Stellenbeschreibung des Staatschefs und Notsituationen. Eksd - Leiter der Abteilung (Hauptsitz) für Zivilschutz und Notfallsituationen. Beispiele für Stellenbeschreibungen des Stabschefs des Zivilschutzes

OFFIZIELLE ANWEISUNGEN DES LEITERS ZIVILVERTEIDIGUNG UND NOTFÄLLE

1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

1.1. Das Amt des Stabschefs für Zivilschutz und Notsituationen (im Folgenden Stabschef für Zivilschutz und Notsituationen) gehört zur Kategorie „Führungskräfte“.

1.2. Der Stabschef für Zivilschutz und Notsituationen des Unternehmens wird vom Direktor des Unternehmens ernannt und entlassen.

1.3. Auf den Posten des Stabschefs des Zivilschutzes und der Notsituationen eines Unternehmens wird eine Person aus dem Militärkreis berufen, die über eine Hochschulausbildung und eine Ausbildung in Zivilschutzkursen verfügt.

1.4. Der Stabschef für Zivilschutz und Notsituationen ist dem Direktor des Unternehmens direkt unterstellt.

1.5. Im Falle einer vorübergehenden Abwesenheit des Stabschefs für Zivilschutz und Notsituationen werden seine Aufgaben von einem anderen Mitarbeiter wahrgenommen, der auf Anordnung des Direktors des Unternehmens ernannt wird.

1.6. Der Arbeitsplatz des Stabschefs für Zivilschutz und Notsituationen ist ein Büro im Verwaltungsgebäude, ausgestattet mit Plakaten, Schulungshandbüchern zum Zivilschutz und sonstiger Ausrüstung lt. Ausrüstungsblatt.

2. ZIELE UND VERANTWORTUNG

2.1. Die Hauptaufgabe des Stabschefs des Zivilschutzes und der Notfallsituationen des Unternehmens besteht darin, die Arbeit zur Planung und Durchführung aller Maßnahmen zu organisieren, um die ständige Bereitschaft der Kräfte und Mittel des Zivilschutzunternehmens zu gewährleisten, sie in Notfallsituationen einzusetzen , ein Brandregime im Betrieb einzurichten und die Arbeit zu organisieren, um das Auftreten von technogenen Notfällen zu verhindern.

2.2. Der Stabschef für Zivilschutz und Notsituationen des Unternehmens ist verpflichtet:

2.2.1. Rechtzeitige und effiziente Ausführung der ihr übertragenen Funktionen gemäß den Anforderungen der geltenden Gesetze, Verordnungen, Vorschriften, Anweisungen.

2.2.2. Einen Maßnahmenplan für den Zivilschutz und die Beseitigung der Folgen von Notsituationen entwickeln und dem Leiter des Zivilschutzes des Unternehmens zur Genehmigung vorlegen, dessen Umsetzung überwachen.

2.2.3. Erarbeiten Sie gemeinsam mit den Leitern der Zivilschutzdienste einen Zivilschutzplan, korrigieren Sie diesen rechtzeitig und leiten Sie die Arbeiten zu seiner Umsetzung.

2.2.4. Überprüfen Sie die Verfügbarkeit und Realität von Plänen für die Alarmierung von Personal, das in nicht standardmäßigen Formationen mit hoher Bereitschaft enthalten ist, sowie des Führungs- und Führungspersonals.

2.2.5. Organisation von Schulungen für die Mitarbeiter des Unternehmens in Bezug auf Mittel und Wege zum Schutz vor den Auswirkungen von Unfällen, Katastrophen, Naturkatastrophen.

2.2.6. Die Schaffung und Ausbildung nicht-paramilitärischer Formationen für Aktionen in den Zentren der Zerstörung sicherstellen.

2.2.7. Bereiten Sie die festgelegte Berichterstattung gemäß dem Zeitplan für dringende Berichte vor.

2.2.8. Überwachen Sie den sicheren Betrieb von Geräten, Räumlichkeiten, Schaltanlagen, Geräten und Mechanismen.

2.2.9. Wenn Sie ein Alarmsignal des Zivilschutzes erhalten, befolgen Sie das entsprechende Vorgehen.

2.2.10. Organisieren Sie die sichere Lagerung und Verwendung radioaktiver, giftiger, explosiver, brennbarer Stoffe und Materialien.

2.2.11. Informieren Sie unverzüglich den Betriebsleiter über die Voraussetzungen für Notfälle menschengemachten Ursprungs und ergreifen Sie dringend Maßnahmen, um diese zu verhindern.

2.2.12. Organisation und Durchführung von Maßnahmen zur Förderung von Zivilschutzfragen unter den Mitarbeitern des Unternehmens.

