien und computergestützte Systeme zur Organisation der Arzneimittellagerung, moderne Methoden zur Suche und Auswertung von Arzneimittelinformationen;

21) die Bestimmungen der behördlichen Rechtsakte, die den Verkehr von Arzneimitteln und anderen Waren im Apothekensortiment regeln, einschließlich des Pharmakovigilanz-Systems der Russischen Föderation;

22) die Grundlagen einer verantwortungsvollen Selbstmedikation;

23) Grundsätze der Pharmakotherapie unter Berücksichtigung der Pharmakokinetik und Pharmakodynamik von Arzneimitteln;

24) regulatorische Rechtsakte für die Herstellung von Darreichungsformen und die pharmakointerne Kontrolle;

25) Analysemethoden, die bei der Qualitätskontrolle von Arzneimitteln verwendet werden und in der Staatlichen Pharmakopöe beschrieben sind;

26) Grundlagen der klinischen Pharmakologie;

27) die Grundlagen des Merchandising in Apothekenorganisationen;

28) Regeln für die Herstellung von festen, flüssigen, weichen, sterilen und aseptischen Darreichungsformen;

29) die Grundlagen der Mikrobiologie;

30) die Grundlagen der Biopharmazie;

31) Nomenklatur moderner Arzneistoffe und Hilfsstoffe, ihre Eigenschaften, Verwendungszweck;

32) Regeln für die rationelle Verwendung und Abgabe von Arzneimitteln;

33) Anforderungen an Arbeitsschutz, Brandschutz, Verfahren für Notfallsituationen;

34) sanitäre und epidemiologische Anforderungen;

35) Regeln für die Verwendung von persönlicher Schutzausrüstung;

36) Interne Arbeitsvorschriften;

37) Arbeitsschutzanforderungen und Brandschutzvorschriften;

38) ……… (andere Voraussetzungen für die erforderlichen Kenntnisse)

1.5. Ein Apotheker sollte in der Lage sein:

1) Auslegung der Bestimmungen von Gesetzgebungsakten und anderen normativen Rechtsakten, die den Verkehr von Arzneimitteln und pharmazeutischen Gütern regeln;

2) Durchführung einer pharmazeutischen Prüfung aller Arten von Verschreibungen / Anforderungen auf Einhaltung der geltenden Rechtsakte;

3) führen die Besteuerung von Rezepten und Anforderungen durch;

4) die Abrechnung und Abgabe von Arzneimitteln und anderen Waren des Apothekensortiments in Apothekenorganisationen gemäß den festgelegten Anforderungen durchzuführen;

5) Arzneimittel hinsichtlich Aussehen, Verpackung, Kennzeichnung beurteilen, die Haltbarkeit von Arzneimitteln und anderen Waren im Apothekensortiment prüfen;

6) Durchführung der Vorverkaufsvorbereitung und Präsentation von Arzneimitteln und Waren des Apothekensortiments in den Handelsräumen / Schaufenstern der Abteilungen gemäß den geltenden Rechtsverordnungen und Aufbewahrungsvorschriften;

7) Aufbewahrung von Bargeld, Organisations-, Verwaltungs-, Buchhaltungsunterlagen und behördlichen Rechtsakten im Bereich der Pharmazie;

8) führen fachquantitative Aufzeichnungen von Arzneimitteln gemäß den festgelegten Anforderungen;

9) eine wirksame Kommunikation in mündlicher und schriftlicher Form in der Staatssprache mit Kollegen, anderen Mitarbeitern des Gesundheitswesens und Patienten bei der Lösung beruflicher Probleme durchführen;

10) die Ergebnisse ihrer eigenen Aktivitäten, der Aktivitäten von Kollegen und anderen Mitarbeitern des Gesundheitswesens zu analysieren und zu bewerten, um Berufsfehler zu vermeiden und Risiken für den Patienten zu minimieren;

11) ihre Produktionsaktivitäten selbstständig planen und organisieren und ihre Zeit effektiv einteilen;

12) Computersysteme verwenden, die in Apothekenorganisationen verwendet werden;

13) moderne Informations- und Kommunikationstechnologien und Anwendungsprogramme für die Erbringung pharmazeutischer Aktivitäten zur Lösung beruflicher Probleme nutzen;

14) führen die Abrechnung und Abgabe von Arzneimitteln und anderen Waren des Apothekensortiments in Apothekenorganisationen gemäß den festgelegten Anforderungen durch;

15) überprüfen Sie die Begleitdokumente;

16) interpretieren und bewerten die Testergebnisse von Arzneimitteln, die in der Begleitdokumentation angegeben sind;

17) Sortieren der eingehenden Arzneimittel, Waren des Apothekensortiments unter Berücksichtigung ihrer physikalischen und chemischen Eigenschaften, Anforderungen an die Bedingungen und das Regime der Lagerung spezieller Arzneimittelgruppen, anderer Produkte;

18) die Vorschriften und Lagerbedingungen festzulegen, die erforderlich sind, um die Qualität, Wirksamkeit und Sicherheit von Arzneimitteln und pharmazeutischen Erzeugnissen sowie deren physische Sicherheit zu erhalten;

19) interpretieren die in der Arzneimittelkennzeichnung angegebenen Lagerbedingungen in den entsprechenden Lagermodi (Temperatur, Lagerort);

20) die Risiken von Qualitätsverlusten bei Abweichungen bei der Lagerung und dem Transport von Arzneimitteln vorhersagen;

21) die Übereinstimmung der Lagerbedingungen von Arzneimitteln und Waren des Apothekensortiments mit den behördlichen Anforderungen zu überprüfen;

22) die Beschlagnahme von Arzneimitteln und anderen Waren des Apothekensortiments durchführen und die entsprechenden Unterlagen erstellen;

23) Zustände, Beschwerden, die ärztlichen Rat erfordern, anerkennen;

24) bereiten Sie alle Arten von Darreichungsformen vor;

25) Registerdaten zu hergestellten Arzneimitteln;

26) Verpackung und Kennzeichnung von Fertigarzneimitteln;

27) eine wirksame Kommunikation in mündlicher und schriftlicher Form mit Kollegen, anderen Mitarbeitern des Gesundheitswesens und Patienten bei der Lösung beruflicher Probleme zu führen;

28) führen eine fachquantitative Bilanzierung von Arzneimitteln und anderen Substanzen gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation durch;

29) interpretieren und bewerten die Ergebnisse der Apotheken-Qualitätskontrolle von Arzneimitteln;

30) Labor- und technologische Ausrüstung verwenden;

31) Erstellung einer Dokumentation des erstellten Musters für die Annahmekontrolle von Arzneimitteln, Medizinprodukten, Nahrungsergänzungsmitteln und anderen Waren des Apothekensortiments für die Rücknahme von Produkten aus dem Verkehr;

32) in einem Team arbeiten und soziale, ethnische, konfessionelle und kulturelle Unterschiede von Kollegen, anderen Beschäftigten im Gesundheitswesen, Patienten und Verbrauchern tolerant wahrnehmen;

33) Konflikte mit Kollegen, anderen Angehörigen der Gesundheitsberufe, Patienten und Verbrauchern lösen;

34) Durchführung von Informations- und Aufklärungsarbeit zur Förderung eines gesunden Lebensstils und eines rationellen Drogenkonsums;

35) beraten Sie zu den Regeln für die Verwendung von Medizinprodukten zu Hause;

36) Untersuchung des Informationsbedarfs von Ärzten;

37) die Meldedokumentation gemäß den festgelegten Anforderungen aufzubewahren;

38) die Normen des Naturschadens anwenden und die Ergebnisse in der vorgeschriebenen Weise widerspiegeln;

39) persönliche Schutzausrüstung verwenden;

40) ……… (andere Fähigkeiten und Fertigkeiten)

1.6. Der Apotheker wird bei seiner Tätigkeit geleitet von:

1) ……… (Name des Gründungsdokuments)

2) Vorschriften über ……… (Name der baulichen Einheit)

3) diese Stellenbeschreibung;

4) ……… (Namen der örtlichen Vorschriften für

Arbeitsfunktionen nach Position)

1.7. Der Apotheker berichtet direkt an ……… (Berufsbezeichnung

Kopf)

1.8. ……… (andere allgemeine Bestimmungen)