2.2.13. Ergreifen Sie unverzüglich Maßnahmen zur Beseitigung der Ursachen und Zustände, die zu einem Ausfall, einem Unfall oder einem anderen Schaden führen können, und benachrichtigen Sie, falls eine Beseitigung dieser Gründe allein nicht möglich ist, unverzüglich den Betriebsleiter, den Abteilungsleiter oder einen anderen Beamten über das.

2.2.15. Einweisung, Erstausbildung am Arbeitsplatz, wiederholte, ungeplante und gezielte Einweisungen, Schulungen in Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit, Prüfung der Kenntnisse zum Arbeitsschutz.

2.2.16. Beachten Sie die Regeln und Vorschriften des Arbeitsschutzes, des Brandschutzes und der Betriebshygiene.

2.2.17. Stoppen Sie den Betrieb von Maschinen, Mechanismen und anderen Geräten, wenn eine Gefahr für Leben und Gesundheit besteht, und benachrichtigen Sie sofort den Direktor des Unternehmens.

2.2.18. Befolgen Sie die Anforderungen der behördlichen Verordnungen zum Arbeitsschutz, Anweisungen, Regeln für den Umgang mit Geräten und anderen Produktionsmitteln, verwenden Sie kollektive und individuelle Schutzausrüstung.

2.2.19. Halten Sie die arbeitsschutzrechtlichen Verpflichtungen aus dem Tarifvertrag und den internen Arbeitsvorschriften ein.

2.2.20. Beachten Sie die Regeln des Arbeitsschutzes, wenn Sie nach den Anweisungen arbeiten

2.2.21. Unterziehen Sie sich rechtzeitig (mindestens einmal im Jahr) ärztlichen Voruntersuchungen und regelmäßigen ärztlichen Untersuchungen.

Stellenbeschreibung des Stabschefs des Zivilschutz- und Notfalldienstes der USR SJSC "Chernomorneftegaz"

1. Allgemeine Bestimmungen.

1.1 Die Ernennung und Entlassung aus dem Amt von NSh GZ und ES, im Folgenden Stabschef, erfolgt auf Anordnung des Chefs der USR.

1.2 Die NSh ist dem Leiter der USR direkt unterstellt.

1.3 Der NSh richtet sich bei seiner Arbeit nach dem Gesetz der Ukraine „Über den Zivilschutz der Ukraine“, „Verordnung über den Zivilschutz der Ukraine“, „Verordnung über das Hauptquartier des Zivilschutzes und Notfälle der Ukraine“ und anderen normativen Rechtsakten der Ukraine über Zivilschutz und Notfälle, diese Stellenbeschreibung, Befehle des Leiters ГЗ und ЧС УР.

2. Job Verantwortlichkeiten.

2.1 Die Sammlung, Analyse und Untersuchung von Daten über die Lage im Bereich der Notsituationen und Notsituationen organisieren, dem Leiter der Notsituationen und Notsituationen der USR und dem Stabschef der Notsituationen Bericht erstatten und Notsituationen von Chernomorneftegaz SJSC.

2.2 Erarbeitung und fristgerechte Einreichung von Anträgen auf materielle, technische und verkehrstechnische Unterstützung von Maßnahmen des Zivilschutzes und von Notsituationen.

2.3 Systematisierte Schlussfolgerungen aus der Lagebeurteilung und Vorschläge für die Umsetzung von CP und Notfallmaßnahmen erstellen.

2.4 Organisieren Sie die Übermittlung von Befehlen des Leiters des Katastrophenschutzes und der Notfallsituationen an die Vollstrecker und kontrollieren Sie deren Ausführung.

2.5 Nach vorheriger Absprache mit dem Leiter der KP und Notlagen die rechtzeitige Übermittlung von Berichten über die laufenden Maßnahmen der KP und Notlagen an die Zentrale der KP und Notlagen von Chernomorneftegaz zu veranlassen.

2.6 Die Interaktion zwischen dem Hauptquartier und nicht-militarisierten Formationen der USR organisieren.

2.7 Führen Sie Buchhaltungsunterlagen für Zivilschutz- und Notfallsituationen.

3. Rechte.

3.1 Den SRM in etablierter Weise in anderen Organisationen zu Themen in seiner Zuständigkeit zu vertreten.

3.2 Vorschläge zur Verbesserung der Arbeit im Zusammenhang mit den in der Stellenbeschreibung vorgesehenen Aufgaben zu machen.

4. Verantwortung.

4.1 Ist verantwortlich für die Qualität und Rechtzeitigkeit der Erfüllung der ihm durch diese Weisung übertragenen Aufgaben.

4.2 Ist verantwortlich für die Entwicklung von CP- und Notfallplänen.

4.4 Zur Erfüllung der Aufgaben des Bevölkerungsschutzes und des Katastrophenschutzes, die der Zentrale des Bevölkerungsschutzes und des Katastrophenschutzes zugeordnet sind.