2. Arbeitsfunktionen

2.1. Qualifizierte pharmazeutische Hilfeleistung für Bevölkerung, Patienten medizinischer Organisationen, Arbeit, Dienstleistungen zum Verbringen von Arzneimitteln, Medizinprodukten und anderen in Apotheken abgegebenen Waren an den Endverbraucher:

1) Großhandel, Einzelhandel, Abgabe von Arzneimitteln und anderen Waren des Apothekensortiments;

2) Durchführung der Annahmekontrolle von Medikamenten und anderen Waren des Apothekensortiments, die in die Organisation gelangen;

3) Sicherstellung der Lagerung von Arzneimitteln und anderen Waren des Apothekensortiments;

4) Information der Bevölkerung und des medizinischen Personals über Medikamente und andere Waren des Apothekensortiments;

5) Herstellung von Arzneimitteln unter den Bedingungen von Apothekenorganisationen.

2.2. ……… (andere Funktionen)

3. Berufliche Verantwortlichkeiten

3.1. Der Apotheker nimmt folgende Aufgaben wahr:

3.1.1. Im Rahmen der in Absatz 2.1 Unterabsatz 1 dieser Stellenbeschreibung genannten Arbeitsfunktion:

1) eine pharmazeutische Prüfung der Verschreibungen und Anforderungen durchführen, die Registrierung der Verschreibung, die Art der Anwendung und die Sicherheit des Arzneimittels in Bezug auf die Darreichungsform, Dosierung, Wechselwirkungen mit anderen in der Verschreibung angegebenen Arzneimitteln überprüfen;

2) berät über Arzneimittelgruppen und Synonyme im Rahmen eines internationalen Freinamens und deren Preise;

3) führt den Einzelhandel, die Abgabe von verschreibungspflichtigen und frei verkäuflichen Arzneimitteln durch, mit Beratung zu Anwendung, Kontraindikationen, Nebenwirkungen, Wechselwirkungen mit Lebensmitteln und anderen Arzneimittelgruppen und anderen Apothekenprodukten;

4) führt die Besteuerung von Rezepten und Anforderungen durch;

5) führt die Registrierung von Verordnungen und Anforderungen gemäß dem festgelegten Verfahren durch;

6) überwacht die Abgabe der Darreichungsform (Einhaltung des Namens mit der Verschreibung / Anforderung, die Dosierung von Betäubungsmitteln, psychotropen, giftigen und potenten Substanzen auf das Alter des Patienten, die Unversehrtheit der Verpackung, die korrekte Etikettierung);

7) beschließt, das verschriebene Arzneimittel nach dem festgelegten Verfahren durch synonyme oder ähnliche Arzneimittel zu ersetzen;

8) Ausübung der internen Kontrolle über die Einhaltung des Verfahrens zur Abgabe von Arzneimitteln und Waren im Apothekensortiment;

9) führt Büroarbeiten zur Führung von Kassen-, Organisations-, Verwaltungs- und Berichtsunterlagen durch;

10) betreibt den Großhandel mit Arzneimitteln und Waren des Apothekenbereichs;

11) führt die Vorverkaufsvorbereitung durch, organisiert und führt die Präsentation von Arzneimitteln und Waren des Apothekensortiments im Handelssaal / Vitrinen der Abteilungen durch;

12) untersucht Nachfrage und Nachfrage nach verschiedenen Arzneimittelgruppen und anderen Waren im Apothekensortiment;

13) bearbeitet Anträge von Organisationen und Einzelunternehmern, die eine Lizenz für pharmazeutische Tätigkeiten besitzen;

14) gibt Medikamente und andere Waren des Apothekensortiments an die Unterabteilungen medizinischer Organisationen ab.

3.1.2. Im Rahmen der in Absatz 2.1 Unterabsatz 2 dieser Stellenbeschreibung genannten Arbeitsfunktion:

1) führt die Annahmekontrolle von eingehenden Arzneimitteln und anderen Waren des Apothekensortiments durch und prüft die Begleitpapiere in der vorgeschriebenen Weise;

2) nimmt unbrauchbar gewordene Arzneimittel und pharmazeutische Waren mit abgelaufener Haltbarkeit, gefälschte, gefälschte und minderwertige Produkte aus dem Verkehr;

3) führt die Registrierung der Ergebnisse der Annahmekontrolle der eingehenden Arzneimittel und anderer Waren des Apothekensortiments in der vorgeschriebenen Weise durch;

4) führt fachquantitative Aufzeichnungen über Arzneimittel.

3.1.3. Im Rahmen der in Ziffer 2.1 Unterabsatz 3 dieser Stellenbeschreibung genannten Arbeitsfunktion:

1) führt die Sortierung eingehender Medikamente und anderer Waren des Apothekensortiments unter Berücksichtigung ihrer physikalischen und chemischen Eigenschaften, Anforderungen an die Bedingungen, Lagerregime spezieller Arzneimittelgruppen durch;

2) gewährleistet, kontrolliert die Einhaltung der Aufbewahrungsvorschriften und -bedingungen, die zur Aufrechterhaltung der Qualität, Wirksamkeit, Sicherheit von Arzneimitteln und anderen Waren des Apothekensortiments sowie ihrer physischen Sicherheit erforderlich sind;

3) unbrauchbar gewordene Arzneimittel und andere Waren des Apothekensortiments beschlagnahmt, deren Haltbarkeit abgelaufen ist, gefälschte, gefälschte, minderwertige Produkte;

4) berechnet den natürlichen Verlust während der Lagerung von Arzneimitteln;

5) führt fachquantitative Aufzeichnungen über bestimmte Arzneimittelgruppen;

6) führt die Meldedokumentation gemäß dem festgelegten Verfahren.

3.1.4. Im Rahmen der in Ziffer 2.1 Unterabsatz 4 dieser Stellenbeschreibung genannten Arbeitsfunktion:

1) berät zu den Regeln für die Verabreichung und Dosierung von Arzneimitteln, ihre Lagerung zu Hause;

2) berät zu den Regeln für die Verwendung von Medizinprodukten zu Hause;

3) gibt Auskunft und Beratungshilfe bei der Auswahl rezeptfreier Arzneimittel und anderer Waren im Apothekensortiment;

4) berät zur Anwendung und Verträglichkeit von Arzneimitteln, deren Wechselwirkung mit Lebensmitteln;

5) informiert Ärzte über neue moderne Medikamente, Synonyme und Analoga, über mögliche Nebenwirkungen von Medikamenten, deren Wechselwirkungen.

3.1.5. Im Rahmen der in Ziffer 2.1 Unterabsatz 5 dieser Stellenbeschreibung genannten Arbeitsfunktion:

1) bereitet die Herstellung von Arzneimitteln nach Vorschriften und Anforderungen vor: Durchführung der erforderlichen Berechnungen; Vorbereitung des Arbeitsplatzes, der Ausrüstung und der Medikamente, Auswahl und Zubereitung von Hilfsstoffen, rationelle Verpackung;

2) wählt das optimale technologische Verfahren aus und bereitet die notwendige technologische Ausrüstung für die Herstellung von Arzneimitteln vor;

3) führt die Herstellung von Arzneimitteln gemäß den Herstellungsvorschriften und unter Berücksichtigung aller Phasen des technologischen Prozesses durch, Qualitätskontrolle in den Phasen des technologischen Prozesses;

4) führt Verpackung und Kennzeichnung / Registrierung von hergestellten Arzneimitteln durch;

5) führt die Registrierung von Daten über die Herstellung von Arzneimitteln (Ausfüllen des schriftlichen Kontrollpasses; bei Verwendung bei der Herstellung von Arzneimitteln, die der mengenmäßigen Registrierung unterliegen, Registrierung der Rückseite der Verschreibung);

6) führt eine fachquantitative Buchführung über bestimmte Gruppen von Arzneimitteln und anderen buchhalterischen Stoffen.

3.1.6. Im Rahmen der Erfüllung seiner Arbeitsaufgaben führt er Weisungen seines unmittelbaren Vorgesetzten aus.

3.1.7. ……… (andere Aufgaben)

3.2. Bei der Erfüllung seiner Aufgaben beachtet der Apotheker

moralische und ethische Standards im Rahmen der beruflichen Tätigkeit.