4.5 Trägt die Eigenverantwortung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. 44 des Gesetzes der Ukraine zum Arbeitsschutz.

5. Muss wissen.

5.1 Rechtliche, behördliche und andere Leitdokumente zu Katastrophenschutz und Notsituationen, die Grundlage der geltenden Gesetzgebung.

Beschlüsse, Anordnungen, Anordnungen und andere, Leitlinien und normative Materialien von höheren und anderen Organen im Zusammenhang mit den Aktivitäten der USR.

5.2 Regeln und Normen des Arbeitsschutzes, der Sicherheit, der industriellen Hygiene und des Brandschutzes.

6. Qualifikationsanforderungen.

6.1. In die Funktion der NSh GZ und ES werden Personen berufen, die über eine höhere oder militärische Grundausbildung mit entsprechender Ausbildung (Militärrang eines Leutnants) und mindestens 1 Jahr Berufserfahrung als Stabschef verfügen.

7. Beziehung.

7.1 Mit den Stabschefs des Katastrophenschutzes und der Notfallsituationen anderer Abteilungen von Tschernomorneftegaz und den regionalen Behörden des Katastrophenschutzes und der Notfallsituationen im Rahmen der in der Stellenbeschreibung festgelegten Aufgaben.

Die Stellenbeschreibung des Stabschefs ist mir bekannt, ich habe keine Einwände.

EKSD 2018... Ausgabe vom 9. April 2018 (einschließlich mit Änderungen in Kraft getreten am 01.07.2018)
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Leiter der Abteilung (Hauptsitz) Zivilschutz und Notfallsituationen

Amtliche Verpflichtungen. Überwacht direkt die Arbeit der Abteilung (Hauptsitz) Zivilschutz und Notfallsituationen (Zivilschutz und Notfallsituationen) und ist verantwortlich für die Umsetzung eines Komplexes organisatorischer, technischer, medizinischer und anderer Sondermaßnahmen zur Erhöhung der Einsatzbereitschaft der Geschäftsführung Organe des Systems und der Kräfte des Zivilschutzes und Notsituationen der Organisation für Aktionen in Notsituationen des Friedens und des Krieges. Führt die Kontrolle über die ständige Bereitschaft der technischen Kontrollsysteme, die Benachrichtigung und die Kommunikation der Kontrollpunkte des Zivilschutzes und der Notfallsysteme der Organisation durch. Organisiert die Benachrichtigung und Information des Personals der Abteilungen der Organisation über Notfallsituationen. Organisiert Maßnahmen zum technischen, Strahlen-, chemischen und medizinischen Schutz von Arbeitern in Notsituationen in Friedens- und Kriegszeiten, Vorbereitung zur Rettung und andere dringende Arbeiten in Notfällen natürlicher und vom Menschen verursachter Natur. Organisiert die Schaffung von Diensten, Zivilschutzorganisationen und deren Besetzung mit Personal, persönlicher Schutzausrüstung, Geräten zur strahlenchemischen Aufklärung und dosimetrischen Kontrolle. Organisiert und überwacht Schulungen und Schulungen gemäß den genehmigten Programmen des Personals von Zivilschutz- und Notfallsystemmanagementorganen aller Ebenen, Zivilschutzorganisationen, Mitarbeitern der Organisation bei Maßnahmen in Notsituationen. Organisiert die Verallgemeinerung und Verbreitung bewährter Verfahren im Zivilschutz, in Notsituationen und im Brandschutz. Beteiligt sich an der Planung der Finanzierung der Ausbildung von Zivilschutz- und Notfallpersonal zur Durchführung von Maßnahmen für Zivilschutz und Notfallsituationen. Beteiligt sich an der Schaffung und Verwendung von Notreservefonds für finanzielle, Nahrungsmittel-, medizinische sowie materielle und technische Ressourcen, die zur Verhütung und Beseitigung von Notfällen erforderlich sind. Führt die Kontrolle über die Ansammlung, Lagerung, Erneuerung von Ausrüstung und Eigentum zum Zwecke des Zivilschutzes und in Notsituationen aus. Organisiert die Kontrolle über die Instandhaltung des Fonds der Schutzbauten und den Fortschritt ihres Baus. Beteiligt sich an der Entwicklung wirtschaftlicher, rechtlicher, organisatorischer und sozialer Maßnahmen, die darauf abzielen, günstige Bedingungen zu schaffen, um Notfälle zu verhindern und deren Folgen zu mindern. Führt Aufklärungsarbeit mit der Öffentlichkeit und den Medien zur Vorbeugung und Beseitigung von Notsituationen. Organisiert und verbessert Interaktionssysteme mit territorialen und abteilungsbezogenen Systemen des Zivilschutzes und von Notfallsituationen. Überwacht die ständige Bereitschaft der geschützten Kontrollpunkte der Zivilschutz- und Notfallsysteme. Organisiert die Erstellung von Unterlagen für den Einsatz und Betrieb ziviler Organisationen der Zivilschutz- und Notfallsysteme in den betroffenen Gebieten zur Beseitigung der Folgen des Einsatzes moderner Waffen sowie von Unfällen, Katastrophen und Naturkatastrophen und deren Interaktion mit der Zivilbevölkerung Verteidigungskräfte beteiligt. Organisiert die Sammlung und Verallgemeinerung von Informationen über den Zustand der Strahlungs- und Chemikaliensituation, über die Kräfte und Mittel, die an der Lokalisierung und Beseitigung von Notfällen beteiligt sind, um Führungsentscheidungen der Leitung der Zivilschutz- und Notfallsysteme zu treffen. Organisiert zusammen mit den Abteilungen der Organisation die Arbeit zur Vorhersage der Eintrittswahrscheinlichkeit von Notfällen und zur Bewertung der aktuellen Situation in Notfallsituationen in der Organisation. Führt Kontrolle über die ständige Bereitschaft technischer Kontrollsysteme, Benachrichtigung und Kommunikation von Kontrollpunkten der Zivilschutz- und Notfallsysteme. Organisiert die Planung und Arbeit der Notfallkommission in der Organisation. Überwacht die Bereitschaft der Feuerwehr der Organisation. Beteiligt sich an der Arbeit der abteilungsübergreifenden Kommissionen für die Organisation des Brandschutzes in der Organisation. Beteiligt sich an der Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen zur Vorbereitung der Organisation auf eine nachhaltige Arbeit in Notsituationen von Frieden und Krieg. Führt die Vorbereitung durch und übermittelt gemäß dem festgelegten Verfahren Berichtsdaten über die Arbeit der Abteilung (Zentrale) für Zivilschutz und Notfallsituationen. Stellt sicher, dass das Personal die Anforderungen der Vorschriften für Arbeitsschutz, Nuklear-, Strahlen- und Brandschutz, die Anforderungen des Geheimhaltungsregimes, die Sicherheit von Amts-, Geschäfts- und Staatsgeheimnissen sowie die Geheimhaltung vertraulicher Informationen erfüllt.