3.3. ……… (andere Bestimmungen zu den beruflichen Verantwortlichkeiten)

4. Rechte

Der Apotheker hat das Recht:

4.1. Beteiligen Sie sich an der Diskussion von Entscheidungsentwürfen, an Sitzungen zu deren Vorbereitung und Umsetzung.

4.2. Bitten Sie den unmittelbaren Vorgesetzten um Klarstellungen und Klarstellungen zu diesen Anweisungen, erteilten Aufgaben.

4.3. Im Namen des unmittelbaren Vorgesetzten und von anderen Mitarbeitern der Organisation die erforderlichen Informationen und Unterlagen anzufordern, die für die Ausführung des Auftrags erforderlich sind.

4.4. Kennenlernen der Entscheidungsentwürfe der Geschäftsführung in Bezug auf die von ihm ausgeübte Funktion, mit den Dokumenten, die seine Rechte und Pflichten in der ausgeübten Position definieren, die Kriterien für die Beurteilung der Qualität der Ausübung seiner Arbeitsfunktionen.

4.5. Vorschläge zur Arbeitsorganisation im Rahmen ihrer Arbeitsfunktionen zur Prüfung durch ihren unmittelbaren Vorgesetzten einreichen.

4.6. Beteiligen Sie sich an der Diskussion über Fragen im Zusammenhang mit den ausgeführten Aufgaben.

4.7. ……… (andere Rechte)

5. Verantwortung

5.1. Der Apotheker haftet:

Für unsachgemäße Erfüllung oder Nichterfüllung ihrer in dieser Stellenbeschreibung vorgesehenen Pflichten - in der von der geltenden Arbeitsgesetzgebung der Russischen Föderation vorgeschriebenen Weise;

Für Straftaten und Verbrechen, die im Rahmen ihrer Tätigkeit begangen wurden - in der von der geltenden Verwaltungs-, Straf- und Zivilgesetzgebung der Russischen Föderation vorgeschriebenen Weise;

Um der Organisation Schaden zuzufügen - in der von der geltenden Arbeitsgesetzgebung der Russischen Föderation vorgeschriebenen Weise.

5.2. ……… (sonstige Haftungsbestimmungen)

6. Schlussbestimmungen

6.1. Diese Anweisung wurde auf der Grundlage des Berufsstandards "" entwickelt, der durch die Verordnung des Ministeriums für Arbeit und Sozialschutz der Russischen Föderation vom 09.03.2016 N 91n genehmigt wurde, unter Berücksichtigung von ......... (Details der örtlichen Vorschriften der Organisation)

6.2. Die Bekanntmachung des Arbeitnehmers mit dieser Stellenbeschreibung erfolgt bei der Einstellung (vor Abschluss eines Arbeitsvertrages).

Die Einarbeitung des Mitarbeiters in diese Stellenbeschreibung wird bestätigt durch ……… (Unterschrift auf dem Einarbeitungsblatt, das Bestandteil dieses Handbuchs ist (im Einarbeitungsprotokoll der Stellenbeschreibung); in einer Kopie der Stellenbeschreibung, die bei der Arbeitgeber; auf andere Weise)

6.3. ……… (andere Schlussbestimmungen).

  1. Der Apotheker gehört zur Kategorie der Spezialisten.
  2. Eine Person mit einem höheren pharmazeutischen Abschluss wird zum Apotheker ernannt ...
  3. Die Ernennung zur Apothekerstelle und ihre Entlassung erfolgt auf Anordnung des Apothekenleiters
  4. Der Apotheker sollte wissen:
    1. 4.1. Gesetze der Russischen Föderation und andere regulatorische Rechtsakte zu pharmazeutischen Fragen.
    2. 4.2. Pharmageschäft.
    3. 4.3. Organisation und Ökonomie des Apothekendienstes.
    4. 4.4. Regulatorische und methodische Dokumente zur Herstellungstechnologie, Qualitätskontrolle von Arzneimitteln.
    5. 4.5. Arzneimittelverordnung, Hygienevorschriften der Apotheken.
    6. 4.6. Vermarktung von Arzneimitteln und Medizinprodukten.
    7. 4.7. Grundlagen der Computertechnik, Methoden zur Gewinnung und Verarbeitung wissenschaftlicher und technischer Informationen.
    8. 4.8. Arbeitsrecht und Arbeitsschutz der Russischen Föderation.
    9. 4.9. Interne arbeitsrechtliche Vorschriften.
    10. 4.10. Regeln und Vorschriften für Arbeitsschutz, Sicherheit, Betriebshygiene und Brandschutz.
  5. Während der Abwesenheit des Apothekers (Geschäftsreise, Urlaub, Krankheit usw.) werden seine Aufgaben von einer auf Anordnung des Anstaltsleiters ernannten Person wahrgenommen.

II. Amtliche Verpflichtungen

Apotheker:

  1. Führt die Annahme von Rezepten, Anforderungen von medizinischen Einrichtungen, die Abgabe von Arzneimitteln und Medizinprodukten nach den geltenden Vorschriften, die Lagerung von Arzneimitteln und Medizinprodukten nach ihren physikalischen und chemischen Eigenschaften und den geltenden Aufbewahrungsvorschriften durch.
  2. Es stellt Medikamente her, führt die Qualitätskontrolle von Medikamenten durch, die in der Apotheke ankommen und hergestellt werden, und wendet alle Arten von Intra-Apotheken-Kontrollen und pharmazeutischen Analysen an.
  3. Informiert Ärzte und Bevölkerung über die Verfügbarkeit und Anwendung von Arzneimitteln und Medizinprodukten, führt Hygiene- und Aufklärungsarbeit zu deren Anwendung in der Bevölkerung durch.
  4. Beteiligt sich an der Registrierung von Anträgen auf Entgegennahme, Annahme und Verteilung von Arzneimitteln und Medizinprodukten.

III. Rechte

Der Apotheker hat das Recht:

  1. Um das System der Arbeitsorganisation auf der Grundlage fortgeschrittener Erfahrungen zu verbessern, die Einführung neuer Technologien.
  2. Unterbreiten Sie dem Management Vorschläge zur Verbesserung der Verfügbarkeit und Qualität der Drogenversorgung für die Bevölkerung.
  3. Nehmen Sie an Sitzungen, Konferenzen, Sektionen von pharmazeutischen Verbänden teil.
  4. Qualifikationen verbessern, Zertifizierung für die Zuordnung einer Qualifikationskategorie bestehen.

NS. Eine Verantwortung

Der Apotheker ist zuständig für:

  1. Für unsachgemäße Erfüllung oder Nichterfüllung ihrer in dieser Stellenbeschreibung vorgesehenen Amtspflichten - im Rahmen der geltenden Arbeitsgesetzgebung der Russischen Föderation.
  2. Für Straftaten, die bei der Ausübung ihrer Tätigkeit begangen wurden - im Rahmen der geltenden Verwaltungs-, Straf- und Zivilgesetzgebung der Russischen Föderation.
  3. Für Sachschäden - im Rahmen der geltenden Arbeits- und Zivilgesetzgebung der Russischen Föderation.
  4. Für Fehler, die schwerwiegende Folgen für die Gesundheit und das Leben von Menschen hatten - im Rahmen der geltenden Verwaltungs-, Straf- und Zivilgesetzgebung der Russischen Föderation.

ICH BIN DAMIT EINVERSTANDEN:

[Berufsbezeichnung]

_______________________________

_______________________________

[Name der Firma]

_______________________________

_______________________/[VOLLSTÄNDIGER NAME.]/

"______" _______________ 20___

ARBEITSBESCHREIBUNG

Apotheker

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1. Diese Stellenbeschreibung definiert und regelt die Befugnisse, Funktions- und Berufspflichten, Rechte und Pflichten des Apothekers [Name der Organisation im Genitiv] (im Folgenden: die medizinische Organisation).

1.2. Der Apotheker wird auf Anordnung des Leiters der Medizinischen Organisation nach dem in der geltenden Arbeitsgesetzgebung festgelegten Verfahren in die Position berufen und aus der Position entlassen.

1.3. Der Apotheker gehört zur Kategorie der Fachärzte und ist [den Namen der Stellungen der Untergebenen im Dativ] untergeordnet.