Muss wissen: Gesetze und andere regulatorische Rechtsakte der Russischen Föderation, methodische und regulatorische Dokumente in Bezug auf Zivilschutz und Notsituationen, Pläne des Zivilschutzes der Organisation und Anforderungen zur Erhöhung der Nachhaltigkeit der Funktionsweise der Organisation, Organisation und Methoden der Ausbildung des Führungspersonals der Organisation, zivile Organisationen des Zivilschutz- und Notfallsystems, Ausbildung anderer Mitarbeiter, Geheimhaltungspflicht, Schutz von Amts-, Geschäfts- und Staatsgeheimnissen, Geheimhaltung vertraulicher Informationen, Grundlagen des Arbeitsrechts, Grundlagen der Ökonomie, Organisation der Produktion, Arbeits und Management, Grundlagen des Arbeitsrechts, Vorschriften zum Umweltschutz, Nuklear- und Strahlenschutz, Arbeitsschutzvorschriften und Brandschutz, interne Arbeitsvorschriften.

Benötigte Qualifikationen. Höhere berufliche (technische) Ausbildung, Ausbildung nach einem speziellen Programm und mindestens 5 Jahre Berufserfahrung in leitenden Positionen.

Stellenangebote für die Position Leiter der Abteilung (Hauptsitz) Zivilschutz und Notfallsituationen gemäß der gesamtrussischen Stellendatenbank

Einheitliches Qualifizierungs-Nachschlagewerk der Positionen von Führungskräften, Fach- und sonstigen Mitarbeitern (CEN), 2019
Abschnitt "Qualifikationsmerkmale von Positionen von Mitarbeitern von Kernenergieorganisationen"
Der Abschnitt wurde durch die Verordnung des Ministeriums für Gesundheit und soziale Entwicklung der Russischen Föderation vom 10. Dezember 2009 N 977 . genehmigt