1.4. Der Apotheker berichtet direkt an die [Bezeichnung der Position des unmittelbaren Vorgesetzten im Dativ] der Medizinischen Organisation.

1.5. In die Position eines Apothekers wird eine Person mit entsprechender Qualifikation berufen:

Apotheker: höhere Berufsausbildung in der Fachrichtung "Pharmazie", postgraduale und (oder) berufsbegleitende Zusatzausbildung und Facharztzeugnis in der Fachrichtung "Pharmazeutische Technologie", "Pharmazeutische Chemie und Pharmakognosie" ohne Voraussetzung einer Berufspraxis.

Leitender Apotheker: höhere Berufsausbildung in der Fachrichtung "Pharmazie", postgraduale und (oder) berufsbegleitende Zusatzausbildung und Facharztzeugnis in der Fachrichtung "Pharmazeutische Technologie", "Pharmazeutische Chemie und Pharmakognosie", Berufserfahrung im Bereich der beruflichen Tätigkeit mindestens 5 Jahre.

1.6. Der Apotheker ist zuständig für:

  • wirksame Ausführung der ihm anvertrauten Arbeiten;
  • Einhaltung der Anforderungen der Leistungs-, Arbeits- und Technologiedisziplin;
  • die Sicherheit der Dokumente (Informationen), die sich in seiner Obhut befinden (die ihm bekannt wurden), die das Geschäftsgeheimnis der Medizinischen Organisation enthalten (ausmachen).

1.7. Der Apotheker sollte wissen:

  • Die Verfassung der Russischen Föderation;
  • Gesetze und andere regulatorische Rechtsakte der Russischen Föderation zu pharmazeutischen Fragen;
  • pharmazeutisches Geschäft;
  • Organisation und Ökonomie des Apothekendienstes;
  • regulatorische und methodische Dokumente zur Herstellungstechnologie, Qualitätskontrolle von Arzneimitteln, pharmazeutische Ordnung, Hygieneregime;
  • Vermarktung von Arzneimitteln und Medizinprodukten;
  • Methoden zur Beschaffung und Verarbeitung wissenschaftlicher und technischer Informationen;
  • die Grundlagen der Funktionsweise der Haushaltsversicherungsmedizin und der freiwilligen Krankenversicherung;
  • Medizinische Ethik;
  • Psychologie der beruflichen Kommunikation;
  • Grundlagen des Arbeitsrechts;
  • interne Arbeitsvorschriften;
  • Vorschriften für Arbeitsschutz und Brandschutz.

1.8. Der Apotheker wird bei seiner Tätigkeit geleitet von:

  • lokale Gesetze und organisatorische und administrative Dokumente der Medizinischen Organisation;
  • interne Arbeitsvorschriften;
  • Arbeitsschutzvorschriften, Betriebshygiene und Brandschutz;
  • Weisungen, Anordnungen, Entscheidungen und Weisungen des unmittelbaren Vorgesetzten;
  • diese Stellenbeschreibung.

1.9. Während der vorübergehenden Abwesenheit des Apothekers werden seine Aufgaben der [Bezeichnung der Position des Stellvertreters] übertragen.

2. Berufliche Verantwortlichkeiten

Der Apotheker ist verpflichtet, folgende Arbeitsaufgaben wahrzunehmen:

2.1. Führt den Empfang von Rezepten, Anforderungen von medizinischen Organisationen, die Abgabe von Arzneimitteln und Medizinprodukten nach den geltenden Vorschriften, die Lagerung von Arzneimitteln und Medizinprodukten nach ihren physikalischen und chemischen Eigenschaften und den festgelegten Aufbewahrungsregeln durch.

2.2. Stellt Medikamente her.

2.3. Führt die Qualitätskontrolle von Arzneimitteln durch, die in einer pharmazeutischen Organisation ankommen und hergestellt werden, unter Verwendung aller Arten von Intra-Apotheken-Kontrollen und pharmazeutischen Analysen.

2.4. Informiert Ärzte und Bevölkerung über die Verfügbarkeit und Anwendung von Arzneimitteln und Medizinprodukten, führt Hygiene- und Aufklärungsarbeit zu deren Anwendung in der Bevölkerung durch.