Leiter der Abteilung (Hauptsitz) Zivilschutz und Notfallsituationen

Amtliche Verpflichtungen. Überwacht direkt die Arbeit der Abteilung (Hauptsitz) Zivilschutz und Notfallsituationen (Zivilschutz und Notfallsituationen) und ist verantwortlich für die Umsetzung eines Komplexes organisatorischer, technischer, medizinischer und anderer Sondermaßnahmen zur Erhöhung der Einsatzbereitschaft der Geschäftsführung Organe des Systems und der Kräfte des Zivilschutzes und Notsituationen der Organisation für Aktionen in Notsituationen des Friedens und des Krieges. Führt die Kontrolle über die ständige Bereitschaft der technischen Kontrollsysteme, die Benachrichtigung und die Kommunikation der Kontrollpunkte des Zivilschutzes und der Notfallsysteme der Organisation durch. Organisiert die Benachrichtigung und Information des Personals der Abteilungen der Organisation über Notfallsituationen. Organisiert die Durchführung von Maßnahmen zum technischen, Strahlen-, chemischen und medizinischen Schutz von Arbeitern in Notsituationen des Friedens und des Krieges, der Vorbereitung zur Rettung und anderer dringender Arbeiten in Notsituationen natürlicher und vom Menschen verursachter Natur. Organisiert die Schaffung von Diensten, Zivilschutzorganisationen und deren Besetzung mit Personal, persönlicher Schutzausrüstung, Geräten zur strahlenchemischen Aufklärung und dosimetrischen Kontrolle. Organisiert und überwacht Schulungen und Schulungen gemäß den genehmigten Programmen für Personal der Zivilschutz- und Notfallsysteme aller Ebenen, Zivilschutzorganisationen, Mitarbeiter der Organisation in Maßnahmen in Notsituationen. Organisiert die Verallgemeinerung und Verbreitung bewährter Verfahren im Zivilschutz, in Notsituationen und im Brandschutz. Beteiligt sich an der Planung der Finanzierung der Ausbildung von Zivilschutz- und Notfallpersonal zur Durchführung von Maßnahmen für Zivilschutz und Notfallsituationen. Beteiligt sich an der Schaffung und Verwendung von Notreservefonds für finanzielle, Nahrungsmittel-, medizinische sowie materielle und technische Ressourcen, die zur Verhütung und Beseitigung von Notfällen erforderlich sind. Führt die Kontrolle über die Ansammlung, Lagerung, Erneuerung von Ausrüstung und Eigentum zum Zwecke des Zivilschutzes und in Notsituationen aus. Organisiert die Kontrolle über die Instandhaltung des Fonds der Schutzbauten und den Fortschritt ihres Baus. Beteiligt sich an der Entwicklung wirtschaftlicher, rechtlicher, organisatorischer und sozialer Maßnahmen, die darauf abzielen, günstige Bedingungen zu schaffen, um Notfälle zu verhindern und deren Folgen zu mindern. Führt Aufklärungsarbeit mit der Öffentlichkeit und den Medien zur Vorbeugung und Beseitigung von Notsituationen. Organisiert und verbessert Interaktionssysteme mit territorialen und abteilungsbezogenen Systemen des Zivilschutzes und von Notfallsituationen. Überwacht die ständige Bereitschaft der geschützten Kontrollpunkte der Zivilschutz- und Notfallsysteme. Organisiert die Erstellung von Unterlagen für den Einsatz und Betrieb ziviler Organisationen der Zivilschutz- und Notfallsysteme in den betroffenen Gebieten zur Beseitigung der Folgen des Einsatzes moderner Vernichtungswaffen sowie von Unfällen, Katastrophen und Naturkatastrophen und deren Wechselwirkungen mit den beteiligten Zivilschutzkräften. Organisiert die Sammlung und Verallgemeinerung von Informationen über den Zustand der Strahlungs- und Chemikaliensituation, über die Kräfte und Mittel, die an der Lokalisierung und Beseitigung von Notfällen beteiligt sind, um Führungsentscheidungen der Leitung der Zivilschutz- und Notfallsysteme zu treffen. Organisiert zusammen mit den Abteilungen der Organisation die Arbeit zur Vorhersage der Eintrittswahrscheinlichkeit von Notfällen und zur Bewertung der aktuellen Situation in Notfallsituationen in der Organisation. Führt Kontrolle über die ständige Bereitschaft technischer Kontrollsysteme, Benachrichtigung und Kommunikation von Kontrollpunkten der Zivilschutz- und Notfallsysteme. Organisiert die Planung und Arbeit der Notfallkommission in der Organisation. Überwacht die Bereitschaft der Feuerwehr der Organisation. Beteiligt sich an der Arbeit der abteilungsübergreifenden Kommissionen für die Organisation des Brandschutzes in der Organisation. Beteiligt sich an der Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen zur Vorbereitung der Organisation auf eine nachhaltige Arbeit in Notsituationen von Frieden und Krieg. Führt die Vorbereitung durch und übermittelt gemäß dem festgelegten Verfahren Berichtsdaten über die Arbeit der Abteilung (Zentrale) für Zivilschutz und Notfallsituationen. Stellt sicher, dass das Personal die Anforderungen der Vorschriften für Arbeitsschutz, Nuklear-, Strahlen- und Brandschutz, die Anforderungen des Geheimhaltungsregimes, die Sicherheit von Amts-, Geschäfts- und Staatsgeheimnissen sowie die Geheimhaltung vertraulicher Informationen erfüllt.

Muss wissen: Gesetze und andere regulatorische Rechtsakte der Russischen Föderation, methodische und regulatorische Dokumente in Bezug auf Zivilschutz und Notsituationen; Pläne des Zivilschutzes der Organisation und Anforderungen zur Erhöhung der Nachhaltigkeit der Funktionsfähigkeit der Organisation; Organisation und Methodik zur Ausbildung der Führung der Organisation, ziviler Organisationen der Zivilschutz- und Notfallsysteme, Ausbildung anderer Arbeitnehmer; Anforderungen an das Geheimhaltungsregime, Sicherheit von Amts-, Geschäfts- und Staatsgeheimnissen, Geheimhaltung vertraulicher Informationen; Grundlagen des Arbeitsrechts; Grundlagen der Ökonomie, Organisation von Produktion, Arbeit und Management; Grundlagen des Arbeitsrechts; Vorschriften für Umweltschutz, Nuklear- und Strahlensicherheit; Arbeitsschutz- und Brandschutzvorschriften; interne arbeitsrechtliche Regelungen.

Benötigte Qualifikationen. Höhere berufliche (technische) Ausbildung, Ausbildung nach einem speziellen Programm und mindestens 5 Jahre Berufserfahrung in leitenden Positionen.

Organisiert die Durchführung von Maßnahmen zum technischen, Strahlen-, chemischen und medizinischen Schutz von Arbeitern in Notsituationen des Friedens und des Krieges, der Vorbereitung zur Rettung und anderer dringender Arbeiten in Notsituationen natürlicher und vom Menschen verursachter Natur. 2.1.4. Organisiert die Schaffung von Diensten, Zivilschutzorganisationen und deren Besetzung mit Personal, persönlicher Schutzausrüstung, Geräten zur strahlenchemischen Aufklärung und dosimetrischen Kontrolle. 2.1.5. Organisiert und überwacht Schulungen und Schulungen gemäß den genehmigten Programmen für Personal der Zivilschutz- und Notfallsysteme aller Ebenen, Zivilschutzorganisationen, Mitarbeiter der Organisation in Maßnahmen in Notsituationen. 2.1.6. Organisiert die Verallgemeinerung und Verbreitung bewährter Verfahren im Zivilschutz, in Notsituationen und im Brandschutz. 2.1.7.

Funktionale Zuständigkeiten der Beamten des Hauptquartiers der staatlichen Notaufnahme

Nach Erhalt von Informationen (Befehle, Signale) über die Gefahr und das Eintreten von Notsituationen auf Anweisung des Chefs des Zivilschutzes, bei dessen Abwesenheit auf Anweisung des Vorsitzenden des Not- und Notstandsausschusses, Alarmierung veranlassen der Ausschuss für Notfallsituationen und die Abteilung für Notfallsituationen des Hauptquartiers, Warn- und Kommunikationssysteme 2.2. Vorlage der erforderlichen Anordnungen und Anordnungen beim Leiter des Zivilschutzes 2.3.

Klären Sie den Plan der Interaktion mit den Leitungsgremien 2.4. Direkte Beteiligung an der Arbeit des Ausschusses für Notfallsituationen und Sicherheit, Klärung der Zusammensetzung der Einsatzgruppe, Verallgemeinerung der Schlussfolgerungen von Spezialisten über die aktuelle Situation im Werk und im angrenzenden Gebiet, Erarbeitung von Vorschlägen für den Leiter des Zivilschutzes , dem Vorsitzenden des Ausschusses für Notsituationen zur Beschlussfassung.
Organisation der Vorbereitung von Schutzbauten für die Unterbringung des Personals und Vorbereitung der PSA für die Ausgabe 2.6. Bereiten Sie Daten über die aktuelle Situation in der Einrichtung und dem angrenzenden Gebiet für einen Bericht an die höheren Leitungsorgane vor 2.7.

Beispiele für Stellenbeschreibungen des Stabschefs des Zivilschutzes

EIN"; Kontrolle über den Empfang, die Abrechnung und den korrekten Verbrauch radioaktiver Stoffe und anderer Quellen ionisierender Strahlung; Der Dienst (Gruppe) hat das Recht: den Stand der Strahlensicherheit in der Gesundheitseinrichtung zu überprüfen, Anweisungen zur Beseitigung der festgestellten Verstöße zu erteilen; die Durchführung von Arbeiten an Standorten und Anlagen unter Bedingungen verbieten, die die Strahlenschutznormen nicht erfüllen; den Ersatz oder die Einstellung der Verwendung von Schutz- und anderen Geräten verlangen, die nicht den Strahlenschutznormen entsprechen. Um plötzlich auftretende Aufgaben zu lösen, die Lage einzuschätzen, vorbereitende Maßnahmen durchzuführen, wird eine Einsatzgruppe von 3-4 Personen aus den Mitgliedern der Zentrale der Notfallabwehr und ggf Gesundheitseinrichtung.