2.5. Beteiligt sich an der Registrierung von Anträgen auf Entgegennahme, Annahme und Verteilung von Arzneimitteln und Medizinprodukten.

Bei behördlicher Notwendigkeit kann ein Apotheker in der nach den Vorschriften des Bundesarbeitsgesetzes vorgeschriebenen Weise zur Wahrnehmung seiner dienstlichen Aufgaben mit Überstunden beauftragt werden.

3. Rechte

Der Apotheker hat das Recht:

3.1. Untergeordnete Mitarbeiter und Dienstaufgaben zu erteilen, Aufgaben zu einer Reihe von Themen, die zu seinen funktionalen Aufgaben gehören.

3.2. Kontrollieren Sie die Ausführung von Produktionsaufgaben, die termingerechte Ausführung einzelner Aufträge und Aufgaben durch die ihm unterstellten Dienste.

3.3. Fordern und erhalten Sie die erforderlichen Materialien und Dokumente im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Apothekers, der nachgeordneten Dienste und Einheiten.

3.4. Interagieren Sie mit anderen Unternehmen, Organisationen und Institutionen zu Produktions- und anderen Fragen im Zusammenhang mit der Kompetenz des Apothekers.

3.5. Unterzeichnen und bestätigen Sie Dokumente im Rahmen ihrer Zuständigkeit.

3.6. Dem Leiter der Medizinischen Organisation die Idee der Ernennung, Verlegung und Entlassung von Mitarbeitern untergeordneter Einheiten zur Prüfung vorlegen; Vorschläge, um sie zu ermutigen oder zu bestrafen.

3.7. Genießen Sie andere Rechte, die durch das Arbeitsgesetzbuch der Russischen Föderation und andere Rechtsakte der Russischen Föderation festgelegt sind.

4. Verantwortungs- und Leistungsbewertung

4.1. Der Apotheker trägt die administrative, disziplinarische und materielle (und in einigen Fällen durch die Gesetzgebung der Russischen Föderation vorgeschriebene - und strafrechtliche) Verantwortung für:

4.1.1. Nichtbeachtung oder unsachgemäße Erfüllung der behördlichen Weisungen des unmittelbaren Vorgesetzten.

4.1.2. Unterlassung oder unsachgemäße Erfüllung seiner Arbeitsfunktionen und der ihm übertragenen Aufgaben.

4.1.3. Missbrauch der eingeräumten behördlichen Befugnisse sowie deren Verwendung zu persönlichen Zwecken.

4.1.4. Ungenaue Angaben über den Status der ihm anvertrauten Arbeiten.

4.1.5. Unterlassenes Ergreifen von Maßnahmen zur Unterdrückung der festgestellten Verstöße gegen Sicherheitsvorschriften, Brandschutz und andere Vorschriften, die eine Bedrohung für die Tätigkeit des Unternehmens und seiner Mitarbeiter darstellen.

4.1.6. Versäumnis, die Arbeitsdisziplin durchzusetzen.

4.2. Die Beurteilung der Arbeit des Apothekers erfolgt:

4.2.1. Sofortiger Vorgesetzter - regelmäßig im Rahmen der täglichen Erfüllung seiner Arbeitsfunktionen durch den Mitarbeiter.

4.2.2. Die Bestätigungskommission des Unternehmens - periodisch, mindestens jedoch alle zwei Jahre, basierend auf den dokumentierten Ergebnissen der Arbeit für den Bewertungszeitraum.

4.3. Das Hauptkriterium für die Beurteilung der Arbeit eines Apothekers ist die Qualität, Vollständigkeit und Rechtzeitigkeit der Erfüllung der in dieser Anleitung vorgesehenen Aufgaben.

5. Arbeitsbedingungen

5.1. Die Arbeitsweise des Apothekers richtet sich nach den internen Arbeitsvorschriften der Medizinischen Organisation.

6. Das Recht zur Unterschrift

6.1. Zur Sicherstellung seiner Tätigkeit wird dem Apotheker das Recht eingeräumt, organisatorische und administrative Dokumente zu Angelegenheiten zu unterzeichnen, die durch diese Stellenbeschreibung seiner Kompetenz zugerechnet werden.

Mit der Anleitung vertraut ___________ / ____________ / "____" _______ 20__