Organisiert die Sammlung und Verallgemeinerung von Informationen über den Zustand der Strahlungs- und chemischen Umgebung, über die Kräfte und Ressourcen, die an der Lokalisierung und Beseitigung von Notfallsituationen beteiligt sind, um Managemententscheidungen des Managements des Zivilschutzes und von Notfallsituationen zu treffen. Organisiert zusammen mit den Abteilungen der Organisation daran, die Wahrscheinlichkeit von Notfällen vorherzusagen und die aktuelle Situation in Notsituationen in der Organisation zu bewerten.

Führt Kontrolle über die ständige Bereitschaft der technischen Kontrollsysteme, Benachrichtigung und Kommunikation der Kontrollpunkte der Zivilschutz- und Notfallsysteme 2.1.19. Organisiert die Planung und Arbeit der Notfallkommission in der Organisation.


Wichtig

Kontrolliert die Bereitschaft der Feuerwehr der Organisation 2.1.21. Beteiligt sich an der Arbeit der abteilungsübergreifenden Kommissionen zur Organisation des Brandschutzes in der Organisation.

Stellenbeschreibung des Stabschefs des Zivilschutzes

Das Arbeitsgesetzbuch der Russischen Föderation, andere Bundesgesetze; - Materialien und Dokumente im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit zu erhalten, sich mit den Entscheidungsentwürfen der Geschäftsführung der Organisation über ihre Tätigkeit vertraut zu machen; - mit anderen Abteilungen des Arbeitgebers zu interagieren, um betriebliche Probleme ihrer beruflichen Tätigkeit zu lösen; - Vorschläge zu ihrer Tätigkeit zur Prüfung durch ihren unmittelbaren Vorgesetzten vorlegen. 3.2. Der Arbeitnehmer hat das Recht, vom Arbeitgeber Unterstützung bei der Erfüllung seiner Arbeitspflichten zu verlangen.

4. HAFTUNG 4.1. Der Arbeitnehmer ist verantwortlich für: 4.1.1. Nichterfüllung oder unsachgemäße Erfüllung ihrer Pflichten aus dieser Stellenbeschreibung - in Übereinstimmung mit dem geltenden Arbeitsrecht.
4.1.2. Verstoß gegen Sicherheitsvorschriften und Arbeitsschutzvorschriften.

5.3. Organisation und Durchführung des Zivilschutzes in einer Gesundheitseinrichtung.

Überwacht den Export von Dokumenten, die für offizielle Aktivitäten erforderlich sind, Bestände an medizinischem Eigentum in den Vorort 2.7. Beteiligen Sie sich an der Umsetzung der notwendigen Maßnahmen zur Verbesserung der Stabilität der Anlage in Kriegszeiten 2.8.

Das aktualisierte Verfahren zur Durchführung von Evakuierungsmaßnahmen kennen 2.9. Organisieren einer Inspektion von Heizungsanlagen, Wasserversorgung, Kanalisation, Absperreinrichtungen, Notwasserversorgung Mit Erhalt eines Auftrages zur Überführung des HE in die allgemeine Betriebsbereitschaft 2.1.

Organisation durch Alarmierung (ohne Beendigung der Aktivität) von GO GOs, die nicht alarmiert werden, wenn die Maßnahmen der Gruppe II eingeführt werden 2.2. Überwachung der Überführung der RHI-Stellen in den Rund-um-die-Uhr-Dienst, Organisation der Herstellung einfachster PSA, Durchführung von Brandbekämpfungsmaßnahmen und Reduzierung des Bestands an explosiven und brandgefährlichen Stoffen 2.3.

Notfälle der Kräfte und Mittel des Kreis-(Stadt-)Links der RSChS; 6) auf Anweisung des Leiters der öffentlichen Einrichtung der Bildungseinrichtung den Schutz des Personals und der Schüler (Studenten) vor den schädlichen Faktoren von Notfällen organisieren (je nach Situation - Notfallevakuierung aus der Notfallzone, Unterbringung in versiegelten Räumen) , Ausgabe von Atemschutzgeräten); 7) beaufsichtigen persönlich die Durchführung von Rettungs- und anderen notwendigen Arbeiten im Notfallbereich; 8) durch die Kräfte des Sanitätspostens die Selbsthilfe und gegenseitige Hilfeleistung und Erste Hilfe für die Opfer sowie ihre Evakuierung in medizinische Einrichtungen sicherzustellen; 9) Erstellung und Übermittlung formalisierter Berichte über die Bedrohung (Prognose) eines Notfalls, über die Tatsache und die wichtigsten Parameter eines Notfalls, über Maßnahmen zum Schutz die Bevölkerung und Territorien, die Verwaltung des ASDNR, über die Kräfte und Mittel, die an der Notfallreaktion beteiligt sind (Formulare 1, 2, 3, 4 / Notfall).

Stellenbeschreibung des Stabschefs des Zivilschutzes und Notfallsituationen im Krankenhaus

Organisation der Entwicklung und Anpassung von Plänen für Zivilschutz und Notfallsituationen 2.16. Führen Sie Aufzeichnungen über die im Zivilschutz und in Notsituationen durchgeführten Aktivitäten 2.17.

Erarbeitung von Vorschlägen für Zivilschutz- und Notfallmaßnahmen im Mobilmachungsplan des Werkes 2.18. Die Aufnahme von Zivilschutz- und Notfallsituationen organisieren und an das Führungspersonal weiterleiten 2.19.

Organisieren Sie die Benachrichtigung der Arbeiter des Werks sowie der Stellen, die den Zivilschutz in den Einsatzgebieten lokaler Warnsysteme verwalten 2.20. Teilnahme an der Organisation von Schulungen zum Mobilisierungseinsatz und zur Umsetzung des Mobilisierungsplans 2.21.

Organisieren Sie die Entwicklung des Budgets für die Zuweisung von Mitteln für die Durchführung von Maßnahmen für den Zivilschutz und für Notsituationen 2.22. Organisieren Sie die Kontrolle über die Umsetzung von getroffenen Entscheidungen und genehmigten Plänen zur Umsetzung von Maßnahmen für den Zivilschutz und für Notfallsituationen Im Hochalarmmodus 2.1.

GO - Chefarzt, Analyse der Ist-Situation, Verallgemeinerung von Daten zur Umsetzung von Maßnahmen durch das Objekt in der Ist-Situation; ihre Fachkenntnisse systematisch zu verbessern, an Veranstaltungen teilzunehmen, die nach den Plänen des Zivilschutzes der Stadt (Bezirk) durchgeführt werden; als stellvertretender Chefarzt (in seinem Auftrag) zur Wahrnehmung sonstiger Aufgaben im Zusammenhang mit der Vorbereitung der Einrichtung auf den Einsatz in Kriegszeiten, zur Einweisung von neu eingestelltem Personal, zur Teilnahme an Krankenhauskonferenzen, an der Zertifizierung des Krankenhauspersonals und an der Kandidatendiskussion für Positionen unter Berücksichtigung ihrer Ausbildung zum Zivilschutz.
Bei der Ausübung seiner Aufgaben richtet sich der Stabschef nach der Verfassung der Russischen Föderation, den Rechtsakten des Präsidenten der Russischen Föderation, der Regierung der Russischen Föderation, den föderalen Exekutivorganen, den Anordnungen und Anordnungen des Leiters des Zivilschutzes der Russischen Föderation, Dekrete des Gouverneurs der Region, Dekrete und Anordnungen der Regierung der Region, Anordnungen des Leiters des Zivilschutzgebiets, auf Anordnung des Leiters des Zivilschutzes der Stadt, Anordnungen des Leiters des Zivilschutzes des Stadtkreises, Anordnungen des Leiters des Zivilschutzes der Anstalt, „Verordnungen über die Organisation und Durchführung des Zivilschutzes in“ „, sowie den „Aktionsplan zur Verhütung und Beseitigung von Notsituationen“, „Zivilschutz Plan und Schutz der Bevölkerung “. 1.3.

Aufmerksamkeit

Beteiligt sich an der Planung der Finanzierung der Ausbildung von Zivilschutz- und Notfallpersonal zur Durchführung von Maßnahmen für Zivilschutz und Notfallsituationen. 2.1.8. Beteiligt sich an der Schaffung und Verwendung von Notreservefonds für finanzielle, Nahrungsmittel-, medizinische sowie materielle und technische Ressourcen, die zur Verhütung und Beseitigung von Notfällen erforderlich sind.


2.1.9. Führt die Kontrolle über die Ansammlung, Lagerung, Erneuerung von Ausrüstung und Eigentum zum Zwecke des Zivilschutzes und in Notsituationen aus. 2.1.10. Organisiert die Kontrolle über die Instandhaltung des Fonds der Schutzbauten und den Fortschritt ihres Baus. 2.1.11. Beteiligt sich an der Entwicklung wirtschaftlicher, rechtlicher, organisatorischer und sozialer Maßnahmen, die darauf abzielen, günstige Bedingungen zu schaffen, um Notfälle zu verhindern und deren Folgen zu mindern. 2.1.12.